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Asylgesetz. Revision
ich durfte die Kommission darüber informieren - und auf diese Weise das Know-how in andere medizinische For- schungsbereiche tragen. Ich darf das Beispiel der Buchsta- benseuche erwähnen. Noch vor wenigen Jahren haben wir hier darüber gestritten, ob man solche Massnahmen brau- che oder nicht. Heute steht fest, dass dieser gemeinsamen Operation Bund/Kantone Erfolg beschieden war. Wir hatten am Ende des letzten Jahres weniger als hundert angesteckte Bestände zu verzeichnen. Ein Jahr zuvor waren es noch 400 und anno 1983 1030. Die Zusammenarbeit mit solchen Insti- tuten, mit den entsprechenden Amtsstellen in den Kantonen führt also zum Erfolg. Wir werden Sie im Parlament laufend über den Fortschritt solcher Operationen informieren.
Ein letzter Punkt in diesem Zusammenhang: Impfstoffher- stellung im Notfall. Ich habe die Kommission informiert. Wir müssen in einem solchen Institut die Voraussetzungen schaffen, damit im Notfall beispielsweise für Maul- und Klauenseuche Impfstoff rechtzeitig hergestellt werden kann. Es geht darum, die Fähigkeit zur Impfstoffherstellung gegen exotische Virentypen auch im Krisenfall zu erlangen. Wir sind überzeugt, dass das mit dem neuen Institut in ein- wandfreier Weise geschehen kann.
Ein Wort noch zur Teuerung, zur Baukosten- und zur Energieseite. Herr Bürer als Fachmann hat sich über die Kosten geäussert. Er hat nicht gerade begeistert seine Zustimmung erklärt, aber in der dem Bauunternehmer eige- nen trockenen Art hat er die Fundamente unseres Gebäu- des, genannt Botschaft, doch als richtig erkannt und zuge- stimmt. Wir haben, so glaube ich, gar keine Auskunft zu scheuen. Ich danke ihm und den Kommissionssprechern, dass sie vor allem den Gebäude-Hochsicherheitsteil in sei- ner Kostenfolge von 25 Millionen Franken herausgestellt haben. Wenn man am falschen Ort spart, hat das mit Sparen nichts mehr zu tun. Wir können nicht Menschen gefährden, indem wir hier zu wenig fortschrittlich handeln. Ich verweise auf die Botschaft und die Protokolle.
Ich komme zur letzten Aussage über das Energiekonzept, bedanke mich bei Herrn Cavadini und bei Herrn Müller. Ich danke für die Frage, die hier von Herrn Oester und von Herrn Euler gestellt worden ist. Es ist selbstverständlich, dass das, was in der Vorbereitung erarbeitet worden ist, auch weiter- geführt wird, um ein Optimum in bezug auf Investitionsko- sten und Betriebskosten, um ein Optimum auch an Umwelt- schutz zu garantieren. Die Kommissionssprecher haben dar- auf verwiesen, dass wir die bautechnischen Wärmeschutz- massnahmen und die Fragen der Abwärme, des Energiebe- darfs usw. sorgfältig auf die Erfordernisse einer modernen Energie- und Umweltschutzpolitik ausgerichtet haben. Als Energieträger für die Dampferzeugung wurden folgende Möglichkeiten untersucht. Erdgas: Ist in Mittelhäusern nicht vorhanden. Kohle: Belastet zu stark die Umwelt mit Staub und Schwefel. Wärmepumpen: Vermögen die nötige hohe Temperatur nicht zu erzeugen. Elektrizität: Investitions- und Betriebskosten liegen rund 40 Prozent höher als bei Heizöl. Holzschnitzelfeuerung: Investitions- und Betriebskosten lie- gen rund 22 Prozent höher als bei Heizöl; es wären zwei 10 Meter hohe Lagersilos nötig; bei einem Jahresbedarf von 830 Tonnen, beziehungsweise 3600 Kubikmetern, müssten jährlich etwa 140 Lastwagen mit Holzschnitzeln zufahren; die Umweltbelastung durch Russ, Stickstoff und Kohlendio- xyd wäre grösser als bei Heizöl. Heizöl leicht erwies sich bis heute als die kostengünstigste Lösung; sie ist betrieblich problemlos. Rauchgasemissionen lassen sich mit der heuti- gen Technik weitgehend vermeiden. Jährlich müssten etwa 17 Tankwagen vorfahren.
Sie sehen aus dieser heutigen Beurteilung, dass das, was Ihnen in der Kommission gesagt worden ist, auch näherer Prüfung standhält. Aber ich erkläre, wie ich es in der Kom- mission schon tun durfte, dass diesen uns gemeinsamen Anliegen auch bei der Weiterschreibung des Bauprojekts bis in die Verwirklichung hinein volle Beachtung geschenkt wird, damit wir allfällige Neuerkenntnisse sofort nutzen könnten.
Zusammenfassend: Wir brauchen dieses Mittelhäusern. Wir handeln nicht gegen die Dezentralisationsidee. Mittelhäu-
sern ist im Laufe der mehr als zehnjährigen Vorbereitungs- phase als der Standort erkannt worden, der uns die enge Zusammenarbeit mit der Universität Bern erlaubt. Ich ersuche Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzu- stimmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 - 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 à 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 97 Stimmen (Einstimmigkeit)
Präsident: Der Bundesrat beantragt auf Seite 1 der Bot- schaft, drei parlamentarische Vorstösse abzuschreiben. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. Sie haben so beschlossen.
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
85.072 Asylgesetz. Revision Loi sur l'asile. Révision
Botschaft und Gesetzentwürfe vom 2. Dezember 1985 (BBI 1986 I, 1) Message et projet de lois du 2 décembre 1985 (FF 1986 1, 1)
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Gurtner Nichteintreten
Antrag Robert Nichteintreten
Antrag Ruf-Bern Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, innert kürzest möglicher Frist einen neuen Vorschlag für eine restriktivere Revision des Asylgesetzes auszuarbeiten, der folgende Auflagen erfüllt:
Der Flüchtlingsstatus wird ausnahmslos nur echten, wirk- lich an Leib und Leben bedrohten Asylbewerbern aus dem europäisch-abendländischen Kulturkreis gewährt. Ebenso werden ausschliesslich Asylgesuche von Angehörigen die- ses Kulturkreises zur Prüfung zugelassen.
Folgende Personengruppen werden ausnahmslos ausser Landes geschafft, wofür sie in Abschiebehaft genommen werden können, und sind asylunwürdig:
abgewiesene Asylbewerber nach der letztinstanzlichen Ablehnung ihres Gesuches;
Asylbewerber aus aussereuropäischen Kulturkreisen;
Asylbewerber, die ein Verbrechen oder Vergehen began- gen haben, nach ihrer Entlassung durch die Polizei- bzw. Strafvollzugsbehörden;
Asylbewerber, die illegal in die Schweiz eingereist sind.
33-N
N
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Loi sur l'asile. Révision
Für die Dauer des Asylverfahrens werden sämtliche Asyl- bewerber in ein Aufnahmezentrum eingewiesen und zu regelmässiger, unentgeltlicher Arbeit im Dienste gemeinnüt- ziger Aufgaben beigezogen. Die Ausübung einer Erwerbstä- tigkeit wird ihnen während des Asylverfahrens untersagt. Zudem erhalten sie keinerlei Unterstützung in Bargeld.
Anerkannte Flüchtlinge müssen die Schweiz wieder ver- lassen, sobald sich die Verhältnisse in ihrem Herkunftsland soweit verändert haben, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Flüchtlingsstatus wegfallen.
Die definitive Aufnahme von Flüchtlingen in normalen Zeiten ist unter Berücksichtigung der Landesinteressen zah- lenmässig zu beschränken. Die Asylgewährung in Ausnah- mesituationen ist gemäss Artikel 9 des Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979 zu regeln.
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Gurtner Ne pas entrer en matière
Proposition Robert Ne pas entrer en matière
Proposition Ruf-Berne Renvoi au Conseil fédéral
en l'invitant à élaborer dans les plus brefs délais un nouveau projet de révision de la loi sur l'asile, plus restrictif et comportant les points suivants:
Sans aucune exception, le statut de réfugié n'est accordé qu'à des requérants appartenant à l'aire culturelle euro- péenne et occidentale. De même, seules des demandes d'asile émanant de personnes originaires de ces pays seront examinées.
Les requérants appartenant aux catégories suivantes ne bénéficieront pas de l'asile et seront refoulés, le cas échéant après avoir été mis aux arrêts:
ceux dont la demande a été rejetée en dernière instance;
ceux qui proviennent de pays n'appartenant pas à l'aire culturelle européenne;
ceux qui ont purgé une peine à la suite d'un crime ou d'un délit, dès leur libération par la police ou par l'autorité char- gée de l'exécution de leur peine;
ceux qui ont pénétré en Suisse illégalement.
Pendant la durée de la procédure, les demandeurs d'asile seront tous affectés à un centre d'accueil et appelés à fournir un travail régulier et bénévole en faveur de tâches d'utilité publique. Il leur sera interdit d'exercer durant cette période une activité lucrative. Ils ne toucheront, au surplus, aucune aide pécuniaire.
Les personnes auxquelles le statut de réfuigé aura été conféré devront quitter la Suisse dès que la situation dans leur pays d'origine se sera modifiée de telle façon que les conditions pour la reconnaissance de ce statut auront dis- paru.
En temps normaux, l'installation définitive de réfugiés en Suisse doit être soumise à des restrictions quantitatives, compte tenu des intérêts du pays. L'octroi de l'asile dans des circonstances extraordinaires doit être réglé conformé- ment à l'article 9 de la loi.
Präsident: Für diese Vorlage haben wir die organisierte Debatte vorgesehen. Für die Eintretendebatte sind 3 Stun- den vorgesehen.
Sie haben eine Liste erhalten. Es ist zu beachten, dass zwischen den Berichterstattern der Kommission und den Fraktionssprechern die Antragsteller für Nichteintreten und Rückweisung das Wort erhalten.
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Wir haben in unserem Rat während der letzten Sessionen verschiedentlich über das Asylproblem in unserem Land diskutiert. Ich verweise insbesondere auf unsere Debatte während der Herbstses- sion 1985. Damals hat uns Frau Bundesratin Kopp die Stel-
lungnahme des Bundesrates dargelegt und mit den ins Auge gefassten Massnahmen vertraut gemacht, mit welchen der Bundesrat versucht, das Asylproblem zu entschärfen bezie- hungsweise zu lösen. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat alle damals angekündigten Massnahmen in die Tat umge- setzt. Die Massnahmen haben zum Ziel, die Handlungsfähig- keit in der Asylpolitik zurückzugewinnen und die Attraktivi- tät unseres Landes als Einwanderungsland zu brechen. Im Vordergrund stehen die Beschleunigung des Verfahrens und die Sicherung des Vollzuges des Asylgesetzes. Dabei will der Bundesrat am Grundgehalt des Asylgesetzes festhal- ten und insbesondere den Flüchtlingsbegriff nicht in Frage stellen. Die rechtsstaatliche Stellung des Asylsuchenden soll ebenfalls nicht angetastet werden.
Zur Erinnerung möchte ich die seit der grossen Asyldebatte im Herbst ergriffenen Massnahmen nochmals festhalten. Der Bundesrat hat eine Revision der Asylverordnung vorge- nommen und auf den 1. Januar 1986 in Kraft gesetzt. Mit dieser Revision wird die Kategorie der offensichtlich unbe- gründeten Fälle erweitert. In der letzten Session haben die beiden Räte dem Antrag des Bundesrates zugestimmt, einen Delegierten für das Flüchtlingswesen zu ernennen.
