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PTT. Voranschlag 1987
Treibstoffzollgeldern finanziert werden. Bei der Beratung des Treibstoffzollgesetzes hielt Herr Bundesrat Schlumpf in der Kommission des Ständerates fest: «Die Meinung ist nicht die, dass nur Investitions- oder nur Betriebsbeiträge geleistet werden; die Kombination ist möglich, jedoch kann darauf kein Anspruch gestellt werden.»
Ich möchte Sie bitten, diese Kapazitätsveresserungen und diesen Bereitschaftsdienst während der Nacht zusammen mit der BLS rasch an die Hand zu nehmen. Auch wenn vielleicht einmal ein Strassentunnel oder ein Eisenbahntun- nel gebaut werden sollte, wird es noch sehr lange dauern, bis ein solcher in Betrieb genommen werden kann, so dass sich diese Investitionen längstens lohnen. Die koordinierte Verkehrspolitik soll nicht nur Papier bleiben, sondern Reali- tät werden, auch am Lötschberg.
Bundesrat Schlumpf: Es ist wohl richtig, wenn ich erkläre, dass der Bundesrat bereit ist, das Postulat in dieser gegen- über dem Postulat des Nationalrates leicht abgeänderten Form entgegenzunehmen. Ständerat Lauber, der schon in der Kommission und früher in sehr sympathischer Weise seinen Standpunkt vertreten hat, möchte ich sagen, dass wir ein solches Postulat nicht einfach entgegennehmen, damit es vom parlamentarischen Tisch weg ist, sondern wir neh- men es durchaus ernst. Wir nehmen auch die Anliegen des Wallis ernst, weil wir seine Sorgen und Probleme kennen. Das war ja auch ein Grund dafür, dass wir von uns aus schon vor langem, nicht erst jetzt - es wurde erst jetzt publik gemacht - eine Variante Lötschberg-Basis-Eisenbahntunnel in die grossangelegte Ueberprüfung neuer Eisenbahn- Alpentransversalen mit einbezogen haben. Das hat sich auch aufgedrängt, weil wir die unmittelbare Fortsetzung mit der Flachbahn am Simplon haben.
Das sind noch einige Erläuterungen, um darzutun, dass wir auch dieses Postulat der Kommission durchaus ernst neh- men und uns ohne Verzug daran machen werden, mit den Behörden der beiden Kantone und den Fachleuten diese Fragen zu klären. Immerhin ist in zeitlicher Hinsicht zu beachten, dass natürlich ein enger Zusammenhang mit dem Problem Lötschberg-Basis-Eisenbahntunnel besteht. Das muss aufeinander abgestimmt werden. In diesem Sinne bin ich bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Präsident: Ich stelle fest, dass bei Artikel 4a dem Antrag der Kommission auf Zustimmung zum Nationalrat keine Opposi- tion erwachsen ist.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
Postulat
Präsident: Herr Bundesrat Schlumpf ist bereit, das Postulat anzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
86.056 PTT. Voranschlag 1987 PTT. Budget 1987
Botschaft und Beschlussentwurf vom 22. Oktober 1986 Message et projet d'arrêté du 22 octobre 1986
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 1986 Décision du Conseil national du 11 décembre 1986
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Weber, Berichterstatter: Das einzig Aufregende am Voran- schlag der PTT-Betriebe ist die Tatsache, dass ein beachtli- cher Reingewinn von 456 Millionen Franken vorauszusehen ist, dies nachdem auch die Rechnung 1986 statt des budge- tierten Ueberschusses von 316 Millionen einen solchen von gegen 500 Millionen Franken abwerfen wird.
Die Zeit arbeitet für die PTT-Betriebe. Aeussere Umstände wirken sich günstig aus. Das Wirtschaftsgeschehen bewirkt eine starke Nachfrage nach den Dienstleistungen der PTT- Betriebe. Die Teuerungsrate ist niedrig und hemmt das Wachstum des Aufwandes. Der Gesamtaufwand rechnet mit 8,479 Milliarden Franken und beinhaltet einen Zuwachs von 2,4 Prozent gegenüber 1986; die Teuerung beim Personal mit 1 Prozent und beim Fremdaufwand und den Investitio- nen mit 3 Prozent gerechnet. Der Personalaufwand ist mit 20 Millionen Franken tiefer eingesetzt als im Vorjahr; das mag etwas komisch erscheinen, obschon eine Personalver- mehrung eingeplant ist. Dies kommt daher, weil die alten Schulden aus dem Einbau der Teuerungszulagen in die Renten mit dem heurigen Jahr abbezahlt sind.
