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Postulat Lauber
flexibel gestaltet; die Ansätze der Kinderzulagen werden generell um fünf Franken erhöht. Sie haben diesen Betrag als Minimalbetrag bezeichnet, Herr Piller. Ich gehe mit Ihnen einig, aber wir müssen uns eben nach unseren Möglichkei- ten ausrichten.
Kranken- und Mutterschaftsversicherung: In seinem Entwurf für die Teilrevision der Krankenversicherung schlug der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor, die die Stellung der Kinder verbessern und die Krankenkassenkosten für die Familie verringern. Neben einer generellen Ermässigung der Mitgliederbeiträge der Kinder übernimmt der Bund die Bei- träge der Krankenpflegeversicherung für das dritte und die folgenden Kinder einer Familie.
Bei der Mutterschaftsversicherung sind wesentliche Verbes- serungen, insbesondere für die Stellung der schwangeren Frau, vorgesehen.
Der Nationalrat hat als Erstrat den vorgeschlagenen Neue- rungen zugestimmt. Die Kommission des Ständerates, die ihre Beratung noch nicht abgeschlossen hat, hat bisher nicht entschieden, ob sie auf den Teil der Vorlage, welcher die obligatorische Krankengeldversicherung betrifft, eintre- ten will. Es ist auch hier, Herr Piller, nicht die Schuld des Bundesrates, wenn diese Vorlage betreffend Kranken- und Mutterschaftsversicherung in der letzten Zeit dermassen verzögert worden ist. Ich habe diese schon von meinem Vorgänger übernommen, und wenn es so weitergeht, werde ich sie wahrscheinlich noch auf meinen Nachfolger übertra- gen müssen. Auch ist es nicht die Schuld des Bundesrates, falls die ständerätliche Kommission oder Ihr Rat auf die Krankengeldversicherung nicht eintreten sollte. Der Bun- desrat hält nach wie vor an dieser Krankengeldversicherung, die auch die Mutterschaftsversicherung beinhaltet, fest. Nun zur Besteuerung der Familie. In der Botschaft zur Steuerharmonisierung nimmt die Erörterung der Ehegatten- besteuerung und damit verbunden die Abzug- und Tarifge- staltung bei der Einkommenssteuer der natürlichen Perso- nen breiten Raum ein. Die ständerätliche Kommission, wel- che unter dem Vorsitz Ihres Kollegen Binder tagt, hat gegen- über der Vorlage des Bundesrates noch Verbesserungen zugunsten der Ehepaare und zugunsten der Familie einge- bracht. Die Plenumsberatungen stehen zurzeit noch aus. Das zu Ihrer zweiten Frage.
Und nun zur dritten Frage: Auf den 1. Juli 1984 wurde der Sektion Familienfragen im Bundesamt für Sozialversiche rung neu die Funktion einer Koordinationsstelle für Fami- lienfragen übertragen. Dies war ein erster Schritt in Rich- tung einer qualitativen Ausweitung der Bearbeitung von familienpolitischen Fragen auf Bundesebene. Eine perso- nelle Verstärkung wurde im Jahre 1984 vorgenommen, indem dieser Amtsstelle eine weitere halbe Stelle zugeteilt wurde. Der Bundesrat räumt der Familienpolitik eine erstrangige Bedeutung ein. Bezüglich einer personellen Verstärkung wie auch einer organisatorischen Aufwertung sind ihm aber gewisse Grenzen gesetzt; Sie haben sie selber genannt, Herr Piller: Es sind dies die Finanzlage des Bundes und der Personalstopp, der über die Bundesverwaltung verhängt ist. Sie haben einen Vergleich gezogen zu unserer Amtsstelle für Natur- und Heimatschutz. Ich glaube, dass dieser Vergleich nicht ganz zutreffend ist. Die Amtsstelle für Natur- und Heimatschutz ist die einzige Dienststelle, die sich von Amtes wegen mit den Belangen des Natur- und Heimat- schutzes befassen muss. Es war dringend notwendig, sie zu verstärken, während die Stelle betreffend Familienschutz mehr eine Querschnitts-Aufgabe zu erfüllen hat, nämlich die laufenden Gesetzgebungen unter dem Gesichtspunkt des Familienschutzes zu überprüfen. Ich glaube, insofern dürfte für den Anfang eine Dienststelle genügen, die mit andert- halb Stellen dotiert ist. Selbstverständlich werden wir sehen, dass wir auch hier noch etwas tun können, sofern die Verhältnisse uns dies erlauben.
Präsident: Der Interpellant ist berechtigt, eine Erklärung abzugeben, ob er befriedigt ist oder nicht.
