0
319
PTT. Geschäftsbericht 1985
gespart, hier müssen wir 20 Millionen Franken mehr für die Energieforschung haben. Dann kommen wieder andere Bereiche, für die auch legitime Gründe geltend gemacht werden können. Wir müssen mit einer Politik der kleinen Schritte in der Energieforschung mehr tun. Es steht für mich überhaupt nicht zur Frage: Wir müssen mehr tun. Das ist eine nationale Aufgabe, da kommen wir nicht darum herum. Das hängt nicht nur mit der bedauerlichen, tragischen Situa- tion aufgrund von Tschernobyl zusammen, sondern das war schon unser Vorhaben beim Verfassungsartikel und dann bei diesem Multipack, welches wir nachher beschlossen haben. Deshalb sind natürlich auch die Leistungen des NEFF nicht zu verachten, schon rein finanziell nicht zu vernachlässigen. Insgesamt wurden über 100 Millionen für Energieforschung und davon dieser Anteil vom NEFF ausge- geben.
Aber noch auf etwas Wichtiges sei hingewiesen: auf die Zusammenarbeit mit dem NEFF bei der Forschungsförde- rung. So kommt natürlich viel Wissen aus der Praxis herein, und damit können auch Gefahren von Forschungsleerläufen - das ist nicht boshaft gemeint - mindestens wesentlich reduziert oder sogar ganz ausgeschlossen werden. Nicht nur der finanzielle Bereich ist für uns nützlich. Die Zusam- menarbeit mit dem NEFF ist für uns auch unter diesem Gesichtspunkt wertvoll. Das zu dieser Frage.
Frau Ständerätin Bührer, Kernenergiehaftpflicht: Die Bemerkung über die Bundesrepublik Deutschland, die nun auch übergegangen ist zu einer kausalen, relativ un- beschränkten Haftung, ruft nach einer Ueberprüfung unse- rer zwischenstaatlichen Abmachungen Bundesrepublik Deutschland-Schweiz. Wir kennen ja dank unserem Kern- energiehaftpflichtgesetz, das seit einigen Jahren in Kraft ist, bereits eine sehr weitgehende Kausalhaftung. Es gibt nur einen Einwand gegen die Haftung, das ist grobes Selbstver- schulden des Geschädigten. Im übrigen haften die Kern- kraftwerke ja nach diesem Gesetz auch für Ereignisse, die höherer Gewalt zuzuschreiben sind.
Zur Frage der Versicherungsdeckung: Die Deckung der Haftpflicht der Kernkraftwerke durch einen Pool von Versi- cherungen wurde auf 400 Millionen erhöht. Das ändert am Total nichts, weil wir seinerzeit mit dem Gesetz eine versi- cherungstechnische Haftung bis zu einer Milliarde Franken geschaffen haben. Davon wurden bisher 300 Millionen und jetzt 400 Millionen durch den Pool der Privatversicherung abgedeckt. Der Rest, bis zu 1 Milliarde, wurde und wird auf einer versicherungstechnischen Basis durch den Bund abgedeckt, indem die Kernkraftwerke dem Bund Versiche- rungsprämien bezahlen. Das sind Dutzende Millionen Fran- ken. Die Milliarde bleibt also. Die Versicherungsdeckung durch den Bund ist kleiner geworden (600 Mio.), die Dek- kung durch den Pool der Versicherungen (400 Mio.) dafür grösser. Dadurch dürfte sich für die Kernkraftwerke keine Veränderung ergeben, die ins Gewicht fällt, zahlen sie doch Versicherungsprämien beim Bund und beim Pool der Versi- cherungen.
Nach dieser Milliarde kommt das, was Frau Bührer anvisiert, die sogenannte Grossschadenregelung. Wenn durch diese Milliarde Versicherungsdeckung und durch das eigene Ver- mögen des Unternehmens, das ja voll haftbar ist, die Schä- den nicht gedeckt werden könnten, käme das Institut der Grossschadenregelung zum Tragen, das eine Beschlussfas- sung durch die Bundesversammlung erfordert.
