1517
Interpellation Bühler-Tschappina
ziellen Ersuchens des philippinischen Staates möglich geworden war, sichernde Vorkehren aufgrund des Rechts- hilfegesetzes zu treffen. Der Bundesrat hat von einer ihm verfassungsmässig zustehenden Kompetenz Gebrauch gemacht, was rechtsstaatlich nicht zu beanstanden ist. Aufgrund verschiedener Meinungsäusserungen aus dem In- und Ausland hat der Bundesrat Grund zur Annahme, dass sein Vorgehen das Vertrauen in unsere Institutionen eher gestärkt als in Mitleidenschaft gezogen hat.
Der Bundesrat erachtete es als dem internationalen Anse- hen der Schweiz abträglich, wenn hier angelegte Gelder der Familie Marcos hätten abgezogen werden können und damit ein gerichtlicher Entscheid über die rechtmässigen Eigentumsverhältnisse illusorisch geworden wäre.
Die bundesrätliche Sperre erwies sich als notwendig, weil die auf das Rechtshilfegesetz gestützte Massnahme erst einen Monat später getroffen werden konnte und konkrete Anhaltspunkte bestanden, dass sie möglicherweise zu spät gekommen wäre.
Der Bundesrat wird von seinen verfassungsmässigen Kompetenzen je nach Beurteilung des Einzelfalles Gebrauch machen. Der besondere Charakter seiner im vor- liegenden Zusammenhang beanspruchten Befugnisse nach Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung schliesst es aus, zum voraus Richtlinien für alle künftigen Anwendungsfälle festzulegen. Es lassen sich nicht alle Eventualitäten zum voraus rechtsatzmässig festlegen.
Der Bundesrat wahrt innerhalb der Schranken der Verfas- sung die Interessen der Eidgenossenschaft nach aussen, wie namentlich ihre völkerrechtlichen Beziehungen, und er besorgt die auswärtigen Angelegenheiten überhaupt (Arti- kel 102 Ziffer 8 BV). Es ist in Theorie und Praxis unbestritten, dass diese Rechtsgrundlage den Bundesrat zum Erlass vor- sorglicher Einzelverfügungen ermächtigt. Dies hat auch das Bundesgericht festgestellt (vgl. BGE 100 lb 318).
Die Eidgenössische Bankenkommission ist an keine Wei- sungen des Bundesrates gebunden und handelt autonom. Ihre Verfügungen sind mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht anfechtbar. Es ist nicht am Bundesrat, sich über die von der Bankenkommission im einzelnen getroffenen Massnahmen auszusprechen.
Das Bankgeheimnis wurde von der bundesrätlichen Massnahme in keiner Weise berührt. Keine Bank wurde verpflichtet, über ihre Kunden und die Höhe ihrer Guthaben Auskunft zu geben. Die Verfügungssperre ändert nichts daran, dass ausländischen Behörden nur nach Massgabe der ordentlichen Rechtshilfebestimmungen Auskünfte erteilt werden.
Der Bundesrat sieht keinen Zusammenhang zwischen der Ablehnung des UNO-Beitritts und aussenpolitischen Ueber- legungen in einem Fall wie dem vorliegenden.
Nach den von den philippinischen Behörden im Rechts- hilfeersuchen gemachten Angaben besteht Grund zur Annahme, dass sich in der Schweiz Vermögenswerte befin- den, die der Familie Marcos gehören könnten. Einer weiter- gehenden Information über die in der Schweiz liegenden Vermögenswerte der Familie Marcos stehen sowohl das Bank- wie das Amtsgeheimnis entgegen. Der Bundesrat behält sich vor, nach Abschluss des Rechtshilfeverfahrens die Oeffentlichkeit in geeigneter Form zu orientieren.
und 11. Der Bundesrat hat wiederholt klargemacht, dass nur ganz ausserordentliche Umstände zu seinem Vorgehen in Sachen Marcos-Gelder geführt haben. Es kann insofern nicht auf eine grundsätzliche Praxisänderung geschlossen werden.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Dagegen Minderheit
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
86.500
Interpellation Bühler-Tschappina Schlachtviehmarkt Marché du bétail de boucherie
Wortlaut der Interpellation vom 8. Juni 1986
Die prekäre Situation auf dem Schlachtviehmarkt, insbeson- dere dem Rindfleischsektor, veranlasst mich zu folgenden Fragen:
Ist sich der Bundesrat bewusst, dass es durch die totale staatliche Lenkung bei einem Teil der viehwirtschaftlichen Produktion (Milch) und beim andern Teil (Fleisch) zu einer Katastrophe kommen musste, weil man es verpasst hat, auf beiden Sektoren in etwa dieselben Eingriffe zur Produk- tionslenkung gleichzeitig vorzunehmen?
Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die Produktionslenkung über den Preis beim Rindfleisch zum Verschwinden tausender, insbesondere kleiner und mittle- rer Familienbetriebe führen wird?
Welche der nachstehenden, denkbaren Lenkungsmög- lichkeiten sind aus der Sicht des Bundesrates prüfenswert, wenn nicht, warum nicht?
deutliche Verbesserung der Rentabilität der Kälbermast, damit weniger Tiere in die Grossviehmast kommen (weiter- gehend als die Beschlüsse vom 16.6.86, z.B. Schlachtprä- mien);
strengere Bewirtschaftung der importierten Futtermittel mit der Pflicht zur ausgewogenen Belieferung;
sofortige massive Senkung der Höchsttierbestände;
Verbot von wachstumsfördernden Futtermittelzusätzen;
Kontingentierung der Rindfleischproduktion mit gleichzei- tiger Berücksichtigung der Milchkontingente (wer ein gros- ses Milchkontingent hat, darf nicht gleichzeitig viel Fleisch produzieren).
Texte de l'interpellation du 18 juin 1986
La situation précaire sur le marché du bétail de boucherie, dans le secteur de la viande de boeuf notamment, m'incite à poser les questions suivantes:
Le Conseil fédéral est-il conscient du fait qu'en étatisant totalement une partie de la production animale (lait), une catastrophe devait fatalement se produire dans l'autre sec- teur (viande) parce qu'on a omis d'introduire, à peu près simultanément dans les deux secteurs, les mêmes mesures quasi interventionnistes en vue d'orienter la production et de la canaliser?
Le gouvernement n'estime-t-il pas lui aussi que l'orienta- tion de la production par le biais du prix de la viande de boeuf entraînera la disparition de milliers d'exploitations familiales, en particulier des petites et des moyennes ?
Quelles sont, de l'avis du Conseil fédéral, les possibilités d'orientation concevables et qui méritent d'être examinées, parmi celles qui sont mentionnées ci-dessous; s'il les consi- dère comme irrecevables, pourquoi ne peuvent-elles pas l'être?
Interpellation Bühler-Tschappina
1518
N
9 octobre 1986
gros bétail (aller plus loin que les décisions prises le 16 juin 1986, p. ex. primes d'abattage)
Application plus stricte des dispositions concernant les fourrages importés, avec obligation de livrer de manière équilibrée
Diminution immédiate et massive de l'effectif maximum des troupeaux
Interdiction de toute adjonction de matières fourragères favorisant la croissance
Contingentement de la production de la viande de boeuf en tenant compte - en parallèle - des contingents attribués pour le lait (quiconque possède un fort contingent pour le lait ne doit pas produire, simultanément, de la viande en grande quantité).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bekanntlich herrscht eine katastrophale Situation auf dem Rindfleischmarkt. Die heutigen Produzentenpreise liegen ca. 1 Franken pro Kilogramm unter den Richtpreisen, wie sie 1984 vom Bundesrat festgesetzt wurden. Im Monat Mai haben sie einen Tiefstand erreicht, der ziemlich genau auf der Höhe vom August 1976 liegt, also dort, wo die Preise vor zehn Jahren lagen. Welcher andere Berufsstand würde sich einen solchen Einkommensabbau gefallen lassen?
Wir sind uns durchaus bewusst, dass das Uebel in der heutigen Ueberproduktion zu suchen ist. Wenn aber die eine Hälfte der viehwirtschaftlichen Produktion (Milch) voll- ständig staatlich gelenkt wird, muss es ja zur Ueberschwem- mung auf der andern Seite (Fleisch) kommen, wenn nicht gleichzeitig oder mindestens rechtzeitig auch dort entspre- chende Beschränkungen festgelegt werden. Die Hoffnung, dass sich der Rindfleischmarkt über den Preis sanieren lässt, ist kontraproduktiv, denn jeder Bauer wird versuchen, den Einkommensverlust über noch mehr Produktion eini- germassen auszugleichen. Wenn schlussendlich die Preise soweit zusammensacken, dass viele Betriebe zur Produk- tionseinstellung auf diesem Sektor (vielleicht aber auch zur totalen Betriebsaufgabe) gezwungen werden, dann werden es ganz bestimmt unzählige von Familienbetrieben sein, die wir alle angeblich zu erhalten wünschen.