Der Delegierte, Herr Arbenz, hat in der Zwischenzeit seine Arbeit aufgenommen. Ebenfalls in der Wintersession haben wir 70 zusätzliche Stellen für die Flüchtlingsabteilung bewil- ligt. Diese 70 neuen Beamten sollen vor allem für die Abtra- gung des Pendenzenberges, also der alten Gesuche, einge- setzt werden. Daneben wurden verschiedene organisatori- sche Massnahmen getroffen, um die Behandlung der Gesu- che zu beschleunigen. Unter anderem soll die Abteilung Flüchtlinge und der Beschwerdedienst je an einem eigenen Standort untergebracht werden. Bis jetzt waren die Büros der Mitarbeiter in verschiedenen Gebäuden untergebracht. Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit all diesen Massnah- men das angestrebte Ziel, ein Asylgesuch in sechs Monaten behandeln zu können, nicht erreicht werden kann, wenn nicht auch das Asylgesetz den veränderten Gegebenheiten angepasst wird. Mit der vorliegend beantragten Gesetzesän- derung soll vorab eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden. Die Vorlage geht teilweise auf die im Parla- ment überwiesene Motion Lüchinger zurück.
Das geltende Gesetz wurde 1979 verabschiedet und auf den 1. Januar 1981 in Kraft gesetzt. Bereits 1983 musste das Gesetz abgeändert werden. Die damals beschlossenen Aen- derungen sind seit dem 1. Juli 1984 in Kraft. Sie brachten a) eine Reduktion der Beschwerdeinstanz, b) die Ermögli- chung von Aktenentscheiden in offensichtlich unbegründe- ten Fällen und c) eine Verbindung der fremdenpolizeilichen Wegweisung mit dem negativen Asylentscheid.
Mit diesen Neuerungen hat man im grossen und ganzen positive Erfahrungen gemacht. Sie haben dazu beigetragen, dass heute die Verfahren bedeutend schneller behandelt werden können als vor zwei Jahren. Von den rund 9700 neuen Gesuchen konnten im Jahre 1985 deren 8000 behan- delt werden. Mit den nun eingeleiteten Massnahmen hofft der Bundesrat, dass im Laufe dieses Jahres die Zahl der behandelten Gesuche identisch sein wird mit den neu einge- henden Gesuchen.
Wenn es rechtsstaatlich und staatspolitisch auf den ersten Blick als problematisch erscheint, ein Gesetz in so kurzer Zeit zweimal zu ändern, so muss mitberücksichtigt werden, dass sich die Verhältnisse seit den Beratungen des Gesetzes in unserem Rat total verändert haben. Nicht nur hat die Zahl der Gesuche gewaltig zugenommen. Die Flüchtlinge stam- men aus ganz anderen Regionen als in den sechziger und siebziger Jahren. Auch die Beweggründe für eine Flucht bzw. für eine Einreise in unser Land sind ganz andere als in früheren Zeiten. Zudem gilt es, die bei der Anwendung der Gesetzgebung festgestellten Mängel zu beseitigen und die Lücken zu schliessen. Auch darf darauf hingewiesen wer- den, dass in fast sämtlichen westeuropäischen Ländern die Asylgesetzgebung in den letzten Jahren angepasst wurde, zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland seit 1980 schon zum vierten Mal. Auch mit den neuen vorgesehenen Aenderungen zählt das schweizerische Asylgesetz nach wie
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Asylgesetz. Revision
vor zu den liberalsten in Europa. Dies lässt sich auch in bezug auf die Praxis sagen.
Die Vorschläge des Bundesrates fanden in der Vernehmlas- sung eine unterschiedliche Aufnahme. Die recht weit aus- einandergehenden Meinungen über die Opportunität einer Gesetzesänderung, aber auch über die einzelnen Bestim- mungen wurden, wie in der Vernehmlassung, auch in der Kommission vorgetragen. Verschiedene Kommissionsmit- glieder äusserten schwere Bedenken gegenüber der Vor- lage und gegenüber der Notwendigkeit einer Gesetzesände- rung. Wenn auch in der Kommission mit 13 zu 0 Stimmen, bei einigen Enthaltungen, auf die Vorlage eingetreten wurde, zeigte doch die Detailberatung ein recht unter- schiedliches Bild. Die verschiedenen Ansichten und Anträge liessen sich nur schwer auf einen Nenner bringen. Sie erse- hen das auch aus der Fahne, die sehr viele Minderheitsan- träge enthält. Viele Entscheide wurden sehr knapp gefällt. Die Haupteinwände gegen die Gesetzesvorlage lassen sich wie folgt zusammenfassen: Einzelne der Neuerungen führen nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens, sondern im Gegenteil zu einer Verzögerung. Mit einer Gesetzesrevision könne die Lage kaum gemeistert werden, da die Mängel beim Vollzug liegen. Wenn auch der Flüchtlingsbegriff for- mell nicht angetastet werde, so bringe die Vorlage materiell doch eine gewisse Aushöhlung des Begriffes und eine Schlechterstellung des Asylsuchenden. Es sei eine schlechte Gesetzgebung, wenn aus einer bestimmten Stim- mung heraus legiferiert werde. Stimmungsgesetzgebung sei keine seriöse Gesetzgebung. Die grosse Mehrheit der Kom- mission bejahte jedoch die Revision. Mit einer nochmaligen Straffung des Verfahrens und einem konsequenten Vollzug der definitiven Entscheide können die angestrebten Verfah- rensverkürzungen erreicht werden. Die Beschleunigung des Verfahrens liegt einerseits im Interesse der Gesuchsteller und führt andererseits zu einer Minderung der Attraktivität unseres Landes.
Mit den neuen Vorschriften werden die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens gesichert, wobei nach wie vor bei der Beurteilung eines Gesuches von einer konkreten und individuellen Verfolgungssituation auszugehen ist. Nur so kann ein unkontrollierbarer Zustrom von unechten Flüchtlingen abgehalten werden.
Grosser Wert wurde in der Kommission auf einen raschen Vollzug der negativen Entscheide gelegt. Die heutige Situa- tion sei unbefriedigend und mache die Asylpolitik zum Teil unglaubwürdig. Die rasche Wegweisung abgewiesener Bewerber müsse mit der neuen Gesetzgebung besser sichergestellt werden. Auf der anderen Seite müsse bei Härtefällen, die vor allem durch zu lange Verfahrensdauer entstanden sind, eine gewisse Grosszügigkeit angewendet werden.
Die Kommission ist der Auffassung, dass auch die neuen Verfahrensvorschriften ein seriöses Prüfungsverfahren garantieren. Die Kommission betrachtet die Vorlage als aus- gewogen, rechtsstaatlich unbedenklich, mit den internatio- nalen Abkommen übereinstimmend und im Einklang mit unserer Tradition einer humanen Flüchtlingspolitik. Einhel- lig ist die Kommission der Auffassung, dass auf lange Zeit hinaus dieser zweiten Revision keine dritte folgen darf. Das Gesetz muss bei der jetzigen Revision so geändert werden, dass es während längerer Zeit zu genügen vermag, auch dann, wenn eine weitere Verschärfung der Situation eintre- ten sollte, also auch bei einem grösseren Flüchtlingsstrom. Die Flüchtlingsarbeit der Hilfswerke, deren Wirken auch an dieser Stelle Anerkennung gebührt, hat eine solche Beruhi- gung dringend nötig. Ein Klima der Beruhigung ist aber auch für die breite Bevölkerung nötig, damit sie sich von den eingetretenen Verunsicherungen lösen kann und sich wieder vermehrt für die Betreuung der Flüchtlinge und Asylsuchenden engagiert. Es geht darum, dass unsere humane Flüchtlingspolitik auch in Zeiten grosser Belastung durchgehalten werden kann. Damit diese Flüchtlingspolitik breite Abstützung in der Bevölkerung findet, ist es notwen- dig, dass die Bevölkerung Gewissheit hat, dass nur echte Flüchtlinge bei uns Aufnahme finden, dass das Gesetz ange-
wendet wird, die Gesuche rasch behandelt werden und die abgewiesenen Asylbewerber auch tatsächlich ausgewiesen werden.
Unsere Asylgesetzgebung muss aber auch auf unsere Fremdarbeitergesetzgebung abgestimmt sein. Letztere darf nicht unterlaufen werden, sonst entstehen zweierlei Katego- rien von Ausländern, solche, die auf dem ordentlichen Weg Arbeit in unserem Land suchen und solche, die sich via Asylgesuch eine Arbeitsmöglichkeit in unserem Land er- schleichen.
In der Kommission wurde einmal mehr der Wunsch geaus- sert, die internationale Zusammenarbeit im Flüchtlingswe- sen zu verbessern. Zudem sollte das Engagement unserer diplomatischen Vertretungen in den Ländern verstärkt wer- den, aus denen Flüchtlinge in unser Land kommen. Da der Entwurf des Bundesrates durch die Kommission sehr stark abgeändert wurde, verzichte ich im Eintretensvotum auf die Vorstellung der einzelnen Revisionspunkte. Ich werde dafür in der Detailberatung die einzelnen Neuerungen vorstellen und kommentieren.
Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage, d. h. auf alle drei Gesetzesänderungen, einzutreten. Die Nichteintretensan- träge sind abzulehnen.
M. Pidoux, rapporteur: Votre commission a tenu séance les 20, 21 janvier et 19 février derniers. Ainsi que l'indique le document entre vos mains, elle vous propose une série de modifications du projet du Conseil fédéral. Dans de nom- breux cas, les majorités ont été minimes, votre commission étant profondément partagée.
On a rappelé que sur les 930 000 étrangers vivant actuelle- ment en Suisse, 32 000 sont au bénéfice du statut de réfu- giés. De surcroît, 23 000 personnes environ ont requis l'asile, mais il existe dans le monde 20 millions de fugitifs. La provenance de ces demandeurs d'asile s'est considérable- ment modifiée au cours de ces dernières années. Leur nombre a plus que décuplé depuis l'époque où la loi fédé- . rale sur l'asile a été conçue, puisque notre pays a enregistré 9700 demandes en 1985. L'écart économique entre les pays de l'hémisphère nord et ceux de l'hémisphère sud provoque des mouvements de population; ils entraînent des immi- grants du tiers monde à venir dans les pays d'Europe pour échapper à la situation économique et sociale de certaines régions du globe.
La politique suisse envers les étrangers ne prévoit l'octroi d'autorisations de travail qu'aux candidats venant des régions de recrutement traditionnelles. La possibilité de présenter une demande d'asile qualifiée d'échappatoire par le Conseil fédéral dans son message a donc été utilisée de plus en plus fréquemment par ceux que l'on a appelé les faux réfugiés ou demandeurs d'asile pour des raisons éco- nomiques.
D'autant plus que la loi fédérale sur l'asile de 1979 n'a pas été conçue en fonction de ce type de situation. Jusqu'à son entrée en vigueur en 1981, nous n'avions pas, dans notre pays, de loi fédérale spéciale sur l'asile. Ce dernier était accordé ou refusé par le gouvernement. On ne prétendait pas que nous étions arbitraires, puisque nous étions et que nous sommes toujours le pays d'Europe qui accorde le plus facilement l'asile. Actuellement encore, notre pays enregis- tre le plus grand pourcentage de demandes d'asile en Europe par rapport à sa population.
En 1979, on a créé cette loi au nom de ce qu'un commissaire a appelé «le démon de l'Etat de droit qui est un mécanisme impitoyable». L'Etat de droit donne des garanties à l'indi- vidu, mais permet à celui-ci d'en abuser. La difficulté, qu'on rencontre notamment dans la procédure pénale, est de trouver un équilibre entre les garanties indispensables contre l'Etat et l'impérieuse nécessité de l'Etat d'éviter l'en- couragement des abus.
