Federal Council response on hazardous waste disposal

20014710Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)09.10.1986Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Keller’s interpellation asked whether Switzerland had enough information, control, planning, coordination, and resources to ensure proper disposal of special waste. The Federal Council replied that, before the new environmental control ordinance, information was largely based on estimates; that interim storage had to comply with safety rules enforced mainly by cantons; that an overall waste-management concept and site investigations were being prepared; that industry must cooperate under the polluter-pays principle; and that additional federal resources had been allocated. The Council of States vote on discussion failed, and the interpellation was not debated further.

Omnilex-Regeste

Special waste disposal; parliamentary interpellation response; role of the Confederation in monitoring, planning, and coordination. Before the entry into force of a specific control basis, information on waste quantities and movements may rest mainly on estimates. Interim storage must comply with applicable safety rules and is primarily supervised by the cantons. An overall disposal concept may be developed progressively through differentiated treatment criteria, site investigations, and exploratory drilling. Under the polluter-pays principle, producers bear primary responsibility for financing and implementation, while the Confederation retains a coordinating and steering function. Adequate staffing and funds may be assigned to the competent federal office to meet urgent tasks.

Gesamter Gesetzestext

  1. Oktober 1986 N

1505

Interpellation Keller

doit éviter autant que faire se peut de favoriser la collabora- tion avec le régime d'apartheid et souligner davantage que ce n'est le cas notre solidarité avec la population noire opprimée? Qu'entreprend-il pour obtenir que, dans le cadre de notre politique traditionnelle de neutralité, l'attitude hos- tile à l'apartheid proclamée verbalement par nos autorités fédérales s'impose aussi dans la pratique de notre adminis- tration et de notre diplomatie ?

Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 22. September 1986

Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 septembre 1986 Der Bundesrat hat die grundsätzliche Haltung der Schweiz gegenüber der Apartheidpolitik der südafrikanischen Regie- rung im Parlament wiederholt dargelegt. Er verweist in die- sem Zusammenhang namentlich auf seine Antwort zur Inter- pellation der Sozialdemokratischen Fraktion vom 16. Sep- tember 1985 betreffend Südafrika-Massnahmen der Schweiz. Zu den einzelnen Punkten der Interpellation nimmt er wie folgt Stellung:

ad 1. und 2. Aufgabe der schweizerischen Diplomaten im Ausland ist es, die Interessen der Schweiz im Ausland zu vertreten, den Kontakt zu den Behörden ihres Residenzlan- des aufrechtzuerhalten und Informationen an die Zentrale weiterzuleiten, nicht aber an Solidaritätskundgebungen jeg- licher Art teilzunehmen, was leicht als Einmischung in die innern Angelegenheiten ausgelegt werden könnte.

Es trifft im übrigen nicht zu, dass die schweizerische Bot- schaft in Pretoria keine Kontakte zu regierungsunabhängi- gen Organisationen pflegt. Die Informationspraxis unserer Vertretung ist durchaus zufriedenstellend; an Informationen aus verschiedensten Quellen über Südafrika mangelt es weder dem EDA noch dem Bundesrat.

ad 3a. In seinen Kontakten mit Vertretern der Regierung wie der (weissen) Opposition konnte das EDA feststellen, dass die von der Schweiz gegenüber Südafrika eingenommene Haltung ernst genommen und akzeptiert wird.

ad 3b. Wie der Interpellantin wohl bekannt ist, haben die zuständigen schweizerischen Behörden in der letzten Zeit eine lange Reihe von Interventionen, auch zugunsten von Südafrikanern, getätigt. Die letzten standen im Zusammen- hang mit der Mitte Juni 1986 erfolgten Verhaftung mehrerer Schweizer-/Doppelbürger (Jean-François Bill, Guy Subilia, Peter Jordi und Jeannette Schmid).

ad 3c. Sowohl die Gewährung des Besuchsrechts trotz Aus- nahmezustand im Falle der vorgenannten Schweizer wie auch die Freilassung von Pfarrer Subilia, Peter Jordi und Jeannette Schmid ist unseren Bemühungen zuzuschreiben. Frühere Interventionen im Zusammenhang mit dem Ausnah- mezustand vom 21. Juli 1985 und den damit verbundenen Verhaftungen einiger Kirchenleute dürfen ebenfalls als erfolgreich bezeichnet werden. Sie wurden zugunsten von Pfarrer Alan Boesak, Präsident der Weltallianz der Refor- mierten Kirchen und Co-Präsident des UDF, Tom Mantatta, Mitarbeiter des südafrikanischen Kirchenrates, sowie Mce- bisi Xundu, anglikanischer Pfarrer in Durban, getätigt.

