Interpellation Lüchinger
1000
N
20 juin 1986
eigene Hochsee-Handelsflotte in Dienst zu stellen. Dieser Entscheid hat sich für das Binnenland Schweiz bewährt. Die schweizerische Flotte trug entscheidend dazu bei, die Ver- sorgung des Landes sicherzustellen. Auch in künftigen Kri- senzeiten könnte, wie der Delegierte des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung bestätigt haben soll, der schweizerischen Hochseeflotte eine wichtige Rolle zufallen. Die internationale Hochseefrachtschiffahrt steckt in einer weltweiten Krise, und die schweizerische Hochseeschiffahrt hat heute mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Der international gewaltige Tonnageüberhang, Protektionis- mus und Dumpingpreise zerstören die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Hochseeschiffahrt. Obwohl die Schweiz ein ausgeprägtes und bedeutendes Import-/Export- land ist, sind wir offenbar am Transport der Güter nicht genügend beteiligt. Ein freier Wettbewerb kommt kaum zum Tragen. So sieht beispielsweise ein Verhaltenskodex der UNCTAD (Organisation für Handel und Entwicklung), wel- cher 1983 durch die Staaten der Dritten Welt durchgesetzt wurde, feste Frachtzuteilungen vor und benachteiligt damit Drittflaggstaaten. Während die ausländische Konkurrenz durch massive staatliche Hilfe Wettbewerbsvorteile erhält, fehlen der schweizerischen Hochseeschiffahrt die gleich langen Spiesse. Es sind vor allem Staaten des Ostblocks und fernöstliche Niedriglohnländer, die mit Dumpingprei- sen, welche die Betriebskosten bei weitem nicht decken, eine ruinöse Preisschlacht eingeleitet haben.
Bedeutende westliche Reedereien in Schweden, Japan usw. gingen bereits in Konkurs. Die schweizerische Hochsee- schiffahrt erscheint aufs höchste gefährdet, und es ist eine bedrohliche Tendenz zum kontinuierlichen Abbau der noch vorhandenen Tonnage festzustellen. Damit ginge aber ein wertvolles Instrument der Landesversorgung in Krisenzeiten verloren.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Mai 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 mai 1986
Der Bundesrat erachtet die schweizerische Hochseeflotte als ein wesentliches Instrument der wirtschaftlichen Landes- versorgung. In Kriegs- und Krisenzeiten wird es für die Schweiz unabdingbar sein, über den erforderlichen Schiffs- raum zu verfügen, um die für unser Land notwendigen Seetransporte aus eigener Kraft durchführen zu können. Wie der Bundesrat u.a. auch in seinem letzten Geschäftsbe- richt ausgeführt hat, befindet sich die internationale See- schiffahrt weltweit weiterhin in einer tiefen Krise. Die vom Bundesrat gegenüber der schweizerischen Hochseeschiff- fahrt verfolgte Politik ist von einer liberalen Grundhaltung geprägt, die von der interessierten schweizerischen Wirt- schaft im übrigen vollumfänglich geteilt wird.
Die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen durch den Bund steht dieser grundsätzlichen Absage an staatliche Interventionen indessen keineswegs entgegen, sondern ist vielmehr unabdingbare Voraussetzung, um die Wett- bewerbsposition der schweizerischen Hochseeschiffahrt zu bewahren. So hat der Bund im Jahr 1982 einen Rahmenkre- dit von 300 Millionen Franken mit einer Laufzeit von 10 Jah- ren gesprochen, zur Uebernahme von Bürgschaften beim Erwerb schweizerischer Hochseeschiffe. Im weiteren gewährt der Bund Versicherungsschutz für Kriegstransport- risiken, welche durch den Privatversicherungsmarkt nicht mehr gedeckt werden.
