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Postulat Braunschweig
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Postulat Braunschweig Zivilschutz und Umweltkatastrophen Catastrophes écologiques et protection civile
Wortlaut des Postulates vom 11. Dezember 1986 Der Bundesrat wird eingeladen, nach der Sandoz-Katastro- phe von Schweizerhalle den eidgenössischen Räten eine Bericht und Vorschläge zur Umwandlung des Zivilschutzes in einen Umwelt-Katastrophenschutz (der auch die Katastro- phenverhütung einschliesst) zu unterbreiten.
Dieser Bericht muss u. a. auf die folgenden Fragen Antwort geben:
Wie kann der bisherige Zivilschutz, der rechtlich und in der Praxis auf den Kriegsfall ausgerichtet ist, auf Verhütung von (und notfalls Schutz vor) Umweltkatastrophen umge- wandelt werden?
Kommen als Anknüpfungspunkte das Bundesamt für Umweltschutz (BUS) und die Artikel 9 und 10 des Bundesge- setzes über den Umweltschutz (USG) von 1983 für diesen neuen Katastrophenschutz in Frage?
Wie können die bisherigen Zivilschutzverantwortlichen das einseitige bauliche Schutzraumdenken (unter gleichzei- tiger Vernachlässigung des menschlichen Verhaltens, der Information und der Vorwarnzeiten) überwinden?
Wie weit kann der bisherige bürokratische, zentralisierte Zivilschutz als bürgernaher Umwelt-Katastrophenschutz auf Gemeindeebene ausgestaltet werden - aufbauend auf Feu- erwehr, Polizei, Samariter- und Fürsorgeorganisationen, ortsansässige Fachleute und Betriebe usw .?
Sind in den letzten Jahren die Möglichkeiten der freiwilli- gen Mitarbeit der Bevölkerung im Sinne eines Selbstschut- zes vor lauter Diskussionen über Dienstpflicht und Frauen- obligatorium nicht vernachlässigt worden?
Texte du postulat du 11 décembre 1986
Suite à la catastrophe Sandoz à Schweizerhalle, le Conseil fédéral est prié de soumettre aux Chambres un rapport et des propositions visant à faire de la protection civile une protection de l'environnement contre les catastrophes (y compris leur prévention).
Ce plan devra notamment tendre à
faire du système actuel de protection civile, axé en droit et en pratique sur les situations de guerre, un plan de préven- tion des catastrophes écologiques et de protection contre de telles catastrophes en cas de besoin;
déterminer si l'Office fédéral de la protection de l'environ- nement (OFPE) et les articles 9 et 10 de la loi sur la protec- tion de l'environnement (LPE) de 1983 peuvent servir de bases à cette protection contre les catastrophes;
inciter les responsables de la protection civile à changer leur mode de penser axé unilatéralement sur la construction d'abris pour les amener à prendre davantage en compte les comportements humains, l'information et l'alerte précoce; 4. transformer la protection civile actuelle, caractérisée par la bureaucratie et la centralisation, en une protection contre les catastrophes écologiques qui soit proche des citoyens, organisée à l'échelon des communes, et intégrant les ser- vices du feu, de la police, des premiers secours, des organi- sations de prévoyance, ainsi que des spécialistes et des entreprises de la région;
recourir davantage au travail volontaire de la population et à l'autoprotection, négligés jusqu'ici dans des discus- sions trop axées sur l'obligation de servir et l'enrôlement des femmes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Borel, Christinat, Euler, Fankhauser, Friedli, Lanz, Leuenberger Moritz, Morf, Nauer, Pitteloud, Rechsteiner,
Renschler, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Wagner (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Postulant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Februar 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 février 1987 Artikel 22bis der Bundesverfassung erklärt die Regelung des zivilen Schutzes der Personen und Güter gegen die Auswir- kungen von kriegerischen Ereignissen zur Bundessache. Gestützt darauf hat der Gesetzgeber die Rechtsgrundlagen für einen diesen Zielsetzungen entsprechenden gesamt- schweizerischen Zivilschutz geschaffen. Dessen Konzeption wurde 1983 überprüft und von den eidgenössischen Räten für richtig befunden.
Die Vorsorge im Hinblick auf mögliche Katastrophen in Friedenszeiten und deren Bewältigung obliegen demgegen- über den Kantonen und Gemeinden. Diese bestellen auf- grund von kantonalen Gesetzen und von Gemeinderegle- menten die erforderlichen Führungsstrukturen und Bereit- schaftsdienste wie Polizei, Ortsfeuerwehren, Stützpunktfeu- erwehren, Betriebsfeuerwehren, Notfallorganisationen der Spitäler usw.
