Interpellation Bonny
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erforderlich, um dereinst die beiden Gebietstypen über- haupt miteinander vergleichen zu können. Weil nun aber in den erwähnten lokalradiolosen Gebieten keine Lokalradio- veranstalter vorhanden sind, kommt der Bund nicht umhin, selber solche Untersuchungen zu veranlassen. Sicher ergä- ben sich hier einige interessante Untersuchungsaufträge, die durchaus über den Nationalfonds finanziert werden könnten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. Februar 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 février 1986 Bereits zu Beginn der Versuchsphase mit lokalem Rundfunk hat es sich gezeigt, dass senderspezifische Begleituntersu- chungen alleine nicht genügen, alle Versuchsziele der RVO in befriedigender Weise abzuklären. Das zuständige Eidge- nössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement hat deshalb eine Arbeitsgruppe des Seminars für Publizistik- wissenschaft der Universität Zürich, die unter der Leitung von Prof. Ulrich Saxer steht, mit der nationalen Begleitfor- schung betraut.
Neben eigenen Untersuchungen wie Programmanalysen und Befragungen von Meinungsträgern in Lokalradioregio- nen sowie der Auswertung der Jahresberichte und weiterer Daten, die von den lokalen Veranstaltern bereitgestellt wer- den, führte die genannte Arbeitsgruppe bereits vor Beginn der Versuchsphase eine repräsentative Befragung in ausge- wählten Lokalräumen durch. Bei dieser sogenannten «Null- studie» wurde die Bevölkerung unter anderem nach ihrem Freizeit- und Mediennutzungsverhalten sowie den lokalbe- zogenen Kommunikationsbedürfnissen und eventuellen Informationsdefiziten befragt. Dabei wurden nicht nur Regionen, in denen lokale Rundfunkversuche stattfinden, berücksichtigt. Letztes Jahr wurde die Befragung ein erstes Mal wiederholt. Im weiteren gibt auch die kontinuierliche Radioforschung der SRG, die in der ganzen Schweiz durch- geführt wird, zur Mediennutzung im allgemeinen und zur Frage des Bedürfnisses nach Lokalradios im speziellen Aus- kunft.
Die in der Begründung zum Postulat gemachte Anregung, Forschungsarbeiten beim Nationalfonds durchzuführen, wurde im übrigen bereits aufgegriffen. Das nationale For- schungsprogramm Nr. 21 «Kulturelle Vielfalt und nationale Identität» weist einen entsprechenden Schwerpunkt auf. Die Untersuchungen zu den lokalen Rundfunkversuchen sollen im Verlaufe dieses Jahres aufgenommen werden, und es ist zu erwarten, dass dem Anliegen des Postulanten dabei Rechnung getragen wird. Gegenwärtig ist ausserdem eine weitere Untersuchung über lokalbezogene Bedürfnisse nach Massenkommunikation, und zwar unabhängig von konkreten Lokalradioversuchen, in Arbeit.
Forschungsbefunde aus Lokalradioregionen, denen gewis- sermassen Modellcharakter zukommt, lassen sich ausser- dem mit entsprechender Vorsicht auf strukturähnliche Räume, in denen keine Versuche stattfinden, übertragen. Es ist ja Sinn der RVO, stellvertretend in einigen Gebieten mit ausgewählten Versuchen die gestellten Versuchsziele abzu- klären. Diese Untersuchungsanlage ist auch angezeigt, weil die Abklärung von Bedürfnissen und Wirkungen eine sehr komplexe, schwierige und nicht zuletzt kostenintensive For- schungsaufgabe ist. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn es sich um unbekannte Phänomene, wie z. B. die Einfüh- rung neuer Medien, handelt. Aus diesem Grunde rechtfertigt sich eine gewisse Konzentration der Forschungsbemühun- gen auf Gebiete, in denen Versuche stattfinden.
Der Bundesrat ist zusammenfassend der Auffassung, dass die derzeitigen und die geplanten Forschungsarbeiten dem Anliegen des Postulates in genügendem Masse Rechnung tragen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
85.954 Postulat Stamm Judith SBB-Tarife für Familien Tarifs CFF pour familles
Wortlaut des Postulates vom 11. Dezember 1985
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie bei der neuen Tarifgestaltung der SBB die Ermässigungen für Familien auch den unvollständigen Familien gewährt werden kön- nen, die nur aus zwei Personen, nämlich einem Elternteil und einem Kind, bestehen.