ad 4. Der Bundesrat hat bereits bei früherer Gelegenheit darauf hingewiesen, dass Herr Leutwiler das seinerzeitige Verhandlungsmandat auf Wunsch der Gläubigerbanken als Privatmann und nicht im Auftrag der Landesregierung über- nommen hatte. Bei der Teilnahme von Rudolf Rometsch an einer Konferenz in Südafrika handelt es sich ebenfalls um eine Privatinitiative. Gemäss den Statuten ist die NAGRA eine privatrechtliche Gesellschaft.

ad 5. Es entspricht einer konstanten Praxis des Bundesrates und der Verwaltung, sich Informationen durch Kontakte mit verschiedensten Kreisen zu beschaffen; Südafrika bildet hier keine Ausnahme. Chief Buthelezi als Führer von 7 Mil- lionen Zulu (mithin der grössten schwarzen Bevölkerungs- gruppierung) ist ein interessanter Gesprächspartner mit durchaus eigenständigen Vorstellungen über eine Lösung der Probleme Südafrikas. Wie die Interpellantin der Presse entnommen haben wird, hat andererseits der Vorsteher des

EDA am 20. Juni 1986 den Präsidenten des ANC, Herrn Oliver Tambo, empfangen.

Diese Kontakte bieten Gelegenheit, den Standpunkt des Bundesrates bezüglich der Lage in Südafrika und die damit verbundene unmissverständliche Verurteilung der Apart- heid in Erinnerung zu rufen.

ad 6. Was die Ratifizierung der Internationalen Konvention gegen alle Formen der rassischen Diskriminierung (vom 21. Dezember 1965) betrifft, verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation Rechsteiner vom 20. Juni 1986.

ad 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Aende- rung der südafrikanischen Rassenpolitik nur aufgrund einer klaren und beharrlichen Haltung gegenüber Südafrika zu erreichen ist, die der südafrikanischen Regierung in folgen- der Weise zur Kenntnis gebracht wird: In direkten Gesprä- chen (in diesem Sinn sind 1984 der damalige Ministerpräsi- dent und der Aussenminister von Südafrika in Bern empfan- gen worden; auch der Besuch des Aussenministers im Früh- jahr 1986 in Bern ist zu einer entsprechenden Intervention benützt worden); durch diskrete, aber in der Aussage deutli- che Interventionen auf diplomatischem Weg, die auf eine bessere Beachtung der Menschenrechte abzielen; durch öffentliche Erklärungen zu ausserordentlichen Ereignissen. Die Schweiz ist im übrigen nach wie vor bereit, im Rahmen ihrer Politik der Disponibilität einen Beitrag zur Lösung der Probleme im südlichen Afrika zu leisten, wenn sie darum gebeten wird.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag auf Diskussion 41 Stimmen 46 Stimmen

Dagegen

Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.

85.930

Interpellation Keller Sondermüll. Entsorgungskonzept Déchets spéciaux. Mode d'élimination

Wortlaut der Interpellation vom 2. Dezember 1985

Die zweckmässige Beseitigung von Sondermüll ist zu einem bedeutenden Problem geworden, das sich in Zukunft noch verschärfen wird. Export ins Ausland kann keine Dauerlö- sung sein. Anderseits fehlen im Inland geeignete Möglich- keiten, Sondermüll abzulagern und zu vernichten. Es muss darum gehen, auf diesem sehr heiklen Gebiet einwandfrei geordnete Verhältnisse zu schaffen. Ich frage daher den Bundesrat:

  1. Hat er den Ueberblick, wo, in welcher Art und in welchem Umfang in der Schweiz Sondermüll anfällt? Welche Arten von Sondermüll und in welchem Umfang werden ins Aus- land transportiert?

  2. Ist Gewähr geboten, dass Zwischenlagerungen einwand- frei erfolgen?

  3. Besteht ein Konzept für die zweckmässige Entsorgung der verschiedenen Arten von Sondermüll, z.B. für Lagerung, Verbrennung? Arbeitet der Bund an einem solchen Konzept, einschliesslich einer differenzierten Triage der verschiede- nen Stoffe? Veranlasst der Bund die erforderlichen geologi- schen Untersuchungen, um die zweckmässige Lagerung von Abfallstoffen abzuklären?

  4. Was unternimmt der Bundesrat, um die unerlässliche Beteiligung und Mitarbeit der Wirtschaft sicherzustellen?

  5. Verfügt das zuständige Bundesamt über die notwendigen

57-N

9 octobre 1986 N

1506

Interpellation Keller

Mittel, um die Führungsaufgabe bei der Lösung der drän- genden Probleme wahrzunehmen?