C'est pourquoi il a été nécessaire, en 1983 déjà, de réviser la loi en vigueur depuis 1981. Nous avons donc, après un grand débat, le 16 décembre 1983, modifié cette loi dont la nouvelle version est entrée en vigueur le 1er juin 1984. Il s'agissait alors d'accélérer la procédure en supprimant une
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Loi sur l'asile. Révision
instance de recours, en autorisant aussi la prise de décision sur des dossiers uniquement dans des cas manifestement infondés, précisant en outre que le refus de l'asile entraînait le renvoi de la Suisse du requérant. Durant les sessions de décembre 1983 et de juin 1985, 153 nouveaux postes de travail ont été accordés.
Vous vous souvenez aussi certainement de la motion Lüchinger et des débats passionnés à la session d'automne de l'an dernier, de la création d'un poste de Délégué aux réfugiés à la session de décembre, de l'octroi de 70 postes de travail supplémentaires, de même que des mesures de réorganisation du travail, concentrant en un même lieu les services dispersés de l'administration et, enfin, de la révision de l'ordonnance sur l'asile entrée en vigueur le 1er janvier 1986.
Ces mesures, qui ont été prises, ont déjà contribué à accélé- rer la procédure. Sur les 9700 demandes environ présentées en 1985, 8000 ont pu être traitées. L'administration est devenue plus efficiente mais, en raison du nombre record de requêtes, la pile des dossiers s'est encore accrue l'an der- nier.
Les problèmes qui subsistent requièrent une nouvelle révi- sion de la loi. En 1985, le 70 pour cent des demandes d'asile ont été présentées dans six cantons uniquement - dont trois latins - Vaud, Bâle-Ville, Berne, Zurich, Tessin et Genève. De surcroît, la situation mondiale et l'attractivité de la Suisse font que nous risquons fort de connaître en permanence une affluence de requérants d'asile. La loi généreusement votée en 1979 ne donne pas au gouvernement la possibilité de réagir efficacement et rapidement, face aux change- ments de situation. C'est d'ailleurs une des idées-forces de la motion Luchinger de créer des conditions d'intervention du Conseil fédéral en situation de crise. Le motionnaire recherche en outre une nouvelle accélération de la procé- dure d'asile et l'introduction de mesures visant à diminuer l'attrait de la Suisse pour ceux qui désirent y être accueillis pour d'autres motifs que ceux qui permettent l'octroi de l'asile.
Enfin, la crédibilité de notre politique actuelle de l'asile est mise en péril par les difficultés considérables dans l'exécu- tion des renvois de Suisse. Le message du Conseil fédéral parle de ces requérants qui se soustraient au refoulement en disparaissant dans la nature, c'est-à-dire en séjournant ail- leurs sans autorisation.
La majorité de votre commission estime que les mesures du Conseil fédéral et ses propres modifications maintiennent une législation sur l'asile qui est parmi les plus libérales d'Europe. Certains commissaires ont regretté qu'on modifie une nouvelle fois la loi sous l'emprise des circonstances. Légiférer sous la pression des événements serait insatisfai- sant selon cette thèse. On peut cependant considérer que les circonstances ont mal été appréciées en 1979 lors de l'élaboration de la loi et que la République fédérale d'Alle- magne a déjà modifié sa loi à quatre reprises depuis 1980. On a également relevé en commission la nécessité d'amélio- rer la collaboration internationale en matière de réfugiés et celle d'augmenter l'activité des services diplomatiques suis- ses dans les pays d'où proviennent nombre de faux réfugiés. Comme le rapporteur de langue allemande, je traiterai des différentes dispositions lors de la discussion par articles. Mais d'une manière générale, vos commissaires ont estimé que les nouvelles modifications de la loi sont équitables, conformes à notre législation, à nos engagements interna- tionaux et à notre tradition de l'asile. Ils ont donc voté l'entrée en matière par 13 voix sans opposition, avec quel- ques abstentions. Je vous invite à faire de même.
Präsident: Das Wort hat Frau Gurtner zur Begründung Ihres Nichteintretensantrages.
Frau Gurtner: Die Fraktion der POCH/PSA/PdA beantragt Ihnen, auf die vorliegende Asylgesetzrevision nicht einzutre- ten. Die heute zur Diskussion stehende Aenderung des Asylgesetzes ist Teil einer beispiellosen Kampagne zur Unterhöhlung und Abschaffung eines humanitären Asyl-
rechts in der Schweiz, wie wir sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gekannt haben. Von der Anzahl Flüchtlinge und von den finanziellen und materiellen Ressourcen der Schweiz her betrachtet ist eine Revision völlig überflüssig. Ein humanitäres Asylrecht kann aufgrund der heutigen, bestehenden Gesetze garantiert werden. Die schweizerische Asylpolitik wird heute fast ausschliesslich von innenpoliti- schen Gegebenheiten bestimmt. Indem das Flüchtlingspro- blem masslos aufgebauscht und zum Teil sogar künstlich erzeugt wird, werden Asylbewerber insbesondere aus den Ländern der Dritten Welt als Sündenböcke für innenpoliti- sche Probleme wie Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Sozial- abbau im Gesundheits- und Sozialwesen missbraucht. Die Aufbauschung des Flüchtlingsproblems dient gleichzeitig dazu, eine Diskussion über eben diese Probleme zu verhin- dern, was den dafür Verantwortlichen natürlich mehr als nur recht ist.
Wie sieht nun konkret die Kampagne zur Abschaffung des Asylrechts aus? Ich möchte Ihnen einige Beispiele, alle aus dem letzten halben Jahr, nennen. Die Kantone werden vom Bundesrat zum Beispiel nicht mehr angehalten, das Asyl- recht anzuwenden. So ist der Bundesrat nicht bereit, gegen den Kanton Freiburg vorzugehen, obwohl sich dieser hoch- offiziell weigert, weitere Asylgesuche anzunehmen. In vielen Kantonen besteht ein generelles Arbeitsverbot für Asylbe- werber. Dadurch wird verhindert, dass Flüchtlinge für sich selbst sorgen können. Damit geben die Behörden der seit Jahren dauernden Kampagne Nahrung, die besagt, dass Asylbewerber nur von unseren Fürsorgegeldern profitieren wollten und zu faul zum Arbeiten seien. Die miserablen Unterkünfte in Zivilschutzkellern und Baracken zwingen Asylbewerber auf die Strasse, was wiederum eine zusätzli- che Provokation für die arbeitende Bevölkerung darstellt. Die systematischen Kürzungen der durch das Arbeitsverbot nötig gewordenen Fürsorgeleistungen sind weit unter dem Existenzminimum und trieben einige Asylbewerber in den Drogenhandel und in die Schwarzarbeit, was von Einheimi- schen masslos ausgenützt werden kann. Die in den Drogen- handel getriebenen Asylbewerber benutzen die Polizei und der Bundesrat für eine systematische Hetz- und Desinforma- tionskampagne in der Bevölkerung. Die Anzahl der Involvier- ten wird übertrieben. Personen, gegen die ein Verfahren läuft, werden zum vornherein als schuldig hingestellt. Dies ist, nebenbei bemerkt, eine klare Verletzung des gültigen Rechtsgrundsatzes, dass jemand so lange als unschuldig zu gelten hat, bis die Schuld bewiesen ist.
Auch auf dem diplomatischen Parkett wird diese Politik fortgesetzt. So traf sich am 4. März eine Schweizer Delega- tion mit Bundesrätin Kopp an der Spitze offiziell mit dem srilankischen Aussenminister Hameed, um sich über die Lage in Sri Lanka zu informieren und anschliessend über den Ausschaffungsstopp für Tamilen entscheiden zu kön- nen. Ueber den Ausschaffungsstopp war zu dieser Zeit aber längst entschieden. Dies wird durch ein in der Wochenzei- tung (WoZ) vom letzten Freitag veröffentlichtes Gesprächs- protokoll klar bewiesen. Laut diesem Gesprächsprotokoll haben Sie, Frau Kopp, den srilankischen Aussenminister gefragt, ob den Repatriierten nicht von seiten der Terrori- sten - damit meinten Sie die tamilischen Widerstandsorga- nisationen - Gefahr drohe. Es wurde bisher noch nie behauptet, dass Tamilenorganisationen die tamilische Bevölkerung verfolgen würden. Es sind doch die singhalesi- schen Regierungstruppen, die die tamilische Bevölkerung terrorisieren und neuerdings auch von Flugzeugen aus bombardieren. Wie kommt im übrigen Herr Arbenz dazu, in der gleichen Sitzung zu behaupten, jeder fünfte Tamile in der Region Bern sei in den Drogenhandel involviert, wenn doch selbst in Polizeiberichten bloss von jedem Zehnten die Rede war? Dieses geheime Protokoll zeigt eindeutig auf, wieso die Berichte, die angeblich zur Aufhebung des Aus- schaffungsstopps für Tamilen geführt haben sollen, geheim gehalten werden. Wie aus Teilen dieser Unterlage, die an die Oeffentlichkeit gedrungen sind, klar hervorgeht, hätte der Ausschaffungsstopp niemals aufgehoben werden dürfen. Auch hier betreiben Sie, Frau Kopp, eine Nicht- und Desin-
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formation. Die Folgen dieser Kampagne sind Unbehagen, Hass bis hin zu Fremdenfeindlichkeit und Rassismus weiter Bevölkerungskreise gegenüber Asylbewerbern. Diese Atmo- sphäre wird jetzt zur Begründung genommen, um das Asyl- gesetz zu verschärfen. So soll in Artikel 9 des Asylgesetzes das Notrecht eingeführt werden; dadurch würden die Behörden ermächtigt, von einem Tag auf den andern keine Flüchtlinge mehr aufzunehmen. Mit den Artikeln 15, 16 wird die Kantonalisierung des Asylverfahrens vorgeschlagen, obwohl einige Kantone das Asylgesetz mit Füssen treten. Auf eine Aufhebung des Arbeitsverbotes verzichtet der Bun- desrat bewusst, obwohl die Antistimmung in der Bevölke- rung offensichtlich mit dem Nichtarbeiten und der Drogen- problematik zusammenhängt. Mit der vorgeschlagenen Aus- schaffungshaft wird eine menschenunwürdige Behandlung von Flüchtlingen institutionalisiert und Asylbewerbern das Stigma des Kriminellen aufgezwungen.
Wenn wir die Hetz- und Desinformationskampagne gegen die Asylbewerber und die Forderungen der vorliegenden Gesetzesrevision betrachten, müssen wir zum Schluss kom- men, dass der ganzen Uebung rein innenpolitische Ueberle- gungen zugrunde liegen. Die humanitäre Tradition der schweizerischen Asylpolitik fusst aber vorwiegend auf aus- senpolitischen Grundsätzen und Ueberlegungen, zum Bei- spiel auf dem Grundsatz der Solidarität mit Verfolgten und Unterdrückten auf der ganzen Welt.
Heute sind die Flüchtlingsströme Ausdruck des Nord-Süd- Konfliktes; sie sind Symptome des Ausbeutungsverhältnis- ses, das zwischen den industrialisierten Zentren und den immer mehr verarmenden Peripherien herrscht. Die von den Folgeproblemen der Ausbeutung Vertriebenen erreichen auch Europa. Von der riesigen Anzahl Flüchtenden - heute sind zirka 20 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht - erdreisten sich einige wenige, in Länder, in denen Milch und Honig fliesst und Reichtum im Ueberfluss herrscht, zu ge- langen.
Wer oder was bewirkt denn, dass sie fliehen? Diese Frage warf das Drittwelt-Magazin «Mosquito» unlängst auf und wies nach, dass Verarmung, repressives Klima und bewaff- nete Konflikte Fluchtbewegungen auslösen. Die Aermsten fliehen vom Land in die Stadt oder in angrenzende Staaten, einige wenige, die die Möglichkeit dazu haben, versuchen ihr Glück in den Industrienationen.
An den Ursachen der Fluchtbewegungen ist die Schweiz nicht unbeteiligt, im Gegenteil. Sie macht in der Dritten Welt gute Geschäfte, auch und gerade in den Herkunftsländern jener Menschen, die als Flüchtlinge bei uns um Asyl nachsu- chen.
