111
Parlamentarische Initiative (Jaeger)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Dezember 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er décembre 1986 Nach Artikel 2 BMM ist dieser Beschluss auf Mietverhält- nisse in Gemeinden anwendbar, wo Wohnungsnot oder Mangel an Geschäftsräumen herrscht. Artikel 3 schreibt vor, dass der Bundesrat die Gemeinden zu bezeichnen hat, wo diese Voraussetzungen zutreffen. Diesem Auftrag ist er in der Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Unterstel- lung der Gemeinden unter den Bundesbeschluss über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen, die ver- schiedentlich abgeändert wurde, nachgekommen.
Wird Artikel 34septies BV in der Abstimmung vom 7. Dezem- ber 1986 von Volk oder Ständen abgelehnt, wird die heutige Regelung, wonach die Missbrauchsbestimmungen nur in den vom Bundesrat bezeichneten Gemeinden gelten, wei- terbestehen. Der Bundesrat müsste dann - wie bisher - aufgrund der Leerwohnungszählung und anderer Indikato- ren bestimmen, wo die Voraussetzungen für die Unterstel- lung erfüllt sind, und eine generelle Unterstellung aller Gemeinden käme nicht in Frage.
Wird hingegen die Verfassungsrevision angenommen, so hat die gesetzgebende Behörde den BMM in dem Sinn abzuändern, dass er dem revidierten Artikel 34septies BV nicht mehr entgegensteht. Für den Bundesrat bestünde indessen keine Möglichkeit, auf dem Verordnungsweg die ganze Schweiz dem BMM zu unterstellen, denn seine Zuständigkeit würde sich nach wie vor auf Artikel 2 und 3 BMM stützen und wäre somit auf die Unterstellung von Gemeinden mit Wohnungsnot oder Mangel an Geschäfts- räumen beschränkt.
Aus diesen Gründen ist das Postulat abzulehnen. Der Bun- desrat wird aber unmittelbar nach dem positiven Ausgang der Abstimmung vom 7. Dezember 1986 den eidgenössi- schen Räten eine Botschaft zur Verlängerung des BMM unterbreiten, welche auch die Aufhebung der Artikel 2 und 3 BMM vorsieht; er beabsichtigt, für die Behandlung dieser Vorlage das beschleunigte Verfahren gemäss Artikel 11 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes zu beantragen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Präsident: Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuleh- nen. Damit ist die Diskussion eröffnet.
Herr Leuenberger ist mit der Ablehnung einverstanden.
Abgelehnt - Rejeté
86.225
Parlamentarische Initiative (Jaeger) Wettbewerbsartikel Initiative parlementaire (Jaeger) Article constitutionnel sur la concurrence
Wortlaut der Initiative vom 21. März 1986
Die Bundesverfassung ist durch den folgenden Artikel 31oc- ties zu ergänzen:
Alle Vorkehren von Privaten oder des Staates, die darauf gerichtet sind, den wirksamen Wettbewerb einzuschränken und insbesondere Dritte vom Wettbewerb auszuschliessen, fernzuhalten oder sie darin zu behindern, sind unzulässig. 2. Durch Bundesgesetz können wettbewerbsbeschrän- kende Massnahmen zugelassen werden, sofern daran ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
Durch Bundesgesetz werden Rechtsschutz für die von Wettbewerbsbeschränkungen Betroffenen sowie zivilrecht-
liche, strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen festgelegt. Das Klage-, Strafantrags- und Beschwerderecht steht auch den Verbänden zu, sofern diesen statutengemäss die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder obliegt.
a. Wo die Preise von einer Legislative des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden festgesetzt oder genehmigt werden, kann die Preisüberwachung auf Empfehlungen beschränkt werden.
b. Die Entscheidung und Empfehlungen der Preisüberwa- chungsbehörde werden veröffentlicht.
Uebergangsbestimmung
Bis zum Erlass der Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 31octies finden die zivilrechtlichen Sanktionen der Bundes- gesetzgebung über den unlauteren Wettbewerb sinngemäss Anwendung.