Texte de l'interpellation du 2 décembre 1985

L'élimination appropriée des déchets spéciaux pose aujour- d'hui un problème considérable, qui ne saurait que s'aggra- ver avec le temps. En effet, l'exportation de ces déchets ne peut être envisagée comme solution à long terme. Mais notre pays ne dispose pas des installations nécessaires pour les stocker et les détruire. Il convient donc de créer les conditions optimales permettant de remédier à cette situa- tion.

Ces considérations m'amènent à adresser les questions suivantes au Conseil fédéral:

  1. Dispose-t-il de toutes les données concernant les diverses sortes et les quantités exactes de déchets spéciaux produits dans chacune des régions de la Suisse ? Sait-il quels types et quelles quantités de déchets spéciaux sont transportés à l'étranger?

  2. Les dépôts de transit présentent-ils toutes les garanties de sécurité ?

  3. Existe-t-il un plan d'ensemble pour l'élimination appro- priéedes différentes sortes de déchets spéciaux, pour le dépôt et l'incinération par exemple ? Si tel n'est pas le cas, la Confédération élabore-t-elle déjà un tel plan, qui engloberait aussi le triage des différentes substances polluantes? La Confédération a-t-elle ordonné les études géologiques nécessaires à l'aménagement de dépôts appropriés?

  4. Quelles mesures le Conseil fédéral a-t-il prises pour s'as- surer de la collaboration et de la participation des milieux économiques, indispensables en l'occurrence ?

  5. L'office fédéral compétent dispose-t-il des moyens néces- saires pour jouer un rôle déterminant dans la recherche d'une solution à ce grave problème ?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Blunschy, Can- tieni, Columberg, Cotti Flavio, Darbellay, Dirren, Feigenwin- ter, Jung, Kühne, Künzi, Landolt, Neukomm, Nussbaumer, Ruckstuhl, Schmidhalter, Segmüller, Seiler, Stamm Judith, Wick, Ziegler (21)

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Februar 1986

Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 février 1986

  1. Bis zum Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes bestand keine gesetzliche Grundlage, um den Verkehr mit Sonderab- fällen einer speziellen Kontrolle zu unterwerfen. Dement- sprechend basieren die heute vorhandenen Informationen über Art und Menge des in der Schweiz anfallenden Sonder- mülls primär auf Schätzungen und Hochrechnungen, die das Bundesamt für Umweltschutz gemeinsam mit Kantonen und der Wirtschaft vornahm.

Gestützt auf das Umweltschutzgesetz, hat der Bundesrat die Verordnung über die Kontrolle des Verkehrs mit Sonderab- fällen vorbereitet; sie soll noch im Laufe des Jahres 1986 in Kraft treten. Diese Verordnung erlaubt sowohl die Kontrolle der sachgerechten Beseitigung als auch diejenige der Exporte und Importe von Sondermüll.

Aufgrund von Umfragen bei den wichtigsten Abfalltranspor- teuren kann man davon ausgehen, dass 1985 rund 40 000 Tonnen Sonderabfälle ins Ausland verbracht wurden. Davon gelangten rund 25 000 Tonnen in Sondermülldeponien und 15 000 Tonnen in entsprechende Verbrennungsanlagen. Am 26. und 27. März 1985 hat auf Einladung der Schweiz in Basel eine Konferenz der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die interna- tionale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des grenzüber- schreitenden Verkehrs mit gefährlichen Abfällen stattgefun- den. Das bis Ende 1987 auszuarbeitende internationale Ueberwachungs- und Kontrollsystem soll dazu beitragen, Missbräuche beim Export von Sondermüll zu verhindern.

  1. Die Zwischenlagerung von Abfällen auf Betriebsgeländen hat den Vorschriften des Gewässerschutzes und der Feuer- polizei zu genügen. Die Kontrolle der einschlägigen Vor-

schriften obliegt, wie bei der Lagerung von Brenn- und Treibstoffen, in erster Linie den Kantonen.

  1. In seiner Antwort auf die Interpellation von Herrn Natio- nalrat Fehr (vom 12. Dezember 1984) hat der Bundesrat (am 15. Mai 1985) ein Leitbild für die Abfallwirtschaft in Aussicht gestellt. Dieses wird gegenwärtig in der Eidgenössischen- Kommission für Abfallwirtschaft erarbeitet und sollte noch in der ersten Hälfte 1986 veröffentlicht werden. Die darin enthaltenen Grundsätze sollten eine umweltgerechte Entsorgung sicherstellen. Voraussetzung dazu ist eine gezieltere Behandlung der Sonderabfälle. So müssen etwa in Zukunft problematische Abfälle vermehrt von Deponien ferngehalten werden. Dies gilt für organisch-chemische Abfälle, die in speziellen Verbrennungsanlagen mineralisiert werden sollen, und für leicht lösliche oder reaktive Abfälle, deren Eigenschaften vor dem Deponieren durch chemisch- physikalische Verfahren zu verbessern sind.