Ich bitte Sie, solche Ueberlegungen auch mal in Ihre Argu- mentationen miteinzubeziehen. In der Türkei ist die Schweiz momentan grösster Investor. In Sri Lanka sind Schweizer Konzerne engagiert. In der Türkei und in südamerikani- schen Militärdiktaturen werden mit Waffen gute Geschäfte betrieben. Die Bankengeschäfte mit Südafrika bringen der Schweiz immense Profite.
Die Schweiz hätte also allen Grund, wirtschaftliche Verhält- nisse und wirtschaftlich bedingte politische Repressalien als Fluchtgründe anzuerkennen; die dafür notwendige politi- sche Verantwortung fehlt jedoch. Wenn wir die internatio- nale Lage betrachten, wäre auch für die Schweiz ein huma- nitäres Asylgesetz ein Gebot der Stunde.
Die vorliegende Revision basiert also auf rein nationalen, egoistischen Gründen; sie widerspricht in ihrer Stossrich- tung vollkommen den Erfordernissen der Zeit und ist Folge einer nationalen Hetz- und Desinformationskampagne. Die Tatsache, dass sich auf einen entsprechenden Aufruf eines Berner Arztes bereits genügend Leute gefunden haben, die nicht ganz loyal dem geltenden Gesetz, aber ausgesprochen loyal der humanitären Tradition der Schweiz verpflichtet, bereit sind, allen von der Ausschaffung bedrohten Tamilen Privatasyl zu gewähren, beweist, dass längst nicht alle Schweizer und Schweizerinnen die Politik des Bundesrates unterstützen.
Ich bitte Sie, auf diese Asylgesetzrevision nicht einzutreten. Falls Sie meinem Antrag nicht folgen, möchte ich Sie ein-
dringlich noch auf etwas aufmerksam machen: In den näch- sten drei Tagen verhandeln wir über Menschen, und ich hoffe, dass das allen in diesem Saal bewusst ist. Darum ist es unwürdig, jetzt aus wahlopportunistischen Gründen das Asylgesetz zu verschärfen.
Präsident: Das Wort hat Frau Robert zur Begründung eines ähnlich lautenden Antrages auf Nichteintreten.
Frau Robert: Auch die Grünen beantragen Ihnen Nichtein- treten auf diesen Gesetzesentwurf. Wir sind der Meinung, dass die Probleme, die wir haben, nichts mit der Gesetzes- grundlage zu tun haben. Wir sollten deshalb nicht das Asylgesetz so hysterisch rasch immer wieder revidieren, sondern die Ursachen unserer Probleme anderswo suchen. Sie liegen teilweise ausserhalb unseres Einflussbereiches, sind international. Es wird immer grössere Flüchtlings- ströme geben, solange die Armut einer grossen Zahl von Menschen in aller Welt zum Himmel schreit und der Reich- tum einer kleinen Zahl von Menschen zum Himmel stinkt. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite liegt in unserem Einflussbereich: Nicht das Gesetz ist falsch, sondern beim Vollzug liegen die Mängel; mit einer neuerlichen Gesetzesrevision schaffen wir diese Vollzugsmängel nicht aus der Welt. Wir werden sie, so wie die Revision angelegt ist, unseres Erachtens sogar noch verschärfen.
Uns scheint diese Revision in diesem Sinne nicht nur unnö- tig, sondern sogar gefährlich. Wir glauben auch, dass wir mit dieser überstürzten Revision die Proportionen und den Realitätsbezug verlieren. Ueberstürzte Gesetzesrevisionen sind immer fragwürdig; sie sind besonders fragwürdig in einem Bereich, der menschlich und staatspolitisch ausser- ordentlich heikel ist und der zu den Grundfesten unserer humanitären und rechtlichen Tradition gehört. Diese Revi- sion ist unseres Erachtens eine kopflose Revision. Wir haben die Befürchtung, dass es auch eine herzlose Revision ist, und wir haben Angst, dass in diesem Falle der Tag nicht mehr weit ist, wo unser Volk auch Schaden nimmt an seiner Seele. Wir nehmen das Problem der Flüchtlinge sehr ernst. Wir nehmen auch die Angst und das Unbehagen grosser Teile unserer Bevölkerung sehr ernst. Gerade deshalb sind wir gegen Eintreten auf diese Vorlage; denn es ist eine Scheinlösung, die hier angeboten wird. Ich will das kurz begründen.
Diese Vorlage hat zwei Aspekte. Sie hat einen psychologi- schen Aspekt. Man will das Volk beruhigen. Ich würde sagen: Man versucht, ihm Sand in die Augen zu streuen. Man baut zum Beispiel diese Notstandsklausel aus, wonach der Bundesrat sofort eingreifen kann. Rechtlich haben wir heute genügend Möglichkeiten, in Ausnahmesituationen rasch zu handeln. Man macht also dem Volk hier etwas vor, was im Grunde genommen nichts bringt. Diese Vorlage ist psychologisch gesehen Opium für das Volk.
Sachlich gesehen ist wohl das Kernstück der Revision die Kantonalisierung des Verfahrens. Hier sind wir der Meinung, dass diese Kantonalisierung genau das nicht bringt, was sie bringen sollte, nämlich eine Beschleunigung des Verfah- rens. Wir institutionalisieren damit die Doppelspurigkeit noch vermehrt. Wir schaffen eine noch grössere Grauzone zwischen Kanton und Bund, wo undurchsichtig und nicht mehr rechtseinheitlich operiert werden kann. Wir glauben auch, dass die Entlastung des Bundes durch die Kantonali- sierung auf sehr lange Zeit hinaus ganz minim sein wird, dafür aber zu einer überproportionalen Belastung der Kan- tone führen wird. Der Bund wird zusätzlich belastet durch diese Kantonalisierung, weil er das ausgebildete Personal hat, das wieder in den Kantonen das Personal wird ausbil- den müssen. Es wird also eine Freistellung von dringend benötigtem Bundespersonal nötig.
Wir sind auch der Meinung, dass die Rekurse durch diese Verfahrensteilung zunehmen werden, was wiederum mehr Personal beim Bund verlangt und mehr Arbeit bedeutet. Wir glauben, dass die Kosten unnötig wachsen werden für den Bund und für die Kantone. Es wird eine Komplizierung des
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Verfahrens und eine Aufblähung der Verwaltung auf Bun- des- und Kantonsebene geben, alles Dinge, die wir weiss Gott nicht nötig haben und die nichts bringen.
Es ist unseres Erachtens auch staatspolitisch bedenklich, was wir hier machen. Wir reden seit Jahren von Aufgabentei- lung und Transparenz zwischen Kantonen und Bund. Nun nehmen wir auf geradezu einmalige Art und Weise eine neue, eine abnorme Verflechtung vor, die es sonst nirgends gibt. Dazu kommt, dass in den Kantonen grosse Rechtslük- ken in bezug auf das Verwaltungsverfahren bestehen. Diese Rechtslücken werden ihre negativen Auswirkungen haben nicht nur für die Asylbewerber, sondern auch für den Bund, der hier eingreifen muss.
All das - scheint uns - ist viel zu wenig durchdacht, und wir möchten davor warnen, dass unter vermeintlichem politi- schem Druck heute das Falsche getan wird. Wir werden mit dieser Revision die Probleme nicht lösen. Wir werden die Bevölkerung vorübergehend zum Schein beruhigen, und nachher wird sie mit Recht noch frustrierter und noch enttäuschter sein. Dazu möchten wir nicht Hand bieten. Wir sind also gegen Eintreten auf diese Vorlage, weil sie eine Scheinlösung bringt und sich dies über kurz oder lang rächen wird. Wir sind dagegen, weil wir gegen Unmensch- lichkeit auf Vorschuss sind.
Präsident: Das Wort hat Herr Ruf-Bern zur Begründung seines Rückweisungsantrages.
Ruf-Bern: Heute und in den nächsten Tagen spielt sich ein weiterer Akt im Drama der schweizerischen Asylpolitik ab. Leider wird es noch lange nicht der letzte sein, ist doch auch die neue Revisionsvorlage des Asylgesetzes in keiner Weise geeignet, die immer gravierenderen Probleme in den Griff zu bekommen.
Vor nicht allzu langer Zeit behauptete der Bundesrat noch, die Asylantenflut in unserem Land sei bloss eine Folge der weltweit angestiegenen Zahl von echten und falschen Flüchtlingen. In der Zwischenzeit wurden, namentlich auf Druck aus dem Volke hin, aus dem offensichtlichen Scher- benhaufen immerhin gewisse Lehren gezogen, deren Befol- gung jedoch erstens viel zu spät kommt und zweitens noch völlig ungenügend ist, um das immer bedrohlichere Asylan- tenunwesen in den Griff zu bekommen.
Die Asylpolitik von Bundesrat und Parlament ist seit der Inkraftsetzung des Asylgesetzes im Jahre 1981 eine eigentli- che Pflasterchenpolitik. Man tut immer nur das unbedingt Nötigste, um keine allzu grossen Wunden aufplatzen zu lassen. Aber die eigentlichen Infektionsherde, die schwer- wiegendsten Mängel des Gesetzes nämlich, will man nicht angehen, obschon die Probleme den halbbatzigen Schein- lösungen ständig davonlaufen. Dies gilt namentlich auch für die uns unterbreitete neue Vorlage. Allein die Tatsache, dass uns binnen weniger als zweier Jahre bereits zum zweiten Mal eine Partialrevision des Asylgesetzes vorgeschlagen werden muss, beweist, in welch verfahrener Situation wir uns befinden. Um so mehr enttäuscht, dass der Bundesrat nicht den Mut gefunden hat, seine mittlerweile gewonnenen Erkenntnisse in entsprechende wirkungsvolle Gesetzesän- derungen umzusetzen.
Eigentlich sollte diese neueste Revision doch wohl für län- gere Zeit die letzte sein. Ich habe jedoch guten Grund, Ihnen hier und jetzt bereits das Gegenteil vorauszusagen. Zwar bedeuten verschiedene Anträge des Bundesrates Schritte in die richtige Richtung, aber eben viel zu kurze Schritte. Positiv seien immerhin vermerkt: vor allem die Einführung der Ausschaffungshaft im ANAG, die Möglichkeit, bei gros- sem Zustrom von Asylanten einschränkende Massnahmen zu ergreifen sowie die Kantonalisierung des Verfahrens. Wenn der Gesetzgeber aber schon tätig werden muss, dann sollte dies gründlich getan werden. Viertel- oder gar nur Achtel- beziehungsweise Sechzehntellösungen bringen uns nämlich nicht weiter, und in einem Jahr stehen wir vor einem noch grösseren Scherbenhaufen als heute.