Texte de l'initiative du 21 mars 1986
La constitution fédérale est complétée par l'article 31octies comme suit:
Toute démarche des particuliers ou de l'Etat qui vise à restreindre le jeu effectif de la concurrence et en particulier à en exclure ou à en écarter des tiers ou à les entraver dans l'exercice de cette concurrence, est illicite.
Des mesures tendant à restreindre la concurrence peu- vent être autorisées par loi fédérale en tant qu'elles répon- dent à un intérêt public prépondérant.
La protection juridique des personnes touchées par des restrictions de la concurrence, ainsi que les sanctions civiles, pénales et administratives, sont réglées par loi fédé- rale. Le droit de porter plainte, d'intenter une action pénale, ainsi que le droit de recours, sont reconnus aux associations tenues par leurs statuts de défendre les intérêts de leurs membres.
Les marchés des biens, services et crédits pour lesquels la concurrence effective est restreinte sont soumis à la surveil- lance des prix en vertu de l'article 31septies de la Constitu- tion fédérale. Il en va de même pour les dérogations au sens de l'alinéa 2 ci-dessus.
a. Lorsque les prix sont fixés ou approuvés par un organe législatif fédéral, cantonal ou communal, la surveillance des prix peut être limitée à des recommandations.
b. Les décisions et recommandations de l'autorité de sur- veillance des prix sont publiées.
Disposition transitoire
Jusqu'à l'adoption de la législation d'exécution relative à l'article 31octies, les sanctions civiles de la législation fédé- rale sur la concurrence déloyale sont applicables par ana- logie.
Herr Lüchinger unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Ergebnis der Vorprüfung
Gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes führte die Kommission am 16. September 1986 die Vorprüfung der Initiative durch und hörte den Initianten an.
Aufgrund dieser Anhörung und nach einer allgemeinen Aus- sprache kommt die Kommission mehrheitlich zum Schluss, dass es verfrüht ist, das Kartellrecht nach der eben erst erfolgten Revision schon wieder zu überarbeiten. Die Initia- tive ist sachlich auch nicht nötig, da ein gleichlautender Antrag im Rahmen der parlamentarischen Behandlung der «Konsumentenschutz-Initiative» gestellt werden kann.
N 4 mars 1987
112
Initiative parlementaire (Jaeger)
Inhalt der Initiative
Am 21. März 1986 reichte Nationalrat Franz Jaeger die Initia- tive in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs ein (Wortlaut siehe oben).
Begründung des Initianten
Nationalrat Jaeger begründet seine Initiative wie folgt: Ziel der Initiative ist der Erhalt des wirksamen Wettbewerbs. Ein funktionierender Wettbewerb ist nicht nur aus ordnungspo- litischer, sondern vor allem aus volkswirtschaftlicher Sicht von Bedeutung. Nur der ständige Druck des Wettbewerbs kann bewirken, dass sich die Wirtschaftsstrukturen laufend der Dynamik der Märkte anpassen. Ungenügender Wettbe- werb ist aber auch für die Konsumenten von Nachteil, indem zum Beispiel Preise künstlich hochgehalten oder qualitativ minderwertige Produkte angeboten werden können.
Das Ziel der Initiative soll durch eine starke Einschränkung der Wettbewerbsbehinderungen, welche grundsätzlich nicht zulässig sein sollen, erreicht werden. Ausnahmen sol- len nur möglich sein, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse nachgewiesen wird, und Märkte, auf denen kein wirksamer Wettbewerb besteht, sollen der Preisüberwa- chung unterstehen. Der Arbeitsmarkt soll von diesen Bestimmungen ausgenommen werden.
Es ist richtig, dass in den vergangenen Jahren im Wettbe- werbsrecht einiges in Bewegung war. Trotz neuem Kartell- gesetz, trotz Preisüberwacher und trotz laufender UWG- Revision ist aber die politische Diskussion über die Wettbe- werbspolitik und das Wettbewerbsrecht nicht abgebrochen: Demnächst wird die Botschaft des Bundesrates zur soge- nannten «Konsumentenschutz-Initiative» (Denner-Initiative), welche eine ähnliche Zielrichtung hat wie die vorliegende parlamentarische Initiative, den Räten vorgelegt werden. Diese Volksinitiative weist zwar eine positive Grundtendenz auf, sie ist indessen auf den Markt für Verbrauchsgüter des Detailhandels begrenzt. Meine parlamentarische Initiative stellt einen besseren und umfassenderen Gegenvorschlag dar, der eine grundsätzliche Neuorientierung der schweize- rischen Wettbewerbspolitik ermöglichen soll.
