E 5 mars 1986
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Motion Knüsel
85.269 Petition betreffend die Erhöhung der Medizinalgebühren Pétition concernant les taxes des examens fédéraux de médecine
Herr Matossi unterbreitet im Namen der Kommission für Wissenschaft und Forschung den folgenden schriftlichen Bericht:
Mit Schreiben vom 8. Februar 1985 wurde den Kommissio- nen für Wissenschaft und Forschung die am 30. Januar eingereichte, 3698 Unterschriften tragende Petition betref- fend Erhöhung der Prüfungsgebühren bei den eidgenössi- schen Medizinalprüfungen zugewiesen, da sie in einem unmittelbaren Zusammenhang stand mit der bevorstehen- den Beratung der Vorlage 84.085, Genehmigung der Verord- nung über die Gebühren und Entschädigungen bei den eidgenössischen Medizinalprüfungen (Art. 38 Abs. 1 GR/ SR).
In ihrer Eingabe ersuchen die Studenten der Medizinalbe- rufe die Räte, auf die Erhöhung der Gebühren zu verzichten. Der Bundesrat hatte mit Rücksicht auf die 20 Jahre zurück- liegende letzte Anpassung eine Erhöhung der Prüfungsge- bühren um durchschnittlich 110 Prozent beantragt. In der Dezembersession 1985 hat der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission die Vorlage jedoch nur unter der Auflage genehmigt, dass die durchschnittliche Erhöhung der Gebührenansätze 50 Prozent nicht übersteige.
An ihrer Sitzung vom 28. Januar 1986 hat sich die Kommis- sion dem Beschluss des Nationalrates einstimmig ange- schlossen.
Die Kommission beantragt deshalb einstimmig, die Petition der Studenten der Medizinalberufe als teilweise erfüllt abzu- schreiben.
Zustimmung - Adhésion
85.468 Motion Knüsel Gewässerschutzgesetz. Revision Loi fédérale sur la protection des eaux. Révision
Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1985
Seit der Inkraftsetzung im Jahre 1971 sind auf dem Gebiete des Gewässerschutzes grosse und nachhaltige Erfolge erzielt worden. Leider aber zeigen die jährlich wiederkeh- renden gravierenden Fischvergiftungen mit aller Deutlich- keit, dass vor allem in stehenden sowie in kleineren Fliess- gewässern noch sehr viel zur Gesundung dieser Grossbio- tope getan werden muss. Die zuständigen Amtsstellen lei- sten wohl eine einmalige Pionierarbeit. Leider aber sind das zuständige Bundesamt für Umweltschutz wie auch die kan- tonalen Amtsstellen von der personellen Seite betrachtet, vielfach überfordert. Jede Schadenverhütung ist besser als eine nachmalige Wiedergutmachung. Die Praxis zeigt, dass viele qualifizierte Freiwillige bereit wären, an einem wir- kungsvollen Informations-, Kontroll- und Beratungsdienst zugunsten eines aktiven Gewässerschutzes und zur Förde- rung der Fischbestände mitzuwirken.
Bis heute aber fehlt bei den Kantonen und beim Bund die Möglichkeit zu einer fachlichen Grund- und Weiterausbil- dung von qualifiziertem Personal. Im Bericht des Bundes-
amtes für Justiz im zweiten Paket von Vorschlägen zur Neuverteilung von Aufgaben zwischen Bund und Kantonen wird der Beratung und der Forschung sowohl bei der Revi- sion des Gewässerschutz- als auch des Fischereigesetzes ein hoher Stellenwert zugeordnet.
Der Bundesrat wird gebeten, bei der Revision des Gewässer- schutzgesetzes, eventuell auch bei derjenigen des Fische- reigesetzes, im Dienste einer nachhaltigen Sanierung der Gewässer an der Quelle die Grund- und Weiterausbildung von qualifizierten Gewässer- und Fischwarten zu ermögli- chen.
Im Sinne einer Koordination kann diese Ausbildung in Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen.
Den Gewässer- und Fischwarten ist für die Informations-, Kontroll- und Beratungsaufgabe im Dienste eines aktiven Umweltschutzes eine amtliche Funktion zuzuordnen.
Texte de la motion du 13 juin 1985
Depuis l'entrée en vigueur, en 1971, de la loi sur la protec- tion des eaux, des progrès importants et durables ont été réalisés dans ce domaine. Cependant, les graves empois- sonnements de la faune piscicole auxquels l'on assiste chaque année montrent clairement qu'il y a encore beau- coup à faire pour l'assainissement des biotopes étendus, tout particulièrement des eaux dormantes et des petits cours d'eau. Les services compétents fournissent certes un travail de pionnier fort méritoire. Toutefois, aussi bien l'Of- fice de la protection de l'environnement que les services cantonaux, ne disposent souvent pas des effectifs en per- sonnel nécessaires pour venir à bout de toutes les tâches qui leur incombent. Il est un principe toujours valable: mieux vaut prévenir que guérir. Or, la pratique montre que beau- coup de volontaires qualifiés seraient prêts à offrir leur aide à un service efficace chargé de l'information, du contrôle et de la vulgarisation en matière de protection des eaux, aux fins d'encourager les efforts dans ce domaine et de préser- ver le peuplement piscicole.
