Radio und Fernsehen. Motionen
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Radio- und Fernsehgesetzgebung zu gewinnen. Dabei darf die künftige Rechtsordnung nicht unverhältnismässig präju- diziert werden.
Für die definitive Ausgestaltung der künftigen Ordnung sind Versuche mit regionalem Fernsehen indessen kaum sinnvoll und notwendig. Sie könnten voraussichtlich nicht vor 1987 beginnen. Bezogen auf das Gesetz wäre die Beobachtungs- zeit demnach zu kurz.
Die Befürworter für eine sofortige Einführung machen gel- tend, dass die immer stärker werdende ausländische Kon- kurrenz sowie die Abwanderung von «Werbemillionen ins Ausland» schweizerisches Regionalfernsehen dringlich machen. Somit stellt sich die Frage, ob ein Zuwarten bis zum Inkrafttreten des Radio- und Fernsehgesetzes die Ein- führung des Regionalfernsehens verunmöglicht oder zumindest stark gefährdet.
Sicher stellt die ausländische Konkurrenz einen nicht zu unterschätzenden Faktor dar. Diese ausländischen Statio- nen und insbesondere jene, welche ihre Sendungen über Satelliten anbieten, haben aber ein grosses, weite Teile Westeuropas erfassendes Verbreitungsgebiet, das es verun- möglicht, ein Programm spezifisch für jenen Raum anzubie- ten, den das Regionalfernsehen abdecken will. Das Produkt ist derart verschieden, dass von einer echten Konkurrenzie- rung nicht gesprochen werden kann, vorausgesetzt, dass man tatsächlich ein auf eine Region ausgerichtetes Fernse- hen machen will. Das Verbreitungsgebiet der ausländischen Stationen hat auch zur Folge, dass deren Programme für eine Werbung, die regional ausgerichtet ist, wenig attraktiv erscheinen. Die Streuverluste wären zu gross und die Wer- bung zu teuer. Die Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen, vor allem dann nicht, wenn man jene Werbemög- lichkeiten in Betracht zieht, welche bereits heute für regio- nale Werbung zur Verfügung stehen.
Ein Bundesbeschluss könnte Nachteile für die Erarbeitung des Radio- und Fernsehgesetzes haben, unabhängig davon, ob er dringlicher oder nicht dringlicher Natur ist. Ueber regionales Fernsehen kann kaum isoliert entschieden wer- den. Es kann, im Gegensatz zum Satellitenfernsehen, einen bestimmenden Einfluss auf die Veranstaltung von Fernse- hen auf der lokalen und sprachregional/nationalen Ebene haben. Angesichts der verfügbaren Frequenzen könnte die Einführung von drahtlos verbreitetem Regionalfernsehen zur Folge haben, dass in weiten Teilen der Schweiz kein zusätzliches lokales oder nationales Fernsehen veranstaltet werden könnte. Regionalfernsehen gehört deshalb in einen grösseren Zusammenhang, der zweckmässiger in einem umfassenden Gesetz geregelt werden kann.
Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die erwähnten Motionen dargelegt hat, könnte bei einer sekto- riellen Regelung des Regionalfernsehens in Form eines Bundesbeschlusses der Wille, eine gesamtheitliche Lösung zu erarbeiten, erlahmen. Sodann könnten die Arbeiten am Radio- und Fernsehgesetz wegen der beschränkten perso- nellen Mittel verzögert werden. Die verfügbaren Kräfte und Mittel sollten auf die laufenden Gesetzgebungsarbeiten kon- zentriert werden, um das Gesetz möglichst rasch zu behan- deln und in Kraft zu setzen. Der Bundesrat hat die Absicht, dem Parlament möglichst bereits im Verlaufe 1987 den Entwurf für ein solches Gesetz zu unterbreiten.
Diese und weitere Fragen bedürfen einer sorgfältigen Prüfung im Gesamtzusammenhang. Der Bundesrat möchte deshalb nicht einen verbindlichen Auftrag, sondern einen solchen zur Prüfung des Anliegens entgegennehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
85.460
Motion der sozialdemokratischen Fraktion
Radio und Fernsehen. Dringlicher Bundesbeschluss Motion du groupe socialiste Radio et télévision. Arrêté fédéral urgent
Wortlaut der Motion vom 12. Juni 1985
Der Bundesrat wird beauftragt, innert dreier Monate einen dringlichen Bundesbeschluss über vorsorgliche Regelun- gen auf dem Gebiet von Radio und Fernsehen vorzulegen, der gestützt auf Artikel 55bis BV folgende Punkte enthält: 1. Die geordnete und rechtmässige Entwicklung des Radio- und Fernsehwesens sowie anderer öffentlicher fernmelde- technischer Verbreitungsformen unter Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers bei der künftigen Rechtssetzung muss sichergestellt werden.
Bis zum Inkrafttreten eines Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen sind lediglich provisorische und befristete Neuzulassungen und Aenderungen unter Ausschluss jegli- cher Entschädigungspflicht möglich. Dabei ist der Bestand und die Entwicklung einer nationalen Sendeanstalt mit repräsentativer und breit abgestützter Trägerschaft zu sichern. Wo neue Veranstalter zugelassen werden, ist für publizistischen Wettbewerb zu sorgen.
Zur Vorbereitung, Antragstellung, Ueberwachung und Planung der unter den dringlichen Bundesbeschluss fallen- den Entscheidungen wird ein repräsentativ zusammenge- setzter Medienrat eingesetzt, welcher dem Bundesrat zuhanden der Bundesverwaltung jährlich einen Bericht über die Mediensituation zur Kenntnisnahme vorlegt.
Texte de la motion du 12 juin 1985
Le Conseil fédéral est chargé de présenter, dans un délai de trois mois, un arrêté fédéral urgent réglementant, à titre préventif, le domaine de la radiodiffusion et de la télévision; cet arrêté, fondé sur l'article 55bis cst., devra contenir les points suivants:
Le développement bien ordonné et légal de la radio et de la télévision, ainsi que d'autres formes de diffusion publique par les techniques de télécommunication, doit être garanti, la liberté de décision du Parlement étant préservée en ce qui concerne l'élaboration future de la législation.
Seules des autorisations et des modifications provisoires, pour une durée déterminée, sont possibles jusqu'à l'entrée en vigueur d'une loi fédérale régissant la radio et la télévi- sion, toute espèce d'obligation de dédommagement étant exclue. En l'occurrence, l'existence et le développement d'un institut national d'émission, dont le «support» soit représentatif et largement étayé, doivent être garantis. Lors- que de nouveaux émetteurs seront autorisés on veillera à ce que la concurrence soit assurée, en matière journalistique. 3. Pour préparer, proposer, surveiller et planifier les déci- sions qu'implique l'arrêté fédéral urgent, un conseil des médias, composé de manière représentative, sera mis en place. Celui-ci soumettra chaque année au Conseil fédéral, pour son information mais à l'intention de l'Assemblée fédé- rale, un rapport sur la situation des médias.
Sprecher - Porte-parole: Stappung
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N
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Schriftliche Begründung - Développement par écrit Nach der Annahme des Radio/TV-Artikels durch das Volk Ende 1984 sollte möglichst bald eine gesetzliche Regelung für die elektronischen Medien getroffen werden. Ein Radio/ TV-Gesetz kann jedoch selbst bei optimistischer Sicht erst Anfang der neunziger Jahre in Kraft treten. Bis dahin stehen bereits wichtige Entscheidungen an, so dass die Gefahr von präjudizierenden Beschlüssen besteht (Satelliten-TV, Aus- laufen der RVO, Regionalfernsehen usw.). Damit die Entscheidungsfreiheit des Parlaments erhalten bleibt, sind durch einen Dringlichen Bundesbeschluss Vorkehren für eine geordnete und rechtmässige Entwicklung des Radio- und Fernsehwesens zu treffen.
Dabei geht es nicht darum, eine Nullösung bis zum Inkraft- treten eines Radio- und Fernsehgesetzes zu treffen. Entwicklung soll in einem fest abgesteckten Rahmen mög- lich sein. Das Volk hat ja gesagt zu einer gestaltenden, aktiven Medienpolitik. Es hat sich damit gegen ein «Laissez- faire» à la USA oder Italien ausgesprochen. Es dürfen des- halb keine zusätzlichen «Faits accomplis» geschaffen werden.
Obwohl seit Jahren verschiedene Vorschläge für Regelun- gen im Medienbereich vorliegen (Presseförderung, Medien- gesamtkonzept), fehlt nach wie vor eine umfassende Medienpolitik. Bei den privatwirtschaftlichen Printmedien hat sich die Ueberzeugung durchgesetzt, dass den negati- ven Folgen der Pressekonzentration mit staatlichen Rege- lungen begegnet werden muss. Wird das privatwirtschaftli- che Modell unbesehen auf die elektronischen Medien über- tragen, gerät das empfindliche Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Trägern des Mediensystems ins Wanken. Zudem müsste der Gesetzgeber schon bald Korrekturen zum Gesetz des Stärkeren erlassen, das bei einer völligen Liberalisierung der elektronischen Medien herrschen würde.
