Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
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16 juin 1986
Bundesrat Furgler: Herr Soldini greift eine Frage auf, die in der bevorstehenden Debatte von Herrn Bundespräsident Egli und von Herrn Kollega Schlumpf sorgfältig beantwortet werden wird. Ich rechne damit, dass Herr Soldini einverstan- den ist, wenn ich das nicht vorweg tue, sondern ihn auf die Debatte verweise, bei der seine Frage voll und ganz nicht nur zur Diskussion gestellt, sondern auch beantwortet wird.
Frage 50:
Ruf-Bern. Ueberdachung der Autobahn N 6 beim Berner Ostring
Ruf-Berne. Autoroute N 6 dans le quartier bernois d'Ostring. Toit antibruit
Seit Jahren verlangen die lärmgeplagten Anwohner der Autobahn N 6 beim Berner Ostring (Stadt Bern) eine Ueber- dachung des vor ihrer Haustüre liegenden Streckenab- schnittes dieser Nationalstrasse. Zu Beginn dieses Jahres wurden entsprechende Pläne der Behörden zur Reduktion der Lärmimmissionen bekannt.
Innerhalb welcher Begrenzungen ist eine Ueberdachung der N 6 beim Berner Ostring vorgesehen, wann wird das Lärm- schutz-Projekt realisiert sein, und wie sieht die genaue Kostenverteilung aus?
Bundesrat Schlumpf: Die räumliche Begrenzung der Ueber- dachung der N 6 beim Ostring in Bern richtet sich nach den Grenzwerten für den zulässigen Lärm, die in diesem Gebiet wie andernorts eingehalten werden müssen.
Diese Lärmgrenzwerte werden durch die Lärmschutzverord- nung festgelegt. Diese stützt sich auf das Umweltschutzge- setz ab. Die Verordnung ist in Vorbereitung und soll noch in diesem Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden. Ueber den Zeitpunkt der Realisierung des dann auf der Basis dieser Lärmschutzwerte auszuarbeitenden Lärmschutzpro- jektes können wir noch nichts sagen. Für solche Vorhaben muss das ordentliche Projektauflageverfahren durchgeführt werden, wie das nach Nationalstrassengesetz allgemein gilt. Das wird selbstverständlich gemacht.
Die Kostenverteilung für diese Anlagen schliesslich richtet sich nach der Interessenlage und den Gesamtaufwendun- gen. Wir verfügen im neuen Treibstoffzollgesetz sowie in den Ausführungsbestimmungen dazu über neue Bestim- mungen.
Dringliche Interpellationen betreffend Reaktorunfälle Interpellations urgentes concernant les accidents nucléaires
86.423 Interpellation Weder-Basel Reaktorkatastrophe Tschernobyl und Kaiseraugst Interpellation Weder-Bâle
Catastrophe à la centrale nucléaire de Tchernobyl. Kaiseraugst
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Angesichts der für unsere Bürgerinnen und Bürger drohen- den gesundheitlichen Nachteile frage ich den Bundesrat an: - Welche Konsequenzen müssen aus der Reaktorkatastro- phe für die Schweiz gezogen werden?
Wie wirkt sich das Ausmass der Strahlenverseuchung und deren Geschwindigkeit für die in Betrieb stehenden und projektierten Atomkraftwerke Kaiseraugst, Graben und Ver- bois aus?
Drängen sich nicht neue Anforderungen im Hinblick auf die Besiedlungsdichte im weiteren Umkreis der geplanten Atomkraftwerke auf?
Ist der Bundesrat bereit, aufgrund dieser ungelösten Fragen,
a. die Rahmenbewilligung für das AKW Kaiseraugst zu wi- derrufen?
Wenn nein:
b. die Rahmenbewilligung für das Atomkraftwerk zu sistie- ren, bis über die wahren Ursachen der Katastrophe von Tschernobyl und ihre kurz- und langfristigen Auswirkungen Klarheit herrscht?
c. die Rahmenbewilligung für das Atomkraftwerk Kaiser- augst zu sistieren, bis für die Region Basel ein neutraler, getesteter und erprobter Plan für eine horizontale Evakua- tion vorliegt, wie dies seinerzeit von einem amerikanischen Experten für Basel gefordert wurde?
Ferner interessiert die Bevölkerung,
ob der Bundesrat in der Lage ist, etwas Vertrauenerwek- kendes über den Versicherungsschutz der Bauern, der Milch- und Gemüsehändler und weiterer betroffener Perso- nen zu sagen, um so mehr als bekannt ist, dass alle Versi- cherungen Schäden ausschliessen, die durch Radioaktivität verursacht werden.
woher der Bundesrat die - am Fernsehen - so rasch und ohne ausreichende Informationsgrundlage geäusserte Zuversicht hernimmt, dass ein solcher Unfall in der Schweiz nicht möglich sei, eingedenk der Tatsache, dass seinerzeit der erste Total-Unfall im schweizerischen Versuchsreaktor in Lucens passierte.
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
Étant donné les dangers qui menacent la santé des citoyennes et des citoyens de notre pays, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Quelles conséquences faut-il tirer, pour la Suisse, de la catastrophe de Tchernobyl?
Compte tenu de l'ampleur de la contamination et de la vitesse de propagation, quelles seront les incidences sur les centrales nucléaires en exploitation et sur celles qui sont prévues à Kaiseraugst, à Graben et à Verbois?
Ne conviendrait-il pas de fixer de nouvelles normes en ce qui concerne la densité admissible de la population dans un grand rayon autour des futures centrales nucléaires? Ces questions n'étant pas résolues, le Conseil fédéral est-il prêt:
a. A annuler l'autorisation générale accordée pour la cen- trale de Kaiseraugst?
Si la réponse est négative:
b. A suspendre ladite autorisation jusqu'à ce que toute la lumière soit faite sur les vraies causes de la catastrophe de Tchernobyl ainsi que sur les conséquences de celle-ci à court et à long terme?
c. A suspendre l'autorisation générale accordée pour la cen- trale nucléaire de Kaiseraugst jusqu'à ce qu'on dispose, pour la région de Bâle, d'un plan d'évacuation horizontale qui soit neutre, qui ait été testé et qui soit éprouvé, comme l'avait demandé jadis un expert américain?
En outre, la population désire savoir:
Si le Conseil fédéral est à même de rassurer les citoyens quant à leur protection par les assurances, notamment pour ce qui est de la protection dont jouissent les agriculteurs, les commerçants en produits laitiers et légumes ainsi que les autres personnes concernées; cela serait d'autant plus nécessaire qu'on sait que toutes les compagnies d'assu- rance refusent de couvrir les dommages provoqués par la radioactivité.
D'où le Conseil fédéral tire l'assurance dont il a fait preuve en déclarant à la télévision - hâtivement et sans disposer d'informations suffisantes - qu'un tel accident serait impos- sible en Suisse, compte tenu du fait que le premier accident fatal a eu lieu en Suisse, dans le réacteur d'essai de Lucens ?
Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
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86.427 Interpellation der Kommission für Gesundheit und Umwelt Reaktorunfall von Tschernobyl Interpellation de la Commission de la santé publique et de l'environnement Accident nucléaire de Tchernobyl
Wortlaut der Interpellation vom 16. Mai 1986 Der Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl hat auch für die Schweiz Folgen, die sorgfältig analysiert werden müssen. Der Bundesrat wird um eine gesundheitspolitische Lagebe- urteilung und insbesondere um Auskunft auf die folgenden Fragen gebeten:
1.1. Wie ist heute die Kontrolle der Radioaktivität in der Schweiz organisiert?
1.2. Hat sich die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kan- tonen im Bereich der Kontrollen bewährt?
1.3. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militä- rischen Stellen zu beurteilen?
2.1. Welche Konsequenzen sind aus dem Fall Tschernobyl zu ziehen für die Information der Bevölkerung im allgemei- nen sowie für den Austausch und die Koordination der Information mit dem Ausland?
2.2. Weshalb hat man es unterlassen, sobald eine Zunahme der Radioaktivität festgestellt wurde, genaue Daten in bezug auf die wichtigsten betroffenen Nahrungsmittel sowie Anga- ben über die zulässigen Werte in unserem Lande und allenfalls in Nachbarländern zu veröffentlichen?
2.3. Es scheint, dass die Grenzwerte über gewisse radioak- tive Elemente, wie zum Beispiel Cäsium, den zuständigen kantonalen Stellen nicht mitgeteilt wurden. Wie steht es heute in dieser Frage?
2.4. Weshalb werden in der Schweiz andere Messeinheiten verwendet als im Ausland?
3.1. Ist die wirtschaftliche Landesversorgung mit lebens- wichtigen Gütern und Dienstleistungen auch für den Fall einer radioaktiven Verseuchung des Landes sichergestellt? Zu denken ist u. a. an Milchpulver, Säuglingsnahrung, Gemüse, Futtermittel.
3.2. Wie ist sichergestellt, dass die für Schwangere, stillende Mütter und Kinder empfohlenen Nahrungsmittel diesen auch zur Verfügung stehen?
4.1. Wie ist die Kontrolle für Lebensmittel vorgesehen, die später, zum Beispiel in Form von Konserven, in unser Land eingeführt werden?
5.1. Sollte nicht die Grundlagenforschung zum Beispiel über die radioaktive Verseuchung des Bodens und von Kulturen sowie über Massnahmen zu deren Reduktion gefördert werden?
5.2. Es müsste auch untersucht werden, ob Zusammen- hänge zwischen der Zunahme der Radioaktivität und dem Waldsterben festgestellt werden können.
Texte de l'interpellation du 16 mai 1986
L'accident survenu à la centrale nucléaire de Tchernobyl a également en Suisse des conséquences qui doivent être sérieusement analysées. Le Conseil fédéral est prié de faire rapport sur la situation actuelle dans le domaine de la santé publique et de répondre en particulier aux questions sui- vantes:
1.1. Comment le contrôle de la radioactivité est-il organisé actuellement en Suisse?
1.2. La répartition des tâches entre la Confédération et les cantons est-elle satisfaisante dans ce domaine?
1.3. Qu'en est-il de la collaboration entre les autorités civiles et militaires?
2.1. Quelles conséquences le gouvernement tire-t-il du cas 34-N
de Tchernobyl en ce qui concerne l'information de la popu- lation en général, et l'échange des connaissances ainsi que la coordination des informations avec les pays étrangers? 2.2. Pourquoi des données précises n'ont-elles pas été publiées dès qu'on a constaté une augmentation de la radioactivité, s'agissant des principaux produits alimen- taires concernés, avec l'indication des normes limites admises dans notre pays, et, éventuellement, les normes retenues dans les pays voisins?
2.3. Il semble que des valeurs limites n'ont pas été communi- quées aux services cantonaux compétents pour certains éléments radioactifs, par exemple le césium. Qu'en est-il exactement aujourd'hui?
2.4. Pourquoi utilise-t-on en Suisse d'autres unités de mesure qu'à l'étranger?
3.1. L'approvisionnement du pays en biens et en services de première nécessité est-il garanti en cas de contamination radioactive? Nous pensons notamment au lait en poudre, aux aliments pour nourissons, aux légumes, aux fourrages. 3.2. Comment assure-t-on que les produits alimentaires recommandés soient à disposition des femmes enceintes, des mères qui allaitent et des enfants?
4.1. Comment le contrôle des denrées alimentaires qui pour- raient entrer plus tard dans le pays, par exemple sous forme de conserves, se fera-t-il?
5.1. Ne convient-il pas d'encourager la recherche fondamen- tale sur la contamination radioactive du sol et des cultures, ainsi que sur des mesures permettant éventuellement de la réduire ?
5.2. Il s'agira aussi d'examiner si des relations peuvent être établies entre l'augmentation de la radioactivité et le dépé- rissement des forêts.
86.429 Interpellation Carobbio Kernkraftwerke und Energiepolitik Centrales nucléaires et politique énergétique
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Der Unfall im sowjetischen Kernkraftwerk Tschernobyl und die Ausbreitung der radioaktiven Wolke über ganz Europa haben gezeigt, dass die Kernkraftwerke sowohl für die Bevölkerung in der Umgebung der Werke als auch für jene, die Tausende von Kilometern entfernt ist, eine dauernde Gefahr darstellen. Die Schweiz ist von solchen Gefahren nicht verschont. Zudem haben die lückenhafte und ver- spätete Information durch die Sowjetunion zusammen mit den widersprüchlichen Angaben, die auch in der Schweiz über die Gefahren der Radioaktivität verbreitet wurden, auf dem Gebiet der Kernenergiepolitik einen Mangel an Trans- parenz und Demokratie zutage treten lassen und gezeigt, wie wenig man auch in unserem Land darauf vorbereitet ist, mit den Auswirkungen, welche die Verwendung der Kern- energie auf Gesellschaft und Umwelt hat, fertig zu werden. Dies wirft die grundsätzliche Frage auf, ob die Verwendung der Kernenergie beim heutigen Stand der Kenntnisse eine annehmbare Lösung der Energieprobleme darstellt und ob sich nicht auch in unserem Land eine Neubesinnung auf- drängt.
Der Unterzeichnete bittet darum den Bundesrat um Aus- kunft auf die folgenden Fragen:
Welche Schlüsse zieht er aus dem Unfall im sowjetischen Kernkraftwerk Tschernobyl in bezug auf die schweizerische Energiepolitik, die Sicherheit unserer Kernkraftwerke und die Folgen allfälliger Unfälle in unseren Anlagen?
Ist er angesichts der Probleme, die der Unfall von Tscher- nobyl aufgeworfen hat, nicht der Meinung, eine Ueberprü- fung der schweizerischen Energiepolitik sei unumgänglich? Die Ueberprüfung sollte umfassen:
a. die Verwirklichung einer Energiepolitik, die dem Energie-
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16 juin 1986
sparen und der Entwicklung alternativer Energien breiten Platz einräumt;
b. den Verzicht auf den Bau weiterer Kernanlagen und vor allem die Aufhebung der Rahmenbewilligung für den Bau des Kernkraftwerks Kaiseraugst;
c. auf weitere Sicht die allmähliche Stillegung der in Betrieb stehenden Werke.
a. Welche eidgenössischen und kantonalen Stellen sind für die Messung der Strahlenbelastung zuständig?
b. Welche natürlichen Elemente (Luft, Boden, Wasser) wur- den auf ihre Strahlenbelastung hin untersucht?
c. Welche und wie viele Messgeräte wurden eingesetzt, und als wie zuverlässig und repräsentativ sind die Messwerte anzusehen?
d. Welche Einheiten wurden für die Messung der Radioakti- vität verwendet, und wie weit lassen sich unsere Werte mit den Messdaten anderer Länder vergleichen? Welche Schwellenwerte (Warn- und Alarmwerte) wurden ver- wendet?
e. Welche radioaktiven Elemente wurden festgestellt und welche nicht?
f. Wie soll gewährleistet werden, dass die Messung der Belastung des Bodens, des Wassers und des Gemüses durch radioaktive Rückstände fortgesetzt wird, und wie will man in Zukunft Sanierung, Prävention und Information der Bevölkerung sicherstellen?
g. Wie will man im Sinne von Artikel 47 des Umweltschutz- gesetzes vorgehen, um alle Daten und Unterlagen über die Folgen des radioaktiven Niederschlags für die regelmässige und periodische Veröffentlichung von Berichten zu den in Punkt 3 f gestellen Fragen zur Verfügung zu stellen?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
L'accident survenu à la centrale nucléaire soviétique de Tchernobyl et la diffusion dans toute l'Europe du nuage radioactif ont montré que les centrales nucléaires consti- tuent un danger constant tant pour les populations limi- trophes que pour celles qui se trouvent même à des milliers de kilomètres de distance. La Suisse n'échappe pas à de semblables dangers. Les lacunes et les retards dans l'infor- mation fournie par les Soviétiques, ainsi que les instructions contradictoires données même en Suisse concernant les dangers liés à la radioactivité, ont en outre mis en évidence le manque de transparence et de démocratie dans le secteur de la politique énergétique nucléaire, tout en soulignant l'incapacité, même dans notre pays, de maîtriser les consé- quences de l'utilisation de l'énergie nucléaire sur le plan social et sur celui de l'environnement.
Tout cela soulève le problème de fond suivant: Le recours à l'énergie nucléaire constitue-t-il, au stade actuel des con- naissances, une solution acceptable des problèmes énergé- tiques et une nouvelle réflexion ne s'impose-t-elle pas égale- ment dans notre pays?
Compte tenu des considérations qui précèdent, le sous- signé demande au Conseil fédéral de répondre aux ques- tions ci-dessous:
Du point de vue de la politique énergétique suisse, quelles sont ses appréciations de la sécurité des centrales nucléaires et des conséquences d'accidents possibles dans nos installations, à la lumière de l'accident survenu à Tcher- nobyl?
N'estime-t-il pas, vu les problèmes soulevés par cet acci- dent, qu'il est nécessaire de réexaminer la politique énergé- tique suisse? Cet examen devrait porter sur:
l'instauration d'une politique énergétique faisant une large place à l'économie d'énergie et au développement des éner- gies de remplacement;
la renonciation à la construction de nouvelles installations
nucléaires, et en particulier l'annulation de l'autorisation générale accordée pour la construction de la centrale nucléaire de Kaiseraugst;
a. quels sont les services fédéraux et cantonaux compétents pour relever les taux de radioactivité;
b. quels composants naturels (air, sol, eaux) ont été exa- minés en rapport avec le taux de radioactivité;
c. quels appareils ont été utilisés et combien, et quel est le degré de fiabilité et de représentativité des données rele- vées;
d. quelles unités de mesure des taux de radioactivité on a utilisées et quelles sont les possibilités de comparaison avec les données d'autres pays; quels sont, de plus, les seuils de mise en garde et d'alerte fixés;
e. quels sont les éléments radioactifs qui ont été relevés et quels sont ceux qui ne l'ont pas été;
f. comment on a l'intention de continuer à contrôler la charge polluante résiduelle dans le sol, dans l'eau et dans les végétaux, et quelles stratégies on entend adopter pour prévenir, assainir et informer la population, à l'avenir;
g. compte tenu de l'article 47 de la loi fédérale sur la protec- tion de l'environnement, comment on entend procéder pour mettre à disposition toutes les données et toute la documen- tation relatives aux conséquences des retombées radioac- tives qui ont été recueillies, ainsi que pour publier régulière- ment et périodiquement des rapports sur ce qui fait l'objet du point 3 f.
86.430 Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion Reaktorunfall Tschernobyl. Auswirkungen Interpellation du groupe démocrate-chrétien Accident à la centrale nucléaire de Tchernobyl. Conséquences
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Im Zusammenhang mit dem Unfall im Kernkraftwerk Tscher- nobyl und den Auswirkungen der radioaktiven Verseuchung auch auf die Schweiz bittet die CVP-Fraktion um Auskunft auf folgende Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der radio- aktiven Ausfälle auf Mensch, Tier, Pflanzen und landwirt- schaftliche Produkte?
Welche Auswirkungen hat der KKW-Unfall von Tscherno- byl auf die Energiepolitik des Bundes, insbesondere auch auf die Anforderungen an die Sicherheit unserer Kernkraft- werke?
Ist der Bundesrat der Meinung, dass während einer Uebergangszeit bis zur endgültigen Abklärung der Ursa- chen des KKW-Unfalls von Tschernobyl ein Moratorium für den Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz festgesetzt werden sollte?
Ist die Versorgung unserer Bevölkerung mit lebensnot- wendigen Gütern im Fall einer schwerwiegenden Verseu- chung gewährleistet? Ist die Schweiz in der Lage, echte Notstandsmassnahmen durchzuführen (Bereitstellung von Milchpulver und Säuglingsnahrung etc.)?
Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus den auf- getretenen Mängeln bei der Kontrolle der Radioaktivität (fehlende oder zu wenig empfindliche Messgeräte, ungenü- gende Information der Bevölkerung)? Wie erklärt der Bun- desrat, dass in der Schweiz höhere Grenzwerte gelten als im Ausland?
Ist die Zusammenarbeit aller schweizerischen Fachstellen
Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
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(Strahlenschutzkommission, KUeR, AC-Dienst der Armee, BAG usw.) gewährleistet?
Führt der Kernkraftwerk-Unfall von Tschernobyl und die trotz der grossen Entfernung eingetretene Beeinträchtigung der Schweiz zu einer veränderten Beurteilung der atomaren Gefahren bei Militär und Zivilschutz?
Wie stellt sich der Bundesrat zur Entschädigung von Ertragsausfällen für die betroffenen Kreise?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass unverzüg lich internationale Kontakte mit dem Ziel notwendig sind, die Sicherheitsstandards bei Kernkraftwerken und das Ver- halten, insbesondere die Information der internationalen Oeffentlichkeit, bei Unfällen zu vereinheitlichen? Welche entsprechenden Schritte gedenkt der Bundesrat einzu- leiten?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
A la suite de l'accident qui s'est produit à la centrale nucléaire de Tchernobyl et au vu des retombées radioac- tives qui ont eu des effets en Suisse également, le groupe PDC demande au Conseil fédéral de le renseigner sur les points suivants:
Quels sont, aux yeux du Conseil fédéral, les effets pro- duits par les retombées radioactives sur les êtres humains, sur les. animaux, sur les plantes et sur les produits agri- coles?
Quelles incidences l'accident à la centrale nucléaire de Tchernobyl aura-t-il sur la politique énergétique de la Confé- dération, notamment en ce qui concerne les exigences quant à la sécurité de nos centrales nucléaires?
Le Conseil fédéral estime-t-il qu'il conviendrait de décré- ter un moratoire pour la construction de nouvelles centrales nucléaires en Suisse, jusqu'à ce que les causes de l'accident de Tchernobyl soient définitivement élucidées?
L'approvisionnement de la population de notre pays en biens de première nécessité est-il garanti en cas de contami- nation grave? La Suisse est-elle en mesure d'appliquer de véritables mesures d'urgence (mise à disposition de lait en poudre et d'aliments pour nourrissons etc.)?
Quelles conséquences le Conseil fédéral tire-t-il des lacunes qui sont apparues dans le contrôle de la radioacti- vité (manque d'appareils ou appareils trop peu sensibles, carences dans l'information de la population)? Comment explique-t-il que l'on tolère en Suisse des valeurs-limites plus élevées qu'à l'étranger?
La collaboration entre tous les organes compétents en Suisse est-elle assurée (Commission de la protection contre les radiations, Commission fédérale de surveillance de la radio-activité, Service de protection AC de l'armée, OFSP, etc.)?
L'accident à la centrale nucléaire de Tchernobyl et les retombées sur la Suisse, malgré son grand éloignement, ont-ils amené les autorités militaires et de la protection civile à réviser leur jugement en ce qui concerne le danger ato- mique?
Qu'envisage d'entreprendre le gouvernement en vue du dédommagement des milieux qui ont subi un manque à gagner?
Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas, lui aussi, qu'il faut établir immédiatement des contacts au niveau international dans le but d'unifier les normes de sécurité relatives aux centrales nucléaires ainsi que le comportement à adopter en cas d'accident, notamment pour ce qui touche à l'informa- tion de l'opinion publique internationale? Quelles démarches le gouvernement pense-t-il entreprendre en ce sens?
Sprecher - Porte-parole: Schmidhalter
86.436 Interpellation Fetz Reaktorkatastrophe von Tschernobyl Catastrophe à la centrale nucléaire de Tchernobyl
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl wirft eine Reihe von Fragen auf in bezug auf die direkten Auswirkungen auf die Schweizer Bevölkerung, und sie wirft ein neues Licht auf die Sicherheit von Kernenergie im allgemeinen und von Atomkraftwerken im besonderen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
I. Zu den direkten Auswirkungen auf die Schweizer Bevölke- rung:
Weshalb hat die Kommission für AC-Schutz (KAC) mit ihren Warnungen und Empfehlungen an die Bevölkerung nach dem Reaktorunglück so langsam reagiert? In Baden- Württemberg (BRD) beispielsweise wurden die Messlabors bereits 2 Tage früher alarmiert.
Wie begründet der Bundesrat, dass die in der Schweiz zulässigen Grenzwerte derart hoch sind verglichen mit anderen Ländern, aber auch verglichen mit dem gesund- heitlichen Gefährdungspotential? (Beispiel: Schweiz: zuläs- sige Dosis von 500 mrem zusätzlich, Baden-Württemberg nur 30 mrem zusätzlich:)
Ist der Bundesrat bereit, die zulässigen Grenzwerte sofort und massiv herabzusetzen? An welche Werte denkt er?
Bekanntlich haben diese radioaktiven Stoffe Halbwertzeiten von vielen Jahren. Welche gesundheitlichen Auswirkungen sind deshalb in Zukunft zu erwarten? Rechnet der Bundes- rat auch mit einem Anstieg der Krebshäufigkeit in 10 bis 20 Jahren, wie das einige Fachleute befürchten?
Ist damit zu rechnen, dass die nun im Boden abgelagerten strahlenden Isotope via Pflanzen und Tiere die Menschen weiterhin über Jahre hinweg gefährden?
Ist der Bundesrat bereit, in Gebieten, die einer besonders hohen Strahlenbelastung ausgesetzt waren (z. B. Tessin usw.), medizinische Langzeitstudien zu veranlassen, die die Entwicklung der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung über Jahre hinweg beobachten und analysieren?
Il. Sicherheitsszenario in der Schweiz:
Wie würde die Bevölkerung in der Schweiz von einem AKW-Unglück hier erfahren? Wie würde informiert? Welche Sicherheitsvorkehrungen würden getroffen?
Wie stellt sich der Bundesrat eine Evakuierung von über einer Million Menschen vor, wenn beispielsweise ein Super- GAU in der Region Basel, wo es eine grosse Konzentration von AKWs gibt, eintreten würde?
Wie stellt sich der Bundesrat eine Dekontamination einer ganzen Landschaft vor?
Welche Störfälle in nuklearen Anlagen sind bis heute in der Schweiz aufgetreten? Ich bitte um eine genaue Liste aller auch noch so kleinen Storfälle seit Lucens 1969.
Gemäss Kernenergie-Haftpflichtgesetz müssen die AKW- Betreiber sich privat für 300 Millionen Franken versichern; der Bund übernimmt eine weitere Haftung von 1 Milliarde Franken pro AKW. Angesichts der möglichen Schäden eines Super-GAU sind das natürlich lächerliche Summen. Ist der Bundesrat bereit, das Kernenergie-Haftpflichtgesetz sofort dahingehend zu revidieren, eventuell mittels dringlichem Bundesbeschluss, dass ein AKW für mindestens 100 Milliar- den versichert sein muss?
III. Schweizerisches Energieszenario:
d. h. die Rahmenbewilligung zu widerrufen?
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Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass der raschest- mögliche Ausstieg der Schweiz aus der Atomenergie zum Schutze der Bevölkerung ein Gebot der Stunde sei?
Ist der Bundesrat bereit, einen Aktionsplan ausarbeiten zu lassen, wie und in welchem Zeitraum die bestehenden AKW in der Schweiz stillgelegt werden können?
Ist der Bundesrat bereit, ein neues Energieszenario für die Schweiz zu erstellen, das auf Sparmassnahmen für eine massive Eindämmung des Energieverbrauchs sowie auf der intensiven Entwicklung und Anwendung von alternativen, dezentralen Energien beruht?
Ist der Bundesrat bereit, so schnell als möglich ein effizientes Elektrizitätsspargesetz sowie ein Energiegesetz auszuarbeiten und in Kraft zu setzen?
Wieviel kann eingespart werden durch eine sofortige Drosselung der Elektrizitätsproduktion für den Export? Bekanntlich wurde im sehr kalten Winter 1984/85 selbst während den besonders kalten Tagen noch das 1,5fache der Stromproduktion von Leibstadt exportiert (Quelle: BaZ vom 21. Februar 1985).
Ist der Bundesrat bereit, einen dringlichen Sonderkredit von mehreren Millionen zu gewähren für die Weiterentwick- lung und Anwendung von sanften, dezentralen Energien? Da es bekanntlich eine reichhaltige Grundlagenforschung dazu gibt, ist es heute dringlich, dass entsprechende Pilot- projekte in Städten, Gemeinden usw. finanziert werden, um endlich breit angelegte Erfahrungen bei der Anwendung sammeln zu können.
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Bundes- rat Schlumpf in seinem Interview in der Bündner Zeitung kurz nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl die Landesre- gierung einseitig und gegen die Interessen der Bevölkerung auf die Atomenergie festgelegt hat? Ist eine solche Aussage - wenige Tage nach dem Unfall, ohne nähere Informationen - nach Meinung des Bundesrates nicht verantwortungslos? Ist unter diesen Umständen Bundesrat Schlumpf als Energieminister überhaupt noch tragbar?
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Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
La catastrophe survenue à la centrale nucléaire de Tcherno- byl soulève une série de questions relatives aux consé- quences directes pour la population de Suisse et éclaire d'un jour nouveau la sécurité de l'énergie nucléaire en général et des centrales nucléaires en particulier.
En rapport avec ce qui précède, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Au sujet des conséquences directes pour la population de la Suisse:
Pourquoi la Commission pour la protection AC a-t-elle attendu si longtemps, après la catastrophe, pour adresser à la population des mises en garde et des recommandations ? Dans le Land de Bade-Wurtemberg (RFA) par exemple, les laboratoires de mesure ont déjà été alarmés deux jours plus tôt.
Comment le Conseil fédéral explique-t-il que les valeurs limites admises en Suisse soient si élevées par comparaison avec celles d'autres pays, mais aussi compte tenu du danger potentiel pour la santé? (ex. Suisse: dose admissible de 500 mrem supplémentaires; Bade-Wurtemberg seulement 30 mrem supplémentaires). Le Conseil fédéral est-il prêt à abaisser immédiatement et fortement les valeurs limites admissibles? A quel niveau envisage-t-il de fixer le nouveau seuil?
Quels sont les taux de césium, de strontium, de krypton et de plutonium mesurés en Suisse ? Où exactement ont-ils été mesurés? A-t-on également décelé des rayons alpha, qui permettent de conclure à la présence de radionucléides, extrêmement dangereux? Combien ?
Comme on le sait, ces substances radioactives ont une demi-vie de nombreuses années.
Quelles répercussions sur la santé faut-il en attendre à l'avenir? Le Conseil fédéral s'attend-il aussi à une augmen- tation du nombre des cancers dans 10 à 20 ans, comme le craignent certains experts?
Doit-on prévoir que les isotopes radioactifs qui sont mainte-
nant dans le sol continueront pendant des années à consti- tuer un danger pour les hommes, par le biais des végétaux et des animaux?
Le Conseil fédéral est-il prêt, pour les régions qui ont été exposées à des irradiations particulièrement fortes (p.ex. le Tessin, etc.), à faire des études médicales de longue durée, visant à l'observation et à l'analyse de l'évolution, pendant une longue période, de la santé de la population con- cernée ?
Il. Scénario de la sécurité en Suisse:
Comment la population habitant en Suisse apprendrait- elle qu'il y a eu un accident dans une centrale nucléaire? Comment se ferait l'information? Quelles mesures de sécu- rité prendrait-on ?
Comment le Conseil fédéral se représente-t-il l'évacuation de plus d'un million de personnes, s'il se produisait par exemple le plus grave accident imaginable («super-GAU») dans la région de Bâle, où il y a une grande concentration de centrales nucéaires? Comment voit-il la décontamination d'une région entière ?
Quels ont été jusqu'ici les incidents survenus en Suisse dans des installations nucléaires ? Prière de fournir une liste exacte de ceux-ci - même s'ils ne sont que de minime importance - depuis l'accident de Lucens en 1969.
Selon la loi sur la responsabilité civile en matière nuclé- aire, l'exploitant d'une installation nucléaire doit contracter auprès d'un assureur privé une assurance de 300 millions de francs; la Confédération répond en outre d'un dommage à concurrence d'un milliard de francs par installation nuclé- aire. En regard des dommages possibles en cas d'accident majeur («super-GAU»), ces montants sont évidemment déri- soires. Le Conseil fédéral est-il prêt à réviser immédiatement ladite loi, le cas échéant en prenant un arrêté fédéral urgent, de telle sorte qu'une centrale nucléaire soit obligatoirement assurée pour 100 milliards de francs au moins?
III. Scénario de l'approvisionnement énergétique de la Suisse:
Le Conseil fédéral est-il prêt à renoncer à Kaiseraugst, c'est-à-dire à retirer l'autorisation générale ?
Estime-t-il lui aussi que la raison commande aujourd'hui à la Suisse de renoncer dès que possible à l'énergie nuclé- aire, ceci afin de protéger la population ?
Le Conseil fédéral est-il prêt à faire élaborer un plan d'action sur les modalités et le calendrier de l'arrêt des centrales nucléaires qui existent en Suisse ?
Est-il disposé à préparer un nouveau scénario de l'ap- provisionnement énergétique de la Suisse, qui reposerait d'une part sur des mesures d'économie visant à réduire massivement la consommation d'énergie et d'autre part sur le développement et l'utilisation poussés d'énergies de rem- placement, dont les sources devront être décentralisées? 13. Le Conseil fédéral est-il prêt à élaborer et à mettre en vigueur aussi rapidement que possible une loi efficace sur les économies d'électricité ainsi qu'une loi sur l'énergie ? 14. Combien d'électricité pourrait-on économiser en rédui- sant immédiatement la production de courant destinée à l'exportation ?
Comme on le sait, pendant l'hiver 1984/1985, même les jours où il a fait particulièrement froid, on a encore exporté une quantité de courant équivalant à 1 1/2 fois la production de Leibstadt (source: Basler Zeitung du 21 février 1985).
Le Conseil fédéral est-il prêt à ouvrir un crédit spécial urgent de plusieurs millions de francs pour le développe- ment et l'utilisation d'énergies douces, dont les sources seraient décentralisées? Comme on le sait, la recherche fondamentale dans ce domaine est abondante; aussi est-il urgent, aujourd'hui, de financer des projets-pilotes réalisés sur ces bases dans les villes, les communes, etc., afin de pouvoir disposer enfin d'une vaste expérience dans la mise en application.
Juni 1986
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Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
86.437 Interpellation Günter Verletzung der Strahlenschutzverordnung Protection contre les radiations. Violation de l'ordonnance
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
In den letzten Tagen ist klar geworden, dass die KAC eine massive Verletzung der Strahlenschutzverordnung durch Unterlassen von Massnahmen zugelassen hat. Die einfache Anordnung, die Milch in den kritischsten 14 Tagen nach dem Störfall im Kernkraftwerk Tschernobyl nicht zu konsu- mieren und die Kühe in den Ställen zu lassen, hätte genügt, um die Werte für unsere Bevölkerung weit innerhalb der vorgesehenen Sicherheitsgrenzen zu halten.
Zurzeit ist nicht klar, ob die Verletzung der Strahlenschutz- verordnung bewusst erfolgte. Legt man den Berechnungen Zahlen zugrunde, wie sie z. B. die Schweizerische Naturfor- schende Gesellschaft in ihrem «Bericht zur Sicherheit der Kernenergie» 1978/79 publizierte, muss aufgrund der Unter- lassungen der KAC möglicherweise umgerechnet auf die ganze Bevölkerung der Schweiz mit mehreren hundert zusätzlichen Krebsopfern in den nächsten Jahrzehnten gerechnet werden.
Ist der Bundesrat bereit, eine Untersuchung durchzufüh- ren, weshalb die KAC die Strahlenschutzverordnung nicht beachtet hat, und daraus die nötigen (auch strafrechtlichen) Konsequenzen zu ziehen?
Sollte sich der Bundesrat auf den Standpunkt stellen, Artikel 1c der Strahlenschutzverordnung decke den einge- troffenen Fall nicht ab (was nach Ansicht des Interpellanten falsch ist), ist er sich dann bewusst, dass sich auch in diesem Fall, in Friedenszeiten, die entscheidende Stelle nach Artikel 4 der Verordnung ganz eng an die bestehenden Vorschriften und Grenzwerte zu halten hat?
Wer fasste den Entschluss, die Strahlenschutzverordnung nicht einzuhalten, und auf Antrag von wem? Auf welcher Rechtsgrundlage soll angeblich dieser eigenmächtige Entschluss gefallen sein?
Nachdem immer wieder die ICRP-Werte als Ausrede ange- führt werden: Ist sich der Bundesrat bewusst, dass diese Werte in Teilbereichen auch tiefer liegen als bestehende schweizerische Vorschriften? Gedenkt der Bundesrat, diese Werte integral als Richtwerte zu übernehmen oder nur dort, wo sie höher liegen?
Wie kommt es, dass die schweizerischen Werte über die Zulässigkeit von radioaktivem Jod in der Milch schon heute weit über denjenigen anderer Länder liegen? Hängt das mit den Interessen der Schweizer Milchwirtschaft zusammen, oder nimmt die Landesregierung eine erhöhte Resistenz der Eidgenossen und vor allem ihrer Kinder und Schwangeren gegen Strahlen an?
Wie kommt der Leiter der Abteilung Strahlenschutz der HSK, Herr Prêtre, dazu, wahrheitswidrige Aeusserungen zur Beruhigung der Bevölkerung in den Medien zu verbreiten? Auf die Frage, warum die Strahlenschutzverordnung nicht angewendet werde, erklärte er nämlich u. a .:
a) Die Werte seien seit zehn Jahren veraltet. Die Verordnung datiert aber von 1976. Will der Bundesbeamte damit sagen, dass der Bundesrat eine Verordnung in Kraft setzte, die bereits am ersten Tag falsch war?
b) Des weiteren sagte er, eine Revision habe bis heute dann
aus juristischen Gründen nicht erfolgen können: Ich stelle fest, dass am 27. Mai 1981 eine Bagatellrevision erfolgte; also ist auch diese Aussage offensichtlich falsch.
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
Ces derniers jours, il est apparu clairement que la Commis- sion pour la protection AC, en négligeant de prendre des mesures, a gravement violé l'ordonnance concernant la protection contre les radiations. Il aurait simplement suffi d'ordonner de ne pas consommer de lait pendant les 14 jours - les plus critiques - qui ont suivi l'accident de Tcher- nobyl et de laisser les vaches dans les étables pour que les taux de radioactivité auxquels la population de notre pays a été exposée restent bien au-dessous des valeurs-limite de sécurité prévues.
Actuellement, on ne sait pas au juste si l'ordonnance concernant la protection contre les radiations a été violée délibérément. Si l'on prend comme base de calcul des chiffres tels que ceux qui ont par exemple été publiés en 1978/79 par la Société helvétique des sciences naturelles dans son «Rapport sur la sécurité de l'énergie nucléaire», on peut s'attendre à ce que les négligences de la Commission AC provoquent peut-être, au cours des prochaines décen- nies et pour l'ensemble de la population de notre pays, plusieurs centaines de victimes supplémentaires du cancer. 1. Le Conseil fédéral est-il prêt à ordonner une enquête pour savoir pourquoi la Commission AC n'a pas observé l'ordon- nance concernant la protection contre les radiations et à en tirer les conséquences qui s'imposent (allant jusqu'à l'ou- verture d'une enquête pénale) ?
Si le Conseil fédéral devait être d'avis que l'article 1 c de l'ordonnance susmentionnée n'est pas applicable dans le cas qui nous intéresse (ce que l'auteur de l'interpellation considèrerait comme une erreur), est-il alors conscient du fait que, même dans ce cas, l'autorité compétente au sens de l'article 4 de l'ordonnance a l'obligation, en temps de paix, d'appliquer très strictement les prescriptions et valeurs limites?
Qui a pris la décision de ne pas respecter l'ordonnance concernant la protection contre les radiations et sur propo- sition de qui ? Sur quelle base légale prétend-on s'être fondé pour prendre cette décision arbitraire ?
Puisqu'on avance tout le temps les valeurs limites fixées par l'ICRP pour se justifier: le Conseil fédéral sait-il que dans certains domaines, ces taux sont même plus bas que ceux qui sont prévus dans les prescriptions que nous avons en Suisse? A-t-il l'intention de reprendre intégralement ces taux comme valeurs indicatives ou seulement lorsque ceux- ci sont plus élevés?
Comment se fait-il que les taux admissibles d'iode radio- actif dans le lait sont actuellement déjà bien plus élevés en Suisse que dans d'autres pays? Cela tient-il aux intérêts de l'économie laitière suisse ou le gouvernement admet-il que les Helvètes et en particulier leurs enfants ainsi que les femmes enceintes sont plus résistants ?
Comment le chef de la division de la radioprotection de la division principale de la sécurité des installations nucléaires, Monsieur Prêtre, en arrive-t-il à diffuser par les médias des déclarations contraires à la vérité pour tranquilliser la popu- lation ? En effet, lorsqu'on lui a demandé pourquoi on n'avait pas appliqué l'ordonnance concernant la protection contre les radiations, il a notamment dit:
a. que les valeurs limites étaient périmées depuis dix ans. L'ordonnance datant de 1976, le fonctionnaire en question a-t-il voulu dire par là que le Conseil fédéral a mis en vigueur une ordonnance qui, dès le premier jour, était mauvaise ? b. que, par ailleurs, il n'a pas été possible jusqu'ici de procéder à une révision, pour des raisons juridiques; or, je constate qu'une révision mineure a été effectuée le 27 mai
Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
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N
16 juin 1986
1981; cette déclaration est donc elle aussi manifestement fausse.
86.441 Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion Tschernobyl. Konsequenzen Interpellation du groupe radical-démocratique Catastrophe de Tchernobyl. Conséquences
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Angesichts der verständlichen Verunsicherung breiter Bevölkerungskreise nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl und im Bewusstsein der grossen Verantwor- tung, die auf den Vertretern von Politik und Behörden lastet, bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Vereinbarungen über die Ausarbeitung sowie Festlegung von anspruchsvollen Sicherheitsstandards und deren Kon- trolle getroffen werden,
die gegenseitige lückenlose und frühzeitige Information über Reaktorstörfälle und über den allfälligen Austritt radio- aktiver Substanzen sichergestellt wird,
die für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit massgeblichen Strahlungsgrenzwerte in Luft, Wasser, Boden und Lebensmitteln harmonisiert werden?
die Sicherheit unserer Kernkraftwerke im Vergleich zu ausländischen,
die Kontrollen, denen die schweizerischen Kernkraftwerke unterworfen sind,
die wesentlichen Unterschiede zwischen den Reaktorun- fällen in Tschernobyl und Harrisburg sowie deren Auswir- kungen?
Ist der Bundesrat bereit, die von der Sowjetunion und der Internationalen Atomenergiebehörde zur Verfügung gestell- ten Informationen über die Ursachen und Folgen des Reak- torunglücks von Tschernobyl durch ausgewiesene Fach- leute überprüfen und allfällig sich daraus ergebende sicher- heitstechnische Verbesserungsmöglichkeiten in der Schweiz realisieren zu lassen?
Obwohl die Information der Schweizer Behörden nach dem Unglück von Tschernobyl im internationalen Vergleich einen guten Eindruck hinterlassen hat, ist Kritik laut ge- worden.
Wie beurteilt der Bundesrat die behördliche Informations- politik nach Tschernobyl?
Hat sich die Organisation für die messtechnische Erfas- sung und Auswertung der Verstrahlung bewährt?
Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus den Erfah- rungen in bezug auf die Beschaffung von Messdaten, die behördliche Informationspolitik, die Alarmierungsdisposi- tive und die Aufgaben und Organisation des Zivilschutzes? 5. Radioaktive Strahlung entsteht nicht nur bei Atombom- benversuchen oder bei Reaktorunfällen. Sie ist auch als natürliche Strahlung allgegenwärtig, und sie wird sogar für medizinische Zwecke benutzt.
Hält der Bundesrat den Wissensstand der Bevölkerung über die Intensität und die Auswirkungen dieser Strahlungs- arten sowie die Bedeutung der Messwerte für genügend? - Hält er gegebenenfalls eine gezielte und allgemeinver-
ständliche Information der Bevölkerung für zweckmässig und nötig?
Wie sieht das Informationskonzept des Bundesrates in Krisenfällen sowie die Zusammenarbeit mit den Medien aus?
Sieht der Bundesrat in Krisenlagen Gefahren in der Tatsa- che, dass Medien aus dem Ausland grenzüberschreitend wirken und so allenfalls zu einem Informationswirrwarr und damit zur Verunsicherung führen können?
die Konsequenzen eines allfälligen Ausstieges unseres Landes aus der Kernenergie in bezug auf unseren Wohl- stand und unsere Arbeitsplätze,
die Möglichkeiten des vermehrten Einsparens von Strom in der Wirtschaft und den privaten Haushalten,
die realistischen Möglichkeiten des Einsatzes alternativer Energiequellen und dezentralisierter Energieerzeugung,
die ökologischen Konsequenzen einer allfälligen Verlage- rung zur Energieerzeugung mit fossilen Brennstoffen,
die versorgungspolitischen Konsequenzen eines allfälli- gen Ausweichens auf vermehrte Stromimporte?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
Étant donné l'inquiétude bien compréhensible de larges couches de la population après la catastrophe nucléaire de Tchernobyl et compte tenu des énormes responsabilités qui pèsent sur les représentants du pouvoir politique et des autorités, nous prions le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
qu'une information mutuelle et complète soit assurée suf- fisamment tôt sur les défectuosités de réacteurs et sur le rejet incontrôlé de substances radioactives,
que les valeurs limites des radiations dans l'air, l'eau, le sol et les aliments dangereuses pour la santé de l'homme soient harmonisées?
la sécurité de nos centrales nucléaires par comparaison avec les installations de l'étranger,
les contrôles auxquels sont soumises les centrales nucléaires de notre pays, - les différences essentielles entre la catastrophe de Tchernobyl et celle de Harrisburg, et entre leurs effets respectifs ?
Le Conseil fédéral est-il prêt à faire analyser par des experts de renom les informations fournies par l'Union soviétique et par les organismes internationaux s'occupant de l'énergie nucléaire sur les causes et les conséquences de la catastrophe de Tchernobyl, et à faire procéder en Suisse aux améliorations en matière de sécurité qui découlent des renseignements recueillis?
Bien que les informations diffusées par les autorités suisses après la catastrophe de Tchernobyl aient fait bonne
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Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
impression par comparaison avec celles provenant de l'étranger, elles ont été critiquées.
Comment le Conseil fédéral juge-t-il notre politique de l'information après ce qui s'est passé à Tchernobyl?
L'organisation responsable de la mesure et de l'évaluation du degré de radioactivité a-t-elle donné satisfaction ?
Quelles conséquences le Conseil fédéral tire-t-il des évé- nements en ce qui concerne les données relatives aux mesures, la politique d'information des autorités, les dispo- sitifs d'alerte, les tâches et l'organisation de la protection civile?
Le Conseil fédéral estime-t-il que la population en sait assez sur l'intensité et les effets de ce rayonnement et sur l'importance des valeurs mesurées?
Ne considère-t-il pas comme judicieux et nécessaire de renseigner la population à ce sujet de manière complète et intelligible? .
Quelle conception de l'information en période de crise le Conseil fédéral a-t-il et comment envisage-t-il la collabora- tion avec les médias?
En temps de crise, le Conseil fédéral voit-il un danger dans le fait que les médias de l'étranger débordent les frontières et puissent contribuer ainsi à répandre la confusion et à créer l'inquiétude ?
les conséquences sur notre bien-être et sur notre marché du travail au cas où la Suisse se priverait de l'énergie nucléaire,
les possibilités d'économiser davantage le courant électri- que tant dans l'industrie et le commerce que dans les ménages,
les possibilités de recourir de manière réaliste à des sour- ces énergétiques de rechange et à une production d'énergie décentralisée,
les conséquences écologiques d'un éventuel recours à la production d'énergie au moyen de combustibles fossiles,
les conséquences sur notre approvisionnement d'une éventuelle renonciation à des importations accrues de cou- rant électrique ?
Sprecher - Porte-parole: Villiger
86.442 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Tschernobyl. Informationspolitik Interpellation du groupe socialiste Tchernobyl. Politique d'information
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Anerkennt der Bundesrat, dass die behördliche Informa- tionspolitik nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl verwir- rend, zum Teil falsch, unkoordiniert und paternalistisch, kurz, in jeder Hinsicht katastrophal war?
Was hat er angeordnet, und was gedenkt er zu unterneh- men, dass sich ähnlich peinliche Pannen nicht wieder- holen?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
Le Conseil fédéral est-il prêt à reconnaître que la politique d'information adoptée par les autorités à la suite de l'acci- dent qui s'est produit dans un réacteur à Tchernobyl a semé la confusion - les renseignements donnés étaient partielle- ment inexacts - manquait de coordination et était empreinte de paternalisme, en un mot, que cette politique a été catas- trophique à tous égards ?
Qu'a-t-il déjà fait et qu'entend-il entreprendre pour empê- cher qu'une situation aussi malencontreuse ne se renou- velle ?
Sprecher - Porte-parole: Leuenberger Moritz
86.443 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Kernkraftwerk Kaiseraugst Interpellation urgente du groupe socialiste Centrale de Kaiseraugst
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl stellt sich die Frage, ob die in der Frühjahrssession 1985 mehrheitlich genehmigte Rahmenbewilligung für ein Atomkraftwerk in Kaiseraugst noch zu verantworten. ist bzw. ob diese nicht zurückgenommen werden muss.
Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme- und Betriebs- bewilligung des Atomkraftwerkes Gösgen-Däniken stellte der Bundesrat in einem Rekursentscheid vom 29. April 1981 u. a. fest: «Die befürchteten schweren Katastrophen haben sich in zivilen Atomanlagen .... nicht eingestellt. Die Erfah- rung zeigt, dass die heutige Technik mit ausreichender Sicherheit in der Lage ist, Störungen in Kernkraftwerken zu bewältigen und ihre Ausweitung zu einer Katastrophe zu verhindern.»
