N 19 mars 1986
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Interpellation du groupe Action nationale/Vigilants
85.929 Interpellation der Fraktion Nationale Aktion/Vigilants Rückschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern
Interpellation du groupe Action nationale/Vigilants Refoulement des personnes auxquelles l'asile est refusé
Wortlaut der Interpellation vom 2. Dezember 1985 In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages haben die Behörden die Aufgabe, endgültig abgewiesene Asylbewerber, Schwarzarbeiter und ohne Erlaubnis eingereiste Stellensu- chende zu zwingen, unser Land innert nützlicher Frist wie- der zu verlassen. Es versteht sich von selbst, dass in Fällen von Renitenz auch die zwangsweise Ausschaffung unaus- weichlich ist. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen ersuchen wir den Bundesrat um seine Stellungnahme zu den folgenden Fragen:
Was gedenkt der Bunderat gegen die verleumderischen Berichte von Vertretern einzelner Massenmedien über die entsprechende Arbeit von Polizeiorganen zu unternehmen? 2. Welche Massnahmen erwägt der Bunderat gegen kirchli- che Exponenten, die unter Missbrauch des Begriffes «Kir- chenasyl» die Erfüllung der behördlichen Pflichten zu ver- hindern versuchen?
Die private Organisation AAA masst sich an, mehr über Einzelfälle zu wissen, als die Untersuchungsorgane des EJPD. Sie sät damit Misstrauen in die Bevölkerung und untergräbt die gerade in dieser Frage dringliche Vertrauens- basis des EJPD. Wie gedenkt der Bundesrat gegen die Verantwortlichen des AAA vorzugehen und die krassen Ver- letzungen schweizerischen Rechts zu beenden?
Gegen exponierte Vertreter des EJPD wurden in der Oef- fentlichkeit schwere Vorwürfe erhoben, ja ihre Entlassung gefordert. Ist der Bundesrat bereit, den betroffenen Mitar- beitern im Parlament und damit vor der schweizerischen Oeffentlichkeit das Vertrauen auszusprechen?
Bejaht der Bunderat angesichts der unerfreulichen Entwicklung die Notwendigkeit, alle Asylbewerber unmittel- bar nach ihrem Eintreffen einem Kurzverhör zu unterziehen und offensichtliche Wirtschaftsasylanten innert Tagen in ihr Herkunftsland zurückzuschicken?
Welche andere Massnahmen erwägt der Bunderat heute, um die Einwanderung unter Missbrauch des Aslygesetzes resp. Umgehung der Einwanderungs- und Arbeitsmarktbe- stimmungen zu unterbinden?
Gilt Artikel 2 des ZGB (Rechtsmissbrauch) auch für Asyl- bewerber?
Texte de l'interpellation du 2 décembre 1985
Conformément au mandat que leur confie la loi, les autorités ont pour tâche de contraindre les requérants d'asile dont la demande a été définitivement rejetée, les travailleurs au noir et ceux qui, à la recherche d'un emploi, sont entrés en Suisse sans autorisation, à quitter notre pays dans un délai convenable. Il va de soi que, si les personnes concernées se montrent récalcitrantes, il faudra avoir recours au refoule- ment forcé. Au vu des événements des dernières semaines, nous prions le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Que pense-t-il entreprendre à la suite de la publication, par certains médias, d'articles calomnieux sur le travail des policiers?
Quelles mesures envisage-t-il de prendre contre les repré- sentants des Eglises qui, interprétant de manière abusive la notion de «refuge offert par les Eglises» essaient d'empê- cher les autorités de remplir leurs obligations?
L'organisation privée AaA prétend en savoir plus sur certains cas que les services du DFJP chargés des enquêtes. Elle sème ainsi le doute au sein de la populaion et sape la confiance dont le DFJP a absolument besoin dans cette question précisément. Que pense faire le gouvernement contre les responsables de l'AaA et comment compte-t-il mettre fin aux violations flagrantes du droit suisse?
