Interpellation on BAGF reorganization and decentralization

20014714Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)09.10.1986Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

National Council interpellation by Iten concerning the planned reorganization of the BAGF and the closure of certain decentralized technical-service offices. The Federal Council replied that the measure was part of broader administrative rationalization, that the BAGF would remain largely decentralized, and that the restructuring would be implemented gradually without dismissals. It also stated that the offices in Mels and Saint-Maurice could be repurposed and that the matter did not justify government intervention. The interpellant remained unsatisfied.

Omnilex-Regeste

Interpellation; federal administrative reorganization and decentralization policy. The Federal Council may pursue operationally necessary restructuring measures even where they entail closure of decentralized offices, provided the measure is limited in scope, implemented progressively, and does not fundamentally alter the decentralized character of the office. Mere tension with political decentralization goals does not by itself require intervention; relevant are workload distribution, rationalization requirements, and the absence of dismissals or equivalent social hardship.

Gesamter Gesetzestext

  1. Oktober 1986 N

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Interpellation Iten

wird unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse Rechnung getragen.

  1. Mit der Genehmigung des Vollbetriebes des RIPOL hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, gesetzliche Grundlagen für die Bereiche RIPOL sowie die Sektionen Interpol und Erkennungsdienst (AFIS) der Bundesanwaltschaft auszuar- beiten. Bis zum Erlass der Vorschriften auf Gesetzesstufe sind die entsprechenden Tätigkeiten auf Verordnungsstufe geregelt oder noch zu regeln.

  2. Vorarbeiten zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Datenverarbeitung der EDV-Projekte im Polizeibereich sind bereits aufgenommen worden. Da es sich dabei um bereichsspezifische Datenschutzregelungen handelt, sollen diese nicht in den Entwurf für ein Datenschutzgesetz aufge- nommen, sondern anderswo geregelt werden. Im Vorder- grund steht die Revision bestehender Gesetze.

Durch die Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten wird die Freiheit des unbescholtenen Bürgers in keiner Art und Weise eingeschränkt; im Gegenteil, das RIPOL trägt indirekt zur Sicherung der Allgemeinheit bei.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag auf Diskussion Dagegen

37 Stimmen 63 Stimmen

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.

86.378

Interpellation Iten Bundesamt für Genie und Festungen (BAGF). Reorganisation Office fédéral du génie et des fortifications. Réorganisation

Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1986

Der Bundesrat wird um Auskunft über den Stand der Reor- ganisation des BAGF sowie um Beantwortung der nachfol- genden Fragen ersucht:

  1. Welche längerfristigen Ziele sollen erreicht werden durch die schon wieder vorgesehene Reorganisation des BAGF?

  2. Aus der am 7. März 1986 an das Personal abgegebenen Information ist ersichtlich, dass durch die vorgesehene Reorganisation etwa 75 Arbeitsplätze verloren gehen. Dies soll erreicht werden durch die Zentralisation der Abteilung Bauten in Bern unter Aufhebung der bisherigen Aussenstel- len von Kriens, Mels und St. Maurice.

Ist in diesen Reorganisationsplänen nicht ein Widerspruch zu erkennen zu der angekündigten Haltung des Bundesra- tes zur Dezentralisierung von Bundesämtern?

  1. Ist nicht zu befürchten, dass die «Einsparung» von 75 Aussenstellen die Aufblähung der Zentralverwaltung prä- judiziert und dass Arbeiten, welche bisher durch diese Aus- senstellen besorgt wurden, in Zukunft vermehrt durch Auf- träge an Dritte kompensiert werden?

  2. Welche Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwi- schen der Abteilung Bauten und den Technischen Diensten sind durch die beabsichtigte Reorganisation zu erwarten?

Texte de l'interpellation du 19 mars 1986

Le Conseil fédéral est prie de dire où en est la réorganisation de l'Office fédéral du génie et des fortifications (OFGF) et de répondre aux questions suivantes:

  1. Quels sont les objectifs à long terme poursuivis par la réorganisation derechef prévue de l'OFGF?

  2. Il ressort de l'information donnée au personnel le 7 mars 1986 que la réorganisation entraînera une diminution de

75 postes environ. Pour arriver à ce résultat, il est prévu de centraliser à Berne la division constructions en supprimant les services techniques situés ailleurs, à savoir à Kriens, Mels et Saint-Maurice.

