N 2 mars 1987
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Interpellation Cincera
recht so zu regeln, dass mindestens von Anfang an klar ist, wer das Sorgerecht hat.
Damit diese Entscheidung aber nicht nur ein Stück Papier bleibt, müsste man unbedingt dafür sorgen, dass die Behör- den auch informiert werden und wissen, wie zu handeln ist. Ich nenne ein Beispiel, welches dokumentieren soll, wie schlecht man in unserem Land informiert ist: In der Welsch- schweiz wurde vor drei Jahren ein Kleinkind entführt. Nach etlichen Monaten nicht allzu grosser Aktivität der Polizei wurde der Vater in Abwesenheit wohl verurteilt, aber nie- mand hat daran gedacht, die Mutter zu informieren, dass wir über eine zentrale Behörde verfügen. Das betreffende Kind wurde in ein Land entführt, welches mit der Schweiz ein Abkommen getroffen hat: Die Mutter hätte ohne weiteres die Hilfe der Behörde in Anspruch nehmen können und hätte ihr Kind sehr wahrscheinlich zurückbekommen. Niemand hatte aber daran gedacht, weder die Polizei noch der Richter, noch sonst eine Beratungsstelle, diese Frau darauf hinzu- weisen. Das zeigt, wie dringend notwendig eine öffentliche Diskussion, eine Klarstellung und bestimmte Aktivitäten unserer Behörden sind. Ich denke auch, dass wir diese Mütter und Väter viel ernster nehmen müssen bei einer drohenden Entführung. Ich habe selber erlebt, wie schwierig es ist, einen Polizisten dazu zu bewegen, etwas zu unterneh- men, damit die Grenze und die Flughäfen innert nützlicher Frist bewacht werden.
Die Diskussion über die Kindsentführung hat sich leider viel mehr an spektakulären Rückholaktionen entfacht als am Fall selber. Es täte gut, wir würden uns mehr mit der Grund- problematik auseinandersetzen und alle Bemühungen unterstützen, die in Richtung Beratung gehen. Unterstützen müssen wir auch die Bemühungen, die Rechte des Kindes im internationalen Bereich zu schützen, die Rechte eines Kindes, leben zu können, wo es zu leben gewohnt ist, bei seiner Bezugsperson, wo ein Richter festgehalten hat, das Kind dürfe und solle dort aufwachsen und leben.
Die Kinder haben bei dieser Diskussion - diesen Eindruck wird man einfach nicht los - gar kein Gewicht. Sie werden im Rahmen der familiären Auseinandersetzung so tel quel angesehen, aber sehr oft - ich betone es noch einmal: sehr oft - sind diese Kinder Geiseln, um weitere Rechte zu erpressen. Ich hoffe sehr, dass Frau Bundesrätin Kopp mit- hilft, dass wir diese Scheidungsurteile mit Sorgerecht endlich so anwenden können, dass sie nicht nur ein Stück wertloses Papier bleiben, sondern international anerkannt werden. Die Kinder mindestens haben das zugut.
Bundesrätin Kopp: Frau Fankhauser hat ein Problem ange- schnitten, das zwar nicht quantitativ, dafür aber qualitativ um so mehr ins Gewicht fällt. Auch wenn es sich pro Jahr um «nur» rund 100 Fälle handelt, so müssen wir uns trotz- dem vergegenwärtigen, welch ausserordentlich schweres Schicksal damit sowohl für das Kind wie für den betroffenen Elternteil verbunden ist. Der Bundesrat verurteilt selbstver- ständlich solche Kindsentführungen. Er akzeptiert aber auch die gewaltsamen Rückführungen nicht, weil beide Male das Recht der betroffenen Staaten verletzt wird. Immerhin muss ich sagen: Ich weiss auch nicht, wie ich persönlich reagieren würde. Wahrscheinlich würde ich in einer ähnlichen Situation auch die Hilfe einer solchen Orga- nisation in Anspruch nehmen, wenn es mir sonst nicht möglich wäre, auf rechtlichem Weg zu meinem Kind zu kommen.
Der Bundesrat versucht aus diesem Grund, mit möglichst vielen Staaten entsprechende Abkommen abzuschliessen. Ich erinnere an das Haager Abkommen, das von vielen Staaten unterschrieben wurde. Auch mit Marokko, Algerien und Tunesien wünscht der Bundesrat zu diesbezüglichen Abkommen zu gelangen. Die internen Vorbereitungen sind bereits weit gediehen.