Aus diesem Grunde beantrage ich Ihnen - es ist dies kein Antrag unserer Fraktion, sondern es ist ein persönlicher
Antrag - die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, innert kürzestmöglicher Frist einen neuen Vor- schlag für eine wesentlich restriktivere Revision des Asylge- setzes auszuarbeiten, der verschiedene Auflagen zu erfüllen hat, auf die ich später noch kurz zu sprechen komme. Eine kurze zeitliche Verzögerung ist durchaus verkraftbar, nach- dem der Ständerat das Geschäft erst im Juni behandeln wird. Die geringe Verschiebung könnte sich aber mehrfach auszahlen dadurch, dass der Bundesrat im Asylbereich endlich durchgreifen würde. Offensichtlich lässt er sich aber immer noch durch die altbekannten Humanitätsduseleien und Tränendrüsendrückereien der interessierten Linken und internationalistischen Organisationen und Grüppchen beeinflussen. Erwähnt seien vorab die sogenannten Hilfs- werke, für welche die Asylpolitik - seien wir doch ehrlich - längst zum Selbstzweck degeneriert ist, durch den man mit Hilfe von Steuergeldern satte Pfründen und Honorare ein- streichen kann. Diese Kreise wollen sogar durch illegale Beherbergungsaktionen Tausende von abgewiesenen Wirt- schaftsasylanten dem Schweizervolk mit Gewalt, gegen des- sen Willen, aufzwingen, um es dadurch letztlich in einen kollektiven nationalen Selbstmord zu treiben, immer schön nach dem Motto: Pseudohumanität bis zur Selbstzerstö rung. Solche Leute sind meines Erachtens ihrem Geiste nach Landesverräter. Ein Grossteil der Medien und leider auch der Kirchen spendet dazu eifrigen Beifall und widmet der Berichterstattung über die angeblich so armen, soge- nannten Flüchtlinge - fast durchwegs Wirtschaftsasylanten, wie die Entscheide des Bundesamtes für Polizeiwesen und des EJPD beweisen - seitenweise Raum, nicht ohne die Verhältnisse in den Herkunftsländern, beispielsweise in Sri Lanka, kräftig zu dramatisieren, wie wir in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder feststellen mussten. Sie kennen die massive Zunahme von Asylbewerbern in den letzten Monaten. Trotz der Einstellung von mehr Personal nimmt der Pendenzenberg und damit natürlich auch die Magnetwirkung unseres Landes ständig zu. Ein Ende ist nicht absehbar. Unser kleines Land ist, wie übrigens ganz Europa, tatsächlich im Begriff, im Zuge einer neuzeitlichen Völkerwandung von Wirtschaftsflüchtlingen und Asyltouri- sten überrannt zu werden. Die bundesrätliche Stabilisie- rungspolitik wird dadurch endgültig zur Farce. Aus ökologi- scher, aber auch aus demographischer Sicht ist unser Boot längst voll. Seit dem Zweiten Weltkrieg hat die Bevölkerung der Schweiz durch die Einwanderung von über 1,5 Millionen Ausländern um mehr als 50 Prozent zugenommen. Bei stei- gender Bevölkerung bleiben aber alle Anstrengungen für den Umweltschutz, die in diesem Saale, namentlich von Frau Robert, sonst so gross geschrieben werden, ein Wunschtraum. Das sollten sich insbesondere alle die selbst- ernannten angeblichen Grünen hier im Saale merken. Jeder zusätzliche Bewohner, unabhängig von seinem Status, benötigt nämlich Platz und beansprucht Ressourcen, er verschmutzt also die Umwelt. Diese Tatsache nicht berück- sichtigen zu wollen, bedeutet, den Kopf in den Sand zu stecken. Unsere Landesversorgung in Krisenzeiten ist über- dies längst auch nicht mehr gewährleistet. Um einen eigent- lichen nationalen Notstand zu verhindern, ist deshalb eine wirksame Verschärfung des Asylgesetzes unerlässlich. Unser Asylgesetz in der heutigen Form ist wesentlich larger als die entsprechenden Gesetze fast aller anderen europäi- schen Staaten. Verschliessen Sie bitte - teilweise wider besseres Wissen - die Augen vor den Tatsachen nicht. Materielle Gesetzesänderungen sind absolut unumgänglich, um die Attraktivität der Schweiz auf die Millionen unechter Flüchtlinge in aller Welt zu reduzieren. Verfahrenskosmetik allein genügt nicht. Weshalb wohl strömen im Vergleich mit ganz Europa weitaus am meisten Asylbewerber in die kleine Schweiz? Der grundsätzliche Fehler der gültigen Asylge- setzgebung liegt ja bekanntlich darin, dass in einer grössen- wahnsinnigen Weise - anders kann man es nämlich nicht bezeichnen - ein Flüchtlingsbegriff eingeführt wurde, der durch das völkerrechtlich nicht abgestützte Kriterium des sogenannten «unerträglichen psychischen Drucks» eine enorme Anziehungskraft ausübt und Missbräuche geradezu
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provoziert. Zusammen mit dem garantierten Anwesenheits- recht, der luxuriösen materiellen Betreuung und den kom- plizierten Verfahrensregelungen ist dieser Flüchtlingsbegriff für die enorme Magnetwirkung verantwortlich, die das ver- antwortlungslos freizügige Asylgesetz aus dem Jahre 1979 vor allem auf die Dritte Welt ausübt. Tatsächlich können ja selbst offensichtlich falsche Flüchtlinge, die keineswegs an Leib und Leben bedroht sind, damit rechnen, während Jah- ren gratis und umfangreich versorgt zu werden, eine Unter- kunft und teilweise sogar eine Arbeitsbewilligung zu erhal- ten. Diese Kunde von unserer Grosszügigkeit verbreitet sich natürlich rasch auf der ganzen Welt. Mit Hilfe von skrupello- sen Schlepperorganisationen werden ganze Völkerstämme illegal in unser Land geschleust. Durch die skandalöse Tat- sache, dass abgewiesene Asylbewerber meist nicht mehr ausgeschafft werden, besteht faktisch ein Recht auf Asyl für beinahe alle Gesuchsteller. Ich erinnere an den Fall der Chilenen von Zürich. Diese Mängel müssen umgehend im Interesse der langfristigen Existenzsicherung des Schwei- zervolkes behoben werden. Verschliessen Sie aber bitte auch nicht die Augen vor den unzähligen negativen Folgen der verfehlten heutigen Asylpolitik, mit denen die Bevölke- rung fast tagtäglich konfrontiert wird: Arbeitslose und woh- nungssuchende Schweizer werden zugunsten von Asylbe- werbern durch die Behörden noch und noch übergangen, beispielsweise bei der Zuteilung von Sozialwohnungen. Eine merkliche Zunahme der Kriminalität von Ausländern, sowohl gegenüber Schweizern als auch vor allem zwischen Ausländergruppen, ist feststellbar. Ich erinnere an die Ver- gewaltigung von Schweizerinnen durch Afrikaner oder an die immer häufiger werdenden bewaffneten Krawalle inner- halb sogenannter Flüchtlingszentren. Unsere bereits vor Monaten und Jahren geäusserten Befürchtungen bezüglich des Drogenhandels durch Asylanten sind mittlerweile durch die Realität bei weitem in erschreckendster Weise übertrof- fen worden. Hunderte von Asylbewerbern, insbesondere Tamilen, wurden in den letzten Wochen und Monaten wegen dieses Verbrechens, das zu den schlimmsten gehört, verhaftet. Bereits im September letzten Jahres hat ja der Informationschef der Berner Kantonspolizei erklärt: «Im Moment ist die Aktivität von Tamilen auf dem Drogensektor tatsächlich unser Hauptproblem und auch jenes im Heroin- handel im Kanton Bern.» Kaum ein Tag vergeht, da nicht neue Schlagzeilen über Verbrechen von Asylanten erschei- nen. Unser friedliebendes Land ist somit infolge der verant- wortungslosen Asylpolitik von Bundesrat und Parlament zu einer eigentlichen Drehscheibe ausländischer Verbrecher- banden und zu einem Schauplatz für Stammesfehden geworden. Zahlreiche Beispiele bestätigen, dass bei uns in erster Linie ein Schlaraffenland gesucht wird; ist damit beispielsweise etwas Hausarbeit oder auch eine unge- wohnte Kost verbunden, so stellt dies für gewisse Herren Asylanten bereits einen Grund zum Aufruhr dar. Die schwei- zerische Gutmütigkeit wird schamlos ausgenützt; nicht bloss können die falschen Flüchtlinge auf Kosten der Steu- erzahler ein «dolce vita» führen; es ist namentlich durch die Bundesanwaltschaft in dem Ihnen wohlbekannten Bericht belegt worden, dass Tamilen Teile empfangener Fürsorge- gelder an Terroristenorganisationen in Sri Lanka überwei- sen. Das sind Wahrheiten, die der Bundesrat auf höchst undemokratische Weise verheimlichen wollte, um das Schweizervolk manipulieren zu können. Mit Recht fühlt sich das Volk von den eigenen Behörden durch eine solch frag- würdige Politik verraten. Die gegenwärtige Asylpolitik wird vom Schweizer Volk nicht mehr getragen. Mein Rückwei- sungsantrag verlangt deshalb die seit langem dringend not- wendige Gesetzesverschärfung, die alleine eine abschrek- kende Wirkung auf die Flut von falschen Flüchtlingen errei- chen kann, im Interesse unseres Landes und des Schweizer Volkes. Die von mir verlangten Auflagen fordern unter ande- rem die Ausschaffung aller abgewiesenen kriminellen und illegal eingereisten Asylanten - das ist heute nicht der Fall -, die ausschliessliche Zulassung und Prüfung von Bewerbern aus dem europäisch-abendländischen Kulturkreis, Arbeits- verbot und Naturalunterstützung für alle Asylbewerber
sowie eine Aufnahmebeschränkung im Rahmen der bun- desrätlichen Ausländerpolitik.
Ganz kurz einige Bemerkungen zu den wichtigsten Einzel- heiten, zum Flüchtlingsbegriff zunächst: Ich verlange, dass nur noch echte, wirklich an Leib und Leben bedrohte Flüchtlinge aus dem europäisch-abendländischen Kultur- kreis anerkannt werden, deren relativ bescheidene Anzahl Gesuche ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand bewältigt werden könnte.
Zum geographischen Vorbehalt: Viele Probleme entstehen deshalb, weil die meisten Asylbewerber - vor allem solche aus uns völlig fremden Kulturkreisen, die mit dem Abend- land nichts mehr gemeinsam haben - enorme Integrations- probleme haben. Die Integration von grössern Menschen- gruppen aus andern Kulturkreisen ist aber schon heute nicht mehr möglich. Wir wollen nicht, dass in der Schweiz Verhältnisse wie in Frankreich, England und in den USA auftreten, wo Rassenunruhen fast an der Tagesordnung sind. Wir wollen nicht, dass unsere kulturellen Werte, unsere nationale Identität noch mehr bedroht werden. Die Glaub- würdigkeit unserer Asylpolitik kann natürlich nur dann wie- derhergestellt werden, wenn abgewiesene Asylbewerber wirklich ausnahmslos ausser Landes geschafft werden. Dass der Bundesrat sich bezüglich der Tamilen viel zu spät zu einem mutigen Entscheid durchringen konnte, obwohl diesen Asylanten in ihrem Land keinerlei Gefahr seitens der Behörden droht und sie jederzeit als freie Bürger nach Sri Lanka zurückkehren können, hat viel zur Verschärfung der Problematik beigetragen.
Von wesentlicher Bedeutung ist ferner, dass alle Asylanten, die ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben, aus- nahmslos ausser Landes geschafft werden. Tatsächlich ist dies heute nicht der Fall. Man mutet dem Schweizervolk zu, eine steigende Zahl Verbrecher zu dulden und sogar noch zu finanzieren. Der Unmut im Volk über den heutigen Zustand wächst glücklicherweise täglich. Bewahren wir das Boot Schweiz vor dem Untergang, bevor es zu spät ist. Der humanitären Tradition unseres Landes entspricht es, eine beschränkte, verkraftbare Anzahl wirklich an Leib und Leben gefährdeter Menschen aufzunehmen. Diese Politik unterstützen wir voll und ganz, wenn die gegenwärtige Krise überwunden ist. Unser kleines Land kann aber nicht die ganze Welt aufnehmen, wenn es nicht selbst untergehen soll. Keinesfalls darf die verlangte Globallösung für Tau- sende von Asylanten beschlossen werden, wie dies eine Minderheit der Kommission will. In einem solchen Fall wäre das Referendum sicher.
