Interpellation Stamm Judith
1507
86.321
Interpellation Stamm Judith AIDS. Intensivierung der Präventivmassnahmen SIDA. Renforcement des mesures prophylactiques
Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1986
Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Gesundheitswesen rechnet man heute in der Schweiz mit etwa 10 000 Perso- nen, die mit dem Aids-Virus infiziert sind. Es ist anzuneh- men, dass jeden Tag neue dazu kommen. Der Bundesrat wird daher um Antwort auf folgende Fragen gebeten:
Verfügt der Bundesrat bzw. das BAG über ein Konzept, wie die nötigen Informationen über Aids-Prävention rasch und wirksam an alle Stellen gelangen, die gefährdete Perso- nen, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, be- treuen ?
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die entsprechenden Stellen die Informationen und Empfehlungen des BAG in ihre tägliche Arbeit umsetzen und nicht eine Gesundheits- politik nach eigenem Gutdünken betreiben?
Ist der Bundesrat der Meinung, dass es, ähnlich wie bei der Krebsvorsorgeuntersuchung, für gefährdete Personen sinnvoll ist, den Aids-Antikörper-Test machen zu lassen, damit Betroffene verantwortlich, in Kenntnis der Realität, sich selbst und ihren Partner/in schützen können?
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Aids-Antikörper- Test mit entsprechender Beratung in allen Landesteilen für alle Bevölkerungskreise, insbesondere auch für Jugendli- che, leicht zugänglich, und, wenn nötig, kostenlos ist? Wie wird sichergestellt, dass in Beratungsstellen nicht vom Test abgeraten wird?
Wie sind nach Ansicht des Bundesrates bei einem nicht freiwilligen Zusammenleben mit gefährdenden Personen aids-negative Personen vor Ansteckung zu schützen, beson- ders wenn es sich um Minderjährige oder in ihrer Selbstver- antwortung beeinträchtigte Personen handelt? Wer trägt die Verantwortung?
Verfügt der Bundesrat bzw. das BAG über ein Konzept von zusätzlichen Massnahmen, durch die die Gefahr der Ansteckung vor allem Jugendlicher und junger Erwachse- ner mit dem Aids-Virus möglichst rasch und möglichst wir- kungsvoll eingedämmt wird?
Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass in der Schweiz nicht die Angst vor der Angst der Betroffenen und ihrer Umgebung, sondern die Verantwortung für den Schutz der Gesundheit gefährdeter Menschen und deren Partner zum Leitmotiv des Handelns bei der Aids-Prävention wird?
Texte de l'interpellation du 4 mars 1986
Selon des renseignements fournis par l'Office fédéral de la santé publique, on estime que 10 000 individus sont infectés du virus du SIDA en Suisse, nombre qui s'accroît sans doute chaque jour. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre à ces questions:
Le Gouvernement fédéral, ou en l'occurrence l'Office de la santé, a-t-il une politique permettant d'assurer que les informations nécessaires en vue de la prévention du SIDA parviennent rapidement et efficacement à tous les sevices s'occupant de personnes à risque, en particulier d'adoles- cents et de jeunes adultes ?
Comment le Gouvernement vérifie-t-il que les services concernés mettent réellement en oeuvre les informations et recommandations de l'OFSP dans leur travail quotidien et ne pratiquent pas une politique de la santé guidée par leur bon vouloir?
Est-il d'avis qu'il serait judicieux de faire procéder à des tests d'anticorps sur les personnes menacées par le SIDA, comme on l'a fait pour la prévention du cancer, de façon que les intéressés, en connaissance de cause, puissent prendre leurs responsabilités et se protéger eux-mêmes et leurs partenaires?
Que fait-il pour garantir que toutes les régions du pays et toutes les catégories de la population aient facilement et gratuitement accès au test d'anticorps et à une information appropriée? Comment s'assure-t-il que les sevices concernés ne découragent pas les gens de se soumettre à ce test?
Selon le Gouvernement, comment faut-il faire pour proté- ger de l'infection les sujets séronégatifs vivant contre leur volonté avec des individus à risque, surtout lorsque les premiers sont des mineurs ou des personnes souffrant d'une responsabilité diminuée ? Qui porte la responsabilité dans de tels cas?
Le Gouvernement ou l'Office de la santé ont-ils und idée des dispositions supplémentaires qui permettraient de pré- venir le plus vite et le plus efficaceament possible le danger de contamination par le SIDA, particulièrement en ce qui concerne les adolescents et les jeunes gens ?
Le Conseil fédéral est-il prêt à tout mettre en oeuvre pour que la prévention du SIDA en Suisse ne soit pas dominée par l'angoisse des personnes touchées et de leur entourage, mais bien par la volonté de protéger la santé des individus à risque et de leurs partenaires ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit AIDS ist eine ansteckende, potentiell tödlich verlaufende Krankheit. Die Amerikaner bezeichnen AIDS als Epidemie. AIDS kann noch nicht behandelt werden.