Sie haben die Frage gestellt, ob wir die Fragen der Haft- pflicht und der Versicherung überprüfen. Das tun wir in der Tat. Das schwere Unglück von Tschernobyl hat dazu beson- dere Veranlassung geboten. Das Problem der grenzüber- greifenden Haftung ist nicht gelöst. In verschiedenen Län- dern hat man ähnliche Systeme der Haftung und Deckung über Grenzen hinweg. In diesem Zusammenhang überprü- fen wir das Institut.
Darf ich noch einmal zurückkommen auf das Votum von Herrn Steiner und sagen:
Miu car cusseglier dils stands, signur Steiner, jen engraziel fetg per Vos plaids fetg simpatics en nies lungatg
romontsch. Quei duess esser in exempel per tut ils com- members dil parlament. Engraziel fetg!
Genehmigt - Approuvé
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
86.025
PTT. Geschäftsbericht 1985 PTT. Gestion 1985
Bericht vom 16. April 1986 Rapport du 16 avril 1986
Beschlussentwurf siehe Seite 51 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 51 du rapport
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern
S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoria- strasse 21, Berne
Beschluss des Nationalrates vom 4. Juni 1986 Décision du Conseil national du 4 juin 1986
Moll, Berichterstatter: Im Departement von Herrn Bundesrat Schlumpf befinden sich noch andere aktuelle Aufgabenbe- reiche, als sie Herr Steiner erwähnt hat. Ich möchte einen davon herausnehmen, nämlich Videotex als neues Informa- tions- und Kommunikationssystem. Aus dem Geschäftsbe- richt der PTT geht hervor, dass Ende 1985 2856 Abonnenten als Informationsbezüger an die Videotex-Zentrale der PTT angeschlossen waren. Im Vergleich mit dem umliegenden Ausland sind das sehr, sehr wenige. So geht beispielsweise aus den Erläuterungen zum Entwurf einer Videotex-Verord- nung hervor, dass die Deutsche Bundespost 35 000 Abon- nenten bedient. Im weiteren ist aus den gleichen Erläuterun- gen ersichtlich, dass in Frankreich - deshalb ist ein Ver- gleich schwer - dieses Videotex staatlich massiv unterstützt wird. Immerhin sind dort bereits über 1 Million Minitel-Appa- rate in Betrieb. Und einer Zeitungsnotiz aus der «Neuen Zürcher Zeitung» habe ich entnommen, dass in Frankreich bis Ende 1986 3 Millionen Minitel-Geräte installiert sein sollen.
In der Schweiz scheint hingegen ein gewisser Entwicklungs- rückstand zu bestehen. Das lese ich zwar nicht direkt aus den Erläuterungen zum Entwurf, aber indirekt zwischen den Zeilen. Ich frage den Bundesrat an:
Wo liegen die Gründe für diesen Entwicklungsrückstand? Sind es möglicherweise Ueberforderungen beim Projektma- nagement oder Koordinationsschwierigkeiten? Wie sieht der Bundesrat die weitere Entwicklung im technischen und organisatorischen Bereich?
0
PTT. Gestion 1985
320
E 11 juin 1986
Dann informiert der Geschäftsbericht auch darüber, dass im Einvernehmen mit dem Verkehrs- und Energiewirtschafts- departement eine wissenschaftliche Untersuchung über die gesellschafts- und medienpolitischen Auswirkungen von Videotex angeordnet worden ist. Welche gesellschafts- und medienpolitischen Auswirkungen erwartet der Bundesrat von der Einführung von Videotex? Wird Videotex sich vor- nehmlich im kommerziellen Bereich auswirken, oder ist damit zu rechnen, dass dieses neue Informations- und Kom- munikationssystem nach einer verbesserten Kosten-Nutzen- Analyse auch im privaten, im persönlichen Bereich verwend- bar ist?
