Atomgesetz. Teilrevision
529
85.037
Atomgesetz. Teilrevision Loi sur l'énergie atomique. Révision partielle
Botschaft und Gesetzentwurf vom 22. Mai 1985 (BBI II, 404) Message et projet de loi du 22 mai 1985 (FF II, 397) Beschluss des Nationalrates vom 19. Dezember 1985 Décision du Conseil national du 19 décembre 1985
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Hefti, Berichterstatter: In der Botschaft wird erwähnt, dass die Schweiz im Zusammenhang mit dem Atomsperrvertrag dem sogenannten Londoner Club beigetreten sei, welcher Regeln über die Ein- und Ausfuhr von Kernmaterial und Nukleargütern aufstellt. Von einem Beitritt zu sprechen, ist allerdings etwas zweifelhaft, wenn nicht unzulässig, denn derselbe wurde bis jetzt vom Parlament, das zuständig wäre, nie beschlossen. Demgegenüber beruft sich der Bundesrat darauf, dass die Regeln des Londoner Clubs für die Teilneh- mer nicht verbindlich seien und die Schweiz mit der Befol- gung nicht weitergehe, als das innerstaatliche Recht es erlaube. Im Zusammenhang damit steht die heutige Vorlage zu einer Revision des Atomgesetzes, in der folgendes neu beschlossen werden soll:
Gegenwärtig heisst es in Artikel 4 Absatz 2: «Der Bundesrat kann auch die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Produk- tionseinrichtungen, Geräten und Stoffen, die in der Atom- technik benötigt werden, sowie von Ausgangsstoffen zur Gewinnung von Kernbrennstoffen als bewilligungspflichtig erklären.» Die Kann-Formel soll beibehalten werden. Die neue Vorschrift, die Sie auf Seite 16 der Botschaft fin- den, ist nun etwas detaillierter und wohl auch etwas strenger gefasst als bisher. Neu kommt der Technologietransfer hinzu.
Eine weitere Aenderung betrifft Artikel 5 Absatz 1. Es wird neu bestimmt, dass die Bewilligung gemäss Artikel 4, von dem ich eben gesprochen habe, auch dann verweigert wer- den kann, wenn es der Bundesrat aus Gründen der Nichtver- breitung von Kernwaffen als nötig erachtet, eine Ergänzung, die meines Erachtens allerdings neben dem bisherigen Inhalt von Artikel 5 Absatz 1 kaum einen Eigenwert hat. Schliesslich bringt der neue Artikel 37 Absatz 4 dem Bun- desrat neu die Kompetenz zum Abschluss bilateraler völker- rechtlicher Verträge, wohlverstanden nur bilateraler.
Diese Bestimmung gab zunächst Anlass zu Diskussionen. Es wurde ihr aber in der eben vorgelesenen Fassung zuge- stimmt, die eine Unklarheit im bundesrätlichen Text verbes- sert. Sie bedeutet eine Erweiterung der bundesrätlichen Kompetenz, was allerdings so gedacht war und auch sinn- voll ist.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung.
Hier beantrage ich nachher Detailberatung, da sich zwei zum Teil bereits erwähnte Aenderungen gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag ergeben. Sie sind Ihnen auch ausgeteilt worden.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Ingress und Titel Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I préambule et titre Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 4 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 4 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 5 Abs. 1 Antrag der Kommission .... geeigneter Bedingungen und Auflagen abhängig zu ma- chen, ....
Art. 5 al. 1
Proposition de la commission
.... des conditions ou à des charges appropriées, ....
Hefti, Berichterstatter: Hier beharrt die Kommission auf dem bisherigen Gesetzestext, der nicht nur von Bedingungen, sondern auch von Auflagen spricht, die mit der Bewilligung verbunden werden können.
Angenommen - Adopté
Art. 37 Abs. 4 Antrag der Kommission -
.... Kernbrennstoffen sowie von nuklearen Gutern und ...
Art. 37 al. 4
Proposition de la commission ... aires ....
de combustibles nucléaires ainsi que d'articles nuclé-
Hefti, Berichterstatter: Hier ist die zweite Aenderung, die ich im Eintretensreferat bereits erwähnt habe. Es muss heissen « .... von radioaktiven Kernbrennstoffen sowie von nuklearen Gütern und Daten nach Artikel 4 Absatz 2 .... ». Das war, wie sich hinterher herausstellte, auch die Absicht des Bundesra- tes. Seine Formulierung ist jedoch etwas unklar.
Bundesrat Schlumpf: Wir sind damit einverstanden, weil es nur eine redaktionelle Präzisierung ist. Das besagt auch der Text des Bundesrates - ich habe mir das noch einmal · überlegt -, weil ja die radioaktiven Kernbrennstoffe im neuen Artikel 4 Absatz 2 gar nicht enthalten sind. Es kann also nur ein Bezug auf Absatz 1 sein. Es ist aber besser, wenn man das mit den beiden Worten «sowie von» noch verdeutlicht.
Angenommen - Adopté
Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. II
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
12-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Atomgesetz. Teilrevision Loi sur l'énergie atomique. Révision partielle
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.037
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
30.09.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
529-529
Page
Pagina
Ref. No
20 014 791
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.