Was die Stellenbesetzung in der Zentralstelle für Kindesent- führungen betrifft, so ist es richtig, dass sich bis jetzt nur eine Person damit befasst. Hingegen ist die Priorität, die sowohl das Bundesamt für Justiz wie auch mein Departe- ment dieser Angelegenheit beimessen, sehr hoch. Das Bun-
desamt für Justiz ist gegenwärtig in Reorganisation begrif- fen; in diesem Zusammenhang wird auch die Stellenver- mehrung bei der Zentralstelle überprüft.
Was diese Zentralstelle betrifft, möchte ich anfügen, dass ihr keinerlei polizeiliche Befugnisse zustehen. Sie wurde auf- grund der internationalen Abkommen ins Leben gerufen, um diese Abkommen in der Schweiz und im Ausland durch- zuführen.
Im übrigen möchte ich Frau Fankhauser noch mitteilen, dass ich das Thema Kindesentführungen auf die Traktan- denliste der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonfe- renz setzen liess, damit die zuständigen Polizeiorgane, die ja zuerst betroffen sind und rasch reagieren müssen, sich mit diesen Fragen vermehrt auseinandersetzen und präventive Massnahmen ergreifen; denn die präventiven Massnahmen sind nützlicher als die Wiedergutmachung des Schadens. Ich hoffe, dass diese Aussprache mit den zuständigen Poli- zeidirektoren zu einem befriedigenden Ergebnis führen wird.
Le président: Mme Fankhauser est satisfaite de la réponse du Conseil fédéral.
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Interpellation Cincera Internationaler Terrorismus Terrorisme international
Siehe Jahrgang 1986, Seite 1006 - Voir année 1986, page 1006
Diskussion - Discussion
Cincera: Es ist wohl müssig, in diesen Wochen und Tagen erklären oder beweisen zu müssen, dass der internationale Terrorismus immer noch ein sehr ernsthaftes Problem ist. Ich bin auch froh, dass der Bundesrat in seiner Antwort anerkennt, dass diese Gefahr weiter besteht - auch für die Schweiz.
Mir erscheinen drei Probleme als besonders dringlich; an deren Lösung sollte man herangehen:
Die Bundespolizei ist so auszubauen, dass sie nicht nur reagieren kann, wenn etwas passiert, sondern dass man in bezug auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus auch prophylaktisch arbeiten kann.
Wir sind dazu im Grunde genommen verpflichtet, weil wir internationale Vereinbarungen unterzeichnet haben - zum Beispiel an der Folgekonferenz der KSZE-Verhandlungen in Madrid - und uns dort verpflichtet haben, auf unserem Territorium auch Handlungen und Unternehmungen des internationalen Terrorismus, die zur Vorbereitung von Aktio- nen in einem anderen Lande dienen, zu verhindern. Wenn wir diese Unterschrift geben, dann haben wir auch dafür zu sorgen, dass wir an dieser Form der Terrorismusabwehr effizient mitmachen können.
Wir müssen im internationalen Bereich eine noch engere Zusammenarbeit und Koordination mit den ähnlich wie wir betroffenen Ländern betreiben, und das vor allem in zwei Bereichen: im Informationsaustausch und bei der grenz- übergreifenden Fahndung.
Ein Punkt der Antwort vermag mich nicht zu befriedigen, nämlich die Antwort im Zusammenhang mit dem libyschen Volksbüro in Bern. Ich habe die Frage gestellt, ob sich nicht die allfällige Schliessung dieses Büros aufdränge. In diesem Büro - das ist erwiesen und bekannt - werden Waffen und Munition gelagert. Ich frage mich, ob das mit unserer Auffas- sung und mit unserer Neutralitätspolitik zu vereinbaren ist. Auf diese Frage hat der Bundesrat zu wenig deutlich geant- wortet. Ich anerkenne die Gründe des Bundesrates, dass wir
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Interpellation Cincera
keine Mittel in den Händen haben, um das PLO-Büro in Genf zu schliessen. Aber wenn die Schweiz schon keine Bezie- hungen zu Libyen unterhält, ist es auch nicht einzusehen, warum Herr Bundespräsident Aubert in den letzten Tagen nun schon zum dritten Mal den palästinensischen - ich sage das jetzt in Anführungszeichen - «Aussenminister» empfan- gen hat. Dieser hat - wenn die Presseberichte aus Genf stimmen - die Gelegenheit wahrgenommen, um sich herz- lich dafür zu bedanken, dass Bundespräsident Aubert ihn zum erstenmal als schweizerisches Staatsoberhaupt emp- fangen hat. Er wird daraus seine propagandistischen Aktio- nen entwickeln.