In einem Bericht der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen (KSA) vom 17. März 1981 betreffend «Neuüberprüfung des Standortes Kaiseraugst» heisst es u. a .: Im Umkreis von 10 km leben 196 881 Menschen. «Der Standort Kaiseraugst zeigt das ungünstigste Bild im Ver- gleich zu andern schweizerischen Standorten .... ist die KSA der Meinung, dass der Notfallplanung eine ganz besondere Beachtung geschenkt werden muss, und dass die Bewilli- gung für den Bau eines Kernkraftwerkes am Standort Kai- seraugst erst erstellt werden sollte, wenn Gewissheit besteht, dass die rasche und wirksame Realisierung der erforderlichen Schutzmassnahmen für die betroffene Bevöl- kerung möglich ist.»
Der stellvertretende Vorsitzende der Moskauer Akademie der Wissenschaften, Jewgeni Welichow, erklärte gemäss NZZ vom 27. Mai 1986: « .... wird es 'Jahre' dauern, bevor die nach dem Unglück geräumte Sperrzone um das Kernkraft- werk von Tschernobyl wieder besiedelt werden kann. Inge- samt waren in einem Umkreis von 30 km um das Kraftwerk 92 000 Menschen evakuiert worden.»
Die Schweizerische Vereinigung für Atomenergie teilte in ihrem Bulletin «Kernpunkte» vom 16. Mai 1986 u. a. mit: «Tschernobyl stellt die Sicherheit der Schweizer Kernkraft- werke nicht in Frage, und für das Ueberdenken unserer Nuklearpolitik liegt kein sachlicher Grund vor.»
Wir ersuchen den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Am 2. Mai 1986 erklärte Bundesrat Schlumpf in der «Bündner Zeitung» u. a .: «Der Unfall von Tschernobyl wird keine Auswirkungen auf die Kernenergiepolitik des Bundes haben. Eine Sistierung der Rahmenbewilligung (Kaiseraugst) ist nicht möglich, weil diese vom Parlament erteilt wurde. Es wäre höchstens noch möglich, die noch ausstehende Baubewilligung nicht zu erteilen. Doch das kommt nicht in Frage.» Teilt der Bundesrat diese Auffas- sung?
Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
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N 16 juin 1986
In der Debatte über die Rahmenbewilligung für Kaiser- augst hielt Kommissionspräsident Stucky folgendes fest: «Im Verfahren zur Genehmigung der Rahmenbewilligung kann das Parlament nicht auf die Standortbewilligung zurückkommen .... Diese Auffassung wird durch Artikel 12 Absatz 3 des Bundesbeschlusses verdeutlicht, wo der Widerruf der Standortbewilligung ausdrücklich als in der Zuständigkeit des Energiewirtschaftsdepartementes liegend erklärt wird.» Ist der Bundesrat bzw. das Energiewirtschafts- departement zu diesem Widerruf bereit?
Im Katastrophenfall können Menschen nicht «nur» in die Keller geschickt werden, sondern müssen, Tschernobyl bewies es, evakuiert werden. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, eine solche Evakuation wäre bei uns nicht durchführbar? Ist nach den Tschernobyl-Erfahrungen nicht davon auszugehen, dass die von der KSA gemachte Auflage unerfüllbar bleibt und daher das Atomkraftwerk Kaiseraugst nicht gebaut werden darf?
Ist dem Bundesrat bekannt, dass die öffentlichen Schutz- räume bei einem Katastrophenfall weitgehend nicht verfüg- bar sind?
Besteht allenfalls die Bereitschaft, dem Parlament die Rahmenbewilligung für «Kaiseraugst» zur Wiedererwägung vorzulegen?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
On doit se demander, après l'accident survenu dans le réacteur nucléaire de Tchernobyl, si l'autorisation générale pour la centrale atomique projetée à Kaiseraugst, que la majorité du Parlement avait approuvée au cours de la ses- sion du printemps de 1985, peut encore être raisonnable- ment maintenue ou s'il ne faudrait pas plutôt l'annuler. En 1981, le Conseil fédéral notait, dans une décision prise sur recours au sujet de l'octroi de l'autorisation relative à la mise en service et à l'exploitation de la centrale nucléaire de Gösgen-Däniken, que les graves catastrophes que l'on avait craint ne s'étaient pas produites dans les installations atomi- ques civiles. L'expérience aurait montré qu'on a de bonnes raisons d'admettre que la technique moderne est en mesure de faire face aux pannes qui se produisent dans les cen- trales atomiques et d'empêcher qu'elles ne prennent des proportions catastrophiques.
Dans un rapport du 17 mars 1981 publié par la Commission fédérale de la sécurité des installations nucléaires (CSA) et concernant le réexamen du site de Kaiseraugst, il est dit notamment que 196 881 personnes habitent dans un rayon de dix kilomètres autour de la centrale projetée. Si on le compare à d'autres emplacements choisis pour la construc- tion de centrales atomiques en Suisse, le site de Kaiseraugst est le plus défavorable. Aussi la commission estimait-elle qu'il fallait accorder une attention spéciale à la planification des mesures de protection et que l'autorisation de cons- truire une centrale nucléaire à Kaiseraugst ne devait être accordée que si on est sûr qu'il est possible de prendre rapidement les dispositions nécessaires pour protéger la population. Le vice-président de l'Académie des sciences de Moscou, M. Jewgeni Welichow, a déclaré, à en croire une nouvelle parue dans la Nouvelle Gazette de Zurich du 27 mai 1986, que des années passeront avant que la zone évacuée après l'accident de Tchernobyl soit de nouveau habitable. 92 000 personnes au total ont été évacuées dans un rayon de 30 km autour de la centrale. L'Association suisse pour l'énergie atomique affirmait entre autres le 16 mai 1986 dans son bulletin «Kernpunkte», que l'accident de Tchernobyl ne mettait pas en cause la sécurité des centrales atomiques suisses, de sorte qu'il n'y avait aucune raison sérieuse de reconsidérer notre politique en la matière. Nous demandons au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes: 1. Le 2 mai 1986, le conseiller fédéral Schlumpf a déclaré notamment à la Bündner Zeitung que l'accident qui s'est produit à Tchernobyl n'aurait pas de répercussion sur la politique fédérale en matière d'énergie nucléaire. Il ajoutait qu'il n'était pas possible de suspendre l'autorisation géné- rale accordée pour la construction de la centrale de Kaiser- augst, celle-ci ayant été accordée par le Parlement. Il serait
tout au plus convenable de refuser l'autorisation de cons- truction encore en suspens. Mais il ne saurait en être ques- tion, a-t-il conclu. Le Conseil fédéral partage-t-il ce avis? 2. Dans le débat qui a eu lieu lors de l'octroi de l'autorisation générale au projet de Kaiseraugst, le président de la com- mission, M. Stucky, avait relevé que le Parlement ne pouvait, dans la procédure concernant l'octroi de l'autorisation générale, revenir sur la décision d'octroyer l'autorisation de site. Il avait ajouté que son avis était précisé par l'article 12, 3e alinéa, de l'arrêté fédéral applicable, qui statue expressé- ment qu'il appartient au Département de l'énergie de retirer une autorisation de site. Le Conseil fédéral ou le départe- ment sont-ils prêts à prendre une telle mesure?
En cas de catastrophe, on ne peut pas «simplement» envoyer les gens à la cave; comme on l'a vu à Tchernobyl, il faut les évacuer. Le Conseil fédéral n'est-il pas également d'avis qu'une pareille évacuation serait impossible chez nous? Ne doit-on pas conclure, après Tchernobyl, que les conditions posées par la CSA ne sont pas réalisables, raison pour laquelle on ne doit pas construire de centrale nucléaire à Kaiseraugst?
Le Conseil fédéral sait-il qu'en cas de catastrophe, la majorité des abris publics ne seraient pas disponibles?
Est-on, le cas échéant, prêt à demander au Parlement de reconsidérer la décision d'octroyer l'autorisation générale pour la construction du projet de centrale nucléaire à Kaise- raugst?
Sprecher - Porte-parole: Hubacher
86.444 Interpellation Oehen Tschernobyl. Diplomatische Beziehungen mit der UdSSR Catastrophe de Tchernobyl. Relations diplomatiques avec l'URSS
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Die aktuelle Situation veranlasst mich, folgende dringliche Fragen an den Bundesrat zu richten:
Wieso wurde der betroffenen Bevölkerung und Regierung bis jetzt keine Botschaft des Mitgefühls übermittelt, wie es sonst bei viel weniger gravierenden Anlässen diplomatische Gepflogenheit ist?
Wurde der Einsatz des Katastrophenhilfskorps offeriert? Wenn ja, wurde die Offerte von der UdSSR abgelehnt? Mit welcher Begründung?
Wurde die Möglichkeit geprüft, schweizerische AC-Spe- zialisten mit dem notwendigen Material zur Hilfeleistung ins Katastrophengebiet zu entsenden ? Dies auch im Sinne einer vertieften Schulung unserer Spezialisten für ihren Einsatz bei vergleichbaren Katastrophen im eigenen Land.
Durch die Regierung der UdSSR wurde m. E. das Ueber- einkommen über weiträumige, grenzüberschreitende Luft- verunreinigung vom 13. November 1979 gravierend verletzt. Welche diplomatischen Schritte erwägt der Bundesrat, oder welche hat er unternommen?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
La situation actuelle m'incite à poser au Conseil fédéral les questions urgentes ci-après:
Pourquoi n'a-t-on pas, jusqu'à présent, fait parvenir de message de sympathie à la population et au gouvernement concernés comme le veut l'usage diplomatique en pareil cas, et même à l'occasion d'événements bien moins graves ? 2. A-t-on proposé les services du Corps suisse pour l'aide en cas de catastrophes? Si oui, l'URSS a-t-elle décliné cette offre - et sous quel prétexte ?
A-t-on examiné la possibilité d'envoyer des spécialistes suisses AC dans la région sinistrée, munis du matériel nécessaire? Et cela dans l'idée d'apporter une aide, mais aussi d'instruire mieux encore nos spécialistes en vue d'un engagement éventuel lors de catastrophes comparables qui se produiraient dans notre pays.
Le gouvernement soviétique, à mon avis, a lésé grave-
Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
785
ment la convention du 13 novembre 1979 sur la pollution atmosphérique transfrontière à longue distance. Quelles démarches diplomatiques le Conseil fédéral envisage-t-il d'entreprendre ou a-t-il déjà entreprises ?
86.447 Interpellation Jaeger Atomwirtschaft in angrenzenden Ländern Industrie nucléaire des pays limitrophes
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986 In Frankreich kommt es je länger, je mehr zu einer Ballung von Atomanlagen. Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland betreiben den Einstieg in die Plutoniumwirt- schaft. Diese Entwicklung stellt eine potentielle Bedrohung der Schweiz dar. Ich frage daher den Bundesrat an:
Wie beurteilt er den forcierten Ausbau der Kernenergie in Frankreich und welche Konsequenzen zieht er daraus?
Wie beurteilt er den Einstieg in die Plutoniumwirtschaft in Frankreich (Schneller Brüter Creys-Malville) und der Bun- desrepublik Deutschland (Schneller Brüter Kalkar, Wieder- aufbereitungsanlage Wackersdorf) bezüglich der Gefahren für die Schweiz, und welche Konsequenzen zieht er daraus? 3. Ist der Bundesrat bereit, sich bei den betreffenden Nach- barländern für eine Denkpause in der Entwicklung der Kern- energie einzusetzen?
Ist der Bundesrat bereit, gemeinsam mit Oesterreich bei der Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls bei deren Bundesland Bayern zu intervenieren, um eine Betriebsaufnahme der Wiederaufbereitungsanlage Wak- kersdorf zu verhindern?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
On assiste en France à une concentration croissante des installations nucléaires. Ce pays et l'Allemagne fédérale sont sur le point d'exploiter le plutonium industriellement. Il y a là une menace pour la Suisse. Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Que pense-t-il du développement accéléré de l'industrie nucléaire française et quelles conséquences doit-on envi- sager?
Que pense-t-il des dangers que le développement de l'exploitation du plutonium en France (surgénérateur de Creys-Malville) et en Allemagne fédérale (surgénérateur de Kalkar, usine de retraitement des déchets nucléaires de Wackersdorf) fait courir à notre pays et quelles consé- quences doit-on envisager?
Est-il prêt à intervenir auprès des gouvernements des pays voisins en question pour obtenir qu'ils acceptent un moratoire dans le développement de l'industrie nucléaire, afin de procéder à un réexamen de la question ?
Est-il prêt, de concert avec l'Autriche, à intervenir auprès de l'Allemagne fédérale et, le cas échéant, du Land de Bavière, afin d'empêcher la mise en exploitation de l'usine de retraitement des déchets nucléaires de Wackersdorf?
86.448 Interpellation Spalti Reaktorunfall Tschernobyl. Folgen Catastrophe de Tchernobyl. Conséquences
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Die Vorfälle um Tschernobyl beinhalten in ihren Konsequen- zen nicht nur Aspekte der Verwendung von Kernenergie zur Stromerzeugung und deren Sicherheit für Mensch und Umwelt, sondern auch solche, die über den technologisch- naturwissenschaftlichen Bereich hinausführen. Sie sind grenzüberschreitend und weisen internationale Dimensio- nen auf. Die durch das Unglück entstandene verständliche Verunsicherung weiter Teile der Welt und damit auch der schweizerischen Bevölkerung ist durch die sowjetische Informationspolitik noch zusätzlich gefördert worden. Die Antikernkraft- und die Friedensbewegungen im Westen sind
aktiviert worden, obwohl die Sowjetunion ihrerseits keines- wegs bereit ist, den eigenen Weiterausbau der Kernenergie mit neuen Atomkraftwerken und deren Sicherheit überhaupt nur zu diskutieren. Die schweizerische Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft sind vom Unglück in Tschernobyl direkt betroffen worden. Obschon die Sorge um Leben und Gesundheit der Bevölkerung Priorität haben muss, ergeben sich auch unmittelbare wirtschaftliche Folgen, die nicht ausser Acht gelassen werden dürfen. Das Verhalten der Sowjetunion hat das Spannungsfeld Ost-West zusätzlich belastet, was nicht im Interesse der Schweiz liegen kann. Der Bundesrat wird deshalb ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
Ist der Bundesrat bereit, bei der Sowjetunion vorstellig zu werden und die unakzeptable, fahrlässige Informationspra- xis zu rügen, sich über die Gründe einer solchen Informa- tionspraxis zu erkundigen und Massnahmen zu fordern, um bei ähnlichen Vorfällen eine offene und unverzügliche Infor- mation zu verlangen, damit unsere eigenen vitalen Interes- sen zeitgerechter und wirksamer wahrgenommen werden können?
Sind Anhaltspunkte zu erkennen, dass dem Informations- verhalten der Sowjetunion allenfalls auch Ziele der bewuss- ten Destabilisierung und Desinformation zugrunde liegen? 3. Welche aussenpolitischen Schritte ist der Bundesrat bereit zu unternehmen, um verbesserte und zweckmässi- gere Sicherheitsmassnahmen zu erreichen, welche solche grenzüberschreitenden, bedrohlichen Lagen soweit mög- lich verhindern können?
Wie hoch ist der entstandene Schaden zu beziffern, wel- cher der schweizerischen Wirtschaft, insbesondere der Landwirtschaft, infolge von Umsatzeinbussen, entgangenen Gewinnen usw. sowie durch die Belastung der Milchrech- nung entstanden ist, und ist der Bundesrat bereit, die Geschädigten abzufinden sowie bei der Sowjetunion entsprechende Schadenersatzforderungen auf rechtlichem und/oder diplomatischem Weg konsequent und beharrlich geltend zu machen?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
Les conséquences de la catastrophe de Tchernobyl non seulement remettent en cause le recours à l'énergie nucléaire pour la production de courant électrique et la sécurité de ce mode de production pour l'homme et l'envi- ronnement, mais encore ont des prolongements dans les domaines de la science et de la technologie. Ne s'arrêtant pas aux frontières du pays, l'accident a pris une dimension internationale. La politique d'information soviétique n'a fait qu'accroître l'insécurité compréhensible de la population de nombreux pays, dont la Suisse, à la suite de la catastrophe. Les mouvements opposés à l'énergie nucléaire et les groupes pacifistes n'ont pas manqué l'occasion de se faire entendre; alors même que l'URSS se refuse à toute discus- sion concernant l'implantation de nouvelles centrales nucléaires et leur sécurité. L'accident nucléaire de Tcherno- byl touche directement la population, l'environnement et l'économie de la Suisse. Même si la vie et la santé de la population doivent passer avant toute autre préoccupation, on ne saurait négliger les répercussions économiques directes qu'a eu la catastrophe. Le comportement des res- ponsables soviétiques a contribué à aggraver la tension qui règne entre l'Est et l'Ouest, ce qui n'est pas dans l'intérêt de la Suisse.
Pour toutes ces raisons le Conseil fédéral est prié de répon- dre aux questions suivantes:
Est-il disposé à protester auprès de l'URSS pour sa politi- que d'information inadmissible et negligente, à se rensei- gner sur les raisons qui la motivent et à exiger que des mesures soient prises de manière à obtenir une information franche et immédiate au cas où des événements semblables viendraient à se reproduire, afin que les intérêts primordiaux de notre pays puissent être défendus avec plus de rapidité et d'efficacité ?
Y a-t-il des indices qui portent à croire que la politique
35-N
N 16 juin 1986
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Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
d'information de l'URSS pourrait être motivée par une volonté de déstabiliser et de désinformer?
Quelles démarches le Conseil fédéral envisage-t-il d'en- treprendre sur le plan diplomatique aux fins d'obtenir des mesures de sécurité plus strictes et mieux adaptées aux circonstances qui permettent d'empêcher au mieux de telles catastrophes internationales?
A combien se chiffrent les dommages subis par l'écono- mie suisse, notamment par les agriculteurs, qui ont enregis- tré une baisse de leur chiffre d'affaires, un manque à gagner, ou encore un déficit qui grèvera le compte laitier? Le Conseil fédéral est-il disposé à dédommager les personnes lésées et à exiger par la voie judiciaire et/ou par la voie diplomatique, avec toute la fermeté et l'insistance néces- saires, que l'URSS verse des dommages-intérêts?
86.451 Interpellation Künzi Kernenergie. Folgen eines Ausstiegs Conséquences d'un abandon de l'énergie nucléaire
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Nach dem betrüblichen AKW-Unfall in Tschernobyl verlan- gen verschiedene Kreise in unserem Land einen unverzügli chen oder auch mittelfristigen Ausstieg aus der Kernener- gie. Einem solchen Fall müsste mit folgenden Massnahmen einzeln oder kombiniert begegnet werden:
Reduktion des Stromverbrauchs,
Ersatz des Stroms aus Kernenergie durch inländische Stromproduktion aus Oel, Gas, Kohle, Holz, Müll, Sonne oder Wasserkraft,
Stromimporte aus nichtnuklearen Stromerzeugungsanla- gen des Auslands.
Dazu stellen sich die folgenden Fragen:
In welchen Verbrauchersektoren müssten welche Ein- schränkungen erfolgen, und auf welche Art würden diese durchgesetzt (Besteuerung, Verbote, Rationierung, Ab- schaltungen)?
Welche Energieträger könnten in der Schweiz alternativ zur nuklearen Stromerzeugung noch eingesetzt werden und in welchem Umfang?
Wie stark müssten die Strompreise angehoben werden, und welche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt würden entstehen?
Welches wären die Auswirkungen auf die Gesamtheit der Arbeitsplätze (qualitativ und quantitativ), die Arbeitsbedin- gungen, die Kaufkraft der Löhne, die internationale Wettbe- werbsfähigkeit, die Lebensqualität, die soziale Wohlfahrt und das Brutto-Inlandprodukt?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
A la suite du malheureux accident nucléaire de Tchernobyl, différents milieux exigent que notre pays abandonne l'éner- gie nucléaire à brève ou à moyenne échéance. Cette démarche devrait se doubler des mesures suivantes, qui peuvent être combinées ou appliquées séparément: - réduire la consommation d'électricité;
remplacer l'électricité provenant de l'énergie nucléaire par de l'électricité produite en Suisse au moyen de pétrole, de gaz, de charbon, de bois, de déchets, de l'énergie solaire ou de la force hydraulique;
importer de l'électricité provenant de centrales électriques non nucléaires.
A ce propos, il convient d'étudier les questions suivantes:
Dans quels secteurs conviendrait-il d'introduire des res- trictions et comment seraient-elles appliquées (imposition, interdictions, rationnement, coupures de courant)?
A quelles autres sources d'énergie pourrait-on recourir en Suisse pour remplacer l'énergie nucléaire et dans quelle mesure?
Quelles seraient les hausses de prix et les conséquences, pour l'homme et l'environnement, qui en résulteraient?
Quelles seraient les répercussions sur l'emploi en général (sur le plan qualitatif comme sur le plan quantitatif), sur les
conditions de travail, le pouvoir d'achat des salariés, la compétitivité de la Suisse sur le plan international, la qualité de la vie, la prévoyance sociale et le produit national brut?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Neuenschwander (1)
86.455 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Stillegung von Atomkraftwerken und Energiesparen Interpellation du groupe socialiste Arrêt des centrales nucléaires et économies d'énergie
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Atomenergietechnik kann nicht auf zu verantwortende Weise beherrscht werden; das haben Unfälle in Lucens, Harrisburg, Sellafield (Windscale), Tschernobyl u. a. gezeigt. Wir fragen den Bundesrat:
a) keine neuen Atomkraftwerke mehr zur Ausführung kom- men zu lassen;
b) alle in Betrieb stehenden Atomkraftwerke - deren Pro- duktivitätsdauer ohnehin nur gegen 30 Jahre beträgt - stu- fenweise stillegen zu lassen?
a) dass er alle Möglichkeiten zum Energiesparen voll aus- schöpft;
b) dass er bei der Diversifikation der Energieträger die ver- schiedenen Anwendungsmöglichkeiten einheimischer, erneuerbarer Energien wie Sonnen- bzw. Lichtenergie sowohl zum Heizen als auch als Elektrizität mindestens ebenso fördert, wie er dies seit den fünfziger Jahren für die Atomenergie mit riesigem finanziellem Aufwand gemacht hat?
Wird er bei neu zu erstellenden und zu renovierenden Bundesbauten (Verwaltungen, Militär, SBB, PTT) mit gutem Beispiel vorangehen und anordnen, dass endlich fachmän- nisch installierte Pilot- und Demonstrationsanlagen für Son- nenenergie errichtet werden, auch wenn anfänglich höhere Investitionskosten - wenn auch nicht vergleichbar mit denen für Atomenergie - zu erwarten sind, die sich später, im Gegensatz zur Entwicklung bei der Atomenergie, durch geringe Folgekosten, Umweltverträglichkeit, Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen für mittlere Betriebe und höheren Energie-Eigenversorgungsgrad bezahlt machen? 4. Wird er flankierende Massnahmen durchsetzen wie: Umweltschutzauflagen; Abgaben auf nicht erneuerbaren Energieformen; Förderung der Aus- und Weiterbildung von Fachleuten (Architekten, Ingenieure; Installationsgewerbe u. a.) in der Sonnenenergie-Technik; Aufklärungsarbeit und Korrektur von langjähriger Fehlinformation über die Effi- zienz von Sonnenenergie-Nutzung; Einsatz von Sonnen- energie-Experten beim Bundesamt für Energiewirtschaft? 5. Wird er für die Schaffung eines Fonds für unverzinsliche, innerhalb zehn Jahren zurückzahlbare Darlehen für energie- sparende Sonnenenergie-Anlagen sorgen?
Wird er Kantonen und Gemeinden empfehlen, Baubewilli- gungen für kleine Sonnenenergie-Anlagen weniger schika- nös durchzuführen?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
Il n'est plus possible de maîtriser de manière admissible et responsable la technique de l'énergie nucléaire; les acci- dents survenus à Lucens, Harrisburg, Sellafield (Windscale), Tchernobyl en particulier, l'ont clairement montré.
Nous demandons donc au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
787
bles, mais aussi face aux conséquences vraisemblables, bien qu'imprévisibles encore à l'heure actuelle dans toute leur ampleur, des accidents de centrales nucléaires, va-t-il décider pour notre pays, en s'inspirant de l'exemple sué- dois:
a) De ne plus laisser construire de nouvelles centrales ato- miques;
b) De faire arrêter progressivement ou par étapes, toutes les centrales atomiques en exploitation (leur durée de produc- tion étant de toute façon limitée à une trentaine d'années)? 2. Fera-t-il face aux problèmes que soulèvera l'abandon de l'énergie nucléaire, en ce qui concerne l'emploi et les diffi- cultés de diversification:
a) en exploitant à fond toutes les possibilités d'économiser l'énergie;
b) en encourageant, lors de la diversification des agents énergétiques, les différentes possibilités d'utilisation d'éner- gies indigènes renouvelables, telles que l'énergie solaire ou celle de la lumière, tant pour le chauffage qu'en guise d'électricité, et en le faisant aussi résolument, à tout le moins, qu'il l'a fait depuis les années cinquante pour l'éner- gie atomique, par des engagements financiers gigantes- ques?
Donnera-t-il le bon exemple lorsque des constructions fédérales doivent être édifiées ou rénovées (bâtiments admi- nistratifs, pour l'armée, les CFF, les PTT) et ordonnera-t-il que des installations pilotes ou de démonstration pour l'énergie solaire soient enfin construites par des spécialistes - même s'il faut s'attendre au début à des frais d'investisse- ment plus élevés, mais sans comparaison néanmoins avec ceux qui ont été engagés pour l'énergie nucléaire; car ces dépenses - à la différence de l'évolution que l'on observe en matière d'énergie atomique - seront récupérées ultérieure- ment du fait que les frais d'entretien subséquents, la compa- tibilité avec l'environnement, le maintien et la création d'em- plois au profit d'entreprises de moyenne importance ainsi qu'un degré accru d'auto-approvisionnement en énergie en seront le corollaire ?
Imposera-t-il des mesures d'appoint telles que: servitudes destinées à protéger l'environnement; taxes sur les énergies non renouvelables; encouragement de la formation et du perfectionnement professionnels de spécialistes (architec- tes, ingénieurs et artisans de l'installation entre autres) dans le domaine de la technique de l'énergie solaire; campagnes de vulgarisation et corrections d'une information erronée, diffusée pendant de longues années, au sujet de l'efficience de l'exploitation de l'énergie solaire; engagement d'experts dans ce domaine par l'Office fédéral de l'économie énergé- tique?
Prendra-t-il soin de créer un fonds destiné à financer des prêts sans intérêt, remboursables dans un délai de dix ans, et qui devra permettre de faire installer des équipements utilisant parcimonieusement l'énergie solaire ?
Compte-t-il recommander aux cantons et aux communes d'accorder de manière moins mesquine les autorisations de construire de petites installations d'énergie solaire?
Sprecherin - Porte-parole: Frau Morf
86.456 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Tschernobyl. Schutz der Bevölkerung Interpellation du groupe socialiste Tchernobyl. Sécurité et protection de la population
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Angesichts der Dichte der Kernkraftwerke in unserem Land und der zahlreichen ausländischen Anlagen in der Nähe unserer Grenzen stellen wir dem Bundesrat die folgenden Fragen:
gung der Werke zu verlangen, die keine ausreichenden Garantien bieten - insbesondere der Werke, die über keinen Schutzmantel verfügen?
Was für einen Katastrophenplan hat er für den Fall ausar- beiten lassen, dass sich in der Schweiz oder in einem Nachbarland ein Unfall wie derjenige in Tschernobyl ereig- net, und wie gedenkt er ihn zur verwirklichen?
Gedenkt er, bei einem schweren Unfall in einem Kern- kraftwerk in der Schweiz oder in der Nähe unserer Grenzen auf die für den Zivilschutz erstellten Anlagen zurückzugrei- fen, um der Bevölkerung vorübergehend Schutz zu bieten?
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
Étant donné la densité des centrales nucléaires sur notre territoire et la multitude d'installations étrangères à proxi- mité de nos frontières, nous posons les questions suivantes: 1. Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas indispensable de reposer sur le plan international et national le problème de la sécurité des centrales nucléaires et au besoin d'exiger la mise hors service des centrales qui ne présenteraient pas les garanties suffisantes, notamment celles qui sont dépour- vues d'enceinte de confinement?
En cas d'accident analogue à celui de Tchernobyl à l'inté- rieur de nos frontières ou dans des pays voisins, quel plan de catastrophe le gouvernement a-t-il fait mettre au point et comment envisage-t-il sa mise en oeuvre?
Le Conseil fédéral envisage-t-il d'utiliser les installations aménagées dans le cadre de la protection civile pour abriter passagèrement la population en cas d'accident grave dans une centrale de notre pays ou à proximité de notre fron- tière?
Sprecher - Porte-parole: Ruffy
86.459 Interpellation Humbel Ausserbetriebsetzung der Kernkraftwerke in der Sowjetu- nion. Internationales Uebereinkommen Arrêt des centrales nucléaires d'URSS. Conventions internationales
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Bundesrat bereit, alle Massnahmen zu ergreifen, auch auf diplomatischer Ebene (bilateral und/oder multilate- ral), dass die Kernkraftwerke in der Sowjetunion ausser Betrieb gesetzt werden, und zwar solange, als sie dem Sicherheitsstandard der Schweiz und anderen westeuropäi- schen Ländern nicht entsprechen?
b) Weltweit soll nun ein besseres Melde- und Informations- system bezüglich KKW realisiert werden. Ist der Bundesrat bereit, alle Massnahmen zu ergreifen, damit auch Nichtmit- glieder der IAEO in dieses System mit den entsprechenden Meldepflichten einbezogen werden könnten?
c) Die Sowjetunion soll bis heute das
Pariser Uebereinkommen vom 29. Juni 1960 über die Haf- tung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie sowie das
Wiener Uebereinkommen der Internationalen Atomener- gie-Organisation vom 21. Mai 1963 über die Haftung für nukleare Schäden noch nicht ratifiziert haben. Stimmt das tatsächlich?
Was will der Bundesrat vorkehren, damit alle Staaten, wel- che KKWs betreiben, diese Abkommen genehmigen (mit Uebernahme der entsprechenden Verpflichtungen)?
Auf eine Begründung der Interpellation kann verzichtet wer- den. Der Urheber erwartet gerne eine mündliche oder schriftliche Antwort des Bundesrates.
N 16 juin 1986
788
Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
Est-il disposé à faire tout ce qui est en son pouvoir, notamment par voie diplomatique (bilatérale ou multilaté- rale), afin que les centrales nucléaires d'URSS soient mises hors service jusqu'à ce qu'elles soient conformes aux normes de sécurité en vigueur en Suisse et dans d'autres pays d'Europe occidentale ?
a) Est-il prêt à faire en sorte que l'Agence internationale de l'énergie atomique (AIEA) à Vienne soit investie d'un pouvoir de contrôle systématique et périodique des cen- trales nucléaires du monde entier?
b) Il est question de créer un système plus efficace d'infor- mation sur les centrales nucléaires à l'échelle mondiale. Le Conseil fédéral est-il disposé à s'employer activement à permettre également l'inclusion de pays non menbres de l'AIEA dans ce système, avec les devoirs d'information qui en découlent?
c) Est-il vrai que l'URSS n'a encore ratifié ni la convention de Paris du 29 juin 1960 concernant la responsabilité des Etats
à l'égard de pays tiers dans le domaine nucléaire, ni la convention de Vienne du 21 mai 1963 de l'AIEA concernant la responsabilité en cas de dommages nucléaires?
Que compte entreprendre le Conseil fédéral afin d'obtenir que tous les Etats exploitant des centrales nucléaires adhè- rent à ces conventions en acceptant les obligations qu'elles impliquent?
L'interpellateur renonce au développement et demande une réponse écrite ou orale.
86.461 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Strahlenschutzpolitik nach Tschernobyl Interpellation du groupe socialiste Politique en matière de radioprotection après Tchernobyl
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass nach dem Unglück in der Ukraine, 1500 Kilometer von unserem Land entfernt, der Begriff «Umgebung» bedeutend weiter gefasst werden sollte?
Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus dieser Neube- wertung? Ist er insbesondere nicht der Ansicht,
a) es sei unumgänglich, sich auf internationaler Ebene entschlossener einzusetzen für zwischenstaatliche Ver- handlungen über den Bau atomarer Anlagen, über die Kata- strophenpläne, über die Entschädigung und über die gegen- seitige Information (um nur einige der brennendsten The- men zu nennen);
b) man könne sich auf nationaler Ebene nicht damit zufrie- dengeben, eine Schutzorganisation bloss für den Umkreis von 20 km rund um die Kernanlagen einzurichten (Art. 2 und 3 der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen, SR 732.33), sondern es sei im Gegenteil die ganze Schweiz als mögliche Unfallzone anzusehen?
.
Birgt der Umstand, dass die höchstzulässigen Konzentratio- nen in Nahrungsmitteln ad hoc nach dem Unfall festgelegt werden (vgl. Art. 46 der Verordnung über den Strahlen- schutz, SR 814.50), nicht die Gefahr in sich, dass so festge- legte Grenzwerte in Abhängigkeit von politischen Erwägun- gen geraten?
ein Marktverbot für Landwirtschaftsprodukte erlassen haben (vgl. Frage 10)? Die Empfehlungen waren zudem bedeutend weniger streng als jene anderer Länder (z. B. hat man sich bei der Milch mit Ratschlägen für Kinder unter zwei Jahren und schwangere Frauen begnügt). Dabei sind die Grenzwerte, wie sie die in Frage 3 erwähnte Verordnung festlegt, weit überschritten worden: Kinder haben in einigen Tagen eine Dosis von radioaktivem Jod erhalten, die weit über das hinausgeht, was für ein ganzes Jahr zugelasssen ist. Eine solche Belastung hat Auswirkungen auf die Gesundheit, die gegenwärtig noch nicht absehbar sind. Nimmt der Bundesrat die Verantwortung für Gesundheits- schädigungen, die auf seine Strahlenschutzkonzeption zurückzuführen sind, auf sich?
Was hält der Bundesrat von der Meinung einiger mit dem Strahlenschutz betrauter Instanzen, die behaupten, dass die Grenzwerte, die in der oben erwähnten Verordnung festge- legt sind, nicht auf Katastrophensituationen anwendbar seien, was vollkommen absurd erscheint?
Der Begriff einer höchstzulässigen Dosis, bei deren Nicht- erreichung keine Gefahr mehr bestehen soll, ist insbeson- dere bezüglich der Langzeitwirkung in der Wissenschaft stark umstritten: Jede Bestrahlung, so schwach sie auch sei, kann biologische Auswirkungen haben. Wie stellt sich ange- sichts dieser Tatsache der Bundesrat zum Begriff der höchstzulässigen Dosis? Sollte man nicht alles unterneh- men, um jede Bestrahlung zu vermeiden, die zu den bereits bestehenden Strahlungsquellen hinzukommt?
Das Unglück von Tschernobyl hat gezeigt, dass die mit dem Schutz der Bevölkerung betrauten Dienste weitgehend nicht vorbereitet waren. Glaubt der Bundesrat nicht, dass a) der Bevölkerung genaue Weisungen darüber gegeben werden müssen, ob und wieweit Schutzräume zur Verfü- gung stehen, wann Klima- und Belüftungsanlagen in den Arbeits- und Wohnräumen rechtzeitig auszuschalten sind und die Einleitung von Regenwasser in die Reservoire zu unterbrechen ist?
b) der Zivilschutz, entgegen heutiger Auffassung, mit dieser Aufgabe betraut werden sollte, zumindest was Koordination und Logistik betrifft?
c) es angebracht wäre, die Katastrophenpläne möglichst weitherum bekannt zu machen und periodisch Katastro- phenübungen durchzuführen?
d) eine Auskunftsstelle da sein müsste, die bei Bestrahlung der ganzen Schweiz oder von Teilen davon rund um die Uhr erreichbar wäre?
Welche Lehren zieht ganz allgemein der Bundesrat aus der Art, wie der Alarmausschuss, der mit der Verordnung über die Alarmorganisation für den Fall erhöhter Radioakti- vität (SR 732.34) eingesetzt wurde, und die nationale Alarm- zentrale (SR 732.34) reagiert haben?
Welche Konsequenzen wird das Unglück von Tschernobyl auf die AC-Ausbildung in der Armee haben, die zurzeit diese Art von Bedrohung ausser acht lässt?
Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass das Konzept der Information der Bevölkerung im Falle erhöhter Radioak- tivität zu überprüfen ist im Sinne der Einführung einer vollständigen und systematischen Information, die unter anderem regelmässig das Inventar der radioaktiven Isotope in Luft, Wasser, Boden und Nahrungsmitteln erstellt (unter Berücksichtigung ihrer Konzentration in der Nahrungs- kette)?
Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass für diese Infor- mation und für die Massnahmen bei Radioaktivität auch Wissenschafter zugezogen werden sollten, die gegen die Atomenergie sind, um dadurch Glaubwürdigkeit sicherzu- stellen?
Ist das Unglück von Tschernobyl für den Bundesrat nicht ein Anlass dafür, seine Haltung gegenüber dem Brutreaktor - und besonders gegenüber dem französischen Super-Phé- nix-Reaktor - zu überdenken, dessen Plutonium eine noch unvergleichbar grössere Bedrohung darstellt als die mit Uranium arbeitenden Anlagen?
Juni 1986 N
789
Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas qu'après l'accident survenu en Ukraine, à 1500 km de notre pays, il convient d'élargir considérablement la notion de voisinage ?
Quelles conséquences le Conseil fédéral tire-t-il de cette réévaluation ? En particulier,
a) N'estime-t-il pas indispensable de s'engager de manière plus ferme sur le plan international pour des négociations interétatiques sur: l'implantation des installations atomi- ques, les plans de catastrophe, le dédommagement, l'infor- mation réciproque, pour ne citer que les sujets les plus brûlants?
b) Sur le plan interne, le Conseil fédéral ne pense-t-il pas que l'on ne saurait se contenter d'une organisation de protection dans le seul rayon de 20 km autour des installa- tions nucléaires (art. 2. al. 3 de l'ordonnance sur la protec- tion en cas d'urgence au voisinage des installations nucléaires, RS 732.33), mais qu'il faut au contraire considé- rer la totalité du pays comme zone potentiellement sinis- trée ?
Comment le Conseil fédéral justifie-t-il le fait que notre pays, contrairement à la pratique de la plupart des autres pays, ne connaisse pas de valeurs-limite permanentes pour les différentes denrées alimentaires, mais seulement des valeurs globales d'immission par isotope radioactif, système beaucoup plus laxiste et surtout plus aléatoire, car laissant à chacun le soin d'apprécier sa situation propre. Le fait par ailleurs que des valeurs-limite pour des denrées alimentaires soient fixées ad hoc après l'accident (cf. art. 46 de l'ordon- nance concernant la protection contre les radiattions, RS 814.50) ne comporte-t-il pas le risque que les limites retenues ne soient influencées par des considérations politi- ques?
Comment le Conseil fédéral justifie-t-il le fait qu'il se soit contente en l'occurence de la fixation de recommandations - alors que d'autres pays prenaient des mesures d'interdic- tion de mise sur le marché de produits agricoles, tout en ne donnant aucun moyen concret à la population de les respec- ter (cf. question 10)? Ces recommandations elles-mêmes ont été bien moins strictes que celles d'autres pays (par exemple pour le lait on s'est limité à des conseils destinés aux enfants de moins de deux ans et aux femmes enceintes). Ce faisant, des valeurs-limite fixées dans l'ordonnance men- tionnée à la question 3 ont été très largement dépassées: des enfants ont reçu en quelques jours une dose d'iode radioactif dépassant largement celle admise pour toute une année, avec des conséquences actuellement imprévisibles pour leur santé. Le Conseil fédéral assume-t-il la responsabi- lité des atteintes à la santé dues à sa conception de la radioprotection ?
Que pense le Conseil fédéral de l'opinion qui semble complètement absurde de certaines instances chargées de la radioprotection affirmant que les valeurs-limite définies dans l'ordonnance susmentionnée ne s'appliqueraient pas aux situations de catastrophe ?
La notion même de dose-limite en dessous de laquelle il n'y aurait aucun danger, notamment à long terme, est forte- ment contestée parmi la communauté scientifique: toute irradiation, aussi faible soit-elle, est susceptible d'entraîner des effets biologiques. Dans ces conditions, comment le Conseil fédéral se situe-t-il par rapport au concept de dose- limite? Ne faudrait-il pas tout faire pour empêcher toute irradiation venant s'ajouter aux sources déjà existantes? 7. L'accident de Tchernobyl a montré une grande imprépa- ration organisationnelle des services chargés de la protec- tion de la population. Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas: a. que des instructions précises doivent être données à la population quant à l'existence et à la disponibilité d'abris, à la mise hors service à temps des installations de climatisa- tion et de ventilation des locaux de travail et d'habitation, à la coupure de l'alimentation en eau de pluie des citernes, etc .?
b. que la Protection civile devrait, contrairement à la doc- trine actuelle, être chargée de ces tâches, au moins sur le plan de la coordination et de la logistique ?
c. qu'il conviendrait de diffuser le plus largement possible les plans de catastrophe et de les exercer périodiquement? d. qu'il devrait y avoir un service de renseignements attei- gnable 24 heures sur 24 en cas d'irradiation de tout ou partie du pays?
De manière générale, quels enseignements le Conseil fédéral tire-t-il de la façon dont ont fonctionne le Comité d'alarme institue par l'ordonnance sur l'organisation d'alarme en cas d'augmentation de la radioactivité (RS 732.32) et la Centrale nationale d'alarme (RS 732.34) ? 9. Quelles conséquences l'accident de Tchernobyl aura-t-il sur l'instruction AC dispensée au sein de l'armée, qui ne tient actuellement pas compte de ce type de menace?
Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas que le concept d'in- formation de la population en cas d'augmentation de la radioactivité est à revoir dans le sens d'une mise en place d'une information complète et systématique, comprenant l'inventaire régulier des isotopes radioactifs dans l'air, l'eau, le sol et les denrées alimentaires (en tenant compte des concentrations le long de la chaîne alimentaire)?
Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis qu'il convient d'as- socier à cette information, ainsi qu'aux mesures de radioac- tivité, des scientifiques opposés à l'énergie nucléaire, de manière à en assurer la crédibilité ?
L'accident de Tchernobyl ne conduit-il pas le Conseil fédéral à réviser son attitude à l'égard de la filière surrégéné- ratrice et en particulier face au Super-Phénix français, dont le plutonium constitue une menace incomparablement plus grave encore que les installations fonctionnant à l'uranium?
Sprecher - Porte-parole: Longet
· 86.465 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Elektrizitätswirtschaftsgesetz Interpellation du groupe socialiste Loi sur l'économie électrique
Wortlaut der Interpellation vom 3. Juni 1986
Schätzt der Bundesrat das Schadenrisiko eines umfas- senden Elektrizitätswirtschaftsgesetzes zur möglichst ratio- nellen Stromnutzung höher ein als die steigende Abhängig- keit unserer Elektrizitätsversorgung von Nuklearstrom?
Wenn nein, ist er bereit, seine Kompetenzen im Strombe- reich endlich auszuschöpfen und dem Parlament raschmög- lichst ein Elektrizitätswirtschaftsgesetz vorzulegen, das Rah- menbedingungen oder Vorschriften in folgenden Bereichen enthält:
Elektrische Raumheizung,
Klimatisierung und Warmwasserbereitung,
Förderung der Wärmepumpen und der dezentralen Strom- erzeugung,
Etikettierung, Angaben über den Stromverbrauch von Apparaten und Geräten, sowie
Grundsätze über Stromtarife und Anschlussbedin- gungen?
Texte de l'interpellation du 3 juin 1986
Le Conseil fédéral estime-t-il qu'une loi englobant toute l'économie électrique et permettant une utilisation aussi rationnelle que possible du courant électrique présente davantage de risques de dommages qu'une dépendance toujours plus grande de notre approvisionnement en électri- cité à l'égard de l'énergie nucléaire ?
Dans la négative, est-il prêt à faire enfin usage de sa compétence dans le domaine de l'énergie pour soumettre aussitôt que possible au Parlement une loi sur l'économie électrique qui contienne des conditions générales ou des prescriptions dans les secteurs suivants:
chauffage électrique,
climatisation et préparation de l'eau chaude,
promotion des thermopompes et de la production décen- tralisée de courant,
N 16 juin 1986
790
Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
étiquetage d'appareils et de dispositifs et indications concernant la consommation de courant,
principes régissant la fixation des tarifs en matière de courant électrique et conditions y relatives?
Sprecher - Porte-parole: Frau Mauch
86.470
Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Reaktorunfall Tschernobyl. Folgen Interpellation du groupe de l'Union
démocratique du centre Catastrophe de Tchernobyl. Conséquences
Wortlaut der Interpellation vom 3. Juni 1986
Die Diskussion um den Reaktorunfall von Ende April 1986 in der Ukraine (Tschernobyl) und die direkten Auswirkungen auch auf die Schweiz halten an.
In diesem Zusammenhang ist eine ganze Reihe von dringen- den und wichtigen Fragen leider teilweise weitgehend unbe- antwortet geblieben. Auch das Verhalten des Bundesrates und dasjenige der Eidgenössischen Kommission für AC- Schutz (KAC) hat eine gewisse Verunsicherung weiter Bevölkerungskreise nicht zu beseitigen vermocht.
Aus den vorerwähnten Gründen fragen wir den Bundesrat an:
a) Zur Sicherheit schweizerischer Atomanlagen
Wie beurteilt der Bundesrat die Sicherheit schweizeri- scher Kernkraftwerke im Vergleich zum Unfallreaktor von Tschernobyl?
Ist ein Unfall, wie er sich in Tschernobyl ereignet hat, nach Ansicht des Bundesrates auch in der Schweiz möglich? Welches wären bejahendenfalls die Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt?
Hält der Bundesrat die heutige Alarmorganisation für zweckmässig und ausreichend? Drängen sich aufgrund der jüngsten Erkenntnisse Verbesserungen auf? Wenn ja, welche?
Ist nach Ansicht des Bundesrates in diesem Bereich die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen optimal organisiert? Wie sieht es diesbezüglich auf bi- und multilate- raler Ebene aus?
Sind Verhaltensszenarien für den Katastrophenfall vor- handen und gegebenenfalls eingeübt? Hält der Bundesrat diese nach wie vor für zweckmässig oder lassen sich Ver- besserungen anbringen? Wenn ja, welche?
Welche Vorkehren sind im Katastrophenfall zum Schutz der Zivilbevölkerung geplant? Wird dabei auch auf Mittel des Zivilschutzes und der Armee zurückgegriffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie soll diese Zusammenarbeit konkret aussehen?
Für die friedliche Nutzung der Kernenergie fehlt es offen- bar weitgehend an international verbindlichen Sicherheits- standards und an einer verbindlichen Streitschlichtung. Ist der Bundesrat bereit, sich auf diesem Gebiet für eine Ver- besserung einzusetzen?
b) Fragen zur Informationspolitik
Die Informationspolitik der sowjetischen Behörden im Fall Tschernobyl war und ist völlig ungenügend. Dabei wären die in der Umgebung der Unglücksstätte zu gewinnenden Erkenntnisse auch für den Westen von grösstem Nutzen. Was (und auf welchem Weg) gedenkt der Bundesrat in dieser Hinsicht zu unternehmen?
Auch in unserem Lande war die Information der Bevölke- rung durch die zuständigen Behörden nicht optimal (schwer verständliche Sprache, hinsichtlich Strahlenbelastung zum Teil missverständliche Wertangaben usw.) und hat zu einer weitverbreiteten Verunsicherung geführt.
Was gedenkt der Bundesrat dagegen zu unternehmen? Genügen zu einer Verbesserung organisatorische Massnah- men oder sind weitergehende Vorkehren zu treffen? Ist auch eine intensivere und bessere Koordination mit dem Ausland, insbesondere mit den Anliegerstaaten, vorge- sehen?
Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass die Strahlen- schutzverordnung von gewissen Beamten eigenmächtig nicht angewendet wurde? Ist eine diesbezügliche Untersu- chung eingeleitet worden?
c) Auswirkungen auf den Gesundheitszustand von Bevölke- rung, Fauna und Flora
Sind Langzeitschäden bei Mensch, Tier oder Pflanzen zu erwarten oder möglich? Wenn ja, welche? Gibt es Verhal- tensempfehlungen, das Risiko solcher Schädigungen mög- lichst tief zu halten?
Wieso wurden beim Anstieg der Radioaktivität nicht sofort Angaben über die «betroffenen Lebensmittel» und Empfehlungen, ob diese weiter konsumiert werden dürfen, veröffentlicht? Wie erklärt sich der Bundesrat die eklatanten Unterschiede im Bereich der Empfehlungen im Vergleich zu den Anliegerstaaten?
Ist der Bundesrat bereit, die in der Schweiz angewand- ten Messmethoden und Messeinheiten an die internationa- len Standards und Werte anzugleichen?
Ist die Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern auch für den Fall einer radioaktiven Verseuchung unseres Landes gewährleistet? Wenn nein: Gedenkt der Bundesrat entsprechende Massnahmen zu ergreifen? Ist vorgesehen, notfalls auch auf Verpflegungsgüter aus Militärbeständen zurückzugreifen?