Weil die Landwirtschaft im ländlichen Raum auch gemein- wirtschaftliche Aufgaben (Erhaltung einer zentralen Besied- lung, Landschaftspflege usw.) erfüllt, dürfen wir einer sol- chen Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Eine staatliche Lenkung ist - weil wir diese auf dem Milchsektor schon haben - auch beim Fleisch die einzige Möglichkeit, um Ordnung zu schaffen. Der Staat hat verschiedene Möglich- keiten dazu; diese sind einzeln oder zum Teil allenfalls kombiniert anwendbar. Weder in Bauernkreisen noch bei der übrigen Bevölkerung wird es verstanden, weshalb Betriebe mit grossen Milchkontingenten auch noch ausge- dehnt Rindfleischproduktion betreiben können.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. September 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 septembre 1986
Auf die Fragen des Interpellanten kann wie folgt geantwortet werden:
die Stallbaubewilligungspflicht;
Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion;
den Abbau und die Stillegung von grossen Beständen mit Beiträgen;
die Ausrichtung von Beiträgen an kleine und mittlere Be- triebe.
Diese Massnahmen haben allgemein dazu beigetragen, dass nach Einführung der Milchkontingentierung während geraumer Zeit keine schweren Absatzstörungen auf dem Fleischmarkt eintraten. Insbesondere konnte durch die Ein- führung der Stallbaubewilligungspflicht die Entstehung neuer Betriebe mit grossen Beständen verhindert werden. Ueberschüsse im Rindfleischsektor sind seit 1984 zu ver- zeichnen. Dafür gibt es mehrere Gründe. Einmal begannen Betriebe im Tal-, aber auch im Berg- und Hügelgebiet freie Kuhplätze mit Masttieren zu belegen. Dann hat die wieder- holte Erhöhung der sogenannten Ausmerzbeiträge das Rindfleischangebot stark anschwellen lassen. Die Zahl der Ausmerztiere nahm von 57 000 1978 auf 130 000 Stück im vergangenen Jahr zu. Ausserdem liefern die Produzenten immer schwerere Tiere an die Schlachtbank, was ebenfalls zu einem vermehrten Angebot von Rindfleisch führt.
Die Produktionslenkung über den Preis beim Rindfleisch bewirkt nicht in erster Linie ein Verschwinden von kleinen und mittleren Betrieben. Preissenkungen treffen erfah- rungsgemäss spezialisierte Mastbetriebe, die in der Regel mittelgrosse bis grosse Tierbestände haben, stärker. Die Lenkung über den Preis trifft die Betriebe im Berg- und angrenzenden Zuchtgebiet weniger hart, weil die meisten von ihnen durch die Ausrichtung von Ausmerzbeiträgen bessere Erlöse für ihre Schlachttiere erzielen. Ausserdem schlägt der Bundesrat für die Jahre 1987/88 einen um 70 Mil- lionen Franken erhöhten Zahlungsrahmen bei den Kosten- beiträgen an Viehhalter in der voralpinen Hügelzone und im Berggebiet vor.
Denkbare Lösungsmöglichkeiten:
Verbesserung der Erträge aus der Kälbermast. Der Bun- desrat ist mit dem Interpellanten der Meinung, dass zur Entlastung des Rindfleischmarktes der Anreiz zur Abliefe- rung von Schlachtkälbern vergrössert werden sollte. Er hat deshalb auf den 1. Juli 1986 die Richtpreise für Schlachtkäl- ber und auf den 1. November 1986 die Beiträge an Kuhhal- ter, die Kälber mästen und keine Verkehrsmilch abliefern, angehoben. Die Ausrichtung von generellen Prämien für Schlachtkälber hat neben Vorteilen auch schwerwiegende Nachteile.
Strengere Bewirtschaftung der importierten Futtermittel mit der Pflicht zur ausgewogenen Belieferung. Die Bewirt- schaftung der importierten Futtermittel ist durch eine syste- matische Erhöhung der Schwellenpreise und die konse- quente Einschränkung der Einfuhren zunehmend strenger geworden. Die eingeführte Menge an Kraftfuttermitteln hat in den letzten Jahren dauernd abgenommen (von 1980 bis 1985 um 232 800 Tonnen oder 20,5 Prozent).