Mit einem Bestand von 58 921 Stellen wird eine Zunahme von 360 Personen oder 0,6 Prozent bewilligt. Die Stellenbe- gehren sind in besonderen Unterlagen begründet. Die Abschreibungen erfahren eine Steigerung von 6,5 Prozent und erreichen einen Betrag von über 2 Milliarden Franken. Dies rührt von hohen Investitionen der Vorjahre her. Da für die kommenden Jahre der Finanzierungsgrad der Investitio- nen rückläufig sein wird, sind für 1987 Zusatzabschreibun- gen von 180 Millionen vorgesehen. Man hätte - so hat man uns versichert - gerne noch mehr abgeschrieben, was aber von der Leitung her nicht mehr hätte begründet werden können.
Der Gesamtertrag ist mit 8,935 Milliarden um 4 Prozent höher als im Vorjahr. Man rechnet mit einer Nachfragever- mehrung von 3,9 Prozent. Der budgetierte Gewinn von 456 Millionen Franken ruft nach Taxreduktionen. Solche sind im internationalen Fernmeldebereich 1986 zweimal vor- genommen worden; die Auswirkung: ein Ausfall von 240 Millionen Franken. Für 1987 wird bereits ein weiterer Schritt eingeleitet; das wird sich auch für die Konsumenten auswirken.
Der Kostendeckungsgrad beim Fernmeldewesen wurde damit unter 115 Prozent gehalten; dies trug zur Entspan- nung der vielkritisierten Mischrechnung bei. Mit der Ertrags- lage der Post konnte der Deckungsgrad von 87 auf 92 Pro- zent gesteigert werden. Die immer noch beachtliche Unter- deckung wird hauptsächlich durch die gemeinwirtschaftli- chen Leistungen im Betrage von 330 Millionen Franken ver- ursacht.
Im Einverständnis mit der eidgenössischen Finanzverwal- tung wurde folgende Gewinnverwendung gewählt: 170 Mil- lionen Ablieferung an die eidgenössische Kasse (als Faust- regel gelten 150 Millionen, in schlechten Zeiten etwas weni-
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ger, in besseren Zeiten etwas mehr); dann 156 Millionen Franken Einlage in die Finanzierungsreserve und 130 Millio- nen Einlage in die Ausgleichsreserve.
Damit steigen die Reserven auf 1,682 Milliarden. Vorgese- hen war ein Reserveziel von einer Milliarde oder aufindexiert von 1,4 Milliarden Franken. Die Reservepolitik der PTT- Betriebe wird im Moment von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe überdacht. Der Bericht kann bald erwartet werden.
Mit 2,638 Milliarden erreichen die Investitionen bei einer Zunahme von 375 Millionen Franken einen neuen Höchst- stand. Das Ausbauprogramm der Fernmeldedienste ist ambitiös. Die Sektion, welche sich ganz speziell mit diesen Fragen befasst hat, ist überzeugt, dass die Investitionsstrate- gie richtig ist. Das in Realisierung begriffene, voll digitali- sierte Netz wird viele Vorteile bieten können. Das wird auch Geld kosten.
Die Finanzierung dieser hohen Investitionen kann nicht mehr aus den Abschreibungen oder aus dem Netto-Cash- Flow von 2313 Millionen voll getätigt werden. Auch bei einer weiteren Zunahme der Postcheckgelder - sie wird etwas bescheidener sein -, wird eine Kapitalauflösung nötig wer- den. Der Finanzplan zeigt weiterhin ein günstiges Bild. Es wird 1988/89 mit Gewinnen von je rund 380 Millionen gerechnet. Weitere Tarifmassnahmen sind nicht vorgesehen und wahrscheinlich politisch auch nicht machbar. Dadurch wächst aber das Auseinanderklaffen der Ergebnisse zwi- schen der Post und den Fernmeldediensten weiter an. Die Investitionen nehmen, um den Erfordernissen der Zeit gerecht werden zu können, weiter zu. Ihre Finanzierung dürfte mit zusätzlichen Auflösungen von Festgeldanlagen möglich sein.
Themen, die weit über die Fragen von Budget und Rech- nung hinausgehen, werden die Führungsgremien der PTT, aber auch die politischen Instanzen in nächster Zeit beschäftigen müssen. Stichwortartig sollen erwähnt sein: Die besonders schwierige Personalsituation, besonders in Genf, aber auch in anderen Grosstädten. Ein Bericht liegt bereits vor; Massnahmen sind in Planung, die Generaldirek- tion kann an diesen Schwierigkeiten nicht vorbeisehen; etwas muss sich ändern.