Ich appelliere zum Schluss an Ihre Verantwortung als gewählte Vertreter des Schweizervolkes - nicht von Auslän- dern - und erinnere Sie an unsere Eides- und Gelübdefor- mel, die lautet: «Ich schwöre (oder gelobe), die Verfassung und die Gesetze des Bundes treu und wahr zu halten, die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu wah- ren, die Unabhängigkeit des Vaterlandes, die Freiheit und die Rechte des Volkes und seiner Bürger zu schützen und zu schirmen und überhaupt alle mir übertragenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen.» Wenn Sie dies tun wollen, dann können Sie nur meinem Rückweisungsantrag zustimmen.
Leuenberger Moritz: Ich knüpfe am Votum an, das unmittel- bar vor mir gehalten wurde, nämlich an demjenigen von Frau Robert. Sie sagte, diese Gesetzesrevision bringe uns nur eine Scheinlösung. Aufgeschreckt durch die Wahlen in verschiedenen Kantonen und Gemeinden, aufgeschreckt durch den Berg immer noch nicht bewältigter Asylgesuche, aufgeschreckt auch durch die Nachricht, dass Tamilen mit Heroin handeln - eine Nachricht, die merkwürdigerweise ausgerechnet an dem Tag veröffentlicht wurde, als die natio- nalrätliche Kommission ihre Sitzung abhielt, wobei gleich- zeitig betont wurde, dass der Umstand seit Monaten bekannt gewesen sei: eine zeitliche Terminierung, die in den Kommissionsberatungen durchaus Folgen zeitigte - aufge- schreckt durch all diese Nachrichten also will der Bundesrat und eine Mehrheit der Kommission nun endlich etwas tun. Man will die Sache in den Griff bekommen.
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Was kann ein Gesetzgeber tun? Er kann die Gesetze ändern. Also ändern wir wieder einmal das Asylgesetz. Dabei wäre es viel wichtiger, dieses Gesetz einmal anzuwenden anstatt es dauernd zu revidieren. Wir befürchten auch, dass vor lauter Tatendrang und vor lauter Revisionssucht der Inhalt dieser Gesetzesänderung viel zu wenig angesehen wird. Wir sind drauf und dran, ein administratives Chaos zu kodifizieren. Ich rede weder von einem «liberalen Kern» des Asylgesetzes noch von einer «humanitären Tradition», die es zu erhalten gelte. Ich spreche weder vom «toleranten Grundgehalt» noch vom Flüchtlingsbegriff, an dem wir nicht rütteln wol- len. Die stetige Repetition solcher hehren Grundsätze will doch nur das schlechte Gewissen übertünchen, dass sie längst nicht mehr eingehalten werden. Ich spreche nun zu den Damen und Herren, die an Effizienz glauben, die etwas tun wollen, die sauberen Tisch machen wollen, die nun endlich Ruhe vor diesem Problem haben möchten. Sie schlagen uns mehrheitlich die Kantonalisierung des Verfah- rens vor. Ich sage Ihnen: Mit dieser Kantonalisierung errei- chen Sie, die Sie mit Effizienz etwas erreichen wollen, über- haupt nichts oder höchstens das Gegenteil dessen, was Sie wollen.
Auch ich hatte früher diese Krankheit. Wenn ich zuhause den Schreibtisch voller unerledigter Post hatte, die ich bewältigen musste, dann trug ich diesen riesigen Berg ab und legte ihn auf einen anderen Tisch oder auf mehrere andere Tische. So hatte ich dann «sauberen Tisch». Die Arbeit war aber nicht getan. Was Sie hier machen, ist genau dasselbe. Sie haben einen Bundespendenzenberg, und um ihn abzutragen, wollen Sie das Verfahren kantonalisieren. Und was werden Sie ernten? 25 kantonale Pendenzenberge! Wie Sie wissen, sind die Kantone ja schon heute, bei der geringen Arbeit, die sie zu bewältigen haben, im Rückstand. Kommt dazu, dass der Bundesrat selbst in seiner Botschaft schreibt, in 80 Prozent aller Fälle müsse dann trotzdem noch ein Bundesbeamter eine zweite Befragung durch- führen.
Die Doppelspurigkeit, die Sie abbauen wollen, bleibt also. Wir hätten einen anderen Vorschlag gehabt, nämlich, dass das kantonale Verfahren vollständig abgeschafft wird - wir haben einen entsprechenden Minderheitsantrag gestellt - und dass der Bund eine einzige Befragung durchführt. Was hat es alles gebraucht, bis sich die Beamten im Bundesamt für Polizeiwesen einigermassen haben organisieren können, bis sie Gruppen bildeten, die sich nach verschiedenen Her- kunftsländern der Asylbewerber ausbildeten. Jetzt klappt das einigermassen, doch vermögen sie immer noch nicht, die Gesuche in kurzer Zeit zu bewältigen. Und Sie glauben, die Kantone, die nicht über ein solches Personal verfügen, könnten das dann einfach so schaffen. Das ist eine Vogel- Strauss-Politik, eine Scheinlösung.
Die Kommission hat das im Grunde genommen auch einge- sehen. Sie hat dann doch wieder ein Hintertürchen geöffnet, indem sie Artikel 15 Absatz 7 geschaffen hat, der besagt: «Der Bundesrat kann im Einvernehmen mit den Kantonen bestimmen, dass das Verfahren im Kanton ganz und teil- weise durch Bundesbehörden durchgeführt wird.» Zunächst wird also kantonalisiert, dann folgt aber dieser Artikel, d. h. vielleicht trotzdem wieder eine Bundeslösung. Die Revision ist nicht durchdacht und bringt Ihnen, die Sie Effizienz wollen, überhaupt nichts.
Es gibt einige Vorteile in der Revision, die die SP-Fraktion diskutieren möchte. Es sind dies die von der Kommission mehrheitlich vorgeschlagene Globallösung und der Vor- schlag, die Asylbewerber auf die Kantone und auf die Gemeinden zu verteilen. Diese Vorteile will unsere Fraktion mit Ihnen diskutieren, da sie sich von ihnen etwas erhoffen kann. Darum tritt sie mehrheitlich auf die Revisionsvorlage ein, ist aber einstimmig der Meinung, dass sie, wenn diese Kantonalisierung beschlossen wird; geschlossen gegen die Asylgesetzesrevision auftreten wird.
Nussbaumer: Die CVP ist für Eintreten auf diese zweite Revisionsvorlage. Trotz des vorherigen Votums repetiere ich, dass die CVP nicht müde wird, für die Verwirklichung
der Menschenrechte in der gesamten Völkergemeinschaft einzustehen. Unser Land weist das höchste Pro-Kopf-Ein- kommen der Welt auf; es verfügt über eine gesunde Wirt- schaft und über starke Banken. Unser Reichtum, ein Zei- chen des Fleisses und der Sparsamkeit unseres Volkes, ermöglicht es uns, den Bedrängten und Verfolgten zu hel- fen, um unseren Ruf als humanitäres Land durch die Hilfe für bedrohte Menschen immer neu zu bestätigen. Ausge- hend von der rauhen Wirklichkeit heutiger Asylpolitik kön- nen wir nicht ableugnen, dass sich das politische Klima auf diesem Gebiet ungeheuer verhärtet hat. Die Toleranzgrenze ist sehr niedrig geworden. Extremismus und Fremdenhass können nur in einem Klima von Verunsicherung und Angst gedeihen. Wer von vorneherein mit Konzessionen jenen entgegenkommt, die darangehen, dem arglosen Volk Ueber- heblichkeit und Klassendenken zu lehren, der wird, ohne es zu merken, ein Instrument im Dienste der Fremdenfeindlich- keit. In dieser Beziehung leben wir in einer ganz wider- sprüchlichen Zeit. Wie rasch erliegen jetzt sogar jene, die mit Empörung unsere Väter tadelten, sie hätten während des Zweiten Weltkrieges arme Verfolgte abgewiesen, den gegenwärtigen xenophoben Strömungen! Trotz dieses har- ten Massstabes sind sie daran, dasselbe Unrecht zu wieder- holen, obschon der materielle Wohlstand es heute erlauben würde, viel grosszügiger mit verfolgten Menschen umzuge- hen, als unsere - selbst bedrängten - Vorfahren es während des Krieges vermochten.
Die CVP verkennt nicht, dass der grösste Teil der Asylsu- chenden Einlass begehrt, um einen Arbeitsplatz zu finden. Alle diese Menschen sollen in der ganzen Schweiz nach einheitlichen Kriterien befragt, ausgesondert und, sofern ihr Gesuch abgelehnt wird, zurückgeschickt werden. Dabei sind vorläufig jene aufzunehmen, die bei der Rückkehr in ihr Land verfolgt oder gar getötet würden. Für echte Flücht- linge, deren Gesuch bewilligt wird, und für die nicht zurück- schiebbaren hat es in unserem Land immer genügend Platz. Der Bundesrat bereitete die Revision des Asyl- und Auslän- dergesetzes vor, in das er wichtige und richtige Verfahrens- änderungen einbauen will. Die CVP anerkennt das ent- schlossene Vorgehen von Frau Bundesrätin Kopp und dankt ihr dafür. Das Kernstück der Vorlage stellt die Aenderung von Artikel 9 des Asylgesetzes dar. Am 11. Juli 1985 schickte der Bundesrat seinen Entwurf in die Vernehmlassung. Laut diesem Entwurf soll die Asylgewährung in Ausnahmesitua- tionen nicht nur in Zeiten erhöhter Spannung oder Kriegen, an denen die Schweiz nicht beteiligt ist, zur Anwendung kommen. Neu soll auch eine solche Ausnahmesituation bei grossem Zustrom von Asylsuchenden in Friedenszeiten bestehen, wenn die Aufnahmemöglichkeit des Bundes und der Kantone ausgeschöpft sind.
Der Kanton Waadt trifft im Vernehmlassungsverfahren mit einer Bemerkung zu diesem Vorschlag ins Schwarze: «Encore faut-il bien se rendre compte qu'il ne serait pas très facile de déterminer à partir de quand une énorme affluence de requérants d'asyle en temps de paix dépasse les possibi- lités d'accueil de la confédération et des cantons.» Die Nordwestschweizerkantone schreiben in der Vernehmlas- sung: «Wir hegen starke Zweifel, ob jemals klar definiert werden kann, wann die Aufnahmemöglichkeit des Bundes und der Kantone erschöpft sind. Teilweise besteht die Ansicht, dieser Zustand sei heute schon erreicht, gleichzei- tig sind andere der Meinung, das Boot sei nie voll.» Am 4. Oktober wurde aus NA-Kreisen eine parlamentarische Initiative eingereicht, worin genau der Text, den der Bundes- rat in die Vernehmlassung schickte, abgeschrieben worden ist.
Den Bedenken der Kantone trug der Bundesrat leider kaum Rechnung, im Gegenteil. Es soll nun bei einem ausseror- dentlich grossen Zustrom in Friedenszeiten in der Schweiz nur noch solange Asyl gewährt werden, wie es die Umstände erlauben. Diese Lösung öffnet willkürlicher Verweigerung oder Gewährung von Asyl Tür und Tor. Das ist der Grund, weshalb die CVP den Vorschlag des Bundesrates und der Kommissionsminderheit zu Artikel 9 ablehnt.
Wir glauben den Beteuerungen von Frau Bundesrätin Kopp,
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dass sie den Asylbegriff nicht relativieren wolle. Was geschieht aber, wenn sie einmal nicht mehr im Bundesrat ist oder wenn sie, was noch wahrscheinlich ist, einmal das Departement wechselt? Ein neuer Departementschef könnte bei einem Zustrom von 10 000 Asylsuchenden der Meinung sein, das Boot sei voll.