Certains ont émis de graves reproches à l'égard de fonc- tionnaires du DFJP, allant même jusqu'à demander leur démission. Le Conseil fédéral est-il prêt à exprimer, devant le parlement et de ce fait aussi devant le peuple suisse, la confiance qu'il a en ces fonctionnaires ?
Au vu de l'évolution fâcheuse de la situation, le Conseil fédéral approuve-t-il l'idée de soumettre tous les requérants d'asile, immédiatement à leur entrée en Suisse, à un bref interrogatoire et de renvoyer dans les jours qui suivent ceux qui sont manifestement des réfugiés économiques ?
Quelles autres mesures le Conseil fédéral envisage-t-il aujourd'hui d'appliquer pour empêcher l'immigration de personnes qui abusent de notre droit d'asile ou qui tournent les dispositions concernant l'immigration et le marché du travail?
L'article 2 du CCS (abus de droit) est-il également applica- ble aux demandeurs d'asile ?
Sprecher - Porte-parole: Oehen
Oehen: Angesichts der langen Dauer unserer Debatte werde ich mich möglichster Kürze befleissigen. Ich muss aber doch zwei, drei Sachen sagen.
Es ist nicht zu bestreiten, dass ein bedeutender Teil unserer Sorgen in der Flüchtlingspolitik mit den Vollzugsproblemen des Gesetzes zusammenhängt. Diese Schwierigkeiten, vor allem bei der Ausschaffung abgewiesener Asylbewerber, sind auch mit ein Grund für die bekannten Spannungen in unserer Bevölkerung. Diese Spannungen werden und wur- den in bedeutendem Umfange durch jene Kreise und Orga- nisationen noch angeheizt, die unseren Behörden bei der Ausübung ihrer ohnehin schweren Aufgabe andauernd in den Arm zu fallen suchen. Für uns ist es insbesondere unverständlich, mit welcher Anmassung die in der Interpel- lation angesprochenen Organisationen für sich Kompeten- zen beanspruchen, die unseres Erachtens durch nichts begründet sind. Völlig untragbar wird die Situation, wenn zum Beispiel kirchliche Kreise in unserem Rechtsstaat gar das Widerstandsrecht anrufen.
Wir sind von der Kompetenz und der Korrektheit der Mitar- beiter der Flüchtlings- und der Polizeiabteilung überzeugt. Sie verdienen es, gegenüber den oftmals unbegreiflichen Angriffen in den Massenmedien in aller Oeffentlichkeit in Schutz genommen zu werden, was hiermit geschehen sei. Noch mehr: Wir danken ihnen allen für ihre Arbeit im Dienste des Landes in einer höchst schwierigen Sache.
Nach der in den letzten Tagen in diesem Rate gewalteten Debatte wird eine weitere Beantwortung der Fragen 5 und 6 meiner Interpellation unnötig. Dagegen, Frau Bundesrätin, legen wir Wert auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 und vor allem der Frage 7, ob nämlich Artikel 2 ZGB betreffend den Rechtsmissbrauch nicht auch für Asylbewerber in den offensichtlich missbräuchlichen Fällen gelte.
Bundesrätin Kopp: Nationalrat Oehen möchte vor allem zusätzlich Auskunft zu zwei Fragen. Zur Frage, ob Artikel 2 ZGB nicht auch für Asylbewerber gelte, muss ich sagen: Selbstverständlich gilt er. Bei Rechtsmissbrauch kann das Bundesamt auch Nichteintretensentscheide fällen oder auf- grund der geänderten Asylverordnung auf eine mündliche Befragung verzichten. Aber nochmals: Bei krassem Miss- brauch steht das Instrument des Nichteintretens zur Verfü- gung.