Jusqu'à présent, les cantons et la Confédération ont été dans l'impossibilité de former des spécialistes de la protec- tion des eaux et de leur assurer une formation continue. L'Office fédéral de la justice, dans son rapport relatif à la deuxième série de propositions au titre de la nouvelle répar- tition des tâches entre la Confédération et les cantons, a attribué une grande importance à la diffusion des connais- sances et à la recherche dans le cadre de la révision des lois sur la protection des eaux et sur la pêche.
Le Conseil fédéral est invité à développer l'enseignement de base et la formation continue des gardes-pêche lors de la révision des lois sur la protection des eaux et sur la pêche, dans le but de favoriser un assainissement des eaux à la source.
Par souci de coordination, cette formation peut être envisa- gée en collaboration avec les cantons.
Il faudra attribuer aux gardes-pêche une fonction officiele qui leur permettra de contribuer activement à la protection de l'environnement par le biais de l'information, du contrôle et des conseils donnés au public.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Andermatt, Arnold, Bauer, Belser, Brahier, Bührer, Cavelty, Gadient, Hophan, Lauber, Meier Hans, Meier Josi, Meylan, Miville, Piller, Schoch, Weber, Zumbühl (19)
Knüsel: Darf ich für die Fischer, die als Wächter unserer Natur sehr aktiv sind und verhältnismässig wenig Beziehun- gen zu unserem Parlament haben, ein Anliegen vorbringen. Lassen Sie mich die Motion kurz wie folgt begründen: Die Inkraftsetzung des eidgenössischen Gewässerschutzgeset- zes im Jahre 1971 leitete beim Bund, aber auch bei den Kantonen und insbesondere bei den Gemeinden eine neue Politik im Dienste des Umweltschutzes ein. Ohne genügend und einwandfreies Wasser, das hat man festgestellt, gibt es kein Ueberleben. Rückblickend kann erfreulicherweise fest- gehalten werden, dass die Inkraftsetzung des Gewässer- schutzgesetzes eine neue Aera eingeleitet hat. Glücklicher-
Postulat Bauer
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weise ist der Bürger heute auf den Zustand unserer Gewäs- ser sehr stark sensibilisiert. Die alljährlich wiederkehrenden gravierenden Fischvergiftungen zeigen aber mit aller Schärfe und Deutlichkeit, dass vor allem in stehenden, aber auch in kleineren Fliessgewässern - es handelt sich um die vielen kleinen Bäche, die als beste Fischgewässer bekannt waren und der Landschaft ein ganz besonderes Gepräge geben - noch sehr viel für die Gesundung dieser Grossbio- tope getan werden muss. Die zuständigen Amtsstellen, ins- besondere auf eidgenössischer Ebene - ich denke an das Bundesamt für Umweltschutz -, aber auch diejenigen bei den Kantonen und ausnahmslos auch bei den Gemeinden, verdienen für die hervorragende und am Anfang wenigstens nicht immer verstandene Arbeit im Dienste des Gewässer- schutzes unseren Dank und die volle Anerkennung.
Die meisten Amtsstellen sind aber vor allem in der Praxis personell sehr häufig überfordert. Jede Schadenverhütung ist besser als die einem Fischsterben folgende Wiedergut- machung. Fische und Krebse sind wohl die empfindlichsten Bio-Indikatoren. Dort, wo Fische wegen Gewässerver- schmutzungen verenden, sind auch die örtlichen Trinkwas- serversorgungen, ja sogar Grundwasserflüsse in direktem Masse gefährdet. In diese Richtung zielt die Volksinitiative des schweizerischen Fischereiverbandes zur Rettung unse- rer Gewässer. Ich erinnere noch einmal daran: Unsere zuständigen Amtsstellen sind sehr häufig personell überla- stet. Andererseits ist bekannt, dass viele qualifizierte Freiwil- lige in Fischereikreisen bereit sind, an einem effizienten Informations-, Kontroll- und Beratungsdienst im Dienste eines aktiven Gewässerschutzes und zur Förderung der Fischbestände mitzuwirken. In Fischereikreisen ist es ein Bedürfnis, im Sinne einer Dienstleistung aktiv mitzuwirken. Wohlverstanden, es würde sich um Freiwillige handeln.
Es geht hier auch nicht um Geld, es geht nicht um Finanzen, weder beim Bund noch bei den Kantonen. Was fehlt, ist die fachliche Grund- und Weiterausbildung von qualifiziertem freiwilligem Personal. Im Bericht des Bundesamtes für Justiz zum zweiten Paket von Vorschlägen zur Neuvertei- lung von Aufgaben zwischen Bund und Kantonen wird der Beratung sowohl bei der Revision des Gewässerschutzge- setzes als auch des Fischereigesetzes ein hoher Stellenwert zugeordnet.
