Economie laitière. Arrêté fédéral. Prolongation
104
N 4 mars 1987
Die Parlamentarier waren sich ebenfalls darüber einig, dass der freie Zugang aller europäischen Hersteller zu öffentli- chen Aufträgen eine unumgängliche Voraussetzung zur Erzielung einer effizienten europäischen Technologiege- meinschaft darstelle.
Internationale Handelsprobleme
Das Thema «internationale Handelsprobleme» wurde auf Wunsch der EG-Parlamentarier vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Gemeinschaft mit den USA und Japan traktandiert. Der Berichterstatter betonte die gemeinsame Verantwortung der EFTA-Länder und der Gemeinschaft für die Aufrechterhaltung eines offenen und liberalen Welthan- delssystems, eine Verantwortung, die im Zusammenhang mit den Bemühungen um die Verwirklichung des EG-Bin- nenmarktes und des einheitlichen europäischen Wirt- schaftsraumes noch zunehmen werde. Er empfahl seinen Kollegen ein koordiniertes Vorgehen im Hinblick auf die neue Gatt-Runde, da nur ein starkes und kohärentes Europa hier eine konstruktive Rolle spielen könne.
Zur Sprache kam ebenfalls die mögliche Ausweitung des Freihandels auf einige verarbeitete Agrar- und Fischereipro- dukte, wobei sich beide Seiten für eine entsprechende Aus- weitung der Freihandelsabkommen aussprachen.
Der Schweizer Delegation an der 11. ordentlichen Tagung des Komitees in Stockholm gehörten die Nationalräte Cot- tet, Coutau, Meizoz, Ständerat Dobler und der Berichterstat- ter als Präsident an.
Die wichtigsten Traktanden waren:
Die Luxemburger Erklärung
Die Verstärkung der Kontakte zwischen dem EFTA-Sekre- tariat und der EG-Kommission
Mögliche Erweiterung des Freihandels auf verarbeitete Agrar- und Fischereiprodukte
Die Luxemburger Erklärung
Da seit der Lagebeurteilung in Helsinki über den Stand der EG-EFTA Beziehungen noch keine zwei Monate verflossen waren, stand beim Traktandum «Luxemburger Erklärung» vor allem die Frage im Vordergrund, ob die bisherigen Methoden der Zusammenarbeit unter den EFTA-Ländern den Anforderungen der seit April 1984 eingetretenen neuen Entwicklungen noch genügten. Es wurde daran erinnert, dass die Bedingungen der EFTA-EG-Zusammenarbeit vor allem durch die Gemeinschaft bestimmt würden. Die EFTA- Länder hätten ein Interesse daran, vermehrt Initiativen zu ergreifen. Eine wichtige Voraussetzung dafür wäre aller- dings eine vermehrte Koordination der Positionen der EFTA- Länder. Dabei dürfe aber nicht die Tatsache aus den Augen verloren werden, dass sich nicht alle Bereiche für ein koordi- niertes Vorgehen eignen und dass die bilateralen Beziehun- gen der EFTA-Länder mit der Gemeinschaft auch in Zukunft ihren Stellenwert haben werden.
Die Verstärkung der Kontakte zwischen dem EFTA-Sekreta- riat und der EG-Kommission
Die Frage nach verstärkten Kontakten zwischen dem EFTA- Sekretariat und der EG-Kommission in Brüssel ist ebenfalls eine Konsequenz der mit der Unterzeichnung der Luxem- burger Erklärung eingetretenen Entwicklung. Ständerat Dobler regte die Errichtung eines EFTA-Verbindungsbüros in Brüssel erstmals anlässlich der Sitzung von Reykjavik im Juni 1985 an und stiess damit bei allen Delegationen auf Zustimmung. Er wurde beauftragt, für die Stockholmer Sit- zung einen Bericht auszuarbeiten. Aufgrund dieses Berich- tes lud das Komitee den EFTA-Ministerrat ein, die Möglich- keiten zur Verwirklichung dieses Vorschlages abzuklären und ihm anlässlich der nächsten Sitzung in Norwegen im Juni 1987 darüber Bericht zu erstatten.
Mögliche Erweiterung des Freihandels auf verarbeitete Agrar- und Fischereiprodukte
Die Diskussion über die mögliche Erweiterung des Freihan- dels auf verarbeitete Agrar- und Fischereiprodukte führte zur Schaffung einer Arbeitsgruppe. Diese soll Abklärungen treffen, unter welchen Bedingungen der Handel mit diesen Produkten zwischen den EFTA-Ländern einerseits und zwi- schen den EFTA-Ländern und der Gemeinschaft anderer- seits liberalisiert werden können, und dem Komitee darüber anlässlich der nächsten Sitzung in Norwegen Bericht er- statten.