Neben diesen Erleichterungen auf nationaler Ebene intensi- vierte der Bund in den letzten Jahren, namentlich mit Rück- sicht auf die sich zunehmend abzeichnenden Einschränkun- gen des freien Wettbewerbes im internationalen Seeschiff- fahrtsmarkt, seine Bemühungen um unsere Hochseeflotte. Im bilateralen Bereich etwa werden zurzeit von seiten des Bundes grosse Anstrengungen unternommen, um den einen Binnenstaat wie die Schweiz besonders hart treffen- den protektionistischen Massnahmen einzelner Küstenstaa- ten, die sich vor allem in einer zunehmenden Ladungskon- trolle und Ladungslenkung zugunsten der nationalen
Flagge äussern, entgegenzuwirken. Die in diesem Zusam- menhang laufenden Verhandlungen sowie bereits unter- nommene diplomatische Vorstösse werden fortgesetzt bzw., falls erforderlich, in verschärfter Form wiederholt.
Zudem wahrt der Bund die Interessen der schweizerischen Hochseeschiffahrt namentlich auch durch seine aktive Teil- nahme an internationalen Konferenzen im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) und der Internatio- nalen Organisation für Seeschiffahrt (IMO), bei denen es oftmals darum geht, den für einen zur See fahrenden Bin- nenstaat spezifischen Bedürfnissen hinreichende Nachach- tung zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine weltweite Anerkennung und Achtung der Schweizer Flagge zur See; diese lässt sich u.a. dadurch erreichen, dass die Schweiz den internationalen Normen etwa in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz Nachachtung verschafft und so die Bereitschaft äussert, ihren Beitrag zur Lösung von Problemen zu leisten, mit denen die internationale See- schiffahrt konfrontiert ist.
Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass immer wieder grosse Anstrengungen notwendig sind, um der schweizerischen Hochseeschiffahrt angesichts der schwie- rigen internationalen wirtschaftspolitischen Situation ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre kommerzielle Basis zu erhal- ten. Die schweizerischen Reeder ihrerseits haben stets bewiesen, dass sie durch unternehmerisches Geschick, eine umsichtige Geschäftspolitik und zuverlässige Dienstleistun gen imstande sind, ihre Position auf den internationalen Weltschiffahrtsmärkten zu behaupten.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
51 Stimmen 4 Stimmen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
86.361
Interpellation Lüchinger Flüchtlings-Aussenpolitik. Verstärkung Politique étrangère et aide aux réfugiés
Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1986
In welcher Weise kann die Schweiz die für internationale humanitäre Zwecke vorgesehenen Mittel vermehrt als bisher zugunsten von Flüchtlingen einsetzen?
Wie kann insbesondere die schweizerische Entwicklungs- hilfe vermehrt in den Dienst der Milderung der Not der Flüchtlinge gestellt werden?
Was hat der Bundesrat bis heute zur Verwirklichung einer europäischen Zusammenarbeit auf den Gebieten der Asyl- politik und der weltweiten Flüchtlingspolitik schon erreicht, und welche Ziele setzt er sich dazu für die Zukunft?
Ist der Bundesrat bereit, die Kontakte mit den Regierun- gen der wichtigsten Herkunftsländer der in die Schweiz eingereisten Asylbewerber zu intensivieren, einerseits zur Bremsung des Auswanderungsstroms und zur Milderung der diesen bestimmenden Gründen, andererseits zur Gewährleistung der Sicherheit in der Schweiz abgewiesener und heimkehrender Asylbewerber?
Welche andere Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um unsere Flüchtlings-Aussenpolitik zu intensivieren?
Interpellation Lüchinger
1001
Texte de l'interpellation du 17 mars 1986
Comment la Suisse peut-elle consacrer à l'aide aux réfu- giés une plus grande part des moyens dont elle dispose pour l'aide humanitaire internationale?
Comment peut-elle en particulier employer davantage les moyens qu'elle affecte à l'aide au développement pour adoucir la détresse des réfugiés ?
Quels résultats le Conseil fédéral a-t-il pu atteindre à ce jour dans l'optique d'une coopération européenne en matière de politique d'asile et de réfugiés, et quels objectifs s'est-il donnés pour l'avenir?