Ces projets de réorganisation ne sont-ils pas en contradic- tion avec la position adoptée par le Conseil fédéral au sujet de la décentralisation des offices fédéraux ?

  1. Ne doit-on pas craindre que «l'économie» de 75 postes extérieurs ne soit suivie d'un gonflement des effectifs de l'administration centrale et que certains travaux effectués jusqu'ici par ces services extérieurs soient à l'avenir confiés en plus grand nombre à des tiers?

  2. Quelle amélioration peut-on attendre de la réorganisation projetée, dans le domaine de la collaboration entre la divi- sion constructions et les services techniques?

Mitunterzeichner - Cosignataire: Schärli (1)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Direktion des Bundesamtes für Genie und Festungen, Bern, hat das Personal am 7. März 1986 darüber orientiert, dass das BAGF erneut reorganisiert werde, indem insbeson- dere die Aufhebung der Aussenstellen der Technischen Dienste von Kriens, Mels und St. Maurice (mit Unterabtei- lung in Andermatt und Thun) erfolge.

Da dadurch allein in Kriens etwa 23 Arbeitsplätze verloren- gingen, ist ein derart bedeutungsvoller Schritt gut zu überle- gen, umso mehr, als die vorgesehene Reorganisation ver- schiedenen früheren Reorganisationen widerspricht und ausserdem kaum im Einklang steht mit den Bemühungen des Bundes, die Dienststellen und Verwaltungen, soweit wie möglich, zu dezentralisieren.

Dem Vernehmen nach standen der Direktion des BAGF vor der Entscheidung der Reorganisation zwei Varianten zur Verfügung, nämlich die Variante «Zentral» und die Variante «Dezentral». Daraus ist ersichtlich, dass auch die Variante «Dezentral» im Grundsatz realisierbar wäre. Dies deckt sich auch mit den Tatsachen, dass aufgrund der Erklärungen der Direktion die Technischen Dienste sehr gut gearbeitet haben, dass verschiedene Bundesämter und Regiebetriebe des Bundes wieder dazu übergegangen sind, bestimmte Bereiche aus wirtschaftlichen oder standortbedingten Ueberlegungen vermehrt zu dezentralisieren, dass beispiels- weise die SBB ihr Baufachorgan wieder regionalisiert. Ins- besondere ist im Zusammenhang mit dem BAGF zu befürch- ten, dass die zentrale Bearbeitung der Bauvorhaben Zeitver- luste wegen langer Fahrten zu den Baustellen mit sich bringen müsste.

Darüber hinaus steht fest, dass Ortskundige in der Regel Bauvorhaben effizienter bearbeiten können. Es ist deshalb nicht einzusehen, weswegen gut funktionierende Dienststel- len aufgehoben und der Zentralverwaltung in Bern einver- leibt werden sollen.

Allein in Kriens würden durch die vorgesehene Massnahme 23 Arbeitsplätze verloren gehen, wovon 18 Dienstnehmer betroffen sind, die aus dieser Region stammen. Wenn diese Aussenstelle des Technischen Dienstes in Kriens nicht mehr besteht, wird auch das regionale Gewerbe vieler Aufträge verlustig gehen, weil aufgrund der Submissionsverordnung die ortsansässigen Firmen bisher angemessen berücksich- tigt wurden.

Es ist deshalb erwünscht, dass die Landesregierung zu den erwähnten Reorganisationsplänen in der Oeffentlichkeit Stellung nimmt.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. September 1986

Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 septembre 1986 1. Durch die Interpellation Iten soll das EMD veranlasst wer- den, auf die Durchführung von Reorganisationsmassnah- men beim Technischen Dienst des Bundesamts für Genie und Festungen zu verzichten. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass in verschiedenen Sektoren der Bun- desverwaltung Reorganisationsmassnahmen unumgänglich sind. Das Militärdepartement und sein Bundesamt für Genie

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N

9 octobre 1986

und Festungen gehören auch dazu. Die damit verbundenen Probleme müssen in einem weiteren Rahmen gewürdigt werden. Dabei stehen drei grundsätzliche Anliegen im Vor- dergrund, welche ihrerseits eine Vielzahl von Zielkonflikten beinhalten:

1.1. Das Erfordernis der Rationalisierung der öffentlichen Verwaltung, ihrer Arbeitsmethoden und Strukturen hat einerseits zur Plafonierung der Personalbestände geführt und gleichzeitig die Anwendung von systematischen Analy- sen zur Rationalisierung der Verwaltungstätigkeit (EFFI, GRAL, usw.) notwendig gemacht.