Wie lange muss in der Schweiz weiterhin mit einer erhöhten Strahlenbelastung (Nahrungskette, Boden) gerechnet werden? Wird dadurch die Anzahl von Erkran- kungen an Krebs oder Tumor zunehmen?
Werden die möglichen Auswirkungen untersucht und in geeigneter Form publiziert?
Wird auch die entsprechende Grundlagenforschung intensi- viert?
Hat die erhöhte Radioaktivität einen Einfluss auf die Tier- und Pflanzenwelt?
d) Auswirkungen auf die Landwirtschaft
Wie hoch beziffern sich die für die Landwirtschaft bisher entstandenen Schäden? Ist eine weitere Zunahme zu befürchten? Wenn ja, bei welchen Produkten?
Wird der Bundesrat die Sowjetunion zur Bezahlung von Schadenersatz auffordern?
Wenn ja, auf diplomatischem oder gerichtlichem Weg? 17. Wird den betroffenen Landwirten der ausgewiesene Schaden durch den Bund ersetzt? In welchem Umfang und nach welchen Kriterien?
Wie lange wird dieser Stopp aufrechterhalten? Wo liegen die Toleranzwerte für Lebensmittel, die eingeführt werden? Nach welchen Kriterien werden die einzuführenden Pro- dukte kontrolliert?
e) Auswirkungen auf die schweizerische Energiepolitik
Ergeben sich aus dem Unfall von Tschernobyl Konse- quenzen für die künftige schweizerische Energiepolitik? Wenn ja, welche?
Hat Tschernobyl insbesondere Auswirkungen auf unsere Kernenergiepolitik? Wie ist die momentane Haltung des Bundesrats bezüglich des Baues des AKWs Kaiseraugst? 21. Falls sich die Sicherheit der AKWs in der Schweiz nicht zweifelsfrei nachweisen lässt, ist dann der Bundesrat bereit, vermehrt Alternativenergien zu fördern? Welche Energieträ- ger stünden hierbei im Vordergrund?
Was wären konkret die Auswirkungen auf Wirtschaft und
Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
791
Bevölkerung, wenn alle AKWs stillgelegt werden müssten? Existieren entsprechende Szenarien?
Texte de l'interpellation du 3 juin 1986
Les discussions concernant l'accident qui s'est produit à la fin du mois d'avril dans un réacteur à Tchernobyl, dans la République soviétique d'Ukraine, et les effets immédiats qu'il a eu jusqu'en Suisse, se poursuivent.
A cet égard, une série de questions importantes à régler, sans retard, sont malheureusement restées pour une large part sans réponse. Le Conseil fédéral et la Commission fédérale concernant la protection AC ne sont également pas parvenus, par leur attitude, à dissiper un certain malaise qui a gagné de larges couches de la population.
Pour ces raisons, nous demandons au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
a) Sécurité des installations atomiques suisses
Quelle sécurité les centrales nucléaires suisses offrent- elles, à son avis, si on les compare à la centrale accidentée de Tchernobyl?
Pense-t-il qu'un accident comme celui qui s'est produit à Tchernobyl pourrait également arriver en Suisse? Quelles en seraient les conséquences sur la population, la faune et l'environnement?
Considère-t-il que l'organisation d'alerte en service est bien conçue et qu'elle suffit? A la lumière des récents événements, des améliorations s'imposent-elles? Dans l'af- firmative, lesquelles?
A son avis, la coopération entre la Confédération et les cantons est-elle organisée de façon optimale? Quelle est la situation sur les plans bilatéraux et multilatéraux?
A-t-on élaboré des plans concernant les dispositions à prendre en cas de catastrophe et les a-t-on essayés éventu- ellement? Le gouvernement les considère-t-il comme encore valables? Peut-on les améliorer? Comment?
Quelles dispositions envisage-t-on de prendre en cas de catastrophe afin de protéger la population? Est-il prévu d'avoir également recours à la protection civile et à l'armée? Si ce n'est pas le cas, pourquoi cette omission? Si la chose est envisagée, comment cette collaboration se traduira-t-elle dans les faits?
Sur le plan international on manque manifestement, dans une large mesure, de normes de sécurité contraignantes réglant l'exploitation pacifique de l'énergie atomique et établissant un arbitrage obligatoire en la matière. Le Conseil fédéral est-il prêt à oeuvrer en faveur d'une amélioration sur ce plan?
b) Information
L'information fournie par les autorités soviétiques dans l'affaire de Tchernobyl est gravement déficiente. Pourtant les connaissances acquises sur place seraient d'une grande importance pour l'Occident également. Qu'est-ce que le gouvernement entend entreprendre en l'occurrence et par quelle voie agira-t-il?
L'information de notre population par nos autorités com- pétentes n'a également pas été optimale (vocabulaire diffi- cile à comprendre, données relatives à l'irradiation induisant parfois en erreur, etc.); elle a contribué à provoquer un malaise dans de larges couches de la population.
Qu'est-ce que le Conseil fédéral entend entreprendre pour remédier à cet état de choses ? Des mesures touchant l'orga- nisation suffiront-elles à améliorer la situation ou faut-il prévoir des dispositions plus sévères? A-t-on également prévu d'intensifier et d'améliorer la coordination avec l'étranger, notamment avec nos voisins?
c) Effets sur la population, la faune et la flore
Doit-on s'attendre, à long terme, à des lésions chez l'homme, les animaux ou les plantes, ou de telles lésions sont-elles pour le moins possibles? Dans l'affirmative, les- quelles? Peut-on recommander des mesures qui permet- traient de réduire, , autant que faire se peut, les risques courus?
Comment se fait-il qu'on n'ait pas immédiatement donné des renseignements sur les denrées alimentaires touchées et sur leur consommation, dès qu'on a constaté l'augmenta- tion de la radioactivité? Comment le gouvernement expli- que-t-il que les recommandations faites aient été aussi diffé- rentes de celles données chez nos voisins?
Le Conseil fédéral est-il prêt à adapter les méthodes et les unités de mesure utilisées en Suisse aux valeurs et standards internationaux?
L'approvisonnement en denrées alimentaires de base est-il également garanti en cas d'irradiation excessive de notre pays? Si ce n'est pas le cas, le Conseil fédéral entend- il prendre les mesures qui s'imposent? Est-il prévu de se rabattre en cas de besoin sur les réserves alimentaires militaires?
Combien de temps la radioactivité sera-t-elle supérieure à la normale dans notre pays (chaîne alimentaire, sol)? Le nombre des cancers et des tumeurs augmentera-t-il?
Les conséquences possibles feront-elles l'objet de recher- ches? Les résultats de ces recherches seront-ils dûment publiés? La recherche pure en la matière sera-t-elle égale- ment intensifiée ?
L'augmentation de la radioactivité a-t-elle des effets sur la faune et la flore ?
d) Conséquences pour l'agriculture
A combien se chiffrent les dégâts subis par l'agriculture ? Doit-on craindre une augmentation de ces dégâts et, le cas échéant, pour quels produits ?
Le Conseil fédéral présentera-t-il des demandes de dédommagement à l'Union soviétique? Dans l'affirmative, agira-t-on par la voie diplomatique ou par la voie judiciaire ? 17. La Confédération dédommagera-t-elle les paysans pour les pertes constatées ?
Dans quelle mesure et selon quels critères?
e) Conséquences pour la politique suisse en matière d'é- nergie
L'accident de Tchernobyl influera-t-il sur notre politique de l'énergie? Dans l'affirmative, en quel sens?
Cet accident a-t-il notamment des conséquences pour notre politique en matière d'énergie nucléaire ? Quelle est la position du gouvernement, à l'heure actuelle, en ce qui concerne la construction de la centrale nucléaire de Kaise- raugst?
S'il n'est pas possible de prouver de façon péremptoire que nos centrales nucléaires sont sûres, le Conseil fédéral est-il prêt à encourager davantage l'exploitation d'énergies de remplacement? Quels sont les facteurs énergétiques qui entreraient en première ligne en considération?
Quels seraient exactement les conséquences d'un arrêt de toutes les centrales nucléaires pour l'économie et la population? A-t-on fait des études précises (scénarios) à ce sujet?
Sprecher - Porte-parole: Ogi
Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
792
N
16 juin 1986
86.471 Interpellation Ruf-Bern Reaktorunfall Tschernobyl. Folgen Interpellation Ruf-Berne Accident nucléaire de Tchernobyl. Conséquences
Wortlaut der Interpellation vom 3. Juni 1986
Der Reaktorunfall von Tschernobyl hat endgültig - allen Zweckoptimisten der Atomlobby zum Trotz - mit aller Deut- lichkeit bewiesen, dass die Atomtechnologie durch den Menschen nicht wirklich beherrscht werden kann, dass jederzeit mit irreversiblen Schädigungen unübersehbaren, existenzbedrohenden Ausmasses der Biosphäre, ja des Lebens schlechthin, gerechnet werden muss und dass die in jeder Beziehung gigantischen Probleme nach einem derarti- gen «GAU» nicht oder nur mit grösster Mühe zu bewältigen sind. Der grundsätzliche Ersatz der Atomenergie-Konzep- tion durch eine umweltschonende Energiepolitik ist letztlich eine Frage des Ueberlebens.
Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Ist der Bundesrat angesichts der Katastrophe von Tscher- nobyl sowie zahlreicher weiterer AKW-Unfälle in den letzten Jahren und Jahrzehnten (Lucens, Harrisburg usw.) bereit, im Interesse unseres Landes und der natürlichen Umwelt endlich von seiner wachstumsorientierten, umweltfeindli- chen Energiepolitik, die Kernkraftwerke als unabdingbar betrachtet, abzurücken und eine neue energiepolitische Konzeption einzuleiten, die - dem Beispiel Schwedens fol- gend - mittelfristig den Verzicht auf die Nutzung der Atom- energie erlaubt? (Ich verweise auf das Postulat 86.355 Ruf- Bern, Kernenergie. Umstellungsplan, vom 13. März 1986.) 2. Ist der Bundesrat insbesondere bereit, dem Parlament innert kürzestmöglicher Frist einen dringlichen Bundesbe- schluss zu unterbreiten, der den Verzicht auf das bereits bewilligte Atomkraftwerk Kaiseraugst enthält?
Ist der Bundesrat willens, alle bestehenden Pläne für den Bau weiterer Atomanlagen (insbesondere des AKWs Gra- ben) fallenzulassen und die Realisierung der entsprechen- den Projekte zu verhindern?
Ist der Bundesrat bereit, eine neue, umweltgerechte Energiepolitik der Schweiz zu konzipieren, die in eine Gesamtpolitik eingebettet werden müsste, welche bewusst die Anstrebung von Wachstum vermeidet, d. h. einerseits die intensivierte Förderung der Forschung für alternative Energienutzungen sowie deren Umsetzung in die Praxis, andererseits eine wirksame Energiesparpolitik durch bes- sere Wärmedämmung der Gebäude, Beschränkung von in unseren Breitengraden unnötigen Klimaanlagen, Anwen- dung der Wärmepumpentechnik usw., insbesondere aber auch die seit langem versprochene, durch die Landesregie- rung jedoch nie eingehaltene Stabilisierung bzw. Reduktion des Ausländerbestandes (und damit der Gesamtbevölke rung) mittels Unterbindung der Einwanderung vorsieht?
Wie (und in welchem Zeitraum) gedenkt der Bundesrat die im Zusammenhang mit der Tschernobyl-Katastrophe sichtbar gewordenen gravierenden Mängel in folgenden Bereichen zu beheben?
a) Alarmierung und Information der Bevölkerung
b) Schutzvorrichtungen/Strahlenschutz
c) Evakuationspläne
d) ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit den erfor- derlichen Medikamenten (Jod-Tabletten usw.)
Bestehen nach Ansicht des Bundesrates Möglichkeiten, Schadenersatzforderungen (z. B. der massiv geschädigten Landwirtschaft) gegenüber der Sowjetunion geltend zu machen und auch durchzusetzen? Auf welchen Betrag belaufen sich die entsprechenden Schäden? Ist der Bundes- rat bereit, auf diplomatischem Wege energisch bei den Sowjets zu intervenieren, um den schweizerischen Forde- rungen Nachachtung zu verschaffen?
Wäre es nach den im Fall Tschernobyl gemachten Erfah- rungen nicht zwingend erforderlich, mittels einer Aende- rung des Kernenergie-Haftpflichtgesetzes die gesamte Haft- pflicht für Atomanlagen auf privatwirtschaftliche Basis zu
stellen, damit bei einem Störfall nicht der Bund Folgekosten in Milliardenhöhe zu tragen hätte? Ist der Bundesrat bereit, diesbezügliche Schritte zu unternehmen?
Texte de l'interpellation du 3 juin 1986
L'accident qui s'est produit à la centrale nucléaire de Tcher- nobyl a prouvé définitivement et sans aucun doute possible - en dépit des affirmations optimistes du lobby de l'atome - que les êtres humains ne sont pas à même de maîtriser la technologie nucléaire, qu'il faut compter qu'en tout temps, la biosphère, donc la vie même, peuvent être atteintes de dommages irréversibles, d'une ampleur imprévisible et menaçant notre existence et qu'il ne serait pas ou guère possible de résoudre les problèmes, gigantesques à tous égards, provoqués par «le plus grave accident imaginable (GAU)». Le remplacement définitif d'une conception de l'énergie fondée sur le nucléaire par une politique énergéti- que ménageant l'environnement est, en fin de compte, une question de survie.
Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- vantes:
Au vu de la catastrophe de Tchernobyl et de nombreux autres accidents qui se sont produits dans des centrales nucléaires au cours des dernières années et décennies (Lucens, Harrisburg, etc.), le Conseil fédéral est-il disposé, dans l'intérêt de notre pays et du milieu naturel de l'homme, à renoncer enfin à sa politique énergétique axée sur la croissance économique et nuisible à l'environnement, politi- que qui prétend indispensables les centrales nucléaires, et à mettre en oeuvre une nouvelle conception de notre approvi- sionnement énergétique qui, suivant le modèle suédois, permettrait de renoncer à moyen terme à l'utilisation d'éner- gie nucléaire (je renvoie à ce sujet au postulat 86.355, Ruf- Berne, du 13.3.1986, Energie nucléaire. Solutions de re- change)?
Le Conseil fédéral est-il notamment disposé à soumettre au Parlement, dans le plus bref délai, un projet d'arrêté fédéral urgent, disposant qu'il est renoncé à la construction de la centrale nucléaire de Kaiseraugst pour laquelle l'auto- risation a été délivrée ?
Est-il prêt à abandonner tous les projets actuels de cons- truction d'autres centrales nucléaires (notamment celle de Graben) et à empêcher la réalisation des projets s'y rappor- tant?
Est-il disposé à élaborer une nouvelle politique énergéti- que respecteuse de l'environnement? Celle-ci devrait faire partie intégrante d'une politique globale qui éviterait délibé- rément toute ambition de croissance: dans ce but, il faudrait d'une part encourager plus fortement la recherche d'autres sources d'énergie ainsi que l'application des résultats des recherches et d'autre part mettre en oeuvre des mesures efficaces d'économie d'énergie (meilleure isolation thermi- que des bâtiments, limitation du nombre des climatiseurs qui ne sont pas nécessaires sous nos latitudes, utilisation de la technique des pompes à chaleur, etc.). Mais il convient aussi, dans cette optique, que le gouvernement tienne les promesses qu'il a faites depuis longtemps mais n'a encore jamais honorées, à savoir stabiliser ou réduire le nombre des étrangers en Suisse (et donc le chiffre total de la population) en jugulant l'immigration.
Comment et dans quels délais le gouvernement pense-t-il combler les graves lacunes que la catastrophe de Tcherno- byl a fait apparaître dans les domaines suivants:
a) déclenchement de l'alarme et information de la popula- tion?
b) installations de protection / radioprotection ?
c) plans d'évacuation ?
d) approvisionnement suffisant de la population en médica- ments appropriés (tablettes d'iode, etc.)?
Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
793
l'Union soviétique, des demandes de dommages-intérêts (par ex. pour l'agriculture qui a subi d'énormes dommages) et d'exiger qu'il y soit donné suite? A combien se montent les dommages subis en Suisse? Le gouvernement est-il disposé à intervenir énergiquement auprès de l'Union sovié- tique, par la voie diplomatique, pour que les demandes suisses soient honorées?
Au vu des expériences faites après l'accident de Tcherno- byl, ne serait-il pas nécessaire, au moyen d'une modification de la loi sur la responsabilité civile en matière nucléaire, de confier d'urgence à l'économie privée l'ensemble de l'assu- rance responsabilité civile en la matière, afin qu'en cas d'accident, la Confédération ne doive pas supporter des frais qui s'élèvent à des milliards? Le Conseil fédéral est-il disposé à faire le nécessaire ?
Est-il prêt à faire élaborer immédiatement, à l'intention du Parlement et de l'opinion publique, un rapport circonstancié sur les événements de Tchernobyl et leurs conséquences, notamment en ce qui concerne les répercussions en Suisse et les effets sur la santé de la population ?
Präsident: Gestatten Sie, dass ich eingangs einige Mitteilun- gen zum Vorgehen mache.
Wir hören uns zuerst die Interpellanten in der Reihenfolge, wie sie auf dem Ihnen ausgeteilten Blatt aufgeführt sind, an. Die Interpellanten verfügen über maximal 10 Minuten Zeit für ihre Begründung.
Danach werden die beiden Bundesräte die Beantwortung übernehmen, was wir nach Möglichkeit heute noch errei- chen möchten. Die Bundesräte antworten zusammengefasst und gegliedert nach Themen.
Darauf haben die Interpellanten die Möglichkeit zu erklären, ob sie von der Antwort des Bundesrates befriedigt sind oder nicht. Anschliessend folgt die allgemeine Diskussion, die auf fünf Minuten Redezeit je Votant beschränkt ist.
Schliesslich möchte ich noch daran erinnern, dass im Inter- esse eines geordneten und würdigen Ablaufes der Ratssit- zungen die Besucher auf den Tribünen gehalten sind, Ruhe zu bewahren und jede Aeusserung des Beifalls oder der Missbilligung zu unterlassen.
86.423 Interpellation Weder-Basel - Interpellation Weder-Bâle
Weder-Basel: Sie ist eingetreten, die grösste industrielle Katastrophe der Menschheit, die nach Auffassung von Wis- senschaftern - oder soll ich sagen von Besserwissern - alle 10 000 Jahre hätte stattfinden dürfen! Mit Tschernobyl ist der Mythos von der gefahrlosen Nutzung der Atomkraft endgültig «verstrahlt». Der Preis, den die Menschheit für die Katastrophe zu bezahlen hat, kann nicht beziffert werden. Sicher aber ist, dass wir, kommende Generationen, viele Ungeborene, die Tier- und Pflanzenwelt mit eingeschlossen, die Rechnung dieses Feuers mit Zins und Zinseszins werden begleichen müssen.
Kiew hat aber auch ein Stück des Dritten Weltkrieges erlit- ten, denn die Auswirkungen eines GAU und eines Atomwaf- feneinsatzes lassen sich - sehen wir einmal von der Druck- und Hitzewelle ab - nur unwesentlich voneinander unter- scheiden. Die in Tschernobyl ausgetretene Strahlung über- traf diejenige der Hiroshima-Bombe um das 1500fache. Wir können uns jetzt die Auswirkungen eines zukünftigen Atom- krieges vorstellen, ob nun A-Waffen zum Einsatz kommen oder Atomkraftwerke bombardiert werden.
Natürlich ist die Informationspolitik der Russen ein echter Skandal, und es wäre zu wünschen, dass hier die Schweizer Aussenpolitik eine deutliche Sprache spricht. Ich bin aber nicht so sicher, dass dies bei uns anders wäre. Wenn ich etwa hore, wie in Frankreich mit der Bevölkerung umge- sprungen wird und wie die Verharmloser vom Dienst in der Schweiz die Möglichkeit eines GAUs herunterspielen, so grenzt das nach dem soeben Erlebten und nach dem Wissen um Harrisburg und Lucens an Ueberheblichkeit und Anmas- sung.
In der Schweiz zwingt heute eine Minderheit eine Mehrheit, mit dem sogenannten Restrisiko zu leben. Dieses Wort sug- geriert, dass bei einem Unfall die Auswirkungen der Schä- den beherrschbar und nicht bedrohlich sind. Restrisiko im Zusammenhang mit A-Werken heisst jedoch, die Möglich- keit einer Riesenkatastrophe akzeptieren, so dass grosse Teile unseres dicht bevölkerten Landes auf Jahrzehnte unbewohnbar würden. Nicht zu reden von den Tausenden von sofort Toten und den an Spätfolgen Sterbenden und Erkrankten.
Der Abfall aus Atomkraftwerken verrottet bekanntlich nicht und verwittert auch nicht. Dieser Abfall muss während Jahr- hunderten und Jahrtausenden aus der Biosphäre entfernt werden, weil er sonst Krebs- und Erbschäden verursacht. Kommende Generationen haben das Faktum Atommüll als unveränderliches Datum in ihr Leben aufzunehmen. Wer sich mit diesen künftigen Generationen in einer geschichtli- chen Solidarität weiss, kann daher einen solchen Mehrheits- entscheid nicht einfach akzeptieren. Es kann niemandem zugemutet werden, Mehrheitsentscheidungen anzunehmen, wo diese seiner Ueberzeugung nach Tod und schwere gesundheitliche Schädigung seiner Kinder bedeuten.
Wir erlebten auch im Zusammenhang mit Tschernobyl, wie hilflos die Behörden, Spezialisten, Wissenschafter und Experten dastanden. Ein tiefer Abgrund von Nichtwissen tat sich auf. Wir erlebten, wie von Land zu Land die Grenzwerte verschieden und die gefährlichen Dosen anders einge- schätzt wurden. Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass die bisherigen Messgeräte der Armee unbrauchbar und die neuen in Bestellung sind. Wir mussten erleben und feststel- len, dass um A-Werke keine Sicherheitszonen ausgeschie- den werden, dass keine getesteten Katastrophen- und Eva- kuationspläne vorliegen, dass die Schutzplätze fehlen und die Luftschutzfilteranlagen unbrauchbar sind. Zu guter Letzt stellten besorgte Mütter fest, dass in den Läden die Kon- densmilch und die Pulvermilch fehlten.
Erschreckend ist aber auch das Schweigen der Verantwort- lichen über die gefährliche Niedrigstrahlung, die im Kalkül der AC-Spezialisten offenbar noch nicht Einzug gefunden hat. Wissenschaftlich ist nachgewiesen, dass die Gefahren der Niedrigstrahlung viel schlimmer sind, als bisher ange- nommen wurde. Im Gegensatz zum relativ bevölkerungsar- men Gebiet von Tschernobyl wären bei einem Katastrophen- fall in Kaiseraugst rund 1 Million Menschen betroffen und müssten im Umkreis von 30 Kilometern evakuiert werden. Den 350 000 Flüchtlingen aus dem Raume Basel-Arlesheim stünde nur der Fluchtweg Richtung Jura offen. Alle anderen Fluchtwege wären versperrt.
Zu diesem Problem schrieb der seinerzeitige Präsident des Basler Freisinns - Sie hören richtig - Prof. Dr. Adolf Gasser, wie folgt: «Es werden sich die Basler beider Halbkantone eine solche von Miteidgenossen ihnen tückisch zugemutete und skrupellos aufgezwungene Kollektivtodesfalle nie und nimmer gefallen lassen, mag ein Bundesbeschluss noch so legal abgestützt sein.» Das war das Zitat aus der Feder eines Freisinnigen!
Der Region Basel droht bekanntlich bis zum Jahr 2000 eine auf der Welt einmalige Ballung von 8 bis 10 Reaktoren im Umkreis von nur 50 Kilometern. Die grosse Mehrheit der Bevölkerung lebt seit Jahren wegen dieser Tatsache in Angst und Besorgnis und wird sich gegen die Umwandlung ihres Lebensraumes in ein atomares Ruhrgebiet zur Wehr setzen. Gemeinsam mit unseren Freunden aus dem Schwarzbubenland, dem Fricktal, dem Elsass und dem Badischen wird das Atomkraftwerk Kaiseraugst gewaltlos verhindert werden. Militär und Polizei werden das nicht ändern können. Gewaltlos werden wir dieser Macht - der militärischen und polizeilichen Macht - unsere Bürgerinitia- tiven gegenüberstellen. Gewaltlos werden wir einen länge- ren Atem haben als sie alle.
Es wäre daher weitsichtig und politisch klug, wenn der Bundesrat auf die Rahmenbewilligung für das A-Werk Kai- seraugst zurückkommen und Verzichtsverhandlungen ein- leiten würde. Nach einer Katastrophe wie Tschernobyl würde eine solche Kehrtwendung nicht nur politische Weit-
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Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
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N 16 juin 1986
sicht verraten, sondern auch politische Grösse. Herr Bun- desrat Schlumpf und Herr Bundesrat Egli, ich lade Sie sehr höflich ein, diesen Schritt zu tun. Es ist höchste Zeit, dass wir alle unsere gemeinsame Verantwortung wahrnehmen. Wir dürfen nicht warten, bis es zu spät ist. Wir müssen der Machbarkeit neue Grenzen setzen. Wir müssen zurückfin- den zu einer Wirtschaftsform, die in Harmonie und Eintracht mit der Natur und der Umwelt und auch in Eintracht mit uns Menschen steht.
Für meine Freunde, die A-Werk-Gegner, die Umweltschützer und auch meine vielen Freunde im Landesring verlange ich nichts anderes als mehr Ehrfurcht vor der Schöpfung, ver- lange den Verzicht auf das Atomkraftwerk Kaiseraugst und den schnellstmöglichen Ausstieg aus der lebensbedrohen- den Atomenergie.
86.427
Interpellation der Kommission für Gesundheit und Umwelt Interpellation de la Commission de la santé publique et de l'environnement
Mme Deneys, rapporteur: La Commission de la santé publi- que et de l'environnement, au nom de laquelle je m'exprime, a décidé de demander au Conseil fédéral des explications précises dans les domaines qui relèvent de sa compétence et dans ceux-ci uniquement. Elle a donc volontairement renoncé à poser le problème du rôle ultérieur de l'énergie nucléaire en Suisse, comme elle a abandonné la question des conséquences financières de l'accident de Tchernobyl pour l'agriculture de notre pays. Elle entend par contre être informée de manière complète et véridique sur la situation actuelle en matière de santé publique, en particulier sur les risques qu'une radioactivité considérablement accrue et dont les composantes sont différentes peut faire courir à des groupes de population déterminés - les bébés, les jeunes enfants, par exemple.
Dans cette analyse, il convient de tenir compte des autres facteurs cancérigènes existants. Je n'admettrai pas, pour . ma part, qu'on vienne aujourd'hui encore nous dire que le risque est l'équivalent de celui que court un individu fumant deux à trois cigarettes par jour. En effet, le risque consiste bien plus exactement en une accumulation de facteurs dont les combinaisons peuvent elles-mêmes jouer un rôle déter- minant dans le processus qui conduit à la maladie. C'est un fait, je le reconnais, qu'une telle analyse est difficile. Deux constatations s'imposent néanmoins: tout d'abord, on a toujours mis beaucoup de temps et pas mal de mauvaise volonté à admettre dans ce pays la nocivité ou la toxicité de certaines substances, que ce soit dans le domaine du travail, de l'alimentation ou de la circulation; ensuite, l'ignorance des effets possibles devrait nous inciter à la prudence plutôt qu'au laxisme. Ce n'est pas céder à la panique que de chercher d'abord à savoir.
Voilà pourquoi je vous prie instamment, Monsieur le Prési- dent de la Confédération, Monsieur le Conseiller fédéral, de ne pas céder dans ce débat à la tentation de justifier les erreurs ou les lacunes constatées dans la manière de réagir à l'accident de Tchernobyl, mais de chercher bien davan- tage comment prendre au sérieux, dans toute son ampleur, le risque nucléaire proche et lointain, civil et militaire.
L'interpellation de la Commission de la santé publique et de l'environnement date du 12 mai dernier. Nous nous sommes posé, ce jour-là, les questions qui venaient spontanément à l'esprit d'un grand nombre de nos concitoyennes et conci- toyens. Je voudrais en commenter brièvement quelques- unes afin qu'elles soient bien comprises.
La commission déterminera éventuellement, sur la base des réponses reçues, des propositions qu'elle soumettra par la suite à notre conseil.
S'agissant du point 1.2 Contrôle et coordination, le Conseil fédéral devra nous dire comment les cantons sont organisés et lesquels d'entre eux satisfont maintenant tout à fait aux exigences de l'ordonnance sur la radioprotection et dispo- sent d'un laboratoire parfaitement équipé en matériel et en personnel. Pour le point 1.3, il conviendra de nous expliquer
pourquoi les responsables de la protection civile, pour laquelle nous avons investi un nombre considérable de milliards, estiment qu'ils ne sont en somme pas concernés par une catastrophe nucléaire en temps de paix. Que se serait-il passé si celle-ci s'était produite à quelques cen- taines de kilomètres, ou chez nous? Le point 2, qui concerne l'information, a été placé, ces derniers temps, dans certains milieux politiques, au centre du débat.
Aujourd'hui, j'ajouterai aux questions posées par la commis- sion une appréciation personnelle sur cet aspect de l'«après-Tchernobyl». Il a été intéressant de noter le désar- roi, les hésitations, les contradictions des informateurs. On s'est aperçu en effet que nombre d'affirmations présentées jusqu'alors comme scientifiquement fondées relevaient en réalité de la croyance ou de la foi. On a pu constater aussi qu'il y avait toujours quelque part quelque chose à quoi personne n'avait pensé. Je crains que la tentation soit grande maintenant d'exercer les responsables de cette information à tenir un langage ferme, unifié, avec pour objectif principal de sécuriser la population au détriment, éventuellement, de la vérité. Il faudra, Monsieur le Président de la Confédération, Monsieur le Conseiller fédéral, qu'on s'habitue à considérer que, dans le domaine de l'information aussi, la Suisse n'est pas une île et que les citoyennes et citoyens y ont droit à des informations précises, ne cachant rien des faits qui doivent être expliqués clairement. Par exemple, dans les communiqués mettant en garde contre la consommation de lait frais, il aurait été judicieux d'expliquer exactement le pourquoi de cette recommandation. Je n'ajouterai rien pour le moment aux points 3 et 4 qui sont suffisamment détaillés.
Un des plus gros problèmes non résolus est lié, par contre, au point 5, celui de la contamination radioactive des sols. Les solutions imaginées jusqu'ici, qui consistent à interdire l'accès et l'exploitation d'une parcelle contaminée - par exemple, Lucens - ou à la faire labourer, ou encore à enlever une couche plus ou moins épaisse d'humus - pour l'entreposer où et faire quoi du terrain ? - en attendant que le taux de radioactivité diminue, sont des solutions inadé- quates ou totalement impossibles à réaliser dès qu'il s'agit d'une zone d'une certaine étendue ou construite. Avec ou sans accident, la mise hors service progressive des cen- trales nucléaires existantes impose qu'on s'occupe sans tarder enfin sérieusement de ce problème.
La Commission de la santé publique et de l'environnement souhaite que l'évolution de la végétation, en particulier celle des forêts, soit suivie avec la plus grande attention, afin de déterminer dans quelle mesure l'augmentation de la radioactivité de l'air et du sol a des conséquences pour elle. Avoir vaincu la peste, mis un terme aux famines qui provo- quaient encore au siècle dernier des hécatombes dans les population de l'Europe occidentale, ne justifient pas que notre société industrielle prenne toujours plus le risque, en cette fin de vingtième siècle, d'empoisonner elle-même l'air, le sol, l'eau, la végétation, sans lesquels toute vie est impos- sible. Il nous faudra chercher et trouver d'autres voies moins absurdes au progrès.
86.429 Interpellation Carobbio
M. Carobbio: Avant de motiver les questions que j'ai posées au Conseil fédéral, permettez-moi de faire une considération préliminaire et d'exprimer un souhait. Il serait extrêmement facile pour quelqu'un qui, comme moi, non seulement a toujours émis des réserves, mais s'est même opposé à la politique officielle en matière de centrale nucléaire, de dire qu'aujourd'hui peut-être nous avions quelques raisons de notre part quand nous affirmions que les risques auxquels nous nous exposons en développant une technologie, telle que la technologie nucléaire - que pour le moment per- sonne ne semble maîtriser - étaient trop élevés comparés aux bénéfices. L'accident de la centrale nucléaire de Tcher- nobyl, et surtout ce qui s'est passé à cause de la diffusion, sur notre pays aussi, de la radioactivité, est là, au-delà de
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Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
toutes les considérations divergentes, d'ordre technique et scientifique pour le confirmer.
Il serait également facile de dénoncer les affirmations falla- cieuses que les milieux de l'énergie électrique et nucléaire et, dans certains cas, même les autorités fédérales ont toujours opposé aux critiques et aux doutes soulevés lors des diverses discussions que nous avons eues à ce sujet. Et encore de regretter les occasions perdues, comme celle que nous offrait la dernière votation sur l'initiative pour «un avenir sans nouvelles centrales atomiques», de décider une pause de réflexion en la matière afin de développer une politique énergétique différente.
En effet, si nous examinons, même rapidement, les événe- ments qui ont accompagné en Suisse le développement de notre politique énergétique, l'on pourrait énumérer toute une série de ce que je considère comme erreurs politiques de la part du Conseil fédéral et de la majorité qui l'a soutenu, et démontrer facilement que, trop souvent, ce sont les intérêts financiers et économiques du lobby nucléaire qui ont eu la priorité sur toute autre considération d'intérêt général relative à la fiabilité de la technique nucléaire.
Mais je ne crois pas qu'il soit particulièrement utile aujour- d'hui de faire un tel exercice. De toute façon, ce n'est pas cela sur quoi le citoyen suisse s'interroge, lui qui a aussi peur, qui doute de plus en plus des déclarations de ceux qui garantissent que nos centrales nucléaires sont sûres (et les derniers sondages sont là pour le démontrer), qu'il ne faut pas exagérer les dangers ni les risques que l'on court. Ces citoyens-là, et ils en ont droit, demandent que les responsa- bles prennent finalement conscience qu'après Tchernobyl, notre politique énergétique qui fait du recours nucléaire l'un de ses piliers, soit soumise au moins à une profonde révi- sion.
Donc, je souhaite aujourd'hui que, dans ce débat, chacun, et surtout ceux qui ont défendu envers et contre tous le nucléaire - et j'espère y trouver aussi le Conseil fédéral - fassent un effort pour dépasser leurs convictions de prin- cipe, voire de nature idéologique, pour favoriser une réflexion profonde sur une technologie qui est loin d'être sûre et maîtrisée. Et cela, pour en tirer au moins une conclu- sion minimale. C'est-à-dire qu'il ne s'agit pas aujourd'hui de prétendre ici apporter des réponses scientifiques ou techni- ques, auxquelles nous n'avons pas la compétence de répon- dre, mais de prendre acte que tout ce qui s'est passé à Tchernobyl, et avant Tchernobyl, nous impose de relancer le débat au sujet des choix en matière de politique énergéti- que. Choix qui, entre autres, ont laissé en suspens beau- coup de problèmes non résolus - je pense ici à la question des déchets radioactifs - et qui soulèvent dans tous les milieux des doutes et des interrogations toujours plus nom- breux.
Dans cette optique, les déclarations rassurantes du Conseil fédéral, ou pire, les déclarations comme celles de M. Schlumpf, au lendemain de l'accident de Tchernobyl, ne sont, à mon avis, pas faites pour favoriser cette réflexion. Cela dit, pour entrer dans le vif des questions soulevées par mon interpellation, ce qui s'est passé avec et après l'acci- dent de Tchernobyl pose, parmi d'autres, trois problèmes politiques majeurs (et j'en reste aux problèmes politiques, parce que je crois que telle est notre tâche), que je voudrais évoquer ici brièvement. Il s'agit du problème de l'informa- tion de la population, de la question de la sécurité des centrales nucléaires déjà en service et, problème principal, de la politique énergétique et de l'avenir du nucléaire.
En ce qui concerne l'information de l'opinion publique, le moins que l'on puisse dire est qu'elle a été insatisfaisante et contradictoire. Certes, il faut condamner l'insuffisance de l'information de la part des autorités soviétiques. Mais l'in- formation que l'on a donnée en Suisse et en Occident en général est loin d'être à l'abri de la critique. Sans vouloir entrer dans les détails cue vous connaissez tous, je pense ici aux confusions entretenues en matière d'unités de mesures de la radioactivité, aux divers discours prétendant qu'il n'y avait rien à craindre, accompagnés en même temps de
mesures généralement contradictoires, de prévention et de nouvelles pas toujours rassurantes.
De toute cette façon d'informer, l'on peut tirer, du moins j'en tire, deux conclusions: la première; c'est que le doute est permis à propos du fait que l'on a fourni toutes les informa- tions que l'on aurait pu donner, c'est-à-dire que l'on peut se poser la question de savoir si l'on n'a pas cherché à minimi- ser les faits les plus graves. A ce propos, je voudrais enten- dre là-dessus une réponse de la part du Conseil fédéral. Deuxièmement, malgré toutes les affirmations faites aupara- vant, tous les responsables scientifiques, politiques, les autorités administratives, ont donné l'impression de ne pas maîtriser la situation, d'être débordés par les événements. Cela ne peut qu'ajouter des questions encore plus pres- santes au sujet des risques auxquels la politique nucléaire nous expose.
Quant à la sécurité des centrales nuclaires, il semble évi- dent, après toute la série d'accidents qui ont touché les pays de l'Est comme de l'Ouest, que compte tenu du développe- ment de l'industrie nucléaire, prétendre que nos installa- tions sont plus sûres que celles de Tchernobyl ne change pas grand-chose à la situation. C'est-à-dire à l'hypothèse que malgré tout un accident majeur est toujours possible et que les conséquences de celui-ci seraient de nature telle qu'il ne pourrait être assimilé à un accident traditionnel. Le moins que l'on puisse dire, sur la base de ces informations, est que la technique des centrales nucléaires n'est pas maîtrisée par l'homme. Mais l'information de la population et le renforcement des mesures de sécurité qui découlent de ces considérations ne peuvent être que des mesures à brève échéance, importantes, mais insuffisantes. Ce qui est arrivé à Tchernobyl, en réalité et c'est ma conclusion, pose une fois de plus le problème de fond qui est celui de l'utilisation pacifique du nucléaire. Il apparaît de toute une série d'élé- ments qu'une telle politique soulève trop de questions, laisse trop de problèmes non résolus pour être poursuivie sans autre. Je pense ici et je l'ai déjà rappelé à l'élimination des déchets radioactifs, à la sécurité des centrales, aux conséquences de la pollution radioactive sur l'environne- ment et sur la santé de l'homme.
Dès lors, le vrai problème à aborder est celui d'une politique qui opte pour l'instauration d'une politique énergétique qui lui permette de renoncer le plus rapidement possible au nucléaire, politique faisant une large place à l'économie d'énergie et à la recherche dans les énergies renouvelables et qui s'engage à mettre sur pied un programme qui prévoie le renoncement à la construction de toute nouvelle centrale, en particulier de celle de Kaiseraugst, et à la fermeture progressive des installations en service. Voilà sommaire- ment les questions que j'ai soulevées par mon interpellation et à propos desquelles j'attends une réponse précise de la part du Conseil fédéral.
86.430 Interpellation der CVP-Fraktion
Interpellation du groupe démocrate-chrétien
Schmidhalter: Die Fragen, die die CVP zu Tschernobyl stellt, sind von der Sorge unserer Bevölkerung über den von diesem Werk verbreiteten radioaktiven Ausfall getragen. Es hat dermassen an exakten Informationen gefehlt, dass im schweizerischen Medienwald über diese Sache ein richtiger Wirrwarr entstanden ist. Grösser wurde dieses Durcheinan- der noch durch die Informationen, die von ausserhalb unse- rer Grenze kamen und die feststellen liessen, dass fast jedes Land die Situation anders beurteilt. Hinzu kam noch, dass sich ganze Völkerstämme fragen mussten, wohin sie sollten, wenn die Bevölkerung in Luftschutzkellern Zuflucht neh- men müsste. Die CVP-Fraktion sieht deshalb der Beantwor- tung der in dieser Interpellation gestellten Fragen mit Inter- esse entgegen.
Ergänzend möchte ich als Sprecher der CVP folgende Ansicht, die von der Mehrzahl unserer Fraktion vertreten wird, anführen:
Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
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N 16 juin 1986
uns bewusst, dass das Problem der Kernenergie nur interna- tional gelöst werden kann. Was würde uns beispielsweise ein Ausstieg aus der Kernenergie, wie er in unserem Lande hier und dort gefordert wird, nützen, wenn unsere Nachbar- länder Kernenergie gewinnen und Kernkraftwerke bauen? Die Wolke von Tschernobyl hat uns in erschreckendem Ausmass gezeigt, dass radioaktive Ausfälle vor der Grenze der Nachbarländer nicht Halt machen. Der Bundesrat wird deshalb wohl alle geeigneten Schritte unternehmen, um zusammen mit anderen Ländern brauchbare Verhaltens- und Abwehrmassnahmen zu finden.
Denkpause für unsere Kernkraftwerke: Abzuwägen ist allerdings, ob uns das Vorkommnis von Tschernobyl in Sachen Kernenergie nicht eine mehrjährige Denkpause auf- zwingt. Die Bevölkerung ist gegenwärtig so sensibilisiert, dass der Bau neuer Kernkraftwerke vorerst in den Hinter- grund gestellt werden muss. Dieses Moratorium muss dazu benutzt werden, zuerst die Sicherheit unserer Leute in Abhängigkeit von in Betrieb stehenden Kernkraftwerken bis ins kleinste Detail nachzuprüfen. Auf keinen Fall dürfen wir uns von jenen Stimmen beeinflussen lassen, die behaupten, einen Fall Tschernobyl gebe es bei uns überhaupt nie. Auch Kernkraftwerke im Westen sind verletzbar. Es versteht sich von selbst, dass auch die Frage der Sicherheit international zu lösen ist.
Bedarf und Ersatz: Klar ist auch, dass unsere Wirtschaft ohne Energie nicht funktionieren kann, dass deshalb der jährliche Mehrverbrauch, der nicht wegzuleugnen ist, irgendwie aufgefangen werden muss. Wir sind der Auffas- sung, dass dies durch eine geeignete Sparpolitik und die Verwendung von Alternativenergien vorerst zu erreichen ist. Wenn ich von Sparen rede, so meine ich, dass wir auf diesem Gebiete Erfolg haben, durch Renovation und Ver- besserung der Wirkungsgrade, durch modernere Haus- und Energiespartechnik und auch durch eine bessere Förderung des öffentlichen Verkehrs.
Eine grosse, erneuerbare Kraftquelle liegt zudem in unseren hydraulischen Kraftwerken. Ich denke dabei nicht so sehr an Neubauten, vielmehr an eine Erneuerung und den Ausbau der bestehenden. Dies kann erfolgen, indem man den Wir- kungsgrad der bestehenden Werke verbessert und die Stau- kapazität vergrössert. Dass solche Bauten nur in Ueberein- stimmung mit dem Naturschutz zu geschehen haben, ist eine Selbstverständlichkeit. Eine totale Ablehnung dieses Weges schiene nur wenig sinnvoll, denn irgendwoher muss ja die Energie kommen. Viel stärker aber als im bisherigen Masse haben wir nach alternativen Energien zu forschen.
Die Sorge um diese Energie ist aber eine Daueraufgabe. Die neuste Entwicklung legt uns nahe, mit der Energie sparsam umzugehen. Auch nach Tschernobyl muss die Forderung nach umweltfreundlichen Energieformen aufrecht erhalten bleiben. Hinzu kommt, dass wir als eines der ersten staats- politischen Ziele die Unabhängigkeit unseres Landes sichern wollen. Deshalb muss auch unser Bestreben dahin gehen, vom Standpunkt des Energiebezuges möglichst unabhängig zu werden. Das legt uns auf, vom heutigen Erdölverbrauch, der für uns immer noch die Hauptenergie- quelle darstellt, auf andere Energieträger umzusteigen. Unser Ziel kann so definiert werden, wie es in der GEK
formuliert ist: Forschen, Substituieren, Sparen und Vor- sorgen.
Es bestehen in der Bundesverfassung verschiedene Artikel, die sich mit Energiefragen befassen. Alle diese energierele- vanten Verfassungsartikel verfolgen aber kein gemeinsames Energiekonzept und damit nicht eine schweizerische Energiepolitik. Es ist ein solches noch zu erarbeiten, wobei wir festhalten, was Aufgabe der Kantone und was Aufgabe des Bundes ist. Die Verfassung hat für diese Aufgabentei- lung die Grundlage zu bilden. Heute fehlt eine solche Grundlage. Man spricht von der Bildung kantonaler Energiefachstellen, von kantonalen Energiekonzepten, der Sanierung kantonaler Bauten in Sachen Energieversorgung etc. Das entspricht der Zeit und den jetzigen Umständen, aber sowohl die kantonalen Verfassungsgrundlagen, zum mindesten in vielen Kantonen, wie auch die des Bundes für ein umfassendes Konzept fehlen. Es ist daher die Aufgabe des Bundes, Zielsetzungen und Anleitungen zu erlassen, die eine gewisse Vereinheitlichung gewährleisten und so die Grundlage für eine annehmbare Energiepolitik schaffen. Der Bund müsste sich auf das Uebergeordnete und Notwendige in der Gesetzgebung beschränken.
Die Bestrebungen des Bundesrates, die Kantone mehr an einer verantwortlichen Energiepolitik zu interessieren, sind zu befürworten und weiterzuführen. Parallel hierzu sind aber die Arbeiten für einen neuen Verfassungsartikel aufzu- nehmen. Unsere Partei hat einen Text für einen neuen Verfassungsartikel erarbeitet. Er könnte als Grundlage für das Vernehmlassungsverfahren dienen. Die Erfahrungen, die wir über Tschernobyl in der letzten Zeit gemacht haben, erlauben keine Verzögerung. Ich ersuche den Rat, die hin- terlegten Motionen noch in dieser Session zu behandeln.
Die Kernenergie, wie sie heute in den Leichtwasserreaktoren in der Schweiz produziert wird, hat eine voraussichtliche Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren. Nach dieser Zeit müssen die Werke erneuert werden. Wenn Forschung und Entwick- lung gezielt weitergehen, wird es möglich sein, in einer neuen Phase bessere und noch sicherere Kernreaktoren zu bauen.
Wir verlangen nicht einen totalen Stopp und eine Stillegung der bestehenden Anlagen, wir möchten aber keine neuen Anlagen, bevor alle vorgenannten Fragen eingehend geprüft und abgeklärt sind.
86.436 Interpellation Fetz
Frau Fetz: Tschernobyl hat mit tödlicher Klarheit gezeigt, wovor wir von der Anti-AKW-Bewegung seit Jahren gewarnt haben: Die zivile und militärische Atomtechnologie ist eine Katastrophe für die Menschheit, eine tickende Zeitbombe. Tschernobyl hat mit letzter Deutlichkeit gezeigt: Die Zeit zum radikalen Umdenken, zum Ausstieg aus der Atomtech- nologie, ist überfällig, denn der nächste Super-GAU ist jederzeit und überall möglich. Allein im ersten Monat nach Tschernobyl sind ein Dutzend Unfälle, Havarien, Beinahe- Katastrophen in den so sicheren AKWs des Westens bekannt geworden: Die atomare Verseuchung kennt keine Grenzen, keine Sicherheitssysteme; kein noch so ausgeklü- geltes Evakuationsszenario kann uns vor den Folgen schützen.
Tschernobyl hat aber noch etwas Schlimmes mit Klarheit gezeigt: die Ignoranz und verantwortungslose Beschwichti- gungstaktik von Bundesrat und Behörden gegenüber der betroffenen Bevölkerung. Statt umfassender Information und echter Aufklärung wird nur das weitergeleitet, was den Mächtigen in diesem Staate scheinbar erlaubt, die Szene im Griff zu behalten. Eine Handvoll Männer von KAC und NAZ setzen willkürlich geltendes Recht ausser Kraft und ver- harmlosen die Gefahren - alles unter dem Schutz des Bun- desrates.
Die Bundesverfassung beauftragt die Regierung, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Der Bundesrat aber - allen voran Herr Schlumpf - hat voreilig jenen Kreisen Schutz versprochen, die den gesundheitlichen Ruin der
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Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
Bevölkerung bewusst als Risiko in Kauf nehmen. Er hat über alle Aengste der betroffenen Menschen hinweg zu den AKW- Aktionären gesprochen und sich damit als Landesvater dis- qualifiziert. Ruhe und Ordnung, der möglichst geringe Scha- den der Wirtschaft, das waren offensichtlich viel wichtigere Probleme als die Gesundheit der Bevölkerung.
Der Preis für den Atomstaat ist der Ueberwachungsstaat. Auf der Strecke geblieben sind die Glaubwürdigkeit von Bundesrat und Behörden, auf der Strecke geblieben ist vor allem aber auch die Demokratie. Wir alle sind völlig wehrlos verstrahlt worden, und unser Erbe wird über Jahrzehnte belastet sein. Dies hätten weder perfekte Alarmsysteme noch international abgestimmte Grenzwerte verhindert, und noch so einheitliche Schutzmassnahmen werden auch ein nächstes Mal nicht mehr als Kosmetik sein.