Zur Verstärkung oder auch zur Uebernahme besonderer Aufgaben können die Kantone und Gemeinden aufgrund von Artikel 1 Absatz 3 des Zivilschutzgesetzes ihre Zivil- schutzorganisationen jederzeit in eigener Kompetenz zur Nothilfe heranziehen. Sie können sie mit den entsprechen- den Planungen beauftragen und die Ausbildung auch auf diese Aufgaben ausrichten. Die Erfüllung des verfassungs- mässigen Auftrages des Zivilschutzes muss indessen gewährleistet bleiben. Unsere Gesamtverteidigung ist ohne einen kriegstauglichen Zivilschutz nicht denkbar.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die für den Schutz der Bevölkerung vor akuten Gefahren geltende und einge- spielte Aufteilung der Aufgaben zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zweckmässig ist. Im Nachgang zu den Ereignissen von Tschernobyl und Schweizerhalle sind indessen die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Zivilschutzorganisationen zur Hilfeleistung bei Katastrophen in Friedenszeiten erneut zu überprüfen. Zu diesem Zweck hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement Ende 1986 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der auch für den Zivilschutz verantwortliche kantonale und kommunale Behörden vertreten sind. Die vom Postulanten angestrebte grundsätzliche Infragestellung der geltenden Zivilschutz- konzeption hingegen ist mit unserer Sicherheitspolitik nicht vereinbar und deshalb abzulehnen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Braunschweig: Mit relativer Gelassenheit habe ich die Ablehnung meines Postulates durch den Bundesrat zur Kenntnis genommen. Ich habe nicht übersehen, dass der Bundesrat drei ähnliche Begehren angenommen hat. Es wird also zu einem neuen Bericht über den Zivilschutz kommen. Das verlangte ich ebenfalls. Nur denke ich, dass es dem Bundesrat - der Bandbreite seiner Toleranz - nicht gerade ein gutes Zeugnis ausstellt, wenn er nicht bereit ist, die etwas radikaleren und kritischeren Fragen zu beantwor- ten. Die Befürchtung ist gross, dass im kommenden Bericht das zu lesen sein wird, was wir schon hin und wieder in den letzten 25 Jahren gelesen haben. Ich wollte den Bundesrat dazu anregen, nach den beiden Umweltkatastrophen, deren Zeugen und Opfer wir im letzten Jahr waren, den Zivilschutz neu zu überdenken.
Ich habe es begrüsst, dass der Bundesrat eine departe- mentsinterne Arbeitsgruppe eingesetzt hat. Ich selber war zu einem Hearing eingeladen, habe es aber bedauert, dass sich diese Arbeitsgruppe vor allem aus bisherigen Verant-
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wortlichen des Zivilschutzes zusammensetzt. Eigentlich hätte ich erwartet, dass zum Neuüberdenken einer Einrich- tung auch von aussen her Persönlichkeiten eingeladen wer- den - Frauen und Männer, die aus der Distanz neue Ideen hätten einbringen können. Die Engherzigkeit des Bundesra- tes ist mir unbegreiflich!
Eine Frage hat offenbar besonders böses Blut ausgelöst. Ich setzte voraus, der Zivilschutz sei ausschliesslich oder fast ausschliesslich auf den Kriegsfall ausgerichtet. Wir mussten im letzten Jahr anlässlich der Katastrophen von Tschernobyl und Schweizerhalle feststellen, dass er sich in einigen wesentlichen Punkten nicht bewährt hat. Ich denke an das Versagen der Alarmorganisation in der Stadt Basel; ich denke an die Nichtinformation der Gemeinden nach der Tschernobyl-Katastrophe. Als man bei der Information Schwachstellen herauszuspüren begann, hätte eine Mög- lichkeit und eine Chance für den Zivilschutz bestanden, einzuspringen, selbst dann, wenn es im Organigramm nicht vorgesehen gewesen wäre. Abschliessend erwähne ich den Mangel an Koordination, der durchaus hätte durch den Zivilschutz behoben werden können. Die Nothilfe in der Verfassung ist in Artikel 22bis Ziffer 7 enthalten: «Das Gesetz ordnet den Einsatz von Organisationen des Zivil- schutzes zur Nothilfe.» Das ist eine Formulierung aus den sechziger Jahren, die heute 25 Jahre alt ist! Da hätte sich der Zivilschutz in dieser Zeit wirklich etwas einfallen lassen können.
Sehr viele Menschen haben nicht verstanden, dass der Zivil- schutz zur Zeit der Katastrophen mehr oder weniger abwe- send war. In der Ostschweiz wurde eine Zivilschutzübung Dreizack durchgeführt, während in der Nordwestschweiz der Ernstfall stattfand. Deswegen meine Idee: Wir sollten uns überlegen, ob wir den Zivilschutz nicht auf den Umwelt- katastrophenfall ausrichten und ihn dann selbstverständlich auch in einem allfälligen Kriegsfall verwenden. Die beiden Zielsetzungen schliessen sich nicht aus, im Gegenteil. Des- halb bitte ich Sie, das Postulat entgegen dem bundesratli- chen Antrag zu überweisen und frage Frau Bundesrätin Kopp, ob sie nicht so grosszügig sein könnte, dies einzuse- hen und das Postulat anzunehmen.
Wir haben in der letzten Woche aus einer Umfrage gehört, dass heute nur 12 Prozent der Bevölkerung an einen zukünf- tigen Krieg in Europa glauben und ihn befürchten. Hingegen hat eine Mehrheit der Bevölkerung Angst, es könnte neuer- dings eine Umweltkatastrophe auf uns zukommen, und dar- auf müssen wir Hilfe und Abwehr konzentrieren. Deshalb sollten Zivilschutz und Gesamtverteidigung von einer sol- chen Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung Kenntnis nehmen. Wenn sie das nicht tun, schweben sie über den Köpfen unseres Volkes in den Wolken. Vielleicht haben sie das schon immer getan!
