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Interpellation Uchtenhagen
N 4 mars 1987
Weltbank steht dem Einsatz von Atomenergie in Entwick- lungsländern sehr skeptisch gegenüber. Sie schreibt dazu in einem Bericht von 1981 - ich meine, das gilt heute genau so wie damals -: «Der Kapitalaufwand für Atomkraftwerke ist hoch, und kleinere Länder verfügen nicht über Stromnetze mit der erforderlichen Mindestkapazität von 6000 Megawatt, um die Mindestleistung der Reaktoren wirtschaftlich zu ver- werten. Soweit den Ländern darüberhinaus die für Nuklear- programme erforderlichen Fach- und Führungskräfte feh- len, dürfte vom Einsatz der Kernenergie mit ihren typischen Risiken in der Regel abzuraten sein.»
Diese kritische Sicht der Dinge seitens der Weltbank stimmt unserer Meinung nach heute immer noch. Es gibt keine Aspekte, die sich seit damals geändert haben, und es ist auch kein Zufall, glaube ich, dass sich die Weltbank bisher nicht auf die Finanzierung von Atomkraftwerken in der Drit- ten Welt eingelassen hat. Ich meine, es würde uns und dem Bundesrat gut anstehen, ebenfalls auf die Garantiegewäh- rung zu verzichten. Dazu kommt, dass im Bereich der bewil- ligungspflichtigen Kriegsmaterialausfuhr der Bundesrat bereits verfügt hat, dass Kriegsmaterialexporte generell nicht in den Genuss der ERG kommen dürfen; dies, um Konfliktsituationen von vornherein zu vermeiden. Was für die Kriegsmaterialexporte gilt, sollte auch für die Ausfuhr von Kernmaterial und Kerntechnologie gelten, und zwar aus denselben Gründen. Darum meinen wir, dass der Beschluss, bewilligungspflichtige Nuklearexporte von der Garantiege- währung auszuschliessen, überfällig ist.
Ich bitte Sie deshalb, meine Motion zu überweisen.
Weder-Basel: Ich bitte Sie ebenfalls, die Motion Fetz zu überweisen. AKW werden zu Rennern auf dem Exportmarkt. Erstens hat die Inlandnachfrage - Gott sei dank - abgenom- men; in den USA ist die Nachfrage am Absterben. Zweitens werden mittels der Exportrisikogarantie des Bundes den betroffenen Exportfirmen alle Risiken, die sonst in unserer Wirtschaft durch die Unternehmer zu tragen sind, vom Bund abgenommen, der Marktwirtschaft Hohn sprechend.
Die Weltbank steht dem Einsatz der Kernenergie in Entwick- lungsländern äusserst kritisch gegenüber. Sie ist nicht bereit, solche Risiken zu finanzieren. Die Länder, die AKW betreiben, kommen über kurz oder lang auch zu ihren Atombomben. A-Werke und Atombomben sind bekanntlich siamesische Zwillinge. Kriegsmaterialexporte kommen aber generell nicht in den Genuss der Exportrisikogarantie. Ich meine, wir haben uns daran zu halten. Wer A-Werke expor- tiert, exportiert aber auch das Atommüllproblem, das welt- weit nicht gelöst ist und offenbar auch nicht gelöst werden kann. Das Atommüllproblem den Entwicklungsländern überlassen, heisst ein grosses Risiko eingehen, ein Risiko, das gar niemand verantworten kann, auch wir in der Schweiz nicht.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: La GRE n'est pas un self- service qui procéderait à la promotion arbitraire d'intérêts économiques, industriels ou politiques particuliers. La GRE ne veut pas non plus exclure de quelque manière que ce soit des domaines de la production industrielle et, en particulier, l'option nucléaire pour des pays, y compris les pays les moins avancés, qui y trouvent intérêt, et dont on ne voit pas au nom de quel raisonnement, ayant été les pays deman- deurs, on refuserait à notre industrie de participer à des offres, du seul fait que nous devons être plus justes que les justes et plus sages que les sages. La politique de la GRE est fonction du risque/pays ou du risque/projet et si une option nucléaire se justifie sous l'angle des critères déterminants, la GRE doit, sur demande, être mise à la disposition des exportateurs suisses participant à de tels projets. Prétendre le contraire, en incluant cette clause générale d'interdiction dans le fonctionnement de la GRE, c'est se priver, pour des raisons arbitraires, car elles ne regardent que le pays demandeur, de moyens industriels pour lesquels la GRE a été créée, d'ailleurs en toute moralité. C'est la raison pour laquelle il faut refuser cette motion boiteuse.
Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuleh- nen.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
26 Stimmen 65 Stimmen
86.303
Interpellation Uchtenhagen
Kohlekraftwerk «Marmara», Türkei. Exportrisikogarantie-Gesuch
Centrale de Marmara (Turquie). Demande de garantie contre les risques à l'exportation
Wortlaut der Interpellation vom 3. März 1986
Dem Vernehmen nach muss der Bundesrat in Kürze zu einem Gesuch der BBC um Gewährung der Exportrisikoga- rantie (ERG) für das Kohlekraftwerk «Marmara» in der Tür- kei Stellung nehmen. Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:
Trifft es zu, dass weder der Entwicklungsdienst des BAWI noch die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe um eine Stellungnahme zu diesem Gesuch gebeten worden sind? Zwar müssen nach ERG-Gesetz Arti- kel 1 Absatz 2 entwicklungspolitische Gesichtspunkte nur bei ärmeren Entwicklungsländern mitberücksichtigt wer- den, aber angesichts der Grösse des «Marmara»-Projekts und der hohen Verschuldung der Türkei wäre eine Konsulta- tion entwicklungspolitischer Fachstellen doch wohl sinn- voll.
Genügt das «Marmara»-Kraftwerk ökologischen Gesichtspunkten, auch wenn keine Rauchgasentschwefe- lung eingerichtet wird?
Würde die Gewährung einer ERG im Umfang von 1 Mrd. Franken angesichts der bereits eingegangenen Garantiever- pflichtungen gegenüber der hochverschuldeten Türkei in der Höhe von schätzungsweise 1 bis 1,5 Mrd. Franken nicht zu einem Klumpenrisiko führen, das im Hinblick auf das sich bereits auf schätzungsweise 800 Mio. Franken belaufende Defizit der ERG problematisch ist? Kann das Eingehen eines derartigen Risikos noch mit der Zielsetzung einer sich selbst tragenden ERG vereinbart werden?
Wie sinnvoll ist die Gewährung einer ERG für das Kohle- kraftwerk «Marmara» aus schweizerischer Sicht? Handelt es sich dabei nicht um eine Art Strukturpolitik, und zwar in falscher Richtung, da sie einerseits eine zu grosse Garantie- summe für einen Grossbetrieb einsetzt, andererseits damit den traditionellen Maschinenbau stützt, um sich vermehrt in zukunftsträchtigen neuen Technologien zu engagieren?
Texte de l'interpellation du 3 mars 1986
Il paraît que le Conseil fédéral va devoir se prononcer sous peu sur une demande de BBC visant à ce que lui soit accordée la garantie contre les risques à l'exportation (GRE) pour la centrale à charbon de Marmara en Turquie. A ce sujet, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Est-il exact que ni le service de l'OFAEE qui s'occupe des questions de développement, ni la Direction de la coopéra- tion au développement et de l'aide humanitaire n'ont été invités à donner leur avis sur cette requête? Il est vrai que, selon l'article premier, 2e alinéa, de la loi sur la GRE, on ne doit tenir compte des principes fondamentaux de la politi- que suisse en matière de développement que lorsqu'il s'agit des pays en développement les plus défavorisés; mais étant
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Interpellation Uchtenhagen
donné l'ampleur du projet et le fort endettement de la Turquie, il serait sans doute judicieux de consulter les ser- vices qui s'occupent des questions de développement. 2. La centrale de Marmara est-elle satisfaisante du point de vue écologique, malgré le fait qu'il n'y aura pas d'installation de désulfuration des fumées?
Étant donné que les garanties déjà accordées envers la Turquie - pays fortement endetté - portent sur un total compris entre 1 milliard et 1,5 milliard de francs, l'octroi d'une GRE pour un montant de 1 milliard de francs ne conduirait-il pas à une accumulation excessive de risques, peu souhaitable si l'on considère le déficit actuel de la GRE, qui s'élève déjà à quelque 800 millions de francs ? L'accepta- tion d'un tel risque est-elle encore compatible avec l'objectif qui veut que la GRE soit financièrement indépendante ?
Dans quelle mesure est-il judicieux, du point de vue suisse, d'accorder une GRE pour la centrale à charbon de Marmara? Ne s'agit-il pas là d'une espèce de politique structurelle qui va d'ailleurs dans la mauvaise direction, car d'une part elle engage un montant de garantie trop impor- tant en faveur d'une grande entreprise et d'autre part elle accorde un soutien à l'industrie des machines traditionnelle, dont des pays fortement industrialisés toujours plus nom- breux se retirent pour se lancer de plus en plus dans de nouvelles technologies prometteuses?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Borel, Braunschweig, Deneys, Eggli-Winterthur, Euler, Fankhauser, Fehr, Friedli, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Longet, Mauch, Meizoz, Meyer-Bern, Morf, Neukomm, Reimann, Renschler, Riesen- Freiburg, Robbiani, Rohrer, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Vannay, Wagner, Weber-Arbon (32)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. August 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 août 1986
Der Bundesrat hat am 23. April 1986 beschlossen, der Firma Brown Boveri & Cie. AG in Baden die Exportrisikogarantie für 710 Mio. Franken für ihre Beteiligung am Bau des Kohle- kraftwerks «Marmara» in der Türkei unter Ausschluss der operationellen Risiken in Aussicht zu stellen. Der Bundesrat fasste seinen Entscheid nach sorgfältiger Abwägung aller risikopolitischen, technologischen und arbeitsmarktpoliti- schen Gesichtspunkte des Projekts.