Radioaktive Strahlung ist Gewalt. Sie wird sich immer wie- der unserer Beherrschung entziehen. Die einzige lebensbe- jahende Folgerung aus Tschernobyl kann nur der völlige Verzicht auf die Atomenergie sein, und zwar möglichst rasch. Stichtag soll der 1. August 1991 sein. Dann feiert die Eidgenossenschaft ihren 700. Geburtstag. Machen wir uns das schönste, das wichtigste Geschenk für uns und unsere Nachkommen: Steigen wir aus aus der Atomfalle! Die tech- nischen und wissenschaftlichen Grundlagen dafür sind von unseren Umweltorganisationen längst erarbeitet und entwickelt worden. Nutzen wir sie jetzt! Dazu braucht es nur den gemeinsamen politischen Willen und den Mut zum Umdenken. Der Kampf für die Erreichung dieses Zieles wird sehr viel Energie kosten. Bewahren wir uns deshalb die Angst, die Empörung und die Wut, die wir nach Tschernobyl gehabt haben und immer noch haben - und zwar offen und ungeglättet!
Im Namen der Tausenden von Frauen, die in den letzten Wochen nicht wussten, wie sie ihre Kinder vor den bedrohli- chen Folgen von Tschernobyl schützen sollen, verlese ich Ihnen hier einen Appell, der von ihnen verfasst worden ist: «Wir gelangen an Sie, um Ihnen mitzuteilen, dass wir das Vertrauen in Sie, unsere Regierung, unser Parlament, verlo- ren haben. Wir glauben Ihnen nicht, wenn Sie behaupten, die Folgen einer Atomkatastrophe seien für uns und unsere Kinder harmlos, wo doch Wissenschaftler seit Jahren bewie- sen haben, dass schon kleinste Dosen radioaktiver Stoffe genügen, um diejenigen Zellen zu schädigen, welche für die Abwehrkräfte des Körpers verantwortlich sind. Damit steigt das Infektionsrisiko, Viren, Bakterien und Krebszellen kön- nen sich leichter vermehren. Ganz besonders gefährdet sind unsere Kinder, deren Abwehrkräfte noch nicht voll entwik- kelt sind. Angesichts dieser Tatsachen sehen wir uns gezwungen, die ganzen Geschichten von Grenzwerten und ungefährlichen rem-Dosen schlicht als Lügen zu betrachten. Wenn Sie noch einen Funken Aufrichtigkeit in sich finden, lesen Sie bitte das Buch von Ralph Graeub: 'Der Petkau- Effekt und unsere strahlende Zukunft'. Vielleicht werden Sie sogar einsehen, dass es keine friedliche Nutzung der Atom- energie gibt, dass sie in jedem Fall, durch Bomben wie durch Kraftwerke, tödlich ist. Falls Sie nicht überzeugt sind, fordern wir Sie auf, die Revisionsarbeiten im AKW Mühle- berg zu übernehmen. Lassen Sie sich mal verseuchen. Sie sind zynisch, Herr Schlumpf, Herr Egli, wenn Sie uns sagen, wir müssten lernen, mit einen sogenannten Rest-Risiko zu leben.
Seien Sie ehrlich, sagen Sie uns offen, dass wir bereit sein sollen, notfalls unser Leben und das Leben unserer Kinder zu opfern für Betonklötze, die Strom und Radioaktivität produzieren. Wir glauben Ihnen nicht, Ihr Damen und Her- ren aus Regierung und Parlament, wenn Sie uns weisma- chen wollen, dass ohne Atomstrom nichts mehr läuft. Ohne Atomstrom werden unsere Haushalte, der öffentliche Ver- kehr, ja sogar die Wirtschaft weiterfunktionieren. Das ein- zige, das nicht mehr stimmen wird, ist die sinnlose Ver- schwendung, sind die Milliardenprofite der Atomwirtschaft. Warum verschweigen Sie uns, dass ein Teil des Atomstroms - vergleichbar mit der Leistung von Leibstadt oder Gösgen - nur für den Export gebraucht wird? Warum verschweigen Sie uns, dass die Wasserkraftwerke veraltet sind und lei-
stungsfähiger gemacht werden könnten? Wo bleiben die Bundesgelder, die dringend für die Forschung von Alterna- tivenergien gebraucht werden? Falls Sie nicht mehr wissen, wo Sie das Geld hernehmen wollen, möchten wir Ihnen empfehlen, die Armee, die wir nie brauchen wollen, aufzulö- sen. Würde das nicht Milliarden freisetzen?
Sie versprechen uns sichere Atomkraftwerke. Diese Sicher- heit bringt für uns aber nur immer mehr staatliche Kontrolle, polizeiliche Ueberwachung und die weitere Militarisierung unserer Gesellschaft. Wir haben in den letzten Wochen, als wir verzweifelt in den Läden das ausverkaufte Milchpulver gesucht haben, endgültig das Vertrauen in Sie verloren, denn für Sie gelten Profite mehr als unser Leben. Wir for- dern die Stillegung aller Atomkraftwerke. Wir wollen eine Zukunft, in der wir alle ohne Gesundheitsrisiko in Frieden mit der Natur und den Menschen leben können. Wir wollen alle leben.«
(Anhaltender Beifall auf der Tribüne. Spruchbänder werden entrollt. Unruhe. Glocke des Präsidenten)
Le vice-président: La séance est suspendue.
Die Sitzung wird bis um 16.15 Uhr unterbrochen La séance est suspendue jusqu'à 16 h 15
Le vice-président: Nous reprenons nos débats. Je tiens tout d'abord à déplorer vivement que certaines personnes, s'abritant derrière les règles de notre démocratie, troublent l'ordre et la sérénité qui doivent présider aux délibérations du Parlement. Je rappelle par ailleurs au public des tribunes qu'il doit s'abstenir de toute marque d'approbation ou de désapprobation. Je souhaite éviter l'expulsion des tribunes des personnes qui troubleraient l'ordre, cela conformément à l'article 48 du règlement du Conseil national.
86.437 Interpellation Günter
Günter: Seit der Einführung der Papierkörbe in diesem Saal wissen Sie, dass ich für Ordnung bin. Aber ich muss Ihnen sagen: Ich verstehe diese Frauen, die uns mit den Blumen ein Zeichen geben wollten, auch wenn ich genau weiss, dass es verboten ist; denn Blumen sind immer besser als Strahlen. (teilweise Beifall) Diese Frauen sind immerhin Trä- gerinnen ungeborenen Lebens und damit direkt betroffen. - Jetzt zurück zu unserer Interpellation.
Kein Zweifel, dass unsere Behörden von der Katastrophe von Tschernobyl völlig überrascht waren. Die vorhandenen Instrumentarien waren für einen kleinen Unfall in einem schweizerischen Atomkraftwerk oder für einen Nuklearkrieg gedacht und daher nicht anwendbar. Wir haben zwar in den letzten 20 Jahren oft darauf aufmerksam gemacht, dass ein «Super-GAU» möglich sei. Offizielle Berechnungen liegen vor. Wir haben gewarnt, dass sie wahrscheinlich nicht stim- men und zu optimistisch sind. Jahrelang hat man aber von Behördeseite die Kernkraftgegner und -warner als Spinner, Sandalenheilige und Körnchenpicker angesehen und kaum ernstgenommen. Man hat auf die selbstsicheren, krawatten- tragenden Experten der Atomindustrie gehört. Kernkraft sei sauber, sicher, umweltfreundlich, hiess es, und zuletzt mögen wohl alle, die beteiligt waren, ihre eigene Propa- ganda geglaubt haben. Dabei handelt es sich bei dem, was in Tschernobyl geschah, um etwas, das in ähnlicher Form durchaus auch hier geschehen könnte, und ich danke Herrn Schmidhalter, dass er das immerhin zugegeben hat. Es heisst aber immer noch, dass unsere Anlagen sicher seien. Ich habe mir in den vergangenen Wochen zusammenge- stellt, welche Länder - gemäss Zeitungsberichten - ihrer Bevölkerung sagen, sie hätten die sichersten Anlagen der Welt. Das war in der Bundesrepublik Deutschland, Frank- reich, den USA, Grossbritannien, Formosa, Korea, Indien und natürlich auch der Schweiz der Fall. Die Liste ist nicht vollständig, sie könnte ohne weiteres verlängert werden. Ein Kommentar ist überflüssig.
Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
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N 16 juin 1986
Wir haben am letzten Freitag an der Uni Bern ein Hearing mit bestandenen Experten des Bundes, aber auch kritischen Fachleuten durchgeführt. Dabei haben sich erstaunlicher- weise sogar Uebereinstimmungen ergeben, nämlich fol- gende:
Die Schweiz hat in Europa die höchste natürliche Radio- aktivität.
Die Bestrahlung aus Tschernobyl hat diese Aktivität ver- doppelt bis vervierfacht.
Es gibt keine harmlosen Strahlen; namentlich für Erb- schäden und für die Entstehung des Krebses sind auch kleinste Dosen schädlich.
Es wird heute nicht mehr ausgeschlossen, dass langdau- ernde, niedrigere Strahlen zu viel mehr Schäden führen könnten, als man das bisher geglaubt hat, und vor allem zu mehr Schäden als durch die Direktbestrahlung. Der soge- nannte Petkau-Effekt soll endlich ernstgenommen werden. 5. Die Experten rechnen mit 300 bis 800 zusätzlichen Krebs- toten in den nächsten 20 Jahren in der Schweiz. Bei diesen 300 bis 800 Krebstoten sind alle diejenigen nicht inbegriffen, die einen Krebs überleben werden, zum Beispiel Frauen nach einer Brustamputation.
Es ist unbestritten, dass bei einer Reduktion der Strah- lung auf die Hälfte die Zahl der Opfer nur halb so gross wäre. Nun gibt es einen alten juristischen Grundsatz: Ultra posse nemo obligatur, das heisst man kann niemanden zu etwas verpflichten, das er nicht kann. Hätten unsere Behörden nicht handeln können? Unsere Behörden hätten handeln können! Drei Argumente sprechen dafür:
Sie haben sich nicht vorbereitet, weil sie nicht daran glaubten, dass so etwas passieren könnte.
Durch die einfache Massnahme, die Milch während dreier Wochen wegzuschütten, hätte die Strahlendosis, die wir aufgenommen haben, auf die Hälfte reduziert werden kön- nen und damit auch die Zahl der Opfer.
Die Kommission für AC-Schutz hat widerrechtlich die Strahlenschutzverordnung ausser Kraft gesetzt. Wer mit Juristen diese Verordnung liest, vor allem die Artikel 1, 4, 44 und 45, für den besteht kein Zweifel, dass sie gilt. Dennoch hat man sie missachtet. Der Entschluss dieser Kommission ist ohne Präzedenz in unserer Geschichte. Viele von uns, und vor allem die Jungen, werden sie mit dem Leben bezah- len. Es muss daher eine Untersuchungskommission des Parlamentes tätig werden. Die Fehler der Zuständigen wer- den beamtenrechtliche, aber auch strafrechtliche Folgen haben. Eigentlich - und es wundert mich, dass das nicht geschehen ist - hätte die Untersuchung schon lange von den Justizbehörden eingeleitet werden müssen, denn hier wurden Leib und Leben gefährdet, und zwar fahrlässig, wenn nicht gar mutwillig. Wirtschaftliche Interessen wurden über den Schutz der Gesundheit gestellt. Das haben wir zwar schon anderweitig bei Umweltproblemen behauptet, aber hier ist es jetzt endlich beweisbar! Hat die KAC falsch entschieden, indem sie keine Massnahmen anordnete und die Gesetze missachtete, werden Haftpflichtprozesse auf den Bund zukommen, zu Recht übrigens.
Im Namen der Landesring/EVP-Fraktion verlange ich, dass die Geschäftsprüfungskommission sofort eine Gruppe ein- setzt, welche sich an die Untersuchung dieser unglaubli- chen Vorfälle macht. Hier hat sich eine Expertengruppe, möglicherweise mit Billigung des Departementes, über gül- tige Gesetze hinweggesetzt, zum leibhaftigen Schaden Vie- ler. Das ist ein eindeutiger Fall für eine Untersuchung!
Die Fragen meiner Interpellation können heute nicht abschliessend beantwortet werden. Sie werden und müssen in dieser Untersuchungskommission aufgeworfen werden. Ich hoffe aber, dass Sie, Herr Bundespräsident Egli und Herr Bundesrat Schlumpf, zu dieser Untersuchung Hand reichen werden.
Für mich ist klar, dass wir dann kritische Experten anhören müssen, und zwar in aller Oeffentlichkeit; denn es geht um die Gesundheit unserer Kinder. Vergessen wir nicht: Es gibt überall auf der Welt so viele Atomkraftwerke, und vor allem in Europa, dass der nächste GAU vorprogrammiert ist. 1979
hatten wir Harrisburg, 1986 Tschernobyl, unsere strahlende Zukunft ist vorprogrammiert.
Wenn wir Schriften der Elektrizitätswerke zum Thema Kern- energie lesen, wie sie zum Beispiel im September 1984 noch publiziert wurden, wirken sie heute grotesk, fast zynisch. Ueberall steht, Kernenergie sei sicher, sauber, umwelt- freundlich. Wenn Sie dagegen «Jenseits der Sachzwänge» (Broschüre von WWF und SES), eine Veröffentlichungen der Umweltorganisationen, lesen - diese Publikation ist jetzt zehn Jahre alt -, braucht auch heute daran kein Buchstabe geändert zu werden. Das sagt einiges darüber aus, wer glaubwürdig argumentiert.
Ich habe Ihnen von diesem Hearing an der Uni Bern erzählt, wo Philosophen, Wissenschafter, Juristen und Politiker zusammenkamen. In der dreistündigen Befragung kamen die Teilnehmer zu folgenden Schlussfolgerungen:
Erstens: Die Verantwortung für kommende Generationen muss in Zukunft viel schwerer wiegen. Es gibt auch in Sachen Ethik Fachleute, und wir sollten vielleicht einmal auf sie hören.
Zweitens: Der «technologische Fortschritt» darf nicht länger auf Kosten von Umwelt und Gesundheit von Mensch und Umwelt geschehen.
Es wurde von allen Experten - dies meine dritte Schlussfol- gerung - zugegeben, dass langdauernde niedrige Dosen möglicherweise viel mehr Schäden verursachen, als man bis heute geglaubt hat. Daraus entstand dann die zentrale For- derung, dass in Ost und West die Atomtechnologie sofort zu stoppen ist - zumindest, bis man über weitere Kenntnisse verfügt.
Nun noch eine Bemerkung in ganz anderer Hinsicht: Ich konnte am Samstag der Delegiertenversammlung der Schweizerischen Feuerwehrleute beiwohnen. Mit grosser Scham bin ich mir dort bewusst geworden: Haben wir nicht fast vergessen und verdrängt, wieviel wir den rund 30 Feuer- wehrleuten verdanken, welche in den ersten Stunden dort im Stahlenmeer der brennenden Reaktorruine ausgeharrt haben, um das Uebergreifen auf den zweiten Reaktor zu verhindern? Ich habe Ausdrücke wie «Helden der Nation» bisher für schwülstige sozialistische Rethorik gehalten. Aber es zeigt sich jetzt immer klarer, dass diese tapferen Männer offenbar im Wissen um die tödliche Wirkung der Strahlen ausgeharrt haben, um Schlimmeres zu verhindern. Wäre ihr Heldenmut nicht gewesen, könnte die Strahlenbelastung von uns in der Schweiz heute bis zehnmal grösser sein. Ihrer sollten wir vielleicht auch einige Momente gedenken: Sie sind Winkelriede des Atomzeitalters. Vor allem sollten wir ihrer auch gedenken, weil etliche noch schlimme Leiden vor sich haben, bevor der Tod sie von der Strahlenkrankheit erlösen wird.
Wo bleiben Zeichen der Schweiz auf menschlicher und persönlicher Ebene diesen tapferen Männern und ihren Familien gegenüber? Unsere Kinder, unsere Neugeborenen und Ungeborenen verdanken ihnen nämlich viel!
Vielen sind wohl die Augen aufgegangen. Ich hoffe, dass das nicht nur eine kurze Reaktion ist, sondern dass diese Nachdenklichkeit solange anhält, wie die strahlenden Nukleide Strontium, Cäsium usw. bei uns strahlen werden, d. h. einige Jahrzehnte.
Ich möchte mit einem Zitat schliessen, das am 18. April dieses Jahres ein Befürworter der Kernenergie in der «Neuen Zürcher Zeitung» schrieb, ein Zitat, welches sich hoffentlich nie mehr - nie mehr! - ein Kernkraftbefürworter zu schreiben erlauben wird: «Die Opposition gegen die Kernenergie ist wohl eines der skurrilsten Phänomene unse- rer Zeit und steht in direktem Zusammenhang mit Dämonen- und Hexenwahn früherer Jahrhunderte.»
Die brutale Realität hat diese unglaubliche Vorstellung eines Atombefürworters korrigiert, hoffentlich definitiv. An uns ist es nun, zu handeln!
Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
799
86.441
Interpellation der FdP-Fraktion Interpellation du groupe radical-démocratique
Villiger: Was in Tschernobyl geschah, hätte eigentlich nicht geschehen dürfen, und das macht uns nachdenklich und besorgt. Wer in diesem Lande politische Verantwortung trägt, muss Tschernobyl zum Anlass nehmen, grundsätzli- che Fragen zu überdenken. Dürfen die Menschen Kräfte entfesseln, die so grauenhafte Folgen haben können? Sind wir noch in der Lage, den Geist in der Flasche zu beherr- schen? Ist unser Wohlstand einen solchen Preis wert?
Tschernobyl hat gezeigt, dass das Risiko von Kernkraft anders zu bewerten ist als etwa jenes eines Staudammes. Die Feststellung, jede Technologie habe halt ihre Risiken, genügt nicht, weil die räumlichen und zeitlichen Auswirkun- gen eines Reaktorunfalles ein Ausmass annehmen können, das mit normalen Massstäben nicht gemessen werden kann. Vergleichbar gravierend sind wohl nur noch die Folgen der Verbrennung fossiler Brennstoffe für unsere Atmosphäre. Allerdings zeigen sich diese nicht schockartig, sondern erst allmählich. Vielleicht ist das noch gefährlicher, weil ein Schock sofort Gegenmassnahmen weckt und provoziert, während eine schleichende Vergiftung zur Gewöhnung führt, bis es vielleicht zu spät ist.
Tschernobyl hat zu einer weiteren schmerzlichen Erkenntnis geführt: Weil sich Kernkraftunfälle über grosse Distanzen auswirken können, bestimmt nicht unsere eigene Energie- politik allein unsere Risiken. Deshalb sind unsere Sicher- heitsprobleme weder durch die sichersten Reaktoren bei uns noch durch einen allfälligen Ausstieg aus der Kernkraft lösbar. Andere bestimmen über ein Gefährdungspotential, das auch uns betrifft.
Nach Auffassung der freisinnig-demokratischen Fraktion, in deren Namen ich hier sprechen darf, müssen diese Erkennt- nisse zu Konsequenzen auf den drei Gebieten Reaktorsi-
cherheit, Katastrophenbewältigung und Energiepolitik ganz allgemein führen.
Zuerst zur Reaktorsicherheit: Für mich steht fest, dass der Sicherheitsstandard der 28 sowjetischen RMBK-Reaktoren ungenügend ist: Die Kombination Graphit, Wasser und Zir- kon ist bei hohen Temperaturen hochexplosiv; ein Kühlmit- telverlust führt wegen eines positiven Temperaturkoeffizien- ten zu einer Leistungserhöhung, und die Sicherheitshülle fehlt. Dazu kommen die bekannten planwirtschaftlichen Qualitätsprobleme.
Demgegenüber weisen die westlichen Reaktoren schon konzeptionell weniger Risiken auf. Zudem sind Qualität der Fertigung und Qualifikation des Personals besser. Eine akute Angst vor unseren Reaktoren ist unbegründet, und wer mit dem Slogan «Tschernobyl ist überall» Panik verbrei- tet, nutzt verantwortungslos die Angst der Menschen für politische Zwecke. Trotzdem wäre die Antwort zu einfach, bei uns sei alles sicherer und es seien keine Lehren zu ziehen. Zum einen ist nicht von vornherein gesagt, dass sicherer auch sicher genug bedeutet. Und zum anderen ist der potentiellen Gefährdung durch ausländische Reaktoren Rechnung zu tragen.
Die freisinnig-demokratische Fraktion leitet daraus zwei For- derungen ab:
Die Vorgänge in Tschernobyl sind eingehend zu analysie- ren und es sind Lehren daraus zu ziehen. Allfällige Verbes- serungen der Reaktorsicherheit sind umgehend zu realisie- ren. Mit dieser Aufgabe sind die besten Fachleute zu betrauen, die sich auf internationaler Ebene finden lassen.
Wo im Ausland Kernreaktoren mit mangelhaften Sicher- heitssystemen stehen, sind diese auf den modernsten Sicherheitsstandard zu bringen. Dabei ist massivster inter- nationaler Druck nötig. Die internationalen Sicherheitsan- forderungen sind auf höchstem Niveau zu harmonisieren. Deren Einhaltung durch Kontrollen ist sicherzustellen. Das gilt nicht etwa nur für die russischen Reaktoren, sondern beispielsweise auch für die 33 Magnoxreaktoren, die in Westeuropa ohne Sicherheitsbehälter laufen. Notfalls müs-
sen solche Reaktoren abgeschaltet werden, bis sie den neuen Anforderungen genügen.
Ich komme nun zum Problem der Katastrophenbewältigung: Obwohl für uns Schweizer meines Erachtens eine beachtli- che Gefährdung nie bestand, mussten die zuständigen Behörden ein Krisenszenario bewältigen. Zudem war nicht sicher, ob es nicht zu wirklich gefährlichen Situationen kommen könnte. Im Gegensatz zu einigen Dramaturgen in diesem Saal ist unsere Fraktion der Meinung, die Behörden hätten die Probe im wesentlichen bestanden, wenn auch nicht gerade glanzvoll. Sie versuchten, besonnen und ver- antwortungsvoll zu handeln, was sich vom teilweise wahl- taktisch beeinflussten Getue im nördlichen Nachbarland wohltuend abhob. Trotzdem sind Verbesserungen möglich. Wir fordern den Bundesrat auf, die Erfahrungen systema- tisch auszuwerten und Konsequenzen zu ziehen. Insbeson- dere ist die behördliche Informationspolitik zu überprüfen. Es stellt sich auch die Frage, ob der Zivilschutz genügend auf die Hilfeleistung in Katastrophenfällen vorbereitet ist. Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Verhalten der Medien! Das unverantwortliche Informationsgebaren der Sowjet- union ist ein Beleg dafür, dass nur freie Medien eine rück- haltlose Information über derartige Vorkommnisse zu erzwingen und damit zu gewährleisten vermögen. Aller- dings müssen sich die Medienschaffenden bewusst sein, dass im Krisenfall eine besondere Verantwortung auf ihnen lastet. Wer unverhältnismässig aufbauscht und systematisch das Vertrauen in die Behörden untergräbt, wird dieser Ver- antwortung nicht gerecht. Das dürften sich vielleicht auch ein paar Journalisten in der Schweiz merken. Zudem hat sich gezeigt, dass der Informationswirrwarr des Deutschen Fernsehens viele Mitbürger verunsichert hat. Es stellt sich die Frage, wieweit unser Land noch in der Lage ist, ange- sichts grenzüberschreitender elektronischer Medien seine Informationsautonomie auch im Krisenfall zu bewahren. Ich komme zur vielleicht wichtigsten Frage, nämlich derjeni- gen, ob unsere Energiepolitik nach Tschernobyl der Korrek- tur bedürfe oder nicht. Das Dilemma ist offensichtlich. Einer- seits beinhalten die beiden grossen Energiequellen, nämlich die fossilen Brennstoffe und die spaltbaren Materialien, qua- litativ wohl unterschiedliche, aber immerhin Risiken ähnli- cher Grössenordnung. Andererseits ist unsere internatio- nale Konkurrenzfähigkeit und damit unser Wohlstand ohne genügend Energie nicht aufrechtzuerhalten. Zudem haben die vielgepriesenen Alternativenergien den Beweis noch nicht erbringen können, dass sie einen massgeblichen Bei- trag an unsere Energieversorgung leisten können. Auch die Rationierung von Energie ist keine Lösung, weil sie zur indirekten Investitionslenkung und damit zu einem interven- tionistischen Wirtschaftssystem führt, wie es sich bisher noch nirgends bewährt hat. Deshalb wohl ist die Energiepo- litik ja auch ein so beliebtes Tummelfeld von Politikern, denen es nicht in erster Linie um die Energie, sondern auch um die Veränderung des Systems geht.
Energiepolitik ist eine Gratwanderung zwischen ökologi- schen, ökonomischen und gesellschaftspolitischen Abgrün- den. Für jene, die sich für das Ganze verantwortlich fühlen, gibt es nicht nur die Frage, ob eine Technologie verantwort- bar sei, sondern auch die, ob der Verzicht auf eine Techno- logie verantwortbar sei.
Unsere Fraktion geht von drei Grundsätzen aus, die naturge- mäss Zielkonflikte enthalten:
Die Energiepolitik muss erstens die Aufrechterhaltung unse- rer wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit ermöglichen. Die Energieerzeugung darf aber zweitens die Menschen keinen untragbaren Risiken aussetzen. Drittens ist die Energiepoli- tik auf das Ziel der kleinstmöglichen Umweltbelastung aus- zurichten. Praktisch bedeutet dies, dass drei Massnahmen geschickt zu kombinieren und durchzusetzen sind: Sparan- strengungen, dann die Entwicklung und der Einsatz von Alternativenergien, die bei einem vertretbaren technischen Aufwand genügend Potential haben, und schliesslich die Verbesserung der Sicherheit und Umweltverträglichkeit der herkömmlichen Energien, einschliesslich Kernenergie. Weil nur die nicht gebrauchte Energie die Umwelt nicht belastet,
Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
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ist das Sparen das Wichtigste. Hier bestehen auch noch beachtliche Möglichkeiten, obwohl vor allem die Wirtschaft einiges geleistet hat. Allerdings ist leider gerade das Strom- sparen schwierig, weil Strom eine Schlüsselenergie für die wirtschaftliche Entwicklung ist.
Unsere Fraktion ist bereit, mit Ihnen ein konstruktives Gespräch über das Energiesparen zu führen, neue Möglich- keiten der Schaffung von Sparanreizen unvoreingenommen zu prüfen und beispielsweise auch Fragen wie neuer Energieartikel oder Lenkungsabgaben zu diskutieren. Wir sind auch bereit, mit Ihnen konstruktiv nach Möglichkeiten zu suchen, neue und umweltverträglichere Energiequellen zu nutzen. Leider sind in unseren klimatischen Verhältnis- sen noch keine Wunderlösungen in Sicht, obwohl das immer wieder behauptet wird. Der Glaube, man müsse nur etwas mehr forschen und dann sei Kernkraft mit Leichtigkeit zu ersetzen, ist etwas naiv und eine Art sentimentales Ueber- bleibsel aus dem Zeitalter der Machbarkeitsillusionen.
Trotzdem: Es gibt durchaus verfolgenswerte Ansätze. Die Idee des Kollegen Wyss, der europäischen Wirtschaft unter staatlicher Koordination mit einer Art «Energie-Eureka» ein grosses und herausforderndes Ziel zu setzen, geht in der richtigen Richtung. Wer aber jetzt schon den Ausstieg aus der Kernenergie als mittelfristig realistisch hinstellt, streut dem Volk Sand in die Augen. Natürlich ist der schwedische Ausstiegsplan eindrücklich. Alle sind zufrieden, bis zum Jahre 2010 geht es noch lange, und glauben tut keiner daran. Das ist keine ehrliche Politik.
Natürlich, wir können auf Stromimporte ausweichen. Nur, abgesehen von der Auslandabhängigkeit ist es absurd, Atomstrom aus benachbarten ausländischen Kernkraftwer ken zu beziehen, auf deren Sicherheit wir keinen Einfluss haben und die trotzdem unsere Sicherheit unmittelbar beeinflussen. Wir wären die letzten, die sich einer Abschal- tung der Kernkraftwerke widersetzen würden, wenn brauch- bare Alternativen in Sicht wären. Aber wir werden nicht darum herumkommen, noch während längerer Zeit mit Kernkraft zu leben. Deshalb muss sie noch sicherer gemacht werden, auch unter Entwicklung von Reaktoren mit grösse- rer inhärenter Sicherheit.
Noch ein Wort zu Kaiseraugst: Der Bedarf, dem wir hier zugestimmt haben, ist nach wie vor ausgewiesen. Es sind keine Anzeichen für eine verlangsamte Zunahme des Strom- verbrauchs erkennbar. Hingegen wird sich sicherlich das nukleare Bewilligungsverfahren durch Tschernobyl verzö- gern. Die Fraktion ist der Meinung, der Bundesrat habe die Erfahrungen aus Tschernobyl mit aller Sorgfalt auszuwer- ten, bevor er die nukleare Baubewilligung erteilt oder gege- benenfalls nicht erteilt.
Ich komme zurück auf die Frage, ob die schweizerische Energiepolitik der grundsätzlichen Korrektur bedürfe. Die Frage lässt sich zur Zeit nicht abschliessend beantworten. Wir erwarten vom Bundesrat heute vorläufige, später ver- tiefte Antworten auf wichtige Fragen. Hast und Panik sind schlechte Voraussetzungen für eine gute Politik. Eine Periode des Nachdenkens tut not. Wir sind gewillt, sie zu nutzen, und zwar unter Ueberprüfung aller Argumente und Positionen. Sollten sich nach reiflicher Ueberlegung Korrek- turen am energiepolitischen Kurs aufdrängen, so werden wir nicht zögern, diese vorzunehmen. Energiepolitik ohne die Erfahrung von Tschernobyl jedenfalls wird nicht mehr möglich sein.
86.442
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Interpellation du groupe socialiste
Leuenberger Moritz: Ich spreche zur Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion betreffend die Informations- politik.
Ich weiss nicht, wer die Reihenfolge dieser Interpellationen «gemischelt» hat. Glauben Sie jedenfalls nicht, weil ich jetzt als erster zu diesem Thema spreche, die sozialdemokrati- sche Fraktion sei der Auffassung, die Informationspolitik sei das Wichtigste am ganzen Tschernobyl-Debakel.
Zur Informationspolitik: Sie begann am 2. Mai mit dem Titel in der «Bündner Zeitung» (ein Interview mit Herrn Bundesrat Schlumpf), wo es hiess: «Auf Kaiseraugst wird nicht verzich- tet.» Diese Ueberzeugung von Bundesrat Schlumpf war dann auch das Leitmotiv für eine unerträglich verharmlo- sende behördliche Desinformationskampagne.
Ich habe mir die Bulletins der AC-Kommission kommen lassen. In Bulletin Nummer zwei wird wörtlich geschrieben: «Es sind deutlich erhöhte Radioaktivitätswerte gemessen worden, aber auch der höchste gemessene Wert ist unbe- denklich.» Es wurden keine Messwerte, keine Zahlen ange- geben. Auch am nächsten Tag, im Bulletin Nummer drei, hiess es: «Die Radioaktivität in der Milch ist fünfmal tiefer als der Richtwert.» Aber es wurde uns nicht gesagt, wie hoch der Richtwert ist, und es wurden auch die tatsächlichen Messwerte nicht angegeben. Dem Schweizervolk wurde also ein Dreisatz mit zwei Unbekannten zugemutet. Im Bulle- tin Nummer vier war es auch nicht besser. Dort hiess es: «Die Messwerte gehen zurück.» Wiederum fehlten Zahlen. Aber nun folgten Empfehlungen, also ausgerechnet in jenem Zeitpunkt, als die Messwerte zurückgingen; vorher, als sie höher waren, war von Empfehlungen noch nicht die Rede.
Im Bulletin Nummer acht durfte das Schweizervolk wieder Rechnungsaufgaben lösen. Es hiess nämlich: «Die Radioak- tivität in der Luft beträgt im Durchschnitt weniger als ein Fünftel der Werte vom vergangenen Samstag.» Natürlich hatte jede Schweizer Mutter das Bulletin vom vergangenen Samstag bei sich zu Hause, konnte es hervornehmen und die Rechnung machen. Was hiess es im Bulletin vom letzten Samstag? Dort hiess es: «Die Radioaktivität beträgt das Zwei- bis Zehnfache der natürlichen Strahlung.» Und wir wussten immer noch nicht, wie hoch der Richtwert ist! Und noch immer hatten wir keine tatsächliche Messung! Die schwangeren Mütter blieben mit dieser Rechnungsaufgabe allein.
Bulletin Nummer neun. Dort hiess es: «Die Strahlungsinten- sität ist seit gestern leicht zurückgegangen, bei Niederschlä- gen allerdings ist ein unbedeutender Anstieg der Radioakti- vität festzustellen.» Beim Anstieg war sie immer unbedeu- tend, aber zurückgegangen ist sie immer bedeutend ...
Die Milch, hiess es, sei jetzt wieder ungefährlich. Zum ersten Mal kamen Zahlen: Es wurden 30 Nanocurie in der Kuh- milch bekanntgegeben. In der Ziegenmilch, hiess es, sei der Wert aber zwei- bis dreimal höher und in der Schafsmilch sei er merklich höher. Dort, wo es ungefährlich war, wurden uns also genaue Zahlen gegeben; dort, wo es ein bisschen gefährlich war, mussten wir schon rechnen - zwei- bis dreimal das Ungefährliche -, und dort, wo es wirklich gefährlich war, dort hiess es bloss «merklich höher». Das- selbe Bulletin kam übrigens am nächsten Tag wieder.
Neben diesen durchsichtigen Verharmlosungen gab es auch krasse, verwirrende Falschmeldungen, zum Beispiel was den empfohlenen Milchkonsum betraf: Zuerst, als die Radioaktivität am höchsten war, kamen gar keine Empfeh- lungen. Dann wurde uns empfohlen, Milch doch durch Pulver- oder Kondensmilch zu ersetzen. (Diese Empfehlung richtete sich natürlich nur an die schwangeren Mütter und an die Kinder unter zwei Jahren. Wir durften alles trinken!) Am 5. Mai hiess es dann, man solle nur UP-Milch trinken, die vor dem 3. Mai gekauft worden sei. Das war eine sehr beruhigende Nachricht für all diejenigen schwangern Müt- ter, die schon zwei Tage vorher Milch tranken, die sie nach dem 3. Mai gekauft hatten! Zudem war es schlicht und einfach falsch, denn das Kriterium ist ja nicht das Kaufda- tum, sondern ob die Milch vor dem 3. Mai abgepackt wor- den war. Das stiftete eine heillose Verwirrung. Es gab ein «Gestürm» in den Läden; Telefone liefen heiss. Und obschon sie falsch war, wurde diese Information eine ganze Woche lang repetiert; die Berichtigung erfolgte erst am 11. Mai.
Ein weiterer Dilettantismus war das eingerichtete Nottele- fon. Erst heute vor einer Woche ist nun ein 181-Telefon mit beliebig vielen Linien eingerichtet worden. Vorher gab es ein paar Linien, die natürlich ständig besetzt waren. Die
Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
801
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Auskünfte, die dort gegeben wurden, folgten einfach dem Motto: «Tout va très bien, Madame la Marquise.» Beruhi- gend, verharmlosend wurde zum Beispiel gesagt: «Wenn Sie normal sind, leben Sie einfach wie vorher weiter.» Es wurden lächerliche Vergleiche geboten: Kettenraucher leb- ten gefährlicher, und wenn man eine Woche im Bündner- land in den Bergferien sei, sei das ebenso gefährlich wie ein Kopfsalat aus Tschernobyl.
Aehnlich beruhigende Mitteilungen wurden schon vor Jahr- zehnten zum Beispiel Fabrikarbeiterinnen gemacht, die mit radioaktiver Leuchtfarbe arbeiteten. Später hatten sie Zun- genkrebs, und dann haben sich die Wissenschafter korri- giert ...
Nun frage ich mich: Wie ist es möglich, und was ist die gesellschaftspolitische Erklärung dafür, dass sich die gesamtverteidungserprobte und zivilschutzdurchtrainierte Schweiz ein solch peinliches Desinformationsdebakel lei- stet? Dahinter steckt doch: Behörden, die so mit dem Volk umgehen, wissen nicht mehr, was Demokratie ist. Sie huldi- gen einer Technokratie, und dazu gehört eben auch das Mess-System, das nicht von der Sicherheit der Bevölkerung geleitet ist, sondern von der Merkantibilität, von den Interes- sen des Import- und Exportdenkens. Dazu gehört auch die Ueberzeugung - und der FdP-Sprecher hat sie vorher gerade repetiert -, dass Technik unfehlbar sei; Hallenbad Uster, Elmenrüti, unsere Mikrophonanlage und der Unfall von Tschernobyl hin oder her! In dieser Ueberzeugung sind sich östliche und westliche Technokraten vollkommen einig. Nicht umsonst war ja die Kritik der Westmächte am Tscher- nobyl-Unfall praktisch ausgeblieben.
Die Technokratie ist supranational geworden. Als russische Ingenieure die Sicherheit von Atomkraftwerken beschwo- ren, haben sie bei uns im Westen immer sehr dankbare Zuhörer gehabt. Die Informationsweise in diesem konkreten Fall zeigt, dass die Atomenergie eben nicht nur Leib und Leben gefährdet, sie - und nicht die Ideologen hier im Saal, wie Herr Villiger vorher sagte - gefährdet auch die Demokra- tie! Man wollte uns die Angst nehmen, indem man verharm- lost und beschönigt hat, und man hat genau das Gegenteil erreicht. Angst entsteht nämlich, wenn Unsicherheit da ist und wenn man merkt, dass man angeschwindelt wird. Wir brauchen nicht bevormundet zu werden. Wir sind nicht die Kinder des Bundesrates. Und selbst wenn wir seine Kinder wären, hätten wir Anspruch auf eine ehrliche und ungeschminkte Wahrheit, auch wenn diese Wahrheit für das energiepolitische Konzept des Bundesrates unangenehm ist, auch wenn sie erschütternd ist für uns alle; denn, Herr Bundesrat Schlumpf, es geht nicht um Sie, und es geht auch gar nicht um uns, es geht um viel mehr: Es geht um unsere Kinder und um die Zukunft der Menschheit. (Beifall)
86.443 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Interpellation du groupe socialiste
Hubacher: Ich rede für die sozialdemokratische Fraktion zu Kaiseraugst.
1979 passierte Harrisburg. Es gab zeitweise bis zu 200 000 Evakuierte. Der Schaden ging in die Milliarden. Herr Michael Kohn aber, immer noch Propagandachef der Atomindustrie, erklärte am 4. Mai dieses Jahres wörtlich: «In Harrisburg ist gar nichts passiert.» So werden Beschwichtigungslügen verbreitet. Im Vorfeld der Abstimmung über die Atominitiati- ve Il investierte die Elektrizitätswirtschaft Millionen in einen Propagandafeldzug. Ein Inserat vom Herbst 1983 - ich habe es hier - sah so aus: Kernkraftwerk Gösgen mit der Dampf- fahne, und in grossen Lettern steht geschrieben: «Einem Kochtopf entweicht beim Suppenkochen dasselbe - Was- serdampf». So hat man uns Atomkraftwerke als völlig harm- lose Angelegenheit, sozusagen als einen grossen Koch- oder Suppentopf, dargestellt. Im Sommer 1983 hatte das Energieforum einen russischen Atomprofessor zu einem Referat eingeladen: Auch dieser «verkaufte» hier in Bern im Hotel Bellevue Atomkraftwerke als die sicherste Sache der
Welt. Er erhielt grossen Beifall; viele von Ihnen waren dabei und haben auch geklatscht.
Mit Tschernobyl ist nun die statistische Unwahrscheinlich- keit und die faktische Unmöglichkeit eingetreten, wie Klaus Traube in einem Buch, das soeben über Tschernobyl erschienen ist und das jedem Parlamentarier zur Lektüre empfohlen sei, geschrieben hat. «Tschernobyl und die Kon- sequenzen», heisst es darin. Das Unmögliche, wie viele von Ihnen geglaubt haben, das nicht hätte passieren dürfen, ist eben geschehen. Es ist wahr, anfänglich waren die Mos- kauer Informationsquellen verschüttet. Moskau war wahr- scheinlich so wenig auf diese Reaktorkatastrophe vorberei- tet, wie wir es gewesen wären. Das sowjetische Informa- tionsmanko ist daher kein Alibi für unsere angeblich sicher- sten Atomkraftwerke der Welt. Und noch etwas: Ohne den selbstmörderischen Einsatz der sowjetischen Atomfeuer- wehr unter Leitung eines persönlichen Beraters von Gene- ralsekretär Gorbatschow, der selber 40 Einsätze über Tschernobyl hinter sich hat, wäre die Katastrophe für Europa wohl endgültig geworden.
Atomkraftwerke bedeuten eine permanente Kriegserklärung an die Zukunft. Es gibt weder kommunistische noch kapitali- stische, es gibt nur gefährliche Atomkraftwerke. Auch wenn man davon ausgeht, dass die schweizerischen Atomkraft- werke optimal sicher gebaut und geführt sind, können auch wir eines nicht garantieren: die absolute technische Sicher- heit. Es ist daher, Herr Villiger, nicht verantwortungslos, wenn darauf hingewiesen wird, es ist schon eher hilflose Arroganz, wenn diese Grunderkenntnis der Technik weiter negiert wird. Die Swissair oder die SBB sind für ihren Sicherheitsstandard weltberühmt. Aber auch sie verzeich- nen nicht keine, sie verzeichnen weniger Unfälle als andere. Atomtechnik aber basiert auf dem Prinzip, gar nie versagen zu dürfen. Die radioaktive Wolke über Europa ist nun das Zeichen, dass wir umkehren müssen. Menetekel ist die Gei- sterschrift, die auf den Sturz eines babylonischen Königs hinwies. Tschernobyl ist das Menetekel, das den Europäern sagt, nach welchen Regeln sie ihr Haus einrichten müssen, wenn sie leben und überleben wollen.
Als Bundesrat Schlumpf unmittelbar nach Tschernobyl erklärte, diese Reaktorkatastrophe - er redete von einem Unfall - werde keine Auswirkungen auf die Kernenergiepoli- tik des Bundes haben, stieg in vielen das Gefühl auf: Das darf doch, Herr Bundesrat, nicht wahr sein! Nach Tscherno- byl ist uns nicht nur der Schreck, diesmal sind uns auch die Strahlen in die Knochen gefahren. Uns genügt die radioak- tive Verseuchung, wir brauchen nicht auch noch eine politi- sche. Deshalb müssen wir nach Tschernobyl über die Bücher gehen. Politiker sind doch keine religiösen Funda- mentalisten, und Technik ist kein Dogma. Bundesrat Schlumpfs falsches Wort zum falschen Zeitpunkt ist ein Irrtum aus Ueberzeugung nach dem Motto: Der Untergang ist programmiert, nun muss er auch durchgeführt werden. In Tschernobyl sind im Umkreis von 30 Kilometern 92 000 Menschen evakuiert worden. Moskau teilte Ende Mai offi- ziell mit, es werde Jahre dauern, bis die evakuierte Sperr- zone wieder besiedelt werden könne. In Kaiseraugst woh- nen im Umkreis von 10 Kilometern - nicht von 30 Kilometern - 196 881 Menschen. Im Schutzkonzept für Kaiseraugst wird die Gefahrenzone 1 auf 2 bis 5 Kilometer beschränkt, die - so heisst es wörtlich - erst nach Tagen allenfalls zum Teil evakuiert werden müsste. Für die Gefahrenzone 2 im Umkreis von 4 bis 20 Kilometern wird die Evakuation gar nicht vorgesehen. Amtliche Begründung: nicht nötig. Schon allein dieses Dispositiv wirkt nach Tschernobyl wie politi- scher Surrealismus. Ich plädiere nicht etwa für Evakuations- planung oder gar Evakuationsübungen. Das Schutzkonzept ist realistisch. Eine Evakuation bei uns wäre unmöglich. Wohin - so frage ich - sollten Hunderttausende nötigenfalls für Jahre evakuiert werden? Unrealistisch aber ist die Annahme, eine tschernobylähnliche Katastrophe sei unmöglich. Die gestellte Aufgabe, zu evakuieren, ist unmög- lich.
Die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von
37-N
Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
802
N
16 juin 1986
Atomanlagen schrieb in ihrem Bericht über Kaiseraugst vom 17. März 1981:
«Der Standort Kaiseraugst liegt bezüglich Notfallplanung ungünstiger als die Standorte von anderen, bereits realisier- ten oder im Bau befindlichen Anlagen in der Schweiz. Die Bewilligung für den Bau eines Kernkraftwerkes am Standort Kaiseraugst sollte erst erteilt werden, wenn Gewissheit besteht, dass die rasche und wirksame Realisierung der erforderlichen Schutzmassnahmen für die betroffene Bevöl- kerung möglich ist.»
Natürlich hat diese Kommission die Durchführbarkeit der notwendigen Schutzmassnahmen dennoch als gegeben betrachtet. Der Beweis des Gegenteils liegt heute vor. Das Schutzkonzept ist von der Wirklichkeit über den Haufen gerannt worden. Es ist unbrauchbar, unmöglich durchführ- bar und unkorrigierbar. In der Schweiz sind Evakuationen im real vordemonstrierten Ausmass undenkbar. Im Rekurs- entscheid des Bundesrates vom 29. April 1981 in Sachen Atomkraftwerk Gösgen wird die Frage «nach der sozialen Tragbarkeit der Folgen eines schweren Unfalls gestellt». Antwort: «Die befürchteten schweren Katastrophen haben sich nicht eingestellt. Die Erfahrung zeigt somit, dass die heutige Technik mit ausreichender Sicherheit in der Lage ist, Störungen in Kernkraftwerken zu bewältigen und ihre Ausweitung zu einer Katastrophe zu verhindern.»
Das ist der Irrtum aus Ueberzeugung. Die Realität ist nicht so. Atomtechnik ist zu gefährlich, zu unberechenbar, zu unsicher im sogenannten Störfall. Die gleiche Fachsprache, die mit Störfällen operiert, erwähnt ja auch das «Restrisiko». Das tönt sehr harmlos, ungefährlich! Harrisburg und Tscher- nobyl waren ein sogenanntes Restrisiko.
Ich frage daher den Bundesrat an:
Lehnt er eine Kursänderung in der Energiepolitik tatsäch- lich ab?
Ist Herr Bundesrat Schlumpf bereit, von seiner Kompe- tenz Gebrauch zu machen und die Standortbewilligung für Kaiseraugst zu widerrufen?
Hält der Bundesrat das Schutzkonzept Kaiseraugst für realistisch?
Weiss er, dass öffentliche Schutzräume im Katastrophen- fall weitgehend nicht verfügbar sind?
Ist er allenfalls bereit, dem Parlament die Rahmenbewilli- gung für das KKW Kaiseraugst zur Wiedererwägung vorzu- legen?
Zum Schluss: Moskau liefert zunehmend Tatsachen über Tschernobyl, doch fehlen noch wichtige Zusammenhänge. Die gleichen aber, die sich bei uns über zuwenig verlässliche Informationen aus Tschernobyl beklagen, behaupten, eines ganz genau zu wissen - auch Herr Villiger hat das hier vorgetragen -, dass unsere Atomkraftwerke absolut sicher seien und von ihnen keine Gefahren ausgehen sollen.
Herr Michael Kohn verkauft neuerdings noch eine andere Masche: Er progagiert den Pakt mit dem Teufel. Er erklärt, die Schweiz könne gar nicht mehr allein handeln. Mitgegan- gen bedeute nun halt mitgehangen. Herr Kohn mutet uns also zu, unsere Souveränität aufzugeben; er behauptet, das Schweizerhaus sei sowieso schon radioaktiv verseucht; des- halb müsse weiter in diesem Stil gemacht werden.
Diese monströsen Falschspieler dürfen nicht mehr länger das Gehör des Bundesrates haben. Stellt sie doch endlich vor die Bundeshaustüre! Kaiseraugst ist am Ende und ist Wende zugleich, wenn wir dazu den politischen Willen auf- bringen. Faktisch, daran besteht kein Zweifel, ist dieses Atomkraftwerk eigentlich gestorben. Will der Bundesrat diese politische Leiche wirklich noch länger als «Energie der Zukunft» verkaufen? Es wäre Zeit, auf die sanfte Energietechnik umzuschalten. Dieser Wechsel beginnt mit Kaiseraugst, nötigenfalls - auch das sage ich in voller Ueberzeugung - nach dem historischen Rezept von Wilhelm Tell: mit Widerstand. (Beifall auf der Tribüne)
86.444 Interpellation Oehen
Oehen: Für einen praktizierenden Landwirt schlägt die Stunde der Wahrheit spätestens dann, wenn der Kantons- chemiker täglich von der Milch seiner Kühe Proben nimmt, um den Cäsium- und Jod-Gehalt untersuchen zu lassen, und wenn er, statt frisches Gras füttern zu können, den Kühen nicht kontaminiertes Heu verabreichen muss, während das Gras auf dem Felde verdirbt. Was soll er denken, wenn er zwar regelmässig Milch- und Grasproben zur Untersuchung abliefern muss, aber wochenlang auf die Resultate warten muss oder ihm diese überhaupt nicht bekanntgegeben wer- den? Letzteres ist mir für Gartenerde und Gras passiert. Was sollen wir denken, wenn wir über wichtige Radio- Isotope trotz Nachfrage bei allerhöchster Stelle nichts erfah- ren? In der Bundesrepublik Deutschland sind neben Jod- 131 und Cäsium-137, von denen man bei uns so viel sprach, weitere 14 radioaktive Isotope aus dem Inventar des Atom- kraftwerkes von Tschernobyl festgestellt worden. Und bei uns? Wir wissen und erfahren praktisch nichts.
