1986 supplementary budget I approved by Council of States

20014528Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)03.06.1986Granted

Zusammenfassung

The Council of States considered Supplementary Budget I 1986, covering additional appropriations, transfer credits, and commitment credits. After the rapporteur's explanations and the Finance Commission's unanimous recommendation, the chamber voted unanimously to approve the Federal Council's draft. In the same sitting, it also took note of the report on cantonal anti-alcoholism spending. An interpellation concerning occupational pension taxation was reproduced in the bulletin but no decision on it is contained in this excerpt.

Regest

Supplementary budget and related federal credit authorizations; parliamentary approval of the Federal Council's draft after commission recommendation and debate. Where the competent chamber votes unanimously to adopt the draft, the supplementary appropriations, transfer credits and commitment credits are approved in the amounts proposed, and the report placed before it may be taken note of without further dispositive effect. Matters merely reproduced in the bulletin, such as an interpellation text, do not constitute a decided issue unless a formal parliamentary response is recorded.

Gesamter Gesetzestext

  1. Juni 1986 S

225

Voranschlag 1986. Nachtrag I

das im Frühjahr festgelegt haben. Ich muss auch sagen, dass sich der Kanton Zürich für die Uebernahme nicht interessiert. Deshalb wird dann die entscheidende Frage sein, ob man diesen Betrieb liquidiert oder trotz allem wei- terführt. Ich darf aber feststellen, dass heute sehr viele Leute sich bei mir dafür verwenden, dass dieser Betrieb unter allen Umständen aufrechterhalten werden soll und dass es völlig verfehlt wäre, hier eine so gute Einrichtung einfach aufzuge- ben. Darüber wird der Bundesrat dann noch zu entscheiden haben.

Direkte Folgen im Budget sieht man sicher keine. Umge- kehrt hat man PR-Massnahmen eingeschränkt. Aber das wird, weil es nicht von so grosser Bedeutung ist, im Budget nicht sichtbar. Hingegen muss man sich bei Werbemassnah- men doch bewusst sein, dass die Alkoholverwaltung eigent- lich zur Bekämpfung des Alkoholismus geschaffen worden ist. Deshalb ist es auch die Pflicht der Alkoholverwaltung, dass sie in dieser Hinsicht Aufklärung betreibt, dass sie Schriften herausgibt. Wieweit das wirksam ist, ist eine andere Frage. Sicher wird immer wieder zu überprüfen sein, ob Nutzen und Ertrag in einem einigermassen vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Aber umgekehrt gibt es auch Leute, die darlegen, dass wir in bezug auf die Bekämpfung von Suchtmitteln - und Alkohol gehört auch dazu - dafür hier eher zu wenig tun. Die Meinungen sind auch hier sehr kontrovers. Sie werden aber zweifellos Gelegenheit haben, sich dazu noch zu äussern. Ich nehme an, dass die Kommis- sion auch Ihnen berichten wird, welche Schlussfolgerungen sie aus dem Gutachten Germann zieht. An uns soll es hier nicht fehlen, das zu verwirklichen, was am Schluss auch vom Parlament akzeptiert werden kann. Was und wieviel das sein wird, darüber wage ich keine Prognose. Ich bitte Sie, dem Budget zuzustimmen.

Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 Titre et préambule, art. 1 à 3

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

86.024

Bekämpfung des Alkoholismus. Berichte der Kantone (1983/1984) Lutte contre l'alcoolisme. Rapports des cantons (1983/1984)

Bericht des Bundeserates vom 3. März 1986 (BBI I, 748) Rapport du Conseil fédéral du 3 mars 1986 (FF I, 729)

Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport

Mme Bauer, rapporteur: La Commission de l'alcool du Conseil des Etats a pris connaissance du 91ème rapport sur la part des cantons au bénéfice net de la Régie fédérale des

alcools. Il s'agit des rapports des cantons sur l'emploi à la .lutte contre l'alcoolisme, des 5 pour cent qui leur sont attribués sur les recettes nettes de la Régie fédérale des alcools pour la période du 1er juillet 1983 au 30 juin 1984. Aux termes de l'article 45 de la loi du 21 juin 1932, les cantons doivent présenter chaque année un rapport sur l'emploi de leur part de la dîme. Après examen des rapports des cantons, les membres de la commission ont pu consta- ter que tous se sont conformes à leurs obligations constitu- tionnelles. Ils ont consacré à la lutte contre l'alcoolisme la totalité de la part qui leur avait été attribuée, parfois même ils ont dépassé ce montant. Pour l'exercice 1983/84, le compte de la Régie s'est soldé par un bénéfice nette de 272 686 964 francs. La part de 5 pour cent revenant aux cantons s'est élevée à 13,6 millions de francs et leurs dépenses se chiffrent à 13,86 millions de francs.