Deshalb müssen alle Entscheidungen, die unter den Dringli- chen Bundesbeschluss fallen, rückholbar sein. Alle Neuzu- lassungen von Veranstaltern, aber auch die Aenderung von Konzessionen sind provisorisch und längstens auf die Gel- tungsdauer des Dringlichen Bundesbeschlusses befristet. Damit nicht Entscheidungen ohne vorausgegangene breite, öffentliche Diskussion gefasst werden, ist ein demokrati- sches Verfahren zu wählen: Mit der Einsetzung eines Medienrates kann einerseits eine kompetente Beratung des Bundesrates sichergestellt werden, andererseits kann durch die periodische Berichterstattung auch das Parlament in die Meinungsbildung einbezogen werden.
Ein Dringlicher Bundesbeschluss ist das einzige Mittel, um heute unerwünschten Medien-Entwicklungen von morgen zu begegnen. Dabei ist von einer ganzheitlichen Betrach- tung des Mediensystems auszugehen. Es hat wenig Sinn, nur einen Teilbereich (z. B. Rundfunksatelliten) baldmög- lichst regeln zu wollen, ohne die Zusammenhänge zu ande- ren, möglicherweise viel weitreichenderen Veränderungen herzustellen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. September 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985
Der Bundesrat hat neue Veranstaltungen (lokaler Rundfunk, Abonnementsfernsehen) nur als Versuche bewilligt. Die Ver- ordnung über lokale Rundfunk-Versuche (RVO) sowie die Konzession für die Schweizerische Trägervereinigung für Abonnementsfernsehen (Konzession STA) sind auf Versu- che ausgerichtet. Die RVO erlaubt nur befristete Bewilligun- gen, und es besteht kein Anspruch auf Erneuerung. Das- selbe gilt für die Konzession STA. Die Dauer ist dabei so berechnet, dass der Veranstalter die Chance, aber keine Garantien hat, die Veranstaltung auf Ablauf der Bewilligung hin ohne finanziellen Verlust abzuschliessen.
Es entspricht der Politik des Bundesrates, über Projekte, die wegen ihrer Dimension nicht als Versuch durchgeführt wer- den können, für deren Realisierung aber sachliche und zeitliche Dringlichkeit besteht, nur unter Mitwirkung des Gesetzgebers zu beschliessen. Nicht zuletzt deshalb hat er die Gesuche für die Verbreitung von Fernsehprogrammen über einen Direktrundfunksatelliten abgelehnt. Diese Frage kann nur aufgrund eines demokratisch legitimierten Erlas- ses entschieden werden. Gegenwärtig werden die Ergeb- nisse des Vernehmlassungsverfahrens über den Entwurf eines entsprechenden Bundesbeschlusses ausgewertet.
Der Bundesrat befürchtet, dass ein dringlicher Bundesbe- schluss, der das gesamte Radio- und Fernsehwesen beschlägt, die definitive Lösung in der Form eines Radio- und Fernsehgesetzes merklich verzögern könnte. Zum einen wäre der Wille, zu einer umfassenden und zukunftsge- richteten Lösung zu gelangen, nicht mehr im gleichen Aus- mass vorhanden. Zum anderen müssten die Arbeiten am Radio- und Fernsehgesetz wegen der beschränkten perso- nellen Mittel unterbrochen werden. Dem Ziel der Motion ist besser gedient, wenn die verfügbaren Kräfte und Mittel auf die laufenden Gesetzgebungsarbeiten konzentriert werden, um das Gesetz möglichst rasch zu behandeln und in Kraft zu setzen. Das ist prioritär und wird vom Bundesrat mit aller Beförderung vorangetrieben.
Dem publizistischen Wettbewerb tragen sowohl die RVO als auch die Konzession STA Rechnung. So kann eine Ver- suchserlaubnis für lokalen Rundfunk nur erteilt werden, «wenn der Veranstalter durch den Versuch im Versorgungs- gebiet nicht eine publizistische Vormachtstellung erlangt» (Art. 7 Abs. 1 Bst. e RVO). Die Konzession STA verlangt eine offene sowie die direkt interessierten Kreise umfassende Trägerschaft, und die Veranstaltung wird von zwei vonein- ander unabhängigen Betriebsgesellschaften durchgeführt. 3. Die Vorbereitung, Antragstellung, Ueberwachung und Planung der medienpolitischen Entscheide geschieht auf den von der Gesetzgebung vorgegebenen Wegen. Ob ein Konsultativorgan im Sinne eines Medienrates einzusetzen ist, wird im Rahmen der Beratung des kommenden Radio- und Fernsehgesetzes zu erörtern sein.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Präsident: Hier beantrage ich, die beiden Motionen Bremi und sozialdemokratische Fraktion gemeinsam zu behan- deln.
Der Bundesrat beantragt, die Motion Bremi in ein Postulat umzuwandeln und die Motion der sozialdemokratischen Fraktion abzulehnen.
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Bremi: Mit dieser Motion beantrage ich Ihnen, den Bundes- rat aufzufordern, Rechtsgrundlagen für das regionale Fern- sehen zu erlassen. Dieses Thema wurde eigentlich nicht von mir auf den Tisch dieses Hauses gebracht, sondern von den Umständen, vom Medienmarkt her, auch vom Ausland her. Das Thema liegt auf diesem Tisch, ist eine Aktualität dieses Landes. Ich kann mich deshalb nicht damit einverstanden erklären, die Motion nur als Postulat zu behandeln, sondern bitte Sie, sie als Motion zu überweisen. Auch wenn wir sie nur in der Form eines unverbindlichen Postulates oder gar nicht überweisen würden, bleibt das Thema trotzdem auf dem Tische. Wir werden darüber zu entscheiden haben. Es liegt an uns, jetzt festzulegen, ob wir Einfluss nehmen und Rechtsgrundlagen gestalten wollen, oder ob wir juristische Hindernisse in den Weg stellen und das Gesetz des Han- delns dem Ausland überlassen wollen.
Zuerst darf ich über einige Tatbestände sprechen, denen wir uns jetzt gegenübergestellt sehen.
Eine vierte Kette - über drei Ketten verfügt die SRG in den drei Sprachregionen - ist technisch möglich und wird gegenwärtig von den PTT vorbereitet. Technisch ist also das regionale Fernsehen möglich, oder es wird mindestens in absehbarer Zeit möglich sein.
Es sind Interessenten da, um diese Kette regional zu benützen. Dafür liegen unterschiedliche Modellvorstellun- gen vor. Sie wurden dem Bundesrat und der Oeffentlichkeit auch schon präsentiert. Es gibt beispielsweise ein Modell, das als Basler Modell bezeichnet wird, das. eine enge Zusammenarbeit mit der SRG vorsieht. Mehrere Modelle, die in der Region Zürich präsentiert werden, wollen in einem Fall auch in lockerer Zusammenarbeit mit der SRG und im andern Fall ganz autonom arbeiten. Es werden jetzt in neuster Zeit auch wieder andere Modelle präsentiert - hier in Bern, in Genf, an anderen Orten. Wie wir gehört haben, liegt auch ein Modell der Stiftung CH 90 vor, die so rasch als möglich mit der vierten Kette beginnen und sie bis ins Jahr 1993 betreiben will, um dann wieder mit dieser Aktion aufzu- hören. Schliesslich liegen selbstverständlich auch Vorstel- lungen der SRG vor, die auch die vierte Kette beanspruchen möchte.
Ausländische Stationen entwickeln ihre Sender und ihre Programme auch in Richtung unseres Landes. Das Resultat davon werden immer mehr ausländische Sender per Antenne oder per Kabel sein, die von unseren schweizeri- schen Fernsehempfangsstationen aufgenommen werden können. Das ist heute schon ein Tatbestand, und in den nächsten Monaten wird sich das noch verstärken. In engem Zusammenhang damit steht der Umstand, dass sehr viel schweizerische Fernsehwerbung ins Ausland abfliessen wird. Es geht um einen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr für Werbung, die schweizerische Firmen über ausländi- sche Fernsehstationen machen, damit diese Werbung dann mit ausländischen Sendern in der Schweiz wieder empfan- gen wird. Wenn also bezüglich der Finanzierung von schweizerischen Fernsehstationen davon gesprochen wird, dass damit der vielzitierte Werbekuchen anders und mög- licherweise zuungunsten der schweizerischen Kette sich entwickeln werde, so kann man dem entgegenhalten, dass heute schon sehr viel Werbung ins Ausland geht. Auch das ist ein Tatbestand.
Der letzte Tatbestand: Für den Satellitenrundfunk erwägt der Bundesrat, die Schaffung von Rechtsgrundlagen vorzu- ziehen. Er hat dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Es ist nicht einzusehen, warum die Schaffung von Rechts- grundlagen für die vierte Kette nicht mindestens ebenso dringlich ist.