So jedenfalls wird der Verdacht nicht ausgeräumt, die Nor- malisierung der Lage beruhe eher auf stillschweigender Erhöhung der ominösen Toleranzgrenze denn auf dem wesentlichen Absinken der gesamten Strahlenbelastung. Selbst die gelehrtesten Versuche, uns das Restrisiko weite- rer Atomkraftwerke mit beruhigenden Wahrscheinlichkeits- rechnungen annehmbar zu machen, wirken in dieser Situa- tion befremdend, ja kontraproduktiv. Dabei ist auch mir selbstverständlich klar, dass das Leben mit Risiken verbun- den ist und wir diesen Risiken nicht einfach entrinnen kön- nen. Gerade deshalb aber wären wir schlecht beraten, wür- den wir uns zum Beispiel im Fall Kaiseraugst nicht um eine praktikable Ersatzlösung bemühen.
Doch vorerst erlauben Sie mir, meinem tiefen Mitgefühl für die inner- und ausserhalb der Sowjetunion zu beklagenden Opfer der Katastrophe von Tschernobyl durch einen Moment des Schweigens Ausdruck zu geben. Ich lade Sie ein, auf Ihre Weise die zu erwartende bundesrätliche Sympa- thiekundgebung zu unterstützen! (Es folgt eine Schweige- minute.) - Ich danke Ihnen.
Und nun: Um den Fall Tschernobyl richtig einzuordnen und die sich aufdrängenden Folgerungen ziehen zu können, wollen wir uns ganz kurz einige Tatsachen in Erinnerung rufen.
Jegliche Atomspaltung ergibt radioaktive Strahlung und radioaktive Isotope, die wir weder ertragen noch beherr- schen können: Denn jede Radioaktivität ist lebensfeindlich. Jegliche Erhöhung der natürlichen Radioaktivität durch die Produktion künstlicher Isotope verschlechtert somit die Qualität des Lebensraumes Erde für alle hochentwickelten Organismen. So formulierte denn etwa ein Wissenschafter das Problem wie folgt: «Die Ausbreitung der industriellen Anwendung von Atomenergie trägt dazu bei, dass die Zahl strahleninduzierter Erkrankungen unausweichlich zuneh- men wird. Neben Leukämie und Krebs wird die Bevölkerung in steigendem Masse auch die vielen anderweitigen Folgen ionisierender Strahlen tragen müssen.»
Eine sichere Technik gibt es nicht, weder im Kapitalismus noch im Sozialismus. Unfehlbare Menschen gibt es nicht, weder bei den Kapitalisten noch bei den Sozialisten. Und ebenso unrealistisch wäre es, anzunehmen, wir könnten, um unsere zum Teil widernatürliche Art des Wirtschaftens auf- rechtzuerhalten, eben diese Vollkommenheit, die nur Göt- tern gegeben ist, erreichen: Die zivilisierte Menschheit hat sich trotz aller Warnungen für das unbeherrschbare Risiko entschieden. Alle versuchten, mit Wahrscheinlichkeitsbe- rechnungen ihre eigenen Bedenken, Sorgen und Befürch- tungen zu überdecken, und doch wussten und wissen wir alle, dass der erste GAU und alle noch zu erwartenden GAUS oder Super-GAUs unabwendbar sind, es sei denn, wir kom- men auf unseren Entscheid rasch zurück und verhindern die weitere Zunahme des Gefahren- und Schädigungspoten- tials.
Gewiss, für unser Land und für unsere Gesellschaft ist
803
Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
inzwischen weder der Ausbau noch der sofortige, unmittel- bare Ausstieg aus der konventionellen, auf der Kernspaltung beruhenden Kernenergienutzung politisch möglich. Das erste trotz allem Vertrauen nicht, das vor kurzem noch eine Volks- und Parlamentariermehrheit in die Kernenergienut- zung, in unsere Notstandsplanung sowie in unsere Experten und Behörden bekundete. Das zweite trotz des Reaktorun- glücks von Tschernobyl nicht, das die Mehrheitsverhältnisse spürbar verändert und bei vielen besorgten Mitbürgern den blossen Verdacht der Unverkraftbarkeit dieser primitiven Form der Kernenergienutzung zur inneren Ueberzeugung anwachsen liess. Um den uns angemessenen Ausweg aus der offenkundig gewordenen Energiesackgasse, um den Durchstieg zu angepassteren Energiehorizonten zu finden, wäre es nützlich, wenn wir unsere Stimme etwas senkten und wir unseren Blickwinkel etwas erweiterten, damit wir auch leise Stimmen vernehmen und berücksichtigen kön- nen und das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, indem wir verkennen, dass auch Sonnen-, Raumwellen- und Tachyonen-Energie im wesentlichen Kernenergie ist, auch wenn die Risikolage bei diesen Energieformen vielleicht eher verantwortbar ist. Zudem verlange ich in aller Form, wie schon früher, dass wir uns endlich von der unreflektierten Politik der reinen Bedürfnisbefriedigung abwenden.
Nun ist also das Reaktorunglück von Tschernobyl gesche- hen. Statt in sich zu gehen, die Risikofrage und die Verant- wortungslage angesichts des unwiderlegbaren Beweises der technischen und menschlichen Unvollkommenheit, ja Fehlbarkeit erneut zu überdenken, ist der Westen, sind viele von uns schnell bereit gewesen, Ausreden zu erfinden. Herr Kollega Villiger, Sie haben vorhin dafür ein Musterbei- spiel geliefert. Wenn Sie uns Naivität oder Erinnerung an die Mannbarkeitsriten vorwerfen, wenn wir bei diesem Spiel nicht weiter mitmachen wollen, muss ich - so sehr ich Sie sonst schätze - sagen: Herr Villiger, Sie sind naiv, nicht wir. Das politische System der UdSSR soll schuld sein, das Sicherheitsdenken soll in der UdSSR nicht entwickelt sein - als ob die Russen einfach alle Selbstmörder wären!
Es wird geurteilt und verurteilt, aber nicht die Richtigen. Die Richtigen wären nämlich wir alle, die wir diese Atomspalt- technik zugelassen oder gar gefördert haben. Die verant- wortlichen Techniker im Block 4 von Tschernobyl sind genauso wie Dutzende von Toten der Feuerwehr, wie Tau- sende von gefährlich Verstrahlten hier in Mitteleuropa und meine Familie im Südtessin Opfer unserer seinerzeitigen Entscheide. Mit «unserer» meine ich die ganze Schicksals- gemeinschaft, die sich trotz aller Warnungen für die indu- strielle Nutzung der Atomspalttechnik entschieden hat. Damit komme ich zu meinen Interpellationsfragen.
Meine Interpellation betrifft zunächst die Möglichkeiten und Grenzen schweizerischer Hilfeleistungen zur Schadenbe- grenzung und zur Ueberwindung der noch kaum absehba- ren Folgen und stützt sich auf unsere oft verkündete Politik der Solidarität und Disponibilität. Ich vermute, dass auch in der Ukraine ausländische Hilfe längerfristig gebraucht wird und willkommen wäre. Ich bin zudem überzeugt, dass wir im Verlaufe solcher Hilfeleistungen viel und Wesentliches ler- nen könnten, wobei besonders Kadermitglieder unserer ein- schlägigen Organisationen durch diesen Ernstfall befähigt werden könnten, allfällige eigene oder fremde Katastro- phenfälle verlässlicher zu beurteilen und damit auch eher wirksam einzugrenzen und zu überwinden. Ich vermag auch keine Ueberheblichkeit darin zu erkennen, dass wir uns überlegen, womit wir den vom Reaktorunglück Betroffenen konkret helfen könnten. Der bisher vertretenen offiziösen Meinung, wir hätten den Russen in diesem Falle nichts zu bieten, was zur Problemlösung beitragen könnte, steht immerhin die Tatsache gegenüber, dass unter anderem ein Wetzikoner Spezialist des Betonschneidens, Herr Branden- berger, sowie die Thurgauer Drahtseilfabrik Fazer den sowjetischen Behörden bereits Beistand leisten.
Selbstverständlich dürfte es sich bei einem allfälligen Ein- satz von AC-Kaderleuten unseres Zivilschutzes nicht um Heldeneinsätze der Art der nun lebensgefährlich verstrahl- ten Feuerwehrangehörigen handeln. Aber allein die unab-
sehbaren Dekontaminierungsaufgaben für grössere land- wirtschaftliche Gebiete scheinen es mir wert zu sein, auch in unserem Interesse, eine entsprechende Zusammenarbeit ernsthaft zu prüfen, anstatt einfach davon auszugehen, dass die Sowjets daran ja ohnehin kein Interesse haben. Soviel zum Inhalt meiner Interpellation.
Noch ein Wort zur Informationspolitik. Auch die russische Regierung ist offensichtlich «ins Schleudern» geraten. Ihre merkwürdige Informationspolitik gegen innen und aussen war der klare Ausdruck der Hilflosigkeit und hat ihr Pendant im Verhalten unserer Regierung und der Regierungen von Nachbarstaaten. Die russische Regierung war offensichtlich ebenso überrascht wie alle anderen Regierungen, da scheinbar alle an das vernachlässigbare Restrisiko geglaubt haben, die Wahrscheinlichkeitsberechnungen des Super- GAU-Eintrittes nicht zu interpretieren verrnochten und ver- mögen und wie Kinder schliesslich ihre eigenen Wunsch- träume für Realität hielten. Die Wunschträume sind durch die Realität von Tschernobyl brutal zerstört worden. Alle Regierungen stehen vor einer neu gestellten Verantwortlich- keitsfrage. Ein Teil dieser Fragestellung allerdings betrifft auch die sichere Versorgung unserer Gesellschaft mit unbe- denklicher Energie in der Zukunft.
Ich verweise auf die Anhörungsprotokolle des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 1979, in denen vor allem der amerikanische Physiker Lovins in der Folge der Katastrophe von Harrisburg ein aussichtsreiches Szenarium entwickelte. Ich erinnere an die richtungsweisende Ausgrenzung der auf Atomspaltung beruhenden Kernenergiewertung durch die Energiegruppe der SP Schweiz. Ich erinnere schliesslich an die Anregungen von Thomas Schmidheiny aus dem Jahre 1981 zur Erarbeitung eines Konsenses über den Verzicht auf das Atomkraftwerk Kaiseraugst, die jetzt wieder aufzuneh- men sind, da dieser Verzicht zur unabdingbaren Notwendig- keit geworden ist.
86.447 Interpellation Jaeger
Jaeger: In den letzten Wochen ist uns eindrücklich bewusst geworden, dass nach Tschernobyl nichts mehr wie früher sein kann. Halten wir fest: Kaiseraugst ist gestorben. Davon bin ich überzeugt. Der energiepolitische Umstieg ist unab- wendbar. Auch das steht fest.
Im Juli 1972 habe ich einen meiner ersten Vorstosse gemacht: ich verlangte damals sinngemäss den Ausstieg aus der Atomenergie und den Einstieg in die Solartechnolo- gie; gleichzeitig forderte ich bereits damals, man solle auf das Kernkraftwerk Kaiseraugst verzichten. Ich erntete damit Gelächter und war völlig isoliert. Herr Bundesrat Bonvin erteilte mir die berühmt gewordene Antwort: «Für die AKWs in der Schweiz übernehme ich persönlich die Verantwor- tung.» Das war vor 14 Jahren.
Mittlerweile ist der Bogen jener gross geworden, die heute bereit sind, sich politisch dafür einzusetzen, die kerntechno- logische Sackgasse zugunsten eines solartechnologischen Weges zu verlassen, begleitet von einer Strategie des Strom- und des Energiesparens. Ueber alle Fraktionen hinweg hat sich dieser Bewusstseinswandel auch heute wieder doku- mentiert, ja eine kompakte Bundesratspartei ist heute ein- deutig auch für diesen Weg.
Viel wichtiger noch scheint mir die Tatsache, dass nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl neue Mehrheiten in der ganzen Welt, aber auch in der Schweiz entstanden sind, gegen einen falschen Weg. Mir scheint es sehr wichtig zu sein, dass in der Bevölkerung der Bewusstseinswandel so eklatant zum Ausdruck kommt, dass auch wir Politiker nicht mehr daran vorbeikommen. Jetzt müssen auch wir Politiker umdenken!
Die Tragödie von Tschernobyl, ähnlich wie zuvor das Chal- lenger-Drama, hat uns als Menetekel, als Warnzeichen zu dienen, zeigt uns die Grenzen einer Technik, die wir ohne ethische Verantwortung nur zu unserem Eigennutz umset- zen wollen, zeigt uns aber auch die Grenzen einer Wissen-
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Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
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N
16 juin 1986
schaft, die ohne Verantwortung immer wieder den Faust- schen Pakt eingeht.
Wir wurden an ethische Grenzen erinnert. Was nun nottut, ist wieder mehr Ehrfurcht vor dem Atomkern, mehr Ehr- furcht auch vor dem menschlichen Erbgut, mehr Ehrfurcht vor dem Zellkern. Die Frage der Lernfähigkeit des Menschen als Akt einer kollektiven Vernunft wird nachgerade zu einer Ueberlebensfrage für die Menschheit schlechthin.
Persönlich haben mich das Wort und der Positionswechsel eines der bedeutendsten Gelehrten unserer Zeit besonders betroffen gemacht. Carl Friedrich von Weizsäcker, der noch bis vor kurzem von den Atomenergiepromotoren als Kron- zeuge herangezogen worden ist, schreibt in einem vielbe- achteten Vorwort zu einem neuen Buch über die Grenzen der Atomwirtschaft: «Ich muss mich hier auf die Meinung von Sachverständigen stützen. Unter dieser Voraussetzung trete ich nunmehr entschieden für die Sonnenenergie als hauptsächlichste Energiequelle, unterstützt durch tech- nisch ermöglichte Energieeinsparung, und gegen die Entscheidung für Kernenergie als Hauptenergiequelle ein.» Wir haben erkennen müssen, dass es hier um eine ganz neue Dimension geht: Technologieeinsatz ohne Verantwor- tungsbewusstsein - auch das ist uns bewusst geworden. Vier Illusionen sind zerstört worden. Die erste ist das Axiom, dass der GAU nie möglich sei; man hat jeweils noch beige- fügt, die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle sei technisch lösbar. In dieser Debatte hat noch niemand davon gespro- chen. Ich bin überzeugt, dass auch die Entsorgung wieder ein gigantisches Abenteuer sein wird.
Zweitens ist die Illusion zerstört worden, dass es sich im Falle Tschernobyl um den russischen, um den kommunisti- schen Sonderfall handle. In der Zwischenzeit bekannt gewordene Störfälle in Frankreich, in der Bundesrepublik und in England haben gezeigt, dass dieses Risiko keinen Halt vor nationalen Grenzen und vor Systemen macht. Wir müssen doch feststellen, dass gerade in den USA, wo heute noch Atomtests gemacht werden, allein schon in der Zwi- schenzeit Dinge geschehen sind, bei denen wir uns die Frage stellen müssen, ob dort richtig informiert worden sei, ob wir dort wirklich vollständig informiert worden sind. Wir alle wissen, dass das nicht der Fall war.
Die dritte zerstörte Illusion ist jene der zeitlichen Beschränktheit der Folgen eines Atomunfalles. Die Lang- zeitfolgen haben wir heute wieder dargelegt bekommen.
Aber auch die vierte Illusion der örtlichen Beschränktheit ist zerstört, denn wir kennen jetzt die Globalität einer Reaktor- katastrophe. Diese Katastrophe ist von einer ganz neuen Dimension und Qualität, und der seinerzeitige Hinweis auf Staudammunglücke und Verkehrstote hat sich jetzt endgül- tig als blanker Zynismus erwiesen.
Wie haben nun die Regierungen reagiert? Es gibt Regierun- gen wie die schwedische und die oesterreichische, welche jetzt versuchen, die Wende zu vollziehen. Es gibt aber andere Regierungen - und ich muss leider auch die unsrige dazu zählen -, welche auch nach Tschernobyl keinen Grund zu einem grundsätzlichen energiepolitischen Umdenken, zu einem Strategiewechsel sehen.
Herr Bundespräsident Egli, Sie haben gesagt, Kaiseraugst könne gebaut werden. Die unmittelbare Bedrohung durch die französischen und die deutschen Einstiege in die Pluto- niumwirtschaft ist für Sie offensichtlich überhaupt kein Anlass, aussenpolitisch aktiv zu werden. Das hat mich wie viele andere in diesem Land fassungslos gemacht.
Sie und die Verantwortlichen der Energiewirtschaft haben uns in die nukleare Sackgasse hineingeführt, und ich bitte Sie: Helfen Sie uns aus dieser nuklearen Sackgasse auch wieder heraus, oder geben Sie wenigstens Signale dazu! Entwickeln Sie gemeinsam mit anderen Nachbarstaaten aussenpolitische Aktivitäten; sprechen Sie mit Ihren franzö- sischen und deutschen Kollegen, zum Beispiel mit Herrn Zimmermann, denn auch Wackersdorf bedroht uns, und Creys-Malville bedroht uns noch mehr. Der Einstieg in die Plutoniumwirtschaft muss auf internationaler Ebene abge- wendet werden.
Bedenken wir, was mir eine Bürgerin geschrieben hat:
«Tschernobyl hat vielen Regierungen, die unerschütterlich auf den AKW-Weg gesetzt haben, die Glaubwürdigkeit genommen. Regierungen und Parlamentsmehrheiten, die auch nach Tschernobyl nicht zur energiepolitischen Wende bereit sind, werden nach einem nächsten GAU der fahrlässi- gen Tötung bezichtigt werden müssen.»
Ich weiss, das ist ein sehr hartes Wort. Es hat mich aber getroffen; wir sollten darüber nachdenken. Denn regieren heisst nicht nur Verantwortung übernehmen, sondern heisst doch auch, auf die Aengste und auf ein Misstrauen, das im Volke vorhanden ist, einzugehen, sich mit ihm auseinander- zusetzen und nicht einfach darüber hinwegzuschreiten. Denn letzlich sind es doch die Väter, die Mütter und die Kinder, die die Priorität haben müssen, und nicht multinatio- nal organisierte Elektromonopolisten.
Welches ist die Alternative? Danach werden wir immer wie- der gefragt. Ich spüre, dass man jetzt versucht, die Reaktor- katastrophe auf Probleme der Information, auf Probleme der Verbesserung der Sicherheit zu redimensionieren, und das ist gefährlich. Ich anerkenne diese Probleme, und ich bin auch dafür, dass man hier Verbesserungen sucht. Aber ich finde, hier gehe es um rein defensive Taktiken. Wichtig ist, dass wir jetzt neue Offensiven ergreifen. Grundsätzliches Umdenken ist jetzt Gebot der Stunde, kreative Strategien, die anerkennen, dass Energiesparen und Solartechnologie der richtigte Weg sind. Und wir haben den Spielraum, meine Damen und Herren, Herr Bundesrat Schlumpf: Wir exportie- ren 60 Prozent unseres Atomstromes. Eine unveröffentlichte Nationalfondsstudie hat bestätigt, dass zusätzliche Strom- sparpotentiale im Ausmass von 25 bis 30 Prozent in unse- rem Lande für die nächsten 20 Jahre vorhanden sind. Das gibt uns den Spielraum nicht für einen schrittweisen Aus- stieg, sondern für einen schrittweisen Umstieg in eine neue Zukunft, in eine Zukunft ohne apokalyptische Gefahren.
Sagen Sie nicht: Wir könnten das nicht, weil wir abhängig geworden seien von der Atomenergie, da wir 40 Prozent bereits mit Atomkraftwerken produzieren würden. Man hat uns immer wieder gesagt, wir sollten auf die Atomenergie umsteigen, damit wir unabhängig werden. Beachten Sie den Widerspruch: Jetzt plötzlich heisst es, wir könnten nicht mehr aussteigen, weil wir bereits zu abhängig geworden seien. Mit solchen Argumentationen verstricken wir uns selber in unüberwindbare Widersprüche!
Das ist auch an die Adresse von Herrn Kohn zu sagen, der immer wieder behauptet, der Umstieg sei mit Wohlstands- verlusten verbunden: Der neue Weg bringt uns Innovation, bringt uns einen anderen Fortschritt, einen Fortschritt im Interesse des Menschen, im Interesse der Umwelt, aber auch im Interesse der Arbeitsplätze. Das lässt sich nachweisen! Natürlich sagt man uns: Sie haben es leicht, Kritik und Alternativen vorzutragen, Sie müssen ja keine Regierungs- verantwortung mittragen. Aber eines kann ich Ihnen sagen: Wenn wir in den letzten zwei Jahren dieser Regierung ange- hört hätten, würden heute nicht 50 000 Quadratmeter Wald in Crans Montana umgelegt, dann würde auch Kaiseraugst ganz sicher nicht gebaut, zumindest nicht, ohne dass wir uns querlegen würden - Kollegialprinzip hin oder her!
Diese Debatte wird zeigen, ob unsere eidgenössische Kon- kordanzdemokratie die Nagelprobe bezüglich Kernenergie bestehen wird. Wenn wir sie aber nicht bestehen, bin ich überzeugt, dass die Entfernung zwischen Bevölkerung und Regierung, zwischen Bevölkerung und Politikern allgemein immer grösser werden wird. Ich bitte Sie, daran zu denken, wenn Sie wichtige Entscheidungen fällen müssen im Berei- che einer ganz grossen Zukunftsfrage.
(Anhaltender Beifall im Saal und auf der Tribüne)
86.448 Interpellation Spälti
Spälti: Ich kann mir schwer vorstellen, dass es in diesem Saal manche Leute gibt, die nicht der Meinung sind, unsere Energiepolitik müsse überprüft werden und es müssten im Bereiche des Energiesparens konkrete Fortschritte erzielt werden. Natürlich stellt sich die Frage des Wie. Wenn man
Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
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die im Raum stehenden Probleme aber vorurteilslos und verantwortungsbewusst angehen will, brauchen wir Infor- mationen, Informationen über den effektiven Ablauf der Katastrophe, über die Unfallursache, über die getroffenen Massnahmen, deren Wirksamkeit resp. Unwirksamkeit, über die direkten und indirekten Folgen, kurz, wir brauchen die Wahrheit.
Es sind im Rahmen verschiedener dringlicher Interpellatio- nen eine ganze Reihe von Fragen und Problemen über die Energiepolitik, über die Auswirkungen des Reaktorunfalls in unserem Lande, über die Krisenbewältigung in unserem Lande, über die Zukunft des AKW Kaiseraugst aufgeworfen worden. Ob wir die notwendige Wahrheit je erfahren, hängt entscheidend von der Informationspolitik der Sowjetunion ab und wahrscheinlich auch von der konsequenten Haltung vor allem der westeuropäischen Länder bei der diplomati- schen Bewältigung dieses Vorganges. Aufgrund der bisheri- gen Erfahrungen mit dieser sowjetischen Informationspoli- tik - man könnte sie mit einem modernen Begriff als Infor- mationsmanagement «by Tropfenzähler», mit sehr giftigen Tropfen, bezeichnen - ist daran aber leider zu zweifeln.
Wenn wir hier über die Katastrophe von Tschernobyl und ihre Folgen diskutieren, kann und darf nicht über die bedenkliche Informationspolitik der Sowjetunion als Verur- sacherin dieses grössten Reaktorunfalls hinweggegangen werden. Information ist Bestandteil von Sicherheit, man- gelnde Information oder gar Desinformation schaffen und fördern Unsicherheit; so naiv und hilflos, wie Herr Hubacher das dargestellt hat, war die sowjetische Informationspolitik auch wieder nicht.
Ich möchte Ihnen das etwas darstellen: Am 26. April 1986 ist der Unfall erfolgt. Erst zwei Tage später meldete man eine sogenannte «Havarie», und auch dies erst, nachdem am 28. April in Schweden eine abnormale Radioaktivität festge- stellt worden war. Es brauchte also zuerst eine Erhöhung der Radioaktivität in einem Drittland, bevor man überhaupt - bagatellisierend allerdings - einen Unfall zugab. Jegliche Warnung vor Strahlengefahr unterblieb. Am 29. April wies Radio Moskau darauf hin, dass es sich beim Unfall seit Inbetriebnahme der ersten Kernkraftwerke in der Sowjet- union vor mehr als 30 Jahren um den ersten Zwischenfall dieser Art handle und dass dies allein schon vom hohen Sicherheitsgrad der Anlagen zeuge. Man hat es dann gese- hen! Am 30. April schrieb TASS, die Strahlungswerte seien zurückgegangen und es bestehe keine Besorgnis mehr in den europäischen Ländern.
In der Folge liess sich immer mehr ein klarer propagandisti- scher Feldzug erkennen, der dazu angetan war, in den betroffenen Ländern die verständliche Unsicherheit nicht etwa zu reduzieren, sondern sie zu erhöhen und die Verant- wortung von der Sowjetunion abzulenken. Anders kann man zum Beispiel eine Aussage in der «Prawda» vom 4. Mai nicht deuten, in der geschrieben stand, die westliche Propaganda sei bemüht, den Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl zu einer internationalen Krise heraufzustilisieren. Man kriti- sierte die im Westen ergriffenen Sicherheitsmassnahmen, genau jene Massnahmen, von denen wir uns heute hier fragen: Waren sie genügend, waren sie der Situation ange- passt?
Ganz besonders bedenklich muss erscheinen, wie im Zusammenhang mit Tschernobyl mit den - das sehe ich auch so - ins Inferno Geschickten ein neues Heldenepos geschaffen wurde. Oder was soll man sonst von der folgen- den Aussage in der Militärzeitung «Roter Stern» halten? Dort stand: «Erzogen an den grossartigen Vorbildern der Helden des grossen vaterländischen Krieges und der sowje- tischen Krieger, die ihre internationalistische Pflicht in Af- ghanistan» - hören Sie gut zu! - «erfüllen, bringen hier Soldaten in heroischer Arbeit die geheimsten Tiefen der sowjetischen Seelen hervor ... »
Zur Informationspolitik der Sowjetunion noch ein weiteres: Wissen Sie überhaupt, wie dieses Kraftwerk geheissen hat oder noch heisst? Nein, wir wissen es natürlich nicht, denn das wurde von Anfang an verschwiegen. Dieses grösste sowjetische Kernkraftwerk heisst Wladimir Iljitsch Lenin. Es
wurde aber bewusst immer der Name Tschernobyl verwen- det. Sonst wäre ja im Zusammenhang mit diesem Reaktor- unfall immer der Name Lenin gefallen. Das musste man natürlich verhindern. Wenn man jetzt ruft, Tschernobyl ist überall, hätte man im anderen Fall ja rufen müssen: Lenin ist überall!
Und in dieses Kapitel der traurigen, parteigelenkten Mentali- tät gehört auch die Aussage, die vor kurzern, und zwar bevor alle Abklärungen überhaupt erfolgt sind, zu vernehmen war, man werde die zwei unbeschädigten Reaktoren in Tscher- nobyl im Herbst wieder in Betrieb setzen, in einem Zeit- punkt, wo im Westen, und zum Teil auch in den Oststaaten, über die Sicherheit der Kernenergie in aller Schärfe disku- tiert wird. Man will also die gleichen Reaktoren, die sich bei der Katastrophe als technisch und sicherheitsmässig unge- nügend erwiesen haben, sobald als möglich in Betrieb set- zen. Und noch am vergangenen Freitag konnte man hören, man gedenke auch keinen jener Reaktoren in der Sowjet- union von der Art der Unglücksreaktoren von Tschernobyl ausser Betrieb zu setzen.
Schade, dass Herr Jaeger nicht da ist. Hier ist nun das Wort Zynismus angebracht. Das ist eine Verhöhnung der ver- ständlichen Diskussionen in den westlichen Demokratien, auch bei uns in diesem Saal, über die Kernenergie. Ein Zeichen übrigens dafür, dass die Sowjetunion ohne Rück- sichtnahme auch in Zukunft die Kernenergie in vollem Umfang ausnützen wird, die Sicherheitsansprüche der übri- gen von einem möglichen Unglück betroffenen Länder kaum berücksichtigen wird, und sie wird sich konsequent an den Grundsatz halten, dass in der internationalen Politik Energie Macht bedeutet. Damit gewinnt die Sache eben auch einen sicherheitspolitischen Aspekt.
Eine solche Informationspolitik darf nicht mehr vorkommen, auch wenn sie von anderen Ländern käme; das möchte ich deutlich unterstreichen. Es muss im Fall Tschernobyl die volle Wahrheit an die Oeffentlichkeit kommen, und es muss verhindert werden, dass die Sowjetunion und allenfalls auch andere Länder ohne Rücksicht auf andere Staaten und deren Sicherheit ehrgeizige AKW-Programme durchziehen. Dazu sind auch von der Schweiz alle diplomatischen Mög- lichkeiten auszuschöpfen.
Ein zweites: Es besteht kein Zweifel darüber, dass als Folge des Reaktorunfalls in Tschernobyl auch in unserem Land bedeutende wirtschaftliche Schäden entstanden sind, ins- besondere bei den Nahrungsmittelproduzenten. Solche Schäden wären gemäss Artikel 2 des Kernenergiehaft- pflichtgesetzes sicher gedeckt, wenn ihre Ursache in schweizerischen Kernanlagen liegen würde. Im vorliegen- den Fall könnte allenfalls Artikel 16 dieses Gesetzes eine Grundlage für eine Entschädigung durch den Bund darstel- len. Aber auch ohne das, ganz allgemein: Es scheint mir nur recht und billig, wenn der Bund für die erwiesenen Schäden als Folge von Tschernobyl eintritt und dass nicht die Produ- zenten auf ihren unverschuldeten Verlusten sitzen bleiben. Allfällige Anträge an das Parlament sollten rasch erfolgen. Damit darf es aber nicht sein Bewenden haben. Wir haben es mit einer grenzüberschreitenden Situation zu tun. Wenn schon immer in der Oekologiepolitik vom Verursacherprin- zip die Rede ist und dieses auch anerkannt ist, zu Recht, dann muss es auch im Fall Tschernobyl.zur Anwendung kommen, das heisst, es ist auf die Verursacherin, auf die Sowjetunion, zurückzugreifen.
Die rechtliche Situation ist zwar keineswegs günstig. Haft- pflichtrechtliche Grundlagen bestehen nicht zwischen der Schweiz und der Sowjetunion, den Internationalen Gerichts- hof in Den Haag anerkennt man als supranationale Einrich- tung sowieso nicht, völkerrechtliche Grundlagen dürften zu schwach sein, und auch der Gang vor ein sowjetisches Gericht ist nicht realistisch. Allenfalls wäre das Ueberein- kommen über die grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1983 eine Grundlage. In einer solchen Lage muss mei- nes Erachtens der diplomatische Weg beschritten werden unter Ausschöpfung aller sich bietenden diplomatischen Möglichkeiten, auch des Gesprächs selbstverständlich. Es muss gezeigt werden, dass ein Rechtsstaat, auch wenn er
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Accidents nucléaires (interpellations urgentes)
nur ein Kleinstaat ist, nicht einfach durch die rücksichtslose Haltung einer Grossmacht zum Schweigen zu verurteilen ist. Das sind wir der Würde unseres Landes schuldig, das sind wir der Sache selbst schuldig, und das erwartet auch die Mehrheit unserer Bevölkerung.
Es steht ohne Zweifel die Frage unserer künftigen Energie- politik im Raum. Die sowjetische Informationspolitik, die künftige sowjetische Kernkraftpolitik und auch jene anderer Länder, von der weite Teile der Welt unmittelbar betroffen sind, sowie der Rückgriff auf die Sowjetunion als Verursa- cherin der Schäden in der Schweiz sind aber auch - ich sage jetzt deutlich «auch» - Aspekte von Tschernobyl, wich- tige, wie mir scheint.
Ich danke Ihnen. Bei mir müssen Sie keinen Beifall spenden.
86.451 Interpellation Künzi
Künzi: Als Zürcher Volkswirtschaftsdirektor und Energiedi- rektor - ich bin von Amtes wegen, um es offenzulegen, auch im Verwaltungsrat der NOK - beschäftigt mich die Atomka- tastrophe von Tschernobyl in hohem Masse. Dieses Unglück in der Ukraine hat uns allen das Gefahrenpotential bewusst gemacht, das von Kernkraftwerken ausgehen kann. Es hat Aengste geweckt und, verstärkt durch eine unzureichende Informationspolitik - wir haben darüber gehört -, ein Trauma hinterlassen. Die Sorgen der Bevölkerung sind ernst zu nehmen, und es ist eine vorurteilslose, objektive Ueber- prüfung des weiteren Vorgehens unbedingt notwendig. Emotionen helfen nicht weiter, und Angst ist ein schlechter Berater. Bei allen Ueberlegungen sind die Konsequenzen einzelner Massnahmen, so wie ich sie in meiner Interpella- tion zur Diskussion gestellt habe, im gesamten Zusammen- hang zu betrachten. In diesem Zusammenhang möchte ich selber zu einigen Fragen, vor allem was die Substitution, was das Aussteigen aus der Atomenergie betrifft, kurz Stel- lung nehmen.
a) Ist ein kurzfristiger Ausstieg aus der Kernenergie mög- lich? Zirka 40 Prozent - Sie haben es gehört - des Strombe- darfes der Schweiz werden heute aus Kernenergie gedeckt. Bei Abschaltung der Kernkraftwerke würde die Stromversor- gung zusammenbrechen. Das ist einfach eine Tatsache.
Im Kanton Zürich, wo ich herkomme, sind es nicht 40 Pro- zent Atomstrom, sondern 60 Prozent, und im letzten Winter waren es 68 Prozent. Das sind Fakten. Eine realisierbare Alternative zum sofortigen Austritt wäre der Strombezug aus den Nachbarländern. Es ist jedoch fraglich, ob dort eine grosse Reserveleistung verfügbar und die Stromlieferung politisch durchsetzbar wäre. Unabhängig von der Machbar- keit begibt sich die Schweiz in politische und in wirtschaftli- che Abhängigkeit und wird den Strom zu gegebener Zeit teuer bezahlen müssen. Angesichts der Reichweite der Aus- wirkungen im Störungsfall eines Kernkraftwerkes ist diese Massnahme fragwürdig und, gemessen am moralischen Anspruch, das Gefahrenpotential abzubauen, eher eine Heuchelei. Wir muten es anderen zu und wollen es selber nicht hinnehmen.
b) Welche Konsequenzen hat ein mittelfristiger Ausstieg, über den ja auch diskutiert wird? In dieser Richtung habe ich Fragen gestellt. Mittelfristig, das sind zehn bis fünfzehn Jahre, können Gas-, Oel- oder Kohlekraftwerke für die Sub- stitution der Kernkraftwerke sicher gebaut werden. Die poli- tische Abhängigkeit wird aber noch grösser. Für das Umstei- gen auf fossile Primärenergie ist zu beachten: Es entsteht bei der Verbrennung Kohlendioxid mit negativen Auswir- kungen auf das Klima. Es entstehen Schwefeldioxid und Stickoxide mit negativen Auswirkungen auf den Wald und damit auf den Wasserhaushalt. Die radioaktive Emission eines Kohlekraftwerkes ist grösser als die eines Kernkraft- werkes im normalen Betrieb. Beim heutigen Energiever- brauch ist die sogenannte Reichweite der fossilen Primär- energieträger begrenzt, das heisst, nach zirka 50 bis 100 Jahren sind die heute bekannten Gas- und Oelvorräte erschöpft, die Kohlevorräte in 500 bis 800 Jahren; die Reich- weite der Uranvorräte beträgt zirka 5000 Jahre, mit Ein-
schluss der Brütertechnik sogar gegen 60 000 Jahre. Es ist unverantwortlich, die hochwertigen Rohstoffe zu verbren- nen. Da der Bedarf, inklusiv Sparen und Substituieren, nach Schätzungen im Jahre 2000 um 1000 Megawatt höher sein dürfte als heute, müssten mehrere Kohlekraftwerke zu 500 Megawatt gebaut werden. Das möchten wir lieber auch nicht.
c) Kann der Energiebedarf durch Alternativenergien gedeckt werden? Diese Frage wurde heute des öftern diskutiert. Dazu das folgende: Alternative, regenerierbare Primärener- gien sind Sonnenenergie, Windenergie, Erdwärme, Gezei- tenenergie und Wasser. Die Wasserkraft in der Schweiz kann aus Gründen des Naturschutzes nicht wesentlich mehr genutzt werden. Dies würde auch gar nicht ausreichen.
Als Alternativenergien bleiben somit nur Sonne, Wind und Biogase. Aufgrund ihrer kleineren Energiedichten und der hohen Kapitalkosten könnten diese die benötigte Elektrizität von zirka 4000 Megawatt kaum substituieren. Wollte man diesen Energiebedarf ausschliesslich mit Sonnenenergie befriedigen - ausschliesslich, aber das kommt natürlich nicht in Frage, aber nur als Vergleich -, müsste man dafür eine Fläche von etwa 500 Quadratkilometern abdecken. Unabhängig davon ist aber die Nutzung der Sonnenenergie dort, wo es sinnvoll ist, zu realisieren. Beim Ausstieg aus der Kernenergie geht es aber um die Substitution von elektri- scher Energie. Realistischerweise braucht man aber heute in diesem Zusammenhang Wind und Biogase als Ersatz von Kernenergie nicht zu betrachten.
d) Zur vielerwähnten Fusionsenergie. Man spricht oft von der Zukunftsenergie. Man wird aber wohl heute - ich habe da herumgefragt - kaum einen verantwortungsbewussten Physiker finden, der sich hier auf eine Prognose einlässt. Bis jetzt ist es noch in keinem Labor gelungen, eine Kernver- schmelzung mit positiver Energiebilanz zu erreichen. Es sind noch Jahrzehnte der Forschungsarbeit notwendig, bis eine wirtschaftliche Nutzung möglich sein wird. Die Res- sourcen für die Kernfusion sind allerdings praktisch uner- schöpflich. Man ist allerdings auch hier nicht ohne Radioak- tivität, aber diese ist anders gelagert als beim Spaltreaktor. e) Bessere Nutzung der Primärenergien. Die wirksamsten Massnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs sind die zur besseren Nutzung der Primärenergien, Oel usw. Ich denke da vor allem an die Wärme-Kraft-Koppelung sowie an Heizwerke, welche über Fernheizung die Einzelfeuerun- gen ersetzen. Kombiniert man zum Beispiel die Heizwerke mit einer Wärmepumpe zu einem Wärmepumpenheizwerk, so ist eine Einsparung von über 50 Prozent der Primärener- gie für Heizung und Warmwasser-Aufbereitung möglich. Das ist beachtlich. Da müssen wir ebenfalls mit Forschen und mit Wissenschaft einhaken. Auf die heutige Verbrauchs- situation der Schweiz angewendet, ist das eine Reduktion der Einfuhr von Primärenergien (Oel, Uran usw.) von gegen 25 Prozent. Sie sehen, man kann sparen, und man muss sparen. Bei sinnvoller Anwendung und konsequentem Aus- bau der technischen Lösungsmöglichkeiten erreicht man beim heutigen Verbrauchsverhalten eine Einsparung an Pri- märenergien von 25 bis 30 Prozent, wie ich gesagt habe, und eine drastische Minderung der Schadstoffemissionen. Auf die Kernenergie kann jedoch auch bei dieser Optimie- rung und bei grossem Sparen nicht verzichtet werden - auf jeden Fall nicht voll verzichtet werden. Bei verantwortungs- bewusster Nutzung der Kernenergie sollten Pannen wie Tschernobyl vermeidbar sein. Die technische Begründung für diese Feststellung wird uns sicher noch gegeben werden.
Ich komme zum Schluss. Ich weiss, dass die heutige Situa- tion eher verworren ist. Man hat das auch während der heutigen Diskussion feststellen können. Ich selber könnte mir längerfristig wohl einen Ausstieg aus der Kernenergie vorstellen, aber nur, wenn eine bessere Alternative zu einem Neueinstieg in eine andere Technologie garantiert ist. Wir haben Verantwortung in der Energieversorgung. Wir kön- nen nicht von einer zurzeit gut funktionierenden Versorgung in eine unsichere hinüberwechseln. Wir verfügen über wesentlich sicherere Atomanlagen, als das bei Tschernobyl
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Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
der Fall ist. Soll man diese stillegen und zuschauen, wie in gewissen Ländern weit weniger sichere Anlagen neu erstellt werden, von denen wir unter Umständen Energie importie- ren müssen? Auch das ist kein Weg. Das Problem der Energieproduktion und -versorgung muss auch auf interna- tionaler Ebene besser gelöst werden, als das bisher der Fall war. Wir stehen vor grossen und schwierigen Aufgaben. Wir haben eine grosse Verantwortung auch als Politiker zu tragen. Das Vertrauen in unsere Energiepolitik muss in weiten Kreisen unserer Bevölkerung durch ein verantwor- tungsbewusstes Handeln unsererseits wieder gestärkt werden.
86.455
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion
· Interpellation du groupe socialiste
Frau Morf: Ich stelle Ihnen hier einen Stromproduzenten hin, der nicht «verstrahlt», der nicht importiert werden muss: Sonnenzellen - die Energie der Zukunft. Damit auch Leute wie Herr Kunzi und Herr Villiger sie einmal sehen, sie, die sie sonst gezielt verunglimpfen, obwohl sie sie nicht einmal kennen. Ich hoffe, die energiepolitische Intelligenz des Bun- desrates werde sie gelegentlich doch noch zum Leuchten bringen.
Nun zu der Interpellation, die ich hier für die sozialdemokra- tische Fraktion vertrete. Nach Tschernobyl gibt es eine Frage vor allen anderen: Darf man, falls Atomenergietechnik vom Menschen nicht beherrschbar ist, dulden, dass weitere Atomkraftwerke gebaut werden, dass die bestehenden wei- ter betrieben werden?
Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz hat diese Frage längst beantwortet. Sie ist seit Jahren in ihrer grossen Mehr- heit gegen den Bau von Atomkraftwerken. Wir haben seit 1978 entsprechende Parteitagsbeschlüsse. Eine Technik, bei der menschliches Versagen über so lange Zeit und über so riesige Distanzen so verheerende Folgen hat, ist ein viel zu grosses Risiko für das Leben und die Gesundheit aller Menschen.
Mit einem Beschluss, keine weiteren Atomkraftwerke bauen zu lassen und die bestehenden stufenweise stillzulegen, würden der Bundesrat und die Schweiz nicht allein daste- hen. Schweden hat bereits nach dem Reaktorunglück in Harrisburg 1981 beschlossen, keine weiteren Atomkraft- werke zu bauen und bis spätestens zum Jahr 2010 die zwölf bestehenden stillzulegen. Die schwedische Energieministe- rin Brigitte Dahl fragt heute, nach Harrisburg, nach Sella- field/Windscale und nach Tschernobyl nicht mehr: Soll still- gelegt werden? Sondern: Wie schnell können wir stillegen? Was Schweden mit zwölf Atomkraftwerken und fast 50 Pro- zent Atomstrom recht ist, sollte der Schweiz billig sein, Herr Künzi.
Billig ist allerdings nicht das richtige Wort. Atomenergie war nie billig. Erstens, weil sie seit den Anfängen in den fünfziger Jahren Milliarden für Entwicklung und Propagierung ver- schlungen hat; zweitens, weil sie bis heute nie wirtschaftlich gewesen ist - ohne Mischrechnung mit der Elektrizität aus Wasserkraft wäre sie sogar ausgesprochen teuer gewesen; drittens, weil das Stillegen mit all seinen Folgen nochmals Riesensummen verschlingen wird - teurer zu stehen kämen nur noch weitere Atomkraftwerkpannen; viertens kommt uns die Atomenergie viel zu teuer, weil wir jetzt nochmals in die Kasse greifen und nach dem Verzicht auf Atomenergie alle jene Investitionen nachholen müssen, die in den letzten 30 Jahren versäumt wurden. Es gehört zur offiziellen schweizerischen Energiepolitik, keine Konkurrenz zur Atom- energie aufkommen zu lassen.
Nach Tschernobyl gibt es zwei Möglichkeiten für uns: Entweder wir schmeissen das Geld für den nächsten gross- technologischen Unfug zum Fenster hinaus, oder wir entscheiden uns, jene Energien weiterzuentwickeln, welche problemlos für Mensch und Umwelt sind, echte Alternativ- energien, dezentral genutzt. Und als flankierende Mass- nahme müssen wir dafür sorgen, dass die unerschöpflichen einheimischen Energien, wie Sonne, Wasser, Wind - Herr
Künzi hat sie aufgezählt -, aber auch die erschöpflichen -, also jene, die mit Bestimmtheit irgendwann einmal aufge- braucht sein werden - wie Erdöl, Kohle, Gas - optimal genutzt werden. Es ist eine Schlaumeierei, wenn man heute Hausfrauen droht, sie müssten bald auf ihre Waschma- schine verzichten, während zur selben Zeit mit Grosstechno- logien immer noch 60 Prozent Energie verschleudert werden.
Neben dem nationalen Energiesparplan, der übrigens seit mehr als zehn Jahren vorliegt, müssen wir auch einen natio- nalen Energienutzungsplan anwenden. Dann braucht beim Verzicht auf Atomenergie, Herr Künzi, niemand auf echten Komfort zu verzichten, und auch der «Bölimaa» mit dem Arbeitsplatzverlust haut nicht.
Jene drei Industriezweige, die am meisten auf Energie ange- wiesen sind, wie «Steine und Erde» oder «Papier» und «Metalle» - alle mit über 10 Prozent Energiekostenanteil - haben zusammen nur 7 Prozent der Arbeitskräfte, die in der gesamten Industrie beschäftigt sind. In allen übrigen Indu- striezweigen, auch bei den Dienstleistungen übrigens, aus- ser beim Verkehr, beträgt der Energiekostenanteil nicht einmal 2 Prozent.
Natürlich wird es dem Bundesrat nicht leicht fallen, plötzlich die Anwendung erneuerbarer, einheimischer Energien zu propagieren. Er hat zwar seit Jahren vom Energiediversifi- zieren gesprochen, vor allem jeweils dann, wenn man darauf hingewiesen hat, dass die Schweiz punkto Energie das auslandabhängigste Land in Europa ist. Unser Eigenversor- gungsgrad ist bis 1979 auf 15 Prozent gesunken. Im selben Atemzug, in dem der Bundesrat vom Diversifizieren sprach, hat er stets Experten zitiert, die sagten: Der Einsatz von einheimischen Energien - neben Wasserkraft vor allem Son- nenenergie in allen ihren Formen - sei vorläufig nicht wirt- schaftlich genug, wie es ja vorher auch Herr Villiger und Herr Künzi getan haben.
Zur Wirtschaftlichkeit: Hätte man in Entwicklung, Förderung und Anwendung von Sonnenenergie nur die Hälfte der Summen gesteckt, mit denen man die Atomenergie propa- gierte, die nun zu Tschernobyl führte, stünden wir heute ganz anders da in der Energieversorgung, wir hätten kaum Umweltprobleme, und wir hätten billigen Strom.
Ich muss Ihnen schon sagen: Ich ertrage dieses dumm- dreiste Lächeln nicht mehr, mit dem manche Leute auf das Wort Sonnenenergie reagieren. Diese gezielte Verunglimp- fung aus lauter Angst, man könnte herausfinden, wieviel andere Energie damit gespart, ergänzt oder sogar ersetzt werden kann, kommt meist noch oft von Leuten, die nicht einmal den Unterschied kennen zwischen Sonnenenergie, die zum Heizen und Warmwasser-Aufbereiten gebraucht wird, und Sonnenenergie oder besser: Lichtenergie, die in Elektrizität umgewandelt werden kann.
Erst vor drei Wochen war ich in Rotterdam, Herr Villiger, also in einem Land, in dem es noch ein bisschen mehr regnet als in unserem, und besichtigte dort eine grosse Siedlung, deren Heizung und Warmwasserbedarf zu 70 Pro- zent - über das ganze Jahr gerechnet, also nicht nur im Sommer - mit Sonnenenergie gedeckt wird. Das sind 70 Prozent Energie, die an anderer, nicht erneuerbarer Energie gespart werden können. Einfachere Installationen für die Aufbereitung von Warmwasser, Herr Villiger, können Sie heute rund ums Mittelmeer sehen. Zum Beispiel in Zypern hat fast jedes Haus, fast jedes Hotel Sonnenkollekto- ren für die Warmwasseraufbereitung auf dem Dach.
Gut, Zypern ist ein bisschen sonniger als die Schweiz. Aber wenn man mit so simpel einfachen, in kleinen Betrieben hergestellten Anlagen, die nicht einmal 1000 Franken kosten, den gesamten Warmwasserbedarf decken kann, könnte man in der Schweiz damit ganz schön Energie sparen. Denken Sie nur an die Kasernen, Herr Villiger, wo der grösste Warmwasserbedarf auf den Sommer fällt, oder an die vielen Hotels, von denen glücklicherweise einige bereits diese Kosten/Nutzen-Rechnung gemacht haben, zum Beispiel das Hotel du Rhône in Genf.