Der Bundesrat hat auch zuwenig Kenntnis davon genom- men, dass schon vor diesen beiden Katastrophen wesentli- che Vorlagen über den Zivilschutz in verschiedenen Kanto- nen - in Basel-Stadt, in Basel-Land, in Zürich und anderswo - verworfen worden sind. Man hat im Einzelfall immer Gründe gefunden, auf Kosten der Bereitschaft ein gemein- sames Unbehagen festzustellen und daraus Folgerungen zu ziehen.
Abschliessend noch zu Punkt 4 in meinem Postulat: Opposi- tion und Unbehagen richten sich vor allem gegen die Ueber- betonung der Zivilschutzkeller, gegen die Bunkermentalität. Es ist an sich schon schwierig, sich vorzustellen, dass man sich in einem Katastrophenfall in einen Keller begeben würde. Hier stellen sich viele Fragen, die bis heute nicht gelöst worden sind. Unsere Bunker sind nicht vorbereitet, wir sind es ebenfalls nicht, die Bunker sind nicht zugeteilt. Wir wissen nicht, wohin wir gehen müssen, wenn beispiels- weise heute nacht ein Atomwaffenunfall in der Bundesrepu- blik geschehen würde. Früher hat man gesagt, das könne nicht vorkommen. Das hat man vor «Tschernobyl» auch gesagt und vor «Schweizerhalle» nicht für möglich ge- halten.
Immer wieder spielen nahöstliche und andere Staaten mit der Drohung, eine Atombombe einsetzen zu können, in
diesen Tagen Pakistan. Wir müssen befürchten, dass einmal eines Tages eine solche Bombe eingesetzt werden könnte, und die Radioaktivität uns erreichen kann. Ganz sicher wird es uns berühren. Man hat bei «Tschernobyl» früher auch nicht gedacht, dass es uns berühren könnte. Wir müssen doch diese Wandlungen zur Kenntnis nehmen.
Wenn ich dann an die Bunker selber denke, stellen sich die Fragen: Wie lange müssen wir dort bleiben? Wir glauben nicht mehr, dass das nur eine Sache von Stunden oder zwei, drei Tagen ist. Wie steht es mit dem Wasser, mit den Medika- menten? Wie steht es mit der Nahrung? Vor allem kommen neuerdings auch die Sorgen der Landwirtschaft hinzu: Was geschieht mit den Tieren, mit dem Tierfutter? Was geschieht psychologisch in diesen Bunkern, wenn man während Wochen mit Leuten sehr eng zusammenleben muss, unter denen es auch solche gibt, die man nicht so sehr liebt? Was finden wir vor, wenn wir hinausgehen können, falls wir überleben? Wollen wir in dieser Situation überhaupt überle- ben? Fragen, die nach meiner Auffassung bis heute - trotz viel Propaganda und Werbung - nicht genügend beantwor- tet worden sind. Solche Antworten erwarte ich vom neuen Zivilschutzbericht.
Ich bitte Sie, auch mein Postulat zu überweisen.
Hubacher: Ich möchte sie ebenfalls ersuchen, das Postulat von Kollege Braunschweig zu unterstützen.
Ich finde die Begründung des Bundesrates etwas konstru- iert. Es mag sein, dass hier und dort gesetzliche Grundlagen des Zivilschutzes bestehen, die geändert werden müssten! Meiner Meinung nach wird von Kollege Braunschweig das bestehende Konzept zu Recht in Frage gestellt, als es sich eindeutig erwiesen hat, dass im zivilen Katastrophenfall dieser Zivilschutz praktisch null bis ganz wenig wert ist. Ich erinnere mich an die Aussage des Zivilschutzchefs von Basel-Stadt, Herrn Bruno Leuenberger, der zwei, drei Tage nach «Schweizerhalle» zugegeben hat, dass der Zivilschutz völlig nichtpräsent war und nicht in der Lage gewesen sei, wesentliche Hilfeleistung zu bieten, weil von den etwa 4500 öffentlichen und privaten Schutzräumen in unserem Kanton 2800 nicht verfügbar gewesen seien.
Wir sind vermutlich auch in keiner Weise auf einen atoma- ren Katastrophenfall vorbereitet. Ich verweise auf Publikatio- nen des Eidgenössischen Amtes für Energiewirtschaft mit Weisungen beispielsweise im Merkblatt für die Bevölkerung im Kanton Aargau aus dem Monat Juli 1979. Dort steht geschrieben, dass in Schutzräumen die Ventilation abge- stellt werden müsste und man sich nur während ungefähr fünf Stunden ohne Ventilation in einem Schutzraum aufhal- ten könnte. Spätestens nach «Tschernobyl» wissen wir, was es bedeuten würde, für nur einige Stunden sicheren Schutz im zivilen Katastrophenfall zu finden.
Ich verstehe das Postulat von Kollege Braunschweig so, dass wir uns überlegen müssen, wie dieser Zivilschutz auch im zivilen Katastrophenfall verwendbar sein könnte, wie dieses viele Geld, diese vielen Milliarden, die da investiert worden sind, auch dann etwas nützen, wenn nicht im militä- rischen, sondern im zivilen Bereich etwas Katastrophales passiert.
Wir sollten weg - ohne es ganz zu vernachlässigen - von unserem nur militärischen Denken. Wir sollten aufhören, nur an die militärische Bedrohung zu denken. Während in Schweizerhalle der eigentliche Ernstfall passierte und wir auf dieses Ereignis nicht vorbereitet waren, haben in der Ostschweiz die militärischen Dreizack-Manöver stattgefun- den. Das muss auch sein, aber der Ernstfall ist in der Umwelt passiert.