Zur zweiten Frage, die mir wesentlich wichtiger und grund- sätzlicher scheint, nämlich zur Frage dieser SOS-Asylorga- nisationen, des Kirchenrechtes und des Widerstandsrechtes in diesem Zusammenhang: Ich habe mich zu dieser Frage öffentlich schon öfter geäussert, und auch der Bundesrat
Postulat Ott
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hat Stellung genommen. Wenn ich mich nun hier dieser Frage zuwende, so weiss ich, dass ich mich nicht in erster Linie an Sie richte, sondern an die Organisationen, die Herr Oehen angesprochen hat.
Im Namen des Bundesrates stelle ich fest, dass unser Rechtsstaat von der Verbindlichkeit des Rechts lebt. Er lebt von der Gleichheit aller vor dem Gesetz und von der Geset- zestreue seiner Bürger. Niemand ist berechtigt, seine sub- jektiven Auffassungen zum Massstab für sein Verhalten zu machen und sich über das geltende Recht hinwegzusetzen. Wer unter Berufung auf ethische und moralische Gründe bewusst Recht bricht, nimmt letztlich für sich in Anspruch, selbst darüber bestimmen zu dürfen, welche Normen er einhält und welche nicht. Damit stellt er die Rechtsordnung als solche in Frage. Ein freiheitlich-demokratischer Rechts- staat ist aber auf die Dauer nur lebensfähig, wenn Rechts- verletzungen als das geächtet werden, was sie sind: nämlich als zutiefst demokratie- und zutiefst freiheitsfeindlich.
Eine scharfe Absage muss vor allem dem Versuch erteilt werden, solche Rechtsverletzungen juristisch zu rechtferti- gen und ein legitimes Recht auf Widerstand durch offene oder verhüllte Missachtung von Gesetzen und behördlichen Anordnungen zu proklamieren. Gegen rechtsstaatliches Handeln gibt es keine Legitimation zum Widerstand. Wer diesen Grundsatz in Frage stellt, nimmt in Kauf, dass der Rechtsstaat zum Spielball radikaler politischer Gruppen und seine Schutzfunktion ausser Kraft gesetzt wird. Der Bundes- rat hat diese seine Ueberzeugung in der schriftlichen Stel- lungnahme bereits wiederholt dargelegt.
Uebrigens sind auch Behörden an die Gesetze gebunden, und damit nehme ich zu einer weiteren in der Interpellation aufgeworfenen Frage Stellung: Sie sind nicht frei, beliebig Dispens von der Pflicht zum Rechtsgehorsam zu gewähren, auch nicht gegenüber Kirchen und kirchlichen Organisatio- nen. Ich denke namentlich an das in den vergangenen Monaten von gewissen Kreisen ins Rampenlicht gerückte kirchliche Asylrecht.
Dazu möchte ich folgende kurze Klarstellung anbringen: Die Kirchen können heute staatskirchenrechtlich weder ein Asylrecht noch Immunität beanspruchen. Unserer staatli- chen Rechtsordnung liegt stillschweigend die allgemeine Rechtsbefolgungspflicht zugrunde. Diese gilt sowohl gegenüber Erlassen wie gegenüber staatlichen Verfügun- gen. Dem Vorrang des staatlichen Rechtes können weder die kirchliche Autonomie noch die religiösen Freiheitsrechte entgegengehalten werden.
Ich habe eingangs gesagt: Nicht an Sie richte ich in erster Linie diese Worte, sondern an alle diejenigen, die in krasser Art und Weise unsere Gesetze missachten und sich dabei auf religiöse oder ethische Motive berufen. Unser Staat hat im 19. Jahrhundert und in diesem Jahrhundert zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, auf die demokratische Willensbil- dung Einfluss zu nehmen. Wir haben ein ganzes Instrumen- tarium bereitgestellt. Dieses ist zu ergreifen, und es ist deshalb nicht legitim, sich gegen rechtmässig ergangene Verfügungen zu stellen.
Ich hoffe, dass sich diese Leute Rechenschaft darüber geben, in welchem Mass sie unserem Rechtsstaat und damit auch unserer Freiheit kurz- und langfristig schaden.