Erstaunlich ist auch, was auf dem Gebiet der Photovoltaik weltweit zu sehen ist, also bei der Umwandlung von Licht in
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N
16 juin 1986
Elektrizität. In der französischen Stadt Narbonne zum Bei- spiel wird die ganze Strassenbeleuchtung mit Sonnenener- gie betrieben. Tagsüber laden sich via Sonnenzellen die Batterien in den Strassenlampen auf, und wenn es dämmert, wird automatisch umgeschaltet und Licht abgegeben bis zur Morgendämmerung, und dies gratis. Es gibt bereits Firmen, die solche standortunabhängigen, netzunabhängi- gen Strassenlampen als Gartenbeleuchtung verkaufen. An der Küste von China, Herr Villiger, finden Sie nicht einen Leuchtturm, der nicht mit Sonnenenergie gespiesen würde. Der grösste steht in der Nähe von Shanghai, er ist sehr gross, ich habe ihn gesehen. Er würde leuchten, auch wenn es in Shanghai drei Wochen lang regnen würde.
Auch in grösserer Nähe von der Schweiz sind öffentliche photovoltaische Einrichtungen zu sehen, wenn man nur schaut. Zum Beispiel sind sämtliche Signalanlagen der Bahnlinie Cecina-Salina di Volterra in der Toskana mit Licht- energie betrieben: Ein Mast und oben zwei Reihen von Modulen dieser Art hier mit Solarzellen ist alles, was es dort braucht, Herr Villiger.
In der Provinz Pisa war vor drei Jahren in allen Filialen der ENEL, der dortigen Elektrizitätsgesellschaft, ein Plakat auf- gehängt, das die Möglichkeiten der Sonnenenergienutzung in Bildern darstellte. Es machte darauf aufmerksam, dass aus einem Fonds der Provinz Pisa Beiträge an die Installatio- nen von Sonnenenergieanlagen bezogen werden können, zinslos, innert zehn Jahren zurückzahlbar. Der Fonds war in Kürze aufgebraucht. Da könnten sich unsere Energieleute eine Schnitte davon abschneiden.
Anwendung von Sonnenenergie ist überhaupt nichts Neues, Sonnenenergie wurde schon im letzten Jahrhundert mit grossem Erfolg genutzt. Aber sie ist noch entwicklungsfä- hig, damit bin ich einverstanden. Kürzlich habe ich festge- stellt, dass heute, nach Tschernobyl, der grosse Durchbruch für ganz billige, wirtschaftliche Solarzellen bevorsteht. Eines der ersten Projekte des europäischen Forschungspro- gramms EUREKA befasst sich mit der Herstellung von amor- phem Silizium für Solarzellen. Beteiligt daran sind die Bun- desrepublik Deutschland und Frankreich. Die Schweiz leider nicht! Die Schweiz ist bei EUREKA an Nuklearprojekten beteiligt.
Die sozialdemokratische Fraktion legt dem Bundesrat nahe, das nach Tschernobyl so dringend nötig gewordene Umstei- gen in die Sonnenenergie nicht zu verpassen. Sie fordert den Bundesrat auf, die bisher so reichlich in die Atomener- gietechniken fliessenden finanziellen Mittel Richtung Energiesparen mit alternativen Energien umzuleiten. Wir wissen, dass der Bundesrat in der Energiepolitik das Steuer herumwerfen muss. Nur so besteht die Hoffnung, dass nach diesen energiepolitisch so dunklen Tagen und Jahren mög- licherweise noch die Sonne durchbricht.
86.456
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Interpellation du groupe socialiste
M. Ruffy: C'est au nom du Parti socialiste que je développe- rai l'interpellation urgente concernant la sécurité et la pro- tection de la population.
Comme beaucoup de préopinants l'ont dit, l'accident majeur de Tchernobyl est venu malheureusement fournir la preuve que les centrales nucléaires n'étaient pas aussi sûres que leurs promoteurs le prétendaient. Les centrales ne sont pas infaillibles et la sécurité absolue n'existe pas. Sans avoir été aussi grave que celui de la centrale ukrainienne, de nombreux accidents se sont produits en Angleterre, aux Etats-Unis, en France, à La Hague, dans le nord de l'Alle- magne tout récemment, sans parler des pannes qui ont affecté notamment la centrale du Bugey et que le gouverne- ment français a cru devoir et pouvoir tenir secrète tant elle avait été alarmante.
De nombreuses centrales, environ 350, sont aujourd'hui implantées et sont en activité. L'éventualité que l'une ou l'autre d'entre elles soit victime d'un sort identique ou pro- che de celui de la centrale soviétique ne peut pas être exclu
et un programme international de sécurité s'impose actuel- lement et ce d'une manière d'autant plus impérative pour notre pays et pour notre population que nulle part ailleurs, la densité de centrales n'est aussi forte que chez nous, sans compter toutes les centrales qui se trouvent toutes proches de nos frontières. C'est la raison pour laquelle le Parti socialiste souhaiterait que le Conseil fédéral réponde positi- vement à une demande de programme international de sécurité.
Le deuxième aspect de l'accident de Tchernobyl qui nous préoccupe a trait à notre stratégie en cas de catastrophe. Les informations contradictoires, fournies par l'administra- tion fédérale, les divergences apparues au sein du Conseil fédéral sur l'opportunité d'une prise de position officielle, face aux bruits qui couraient dans l'opinion publique, ont démontré que notre pays n'était pas préparé à affronter une telle situation.
La Suisse se targue d'être la mieux équipée en matière de protection civile pour résister à la menace nucléaire en cas de conflit. Pouvons-nous vraiment croire au fonctionnement de notre système de protection, lorsqu'il apparaît que nous sommes surpris sinon dépassés par les conséquences d'un accident survenu environ à 2000 kilomètres et dû à l'utilisa- tion dite pacifique de l'énergie nucléaire? Nombreux sont les Suisses qui pensent qu'en cas de conflit nucléaire, notre système de protection ne sera pas très efficace en raison des délais extrêmement courts dont nous pouvons disposer pour réagir, en raison des effets de panique qui entraveront une logistique extrêmement délicate à déployer. Mais quel- ques-uns espèrent tout de même et se consolent à l'idée que les quelques dizaines de milliards que nous engloutissons actuellement dans ce programme pourraient permettre à la population d'être à l'abri en cas de catastrophe dans une centrale.
C'est la raison pour laquelle nous demandons si le Conseil fédéral a prévu un plan dans de tels cas, comment est envisagée sa mise en oeuvre et s'il est prévu oui ou non de recourir aux installations de protection civile pour abriter passagèrement notre population. Nous pensons que faire comme si de rien n'était après Tchernobyl n'est pas défen- dable ni humainement ni, par conséquent, politiquement.
Tchernobyl, c'est une population de plusieurs millions d'hommes touchés physiquement. Les populations ont été déplacées. Kiev est une ville de deux millions d'habitants dont les enfants en bas âge sont désormais absents. Tcher- nobyl, c'est une population de plusieurs millions d'hommes touchés moralement, démoralisés. A Kiev, il est recom- mandé à la population de ne pas trop sortir, de rendre les fenêtres un peu plus hermétiques, de se défaire des moquet- tes, de se laver très régulièrement et de laver les animaux domestiques. C'est pathétique. Tchernobyl, c'est peut-être une région fertile de plusieurs milliers de kilomètres carrés, devenue pour quelque temps improductive, peut-être quel- ques années et ce sont des milliards de mètres cubes d'eau désormais contaminés.
Nous pensons que cet état de fait est déjà suffisamment grave pour demander aux scientifiques, emportés par leurs découvertes, de réintégrer la société, de repenser leurs démarches avec plus de conscience et d'humilité. La société, qui consacre des milliards à la formation des ingé- nieurs et à leurs recherches, est en droit d'attendre moins de précipitation, moins de légèreté lorsque les orientations prises sont aussi risquées.
Dire que le risque d'accident majeur est de l'ordre de un pour cent mille ans ou dix mille ans, relevait d'un calcul de probabilités qui pouvait faire croire que l'on ne le verrait jamais. Il a désormais eu lieu et il faut parler des victimes et rien ne dit que les calculs de probabilités ne doivent pas être réexaminés.
Nous pensons que cet état de fait est déjà suffisamment grave pour demander aux milieux économique et financier de cesser de croire que l'énergie nucléaire est un créneau encore possible. Quand on établira un honnête bilan social du nucléaire, on s'apercevra non seulement que c'était une voie dangereuse mais encore une voie non rentable.
Reaktorunfälle (Dringliche Interpellationen)
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Enfin, nous pensons que cet état de fait est suffisamment grave pour demander aux politiciens, qui ont fait acte de foi, de réviser leur jugement et de renoncer à leur credo positivi- ste. Continuer à défendre le nucléaire en devant reconnaître que nous devons nous habituer à vivre avec plus de risques, plus de dangers, plus de déchets revient à officialiser un fatalisme qui pourrait rapidement conduire la population à s'interroger sur le sens et peut-être même la légitimité de l'Etat. Comment désormais faire respecter l'Etat de droit lorsque ses autorités responsables s'engagent dans une politique qui peut menacer physiquement une partie de la population?
86.459 Interpellation Humbel
Humbel: Zur ersten Frage meiner Interpellation: Dass man lieber sichere Kernkraftwerke im eigenen Land betreiben will, als den Strom von unsicheren Kernkraftwerken aus dem Ausland zu beziehen und dann erst noch Gefahr zu laufen, dass die berühmte Wolke auch in unser Land ein- dringt, ist eigentlich bekannt.
Der Unfall von Tschernobyl hat uns eindeutig und klar vor Augen geführt:
a) welche Bedeutung den Menschen im System des Ostens beigemessen wird; in diesem Kollektiv hat der Mensch und Bürger offenbar keinen Schutz;
b) wie unzureichend die Sicherheitsvorschriften in kommu- nistischen Ländern sind.
Auch Herr Oehen weiss warum. Die KKW müssen dort eben möglichst wenig kosten, das ist doch die Wahrheit. Es droht uns vom Osten eine weitere Gefahr, nämlich die technische, obwohl - das muss zugegeben werden - Russland grosse Erfolge in der Weltraumfahrt aufzeigen kann. Dennoch soll- ten die westeuropäischen Staaten zusammenstehen und die Ausserbetriebsetzung jener KKW in Russland, allenfalls in weiteren Oststaaten, verlangen, die unserem Sicherheits- standard nicht entsprechen.
Zu den Fragen in Punkt 2 meiner Interpellation: Ich hege grosse Hoffnungen auf die Internationale Atomenergieorga- nisation in Wien. Hier haben wir die Chance, dass weltweit ein Warn-, Informations- und vor allem Kontrollsystem auf- und ausgebaut werden kann. Diese Organisation soll das Recht und die Pflicht haben, die Kernkraftwerke in allen Ländern periodisch zu kontrollieren. Die Sicherheitsvor- schriften und -massnahmen müssen unserem Standard angepasst und - wenn immer möglich - weltweit verbessert werden. Eine gewisse Bedeutung hat diese vor 30 Jahren gegründete Organisation heute schon. Immerhin gehören ihr heute 112 Staaten an, obwohl Kernkraftwerke nur in 26 Ländern betrieben werden. Auch ist der Haftungsüber- nahme, der Vergütung von Schäden im internationalen Recht besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dieses Pro- blem muss klar gelöst werden. Die bereits vorhandenen internationalen Uebereinkommen müssen ergänzt werden. Die Staaten mit KKW müssen unbedingt verpflichtet werden, diesen internationalen Abkommen beizutreten. Ich weiss, dass das völkerrechtlich Schwierigkeiten bereiten wird. Erfreulicherweise hat der Bundesrat einige Ansatzpunkte zur besseren internationalen Zusammenarbeit bereits bekanntgegeben. Ich bitte den Bundesrat, dieses sein Pro- gramm auch unserem Parlament offiziell zu unterbreiten. Hier kann der Bundesrat - das ist bereits erwähnt worden - aktive Aussenpolitik betreiben. Gegenüber Staaten, die ver- antwortungslose Kernenergiepolitik betreiben, braucht es politischen und diplomatischen Druck, und zwar in einer konzertierten Aktion möglichst vieler Regierungen.
Weil ich noch Zeit zur Verfügung habe und morgen nicht mehr sprechen will, gestatte ich mir, noch zwei Kollegen kurze Antworten zu geben.
Herr Kollege Villiger, was die Information betrifft: An der letzten Sitzung der Energiekommission habe ich den Vor- schlag unterbreitet, dass der Bundesrat eine Informations- broschüre ausarbeiten und allen Haushaltungen zustellen soll. Ich bin davon überzeugt, dass diese Idee beim Bundes-
rat nicht auf taube Ohren stossen wird, besteht doch immer noch eine Informationslücke, die es zu füllen gilt. Eine korrekte und sachliche Information sollte diese Lücke wenigstens zum Teil schliessen und auch eine gewisse Beruhigung bringen können.
Herr Kollege Ruffy, was den Zivilschutz betrifft: Ich kann nicht verstehen, dass hohe Beamte in unserem Land immer von einem Zivilschutz für ausschliesslich kriegerische Ereig- nisse sprechen. Da muss einmal mehr eine Korrektur ange- bracht werden: Gerade der Zivilschutz kann und muss bei Naturkatastrophen und bei technischen Katastrophen zum Einsatz kommen. Bezüglich Ausbildung in solchen Notsitua- tionen muss aber noch einiges getan werden.
Ich gestatte mir, die klare Formulierung im Zivilschutzgesetz in Erinnerung zu rufen: «Der Zivilschutz kann ausserdem in Friedenszeiten, wie in Zeiten aktiven Dienstes, bei Katastro- phen eingesetzt werden, um getroffene Massnahmen zu ergänzen.»
Wir haben vor zweieinhalb Jahren den bundesrätlichen Zwi- schenbericht zur Zivilschutzkonzeption 1971 behandelt. Damals haben die beiden Kommissionssprecher und der damalige Bundesrat, Herr Friedrich, klar ausgesprochen, dass der Zivilschutz zugunsten der Bevölkerung auch in Not- und Katastrophenfällen eingesetzt werden muss. Das wollte ich heute einmal mehr betonen.
86.461 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Interpellation du groupe socialiste
M. Longet: L'accident de Tchernobyl a été de ceux qui ne devaient pas se produire. Il s'est produit et du coup, le mythe du nucléaire pacifique et sûr s'est effrité un peu plus, dévoi- lant progressivement aux yeux du monde une monstrueuse tromperie. Tromperie monstrueuse que de croire qu'on arrive à maîtriser quelque chose comme le nucléaire. J'aime- rais faire observer la gradation dans ce qui s'est produit ces dernières années.
La dernière grande alerte c'était Harrisburg et, alors, on a eu chaud, le nuage radioactif a failli sortir, mais il n'est tout juste pas sorti! On s'est donc dit: la prochaine fois, on ne risque pas grand-chose, on a eu le pire, maintenant, on sait comment faire. Eh bien! la fois suivante, le nuage radioactif est sorti, alors maintenant on se dit: la prochaine fois, on fera attention, on sait maintenant ce qui va se produire. Je pense que la prochaine fois, non seulement il va sortir, mais il sortira d'autres choses, que ce qui est sorti à Tchernobyl car à Tchernobyl il n'est pas sorti ce qu'il y a de pire, c'est-à- dire le plutonium. Or, vous le savez tous, et Monsieur le président de la Confédération le sait aussi, que des centrales nucléaires au plutonium sont prévues en Europe. Une est pratiquement déjà en fonctionnement, tout au moins en fonctionnement expérimental, tout près de la Suisse et ne pensez pas que ça ne touchera que le petit coin de Genève, le «Sonderfall Genf» ne sera pas le seul à être irradié. On peut s'imaginer ce que signifie concrètement, après Tcher- nobyl, après Harrisburg, dans cette gradation, ce qui va se passer sur nos routes, dans nos villes, la gabegie qui va se produire, avec les évacuations qu'il faudra ordonner. Aujourd'hui, on peut s'en faire une idée assez concrète, et peut-être admettrez-vous que, ce qui a été annoncé, par rapport à des extrapolations, des études de risques, mainte- nant, devient extrêmement palpable. J'aimerais rappeler dans ce contexte la déclaration du professeur Huber, qui m'a paru extrêmement intéressante, qui disait que jamais il n'aurait imaginé qu'un accident à 2000 km pouvait nous concerner. Je crois que ceci relativise très bien tous les actes de foi qui ont été proférés ici-même et ailleurs en faveur du nucléaire. Je crois qu'il faut admettre maintenant, après cette gradation dans les accidents, que le nucléaire recèle bel et bien un potentiel de morts. D'ailleurs, depuis Tchernobyl, les bouches s'ouvrent et les langues se délient. Il ne se passe pas un jour sans qu'on apprenne un nouvel incident: une fuite en Allemagne, quelque chose qui ne va pas aux Etats-unis, quelque chose qui pose des problèmes
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ailleurs et, on a vraiment l'impression que le nucléaire est une immense passoire qui fuit de tous les côtés. Ce qui nous amène à affirmer que les craintes de la population ne sont pas seulement légitimes, mais qu'elles sont parfaitement justifiées. La population à tout à fait raison de se méfier, d'avoir peur du nucléaire. Je crois qu'aujourd'hui aucun prétendu manque d'énergie ne pourra plus contrebalancer ces craintes légitimes, justifiées et, si l'on nous place actuel- lement devant le choix entre être irradiés ou manquer d'énergie, de plus en plus de citoyens préféreront manquer d'énergie. Je souligne d'emblée que ce choix, pour l'instant encore est théorique, parce que nous ne manquons pas d'énergie, tant que nous n'en sommes pas à nucléariser le pays, comme le fait la France, nous pouvons encore nous passer du nucléaire et nous devons nous en passer. Encore aujourd'hui, ce manque d'énergie est totalement artificiel, provoqué par l'obstination des vendeurs d'électricité à refu- ser toute politique d'économie et de rationalisation digne de ce nom. Je crois que, si la population se trouve devant le choix d'augmenter sa consommation ou de protéger sa vie, ceux qui choisissent la vie sont de plus en plus nombreux. D'ailleurs, lorsqu'on regarde l'apport du nucléaire au niveau du monde entier, en terme d'approvisionnement énergéti- que, on se rend compte que la balance coût/bénéfice est absolument grotesque. Les quelque 300 centrales nucléai- res au monde n'apportent qu'environ 6 pour cent, soit 1/17ème de la consommation énergétique mondiale. Non seulement c'est un rapport coût/bénéfice grotesque, mais on s'imagine les risques invraisemblables qu'il faudrait prendre si l'on voulait que la part du nucléaire devienne un peu plus significative que ces 6 pour cent.
Oui, nous disons qu'il est temps d'en finir avec cette énorme tromperie. Ce que nous voulons, ce n'est pas consommer toujours plus d'énergie, n'importe comment, ce que nous voulons, c'est vivre, c'est se réjouir de pouvoir vivre libre, à l'air libre, au grand jour, au soleil et non pas confinés dans des installations de protection; sans avoir à craindre le déchaînement des forces de la mort auxquelles actuelle- ment nous nous attelons. C'est vivre et mourir à petit feu, creuser le tombeau que nous nous préparons comme con- séquence de notre boulimie énergétique qui se révèle totale- ment contreproductive. D'ailleurs on constate, si l'on pousse la question un peu plus loin, que plus on essaie de violer la matière, plus on essaie de pénétrer dans les entrail- les de la vie , plus on déchaîne, non pas des forces de vie, mais en fait des forces de mort. Ceci se vérifie avec le nucléaire, mais cela vaut aussi pour la manipulation généti- que; on s'en apercevra dans quelques années, et l'on n'en rira plus, quand certains dénonceront les manipulations génétiques comme un véritable Hiroshima biologique. En disant cela je ne manifeste pas du tout un quelconque refus de l'évolution technologique ou de la sophistication dans le progrès, j'aimerais simplement mettre en garde contre une sorte d'escalade, parfaitement irresponsable, dans le viol des structures intimes de la matière et de la vie en disant qu'il y a a bien d'autres choses dans lesquelles l'esprit et le génie inventif de l'homme peuvent s'investir. Je refuse pour ma part catégoriquement que le but de l'activité humaine soit de détruire la planète et notre propre existence ou d'imposer la dictature de nos besoins fallacieux du moment, du jour, sur les générations à venir. Je refuse d'adhérer à cet acte de foi des temps modernes qui consiste à croire que l'on peut tout maîtriser ce que l'on a déchaîné. Nous consta- tons que, là aussi, l'enfer est pavé de bonnes intentions.
Ceux qui nous préparent l'Apocalypse se persuadent que c'est pour notre bien et que leurs successeurs trouveront des solutions à tous les problèmes qu'ils n'auront pas pu résoudre eux-mêmes. Pour ma part, ce mythe de la science toute puissante est bel et bien le centre de toute cette énorme tromperie qu'est le nucléaire pacifique ou militaire réunis pour le malheur de l'humanité.
Acceptons donc une fois - c'est peut-être cela l'interpella- tion dramatique de Tchernobyl et de tous ceux qui souffrent aujourd'hui à cause de Tchernobyl - il ne faut pas oublier les
immenses souffrances que cet accident a causées aux hom- mes - nos limites dans l'espace et dans le temps.
Nous constatons que nos gouvernants, aveuglés par les promesses fallacieuses de la maîtrise de la matière et de l'énergie à profusion, sans limite, que les responsables politiques de tous les pays occidentaux, ont refoulé, dans le plus pur des mécanismes freudriens, la réalité du prix à payer du recours au nucléaire.
C'est comme fascinés, comme hypnotisés par l'atome, qu'ils poussent à la roue de la fuite en avant. Pour ma part, je ne peux plus entendre les lamentations du Conseil fédéral sur la prétendue fatalité du nucléaire. Que ce soit notre bon sens, notre raison ou notre coeur qui nous le dise, nous savons qu'il faut sortir de la au plus vite.
En ce qui concerne les questions que j'ai posées, je serais très reconnaissant que l'on me donne des réponses aussi précises, aussi factuelles que possible. Ces douze questions portent sur l'étendue de la zone de protection, puisque, actuellement, cette dernière est limitée à 20 kilomètres autour des centrales. Je crois que la moindre des choses, après Tchernobyl, est de considérer que l'ensemble du pays est potentiellement en danger. Je voudrais que l'on me justifie l'existence même et la fixation des valeurs limites et des différences par rapport aux autres pays, que l'on m'ex- plique pourquoi ces valeurs limites n'ont pas eu de carac- tère impératif et quels sont les moyens offerts aux citoyens afin de leur permettre de suivre l'évolution de la situation et de faire leur dosage eux-mêmes, puisque c'est la fiction sur laquelle est fondée la radioprotection en Suisse. On pourrait aussi attendre des informations précises, que je ne suis pas seul à demander, sur la politique d'information, sur la manière dont tout ceci pourra être mis en place pour que, hélas, si jamais un autre incident de ce genre devait se produire, nous soyons moins pris au dépourvu.
Enfin, et ce sera ma conclusion, nous nous battons pour que notre pays se libère du joug du nucléaire. Mais hélas, Tcher- nobyl le montre, tant qu'il y aura un pays au monde qui ne se sera pas libéré du nucléaire, nous devrons continuer à nous préparer à toute éventualité. C'est là aussi le sens de nos questions sur la protection. Il n'est donc pas contradictoire de demander l'arrêt du nucléaire et en même temps une protection efficace de la population. Cette obligation que nous avons de nous préparer est peut-être une preuve de plus que le nuclaire ne prive pas que les individus de leur liberté mais aussi les Etats. (Applaudissements)
86.465 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Interpellation du groupe socialiste
Frau Mauch: Nach Meinung der sozialdemokratischen Frak- tion steht jetzt im Hinblick auf die Zukunft unserer Energie- versorgung - besonders auch im Hinblick auf die Stromver- sorgung - die Verhältnismässigkeit von Eingriffen zur Dis- kussion. Schadenrisiken müssen mit dem verglichen wer- den, was in Tschernobyl geschehen ist. Dann wird uns bewusst, dass der haushälterische Umgang mit Strom unvergleichlich risikoärmer ist als der Umgang und das Leben mit Atomkraftwerken.
Sprachlich haben wir das Atomproblem schon seit Jahren zu bewältigen versucht:
Aus Atomenergie ist Kernenergie geworden, das klingt wie Apfelkern und ist natürlich weniger beängstigend als die Atombombe.
Nukleare Entsorgung: Der Begriff Entsorgung ist nicht nur in diesem Zusammenhang, sondern generell eine Ungeheu- erlichkeit, hier aber ganz besonders, weil wir den radioakti- ven Abfall an Generationen Menschen weiterschieben, von den Kosten und ökologischen Auswirkungen aber keinen Dunst haben.
Storfall: Eine atomare Katastrophe - so schlimm wie Krieg - wird zum Fall verkleinert; ein Fall-Beispiel dafür, wie dieser Planet unbewohnbar gemacht werden kann.
Restrisiko: Wir können sehr wohl annehmen, dass uns die- ses Risiko noch den Rest geben wird. Was bedeutet es,
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wenn bei uns das Restrisiko etwa hundertmal kleiner ist als in Tschernobyl, wo man in einem grossen Gebiet nicht mehr leben kann, wo Zehntausende von Kindern für unbestimmte Zeit von ihren Familien getrennt werden mussten, wo nie- mand weiss, ob gewisse Zonen überhaupt je wieder betret- bar, geschweige denn bewohnbar sein werden, wo man die gesamten Auswirkungen der Katastrophe in keiner Art und Weise absehen kann?
Und wer laut Herrn Villiger diese Technologie kritisiert, ist ein Systemveränderer. Uns scheint, ein System, das uns solchen Gefahren aussetzt, muss geändert werden. Keine Alternativen - wirklich keine - kommen uns in jedem Sinne des Wortes so «teuer» zu stehen wie das Weiterfahren unserer Energiepolitik: Fossile Brennstoffe belasten die Umwelt, der weitere Ausbau der Wasserkraft ist der Land- schaft abträglich, die Atomenergie ist der Umwelt und der Gesellschaft abträglich. Die Atomenergie ist ein Damokles- schwert über der Menschheit und zudem, verglichen etwa mit der photovoltaischen Stromproduktion, ein grosstechni- sches Fossil. Stromerzeugung in einer Dampfmaschine: Hat die Technologengemeinde in hundert Jahren so wenig Neues gelernt? Herr Kohn meint, eine Treibjagd auf die Elektrizität, sprich «Elektrizitätswirtschaftsgesetz», wäre fatal. Aber was gibt es denn Fataleres als eine Katastrophe wie Tschernobyl?
Alles, was wir jetzt energiepolitisch tun, darf und muss ausschliesslich an dieser Option gemessen werden. Daran muss die Verhältnismässigkeit der Eingriffe gemessen wer- den, insbesondere die Eingriffe eines Stromspargesetzes. Herr Kohn meint, wir - die Atomkraftwerkgegner - müssten jetzt erklären, welche wirtschaftlichen, sozialen und politi- schen Folgekosten ein Herunterdrücken der Stromwachs- tumsrate auf Null hatte. Nein! Herr Kohn und alle Promoto- ren der Atomkraftwerke erklären jetzt uns, welche wirt- schaftlichen, sozialen und politischen Folgekosten das Atomprogramm hat! Wir wollen jetzt wissen, was sie uns da eingebrockt haben, denn an diesen Sachzwängen sind wir, die wir schon seit vielen Jahren für eine Energiepolitik ohne Sachzwänge kämpfen, nicht schuld. Es ist eine Anmassung sondergleichen, wenn wir nun erklären sollten, wie der Rückzug aus dieser menschenverachtenden Technologie vonstatten gehen soll. Sie sind die Lokomotivführer auf dem Nuklearzug, auf dem sie zum Teil freiwillig, wir aber sehr unfreiwillig mitreisen.
Es ist traurig genug, dass viele immer erst durch Schaden klug werden. Aber aus dieser Katastrophe nichts lernen zu wollen, ist ein Verbrechen.
Mehr Sicherheit ist wichtig und nötig, die grösste Sicherheit ist aber die nicht produzierte atomare Kilowattstunde, näm- lich 100 Prozent. Die Energieverschwendung - auch die Stromverschwendung - ist landesweit nach wie vor gigan- tisch. Am Gesamtenergieverbrauch ist nämlich der Nuklear- strom nur etwa mit 6 bis 7 Prozent vertreten. Und da will uns jemand weismachen, er soll nicht zu ersetzen sein!
Der Bundesrat muss jetzt dringend handeln. Er hat die Kompetenz, ein Stromspargesetz vorzulegen, das sicher- stellt, dass der hochwertige Strom so haushälterisch wie möglich eingesetzt wird. Mit diesem Ziel ist kein Restrisiko, keine Verstrahlung, keine Notfallplanung und kein Endlager verbunden. Es ist volkswirtschaftlich höchst erwünscht, umweltverträglich, sozial und menschenfreundlich.
Es geht nicht mehr an, die Energiepolitik jenen zu überlas- sen, die Energie verkaufen. Sie sind nicht mehr unsere Experten; sie dürfen auch nicht mehr die Experten des Bundesrates sein. Sonst muss sich der Bundesrat nicht wundern, dass ihm weite Teile der Bevölkerung das Ver- trauen entziehen. Es dürfte schwerfallen, dieses wieder auf- zubauen.
Sie haben es in der Hand, Herr Bundespräsident Egli, Herr Bundesrat Schlumpf, gegenüber den unabsehbaren Gefah- ren der Atomtechnologie etwas demütiger zu werden und Zweifel an der technischen Machbarkeit zuzugeben, denn diese Zweifel müssen Sie doch auch haben, sonst wäre es wirklich zum Verzweifeln!
(Beifall von der Fraktion)
86.470 Interpellation der SVP-Fraktion
Interpellation du groupe de l'Union démocratique du Centre
Ogi: Die SVP-Fraktion hat in ihrer dringlichen Interpellation 22 Fragen an den Bundesrat gerichtet. Diese Fragen können Sie alle lesen. Und diese Fragen werden mit den vielen anderen Fragen vom Bundesrat beantwortet, soweit er dies heute tun kann.
Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen etwas sagen zu unserem Bundesrat Leon Schlumpf. Ich richte mich vor allem an die SP und an Sie, Herr Hubacher.
Sie haben meinen Parteikollegen Leon Schlumpf hart kriti- siert. Sie haben ihm Unfähigkeit vorgeworfen. Dabei stützen Sie sich auf einige Sätze, die Leon Schlumpf sechs Tage nach den Ereignissen von Tschernobyl formuliert hatte. Ich finde es nicht korrekt, dass Sie diese Sätze zur Basis einer überaus groben und völlig unzutreffenden Kritik machen. Ihr Ausfall gegen Leon Schlumpf an einer Pressekonferenz und auch hier heute in diesem Saal hat mit Fairplay, mit politi- scher Kultur nichts mehr zu tun.
Ich kann Ihnen, Herr Hubacher, versichern, dass Leon Schlumpf von dem, was in Tschernobyl passiert ist, tief beeindruckt ist. Ich habe dies spüren und fühlen können. Ich habe mit ihm gesprochen. Sie hätten auch mit ihm sprechen können. Sie hätten es auch gespürt. Aber es ging Ihnen gar nicht um das, was Leon Schlumpf denkt und fühlt. Es ging Ihnen um politische Munition. Das ist angesichts der schlim- men Ereignisse von Tschernobyl sehr schade.
Leon Schlumpf kann uns nach Tschernobyl keine neuen Rezepte auf den. Tisch legen. Er ist nicht der Mann von falschen Versprechungen. Er ist auch nicht der Bundesrat, der uns in die Kernenergie führte. Auch Sie, die Sozialdemo- kraten, können heute und morgen keine realistischen Patentlösungen anbieten. Wir müssen erst einmal alle mit- einander über die Tragweite der Katastrophe von Tscherno- byl reden, zu Rate gehen. Wir müssen dies heute tun und sicher auch noch später. Wir müssen uns dabei aus unseren traditionellen, schematischen Verhaltensweisen lösen. Es geht jetzt nicht um links und rechts. Nicht um meinen Bundesrat und deinen Bundesrat. Es braucht ein Stück Gemeinsamkeit.
Ich muss Ihnen gestehen, dass ich nicht nur in den Tagen nach Tschernobyl sehr beeindruckt war, ich bin es heute noch. Ich bin es nicht nur, weil auch Wochen danach noch Meldungen die Beeinträchtigung von Wasser, Gemüseab- deckungen, Luftfilter usw. betreffen. Das lässt mich nicht unberührt. Donner kann man hören, einen Blitz sieht man. Wasser und Wind spürt man. Aber Radioaktivität ist für Menschen etwas, das ausserhalb ihrer Sinne liegt und ihren Körper dennoch zu schädigen vermag. Ich bin kein Stadt- mensch. Ich kann solche Gefahren, die der Natur, dem Leben drohen, vielleicht weniger gut verdrängen als andere. Aber ich bin froh, dass ich noch so sensibel reagiere.
Die Frage, die bei mir ins Bewusstsein gerückt ist, heisst: Dürfen wir auch in Zukunft ein solches Risiko auf uns nehmen? Wer behauptet, wir dürften dies, müsste konse- quenterweise die Verantwortung dafür übernehmen. So sehe ich das. Es ist aber so, dass diese Verantwortung heute gar niemand mehr mit hundertprozentiger Garantie über- nehmen kann. Nicht wir Politiker, nicht die Experten, nicht die Wissenschafter.
Verantwortung tragen heisst Konsequenzen tragen. Im Falle Tschernobyl haben zwar die sowjetrussischen Machthaber ihrem Volk erklärt, sie würden Verantwortung tragen. Die Konsequenzen der Katastrophe aber tragen Leute: die Arbeiter und die Bauern in der Ukraine. Sogar unsere Bau- ern tragen Konsequenzen. Hören Sie sich einmal im Seeland um!
Wenn ich Ihnen meine Ueberlegungen und meine Gefühle schildere, dann meine ich jetzt nicht einfach Aussteigen aus der Atomenergie. Es gibt viele Menschen in unserem Land, die möchten den Ausstieg. Ich kritisiere sie deswegen nicht. Ich verstehe sie eigentlich sogar. Aber die Forderung nach sofortigem Ausstieg ist zwar spektakulär, realistisch ist sie
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nicht. Wenn wir aussteigen könnten, wenn jetzt Möglichkei- ten einer ungefährlichen Atomtechnologie vorhanden wären, würden wir heute wohl alle miteinander beschlies- sen, es zu tun. Auch unsere Energiewirtschaft wäre mit Sicherheit dabei. Nichts Schöneres gäbe es, als Strom ohne jede Gefährlichkeit produzieren zu dürfen. Wir können das aber nicht. Wir haben die andere Technologie noch nicht. Darum ist der Einstieg in den Ausstieg heute eine hypotheti- sche Angelegenheit. Die Politik, die wir zu betreiben haben, darf nicht auf hypothetischen Thesen beruhen. Mit falschen Hoffnungen würden wir den Bürgern Sand in die Augen streuen. So, wie die Realitäten sich präsentieren, können wir keine Ausstiegsversprechen abgeben.
Etwas können wir aber versprechen. Es ist keine falsche Hoffnung. Es ist unsere Hoffnung in diesem Parlament. Wir können versprechen, dass wir alles in unserer Kraft Ste- hende tun werden, um Lösungen zu fördern, die uns von der gefährlichen Produktion von Atomstrom wegführen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
die Möglichkeit des Sparens. Sie kostet etwas. Wir müs- sen da wohl bereit sein, Geld zu investieren. Wir müssen Sparen interessant machen. Interessant machen können wir es, wenn es der Industrie, dem Gewerbe, dem Konsumenten, uns allen etwas bringt. Wir müssen ein grosses nationales Sparprogramm entwickeln, starten und realisieren.
die Möglichkeit der Alternativen. Wir müssen andere Technologien fördern, ernsthaft und entschlossen fördern. Ich weiss es, dies bedeutet auch wiederum Geld bereitstel- len. Es ist aber gut investiertes Geld. Es fliesst in den Bereich unserer Wirtschaft.
neue Technologien für Atomenergie. Wir brauchen eine ungefährliche, zumindest weniger gefährliche, eine akzepta- ble Atomtechnik. Ich bin überzeugt, dass grosse Anstren- gungen auch ein Resultat bringen werden, nicht morgen, aber vielleicht übermorgen.
Alle diese Initiativen müssen die nationalen Grenzen spren- gen. Die Frage der Sicherheit der Atomenergie, der Energie- politik ist zu einem grenzüberschreitenden, internationalen Thema zu machen. Unser Land kann hier vorangehen, dies im Sinne des Postulates meines Kollegen Paul Wyss. Es muss gelingen, die heutigen Gefühle der Besorgnis, der Angst abzubauen.
Ursprünglich, in den fünfziger Jahren, haben wir gemeint, die Atomenergie sei die unproblematischste Energie. Tschernobyl zeigt ein anderes Bild. Ich habe den festen Glauben, dass der Mensch, dass Wirtschaft und Wissen- schaft aus einem solchen Vorfall die Kraft schöpfen, um in Zukunft gefahrlose Energie zu produzieren. Nehmen Sie mir diesen Glauben nicht. Es wäre eine bittere Enttäuschung, wenn unser Volk aus dieser Debatte den Eindruck erhalten würde, dass denen dort oben in Bern nichts Neues einfällt und alles beim Alten bleibt. Der Glaube an neue Lösungen ist auch ein Glaube an unsere freiheitliche Gesellschaft, an die kreativen Kräfte dieser freien Gesellschaft.
Die Sowjetunion wird nicht aufbrechen zu neuen Lösungen. Deshalb reden sie dort drüben in Moskau ungerührt vom Weitermachen. Die sowjetische Gesellschaft ist eine blok- kierte Gesellschaft, die Wirtschaft ist eine blockierte Wirt- schaft. Es fehlt die Freiheit für Kreativität.
Wir haben diese Freiheit. Darin liegt auch unsere wirtschaft- liche Ueberlegenheit.
Freiheit ist eine Herausforderung, eine tägliche, keine bequeme. Freiheit heisst Verpflichtung zur Suche nach Ver- besserungen. Dies auf allen Gebieten, in der Kultur, in der Wirtschaft, in der Wissenschaft und auch bei uns in der Politik. Jetzt stehen wir vor der Forderung, alle unsere Kräfte zu sammeln, um eines unserer grössten Probleme der heuti- gen Zeit zu lösen. Wir Politiker können nicht selbst forschen, nicht selbst entwickeln. Das muss die Wissenschaft tun. Wir können aber Mittel bereitstellen und politischen Druck erzeugen. Wir müssen dann mitmachen, wenn es darum geht, Forderungen zu erfüllen. Hier brauchen wir den Staat, hier braucht auch die Wirtschaft und die Wissenschaft den Staat.
Zum Schluss ein Wort an diejenigen, die uns Befürwortern
von Atomenergie vorwerfen, sie hätten recht und wir seien im Unrecht, wir seien die Schlechten und sie seien die Guten. Die Betreiber der Atomkraft sind nicht nur die Schlechten, und die Gegner der Atomkraft sind nicht ein- fach die Guten. Wer unser Land mit Energie versorgen will, will auch etwas tun für unser Land. Ich bitte um etwas Verständnis. Verständnis erhöht unsere Fähigkeit zum Gespräch. Wir brauchen dieses Gespräch dringend.
Feindbilder zerstören die Bereitschaft zum Gespräch und damit zu Lösungen. Ich bin überzeugt, dass auch unsere Energiewirtschaft - ich habe mit vielen gesprochen - lieber ungefährliche Energie verkaufen würde als gefährliche. Es nützt gar nichts, wenn sich einige als Rechthaber aufspielen und landauf, landab lauthals verkünden: «Wir haben es schon immer gesagt!» Wenn das Problem gelöst werden soll, müssen wir es machen wie gute Bergsteiger: Wir müs- sen schauen, dass die ganze Seilschaft zusammen oben ankommt.
86.471 Interpellation Ruf-Bern Interpellation Ruf-Berne
Ruf-Bern: Der Reaktorunfall von Tschernobyl hat unseres Erachtens endgültig allen Zweckoptimisten der Atomlobby zum Trotz mit aller Deutlichkeit bewiesen, dass die Atom- technologie durch den Menschen nicht wirklich beherrscht werden kann, dass jederzeit mit irreversiblen Schädigungen - in unübersehbarem, existenzbedrohendem Ausmass - der Biosphäre, ja des Lebens schlechthin gerechnet werden muss, und dass die in jeder Beziehung gigantischen Pro- bleme nach einem derartigen Super-GAU nicht oder nur mit grösster Mühe zu bewältigen sind. Der grundsätzliche Ersatz der Atomenergiekonzeption durch eine umweltscho- nende Energiepolitik ist letztlich eine Frage des Ueberle- bens. Seit 15 Jahren kämpft die Nationale Aktion gegen die Atomenergie und warnte immer wieder vor ihren direkten und indirekten Gefahren und der Unmöglichkeit auch, Atommüll gefahrlos zu entsorgen. Das Atom ist nun einmal eine Energiequelle, welcher der Mensch machtlos gegen- übersteht, wenn es einmal schief geht. Auf die Mahnrufe in der Wüste aus allen Lagern hörte man nicht, es bedurfte vorerst einer Katastrophe.
Seit den damaligen Warnungen sind einige Jahre ins Land gezogen. Nebst Tausenden von kleineren und mittleren Unfällen und Pannen kam es in vielen Atomkraftwerken auch zu schweren Störfällen und eben Katastrophen. Man weiss, dass der grosse Unfall im nordenglischen Atomkraft- werk Windscale die Ursache für die Erkrankung von mehre- ren Hundert Menschen an Krebs in dieser Gegend ist. 1978 kam es zu einem schwerwiegenden Reaktorunfall in Bel- gien. Zahlreiche Menschen wurden dort strahlengeschädigt. 1979 schmolz im amerikanischen Harrisburg ein Teil des Reaktorkerns, radioaktiv verseuchte Dämpfe entwichen in die Atmosphäre. 1981 wurde die japanische Meeresbucht Tsuruga wegen einer schlimmen Panne verseucht, im Januar 1986 entwichen infolge Unfalles in einer Uranan- reicherungsanlage von Oklahoma etwa sieben Tonnen radioaktives Uranhexafluorid, um nur einige Fälle zu nennen.
Und dann kam Tschernobyl. Die Katastrophe von Tscherno- byl hat uns dramatisch vor Augen geführt, wo die Atomtech- nologie von heute steht. Die Menschheit hat es hier mit einer Technologie zu tun, die nicht ausgereift ist, die gewaltige, alle Menschen bedrohende Gefahren in sich birgt, vergif- tete, verstrahlte Lebensmittel, Zerstörung der Natur, tote Menschen, strahlengeschädigte Menschen, nicht nur in der Sowjetunion. Ueber 100 000 Sowjetbürger müssen während Jahren und Jahrzehnten medizinisch beobachtet und soweit möglich behandelt werden, weil die radioaktive Strahlung über Generationen hinweg Langzeitschäden wie Krebs erzeugt. Die gefährliche Strahlung macht auch vor unseren Türen nicht Halt, Experten rechnen bekanntlich mit 400 bis 600 Krebstoten mehr in der Schweiz. Geradezu als verant- wortungslos muss die verharmlosende Haltung des Bundes-
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rates nach der Katastrophe bezeichnet werden. Wenn man Bundespräsident Egli oder Bundesrat Schlumpf glauben soll, ändern alle grausamen Tatbestände nichts an der schweizerischen Atompolitik. «Unsere Atomkraftwerke sind sicher» oder: «Unsere Fachleute haben das berechnet, und es sind alle erdenklichen Sicherheitsmassnahmen ergriffen worden, ein ähnlicher Unfall ist bei uns ausgeschlossen» - so und anders tönte es in den letzten Wochen.
Der Unfall aus der Ukraine hat die existenzbedrohenden Mängel der Atomtechnologie überhaupt und der Bewälti- gung der Folgen, soweit überhaupt möglich, auf eindrück- lichste Art verdeutlicht. Man verliert völlig den Kopf nach einem solchen Unfall. Unsere Behörden sind in jeder Bezie- hung masslos überfordert, weshalb es zu den bekannten Fehlentscheiden gekommen ist, weshalb das Volk desinfor- miert und verwirrt statt aufgeklärt worden ist und weshalb man nach Kräften begatellisiert hat. Waren im russischen Tschernobyl nicht westdeutsche Armaturen für Kontroll-, Prüf- und Alarmfunktionen installiert? Nach neusten Mel- dungen soll der Unglücksreaktor Sicherheitseinrichtungen gehabt haben, die denen amerikanischer Reaktoren ver- gleichbar gewesen seien.
Tschernobyl erfüllte offenbar Sicherheitsmassnahmen, wie sie auch bei uns erforderlich sind. Also besteht bei uns ebenfalls ein Risiko, das Risiko nämlich, dass eines schönen Tages auch in unserem Lande ein weiterer Atomunfall pas- siert. Vergessen wir nicht, dass man über die Vorgänge beim Genfer Versuchsreaktor in Lucens noch heute nichts Genaueres weiss. Die Fakten wurden verschwiegen. Und erinnern wir uns daran, dass das Atomkraftwerk Mühleberg bei Bern Probleme mit dem Kühlkreislauf hatte. Das war 1984, bei uns, im Lande der Experten und Fachleute. Ange- sichts der Gefährlichkeit der Atomenergie und des ungelö- sten Entsorgungsproblems ist die Politik der Augenwische- rei und der Verharmlosung ein Affront gegen das ganze Volk. Zudem trägt das Versagen unserer politischen Instan- zen bei Grossprojekten, das Versagen auch der technischen Verantwortlichen - ich erinnere hier nochmals an das Atom- reaktorprojekt Lucens, wo es zum ersten bekannt geworde- nen Atomunfall in der westlichen Welt kam - nicht dazu bei, das Vertrauen in die Behörden zu stärken. Alle Beteuerun- gen, bei uns könne so etwas nie passieren, wirken wie groteske Scharlatanerie, weil es bei uns nämlich bereits passiert ist. Offensichtlich hofft man, durch Verschweigen der Tatsachen die unselige Energiepolitik fortsetzen zu kön- nen, ohne Rücksicht darauf, dass ein Atomunfall nicht versi- cherbar ist und somit auch unsere finanziellen Möglichkei- ten weit überschritten würden.
Eine interessierte Atomlobby und deren politische Hinter- männer wollen offenbar mit Hilfe dieser Technik ein Energiemonopol aufbauen, wobei letztlich sogar noch die Entsorgung zum Geschäft würde, müssen doch im allgemei- nen Interesse die Abfälle beseitigt werden. Eine Energie- quelle, deren Ausnützungsziffer bei knapp 35 Prozent liegt, die unseren Nachkommen unabsehbare Sicherheits- und Lagerprobleme bringt und alles in allem unrationell ist, muss abgelehnt werden. Die Milliardenbeträge, die mittels der Atomtechnik bereits verschleudert wurden, hätten, bes- ser eingesetzt (zum Beispiel durch Förderung und Produk- tion von dezentralisierten Alternativanlagen), mehr gebracht als die Aussicht, mit radioaktivem Jod, Cäsium und Stron- tium verseucht zu werden. Weiter ist zu bemerken, dass der angestiegene und immer noch steigende Energieverbrauch auch auf die grössenwahnsinnige Einwanderungspolitik des Bundesrates zurückzuführen ist, die während der letzten fünfundzwanzig Jahre betrieben wurde.
Welche Konsequenzen drängen sich nun auf? Im Interesse unseres Landes, der natürlichen Umwelt und des Lebens schlechthin müssen wir endlich von der wachstumsorien- . tierten, umweltfeindlichen Energiepolitik, die Kernkraft- werke als unabdingbar betrachtet, abrücken und eine neue energiepolitische Konzeption einleiten, die, dem Beispiel Schwedens folgend, mittelfristig den Verzicht auf die Nut- zung der Atomenergie erlaubt. Ich verweise auf mein Postu- lat vom vergangenen März, das diese Forderung erhebt.
Schweden und Oesterreich sollten für uns wegweisend sein. Auf das KKW Kaiseraugst ist unter allen Umständen zu verzichten, weil es gegenüber den künftigen Generationen schlechthin nicht mehr veantwortbar ist. Alle Pläne für den Bau weiterer Atomanlagen sind fallen zu lassen, die beste- henden Werke sind nicht mehr zu erneuern. Wir werden eine entsprechende parlamentarische Initiative noch in dieser Session einreichen. Darüber hinaus ist eine neue, umweltge- rechte Energiepolitik eine Frage des Ueberlebens. Eine Energiepolitik, die in eine Gesamtpolitik eingebettet werden müsste, welche bewusst, wie ich schon angetönt habe, die Anstrebung von Wachstum vermeidet, das heisst einerseits die intensivierte Förderung der Forschung für alternative Energienutzungen sowie deren Umsetzung in die Praxis und andererseits eine wirksame Energiesparpolitik durch bes- sere Wärmedämmungen der Gebäude, Beschränkungen von in unseren Breitengraden unnötigen Klimaanlagen, Anwendung der Wärmepumpentechnik usw., insbesondere aber auch die seit langem versprochene, durch die Landes- regierung jedoch nie eingehaltene Stabilisierung bezie- hungsweise Reduktion des Ausländerbestandes und damit der Gesamtbevölkerung mittels Unterbindung der Einwan- derung vorsieht. Die Hauptsache ist die sparsame Nutzung unserer Energie, indem wir nicht mehr an ein Wirtschafts- wachstum glauben und noch mehr in- und ausländische Industrien in der Schweiz ansiedeln, sondern diese ins Aus- land verlegen, damit man auch die Uebervölkerung in unse- rem Lande bekämpfen kann.
