Motion Meier Fritz
119
multiplier les entretiens qui, maintenant déjà, ont lieu régu- lièrement avec des représentants d'entreprises à titre de mesures préventives.
En d'autres termes et pour terminer, ne pas céder à une espèce de psychose naïve et primaire, mais ne pas lénifier non plus, ne pas considérer comme bénin le danger et prendre, en fonction de ce danger croissant, des mesures adaptées qui nous permettent de garder sa santé morale à l'ensemble de ce trafic et de combattre énergiquement l'espionnage économique comme l'on combat les autres formes de l'espionnage.
Le président: M. Spälti est satisfait de la réponse.
85.303
Motion Meier Fritz Auswanderungsabkommen mit Italien. Kündigung
Accord d'émigration avec l'Italie. Dénonciation
Wortlaut der Motion vom 4. Februar 1985
Der Bundesrat wird beauftragt, das am 22. April 1965 in Kraft getretene und als befristeter (!) Staatsvertrag deklarierte Auswanderungsabkommen mit Italien sowie das gleichzei- tig abgeschlossene Schlussprotokoll und dessen Folgever- einbarungen auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Texte de la motion du 4 février 1985
L'accord d'émigration avec l'Italie, traité international d'une durée «déterminée» est entré en vigueur le 22 avril 1965. Le Conseil fédéral est chargé de dénoncer cet accord dès que possible, sans oublier le protocole final conclu simultané- ment ni les conventions subsequentes.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Zeiten sind endgültig vorbei, in denen der italienische Staat nicht davor zurückschreckte, die durch die bundesrät- liche Einwanderungspolitik verursachte Auslandsabhängig- keit auszunützen, um die eidgenössischen Räte unter Druck zu setzen. Als weiterer Kniefall vor Italien müssen die kürz- lich vereinbarten reduzierten Fristen für die Niederlassung und den Familiennachzug betrachtet werden.
Um das Auswanderungsabkommen seinerzeit dem National- rat schmackhaft zu machen, stellte der damalige Kommis- sionspräsident Nationalrat Furgler am 16. März 1965 fest, «dass von einem automatisch wirkenden Recht auf Fami- liennachzug keine Rede sein könne, wer dem Abkommen solche Auswirkungen unterschiebe, sei zu bedauern».
Diese Zusicherung bzw. dieses Versprechen hat sich nach- träglich gelinde gesagt als hohle Phrase entpuppt und ist ebensoweit von der Wirklichkeit entfernt wie die damalige Aussage des Kommissionspräsidenten Furgler am Fernse- hen, als er versprach, «dass dieses Abkommen der Schweiz zum Segen gereichen werde».
Was nützt das Gerede vo Umweltschutz und Lebensqualität, wenn durch importierte Uebervölkerung und Ueberindu- strialisierung das Wasser verseucht, die Luft verpestet, der Lärm unerträglich und unsere Umwelt samt Lebensraum vernichtet wird? Diese Frage stellte die Nationale Aktion bereits 1969 an den Bundesrat!
Damit unsere Eidesformel, in der wir unter anderem schwö- ren, «die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu wahren und die Unabhängigkeit des Vaterlandes zu schützen», nicht zum Meineid wird, muss das verhängnis- volle Abkommen mit Italien (mit einer Regierung, die das jährlich wiederkehrende Abknallen von 200 Millionen Sing-
und Raubvögeln toleriert!) auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden.
Nationalbank und Bund haben, um den importierten über- setzten Fremdarbeiterbestand durchzuhalten, die Exportin- dustrie in den letzten Jahren bereits in Milliardenhöhe sub- ventioniert. Allzu lange ist man Scheingewinnen nachge- sprungen, die sich in der volkswirtschaftlichen Gesamtrech- nung als Verlustgeschäft erweisen.
Neben der langfristig gefährdeten nationalen Identität hat die Einwanderung in unseren begrenzten, zum Teil bereits übervölkerten Raum unbestreitbar negative Auswirkungen auf die gesamte Umwelt. Es gilt also die Konsequenzen zu ziehen und das heisst: Die Schweiz ist kein Einwanderungs- land!