Nationalrat Cottet, der dieser Arbeitsgruppe angehören wird, benutzte die Gelegenheit, um die schweizerische Agrarpolitik zu erklären (insbesondere unter dem Blickwin- kel der Erfordernisse der Neutralität und der schwierigen topographischen und klimatischen Rahmenbedingungen). Er betonte, dass die Schweiz infolge ihrer hohen Einfuhr- quote für landwirtschaftliche Produkte (rund 40 Prozent) einen Abbau der protektionistischen Massnahmen begrüs- sen würde, wenn diese im Rahmen des Gatt erreicht werden könnten.
Verschiedenes
Das Komitee nahm auch zum Tätigkeitsbericht der EFTA für das Jahr 1985 Stellung und hörte sich ein Exposé des schwedischen Aussenhandelsministers über die wirtschaft- liche Lage seines Landes an.
Die nächste Komiteesitzung wird im Juni 1987 im norwegi- schen Hamar stattfinden.
Präsident: Der Bericht ist schriftlich erstattet worden. Ein Wortbegehren liegt nicht vor. Es wird beantragt, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Ein anderslautender Antrag liegt nicht vor.
Zustimmung - Adhésion
87.002
Milchwirtschaftsbeschluss. Verlängerung des Beschlusses Economie laitière. Prolongation de l'Arrêté fédéral
Botschaft und Beschlussentwurf vom 14. Januar 1987 (BBI | 463) Message et projet d'arrêté du 14 janvier 1987 (FF 1 469)
Herr Hösli unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Der MWB 1977 läuft Ende Oktober 1987 ab. Da es unbestrit- ten ist, dass die in diesem Beschluss geregelten Massnah- men weiterzuführen sind, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament mit Botschaft vom 16. Juni 1986 den Entwurf zu einem neuen Milchwirtschaftsbeschluss für die Zeit vom 1. November 1987 bis Ende Oktober 1997.
Die Kommission hat die Behandlung dieser Vorlage im Sep- tember 1986 aufgenommen; weitere Sitzungen fanden im November 1986 und Januar 1987 statt. In Anbetracht der komplexen Materie und der sehr grossen Zahl von Anträgen konnte die Vorberatung noch nicht abgeschlossen werden. Die Kommission wird deshalb ihre Beratungen am 13./ 14. April 1987 weiterführen. Das Geschäft kann somit im Nationalrat voraussichtlich erst im Juni 1987 behandelt wer- den; anschliessend muss sich dann noch der Ständerat mit der Materie auseinandersetzen. Der neue Milchwirtschafts- beschluss kann aus diesem Grunde nicht - wie ursprünglich vorgesehen - am 1. November 1987 in Kraft treten, so dass eine Verlängerung des MWB 1977 unerlässlich ist.
105
Missbräuche im Mietwesen. Bundesbeschluss
Der Bundesrat hat bereits am 14. Januar 1987 vorsorglich eine Botschaft verabschiedet, worin er beantragt, den MWB 1977 bis zum Inkrafttreten des neuen Milchwirtschaftsbe- schlusses, längstens aber bis zum 31. Oktober 1989, zu verlängern.
Antrag der Kommission
Die Kommission hat die Vorlage am 20. Januar 1987 einstim- mig gutgeheissen und beantragt, der entsprechenden Beschlussänderung zuzustimmen.
Proposition de la commission
La commission a accepté à l'unanimité ce projet, le 20 jan- vier 1987, et elle propose d'approuver la modification correspondante de l'arrêté.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I und II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I et II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 75 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
86.067
Missbräuche im Mietwesen. Verlängerung des Bundesbeschlusses Abus dans le secteur locatif. Prorogation de l'arrêté fédéral
Botschaft und Beschlussentwurf vom 14. Januar 1987 (BBI | 467) Message et projet d'arrêté du 14 janvier 1987 (FF 1, 473)
Herr Hubacher unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 27. März 1985 hat der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Volksinitiative «für Mieterschutz», zur Revi- sion des Miet- und Pachtrechts im Obligationenrecht und zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen vorgelegt, die den heute geltenden Bundes- beschluss über Massnahmen gegen Missbräuche im Miet- wesen (85.015) ersetzen soll.
Die Bundesversammlung hat am 21. März 1986 einen Bundesbeschluss verabschiedet, in dem Ablehnung der Initiative und Annahme eines Gegenvorschlages empfohlen wurde. Sie hat beschlossen, die Arbeit an der Revision des Obligationenrechts und am Bundesgesetz über Massnah- men gegen Missbräuche im Mietwesen bis zur Volksabstim mung am 7. Dezember 1986 zu vertagen.