Piller: Ich kann mich mit dieser Antwort leider nicht zufrie- dengeben. Im Laufe der letzten Jahre sind mehrere Interpel- lationen und Vorstösse eingereicht worden, und ich bin der Meinung, dass die Familienpolitik in unserem Lande wirk- lich stiefmütterlich behandelt wird. Das ist nicht nur meine Ansicht, das geht aus zwei Studienarbeiten an Hochschulen, die ich in meiner Begründung zitiert habe, ebenfalls hervor. Ich verzichte jedoch darauf, Diskussion zu verlangen.
Präsident: Der Interpellant ist nicht befriedigt.
85.931 Postulat Lauber Waldpflegemassnahmen. Restkosten Soins donnés à la forêt. Coûts à assumer
Wortlaut des Postulates vom 2. Dezember 1985
Die defizitären Forstbetriebe können ihren Funktionen bei weitem nicht mehr nachkommen. Das voranschreitende Waldsterben verlangt einen vermehrten Einsatz von Pflege- massnahmen. Der Bundesrat wird daher eingeladen,
die Subventionsansätze für die Forstwirtschaft und die Lawinenverbauungen so anzuheben, dass für die betroffe- nen Waldeigentümer tragbare Restkosten entstehen. Dazu sind insbesondere auch Treibstoffzollgelder gemäss Treib- stoffzollgesetz 1985 raschmöglichst einzusetzen;
in den kommenden Budgetplanungen für die Forstwirt- schaft und die Lawinenverbauungen die notwendigen Mittel vorzusehen und die Treibstoffgelder im geplanten Umfang einzusetzen.
Texte du postulat du 2 décembre 1985
Les propriétaires de forêts dont l'exploitation est déficitaire n'ont plus les moyens - beaucoup s'en faut - d'assumer convenablement leurs tâches. Le dépérissement des forêts - qui continue à progresser - exige davantage de soins cultu- raux. C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité
à augmenter les taux des subventions en faveur de l'éco- nomie forestière et des travaux de défense contre les ava- lanches de façon telle que les frais qui doivent être assumés par les propriétaires forestiers concernés soient supporta- bles pour eux. A cet effet, on utilisera notamment aussi, dès que possible, les fonds provenant des droits sur les carbu- rants, conformément à la loi de 1985 concernant l'utilisation du produit des droits d'entrée sur les carburants;
à prévoir, dans les prochains budgets, les moyens finan- ciers nécessaires à l'économie forestière et aux travaux de défense contre les avalanches et à utiliser les fonds prove- nant des droits d'entrée sur les carburants dans la mesure prévue.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Cavelty, Gadient, Jelmini, Knüsel, Reichmuth, Zumbühl (7)
Lauber: Mein Postulat enthält zwei Hauptpunkte.
Règlement de l'administration de l'armée. Révision
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E 5 mars 1986
Wegen diesem zunehmend enger werdenden betriebswirt- schaftlichen Engpass ist anzunehmen, dass dringend nötige Wiederinstandstellungs- und Infrastrukturpojekte auch bei kleinsten Restkostenanteilen bereits stark belasteter Betriebe nicht zur Ausführung gelangen. Neben der vollen Ausschöpfung eidgenössischer und kantonaler Beiträge muss darüber hinaus, sozusagen ausserhalb des Systems (Bundesbeiträge, Kantonsbeiträge, Restkosten), wenn von der Sache her, beispielsweise zur Erhaltung des Schutzwal- des, ein Zwang zur Verwirklichtung besteht, das Projekt auch unter einer vollen Abdeckung der Restkosten durch öffentliche Beiträge realisiert werden können. Wegen der Nichtabdeckung von Restkosten sollte kein dringend nöti- ges Projekt aufs Eis gelegt oder verzögert werden.
Wie stark die Restkosten die Wiederinstandstellungs- oder dringend nötigen Infrastrukturprojekte belasten, sollte aus einer statistischen Auswertung von Projektgesuchen und Projektabrechnungen des Bundesamtes für Forstwesen und Landschaftsschutz möglich sein. Die Belastbarkeit extrem gelegener Forstbetriebe mit Restkosten wäre anhand einer Betriebs-Typologisierung im Rahmen von betriebswirt- schaftlichen Untersuchungen zu erarbeiten. Entsprechende Kriterien sollten ohne weiteres gefunden werden können. Der Ausbau der Betriebserhebungen geht in diese Richtung, aber leider zu langsam.
