Interpellation Columberg
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86.415 Interpellation Columberg Regionalprobleme Problèmes régionaux
Wortlaut der Interpellation vom 21. März 1986
Im Juli 1976 hat der Bundesrat den Schweizerischen Natio- nalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung beauftraft, ein umfassendes Forschungsprogramm über «Regionalprobleme in der Schweiz» (NFP 5) durchzuführen. Darin sollten insbesondere folgende drei Fragen geklärt werden: Welche regionalen Disparitäten und Differenzierun gen entwickeln sich in der Schweiz? Was sind ihre wichtig- sten Ursachen und Folgen? Wie wirkt sich die bisherige Politik auf sie aus und welche Politik wäre für die Zukunft denkbar?
Zur Beantwortung dieser Fragen wurden in den letzten sechs Jahren über 100 Forschungsprojekte für den Gesamt- betrag von 11 Millionen Franken ausgeführt. Seit kurzem liegt auch der Schlussbericht (Regionalpolitik Schweiz: Ziele, Probleme, Erfahrungen, Reformen) vor.
Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beant- worten:
Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus den Ergebnissen dieses Forschungsprogramms «Regionalpro- bleme»?
Nach den Erkenntnissen der Experten bestehen nach wie vor erhebliche regionale Wohlstandsunterschiede.
Welche konkreten regionalpolitischen Massnahmen will der Bundesrat zur Verstärkung und Verfeinerung des bestehen- den Instrumentariums ergreifen?
Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um eine regio- nalpolitisch ausgerichtete Koordination von Bundespro- grammen und Projekten zu verstärken?
Ist der Bundesrat bereit, die gesamte Bundesverwaltung und die Regiebetriebe anzuweisen, bei ihrer Tätigkeit die regionalpolitischen Anliegen angemessen zu berücksich- tigen?
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Berg- und Randgebiete bei der Einführung der Informatik und der Telekommunikation (infrastrukturelle Ausstattung) rechtzei- tig zu berücksichtigen sind, damit sie an Attraktivität ge- winnen?
Texte de l'interpellation du 21 mars 1986
En juillet 1976, le Conseil fédéral a charge le Fonds national de la recherche scientifique d'effectuer un programme. de recherche portant sur les «problèmes régionaux en Suisse» (programme 5). Cette étude devait élucider en particulier trois questions: Quelles sont les disparités régionales qui se développent en Suisse? Quelles sont leurs principales ori- gines et conséquences ? Quels sont les effets de la politique menée jusqu'ici et quelle politique pourrait-on envisager pour l'avenir?
Pour répondre à ces questions, plus de 100 projets ont été exécutés ces six dernières années pour un coût global de 11 millions de francs. Le rapport final a été déposé il y a peu (Politique régionale en Suisse: buts, problèmes, expé- riences, réformes).
A ce propos je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
gouvernement compte entreprendre pour renforcer et affi- ner les moyens d'action existants?
Les résultats du programme 5 montrent que l'ensemble des mesures de politique régionale sont moins efficaces que les programmes et projets publics de politique sectorielle ayant des incidences régionales. Que pense faire le gouver- nement pour renforcer la coordination des programmes et projets fédéraux orientés vers la politique régionale ?
Entend-il ordonner à l'ensemble de l'administration fédé- rale et aux régies de tenir compte dans leur activité des intérêts régionaux ?
Est-il aussi d'avis qu'il faut prendre en considération à temps les régions montagneuses ou isolées lors de l'établis- sement de l'infrastructure technique destinée à l'informati- que et aux télécommunications, de façon à renforcer l'attrait de ces régions?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Cantieni, Dir- ren, Keller, Kühne, Nussbaumer, Ruckstuhl, Schmidhalter, Segmüller, Stamm Judith, Wick, Ziegler (12)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Juni 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 juin 1986
Nach gründlicher Vorbereitung wurde Mitte der siebziger Jahre das Bundesgesetz über Investitionshilfe für Bergge- biete als Kernstück einer schweizerischen Regionalpolitik geschaffen. Die Gesetzesgrundlage hatte zum Zweck, die Existenzbedingungen im Berggebiet durch gezielte Investi- tionshilfe für Infrastrukturvorhaben zu verbessern und die Einkommensdisparitäten gegenüber den übrigen Landestei- len zu vermindern.
Im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im Jahre 1975 haben sich wesentliche Voraussetzungen, die dem ursprünglichen Entwurf zugrunde lagen, schlagartig geän- dert. Erinnert sei an die weltweite Rezession, an Wechsel- kursturbulenzen und das Auftreten neuer Konkurrenten und neuer Technologien, aber auch an veränderte Einstellun- gen, wie sie sich insbesondere im Umweltschutzgedanken äusserten. Aufgrund dieser Entwicklung schlug der Bundes- rat den Eidgenössischen Räten den Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen vor, der am 1. März 1979 in Kraft trat.
