Interpellation Segmüller
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21 mars 1986
In vielen bedeutsamen Schutzwaldgebieten sind die jagdli- chen Massnahmen zur Ermöglichung einer fristgerechten Bestandeserneuerung trotz kostspieligem Aufwand für Schutzmassnahmen ungenügend. Die Situation verschärft sich mit der zunehmenden, waldschadenbedingten Verlich- tung der Bestände. Die Forstbehörden von Bund und Kanto- nen setzen alles daran, das hiezu notwendige Verständnis und die unerlässliche Mitarbeit der Jägerschaft zu errei- chen.
Planung und Kontrolle der pfleglichen Nutzung sind durch das geltende Recht für die öffentlichen Waldungen geregelt. Die aufgrund der angenommenen Motion Lauber (84.436) neu beitragsberechtigte Projektkategorie «Wald- bauliche Wiederinstandstellung» ermöglicht eine Beschleu- nigung respektive Intensivierung sowohl der Planung wie auch der Behandlung insbesondere der sogenannten Bann- wälder.
Der Beizug von Spezialisten aus den Fachbereichen Geo- logie, Geotechnik, Wasserbau, Rutsch- und Erosionsverbau wird von den Forstorganen des Bundes und der Kantone schon seit langem praktiziert.
Grundsätze und Kompetenzen zur Bereitstellung, Her- kunft, Nachzucht und Verwendung von forstlichem Saatgut und Forstpflanzen sind im geltenden Recht ausführlich geregelt. Sie werden im Rahmen der laufenden Revision des eidgenössischen Forstrechtes überprüft und den heutigen Erfordernissen angepasst.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
85.917 Interpellation Segmüller Familienpolitik. Aufwertung Politique familiale. Revalorisation
Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1985
Mit Blick auf die 1991 stattfindende 700-Jahrfeier der Eidge- nossenschaft böte sich Gelegenheit, der Familienpolitik auch in unserem Land das erforderliche Gewicht zu ver- leihen.
In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:
Welche Folgerungen ergeben sich für die Schweiz aus der Familienministerkonferenz von Malta und aus den vor- angegangenen Konferenzen?
Ist der Bundesrat bereit, die dringend notwendige perso- nelle Verstärkung und organisatorische Aufwertung unver- züglich an die Hand zu nehmen?
Wie gedenkt der Bundesrat, die Thematik der Familienpo- litik im Rahmen der 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft 1991 zu behandeln?
Erachtet der Bundesrat diese Feier nicht auch als geeig- neten Anlass, die Familienministerkonferenz des Europara- tes wieder einmal in der Schweiz stattfinden zu lassen, nachdem dies bisher bloss ein einziges Mal, im Jahre 1967, der Fall war?
Texte de l'interpellation du 4 octobre 1985
En 1991, on fêtera le 700e anniversaire de la Confédération. Cette occasion pourrait être mise à profit pour donner à la politique familiale, dans notre pays également, l'importance qui devrait être la sienne.
A ce sujet, je pose au Conseil fédéral les questions sui- vantes:
Quelles sont les conséquences que la Suisse doit tirer de la Conférence des ministres de la famille, organisée à Malte, et des conférences précédentes ?
Le Conseil fédéral est-il prêt à prendre en main immédia- tement le renforcement absolument nécessaire de l'effectif
et la revalorisation de l'aide à la famille sur le plan de l'organisation?
Comment le Conseil fédéral pense-t-il traiter les différents aspects de la politique familiale dans le cadre des cérémo- nies qui marquent le 700e anniversaire de la Confédération en 1991?