Schönenberger: Ich habe nur eine Frage zu stellen. Ich möchte Herrn Bundesrat Schlumpf anfragen, ob nicht bei den PTT, nachdem der Fall Nobel anscheinend erledigt ist, auch der Fall Fischer erledigt werden könnte. Ich frage dies, weil ich die Zuschrift eines besorgten Bürgers erhalten habe, der mir schreibt: «Mich beschäftigt nach wie vor, dass derjenige, der Missbräuche und Delikte im Staatsbetrieb PTT bei höchsten Beamten aufdeckt, dafür bestraft wird, andererseits der zuständige Generaldirektor von der GPK reingewaschen wird. Wo ist da die Gerechtigkeit in unserem Staate, in welchem rechtsstaatlich alles scheinbar zum besten bestellt ist?»
Ich wäre Herrn Bundesrat Schlumpf dankbar, wenn er mir hier eine Antwort zur Weiterleitung an den Fragesteller geben könnte.
Bundesrat Schlumpf: Zu den Fragen von Ständerat Moll: Ich bin froh, dass sie gestellt werden, weil sie im Zusammen- hang mit dem Vernehmlassungsverfahren aktuell sind und man sich schon mit der Frage beschäftigen muss, ob wir Videotex definitiv in Dienst nehmen wollen; denn die Entwicklung in unserem Lande ist, wie Sie zu Recht gesagt haben, verglichen mit anderen Ländern sehr langsam. Wir sind bei ungefähr 2500 Abonnenten gelandet. Das ist weni- ger als das, was wir seinerzeit erwartet haben. Warum dem so ist, ist schwer zu beurteilen. Es liegt nicht etwa an der technischen Bereitstellung, sondern an der Nachfrage, die erst langsam in Gang gekommen ist. Ob das damit zusam- menhängt, dass wir eben doch als Kleinstaat mit 42 000 Quadratkilometern weniger grosse Distanzen zu überwin- den haben als zum Beispiel Frankreich oder die Bundesre- publik Deutschland und deshalb Standortverbesserungen durch diese neue Kommunikationstechnologie bei uns etwas weniger vordringlich sind, das möchte ich offen- lassen.
Frankreich ist sehr rasch vorangekommen, weil der Staat über seine Gesellschaft Videotex wesentlich alimentiert; er gibt sogar Geräte gratis ab. Das ist bei uns natürlich nicht der Fall.
Einen Entwicklungsrückstand haben wir in der Nachfrage, nicht in der Technologie. Die Gründe könnte ich nicht bes- ser erklären, als ich es eben versuchte.
Die weitere Entwicklung - damit zu Ihrer zweiten Frage - muss man sich bei diesen neuen Technologien immer über- legen. Es muss etwas für die Gesellschaft, vielleicht auch für die Wirtschaft bringen. Dass man davon nur quasi als Spie- lerei Gebrauch macht, wäre nicht gerechtfertigt. Hier glaube ich aber: Videotex kann tatsächlich mehr bringen, wenn es einmal über ein weit grösseres Netz verfügt, weil Standort- nachteile verkleinert oder vermieden werden können, und zwar sowohl für den Anbieter weitab im Kanton Thurgau oder im Kanton Tessin oder in Genf als auch für den Nach- frager auf der anderen Seite. Diese werden durch Videotex, wenn das einmal funktioniert und wenn Angebotskataloge angeschlossen sind, einander faktisch näher gebracht. Inso- fern glaube ich, dass die Videotexentwicklung durchaus im Sinne unserer staatspolitischen Vorstellungen liegen wird, nämlich die dezentralen Strukturen bevölkerungsmässig und auch wirtschaftlich zu fördern und der anhaltenden Ballung in den Agglomerationen entgegenzuwirken. Aber ich muss zugeben, dass sich vorderhand die Realität noch weit weg von solchen Erwartungen befindet.