Dann die Beschaffung von Wohnraum in grossen Städten für das PTT-Personal. Ein vergleichender Bericht wird auf Frühjahr 1987 erwartet.
Dann das Problem der Wegfall-Kosten für Zeitungen und Zeitschriften; es wird noch viel zu reden geben. Im weiteren die Bewältigung des Nachvertragens der politischen Tages- zeitungen bei der Einmalzustellung der Post.
Schliesslich die Problematik der Mischrechnung und die Festsetzung von zumutbaren Grenzen, die Umschreibung des Begriffs und das Fixieren des Umfangs der gemeinwirt- schaftlichen Leistungen sowie die tarifpolitischen Massnah- men der PTT in den Jahren 1987 bis 1990. Das alles wird noch politische Entscheide abverlangen. Sie sind heute noch nicht spruchreif. Deshalb möchte ich nicht darauf eingehen. Ich weiss aber, dass in den Medien und in Diskus- sionen diese Probleme immer wieder angesprochen werden.
Die finanzpolitische Steuerung von Grossprojekten, zum Beispiel TERCO, wird Im Frühjahr Thema eines Seminars der PTT-Sektionen der Finanzkommissionen und der Geschäftsprüfungskommissionen sein. Man erwartet da auch noch etwas mehr Aufschluss.
Wir beantragen Ihnen, den Finanzvoranschlag der PTT- Betriebe zu genehmigen. Es wird ein gefreutes Jahr geben. Wir freuen uns bereits auf die Ablieferung an den Bund.
Hefti: Bei der PTT wird gegenwärtig das Projekt TERCO, Telefonreorganisation durch Computer, behandelt. Teil- weise ist es abgeschlossen, teils ist es in der Durchführung und teils in der Planung.
Nachdem dieses Projekt in jüngster Zeit in verschiedenen Presseartikeln aufgegriffen worden ist, kürzlich auch durch eine Interpellation Leuenberger-Solothurn im Nationalrat, legen die Finanzkommissionen Wert darauf, das Parlament
im Rahmen der Beratung des Finanzvoranschlages der PTT- Betriebe kurz über die bisherigen Abklärungen der Finanz- delegation in dieser Sache zu orientieren.
Beim TERCO handelt es sich um ein dreistufiges Projekt zur Rationalisierung des Fernmeldebereiches. Während die Stufe 1 (Auskunftsdienst, Telefonbuchredaktion) bereits 1978 erfolgreich abgeschlossen werden konnte, stellte das Finanzinspektorat PTT bei der Stufe 2.1 (Abonnements- dienst) eine mangelhafte finanzielle Steuerung und massive Kostenüberschreitungen fest. Für die übrigen Schritte der Stufe 2 und für die Stufe 3, die hier nicht zur Diskussion stehen, laufen erst Pilotprojekte.
Von der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanz- kontrolle in der Folge durchgeführte Untersuchungen lies- sen verschiedene Schwachstellen bei der Stufe 2.1 erken- nen. Aus der Warte der Finanzaufsicht fallen vor allem die ungenügende Kostenüberwachung sowie die fehlende rechtzeitige Information der Projektoberleitung und der vor- gesetzten Instanzen über die drohenden Kostenüberschrei- tungen ins Gewicht.
Die Generaldirektion PTT hat inzwischen eine Reihe von Massnahmen getroffen, um das Projekt wieder in den Griff zu bekommen. Erwähnt seien unter anderem die Unterstel- lung des Projektes unter die Weisungen der Generaldirek- tion PTT über die finanzielle Führung von Grossprojekten und die klare Kompetenz- und Mittelzuteilung im Fernmel- dedepartement.
Die bisherigen Abklärungen der Finanzdelegation lassen folgende vorläufige Schlussfolgerungen zu:
Das Kreditbewilligungsverfahren wurde nicht projektbezo- gen abgewickelt, und PTT-intern ist dem finanziellen Pro- jektfortschritt zuwenig Beachtung geschenkt worden. Dies hatte zur Folge, dass die übergeordneten Stellen nicht rechtzeitig erkennen konnten, dass das Projekt im Vergleich zum seinerzeit vom Verwaltungsrat der PTT-Betriebe bewil- ligten Betrag wesentlich teurer zu stehen kommen wird. Dabei ist ferner darauf hinzuweisen, dass die Leistungsan- forderungen an das Projekt gegenüber dem ursprünglich gutgeheissenen Vorhaben erhöht worden sind. Das mag teilweise durchaus zu Recht erfolgt sein und ergibt sich in der Praxis vielfach. Hier wird auch der Hauptpunkt für die Kostenüberschreitung liegen. Damit sind aber keinesweges die vorangegangenen Ausführungen abgeschwächt, näm- lich dass sich abzeichnende Ueberschreitungen rechtzeitig weitergeleitet werden müssen, damit die vorgesetzten Instanzen Stellung nehmen können.