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985
Wie der Bundesrat bereits mehrere Male erklärt hat, beab- sichtigt er, an einer konsequenten und klaren Ausländerpoli- tik festzuhalten, welche den demographischen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung trägt. Die Bestimmungen des schweizerisch-italienischen Abkommens von 1964 (Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Auswanderung italienischer Arbeits- kräfte nach der Schweiz, vom 10. August 1964) stehen im Einklang mit den Zielsetzungen unserer Ausländerpolitik und insbesondere mit der Bestrebung, ein möglichst ausge- glichenes Verhältnis zwischen dem Bestand der schweizeri- schen und dem der ausländischen Wohnbevölkerung zu erreichen.
Wie aus der Botschaft der Bundesversammlung betreffend die Genehmigung des vorerwähnten Abkommens (BBI 1964 II, S. 1001 ff.) hervorgeht, ist dieses vor allem abgeschlossen worden, um die Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen der italienischen Arbeitskräfte zu verbessern, welche im Jahre 1964 66 Prozent der Gesamtzahl der ausländischen Arbeit- nehmer in der Schweiz ausmachten. Dabei muss besonders darauf hingewiesen werden, dass das genannte Abkommen hinsichtlich der Zulassung von italienischen Arbeitnehmern die schweizerische Gesetzgebung ausdrücklich vorbehält. Somit werden also die Vorschriften über die Begrenzung der Zahl der erwerbstätigen Ausländer auch für italienische Staatsangehörige angewendet. Des weiteren geht aus der Ausländerstatistik hervor, dass der Bestand der in der Schweiz wohnhaften italienischen Staatsangehörigen seit 1974 konstant abgenommen hat (er sank von 554 925 im Jahre 1974 auf 398 627 im Jahre 1984).
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Präsident: Le Conseil fédéral recommande le rejet de la motion. M. Meier demande la parole. Je la lui donne.
Meier Fritz: Mit meiner Motion ersuche ich den Bundesrat, das 1965 als befristeter Staatsvertrag deklarierte Auswande- rungsabkommen mit Italien auf den nächstmöglichen Ter- min zu kündigen. Die Verpflichtungen, die der Schweiz mit diesem Staatsvertrag und seinen verhängnisvollen Folgever- einbarungen laufend auferlegt werden, können aus staats- politischen, ökologischen und demographischen Gründen nicht mehr erfüllt werden, ohne langfristig die Identität der Schweiz in Frage zu stellen.
Während den Verhandlungen zu diesem Staatsvertrag Ende 1964 bei einem Ausländerbestand von 608 000 Jahres- aufenthaltern und 200 000 Niedergelassenen lancierte ich als Präsident der Nationalen Aktion mit 37 000 Unterschrif- ten eine Petition, die unter anderem eine Einreisesperre und eine verlängerte Frist zum Erhalt der Niederlassung ver- langte.
In der Beantwortung dieser Petition äusserte sich der Bun- desrat wie folgt: «Im übrigen möchten wir auch darauf hinweisen, dass die Zahl der voraussichtlichen Daueraufent-
Motion Meier Fritz
120
N
4 mars 1987
halter im Verhältnis zum Gesamtbestand der ausländischen Arbeitskräfte in der Schweiz nicht sehr gross ist, stellen wir doch fest, dass 80 Prozent der zugelassenen Arbeitskräfte im Zeitraum von vier Jahren die Schweiz freiwillig wieder verlassen und dass die restlichen 20 Prozent zum grössten Teil vor Ablauf der Zehnjahresfrist wieder ausreisen. Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte, die in den vergange- nen Jahren in den Genuss der Niederlassungsbewilligung gelangten, hielt sich in vernünftigen Grenzen. Dem konkre- ten Begehren Ihrer Petition kann daher nicht nachgekom- men werden. Der Bundesrat wird jedoch seinerseits das Ziel, den Ausländerbestand auf ein staatspolitisch und wirt- schaftlich vertretbares Mass zurückzuführen, weiterverfol- gen. Bern, 28. Dezember 1965.»
Diese Zusicherung hat der Bundesrat nicht erfüllt. Im Gegenteil, durch ähnliche Verträge mit anderen Mittelmeer- staaten wurde die Schweiz bewusst zum Einwanderungs- land umfunktioniert. Entgegen den Beteuerungen des Bun- desrates hat sich der Ausländerbestand von 809 000 Ende 1964 auf über 956 000 Ende 1986 erhöht, trotzdem im glei- chen Zeitraum über 280 000 Ausländer eingebürgert wurden.