Ich möchte den Bundesrat bitten, im Hinblick auf eine effi- ziente Terrorabwehr den Ausbau der Bundespolizei speditiv und wirkungsvoll an die Hand zu nehmen. Es ist eine wich- tige Angelegenheit. Wir bekämpfen den Terrorismus nur, wenn wir dies international in guter Solidarität tun.
Braunschweig: Ich habe eigentlich damit gerechnet, dass wir über beide Interpellationen, diejenige des Herrn Cincera und die nachfolgende, gemeinsam diskutieren; sie behan- deln ja dasselbe Thema.
Ich richte einige Fragen an den Bundesrat und an die Interpellanten, Fragen, die ich nicht zum ersten Mal stelle: Wenn man das Problem schon so angehen will, wie es die Interpellanten anstreben, dann müsste man sich auch etwas anstrengen, um zu differenzieren. Man darf nicht in dieser allgemeinen Formulierung «Internationaler Terrorismus> steckenbleiben. Der Bundesrat hat in seiner Antwort eine beschränkte Differenzierung vorgenommen: Er unterschei- det zwischen dem «Euro-Terrorismus» und dem nahöstli- chen Terrorismus. Aber diese Unterscheidung ist ungenü- gend. Dass man den Terrorismus in Frankreich, Deutsch- land und Italien in verschiedenen Zeitepochen auf diese Art und Weise zusammenfasst, ist geschichtlich nicht gerecht- fertigt. Jedes Land und damit auch jede Form des Terroris- mus haben eine eigene Geschichte. Daneben gibt es auch noch den Terrorismus der Basken, aber auch den Terroris- mus der Staatsgewalten, der Gewalttätigen in Irland. Wir können diese Formen nicht so einfach zusammenfassen, und wir können die Probleme nicht lösen, wenn wir nicht endlich zu differenzieren bereit sind.
Man müsste wenigstens fragen, ob es sich um den Terroris- mus einzelner, eines Systems oder Angehöriger einer Min- derheit handelt oder ob diese vom Terrorismus selbst auch betroffen sind.
Die zweite Frage ist noch wichtiger, die Frage nach den Ursachen, die leider - sowohl in der Antwort des Bundesra- tes wie auch in den Begründungen der Interpellationen - völlig ausgeklammert sind. Ich habe diese Frage schon früher aufgeworfen, als es im Rahmen der Revision des Strafgesetzes um Gewaltverbrechen ging, und man hat mir immer wohlwollend geantwortet: «Natürlich müssen wir nach den Ursachen fragen!» Aber es wird gar nie getan. Die heutige Diskussion ist symptomatisch dafür. Wir müssen nach den einzelnen Unrechtstatbeständen fragen, die dem Terrorismus zugrundeliegen, nach den Mitteln, die ange- wendet werden, nach den Menschen, die die Ausführenden sind, und schliesslich auch nach dem Umfeld, in dem terro- ristische Handlungen stattfinden.
Zu den Unrechtstatbeständen: Wir wissen, dass es immer um Ungerechtigkeit, um Unfreiheit oder um Benachteili- gung der Schwachen geht. Gerade am Beispiel der palästi- nensischen Flüchtlinge konnten wir die Entwicklung zum Terrorismus nachzeichnen. Wir haben die Geschichte der Flüchtlingslager vierzig Jahre lang erlebt. Die Welt - auch wir - hat nichts getan, bis es von der Flüchtlingssituation der zweiten Generation zum Terrorismus gekommen ist.
Wenn wir nach den Mitteln fragen, stellen wir fest: Wir sind in unserem Lande nicht imstande, eine eidgenössische Waf- fengesetzgebung zu schaffen, die die Vermittlung von Waf- fen und damit auch terroristische Aktionen verhindert.
Wir fragen immer wieder nach den Menschen, die zu sol- chen Taten fähig sind. Was haben sie erfahren und erlebt,
dass sie aus einem früheren Engagement heraus zu Terrori- sten geworden sind?
