Motion Mauch
950
N
20 juin 1986
Sechzehnte Sitzung - Seizième séance
Freitag, 20. Juni 1986, Vormittag Vendredi 20 juin 1986, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Bundi
Präsident: Ich wünsche Ihnen einen guten Tag und erkläre die Sitzung als eröffnet. Wir behandeln als erstes Traktandum persönliche Vorstösse gemäss separater Liste.
86.306
Motion Mauch Umweltpolitisches Frühwarnsystem Atteintes à l'environnement. Dispositif d'alerte
Wortlaut der Motion vom 3. März 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, zur systematischen und anti- zipierenden Erfassung der Umweltrisiken ein umweltpoliti- sches Frühwarnsystem aufzubauen.
Texte de la motion du 3 mars 1986
Le Gouvernement est chargé de mettre au point un disposi- tif d'alerte écologique qui permette la détermination systé- matique et anticipée des risques encourus par l'environne- ment.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Borel, Bratschi, Braunschweig, Bundi, Chopard, Christinat, Clivaz, Deneys, Euler, Fankhauser, Fehr, Friedli, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger- Solothurn, Longet, Meyer-Bern, Morf, Neukomm, Reimann, Robbiani, (Rohrer), Rubi, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weber-Arbon, Zehnder (36)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Auch unser Land hat bis anhin auf Umweltprobleme prak- tisch immer nur reagiert und kaum vorausschauend agiert. Das Waldsterben ist ein geradezu klassisches Beispiel für diesen Sachverhalt. Möglicherweise ist das Bodensterben ein weiteres Beispiel.
Was sich bei näherer und ehrlicher Betrachtung im Wald schon seit vielen Jahren an tiefgreifenden Schäden abge- zeichnet hat, ist erst ins Bewusstsein von Behörden und Oeffentlichkeit gedrungen, als diese ökologische Bedro- hung für unser Land unübersehbar geworden war. Bezogen auf eine militärische Bedrohung würde das heissen, dass wir uns erst an den Aufbau einer Armee machen, wenn wir den Feind an der Grenze wahrnehmen. Einzelne frühe War- nungen wurden nicht gehört, weil die Frühwarnung im Umweltbereich weder anerkannt noch institutionalisiert ist. Ein Eckpfeiler des neuen Umweltschutzgesetzes ist das Vorsorgeprinzip. Artikel 1 Absatz 2 USG lautet: «Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.»
Frühzeitiges Begrenzen bedingt aber frühzeitiges Erkennen, Interpretieren und Bewerten von potentiell schädlichen Ein- wirkungen. Es geht also darum, Ursachen von möglichen Umweltschäden aufgrund eines definierten Indikatorensy- stems so früh als möglich zu identifizieren. Nur so kann es
gelingen, dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes tatsächlich Nachachtung zu verschaffen.
Durch ursächliche und vorsorgliche Massnahmen zur Begrenzung der Umweltbelastung können volkswirtschaftli- che Umweltkosten von erheblichem Ausmass vermieden werden. Es ist in der Umweltpolitik entschieden billiger, früh zu denken, als spät zu handeln.
Der ausgezeichnete Bericht «Qualitatives Wachstum» der Expertenkommission des EVD kommt zum Schluss, dass der Aufbau eines umweltpolitischen Frühwarnsystems eine besonders dringliche Bundesaufgabe sei. Zur rechten Zeit fehlende Umweltschutzentscheide gehen nicht nur auf Kosten unserer räumlichen Umwelt, sondern sie gehen vor allem auch auf Kosten künftiger Generationen. Es ist zu befürchten, dass wir aus mangelnder umweltpolitischer Weitsicht laufend Schäden auslösen, die vielleicht erst in einer oder zwei Generationen voll durchschlagen werden. Nach heutiger Erkenntnis hat bekanntlich das Waldsterben vor knapp einer Generation eingesetzt.
Unsere Umweltpolitik der letzten Jahre hat vorwiegend darin bestanden, schon eingetretene Schäden möglichst rasch zu beheben. Massnahmen im Dringlichkeitsverfahren, wie sie durch die Waldschadensituation unumgänglich geworden sind, stellen für unsere politischen Gremien immer eine grosse Belastung dar. Diese politische Ueberforderung als Resultat der ökologischen Ueberforderung kann nur abge- baut werden, wenn es gelingt, die «Umwelt-Feuerwehrübun- gen» durch die institutionalisierte «Umwelt-Brandverhü- tung» abzulösen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Mai 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 mai 1986
Der Bundesrat misst der Umweltbeobachtung einen grossen Stellenwert bei. Er teilt die Auffassung, dass Umweltrisiken so früh als möglich erfasst werden müssen. Nur so kann dem Prinzip der Vorsorge, einem der wichtigen Grundsätze des Umweltschutzgesetzes, Rechnung getragen werden. Bereits das Gewässerschutzgesetz von 1971 gibt den Voll- zugsorganen der Kantone, den Aufsichtsorgenen des Bun- des und den von ihnen zugezogenenen Sachverständigen in Artikel 6 die Befugnis, die zum Zweck des Gewässerschut- zes notwendigen Erhebungen durchzuführen. Artikel 44 des Umweltschutzgesetzes verpflichtet Bund und Kantone, Erhebungen über die Umweltbelastung durchzuführen und den Erfolg der gesetzlichen Massnahmen zu prüfen, wobei der Bundesrat die eidgenössischen und kantonalen Erhe- bungen und Datensammlungen koordiniert.