Ich bitte Sie, nicht allzu kleinlich zu sein. Es wäre etwas arrogant, wenn wir uns einbilden wollten, der Zivilschutz sei heute für zivile Katastrophen geeignet. Ich glaube, dass das Postulat Braunschweig zeitgemäss und richtig ist. Es sollte in diesem Sinne zumindest geprüft werden.
Auer: Ich danke dem Bundesrat, dass er bereit ist, mein Postulat entgegenzunehmen. Ich glaube nicht, dass es «engherzig» ist, wenn er jenes von Herrn Braunschweig
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ablehnt. Es sei auf einige wesentliche Unterschiede hinge- wiesen: Herr Braunschweig verlangt eine «Umwandlung des Zivilschutzes in einen Umwelt-Katastrophenschutz», wäh- rend mein Postulat nur fordert, es sollte der Zivilschutz für zivile Katastrophen besser vorbereitet werden.
Das Postulat Braunschweig würde eine Verfassungsände- rung bedingen, denn gemäss BV ist der Zivilschutz primär ein Bestandteil der Gesamtverteidigung. Der Soldat im Dienst soll wissen, dass auch für den Schutz der Bevölke- rung Massnahmen getroffen werden.
Schlimmer als die sachlich gerechtfertigte Krtitik am Zivil- schutz ist die Agitation dagegen: der Vorwurf, der Zivil- schutz sei kriegsfördernd. Weil wir in einem «Gleichgewicht des Schreckens» lebten, könne keine Grossmacht einen atomaren Krieg beginnen, denn sie wisse, dass die andere Seite zum ebenso vernichtenden Gegenschlag ausholen würde. Wenn aber ein ausgebauter Zivilschutz oder der «Sternenkrieg» absoluten Schutz biete oder zumindest einen solchen erwarten lasse, dann sinke die Hemm- schwelle und die potentielle Gefahr des Kriegs werde grösser ..
In Amerika gibt es praktisch keinen Zivilschutz, während in Russland jeder Werktätige 24 Stunden im Jahr üben muss, auch die Schüler. Aber auch dort weiss man - Gott sei Dank! -, dass es keinen absoluten Schutz gibt. Auch wir geben uns nicht der Illusion hin, es könne der Bevölkerung absoluter Schutz gewährt werden, sondern nur ein teilweiser, sei es, dass wir von einem Atomkrieg - Gott möge uns davor bewahren - «nur» tangiert werden, sei es in einem «konven- tionellen> Krieg. In einem solchen Fall können wir dem Volk keinen absoluten Schutz bieten, aber wir sollten möglichst einen optimalen Schutz anstreben.
Was zivile Katastrophen betrifft, zeigen Untersuchungen, über die in der Sowjetunion selbst das Fernsehen informiert, dass allein schon geschlossene Fenster einen gewissen Schutz bieten, einen noch besseren das «Tauchen» in Zivil- schutzkeller, wenn es auch dort keinen absoluten Schutz gibt.
Das jetzige Zivilschutzgesetz enthält in Artikel 1 eine Kann- Formel, derzufolge der Zivilschutz bei zivilen Katastrophen zur Hilfeleistung beigezogen werden kann. Aber bei Kata- strophen à la «Schweizerhalle» sind primär andere Organi- sationen zuständig, vor allem die Polizei, die Feurwehr, die Pikettdienste der Spitäler, Stützpunkt- und Betriebs-Feuer- wehren usw. Es ist allenfalls Aufgabe des Zivilschutzes, Folgen von Katastrophen - wir hatten das ja schon bei Ueberschwemmungen oder bei Lawinenniedergängen - zu beseitigen.
Der Fehler bei «Schweizerhalle» - hier stimme ich Herrn Hubacher zu - war vor allem, dass der Zivilschutz ungenü- gend vorbereitet war, dass in Basel nicht einmal die Sirenen funktioniert haben. Die Vorbereitung und die Bezugsbereit- schaft der Schutzplätze waren offensichtlich ungenügend. Die Bevölkerung hätte sich, wenn es notwendig gewesen wäre, dort nicht hinreichend schützen können.
Herr Braunschweig sagt, dass der Zivilschutz zu «bürokra- tisch», «zentralistisch» und zu wenig «bürgernah» sei. Der Zivilschutz ist genau umgekehrt zur Armee aufgebaut: Die Armee hat eine Hierarchie von oben nach unten, und der Zivilschutz hat eine solche von unten nach oben; primär sind der Bürger, die Frau und der Mann daheim, zuständig, dann kommt die Gemeinde, dann kommt der Kanton und zuletzt der Bund. Das war bei der Konzeption des Zivilschut- zes so gewollt, weil es sich um eine zivile Organisation handelt. Der Zivilschutz ist auch nicht dem EMD ange- schlossen, sondern dem Justizdepartement. Das ist der wesentlichste Unterschied zwischen Armee und Zivilschutz. Der Zivilschutz ist also bewusst nicht zentralistisch aufge- baut. Gewisse Mängel wären wohl nicht da, wenn er zentrali- siert wäre. Was die Bürokratisierung betrifft: Ein Betrieb mit Hunderttausenden von Menschen, die zu Dienstleistungen aufgeboten werden, ist logischerweise - und leider - mit Bürokratie verbunden.