Wollen wir denn eigentlich regionales Fernsehen, oder wol- len wir es nicht? Haben wir denn nicht schon genügend Sender, ausländische und schweizerische? Diese Frage darf man sich wirklich stellen. Auch wenn man gelegentlich im Ausland den Fernseher einschaltet und die Vielzahl der Programme feststellt, kann man sich die Frage stellen: Bedeutet diese Vielzahl an Sendern nicht weniger Inhalt? Wir haben immerhin die Erfahrung gemacht, dass Lokalzei- tungen neben den regionalen und nationalen Zeitungen
sehr wohl bestehen können. Es gibt also einen Markt für lokale, für regionale und für nationale Zeitungen. Es ist nicht so, dass etwa die lokalen Zeitungen schlechter dran wären als die grossen Zeitungen. Eine lokale Zeitung, die sich im Inhalt auch auf das Lokale beschränkt, hat durchaus eine Chance. Das Gleiche haben wir im letzten Jahr bezüglich den lokalen Radiostationen erfahren. Lokale Radios sind erfolgreich, mindestens was ihre Zuhörerzahl betrifft. Der Schweizer hört lokales Radio. Von daher ist die Frage, ob ein Bedarf nach Lokalradios besteht oder nicht, ganz klar zu beantworten: Dort, wo gutes lokales Radio angeboten wird, wird es auch benützt, nicht exklusiv, aber es wird benützt. Im Ausland sind es gerade die lokalen Stationen, die wachsen und finanziell am besten stehen. Die lokalen Sender senden nicht nur Lokales, aber im Gegensatz zu nationalen Statio- nen können sie auch Lokales senden.
Welches sind die Gründe, dass sich die lokalen Stationen so entwickelt haben? In erster Linie können lokale oder auch regionale Fernsehstationen andere Programme bringen als nationale Stationen. Das «andere» betrifft nicht so sehr die Unterhaltung. Die Unterhaltung wird immer mehr aus der Kassette präsentiert. Es sind in allen Sendern der gleiche Derrick und der gleiche Dallas, die ausgestrahlt werden. Dort ist der Unterschied wahrscheinlich nicht sehr gross. Er liegt vielmehr in der Information. Regionale und lokale Infor- mation gibt es am Fernsehen nicht, es sei denn in lokalen oder regionalen Stationen. Damit wird auch eine grössere Hörer- bzw. Sehernähe erzielt. Es ist also schwer einzuse- hen, warum wir an unserem Fernsehen immer mehr lokale Informationen über die Stadt Wien oder Stuttgart erfahren, aber nichts über die Stadt Bern.
Der Markt ist also vorhanden. Die Frage ist: Wollen wir diesen Markt, dieses Angebot an Technik mit rechtlichen Hindernissen ausrüsten und rechtlich dafür sorgen, dass das jetzt nicht realisiert werden kann, oder wollen wir diese Hindernisse aus dem Weg räumen? Wir haben Optionen hierfür. Wir können lokale, autonome Stationen bauen. Selbstverständlich sind auch diese lokalen Stationen zum Beispiel dem Beschwerderecht, der Beschwerdeinstanz unterstellt. Wir können aber auch sogenannte Fensterlösun- gen anbieten, in Zusammenarbeit also mit der SRG, oder wir können das ganze vierte Programm auch wieder an die SRG übertragen.
Zur Frage der SRG im speziellen: Wir verstehen selbstver- ständlich, dass die SRG nicht ohne weiteres auf das Mono- pol, als einzige Station in der Schweiz senden zu dürfen, verzichten will. Wer will sich schon selbst den Wettbewerb züchten? Aber auf der anderen Seite verstehen wir auch die sechs Millionen Schweizer, die die Erfahrung gemacht haben - zuerst mit der Presse, dann mit dem Radio -, dass dieser Wettbewerb nicht nur vorteilhaft für diese neuen Bewerber, sondern auch für die klassischen Veranstalter sein kann. Alle Schweizer haben erlebt, dass mit dem Auf- tauchen der lokalen Radiostationen auch die SRG-Radio- programme besser geworden sind. Das bestätigen uns ins- besondere auch SRG-Journalisten selbst sehr deutlich. Es ist nicht einzusehen, warum das Gleiche nicht auch bezo- gen auf die vierte Kette beim Fernsehen der Fall sein kann, warum also ein gewisses Mass an Wettbewerb nicht auch dort segensreich sowohl für diese lokalen Stationen als auch für die SRG und ihre Journalisten sich auswirken soll. Keinem Menschen würde es nämlich einfallen, Vorschriften zu erlassen an Journalisten, die in Zeitungen arbeiten, was sie sagen oder schreiben dürfen und was nicht. Sie unterste- hen selbstverständlich dem schweizerischen Recht, aber im übrigen sind sie frei, ihre Meinung so zu äussern, wie sie das wollen.
Beim Radio haben wir diese Vorschriften abbauen können in dem Masse, wie wir den Wettbewerb einführten, weil der Konsument nun wählen kann, ob er diese oder jene Mei- nung oder Sendung hören will. Damit treten auch alle Vor- schriften, die an die Journalisten des Monopolmediums zu stellen sind, in den Hintergrund. Das trifft überhaupt nicht zu für das Fernsehen. Und Sie erinnern sich noch alle an die Debatte, die wir hier geführt haben beim Verfassungsartikel,
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wo wir uns darüber gestritten haben, ob die Sendungen «objektiv» oder «neutral» oder «freiheitlich», oder wie all diese wunderschönen Worte geheissen haben, sein müssen bzw. welche Vorschriften wir den Journalisten machen soll- ten. Man kann die Journalisten nicht dermassen program- matisch kastrieren und sich nachher darüber beklagen, dass sie nicht mehr besonders fruchtbar sind.
Je mehr Wettbewerb wir auch im Fernsehen einführen, desto weniger werden wir in die Lage versetzt, solch unsin- nige Vorschriften zu erlassen.
Die Motion will den Bundesrat auffordern, jetzt Rechts- grundlagen zu schaffen, also nicht zu warten, bis dies auf dem ordentlichen Weg über die Totalrevision des Gesetzes irgendwann einmal in vier oder fünf Jahren möglicherweise der Fall sein wird. Wir wollen zwar nicht unbedingt rechtlich, aber in der Sache den gleichen Weg einschlagen wie mit dem Satellitenfernsehen; dort will der Bundesrat es auch vorziehen.
Er soll Rechtsgrundlagen schaffen. Welche, möchten wir ihm nicht vorschlagen, sondern der Bundesrat soll uns vorschlagen, wie er sich das vorstellt. Ich bin nicht Rechts- gelehrter und möchte mich darüber nicht äussern.
Die Motion spricht von «raschmöglichst». Raschmöglichst kann heissen Dringlichkeitsrecht, es kann aber durchaus auch ordentliches Recht heissen, das unverzüglich in die Wege geleitet werden soll. Ich verlange also nicht ausdrück- lich Dringlichkeitsrecht. Es wäre durchaus angemessen und möglich, solche Rechtsgrundlagen auf dem ordentlichen Weg in die Wege zu leiten, wenn man jetzt unverzüglich damit beginnt. Wir sehen keinen Grund, weiterhin zu warten und damit etwas künstlich zu verhindern, das vom Markt und von der Technik her möglich wäre. Ich bin überzeugt, dass alle an den Medienszenen Beteiligten, auch die Zuhö- rer und Zuschauer, im Grunde daran interessiert sind, einen gewissen beschränkten Wettbewerb zu haben.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Motion zuzustimmen.
Präsident: Herr Stappung vertritt die Motion der sozialde- mokratischen Fraktion und redet auch noch zur Motion Bremi.
Stappung: Sie haben es von Herrn Bremi gehört: Der Druck der privaten Betreiber und potentiellen Anwärter im Bereich der elektronischen Medien auf den Bundesrat nimmt immer mehr zu. Nur mit einem dringlichen Bundesbeschluss für ein Uebergangsrecht im Radio- und Fernsehbereich kann jetzt und in den kommenden Jahren eine Entwicklung ver- hindert werden, die später nicht mehr korrigiert oder rück- gängig gemacht werden kann. Wenn jetzt nicht klare Gren- zen abgesteckt werden, dann gibt es in den neunziger Jahren keine eigenständige schweizerische Medienpolitik mehr. Dann wird dieses Parlament nur noch absegnen kön- nen, was unter dem Druck von kommerziellen interessen und der technischen Entwicklung vom EVED oder vom Bundesrat gebilligt bzw. bereits eingeführt worden ist. Dann wird der Gesetzgeber keinen Spielraum mehr haben, weil in den wichtigsten Bereichen bereits Präjudizien geschaffen wurden. Heute hat dieses Parlament noch in vielen - aber nicht in allen - Bereichen die Entscheidungsfreiheit.
Wir dürfen uns nichts vormachen lassen. Mit dem Lokalra- dioversuch, der noch bis Ende der achtziger Jahre läuft, ist bei uns in der Schweiz privates werbefinanziertes Radio eingeführt worden. Mit der Einführung der Lokalradios wurde die entscheidende Bresche durch die privaten Betrei- ber geschlagen. Wir haben bereits einige leider grösstenteils negative Erfahrungen. Ich verweise auf meine Interpellation bezüglich der Beteiligung von Verlegern an Lokalradios betreffend das Pay-TV. Entweder fehlt beim EVED der Wille oder aber die Kraft, um der RVO in allen Teilen und ohne jede Konzession Nachachtung zu verschaffen. Wenn jetzt auch noch das Regionalfernsehen, Satellitenfernsehen usw. eingeführt werden, dann können wir im kommenden Radio- und Fernsehgesetz nur regeln, was zum Zeitpunkt der Legi- ferierung Realität ist.
