Postulat Schmidhalter
1484
N
9 octobre 1986
85.469 Postulat Schmidhalter Bundesämter. Dezentralisierung Décentralisation de l'administration fédérale
Wortlaut des Postulates vom 17. Juni 1985
Aufgrund verschiedener parlamentarischer Vorstösse ist der Bundesrat nach eingehender Prüfung bereit, die Dezentrali- sierung verschiedener Bundesämter vorzunehmen. Das ist eine lobenswerte Idee, insofern für den neuen Standort Regionen berücksichtigt werden, die Mühe haben, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder auf deren Gebiet, wie man so schön sagt, Arbeitsplätze wegrationalisiert wurden. Zu den letzten gehört auch das Oberwallis.
Durch sogenannte Neuorganisation am Bahnhof Brig, Verle- gung des Zollwesens nach Domodossola und Aenderungen an der Festungswacht ging bis heute und geht in den nächsten Jahren eine beachtliche Zahl an Arbeitsplätzen verloren. Das trifft auch für andere Regionen des Wallis zu. Aus diesem Grunde wird der Bundesrat ersucht, die Offer- ten, die aus dem Raume Oberwallis als Standort für eines oder mehrere der zu verlegenden Bundesämter angeboten werden, wohlwollend zu prüfen:
als Kompensation für verlorene Arbeitsplätze;
im Sinne einer gesunden Besiedlung der Rand- und Berg- regionen und
als Entgelt für die übermässige Belastung, die das Ober- wallis als Uebungs- und Ausbildungsplatz der Armee zu tragen hat.
Texte du postulat du 17 juin 1985
Se fondant sur diverses interventions parlementaires et après avoir procédé à un examen approfondi de la situation, le Conseil fédéral est prêt à entreprendre une décentralisa tion de plusieurs offices fédéraux. C'est là une idée louable, dans la mesure où l'on choisit comme lieu de travail des régions qui ont de la peine à créer de nouveaux emplois ou sur le territoire desquelles on a, comme on dit si bien, «rationalisé» les postes de travail. Le Haut-Valais fait partie de ces catégories.
La «réorganisation» de la gare de Brigue, le transfert des bureaux de douane à Domodossola et les modifications apportées au corps des gardes-fortifications ont déjà fait perdre et feront encore perdre ces prochaines années un nombre considérable d'emplois. Cela s'applique aussi à d'autres régions du Valais.
Pour les raisons exposées ci-dessus, le Conseil fédéral est prié d'examiner avec bienveillance les offres en provenance du Haut-Valais, relatives au lieu de travail d'un ou de plu- sieurs offices fédéraux à transfprer, en les considérant sous l'angle
d'une compensation des emplois perdus,
d'une occupation rationnelle des régions de montagne et des zones marginales, et
d'un dédommagement pour la charge excessive que le Haut-Valais supporte en tant que place d'exercice et d'ins- truction de notre armée.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Einreichung diese Postulates erfolgt aus folgenden Gründen: a) Der Bundesrat beschloss am 11. März 1985, die Möglichkeit der Verlegung einiger heute in Bern befindli- chen Aemter näher zu prüfen. Es handelt sich um die Aus- siedlung von 617 Arbeitsplätzen.
b) Am 25. Februar 1981 hat der Bundesrat «Weisungen über die Berücksichtigung der Kantone bei der Schaffung oder Verlegung von Arbeitsplätzen des Bundes» herausgegeben. Darin kann nachgelesen werden - ich zitiere, dass «vorran-
gig jene Regionen berücksichtigt werden, die vom Bund als wirtschaftlich förderungswürdig anerkannt worden sind und zudem in Kantonen liegen, die mit Arbeitsplätzen des Bun- des unterdurchschnittlich versehen sind». Der Kanton Wallis gehört unstreitig zu diesen Regionen. Er ist wirtschaftlich förderungswürdig und ist mit Arbeitsplätzen der Bundesver- waltung unterdurchschnittlich versehen.
c) In diesen Weisungen lesen wir weiter: «Müssen in Kanto- nen, die mit Arbeitsplätzen des Bundes unterdurchschnitt- lich versehen sind, Dienststellen und Dienstzweige der eid- genössischen Anstalten und Betriebe aufgehoben werden, so prüft der Koordinationsausschuss allfällige Kompensa- tionsmöglichkeiten.» So weit die Weisungen des Bundesra- tes. Ich kann hier nicht direkt anführen, dass im Oberwallis Betriebe aufgehoben wurden. Es wurden aber, wie man so schön sagt, Arbeitsplätze wegrationalisiert. Im Bahnhof Brig sind beispielsweise von 1982 bis 1985 21 Stellen nicht mehr besetzt worden. Das mag wenig scheinen, fällt aber in einem Kanton, der jährlich für die nachrückende Jugend ins Erwerbsleben 800 neue Arbeitsplätze schaffen muss, stark ins Gewicht. Bei solchen Zahlen muss es oberster Grund- satz bleiben, in erster Linie die bestehenden Arbeitsplätze zu erhalten, aber auch neue zu schaffen.