Texte du postulat du 11 décembre 1985
Le Conseil federal est invite à examiner comment les familles monoparentales, composées par exemple d'un parent et d'un enfant, pourraient bénéficier des réductions accordées aux familles dans la nouvelle tarification des CFF.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 1986 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 février 1986 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
85.958 Interpellation Bonny UNESCO. Haltung der Schweiz UNESCO. Attitude de la Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1985 Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen ersucht:
Wie beurteilt der Bundesrat den Universalitätsanspruch der UNESCO, nachdem die beiden wichtigsten Länder des angelsächsischen Raumes ausgetreten sind?
Was will der Bundesrat unternehmen, um die auch nach Sofia nicht beseitigte Ineffizienz und Geldverschwendung des UNESCO-Apparates wirksam zu bekämpfen?
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um das Regime des über eine ausserordentlich starke Stellung verfügenden jet- zigen Generaldirektors endlich gemeinsam mit anderen Staaten zum Abschluss zu bringen?
Texte de l'interpellation du 12 décembre 1985
Le Conseil fédéral est prie de répondre aux questions sui- vantes:
Que faut-il penser, à son avis, de la prétention de l'UNESCO à l'universalité, à présent que les deux principaux pays anglo-saxons ont quitté cette organisation?
Qu'est-ce qu'il entend faire pour combattre avec succès l'inefficacité et le gaspillage dans l'administration de l'UNESCO, auxquels on n'a pu remédier à Sofia?
Qu'a-t-il l'intention d'entreprendre pour mettre enfin un terme, de concert avec d'autres Etats, au règne de l'actuel directeur général, dont la position au sein de l'organisation est extrêmement forte ?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Pidoux
(1)
N
21 mars 1986
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Interpellation Günter
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Dringlichen Interpellation zur Krise der UNESCO, wel- che in der vergangenen Märzsession zur Behandlung kam, legte ich die Auffassung zugrunde, dass erst nach dem Vorliegen der Ergebnisse der 23. Session der Generalver- sammlung der UNESCO von Sofia (8. Oktober - 9. Novem- ber 1985) die Schweiz ihre weitere Haltung gegenüber der UNESCO festlegen soll. Die Wertung der Konferenzergeb- nisse ist je nach Standort der Berichterstatter sehr unter- schiedlich ausgefallen. Grossbritannien ist laut einer Regie- rungserklärung wegen ungenügender Reform-Ergebnisse inzwischen ausgetreten. Damit ist der angelsächsische Raum nicht mehr repräsentativ vertreten und der Universali- tätsanspruch der UNESCO in Frage gestellt. Ob andere Länder auf diesem Wege folgen werden, ist noch ungewiss. Andererseits haben andere Mitgliedländer die Resultate bes- ser gewertet. Unter dem Zwang des durch den Austritt der USA um einen Viertel reduzierten Budgets ist in einzelnen Programmen eine gewisse Straffung und Entideologisie- rung erfolgt, was zu begrüssen ist. Der Bericht der Schwei- zer Delegation lautet sehr positiv. Ob und inwieweit dabei eine Portion Zweckoptimismus mit Blick auf die Volksab- stimmung über den UNO-Beitritt unseres Landes hinein- spielte, bleibe dahingestellt.
In zwei entscheidenden Punkten hat leider die Konferenz von Sofia die Voraussetzungen nicht zu schaffen vermocht, um die für die Ueberwindung der UNESCO-Krise dringend notwendige grundlegende Umstrukturierung des UNESCO- Apparates herbeizuführen. Diese wird insbesondere solange nicht möglich sein, als der unfähige und selbstherrliche Generaldirektor M'Bow im Amte bleibt und sich allen Kon- troll- und Aufsichtstätigkeiten der Mitgliedländer widersetzt. Auch nach Sofia wird ein grosser Teil des UNESCO-Budgets nicht - wie erwünscht - durch «Feldarbeit», sondern durch die überproportionierte Bürokratie der Pariser Zentrale ver- schlungen. M'Bow hat zudem bereits sein Interesse für eine weitere siebenjährige Amtsdauer (nach 1987) bekundet.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. März 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mars 1986
Der Entscheid der Vereinigten Staaten und Grossbritan- niens, aus der UNESCO auszutreten, ist allein Sache der Regierungen dieser Länder. Der Bundesrat bedauert indes die Austrittsentscheide, gerade weil sie dem universellen Charakter der UNESCO Abbruch tun und weil die General- konferenz von Sofia in ihren Ergebnissen viel Positives aufzuweisen hat, auch wenn die Krise der UNESCO damit noch nicht überwunden ist. Diese Einschätzung entspricht im übrigen durchaus jener der wichtigsten Partnerländer der Schweiz in dieser Organisation.