Erwägungen der Kommission
In der Kommission wurde zunächst festgestellt, dass die parlamentarische Initiative relativ kurz nach der Revision des Kartellgesetzes und nach Einsetzung des Preisüberwa- chers eingereicht wurde. Zudem ist die Revision des UWG noch nicht abgeschlossen, und eine Volksinitiative zum Thema Wettbewerbspolitik ist bereits hängig.
Formell ist die parlamentarische Initiative zulässig, da die Botschaft des Bundesrates zur erwähnten Volksinitiative noch nicht vorliegt. Trotzdem ist eine Kommissionsmehrheit der Meinung, dass das Instrument der parlamentarischen Initiative nicht dazu verwendet werden sollte, vorgezogene Gegenanträge zu eingereichten Volksinitiativen zu stellen. Der eigentliche Sinn der parlamentarischen Initiative besteht vielmehr darin, Probleme aufzugreifen, die anson- sten nicht vor den Rat kommen.
Im vorliegenden Fall wird die Denner-Initiative demnächst in die parlamentarische Behandlung kommen. Der Initiant hat damit die Möglichkeit, sein Anliegen - die Unterbreitung eines Gegenvorschlages - im Rahmen des normalen parla- mentarischen Verfahrens vorzubringen. Die Mehrheit der Kommission beantragt deshalb, der Initiative keine Folge zu geben.
Eine Kommissionsminderheit macht darauf aufmerksam, dass das Ziel der Initiative von Herrn Jaeger - die Erhaltung bzw. Schaffung eines wirksamen Wettbewerbs - nach wie vor aktuell ist. Die Revision des Kartellgesetzes stärkte den Wettbewerb nicht wesentlich, und mit dem Gesetz über die Preisüberwachung wurde dem Volkswillen nicht voll Rech- nung getragen. Die Minderheit ist der Ansicht, dass die parlamentarische Initiative Jaeger gemeinsam mit der Den- ner-Initiative im Rat zu behandeln ist, da sie eine ähnliche Zielrichtung verfolgt. In diesem Sinne sollte der parlamenta- rischen Initiative Folge gegeben werden.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 13 zu 8 Stimmen, der parla- mentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
La commission propose, par 13 voix contre 8, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire.
Jaeger: Was wollen wir mit dieser Initiative? Wir möchten - das sei offen zugegeben - angesichts der nicht in jeder Hinsicht überzeugenden Ergebnisse aus den Beratungen zum UWG, zur Kartellgesetzrevision und zur Preisüberwa- chung versuchen, die verfassungsmässige Grundlage für eine moderne Wettbewerbspolitik neu zu ordnen, und zwar so, dass sie tatsächlich Grundlage für eine Politik des wirk- samen Wettbewerbs bilden könnte. Sie sehen: es geht uns hier um eine echt marktwirtschaftliche Reform. Die Reform- postulate haben wir versucht, in einem konkret ausformu- lierten Verfassungsartikeltext zu umschreiben, und haben diesen in Form einer parlamentarischen Initiative in die Diskussion gebracht.
In der Kommission ist, wie der Präsident bereits gesagt hat, dieser Vorschlag abgelehnt worden, und zwar mit einem Stimmenverhältnis von 13 zu 8 Stimmen. Obwohl inhaltlich noch keine Stellung zu nehmen war, war es doch interes- sant zu sehen, wer sich in der Kommission gegen den Versuch einer Neuordnung der Wettbewerbspolitik gerichtet hat. Es waren vor allem bürgerliche Kreise, die der Wirt- schaft nahestehen. Diese müssten an sich ein echtes Inter- esse an einer Verbesserung der marktwirtschaftlichen Ord- nung haben. Die Initiative verlangt zudem eine Reform, die nichts Revolutionäres beinhaltet: nicht etwa ein Kartellver- bot, sondern lediglich die Umkehr der Beweislast.