1.2. Das Erfordernis einer angemessenen regionalen Vertei- lung der EMD-Arbeitsplätze im Berggebiet im Interesse einer optimalen Durchführung der militärischen Ausbildung ist eine spezifische Forderung, die an das Militärdepartement gestellt und auch akzeptiert wird. Es darf festgestellt wer- den, dass bereits heute rund die Hälfte der knapp 20 000 EMD-Arbeitsplätze in Regionen, die vom Investitionshilfege- setz betroffen sind, angeboten werden.

Eine besondere Koordinationsgruppe (die sog. Arbeits- gruppe KOBERIO) ist vom EMD beauftragt, EMD-Arbeits- plätze im Berggebiet nach Möglichkeit zu erhalten und bei Reorganisationen die sozialpolitischen sowie regionalöko- nomischen Aspekte zu würdigen und - allenfalls auch entgegen betriebswirtschaftlichen Ueberlegungen - nach politisch tragbaren Lösungen zu suchen.

1.3. Das Erfordernis der Dezentralisierung der Bundesver- waltung hat einen anderen Hintergrund. Es ist Ausdruck des politischen Willens, Randregionen - vor allem solche ande- rer Landessprachen - wirtschaftlich zu stützen und ganze Bundesämter in solche Gegenden zu verlegen.

Der Bundesrat wird demnächst die eidgenössischen Räte über diesen Problemkreis orientieren und darüber Auskunft geben, wie weit seines Erachtens eine solche Dezentralisie- rung ins Auge gefasst werden soll.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass weniger als ein Fünftel aller EMD-Arbeitsplätze in der Stadt Bern liegen und rund 82 Prozent bereits heute ausserhalb der Bundesstadt angesiedelt sind.

  1. Es muss festgestellt werden, dass das Vorhaben, das Bundesamt für Genie und Festungen zu reorganisieren, unter etwas unglücklichen Umständen bekannt geworden ist und da und dort missverstanden wurde. Es geht deshalb heute darum, das Vorhaben in den richtigen Zusammen- hang zu bringen, es zu relativieren und - wo dies allenfalls notwendig sein sollte - zu korrigieren.

Durch die zeitliche Parallelität mit dem Projekt zur Dezentra- lisation der Bundesverwaltung konnte der Eindruck entste- hen, es werde auf Bundesebene in unkoordinierter Weise zentralisiert und dezentralisiert. Dieser Eindruck trifft nicht zu. Abgesehen davon, dass die beiden Projekte, wie wir dargelegt haben, keine Berührungspunkte haben, gilt es darauf hinzuweisen, dass das Bundesamt für Genie und Festungen bereits heute eine extrem dezentralisierte Orga- nisation darstellt und auch in Zukunft darstellen wird. Von den in Aussicht gestelltenMassnahmen wird nur ein kleiner Teil des Personalbestandes, nämlich rund drei Prozent, betroffen sein. Das Bundesamt für Genie und Festungen wird auch in Zukunft mehr als vier Fünftel seiner Arbeits- plätze an dezentralen Standorten anbieten.

Zu einer gewissen Verunsicherung dürfte im weiteren die zeitliche Länge des Reorganisationsprozesses beim Bun- desamt für Genie und Festungen, der 1979 eingesetzt hat, geführt haben. Nachdem die Reorganisation des Festungs- wachtkorps bereits seit mehreren Jahren immer wieder zu Diskussionen Anlass gegeben hat, mag die Ankündigung einer neuen, wenn auch umfangmässig geringfügigen Reor- ganisationsmassnahme psychologisch verständliche Reak- tionen negativer Art bewirkt haben.

Schliesslich muss zugegeben werden, dass die gutgemeinte Absicht einer möglichst frühzeitigen Information des Perso- nals, zumindest teilweise, fehlgeschlagen hat. Die Komplexi- tät des Geschäftes hätte vor einer ersten Informationsrunde zusätzliche Abklärungen und Planungsarbeiten erfordert.