Zum Umfeld: Terrorismus hat immer auch mit dem zu tun, was sich weltweit abspielt: im Bereich der Umweltzersto- rung, der weltweiten Aufrüstung durch die Mächtigen, die sich weder an Menschenrechte noch an das internationale Recht halten. Aber auch die psychologischen Hintergründe sind wichtig: Es braucht Menschen, die den Terrorismus herbeireden und damit mithelfen, eine Aufnahmebereit- schaft zu erzeugen. Dieses Umfeld muss in die Bekämpfung und Ueberwindung des Terrorismus einbezogen werden. Das habe ich in den Interpellationen und Antworten weitge- hend mit grossem Bedauern vermisst.
Sager: Kollege Braunschweigs Argument hat vieles für sich: Er verlangt, dass man bei der Ortung sowohl der Ursachen des Terrorismus als auch des Terrorismus an und für sich differenzieren müsse.
In der Tat: Der moderne Terrorismus ist ungefähr zwanzig Jahre alt. Wenn wir diese Periode überblicken, stellen wir fest, dass wir die Erscheinung wenig oder gar nicht verstan- den haben. Zweifellos geht sie zurück auf Probleme - in erster Linie und vorab - der Industriegesellschaften im Uebergang. In den Industriegesellschaften, die sich in einem so ausserordentlich raschen Wandel befinden, ist der ein- zelne Mensch überfordert, er reagiert leicht mit Regressio- nen. Diese Situation ist ausgenützt worden durch bestimmte neue spezifische Interessengruppen. Man hat auch diese Erscheinung unterschätzt. Die wichtigste Pflicht wäre gewe- sen, dem Terrorismus jeden Erfolg zu versagen. Das haben wir in den vergangenen zwanzig Jahren nicht zustande gebracht, doch wir hoffen, dass es in der Zukunft noch gelingen wird, denn wenn der Terrorismus einen Erfolg erzielen kann, wird er seine Arbeit weiterführen.
Nun müssen wir auch weiter differenzieren, als es Kollege Braunschweig gemacht hat. Wenn wir zwar die Ursachen zurückführen können auf Unrecht, müssen wir auch diese Unrechtslage prüfen und dann zum Schluss kommen, dass sich nicht jedes Unrecht, das objektiv nachweisbar ist, in kurz- oder sogar mittelfristiger Zeit beheben lässt, dass aber hiervon die Methode, Gewalt anzuwenden, scharf zu tren- nen und auch zu verurteilen ist. Wir müssen unterscheiden zwischen den Anliegen auch von Terroristen, die wir zur Kenntnis nehmen müssen, die wir diskutieren können, und der Form der Gewaltanwendung, die eingesetzt wird, um diese Anliegen zu verwirklichen. Diese Form haben wir unter allen Umständen und jederzeit abzulehnen. Auch diese Dif- ferenzierung muss gemacht werden.
Ich meine, dass es wichtig ist, dass auch unser Land in geduldiger Kleinarbeit dafür wirbt - es ist schon getan worden -, dass die internationale Zusammenarbeit verbes- sert werden kann, und es ist in diesem Sinne zweifellos wichtig, dass auch unsere Bundespolizei eine gewisse Aus- gestaltung erfährt, wie das der Interpellant bereits vorge- schlagen hat.
Bundesrätin Kopp: Der Bundesrat hat die Interpellation von Herrn Cincera entsprechend ihrer Bedeutung sehr ausführ- lich beantwortet. Ich möchte mich kurz beschränken auf die Entwicklung des Terrorismus seit der Einreichung seiner Interpellation und der Antwort des Bundesrates.
Während unsere Nachbarstaaten seit Ende 1985 zum Teil wieder sehr stark in den Studel des europäischen und nahöstlichen Terrorismus gerieten, mussten in der Schweiz in jüngster Zeit keine Terrorakte internationaler Prägung verzeichnet werden. Die im Ausland verübten Gewaltakte haben in letzter Zeit weder erkennbare Auswirkungen auf unser Land gezeitigt noch eine spezifisch gegen die Schweiz gerichtete Bedrohung erkennen lassen. Auch im Bereich der innenpolitisch motivierten Gewaltakte waren in den vergangenen Monaten keine nennenswerten Zwischen- fälle zu verzeichnen. Dies darf aber nicht darüber hinweg- täuschen, dass der internationale Terrorismus in den letzten Jahren zunehmend unberechenbarer, mobiler und brutaler geworden ist. Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Schweiz
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vom grenzüberschreitenden Terrorismus immer wieder als Transit- und Beschaffungsland benutzt wird und dass auch jederzeit terroristische Operationen auf ihrem Gebiet statt- finden können. Schliesslich wird nach der skizzierten vor- übergehenden Beruhigung wohl auch weiterhin mit innen- politisch motivierten Gewaltakten in Form von Anschlägen, vorab gegen Sachen, zu rechnen sein.