Dannzumal - das heisst zum Zeitpunkt der Gesetzesbera- tung - wird mit aller Wahrscheinlichkeit in der schweizeri- schen Medienlandschaft einiges anders aussehen. Neben der SRG (Radio und Fernsehen) wird es einige wenige private Radioketten geben. Beim Regionalfernsehen werden die dünner besiedelten Regionen, alle Alpenkantone, aber auch die ländlichen Gebiete im Mittelland, leer ausgehen. Weder Radio noch Fernsehen sind in diesen Gebieten profi- tabel zu betreiben, weil das Werbeaufkommen zu gering ist. Diejenigen, die sich heute über das zürichlastige Fernsehen beklagen und von einer Privatisierung Besserung erwarten, werden mit Bestimmtheit eine Ueberraschung erleben. Diese Kreise werden bald feststellen müssen, dass auch Ringiers Züri-Vision und andere Visionen in Zürich für Zür- cher und nicht in Chur für Bündner und in Altdorf für Urner gemacht werden.
Gerade weil bei diesen Privatstationen die Einschaltquote zwangsläufig das Mass aller Dinge sein wird, werden Ereig- nisse ausserhalb der städtischen Zentren noch weniger auf- gegriffen als heute. Die SRG wird, wenn sie durch Konkur- renz ausgeblutet sein wird, noch weniger Mittel haben, um den Programmauftrag gerade zugunsten der Randregionen zu erfüllen.
Die Schweiz ist ein zu kleines Land für hochfliegende Pläne. Wenn wir die Kräfte allzusehr aufsplittern, verbleiben für die einzelnen Programme zu wenig Mittel.
Mit einem gewissen Recht wird man hier einwenden, die Schweiz sei auch ein zu kleines Land für einen Alleingang bei der Abwehr des internationalen Einflusses. Dem halte ich jetzt noch entgegen, dass es für eine Kapitulation vor dem Druck der kommerziellen Programmanbieter aus dem Ausland noch viel zu früh ist. Wir müssen den Versuch wagen, eine eigenständige Medienpolitik zu verfolgen und möglichst viel eigene Substanz und Struktur zu erhalten und aufzubauen. Aber mit der Bewilligung der Einspeisung von Kommerzprogrammen ab Fernmeldesatellit in schweizeri- sche Kabelnetze ist der medienpolitische Sündenfall bereits begangen worden. Die PTT und das EVED haben eine entscheidende Weiche gestellt, ohne dass es dazu eine Vernehmlassung oder einen Parlamentsbeschluss gegeben hätte. Es können heute zwei englische Unterhaltungssender bis zu 50 Minuten Werbung pro Tag verkaufen. Weil die Schweiz sehr stark verkabelt ist, ist sie einer der wichtigsten Testmärkte für die neuen Programme, die da vom Himmel hoch herabstrahlen. Ohne Not wurde die Einspeisung dieser Programme, die sich nicht an die schweizerische Werbeord- nung halten, bewilligt. Dazu herhalten musste der Grundsatz des freien Flusses der Information. In Wahrheit wird der freie Fluss der Werbung ermöglicht.
Das Beispiel dieser zwei englischen Sender zeigt, dass heute medienpolitische Entscheidungen von grösster Trag- weite fern von demokratischer Mitsprache und Kontrolle gefällt werden. Deshalb schlagen wir die Einsetzung eines Medienrates vor. Dieser müsste alle wichtigen Medienge- schäfte zuhanden der zuständigen Behörde vorberaten. Mit der Diskussion über den alljährlichen Bericht zur Mediensi- tuation könnte auch das Parlament verstärkt eingreifen. In den letzten Jahren sind wir zu Zuschauern degradiert wor- den. Entwicklung soll nach unserer Meinung möglich sein. Wir wollen nicht ein Verhinderungsübergangsrecht, son- dern einen Bundesbeschluss, der die Grenzen genau absteckt. Zentral ist dabei die Rückholbarkeit, das heisst der Ausschluss einer Entschädigungspflicht für den Fall, dass der Gesetzgeber später andere Prioritäten setzen würde. Damit und durch eine klare Begrenzung der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses wird die Uebergangsperiode für private Veranstalter berechenbar. Die Dringlichkeit ist gege- ben. Wenn wir jetzt nicht handeln, wird der Medienzug ohne uns abfahren. Ich ersuche Sie, der Motion der sozialdemo- kratischen Fraktion zuzustimmen.
Seit Einreichung unserer Motion hat auch Herr Bremi seine Motion eingereicht. Ich erlaube mir, dazu ebenfalls noch Stellung zu nehmen.
Einmal mehr soll im Medienbereich nicht eine Lösung auf- grund einer Gesamtschau getroffen werden, sondern es soll
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aus dem Steinbruch ein weiterer Klotz herausgebrochen und nach dem Gusto der Privatwirtschaft behauen werden. Beim Herausbrechen droht aber eine Lawine loszubrechen, die wertvolle Bestandteile unseres Mediensystems begraben wird.
Der Bericht über eine Mediengesamtkonzeption aus dem Jahre 1982 wird noch einmal in eine tiefere Schublade versorgt, wenn jetzt vorgezogene Rechtsgrundlagen für ein privates Regionalfernsehen geschaffen werden. Der von der Expertenkommission für eine Mediengesamtkonzeption überarbeitete Vorentwurf für ein Radio- und Fernsehgesetz liegt beim EVED. Er wird dort nochmals überarbeitet. Offen- bar will man die Idee einer Mediengesamtkonzeption endgültig begraben. Heute haben wir neben der SRG die privaten Lokalradios auf der Basis der Rundfunkversuchs- verordnung. Die bisher mit den Lokalradios gemachten Erfahrungen zeigen, dass an verschiedenen Orten durch die Beteiligung von Verlegern Ansätze zu neuen Multi-Media- Monopolen vorhanden sind. Mit Bestimmtheit wird die Rücksichtnahme auf die Lokalradiobetreiber die Legiferie- rung des kommenden Radio- und TV-Gesetzes beeinträchti- gen. Dazu kommt nun noch der vorgesehene Bundesbe- schluss über den Satellitenrundfunk.
Diese schon höchst unbefriedigende Situation darf mit einem Vorziehen von Rechtsgrundlagen für ein Lokalfernse- hen nicht noch weiter verschlechtert werden. Den Kreisen, die zu einem Privatlokalfernsehen drängen und die unter anderem auch vom Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins unterstützt werden, geht es darum, mit dem Verkauf von Fernsehwerbung Geschäfte zu machen. Letztlich geht es darum, ein zweites Schweizer Fernsehen zu errichten, denn gewissen Leuten steht die SRG im Wege. Herr Bremi hat darauf hingewiesen. Helvecom, Züri-Vision und wie sie alle heissen, wollen Fernsehen ohne SRG betrei- ben. Man will offenbar über den Umweg einer Lokalfernseh- versuchsanordnung das Monopol der öffentlichen Anstalten brechen.
Bei den potentiellen Lokalfernsehbetreibern handelt es sich um Personen wie Ringier, Curti, Frey und Coninx, alles bekannte Pressezaren, sowie um die grössten Wirtschafts- und Industrieunternehmer. Was angestrebt wird, ist ein Monopol der privaten Medien.
Ich frage Sie: Was bleibt bei der Beratung des Radio- und TV-Gesetzes in diesem Rat überhaupt noch zu entscheiden, wenn wir schon heute ein Privatfernsehen im grossen Stil beschliessen? Wir müssen heute dafür sorgen, dass die · Entscheidungsfreiheit des Parlaments erhalten bleibt. Wenn ausserhalb gesetzlicher Grundlagen Bewilligungen für Lokalfernsehen erteilt werden, wird dies aber kaum mehr möglich sein. Ich bitte Sie daher, die Motion Bremi abzu- lehnen.
Keller: Ich darf Ihnen im Auftrag der CVP-Fraktion unsere Ueberlegungen zur Motion Bremi vortragen.
Herr Bremi nimmt Bezug auf die vorgezogene Rechtsgrund- lage beim Satellitenrundfunk und verlangt ein analoges Vor- gehen beim Regionalfernsehen. Seine Forderung «raschmöglichst» interpretiert der Bundesrat in seiner Ant- wort - oder scheint er zumindest zu interpretieren - als Forderung nach einem dringlichen Bundesbeschluss. Soweit muss die Auslegung aber nicht gehen. Das hat auch Herr Bremi vorhin deutlich gemacht. Es kann auch eine rasche Ausarbeitung einer gesonderten Vorlage für das Regionalfernsehen sein, ohne dass man das Endprodukt eines umfassenden Radio- und Fernsehgesetzes abwarten würde.