  1. So wie sie vom EMD konzipiert wurde, wird die Reorgani-

sation des Bundesamtes für Genie und Festungen längere Zeit beanspruchen. Es muss festgehalten werden, dass die Reorganisation der Technischen Dienste des Bundesamtes dabei nur ein Teilproblem darstellt. Bei einem gesamten Personalbestand des Bundesamtes für Genie und Festun- gen (einschliesslich Festungswachtkorps) von 1880 Perso- nen geht es darum, mit der Zeit 55 Stellen, deren genügende Auslastung auf die Dauer nicht mehr sichergestellt werden kann, abzubauen und gleichzeitig neue Aufgaben durch interne Umgruppierungen von 19 Stellen aufzufangen.

Es ist indessen keineswegs beabsichtigt, die Technischen Dienste des Bundesamts für Genie und Festungen vollstän- dig in Bern zu zentralisieren. Funktionen, die von der Auf- gabe her zweckmässigerweise dezentral angesiedelt wer- den sollten (zum Beispiel Oberbauleiter und Unterhaltsper- sonal für besondere Anlagen) werden auch in Zukunft an den Aussenstandorten bleiben.

Der hauptsächliche Grund für die Reorganisation ist der folgende: Die regionalen Unterschiede im anfallenden Bau- volumen führen zwangsläufig zu erheblichen Schwankun- gen in der Auslastung, die mit den bestehenden Strukturen nicht aufgefangen werden können. Das Verhältnis des durchschnittlichen Bauvolumens zum einzelnen Mitarbeiter zeigt dies deutlich: Während in der Zentralverwaltung in Bern in den Jahren 1984 und 1985 pro Mitarbeiter ein Bauvolumen von 1,4 Millionen Franken realisiert wurde, liegt dieser Wert bei den dezentralisierten Technischen Diensten mehrheitlich unter 300 000 Franken.

Diese Feststellung kann selbstverständlich nicht verallge- meinert werden. Sie erfordert dennoch angemessene Ratio- nalisierungsmassnahmen. Eine dieser Massnahmen besteht darin, bei örtlichen Bauaufgaben - insbesondere für die Projektierung und Bauleitung - vermehrt private Unterneh- men heranzuziehen. Das Militärdepartement würde damit nicht nur in erheblichem Umfang Reisezeit und Spesenent- schädigungen sparen, sondern zusätzlich wirtschaftlich interessante und steuerwirksame Aufträge in die betroffe- nen Regionen bringen.

Die beabsichtigte Neustrukturierung der Technischen Dien- ste des Bundesamts für Genie und Festungen wird über einen sehr langen Zeitraum hinweg und unter Ausnutzung der natürlichen Abgänge und ohne Entlassung von Personal durchgeführt.

  1. Was die zweckmässige Nutzung der vor kurzem erstellten Bauten betrifft, muss festgehalten werden, dass sowohl in St. Maurice als auch in Mels die Neu- und Umbauten unab- hängig von den Technischen Diensten aus betrieblichen Gründen notwendig waren. Die Investitionen für die Techni- schen Dienste waren dabei relativ gering (29 Prozent in St. Maurice, 23 Prozent in Mels). Das Militärdepartement kann die frei werdenden Büroräume ohne Probleme sinnvoll nutzen.

  2. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Bundesrat keine Veranlassung sieht, in eine betrieblich notwendige Einzelmassnahme einer Verwaltungsabteilung, die überdies vom Militärdepartement korrigiert wurde, einzugreifen. Die Sicherung von Arbeitsplätzen in Berggebieten ist umgekehrt ein Anliegen, dem sich der Bundesrat nicht verschliesst. Im Militärdepartement nimmt sich die Arbeitsgruppe KOBERIO dieses berechtigten Anliegens auch in Zukunft an.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Minderheit

Dagegen

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Iten Bundesamt für Genie und Festungen (BAGF). Reorganisation Interpellation Iten Office fédéral du génie et des fortifications. Réorganisation

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Herbstsession

Session

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Consiglio nazionale

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Datum 09.10.1986 - 08:00

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Schlagwörter

decentralizationadministrative reorganizationpublic employmentregional policyrationalizationworkforce reduction

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the BAGF reorganization should be stopped because it conflicts with decentralization policy and risks job losses.

Extrahierter Entscheid

The Federal Council saw no reason to intervene; it considered the reorganization operationally necessary and largely compatible with decentralization concerns.

Extrahierte Begründung

The reorganization was presented as a limited, long-term restructuring driven by uneven workload and rationalization needs. The Council emphasized that most jobs remained decentralized and that no dismissals were planned.

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