Die allgemeinen Grundsätze der CVP-Asylpolitik zielen dar- auf ab, die Anliegen der eigenen Bevölkerung, ihre Sorgen und Bedürfnisse voll zu berücksichtigen. Das Asylrecht darf des weiteren nicht dazu dienen, ausländerrechtliche Bestim- mungen zu umgehen. Es gilt, zwischen den Rechtsgütern aller Betroffenen klug abzuwägen, um den grossen Zustrom der Asylsuchenden zu bewältigen. Unser Asylgesetz hat sich bewährt; Aenderungen sollen der Verfahrensbeschleuni- gung und dem raschen Abbau der Pendenzen dienen. Die Artikel 14, 15 Absatz 7 und 16 Absatz 1 in der Fassung der Kommissionsmehrheit stellen zusammen einen wesentli- chen Schritt zur Verwirklichung der Motion Bonny dar.
Die CVP sieht in dieser griffigen Aenderung eine Alternative zu unnötiger Gesetzesrevision nach Artikel 9. In diesem Zusammenhang ist schwer verständlich, wieso es sich der Bundesrat mit der Beantwortung der Motion Bonny so schwer macht. Die CVP wird darauf achten, dass bei der Neuregelung der Kompetenzen zwischen Bund und Kanto- nen eine klare Regelung getroffen wird.
Zur Aenderung des Ausländergesetzes nur soviel: Anlässlich der Kommissionsberatungen zeigte es sich, dass die Revi- sion des ANAG zu sehr mit der Asylantenbrille angegangen worden ist. Jede Revision trifft indessen alle Ausländer. Kommissionspräsident Fischer hat zu Recht heute auf die- sen Umstand hingewiesen. Wir dürfen durch Aenderungen am Ausländergesetz die Interessen der übrigen Ausländer in unserem Land nicht übersehen oder gar schmälern.
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die zweite Revision des Gesetzes und des Ausländergesetzes, sowie auf die Aenderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes einzutreten und die Nichteintretens- oder Rückweisungsanträge allesamt ab- zulehnen.
Lüchinger: Wir haben unser Asylgesetz im Jahre 1978/79 in einer Zeit geschaffen, in welcher jährlich ungefähr 1000 Asylbewerber in unser Land kamen, vorwiegend aus den kommunistischen Ostblockstaaten. Wir standen damals unter dem Eindruck der weitherum kritisierten Asylpolitik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg und auch unter dem Eindruck der grauenvollen Tatsache der nationalsozialisti- schen Judenvernichtungslager, welche ja auch mit unserer Asylpolitik im Zweiten Weltkrieg in Zusammenhang gebracht werden, indem ein Teil der an unserer Grenze abgewiesenen Juden schliesslich dorthin gelangte. Geprägt von diesem Eindruck ist unser Asylgesetz im Jahre 1978/79 mit sehr viel Idealismus geschaffen worden, aber auch mit ein wenig Weltfremdheit. Vor allem haben wir damals im Gesetz unseren Bundesbehörden nicht die notwendige Bewegungsfreiheit eingeräumt, um auf neue Situationen reagieren zu können. Das wollen wir nun mit dieser zweiten Asylgesetzrevision korrigieren.
Die Lage hat sich seit 1978 grundlegend geändert. Das weltweit immer noch gewaltige Flüchtlingsproblem ist über- lagert worden von einem ganz neuen Phänomen, nämlich von einer Völkerwanderungswelle, die sich aus den armen Südstaaten in die reichen, industrialisierten Nordstaaten bewegt und durch die modernen Transport- und Kommuni- kationsmittel begünstigt wird. Von dieser Welle sind alle europäischen Staaten betroffen. Bringt man aber die Zahl der Asylbewerber ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl der verschiedenen Einwanderungsländer, so gehört die Schweiz zu den von dieser Bewegung am stärksten getroffe- nen Staaten. Es entspricht dieser veränderten Lage, dass nur noch etwa 17 Prozent der Asylgesuche in der Schweiz gutgeheissen werden. 1978 waren es 90 Prozent. 83 Prozent der Bewerber erfüllen heute die Bedingungen unseres sehr grosszügig gefassten Flüchtlingsbegriffes nicht mehr. Was uns Probleme macht, sind nicht die Flüchtlinge, sondern die
unechten Asylanten, welche nicht wegen einer persönlichen Bedrohung in ihrer Heimat in die Schweiz kommen, sondern weil die wirtschaftlichen und auch die allgemeinpolitischen Verhältnisse in ihrer Heimat schlecht sind.
Im Grunde genommen reden wir in der Asylpolitik dauernd aneinander vorbei. Hilfswerke, kirchliche Kreise und andere sehr weitherzig und idealistisch gesinnte Mitbürger spre- chen immer von den Flüchtlingen. Bei den Flüchtigen beste- hen aber, wie gesagt, keine Probleme, und es bestehen im Grunde genommen auch keine Meinungsdifferenzen. Die Flüchtlinge sollen bei uns immer Asyl erhalten, da besteht keine Differenz, mindestens solange nicht, als es zu keinen extremen Ausnahmesituationen kommt. Was uns Sorgen und Probleme bereitet, sind die unechten Asylanten, die Einwanderer jener Völkerwanderungsbewegung, von der ich sprach. Die Schweiz kann wegen ihrer starken Bevölke- rungsdichte und wegen dem schon bestehenden grossen Ausländeranteil kein Einwanderungsland sein, vor allem kein Masseneinwanderungsland. Das müssen wir ganz klar feststellen.
Weil unser weitherziges Asylgesetz für eine solche Einwan- derung missbraucht wurde, habe ich im März 1984 im Auf- trage der freisinnig-demokratischen Fraktion die Motion für die zweite Asylgesetzrevision eingereicht, über die wir jetzt verhandeln. Die grosse Zahl der Revisionspunkte zeigt heute, wie notwendig der damalige Vorstoss war. Die freisin- nig-demokratische Fraktion stimmt der Vorlage des Bundes- rates zu und widersetzt sich allen Versuchen, sie im Detail zu verwässern. Unter Verwässerung verstehen wir jeglichen Versuch, die angestrebte grössere Beweglichkeit im Vollzug wieder zurückzubinden. Wir dürfen nicht in die gleichen Fehler zurückverfallen wie 1978, als wir den Vollzugsbehör- den viel zu enge Fesseln anlegten, oder wie im Jahre 1981, als wir bei der ersten Revision des Gesetzes die ganze Tragweite des Problems noch nicht erkannten und daher den Revisionsschritt viel zu knapp bemassen. Wir wollen nicht in drei Jahren gezwungen sein, ein drittes Mal zu revidieren. Die freisinnig-demokratische Fraktion stimmt daher auch der vom Bundesrat beantragten erweiterten Ausnahmeklausel von Artikel 9 des Asylgesetzes zu. Ich erinnere daran, dass im Jahre 1978 bei der Ausarbeitung des Asylgesetzes die vorberatende nationalrätliche Kommission eine gleichartige Ausnahmeklausel beantragt hatte, die dann aber in der auf etwas hoher Ebene geführten, idealisti- schen Debatte im Ratsplenum untergegangen ist.
Im Mittelpunkt der Angriffe auf die heutige Revisionsvorlage steht seit Wochen die Einführung der Möglichkeit eines blossen Aktenentscheides beim zuständigen Bundesamt mit einer gleichzeitigen Aufwertung der Befragung in den Kan- tonen. Es geht um das, was die Kritiker und was auch Herr Moritz Leuenberger unrichtigerweise als die Kantonalisie- rung des Verfahrens bezeichnen. Man hat daraus eine regel- rechte Dogmenfrage gemacht, als ob damit die schweizeri- sche Asylpolitik stehe oder falle. Die freisinnige Fraktion teilt diese Kritik nicht.
Die Kommission hat überdies zusätzliche Flexibilitäten in das Gesetz eingebaut, welche neue Entwicklungen ohne Gesetzesänderungen möglich machen. Ich denke insbeson- dere an die mögliche Schaffung von kantonalen oder auch interkantonalen Auffangzentren, in welche u. a. auch die Befragung der Asylbewerber verlegt werden könnte, und zwar auch unter Mitwirkung von Mitarbeitern des dann entscheidenden Bundesamtes. Diese Möglichkeit ist jetzt ebenfalls im Gesetz vorgesehen.
Die freisinnig-demokratische Fraktion lehnt ein Rückkom- men auf die von der Mehrheit der Kantone entschieden abgelehnte Globallösung für sehr alte Asylbegehren ab, und zwar auch in der Form eines selbständigen Bundesbe- schlusses. Die dazu vorliegenden drei Anträge bedingen trotz der Globallösung immer noch eine individuelle Prü- fung eines jeden Einzelfalles. Sie bringen daher nur geringe Verfahrenseinsparungen, dafür aber wahrscheinlich einen Referendumskampf. Härtefälle können auch ohne Globallö- sung grosszügig berücksichtigt werden, und es gehört ja eigentlich zum Härtefall, dass man individuell prüft und
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entscheidet und nicht global. Statt eines ständigen Hin und Her brauchen wir jetzt in der Asylpolitik eine klare und konsequente Linie, in welche das Volk Vertrauen haben kann. Wir brauchen Einfachheiten und eine Beruhigung der Lage.
Ich habe gesagt, dass die Schweiz kein allgemeines Einwan- derungsland sein könne und wir diese Ueberzeugung kon- sequent durchsetzen müssten. Aber wir können weder die grosse, echte Flüchtlingsbewegung noch die Ursache der vorhandenen Völkerwanderungswelle ignorieren. Unser hel- fender Einsatz muss sich über eine aktivere Flüchtlingsaus- senpolitik vollziehen. Ich habe mich schon vor zwei Jahren für eine solche eingesetzt, allerdings mit geringem Erfolg. Ich habe darum heute zum gleichen Anliegen eine Interpel- lation eingereicht, in der Hoffnung, es werde noch in diesem Jahr eine breite Debatte darüber hier stattfinden. Sie können mir nun sagen, das sei ein Akt des schlechten Gewissens. Es ist aber meine feste Ueberzeugung, dass wir den echten Flüchtlingen aus fernen Ländern, aber auch den weltweiten Wanderern der Armut besser helfen, wenn wir ihnen in ihrem eigenen Kulturkreis beistehen, statt sie um jeden Preis in die für sie fremde und leider oft auch feindliche Umge- bung unseres Landes aufnehmen zu wollen.
Ich habe diese Interpellation nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter von Herrn Bundesrat Aubert formuliert. Sie bein- haltet damit keine Spitze gegen das EDA, im Gegenteil. Es geht mir um den Versuch, die Aussenpolitik etwas vermehrt in das Parlament und auch in das Volk zu tragen, wie das gestern in verschiedenen Abstimmungskommentaren zum UNO-Entscheid postuliert wurde.
Namens der freisinnig-demokratischen Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und die Nichteintre- tensanträge abzulehnen.
M. Bonnard: Le groupe libéral entre en matière. Il a appelé de ses voeux le projet qui nous est aujourd'hui soumis. Il en approuve le principe comme il approuve la politique que suit actuellement le Conseil fédéral en matière d'asile. Cette politique est à la fois ferme et humaine. Elle est ressentie comme telle dans les cantons. Nous n'en demandions pas moins, nous n'en demandons pas non plus davantage. Et nous remercions le Conseil fédéral et spécialement Mme Kopp, conseillère fédérale. Nous leur disons notre confiance dans ce dossier difficile comme nous assurons le Délégué aux réfugiés de notre appui.
D'une façon générale, nous considérons le projet du gou- vernement comme équilibré. Contrairement à ce qu'affirmait Mme Robert, tout à l'heure, ce projet ne vise pas à tranquilli- ser le bon peuple. Il est tout simplement destiné à permettre à la Confédération de pratiquer sa politique traditionnelle d'asile sans se laisser écraser par des montagnes de dos- siers qui l'empêchent de voir les cas dignes d'intérêt.
Dans sa version originale, notre loi sur l'asile de 1979 était sans doute trop perfectionniste. Elle poussait la préoccupa- tion de l'Etat de droit à un degré rarement atteint. Aussi bien, elle n'a pas résisté à l'épreuve des faits. Son application a conduit à la faillite du système qui avait été envisagé. Il fallait dès lors réformer, simplifier tout en sauvegardant les droits fondamentaux des requérants d'asile. A notre avis, le Conseil fédéral a réussi l'opération.