Wenn das libysche Volksbüro - Herr Cincera - gegen die schweizerische Rechtsordnung verstösst, wird der Bundes- rat die notwendigen Massnahmen treffen. Der Bundesrat ist sich auch bewusst, dass die Bundespolizei personell ver- stärkt werden soll, aber dieser Verstärkung sind wegen des Personalstopps enge Grenzen gesetzt. Vorgesehen sind für die nächsten Jahre eine Erhöhung um sechs bis acht Stel- len. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Terrorismus bewusst und wird alles Nötige entsprechend der Entwick- lung vorkehren. Im übrigen darf ich hier auch festhalten - es ist dies auch ein Anliegen des Interpellanten -, dass die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terro- rismus auf allen Ebenen, auf administrativer, politischer und auf technischer Ebene, ausgezeichnet klappt.
Le président: M. Cincera est satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
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Interpellation Cotti Gianfranco Bekämpfung des Terrorismus Lutte contre le terrorisme
Siehe Jahrgang 1986, Seite 2074 - Voir année 1986, page 2074
Diskussion - Discussion
Cotti: Die Antwort des Bundesrates befriedigt mich nur teilweise. Ich bin mir bewusst, dass nicht alles, was in der Terrorbekämpfung vor sich geht, an die Oeffentlichkeit gebracht werden kann. Es ist ein Thema, das sich wenig für die öffentliche Diskussion eignet. Wie die Terrorbekämp- fung ausgestaltet wird, kann kaum Objekt einer Debatte sein. Trotzdem sollen der Bundesrat, die Bundesverwaltung und die Gerichte dem Staatsbürger gegenüber nie den Ein- druck der Schwäche erwecken. Ich will auch nicht bestrei- ten, dass die Grenzdienststellen, wie der Bundesrat behaup- tet, in personeller Hinsicht bereits heute vollständig ausgela- stet sind. Einverstanden, ein massvoller Ausbau dieser Dien- ste ist dringlich geboten. Aber es geht besonders darum, die Glaubwürdigkeit der Schweiz in der notwendigen intensiven Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden der verschiede- nen Länder zu stärken. Ich behaupte, dass wir mindestens in einem Fall dem Terrorismus nachgegeben haben; ich werde später darauf zurückkommen.
. Bisher ist die Schweiz glücklicherweise von Anschlägen in grösserem Ausmass verschont geblieben. Bisweilen erhält man darum den Eindruck, dass in unserem Land die Gefahr des Terrorismus ein bisschen unterschätzt wird. Der Terro- rismus organisiert sich auf internationaler Basis; die Ant- wort der demokratischen Staaten muss also auch internatio- nal koordiniert werden. Die Zusammenarbeit ist notwendig. Ich anerkenne gerne die diesbezügliche Tätigkeit des Bun- desrates, der sich für eine aktivere Rolle der Schweiz, für eine europäische Strategie in der Terrorbekämpfung ein- setzt. Ich denke an die Teilnahme von Bundesrätin Kopp an einer Konferenz in Strassburg im November 1986, aber auch an die Mitwirkung an der Uno-Konferenz in Mailand im November 1985. Die Theorie stimmt; der Bundesrat sagt selbst, dass die Verbindungen zur Schweiz sich bewähren, solange sie über eingespielte Kanäle erfolgen, und der Bun-
desrat glaubt selbst, dass ein qualitativer Ausbau möglich ist. Aber die Voraussetzung für den qualitativen Ausbau ist das gegenseitige Vertrauen unter den demokratischen Staa- ten und deren reziproke Zuverlässigkeit. Da lässt sich sicher noch etwas mehr tun.