Im einzelnen nimmt der Bundesrat zur Interpellation wie folgt Stellung:
Die lokal vorhandene türkische Braunkohle ist von ver- gleichsweise schlechter Qualität und schwierig abbaubar. Es sind daher bei ihrer Nutzung aufwendige, investitionsin- tensive Abbau- und Umweltschutzmassnahmen erforder- lich. Zur rechtzeitigen Deckung von sich abzeichnenden Energielücken sollen daher gleichzeitig mit importierter Steinkohle befeuerte Kraftwerke gebaut werden.
Die von der Türkei gewählte Projektform (Anlage im Besitz der Lieferanten, Betrieb durch Lieferanten, Anheimfall des Werks an die Türkei nach zehn Jahren) stellt eine innovative Lösung dar. In ihrem eigenen Interesse sind die Lieferanten auf eine möglichst effiziente Erstellung und einen sicheren, störungsfreien Betrieb bedacht. Durch die begleitende Schulung von lokalem Personal werden zusätzlich lokale
Kader für die wirkungsvolle Führung der türkischen Anlagen ausgebildet.
Es ist für den Industriestandort Schweiz von grösster Bedeu- tung, Firmen zu beherbergen, die moderne Gesamtanlagen anbieten und damit sowohl management- wie auch techno- logiemässig höchsten Anforderungen genügen können. Der Verlust dieser Fähigkeit müsste nicht nur qualifizierte Kader vom Industriestandort Schweiz fernhalten, sondern es wür- den auch keine technologischen Innovationseffekte auf die zahlreichen mittleren und kleineren Firmen der Maschinen- und Elektroindustrie ausgehen, die mit solchen Aufträgen verbunden sind.
Die Exportrisikogarantie bezweckt von Gesetzes wegen, Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten. Soweit solche Aufträge an längerfristige Finanzierungen gebunden sind, ist damit in der Regel ein gewisses Mass an Risiko verbun- den. Auch unter Berücksichtigung des bereits bestehenden, nicht unbedeutenden Türkei-Engagements der ERG hält der Bundesrat das allenfalls bei Zustandekommen des Auftrags für «Marmara» bestehende Risiko für tragbar. Die Türkei ist in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen nach erfolgter Umschuldung pünktlich und vollständig nachge- kommen.
Das ERG-Gesetz sieht in Artikel 1 Absatz 2 eine entwick- lungspolitische Prüfung der Garantiegesuche vor, soweit sie sich auf ärmere Entwickungsländer beziehen. Die Türkei mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 1240 Dollar (1983) figuriert nicht auf der OECD-Liste der 67 Entwicklungsländer, die im Rahmen der ERG angewendet wird, womit die genannte Prüfung entfällt. Jedoch kann hervorgehoben werden, dass eine aufgrund des aktuellen Projektstands vorgenommene Beurteilung der betriebswirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten sowie der Schwerpunkte im Zielkatalog der türkischen Wirtschaftspolitik keine für die Würdigung des ERG-Risikos relevanten Projektschwachstellen erkennen liess. Die Prüfung, an der sich auch aussenstehende Exper- ten beteiligten, erfolgte gemäss den für solche Fälle vorge- sehenen verwaltungsinternen Verfahren.
Die im Projekt «Marmara» vorgesehene Brennstoffbewirt- schaftung mit hochwertiger Importkohle und der Einsatz von elektrostatischen Rauchgasfiltern vermögen die Emis- sionen in Grenzen zu halten; die für das Projekt massgebli- chen türkischen Vorschriften werden nicht verletzt. Ebenso werden durch die Ableitung der Rauchgase über ein Hoch- kamin die für den Gesundheitszustand maximal tolerierba- ren SO2-Konzentrationen gemäss einer Reihe internationaler Normen eingehalten. Sollten die Standards noch verschärft werden - etwa denkbar beim Beitritt der Türkei zum Zusatz- protokoll zu der im Rahmen der ECE vorbereiteten Ver- einbarung über weiträumige grenzüberschreitende Luftver- schmutzung -, würde das Projektkonzept eine technische Anpassung erlauben.
Frau Uchtenhagen: Ich bin nur teilweise befriedigt. Wenn Sie die Antwort lesen, werden Sie begreifen wieso. Dem Vernehmen nach waren ja die ERG-Mitarbeiter selber nicht sehr begeistert von diesem Projekt, das ihnen von bundes- rätlicher Seite durchgedrückt wurde. Das sieht man aus der Antwort ziemlich gut.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Uchtenhagen Kohlekraftwerk "Marmara", Türkei. Exportrisikogarantie- Gesuch
Interpellation Uchtenhagen Centrale de Marmara (Turquie). Demande de garantie contre les risques à l'exportation
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Sessione
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Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.303
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Datum 04.03.1987 - 16:00
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