Le gouvernement n'estime-t-il pas que cette fête serait l'occasion propice pour proposer que la Conférence des ministres de la famille du Conseil de l'Europe se tienne de nouveau en Suisse? D'autant plus que cela n'a été le cas qu'une seule fois, en 1967.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Blunschy, Butty, Columberg, Cotti Flavio, Darbellay, Dirren, Dünki, Fankhauser, Friedli, Grassi, Hess, Humbel, Keller, Kühne, Landolt, Maeder-Appenzell, Nussbaumer, Oehler, Oester, Ruckstuhl, Rüttimann, Savary-Fribourg, Schmidhal- ter, Schnider-Luzern, Stamm Judith, Wick, Ziegler, Zwygart (29)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Juni 1985 fand in Malta die alle zwei Jahre im Rahmen des Europarates stattfindende Familienministerkonferenz statt mit dem Thema «Die Auswirkungen der wirtschaftli- chen Krise, insbesondere der Arbeitslosigkeit, auf die Fami- lie». An dieser Konferenz war die Schweiz durch den Direk- tor des Bundesamtes für Sozialversicherung und den Chef der Sektion für Familienfragen vertreten.
Offensichtlich geniesst die Familienpolitik in der Schweiz einen weit geringeren Stellenwert als im Ausland.
Der Sektion für Familienfragen innerhalb der Bundesverwal- tung wurden in den letzten Jahren laufend neue Aufgaben übertragen. So wurde ihr unter anderem 1984 die Funktion einer Koordinationsstelle für Familienfragen innerhalb der Bundesverwaltung zugewiesen. Eine organisatorische und personelle Aufwertung - mit Ausnahme einer 1/2 Sekreta- riatsstelle - erfolgte aber nicht. Deshalb ist diese Stelle heute nicht in der Lage, alle ihr zugewiesenen Aufgaben in befriedigender Weise wahrzunehmen. Insbesondere fehlen ihr auf dem Gebiet der Auswertung von Materialien, der Forschung und der Publikation die nötigen Mittel und das erforderliche Personal.
Die Sektion für Familienfragen besteht lediglich aus 3,5 Personaleinheiten. Gemessen an ihren Aufgaben und ihrer Bedeutung auch und gerade im Verkehr mit den Familienmi- nisterien des Auslandes drängt sich eine personelle Verstär- kung und eine Aufwertung im Sinne eines dem Bundesrat direkt unterstellten Delegierten für Familienfragen auf oder zumindest die Schaffung einer entsprechenden Vizedirekto- renstelle.
Bereits der Bericht «Familienpolitik in der Schweiz 1978» und insbesondere der Bericht zur Lage der Familien in der Schweiz 1982 haben eine personelle und organisatorische Verstärkung der Sektion für Familienfragen gefordert.
Die bevorstehenden Jahrhundertfeier der Eidgenossen- schaft böte begründeten Anlass, die Aufwertung der Fami- lienpolitik in der Schweiz in diesem Sinne unverzüglich an die Hand zu nehmen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. Februar 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 février 1986
Der Grundstein zur Europäischen Familienministerkonfe- renz (in der Folge Konferenz genannt) wurde im Jahre 1959 in Wien anlässlich einer durch die Union internationale des organismes familiaux organisierten internationalen Fami- lienkonferenz gelegt. Die daran teilnehmenden sechs Fami- lienminister der damaligen EWG sowie der österreichische Staatssekretär des Innern erkannten die Notwendigkeit regelmässiger Aussprachen mit dem Ziel, insbesondere eine mögliche Harmonisierung der verschiedenen die Familie betreffenden Gesetzgebungen zu studieren sowie Bestre- bungen zu fördern, welche auf eine bessere Berücksichti- gung der Anliegen von Familien auf materieller und morali- scher Ebene hinzielen. In der Folge dehnte sich der Kreis
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der an der Konferenz teilnehmenden Minister weiter aus; so ergingen im Jahre 1960 Einladungen zur Teilnahme an Grossbritannien und an die Schweiz, welche 1961 dann auch erstmals vertreten war. Anlässlich der 1967 in Genf stattgefundenen Konferenz, welche der damalige Vorsteher des Departementes des Innern, Herr Bundesrat Tschudi, präsidierte, wurde eine Ausdehnung des Teilnehmerkreises auf alle Staaten des Europarates beschlossen. Heute nimmt auch Finnland an den Konferenzen teil, der Heilige Stuhl und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften als Beobachter.