Avec cet argent, les cantons ont informé la population des dangers de l'alcoolisme, ils ont apporté leur soutien à des dispensaires antialcooliques, ainsi qu'à des établissements de cures pour buveurs.

Selon l'article 3bis, alinéa 5 de la constitution fédérale, sou- mis à la votation populaire le 9 juin 1985, que j'ai cité tout à l'heure, dès le prochain exercice la part des cantons passera à 10 pour cent et l'affectation de la dîme s'étendra à la lutte contre les abus des stupéfiants et autres substances engen- drant la dépendance, ainsi que l'abus des médicaments. Le plan de répartition qui sert de base aux rapports des can- tons sur l'emploi de leur part a été adapté par les prescrip- tions du Conseil fédéral du 12 février 1986.

Au terme de ces débats, la Commission de l'alcool du Conseil des Etats vous propose de prendre acte du 91ème rapport sur la part des cantons aux bénéfices nets de la Régie fédérale des alcools.

Präsident: Sie haben vom Bericht Kenntnis genommen.

An den Nationalrat - Au Conseil national

Ad 85.052

Voranschlag 1986. Nachtrag I Budget 1986. Supplément I

Botschaft und Beschlussentwurf vom 7. Mai 1986 Message et projet d'arrêté du 7 mai 1986

Bezug bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, Bern S'obtiennent auprès de l'Office fédéral des imprimés et du matériel, Berne

Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schönenberger, Berichterstatter: Der Nachtrag I zum Vor- anschlag 1986 umfasst Kreditnachträge im Gesamtbetrag von 87,5 Millionen Franken sowie neue Verpflichtungskre- dite und Zusatzkredite im Umfang von 8,5 Millionen Franken.

Die beantragten Kreditnachträge entfallen zu 75,6 Millionen Franken auf eigentliche Nachtragskredite und zu 11,9 Millio- nen Franken auf Kreditübertragungen. Die veranschlagten Gesamtausgaben erhöhen sich damit um 0,37 Prozent, ein im Vergleich zum Vorjahr leicht höherer Betrag, der jedoch in Anbetracht einer gewissen Zufälligkeit im zeitlichen Anfall der Kreditbegehren nicht überwertet werden darf.

Die eigentlichen Nachtragskreditbegehren von 75,6 Millio- nen Franken entfallen schwergewichtig auf die Flüchtlings-

2-S

E 3 juin 1986

226

Interpellation Kündig

unterstützung, auf Massnahmen im Schulratsbereich sowie auf Beiträge an private Bahnanschlussgeleise.

Für die Flüchtlingsunterstützung werden Nachtragskredite in der Höhe von 25 Millionen Franken beantragt. Ursache für den Mehrbedarf sind die zunehmenden Fürsorgeleistungen für Asylbewerber sowie zusätzliche Aufwendungen für die Einrichtung und den Betrieb von Durchgangszentren.

Die für den Schulratsbereich beantragten Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 18,9 Millionen Franken sind hauptsächlich auf Informatikbeschaffungen zugunsten von Lehre und Forschung sowie auf Rationalisierungen in den dem Schulrat unterstellten Institutionen zurückzuführen. Für die Beiträge an private Bahnanschlussgeleise konnte im Rahmen des Voranschlags kein Zahlungskredit beantragt werden, da die entsprechende Beitragsverordnung erst auf den 1. Mai 1986 in Kraft trat. Die Realisierung baureifer Vorhaben wird 1986 Bundesmittel in der Höhe von 15 Millio- nen Franken erfordern.

Die Kreditübertragungen: Aus 1985 nicht voll beanspruch- ten Zahlungskrediten sollen insgesamt 11,9 Millionen Fran- ken ins laufende Jahr übertragen werden. Die Kreditübertra- gungen sind in erster Linie auf Verzögerungen bei der Realisierung von Massnahmen im Rahmen des Beschäfti- gungsprogrammes 1983 zurückzuführen, nämlich auf bauli- che Massnahmen, insbesondere die Ausführung einer Heiz- zentrale in Ecublens (5,4 Millionen Franken) auf die Auslie- ferung von Zivilschutzmaterial (3 Millionen Franken) und auf Massnahmen zur Verstärkung der schweizerischen Präsenz auf den Exportmärkten (1,3 Millionen Franken).

Die Verpflichtungskredite: Die beantragten Verpflichtungs- kredite beinhalten sechs neue Objektkredite in der Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Franken sowie sechs Zusatzkredite (darunter ist eine Erhöhung früher bewilligter Objektkredite zu verstehen) im Umfange von 3,4 Millionen Franken. Bei letzteren fallen betragsmässig ins Gewicht: 1,2 Millionen Franken für die Unterbringung des Personals im Rahmen des Asylwesens sowie 1,75 Millionen Franken für Sicher- heitsmassnahmen an den Gebäuden der schweizerischen Vertretungen im Ausland.

