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Interpellation Reimann
question? Faut-il s'attendre à des expulsions de masse à l'avenir également, ou bien renverra-t-on de nouveau les indésirables par petits groupes, voire un par un?
Quelles conclusions le Conseil fédéral tire-t-il de cette opé- ration:
6.1. Pour ce qui a trait au problème du contrôle a posteriori? 6.2. En ce qui concerne la réaction des pays d'origine ou de provenance?
6.3. Pour ce qui est de sa propre politique de l'information? 6.4. Pour ce qui relève des conceptions présidant au renvoi de demandeurs d'asile éconduits et pour ce qui est de l'application et de l'exécution de tels plans ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Grendelmeier, Gün- ter, Maeder-Appenzell, Müller-Aargau, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (10)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. März 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mars 1986
1.1. Die gegenüber einzelnen Personen, die Widerstand lei- steten, angewandten Zwangsmassnahmen waren verhält- nismässig. Während des Einstiegs in das Flugzeug wurden Handschellen verwendet, die jedoch kurz nach dem Start entfernt werden konnten. Sprungfesseln wurden zwar mit- geführt, aber nicht angewendet.
1.2. Die erwähnten Pressemeldungen treffen nicht zu, es kam zu keinerlei Misshandlungen.
1.3. Die Massnahmen der Polizei waren verhältnismässig.
2.1. Am Grundsatz, dass die Behörden des Heimatlandes nicht über ein Asylverfahren informiert werden, wird festge- halten.
2.2. Die Behörden Zaires wurden nicht über die Asylverfah ren orientiert, es handelte sich bei den ausgeschafften Per- sonen nicht um Asylbewerber (siehe Antwort 4.1.).
2.3. Zur Durchführung des Fluges war eine Information der zairischen Behörden notwendig.
2.4. Den zairischen Behörden wurde eine Namensliste abge- geben.
3.1. und 3.2. Das EDA und die Botschaft in Zaire wurden am 14. Oktober 1985 erstmals über die geplante Ausschaffung informiert.
3.3. Das EDA hatte im Vorfeld der Rückschaffung keine Vorbereitungen für eine Nachkontrolle getroffen. Infolge widersprüchlicher Meldungen in den Medien über das Schicksal der Zairer nach ihrer Ankunft in Kinshasa wurde unsere Botschaft nachträglich beauftragt, abzuklären, ob alle heimgeschafften Zairer wohlauf und frei seien. Mit Hilfe der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen (Signalement, Original-Polizeifoto) konnte sie dies im Falle der 59 Heimge- schafften feststellen, die sich im Verlaufe einiger Tage alle freiwillig zur Identitätsabklärung auf die Botschaft begaben. 3.4. Bei Bekanntwerden der Ausschaffungsaktion sind in der Presse sofort verschiedenste Behauptungen über die Behandlung durch schweizerische und zairische Behörden erhoben worden, die sich im nachhinein als völlig haltlos erwiesen.
Im weiteren haben sich einzelne Informationen von zairi- schen Behörden als verfrüht oder unpräzis erwiesen.
3.5. Es bestehen keine Weisungen bezüglich «Nachkon- trolle/Information» bei Ausschaffungen. Eine interdeparte- mentale Arbeitsgruppe behandelt den Fragenbereich zur Zeit im Zusammenhang mit der Erörterung der Möglichkei- ten auf dem Gebiet der Rückkehrhilfe.
4.1. und 4.2. Eingehende Abklärungen hatten ergeben, dass die 59 heimgeschafften Zairer nicht mit jenen Personen identisch waren, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt hatten und für die sie sich ausgaben. Es handelte sich deshalb um sich illegal in der Schweiz aufhaltende Auslän- der und nicht um abgewiesene Asylbewerber. Sie wurden deshalb nicht nach Asylgesetz, sondern nach ANAG ohne Frist ausgewiesen.
5.1. Grundsätzlich besteht bei gruppenweisen Ausschaffun- gen keine grössere Gefahr ..
5.2. Es stellen sich dabei grundsätzlich keine grösseren Si- cherheitsprobleme.
5.3. Die gruppenweise Ausschaffung ergab sich aus einem zufälligen zeitlichen Zusammentreffen von mehreren miss- bräuchlichen Gesuchen der gleichen Nationalität.
5.4. Es ist nicht die Folge einer gezielten Politik und hängt nicht von.den Behörden ab, ob einzeln oder in Gruppen ausgeschafft wird. In der Regel wird der Vollzug der Weg- weisung auch in Zukunft einzeln erfolgen. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass, wenn mehrere Personen im gleichen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang erfasst werden, eine gruppenweise Heimschaffung angebracht sein wird.