Es geht ja hier eigentlich nicht um die materielle Beratung - ich möchte deshalb auch keine weiteren Ausführungen zum Inhalt unseres Vorschlages machen -, sondern es geht im Prinzip zunächst lediglich um die Verfahrensfrage.
Auch in der Kommission hat man zur Hauptsache um die Verfahrensfrage debattiert. Es erscheint mir persönlich als falsch, dass man unsere parlamentarische Initiative der Kommission zur Behandlung des UWG zugespielt hat. Nicht, dass ich etwa dieser Kommission nicht vertrauen würde. Sie hat ihre Arbeit sicher sehr gut gemacht; sehen Sie nur die beiden Referenten an! Aber nach meiner Auffassung wäre es geschickter gewesen, man hätte unsere Initiative der Kommission zugewiesen, die sich demnächst mit allgemei- nen Wettbewerbsproblemen befassen muss. Das ist jene Kommission, die jetzt eingesetzt wird zur Behandlung der Konsumentenschutz-Initiative, bekannter unter dem Namen «Denner-Initiative».
Nun hat mir die Mehrheit in der Kommission vorgeworfen, es wäre an sich richtig gewesen, bis zur Behandlung dieser Initiative zuzuwarten. Nur glaube ich, kommt das eigentlich aufs gleiche heraus. Es war damals allerdings noch nicht sicher, wie der Fahrplan aussehen würde. Und zudem: die Botschaft des Bundesrates lag noch nicht vor. Deshalb war es sicher mindestens überlegenswert und auch in guten Treuen vertretbar, diesen Weg zu beschreiten, wie ich ihn beschritten habe. Die Kommissionsmehrheit hat das nicht gewollt und gegen die Ueberweisung und gegen die Weiter- beratung der Initiative gestimmt.
Sie können ebenfalls dem Kommissionsbeschluss folgen. Ich würde das bedauern. Ich kann ja meine Initiative als Gegenvorschlag bei der Behandlung der Denner-Initiative wieder einbringen. Ich kann das auch als Nichtmitglied jener Kommission reglementskonform machen. So ist die Sache ohnehin nicht vom Tisch, aber ich würde doch meinen, dass Sie hier durchaus zustimmen können. Sie müssen nicht inhaltlich ja dazu sagen, denn der Artikel wird dann nur beraten oder eben im Zusammenhang mit der Denner-Initia- tive als Gegenvorschlag in die dortigen Beratungen mit einbezogen.
Zusammengefasst beantrage ich Ihnen somit, unsere parla- mentarische Initiative gegen den Kommissionsantrag wei- terzubehandeln und sie der Kommission zuzuweisen, die
Parlamentarische Initiative (Jaeger)
113
sich mit der Denner-Initiative befasst. Das ist das rationellste Verfahren. Damit können wir uns auch eine weitere Schreib- übung ersparen.
Lüchinger, Berichterstatter: Nach diesen Ausführungen von Herrn Kollege Jaeger muss ich Ihnen doch noch die Gründe der Kommission darlegen. Herr Jaeger hat die parlamentari- sche Initiative vor einem Jahr eingereicht, drei Monate nach- dem wir mit überwältigendem Mehr das Kartellgesetz und das Preisüberwachungsgesetz verabschiedet hatten. Wir standen ferner mitten in der Beratung der Revisionsvorlage für den unlauteren Wettbewerb. Kurz vor der Beendigung einer umfassenden Wettbewerbsgesetzgebung hat Herr Jae- ger also vor einem Jahr mit seiner Initiative das ganze wieder von vorne beginnen wollen.