In einer Dokumentation vom 15. Juli 1977 werden die Ziele der Konferenz wie folgt umschrieben:
a) Sie gibt den europäischen Familienministern Gelegenheit zur nicht-offiziellen Begegnung und zum Austausch von Informationen und Meinungen über politische Fragen, die das Wohl der Familie betreffen;
b) Sie bietet den Ministern die Möglichkeit, Vorschläge für neue Tätigkeiten zu formulieren und zu erörtern, die zum Wohl der Familie auf europäischer Ebene getroffen werden sollen;
c) Sie bildet für die betreffenden Minister eine Grundlage, auf der sie gegebenenfalls die wirksame Verwendung ihrer Mittel koordinieren und ihre kollektive Autorität für die Durchführung gemeinsamer Tätigkeiten oder von Program- men internationaler Organisationen in die Waagschale wer- fen können.
Bezüglich der Bedeutung, welche den Arbeiten der Konfe- renz zukommt, ist vorerst die Tatsache von Interesse, dass es sich nicht um eine internationale Organisation im eigent- lichen Sinne handelt; die Konferenz ist auch nicht dem Europarat zuzuordnen, obschon sie in organisatorischer Hinsicht durch das Generalsekretariat desselben betreut wird. Die Zusammenkünfte auf Ministerebene haben infor- mellen Charakter. Es werden keine Beschlüsse gefasst, die Diskussionen münden vielmehr in gemeinsamen Schlussfol- gerungen; die Gesamtheit oder aber auch nur einige Mini- ster sprechen sich für die Wünschbarkeit verschiedenster Massnahmen aus, sie verabschieden informelle Empfehlun- gen an die Adresse von Regierungen oder von gouverne- mentalen und nichtgouvernementalen internationalen Orga- nisationen. Diese «Anträge» der Konferenz haben den Cha- rakter eines moralischen Appells, nie jedoch denjenigen einer offiziellen Vorschrift. In diesem Zusammenhang gilt es, nicht zu vergessen, dass die Konferenz über keinerlei recht- liche oder materielle Mittel zur Durchsetzung ihrer Vorstel- lungen verfügt.
In den vergangenen 25 Jahren wurden Grundlagen einer europäischen Familienpolitik geschaffen, welche überaus positiv zu werten sind. Ein Ueberblick über einige Schwer- punktthemen mag dies verdeutlichen:
Jugendschutz in den Medien (1960)
Integration der Ausländerfamilien (1964)
Die junge Familie (1966)
Familienzulagen (1967)
Frau zwischen Beruf und Familie (1968)
Alleinerziehende Eltern (1971)
Rechtsgleichheit zwischen Mann und Frau (1975)
Erziehungsaufgabe der Familie (1977)
Chancengleichheit der Kinder (1979)
Arbeitszeit und Familienzeit (1981)
Die Betagten in der Familie (1983)
Die letzte Konferenz fand in La Valetta statt und stand unter dem Thema «Die Auswirkungen der wirtschaftlichen Krise, insbesondere der Arbeitslosigkeit, auf die Familie». Dabei wurden Problemkreise angeschnitten, welche in den ver- schiedenen Ländern, so auch in der Schweiz, bisher in der Diskussion eher zu kurz gekommen waren, so z.B. die psycho-sozialen Folgen der Krise auf die Familie als Ganzes und auf deren Mitglieder. Ein weiterer Schwerpunkt galt der geänderten Haltung hinsichtlich verschiedenster Wertvor- stellungen als Folge der Krise (Arbeit, Freizeit, Bildung, Ehe, Kinderzahl, traditionelle Rollenverteilung Mutter/Vater, Beziehungen Eltern/Kinder).
Diese Themen zeigen auf, wie sehr sich die Familie als Basis
der Gesellschaft, nicht zuletzt im Hinblick auf den seit dem Zweiten Weltkrieg eingetretenen Wandel in den Lebensfor- men, in ganz Europa denselben Problemen gegenüberge- stellt sieht.