Der Verhinderung der Ansteckung mit dem AIDS-Virus ist daher höchste Ausmerksamkeit zu schenken. Denn ein gewisser Teil der mit dem AIDS-Virus infizierten Peronen wird im Verlaufe der Zeit das volle AIDS-Krankheitsbild entwickeln. Schätzungen dieser Zahl im amerikanischen Schrifttum bewegen sich zwischen 5 und 40 Prozent.
Es ist dringend nötig, dass gerade diese Stellen gezielt informiert und immer wieder über die neuesten Erkennt- nisse auf dem laufenden gehalten werden. Es handelt sich um Sozialdienste, Amtsvormundschaften, Schutzaufsichts- ämter, Jugendanwaltschaften, Beratungsstellen aller Art, Sexualkundelehrer, Internate, Jugendheime, therapeutische Wohngemeinschaften, Gefängnisse.
Bis heute fehlt meines Wissens jegliche Evaluation, ob die Informationen des Bundesamtes auch überall bei den entsprechenden Stellen angekommen sind. Noch viel weni- ger ist sichergestellt, dass die entsprechenden Stellen den Ernst der Situation begreifen und alles in ihren Möglichkei- ten Stehende tun, um die Ausbreitung der Ansteckung mit dem AIDS-Virus eindämmen zu helfen. Von verantwortli- chem Handeln bis zur Vogel-Strauss-Politik ist alles anzu- treffen.
und 4. Gemäss Information des BAG verlangt eine Infek- tion mit dem AIDS-Virus vom Betroffenen, auch wenn es nicht zur Krankheit kommt, Verhaltensänderungen zum eigenen Schutz und zum Schutz des/r Partners/in. Allen Frauen mit positivem Antikörpertest wird, gemäss Auskunft des BAG, von einer Schwangerschaft abgeraten, da für das Kind ein erhöhtes Infektions- und Krankheitsrisiko besteht. Sinnvollerweise müsste auch Männern mit positivem Anti- körpertest von einer Vaterschaft abgeraten werden. Richtig verhalten können sich nur Menschen, die über ihren Zustand Bescheid wissen. Deshalb muss der Test für alle
Interpellation Stamm Judith
1508
N
9 octobre 1986
Interessierten, auch für Jugendliche, leicht zugänglich und notfalls kostenlos sein. Es darf nicht mehr geschehen, dass Stellen gefährdenden Personen, die den Test machen las- sen möchten, davon abraten. Dadurch halten sie diese von verantwortlichem Handeln für sich und andere ab.
Jugendheime, therapeutische Wohngemeinschaften, Gefängnisse sind Einrichtungen, bei denen der einzelne nicht oder nur beschränkt wählen kann, ob er eintreten und mit wem er dort zusammenleben will. In diesen Einrichtun- gen halten sich auch gefährdende Personen auf. In diesen Einrichtungen muss mit der Möglichkeit sexueller Kontakte oder des Spritzens mit unsterilem Material, also auch mit der Möglichkeit der Ansteckung mit dem AIDS-Virus, gerechnet werden. Es besteht heute keine klare Linie, wie in solchen Einrichtungen aids-negative Personen vor Ansteckung geschützt werden können. Auf die Selbstverantwortung kann nicht abgestellt werden, da es sich z. T. um Minderjäh- rige, z. T. um Personen mit beeinträchtigter Selbstverant- wortung handelt. Trägt hier der Versorger, der Leiter der Einrichtung oder die zuständige Gesundheitsbehörde die Verantwortung?
Das BAG steht voll zur Information, Aufklärung und Bera- tung und vertritt die Ansicht, dass sich heute jedermann durch aufgeklärtes Verhalten selbst vor Ansteckung schüt- zen könne. Meine Interpellation und die Begründung zei- gen, dass ich an diesen Voraussetzungen der AIDS-Präven- tionsarbeit des Bundesamtes zweifle. Gerade gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene bedürfen einer intensi- ven Beratung und Betreuung, um zu einem selbstverant- wortlichen, im Sinne des Bundesamtes aufgeklärten Verhal- ten zu gelangen. Es sind daher vermehrte Anstrengungen vonnöten, um den Schutz der Gesundheit dieser Jugendli- chen und jungen Erwachsenen und deren Partner zu ge- währleisten.
Die Ansteckungswege des AIDS-Virus sind heute bekannt. Gemäss Information des BAG ist Ansteckung durch normale soziale Kontakte unwahrscheinlich. Daher ist die vielbe- schworene Angst vor der Angst unverständlich. Angst ist sowieso ein schlechter Berater. Die Angst der allenfalls Betroffenen, muss, wie z. B. bei krebsverdächtigen Patien- ten, in die Beratung und Betreuung einbezogen werden. Sie kann zu einem Teil der Motivation werden, sich, in Kenntnis der Realität, entsprechend zu verhalten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. September 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 septembre 1986 Bei AIDS handelt es sich um eine ansteckende Krankheit. Die Krankheit wird durch ein Virus ausgelöst, welches sexu- ell und über Injektion von infiziertem Blut übertragen wer- den kann.