Das Bundesamt für Umweltschutz erarbeitet Prüfkriterien, z. B. zulässige Auswaschraten, die ein Zuweisen der ver- schiedenen Abfälle auf die jeweils am besten geeigneten Behandlungs- und Beseitigungsverfahren ermöglichen. Die Anwendung dieser weitgehend vorhandenen Kriterien bei der Eingangskontrolle der Entsorgungsanlagen ist unerläss- lich.

Die Suche nach neuen Deponiestandorten in der Deutsch- schweiz erfolgt in einer Arbeitsgruppe mit 10 Kantonen unter der Leitung des Bundesamtes für Umweltschutz. Die bis heute erfolgten Vorabklärungen sollen demnächst mit Sondierbohrungen überprüft werden. Bund und Kantone beabsichtigen, über die vorgesehenen Sondierbohrungen und die weiteren, im Hinblick auf eine einwandfreie Sonder- müllentsorgung in Ausführung stehenden Arbeiten zu infor- mieren.

  1. Nach dem Verursacherprinzip liegt die Verantwortung für Finanzierung und Vollzug der Massnahmen zur sicheren Entsorgung des Sondermülls bei den Produzenten dieser Abfälle. Sie arbeiten mit den Kantonen zusammen, die ins- besondere die Standorte für Deponien und andere Entsor- gungsanlagen festlegen. Der Bund hat jedoch eine Füh- rungsaufgabe zu übernehmen, damit die notwendigen Arbeiten beschleunigt und koordiniert erfolgen.

Der Bund pflegt auf dem Gebiet der Sondermüllentsorgung intensive Kontakte mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft und den einzelnen Branchenorganisationen. Dabei zeigt sich Uebereinstimmung in der Absicht, die anstehenden Probleme in der Sondermüllentsorgung durch einen Uebergang zu technisch angepassten und systematisch kontrollierten Anlagen zu lösen.

Modelle für die Trägerschaft neuer Anlagen sind in Prüfung, wobei auf eine weitgehende Beteiligung der Wirtschaft bei Bau und Betrieb von Behandlungsanlagen Wert gelegt wird. 5. Zur Lösung der anerkanntermassen dringenden Aufga- ben sind dem Bundesamt für Umweltschutz eine zusätzliche Etatstelle und vermehrte finanzielle Mittel für Abklärungen zur Verfügung gestellt worden.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag auf Diskussion Dagegen

offensichtliche Mehrheit Minderheit

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Keller Sondermüll. Entsorgungskonzept Interpellation Keller Déchets spéciaux. Mode d'élimination

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1986

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.930

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1986 - 08:00

Date

Data

Seite

1505-1506

Page

Pagina

Ref. No

20 014 710

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Schlagwörter

hazardous wastedisposalenvironmental policycantonal supervisionpolluter payswaste transportindustrial storagefederal coordination

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether Switzerland had sufficient data and control over hazardous waste flows, including exports

Extrahierter Entscheid

The Federal Council said available information was based mainly on estimates before the hazardous-waste control rules entered into force, and that a new control ordinance would allow monitoring of disposal, exports, and imports.

Extrahierte Begründung

It relied on the then absence of a specific legal basis, and on preparations under the environmental protection legislation.

Kernrechtsfrage

Whether interim storage of waste was adequately secured

Extrahierter Entscheid

The Federal Council stated that interim storage on industrial sites must comply with water-protection and fire-police rules, supervised primarily by the cantons.

Extrahierte Begründung

It allocated control responsibility mainly to cantonal authorities under existing safety rules.

Kernrechtsfrage

Whether an overall disposal concept and geological investigations were being developed

Extrahierter Entscheid

The Federal Council said an overall waste-management policy was being drafted by the Federal Commission for Waste Management and that criteria and site investigations, including boreholes, were underway.

Extrahierte Begründung

It described ongoing work on differentiated treatment criteria, new landfill site searches, and planned exploratory drilling.

Kernrechtsfrage

Whether the economic sector was sufficiently involved

Extrahierter Entscheid

The Federal Council answered that producers bear responsibility under the polluter-pays principle, while the Confederation coordinates and the economy is closely involved in planning and operating new facilities.

Extrahierte Begründung

It emphasized cooperation with industry associations and participation in new plant models.

Kernrechtsfrage

Whether the competent federal office had adequate resources

Extrahierter Entscheid

The Federal Council said an additional staff post and more financial means had been allocated to the Federal Office for Environmental Protection.

Extrahierte Begründung

It indicated strengthened resources for urgent clarifications.

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