Darf ich am Schluss noch einmal festhalten: Das Anliegen der Fischer dreht sich nicht um Geld. Unser Anliegen geht in Richtung einer zur Verfügungstellung von qualifizierten Fachkräften bei der Grund- und Weiterausbildung ausge- wiesener Fachkräfte, die im Sinn einer breit aufgefächerten Beratung, Information und Kontrolle in der Praxis als Gewässerwarte dienen können. So gesehen können die Kantone diesen Gewässerwarten eine amtliche Funktion zuordnen. Es geht also um die Grund- und Weiterausbil- dung, die - beim Bund - nicht einen zwingenden Charakter hat. Träger wären die Kantone, wobei die Freiwilligkeit selbst bei den Kantonen ausgewiesen würde.
Ich bitte im Interesse eines aktiven Umwelt- und Gewässer- schutzes seitens der Fischer um Annahme der Motion.
Bundespräsident Egli: Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass auch beim Gewässerschutz vorbeugen besser ist als heilen. Einer gezielten, fachkundigen Beratung und Infor- mation durch freiwillige Helfer im Felde kommt deshalb eine grosse Bedeutung zu. Allerdings ist dies auch weiterhin primär Aufgabe der Kantone, Gemeinden und der privaten Verbände, die auf diesem Gebiet bereits schon Beachtliches geleistet haben, z. B. durch die sogenannten freiwilligen Fischereiaufseher in einigen Kantonen. Der Bund ist jedoch bereit, anlässlich der Revision des Gewässerschutzgesetzes, welche ja bekanntlich im Gange ist, die Möglichkeiten einer verstärkten fachlichen Unterstützung von Ausbildungskur- sen zu prüfen. Wir bitten Sie, in diesem Sinne die Motion als Postulat zu überweisen.
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, den Vorstoss im Form eines Postulates entgegenzunehmen. Was sagt der Motio- när dazu?
Knüsel: Den Fischern geht es vor allem darum, dass bei- spielsweise ganz spezifische Fachkräfte auf Bundesebene - ich denke zum Beispiel an die Wissenschafter am limnologi- schen Institut in Kastanienbaum - sich für kantonale Kurse in der Grund- und Weiterausbildung von Fachleuten (Infor- mation, Beratung und Kontrolle) zur Verfügung stellen kön- nen. Ich bin mit dem Postulat einverstanden.
Präsident: Der Motionär erklärt sich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
85.981 Postulat Bauer Jahr der Jugend. Bilanz Année de la jeunesse. Bilan
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1985
Das Jahr 1985, das die UNO als Internationales Jahr der Jugend proklamiert hat, geht zu Ende. Es ist wichtig, dass jetzt Bilanz erstellt und Lücken ausgefüllt werden. Wie der Präsident der Eidg. Kommission für Jugendfragen gesagt hat, sind auf Gemeindeebene zahlreiche Initiativen ergriffen worden.
Auf Bundesebene hat man sich dagegen mit allgemeinen und theoretischen Diskussionen begnügt. In politischen Kreisen, namentlich unter Parlamentariern, zeigte man kein Interesse für die Probleme der Jugend. Wenn wir den Dialog fördern und intensivieren wollen, so müssen wir über die Probleme der Jugend eine politische Grundsatzdiskussion führen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen:
zu den Schlussfolgerungen des Berichts «Mutter Helvetia, Vater Staat» Stellung zu nehmen, den die Eidg. Kommission für Jugendfragen im November vorgelegt hat;
diesen Bericht in das Sessionsprogramm der eidgenössi- schen Räte - wenn möglich in das Programm der März- Session - aufzunehmen;
eine Bilanz der Massnahmen zu erstellen, die im Laufe des Jahres 1985 zugunsten der Jugend getroffen worden sind;
eine Liste mit konkreten Vorschlägen zu erstellen, die darauf abzielen,
den dauernden Dialog mit der Jugend herzustellen;
die berechtigten Forderungen der Jugend zu erfüllen.
Texte de la motion du 18 décembre 1985
L'année 1985, décrétée par les Nations Unies «Année inter- nationale de la Jeunesse» s'achève. Il importe d'en dresser le bilan et de combler les lacunes existantes.
Selon le président de la Commission fédérale pour la Jeu- nesse, des initiatives nombreuses ont été prises au niveau communal.
Au niveau national, par contre, on s'est borné à des discus- sions générales et théoriques et le milieu politique, les parlementaires notamment, n'ont témoigné qu'indifférence aux problèmes des jeunes.
Afin de favoriser le dialogue et l'intensifier, un débat politi- que de fond sur la situation des jeunes est nécessaires. C'est pourquoi le Conseil fédéral est prié
de donner son avis sur les conclusions du rapport «Maman Helvétie + père Etat» présenté en novembre par la Commission fédérale pour la Jeunesse;
de mettre ce rapport à l'ordre du jour d'une prochaine session des Chambres fédérale, si possible en mars;
de dresser le bilan des mesures prises en 1985 en faveur des jeunes;
5-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.468
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.03.1986 - 08:00
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Data
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