In den Verordnungen zum Umweltschutzgesetz wird die genannte Aufgabe für jeden Teilbereich näher konkretisiert. In der Luftreinhalte-Verordnung beispielsweise sind es die Artikel 27 bis 30, die sich mit der Ermittlung und der Beurtei- lung der Immissionen befassen. Aehnliche Bestimmungen werden sich auch in der Verordnung über Schadstoffe im Boden und in der Lärmschutz-Verordnung finden.
Schon heute bestehen zahlreiche nationale Beobachtungs- systeme. Dazu gehören das Pegel- und Abflussmessnetz der Landeshydrologie, das Nationale Programm für die analyti- sche Daueruntersuchung der schweizerischen Fliessgewäs- ser NADUF, das Nationale Beobachtungsnetz für Luftfremd- stoffe NABEL, das in Aufbau begriffene Nationale Boden- überwachungsprogramm NABO, das Landesforstinventar, das Sanasilva-Programm und das ANETZ der Schweizeri- schen Meteorologischen Anstalt. Die Programme des Bun- des werden teilweise durch feinmaschige Ueberwachungs- netze von Kantonen, Gemeinden und Privaten ergänzt. Im Bereich der Umweltradioaktivität sind seit 30 Jahren alle vorausschauenden und vorbeugenden Massnahmen getrof- fen worden, um einen Anstieg der Radioaktivität zu verhin- dern (Abgabevorschriften, Radioaktivitätsüberwachung) und eine Gefährdung durch Radioaktivität frühzeitig zu erkennen. Damit können Schutzmassnahmen fristgerecht eingeleitet werden (Eidg. Kommission zur Ueberwachung der Radioaktivität, Eidg. Kommission für AC-Schutz).
Schliesslich erinnert der Bundesrat auch daran, dass die
951
Motion Uchtenhagen
Schweiz bei verschiedenen internationalen Beobachtungs- systemen mitwirkt. Zu nennen sind das GEMS (Global Environmental Monitoring System) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, das BAPMON (Background Air Pol- lution Monitoring Network) der Meteorologischen Weltorga- nisation und das EMEP (Co-operative Programme for Moni- toring and Evaluation of the Long-Range Transport of Air Pollutants in Europe) der Europäischen Wirtschaftskommis- sion der Vereinten Nationen.
Was das Umweltschutzgesetz anbelangt, sind je nach den Ergebnissen der Erhebungen zwingend Massnahmen zu ergreifen. Uebersteigt die ermittelte Belastung die vom Bun- desrat festgelegten Grenzwerte oder ist sie sonst schädlich oder lästig, sind die erforderlichen Massnahmen an den Belastungsquellen so weit zu treffen, dass zumindest die Grenzwerte eingehalten werden können. Werden Umwelt- schäden festgestellt, ohne dass massgebliche Belastungs- grenzwerte überschritten sind, liegt die Vermutung nahe, dass die Grenzwerte den gesetzlichen Kriterien nicht entsprechen; sie müssen deshalb unverzüglich verschärft werden. Darüber hinaus sind im Sinne der Vorsorge die Emissionen unabhängig von der heutigen oder auch zukünftigen Umweltbelastung so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich trag- bar ist.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass für das Anliegen der Motionärin die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften vorhanden sind. Bereits heute sind eine ganze Reihe von Beobachtungssystemen im Einsatz oder zumin- dest im Aufbau begriffen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Programme im Sinne der umweltpolitischen Frühwarnung weiter ausgebaut, in Richtung biologischer Ueberwachungssysteme erweitert und noch besser aufein- ander abgestimmt werden müssen. Er erklärt sich bereit, die dazu notwendigen Schritte zu prüfen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
86.304
Motion Uchtenhagen Weiterbildung. Konzept Formation continue. Définition d'une véritable politique
Wortlaut der Motion vom 3. März 1986
Der Bundesrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungs- direktoren, der Wirtschaft (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber- organisationen) sowie privaten und öffentlichen Trägern der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung ein Kon- zept für ein umfassendes Weiterbildungssystem zu erarbei- ten und im Rahmen seiner Möglichkeiten erste Schritte zu dessen Realisierung einzuleiten.