6.1. Nachkontrollen im Sinne einer aktiven Weiterverfolgung des Schicksals heimgeschaffter Personen durch unsere Botschaften und Konsulate wird es in der Regel auch in Zukunft nicht geben. Tätigkeiten im Sinne von Nachfor- schungen und Nachrichtenbeschaffung ausserhalb unserer Vertretungen wären nämlich - ohne die explizite Zustim- mung der Behörden des Gastlandes - mit völkerrechtlichen Grundsätzen über den Wirkungskreis diplomatischer und konsularischer Vertretungen nicht vereinbar und könnten zudem als Einmischung in innere Angelegenheiten aufge- fasst werden.
Wie in der Antwort zu Frage 3.5. angedeutet, wäre es ande- rerseits denkbar, dass über die Rückkehrhilfe - zumindest während einer Anfangsphase - ein gewisser Kontakt mit den Heimgeschafften aufrechtgehalten werden könnte. Die entsprechenden Möglichkeiten und Grenzen sowie die Frage der jeweiligen Trägerschaft einer solchen Rückkehr- hilfe werden von der erwähnten Arbeitsgruppe zur Zeit geprüft, wobei die Realisierbarkeit und die praktischen Pro- bleme von Land zu Land verschieden sind.
6.2. Im allgemeinen wie auch im Fall von Zaire sind die Herkunftsländer, abgesehen von Ausnahmefällen, bereit, ihre Staatsangehörigen aufzunehmen. In der Vergangenheit ergaben sich keine grösseren Schwierigkeiten in dieser Beziehung. Ob die Staaten Gegendarstellungen. abgeben, kann weder vorausgesehen noch beeinflusst werden.
6.3. Es besteht kein Anlass, die allgemeine Informationspoli- tik zu ändern.
6.4. Die Frage der Rückführungskonzepte wurde bereits in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen erörtert. Zur Zeit bearbeitet eine interdepartementale Arbeitsgruppe das Problem.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
85.970 Interpellation Reimann Asylbewerber mit Arbeitsbewilligung Demandeurs d'asile au bénéfice d'un permis de travail
Wortlaut der Interpellation vom 18. Dezember 1985 Von den rund 23 000 Asylbewerbern, deren Gesuche noch pendent sind, verfügen rund die Hälfte über eine Arbeitsbe- willigung. Sie sind zumeist in Saisonbranchen wie Gastge- werbe, Landwirtschaft oder Baugewerbe tätig. Bei einem Teil der Asylbewerber wurden die Gesuche zwar abgelehnt, doch können sie aus Gründen des Non-Refoulement vorläu- fig nicht in ihre Heimatländer zurückgewiesen werden.
N 21 mars 1986
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Interpellation Müller-Meilen
gungen betrifft und nicht zu Lasten bisher beschäftigter Saisonarbeiter geht?
Sollten darüber hinaus nicht jene Asylbewerber, denen aufgrund des Non-Refoulement ein vorläufiger Aufenthalt bewilligt wird, in die Statistik der ausländischen Wohnbevöl- kerung und damit in die Stabilisierungspolitik einbezogen werden?
Teilt der Bundesrat unsere Auffassung, dass anerkannte Flüchtlinge weiterhin nicht der Kontingentierung zu unter- stellen sind?
Texte de l'interpellation du 18 décembre 1985
Des quelque 23 000 requérants d'asile dont la demande est encore en suspens, la moitié environ est au bénéfice d'un permis de travail. La plupart sont occupés dans des branches dont les activités sont saisonnières, restauration, agriculture, bâtiment. Les demandes d'asile d'un certain nombre de ces personnes ont certes été rejetées, mais on ne peut pour le moment pas les renvoyer dans leur patrie, en vertu du principe du non-refoulement.
Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas lui aussi que les requé- rants d'asile au bénéfice d'un permis de travail devraient être imputés au contingent des saisonniers ? Est-il disposé à envoyer des instructions aux cantons pour qu'ils veillent à ce que ces restrictions touchent en premier lieu les autorisa- tions saisonnières délivrées pour la première fois et ne prétéritent pas les travailleurs qui sont déjà venus faire des saisons en Suisse?
Ne conviendrait-il pas, en outre, d'inclure dans la statisti- que de la population étrangère résidante - les prenant ainsi en compte dans la politique de stabilisation - les deman- deurs d'asile auxquels, en vertu du principe du non-refoule- ment, on accorde un permis de séjour provisoire?