Ich komme deshalb auf einen Fall zu sprechen, bei dem wir kein Ansehen gewonnen haben. Es geht um ein Urteil des Bezirksgerichts Bülach. Hussein Atat, ein Libanese, wurde in Kloten verhaftet. Er trug ein Kilo Sprengstoff auf sich und alles, was er brauchte, um Bomben zu basteln. Später wurde im Zürcher Hauptbahnhof ein weiteres Kilo Sprengstoff von der genau gleichen Beschaffenheit und mit der genau glei- chen Tragvorrichtung entdeckt. Auf Atat wurde eine Adresse gefunden, die der italienischen Polizei übermittelt wurde. Dieser Hinweis führte zur Verhaftung von sieben Libanesen im Raume Rom. Sie waren dabei, einen Anschlag auf die amerikanische Botschaft vorzubereiten. Das Gericht kaufte aber dem Angeklagten die Geschichte ab, wonach er in die Schweiz gekommen sei, um einen Arzt zu besuchen. Nur einem Freund zuliebe habe er den Sprengstoff sowie die Zünd- und Sprengeinrichtungen mitgenommen. Deshalb erging eine milde Strafe mit der sofortigen Freilassung des Angeklagten. Einem Auslieferungsgesuch Italiens wurde keine Folge gegeben. Gleichzeitig wird aber in Beirut ein entführter Schweizer Diplomat freigelassen. Dies erweckt mehr als den Eindruck, dass beide Operationen miteinander verbunden waren.
Es ist natürlich recht und gut, dass wir uns um die Sicherheit unserer Diplomaten kümmern. Ist dies aber der richtige Weg? Man erlaube mir eine leichte Anspielung an das vorgestern in Frankreich ausgesprochene Urteil gegen Georges Ibrahim Abdallah. Auch in diesem Fall wurde vom Staatsanwalt eine milde Strafe vorgeschlagen. Das Gericht sprach aber lebenslängliches Zuchthaus aus. Man weigerte sich in Paris, «de mettre le terroriste au bénéfice d'un doute très diplomatique». Die Diplomatie hat ja mit der Rechtspre- chung sehr wenig zu tun.
Differenzierungen, Herr Braunschweig, sind vielleicht wün- schenswert, aber nur insoweit sie für die strafrechtliche Erfassung eines Tatbestandes notwendig sind.
Jetzt einige Schlussgedanken, die ich auf italienisch formu- liere.
Il terrorismo, per definizione si prefigge di suscitare ter- rore e paura mediante atti criminali. Il miglior sistema per assicurargli successo è di cedere al suo ricatto. Quando il cedimento poi è dell'autorità, il successo dei sovversivi assume dimensioni ancora più preoccupanti. Il condiziona- mento non soltanto dei cittadini ma dell'autorità costituita è il successo migliore cui il terrorismo può ambire: la prova della debolezza e arrendevolezza delle istituzioni dello Stato. 2. Il principio della separazione dei poteri non deve divenire libertà dell'autorità giudiziaria di accertare i fatti secondo una logica basata sul cedimento. Ricordo che la pacatissima e prudentissima «Zürcher Zeitung» affermava che il Procuratore pubblico di Bülach «bekundete eine eher seltene Arglosigkeit». Non per nulla al Convegno internazio- nale dell'ONU tenutosi a Milano nel 1985 non si discusse molto di principi generali, di coordinamento, ma di diversi modi di interpretare i fatti e di applicare il diritto. Si affermò il principio secondo cui il potere non deve condizionare i giudici e si parlò di applicazione di direttive e norme delle Nazioni Unite per la giustizia penale. Si vede che il feno- meno non è quindi solo Svizzero. Insomma, la separazione dei poteri non vale solo quando il Parlamento chiede infor- mazioni.
Se è vero che la lotta al terrorismo non si presta a pubbliche dichiarazioni occorre riconoscere che la sentenza di Bülach è inquietante perché induce a pensare che se una certa diplomazia giudiziaria è tollerata, a maggior ragione i cedimenti e pattuizioni accadranno nei casi che si svolgono dietro le quinte e che non sfociano in processi pubblici.
E' dato al Ministero pubblico della Confederazione il diritto di ricorso verso sentenze che diminuiscono le difese e la sicurezza dei cittadini, così come previsto dalla legge federale sul materiale bellico. Quali sono i motivi che avreb-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
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Séance
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Datum 02.03.1987 - 14:30
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