Die an der Generalkonferenz von Sofia zustande gekom- menen Entschlüsse tragen den von der Schweiz und mehre- ren anderen Ländern geäusserten Bedenken hinsichtlich der notwendigen Verbesserungen bei der Verwaltung der Organisation weitgehend Rechnung. Die Verwaltung aber fällt im wesentlichen in den Verantwortlichkeitsbereich des Generaldirektors; das Departement für auswärtige Angele- genheiten hat denn auch nicht verfehlt, Herrn M'Bow zur Kenntnis zu bringen, wie wichtig unserem Land substan- tielle Verbesserungen bei der Programmverwirklichung und bei der UNESCO-Verwaltung erscheinen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass nun vorerst auf die Umsetzung des bis anhin beschlossenen Massnahmenpa- kets in die Tat zu drängen ist. Später, nämlich anlässlich der nächsten Generalkonferenz der UNESCO im Herbst 1987 in Paris, werden die Mitgliedstaaten zu entscheiden haben, wie der Reformprozess noch vertieft und ausgedehnt werden soll.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
85.966 Interpellation Günter Triäthylblei und Waldsterben Dépérissement des forêts et plomb triéthyle
Wortlaut der Interpellation vom 18. Dezember 1985
Deutsche Untersuchungen im Schwarzwald haben ergeben, dass Regenwasser an manchen Tagen «sozusagen tödli- che» Konzentrationen von Triäthylblei enthalten. Die organi- sche Verbindung Triäthylblei entsteht bei unvollständiger Verbrennung bleihaltigen Benzins und (unter Einfluss von Sauerstoff und Sonnenlicht) bei normalem Tanken. Das hochgiftige Triäthylblei ist nach Auffassung des Max- Planck-Instituts für medizinische Forschung ein Hauptverur- sacher des Waldsterbens.
Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beant- worten:
Wie stellt sich der Bundesrat zu diesen alarmierenden Forschungsergebnissen?
Ist der Bundesrat bereit, die Triäthylbleikonzentration in der Schweiz abzuklären?
Welche Konsequenzen wären im Falle eines positiven Befundes zu ziehen? Wäre der Bundesrat in diesem Falle bereit, die Verwendung von verbleitem Benzin rascher als vorgesehen drastisch einzuschränken?
Texte de l'interpellation du 18 décembre 1985
Des recherches et des analyses effectuées en Allemagne, dans la Forêt Noire ont, certains jours, permis de déceler dans l'eau de pluie des concentrations «pour ainsi dire mortelles» de triéthyle de plomb. Ce produit (le plomb triéthyle), combinaison organique, se dégage (apparaît) lors- que l'essence non exempte de plomb ne se consume pas intégralement, ainsi que sous l'influence de l'oxygène et des rayons solaires, lorsqu'on fait le plein de carburant. De l'avis de l'Institut Max-Planck pour la recherche médicale, le plomb triéthyle, hautement toxique, est le principal agent responsable du dépérissement des forêts.
Ces constatations m'amènent à demander au Conseil fédé- ral de bien vouloir répondre aux questions suivantes:
Quelle est son attitude envers ces résultats alarmants fournis par la recherche?
Le gouvernement est-il disposé à faire établir quelle est la concentration de plomb triéthyle en Suisse?
Si le résultat d'un tel examen s'avérait «positif», quelles conséquences devrait-on en tirer? En pareil cas, le Conseil fédéral serait-il prêt à réduire massivement et plus rapide- ment que prévu l'utilisation d'essence non exempte de plomb?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Grendel- meier, Jaeger, Maeder-Appenzell, Müller-Aargau, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Februar 1986 Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 février 1986
Die Tatsache, dass die durch den Motorfahrzeugverkehr verursachten Bleiemissionen eine Umweltgefährdung dar- stellen, ist seit längerer Zeit bekannt. Die Schweiz hat denn
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Bonny UNESCO. Haltung der Schweiz Interpellation Bonny UNESCO. Attitude de la Suisse
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.958
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.03.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
461-462
Page
Pagina
Ref. No
20 014 221
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