Est-il prêt à multiplier ses contacts avec les gouverne- ments des principaux pays dont sont originaires les requé- rants d'asile qui se trouvent en Suisse, afin d'une part de freiner la vague d'émigration et d'en réduire les causes et d'autre part d'assurer en Suisse la sécurité des requérants qui sont renvoyés et qui vont regagner leurs pays?
Quelles autres possibilités envisage-t-il en vue d'intensi- fier notre politique étrangère concernant l'aide aux réfu- giés ?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das weltweite Flüchtlingsproblem ist nach wie vor äusserst schwerwiegend. Die Milderung der bestehenden Not sollte vor allem über eine Unterbringung und Betreuung im glei- chen Kulturkreis, möglichst nahe der Heimat der Flücht- linge, erfolgen. Ein Land wie die Schweiz kann auf diesem Wege eine sehr viel wirkungsvollere Hilfe erbringen als durch die Aufnahme von Flüchtlingen aus weit entfernten Ländern in der für diese völlig fremden Umgebung unseres Landes.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Juni 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 juin 1986
Die verstärkten Hilfeleistungen für Flüchtlinge wurden in den letzten Jahren vor allem über internationale Organisa- tionen geleitet. Der Beitrag für das UNHCR allein betrug 1985 23,5 Millionen Franken. Auch wenn in Zukunft das Flüchtlingselend eine weitere Verstärkung der Hilfsmass- nahmen erfordern sollte, wird der schweizerische Beitrag wie bis anhin über multilaterale Organisationen und private Hilfswerke erfolgen, die sich in der bisherigen Praxis bewährt haben. Die Schweiz leistet an die Gesamtaufwen- dungen internationaler Organisationen, die sich mit Flücht- lingen und Vertriebenen befassen (IKRK, HCR, UNRWA usw.), seit Jahren einen im internationalen Vergleich sehr hohen Beitrag.
Ursprungsland oder in Aufnahmestaaten der Herkunftsre- gion. Wo immer diese Voraussetzung gegeben ist, wird die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit solche Pro- jekte weiter unterstützen. Gegenwärtig beteiligt sie sich z. B. an einem Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramm der Weltbank für afghanische Flüchtlinge in Pakistan. Im multi- lateralen Rahmen beabsichtigt das HCR, langfristige Entwicklungsmassnahmen in Nothilfeprogramme aufzuneh- men. Die Schweiz unterstützt diese Bemühungen. Im Rah- men einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Beizug der privaten Hilfswerke werden ausserdem für drei Länder die Möglichkeiten zu konkreten Massnahmen der Rückkehr- hilfe erarbeitet, wobei das Schwergewicht aber erfahrungs- gemäss auf kurzfristige humanitäre Massnahmen gelegt werden muss. Häufig sind aber die erwähnten Vorausset- zungen für Hilfsmassnahmen in der Herkunftsregion nicht gegeben. So mussten in diesem Jahr zwei konkrete bilate- rale Projektvorschläge mit Drittstaaten in Asien und in Süd- amerika wegen Widerständen der lokalen Regierung aufge- geben werden. Die dauernde Eingliederung von Flüchtlin- gen stellt diese Regierungen vor ausserordentliche politi- sche und wirtschaftliche Belastungen. Insbesondere gegen- über der Aufnahme von anderswo Abgewiesenen sind die Widerstände in der lokalen Bevölkerung besonders gross. Andererseits muss festgehalten werden, dass die Entwick- lungszusammenarbeit durch ihre Hilfe in Krisenregionen - auch wenn sie nicht direkt den Flüchtlingen zugute kommt - einen wesentlichen Beitrag zur Milderung jener Ursachen leisten kann, welche die Flüchtlingsströme überhaupt her- vorrufen. Das Flüchtlingselend zeigt somit die Notwendig- keit, ganz allgemein die Entwicklungszusammenarbeit in den Krisenregionen zu verstärken. Die Entwicklungszusam- menarbeit als Instrument ist zur Bekämpfung der Ursachen der Flüchtlingsprobleme weitaus besser geeignet als zur direkten Unterstützung von Flüchtlingen.