Die Finanzdelegation legt im weiteren Wert auf die Feststel- lung, dass die ungenügenden personellen Voraussetzungen bei den PTT-Betrieben nicht mit der Personalplafonierung in Zusammenhang gebracht werden dürfen, sind doch die vom Parlament bewilligten Bestände in den letzten Jahren nie vollumfänglich beansprucht worden. Ausserdem werden mit dem Personalbudget 1987, dem die Finanzkommissionen zugestimmt haben, 17 zusätzliche Stellen für den TERCO- Bereich beantragt.
Die Finanzdelegation hat davon Kenntnis genommen, dass der Verwaltungsrat in der Zwischenzeit einen Ausschuss mit der umfassenden Abklärung der Angelegenheit TERCO beauftragt hat. Der entsprechende Bericht wird der Finanz- delegation zu gegebener Zeit zugestellt werden.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zeigt sich, dass künftig die Bearbeitung von Grossprojekten verbessert wer- den muss. Die PTT-Sektionen der Finanz- und Geschäfts- prüfungskommissionen beider Räte haben deshalb beschlossen, ihre nächstjährige Seminartagung vor allem dieser Problematik zu widmen.
Was die Interpellation sowie einen Artikel in der «Computer World»> betrifft, so möchte ich hier festhalten, dass seitens der Finanzdelegation gar nichts dieser Zeitung oder dem Interpellanten bekanntgegeben worden war. Auch der Hin- weis auf Herrn Flubacher ist konstruiert und entbehrt der Begründung. Die undichten Stellen müssen bei der PTT selber liegen. Wenn dann in Zeitung und Interpellation noch speziell ein Gutachten der Beraterfirma ICS AG - meines Wissens in Basel -, angezogen wird, so muss ich zur Zeit
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Arbeitszeitgesetz. Teilrevision
doch darauf hinweisen, dass unter Umständen auch dieses Gutachten noch der Ueberprüfung und der Präzisierung bedarf.
Bundesrat Schlumpf: Ich danke Ständerat Weber für seine sehr guten Erläuterungen zum Voranschlag und Ständerat Hefti für die Orientierung über Terco, wo etwas schlecht gelaufen ist. Man hat die Sache jetzt aber - davon bin ich überzeugt - in den Griff bekommen. Wir dürfen uns nicht davon abbringen lassen, auf dem Gebiet der technologi- schen Innovation mitzuarbeiten, Forschungs- und Entwick- lungsarbeiten mitzutragen, auch wenn damit gewisse Risi- ken verbunden sind. Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme und teile die Erwartung, die Ständerat Weber zum Ausdruck gebracht hat, dass wir Ende 1987 den budgetierten Ertrag abliefern können.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 - 4 Titre et préambule, art. 1 à 4
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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Arbeitszeitgesetz. Teilrevision Durée du travail. Révision partielle de la loi
Botschaft und Gesetzentwurf vom 30. April 1986 (BBI II, 549) Message et projet de loi du 30 avril 1986 (FF II, 565)
Beschluss des Nationalrates vom 7. Oktober 1986 Décision du Conseil national du 7 octobre 1986
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Matossi, Berichterstatter: Dieses Arbeitszeitgesetz regelt die Dienstverhältnisse des Personals der PTT, SBB und KTU, also der konzessionierten Transportunternehmungen. Die Arbeitszeit dieser Unternehmungen wird nicht im Arbeitsge- setz geregelt. Die ganz spezielle Situation, die im Bereich des öffentlichen Verkehrs besteht - Sonntagsarbeit, Nach- tarbeit usw. - sowie das mit der Regelung verbundene Ziel, die Verkehrssicherheit zu heben, rechtfertigen die Ordnung in einem speziellen Gesetz. Dies ist auch der Grund, wes- halb diese Teilrevision beim Bundesamt für Verkehr ange- siedelt ist und nicht wie das Arbeitsgesetz beim Biga.
