Pétition du «Centre social protestant»
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E 4 juin 1986
bringen, auf jeden Fall im Nachtrag I oder im Nachtrag II diese zusätzlichen Kredite aufführen. Einer solchen Ausle- gung könnte ich zustimmen, sofern die Betonung auf einer vorübergehenden Lösung liegt. Ich nehme an, dass dieses «vorübergehend» nur Bedeutung für das laufende Jahr haben kann, denn für das folgende Jahr diskutiert das Parlament ja die Personalbestände auf jeden Fall beim Vor- anschlag wieder. Das wäre eine Lösung, der man ohne Bedenken zustimmen könnte, besonders dann, wenn der Bundesrat für dieses zusätzliche Personal nicht einmal zusätzliche Mittel brauchte, weil er irgendwo eine Einspa- rung machen könnte.
Bundesrätin Kopp: Der Antrag des Bundesrates war nicht ein Racheakt, wie das Herr Hefti zu formulieren beliebte, sondern das war die Konsequenz der Motion Lüchinger, die wollte, dass der Bunderat auch in ausserordentlichen Fällen die nötige Handlungsfähigkeit erhält. Das ganze Gesetz steht ja unter diesem Zeichen, und es war eine logische Konsequenz, dass man diese Handlungsfähigkeit dem Bun- desrat auch auf dem personellen Sektor erhalten wollte. Es versteht sich von selbst, dass von solchen ausserordent- lichen Kompetenzen nur in wirklich ausserordentlichen Fäl- len Gebrauch gemacht wird. Aber Herr Jagmetti hat zu Recht darauf hingewiesen: Im Gegensatz zur normalen Ver- waltungstätigkeit, die planbar ist, können wir den Zustrom von Asylbewerbern nicht planen. Vom Finanziellen her gese- hen - auch das hat die Vergangenheit gezeigt - dürfte es wesentlich günstiger sein, wenn man die Gesuche rasch behandelt, als wenn man wiederum einen Pendenzenberg entstehen lassen würde.
Nun hat der Bundesrat ausdrücklich gesagt, diese Hilfs- kräfte sollten vorübergehend eingestellt werden können. Herr Lüchinger hat das präzisiert, nämlich dahingehend, dass das Parlament mit dem Voranschlag auf Ende Jahr darüber zu befinden hat, ob diese Stellen zu bewilligen seien oder nicht; wenn nicht, dann muss der Bundesrat diese Stellen wieder abbauen bzw. kompensieren. Der Bundesrat erachtet den Antrag von Herrn Lüchinger als eine wünsch- bare Präzisierung; er geht in der Richtung, die er selber vorgeschlagen hat, aber er zeigt die Kompetenz des Parla- mentes deutlicher auf.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Verhältnis von Artikel 2 Absatz 3 (neu) und Artikel 2a. Der Artikel 2 Absatz 3 ritzt, wenn Sie ihn genau lesen - und darauf hat Herr Muheim völlig zu Recht hingewiesen - natürlich ganz allge- mein an der Personalplafonierung. Das ist auch der Grund, weshalb dieser Antrag in der nationalratlichen Kommission eine Mehrheit fand. Einerseits waren die Mitglieder der Finanzdelegation der Meinung, sie würden weniger weit gehen als der Antrag des Bundesrates, und andererseits haben diejenigen, die diesen Antrag unterstützen, an einer generellen Ritzung des Personalstopps ein Interesse. Ich sage Ihnen das einfach um der Ehrlichkeit willen.