Ganz offensichtlich beschäftigen diese Problemkomplexe auch in der Schweiz nicht nur breite Kreise der Bevölke- rung, sondern sie sind ebenso Anlass zu politischen Ausein- andersetzungen und Reformen (Eherecht, Grundsatz der Geschlechtergleichheit in der BV). Der vom EDI zuhanden der 9. Familienministerkonferenz in Genf erarbeitete Bericht über die Familienzulageordnungen der EG-Staaten, Gross- britanniens, Oesterreichs und der Schweiz wurde publiziert und fand in unserem Land ein starkes Echo; er beeinflusste die Entwicklung der Familienzulageordnungen in den Kan- tonen nicht unwesentlich.
Familienpolitik muss bei politisch bedingten Prioritäten ein- fliessen, kann jedoch ihres komplexen Charakters wegen nur in einem umfassenden gesellschaftspolitischen Rahmen zum Tragen gebracht werden. Die zum jeweiligen Konfe- renzthema vorzulegende nationale Antwort gibt die willkom- mene Gelegenheit zu einer meist nicht auf ein Departement beschränkten Bestandesaufnahme; der im Nachgang zur Konferenz erscheinende Bericht schliesslich erlaubt eine Standortbestimmung im gesamteuropäischen Rahmen, wel- che sich in den verschiedensten Bereichen als äusserst nützlich erwiesen hat; dies nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für gemeinnützige Organisationen und für all jene, welchen für einen bestimmten Bereich der Familienpo- litik Verantwortung obliegt.
Auf den 1. Juli 1984 wurde der Sektion Familienfragen im Bundesamt für Sozialversicherung neu die Funktion einer Koordinationsstelle für Familienfragen übertragen. Dies war ein erster Schritt in Richtung einer qualitativen Ausweitung der Bearbeitung von familienpolitischen Fragen auf Bun- desebene. Eine personelle Verstärkung wurde 1984 mit der Zuteilung einer halben Stelle vorgenommen. Der Bundesrat räumt der Familienpolitik eine erstrangige Bedeutung zu. Bezüglich einer personellen Verstärkung wie auch einer organisatorischen Aufwertung sind ihm aber enge Grenzen gesetzt. Der Sparauftrag des Parlamentes und der Personal- stopp setzten Rahmenbedingungen, die dem Bundesrat auch bei prioritären Aufgabenstellungen nicht immer ein sofortiges Handeln ermöglichen. Der Bundesrat wird im Rahmen der zukünftigen Stellenbewirtschaftungsmassnah- men der Verstärkung der Sektion Familienfragen die not- wendige Aufmerksamkeit schenken und das Problem ihrer Klassifikation erneut prüfen. Zunächst sind indessen die Erfahrungen auszuwerten, die mit der Koordinationsstelle seit ihrem Bestehen gemacht wurde, bevor weitergehende Schritte ins Auge gefasst werden können.
Bezüglich der Jubliäumsfeierlichkeiten «700 Jahre Eidge- nossenschaft» liegt ein von der Kommission CH 91 erarbei- tetes Konzept vor, welches in der Folge konkretisiert werden muss. Bereits in diesem Konzept wird die Familie verschie- dene Male angesprochen. Das für den Bereich der Familien- politik zuständige Bundesamt für Sozialversicherung wird betreffend des weiteren Vorgehens (Konzept) mit den inter- essierten Dachverbänden in Kontakt treten. Bezüglich der Art der Beteiligung des Bundes an den vorgesehenen Anläs- sen wird der Bundesrat schliesslich einen Antrag an das Parlament ausarbeiten. ,
Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellantin, dass die geplanten Feierlichkeiten einen geeigneten Anlass dar- stellen würden, die europäische Familienministerkonferenz des Jahres 1991 in der Schweiz zu organisieren. Er ist bereit, anlässlich der in diesem Jahr stattfindenden Kontaktbeam- tenkonferenz die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates teilweise befriedigt.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.917
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.03.1986 - 08:00
Date
Data
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Pagina
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