Le Conseil fédéral est-il d'avis, tout comme nous, que les personnes auxquelles on a accordé le statut de réfugié ne doivent toujours pas être imputées au contingent des étran- gers?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Clivaz, Eggli-Winterthur, Fehr, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Meyer-Bern, Morf, Neukomm, Wagner, Weber-Arbon, Zehnder (14)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 février 1986
Erwerbstätige Asylbewerber, über deren Asylgesuch noch nicht entschieden wurde oder deren Asylgesuch abgelehnt wurde, wobei die Wegweisung vorläufig nicht vollzogen werden kann, können nicht auf die Höchstzahlen für er- werbstätige Jahresaufenthalter oder für Saisonniers ange- rechnet werden. Ein solches Vorgehen würde der unter- schiedlichen Zielsetzung zwischen Ausländer- und Flücht- lingspolitik widersprechen. Abgewiesene Asylbewerber müssen in der Regel jederzeit mit dem Vollzug der Wegwei- sung rechnen und können deshalb nicht in das Erwerbsle- ben eingegliedert werden. Bei denjenigen Ausländern, denen die Ausreise nicht zugemutet werden kann und die aller Voraussicht nach dauernd in unserem Land verbleiben werden, fehlen in den meisten Fällen die beruflichen Vor- aussetzungen, um die nach Fremdarbeiterregelung zuzulas- senden Jahresaufenthalter und Saisonniers ersetzen zu kön- nen. Zudem ist im Hinblick auf die im Asylbereich getroffe- nen und vorgesehenen Massnahmen eine zusätzliche Attraktivität für Asylbewerber zu vermeiden, die in erster Linie zur Arbeitsaufnahme einreisen.
Zur ausländischen Wohnbevölkerung gehören Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Dies gilt auch im Asylbereich. Abgewiesene Asylbewerber, die keine Aufenthaltsbewilligung erhalten, sondern lediglich interniert
werden, sind deshalb nicht zur ausländischen Wohnbevöl- kerung zu zählen, sondern separat zu erfassen.
Anerkannte Flüchtlinge werden auch künftig von der Kon- tingentierung ausgenommen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
85.107 Interpellation Müller-Meilen Asylgesuche. Stand 1985 Demandes d'asile. Etat à la fin 1985
Wortlaut der Interpellation vom 20. Dezember 1985 Die Entwicklung der Asylfrage ist von unverminderter Bedeutung und stösst weiter auf grösstes Interesse. Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen: Wieviele Asylgesuche sind 1985 gestellt worden? Aus wel- chen Ländern stammen die Gesuchsteller?
Wieviele dieser Gesuche konnten 1985 bereits behandelt und entschieden werden? Wie gross ist der Prozentsatz der 1985 gutgeheissenen und der abgelehnten Asylgesuche? Wie gross ist noch der Rückstand aus früheren Jahren? Wieviele der 1985 abgewiesenen Gesuchsteller haben die Schweiz bereits freiwillig verlassen, wieviele wurden ausge- schafft, und wievielen wurde der Aufenthalt verlängert?
Texte de l'interpellation du 20 décembre 1985
Les problèmes concernant les demandeurs d'asile revêtent toujours la même importance et continuent à susciter la plus grande attention. C'est la raison pour laquelle je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes: Combien de demandes d'asile ont été déposées en 1985? De quels pays venaient les requérants ?
Parmi ces demandes, combien ont pu être traitées en 1985 et combien de décisions y relatives ont-elles été prises? Quels sont, pour 1985, le pourcentage de demandes d'asile acceptées et celui des demandes rejetées ?
Parmi les demandes déposées dans les années précédentes, combien n'ont pas encore été examinées?
Parmi les requérants dont la demande d'asile a été rejetée en 1985, combien de personnes ont déjà quitté la Suisse de leur plein gré, combien ont été expulsées et combien ont vu leur autorisation de séjour prolongée?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. März 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mars 1986
Wie der am 23. Januar 1986 veröffentlichten Asylstatistik zu entnehmen ist, haben im Jahr 1985 in der Schweiz 9703 (Vorjahr 7435) Personen aus insgesamt 73 Heimatstaaten ein Asylgesuch eingereicht. Am meisten Gesuchsteller stam- men aus der Türkei (3844; 40 Prozent) und aus Sri Lanka (2764; 28 Prozent); aus Zaire kommen 442 (4,5 Prozent) Per- sonen, aus Angola 371 (4 Prozent), aus Chile 322 (3,5 Pro- zent) und aus Pakistan 286 (3 Prozent).
1985 hat das BAP in erster Instanz die Gesuche von 8083 (Vorjahr 4078) Personen erledigt. 939 Personen erhielten Asyl, während die Gesuche von 5658 Personen abgelehnt wurden. Im übrigen sind die Gesuche von 1486 Personen durch Rückzug oder Ausreise gegenstandslos geworden. Von den 1985 eingereichten Gesuchen waren am Jahres- ende bereits 2770 (rund ein Drittel) erledigt.
In der zweiten Instanz sind 1985 Beschwerden betreffend 5016 Personen eingegangen. Im gleichen Zeitraum sind die
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Reimann Asylbewerber mit Arbeitsbewilligung Interpellation Reimann Demandeurs d'asile au bénéfice d'un permis de travail
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Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.970
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.03.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
467-468
Page
Pagina
Ref. No
20 014 226
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