Der Bundesrat wollte nicht so weit gehen, sich über diesen neuen Artikel 2 Absatz 3 auf dem gesamten Personalsektor zusätzlich Personal zu verschaffen - allenfalls, Herr Hefti, unter Umgehung der Finanzkommission -, sondern der Bundesrat wollte sich diese Kompetenz nur ganz speziell auf dem Asylsektor einräumen, wo er diese Planung nicht hat. Wenn Sie also, wie das Herr Hefti und die Minderheit vorschlagen, den Artikel 2a, wie der Nationalrat ihn auf Antrag von Herrn Lüchinger genehmigt hat, streichen und zu Artikel 2 Absatz 3 gehen, dann ritzen Sie die Personalpla- fonierung. Ich fühlte mich einfach verpflichtet, Ihnen das noch zu sagen. Wenn Sie hingegen, wie Herr Miville das ursprünglich vorgeschlagen hat, den neu eingeführten Arti- kel 2 Absatz 3 streichen und dafür dem Artikel 2a zustim- men, dann gehen Sie weniger weit und geben trotzdem dem Bundesrat die nötige Flexibilität, aber eben nur auf dem Asylsektor. Deshalb bin ich der Meinung - da komme ich sicher auch Herrn Ständerat Letsch entgegen -, der Artikel 2 Absatz 3 müsse gestrichen werden und der Artikel 2a - hier allerdings treffe ich nicht seine Meinung - verdiene Zustim- mung.
Um einerseits dem Gedanken der Personalplafonierung für die gesamte Verwaltung, andererseits aber der speziellen Situation Rechnung zu tragen, wie wir sie im Asylbereich haben, beantrage ich Ihnen, Artikel 2 Absatz 3, der neu eingefügt wurde, zu streichen und dem Artikel 2a in der Formulierung des Nationalrates zuzustimmen.
Präsident: Wir kommen zur Bereinigung. Ich schlage Ihnen vor, vorerst über Artikel 2 Absatz 3 (neu) zu entscheiden. Es besteht von seiten der Ratsmitglieder kein Streichungsan- trag, aber der Bundesrat beantragt uns, Artikel 2 Absatz 3 zu streichen. Schliesst sich Herr Letsch dem Antrag des Bun- desrates an?
Letsch: Ich schliesse mich dem Antrag des Bundesrates an.
Art. 2 Abs. 3 - Art. 2 al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag des Bunderates (Streichen) 15 Stimmen
Für den Antrag der Kommission 16 Stimmen
Art. 2a
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit 18 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 21 Stimmen
Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. Il Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
26 Stimmen
3 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
86.251
Petition des «Centre social protestant» Rückweisung von Asylbewerbern Pétition du «Centre social protestant» Renvoi de demandeurs d'asile
M. Miville présente au nom de la Commission le rapport écrit suivant:
Le 21 août 1985, le «Centre social protestant» de Genève et le «Comité suisse pour la défense du droit d'asile» à Lausanne ont fait parvenir une pétition, signée par 3654 per- sonnes. Les pétitionnaires demandent que cessent immé- diatement les renvois par la force, dans leur pays d'origine, des candidats à l'asile séjournant en Suisse depuis plusieurs années et à qui l'asile politique a été refusé, pour autant que ceux-ci n'aient pas gravement contrevenu aux lois de notre pays.
La commission qui est chargée d'étudier le projet de modification de la loi sur l'asile a examiné cette pétition, dans sa séance du 1er mai 1986. Elle a constaté que le
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Kantonsverfassung Basel-Landschaft. Gewährleistung
problème faisant l'objet de la dite pétition a été discuté de manière approfondie, en rapport avec la révision de la loi. En délibérant sur cet objet, les Chambres arrêtent aussi leur attitude face aux préoccupations des pétitionnaires.
La commission renvoie au contenu de la discussion concer- nant la loi sur l'asile dans les deux conseils, et notamment au projet de solution dite «globale».
La commission renonce à transmettre cette pétition, vu qu'elle a été adressée en même temps aussi au Conseil fédéral.
Antrag der Kommission
Aus diesem Grund beantragt die Kommission, von der Peti- tion Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
Pour cette raison, la commission propose que l'on prenne acte de cette pétition, mais sans lui donner de suite.