Die Arbeiten des Europarates, welche die Ausarbeitung eines Uebereinkommens über das territoriale Asyl zum Gegenstand haben, treffen auf die den verschiedenen Situa- tionen innewohnenden Schwierigkeiten, welche den euro- päischen Ländern in dieser Materie eigen sind. Wenn auch kurzfristig rechtliche Lösungen für die ungesetzmässigen Ortsveränderungen der Asylbewerber und der Flüchtlinge nur schwerlich zu finden sind, so werden auf die Praxis ausgerichtete Lösungen gleichwohl geprüft. So sind die vom Zustrom dieser Kategorie von Personen am meisten betroffenen Länder, d. h. Belgien, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande, die Bundesrepublik Deutschland, Schweden und die Schweiz, mehrere Male zusammengetroffen, das letzte Mal in Den Haag, um gemeinsam nach Lösungen für dieses beunruhigende Phä- nomen zu suchen. Indem insbesondere regelmässig Infor- mationen über die Situation in den Herkunftsländern und die nationalen Gesetzgebungen im Bereich des Asylrechts ausgetauscht werden, aber auch indem mit Hilfe des Hoch- kommissariats für Flüchtlinge genaue Statistiken über die Wanderbewegungen ausgearbeitet und schliesslich indem die verschiedenen nationalen Asylverfahren verglichen wer- den, hofft man zu einer Eindämmung des Stroms von Asyl- bewerbern beitragen zu können, welche primär aus wirt- schaftlichen Gründen in den europäischen Ländern Zuflucht suchen. Zudem ist auch eine Koordination zum Studium von gemeinsamen Massnahmen für die Hilfe bei der Rückkehr in die Herkunftsländer der Asylbewerber oder in Drittländer vorgesehen.
Durch direkte Kontakte mit Regierungen und Behörden bestimmer Herkunftsländer kann die Rückkehr abgewiese- ner und heimkehrender Asylbewerber erleichtert werden. So kann z. B. im Einvernehmen mit der betreffenden Regierung den Rückkehrern angeboten werden, während der ersten Zeit nach der Rückkehr mit der Botschaft oder deren Ver- trauensanwalt in Kontakt zu stehen und dabei unter Umstän- den eine bescheidene finanzielle Starthilfe zu erhalten. Diese Aufmerksamkeit unserer Behörden, die durch eine solche Hilfe gegenüber der Regierung des Herkunftsstaates manifestiert wird, kann sich auch positiv auf die Sicherheit
62-N
N 20 juin 1986
1002
Interpellation Stappung
der Rückkehrer auswirken. Kein Staat ist jedoch verpflichtet, im Zusammenhang mit der Rückkehr von Flüchtlingen oder abgelehnten Asylbewerbern gegenüber einer anderen Regierung Garantien abzugeben. Eine Wegweisungsverfü- gung kann deshalb nicht vom Vorliegen einer Sicherheits- garantie abhängig gemacht werden. Wird von einer Regie- rung eine solche Garantie angeboten, dann bildet diese - sofern sie als glaubwürdig erachtet wird - ein wertvolles Kriterium bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Rück- weisung. Der Bundesrat bemüht sich, durch verstärkte Kon- takte zu den Behörden der Herkunftsländer auf der Basis von deren Kooperationsbereitschaft, durch solche Ver- einbarungen und Zusicherungen die Voraussetzungen für eine sichere Rückkehr zu schaffen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
57 Stimmen 0 Stimmen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
85.417
Interpellation der LdU/EVP-Fraktion Massnahmen im Wald. Weiteres Vorgehen Interpellation du groupe Adl/PEP Mesures en faveur de la forêt. Projets
Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1985
Unter dem Titel «Massnahmen im Wald» sind vom National- und Ständerat die Motionen 83.911 und 83.925 sowie auch ad 84.088 eine Motion der Kommission überwiesen worden. Der Bundesrat wird aufgefordert, Bericht zu erstatten, wie er den Zeitraum für die Realisierung der einzelnen Massnah- men vorsieht und wie diese Massnahmen konkret aussehen sollen.