d) Der Verständigkeit halber sei hier erwähnt, dass uns bei der Umorganisation der Festungswachtkorps und der nun baldigen Realisierung des Rangierbahnhofs Domo II seitens des Bundes immer wieder Kompensationsmöglichkeiten versprochen wurden. Es liegt auf der Hand, dass wir diese Versprechungen von so seriöser Seite als bare Münze anse- hen und unser Vertrauen in die Regierung bei einer Nicht- einhaltung schwer erschüttert würde.
e) Ergänzend ist anzuführen, dass das Wallis auch in Sachen Bundesaufträge sehr schmal gehalten wird. Als Beweis kann immer noch die Firi-Studie angeführt werden, die belegt, dass der Kanton Wallis dem Bund im Jahre 1978 beispielsweise rund 283 000 Franken mehr abgegeben hat, als er zu erhalten beliebte.
f) Ich habe im Postulat als letzten Punkt angeführt, dass eine Verlegung von Dienststellen ins Oberwallis auch als Entgelt für die übermässige Belastung, die das Oberwallis als Uebungs- und Ausbildungsplatz der Armee zu tragen hat, angesehen werden könnte. Schon seit Jahren fordern die Oberwalliser einen volkswirtschaftlichen Ausgleich. Dieses Begehren ist berechtigt, weil volkswirtschaftliche Ausfälle und gesundheitliche Schädigung, letztere durch die über- mässigen Lärmquellen, längst nachgewiesen sind.
Das sind Gründe, die mich veranlassten, dieses Postulat einzureichen, Gründe, die den Bundesrat bewegen müss- ten, das Postulat anzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 16. September 1986 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 16 septembre 1986 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
86.504 Postulat Tschuppert Seuchengefahr bei Wanderschafherden Transhumance et risques d'épizooties
Wortlaut des Postulates vom 18. Juni 1986
Der Bundesrat wird eingeladen, die Tierseuchenverordnung umgehend in dem Sinne zu ändern, dass die Kantone ermächtigt werden, Bewilligungen für Wanderschafherden bereits bei Vorliegen potentieller Seuchengefahr einzu-
Postulat Renschler
1485
schränken oder zu verweigern, ohne dass eine konkrete Gefährdung bereits im voraus bewiesen werden muss.
Texte du postulat du 18 juin 1986
Le Conseil fédéral est invité à reviser sans délai l'ordon- nance sur les épizooties de façon à permettre aux cantons de restreindre ou de suspendre l'octroi d'autorisations de transhumer, dès qu'il y a un risque d'épizootie, ne serait-ce que potentiel, sans que les autorités cantonales soient tenues de prouver d'avance qu'un tel danger existe effecti- vement.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Bonny, Cincera, Eppenberger-Nesslau, Fischer-Hägglingen, Früh, Giger, Jung, Kühne, Künzi, Loretan, Müller-Wiliberg, Nef, Pfund, Risi-Schwyz, Rutishauser, Rüttimann, Schärli, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Schwarz, Spälti, Stucky, Uhlmann, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss, Zwingli (30)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das Treiben von Wanderschafherden ist gestattet. Es bedarf einer Bewilligung der kantonalen Behörde, sofern es über das Gebiet mehrerer Gemeinden führt. Diese Bewilligung (Polizeierlaubnis) ist zu erteilen, wenn der Gesuchsteller die (vorab) durch die Tierseuchengesetzgebung geforderten Bedingungen erfüllt. Gemäss einem Urteil des Bundesge- richtes ist die kantonale Bewilligungsbehörde bei der heute geltenden Tierseuchenverordnung nicht befugt, Bewilligun- gen einzuschränken oder zu verweigern, weil Wanderschaf- herden eine potentielle Seuchengefahr darstellen. Nur bei konkret nachgewiesener Seuchengefahr darf die Bewilli- gung verweigert werden, was eine effiziente Seuchenvor- beuge verhindert.
Wanderschafherden sind potentielle Seuchenträger. Nach den heutigen Erkenntnissen ist es unmöglich, Wanderschaf- herden zu bilden, die nicht Träger von Seuchenerregern sind. Bei Naturherd-Infektionen, wie z. B. Rickettsiose, ist es unmöglich, die Verseuchung einer Herde im Herbst auszu- schliessen, weil jederzeit Neuinfektionen von der Natur her (Zecken, wildlebende Nager) auftreten können. In der Fach- literatur wird beschrieben, dass der Weg von Wanderschaf- herden häufig gekennzeichnet ist durch neue Infektions- herde bei Rindern und Menschen. Gewisse Seuchen lassen sich nur ausschliessen, wenn die ganze Herde blutserolo- gisch untersucht wird, was aus Kostengründen bei den Herdenbesitzern auf Widerstand stossen dürfte, obschon solche Untersuchungen bei Schafen aus Landesteilen, wo bestimmte Seuchen, wie Brucellose und Agalaktie, ein erhöhtes Risiko darstellen, angezeigt wären.
