National roads maintenance motion transmitted as postulate

20015032Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)19.12.1986Modified

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The National Council dealt with Motion Neuenschwander concerning national roads maintenance. The motion sought stronger federal enforcement of cantonal obligations under federal supervision, including more efficient maintenance work and possible sanctions. The Federal Council stated that it could support the general direction but disagreed with the detailed approach and asked for a postulate instead. The motion was therefore transmitted as a postulate.

Omnilex-Regeste

Parliamentary motion; conversion into postulate. Where the Federal Council agrees with the general objective of a motion but considers its concrete implementation too restrictive, it may request conversion into a postulate to preserve administrative discretion and allow pragmatic, phased action.

Gesamter Gesetzestext

Motion Neuenschwander

2037

  1. Dezember 1986 N

Zukunft ständig ausgebaut und verbessert werden soll, entspricht in einer ersten Stufe den Zielsetzungen des vom Motionär verlangten Betriebskonzeptes eines europäischen Eisenbahnnetzes. Für den Güterverkehr bestehen bereits mit den GONG-Zügen (Güterzüge ohne nennenswerten Grenzaufenthalt) analoge Vereinbarungen. Der geforderte Europäische Infrastrukturleitplan des Internationalen Eisen- bahnverbandes (UIC) existiert seit Anfang der siebziger Jahre und wird den Entwicklungen des nationalen und inter- nationalen Eisenbahnwesens laufend angepasst.

  1. Mit der Verwirklichung des Konzeptes «Bahn 2000» wer- den die Zufahrten zu den bestehenden Alpendurchstichen schneller und leistungsfähiger, und zwar sowohl durch die Erstellung der Neubaustrecken wie auch durch den Ausbau bestehender Linien.

  2. Der Entwicklungsauftrag für das Rollmaterial «Bahn 2000» ist der schweizerischen Industrie bereits erteilt, wobei das Geschwindigkeitsspektrum bis zu der vom Motionär ver- langten Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h reicht. Für den grenzüberschreitenden Einsatz von Hochgeschwindig- keitszügen sind die SBB in Kontakt mit den Nachbarbahnen. 4. Die Gotthard-Achse wurde in Absprache mit den Italieni- schen Staatsbahnen bisher mit Vorrang für den kombinier- ten Verkehr ausgebaut. Damit wurde für diesen alpenüber- querenden Verkehr eine Konzentration der Mittel ange- strebt. Die Nutzung der bereits getätigten Investitionen für den Container- und Huckepacktransport ist daher auch mit Priorität auf dieser Achse vorgesehen. Das schliesst aber nicht aus, dass - sofern notwendig - die übrigen Alpenbahn- strecken der Schweiz in Zukunft für derartigen Verkehr eingerichtet werden könnten. Huckepacktransport aller Strassenfahrzeuge mit 4 m Eckhöhe ist aber nur mit dem Bau einer neuen Alpentransversale möglich.

  3. Mit der Forderung nach einem Linienführungsentscheid und Baubeschluss für eine neue Eisenbahnalpentransver- sale nimmt der Motionär ein Begehren auf, das bereits Gegenstand einer von den eidgenössischen Räten am 2. bzw. 8. Oktober 1986 überwiesenen Motion ist. Danach wird der Bundesrat eingeladen, die Entscheidungsgrundlagen für eine neue Alpentransversale unter Einbezug der Y-Vor- schläge und unter Berücksichtigung der Ausbaumöglichkei- ten der Simplonlinie so aufzuarbeiten, dass ein Baube- schluss im Anschluss an die parlamentarische Verabschie- dung der Vorlage «Bahn 2000» gefällt werden kann. Die Erarbeitung dieser Entscheidungsgrundlagen ist bereits seit längerer Zeit in vollem Gange.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich der Bundesrat mit der in der Motion verlangten Stossrichtung - als übergeordnete Leitidee verstanden - grundsätzlich ein- verstanden erklären kann. Bei den Vorschlägen im einzel- nen ist er aber im Hinblick auf die Einbettung und Erweite- rung des Konzeptes «Bahn 2000» in die internationalen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr unter- schiedlicher Auffassung. Dies betrifft sowohl die Schwer- punkte der Investitionen wie auch Fragen des zweckmässi- gen etappenweisen Vorgehens. Aus diesen Gründen bean- tragt der Bundesrat die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Damit bleibt ihm der nötige Freiraum für pragmati- sches Handeln erhalten.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