Texte de l'interpellation du 22 mars 1985
Sous le titre «Mesures en faveur de la forêt», les motions 83.911 et 83.925 ont été transmises par le Conseil national et le Conseil des Etats, de même qu'une motion de la commis- sion ad 84.088.
Le Conseil fédéral est prié d'informer les Chambres sur le calendrier qu'il prévoit pour la mise en oeuvre de chacune des mesures et de faire savoir quelles seront concrètement les mesures prévues ?
Sprecher - Porte-parole: Günter
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. August 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 août 1985 1. 83.911 Geschädigte Wälder. Sofortmassnahmen Es wurde lediglich Ziffer 2 als Motion überwiesen. Durch diese Ziffer wird der Bundesrat eingeladen, die Ausrichtung von Beiträgen zur raschen Sanierung geschädigter Wälder und zur Stabilisierung erosionsbedrohter Steilhänge zu
ermöglichen, allenfalls nach vorheriger Gesetzes- oder Ver- fassungsänderung.
Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, das geltende Bei- tragsrecht so grosszügig wie möglich zu interpretieren und hiefür, unter Vorbehalt der Zustimmung des eidgenössi- schen Parlamentes, genügend Mittel zur Verfügung zu stel- len (vergleiche auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 3.12.1984 zur Motion 84.436 Pflege der Gebirgswälder). Weitergehende Forderungen werden im Rahmen der laufen- den Revision des eidgenössischen Forstrechtes geprüft. Diese Revision ist in den Regierungsrichtlinien für die Legis- laturperiode 1983 bis 1987 als Geschäft zweiter Priorität vorgesehen, d. h. diese Vorlage soll bis Ende 1987 im eidge- nössischen Parlament anhängig gemacht werden. Am 22. Mai 1985 hat der Bundesrat das Eidgenössische Depar- tement des Innern beauftragt, bis Ende März 1986 einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Dadurch soll die Forstgesetz- revision beschleunigt werden.
Es wurden die Ziffern 2.2. (Impulsprogramm Holz) und 3 (Vorbereitung von Massnahmen im Hinblick auf denkbare Schadenfälle) als Motion überwiesen.
Mit Botschaft vom 1. Mai 1985 zu einem Impulsprogramm Holz hat der Bundesrat Ziffer 2 erfüllt.
Die Vorbereitung gemäss Ziffer 3 wurde an die Hand genom- men. Bereits liegt ein Handbuch zur Bewältigung von Wald- schäden vor. In Zusammenarbeit mit der Kantonsoberför- sterkonferenz befasst sich eine Arbeitsgruppe mit den The- men «Holzmarkt, Holzpreis, Holzabsatz». Ein Expertenauf- trag über Instrumente zur Bewältigung möglicher Schaden- fälle ist in Ausarbeitung. International erfolgt die Zusam- menarbeit im Rahmen der Expertengruppe «Holzanfall- Waldsterben» des Holzkomitees der FAO/ECE.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
43 Stimmen 6 Stimmen
Präsident: Die Fraktion ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
86.342
Interpellation Stappung EIR/SIN. Bewachungsauftrag Institut de recherches en matière de réacteurs et Institut de recherches nucléaires. Mandat de surveillance
Wortlaut der Interpellation vom 12. März 1986 Offenbar aus Gründen der Personalplafonierung erteilten das EIR sowie das SIN, beides Annexanstalten der ETH, der Firma FRUROS AG, 8048 Zürich, einen Bewachungsauftrag für die Anlagen in Würenlingen bzw. in Villigen. Die FRUROS AG missachtet eine ganze Reihe arbeitsver-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Lüchinger Flüchtlings-Aussenpolitik. Verstärkung Interpellation Lüchinger Politique étrangère et aide aux réfugiés
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1986
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.361
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
1000-1002
Page
Pagina
Ref. No
20 014 467
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.