Motion Neuenschwander
2037
Zukunft ständig ausgebaut und verbessert werden soll, entspricht in einer ersten Stufe den Zielsetzungen des vom Motionär verlangten Betriebskonzeptes eines europäischen Eisenbahnnetzes. Für den Güterverkehr bestehen bereits mit den GONG-Zügen (Güterzüge ohne nennenswerten Grenzaufenthalt) analoge Vereinbarungen. Der geforderte Europäische Infrastrukturleitplan des Internationalen Eisen- bahnverbandes (UIC) existiert seit Anfang der siebziger Jahre und wird den Entwicklungen des nationalen und inter- nationalen Eisenbahnwesens laufend angepasst.
Mit der Verwirklichung des Konzeptes «Bahn 2000» wer- den die Zufahrten zu den bestehenden Alpendurchstichen schneller und leistungsfähiger, und zwar sowohl durch die Erstellung der Neubaustrecken wie auch durch den Ausbau bestehender Linien.
Der Entwicklungsauftrag für das Rollmaterial «Bahn 2000» ist der schweizerischen Industrie bereits erteilt, wobei das Geschwindigkeitsspektrum bis zu der vom Motionär ver- langten Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h reicht. Für den grenzüberschreitenden Einsatz von Hochgeschwindig- keitszügen sind die SBB in Kontakt mit den Nachbarbahnen. 4. Die Gotthard-Achse wurde in Absprache mit den Italieni- schen Staatsbahnen bisher mit Vorrang für den kombinier- ten Verkehr ausgebaut. Damit wurde für diesen alpenüber- querenden Verkehr eine Konzentration der Mittel ange- strebt. Die Nutzung der bereits getätigten Investitionen für den Container- und Huckepacktransport ist daher auch mit Priorität auf dieser Achse vorgesehen. Das schliesst aber nicht aus, dass - sofern notwendig - die übrigen Alpenbahn- strecken der Schweiz in Zukunft für derartigen Verkehr eingerichtet werden könnten. Huckepacktransport aller Strassenfahrzeuge mit 4 m Eckhöhe ist aber nur mit dem Bau einer neuen Alpentransversale möglich.
Mit der Forderung nach einem Linienführungsentscheid und Baubeschluss für eine neue Eisenbahnalpentransver- sale nimmt der Motionär ein Begehren auf, das bereits Gegenstand einer von den eidgenössischen Räten am 2. bzw. 8. Oktober 1986 überwiesenen Motion ist. Danach wird der Bundesrat eingeladen, die Entscheidungsgrundlagen für eine neue Alpentransversale unter Einbezug der Y-Vor- schläge und unter Berücksichtigung der Ausbaumöglichkei- ten der Simplonlinie so aufzuarbeiten, dass ein Baube- schluss im Anschluss an die parlamentarische Verabschie- dung der Vorlage «Bahn 2000» gefällt werden kann. Die Erarbeitung dieser Entscheidungsgrundlagen ist bereits seit längerer Zeit in vollem Gange.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich der Bundesrat mit der in der Motion verlangten Stossrichtung - als übergeordnete Leitidee verstanden - grundsätzlich ein- verstanden erklären kann. Bei den Vorschlägen im einzel- nen ist er aber im Hinblick auf die Einbettung und Erweite- rung des Konzeptes «Bahn 2000» in die internationalen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr unter- schiedlicher Auffassung. Dies betrifft sowohl die Schwer- punkte der Investitionen wie auch Fragen des zweckmässi- gen etappenweisen Vorgehens. Aus diesen Gründen bean- tragt der Bundesrat die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Damit bleibt ihm der nötige Freiraum für pragmati- sches Handeln erhalten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
86.974
Motion Meyer-Bern Förderung der Sonnenenergie Motion Meyer-Berne Développement de l'énergie solaire
Wortlaut der Motion vom 11. Oktober 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Programm zur Förde- rung der Sonnenenergie vorzulegen und die hiefür nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Texte de la motion du 11 octobre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un programme de développement de l'énergie solaire et de créer les bases juridiques nécessaires à la réalisation de ce programme.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bratschi, Braunschweig, Chopard, Deneys, Eggli-Winterthur, Fetz, Friedli, Gloor, Günter, Gurtner, Hubacher, Lanz, Leuenber- ger Moritz, Maeder-Appenzell, Morf, Neukomm, Oester, Pit- teloud, Rechsteiner, Reimann, Robbiani, Ruffy, Stappung, Wagner, Weber-Arbon, Weder-Basel, Zwygart (28)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Sowohl aus politischen wie aus ökologischen Gründen ist der Ausbau der Kern- und der Wasserkraftenergie an einer kritischen Grenze angelangt. Damit kommt der Nutzung der Sonnenenergie neben der sparsamen Verwendung der Energie zentrale Bedeutung zu.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 26. November 1986 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 26 novembre 1986 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
86.580
Motion Neuenschwander Nationalstrassen. Unterhaltsarbeiten Routes nationales. Travaux d'entretien
Wortlaut der Motion vom 25. September 1986 Der Bundesrat wird beauftragt, seine verfassungsmässig und gesetzlich verankerte Kompetenz (Art. 36bis Abs. 2 BV, Art. 54 Nationalstrassengesetz), wonach die Kantone beim Unterhalt von Nationalstrassen nach den «Anordnungen und unter der Oberaufsicht des Bundes» zu handeln haben, besser wahrzunehmen.
Insbesondere hat der Bund seine Kompetenzen dahinge- hend voll auszuschöpfen, dass die Unterhaltsarbeiten am schweizerischen Nationalstrassennetz mit der grösstmögli- chen Effizienz (Schichtbetrieb, Nachtarbeit, nötigenfalls 24- Stunden-Betrieb) und bei minimalster Beeinträchtigung des Verkehrs stattfinden können.
Gegen Kantone, die sich nicht an die vom Bund aufzustel- lenden Vorschriften halten, sind geeignete Massnahmen (z. B. durch «flexible» Gewährung von Treibstoffzollbeiträ- gen) vorzusehen. Die einschlägigen verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen sind nötigenfalls in diesem Sinne zu modifizieren.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Meyer-Bern Förderung der Sonnenenergie Motion Meyer-Berne Développement de l'énergie solaire
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.974
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.12.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
2037-2037
Page
Pagina
Ref. No
20 015 032
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