Mein Postulat strebt an - bzw. verlangt einen Bericht -, dass die offensichtlich bestehenden Mängel bezüglich der
Schutzräume, der Schutzraumbezugszuplanung und der Ausbildung behoben werden und dass der Zivilschutz bes- ser für zivile Katastrophen vorbereitet wird. Mein Postulat verlangt auch, dass zur Kritik Herrn Leuenbergers, des Zivil- schutzchefs des Kantons Basel-Stadt, Stellung genommen wird. Hier gehe ich einig mit Herrn Hubacher, was er an Kritik von Herrn Leuenberger zitiert hat. Aber dieser hat nicht nur Kritik geübt, er hat auch konkrete Vorschläge zur Abhilfe gemacht.
Ich bitte den Bundesrat, zu diesen konkreten Vorschlägen, die freilich teilweise sehr weit gehen, Stellung zu nehmen.
Oehen: Ich finde es sehr nützlich, dass beim Problem unse- res Zivilschutzes grundsätzliche Fragen diskutiert und die Schwächen hier dargelegt werden.
Ich bin der Auffassung - das aus persönlicher Erfahrung -, dass die heutige Organisationform mit der Dezentralisierung des Zivilschutzes, wie das soeben Herr Auer hier angeführt hat, Probleme mit sich gebracht hat und mit sich bringt, die kaum lösbar sind. Als Ergebnis dieser Vorstösse ist sicher die Frage sehr sorgfältig zu prüfen, ob nicht eine Gesetzes- änderung im Sinne einer strafferen Führung notwendig sein wird. Wenn hier - zu Recht - kritisiert wurde, dass die Bereitschaft des Zivilschutzes offensichtlich ungenügend sei, müssen wir uns einige Fragen vorlegen: Ist es überhaupt möglich, personell und materiell eine ununterbrochene Bereitschaft aufrechtzuerhalten in einem System, wie es der schweizerische Zivilschutz darstellt?
Bei der Beratung der entsprechenden Gesetze haben wir zum Beispiel zugestanden, dass die Schutzräume in soge- nannten Friedenszeiten für zivile Zwecke benutzt werden dürfen. Wenn wir die dauernde Bereitschaft wollen, muss das abgeschafft werden, dann dürfen solche Räume nur für den vorgesehenen Einsatzfall in Bereitschaft gehalten wer- den. Nun kommt das menschliche Problem: Halten Sie es wirklich für möglich, dass ein ganzes Volk auch in scheinba- ren Friedenszeiten dauernd sozusagen in Alarmbereitschaft lebt? Ich halte das nicht für möglich. Es kommt noch dazu, dass wir alle die Bedrohungen, die auf uns lasten - denken wir an die atomare Bedrohung durch den Krieg, durch Katastrophen und wegen der Chemiepotentiale -, doch andauernd verdrängen, verdrängen müssen, sonst könnten wir kein normales Leben mehr führen.
Der Zivilschutz ist ein Bestandteil der Gesamtverteidigung - so sagt Herr Kollega Auer zu Recht. Aber ich verstehe unter Gesamtverteidigung natürlich nicht nur die Verteidigung gegenüber akuter militärischer Bedrohung. Es gibt eine Anzahl Bedrohungen, die durch unsere heutige Technik entstanden sind und die wir ebenso sehr im Sinne einer Gesamtverteidigung berücksichtigen müssen. Was mir als Wichtigstes erscheint, wäre ein bewusstes Angehen der ungeheuren Gefahrenpotentiale, die wir in dieser Welt auf- gebaut haben. Da sind einmal Gefahrenpotentiale, die mit dem Willen zur notfalls kriegerischen Lösung bestehender Menschheitsprobleme zusammenhängen, aber auch Gefah- renpotentiale, die wir aufgebaut haben in der Meinung, wir könnten nur so ein menschenwürdiges, nach heutigen zivili- satorischen Begriffen menschenwürdiges Leben führen.
Mit diesen Hinweisen möchte ich empfehlen, das Postulat von Herrn Braunschweig zu überweisen. Ich sehe keinen Grund, wieso das nicht mitgeprüft werden soll, auch wenn damit nicht mehr eine Umwandlung im Sinne eines Zivil- schutzes gefordert wird, sondern im Sinne eines Umweltka- tastrophenschutzes. Das lässt sich ja gar nicht trennen. Wir kommen bei kriegerischen Ereignissen ohne weiteres und automatisch zu Umweltkatastrophen, und wir können sehr wohl auch Umweltkatastrophen haben, die den Einsatz aller unserer Mittel verlangen, ohne dass militärische Auseinan- dersetzungen stattfinden.
In diesem Sinn bitte ich den Bundesrat, die paar Gedanken, die ich hier beigesteuert habe, mitzuberücksichtigen und das Postulat entgegenzunehmen.
Blocher: Ich habe Sympathien für den Vorstoss von Herrn Braunschweig. Nur eine Kleinigkeit, Herr Braunschweig, die
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aber doch wesentlich ist, kann ich nicht unterstützen. Sie möchten den Zivilschutz für den Katastrophenfall, aber nicht mehr für den Fall des Kriegs. Ich bin der Meinung, dass wir den Zivilschutz so ausbauen sollten, dass er für beides gilt. Es ist klar, dass Sie das nicht fordern, weil Sie ja ursprüng- lich immer wieder gegen den Zivilschutz opponierten: Zivil- schutz sei ein Teil der militärischen Landesverteidigung, darum stets Ihre Opposition. Ich kann Ihren Vorstoss darum nicht unterstützen.