Bei den neuen Objektkrediten sind als Schwergewichte zu erwähnen: 1,51 Millionen Franken für die Sanierung und den Umbau des landwirtschaftlichen Hofgebäudes für das Institut für Nutztierwissenschaften, 1,08 Millionen Franken für den Ausbau von Mietlokalitäten in Schlieren für ein Bauweisenlabor und 1,8 Millionen Franken für Gebäudean- passungen der Rüstungsdienste.

Ohne das Instrument der Nachtragskredite könnten Bundes- rat und Verwaltung neuen, erst im Verlaufe eines Rech- nungsjahres sich einstellenden Verpflichtungen nicht nach- kommen. Bei der Beurteilung der Nachtragskreditbegehren gilt es zu beachten, dass wegen des Grundsatzes der Spezi- fikation jährlich auch beträchtliche Kreditreste anfallen, die im Jahre 1985 die Nachtragskredite sogar überstiegen.

Dem neuesten Tätigkeitsbericht der Finanzdelegation ist zu entnehmen, dass der Bundesrat eingeladen werden musste, dringend benötigte Mittel nur ausnahmsweise in eigener Kompetenz freizugeben. Diese Intervention der Finanzdele- gation erfolgte, weil der Bundesrat in einzelnen Fällen Kre- dite in eigener Kompetenz auch dann freigab, wenn eine vorgängige Konsultation der Finanzdelegation möglich gewesen wäre. Der Bundesrat hat, wie die Finanzdelegation feststellt, den entsprechenden Einwendungen Rechnung getragen. Heute darf festgestellt werden, dass die Vor- schüsse sowohl anzahl- als auch betragsmässig erheblich zurückgegangen sind. So konnte auf dringliche Bevor- schussungen durch den Bundesrat gänzlich verzichtet werden.

Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen einstimmig, den ersten Nachtrag zum Voranschlag 1986 gutzuheissen.

Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 Titre et préambule, art. 1 à 3

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

86.314

Interpellation Kündig Berufliche Vorsorge und direkte Bundessteuer Prévoyance professionnelle en matière d'impôt fédéral

Wortlaut der Interpellation vom 3. März 1986

Mit dem Bundesgesetz vom 22. März 1985 wurde die direkte Bundessteuer an die steuerrechtlichen Vorschriften des BVG angepasst. Am 13. November 1985 erliess der Bundes- rat die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechti- gung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) und verzichtete gleichzeitig auf den Erlass einer Verordnung über die steuerliche Behandlung der beruflichen Vorsorge (BVV 4). Die BVV 4 war im vorangegangenen Vernehmlas- sungsverfahren nicht nur infolge der fehlenden Rechts- grundlage heftig umstritten gewesen. Weite Kreise hatten auch deren materiellen Bestimmungen angefochten, weil sie für die Entwicklung der zweiten Säule im Dienste der Versicherten als negativ beurteilt wurden. Am 30. Januar 1986 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung zwei Kreis- schreiben über die Behandlung der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Selbstvorsorge durch die direkte Bun- dessteuer erlassen. Das Kreisschreiben Nr. 1 umschreibt insbesondere die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Vorsorgeeinrichtungen in den Genuss der Steuer- befreiung gelangen. Dabei werden verschiedene der umstrittenen Normen des Entwurfes einer BVV 4, auf deren Erlass die Landesregierung verzichtet hat, wieder aufgegrif- fen. Auch das Kreisschreiben Nr. 2 zur gebundenen Selbst- vorsorge berücksichtigt die konkreteren Gegebenheiten des Vorsorgebedarfs vor allem Selbständigerwerbender zu wenig.

Ich frage deshalb den Bundesrat an: Ist er nicht auch der Meinung, dass

  1. das Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwal- tung zur Behandlung der beruflichen Vorsorge durch die direkte Bundessteuer zu unrecht eine Reihe von Bestim- mungen des Entwurfs einer BVV 4 wieder aufgreift, von deren Erlass die Landesregierung Abstand genommen hat; 2. sich insbesondere die Vorschriften dieses Kreisschrei- bens bezüglich der Gleichwertigkeit der Vorsorge innerhalb eines Unternehmens sowie der restriktiven Begünstigten- ordnung unsozial auswirken und dem Willen des Gesetzge- bers zur Ausgestaltung der zweiten Säule widersprechen; 3. das Kreisschreiben über die steuerliche Behandlung der gebundenen Selbstvorsorge, die auf Verordnungsebene gut gelöst ist, den praktischen Vorsorgebedürfnissen der Selb- ständigerwerbenden vor allem bei stark schwankendem Geschäftsgang ungenügend Rechnung trägt;

  2. die beiden Kreisschreiben aus diesen Gründen mit den direkt Betroffenen überarbeitet werden müssen?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Voranschlag 1986. Nachtrag I Budget 1986. Supplément I

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

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1986

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Anno

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II

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Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer Ad 85.052

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.06.1986 - 08:00

Date

Data

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225-226

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20 014 528

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