Wohl ist vorgesehen, dass ein Hirte auf der Winterwande- rung die Schafe nur weiden lassen darf, wenn die betreffen- den Landbesitzer zustimmen. Diese Regelung bleibt aber meist Theorie und diese Weideerlaubnis wird nur selten eingeholt. In der Praxis ist es so, dass sich die Bauern nicht selber gegen die seuchenpolizeilichen Risiken der Wander- schafherde wehren können. Jede Besitzesstörung, auch das blosse Durchwandern, ist mit diesen Risiken behaftet. Als Beweis sei auf die Rickettsioseepidemie im Wallis vom Herbst 1983 hingewiesen.
Die Ansprüche der Bauern an den Schutz vor Seuchenrisi- ken sind heute grösser geworden und bestehen zu Recht. Artikel 9 des Tierseuchengesetzes verpflichtet Bund und Kantone, alle Massnahmen zu treffen, die nach dem jeweili- gen Stand der Wissenschaft und der Erfahrung zur Seu- chenvorbeuge und Seuchenbekämpfung angezeigt erschei- nen. Diese Massnahmen können je nach der Viehdichte in den verschiedenen Regionen unseres Landes unterschied- lich sein. Nachdem seit der Revision des Tierseuchengeset- zes von 1980 die Kantone allein die finanziellen Lasten der Tierseuchenbekämpfung zu tragen haben, sollten ihnen auch mehr Kompetenzen zugestanden werden. So wäre es angezeigt, in der Tierseuchenverordnung die Kantone zu ermächtigen, Bewilligungen für Wanderschafherden einzu- schränken oder zu verweigern wegen der potentiellen Seu-
chengefahr, ohne dass die konkrete Seuchengefährdung im voraus bewiesen werden muss. Solche Einschränkungen wären zumutbar, da sie kein totales Verbot bewirken und da heute auch andere Ausmastverfahren verfügbar sind.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
vom 10. September 1986
Déclaration écrite du Conseil fédéral
du 10 septembre 1986
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
86.524
Postulat Renschler Bildschirmarbeit. Strahlenbelastung Travail à l'écran de visualisation. Rayonnements
Wortlaut des Postulates vom 19. Juni 1986
Die Gefährlichkeit der Strahlenbelastung bei der Bildschirm- arbeit ist ein kontroverses Thema. Ausländische Untersu- chungen, beispielsweise in Schweden, Kanada und Japan, lassen die Befürchtung zu, dass die Strahlenbelastung bei der Bildschirmarbeit gesundheitsschädigend ist, insbeson- dere für schwangere Frauen. Eine schwedische Untersu- chung ergab, dass schwangere Frauen, die am Bildschirm arbeiteten, gemessen am Landesdurchschnitt zwar nicht mehr Kinder mit Missbildungen zur Welt brachten, dass aber der Anteil der schweren Missbildungen um 50 Prozent höher lag.
Der Bundesrat wird ersucht, das BIGA zu beauftragen, zusammen mit der SUVA in der Schweiz eine gründliche Untersuchung der Strahlenbelastung bei Bildschirmarbeit und deren Auswirkungen vor allem auf schwangere Frauen durchzuführen.
Texte du postulat du 19 juin 1986
Le risque que les radiations présentent pour la santé des personnes qui travaillent à l'écran de visualisation est un sujet de controverses entre les spécialistes. Cependant, des enquêtes menées à l'étranger, en Suède, au Canada et au Japon par exemple, semblent malheureusement confirmer la nocivité de ce rayonnement, notamment pour les femmes enceintes. Il ressort d'un travail fait en Suède que, si la proportion d'anomalies parmi les enfants de telles femmes n'est pas plus élevée que pour le reste de la population, en revanche, la proportion d'anomalies graves était de 50 pour cent supérieure.
Le Conseil fédéral est invité à charger l'OFIAMT de proce- der, avec le concours de la CNA, à une enquête approfondie dans notre pays sur l'importance du rayonnement auquel sont soumises les personnes qui travaillent à l'écran de visualisation et sur les risques courus de ce fait, notamment par les femmes enceintes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Fankhauser, Hubacher, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Nauer, Pitte- loud, Stappung (7)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Postulant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 22. September 1986
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 22 septembre 1986 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Tschuppert Seuchengefahr bei Wanderschafherden Postulat Tschuppert Transhumance et risques d'épizooties
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.504
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
1484-1485
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20 014 686
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