Ich bin aber mit Ihrer Kritik am Zivilschutz - so weh es mir tut, dass ich das sagen muss - zum grossen Teil einverstan- den. Wir erweisen dem Zivilschutz einen schlechten Dienst, wenn wir ihn hier immer wieder als prächtiges, sehr gut funktionierendes Gebilde darstellen. Wir haben schon ein- mal darüber diskutiert, und Herr Bundesrat Furgler hat damals den Zivilschutz in den prächtigsten Farben gezeich- net. Es ist leider nicht so. Es macht auch nichts, das zuzuge- ben; das bedeutet den Anfang einer Besserung.
Die Kritik ist von verschiedenen Seiten in Bern vorgetragen worden: von Fachleuten des Zivilschutzes, von Leuten, die beim Aufbau des Zivilschutzes mitgeholfen haben. Das Bun- desamt für Zivilschutz hat sich mehr als hemmende denn als treibende Kraft erwiesen.
Ich bin der Auffassung, dass wir beim Zivilschutz auf die einfachen Dinge zurückgehen müssen und von der Armee lernen sollten. Das hat nichts mit der kantonalen Vielfalt zu tun. Jeder Soldat weiss doch, dass es im Kriegsfall das Wichtigste ist, dass er weiss, was er mitzunehmen und wo er hinzugehen hat. Das braucht eine recht anspruchsvolle Organisation, aber das ist das Primärste.
Wir können daraus lernen und beim Zivilschutz das gleiche tun. Das kommt vor den gelben Helmen, vor den Motorsprit- zen usw .; jeder sollte wissen, wohin er gehen muss und was er mitzunehmen hat. Das ist schon recht anspruchsvoll. Die Leute müssen untergebracht werden, also kommt dem Schutzraumbezug eine wesentliche Bedeutung zu. Auch wenn das nicht sehr spektakulär ist, ist das wichtiger als die Führungsbunker und ähnliches.
Ich bin der Auffassung, dass im Zivilschutz die finanziellen Investitionen in einem krassen Widerspruch zu den geisti- gen Investitionen stehen. Aber nur geistige Investitionen werden unseren Zivilschutz weiterbringen. Wir stehen in einer Krise. Diese Krise müssen wir zugeben, und ich tue das hier, um den Zivilschutz zu verbessern, nicht um ihn schlecht zu machen. Ich bitte Frau Bundesrätin Kopp, diese Bedenken von Fachleuten ernst zu nehmen, damit wir zu einer Besserung gelangen können.
Ich habe keine andere Möglichkeit, als den Vorstoss von Herrn Auer zu unterstützen. Er geht mir zwar etwas zu wenig weit. Ihren Vorstoss, Herr Braunschweig, kann ich nicht unterstützen, weil er nur das eine will - ich will beides.
Bratschi: Ich glaube, es wird hier um des Kaisers Bart gestritten, denn die Nuancen, die über unseren Zivilschutz vertreten werden, sind derart gering, dass man sich dieses Wortgefecht eigentlich ersparen könnte. Wer selbst im Zivil- schutz tätig war - ich war während Jahren Ortschef des Zivilschutzes der Stadt Bern -, der weiss, wofür man den Zivilschutz brauchen kann und wofür nicht. Es ist eigenartig, dass heute hier vom Einsatz des Zivilschutzes für Katastro- phen gesprochen wird, wenn ich daran denke, dass wir bereits vor Jahren in der Stadt Bern einen Zivilschutz nicht nur für den Krieg, sondern auch für den Frieden gefordert haben.
Denn dieser Frieden, den wir heute haben, ist für die Bevöl- kerung mindestens so gefährlich wie der Krieg. Wir haben das bei den Katastrophenfällen gesehen, sei das «Tscherno- byl», sei das «Schweizerhalle». Wir haben beim Zivilschutz gelernt, dass wir uns auch für diese Fälle vorbereiten müs- sen. Nur ist die Situation so, dass wir beim Zivilschutz nicht gleich handeln können wie beim Militär. Dies ist schon aus finanziellen Gründen nicht möglich. Vergleichen Sie einmal die verschiedenen Ausgaben beim Militär einerseits, beim Zivilschutz andererseits! Da können Sie viele Nullen abstrei- chen.
Wir müssen den Zivilschutz vermehrt auch für die Friedens- zeiten ausbauen - für Katastrophen, die uns wegen unseres chemischen und technischen Fortschritts möglicherweise noch erwarten -, damit wir da entsprechend gewappnet sind. Es ist durchaus möglich - ich will es Ihnen an einem Beispiel beweisen -- , dass der Zivilschutz bei Katastrophen- fällen eingesetzt wird, nämlich als zweite Staffel. Als erste Staffel haben wir in grösseren Ortschaften und mittleren Städten Feuerwehren, wir haben in der Stadt Bern beispiels- weise eine Berufsfeuerwehr, -sanität usw. Das ist die erste Staffel. Als zweite Staffel, wenn die erste ausgedient hat, wird dann eine Einsatzeinheit des Zivilschutzes zum Zuge kommen.