Nicht gemeint sind alle jene Möglichkeiten, die man gewis- sermassen als Einführung des Regionalfernsehens auf die «sanfte Tour» umschreiben könnte, wie sie der Bundesrat in seiner Antwort an Herrn Bremi auch noch aufführt, also beispielsweise die Revision der RVO, die Konzession der SRG, die ergänzt werden könnte, oder dann auch die Abstützung auf Artikel 3 des Bundesgesetzes betreffend den Telegrafen- und Telefonverkehr.
Die Motion Bremi strebt also ein Verfahren an, das die
Mitwirkung des Gesetzgebers sicherstellt. Das ist zweifellos anerkennenswert, denn dies entspricht auch der grossen Bedeutung, die dem Thema und dem Gegenstand Regional- fernsehen, auch nach der Auffassung unserer Fraktion, zukommt. Denn die Entscheide, die in diesem Bereich getroffen werden, haben Zukunft, und sie sind von grosser gesellschaftspolitischer Bedeutung. Man muss auch sehen, dass im Moment, wo eine Bewilligung erteilt wird, beispiels- weise Regionalfernsehen zu betreiben, nach menschlichem Ermessen eine derartige Bewilligung festsitzt. Es geht ja auch bei der RVO keineswegs nur um Versuche mit den Lokalradios, das muss man klar sehen. Denn: Wer in dieser Versuchsphase eine Bewilligung erhalten hat, der wird diese Bewilligung nach menschlichem Ermessen nicht mehr abgeben, wenn er einigermassen in der Lage ist, seine Einrichtung zu betreiben. Damit gewinnt er, wenn die Rege- lung endgültig werden sollte, einen entscheidenden Start- vorteil, und er wird gewissermassen zum Regional- oder Lokalfürsten, der sich nicht mehr verdrängen lässt und der im lokalen, im regionalen Bereich im Grunde genommen auch keinen Wettbewerb, keine Konkurrenz mehr kennt.
Unsere Ueberlegungen führen zu folgenden Schlüssen: Auch aus unserer Sicht muss oder kann das Bedürfnis nach regionalem Fernsehen bejaht werden. Die CVP-Fraktion ist sich in der Ansicht einig, dass es in der Schweiz in absehba- rer Zeit regionales Fernsehen geben wird, genauso wie es Lokalradios gibt. Dies entspricht im übrigen auch den bun- desrätlichen Vorstellungen. Danach hätte die SRG national und sprachregional ihren Auftrag zu erfüllen, während lokal und regional vorhandene neue Bedürfnisse geordnet und in beschränkter Oeffnung befriedigt werden sollten.
Wir müssen auch darauf aufmerksam machen, ohne dass wir hier unsere Vorstellungen schon im Detail erläutern möchten, dass sich private Projekte auf die wirtschaftsstar- ken Gebiete konzentrieren werden, während die eher struk- turschwachen Rand- und Bergregionen davon nicht oder bedeutend weniger profitieren werden, worauf schon Herr Stappung vorhin hingewiesen hat.
Partnerschaftliche Modelle zwischen der SRG und lokalen, regionalen Veranstaltern werden einer ausgewogenen Lösung wohl am ehesten gerecht.
Eine zweite Ueberlegung: Nach der Gutheissung des Radio- und TV-Artikels durch Volk und Stände erachtet es die CVP- Fraktion als gesetzgeberisch schlechte Lösung, wenn nun laufend separate Bundesbeschlüsse über einzelne Radio- und Fernsehelemente erlassen werden (unabhängige Beschwerdeinstanz, Satellitenrundfunk usw.), zumal für das Regionalfernsehen keine derart ausgewiesene Dringlichkeit besteht. Wir wollen nicht verschweigen, dass von aussen her Werbemöglichkeiten abgeschöpft werden können, wenn wir mit unserem Regionalfernsehen zu spät kommen. Wir haben keinen Grund, diese Warnungen in den Wind zu schlagen; allerdings sind wir doch auch der Meinung, sie dürften nicht dramatisiert werden. Der Bundesrat hat in seiner Antwort an Herrn Bremi diesbezügliche Ueberlegun- gen angestellt.
Ein dritter Gesichtspunkt: Wir sind der Meinung, dass die Ergebnisse der Vernehmlassung über das neue Radio- und Fernsehgesetz abzuwarten sind und dass dann der Bundes- rat seine inhaltlichen und gesetzgeberischen Vorstellungen über das regionale Fernsehen möglichst rasch aufzeigen sollte. Er sollte nicht warten, bis die Botschaft endgültig vorliegt, sondern er sollte seine Vorstellungen - es gibt ja verschiedenste Varianten für regionales Fernsehen - mög- lichst rasch vorlegen, damit nachher die ausgiebige Diskus- sion über die zu wählenden Modelle einsetzen kann.
Es geht um eine brisante politische Frage. Denkzeit ist erforderlich, und wir sollten sie ausschöpfen. Wir haben keinen Grund, überstürzt vorzugehen.
Damit komme ich zum Schluss: Wir sind der Meinung, dass nun das EVED, der Bundesrat und auch wir als Parlament dieses neue Radio- und Fernsehgesetz mit höchster Priorität behandeln müssen. Unsere Fraktion ist dazu bereit. Ich darf zum zeitlichen Ablauf festhalten, dass der Bundesrat in der Antwort auf meine Interpellation seine Zeitvorstellung
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entwickelt hat. Die Antwort hält fest, dass das Gesetz - vorausgesetzt, dass das Parlament das Ganze speditiv behandelt - auf den 1. Januar 1989 in Kraft gesetzt werden könnte. Das wäre sicher ein Optimum. Darüber sind wir uns im klaren. Aber mir scheint dies nicht unerreichbar, wenn man sich in diesem Sinne geschlossen an die Arbeit macht. Damit kommen wir zum Schluss, dass es nicht erforderlich ist, diesen einzelnen Bestandteil «Regionalfernsehen» vor- zuziehen. Wir sind aber auch nicht der Meinung, dass das ganze Gesetzeswerk mit jener Dringlichkeit behandelt wer- den müsste, wie dies die SP-Motion vorsieht.
Ich teile Ihnen also mit, dass wir die Motion Bremi ablehnen. Persönlich möchte ich beifügen, dass ich Herrn Bremi etwas mehr Geduld wünsche. In Anbetracht seines Parteislogans «weniger Staat» wird er das schon verkraften können.
Leuenberger-Solothurn: Ich möchte zuerst zu Protokoll geben, dass ich die Beschlussfähigkeit des Rates in Zweifel zu ziehen wage.
Worum geht es bei dieser Sache (und zur Sache müssen wir wieder zurückkehren)? Es geht offensichtlich darum, dass die Frequenzen zur Verbreitung von Fernsehprogrammen beschränkt sind. Es geht offensichtlich darum, dass die PTT uns sagen - und Herr Bundesrat Schlumpf wird das sicher wiederholen ·- , es seien technisch insgesamt vier Fernseh- ketten möglich. Drei davon sind bereits belegt, und um eine vierte geht es jetzt: Was machen wir mit dieser noch vorhan- denen freien Frequenz? Da kann man sich nun in guten Treuen darüber streiten, was man damit machen soll. Ich hätte es Herrn Bremi, der ein kluger Mann ist, hoch ange- rechnet, wenn er hier alle Möglichkeiten auf den Tisch gelegt hätte. Wenn er beispielsweise eine Motion gemacht hätte, die verlangt hätte, man solle sich darüber unterhalten, was mit dieser vierten Kette, diesen freien Frequenzen noch möglich ist. Es ist möglich, diese Kette aufzusplittern und Regionalfernsehen zu machen. Das will er. Das ist eine Möglichkeit. Eine zweite Möglichkeit ist rein technisch: ein zweites schweizerisches Fernsehen zu schaffen, was fak- tisch heissen würde - seien wir ehrlich -, ein zweites deutschschweizerisches Fernsehen zu installieren. Eine dritte Möglichkeit wäre das Basler Modell, eine vierte Mög- lichkeit bestünde darin, diesen vierten Kanal der SRG zur Verfügung zu stellen für eine Nutzung, über die dann zu diskutieren wäre. Es gäbe noch eine fünfte Möglichkeit, die ich als die medienökologische bezeichne, nämlich darauf zu verzichten, diese Frequenzen auch noch zu nutzen. Aber nachdem man so nutzungswütig ist und meint, es müsse «ums Töten» alles gemacht sein, was man machen kann, nehme ich an, dass diese niemand ernsthaft in Betracht zieht. Darum geht es, und um nichts anderes.