Gleichzeitig beauftragte die Landesregierung den Schwei- zerischen Nationalfonds, zur Förderung der wissenschaftli- chen Forschung im Rahmen der 2. Serie der Nationalen Forschungsprogramme (NFP) ein NFP «Regionalprobleme» durchzuführen, das insbesondere dem Zweck dienen sollte, die Grundlagen der Regionalpolitik unter veränderten sozioökonomischen Bedingungen erneut zu analysieren und Erkenntnisse über die Ausgestaltung der künftigen Regionalpolitik während der Aufbauphase, die mit rund zehn Jahren veranschlagt wurde, zu sammeln.
Die Ergebnisse des NFP «Regionalprobleme», die sich auf rund hundert einzelne Forschungsberichte stützen, liegen heute vor. Sie wurden in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeitet und haben zum Teil bereits ihren Niederschlag in den Massnahmen gefunden, die wir Ihnen mit der Botschaft zur Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft vom 6. Juli 1983 vorgeschlagen und die Sie im Oktober 1984 beschlossen haben. Erwähnt seien in diesem Zusammen- hang: Stärkung der Regionssekretariate, Beiträge an Infor- mationsstellen für Innovationsvorhaben, Ergänzung der Bürgschaftsgewährung in Berggebieten durch Zinskosten- beiträge, Anerkennung der Notwendigkeit verstärkter Koor- dination regionalpolitisch relevanter Bundesaktivitäten, Auf- stockung des Insvestitionshilfefonds.
Regionalpolitik ist unter strukturpolitischen Gesichtspunk- ten eine langfristige und unter staatspolitischen Aspekten eine Daueraufgabe. Der Bundesrat hat deshalb nach zehn
Interpellation Schüle
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Jahren IHG nicht erwartet, dass das Problem regionaler Disparitäten in ihrer heutigen komplexen Ausprägung gelöst sei. Diese Beurteilung gilt selbst dann, wenn man davon ausgeht, dass sich die Einkommensdisparitäten im engeren Sinne in zahlreichen Fällen vermindert und generell nicht verstärkt haben.
Aufgrund der veränderten Ausgangslage ist jedoch damit zu rechnen, dass die Fähigkeit des Berggebietes und der Rand- regionen, den Anschluss an die wirtschaftliche und techno- logische Entwicklung zu halten, in den kommenden Jahren weiterhin gefährdet sein könnte. Das NFP «Regionalpro- bleme» weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf drei bedeutende Problemkreise hin:
Die Notwendigkeit einer verstärkten und möglichst inte- gralen Koordination zwischen der Regionalpolitik im engeren Sinne und den wichtigsten regionalpolitisch rele- vanten Sektoralpolitiken, einschliesslich der damit verbun- denen Investitions-, Submissions- und Einkaufspolitik des Bundes.
Die Möglichkeit, durch eine selektivere Anwendung des vorgesehenen Instrumentariums und gegebenenfalls die Schaffung neuer Instrumente intensiver auf die Bedürfnisse und Entwicklungspotentiale der unter sich sehr verschie- denartigen Regionen und Subregionen einzugehen.
Die Herausforderung der modernen technologischen Entwicklung, insbesondere im Bereich der Telekommunika- tion und der Informatik, ist in ihren spezifischen Auswirkun- gen auf das Berggebiet und die Randregionen anzuerken- nen, und es sind Massnahmen zu ergreifen, um einen mögli- chen Entwicklungsrückstand dieser Gebiete zu verhindern. Entsprechend seinem eigenen Auftrag hat der Bundesrat alles Interesse daran, das NFP «Regionalprobleme» gründlich auszuwerten und die nötigen Schlussfolgerungen für die Regionalpolitik zu ziehen. Er hat deshalb das BIGA beauftragt, auch nach Inkraftsetzen der Massnahmen zur Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft die Arbeiten des NFP inten- siv zu verfolgen und sofort mit der Auswertung der Schlus- sergebnisse zu beginnen, sobald diese vorliegen.
Parallel dazu hat das EVD die Beratende Kommission für regionale Wirtschaftsförderung Anfang April 1985 eingela- den, ihrerseits die Ergebnisse des NFP zu prüfen und dem Bundesrat mitzuteilen, welche der vom NFP aufgezeigten Probleme sie als schwergewichtig erachtet und wo sie die Schwerpunkte der künftigen Regionalpolitik sieht. Die Dar- legungen der Beratenden Kommission werden wichtige Anhaltspunkte für die künftige Arbeit bilden.
