Motion Meyer-Bern
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nachgewiesen werden. Die Erweiterung dieses Rahmens mit einer gesetzlichen Vermutung würde eine klare Ausweitung des geltenden Flüchtlingsbegriffs bedeuten, was der Bun- desrat ablehnt. Die Bestrafung wegen Republikflucht wird zudem bereits heute bei der Beurteilung eines Asylgesuchs mitberücksichtigt. Sie kann ein Indiz für eine Verfolgung im Sinne des Gesetzes sein. So verständlich der Wunsch von Asylbewerbern ist, im Westen zu leben, so wenig kann es für die Asylgewährung genügen, dass sie mit den herrschenden Verhältnissen in ihrem Heimatstaat nicht zufrieden sind. Schutz soll der Verfolgte bekommen, nicht der Unzufrie- dene.
Es kann nicht von einer massiven Verhärtung der Asylpraxis gegenüber Osteuropäern gesprochen werden. Wohl wurde in früheren Jahren mit einer geringen Zahl von Gesuchstel- lern nur in seltenen, wirklich stossenden Fällen negativ entschieden. Neben den in der Genfer Flüchtlingskonven- tion enthaltenen Gründen konnte auch einfühlbaren, per- sönlichen Wünschen nach einer besseren Existenz in der Schweiz Rechnung getragen werden. Hieraus ist die vom Motionär erwähnte Anerkennungsquote von bis zu 84 Pro- zent in den Jahren vor der Einführung des Asylgesetzes zu erklären. Die Durchführung des Verfahrens seit Inkrafttreten des Asylgesetzes war immer dieselbe. Es gab keine Ver- schärfungen, sondern nur eine konsequente Handhabung, bezogen auf Asylbewerber aus aller Welt, unabhängig von deren Herkunft. Die Rechtsgleichheit lässt eine andere Anwendung nicht zu. Mit der vorgeschlagenen Erweiterung von Artikel 3 würden zwei Kategorien von Flüchtlingen geschaffen, was rechtsstaatlich nicht vertretbar wäre.
Unzumutbare Heimschaffungen in Ostblockländer können gestützt auf Absatz 1 von Artikel 21a Asylgesetz verhindert werden. Beim Entscheid über die Zumutbarkeit ist zu berücksichtigen, dass in allen Ländern Osteuropas die ille- gale Ausreise, die aber selten vorkommt, strafbar ist. In den meisten Fällen bleibt der Gesuchsteller ohne Erlaubnis im Ausland, was aber nur in Bulgarien und der CSSR ein Straftatbestand ist. Eine Bestrafung wegen Verletzung von Interessen des Heimatstaates ist zwar in jedem Ostblock- staat möglich, setzt aber in der Regel voraus, dass der Betroffene im Ausland in irgendeiner Weise gegen den Heimatstaat aktiv wurde oder vor der Ausreise eine bedeu- tende Position innehatte. Auf die Anordnung einer Rück- schaffung wird jeweils dann verzichtet, wenn eine unbe- dingte Verurteilung wegen Republikflucht nachgewiesen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Auch andere Länder, wie beispielsweise Schweden und Däne- mark, nehmen Ausschaffungen in osteuropäische Staaten vor. Der internationale Ruf der Schweiz als humanitäres Land ist durch die gegenwärtige Verwaltungspraxis bei Ost- europa-Flüchtlingen nicht gefährdet.
Die vorgeschlagene Gesetzesrevision würde zu einem unkontrollierten Zustrom an osteuropäischen Staatsange- hörigen führen, da praktisch jeder Asylbewerber mit einer Anerkennung als Flüchtling oder einer Aufenthaltsregelung in der Schweiz rechnen könnte.
Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass das vom Motio- när vorgebrachte Problem den Bundesrat seit langem beschäftigt. Die Schweiz setzt sich in internationalen Orga- nisationen wie der KSZE für die Respektierung des Rechts ein, dass jedermann frei sein Land verlassen dürfe, wie es in der UNO-Menschenrechtserklärung von 1948 formuliert ist.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Präsident: Herr Sager hat seine Motion heute zurückge- zogen.
85.553 Motion Meyer-Bern Asylbewerber. Gesuchserledigung und Rückschaffung
Examen des demandes d'asile et renvoi des requérants
Wortlaut der Motion vom 18. September 1985
Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Asylpolitik folgende Massnahmen zu ergreifen:
Die Verfahrensdauer für die neu eingereichten Gesuche (ohne Rekurse) ist auf 2-3 Monate zu senken. Dieses Ziel ist primär durch organisatorische Verbesserungen anzu- streben.
Für die Aufarbeitung der Pendenzen ist zusätzlich eine Spezialequipe zu schaffen. Der Bundesrat hat hierfür unver- · züglich das nötige Personal zu rekrutieren.