Ich lehne die Motion Bremi deshalb ab, weil sie nur eine einzige dieser fünf Möglichkeiten überhaupt ernsthaft in Betracht zieht und damit Präjudizien schaffen möchte. Ich will Ihnen sagen, worin die Präjudizien bestehen und gleich- zeitig beklagen, dass heute nicht auch die Motion Cotti Gianfranco von 1984 diskutiert wird. In dieser Motion verlan- gen unsere Tessiner Kollegen insgesamt folgendes: Der Bundesrat wird eingeladen, dafür zu sorgen, dass keines der nationalen Programme in irgendeiner Region ausgeblendet werden darf und dass die drei nationalen Programme in bezug auf die Ausstrahlung im ganzen Land gleich behan- delt werden. Das ist ein Frontalangriff auf das, was unter dem Namen «Sportkette» in die Geschichte eingegangen ist, weil man inzwischen zur Meinung gekommen ist, es sei doch ein bisschen viel, das gleiche Fussballspiel auf dem DRS-Kanal, auf dem Westschweizer Kanal und auf dem italienisch-schweizerischen Kanal auszustrahlen. Man könnte ja das normale Programm laufen lassen und überla- gern. Als Wunschidee hätte die SRG diesen vierten Kanal so genutzt, dass sie bei sportlichen Grossereignissen - wie wir es etwa jetzt erleben mit den Fussball-Weltmeisterschaften - auf diesen vierten Kanal ausweichen könnte. Damit wäre dem Wunsch unserer Tessiner Deputation in diesem Hause voll Rechnung getragen. Ich habe gestern einen Vorstoss unseres Kollegen Frey-Neuenburg unterschrieben, der
genau in die gleiche Kerbe schlägt. Wenn Herr Bremi ehrlich ist und die Sache ein bisschen konzeptionell ansieht, was er etwa bei den Finanzen jeweils verlangt, und nicht nur auf Schnellschüssen beharrt, müsste er sagen, dass diese Fra- gen allesamt sehr ernsthaft diskutiert werden müssten.
Und ein letztes: Es geht Herrn Bremi hier und heute nicht darum, ob man jetzt mehr oder weniger Wettbewerb in den Fernsehjournalismus bringt. Sie wissen so gut wie ich, und darauf bestehe ich: Der Wettbewerb unter Fernsehveranstal- tern wird leider, das beklagen wir gemeinsam, nicht auf dem journalistischen Sektor entschieden, sondern auf dem Sek- tor der Unterhaltung.
Es gibt noch etwas anderes zu sagen: Wir haben in der Deutschschweiz in jahrelanger, mühseliger Arbeit einigen Zürcher Köpfen beigebracht, Fernsehen sei für die deutsche und die rätoromanische Schweiz zu machen und nicht nur für Zürich. Ich glaube, wir haben einiges erreicht - Regional- korrespondenten usw. - , und siehe da, jetzt kommt ein Zürcher und will wieder ein Zürcher Fernsehen, weil wir ja inzwischen wissen, Herr Bremi - das wissen Sie so gut wie ich -, dass Regionalfernsehen in Ihrem Sinn ökonomisch gesehen höchstwahrscheinlich bedeutet, dass schlussend- lich nur der Raum Zürich ein solches Fernsehen haben wird. Für meine Region Solothurn - ich kann auch Grenchen dazu nehmen und sogar Olten - wird kein Regionalfernse- hen möglich sein; in Basel vielleicht, im besten Fall auch noch in Bern.
Wir haben einmal ein Zürcher Fernsehen gehabt, das wollen wir nicht mehr. (Heiterkeit)
Frau Grendelmeier: Erlauben Sie mir, dass ich erst einmal im Gegensatz zu Herrn Bremi meine Interessen offen auf den Tisch lege. Ich spreche hier als Programmschaffende des Fernsehens, und das während 17 Jahren. Deshalb habe ich Herrn Bremi ein paar Dinge zu sagen, die er vielleicht nicht weiss. Selbstverständlich tut Wettbewerb not. Wettbe- werb ist gut. Und wir haben ihn in der Monopolsituation bisher nicht gehabt. Nun ist es aber leider nicht so, wie naive, «idealistisch» denkende, zukünftige Konkurrenten immer noch meinen, dass es unter den Fernsehschaffenden zu einer fruchtbaren Konkurrenz kommt. Es ist nicht die Monopolsituation allein, die diese und damit die Steigerung der Qualität der Fernsehschaffenden verhindern würde. Herr Stappung hat es deutsch und deutlich gesagt: Es geht Ihnen nicht um den freien Informationsfluss, sondern - Sie haben es selber auch gesagt - um den freien Werbefluss. Sie reden von der Ausnutzung des Marktes und der technischen Mög- lichkeiten. Das ist Ihr gutes Recht. Nur sollten Sie dazu stehen und sagen, wir wollen den Markt ausnützen. Dann aber machen wir den Schritt vom verhassten Monopol zum Oligopol, d. h. zur Monopolsituation einiger weniger Markt- interessierter. Ist das besser? Herr Bremi, ich kann es besser beurteilen. Unsere Konzession verlangt, dass Regionen, die sonst zu keinem Programm kommen, soziale Randgruppen und sprachliche Minderheiten berücksichtigt werden. Das ist nicht mehr möglich in einer Oligopol-Situation, sondern man wird sich - mit dem nassen Finger in der Luft - nach der Marktsituation richten, und das viel gefürchtete Zürcher Fernsehen wird einen Betonsockel erleben, wie wir ihn nie, nie - auch nicht auf Holzbeinchen vor 10 oder 15 Jahren - hatten. Es wird genau das Gegenteil dessen eintreten, was jetzt gewünscht wird. Es wird keine Vielfalt des Programmes geben, sondern quantitativ eine Vereinfachung und - vor allen Dingen - qualitativ eine Versimpelung; denn ein Coca- Cola-Riese - um irgendeine Firma zu nennen - hat nur ein Interesse: möglichst hohe Einschaltquoten. Wo wird er sein Lokalfernsehen machen? Selbstverständlich in der Region Zürich! Und wie gross der Werbekuchen ist, Herr Bremi, weiss ich auch nicht.
Um mich ganz kurz zu fassen: Das Wichtigste wäre, mit einer dieser vier Möglichkeiten auf der vierten Kette, wie Herr Leuenberger gesagt hat, eine echte Konkurrenz mit gleich langen Spiessen zu schaffen. Das wäre das «ZSF», das Zweite Schweizer Fernsehen. Dieses könnte meinetwe- gen, aber unter denselben Konzessionsbedingungen und
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mit denselben Auflagen, Randgruppenprogramme herstel- len und Randregionen berücksichtigen. So hätten wir allenfalls eine Situation, wie Sie sie jetzt wünschen. Aber das kann ich aus Ihrer Motion nicht herauslesen oder - verzei- hen Sie - es fehlt mir ganz einfach der naive Glaube daran. Wir müssen uns hier in diesem Haus so schnell wie möglich an das Radio- und Fernsehgesetz heranwagen und Ordnung schaffen. Es wäre mein Wunsch, dem nicht weiter auszuwei- chen, nicht noch einmal Jahre vergehen zu lassen, sondern den Mut zu haben, dem Verfassungartikel auch den Geset- zesartikel folgen zu lassen.
Mühlemann: Die Reaktionen auf die Motion Bremi sind so heftig, dass ich annehmen muss, dass sein Anliegen gut ist. Ich unterstütze seine Motion aus drei Gründen. Erstens: Er fordert mehr Wettbewerb in unserer Medienlandschaft. Wir alle wissen, dass die drei Sendeketten unseres Landes nicht so schlecht sind wie ihr Ruf. Ich beneide aber meine wel- schen und vor allem meine Tessiner Kollegen um die Chan- cen, die diese Regionen haben, sich zu präsentieren. Im deutschschweizerischen Bereich sind die Möglichkeiten eingeschränkter. Ich bin auch überzeugt, dass der Chal- lenge in der Medienlandschaft nur gut tun kann. Wie der nun erfolgen soll, darüber kann man wahrhaftig streiten. Ich glaube aber, dass die Lösung mit einer privaten vierten Fernsehkette durchaus Chancen hat. Wie lang die Spiesse bei den verschiedenen Ketten sein müssen, darüber kann man sich ja noch unterhalten. Aber mit Sicherheit wird unsere nationale Sendekette Deutsche Schweiz durch eine zweite Sendekette besser werden. Betrachten Sie doch die Medienlandschaften im Ausland! Um wieviel werden die Programme dadurch besser, dass man durch einen Konkur- renten herausgefordert wird. Diese Chance sollten wir nützen.
Zweitens: Ich bin dafür, dass bei dieser Gelegenheit nicht eine weitere Schwergewichtssituation im Raume Zürich-Ol- ten-Luzern oder eine weitere Magnetisierung in den gross- städtischen Agglomerationen entsteht. Als Präsident eines Lokalradios einer Randregion darf ich sagen, dass die Auf- wertung durch eine eigene Medienorganisation beträchtlich ist und dass wir im Bereiche des Fernsehens Aehnliches erleben werden. Auch da werden die Chancen - da zweifle ich nicht - der Randregionen steigen, weil wir Verlagsanstal- ten nicht nur in Zürich haben. Es gibt auch Medienanstalten in Randregionen, die durchaus bereit sind, den Wettbewerb aufzunehmen und sich für ihre Region zu wehren. In dieser Beziehung möchten wir eben nicht hintanstehen und Nach- teile einheimsen, weil aus dem Ausland bessere Möglichkei- ten geboten werden. Es geht hier tatsächlich auch um die wirtschaftlichen Chancen.