Abklärungen haben ergeben, dass die Pflicht der Importeure zur ausgewogenen Belieferung ihrer Kunden einer Einzel- kontingentierung von Futtermitteln gleich kommt. Der Bun- desrat lehnt eine derartige Bewirtschaftung aus prinzipiel- len, aber auch aus administrativen Gründen ab. Im übrigen wird das grosse Schlachtvieh in erster Linie mit betriebs- und landeseigenem Futter ernährt.
Eine massive Senkung der Höchstbestände würde das Angebot an grossem Schlachtvieh kaum verringern, da sich die Aufstockung mit Masttieren nicht in Produktionsstätten mit grossen Beständen vollzieht, sondern in kleineren und mittleren Betrieben. Ausserdem muss die Reduktion der Bestände auf die festgelegte Höchstgrenze erst am 31. Dezember 1991 vollzogen sein.
Antimikrobielle wachstumsfördernde Futtermittelzusätze bewirken primär eine Steigerung der Rentabilität der Tier- mast. Sie sind bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn bei vorschriftsgemässem Gebrauch keine nachteiligen Nebenwirkungen auftreten und keine Risiken für Mensch und Tier damit verbunden sind. Schliesslich dürfen diese Stoffe nicht zur Resistenzbildung gegen medi- zinisch wichtige antibakterielle Mittel führen. Unter diesen Aspekten erscheint uns ein Verbot solcher Zusatzstoffe im heutigen Zeitpunkt unverhältnismässig und ungeeignet.
Der Bundesrat lehnt eine generelle Kontingentierung der
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Interpellation Frey-Neuenburg
Rindfleischproduktion ab, weil sie unter den heutigen Marktstrukturen nicht durchführbar ist. Untersuchungen für die Durchführung einer Schweinekontingentierung haben ergeben, dass es kaum möglich wäre, die Produktion von Mastschweinen unter Kontrolle zu halten. Aehnlich bezie- hungsweise noch bedeutend schwieriger wäre die Durch- führung einer Kontingentierung der Rindfleischproduktion. 4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die erwähnten Massnahmen nach Artikel 19 ff. dazu beitragen, die Rind- fleischproduktion zu stabilisieren. Eine weitere wichtige Massnahme ist die Senkung der Schlachtgewichte. Das EVD hat auf Vorschlag der Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung die Abzüge für überschwere Muni seit dem 1. Juli 1986 empfindlich erhöht.
Der Bundesrat erachtet zudem die Anpassung der Schlacht- viehproduktion an den Bedarf auch als eine Aufgabe der Produzenten. Sie können durch geeignete Selbsthilfemass- nahmen und eine entsprechende Produktionsdisziplin wesentlich dazu beitragen, den Schlachtviehmarkt zu sa- nieren.
Der Preis spielt als Marktregulator im Schlachtviehsektor nach wie vor eine entscheidende Rolle. Das Marktgleichge- wicht wird durch die Einschränkung der Produktion und die Förderung des Absatzes über den Preis besser sichergestellt als über zusätzliche staatliche Massnahmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
86.454
Interpellation Frey-Neuenburg Empfang der Radioprogramme in den drei Amtssprachen Interpellation Frey-Neuchâtel Réception des programmes de radio émis dans les trois langues officielles
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Artikel 13 der am 22. Dezember 1980 der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft erteilten Konzession bestimmt unter anderem, die Programme seien so zu gestal- ten, dass sie den Interessen des Landes dienten und die nationale Einheit und Zusammengehörigkeit stärkten. Die in den drei Amtssprachen ausgestrahlten Radioprogramme können nun aber in weiten Teilen des Landes kaum oder sogar überhaupt nicht empfangen werden.
Wir bitten deshalb den Bundesrat um Auskunft über fol- gende Fragen:
a. Ist er nicht der Ansicht, diese Situation schade dem natio- nalen Zusammenhalt, vor allem zu einem Zeitpunkt, da sich Radiosender aus dem angrenzenden Ausland sehr aggres- siv zeigen?
b. Welche Massnahmen will er auf diplomatischer und tech- nischer Ebene ergreifen, damit die in den drei Amtsspra- chen ausgestrahlten Radioprogramme auf dem gesamten Gebiet der Schweiz unter guten Bedingungen empfangen werden können?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
L'article 13 de la concession octroyée le 22 décembre 1980 à la Société suisse de radiodiffusion eit télévision stipule notamment que «Les programmes doivent servir l'intérêt du pays, renforcer l'union et la concorde nationales». Or, la
réception des programmes de radio émis dans les trois langues officielles est difficile, voire impossible dans des parties importantes du pays.