Wenn vor allem Bundesrat Schlumpf als verantwortlicher Energieminister die ungeheure Bedrohung der Atomenergie und den sich daraus zwingend ergebenden Verzicht auf Atomkraftwerke weiterhin noch nicht erkannt haben sollte, dann würde dies von einer kaum zu überbietenden Verant- wortungslosigkeit, von eklatanter fehlender Einsicht und Voraussicht zeugen, so dass er sich meines Erachtens fra- gen müsste, ob er sich nicht auf das Altenteil zurückziehen und einem weitsichtigeren, zukunftsgerichteten, jüngeren Nachfolger Platz machen sollte.
Ein Ja zur Atomenergie wäre ein kollektiver Selbstmord. Wir wollen doch auch künftigen Generationen eine lebenswerte Umwelt hinterlassen und nicht eine radioaktiv verseuchte Mondlandschaft. Dann müssen wir aber jetzt handeln und nicht nur reden.
Präsident: Damit haben alle Interpellanten ihre Interpellatio- nen begründet. Heute abend werden die beiden Bundesräte Egli und Schlumpf noch antworten, und nachher werden die Interpellanten erklären, ob sie von diesen Antworten befrie- digt sind oder nicht.
Bundespräsident Egli: Was sich am frühen Morgen des 26. April in Tschernobyl ereignet hat, muss zweifellos als Katastrophe bezeichnet werden, deren Ausmass heute noch nicht abgeschätzt werden kann. Wir wollen diesen Vorfall nicht verharmlosen, auch der Bundesrat tut es nicht. Auch für Fachleute überraschend war die kontinentale Reichweite dieses Ereignisses. Dem Bundesrat ist daher verständlich, dass dieser Vorfall bei der Bevölkerung Angst, Verwirrung, ja Schrecken verursachen musste, denn radioaktive Strah- lung wirkt ja gerade deshalb so unheimlich, weil sie eine Gefahr ist, die man weder sehen noch hören noch fühlen noch sonst direkt wahrnehmen kann. Um so grösser ist bei dieser Situation das Bedürfnis nach Information durch jene Spezialisten, welche die Gefahr feststellen und messen kön- nen. Der Bundesrat stellt sich besorgt die Frage: Könnte sich Tschernobyl auch bei uns wiederholen? Aber im Vor- dergrund steht für mich die Frage: Haben wir diese Probe bestanden? Ihre besorgten Fragen sind mir durchaus be- greiflich.
Haben wir diese Probe bestanden? Bei der Beantwortung dieser Frage wollen wir vorerst einmal berücksichtigen, dass unsere Alarmorganisation erstmals im aktiven Ernstfallein- satz war. Ich wage daher, diese Frage grundsätzlich zu bejahen.
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16 juin 1986
Die Situation stand vom ersten Moment an unter Kontrolle. Natürlich war noch vieles unvollkommen und ohne nähere Informationen vielleicht auch sogar unverständlich. Einige Ihrer Fragen weisen zu Recht auf empfindliche Stel- len des ganzen Apparates hin. Aber wir dürfen trotzdem den Frauen und Männern, welche während fünf Wochen in den Kellern von Bern und Zürich rund um die Uhr im Einsatz standen, unsere Anerkennung aussprechen. Wir sind uns bewusst, dass wir Ihnen und dem ganzen Volke über das Tun dieser Leute Rechenschaft schuldig sind.
Ich komme daher zur Beantwortung Ihrer Fragen durch den Bundesrat: Der Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl, zirka 130 km nördlich der ukrainischen Hauptstadt Kiew, ereig- nete sich in den frühen Morgenstunden des 26. April 1986. In der westlichen Welt wurde das Ereignis allerdings erst am Vormittag des 28. April durch Meldungen aus Schweden und Finnland bekannt. Am gleichen Abend, also am 28. April, teilte die russische Nachrichtenagentur TASS mit, dass sich in der Anlage Tschernobyl ein Unfall ereignet habe. Einen Tag später wurde präzisiert, dass es sich um den Block 4 der Anlage handle, dass zwei Menschen umge- kommen und gewisse Mengen radioaktiver Stoffe entwi- chen seien. Am Abend des 28. April 1986 erhielt auch das Eidgenössische Departement des Innern Kenntnis von die- sem Reaktorunfall. Es verständigte unverzüglich die Sektion Ueberwachungszentrale in Zürich. Bereits am folgenden Tage, also am 29. April, konnte der Bevölkerung mitgeteilt werden, dass die schweizerischen Messstationen noch keine erhöhten Radioaktivitätswerte anzeigten.
Die Lage änderte sich indessen schnell. Am Mittwoch, den 30. April, um die Mittagszeit musste der Bundesrat zur Kenntnis nehmen, dass die Station auf dem Weissfluhjoch erhöhte Messwerte meldete. Noch am gleichen Tag wurden die Bundeshausjournalisten über die Lage und über die möglichen Auswirkungen orientiert. Auch am gleichen Tage, also am 30. April, und nicht erst am 2. Mai, Herr Leuenberger, kamen von der Kommission die ersten Bulle- tins und Communiqués heraus.
Mit der Verstrahlung unseres Landes begann eine grossan- gelegte Operation, die fünf Wochen gedauert hat und in deren Mittelpunkt die Kommission für AC-Schutz - KAC genannt - stand. Es ist heute noch verfrüht, definitive Schlüsse zu ziehen. Der Bundesrat nimmt aber gerne die Gelegenheit wahr, die dringlichen Interpellationen zu beant- worten und seine Haltung während dieses Tschernobyl- Einsatzes zu erläutern. Insgesamt wurden 20 dringliche Interpellationen mit mehr als 200 Fragen eingereicht. Wir dürfen zweifellos mit Ihrem Verständnis rechnen, wenn wir Sie nach den folgenden Themenkreisen beantworten werden:
Einsatzkonzept und Organisation der Kommission für AC- Schutz
Information
Rechtsfragen
Folgen für die Gesundheit
Wirtschaftliche Aspekte
Internationale Zusammenarbeit
Folgerungen für die Gesamtverteidigung
Weiteres Vorgehen.
Der Chef des Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartemen- tes, Herr Kollege Schlumpf, wird anschliessend über die Sicherheit der Kernkraftwerke, die Sicherheitsmassnahmen in der Schweiz und die Energiepolitik sprechen.
Der Tschernobyl-Unfall hat die Schweiz nicht unvorbereitet getroffen. Als Folge der Kernwaffentestexplosionen wurde vom Bundesrat bereits im Jahre 1956 die Kommission zur Ueberwachung der Radioaktivität (KUER) ernannt und mit folgenden Aufgaben betraut:
Erstens: Sie bereitet die vom Bundesrat zu veranlassenden Orientierungen der Bevölkerung über das Verhalten bei allfälliger Zunahme der Radioaktivität vor.
Zweitens: Sie stellt dem Bundesrat Antrag über Massnah- men zum Schutz der Bevölkerung im Falle erhöhter Radio- aktivität.
Der Bundesrat musste bald erkennen, dass diese Aufgaben die Kräfte und Mittel der KUER überstiegen. Deshalb wurde im Jahre 1964 eine Alarmorganisation für den Fall erhöhter Radioaktivität geschaffen und als deren leitendes Organ der Alarmausschuss «Radioaktivität» bezeichnet.
In der entsprechenden Verordnung des Bundesrates vom 9. September 1966 ist besonders Artikel 6 hervorzuheben, in welchem festgehalten wird, dass die Alarmorganisation bei einer Gefährdung durch Radioaktivität in dringenden Fällen zuständig ist, die Bevölkerung direkt zu warnen und ihr geeignete Schutzmassnahmen zu empfehlen.
Die Raschheit des Einsatzes war uns deshalb stets ein grosses Anliegen. Mit der Vollendung der Anlage Metalert in Zürich im Sommer 1984 stehen nun zweckmässige und geschützte Räumlichkeiten mit den notwendigen Uebermitt- lungsmitteln zur Verfügung. Diese Anlage ist Einsatzort der neugebildeten nationalen Alarmzentrale (NAZ) und eines Pikettdienstes.
Der Bundesrat befasst sich im zweiten Teil seiner Antwort ausgiebig mit den technischen Details des Ablaufes wäh- rend des Vorfalls von Tschernobyl. Wir können Ihnen auch nicht mehr berichten, als Sie aus der Presse wissen. Ich erlaube mir daher, dieses zweite Kapitel zu überspringen und zum dritten Kapitel überzugehen.
Einsatz und Organisation: Die extrem weite Ausbreitung der Verstrahlung nach dem Ereignis in Tschernobyl hat alle Experten überrascht, vor allem auch deshalb, weil der Unfall nicht in seiner Entstehung bereits erkannt werden konnte. Die heutige Alarmorganisation, deren Aufgaben auf die nationale Alarmzentrale (NAZ) und die Einsatzgruppe der Kommission für AC-Schutz (KAC) aufgeteilt sind, setzt sich aus Experten und Fachleuten von verschiedenen Bundes- stellen sowie aus externen Experten zusammen. Diese «Mischung» bringt Vor- und Nachteile eines typischen schweizerischen Milizsystems mit sich. Die Vorteile überwie- gen allerdings. Aber die KAC kann nun füglich als Krisen- stab bezeichnet werden, sind doch darin - wie ich erwähnt habe - sämtliche notwendigen Stellen vertreten.
Die Kontrolle der Radioaktivität beruht auf der Messung der externen Verstrahlung, der Atemluft, kontaminierter Nah- rungsmittel, des Bodens, des Wassers und anderer wesentli- cher Grundsubstanzen im Zusammenhang mit der internen Belastung von Mensch und Tier. Das im Aufbau befindliche automatische Mess-System NADAM (Netz für Automati- schen Dosis-Alarm und Messung) - ich betone: es ist im Aufbau begriffen - erfasst laufend die am Standort vorhan- dene Strahlung und meldet die Dosiswerte alle zehn Minu- ten an die Ueberwachungszentrale (UWZ) in Zürich. Das Mess-System hat unverzüglich angesprochen und eine Erhöhung der Radioaktivität angezeigt. Die mangelhafte Information aus der UdSSR erschwerte die Analyse der erhöhten Werte der Strahlung. In denjenigen Landesteilen, speziell Ostschweiz und Tessin, in denen das NADAM-Netz erst im Laufe der nächsten Monate eingerichtet wird, wur- den Messwagen und Helikopter mit den nötigen Messgerä- ten und entsprechenden Mannschaften eingesetzt, die rasch Resultate über die externe Verstrahlung lieferten.
Für die Kontrolle der Radioaktivität in Lebensmitteln wie Milch, Gemüse, Salat, Fleisch und so weiter wurden unver- züglich sechs Laboratorien des Bundes (das KUER-Labora- torium in Freiburg und in Lausanne, das EIR-Laboratorium, das EAWAG-Laboratorium, das AC-Laboratorium in Spiez, das Armee-Labor 86) eingesetzt sowie das Labor des Kan- tonschemikers von Basel-Stadt. Auch die Labors der Kern- kraftwerke haben sich uns freiwillig zur Verfügung gestellt. Diese Laboratorien waren sofort einsetzbar und nahmen ihre Arbeit mit modernsten Messeinrichtungen unverzüglich auf. Die erhaltenen Resultate wurden in der NAZ (Nationale Alarm-Zentrale) gesammelt, ausgearbeitet und interpretiert. Die NAZ ist also als Sammel- und Auswertungsstelle konzi- piert.
Es trifft nicht zu, dass die Messorganisation zu spät aufge- boten wurde. Im Gegenteil, sie nahm ihre Arbeit sehr rasch auf. Als der Anfall an vermessenen Proben anwuchs und der Umfang des Ereignisses überblickt werden konnte, wurden
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die Laboratorien und die NAZ durch militärische Einheiten verstärkt. Die Zusammenarbeit von militärischen und zivilen Stellen war reibungslos und effizient. Das Zusammenspiel von Bund und Kantonen erwies sich im allgemeinen als befriedigend. Anfängliche Schwierigkeiten der Kommunika- tion konnten rasch überwunden werden.
Generell hat sich bei der Lagenanalyse die äusserst zurück- haltende Informationspolitik der UdSSR als sehr nachteilig erwiesen. Um die Folgen des Ergebnisses schlüssig beurtei- len zu können, wäre es sehr wertvoll gewesen, von Anfang an präzise Informationen über den Unfall selbst zu erhalten. In bezug auf die Alarmorganisation als Ganzes drängen sich Verbesserungen in verschiedenen Bereichen auf, das sei ohne weiteres zugegeben. Im jetzigen Zeitpunkt ist es aller- dings noch verfrüht, eine abschliessende Beurteilung vorzu- nehmen. Der Bundesrat wird sich mit dem gesamten Fra- genkomplex befassen und Aenderungen dort vornehmen, wo dies notwendig erscheint. Verhaltensszenarien, die auf einen Reaktorunfall abgestimmt sind, liegen vor. Ebenso sind entsprechende Massnahmenkonzepte und Vorkehren zur Warnung und Alarmierung der Behörden und der Bevöl- kerung vorhanden.
Die Auswirkungen des Ereignisses von Tschernobyl auf die Schweiz und die damit gesammelten Erfahrungen geben vorläufig keinen Anlass, unsere Warnungs-, Alarmierungs- und Einsatzkonzepte zu ändern. Ich gestatte mir allerdings dazu folgende Bemerkung: Einige Zweifel bestehen über die Alarmorganisation und über die Einsatzkonzepte ausserhalb der Umgebungen der Kraftwerke, wo sie geplant und bereits eingespielt sind. Ich mache also einen Vorbehalt für die Orte ausserhalb der Umgebung von Kernkraftwerken.
Es kann festgehalten werden, dass die Kontrolle von Nah- rungsmitteln, sowie auch von Gras und weiteren Futtermit- teln, Erdproben, Wasserproben und Klärschlamm dank grossem Einsatz der verschiedenen Laboratorien zeitge- recht, mit gesicherten, reproduzierbaren Resultaten durch- geführt wurde. Gemessen wurden unter anderem die Radio- isotope Jod-131, Cäsium-134 und Cäsium-137, die den Hauptanteil der Radioaktivität ausmachen. Labors mit Spe- zialeinrichtungen haben mit den Untersuchungen der Iso- tope Strontium-89 und Strontium-90 bereits begonnen. Die Resultate bestätigen, dass Strontium-90 nur in sehr gerin- gem Masse vorhanden ist. Transurane wie zum Beispiel Plutonium konnten nicht festgestellt werden.
Seit dem 5. Mai werden durch Zollorgane und Grenztierärzte Proben von aus Oststaaten eingeführten Lebensmitteln genommen und gemessen. Die Radioaktivität der eingeführ- ten Lebensmittel lag bisher unterhalb der durchschnittlich gemessenen Werte. Kontrolliert werden aber weiterhin ins- besondere Importe von Frischgemüsen und Fleisch aus Oststaaten, aber zum Beispiel auch aus Italien, und die Resultate werden durch das Bundesamt für Gesundheitswe- sen laufend beurteilt. Die Organisation der messtechnischen Erfassung und Auswertung der Bestrahlung hat sich also bewährt.
Zum Dosis-Massnahmenkonzept: Für die Gesundheit des Menschen ist entscheidend, wie stark der Körper als Ganzes belastet wird. Seit 1983, also nicht erst seit dem Tscherno- byl-Ereignis, haben wir deshalb in der Schweiz ein Dosis- Massnahmenkonzept zum Schutze der Bevölkerung. Schutzmassnahmen sind aufgrund dieses Konzeptes dann vorgesehen, wenn das Risiko besteht, dass die Bestrah- lungsdosis durch Einnahme von verstrahlten Lebensmitteln den Richtwert von 500 Millirem für die ganze Auswirkungs- dauer des Ereignisses überschreiten wird. In diesem Kon- zept, dem sogenannten Speisezettel-Konzept, werden die verschiedenen Lebensmittel, die normalerweise verzehrt und die Gesamtheit der radioaktiven Substanzen, die bei der Verstrahlung festgestellt werden, miteinbezogen. Im Mittel beträgt die Bestrahlung des ganzen Körpers - ich betone: des ganzen Körpers, wir müssen die Organbestrahlung und die Ganzkörperbestrahlung unterscheiden - für jeden ein- zelnen Schweizer, auch ohne Tschernobyl, 400 Millirem pro Jahr, wobei sich je nach Wohngebiet und Untergrund Schwankungen in der Grössenordnung von 200 bis
1000 Millirem - an einzelnen Orten bis über 5000 Millirem - ergeben. Diese Unterschiede beruhen einerseits auf der Beschaffenheit des Bodens (Gneis, Granit und so weiter) und der Anwendung verschiedener Materialien im Hausbau (Beton, Holz) sowie andererseits auf den je nach Meeres- höhe wechselnden Dosen der Strahlungen aus dem Weltall, also der sogenannten kosmischen Strahlung.
Das Dosis-Massnahmenkonzept ist im Rahmen der Alarm- Organisation entwickelt worden und hält sich an die Emp- fehlung der Internationalen Kommission für Strahlenschutz. Diese Empfehlungen dienen als Grundlage für die nationa- len Vorschriften im Bereiche des Strahlenschutzes. Die Schweiz macht in diesem Bereich keine Ausnahme. Das Dosis-Massnahmenkonzept wurde einzig und allein nach Kriterien des Gesundheitsschutzes und unabhängig von ökonomischen Betrachtungen ausgearbeitet.
Nach der Meinung der Schweizer Spezialisten in diesem Fachbereich garantiert das Dosis-Massnahmenkonzept mit 500 Millirem einen genügenden Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Grund, das in der Schweiz angewandte Konzept zu ändern.
Um dem Grundprinzip des Strahlenschutzes nachzukom- men, die Dosis auf einem so niedrigen wie vernünftiger- weise zu erreichenden Niveau zu halten, hat die Einsatz- gruppe der Kommission für den AC-Schutz beschlossen - und dies bereits anfangs Mai -, die Organdosis für die Schilddrüse der empfindlichsten Bevölkerungsgruppe (Kleinkinder bis zwei Jahre, schwangere Frauen, stillende Mütter) unter 3000 Millirem zu halten. Hier handelt es sich also um die Organdosis, nicht um die Dosis für den ganzen Körper. Dies geschah im Einvernehmen mit den Strahlen- biologen und den Nuklearmedizinern der Kommission für die Ueberwachung der Radioaktivität. Damit ging sie bewusst unter den von der Internationalen Kommission für Strahlenschutz empfohlenen Richtwert von 5000 Millirem für einzelne Organe.
Im Falle des Ereignisses von Tschernobyl hat die festge- stellte Radioaktivität in den Lebensmitteln gezeigt, dass mit den Richtwerten, wie sie in der Schweiz angewendet wur- den, in der kritischen Gruppe der Bevölkerung und in den am stärksten betroffenen Regionen nie eine Dosis in der Grössenordnung von 500 Millirem erreicht wurde. Für den Grossteil der Schweizer Bevölkerung lagen die festgestell- ten Dosen sogar weit unter diesem Richtwert. Deshalb war es weder medizinisch notwendig noch sachlich gerechtfer- tigt, dass der Bundesrat selbst hätte Massnahmen erlassen müssen.
Die Empfehlungen der Kommission für AC-Schutz waren in jeder Beziehung vernünftig und richtig. Der grösste Teil der Strahlenbelastung aus dem Ereignis von Tschernobyl wird im Verlaufe des Jahres 1986 absorbiert. In den folgenden Jahren nehmen die von diesem Ereignis stammenden Dosen weiterhin ab. Die Kontrollen von Urnwelt und Lebens- mitteln werden fortgesetzt. Die Bevölkerung wird regelmäs- sig über den Stand der Radioaktivität unterrichtet.
Der Unfall von Tschernobyl führte zu einer schweren trans- nationalen radioaktiven Kontamination. Aufgrund der meteorologischen Verhältnisse sind die europäischen Län- der mehr oder weniger früh und verschieden stark betroffen worden. Die Regenfälle haben zusätzlich in den ersten Tagen zu lokalen Unterschieden der Kontamination des Bodens geführt. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass die Reaktionen der Behörden der betroffenen Länder nicht ein- heitlich ausfielen. Die verschiedenen Ausgangssituationen erklären aber nicht allein die Unterschiede in den Massnah- men, die zum Schutz der Bevölkerung ergriffen wurden.
Die Normen der Internationalen Kommission für Strahlen- schutz sind ganz allgemein weit unter den Dosen festgelegt, bei denen mit einem signifikant höheren Risiko für die Gesundheit zu rechnen ist. Zudem können die nationalen Behörden noch strengere Normen anwenden, wie das offen- bar bei gewissen Ländern wie der Bundesrepublik der Fall war. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes in der Schweiz drängten sich keine solchen Verschärfungen auf.
Die Bekanntgabe der sehr unterschiedlichen Vorschriften
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dies- und jenseits der Landesgrenzen hat im Endeffekt die Bevölkerung verunsichert und eine Flut von Fragen ausge- löst. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass es ausser- ordentlich dringend ist, auf internationaler Ebene eine Har- monisierung der Grundlagen für Massnahmen im Strahlen- schutz zu erreichen. Er hat deshalb bereits eine entspre- chende Initiative ergriffen.
Zur Zusammenarbeit der verschiedenen schweizerischen Fachstellen: Die Kommission für AC-Schutz besteht, wie bereits erwähnt, aus Vertretern der sechs Departemente (ohne Finanzdepartement) und folgenden Diensten oder Institutionen: Kommission für die Ueberwachung der Radio- aktivität, Meteorologische Anstalt, Institut für Reaktorfor- schung, Abteilung für AC-Schutz, Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, Kantonspolizei Zürich. Ferner wirken zwei Mitglieder für die Bearbeitung von chemischen Fragen mit. Das Bundesamt für Gesundheitswesen ist durch einen Strahlenschutzexperten vertreten. Im Falle des Ereig- nisses von Tschernobyl sind zusätzlich Nuklearmediziner und Strahlenbiologen durch die Einsatzgruppe der KAC aufgeboten worden, um die Wirkung der radioaktiven Ver- strahlungen auf die Gesundheit der Bevölkerung beurteilen zu können. Aufgrund der Erfahrungen wird die Zusammen- setzung der Kommission überprüft.
Die Ausbildung der Armee zum Schutz vor radioaktiver Verstrahlung muss nicht geändert werden. Unsere Beurtei- lung der Bedrohung durch einen Einsatz von A-Waffen ist durch die Ereignisse von Tschernobyl nicht beeinflusst. Die für Militär, Zivilschutz und Zivilbevölkerung vorgesehenen Schutzmassnahmen bleiben der Bedrohung angemessen. Messeinheiten: Die Methoden zur Messung der Radioaktivi- tät, wie sie in der Schweiz angewandt werden, unterschei- den sich nicht von denen anderer Länder. Im Bereiche der Messeinheiten ist die Harmonisierung hingegen noch nicht erreicht. Dies ist durch die Tatsache bedingt, dass die Ein- führung der Messeinheiten des internationalen Mess- Systems in der nationalen Gesetzgebung eine grössere Zeit- spanne beansprucht. In der Schweiz wird mit der Revision der Strahlenschutzverordnung auf die neuen Einheiten umgestellt. Die Anwendung von einfachen Umrechnungs- faktoren gestattet es ohne weiteres, von einem System auf das andere überzugehen.
Information: Mehrere Interpellanten befassen sich damit. Wir haben stets eine offene, kontinuierliche, vollständige und transparente Information angestrebt und auch betrie- ben: eine offene Information, indem sowohl die Kommission für AC-Schutz, die Nationale Alarm-Zentrale als auch andere Fachleute aus Bund und Kantonen informiert haben. Alle diese Fachleute standen ständig zur Verfügung der Medien- vertreter, um die neuesten Informationen zu vermitteln und hängige Fragen zu beantworten. Diese offene Art der Infor- mation entsprach unserer Ueberzeugung, dass es nichts zu verbergen gebe und dass die Oeffentlichkeit ein Anrecht darauf habe, alle den Behörden zur Verfügung stehenden Daten zu erfahren. Zwar muss eingestanden werden, dass auf diese Weise nicht immer mit gleichen Zungen gespro- chen wurde; dies gab Anlass zu einer gewissen Verunsiche- rung.
Alle jene Interpellanten, welche unsere Informationspolitik gebrandmarkt haben, wollen zur Kenntnis nehmen, was wir effektiv getan haben, und nachher mögen sie beurteilen, ob uns wirklich noch zusätzliches Informieren zumutbar war. 1. Die Information war kontinuierlich. Seit dem 30. April - ich betone es nochmals: also nicht erst seit dem 2. Mai - hat die Einsatzgruppe der Kommission für AC-Schutz täglich mindestens ein Bulletin veröffentlicht - täglich mindestens ein Bulletin. Darin wurden die Resultate der jeweils neue- sten Messungen der Radioaktivität in der Umwelt und in den Nahrungsmitteln sowie die notwendigen Empfehlungen und weitere Hinweise bekanntgegeben. Zudem erfolgten auf dem Höhepunkt der Krise am Radio und im Fernsehen stündlich - zumindest aber alle zwei Stunden - Nachrichten über die Situation. Zusätzliche Pressemitteilungen und -konferenzen gaben weitere Informationen (Erläuterungen und Erklärungen von Fachleuten, zum Beispiel über das
Dosis-Massnahmenkonzept der Schweiz). Mit 12 besonde- ren Radio- und Fernsehsendungen wurde die Bevölkerung ergänzend über die Lage orientiert.
Die Nachrichtendienste des Radios brachten - wie gesagt - während den ersten zwei Wochen fast stündlich Informatio- nen. Ausserdem baten wir die SRG, ein sogenanntes Hörer- telephon einzurichten. Wir selber richteten ein sogenanntes Sorgentelephon in Zürich und Bern ein. Es erwies sich allerdings in der Folge, dass diese überlastet waren. Wir werden in Zukunft dafür sorgen müssen, dass eine Ueber- mittlungszentrale zur Verfügung steht, damit gleichzeitig mehrere Anfrager bedient werden können.
Vollständige Information: Den Journalisten standen nicht nur die erwähnten Pressemitteilungen und Tagesbulletins zur Verfügung, sondern auch die Resultate aller durchge- führten Messungen und Analysen. Regelmässig wurden Strahlenkarten und Tabellen veröffentlicht, die den Journali- sten ein eigenes Bild der Lage ermöglichten. Wir kennen kein einziges ausländisches Beispiel, bei dem alle verfügba- ren Daten so vollständig veröffentlicht wurden. Auch am Telefon, das speziell für die Anfragen der Journalisten ein- gerichtet wurde, ist jede gewünschte Auskunft erteilt wor- den. Auch konnten alle Wünsche betreffend Interviews mit Experten befriedigt werden, indem die Informationsverant- wortlichen den Medien Spezialisten vermittelt haben. Diese transparente Informationspolitik ist für den Bundesrat der Beweis dafür, dass die Lage korrekt dargestellt wurde.
Trotzdem müssen wir uns einige Fragen stellen: Wie gut ist unsere Informationstätigkeit beim Empfänger angekom- men, und wie hat sich dieser im Spannungsfeld zwischen Informationen aus dem Ausland und aus dem Inland zurechtfinden können? Dabei gibt es zuerst zu berücksichti- gen, dass es sich für einen Laien um eine ausserordentlich schwer verständliche Materie handelt. Ein weiterer Unsi- cherheitsfaktor ist durch das Ausland verursacht worden. Im benachbarten Ausland wurden teilweise Massnahmen beschlossen, die für uns nur schwer verständlich waren, zum Teil mussten sie später wieder abgeschwächt oder sogar widerrufen werden. Unsere Bevölkerung hat jedoch diese Informationen jeweils auch mitbekommen und hat sich zu Recht gefragt, woher denn dieser grosse Unter- schied stamme.
Selbst unter Berücksichtigung aller geschilderten Schwie- rigkeiten darf der Bundesrat doch feststellen, dass die Infor- mation insgesamt das Prädikat «befriedigend» verdient. Dies war unter anderem auch dank dem Verständnis der meisten Medien der Fall.
Diese Feststellung darf uns nicht davon abhalten, die nöti- gen Schlüsse aus den gemachten Erfahrungen zu ziehen. So erscheint es notwendig, in der Alarmorganisation eine echte und personell besser dotierte Informationszentrale vorzusehen. Eine Informationszentrale, die vor allem die Aufgabe hätte, sowohl hereinkommende wie auch hinaus- gehende Informationen zu koordinieren.
Auch der direkten Information der Bevölkerung wurde im Laufe des Ereignisses unsere volle Aufmerksamkeit geschenkt. Bereits am 5. Mai wurde die Generaldirektion der SRG eingeladen, Sendungen zu veranstalten, in denen Experten auf Fragen aus der Oeffentlichkeit unmittelbar antworten konnten. Die erste Sendung fand am 6. Mai statt, am gleichen Tag, als auch die Sorgentelefone in Bern und Zürich Anfragen aus der Bevölkerung zu beantworten begannen. Tausende haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die in diesem Zusammenhang aufgetre- tenen technischen Probleme werden gegenwärtig abge- klärt, insbesondere - wie ich bereits erwähnt habe - die gleichzeitige Beantwortung von mehreren Anrufen.
Der Information der Kantone wurde besondere Aufmerk- samkeit geschenkt. Die Fachleute des Bundes arbeiteten mit den Fachleuten der Kantone zusammen: Kantonschemiker, Kantonsärzte, Kantonstierärzte. So hat während der ganzen Zeit ein reger Austausch von Informationen zwischen dem Bund und den Kantonen bestanden, wobei jederzeit alle gewünschten Auskünfte erteilt wurden. Von den erwähnten Tagesbulletins haben die Kantone jeweils sofort per Telex
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eine Kopie erhalten. Communiqués und Strahlenkarten gin- gen ebenfalls täglich per Express an alle Kantonschemiker. Mit den Fachleuten der heute noch am meisten betroffenen Kantone Graubünden und Tessin fanden mehrere Konferen- zen statt. Es ist uns allerdings nicht bekannt, wie der Infor- mationsfluss in die Kantone, innerhalb der kantonalen Ver- waltungen und von diesen zu den Regierungen funktioniert hat. Es ist durchaus möglich, dass hier Stockungen einge- treten sind.
Im Verlaufe dieses Jahres installierte der Bund auf den Staatskanzleien schon vor der Tschernobyl-Affäre Telefax- Geräte. Auf diesem Wege kann der Informationsfluss von der Bundeskanzlei über die Staatskanzleien direkt zu den Kantonsregierungen gesichert werden. Für die Information der Bevölkerung wird geprüft, ob eine leichtverständlich abgefasste Schrift die Kenntnisse über das Wesen der Radioaktivität verbessern könnte, also eine Broschüre, wie wir sie für den Fall AIDS publiziert haben.
Zur Anwendbarkeit der Strahlenschutzverordnung: Ich wende mich insbesondere an Herrn Günter, der sich vor allem mit dieser Frage befasst hat. Die Verordnung vom 30. Juni 1976 über den Strahlenschutz ist grundsätzlich auch auf den Fall erhöhter Radioaktivität anwendbar, die aus der nicht kontrollierten Abgabe von radioaktiven Stoffen stammt. Die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Grenzwerte sind jedoch in erster Linie auf beruflich strah- lenexponierte Personen und auf deren kontrollierten Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strah- len zugeschnitten. Mit den in Artikel 44 der Verordnung erwähnten Einzelpersonen ist die übrige Bevölkerung gemeint. Ihnen wird eine geringere Ganzkörperdosis zuge- mutet als den beruflich Strahlenexponierten, nämlich ein Zehntel oder 500 Millirem.
Erfolgt die Belastung wegen eines grossen Strahlenunfalls, also wegen eines Ereignisses, entstehen Anwendungspro- bleme mit Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung, der die akku- mulierte Dosis in der Schilddrüse pro Jahr anvisiert. Ich betone hier die beiden Worte «pro Jahr», und ich möchte insbesondere auch die Herren Journalisten und Damen Journalistinnen bitten, das «pro Jahr» sich vorzumerken, weil es im Skriptum, das Ihnen abgegeben worden ist, nicht enthalten ist. Erfolgt also die Belastung wegen eines grösse- ren Strahlenunfalls, so entstehen Anwendungsprobleme mit Artikel 44 Absatz 2, der die akkumulierte Dosis in der Schild- drüse pro Jahr anvisiert, im Gegensatz zur Ereignisdosis, die hier in Frage stand.
Nach den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und mit Berücksichtigung einer ausreichenden Sicherheits- marge hätte die Anwendung dieses Wertes im Vergleich zu den erlaubten Gesamtkörperdosen zu unverhältnismässi- gen Massnahmen geführt. Aber nicht das war der Grund, sondern weil es sich in dieser Verordnung um die pro-Jahr- Dosen handelt und nicht um die Ereignisdosen. Diese Inter- pretation beruht im übrigen auch auf Artikel 10 des Atomge- setzes.
Die Einsatzgruppe hat sich deshalb an ein Dosismassnah- menkonzept gehalten, das auf den Empfehlungen der Inter- nationalen Kommission für Strahlenschutz beruht und vom Eidgenössischen Departement des Innern im Dezember 1982 publiziert worden ist. Das Konzept ist also bereits seit 1983 in Kraft.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Einsatzgruppe der KAC in der komplexen Lage verantwortungsbewusst und im Einvernehmen mit der Landesregierung gehandelt hat. Die Landesregierung hat sich übrigens laufend über die Lage- orientieren lassen. Ich könnte also, Herr Günter, einem all- fälligen Schadenersatzprozess hier mit Gelassenheit entge- genblicken.
Hingegen sind wir ohne weiteres bereit, diese Praxis der KAC durch eine Expertengruppe, die von einer neutralen Stelle bezeichnet wird, überprüfen zu lassen. Denn wir selbst sind ja auch daran interessiert, dass die Wahrheit zutage tritt.
Gesundheitliche Folgeschäden in der Schweiz: Der Bundes- rat stellt bei der Beantwortung dieser Fragen in erster Linie
ab auf die Aussagen von an unseren Hochschulen tätigen, erfahrenen Wissenschaftern aus den Fachbereichen Strah- lenphysik, Strahlenbiologie und Strahlenmedizin.
Die Spezialisten, ich zitiere Frau Professor Fritz-Niggli, die Herren Professoren Donath, Fridrich, Porretti und Roos sowie Herr Dr. Burkhart, sind in den Fachkommissionen des Bundes seit Jahren tätig und durch ihre Arbeit mit den Problemen der Einwirkung von ionisierenden Strahlen auf den Menschen bestens vertraut. Es ist festzustellen, dass die biologische Wirkung von radioaktiven Strahlen aus natürli- chen Quellen auf die Lebewesen dieselbe ist wie jene aus künstlichen Quellen. Der Mensch ist an sich immer radioak- tiv, ebenso wie seine Nahrung und seine Umgebung. Nach der einhelligen Meinung der Strahlenexperten der Schweiz, die sich auf zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten der letz- ten dreissig Jahre abstützen, kann über die möglichen gesundheitlichen Risiken des 500 Millirem-Konzeptes fol- gendes ausgesagt werden:
Eine unmittelbare Beeinträchtigung (Frühschäden) der Gesundheit ist ausgeschlossen. In bezug auf mögliche Spät- folgen, wie zum Beispiel die Erhöhung des Krebsrisikos und die Veränderung des Erbgutes, ist keine wissenschaftliche Studie bekannt, die in diesem Dosisbereich je eine Zunahme vermerkt hätte. Die Wissenschafter haben sich in den letzten Jahren besonders bemüht, die mögliche Wirkung kleinster Strahlendosen abzuschätzen, wie sie jetzt zusätzlich zur natürlichen Strahlung und zur medizinischen Anwendung gemessen werden. Es ist zu betonen, dass in diesem Dosis- bereich die Strahlenbiologen und Mediziner sich auf rech- nerische Schätzungen beschränken müssen. Dabei gilt die Annahme, dass für die biologische Wirkung auf die lebende Zelle durch ionisierende Strahlen wie auch durch chemi- sche Substanzen keine absolute Schwelle besteht. Auf- grund dieser - ich betone - theoretischen Rechnungsmo- delle lässt sich eine statistisch nicht signifikante Zunahme des Krebsrisikos von 0,025 Prozent in der Schweiz in den nächsten siebzig Jahren abschätzen, also eine statistisch nicht signifikante Zunahme des Risikos.
Die bisherigen Messungen von Lebensmitteln und Strahlen- pegeln haben gezeigt, dass beim Ereignis von Tschernobyl die Dosis von 500 Millirem in der Schweiz auch für die am stärksten gefährdete Personengruppe in dem am stärksten betroffenen Gebiet nicht erreicht wird. Für den überwiegen- den Teil der Schweizer Bevölkerung liegen die Dosen weit darunter. Auch beim Einsatz modernster epidemiologischer Methoden gelingt es wegen fehlender grosser Vergleichs- kollektive in unserer Bevölkerung nicht, einen Zusammen- hang zwischen der jetzt erfolgten geringen Erhöhung der mittleren Strahlendosis und den nach Jahren insgesamt auftretenden gesundheitlichen Schäden festzustellen. Also auch epidemiologisch kann keine. Zunahme des Risikos festgestellt werden. Es kann also gesagt werden, dass auch bei pessimistischer Anwendung der zur Verfügung stehen- den Rechnungsmodelle keine Auswirkungen der erhöhten Radioaktivität auf die Gesundheit der Bewohner der Schweiz zu befürchten sind. Dies gilt auch für die Wirkung von im Boden abgelagerten radioaktiven Substanzen, die dort während Jahren verbleiben können. Es darf indessen bei allen an sich verständlichen Diskussionen nicht verges- sen werden, dass das Strahlenproblem auch in Relation zu zahlreichen anderen Gesundheitsrisiken des modernen Menschen betrachtet werden muss.
Aufgrund der bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse ist ein Einfluss der ionisierenden Strahlung auf den Zustand des Waldes nicht zu erwarten. Wir verfügen jedoch über ein Bildarchiv, das rund einen Viertel des schweizerischen Waldgebietes umfasst und dessen Zustand vor dem Ereignis von Tschernobyl festhält. Dadurch wird es möglich sein, allfällige Reaktionen der Umwelt unter Berücksichtigung aller anderen Schadfaktoren zu analysieren. Zudem sind wir in der Lage, im Rahmen des Sanasilva-Projektes generell die Verfrachtung von Schadstoffen durch die Luft von der Quelle zum Ort des Niederschlages zu ermitteln und die bestehenden Modellvorstellungen zu überprüfen.
Wirtschaftliche Landesversorgung: Zur Frage, ob die Ver-
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sorgung unseres Landes mit landeswichtigen Gütern und Dienstleistungen auch für den Fall einer radioaktiven Ver- strahlung des Landes sichergestellt ist, ist folgendes festzu- halten: Für gewisse Kategorien von Nahrungsmitteln sind Pflichtlager errichtet worden. Eine schwerwiegende radio- aktive Verstrahlung unseres Landes hätte zweifellos Auswir- kungen auf die Ernährungsgewohnheiten der schweizeri- schen Bevölkerung. Die schweizerische Nahrungsmittelin- dustrie sollte dank ihrer Leistungsfähigkeit kurzfristig in der Lage sein, sich der geänderten Situation anzupassen. Allfäl- lige Engpässe könnten durch eine Erhöhung von Importen aus nicht verstrahlten Regionen ausgeglichen werden. Zur Behebung allfälliger schwerer Mangellagen für bestimmte Nahrungsmittel müsste der Bundesrat Bewirtschaftungsvor- schriften erlassen. In diesem Zusammenhang muss einmal mehr darauf aufmerksam gemacht werden, dass die behörd- lichen Empfehlungen zur Anlegung eines persönlichen Not- vorrates zu Hause befolgt werden sollten. Es wird geprüft, ob und inwieweit die bisherigen Forschungsergebnisse über die Auswirkungen von Radioaktivität auf Boden, Bodenfauna und auf die Nahrungskette durch das Ergebnis von Tschernobyl überholt sind. Die Rückstände im Boden bestehen zur Hauptsache aus dem langlebigen Cäsium. Dieses verbleibt in den oberen Bodenschichten, wird aber nach bisherigen Erfahrungen von den Pflanzen nur wenig aufgenommen.
Entschädigungsfragen: Zur Schadenhöhe kann der Bundes- rat zur Zeit noch keine Angaben machen. Eine amtliche Feststellung der finanziellen Auswirkungen des Unglücks von Tschernobyl auf die schweizerische Bevölkerung ist nicht erfolgt. Immerhin sind beim Bundesrat einige Scha- denmeldungen der Landwirtschaft eingegangen. Aus der Presse ist bekannt, dass vor allem die Gemüseproduzenten finanzielle Einbussen erlitten. Es ist sehr fraglich, ob auf- grund der geltenden Rechtsordnung eine Verpflichtung des Bundes zur Leistung von Schadenersatz besteht. Allfällige Schadenersatzbegehren müssten von den zuständigen Bun- desstellen im Einzelfall eingehend geprüft werden. Auf- grund einer ersten generellen Analyse muss jedoch davon ausgegangen werden, dass der Bund nach gelebtem Recht keine Rechtspflicht zum Ersatz von Schäden hat. Eine allfäl- lige Hilfeleistung des Bundes wäre deshalb freiwillig und würde den Erlass eines allgemein verbindlichen Bundesbe- schlusses voraussetzen.
Zur internationalen Zusammenarbeit: Mit diesem Problem hat sich vor allem Herr Oehen befasst.
Die Schweiz wurde am 30. April durch den Botschafter der UdSSR in der Schweiz offiziell über den Unfall orientiert. Wir haben diesem unser Beileid für den Verlust von Menschen- leben ausgesprochen, unser Mitgefühl für die betroffene Bevölkerung zum Ausdruck gebracht und auch eine Zusam- menarbeit zur Milderung der Folgen des Unfalles angebo- ten. Gleichzeitig rügten wir aber unmissverständlich die verspätete Orientierung. Wir wiesen mit Nachdruck darauf hin, dass im Falle einer grenzüberschreitenden Luftverunrei- nigung die zwischenstaatliche Orientierung sofort erfolgen muss, damit die notwendigen Massnahmen unverzüglich getroffen werden können.
Was unser Hilfsangebot betrifft, so haben verschiedene pri- vate Stellen unseres Landes Hilfe geleistet. Namens der zuständigen Behörden hat sich die sowjetische Botschaft in Bern am 15. Mai 1986 für diese Hilfe bedankt. Ein Angebot schweizerischer Strahlenschutzexperten ist den sowjeti- schen Behörden auf diplomatischem Weg zugestellt worden.
Da - wie bereits erwähnt - die unterschiedlichen Richtwerte wesentlich zur Verunsicherung beigetragen haben, wäre es wünschbar, international gleiche Konzepte und Normen anzuwenden. Der Bundesrat hat deshalb am 2. Juni 1986 beschlossen, im Hinblick auf eine Harmonisierung der Grenzwerte und Richtlinien zum Schutz vor ionisierender Strahlung eine Initiative zu ergreifen. Bei einem Reaktorun- fall wie jenem von Tschernobyl sind die gesundheitspoliti- schen Aspekte von grösster Bedeutung. Daher soll die Initia- tive im Rahmen der WHO behandelt werden, weil in dieser
Organisation auch die Oststaaten und aussereuropäische Länder vertreten sind. Zur Unterstützung dieser Bestrebun- gen sind auch die Fachgremien der Nuklearenergieagentur der OECD in Paris einzuschalten.
Was andererseits den Bereich der Sicherheit von Kernanla- gen betrifft, betrachtet der Bundesrat die internationale Atomenergieagentur in Wien als das geeignete Forum zur Koordination der Folgemassnahmen für die von anderen Staaten lancierten Initiativen. Der Gouverneursrat hat bereits eine Reihe von Massnahmen in den Bereichen Infor- mationsaustausch, Frühwarnsystem, Nothilfe bei Katastro- phen, Evaluation des Unglücks sowie Reaktorsicherheit beschlossen. Es ist zu beachten, dass diese Agenturen im Hinblick auf den Erfahrungs- und Informationsaustausch über Reaktorstörfälle und für die Förderung der Sicherheit in ihren Mitgliedstaaten schon heute über eine gemeinsame Meldeerfahrung verfügen. Beide Organisationen bieten den Sicherheitsexperten ihrer Mitgliedstaaten die Gelegenheit zu Kontakten mit Fachkollegen anderer Staaten an. Im wei- teren stehen Teams und Sicherheitsexperten zur Verfügung, aber auch Dokumente, welche Sicherheitsstandards und Empfehlungen enthalten. Es ist jedoch Sache der einzelnen Staaten, über die Art ihrer Mitwirkung zu entscheiden.
Jeder souveräne Staat will seine Energiepolitik, sein Nukle- arprogramm, aber auch seine Sicherheitsanforderungen selber festlegen. Es ist nicht Sache des Bundesrates, zum Nuklearprogramm und zum Brennstoffkreislauf anderer Staaten Stellung zu nehmen. Ein Mitentscheid über Stand- orte und Sicherheit oder gar über eine Stillegung ausländi- scher Reaktoren kommt nicht in Frage. Die Schweiz wäre auch nicht bereit, ausländischen Staaten ein Gegenrecht für Entscheide über schweizerische Reaktoren einzuräumen. Für eine sofortige und umfassende gegenseitige Informa- tion und für weitergehende Vorkehrungen zur gegenseiti- gen Katastrophenhilfe wird sich der Bundesrat nicht nur multilateral, sondern wie bisher auch gegenüber den Nach- barstaaten einsetzen. Die Alarmierung und Information über Ereignisse, die eine Verstrahlung des Gebietes des Nach- barn zur Folge haben können, sind mit der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vertraglich und für das gesamte Staatsgebiet geregelt. Die Alarmierung und der Schutz der Bevölkerung sind Sache der jeweiligen nationa- len Behörden. Ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfe in Katastrophenfäl- len ist unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Verhandlun- gen über ein gleiches Abkommen mit Frankreich stehen vor dem Abschluss. Zwischen schweizerischen und französi- schen Experten haben mehrere Gespräche über die Sicher- heit des Schnellen Brüters «Superphénix» von Creys-Mal- ville stattgefunden. Es konnte zur Kenntnis genommen wer- den, dass an die Brutreaktoren die gleich strengen Sicher- heitsanforderungen wie an Leichtwasserreaktoren gestellt werden können. Spezielle Eigenschaften wie das Vorhan- densein von flüssigem Natrium und von Möglichkeiten zu plötzlichen Leistungsanstiegen werden dabei besonders berücksichtigt. Trotzdem kommen sowohl die Untersuchun- gen der französischen Sicherheitsbehörden als auch eine für den Schnellbrutreaktor Kalkar durchgeführte Risikoana- lyse zum Schluss, dass das Unfallrisiko von Brutreaktoren insgesamt nicht grösser ist als das von Leichtwasserreak- toren.
Wir haben keine Kenntnisse davon, dass in Fessenheim notorische Pannen vorgekommen seien, wie es hiess. Hin- gegen können wir bestätigen, dass im Rahmen der OECD von seiten der französischen Behörden regelmässig und umfassend über besondere Ereignisse in den französischen Kernkraftwerken berichtet wird. Ein solcher Fall betraf die im Primärkreislauf französischer Druckwasserreaktoren festgestellten Risse. Aufgrund der von französischer Seite erhaltenen Information haben sich die Bundesbehörden davon überzeugt, dass die zuständigen französischen Behörden die Problematik der Rissbildung in allen wichti- gen Aspekten sehr sorgfältig behandeln.
Die schweizerischen Stellen sind im übrigen im Besitz des französischen Notfallplanes für das Kernkraftwerk Fessen-
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heim. Der Bundesrat wird die Fragen eines Abkommens über gegenseitige Information betreffend die Sicherheit der Kernanlagen prüfen, obwohl sich keine französischen Kern- kraftwerke in unmittelbarer Grenznähe befinden.
Was die Schadenersatzfrage anbelangt, kann sich die Schweiz auf keine zwischen ihr und der UdSSR geltende Vertragsbestimmung berufen, um eine internationale Haf- tung aus dem Unglück von Tschernobyl abzuleiten. Inwie- weit der UdSSR ein Verstoss gegen das Völker-Gewohn- heitsrecht, insbesondere gegen das Nachbarrecht, vorge- worfen werden kann, bedarf der Erklärung.
Dies, meine Damen und Herren, die Antworten zum ersten Teil der Interpellationen. Ich bin mir wohl bewusst, dass auf einzelne punktuelle Fragen keine punktuelle Antwort erteilt worden ist, aber ich bin überzeugt, dass meine Orientierung die Fragenkomplexe umfassend abgedeckt hat.
Bundesrat Schlumpf: Nach den Ausführungen von Bundes- präsident Egli bleiben vier Kapitel, über die ich jetzt berich- ten möchte, um die entsprechenden Fragenkomplexe in den Interpellationen zu beantworten:
Erstens das Problem der Reaktorsicherheit, zweitens das Problem der Notfallplanung, drittens das schweizerische Kernenergiehaftpflichtrecht und viertens - als Hauptteil mei- ner Ausführungen - die bundesrätliche Energiepolitik.
Ich, möchte zusammenfassend zu diesen vier Kapiteln Stel- lung beziehen. Sie erhalten anschliessend einen Gesamtbe- richt des Bundesrates über alle Ausführungen von Bundes- präsident Egli und von mir. Sie sind sicher damit einverstan- den, wenn ich Ihnen nun aus diesen vier Kapiteln das Wesentliche mündlich darlege.