In der Demokratie ist es aber so: wenn die Räte einmal entschieden haben, muss man sich dem unterziehen. Herr Jaeger hat das selber in der Kommission anerkannt und dann für seine Initiative einen anderen Grund angeführt. Er sagte, es komme die Konsumentenschutz-Initiative der Firma Denner auf uns zu, und er möchte das jetzt schon als Gegenvorschlag einbringen. Da sind wir eben der Meinung: es ist nicht der Sinn und Zweck des Institutes der parlamen- tarischen Initiative, dass man im vorhinein für die Beratung einer eingereichten Volksinitiative gleichsam schon einen Gegenvorschlag in den Kühlschrank des Rates stellt, den man dann hervornehmen kann, wenn die Sache hier wirk- lich beraten wird. Das geht schon verfahrensmässig nicht, Herr Jaeger, denn der Ratspräsident muss eine solche Initia- tive einer Kommission übergeben, und diese muss späte- stens für die dritte auf die Zuweisung folgende ordentliche Session Bericht und Antrag stellen. Es gibt eben Verfahrens- regeln für die Behandlung solcher parlamentarischer Initia- tiven.
Wir sind ein Milizparlament, und in einem Milizparlament ist es notwendig, dass jedermann eine gewisse Selbstdisziplin übt. Die Kommissionsmehrheit möchte an diesen Grundsatz erinnern und Ihnen darum beantragen, der Initiative keine Folge zu geben. Der Ständerat wird in der dritten Sessions- woche die Initiative Denner beraten. Nachher kommt sie in die nationalrätliche Kommission. Dort kann Herr Jaeger, gleichberechtigt wie jedes andere Mitglied dieses Rates oder der Kommission, seine Anträge stellen.
Das sind die Ueberlegungen der Kommission.
M. Cotti, rapporteur: La commission vous propose de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire de M. Jaeger par 13 voix contre 8. Vous avez devant vous le rapport écrit qu'elle vous soumet et auquel je me réfère. Toutefois, à la suite de l'intervention de M. Jaeger, quelques mises au point me seront nécessaires.
Premièrement, l'initiative est un moyen de soumettre des objets au Parlement mais M. Jaeger nous présente des pro- blèmes qui ont été partiellement traités par les conseils durant ces derniers mois - je pense à la loi sur les cartels, à la loi sur la concurrence déloyale - ou qui font l'objet de débats en cours, comme l'initiative sur la protection des consommateurs dont le Conseil des Etats s'occupera pro- chainement et que la commission de ce dernier a d'ailleurs déjà rejetée à la quasi-unanimité. Lors du débat à ce propos au Conseil national - M. Jaeger l'a dit et M. Lüchinger vient de le confirmer, M. Jaeger aura la possibilité de présenter une proposition ayant le même contenu que l'initiative. L'auteur de cette dernière, de toute évidence, n'est pas satisfait par la loi sur les cartels approuvée par le Parlement. Mais peut-il espérer un changement d'opinion, radical et soudain, de la part du Parlement sur ce sujet ? Peut-il croire que l'on soit prêt à passer de la solution inspirée du principe de la licéité des cartels et de la lutte contre les abus à un système qu'il propose et qui aboutirait à l'interdiction des cartels, sauf quelques exceptions bien déterminées? Je pense que ce changement d'opinion n'est nullement envisa- geable. En donnant suite à l'initiative, on referait un chemin que l'on vient de parcourir, un exercice tout à fait inutile. D'ailleurs, rien ne devrait entraîner le Parlement à s'éloigner
des rêves qui sont à la base de notre prospérité économi- que. S'il nous fallait une preuve supplémentaire, nous la trouverions dans le rapport de l'OCDE du 27 février dernier sur la situation économique de la Suisse, dans lequel nos résultats économiques favorables sont essentiellement attri- bués à l'attachement au principe du libre jeu des forces du marché qui exclut de fréquentes interventions. Ce principe est d'ailleurs appliqué en Suisse avec beaucoup de sou- plesse.
Ce sont ces raisons, surtout d'ordre formel, d'ordre pratique et d'opportunité, qui m'engagent à vous suggérer de suivre la proposition de la commission.