Drittens bin ich etwas enttäuscht über die geringe Bereit- schaft in unserem Lande, die technische Revolution mitzu- machen. Dies hat dazu geführt, dass wir etwa im Bereiche der Telekommunikation heute im Rückstand sind, ähnlich wie in gewissen anderen Bereichen. Das Glasfasernetz der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise wird uns im nächsten Jahr an der Nordgrenze erreichen, und erst zehn Jahre später werden wir den Anschluss sichergestellt haben. Oder die Stadt Biarritz hat heute ein Netz mit dem Bildtele- fon, das vorbildlich ist. Das Ausland macht uns hier einiges vor, und wenn wir nicht bereit sind mitzuziehen, werden wir eben Nachteile einheimsen, die uns in verschiedenen Berei- chen sehr schmerzen werden.
Um hier mitzuhalten, braucht es natürlich ein bisschen mehr Tempo in der Demokratie. Wir zahlen oft den Preis für das demokratische Vorgehen in Form einer langsameren Abwicklung. Die Hindernisse, die hier aufgestellt werden, sind immer wieder juristische Hürden und Schwierigkeiten. Herr Bremi gewinnt vier Jahre mit seinem Vorgehen.
Ich möchte darum bitten, dass man diese politische Sofort- massnahme, die notwendig ist, unterstützt.
Bundesrat Schlumpf: Eine vierte Fernsehkette - landesweit: Es ist auch die Meinung des Bundesrates, dass sie genutzt werden soll. Die technische Möglichkeit besteht, das ist kein
Problem. Darüber, Herr Leuenberger, ob damit an Lebens- qualität zu gewinnen ist oder nicht, wollen wir nicht philoso- phieren. Ich glaube aber, unsere persönlichen Meinungen wären da noch recht identisch. Aber das ist nicht die Frage. Die Frage ist: Wie soll diese vierte Kette genutzt werden - es gibt die vier Hauptmöglichkeiten, die Nationalrat Leuenber- ger erwähnt hat -, und in welchem Verfahren sollen die Rechtsgrundlagen für eine solche Nutzung geschaffen und die Entscheide gefällt werden? Das sind die Fragen, die mit den beiden Motionen, insbesondere mit der Motion von Nationalrat Bremi, verbunden sind.
Nationalrat Mühlemann, ich gehöre auch zu den bescheide- nen Leuten - das sind wir Schweizer zur Hauptsache. Aber allzu viel Bescheidenheit ist gefährlich, dann nämlich, wenn man im Vergleich mit dem Ausland die eigene Position unterschätzt. Sie haben gesagt, wir seien mit dieser neuen Kommunikationstechnologie in Rückstand geraten. Ich möchte sagen: glücklicherweise gerade nicht. Wir haben beispielsweise einen Verkabelungsgrad erreicht, der weit herum einmalig ist. Unser nördlicher Nachbar ist erst daran, ein solches Netz aufzubauen. Wir haben in unserem Lande Lokalradios. Davon wurde hier gesprochen. Mit diesen Ver- suchen haben wir für viele andere Länder eine Pionierlei- stung erbracht. Man hat nun begonnen, vom Guten und Schlechten zu profitieren! Wir sind weltweit das einzige Land, das bei nur sechs Millionen Einwohnern eine vierspra- chige Radio- und Fernsehversorgung mit Information, Unterhaltung und Kultur gewährleisten kann. Herr Mühle- mann, das sind Leistungen, auf die wir doch ein wenig stolz sein dürfen und die natürlich auch für die Strukturen unse- res Landes wichtig sind.
Nun aber zum eigentlichen Thema zurück: vierte Kette. Was wollen wir damit? Wie wollen wir sie nutzen? Im Sinne eines echten Regionalfernsehens? Dann kann uns mit ausländi- schen Programmen keine Konkurrenz erwachsen; denn ich kann mir nicht vorstellen, dass im Raum Zürich Regional- probleme von ausserhalb der Grenzen aufgegriffen würden. Zürich ist in der Schweiz, aber Zürich ist nicht die Schweiz. Wer soll nutzen? Sollen das einzelne Trägerschaften sein? Das ist eine Möglichkeit. Soll es eine Kombination sein: Basler Modell mit der SRG? Soll es überhaupt die SRG sein? Das ist nicht die Meinung des Bundesrates, das möchte ich zur sogenannten Monopolfrage einflechten.
Wofür soll die vierte Kette genutzt werden? Die Vorstellung des Bundesrates ist wie beim Lokalradio: Das sollte keine Versorgung mit Parallelangeboten werden, sondern kom- plementär sein. Es hätte eine Ergänzung, bezogen auf die regionalen Räume, zu sein. Im Bereiche der Unterhaltung hat das seine Grenzen. Im Bereiche der Information muss das - nach unserer Meinung - eine Auflage sein. Im kulturel- len Bereich scheint mir der Regionalbezug, genau wie bei den Lokalradios der Lokalbezug, ausserordentlich wichtig zu sein, um unsere kulturelle, sprachliche Vielfalt zu er- halten.
Soll es bei Nutzung dieser vierten Kette in regionalen Teilbe- reichen möglich sein, ein landesweites Netz, einen Netzver- bund, aufzubauen? Oder soll das ausgeschlossen werden? Wenn ja, soll das dann zur SRG eine Wettbewerbssituation, ein Konkurrenzverhältnis, ergeben?
Hier eine Einschiebung: Die SRG hat kein Monopol. Recht- lich hatte sie nie eines, faktisch dagegen lange Zeit, heute aber nicht einmal mehr das. Wir sprechen aus den bekann- ten staatspolitischen Gründen vom vertikalen, vom geordne- ten Wettbewerb mit einer bestimmten Terrainabgrenzung für die SRG im nationalen, sprachregionalen Raum. Damit zur Argumentation von Nationalrat Bremi: Wir würden vom Ausland überfahren. Das kann nicht der Fall sein, wenn wir Regionalfernsehen in der Programmgestaltung tatsächlich als regional ausgerichtet verstehen. Wenn wir aber unter Regionalfernsehen eine landesweite Institution (mit Vernet- zung beispielsweise) und eine völlig freie Programmgestal- tung, also nicht komplementär zur SRG, verstehen, dann können Unterhaltungssendungen wie Dallas auch angebo- ten werden. Dann ist die Frage nur, welche Kette man wählt. Nationalrat Bremi hat sich darauf berufen, dass wir für den
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N
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Satellitenrundfunk eine separate Vorlage gebracht haben. Sie ist bereits in Ihren Händen in Form eines allgemeinver- bindlichen, nicht dringlichen Bundesbeschlusses. Aber hier haben wir die Konkurrenz zum Ausland. Hier geht es um die Nutzung dieser Satelliten-Uebertragungstechnologie für die Verbreitung von Programmen, die nicht auf einen internen Raum bezogen sind. Wenn man da - das ist die Meinung des Bundesrates - den Anschluss nicht verpassen will, muss das vorgezogen werden. Das ist eine separate Fragestellung, weil der Adressat dieser Versorgung ein ganz anderer ist als der Adressat der Versorgung, über die wir hier und dann auch beim Radio- und Fernsehgesetz zu diskutieren haben. Lokalradio - das zu den Ausführungen von Nationalrat Stap- pung - ist ein Versuch ohne jedes Präjudiz. Nationalrat Stappung, Sie haben gesagt, das müsse ohne Entschädi- gung rückholbar sein, falls man dann für eine definitive Phase keine Bewilligung gebe. Das ist abgesichert, das können Sie in der Rundfunkverordnung nachlesen. Das hängt nicht von der Kraft und Sorgfalt des EVED ab, das Sie angesprochen haben, obwohl der Bundesrat Konzessions- behörde ist, sondern das ist gesetztes Recht. Es gibt keinen Anspruch für diejenigen, die jetzt in der Versuchsphase tätig sind. Es gibt auch keine Entschädigungsansprüche, wenn einer nachher keine Bewilligung erhält, das ist in der Rund- funkverordnung so geregelt. Nun ist das wesentliche bei den Lokalradios, Herr Bremi, dass man ihnen in den Arti- keln 1 bis 22 der Rundfunkverordnung den Lokalbezug ins Pflichtenheft geschrieben hat. Sie müssen einen bestimm- ten Anteil Lokalbezug in Information und auch im kulturel- len Bereich erbringen.
Was ist in zeitlicher Hinsicht etwa vorstellbar? Herr Keller hat dazu einige Gedanken angestellt, was «raschmöglichst» bedeutet. Nationalrat Bremi hat gesagt, es müsse nicht unbedingt ein dringlicher Bundesbeschluss sein. Ein dring- licher Bundesbeschluss in dieser Frage wird ebensowenig vor Artikel 89bis BV standzuhalten vermögen wie derjenige, den Herr Stappung und die sozialdemokratische Fraktion hier motioniert haben. Gehen wir also von einem allgemein- verbindlichen, nicht dringlichen Bundesbeschluss aus: Wenn wir einen solchen bringen müssten, dann verginge ein Jahr, bis er bei Ihnen wäre. Wir müssten ihn entwerfen; ein Vernehmlassungsverfahren müsste für ein solches Geschäft durchgeführt und dann die Botschaft erlassen werden. Ich kann nicht sagen, wie es nachher weiterginge, weil das vom Parlament abhängt. Mit etwa zwei Jahren wäre für die parla- mentarische Behandlung zu rechnen, abgesehen von der Referendumsfrage; da besteht in den Fristen zum Gesetz kein Unterschied.