Im vergangenen Jahre hat der Bundesrat beschlossen, die wöchentliche Arbeitszeit für PTT- und SBB-Personal auf den 1. Juli 1986 von 44 auf 42 Stunden herabzusetzen. Von der dritten Gruppe, den konzessionierten Transportunterneh- mungen, folgten sogleich Anschlussbegehren. Die Arbeits- zeitsgesetzkommission - das gibt es, eine paritätische Kom- mission unter dem Vorsitz eines Bundesrichters - unter-
stützte die Begehren. Der Bundesrat hat ein Vernehmlas- sungsverfahren bei den Kantonen durchgeführt. Sie sind insofern betroffen, als bei den konzessionierten Transport- unternehmungen höhere Defizite entstehen können, an die die Kantone beizutragen haben.
Die Stellungnahme der Kantone können Sie auf Seite 10 der Botschaft nachlesen. Nur zwei Kantone äusserten sich negativ zur Arbeitszeitverkürzung auf 42 Stunden pro Woche.
Das zur allgemeinen Vorstellung dieses Gesetzes. Bei der beantragten Gesetzesrevision geht es um folgende drei Punkte:
Die durchschnittliche Wochenhöchstarbeitszeit soll von 44 auf 42 Stunden herabgesetzt werden, womit die KTU den SBB und PTT gleichgestellt werden.
Die Pausen sollen, wie dies für die Schweizerischen Bun- desbahnen bereits realisiert ist, zu einem höheren Ansatz als Arbeitszeit angerechnet werden. Das Personal, das Pausen auswärts verbringt, hat nicht den gleichen Freizeitgenuss, wie wenn es zu Hause ist.
Nach Artikel 4 Bundesverfassung wird eine Gleichstellung zwischen Mann und Frau hergestellt. Hierzu werden die Artikel 16 und 17 in einigen Punkten geändert. Dort, wo es nicht naturgegeben ist, soll für Mann und Frau nicht mehr unterschiedlich legiferiert werden. Dabei geht es mehr um eine redaktionelle als um eine substantielle Anpassung.
Den beantragten Anpassungen liegt in erster Linie die Gleichbehandlung aller Bediensteten des öffentlichen Ver- kehrs zugrunde. Von den Regelungen wurden bei den Schweizerischen Bundesbahnen und bei der PTT 68 000 Bedienstete betroffen, die seit dem 1. Juni 1986 bereits in den Genuss der 42-Stunden-Woche gekommen sind. Bei den konzessionierten Transportunternehmungen geht es um 24 000 Bedienstete.
Ihre vorberatende Kommission behandelte das Geschäft an einer Sitzung am 6. November und beschloss einstimmig, darauf einzutreten. Zu längeren Diskussionen gaben nur zwei Punkte Anlass, einmal der Artikel 17. In Anlehnung an das geltende Recht hat hier der Bundesrat eine neue Nume- rierung der Absätze 1 bis 4 vorgeschlagen, welche dem Postulat des Mutterschutzes wie bisher Rechnung trägt. Da es nicht nur um das Wohl der Mutter, sondern auch um dasjenige des Kindes geht, kommen wir vielleicht in der Detailberatung auf diesen Artikel zu sprechen. Es sind aber keine Anträge gestellt worden.
Nun zum Artikel 27a: Die Uebergangsbestimmungen wur- den von einer Mehrheit der nationalrätlichen Kommission eingebracht und vom Nationalrat an seiner Sitzung vom 7. Oktober 1986 mit 70 zu 55 Stimmen angenommen. Sie möchten für die Anwendung bestimmter Vorschriften eine Frist von maximal zwei Jahren ansetzen. Sie sehen auf der Fahne, dass sich die Uebergangsbestimmungen auf Unter- nehmungen beschränken, die durch Gesetz oder Verord- nung gezwungen wären, ihren Personalbestand zu erhöhen. Unsere Kommission diskutierte vor allem über die Frage, ob diese Uebergangsbestimmungen überhaupt notwendig wären, nachdem der revidierte Artikel 21 beim Vorliegen besonderer Verhältnisse Ausnahmen zu den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes gestattet. Zu diesen beiden Punkten liegen aber keine Minderheitsanträge vor, so dass ich Ihnen empfehlen kann, in der Detailberatung dem Nationalrat zu- zustimmen.
Zum Schluss möchte ich der Ordnung halber noch festhal- ten, dass wir Zweitrat sind. In der Gesamtabstimmung hat der Nationalrat diese Teilrevision des Arbeitszeitgesetzes am 7. Oktober 1986 mit 132 zu 0 Stimmen verabschiedet. Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Teilrevision des Arbeitszeitgesetzes einzutre- ten und dem Nationalrat zuzustimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
PTT. Voranschlag 1987
PTT. Budget 1987
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1986
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.056
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
15.12.1986 - 18:15
Date
Data
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Pagina
Ref. No
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