Ich habe einige konkrete Beispiele, vor allem eines aus dem romanischen Berggebiet. Dort hat sich eine kleine, aber sehr leistungsfähige Firma sehr stark engagiert - in der Annahme, dass sie mit Videotex ihren Standortnachteil ver- mindern könnte.
Wir wollen das in der Hoffnung weitertreiben, dass sich dann auch eine genügende Verteilung einstellt. Ich meine aber nicht, dass wir das vom Staat aus mit Gratisabgaben usw. «à la France» machen könnten.
Zur Frage von Herrn Schönenberger: Es ist zu beachten, dass Generaldirektor Nobel ganz konkrete Tatbestände vor- gehalten wurden: das Geburtagsfest und eine Audi-Sache. Diese konkreten Vorhalte wurden im Rahmen der GPK untersucht. Die GPK hat nicht reingewaschen, sondern sie hat ihre Feststellungen gemacht - ich habe den Eindruck, sie habe das sehr gründlich getan - und ihre Empfehlungen abgegeben. Auch ich hatte Gelegenheit, mich einlässlich zu äussern. Von einem Reinwaschen ist sicher keine Rede.
Bei Herrn Fischer geht es um eine ganz andere Frage. Da geht es um das Loyalitätsprinzip und die Frage der Verant- wortung oder Teilverantwortung an der seinerzeitigen Aktion anonymer Briefe. Es geht nicht um Einzelsachver- halte - Fehlleistungen wirft man ihm nicht vor, das steht nicht zur Diskussion -, sondern um das Loyalitätsproblem, welches auch seinerzeit zur Entlassung geführt hat. Nicht erledigt sind beide Fälle, weil bei den zuständigen Untersu- chungsinstanzen in Bern Strafverfahren laufen, mit denen wir nichts zu tun haben. Unser Justiz- und Polizeideparte- ment hat die Ermächtigung für die Strafuntersuchung gegen beide, sowohl Herrn Nobel wie Herrn Fischer, gege- ben. In diesem Strafverfahren wird letzten Endes unter straf- rechtlichen Gesichtspunkten die Verantwortlichkeit beur- teilt.
Sie können also Ihrem Anfragenden antworten: Es wurde nicht reingewaschen, auch nicht mit ungleichen Ellen gemessen, und beide Fälle sind nicht erledigt, weil die Verfahren laufen.
M. Ducret: Puisque l'on a parlé du Vidéotex, j'aimerais rap- peler très brièvement que lorsque le choix des normes a été fait en matière de télévision, toute la Suisse romande s'est trouvée dans la même situation. Alors que toute la Suisse alémanique peut facilement recevoir, sans dépenses supplé- mentaires les programmes de l'Autriche et de l'Allemagne, les Romands, par contre, s'ils veulent capter les émissions de la France, doivent acheter des téléviseurs dont le coût est d'environ 40 pour cent supérieur. Le Vidéotex est une machine - nous le savons - qui est compatible avec ce qui se fait en Allemagne mais qui est incompatible avec ce qui se fait en France. La question se pose de savoir de quelle façon une éventuelle compatibilité de ces systèmes pourrait être assurée par les PTT. La télévision suisse s'est refusée à transmettre les programmes français avec les normes suisses. Seuls les téléréseaux locaux le font. Avec le Télétex, faudra-t-il vraiment que les Suisses romands, pour des rai- sons de relations internationales normales - la France est un des gros clients de la Suisse et nous sommes également gros clients en France - possèdent deux appareils, un qui fonctionne avec la France et un autre avec la Suisse? Je pense que la question vaut la peine d'être étudiée afin que la Suisse romande ne soit pas mise en état d'infériorité dans les relations internationales avec les nouveaux systèmes qui sont à disposition. A mon avis, la Suisse doit faire un effort dans ce sens puisque l'on a choisi un modèle compatible avec celui des Allemands.