Wie steht es mit dem Radio- und Fernsehgesetz, das offen- bar einmal mehr in meinem Departement verschleppt wor- den sein soll? Sie wissen, dass der Radio- und Fernsehver- fassungsartikel erst eine Grundlage brachte. Er stammt vom Dezember 1984. Und heute ist der Entwurf für ein Radio- und Fernsehgesetz zuhanden des Bundesrates fertigge- stellt. Eineinhalb Jahre! In dieser Zeit hat auch bereits die Medienkommission dazu Stellung genommen. Für ihre Stel- lungnahme benötigte diese Kommission etwa acht Monate. Ich bitte Sie, mir ein Beispiel für ein Ausführungsgesetz zu nennen - nicht für einen dringlichen Bundesbeschluss -, das in dieser Zeit zu Ihnen gebracht wurde! Es geht nun mit diesem Radio- und Fernsehgesetz so weiter, dass der Bun- desrat es demnächst diskutieren wird, und dann folgt das Vernehmlassungsverfahren, das etwa ein halbes Jahr in Anspruch nehmen wird. Die Botschaft wird also im Jahre 1987 bei Ihnen sein können. Dann kommt wieder die Zeit- frage, die ich nicht gültig beantworten kann; sie hängt von Ihnen ab. Man wird damit rechnen müssen, dass die Behandlung des Gesetzes in den Räten etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Behandlung eines allfälligen Bun- desbeschlusses für Regionalfernsehen, einfach weil sich beim Gesetz mehr Fragen stellen. Das ist viel breiter ange- legt. Aber wenn das, wie beispielsweise von Nationalrat Keller sehr eindrücklich dargelegt wurde, der politische Wille Ihres Parlamentes ist, können Sie auch das Radio- und Fernsehgesetz innert nützlicher Frist beraten und soweit
bringen, dass das fakultative Referendum zum Zuge kommt. Dann ist es möglich - wie wir das bei Beantwortung einer Interpellation gesagt haben -, es bis 1989 verfügbar zu machen.
Mit Blick auf diese terminliche Situation wollen wir noch eines bedenken: Wir haben jetzt einen Bundesbeschluss für Satellitenrundfunk. Das Vernehmlassungsverfahren zum Radio- und Fernsehgesetz steht unmittelbar bevor. Mit einer dritten Vorlage ginge ein allgemeinverbindlicher Bundesbe- schluss für Regionalfernsehen in die Vernehmlassung, dann in das Parlament. Es kann dann allenfalls auch zu einem fakultativen Referendum kommen. Das alles wäre auch rein methodisch kein geschicktes Vorgehen. Diese Aufsplitte- rung birgt vor allem auch die Gefahr in sich, dass das Ergebnis systematisch nicht zu befriedigen vermag. Aber was mich viel mehr bewegt, und weshalb wir der Meinung sind, man soll diese Motion nicht überweisen, ist folgendes: Sie, das Parlament, müssen nun im Zusammenhange mit diesen Rechtsgrundlagen medienpolitische Gesamtent- scheide fällen. Diese wurden signalisiert: zum Beispiel die Rolle der SRG in der Medienzukunft. Wollen wir für die interessierten Kreise eine vierte Kette verfügbar machen mit dem Risiko, dass dann insbesondere die Agglomerationen damit bedient werden? Wie steht das Angebot für die dünn besiedelten Gebiete? Herr Mühlemann, da besteht gegen- über dem Lokalradio ein fundamentaler Unterschied: Lokal- radio ist eine verhältnismässig kostengünstige Einrichtung; Regionalfernsehen - Fernsehen überhaupt - ist eine sehr aufwendige, teure Angelegenheit! Wollen wir in Kauf neh- men, dass so das Medienversorgungsgefälle zwischen dichtbesiedelten Gebieten und allen anderen Gebieten noch grösser wird? Wie soll das Verhältnis zur SRG überhaupt sein? Wie soll die Wettbewerbssituation zwischen mehreren Veranstaltern einerseits und der SRG andererseits sein? Wollen Sie dieses vertikale Modell, das wir unseren Vor- schlägen an Sie zugrunde legen? Betrachten Sie das als richtig oder nicht?
Es ist keine Gewähr dafür geboten, wenn wir im Alleingang die Frage Regionalfernsehen aufgrund einer Botschaft des Bundesrates hier diskutieren, dass sie nachher auch zusam- menpasst mit der Vorlage für ein umfassendes Radio- und Fernsehausführungsgesetz, das wie gesagt bereits jetzt im Entwurf vorliegt für Bundesrat und Vernehmlassungsver- fahren.
Eine letzte Bemerkung: Es geht heute sicher nicht darum - Frau Grendelmeier, auch zu Ihren Ueberlegungen -, pro oder contra SRG Stellung zu nehmen mit der Stellung- nahme zur Motion von Herrn Bremi. Es geht auch nicht um eine Stellungnahme pro oder contra Monopol. Es geht ein- fach darum, dass wir nicht etwas vorwegnehmen sollten, was allenfalls dieser langfristigen Gesamtordnung in die Quere kommen könnte. Und Bewilligungen, die aufgrund eines solchen Bundesbeschlusses für Regionalfernseh-Ver- anstalter erteilt würden, wären faktisch irreversibel. Es ist nicht möglich, bei diesem Kostenaufwand quasi befristete oder gar Versuchsbewilligungen zu erteilen. Wir brauchen eine Gesamtordnung, die in sich selbst möglichst wider- spruchsfrei ist und die aufgrund von gesamtmedienpoliti- schen Vorstellungen erarbeitet und dann in Gesetzesform gegossen wird. Dafür Gewähr haben wir nur, wenn wir diese Frage im Zusammenhang mit dem Radio- und Fernsehge- setz diskutieren. Dann werden Sie die nötigen Entscheide treffen können.
Nun noch ein Wort zur Motion der sozialdemokratischen Fraktion: Erlass eines dringlichen Bundesbeschlusses. Der Kürze halber will ich auf die schriftliche Stellungnahme verweisen. Ich habe bereits gesagt: Mit dem Lokalradio, auch mit dem Pay-TV, wurden keine Pflöcke eingeschlagen; das ist - um Ihren Ausdruck zu verwenden - rückholbar. Das sind keine Präjudizien, es gibt keine Rechtsansprüche und keine Entschädigungsansprüche. Die Einspeisung - das wurde heute schon diskutiert - ausländischer Programme in unsere Kabelnetze hat mit dieser Thematik nichts zu tun. Das sind internationale Rechtsnormen, die für uns auch gelten. Sie haben das Prinzip «free flow of information»
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erwähnt. Das ist hier gültig. Wir haben uns im Rahmen des «ordre public» daran zu halten. Das gilt auch vice versa. Mit einem dringlichen Bundesbeschluss würden wir einzig die darin postulierte Institution eines Medienrates schaffen, sonst würden wir damit gar nichts ändern. Wir werden keine Erlasse oder Verordnungen seitens des Bundesrates für alle diese Bereiche treffen, bevor das Radio- und Fernsehgesetz im Parlament behandelt ist. Wir haben das wiederholt er- klärt.
Zu diesem Medienrat: Dass dieser in der Zwischenzeit Vor- teile bringen könnte, kann ich mir wahrhaftig nicht vorstel- len, weil er ja gar keine Rechtsgrundlagen hätte, um tätig zu werden, mit Ausnahme der Rundfunkverordnung. Für die Beschwerden haben wir eine separate Ordnung, eine unab- hängige Beschwerdeinstanz.
Ich bin also der Meinung, dass mit einem dringlichen Bun- desbeschluss nichts zu gewinnen wäre. Aber ich bin vor allem auch der Meinung, dass die Voraussetzungen von Artikel 89bis BV für die Dringlichkeit ganz eindeutig nicht gegeben sind. Es liegt weder eine sachliche Notwendigkeit vor - das ist ein Erfordernis - noch eine sogenannt zeitliche Dringlichkeit. Ich muss Sie deshalb bitten, die Motionen abzulehnen.
Motion Bremi
Abstimmung - Vote
Für die Ueberweisung als Motion 20 Stimmen Für die Ueberweisung als Postulat 79 Stimmen
Präsident: Wird auch das Postulat aus der Mitte des Rates bekämpft? Das ist nicht der Fall.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Motion der Sozialdemokratischen Fraktion Motion du groupe socialiste
Präsident: Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen. Herr Stappung möchte diesen Vorstoss als Motion über- weisen.
Abstimmung - Vote
Für die Ueberweisung als Motion Dagegen
32 Stimmen 70 Stimmen
Schluss der Sitzung um 21.10 Uhr La séance est levée à 21 h 10
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Radio und Fernsehen. Dringlicher Bundesbeschluss Motion du groupe socialiste Radio et télévision. Arrêté fédéral urgent
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.460
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.06.1986 - 16:00
Date
Data
Seite
621-629
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20 014 359
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