Rutishauser: Im Namen der einstimmigen SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zugeben. Nach unserer Meinung wurde hier das Instrument der parlamentarischen Initiative missbraucht, um einen vorgezogenen Gegenvorschlag zu einer bereits einge- reichten Volksinitiative zu stellen zu einem Zeitpunkt, wo noch nicht einmal der Bundesrat Stellung zur Volksinitiative genommen hat. Herr Jaeger hat ja selber bestätigt, er wolle der Denner-Initiative rechtzeitig einen sachlichen und bes- seren Vorschlag entgegensetzen und frühzeitig einen kon- struktiven Gegenvorschlag machen. Diese Möglichkeit besteht ohnehin für Herrn Jaeger bei der Behandlung der Denner-Initiative, auch wenn wir seiner parlamentarischen Initiative keine Folge geben.
Es wurde erwähnt, dass Herr Jaeger diesen Vorstoss sehr kurz nach der Verabschiedung des neuen Kartellgesetzes, unmittelbar nach der Revision des UWG und dem Einsatz des Preisüberwachers, eingereicht hat. Es scheint uns, dass Herr Jaeger Mühe hat, demokratisch gefällte Entscheide unseres Parlamentes und des Volkes zu akzeptieren, wenn sie nicht seinen Wünschen entsprechen. Wo würde das hinführen, wenn jedes Mitglied unseres Rates in ähnlichen Fällen, wo eine Abstimmung oder Gesetzesberatung nicht nach seinem Sinn ausgeht, zu parlamentarischen Initiativen greifen würde?
Im übrigen frage ich mich, ob diese Initiative für mehr Wettbewerb tatsächlich zum Schutze der Konsumenten und der Volkswirtschaft oder doch eher zugunsten der mächti- gen Grossverteiler ausgerichtet ist. Wollen wir tatsächlich weitere Konzentrationen im Detailhandel nach dem Grund- satz: Der Starke ist am mächtigsten allein? Würde ein rück- sichtsloser Konkurrenzkampf rasch und gründlich zum Ver- schwinden weiterer kleinerer und mittlerer Anbieter führen? Als Folge würde die Machtkonzentration in der Wirtschaft wesentlich beschleunigt. Die Konsequenz wäre eine weitere beschleunigte Aufgabe vieler kleinerer Detailhandelsge- schäfte, vor allem auf dem Lande.
Schon heute gibt es zahlreiche Gemeinden, die nur noch einen oder gar keinen Laden mehr haben. Die Leute werden gezwungen, zum Einkauf der täglichen Bedarfsgüter mit dem Auto grössere Strecken zurückzulegen. Aus der Sicht des Umweltschutzes ist dies geradehin paradox. Wirt- schaftskonzentration zwingt die Menschen zu steigender Mobilität. Diese Mobilität verhindert, dass die Leute sich am Orte verwurzeln. Je schrankenloser der Konkurrenzkampf, um so listen- und tückenreicher die Konkurrenten, um so grösser die Gefahr, dass sie in ihrem Kampf zu Mitteln greifen, die fragwürdig sind in bezug auf die Lauterkeit und sogar die Ehrlichkeit. Für die soziale Gesundheit einer Gesellschaft ist es aber von viel grösserer Bedeutung, wenn Verlass auf die Fairness, Lauterkeit und Ehrlichkeit besteht. Ich bitte Sie darum, der parlamentarischen Initiative «Wett- bewerbsartikel» keine Folge zu geben.
Fischer-Sursee: Die CVP-Fraktion gibt dieser Initiative eben- falls keine Folge. Der Wettbewerbspolitik gegenüber sind wir durchaus aufgeschlossen, Herr Jaeger, und zur Diskus- sion bereit. Wir verurteilen aber Ihr Vorgehen. Sie missbrau- chen ein parlamentarisches Instrument. Sie haben die Initia- tive eingereicht zu einem Zeitpunkt, in dem das Kartellge- setz soeben revidiert worden war, das UWG noch in Revi- sion stand, das Preisüberwachungsgesetz geschaffen war.
15-N
Interpellation Weber Monika
114
N 4 mars 1987
Ich verstehe, dass Sie mit dem Ergebnis dieser Beratungen nicht zufrieden sind. Ich war auch schon oft nicht zufrieden mit Beratungen in diesem Rat, aber ich habe mich damit abfinden müssen, und das sollten Sie vielleicht gelegentlich auch einmal lernen. Es ist nämlich ein Missbrauch, soeben revidierte Gesetze mit einer parlamentarischen Initiative wie- derum in Revision zu bringen und umzukrempeln.