Wir hatten in der Stadt Bern zwei Detachements links und rechts der Aare von ungefähr 150 Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt hatten, innert 24 Stunden - sie waren beruflich so gestellt, dass sie das konnten - einberufen zu werden, um dann den Einsatz, den die ordentlichen Kräfte nicht weiterführen können, zu übernehmen.
Wir müssen in dieser Hinsicht für einen Zivilschutz im Frie- densfall, im Katastrophenfall, Aenderungen vornehmen. Diese Aenderungen sind natürlich auch in der Ausbildung ziemlich einschneidend. Dazu muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie die Leute im Wiederholungskurs nur zwei Tage weiter- bilden (der Einführungskurs geht fünf Tage), dann ist das viel zu wenig, dann gefährden Sie die Bürger bei zukünfti- gen Katastrophen allzu stark.
Ich bitte Sie deshalb, die gut gemeinten Vorschläge von Herrn Braunschweig aufzunehmen und das Postulat zu überweisen. Es geht hier wirklich darum, dass wir einen Zivilschutz für den Frieden haben - für den Krieg haben wir bereits begonnen, ihn auszubauen.
Cincera: Wie so oft bei Vorstossen von Herrn Dr. Braun- schweig ist es auch hier so, dass im Detail sehr vieles gut ist, dass wir aber das gut versteckte oder verpackte Hauptziel, das er verfolgt, ablehnen müssen. Wenn er den Zivilschutz in ein ziviles Umweltschutzkatastrophenkorps umwandeln will, so verfolgt er ja nur das Ziel, diesen Zivilschutz aus der Gesamtverteidigung herauszulösen. Er schlägt dann zwar vor, dass man dieses Korps im Kriegsfall auch einsetzen könnte.
Dem stelle ich eine Alternative entgegen: Man kann nämlich auch den Zivilschutz bei der zivilen Katastrophe einsetzen; er übt die Funktion teilweise schon aus. Darum: Lassen wir diesen Zivilschutz, den wir jetzt in etwa einem Dutzend Jahren aufgebaut, aber noch nicht auf den notwendigen Stand gebracht haben, in dieser Organisation und verbes- sern wir, was zu verbessern ist!
Hier gibt es einige Dinge zu tun: Materiell ist der Zivilschutz einigermassen ausgerüstet. Er ist eine Milizorganisation. Jeder Milizorganisation haften einige Mängel an. Der Haupt- mangel des Zivilschutzes, wenn man ihn aufbieten muss, ist der Faktor Zeit. Er wird in vielen zivilen Katastrophenfällen zwangsläufig wegen seiner Organisationsstruktur zu spät kommen. Hier nutzen nur feuerwehrartig gebildete Organi- sationen etwas. Am besten sorgen wir dafür, dass erstens in der Zivilschutzgesetzgebung diese Aufgabe für den zivilen Katastropheneinsatz das nötige Gewicht erhält, und zwei- tens die Ausbildungszeiten so verlängert werden, dass der Zivilschutz auch wirklich eine gut ausgebildete Truppe ist. Mit zwei Tagen im Jahr lässt sich da nicht sehr viel machen. Drittens: wir sorgen dafür, dass das Alarmierungssystem gut wird.
Aber als Bestandteil der Gesamtverteidigung ist der Zivil- schutz ein wichtiges Instrument. Auch wenn sich niemand von uns einen Kriegsfall herbeiwünscht, haben wir Vorberei- tungen zu treffen, damit bei dieser «flächenartigen Katastro- phe», die jeder Krieg mit sich bringen würde, auch für die Zivilbevölkerung effiziente Schutzmassnahmen und -vor- kehrungen getroffen werden.
Zu den Schutzräumen: Die Schutzräume dürfen jetzt genutzt werden. Es wäre tatsächlich eine Ueberlegung wert, ob man nicht die Schutzräume teilweise oder zu einem gewissen Prozentsatz heute schon entrümpeln, entleeren
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müsste, damit sie dann wirklich als Schutzräume in ganz kurzer Zeit bezogen werden können.
Bundesrätin Kopp: Sie werden entscheiden müssen, ob Sie sich auf die mündlichen Ausführungen von Herrn Braun- schweig abstützen wollen oder auf das Postulat, das er schriftlich eingereicht hat und zu dem der Bundesrat Stel- lung genommen hat.
Punkt 1 des Postulates lautet: «Wie kann der bisherige Zivil- schutz, der rechtlich und in der Praxis auf den Kriegsfall ausgerichtet ist, auf Verhütung von Umweltkatastrophen umgewandelt werden?» Zu diesem Postulat hat der Bundes- rat schriftlich Stellung genommen, d. h. nicht zu den Aus- führungen, wie sie Herr Braunschweig heute mündlich vor- gebracht hat.
Der Bundesrat legt Wert auf die Feststellung, dass der Zivilschutz ein wichtiger Teil der Gesamtverteidigung ist und bleiben soll. Diese Konzeption ist auch im Zivilschutzbericht festgehalten und vom Parlament ebenfalls entsprechend genehmigt und gewürdigt worden.