Nous prions dès lors le Conseil fédéral de nous dire: a. S'il n'estime pas que cette situation porte atteinte à la cohésion nationale, particulièrement au moment où cer- taines radios périphériques étrangères se montrent très agressives;
b. Quelles mesures diplomatiques et techniques il entend prendre pour que les programmes de radio émis dans les trois langues officielles puissent être captés sur l'ensemble du territoire suisse dans de bonnes conditions.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-Bern, Aubry, Berger, Blocher, Blunschy, Bonnard, Bonny, Borel, Braunschweig, Brélaz, Bremi, Butty, Candaux, Cantieni, Carobbio, Cavadini, Cevey, de Chastonay, Christinat, Clivaz, Cottet, Cotti Flavio, Cotti Gianfranco, Couchepin, Coutau, Darbellay, Deneys, Dubois, Eggly-Genève, Eng, Eppenber- ger-Nesslau, Etique, Fankhauser, Fischer-Hägglingen, Friedli, Früh, Gautier, Giudici, Gloor, Grassi, Hofmann, Hou- mard, Hunziker, Jaggi, Jeanneret, Kohler Raoul, Koller Arnold, Kunzi, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Loretan, Martin, Massy, Meizoz, Morf, Müller-Mei- len, Nauer, Nef, Ogi, Perey, Petitpierre, Pini, Rebeaud, Reich, Revaclier, Riesen-Fribourg, Rime, Robbiani, Ruffy, Salvioni, Savary-Fribourg, Savary-Vaud, Schmidhalter, Schnyder- Bern, Schwarz, Soldini, Spoerry, Stamm Judith, Stucky, Thévoz, Uchtenhagen, Vannay, Villiger, Wagner, Wanner, Weber-Schwyz, Weber Monika, Wyss, Zwingli (90)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce à développer son intervention mais demande une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. September 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 septembre 1986 1. Les PTT établissent les réseaux nationaux d'émetteurs sur la base de la conception des programmes de la SSR et des conventions internationales relatives à la gestion des fré- quences. Ces dernières permettaient, jusqu'en 1979, de transmettre un programme sur les ondes moyennes et deux sur la bande FM par région linguistique.
A la suite de la Conférence de Genève en 1979, les fré- quences OUC de 104 à 108 MHz ont été autorisées pour les programmes radiophoniques. Le nombre de canaux dispo- nibles pour émettre est passé de 124 à 204. Cet élargisse- ment de la gamme de fréquence a permis au Conseil fédéral d'autoriser en 1982 et 1983 la création d'un troisième pro- gramme (couleur 3, DRS 3) par région linguistique sur les OUC. Par ailleurs, les 36 radios locales autorisées à titre d'essai en 1983 utilisent également la gamme 87,5-108 MHz. Si l'on veut desservir chaque région linguistique par un programme des autres régions, il faut établir deux chaînes supplémentaires d'émetteurs OUC.
La Conférence régionale de 1984 (Europe + Afrique du Nord) sur l'administration des fréquences OUC a fixé la répartition valable pour la Suisse et les pays voisins. Notre pays s'est vu attribuer, suite à sa requête, 4 à 5 chaînes OUC ainsi qu'un nombre relativement limité de fréquences desti- nées aux radios locales. La Suisse a préféré demander, pour des raisons tactiques, des chaînes supplémentaires plutôt que des fréquences individuelles, tout en sachant qu'elles seraient davantage destinées aux radiodiffuseurs locaux plutôt qu'aux programmes nationaux. Cette attribution nous lie et de nouvelles négociations, mis à part les cas mineurs, ne sont plus possibles.
La politique audiovisuelle suisse repose sur le principe d'un modèle à plusieurs niveaux:
aire locale, régionale où règne la concurrence entre les diffuseurs - aire nationale avec la SSR comme diffuseur qui a une position particulière en raison de la mission du service public qui lui est confiée
aire internationale livrée à la concurrence
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Interpellation Bühler-Tschappina Schlachtviehmarkt Interpellation Bühler-Tschappina Marché du bétail de boucherie
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Dans
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Jahr
1986
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.500
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
1517-1519
Page
Pagina
Ref. No
20 014 718
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