National Council adopts partial revision of army administration rules

20014251Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)21.03.1986Granted

Zusammenfassung

In its final vote on 21 March 1986, the National Council unanimously approved the partial revision of the army administration regulations (85.050) and forwarded the matter to the Council of States. The excerpt contains no substantive debate beyond the recorded vote outcome.

Regest

Final vote on a federal draft; where the chamber approves the measure unanimously, the bulletin records adoption without further reasoning. The excerpt is purely procedural and contains no adjudicative analysis.

Gesamter Gesetzestext

  1. März 1986 N

493

Schlussabstimmungen

83.058 Publikationsgesetz Loi sur les publications

Siehe Seite 295 hiervor - Voir page 295 ci-devant

Beschluss des Ständerates vom 19. März 1986 Décision du Conseil des Etats du 19 mars 1986

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Gesetzentwurfes 153 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

85.015 Mieterschutz. Volksinitiative und Gegenentwürfe Protection des locataires. Initiative populaire et contre-projets

Siehe Seite 190 hiervor - Voir page 190 ci-devant

Beschluss des Ständerates vom 21. März 1986 Décision du Conseil des Etats du 21 mars 1986

Leuenberger Moritz: Dieser Bundesbeschluss beinhaltet einen Gegenvorschlag. Zusammen mit dem Abstimmungs- verfahren, nämlich mit dem Verbot des doppelten Ja, will verunmöglicht werden, dass der Volkswille zu dieser Initia- tive auch tatsächlich eruiert werden kann, und man will auch die Initianten zum Rückzug der Initiative bringen. Auch wenn es möglich ist, dass wir später inhaltlich für diesen Gegenvorschlag Stellung nehmen müssen - es ist ja mög- lich, dass die Väter dieses Gegenvorschlages ihn dann wie- der verlassen, auch schon vorgekommen -, sagen wir jetzt nein zu diesem Bundesbeschluss, denn mit einem Nein zu diesem Bundesbeschluss könnte das Volk einzig und allein zur Initiative Stellung nehmen. Das wäre ja der Sinn des Initiativrechtes, und das wäre demokratisch.

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen

94 Stimmen 51 Stimmen

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

85.050 Verwaltungsreglement der Armee. Teilrevision Réglement de l'administration de l'armée. Révision partielle

Siehe Jahrgang 1985, Seite 2214 - Voir année 1985, page 2214 Beschluss des Ständerates vom 5. März 1986 Décision du Conseil des Etats du 5 mars 1986

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Beschlussentwurfes 148 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

84.062 Gesicherte Berufsbildung. Volksinitiative Formation professionnelle garantie. Initiative populaire

Siehe Jahrgang 1985, Seite 1601 - Voir année 1985, page 1601

Beschluss des Ständerates vom 4. März 1986 Décision du Conseil des Etats 4 mars 1986

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen

117 Stimmen

7 Stimmen

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

Präsident: Zunächst noch eine kleine organisatorische·Mit- teilung: Die Parlamentsdienste bitten, dass Sie ihre Schlüs- sel bei den Pulten steckenlassen sollen, weil bis zur näch- sten Session hier Installationen vorgenommen werden. Herr Nationalrat Rohrer hat mit Schreiben vom 14. März seinen Rücktritt aus dem Nationalrat erklärt, nachdem er vor kurzem zum Regierungsrat seines Heimatkantons gewählt worden war. Herr Rohrer gehörte - wie er selber schreibt - dem Rat nur relativ kurze Zeit an. Dennoch konnte er sich in seiner ruhigen und kompetenten Art und seiner Fähigkeit, aufmerksam zuhören zu können, auch in dieser kurzen Zeitspanne ein persönliches Profil erwerben. Sein Entscheid, den Rat zu verlassen, um sich gänzlich seinem neuen Mandat als Regierungsrat zu widmen, entspricht sei- ner konsequenten Haltung. Wir wünschen unserem Kolle- gen in seiner neuen Funktion in der St. Galler Exekutive alles Gute und danken ihm für sein Engagement in unserem Rat. (Beifall)

Wir haben wiederum eine schwer befrachtete Session hinter uns. Die meisten Vorlagen, und vor allem die wichtigsten, die wir uns vorgenommen hatten, haben wir behandeln können. Ich danke Ihnen für Ihre Ausdauer und auch für Ihre Bereitschaft, zu ungewohnter und nicht vorgesehener Zeit zu tagen, um ein begonnenes Geschäft auch zum Abschluss bringen zu können. Indem ich Ihnen erholsame Ostertage und einen schönen Frühling wünsche, erkläre ich Sitzung und Session als geschlossen.

Schluss der Sitzung und der Session um 10.00 Uhr Fin de la séance et de la session à 10 h 00

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Verwaltungsreglement der Armee. Teilrevision Règlement de l'administration de l'armée. Révision partielle

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Dans

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Jahr

1986

Année

Anno

Band

I

Volume

Volume

Session

Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

85.050

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.03.1986 - 08:00

Date

Data

Seite

493-493

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20 014 251

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