PTT. Gestion 1985
596
N 4 juin 1986
80.202
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Standesinitiative Graubünden Elektrizitätswerke. Steuerausscheidung Initiative du canton de Grisons Centrales électriques. Ventilation de l'impôt
Beschluss des Ständerates vom 16. Dezember 1982 Décision du Conseil des Etats du 16 décembre 1982
Wortlaut der Initiative vom 27. Mai 1980
Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 46 Absatz 2 der Bundesverfassung für interkantonale Verhält- nisse eine Gesetzesvorlage zur steuerlichen Gewinnberichti- gung bei Partnerwerken der Elektrizitätswirtschaft zu verab- schieden.
Texte de l'initiative du 27 mai 1980
Le Confédération est invitée à adopter, en vertu de l'ar- ticle 46, 2e alinéa, de la constitution, une loi permettant à l'autorité de taxation de rectifier les bénéfices déclarés par les entreprises en participation du secteur de l'électricité, lorsque ces bénéfices proviennent de la livraison de courant à des sociétés sises dans d'autres cantons.
Herr Martignoni unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Kommission des Nationalrates hat am 23. Februar 1983 die Standesinitiative eingehend behandelt. Sie hat sich dabei im wesentlichen den Schlussfolgerungen des bundes- rätlichen Berichtes vom 20. September 1982 und dem Beschluss des Erstrates (SR: Sitzung vom 16.12.82) ange- schlossen:
Das angesprochene Problem kann nicht durch Erlass eines auf Artikel 46 Absatz 2 der Bundesverfassung gestützten Bundesgesetzes gelöst werden, denn sämtliche kantonalen Steuergesetze sind bereits mit den für allfällige Gewinnbe- richtigungen erforderlichen Rechtsgrundlagen ausgestattet. Die Lösung zu diesem Problem ist somit im Einzelfall durch Anwendung des geltenden Rechts anzustreben, was in der Praxis die Abklärung des Sachverhalts und schliesslich des steuerlich relevanten Tatbestandes bedingt.
Die diesbezüglichen bundesgerichtlichen Erwägungen zei- gen, dass weitere Versuche der Steuerbehörden, eine Praxisänderung bei der Veranlagung der Partnerwerke der Elektrizitätswirtschaft herbeizuführen, keine Aussicht auf Erfolg hätten. Die extreme Langfristigkeit der abgeschlosse nen Verträge (im wesentlichen: Strombezugsrecht gegen Kostendeckungsgarantie während der ganzen Konzessions- dauer) und die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe der Elektrizitätswirtschaft (keine Gewinnmaximierung trotz starrer Nachfrage) gestatten es kaum, von einer steuerlich relevanten Gewinnverschiebung zulasten der stromprodu- zierenden Kantone zu sprechen. Das Problem ist also auch aufgrund des geltenden Steuerrechts praktisch nicht lösbar. Daraus erhellt, dass die von der Standesinitiative aufgewor- fene Frage weniger eine steuerrechtliche als eine finanzpoli- tische ist.
Diese gewissermassen neuen Erkenntnisse haben den Unterzeichneten veranlasst, bei den bisherigen und den neuen Mitgliedern abzuklären, ob eine weitere Kommis- sionssitzung gewünscht werde. Ein derartiger Wunsch ist jedoch von keinem Mitglied geäussert worden.
Antrag der Kommission Abschreibung der Initiative Proposition de la commission Classer l'initiative
Angenommen - Adopté
86.025
PTT. Geschäftsbericht 1985 PTT. Gestion 1985
Bericht vom 16. April 1986 Rapport du 16 avril 1986
Beschlussentwurf siehe Seite 51 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 51 du rapport Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoria- strasse 21, Berne
Bratschi, Berichterstatter: Bei den PTT steht das gute Rech- nungsergebnis im Vordergrund. Mit 360 Millionen Franken Einnahmenüberschuss hat sich das Huhn, das der Eidge- nossenschaft goldene Eier legt, wieder einmal selbst über- troffen. Der Dank gebührt allen Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern der PTT, vorab der Generaldirektion und ihrem Prä- sidenten Hans Werner. Dies muss hervorgehoben werden, weil die Verwaltung von den Massenmedien nicht nur kon- trolliert, sondern oft auch über die Massen schikaniert wird. Die Angelegenheit Nobel ist heute dank der grossen Bemü- hungen der Kommission Eng bereinigt. Der Berg hat auch hier nur eine Maus geboren. Entschuldigen Sie diese Bemerkung, das ist meine persönliche Meinung.
Das Rechnungsergebnis und die Höhe der Abgabe an den Bund ist Sache der Finanzkommission. Die Geschäftsprü- fungskommission interessiert in diesem Zusammenhang eigentlich nur die aufgeworfene Frage der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen. Die Neue Zürcher Zei- tung hat in ihrer Ausgabe vom 17. und 18. Mai unter dem Titel «Vom Golden Girl zum subventionierten Gelben Rie- sen» einen interessanten Artikel veröffentlicht. Darin wird der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen das Monopol der PTT entgegengehalten. Dies trifft zwar für verschiedene Sparten der PTT zu, ist aber in Bereichen, in denen die PTT mit Teilen der Privatwirtschaft konkurrieren, d. h. beispielsweise beim Automobildienst, nicht der Fall. In diesem Bereich konkurrieren PTT und SBB mit dem privaten Automobilgewerbe. Ich verzichte auf weitere Beispiele, da die ganze Frage erst aufgeworfen worden ist und in den nächsten Jahren ausdiskutiert werden muss.
Neben Fragen wie der Rekrutierung guter Fachleute, der Schliessung der Postschalter schon um 18.00 Uhr, des Miss- erfolgs der Verbilligung der Mehrfahrtenkarten für Jugendli- che im Jahr der Jugend, der Störung unseres Radios durch ausländische Privatsender usw. ist auch von der Notwendig-
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1986
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Band
II
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
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Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 80.202
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Numero dell'oggetto
Datum 04.06.1986 - 08:00
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