Sie bezeichnen Ihre Initiative als Gegenvorschlag zur Konsu- mentenschutz-Initiative von Denner. Das ist ein ausserge- wöhnliches und merkwürdiges Prozedere. Sie unterbreiten dem Parlament bereits einen Vorschlag, bevor der Bundes- rat zur Initiative Stellung genommen hat, bevor Sie über- haupt wissen, ob der Bundesrat zur Initiative von sich aus einen Gegenvorschlag unterbreitet. Ihre Ideen dazu können Sie ohne weiteres bei der Beratung der Denner-Initiative einfliessen lassen, das steht Ihnen völlig frei. Es ist aber parlamentarischer Leerlauf, wenn Sie zum vorneherein mit einer parlamentarischen Initiative zu einer Volksinitiative einen Gegenvorschlag unterbreiten. Sie wissen ganz genau: Wir müssen Ihre Initiative jetzt behandeln, weil diese bis Frühjahr 1987 hier behandelt werden muss. Wir können daher nicht warten, bis die Denner-Initiative auch noch im Rat zur Sprache kommt. Deshalb entsteht hier eine Doppel- spurigkeit. Das ist nicht sehr sinnvoll.
Sie sind Dozent der Nationalökonomie, Herr Jaeger. Oeko- nomie bedeutet meines Wissens unter anderem rationelle und wirkungsvolle Tätigkeit. Was Sie hier produzieren, ist alles andere als ökonomisch.
Biel: Es ist Zeit, dass vielleicht auch jemand aus der Minder- heit der Kommission das Wort ergreift. Ich war der Meinung, es sei sinnvoll, dass wir grundsätzlich auf das Geschäft eintreten und es dann der Kommission überweisen, die sich mit der Konsumentenschutz-Initiative zu befassen hat.
Wir haben nun einiges gehört, das mich schon etwas über- rascht. Missbrauch des parlamentarischen Rechts usw. Meine Damen und Herren, was haben Sie denn in der Mehrheit hier getan? Sie haben einen krassen, eindeutigen Volksentscheid umgebogen und bei der Preisüberwachung all das, was eindeutig aus dem Verfassungstext auch hervor- geht, ausgeklammert. Was ist denn das für ein Missbrauch? Wenn jemand nicht einverstanden war mit dem, was wir gemacht haben und gleichzeitig wusste, dass diese Initiative bereits rechtsgültig vorlag, war es da nicht richtig, Ueberle- gungen anzustellen, wie man versuchen könnte, aus dieser Situation mehr zu machen?
Sehen Sie einmal: Wir sind nicht darauf angewiesen, immer auf den Bundesrat zu warten. Das ist mir ganz neu: wir müssen immer zuerst alles wissen, was der hohe Bundesrat und die Verwaltung machen, damit wir dann selber anfan- gen zu denken. Aus unserer staatsrechtlichen Ordnung geht ganz klar hervor, wer Gesetzgeber ist, nämlich wir, und wir sollten auch hie und da vor dem Bundesrat etwas denken. Es würde hie und da besser herauskommen, wenn wir das häufiger täten.
Noch etwas zur Sache. Herr Jaeger hat bewusst etwas zum Verfahren und zu seinen Ueberlegungen gesagt, und nun haben wir die Tirade von Kollege Rutishauser gehört. Herr Rutishauser, wenn es Ihnen so gegen die Mächtigen geht, warum waren Sie dann auch dabei, als man zum Beispiel die Entflechtungskompetenzen aus dem Kartellgesetz heraus- gestrichen hat? Dort ging es doch gegen die Grossen und die Mächtigen. Offensichtlich haben Sie das damals nicht gemerkt. Wettbewerb, der wirklich umfassend ist und nicht nur Teilbereiche umfasst, sollte doch eigentlich wirklich das liberalste Instrument sein gegen Machtballung und Macht- missbrauch. Das ist der Sinn des Wettbewerbs. Das möchte ich Ihnen noch einmal hier sagen.