Texte de la motion du 3 mars 1986
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une politique géné- rale de la formation continue en collaboration avec la Confé- rence des directeurs cantonaux de l'instruction publique, les organisations économiques (associations de travailleurs et d'employeurs), ainsi qu'avec les organismes privés et publics s'occupant de formation générale et professionnelle des adultes. Le gouvernement est prié en outre de faire,
dans la mesure de ses moyens, les premiers pas dans la mise en oeuvre d'une telle politique.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Borel, Bratschi, Braunschweig, Bundi, Chopard, Christinat, Clivaz, Deneys, Eggli-Winterthur, Euler, Fankhauser, Fehr, Friedli, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Longet, Mauch, Meizoz, Meyer- Bern, Morf, Neukomm, Reimann, Renschler, Riesen-Fri- bourg, Robbiani, (Rohrer), Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Vannay, Weber-Arbon, Zehnder (38)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Bericht der Expertenkommission des EVD «Qualitatives Wachstum», der am 13. Februar 1986 veröffentlicht wurde, wird besonders eindringlich dargelegt, welche Bedeutung einer ständigen beruflichen und allgemeinen Weiterbildung angesichts des raschen technologischen Wandels und der zunehmenden Komplexität von Wirtschaft und Gesellschaft zukommt.
Während in der Vergangenheit erhöhte gesellschaftliche Anforderungen in der Regel mit einer Verlängerung der Grundausbildung begegnet wurde, erscheint dieser Weg heute aus vielerlei Gründen (rasche Veralterung des Wis- sens, wachsende Diskrepanz zwischen biologischem und sozialem Status der Jugendlichen u. a. m.) nicht mehr sinn- voll. Eine Erhöhung des allgemeinen Bildungsniveaus, wie sie zur Bewältigung des beruflichen und des privaten Lebens erforderlich ist, kann in Zukunft nur in einer anderen zeitlichen Verteilung der Bildungsphasen bestehen, welche auch das Erwachsenenleben miteinbeziehen.
Auch die berufliche Ausbildung kann sich je länger, je weniger auf einmal erworbene berufliche Qualifikationen beschränken. Die rasche technologische Entwicklung führt dazu, dass das einmal Gelernte oft schon bald nicht mehr brauchbar ist und durch neues Wissen und neue Fähigkei- ten ersetzt werden muss. Auch die berufliche Ausbildung sollte daher weniger als bisher auf Wissensvermittlung, dafür stärker auf Lernfähigkeit ausgerichtet sein, und zwar lebenslängliche Lernfähigkeit. Neben einer weniger speziali- sierten, breiteren beruflichen Ausbildung, die auch eine vertiefte Persönlichkeitsschulung beinhaltet, müssen folg- lich genügend Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen, in denen berufliches Spezialwissen, neues Wissen und neue Fertigkeiten, aber auch zusätzliche Allgemeinbildung erwor- ben werden können.
Die Notwendigkeit der Weiterbildung von Erwachsenen ist an vielen Orten erkannt. Aufgrund zahlreicher Initiativen von Betrieben, Wirtschafts- und Berufsverbänden sowie priva- ten, kirchlichen und öffentlichen Institutionen ist eine Viel- zahl von Weiterbildungsmöglichkeiten beruflicher und nichtberuflicher Art entstanden. Insgesamt wurde dabei ein reiches, aber auch unübersichtliches und darum oft verwir- rendes Angebot im Bereich Erwachsenenbildung geschaf- fen. Zufälligkeiten und Lücken waren dabei unvermeidlich. Eine Integration in das Bildungswesen als Ganzes unter- blieb. Kohärenz, Transparenz und systematischer Aufbau fehlen.
Es erscheint an der Zeit, die vielen Bestrebungen auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung auf sinnvolle Weise zu koordinieren und zu einem kohärenten und transparenten System der Weiterbildung zu entwickeln. Voraussetzung für die Einleitung einer derartigen Entwicklung ist die Erarbei- tung eines Gesamtkonzepts der Weiterbildung. An vielen guten Ansätzen für Konzepte der Weiterbildung im Sinne einer rekurrenten Bildung fehlt es nicht. Darauf aufbauend sollte es möglich sein, mit den in der Erwachsenenbildung Engagierten - Kantone, Kirchen, Wirtschaft, private und öffentliche Institutionen - ein Weiterbildungskonzept zu erarbeiten, das die vielfältigen Bestrebungen in diesem Gebiet koordiniert, bestehende Lücken schliesst und durch einen systematischen und doch flexiblen zukünftigen Aus- bau der Weiterbildungsmöglichkeiten die wachsenden Bedürfnisse nach Weiterbildung, Umschulung und Orientie- rungshilfen abdeckt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Mauch Umweltpolitisches Frühwarnsystem Motion Mauch Atteintes à l'environnement. Dispositif d'alerte
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.306
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
950-951
Page
Pagina
Ref. No
20 014 415
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.