Bundesrat Schlumpf: Ich kenne das Problem natürlich. Es wurde schon früher an mich herangetragen. Wir kennen diese Situation von früher; bei der Einführung des Farbfern- sehens ging es ja auch um verschiedene mögliche Systeme. Welches System gewählt wird, das ist natürlich eine Frage, die letzten Endes nur Fachleute beurteilen können, das sind hochtechnologische Probleme. Da bin ich als Politiker weit überfordert. Mehrere Systeme, also zwei Systeme im glei- chen Land zu führen, wird bei unserem kleinen Staat als
321
Asylgesetz. Revision
nicht möglich bezeichnet. Ob andere Möglichkeiten - wie Transponder - bestehen, kann ich nicht beantworten, aber wir werden dafür besorgt sein, dass alles getan wird, damit niemand benachteiligt wird, vor allem sprachregional nicht.
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, Art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Präsident: Einzelne Fraktionen haben den Start zu ihrem Ausflug auf 11.00 Uhr festgesetzt. Ich schlage Ihnen vor, dass wir das Geschäft «Schwerverkehrsabgabe. Volksinitia- tive» morgen behandeln. Der Herr Kommissionspräsident hat mir gesagt, dass er ungefähr 10 Minuten brauche für sein Eintretensreferat. Das würde an sich den Termin bereits überschreiten. Wir müssen dieses Geschäft also vertagen.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 10.55 Uhr La séance est levée à 10 h 55
Achte Sitzung - Huitième séance
Donnerstag, 12. Juni 1986, Vormittag Jeudi 12 juin 1986, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Gerber
85.072
Asylgesetz. Revision Loi sur l'asile. Révision
Siehe Seite 246 hiervor - Voir page 246 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 11. Juni 1986 Décision du Conseil national du 11 juin 1986
Differenzen - Divergences
c Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes Loi fédérale instituant des mesures destinées à améliorer les finances fédérales
Art. 2a Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Minderheit (Hefti) Festhalten
Art. 2a
Proposition de la commission Majorité
Adhérer à la décision du Conseil national Minorité (Hefti) Maintenir
Miville, Berichterstatter: Wir haben im Ständerat bei diesem Bundesgesetz C beschlossen, den Artikel 2a zu streichen. Nun hat der Nationalrat an diesem Artikel festgehalten. Wir haben gestern in der Sitzung Ihrer Kommission den Präsi- denten der nationalrätlichen Kommission beigezogen, und er hat uns klargemacht, dass es sehr schwer sein würde, den Nationalrat von seiner Haltung abzubringen. Der Nationalrat ist der Meinung, in diesem speziellen Gebiet sei auch dieser spezielle Artikel nötig. Es müsse aus dem gleichen Gedan- ken heraus, wie wir ihn bei Artikel 9 im Beschluss A (ausser- gewöhnlicher Zustrom) formuliert haben, hier eine beson- dere Bestimmung Platz greifen. Eine Bestimmung, die es dem Bundesrat erlaubt, rasch zu reagieren: Man will hier eine gewisse Flexibilität einführen, man will die nötigen Massnahmen rasch ergreifen können, ohne langes Hin und Her. Wir haben uns dieser Meinung angeschlossen und sind mehrheitlich - zum Teil widerstrebend; mit 7 gegen 1 Stimme - zur Auffassung gelangt, dass hier dem National- rat zu folgen sei, und wir bleiben auch bei der schon von uns im Plenum geäusserten Auffassung, dass die beiden Bestim- mungen hier nebeneinander Platz haben: Artikel 2 Absatz 3 (neu) und Artikel 2a. Unser Antrag lautet daher, auch in dieser Frage dem Nationalrat zu folgen. Herr Hefti vertritt nach wie vor die gegenteilige Auffassung. Er wird sie be- gründen.
14-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
PTT. Geschäftsbericht 1985
PTT. Gestion 1985
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.025
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
11.06.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
319-321
Page
Pagina
Ref. No
20 014 550
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.