Oehen: Ich bin von der Antwort von Frau Bundesrätin Kopp sehr befriedigt, und ich danke Ihnen für Ihre klare Stellung- nahme.
85.989 Postulat Ott Flüchtlinge. Provisorischer Status Réfugiés. Statut provisoire
Wortlaut des Postulates vom 19. Dezember 1985
Nach der jüngeren Praxis zum Asylgesetz erhalten nur noch diejenigen Personen in der Schweiz Asyl, die eine persönli- che Verfolgung glaubhaft machen können, welche das für ihre Volks- und Religionsgenossen übliche Mass übersteigt. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche Asylsuchende abgewie- sen werden, obwohl eine Gefahr für Leib und Leben aus den im Asylgesetz aufgezählten Gründen nicht a priori von der Hand zu weisen ist.
Wenngleich ihre generelle Gefährdung im Herkunftsstaat den Anforderungen des Asylgesetzes nicht genügen mag, so erfüllt sie doch die Voraussetzungen des völkerrechtli- chen Prinzips des Non-Refoulement und steht somit einer Heimschaffung der abgewiesenen Asylanten zumindest vor- übergehend im Wege.
Der Bundesrat wird eingeladen, Möglichkeiten für eine menschliche und rechtsstaatliche Provisoriumslösung im Sinne einer offenen Internierung in besonderen Zentren zu prüfen.
Texte du postulat du 19 décembre 1985
Selon la façon dont la loi sur l'asile est appliquée ces temps derniers, on n'accorde plus l'asile en Suisse qu'aux per- sonnes qui invoquent de manière plausible le fait qu'elles sont exposées, dans leur pays, à des menaces plus graves que celles qui touchent leurs compatriotes ou leurs coreli- gionnaires. Cela a pour conséquence que l'on rejette la demande d'asile de nombreuses personnes dont on ne peut affirmer a priori que, dans leur pays, leur vie ou leur intégrité corporelle ne sont pas en danger, au sens indiqué dans la loi sur l'asile.
Même s'il semble que les menaces générales auxquelles ces personnes sont exposées dans leur pays d'origine ne sont pas graves au point qu'on puisse leur accorder le statut de réfugié en vertu de la loi sur l'asile, il est cependant admis que ces risques sont suffisants pour que l'on applique le principe du non-refoulement et qu'on suspende provisoire- ment leur renvoi dans leur pays.
Le Conseil fédéral est invité à examiner la possibilité d'appli- quer une solution provisoire qui soit humanitaire et digne d'un Etat fondé sur le droit, en l'occurrence un internement ouvert dans des centres spéciaux.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Blunschy, Braunschweig, Eggenberg-Thun, Euler, Friedli, Grendelmeier, Jaeger, Leuenberger-Solothurn, Longet, Mauch, Neukomm, Pini, Ruch-Zuchwil, Ruckstuhl, Stamm Judith, Wick, Widmer, Ziegler (19)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Diese Situation zeigt sich besonders deutlich im Falle der Tamilen aus Sri Lanka, und der Bundesrat hat ihr denn auch durch seinen Entscheid vom 10. Dezember 1984 Rechnung getragen. Weil nun aber die abgewiesenen tamilischen Asy- lanten, entgegen dem Wortlaut von Artikel 21 Absatz 1 des Asylgesetzes, trotz des bundesrätlichen Eingeständnisses einer die Heimschaffung ausschliessenden Situation in Sri Lanka pro forma weggewiesen werden - wobei auf den Vollzug dieser Wegweisung vorläufig verzichtet wird -, gera- ten sie in ein rechtliches und auch psychisches Vakuum. Nachdem die Zahl der sich in diesem gesetzlich nicht gere- gelten Zustand befindenden Personen stetig zunimmt, drängt sich die Suche nach einer menschenwürdigen und rechtsstaatlichen Provisoriumslösung auf, die so lange grei- fen muss, als die akute Bedrohung im Herkunftsland der abgewiesenen Asylanten andauert.
45-N
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In
Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.929
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1986 - 15:00
Date
Data
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