Da die Initiative zurückgezogen wurde, entschied die Volksabstimmung nur über den Gegenvorschlag. Dieser wurde vom Volk (mit 64,4 Prozent der abgegebenen Stim-
men) und von den Ständen (mit 17 3/2 gegen 3 3/2 Stimmen) angenommen.
Der Artikel 34septies Absatz 1 wird wie folgt geändert:
«Der Bund ist befugt, Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen zu erlassen. Er regelt den Schutz der Mieter vor missbräuchlichen Mietzinsen und anderen missbräuchli- chen Forderungen der Vermieter, die Anfechtbarkeit miss- bräuchlicher Kündigungen sowie die befristete Erstreckung von Mietverhältnissen.»
Der erste Satz von Absatz 1 ist parteineutral formuliert. Das heisst, dass von nun an sowohl die eine wie die andere Partei rechtlich gegen Missbräuche vorgehen kann. Der zweite Satz erteilt dem Bund Gesetzgebungsaufträge. Wie die Vertreterin des Bundesrates bei den Ratsverhandlungen versichert hat, können die Unwirksamkeit der Kündigung und die Erstreckung des Mietvertrages sowohl vom Mieter wie vom Vermieter verlangt werden (vgl. Botschaft Kapi- tel 33 und 34 sowie Bulletin des Nationalrates 1985, S. 208). 4. Es ist unmöglich, die Revision des OR und das Gesetz bis zum 31. Dezember abzuschliessen. Der Bundesbeschluss gegen Missbräuche im Mietwesen ist aber nur bis zu diesem Datum in Kraft. Deshalb hat der Bundesrat in seiner Bot- schaft vom 14. Januar 1987 vorgeschlagen, diesen Bundes- beschluss ab 1. Januar 1988 um maximal weitere 5 Jahre zu verlängern und die Artikel, die den Anwendungsbereich auf die Gemeinden beschränken, in denen Wohnungsnot herrscht (Art. 2 Abs. 1 und 2 und Art. 3), aufzuheben.
Antrag der Kommission
Die Kommission schlägt einstimmig vor, den Entwurf des Bundesrates anzunehmen, unter der Bedingung, dass das Datum der Inkrafttretung (Ziff. Il Abs. 2) auf den 1. Oktober festgelegt wird.
Proposition de la commission
La commission unanime propose d'adhérer au projet du Conseil fédéral, sous réserve de la date d'entrée en vigueur (ch. Il, al. 2) fixée au 1er octobre 1987.
Präsident: Sie haben zu diesem Geschäft einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Es liegt zudem ein Min- derheitsantrag vor. Herr Rechsteiner hat das Wort zur Begründung des Minderheitsantrages.
Rechsteiner, Sprecher der Minderheit: Die Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, den Bundesbeschluss um fünf Jahre zu verlängern und auf die ganze Schweiz auszudeh- nen. Das ist unbestritten geblieben. Die Mehrheit der Kom- mission hat dem Antrag des Bundesrates folgend zudem beschlossen, keine weiteren Aenderungen des Bundesbe- schlusses über Massnahmen gegen Missbräuche im Miet- wesen mehr vorzunehmen, sondern die Diskussion auf die Revision des Obligationenrechtes und das vorgeschlagene neue Bundesgesetz über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen zu vertagen. Dem kann sich die Minderheit grundsätzlich anschliessen, mit einer wichtigen Ausnahme allerdings: Wir glauben, dass es den Mieterinnen und Mie- tern in diesem Land nicht zugemutet werden darf, noch einmal fünf Jahre auch nur auf den minimalsten Kündi- gungsschutz verzichten zu müssen.
Die Volksabstimmung vom letzten Dezember ist eindeutig ausgefallen. Das Volk will einen besseren Mieterschutz. Es will in erster Linie einen besseren Kündigungsschutz. Im Bundesbüchlein für die Abstimmung vom 7. Dezember wurde klar darauf hingewiesen, was ein Ja zum Verfas- sungsartikel bedeute: neben der Ausdehnung des Schutzes der Mieter vor missbräuchlichen Forderungen des Vermie-
14-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Milchwirtschaftsbeschluss. Verlängerung des Beschlusses Economie laitière. Prolongation de l'Arrêté fédéral
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.002
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.03.1987 - 16:00
Date
Data
Seite
104-105
Page
Pagina
Ref. No
20 015 154
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.