Und dann, bitte: Seien Sie vorsichtig mit dem Vorwurf, man komme zu rasch wieder mit neuen Vorstössen, wenn man hier unterlegen sei. Wir haben nicht so viele wettbewerbspo- litische Vorstösse hier wie Vorstösse zugunsten der Land- wirtschaft. Dort wird dann ein kleiner Teil zugunsten einer liberalen Lösung in der Wirtschaft vorgetragen. In der Regel
sind das hier Vorstosse, die vom Staat Eingriffe und Subven- tionen verlangen.
Ich bitte, doch auch das zu bedenken. Es wäre rationell und sinnvoll, wir hätten nun diese Initiative der Kommission überwiesen, die sich mit der Konsumentenschutz-Initiative zu befassen hat; dann hätten wir die ganze Geschichte rationell gelöst.
Le président: Messieurs les rapporteurs renoncent à s'ex- primer, nous pouvons donc passer à la décision.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Dagegen
53 Stimmen 18 Stimmen
85.904
Interpellation Weber Monika Neue Technologien. Weiterbildung Nouvelles Technologies. Recyclage
Siehe Jahrgang 1986, Seite 490 - Voir année 1986, page 490
Diskussion - Discussion
Frau Weber Monika: Meine Interpellation beschäftigt sich mit dem rasanten Wandel der Anforderungen an den Arbeit- nehmer in der heutigen Zeit. Ich habe eine Antwort erhalten vom Bundesrat und ich möchte ihm danken für die sechs Punkte, in denen er sich zwar nicht sehr stark festlegt, woraus aber immerhin auch zwischen den Zeilen einiges herauszulesen ist. Ich möchte dazu vielleicht noch einige Bemerkungen machen und vor allem noch zwei Fragen anführen.
Der Bund engagiert sich ja sehr in der Berufsbildung, er engagiert sich auch in der Hochschulpolitik, und das ist sehr verdienstvoll. Wichtig ist auch - und er unternimmt in dieser Richtung etwas -, dass man die Weiterbildung in der heuti- gen Zeit des raschen technologischen Wandels nicht ver- gisst. Die Weiterbildung oder Umschulung wird heute quasi zur Pflicht für jeden Arbeitnehmer. Man kann also ruhig sagen, wenn ein Lehrling aus der Lehre kommt, muss er sich am Tag nach seinem Lehrabschluss bewusst sein, dass er ein ganzes Leben lang weiterlernen und Weiterbildung betreiben muss. In diesem Sinne muss auch die Berufsbil- dung vor sich gehen: indem sich das Bewusstsein bildet, das Wissen sei nie abgeschlossen, sondern Bildung gehe immer weiter. Ich bin überzeugt davon, dass der beste Arbeitnehmerschutz, den wir heute dem Arbeitnehmer geben können, darin besteht, dass wir ihm dieses Bewusst- sein geben.
In der Antwort des Bundesrates wird unter Punkt 1 gesagt, dass die Umschulung eine dauernde und gemeinsame Auf- gabe der Sozialpartner sei, und ich möchte selbstverständ- lich hier beistimmen, aber doch darauf hinweisen, dass die Verteilung der Angebote natürlich sehr ungleich ist. Wenn man also an «training on the job» oder an die direkten Bemühungen der Arbeitgeber in bezug auf die Weiterbil- dung denkt, dann muss man sich natürlich im klaren sein, dass gewisse Branchen oder Arbeitnehmer aus gewissen Branchen natürlich viel privilegierter sind als andere aus anderen Branchen. Ich denke, dass in der Banken- und Versicherungsbranche die Arbeitnehmer sehr privilegiert sind, weil diese Branchen sehr viel für die Weiterbildung tun. Hingegen ist es sicher so, dass ein Arbeitnehmer in kleinen Betrieben weniger Chancen hat. Daran muss man sich viel- leicht erinnern.
Mit Punkt 2 bin ich einverstanden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Jaeger) Wettbewerbsartikel Initiative parlementaire (Jaeger) Article constitutionnel sur la concurrence
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.225
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.03.1987 - 16:00
Date
Data
Seite
111-114
Page
Pagina
Ref. No
20 015 158
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.