Zusätzlich erarbeitete das Bundesamt für Gesundheitswe- sen in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Fachkom- mission für AIDS-Fragen spezifische Informationen für Aerzte und Betreuerpersonal. Ausserdem wurden Merkblät- ter für besonders betroffene Personen auch in Zusammen- arbeit mit der AIDS-Hilfe Schweiz erarbeitet, so z. B. Infor- mationen für Drogensüchtige, Personen mit positivem AIDS- Antikörper-Test und andere mehr. Ausserdem wurden Mit- teilungen an alle Blutspender in Zusammenarbeit mit den Blutspendedienst-Organisationen herausgegeben. Dieses Informationsmaterial wurde möglichst breit gestreut und auch verschiedenen Betreuungsstellen (Drogenberatungs- stellen) zugestellt. Darin wird auch das Wissen vermittelt, welches zur Betreuung von gefährdeten Personen nötig ist. 2. Der Bundesrat bzw. das Bundesamt für Gesundheitswe- sen können die «Betreuungsstellen» informieren und Emp- fehlungen für die Betreuung abgeben. Das Epidemiengesetz
gibt aber darüber hinaus keine Kompetenzen, diese Infor- mationen und Empfehlungen als verbindliche Weisungen auszugestalten und deren Einhaltung zu kontrollieren. Das wäre gegebenenfalls eine Aufgabe der diesen Stellen über- geordneten Behörde oder der kantonalen Gesundheitsbe- hörde.
Der AIDS-Antikörper-Test lässt sich nicht mit demjenigen üblicher Vorsorgeuntersuchungen (Krebs, hoher Blutdruck, Zuckerkrankheit) vergleichen, die eine bestehende Krank- heit anzeigen und deren frühzeitige Behandlung ermögli- chen. Ein positives Testresultat sagt nur aus, dass diese Person mit dem AIDS-Virus in Kontakt gekommen ist. Wei- tere Aussagen sind heute noch nicht möglich. Weitaus die meisten Infektionen mit dem AIDS-Virus kommen bekannt- lich durch risikoreiche Sexualkontakte zustande. Bei Perso- nen, die solche Sexualkontakte eingehen, müsste zwangs- läufig dieser Test immer wieder wiederholt werden, was ohne staatliche Kontrollen nicht durchführbar wäre. Die Infektion mit dem AIDS-Virus ist vorläufig nicht heilbar. Aus diesem Grunde ist eine routinemässige Durchführung die- ses Testes nicht angezeigt, hingegen sinnvoll bei Angehöri- gen von exponierten Bevölkerungsgruppen auf deren Wunsch, oder wenn bei einer Erkrankung eine Infektion mit dem AIDS-Virus in Betracht gezogen werden muss.
Wie oben erwähnt ist es zur Zeit nur sinnvoll den Test durchzuführen, wenn eine Risikosituation bestanden hat. Dann kann jeder Arzt diesen Test durchführen lassen. Bei einer medizinischen Indikation werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. In verschiedenen grösseren Städten der Schweiz besteht auch die Möglichkeit, den Test auf anonymer Basis durchführen zu lassen. Dabei bezahlt die untersuchte Person Fr. 30 .-.
Auch bei einem nicht freiwilligen Zusammenleben mit gefährdenden Personen (z. B. Gefängnisse, Heime) beste- hen keine anderen zusätzlichen Ansteckungsgefahren, im Vergleich zum risikoreichen Sexualverhalten ausserhalb der Institution. Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat in Zusammenarbeit mit der Eidg. Fachkommission für AIDS- Fragen und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Poli- zeidirektoren Richtlinien für solche Institutionen herausge- geben. Die Hauptziele sind, eine Uebertragung des AIDS- Virus nach Möglichkeit zu verhindern, mit gezielter Aufklä- rung über die bekannten Uebertragungswege. Ebenso soll unbegründete Panik unter Personal und Insassen vermie- den werden. Ausserdem gilt es, AIDS-antikörperpositive Häftlinge psychisch zu unterstützen. Ganz ausdrücklich muss dabei am Arztgeheimnis festgehalten werden.
Da gegen diese Krankheit vorerst kein Impfstoff oder Medikament zur Verfügung stehen, können Uebertragungen nur durch angepasste Verhaltensänderungen vermieden werden. Die AIDS-Hilfe Schweiz, die sich in Aktionen mit Flugblättern, Plakaten und individueller Beratung bei gefährdeten Personen einsetzt, wird durch das Bundesamt für Gesundheitswesen unterstützt. Die Verwendung von Kondomen beim Eingehen von risikoreichen Sexualkontak- ten wird nachhaltig empfohlen. Altersspezifische Kampag- nen bei Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen sind in Vorbereitung.
Der Bundesrat setzte sich von Anfang an dafür ein, dass nicht die Angst, sondern die Verantwortung zum Leitmotiv des Handelns bei der AIDS-Prävention wurde. Die Eigenver- antwortung spielt dabei eine zentrale Rolle. Diese Verant- wortung bei allen Mitbürgern unseres Landes zu stärken ist das Hauptanliegen aller Präventionsmassnahmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Stamm Judith AIDS. Intensivierung der Präventivmassnahmen Interpellation Stamm Judith SIDA. Renforcement des mesures prophylactiques
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.321
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
1507-1508
Page
Pagina
Ref. No
20 014 711
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.