Um das Auswanderungsabkommen seinerzeit dem National- rat schmackhaft zu machen, stellte der damalige Kommis- sionspräsident, Nationalrat Dr. Kurt Furgler, am 16. März 1965 fest - ich stütze mich auf das Sitzungsprotokoll ab -, dass von einem automatisch wirkenden Recht auf Familien- nachzug nicht die Rede sein könne. Wer dem Abkommen solche Auswirkungen unterschiebe, sei zu bedauern.
Diese Zusicherung hat sich nachträglich ebensoweit von der Wirklichkeit entfernt wie die Aussage des Kommissionsprä- sidenten am Fernsehen gegenüber seinem Kollegen Natio- nalrat Binz - der als einziger das Einwanderungsabkommen ablehnte -, «dass dieses Auswanderungsabkommen der Schweiz zum Segen gereichen werde».
Das neueste Zusatzabkommen mit Italien, das die Frist zum Erhalt der Niederlassung sofort von 10 auf 5 Jahre und für den Familiennachzug von 18 auf 12 Monate herabsetzt, wird sich als Zeitbombe erweisen, die alle Zusicherungen des Bundesrates, den Ausländerbestand schrittweise herabzu- setzen, zunichte macht. Denn wir müssen uns klar sein, dass die neutrale Schweiz auch anderen Ländern wie Spanien, Portugal, Jugoslawien, Türkei usw. dasselbe zugestehen muss, was Biga-Direktor Dr. Bonny Italien zugestanden hat. Es ist nicht unsere Schuld, wenn in diesen Ländern Tau- sende in elenden Steinhütten wohnen und schliesslich aus- ser Landes Arbeit suchen müssen, weil die eigenen Regie- rungen nicht imstande sind, für sie aufzukommen. Diesel- ben Regierungen scheuen sich jedoch nicht, für ihre Aus- wanderer im Ausland bessere Bedingungen zu verlangen, als sie ihnen im eigenen Land selbst zu bieten vermögen. Das Scheitern der bundesrätlichen Ausländerpolitik wird durch die Verordnungen über die Begrenzung der Zahl der ausländischen Erwerbstätigen bestätigt, wurde doch das noch 1979 angestrebte Ziel einer «schrittweisen Herabset- zung» der Zahl der ausländischen Erwerbstätigen in der Verordnung 1980 durch den schwammigen Begriff eines «ausgewogenen Verhältnisses zwischen Schweizern und Ausländern» ersetzt. Als Beispiel, wie ein solches Verhältnis in der Praxis aussieht, seien Schulklassen in den Industrie- gemeinden, wo die Schweizer Schüler zu einer Minderheit im eigenen Land geworden sind, erwähnt.
Das durch dieses Abkommen ausgelöste quantitative Wirt- schaftswachstum mit seinen gewaltigen Ballungsräumen, verstädterten Siedlungszonen und zusätzlicher Umweltbela- stung hat sich als ökologische Sackgasse erwiesen, die uns noch vor schwere Entscheidungen stellen wird. Der Aufruf zu einem qualitativen Wachstum kommt leider erst spät und bleibt unglaubwürdig, solange der Bundesrat sich an die- sem verhängnisvollen, jedoch kündbaren Einwanderungs- abkommen festklammert. Die Ablehnung des Ausländerge- setzes zwingt uns als Volksvertreter zum Handeln.
Ich ersuche Sie daher, meiner Motion zuzustimmen, damit der Bundesrat dieses Abkommen auf den nächstmöglichen Termin künden kann.
Bonny: Ich werde nicht lange sprechen, aber ich habe doch das Bedürfnis, etwas zu sagen, nachdem ich in meiner früheren beruflichen Tätigkeit mit diesem Abkommen sehr eng konfrontiert war.
Ich glaube, dass wir die grundsätzlichen Sorgen von Herrn Meier nicht leichtfertig beiseite schieben dürfen. All die Diskussionen in den siebziger Jahren - von der Schwarzen- bach-Initiative bis hin zur Ueberfremdungs-Initiative - haben gezeigt, dass hier ein Problem vorhanden ist, mit dem sich das Volk auseinandersetzt und das auch die Behörden beschäftigen muss.
Der Bundesrat hat den Weg einer sehr strengen Fremdarbei- terpolitik eingeschlagen. Die letzten Beschlüsse weisen dar- auf hin, dass die Praxis noch strenger wird.
Auf der anderen Seite muss ich Ihnen sagen, Herr Kollege Meier, dass es völlig falsch wäre, zu meinen, man komme den Problemen mit der von Ihnen vorgeschlagenen Kündi- gung des Italiener-Abkommens bei.