Dass aber der Zivilschutz zusätzlich auch für Umweltkata- strophen eingesetzt werden könnte, ist bereits im geltenden Gesetz vorgesehen. Es heisst dort, dass die Kantone und Gemeinden in Katastrophen den Zivilschutz beiziehen kön- nen. Nun ist der Zivilschutz natürlich - darauf haben ver- schiedene Sprecher hingewiesen - ein schwerfälliges Instrument, weil es eine reine Milizorganisation ist und des- halb nicht von einer Stunde auf die andere aufgeboten werden kann, wie das bei der Feuerwehr oder bei der Sanität der Fall ist. Herr Bratschi hat richtigerweise gesagt, der Zivilschutz sollte als zweite Staffel eingesetzt werden kön- nen, nämlich dann, wenn Polizei, Sanität, Spital und Notfall- dienst die erste Hilfe geleistet haben.
Die Kritik, die am Zivilschutz geübt wurde, ist zum Teil berechtigt. Ich bin willens, ihr Rechnung zu tragen. Deshalb habe ich auch eine Arbeitsgruppe - es war nicht der Bun- desrat, sondern es war das Departement - eingesetzt, die diesen Kritiken nachgehen und Vorschläge unterbreiten soll, wie der Zivilschutz vermehrt bei zivilen Katastrophen eingesetzt werden kann. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus Zivilschutzverantwortlichen, aber auch aus den entspre- chenden Politikern auf Gemeinde- und Kantonsebene zusammen. Es ist übrigens ausdrücklich vorgesehen, dass auch Kritiker des Zivilschutzes zu Hearings eingeladen wer- den; denn wir nehmen die Kritiken ernst. Ich werde mich ganz persönlich auch um den Fortgang dieser Arbeiten bemühen. Aber so, wie das Postulat formuliert ist - dass nämlich eine Umwandlung des Zivilschutzes nicht nur zu einer Beseitigung der Schäden, sondern zu einer Verhütung der Umweltschutzkatastrophen dienen soll -, kann der Bun- desrat nicht anders als dieses ablehnen. -
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
31 Stimmen 68 Stimmen
86.180
Postulat Auer Aufgabe und Einsatz des Zivilschutzes Mission et engagement de la protection civile
lich den Zivilschutz in der Oeffentlichkeit und in den Organi- sationen des Zivilschutzes selbst aufgeworfen worden sind. Insbesondere sollten Aspekte des Einsatzes des Zivilschut- zes bei Katastrophen in Friedenszeiten beleuchtet werden. Es stellen sich dabei u. a. folgende Fragen:
Genügen die diesbezüglichen Vorbereitungen?
Muss allenfalls Artikel 1 des Zivilschutzgesetzes (Kann- Formel bei Hilfeleistungen in Friedenszeiten) revidiert wer- den, indem Organisation und Vorbereitung in Kriegs- und in Friedenszeiten in ihrer Bedeutung gleichgestellt werden?
Welche Konsequenzen ergeben sich allenfalls für die Kan- tone und Gemeinden?
Wie stellt sich der Bundesrat zu den vom Chef des Zivil- schutzes des Kantons Basel-Stadt in seinen Vorträgen vom 4. April 1986 und 20. Juni 1986 vor den Zivilschutzverbänden Basel-Landschaft bzw. Basel-Stadt unterbreiteten Vorschlä- gen? Rechtliche, materielle und finanzielle Konsequenzen?
Texte du postulat du 17 décembre 1986
Le Conseil fédéral est invité à présenter au Parlement un rapport sur la mission et l'engagement de la protection civile. Le rapport devra répondre aux questions qui ont été soulevées à ce sujet, dans l'opinion publique aussi bien qu'au sein des organisations de protection civile elles- mêmes, après les catastrophes de Tchernobyl et de Schwei- zerhalle. Il devra notamment exposer le rôle de la protection civile lors de catastrophes en temps de paix.
A cet égard, il conviendra de répondre aux questions sui- vantes:
La préparation telle qu'elle est prévue actuellement est- elle suffisante?
Est-il opportun de réviser l'article premier de la loi sur la protection civile (disposition potestative concernant les secours en temps de paix), de sorte que la même impor- tance soit accordée à l'organisation et à la préparation en temps de paix qu'en temps de guerre ?
Quelles en seront les conséquences pour les cantons et les communes ?
Que pense le Conseil fédéral des propositions émises par le chef de la protection civile du canton de Bâle-Ville dans les exposés qu'il a tenus les 4 avril et 20 juin 1986 devant les associations pour la protection civile de Bâle-Campagne et de Bâle-Ville? Quelles seraient les conséquences juridiques, matérielles et financières de leur réalisation ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bratschi, Gautier, Jean- neret, Ruch-Zuchwil, Schüle, Weber Leo (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Es besteht kein Zweifel, dass in erster Linie Massnahmen ergriffen werden müssen, um derart schwerwiegende Kata- strophen zu vermeiden, wie wir sie dieses Jahr erlebt haben. Dennoch werden wir nach wie vor mit grossen Risiken leben und daher auch im Zivilschutz das Notwendige zum Schutz der Menschen vorkehren müssen. Die Begründung des Postulats geht im übrigen aus dem Text hervor.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. Januar 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 janvier 1987 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
Wortlaut des Postulates vom 17. Dezember 1986
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht über Aufgabe und Einsatz des Zivilschutzes zu erstatten. Der Bericht soll Fragen beantworten, die nach den Katastrophen von Tschernobyl und Schweizerhalle bezüg-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Braunschweig Zivilschutz und Umweltkatastrophen Postulat Braunschweig Catastrophes écologiques et protection civile
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.143
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
02.03.1987 - 14:30
Date
Data
Seite
25-29
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20 015 136
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