Eine Neuausrichtung der staatspolitischen Aufgabe Regio- nalpolitik kann nicht von heute auf morgen geschehen. Sie muss in Zusammenhang gestellt werden mit der wirtschaftli- chen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung in unserem föderalistischen Staat. Der Bundesrat ist bei der Analyse der bisherigen Regionalpolitik und der Ergebnisse der NFP jedoch zum Schluss gekommen, dass eine Verbes- serung der Koordination zwischen Regionalpolitik und Sek- toralpolitik im Sinne der Botschaft über Massnahmen zur Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft vordringlich an die Hand genommen werden muss. Die Schaffung entsprechender Kompetenzen unter Mitwirkung des interdepartementalen Koordinationsauschusses gemäss Verordnung zum Investi- tionshilfegesetz soll noch in diesem Jahr eingeleitet werden. Diese als nötig anerkannte Koordination muss sich aller- dings auch in die Gesamtpolitik einfügen und andere staatli- che Ziele und Aufgaben, wie z. B. die Erhaltung der Wettbe- werbsfähigkeit, die Wirtschaftlichkeit staatlicher Handlun- gen, Umweltanliegen usw. berücksichtigen.
Zudem wird zu prüfen sein, welche unmittelbaren Verbesse- rungen im Sinne einer selektiveren und flexibleren Praxis im Rahmen der Realisierung regionaler Entwicklungskonzepte der zweiten Generation möglich sind. Auch bei der bevorste- henden Revision des Hotel- und Kurortkreditgesetzes (HKG) von 1966 werden regionalpolitische Aspekte eine wichtige Rolle spielen.
Mittelfristig wird es darum gehen, die bestehenden gesetzli-
chen Instrumente der Regionalpolitik, die teilweise erst kürzlich und schon im Lichte der ersten Ergebnisse des NFP «Regionalprobleme» revidiert worden sind, gegebenenfalls weiter in Richtung vermehrter Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den Berggebieten auszubauen.
Schliesslich ist unbestritten, dass die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien Wirtschaft und Gesell- schaft nachhaltig beeinflussen. Der Bundesrat wird die Entwicklung auf diesen Gebieten aufmerksam auch auf ihre regionalen Auswirkungen hin verfolgen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
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Interpellation Schüle Bahnverkehr in der Region Schaffhausen Trafic ferroviaire dans la région de Schaffhouse
Wortlaut der Interpellation vom 3. Oktober 1985
In der Region Schaffhausen sorgt man sich um die Zukunft des Bahnverkehrs, weil vorab der internationale Grenzbahn- hof Schaffhausen dringend saniert und ausgebaut werden sollte.
Als Problemkreise erweisen sich
der wenig erbauliche Zustand der Bahnhofanlagen in Schaffhausen, die alles andere als kundenfreundlich sind und betriebliche Unzulänglichkeiten vorab in Form ungenü- gender Perronlängen und einer unzumutbaren Infrastruktur für das Bahnpersonal aufweisen;
die anhaltende Unsicherheit in der städtebaulichen Gesamtplanung des Bahnhofareals;
die noch offenen Fragen der Koordination mit der Deut- schen Bundesbahn, speziell zur Fahrtzeitverkürzung auf der internationalen Linie Zürich-Stuttgart;
die Verbesserung des SBB-Leistungsangebotes in Neu- hausen am Rheinfall;
und schliesslich die unverständliche Absicht der General- direktion SBB, den erst vor kurzer Zeit abgeschafften Umwegzuschlag für die Strecke Schaffhausen-Winterthur- -Zürich wieder einzuführen.
Anderseits hat man in Schaffhausen mit Interesse davon Kenntnis genommen, dass das Projekt «Bahn 2000» erhebli- che Verbesserungen - so einen künftigen Halbstundentakt auf der Strecke Schaffhausen-(Winterthur)-Zürich - brin- gen soll.
Ich frage daher den Bundesrat an:
Sind die SBB bereit, die sowohl für die Kundschaft wie für das Bahnpersonal unbefriedigende Situation im Bahnhof Schaffhausen mit gezielten baulichen und betrieblichen Sofortmassnahmen zu verbessern?
Lässt sich der längerfristige Ausbau der Bahnhofanlagen in Schaffhausen innerhalb des Konzeptes «Bahn 2000» so forcieren, dass das Projekt Bahnhof Schaffhausen in den nächsten Kurzfristplan der SBB aufgenommen werden kann? Bis wann lässt sich die auf der Westseite des Bahn- hofs Schaffhausen fehlende Fussgängerunterführung vor- aussichtlich realisieren?
Mit welchen baulichen, betrieblichen und vor allem ver- kehrsmässigen Verbesserungen kann die Region Schaff- hausen im Zusammenhang mit der «Bahn 2000» insgesamt rechnen und in welchem voraussichtlichen Zeitablauf?
Sind die SBB bereit, ihre Projektierungsarbeiten so zu beschleunigen und mit den Schaffhauser Behörden zu koor- dinieren, dass eine städtebauliche Gesamtplanung des Bahnhofareals in den nächsten Jahren realisiert werden kann? Bis wann werden die SBB in der Lage sein, einen
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1986
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II
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.415
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Datum 20.06.1986 - 08:00
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