86.974

Motion Meyer-Bern Förderung der Sonnenenergie Motion Meyer-Berne Développement de l'énergie solaire

Wortlaut der Motion vom 11. Oktober 1986

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Programm zur Förde- rung der Sonnenenergie vorzulegen und die hiefür nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.

Texte de la motion du 11 octobre 1986

Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un programme de développement de l'énergie solaire et de créer les bases juridiques nécessaires à la réalisation de ce programme.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bratschi, Braunschweig, Chopard, Deneys, Eggli-Winterthur, Fetz, Friedli, Gloor, Günter, Gurtner, Hubacher, Lanz, Leuenber- ger Moritz, Maeder-Appenzell, Morf, Neukomm, Oester, Pit- teloud, Rechsteiner, Reimann, Robbiani, Ruffy, Stappung, Wagner, Weber-Arbon, Weder-Basel, Zwygart (28)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Sowohl aus politischen wie aus ökologischen Gründen ist der Ausbau der Kern- und der Wasserkraftenergie an einer kritischen Grenze angelangt. Damit kommt der Nutzung der Sonnenenergie neben der sparsamen Verwendung der Energie zentrale Bedeutung zu.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 26. November 1986 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 26 novembre 1986 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Ueberwiesen - Transmis

86.580

Motion Neuenschwander Nationalstrassen. Unterhaltsarbeiten Routes nationales. Travaux d'entretien

Wortlaut der Motion vom 25. September 1986 Der Bundesrat wird beauftragt, seine verfassungsmässig und gesetzlich verankerte Kompetenz (Art. 36bis Abs. 2 BV, Art. 54 Nationalstrassengesetz), wonach die Kantone beim Unterhalt von Nationalstrassen nach den «Anordnungen und unter der Oberaufsicht des Bundes» zu handeln haben, besser wahrzunehmen.

Insbesondere hat der Bund seine Kompetenzen dahinge- hend voll auszuschöpfen, dass die Unterhaltsarbeiten am schweizerischen Nationalstrassennetz mit der grösstmögli- chen Effizienz (Schichtbetrieb, Nachtarbeit, nötigenfalls 24- Stunden-Betrieb) und bei minimalster Beeinträchtigung des Verkehrs stattfinden können.

Gegen Kantone, die sich nicht an die vom Bund aufzustel- lenden Vorschriften halten, sind geeignete Massnahmen (z. B. durch «flexible» Gewährung von Treibstoffzollbeiträ- gen) vorzusehen. Die einschlägigen verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen sind nötigenfalls in diesem Sinne zu modifizieren.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Meyer-Bern Förderung der Sonnenenergie Motion Meyer-Berne Développement de l'énergie solaire

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1986

Année

Anno

Band

V

Volume

Volume

Session

Wintersession

Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.974

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.12.1986 - 08:00

Date

Data

Seite

2037-2037

Page

Pagina

Ref. No

20 015 032

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Schlagwörter

national roadsmaintenancefederal supervisioncantonal dutiespostulateparliamentary motionadministrative discretion

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the motion on national roads maintenance should be accepted as a binding motion or converted into a postulate.

Extrahierter Entscheid

The Council accepted the motion only as a postulate, preserving federal flexibility for pragmatic implementation.

Extrahierte Begründung

The requested measures relied on federal supervisory powers, but the Council considered the detailed approach too rigid and preferred room for an incremental, practical course of action.

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