Damit die Rückschaffung jener ausländischen Staatsbür- ger, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, ohne Risiko vollzogen werden kann, ist in den entsprechenden Ländern, insbesondere in Sri Lanka, die nötige diplomatische Vertre- tung zu schaffen oder zu verstärken, die zusammen mit dem IKRK die Wiedereingliederung und die Verhinderung jegli- cher Repressalien gegenüber abgewiesenen Asylsuchenden sichert. Das weitere Schicksal der Zurückgeschafften ist regelmässig zu verfolgen. Die diplomatische Vertretung hat ausserdem periodisch einen Bericht über die politische Lage im betreffenden Land zu erstatten.
Soweit angebracht, sollen dem Zurückkehrenden auch angemessene materielle Rückkehrhilfen gewährt werden können.
Texte de la motion du 18 septembre 1985
Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures sui- vantes concernant la politique à suivre en matière d'octroi de l'asile:
La durée de la procédure doit être réduite à 2 ou 3 mois pour les nouvelles demandes (à l'exclusion des recours). Cet objectif doit être atteint en premier lieu par des améliora- tions sur le plan de l'organisation.
On créera une équipe spéciale chargée de traiter les cas pendants. Le Conseil fédéral recrute sans retard le person- nel nécessaire à cet effet.
Afin de pouvoir procéder sans risque au rapatriement des étrangers dont la demande d'asile a été rejetée, on ouvrira, dans les pays intéressés, notamment à Ceylan, des missions diplomatiques ou on renforcera celles qui y existent déjà; elles devront, en collaboration avec le Comité international de la Croix-Rouge, assurer la réintégration des rapatriés et veiller à ce qu'ils ne fassent pas l'objet de représailles. On se renseignera régulièrement sur le sort qui leur est fait. Nos représentants devront en outre faire périodiquement rapport sur la situation dans les pays concernés.
On devra enfin, pour autant que la chose se justifie, accorder une aide matérielle aux requérants déboutés pour leur permettre de rentrer chez eux.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bratschi, Chopard, Cli- vaz, Eggli-Winterthur, Fankhauser, Fehr, Lanz, Leuenber- ger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Meizoz, Neukomm, Rei- mann, Renschler, Robert, Rohrer, Rubi, Ruch-Zuchwil, Stamm Walter, Stappung, Wagner (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Eine humanitäre Asylpolitik, die echten Flüchtlingen offen steht, hat auf die Dauer nur eine Chance, wenn die Asylge- setzgebung vollziehbar wird. Der unechte Flüchtling darf nicht damit rechnen können, mehrere Jahre in der Schweiz zu verbringen.
Deshalb sind die nötigen Instrumente zu schaffen respektive
N 19 mars 1986
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Motion Bonny
zu verbessern und insbesondere auch im Personalsektor die sich aufdrängenden Massnahmen zu ergreifen.
Die Voraussetzungen für einen regulären Vollzug bilden vor allem die beiden folgenden Massnahmen:
Weitere Beschleunigung der Gesuchserledigung, wobei parallel zur Behandlung neu eingehender Asylgesuche der auf der Verwaltung lastende Pendenzenberg durch eine Spezialequipe abzutragen ist.
Die Voraussetzungen für die Ausschaffung jener Asylbe- werber, deren Gesuch abgelehnt worden ist, sind zu verbes- sern. Hierfür gilt es, die diplomatischen Vertretungen der Schweiz, wo dies nötig ist, zu verstärken. Die Schweiz hätte sich zusammen mit den entsprechenden Ländern, wenn möglich unter Beizug des IKRK und des Flüchtlingshoch- kommissariates der Vereinten Nationen, auf ein Verfahren zu einigen, das den Zurückgekehrten Schutz vor Verfolgung gewährt und ihre Wiedereingliederung erleichtert.
Beim Rückschaffungsentscheid im Falle mehrjährigen Auf- enthaltes in der Schweiz ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob die Ausschaffung menschlich verantwortbar ist.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Dezember 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 décembre 1985
Die gegenwärtigen Probleme im Asylbereich, insbeson- dere die grosse Zahl hängiger Gesuche, entstanden bekanntlich durch die sich in den 80er Jahren so unerwartet rasch verändernde Situation. Mit dem damaligen Personal konnten die neu eingehenden Gesuche nicht sogleich behandelt werden, so dass die Pendenzen fortlaufend anstiegen. Um die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen und mit dem laufenden Gesuchseingang Schritt zu halten, wurde 1983 ein Massnahmenpaket mit einer ersten Geset- zesrevision und Personalerhöhung realisiert. Damals rech- nete man noch mit einem rückläufigen Gesuchseingang, eine Prognose, die sich nicht bewahrheitet hat. Die Suche nach Lösungsmöglichkeiten der sich immer neu stellenden Probleme im Asylbereich ist zu einer Daueraufgabe gewor- den. Es werden zweifellos weitere organisatorische, perso- nelle wie gesetzgeberische Massnahmen notwendig sein, um das Ziel des Motionärs, die Asylverfahren zu verkürzen, das auch der Bundesrat als vordringlich erachtet, realisieren zu können.
Auch der Bundesrat hat die Notwendigkeit zusätzlichen Personals für die Behandlung der hängigen Gesuche erkannt. In seiner Sitzung vom 17. September 1985 hat er entschieden, für den Abbau von Pendenzen beim Parlament 70 Hilfskraftstellen, zeitlich befristet bis Ende 1988, zu bean- tragen. Ueber dieses Begehren wird das Parlament im Rah- men des Voranschlags 1986 zu entscheiden haben.