Zustimmung - Adhésion
86.255
Petition für eine menschliche Asylpraxis Pétition pour une pratique de l'asile plus humaine
Herr Miville legt namens der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht vor:
Die Petition - die nicht von den Hilfswerken ausgeht - lädt die Behörden ein,
dem menschlichen Aspekt des Problems unbedingt Rech- nung zu tragen, und zwar sowohl bei der zur Diskussion stehenden Revision des Asylgesetzes als auch bei der tägli- chen Anwendung dieses Gesetzes durch das Eidgenössi- sche Justiz- und Polizeidepartement und die kantonalen Behörden;
die Realität der Gefährdung der Asylbewerber in den Her- kunftsländern vermehrt ernst zu nehmen;
auf gewaltsame Heimschaffungen zu verzichten, wenn eine Verfolgungsgefahr besteht;
definitiv abgewiesenen Asylbewerbern. zumindest eine genügende Frist einzuräumen, damit sie entweder ein ande- res Aufnahmeland finden oder sich auf die Rückkehr in ihr Heimatland bestmöglichst vorbereiten können.
Die Petenten sind sich durchaus bewusst, dass die Schweiz nicht alle Asylsuchenden aufnehmen kann. Sie sind sich auch der riesigen Probleme bewusst, vor welche der mas- sive Zustrom von Asylbewerbern die Behörden stellt. Den- noch bedauern sie, dass diese sicher nicht geringen Pro- bleme sowohl in der Bevölkerung als auch bei vielen Behör- devertretern zu einer abwehrenden, ja feindlichen Haltung gegenüber allen Flüchtlingen geführt haben. Dadurch wer- den auch wirklich verfolgte Mitmenschen in unvorstellbare Angst versetzt und all jene Asylbewerber und Schweizer bitter enttäuscht, die von der Schweiz eine wirklich humani- täre Haltung erwarten.
Die Kommission stellt fest, dass die Probleme, die von den Petenten aufgeworfen werden, in die Zuständigkeit des Bundesrates fallen, soweit sie den Vollzug des Asylgesetzes betreffen. Dieser ist Mitadressat der Petition.
In materieller Hinsicht geht die Kommission davon aus, dass mit der Beratung des revidierten Asylgesetzes und mit ande- ren Massnahmen die nötigen Voraussetzungen geschaffen wurden, um die anstehenden Probleme im Asylbereich zu lösen. Soweit die Petition in den Zuständigkeitsbereich des Parlamentes fällt, erachtet sie daher deren Anliegen als besprochen und teilweise erfüllt. Sie weist auf die Diskus- sion in den Räten hin, die während der Frühjahrs- und der Sommersession stattgefunden hat oder noch stattfinden wird.
Die Kommission verzichtet auf die Ueberweisung der Peti- tion, da diese Eingabe zugleich auch an den Bundesrat gerichtet wurde.
Antrag der Kommission
Aus diesen Ueberlegungen beantragt die Kommission, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
Se fondant sur les considérations ci-dessus, la commission propose que l'on prenne acte de cette pétition, mais sans lui donner suite.
Zustimmung - Adhésion
85.049
Kantonsverfassung Basel-Landschaft. Gewährleistung Constitution du canton de Bâle-Campagne. Garantie
Siehe Jahrgang 1985, Seite 506 - Voir année 1985, page 506
Beschluss des Nationalrates vom 13. März 1986 Décision du Conseil national du 13 mars 1986
Differenzen - Divergences
Art. 1 Antrag der Kommission
.... gewährleistet, Paragraph 115 Absatz 2 Satz 2 jedoch nur unter Vorbehalt von Artikel 24quinquies der Bundesverfas- sung und der darauf beruhenden Bundesgesetzgebung.
Antrag Binder
.... gewährleistet mit Ausnahme von Paragraph 115 Absatz 2 Satz 2.
Art. 1
Proposition de la commission
.... du 4 novembre 1984, le paragraphe 115, 2e alinéa, 2e phrase, sous réserve de l'article 24quinquies de la consti- tution fédérale et de la législation fédérale qui en résulte.
Proposition Binder
.. du 4 novembre 1984 à l'exception du paragraphe 115, 2e alinéa, 2e phrase.
6-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Petition des "Centre social protestant" Rückweisung von Asylbewerbern Pétition du "Centre social protestant" Renvoi de demandeurs d'asile
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Dans
In
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Jahr
Année
1986
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.251
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.06.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
256-257
Page
Pagina
Ref. No
20 014 533
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