Das Italiener-Abkommen hatte zur Folge, dass ein ständiger Dialog zwischen Italien und der Schweiz über Einwande- rungsfragen entstand. Ich möchte dies an zwei Beispielen zeigen. Ich hatte selber sehr häufig Gelegenheit, bei solchen Verhandlungen dabei zu sein. Ein Beispiel: Wir hatten sei- nerzeit, als das Freihandelsabkommen ausgestaltet wurde, eine sehr kritische Situation. Es gab Manifestationen von italienischer Seite, welche dieses für uns äusserst nützliche und wichtige Vertragswerk beinahe in Frage gestellt hätten. Nicht zuletzt dank dem ständigen Dialog, wie er auf der Basis des Italiener-Abkommens institutionalisiert worden war, hat man am Schluss einen Weg gefunden. Alt Staatsse- kretär Jolles hat sich einmal dahingehend geäussert, dass ohne diese Vorbereitung das Abkommen möglicherweise nicht zustande gekommen wäre.
Ein anderes Beispiel, das ich als Vertragspartner der Italie- ner selber miterlebt habe, betrifft das Grenzgänger-Abkom- men mit Italien bezüglich der neuen Arbeitslosenversiche rung. Die italienischen Forderungen, die zum Teil auf Reso- lutionen internationaler Gremien, wie Europarat und OECD, gestützt waren, reichten wesentlich weiter, als wir konzedie- ren konnten und wollten. Die Italiener wünschten für entlas- sene Grenzgänger eine volle Entschädigung durch die Arbeitslosenversicherung, und nicht nur bei Kurzarbeit. Es wäre zu einem Export von Arbeitslosenversicherungslei- stungen gekommen. In langwierigen Verhandlungen ist es dann gelungen - nach etlichem Widerstand von italieni- scher Seite - zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.
Das Italiener-Abkommen bietet heute noch eine wichtige Basis, um im ständigen Dialog mit Italien zu bleiben. Es ist aussenpolitisch wichtig, mit diesem befreundeten Land zusammen Lösungen zu finden, die einigermassen den Interessen beider Parteien gerecht werden.
Ich muss Sie deshalb bitten, die Motion von Herrn Meier abzulehnen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je vois, Monsieur Meier, où vous êtes; je devine la philosophie qui vous anime et je pressens bien ce que vous souhaitez, vous l'avez d'ailleurs dit entre les lignes, soit la diminution drastique du nombre des Italiens en Suisse. Or, vous vous trompez complètement de moyens en imaginant que vous atteindrez ce but par l'abrogation de l'accord entre l'Italie et la Suisse.
Dans la réalité déjà, le mouvement s'est situé, dès les années septante, d'une manière régulière, vers la diminution du nombre des Italiens résidant dans notre pays. En 1974, ils étaient 555 000, à la fin de l'année dernière 388 000.
Les prescriptions que le Conseil fédéral et les Chambres fédérales ont prises quant au contrôle et à la limitation du nombre des étrangers en Suisse, vous le savez bien, ont opéré les effets nécessaires. Le but est donc raisonnable- ment atteint de notre point de vue, insuffisamment du vôtre, mais c'est votre avis et nous ne le partageons pas. Et surtout, le moyen que vous indiquez serait impropre à attein- dre ce but. En effet, il n'y a aucune raison de dénoncer un accord honorable, qui assure un minimum de dignité à la condition d'êtres humains qui travaillent chez nous, à notre
121
Motion Carobbio
prospérité, des êtres humains et pas des machines, Mon- sieur Meier. L'abrogation de l'accord nous déshonorerait.
Le président: Le Conseil fédéral recommande le rejet de la motion. M. Meier la maintient.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
Minderheit offensichtliche Mehrheit
85.973
Motion Carobbio Berufsbildung. Forschungszentrum Mozione Carobbio Formazione professionale. Centro di ricerca Motion Carobbio Formation professionnelle. Centre de recherche
Siehe Jahrgang 1986, Seite 445 - Voir année 1986, page 445
Diskussion - Discussion
Le président: Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat et M. Carobbio est d'accord.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schluss der Sitzung um 20.35 Uhr La séance est levée à 20 h 35
16-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Meier Fritz Auswanderungsabkommen mit Italien. Kündigung Motion Meier Fritz Accord d'émigration avec l'Italie. Dénonciation
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.303
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.03.1987 - 16:00
Date
Data
Seite
119-121
Page
Pagina
Ref. No
20 015 161
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.