Es gehört zum Pflichtenheft jeder Schweizer Vertretung im Ausland, regelmässig über die politische Lage und die Situation der Menschenrechte im Gastland Bericht zu erstat- ten. Darüber hinaus kann sie zuhanden der zuständigen Bundesbehörden vor Ort Abklärungen über die Zumutbar- keit und Möglichkeiten der Rückkehr abgewiesener Asylbe- werber vornehmen. Ferner prüfen sowohl die Behörden in der Schweiz als auch unsere Vertretungen im Ausland im Kontakt mit internationalen und lokalen Organisationen, inwieweit diese Organisationen abgewiesenen Asylbewer- bern nach ihrer Rückkehr eine aktive Hilfe leisten können. Der Bund hat die Möglichkeit, lokale Tätigkeiten finanziell zu unterstützen.
Mit der Revision des Asylgesetzes soll die Grundlage für die Ausrichtung von Rückkehrhilfe geschaffen werden. Ein entsprechendes Konzept wird von einer verwaltungsinter- nen Arbeitsgruppe erarbeitet und soll in einer zweiten Phase durch Einbezug der Hilfswerke weiterentwickelt werden. Was die in der Schweiz geleistete Rückkehrhilfe anbelangt, wird seit 1. November 1985 vom Schweizerischen Roten Kreuz in der Westschweiz ein Pilotprojekt geführt, mit dem Ziel, rückkehrwilligen Asylbewerbern eine fundierte Bera- tung anzubieten. Das Projekt wird vom Bund unterstützt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Meyer-Bern: Wir haben durch die Schaffung von Artikel 33 Absatz 2 des Asylgesetzes eine wesentliche Grundlage für eine angemessene soziale Betreuung der rückzuschaffen- den Flüchtlinge geschaffen. Dadurch sind Ziffer 3 und 4 meiner Motion sinngemäss weitgehend erfüllt.
In bezug auf die Verfahrensdauer, die ohne Rekurs mit der Zeit doch auf zwei bis drei Monate herabgesetzt werden sollte, nehme ich von den Bemühungen der Zentralverwal- tung Kenntnis. In diesem Sinne bin ich einverstanden, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt wird.
Präsident: Herr Meyer ist mit der Umwandlung seiner Motion in ein Postulat einverstanden. Wird das Postulat aus der Mitte des Rates bekämpft? - Das ist nicht der Fall. So beschlossen.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
85.590 Motion Bonny Bekämpfung der Schlepperdienste Politique d'asile. Lutte contre les organisations de passeurs
Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1985
Der Bundesrat wird eingeladen, unter den gegebenen Ver- hältnissen unverzüglich die folgenden Vorbereitungen und Massnahmen einzuleiten und anzuordnen:
Es sind ähnlich den «Grenztoren» im Neutralitätsdienst 6 bis 8 Grenzübergänge zu bezeichnen und gegen aussen zu publizieren, die von Ausländern, welche ein Asylgesuch stellen wollen, obligatorisch zu passieren sind.
Gleichzeitig sind die Grenzpolizeiorgane an den bezeichne- ten Grenzübergängen angemessen zu verstärken.
Texte de la motion du 2 octobre 1985
Le Conseil fédéral est chargé, compte tenu des circons- tances, de mettre en oeuvre et d'ordonner sans délai les mesures suivantes:
Il faut, selon un système analogue à celui des «portes frontières» fixées en cas de protection de la neutralité, désigner 6 à 8 postes frontières par lesquels les étrangers qui veulent demander l'asile en Suisse devront obligatoire- ment passer et faire connaître l'existence de ces postes à l'étranger.
La police des frontières devra être renforcée aux postes ainsi désignés.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, Basler, Bonnard, Bratschi, Brélaz, Bremi, Bühler-Tschap- pina, Cevey, de Chastonay, Chopard, Cincera, Cotti Gian- franco, Coutau, Dubois, Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur, Eggly-Genève, Eisenring, Eng, Eppenberger-Nesslau, Eti- que, Gautier, Geissbühler, Giudici, Graf, Hari, Hofmann, Hösli, Houmard, Iten, Jung, Kühne, Künzi, Lüchinger, Mar- tin, Mühlemann, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Nussbaumer, Ogi, Perey, Reich, Rei- mann, Revaclier, Rime, Risi-Schwyz, Röthlin, Rutishauser, Sager, Salvioni, Savary-Vaud, Schärli, Schnyder-Bern, Schwarz, Spalti, Spoerry, Thévoz, Tschuppert, Uhlmann, Villiger, Wagner, Wanner, Weber-Schwyz, Widmer, Zbinden, Zehnder
(68)
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Motion Meyer-Bern Asylbewerber. Gesuchserledigung und Rückschaffung Motion Meyer-Bern Examen des demandes d'asile et renvoi des requérants
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Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.553
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1986 - 15:00
Date
Data
Seite
349-350
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Pagina
Ref. No
20 014 178
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