Auch mittelfristig hat es zu einer angemessenen Beteiligung durch Treibstoffzollgelder zu kommen. Die Haushaltper- spektiven sehen für die Forstwirtschaft 18 Millionen Franken und für die Lawinenverbauungen 17 Millionen Franken im Budget 1986 vor. Herr Bundesrat Schlumpf hat anlässlich der Endberatungen des Treibstoffzollgesetzes von 340 Mil- lionen Franken gesprochen, die insgesamt für den Umwelt- bereich ausgegeben werden sollten, und stellte sogar eine Steigerung auf 400 Millionen Franken gegen Ende dieses Jahrzehnts in Aussicht. Dieser Plafond ist unter Mitberück- sichtigung der übrigen Gelder für den Umweltschutz aus der Treibstoffzollkasse bei weitem nicht erreicht. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass wir diesen Grundsätzen nachleben. Die Verfassungsrevision über die Neuverteilung der Treibstoffzölle erhielt gerade auch aus dem Berg- und Randgebiet eine relativ starke Unterstützung. Mit der Annahme dieses Postulates unternehmen wir einen kleinen, bescheidenen Schritt, diesem Volkswillen Rechnung zu tragen.
Bundespräsident Egli: Der Bundesrat nimmt dieses Postulat entgegen.
Ueberwiesen - Transmis
85.050
Verwaltungsreglement der Armee. Teilrevision
Règlement de l'administration de l'armée. Révision partielle
Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. September 1985 (BBI II, 1225) Message et projet d'arrêté du 4 septembre 1985 (FF II, 1261)
Beschluss des Nationalrates vom 19. Dezember 1985 Décision du Conseil national du 19 décembre 1985
Antrag der Kommission
Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Reichmuth, Berichterstatter: Im Namen der Militärkommis- sion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage des Bundesrates über die Teilrevision des Bundesbeschlusses über die Ver- waltung der schweizerischen Armee (BVA) einzutreten und dieser in allen Teilen zuzustimmen.
Die Revision dieses Bundesbeschlusses beinhaltet zur Hauptsache eine Erhöhung der Soldansätze für Unteroffi- ziere, Gefreite, Soldaten und Rekruten. Als zweiter bedeu- tender Revisionspunkt ist die Ermächtigung an den Bundes- rat zur Ausdehnung der bestehenden Regelung betreffend die verbilligten Urlaubsbillette zu erwähnen. Bei den ande- ren Revisionspunkten handelt es sich um die Eliminierung gewisser Widersprüchlichkeiten, die sich zwischen dem BVA und dem am 22. Juni 1984 revidierten Bundesgesetz über die Militärorganisation ergeben haben, um begriffliche Anpassungen und um Verbesserungen von Verfahrens- abläufen, wie der Bundesrat in seiner Botschaft ausführt. Da diese Nebenprodukte der Revision unbestritten sind und daher in der Kommission, wie übrigens auch im Nationalrat, zu keinen Diskussionen Anlass gegeben haben, möchte ich nicht weiter darauf eintreten.
Die eigentliche Entschädigung eines Armeeangehörigen für seine Dienstleistung besteht in den Leistungen der Erwerbs- ersatzordnung, die laufend erhöht und auch der Teuerung angepasst wurden. So ist beispielsweise die Maximalent- schädigung der Erwerbsersatzordnung seit 1972 um 180 Prozent, das heisst von 50 Franken auf 140 Franken pro Tag heraufgesetzt worden. Und wie Sie wissen, ist zurzeit die 5. Revision der Erwerbsersatzordnung, die ebenfalls namhafte Verbesserungen in Aussicht stellt, im Gange.
Im Gegensatz zum Erwerbsersatz wurden die Soldansätze seit dem 1. Januar 1972 nicht mehr erhöht. Schon seit jeher wurde jedoch der Sold für Militärdienst nicht als Lohnersatz betrachtet, sondern als eine Entschädigung für die im Mili- tärdienst zusätzlich entstehenden persönlichen Auslagen und Unkosten oder gewissermassen als «Sackgeld». Wenn man sich an die Statistik erinnert, die einmal die täglichen Auslagen eines durchschnittlichen WK-Soldaten aufzeigte, so ist die Feststellung eines Votanten im Nationalrat nicht ganz von der Hand zu weisen, dass es sich bei der Soldzah- lung eher um eine indirekte Subvention an das Gastgewerbe handle. Die spezifische Funktion des Soldes als Spesenzu- lage liess es - und lässt es auch heute - verantworten, die Ansätze nicht analog der Teuerung ansteigen zu lassen.
Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Dienstlei- stende Kost und Logis gratis erhält und dass ihm auch im Zivilleben Ausgaben für persönliche Bedürfnisse entstehen. Eine Solderhöhung entsprechend dem Anstieg des Lebens- kostenindexes zwischen dem Dezember 1971 und dem Dezember 1984 würde den Aufwand der jährlichen Soldzah- lungen um 78 Prozent, das heisst von 67 Millionen auf 119 Millionen Franken, erhöhen, was eine erhebliche Mehr- belastung der Bundesfinanzen bedeuten würde.
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Jahr
1986
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Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.931
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.03.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
37-38
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Pagina
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20 014 301
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