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Zum ersten Problem, der Reaktorsicherheit, der Sicherheit unserer schweizerischen Kernkraftwerke: Wir haben deren fünf. Seit wir vor 15 oder mehr Jahren den Schritt zur Kernenergie machten und erstmals Kernkraftwerke in unse- rem Land zuliessen, gelten folgende drei zentralen Grund- sätze: Erstens die Vermeidung von Störungen im Reaktor- betrieb durch hohe Qualität der Ausrüstungen; dafür kann nicht genug unternommen werden. Wir haben öfters unter- strichen, dass dabei nicht die Kostenseite entscheidend sein kann. Dann durch eine optimale Betriebsführung und natür- lich auch durch ein Reaktorsystem, welches wenig empfind- lich auf denkbare Störungen reagiert.
Zweiter Grundsatz: Sollten dennoch Störungen auftreten - der Bundesrat hat nie erklärt, dass Störungen in den Kern- kraftwerken unseres Landes überhaupt nicht denkbar wären -, dann müssen mehrfache Sicherheitssysteme und ausge- zeichnet ausgebildetes Personal dafür Gewähr bieten, dass solche Störfälle gemeistert werden können; Voraussetzung dafür ist ein übersichtliches, klares und auch greifbares Sicherheitskonzept.
Drittens - das spielt heute eine Rolle, und wir sagen das nicht, um zu Unrecht Zuversicht oder Beruhigung zu ver- breiten - müssen bei jedem Kernkraftwerk mehrfache Bar- rieren vorhanden sein, um im Unglücksfall den Austritt von Radioaktivität zu verhindern. Damit sind wir beim Contain- ment, das bei den Leichtwasserreaktoren in unserem Land und in vielen westlichen Ländern vorgeschrieben ist. Diese Massnahmen sollen verhindern, dass Störfälle zu grösseren Beschädigungen oder gar zum Schmelzen des Reaktorker- nes führen. Sollte trotzdem ein solcher Fall eintreten, kann mindestens die Freisetzung grösserer Mengen von radioak- tiven Stoffen - und zwar innerhalb und ausserhalb der Anlage - vermieden werden.
Schon der Bundesrat der damaligen Zeit hat den Schritt zur Kernenergie ganz bewusst und nach sorgfältigster Abklä- rung getan. Man war sich des hohen Gefahrenpotentials dieser Technologie immer bewusst. Es wäre ungerecht, wenn man aus heutiger Sicht denjenigen Vorwürfe machen würde, welche vor 10 und 20 Jahren die Verantwortung für diesen Schritt im Sinne einer nach damaliger Beurteilung zukunftsträchtigen Technologie und Energieversorgung zu übernehmen hatten. Aber man hat von Anfang an ganz besonders hohe Sicherheitsanforderungen an die Bewilli- gungen geknüpft. Dass es überhaupt eine Bewilligung
brauchte, beweist schon, dass man sich des hohen Gefah- renpotentials bewusst war. Für alle andern Energieproduk- tionen brauchen wir nur Konzessionen der Kantone, der Gemeinden usw. und nicht noch eidgenössische Bewilli- gungen. Man hat sich damals auch nicht mit den vorhande- nen Kenntnissen über diese Technologie zufrieden gege- ben, sondern hat durch permanente Studien, gerade auch in den letzten zehn Jahren, alles daran gesetzt, die Kenntnisse zu vertiefen, die Möglichkeit von schweren Reaktorunfällen bis hin zu einem allfälligen Schmelzen des Reaktorkernes möglichst abzuklären, um dann auch Vorkehren treffen zu können, um das zu verhindern. Das wurde insbesondere auch für den Typus des Leichtwasserreaktors gemacht, den wir in der Schweiz in Betrieb haben.
Die Untersuchungen, die in den letzten zehn Jahren gemacht wurden, bestätigen in bezug auf die Wahrschein- lichkeit des Eintrittes eines Storfalles, was im Jahre 1975 durch den sogenannten Rasmussen-Bericht, der Risikostu- die aus den USA, abgeklärt wurde. Die damaligen Erkennt- nisse in bezug auf das Risiko des Eintrittes eines Unglückes wurden durch die seitherigen, vertieften Abklärungen in etwa bestätigt. In bezug auf die Freisetzung radioaktiver Stoffe hat sich allerdings durch die seitherigen Untersu- chungen ein etwas geringerer Wert ergeben.
Alle Kernkraftwerke unterstehen der dauernden Aufsicht unserer Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen, der HSK. Auf den Gebieten der Reaktorsicherheit, des Strah- lenschutzes, auch der Personalqualifikation finden regel- mässig Inspektionen durch unsere Fachleute in den Kern- kraftwerken statt. Insbesondere während der jeweiligen betrieblich notwendigen Stillegungsperioden, wenn wich- tige Reparaturen oder Prüfungen durchgeführt werden müssen, werden diese Arbeiten ganz eingehend verfolgt. Umgekehrt sind die Betreiber verpflichtet, der HSK regel- mässig Informationen über den Betrieb zu erstatten. Bei etwaigen besondern Ereignissen besteht eine Meldepflicht. Ueber die wichtigeren sicherheitsrelevanten Störfälle in den schweizerischen Kernanlagen wird jedes Jahr im Geschäfts- bericht des Bundesrates zu Ihren Handen orientiert. Das gibt immer wieder Gelegenheit zu Diskussionen. Seinerzeit wurde übrigens auch über Lucens einlässlich orientiert. Im Jahre 1979 wurde über Lucens ein Schlussbericht erstattet. Der wurde veröffentlicht, und alle, die sich damals schon mit diesen Fragen beschäftigten, konnten diesen Bericht lesen. Alle, die das damals noch nicht taten, haben heute dazu noch Gelegenheit; der Bericht steht zur Verfügung. Es wurde also auch in bezug auf Lucens nie irgend etwas verheimlicht. Das wäre auch gar nicht zu verantworten.
Nun zur Frage, die natürlich gestellt wurde und weiterhin gestellt werden wird: Ist ein solches Unglück wie in Tscher- nobyl bei uns möglich? Oder umgekehrt: Kann das ausge- schlossen werden? Mit Sicherheit kann ein Unglück dieser oder anderer Art überhaupt nicht ausgeschlossen werden. Das wurde an diesem Pult auch gar nie behauptet, auch nicht in früheren Jahren. Wenn einmal gesagt wurde, man übernehme die Verantwortung, dann eben im Sinne eines verantwortbaren Risikos. (Ich habe in dieser Frage nicht pro domo zu sprechen.)
Nun ist aber zu beachten, dass in der Bauart zwischen dem Reaktortypus, der hier in Frage steht, und allen Typen, die wir in der Schweiz haben, ein wesentlicher Unterschied besteht. Alle unsere schweizerischen Kernkraftwerke verfü- gen über ein druckfestes und dichtes doppeltes Contain- ment: Einmal ein inneres Containment, das gasdicht aus Stahl besteht, und dann ein ausseres Containment, das aus massiver Betonkonstruktion besteht. Die Aufgabe dieses doppelten Containments ist es, eben gerade bei Störfällen - zum Beispiel beim Bruch einer grösseren Rohrleitung oder was immer innerhalb eines Reaktors passieren kann - eine fast vollständige Rückbehaltung von Spaltprodukten zu gewährleisten. Selbst bei einer gewissen Undichte dieses ganzen Containmentsystems würde eine bedeutende, eine merkliche Rückbehaltung von radioaktiven Substanzen wie Jod, Cäsium und so weiter erreicht. Uebrigens hat sich gerade- wenn man Harrisburg und Tschernobyl vergleicht -
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in Harrisburg die Funktion des Containments als richtig erwiesen. In Harrisburg konnte das Austreten von Spaltpro- dukten dank des Containments weitgehend verhindert wer- den. Der Reaktor Tschernobyl hat zwar auch vielfältige Einrichtungen zur Kondensation von radioaktiven Stoffen, Dämpfen und so weiter bei Störfällen. Es fehlt jedoch - ich möchte das mit allem Nachdruck sagen, weil gelegentlich andere Meldungen verbreitet wurden - ein kompaktes Con- tainment, wie wir es bei allen unseren Kernkraftwerken haben. Tschernobyl hat auch ein anderes Reaktorkonzept, Sie kennen das, die Beschickung mit Graphit. Das konnte einen Graphitbrand auslösen, der wegen des Problems des Wasserzutritts sehr schwer zu bekämpfen war. Ich will dar- auf nicht weiter eintreten.
Direkte Schlüsse aus dem schweren Unglück in Tschernobyl können natürlich in bezug auf Gefahren und Sicherheit der Kernkraftwerke in der Schweiz nicht gezogen werden. Was Bundespräsident Egli über seine KAC-Mitarbeiter sagte, möchte ich unterstreichen. Auch die Mitarbeiter meines Departementes im Bundesamt für Energiewirtschaft und in der HSK sind überaus verantwortungs- und pflichtbewusste Leute, die diese Fragen in keiner Art und Weise leicht genommen haben und leicht nehmen. Die bundesinternen und externen Sicherheitsbehörden kommen zum Schluss, dass für schweizerische Kernkraftwerke, wegen dieser besonderen Sicherheitsbarrieren, ein ähnlicher Unfallablauf wie in Tschernobyl nach menschlichem Ermessen vermie- den werden könnte. Trotzdem aber, und daran kann gar kein Zweifel bestehen, bietet Tschernobyl für all unsere Sicher- heitsbehörden und für alle Instanzen, die eine Verantwor- tung zu tragen haben, bis hin zum Bundesrat, Anlass, unsere Untersuchungen über die Wahrscheinlichkeit mögli- cher Auswirkungen von Kernschmelzunfällen weiterzufüh- ren, Folgerungen daraus zu ziehen und notwendige Mass- nahmen anzuordnen.
Nun zum Problem der Katastrophenvorsorge, der Notfallpla- nung, das von verschiedenen Interpellanten auch angerufen worden ist. Im Jahre 1977 haben unsere eidgenössischen und kantonalen Behörden bereits die notwendigen Vor- schriften für eine solche Notfallplanung in der Umgebung der damaligen und der künftigen Kernkraftwerke erlassen. Es gelten folgende Prinzipien: In der näheren Umgebung der fünf Kernkraftwerke, bis zu rund 20 km, muss ein rasches Alarmsystem, aufgebaut auf der allgemeinen Kata- strophenvorsorge, insbesondere des Zivilschutzes, verfüg- bar sein und eine rasche Alarmierung jederzeit sicherstellen. Für die Gebiete ausserhalb dieser 20 km wird davon ausge- gangen, dass die bestehende allgemeine Katastrophenvor- sorge eine rechtzeitige Alarmierung der Bevölkerung ermögliche und gewährleiste.
Die Notfallplanung muss primär den Schutz gegen die Strahlung aus der nach einem schweren Unfall aus dem Kernkraftwerk austretenden und dann eben in die Umge- bung verfrachteten radioaktiven Wolke sicherstellen. Dazu ist in einem ersten Schritt die sogenannte vertikale Evakua- tion vorgesehen als Sofortmassnahme, also insbesondere in die Keller, in besondere Schutzräume, wo sie verfügbar sind, und nachträglich, falls die Schadenwirkungen anhalten und es sich als notwendig erweist, eine horizontale Evakuation aufgrund der von den Kantonen zu erstellenden Konzepte. In der Umgebung der Kernkraftwerke wurden die Zone 1 mit Grenzen von etwa 4 km vom Kernkraftwerk-Standort aus und die Zone 2 mit einem Radius von 20 km festgelegt. Das Notfallsystem für diese beiden Zonen gewährleistet eine unverzügliche Alarmierung aller in diesem Bereich tätigen Behörden durch die jeweiligen Betreiber, und in den Zonen 1 und 2 - also im Perimeter von 20 km - ist dafür Gewähr zu bieten, dass über mögliche Gefährdungen und über die notwendige Alarmierung alle Unterlagen in den Händen der Gemeindebehörden verfügbar und diese instru- iert sind.
Im übrigen zeigen in bezug auf den Zeitablauf die durchge- führten Risikostudien und jetzt auch die Erfahrungen, die beim Unglück in Tschernobyl gemacht wurden, dass einige Stunden vergehen, bis wesentlichere Mengen von Radioak-
tivität freigesetzt werden. Die Aussagen über den zeitverzö- gerten Austritt von radioaktiven Stoffen stimmen mit gemachten Erfahrungen überein.
Aus dem Unglück von Tschernobyl können und müssen auch Lehren in bezug auf die Auswirkungen und eine not- wendige Bewältigung allfälliger Vorkommnisse dieser Art in unserem Lande gezogen werden, und zwar auch für den Fall, dass solche Auswirkungen durch Kernkraftwerke mit Standort im Ausland ausgelöst werden können. Gerade das hat uns dieses Beispiel jetzt vor Augen geführt.
Die schweizerischen Sicherheitsbehörden werden alle Erkenntnisse im Hinblick auf Verbesserungen unserer Not- fallplanungen umfassend auswerten. Dabei stehen natürlich die Ueberprüfung der Alarmorganisation - ich habe ver- sucht, sie kurz zu skizzieren -, aber auch die Problemkreise der Alarmkonzepte, der Dekontamination, der Information der Behörden und der Bevölkerung im Zentrum.
Zum Bereich der schweizerischen Kernenergie-Haftpflicht- ordnung: Sie erinnern sich, dass wir vor einigen Jahren ein Kernenergie-Haftpflichtgesetz geschaffen haben. Wir betra- ten damals weitgehend Neuland. Es war eigentlich eine Pioniertat. Sie war derart neuartig, dass es uns den Beitritt zum Pariser Abkommen unmöglich machte, weil wir eine unbegrenzte Haftung der Kernkraftwerkbetreiber vorge- schrieben haben, und zwar eine weitgehende, noch nie verwirklichte Kausalhaftung, welcher überhaupt nur Selbst- verschulden, Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Geschä- digten entgegengehalten werden kann. Das ist nach Aus- mass und in bezug auf die Gestaltung dieser kausalen Haftung eine Pioniertat.
Sie erinnern sich auch, dass wir in dieses Gesetz aufgenom- men haben, dass in erster Linie ein Versicherungssockel von einer Milliarde Franken geschaffen werden müsse, und zwar zu einem Teil über private Versicherungen (zuerst 300, seit 1. Januar 1986 400 Millionen), darüber hinaus bis auf eine Milliarde durch eine Versicherung beim Bund. Die Kernkraftwerke müssen sich privat versichern und dem Bund für die Differenz bis zu einer Milliarde Franken versi- cherungsmathematisch geschätzte Prämien bezahlen. Diese Prämien fliessen in einen Nuklearschadenfonds, den der Bund aufnet. Gegenwärtig sind darin Prämien von 45,5 Millionen Franken enthalten.
Ueber diese Sockeldeckung von einer Milliarde im Versiche- rungssystem hinaus haftet die Unternehmung selbst mit ihrem ganzen Vermögen für jeden Schaden unbegrenzt, und da würden auch allfällige Schadenversicherungslei- stungen von Versicherungsgesellschaften für den Schaden, der den Unternehmungen erwächst, hineinfliessen.
Dann haben wir noch etwas geschaffen, was sicher auch pionierhaft ist, nämlich eine sogenannte Grossschadenrege- lung. Es handelt sich um Artikel 29 des Gesetzes. Danach muss die Bundesversammlung, wenn die Sockeldeckung von einer Milliarde und darüber hinaus das ganze eigene Vermögen der Unternehmung nicht ausreichen, um alle Schäden abzudecken, eine sogenannte Grossschadenrege- lung treffen. Damit wird der noch ungedeckte Schaden zu Lasten des Bundes zu vergüten sein.
Zum Problem der Schäden im Ausland infolge eines Reak- torunglückes in der Schweiz: Wir lassen diese Haftung für die fünf Kernkraftwerke in unserem Land auch zugunsten möglicher Geschädigter im Ausland gelten, aber im wesent- lichen nach dem Gegenrechtsprinzip, das heisst dort, wo auch eine summenmässig unbeschränkte Haftung besteht, kann man unsere Haftpflichtleistungen voll in Anspruch nehmen. Das ist jetzt in der Bundesrepublik Deutschland der Fall, war es aber, als wir vor einigen Jahren unser Kernenergiehaftpflichtgesetz geschaffen haben, noch nicht. Im übrigen aber hat man in unseren Nachbarländern sum- menmässige Beschränkungen von 50 Millionen Franken, und damit bleibt auch die Haftung unserer Kernkraftwerke für Schäden, die von ihnen ins Ausland hinaus verursacht werden könnten, auf diese 50 Millionen Franken be- schränkt.
Zur Frage, ob man die Versicherungsdeckung (Sockeldek- kung) von einer Milliarde Franken nicht ganz massiv erhö-
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hen könnte und müsste, weil das Beispiel zeige, dass eine Milliarde Franken nur eine beschränkte Deckung biete, ist festzustellen, dass noch andere Leistungen dazu kommen. Die Versicherungswirtschaft ist bei aller weltweiten Rück- versicherung nicht in der Lage, höhere Risiken als diese 400 Millionen Franken, die jetzt gedeckt sind, zu übernehmen. Wir können sie nicht zu höheren Leistungen zwingen, weil es sich um private Gesellschaften handelt. Der Bund hat also keine Möglichkeit, ihnen eine Versicherungspflicht für eine bestimmte Höhe aufzuerlegen.
Wenn wir also - abgesehen von der Bundesversicherung - auch höhere Versicherungsdeckungen auferlegen würden, resultierte daraus für einen Geschädigten keine zusätzliche Deckung, weil dafür kein Versicherer vorhanden wäre.
Und eine Versicherungsdeckung von 100 Milliarden Fran- ken, wie das in einer Interpellation auch angeregt wurde, wäre ganz einfach versicherungsmässig nicht machbar. Kommt dazu, dass sie auch volkswirtschaftlich im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand sicher nicht tragbar wäre.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die jetzt geltende Kombination - Versicherungsdeckung, volle Haftung mit dem eigenen Vermögen und Grossschadenregelung - eine nach den Gegebenheiten optimale Regelung ist, wobei auch wir der Meinung sind, dass der versicherungsmässig abge- deckte Sockel im Zuge der Weiterentwicklung durchaus angehoben werden soll.
Damit zum Bereich der Energiepolitik: Darf ich da einige energiewirtschaftliche Fakten vorausschicken? Einmal die Tatsache, dass der Stromverbrauch seit Jahren zunimmt. Er hat im Jahre 1985 um mehr als 4 Prozent und im vergange- nen Winterhalbjahr 1985/86 um 3,5 Prozent zugenommen. Diese 3,5 Prozent sind ungefähr das langjährige Mittel der Wachstumsrate von Elektrizität im Winterhalbjahr. Es wurde heute in einem Votum gesagt, die Elektrizität sei eine Schlüsselenergie, und das ist durchaus richtig. Es ist eine zum Teil von der Funktion her, von ihrem Einsatz her nicht ersetzbare Energie. Denken wir an Motoren, an Beleuch- tung, an Elektronik und anderes. Ein grosser Teil des Strom- verbrauchs, im Unterschied zum Gesamtenergieverbrauch, entfällt auf die Wirtschaft. Im letzten Jahr waren das etwa 64 Prozent, also nahezu zwei Drittel der Elektrizität. Der Anteil der Kernenergie an der gesamten Stromerzeugung in unserem Land - Sie wissen, das sind gut 50 Milliarden Kilowattstunden jährlich - beträgt gegen 40 Prozent.
Es wurde einmal mehr gesagt, dass wir einen grossen Teil der Kernenergie exportieren. In der Tat: Das ist eine Frage der Jahreszeiten. Aber es ist eine Tatsache, dass wir in vielen Jahren im Winter ein grosses Stromdefizit gehabt hätten ohne diese Produktion von rund 20 Milliarden Kilowattstun- den aus Kernkraftwerken, und dass wir dann Jahr um Jahr im Winterhalbjahr auf massive Stromimporte angewiesen gewesen wären, auch im Januar 1985 bei der grossen Kälte. Nun verläuft der Elektrizitätsverbrauch unterschiedlich. Einerseits ist es durchaus so, dass dank des technischen Fortschrittes der Elektrizitätsverbrauch pro Anwendung zurückgeht. Man kann auf diesem Gebiet noch vieles tun. Da sind die technischen Möglichkeiten bei weiten nicht ausge- schöpft. Auf der anderen Seite aber ist zu beachten, dass dieser Minderverbrauch pro Anwendung, pro Gerät, leider mehr als kompensiert wird durch die steigende Anzahl von stromverbrauchenden Geräten und Anlagen. Nehmen wir doch einmal einen Augenschein bei uns selbst vor, gerade hier an diesem Pult, und das ist ja eine Kleinigkeit! Vor einem Jahr war da noch eine mechanische Hebevorrich- tung; jetzt geht das mit Strom. Das ist nur ein kleines Beispiel. Die Anzahl der stromverbrauchenden Geräte nimmt mehr zu als die Einsparung, die die neuen Technolo- gien pro Anwendung mit sich bringen. Und das führt per saldo dann zu einer permanenten Zunahme des Elektrizi- tätsverbrauchs. Kommt hinzu, dass wir verschiedene Opera- tionen der öffentlichen Hand vornehmen, so auch die Förde- rung des öffentlichen Verkehrs. Wir nehmen an, dass die Förderung des öffentlichen Verkehrs, die wir so eindrück- lich bei der Waldsterben-Debatte postuliert haben, auch
heute noch Ihr Wille sei. Das braucht Strom! Andere Umweltschutzmassnahmen wie Gewässerschutz benötigen ebenfalls Strom.
Nun gibt es aber - und daran besteht überhaupt kein Zweifel - ganz markante Stromeinsparungsmöglichkeiten, und die schöpfen wir nicht aus. Das sagt der Bundesrat nicht erst heute, das habe ich hier im Jahre 1981 für den Bundesrat bereits mit allem Nachdruck gesagt, als wir Ihnen die Bot- schaft für die Grundsatzorientierung in der Energiepolitik mit einem Energieverfassungsartikel präsentierten. Was wir dort sagten und dann später in drei weiteren Botschaften zur Rahmenbewilligung Kaiseraugst, zu den beiden Volksin- itiativen konkretisierten in bezug auf Sparmöglichkeiten, gilt noch. Daran haben wir keine Abstriche zu machen. Das war damals richtig, das ist heute richtig. Und dieses Unglück von Tschernobyl bestätigt nur, dass das Schweizervolk und die 26 Stände gut beraten gewesen wären, wenn sie am 28. Februar 1983 dem Bund - man hat heute zu Recht davon gesprochen - zusätzliche Kompetenzen für ein Tätigwerden auf diesem Gebiet eingeräumt hätten, wie wir es ihnen empfohlen haben. Ich erinnere mich noch gut, wie ich damals so ziemlich allein im Regen stand bei der Vertretung dieser Verfassungsvorlage an etwa 20 bis 30 Orten in unse- rem Land. Ich erinnere mich auch noch gut, wie gross das Interesse war, wenn da irgendwo mit mir zusammen 18 Per- sonen anwesend waren, um anzuhören, was der Vertreter des Bundesrates zu berichten hatte über eine neue Orientie- rung in der Energiepolitik, über die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Szenarien und Perspektiven für das Jahr 2000.
Wir wollen nicht zurückblenden; das ist Geschichte, das ist geschehen. Ich möchte damit lediglich sagen: Der Bundes- rat hat seit Jahr und Tag, seit wir zu Beginn der achtziger Jahre eine Energiepolitik erarbeiteten aufgrund der Unterla- gen, die in den siebziger Jahren (Gesamtenergiekonzeption) aufgearbeitet worden waren, diese Energiepolitik mit allen verfügbaren Mitteln verfolgt. Aber man hat uns zum Teil diese Mittel verweigert.
Die Eidgenössische Energiekommission, die sogenannte Kommission Caccia, hat sich seit Jahren auch mit dem Problem der möglichen Energie- und insbesondere Strom- sparmassnahmen beschäftigt. Sie hat die Massnahmen, die in Betracht fallen, untersucht. Sie kennen den Bericht vom letzten Jahr. Tarifpolitische Massnahmen sind etwa im Sinne einer Grenzkostentarifierung denkbar. Ich will darauf nicht eingehen. Jene unter Ihnen, die sich näher orientieren wol- len, möchte ich bitten, dies im Gesamtbericht - wir haben das dort einlässlicher dargelegt - nachzulesen. Dann sind auch technische Vorschriften denkbar; wir haben solche zu einem wesentlichen Teil in das energiepolitische Tätigkeits- programm eingepackt, das jetzt seit 1985 läuft.
Wir haben auch die Perspektiven in bezug auf die Strom- nachfrage neu errechnet, auch aufgrund von Unterlagen, die uns die Universität Genf lieferte. Wir stellen fest, dass bei einem unbeeinflussten Verlauf, ohne zusätzliche Massnah- men, die Stromnachfrage bis zum Ende dieses Jahrhunderts ansteigt. Wollen Sie unsere energiepolitischen Zielsetzun gen beachten: diese Perspektiven und energiepolitischen Instrumentarien sind immer ausgerichtet auf das Jahr 2000, also möglichst realitätsbezogen. Wir müssen feststellen, dass ohne Massnahmen in diesem Bereich bis Ende dieses Jahrhunderts die Stromnachfrage über die ganze Zeit im Mittel jährlich um etwa zwei Prozent zunehmen dürfte. Wir haben verschiedene Möglichkeiten, das im Sinne von Reduktionen zu beeinflussen. Mit Grenzkostentarifierungen könnte man etwa vier Prozent, mit massvollen Vorschriften etwa drei Prozent, mit scharfen Vorschriften, die auch hart durchgesetzt würden, etwa 15 Prozent einsparen, und eine Kombination von Grenzkostentarifierungen und verschärf- ten Vorschriften könnte einen Minderverbrauch von etwa 17 Prozent ergeben. In diesem Falle aber, und das ist zur Kenntnis zu nehmen, bliebe eine Wachstumsrate von jähr- lich etwa 0,8 Prozent. Welches ist die Folgerung, die wir daraus ziehen müssen? Dass wir auch mit einschneidenden Sparmassnahmen im Elektrizitätsbereich weiterhin einen
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steigenden Verbrauch haben werden. Man wird zwar diese Zuwachsquoten reduzieren können, es wäre aber nicht möglich, den Anteil, den wir an Strom aus den fünf Kern- kraftwerken beziehen, einfach wegzusparen. Das wäre anhand dieser Perspektiven, die wir wieder neu erarbeitet haben, nicht möglich.
Wie soll der Strom beschafft werden? Gibt es bald Alternati- ven zu den Kernkraftwerken mit ihren 20 Milliarden Kilowatt- stunden? Da müssen wir feststellen, dass die nicht-nuklea- ren Stromerzeugungsmöglichkeiten aus ganz verschiede- nen Gründen begrenzt sind. Ich will auf das Problem der weitern Nutzung der Wasserkraft nicht eintreten, aber unsere Unterlagen sagen aus, dass 90 Prozent der über- haupt für die Energieerzeugung nutzbaren Wasserkräfte genutzt sind. Wir wissen, dass wir allenfalls noch weitere drei Milliarden Kilowattstunden erzeugen könnten, zur Hälfte durch technische Erneuerung von bestehenden Anla- gen. Das wurde hier auch erwähnt. Ich sage Ihnen auch in aller Liebenswürdigkeit: «Bei Philippi sehen wir uns wie- der». Das setzt nämlich eine weitere Revision des eidgenös sischen Wasserrechtsgesetzes voraus (sie ist vorbereitet) mit einer Modifikation des Heimfallrechtes. Bei den heutigen Heimfallbestimmungen des eidgenössischen Wasserrechts- gesetzes - mit dem entschädigungslosen Heimfall der hydraulischen Anlagen nach 80 Jahren bis und mit Turbine und gegen billige Entschädigung ab Generator - finden Sie keine Produzenten, die in den letzten zehn oder zwanzig Jahren noch markante und aufwendige Investitionen für die Erhöhung des Wirkungsgrades tätigen wollen. Wir werden Ihnen diese Vorlage bringen. Das ist der zweite Teil der Wasserrechtsrevision. Ich möchte Sie bitten, seien Sie dann konsequent und denken Sie dann an das Energiesparen und die bessere Nutzung der bereits genutzten Wasserkräfte. Ich hoffe, man denke vor allem auch in den mir so nahestehen- den Kantonen in den Berggebieten daran, dass es hier um nationale Aufgaben geht.
Zum Problem der weitern Nutzung fossiler Energien: Bei den konventionell-thermischen Kraftwerken stellt sich das Problem der Luftverschmutzung. Ich lege Wert auf unge- trübte Kollegialität mit Herrn Egli und möchte ihm nicht weitere Probleme - er hat sonst schon genug - verursachen. Die Nutzung fossiler Energieträger in dezentralen Wärme- Kraft-Kopplungsanlagen ist eine weitere Möglichkeit; die Kommission Caccia hat sich damit auch beschäftigt. Hier muss der Marktzutritt für dezentrale Produktionen geregelt werden. Es kann daraus ein Beitrag an die Stromversorgung erwartet werden. Wir dürfen ihn aber, wenn wir nicht unrea- listisch sein wollen, mengenmässig nicht überschätzen. Bei den neuen Energien - die Sonnenenergie wurde bereits erwähnt - wollen wir mit allen möglichen Forschungsan- strengungen vorankommen. Aber auch hier ist ein Durch- bruch nicht abzusehen.
Zusammenfassend zum Strombedarf einerseits und zur Ver- fügbarkeit von Elektrizität andererseits: Wir können mit Tarifmassnahmen, mit technischen Vorschriften, wie sie jetzt in diesem Tätigkeitsprogramm Bund/Kantone ja bereits enthalten sind, die Zunahme der Stromnachfrage in unse- rem Land mittelfristig, also in diesem Jahrhundert, zwar sicher bremsen, und wir müssen das tun. Aber wir können nicht jede Zunahme verhindern, es sei denn, wir würden auf die Substitution verzichten und wieder zurückgehen zum Erdöl. Das aber wäre keine konsequente Politik. So müssen wir feststellen, dass mittelfristig verfügbare Alternativen zur nuklearen Stromproduktion in diesem Ausmass nicht ver- fügbar sind.
Und damit einige Ausführungen zum Problem des Ausstiegs aus der Kernenergie: Die Diskussion hat sich doch in der Richtung kanalisiert, dass man kaum einen sofortigen oder kurzfristigen Ausstieg erwartet. Es wurde das Jubiläumsjahr 1991 genannt, man spricht in Anlehnung an das schwedi- sche Modell vom Jahr 2010. Wenn wir auf unsere eigenen Kernenergieproduktionskapazitäten verzichten wollten, bliebe in einer näheren Zukunft für die Sicherung der Strom- versorgung nichts anderes übrig als der Import von Elektrizi- tät aus dem Ausland und praktisch aus französischen Kern-
kraftwerken, aus diesem Lande, wo die weitere Erstellung von Kernkraftwerken vorangetrieben wird. Wollte man aber konsequent auf nukleare Energie verzichten - und zwar schon bald - und unsere eigenen Kernkraftwerke in einer näheren Zukunft stillegen, müsste man wohl auch auf den Import aus den benachbarten Ländern verzichten. Denn es ist gerade im Hinblick auf die Sicherheitsprobleme kaum einzusehen, was gewonnen werden könnte, wenn wir die eigenen Werke einer sehr scharfen Kontrolle unterziehen und schon in bezug auf die Konstruktion usw. sehr weitge- hende Anforderungen stellen, unsere Kernkraftwerke jedoch ersetzen würden durch Produktionsstätten im Aus- land, die uns beliefern, die aber unserer Einwirkung, unserer Kontrolle und Ueberwachung entzogen wären.
Wenn wir auch auf den Stromzukauf aus Frankreich - das macht man ja jetzt, es wurden zehnjährige Verträge abge- schlossen - verzichten würden und aus ökologischen Gründen, die der Bundesrat voll teilt, nicht noch Wesentli- ches an hydraulischer Energie gewinnen könnten, wäre eine rasche, markante Stromverknappung absehbar. Ein Auswei- chen auf ausländische Stromquellen könnte nur zu einer Milderung, aber nicht zu einer Behebung dieser entstehen- den Versorgungslücke - es geht um fast 40 Prozent der Stromproduktion - führen.
Zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen will ich wenig sagen, weil wir dazu noch wenig sagen können. Es wurden zwar bereits Untersuchungen gemacht - durch die Energie- kommission, den Nationalfonds -, allerdings nicht für eine langfristige Ersetzung von Kernenergie, sondern für einen eher kurzfristigen Ausfall in der Stromversorgung. Auf der Hand liegt, dass diejenigen Unternehmungen in unserem Land, die in ihrer Produktion und Fabrikation besonders energieintensiv sind, und andererseits diejenigen Unterneh- mungen, die Anlagen und Geräte herstellen, welche vor allem im Gebrauch energieintensiv sind, davon am meisten betroffen würden; strukturelle Schwierigkeiten wären zwei- fellos unvermeidbar. Bis zu einem gewissen Punkt wäre auch absehbar, dass die internationale Wettbewerbsfähig- keit, vor allem gegenüber denjenigen Ländern, die in der Stromversorgung keine ähnlichen Probleme haben, betrof- fen würde.
Nun zum Modell Schweden. Es wurde hier, und ich war davon positiv beeindruckt, nicht ein sofortiger oder kurzfri- stiger Ausstieg aus der Kernenergie verlangt, sondern eher ein mittelfristiges, ins nächste Jahrhundert hineinreichen- des Vorgehen, und es wurde das schwedische Modell ange- rufen. Sie wissen, um was es geht: Die schwedische Regie- rung ist entschlossen, bis zum Jahr 2010 die Energieversor- gung des Landes unabhängig zu machen von Kernkraftwer ken, also Kernkraftwerke stillzulegen. Die Regierung stützt sich auf eine konsultative Volksabstimmung und auf Beschlüsse des schwedischen Parlamentes von 1980 bzw. 1981, wobei übrigens in Schweden gegenwärtig der Anteil der Kernenergie an der Stromversorgung mit etwa 50 Pro- zent höher ist als in der Schweiz. Die schwedische Regie- rung beabsichtigt, dem schwedischen Parlament bis etwa zum Jahr 1990 ein Programm vorzulegen für zusätzliche Energiesparmassnahmen - das, was wir bereits in Arbeit haben - und für neue Energietechniken, alternative und andere. Und nachher, bis zum Jahre 1995, will man dann dem Parlament einen eigentlichen Plan für die schrittweise Ausserbetriebsetzung der Kernkraftwerke - zu realisieren bis 2010 - unterbreiten. Wir müssen also feststellen, dass das schwedische Modell zwar in der langfristigen Zielset- zung und auch in der Etappierung für weitere Schritte festgelegt, dass es aber nicht konkretisiert ist. Wir werden die schwedischen Arbeiten, die mindestens in Europa eine gewisse Modellfunktion haben, weiterhin genau verfolgen. Wir werden dortige Erkenntnisse mit unseren eigenen Ueberlegungen austauschen. Ein Aktionsplan in unserem Lande für einen Ausstieg aus der Kernenergie in einer nähe- ren Zukunft wäre aber nicht machbar. Auch diese Frage wird der Bundesrat im Gesamtzusammenhang energiepolitischer Fragen - darin nimmt die Kernenergie einen abgegrenzten Platz ein - fachmännisch abklären lassen. Abzuklären sind
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insbesondere die langfristigen Konsequenzen, über die wir zur Zeit noch zu wenig wissen.
Nun noch einige Ausführungen zu unserem energiepoliti- schen Programm. Wir haben ein energiepolitisches Pro- gramm! Sie kennen auch die tragenden Postulate: Sparen - das steht im Zentrum -, Substituieren - daran müssen wir festhalten -, Forschen und Vorsorgen. Dieser schwere Unglücksfall, der uns und so viele Menschen in Europa und auf der Welt beschäftigt, kann nur eine Bestätigung der Notwendigkeit sein, auf diesem Weg konsequent und nach- haltig weiterzumachen. Daran arbeiten wir seit Jahren. Wir versuchten es instrumental, mit einem Verfassungsartikel, der uns mehr Bundesmöglichkeiten gegeben hätte; das ist nicht gelungen. Der Bundesrat war nicht untätig. Vier Monate nach dem negativen Volksentscheid haben wir im Bundesrat bereits das sogenannte Multipack beschlossen und in die Wege geleitet. Seit mehr als einem Jahr läuft mit den Kantonen das energiepolitische Tätigkeitsprogramm Bund-Kantone, das 21 Massnahmen umfasst - je ein Drittel Kanton, je ein Drittel Bund, ein Drittel beide zusammen. Wir haben nie Zweifel daran gelassen, dass die Frage eines nochmaligen Anlaufes für einen Energieverfassungsartikel davon abhängig ist, ob wir auf diesem anderen Weg, eben mit den Kantonen, zu den gleichen energiepolitischen Zie- len kommen. Die Kantone wissen und respektieren das. Ich habe in der Oeffentlichkeit, auch in diesem Saal gesagt, dass eine Zwischenbilanz mit den kantonalen Regierungen in diesem Sommer - das wurde nicht jetzt festgelegt, son- dern vor mehr als einem Jahr - darüber entscheiden wird, ob wir im Bundesrat die Frage eines Energieverfassungsarti- kels neu aufgreifen werden oder nicht. Mit dieser Frage wird sich der Bundesrat befassen, sobald die Zwischenbilanz - wie gesagt in diesem Sommer - erstellt ist.
Alternativenergien, rationelle Energieverwendung: Sie wur- den hier zu Recht auch aufgerufen. Ich darf mit aller Zurück- haltung sagen: Der Bundesrat wollte seine Aufwendungen für die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich ganz markant anheben, von etwa 120 Millionen auf etwa 230 Mil- lionen. Sie kennen das Rezept: Das wollten wir mit der von den eidgenössischen Räten leider abgelehnten Energie- Wust machen, indem wir vom Ertrag von etwa 400 Millionen, die man etwa vorausschätzen konnte, 230 Millionen - das stand in der Botschaft des Bundesrates - für Energiefor- schungszwecke verwenden wollten.
Das stand nicht in einer Botschaft des Bundesrates vom Jahre 1985, sondern vom Jahre 1981. Wir hatten keinen Erfolg damit. Trotzdem sieht das Energieforschungskonzept des Bundesrates vom Jahre 1984 eine anhaltende, markante Erhöhung der Forschungsaufwendungen des Bundes vor, um etwa 50 Prozent in den nächsten Jahren, von heute 50 auf etwa 75 bis 80 Millionen Franken. Dies für die nichtnu- kleare Energieforschung, insbesondere im Bereich Sonnen- energie, neue Energien, Alternativenergien. Da wollen wir anheben, währenddem wir die übrigen Forschungsaufwen- dungen stabil halten, also ganz im Sinne von Voten, die auch gefallen sind. In der Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai dieses Jahres - Sie haben sie vielleicht noch nicht - haben wir dargelegt, dass wir im bundeseigenen Bereich, bei den Bundesbauten, die verschiedensten Verwendungs- möglichkeiten neuer Energietechniken mit 20 Millionen Franken fördern wollen.
Nun ein letztes zum Elektrizitätswirtschaftsbereich: Im Elek- trizitätsbereich drängen sich Sparmassnahmen auf. Sie wis- sen, dass die Politik des Bundesrates immer dahin ging, Kernkraftwerke nur nach Massgabe eines ausgewiesenen Bedarfes, nicht auf Vorrat, zu erstellen. Ich erinnere Sie an die Botschaft Kaiseraugst. Deshalb halten wir auch beim Entwurf für ein neues Kernenergiegesetz an einem Bedarfs- nachweis fest. Wir haben zusammen mit den Kantonen geprüft, ob im Rahmen des Tätigkeitsprogrammes Bund/ Kantone die Kantone, im Zusammenwirken mit dem Bund, die notwendigen Stromsparmassnahmen realisieren könn- ten; dies als Alternative zu einem Bundesgesetz über die Elektrizitätswirtschaft. Das ist gegenwärtig im Vernehmlas- sungsverfahren bei den Kantonen. Die Kantone haben jetzt -
èben läuft die Vernehmlassungsfrist ab - Stellung zu bezie- hen, zu erklären, ob sie bereit sind, im Rahmen ihrer Gesetz- gebung das Mögliche und Nötige zu tun. Die Alternative dazu wäre der Erlass eines Bundeselektrizitätswirtschafts- gesetzes. Nach Auswertung der Vernehmlassungen der Kantonsregierungen und nach der Zwischenbilanz über das Tätigkeitsprogramm wird der Bundesrat den Grundsatzent- scheid fällen und Ihnen gegebenenfalls eine Vorlage bringen.
Darf ich zusammenfassend feststellen: Der Bundesrat hat eine Energiepolitik seit vielen Jahren. Wir haben auch nach der Verwerfung des Verfassungsartikels nicht aufgegeben, sondern die gleichen Ziele mit andern Mitteln im Zusam- menwirken Bund/Kantone verfolgt. Die bisher überblickba- ren Resultate sind positiv. Eine definitive Zwischenbilanz kann aber erst in einigen Wochen erstellt werden. In dieser Energiepolitik - damit komme ich zum letzten Abschnitt - des Bundesrates nimmt die Kernenergie einen abgegrenz- ten Platz ein, aus dem einfachen Grunde, weil wir sie haben. Wir haben fünf Kernkraftwerke, die in der ganzen Produk- tion - ich habe es genannt - ihre Bedeutung haben.
Die Rahmenbewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst - die Frage wurde gestellt - könnte vom Bundesrat nicht widerrufen werden. Diese Rahmenbewilligung wurde durch das Parlament genehmigt. Der Bundesrat kann einen sol- chen Erlass nicht widerrufen. Die andere Frage ging dahin, ob die Standortbewilligung, die zu Beginn der siebziger Jahre für ein Kernkraftwerk Kaiseraugst erteilt wurde, vom Departement widerrufen werden könnte. Das ist auch nicht möglich. Nach der Erteilung und Genehmigung der Rah- menbewilligung ist ein Widerruf der Standortbewilligung nicht möglich.
Hingegen ist zu beachten - ich habe das schon wiederholt gesagt -: Es besteht ein faktisches und praktisches Morato- rium in bezug auf das Kernkraftwerk Kaiseraugst wegen der Tatsache, dass erst noch das sogenannte nukleare Baube- willigungsverfahren durchgeführt werden muss. Das ist noch gar nicht im Gange, weil zuerst die Projektunterlagen und dann das Gesuch zuhanden der Bundesstellen - der Bundesrat ist dafür zuständig - erarbeitet werden müssen. Es wird einige Jahre dauern, jedenfalls bis zum Jahre 1988/ 89, bis ein solches nukleares Baubewilligungsverfahren auf Bundesebene durchgeführt werden kann. Bis dahin aber werden Ursachen und Auswirkungen des Unglücks von Tschernobyl bekannt sein, soweit sie überhaupt bekannt werden. Sie werden insbesondere von unseren Fachleuten ausgewertet sein, und man wird daraus Folgerungen ziehen können. Im Rahmen eines jeden Baubewilligungsverfah- rens, der bisherigen und allfälliger künftiger, müssen alle Sicherheitsfragen umfassend abgeklärt werden. Das ist bei der Rahmenbewilligung nicht der Fall, weil es nur um die Bedarfsfrage geht. Aber beim nuklearen Baubewilligungs- verfahren müssen, wie gesagt, alle Sicherheitsfragen geklärt und allenfalls auch alle notwendigen Schutzmassnahmen angeordnet werden, so dass Gewähr dafür geboten ist - wenn Sie dem Bundesrat Vertrauen schenken, dass er sich an seine gesetzlichen Pflichten hält -, dass die Erfahrungen, die Erkenntnisse über Ursachen und Auswirkungen des Unglücks von Tschernobyl beim Entscheid über den Bau eines neuen Kernkraftwerkes - auch wenn es nicht Kaiser- augst wäre, sondern ein anderes - voll und ganz berücksich- tigt werden.
Dazu noch eine Bemerkung: Der Bundesrat hat nie den Bedarf für ein weiteres Kernkraftwerk bejaht; er hat gar nicht dazu Stellung genommen. Wenn er für ein weiteres Kern- kraftwerk den Bedarf bejahte, so müsste auch dieser Entscheid wieder vor das Parlament kommen, weil es eine genehmigungsbedürftige Rahmenbewilligung wäre. Die Elektrizitätswirtschaft ist jetzt übrigens seit einem Jahr daran, die Bedarfsfrage neu aufzuarbeiten. Wir erwarten zu Beginn des nächsten Jahres einen Bericht. Der Bundesrat wird dann die Bedarfsfrage aufgrund dieser neuen und anderer Unterlagen neu überprüfen, neu beurteilen. In die- sem Zusammenhang werden auch alle anderen Fragen der künftigen Gestaltung der Energiepolitik zu prüfen sein.
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Darf ich zu dieser Energiepolitik noch ein Letztes sagen. Wir haben in bezug auf Instrumente und Massnahmen nie eine starre Energiepolitik betrieben. Im Gegenteil: Wir haben seinerzeit eine konsequente, langfristig ausgerichtete Energiepolitik erarbeitet und seither durchgezogen in bezug auf die zu verfolgenden Zielsetzungen. Diese finden Sie in den energiepolitischen Perspektiven des Bundesrates vom Jahre 1981 und in den seitherigen Anpassungen. Ich glaube, mit diesen Ausführungen und mit dem Gesamtbericht des Bundesrates sollten die gestellten Fragen umfassend beant- wortet sein.
Gestatten Sie mir eine Schlussbemerkung: Der Bundesrat kennt und er teilt die Betroffenheit, die dieses schwere Unglück von Tschernobyl in unserem Lande und weit dar- über hinaus ausgelöst hat. Er versteht die Besorgnis und Angst unserer Bevölkerung. Der Bundesrat nimmt auch Anteil am schweren Leid, das viele Menschen in diesem Zusammenhang betroffen hat.
Wir werden alle Erkenntnisse der Ursachen und der Auswir- kungen dieses Unglücksfalles mit aller Sorgfalt abklären lassen. Der Bundesrat wird daraus alle Folgerungen, die sich ergeben, ziehen und gebotene Massnahmen treffen - im Hinblick auf die Produktion von Kernenergie bei uns, in bezug auf Sicherheitsvorkehren, Notfallmassnahmen, in bezug auf die Energiepolitik. Darüber hinaus sind auf inter- nationaler Ebene grenzüberschreitende Regelungen not- wendig in bezug auf die Konstruktion, die betriebliche Sicherheit, Information, Notfallmassnahmen und natürlich auch in bezug auf die Schadendeckung, dies unter Wahrung der Souveränität der Länder.
Der Bundesrat wird an der Energiepolitik - ausgerichtet auf Sparen, Substituieren, Forschen und Vorsorgen - zielge- richtet und mit Nachdruck festhalten. Er bedarf hiefür aber auch der Mitwirkung der eidgenössischen Räte, der Bevöl- kerung, der Kantone und auch der Wirtschaft. Das ist eine epochale Aufgabe. Wir alle sind davon betroffen, und wir alle sind davon angesprochen. (Beifall)
Präsident: Die Interpellanten haben nun Gelegenheit zu erklären, ob sie von der Antwort befriedigt sind.
Weder-Basel: Wenn ich die bundesrätlichen Ausführungen zu meiner und zu allen anderen Interpellationen zusammen- fasse, so stelle ich fest, dass nach Auffassung des Bundesra- tes seine bisherige Politik richtig war. Die bisherige Energie- politik wird fortgesetzt. Anno 2010 oder etwas später können wir dann weitersehen. Auf die Sorgen und Aengste der Schweizer Bevölkerung wird wohl in Worten eingegangen, aber die Sorgen und Aengste werden nicht ernst genom- men. (Präsident: Herr Weder, es handelt sich um eine Erklä- rung, nicht um eine Diskussion.)
Ich stelle fest, dass der Bundesrat ganz offensichtlich nicht begriffen hat, dass jetzt eine Umkehr und eine Abkehr von der Atomenergie notwendig ist.
In bezug auf das Kernkraftwerk Kaiseraugst will ich darauf hinweisen, dass es Ihrem Departement, Herr Bundesrat Schlumpf, möglich wäre, die Bewilligung zu widerrufen respektive den Widerruf über den Nationalrat wieder einzu- leiten.
Ich möchte das an dieser Stelle korrigiert wissen. Ich bedaure, dass wir jetzt nicht mehr Zeit haben, über ein paar Punkte zu reden. Aber ich nehme das hin, ich will mich in der Diskussion dann wieder melden. (Unruhe im Saal)
Präsident: Sind Sie befriedigt?
Weder-Basel: Nein, in keiner Art und Weise. Das wäre ja gelacht, wenn ich jetzt noch befriedigt wäre!
Präsident: Frau Deneys ist teilweise befriedigt. Herr Carob- bio ist nicht befriedigt. Herr Schmidhalter ist teilweise befrie- digt. Frau Fetz erklärt sich nicht befriedigt und sehr enttäuscht. Herr Günter ist nicht befriedigt. Herr Villiger ist teilweise befriedigt. Herr Leuenberger Moritz ist nicht befrie- digt. Herr Hubacher ist völlig unbefriedigt. Herr Oehen
erklärt sich befriedigt und dankt. Herr Jaeger ist nicht befrie- digt. Herr Spälti ist teilweise befriedigt. Frau Morf ist nicht befriedigt. Herr Ruffy ist nicht befriedigt. Herr Humbel ist teilweise befriedigt. Herr Longet ist nicht befriedigt. Frau Mauch ist nicht befriedigt. Herr Ogi ist befriedigt. Herr Ruf- Bern ist nicht befriedigt.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 21.05 Uhr La séance est levée à 21 h 05
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Dringliche Interpellationen betreffend Reaktorunfälle Interpellations urgentes concernant les accidents nucléaires
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Anno
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Session
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Conseil
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Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
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Séance
Seduta
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Datum 16.06.1986 - 14:30
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