Les adversaires du projet mettent l'accent d'une façon unila- térale sur les seuls droits des requérants d'asile. Ils en veulent la protection absolue et totale. Ils en souhaitent même le développement, au moins sur certains points. Cette position maximaliste est à double tranchant. Elle pourrait se retourner contre les requérants d'asile eux-mêmes. En effet, l'excès dans la protection des droits conduirait à de nou- veaux risques d'engorgement des voies administratives et, par conséquent, à de nouveaux ralentissements des procé- dures.
Le projet qui nous est soumis propose deux réformes que nous soutenons sans réserve. La première touche la clause échappatoire de l'article 9. La proposition du Conseil fédé- ral, appuyée par la minorité de M. Steinegger, nous convient. Les faits que nous avons connus, au cours de ces
dernières années, nous ont montré qu'il fallait pouvoir être plus restrictif aussi lorsque, en temps de paix, se produit un afflux extraordinaire de réfugiés. Le Conseil fédéral ne pourra faire qu'un usage très modéré de cette clause nou- velle, de ce pouvoir supplémentaire. Nos engagements inter- nationaux lui interdiront tout abus. Il disposera, néanmoins, de la petite marge de manoeuvre supplémentaire dont les faits ont démontré qu'il avait besoin. La majorité se satisfait, quant à elle, d'une demi-mesure. Elle ne veut agir que sur la liquidation des dossiers, sur le rythme de cette liquidation. Elle se refuse à agir sur le volume même de l'afflux des réfugiés. Cette solution est boiteuse. Sa réalisation demande plus de temps et surtout elle n'élimine pas les risques d'engorgement. Nous la rejetons comme nous refu- sons la proposition de la minorité Pitteloud qui entend maintenir la solution actuelle purement et simplement pour des motifs qui m'apparaissent plus doctrinaires que réa- listes, et cela malgré les conséquences préjudiciables que l'état actuel a pour les intérêts des réfugiés eux-mêmes. Le second point important est celui de la procédure. Notre groupe votera la solution de la majorité qui reprend le projet du Conseil fédéral tout en le complétant. La minorité consi- dère que sur ce point le projet est inacceptable parce, dit- elle, il équivaut à une cantonalisation de la procédure. Elle se trompe manifestement. Il n'y a pas de cantonalisation. Le projet vise très modestement à associer un peu plus les cantons à la procédure en leur confiant l'audition de base. Mais elle les oblige à respecter scrupuleusement toutes les règles de procédure qui sont destinées à garantir les droits du requérant d'asile. En revanche, la Confédération garde pour elle seule le pouvoir de décision. D'ailleurs si elle en éprouve le besoin, elle pourra toujours entendre, elle aussi, Je requérant. La procédure pourra être ainsi accélérée dans les cas clairs, mais le droit du requérant d'être entendu personnellement est entièrement et complètement garanti. Si les auditions faites dans les cantons devaient s'avérer insuffisantes, la Confédération aura le pouvoir d'y remédier. Ainsi les requérants d'asile ne courent pas de risques quant à la protection de leurs droits et leurs demandes pourront être traitées plus rapidement. Là encore, la minorité me paraît se laisser emporter par des considérations plus doc- trinaires que réalistes. Nous ne la suivons pas.
La commission vous propose de reprendre la solution glo- bale que le Conseil fédéral avait soumise il y a quelques mois et que les cantons n'ont pas voulu. Nous approuvons le principe de cette solution globale. Nous pensons toutefois qu'elle doit faire l'objet d'un arrêté distinct et séparé. M. Coutau a présenté sur ce point une proposition qu'il développera et qu'il motivera. Je ne m'étends donc pas sur ce sujet maintenant.
Enfin, nous entrons en matière sur le projet de modification de la loi sur les étrangers. Nous approuvons, en particulier, la nouvelle institution de l'admission provisoire et nous vous recommandons d'en faire autant. Nous vous invitons, en conclusion, à rejeter les propositions de non-entrée en matière et de renvoi. Pour conclure, vous me permettrez de dire à M. Ruf que si la tranquillité dans ce pays court quelques risques, ce n'est pas à cause des étrangers mais à cause de lui.
Hofmann: Ist eine Revision des Asylgesetzes und des Aus- ländergesetzes notwendig? Wie stellt sich die SVP-Fraktion zu dieser Frage und zu den Anträgen des Bundesrates? Beim Bund liegt bekanntlich ein Berg von unerledigten Asylgesuchen. Unechte Flüchtlinge bleiben zum Teil in unserem Land, auch wenn sie es gemäss einem negativen Entscheid verlassen sollten. Die Asylpolitik ist daher für das innenpolitische Klima unseres Landes tatsächlich zu einer Belastung geworden. Die SVP-Fraktion ist der Ansicht, dass das geltende Asylgesetz und die dazu gehörenden Verord- nungen als rechtliche Instrumente den Anforderungen der Situation nicht mehr gerecht zu werden vermögen. Aus staatspolitischen Erwägungen ist zwar die rasche Abfolge von Aenderungen eines Gesetzes bedenklich. Leider kom- men wir jedoch nach unserer Auffassung nicht um eine
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Revision des Asylgesetzes herum, wenn wir eine genügende Handlungsfähigkeit in der Asylpolitik zurückgewinnen wol- len. Die Aenderungen sind dabei so vorzunehmen, dass das neue Asylrecht den sich ändernden Verhältnissen während möglichst langer Zeit zu genügen vermag. Es müssen Instru- mente geschaffen werden, die eine kontrollierbare und kon- trollierte Asylpolitik sicherstellen.
Die SVP-Fraktion unterstützt somit die Revision des Asylge- setzes und des Ausländergesetzes und lehnt die Nichteintre- tensanträge ab.
Zum Rückweisungsantrag von Herrn Ruf konnte unsere Fraktion nicht Stellung beziehen. Persönlich halte ich ihn für zu extrem. Ich ersuche Sie, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen.
Wie stellt sich nun die Fraktion der SVP zu den vom Bundes- rat beantragten Gesetzesänderungen?
Wir begrüssen die beantragte Beschleunigung des Ver- fahrens bei der Prüfung der Asylgesuche. Die heute übliche Verfahrensdauer bei den einzelnen Gesuchen ist zu lang, was sowohl unter rechtsstaatlichen wie auch humanitären Gesichtspunkten äusserst fragwürdig ist. Selbstverständlich muss die Rechtsstaatlichkeit des Prüfungsverfahrens gewährleistet bleiben. Das Verfahren kann aber vereinfacht, gestrafft und abgekürzt werden. Wenn gründlich abgefasste kantonale Einvernahmeprotokolle vorliegen und es sich um eindeutige Fälle handelt, soll das Bundesamt für Polizeiwe- sen den Asylentscheid aufgrund des kantonalen Vorakten- verfahrens treffen können, ohne dass der Asylgesuchsteller nochmals angehört wird. Wir stimmen diesem Antrag des Bundesrates zu.
Wir unterstützen den Antrag des Bundesrates auf eine konsequente Wegweisung von Asylbewerbern, deren Gesuch negativ entschieden worden ist. Bei der Bewälti- gung des Asylantenproblems wird kein Fortschritt möglich sein, wenn Asylbewerber, deren Gesuche abgelehnt wur- den, weiterhin in unserem Lande verbleiben können, oder wenn abgewiesene Asylbewerber lediglich kurzfristig aus- reisen, um hernach wieder einreisen und ein neues Gesuch stellen zu können. Gewisse Kreise der Kirchen und Hilfs- werke scheinen den Ernst der Lage noch nicht erfasst zu haben. Die Kirchen- und Flüchtlingshilfeorganisationen erachten es als selbstverständlich, dass ein positiver Entscheid zugunsten eines Asylbewerbers rechtskräftig wird, nur sollten sie dies auch im negativen Falle tun. Weder eine blinde Solidarisierung mit den Asylbewerbern noch fremdenfeindliche Tendenzen dürfen die Asylpolitik be- stimmen.
Wir unterstützen die Einführung einer Rückkehrhilfe an heimkehrende Asylbewerber, wenn es sich um mittellose Gesuchsteller handelt, wie es der Bundesrat beantragt. Auch dadurch soll ein Beitrag zur Bewältigung des Asylpro- blems geleistet werden.
Um bestehende Vollzugsschwierigkeiten bei der Wegwei- sung von abgewiesenen Asylbewerbern zu beheben, stim- men wir der Einführung einer möglichen Ausschaffungshaft zu. Wir hoffen, dass bereits die Möglichkeit einer solchen Ausschaffungshaft eine präventive Wirkung haben wird, so dass sie nur selten oder überhaupt nicht angewendet wer- den muss.
Wir müssen anstreben, dass das erneut revidierte Asylge- setz auch bei aussergewöhnlichem Zustrom von Asylbewer- bern zu genügen vermag. Wir unterstützen deshalb den Antrag des Bundesrates in Artikel 9 Absatz 2, wonach der Bundesrat - in Abweichung vom Gesetz - die Vorausset- zung für die Asylgewährung und die Rechtstellung der Flüchtlinge einschränkend regeln und besondere Verfah- rensbestimmungen aufstellen kann, wenn besondere Ver- hältnisse dies verlangen.
Wir halten diese sogenannte Notstandsklausel für ange- zeigt. Der Bundesrat ist verpflichtet, der Bundesversamm- lung über die von ihm beschlossenen Abweichungen sofort Bericht zu erstatten. Er sichert in der Botschaft auch zu, dass die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und Nicht- rückschiebung von echten Flüchtlingen eingehalten wer-
den. Wir sehen deshalb keinen Grund, die Notstandsklausel abzulehnen.
In bezug auf die Revision finden ferner folgende Anträge der Kommission unsere Zustimmung:
· 2. dass die Unterstützung von Asylgesuchstellern durch die Kantone nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen aus- gerichtet wird.
Dagegen lehnen wir heute den Antrag auf eine Globallösung für die Asylgewährung ab, wie sie die Mehrheit der Kommis- sion für Asylbewerber, die ihr Gesuch vor dem 1. Januar 1983 eingereicht haben, wieder vorsieht. Wir halten die Verknüpfung einer Globallösung mit der Gesetzesrevision für sachlich unnötig und politisch riskant. Wenn wir nun das Gesetz revidieren und dabei dem Bundesrat neue Instru- mente in die Hand geben, unter anderem zur Abkürzung der Verfahrensdauer, sollte es möglich werden, auch die alten Pendenzen aufzuarbeiten. Menschliche Härtefälle sind indi- viduell anzugehen. Während einerseits die Aufnahme von echten Flüchtlingen zur humanitären Aufgabe der Schweiz gehört, muss andererseits der bewusste oder unbewusste Missbrauch zur Umgehung der Ausländerbeschränkung behoben werden. Durch Globallösungen würden wir einen Teil dieser Umgehungen sanktionieren.
Zum Abschluss betont die SVP-Fraktion, dass eine aktive Asylpolitik immer auch Aussenpolitik ist. Der Bundesrat ist aufgefordert, seine diplomatischen Instrumente so weit wie möglich immer wieder an den Aspekten des Flüchtlingspro- blems auszurichten. So ist mit den Ursprungsländern der Asylsuchenden und deren Nachbarstaaten immer wieder das Gespräch aufzunehmen, um die Gründe zur Flucht abzubauen oder die Rückreise ins Ursprungsland durch Garantien seitens deren Regierungen absichern zu lassen. Ebenso hat der Bundesrat gegenüber jenen Staaten, die dem Flüchtlingsstrom mit Transit-Visa Vorschub leisten, immer wieder energisch mit diplomatischen Schritten den Standpunkt der Schweiz klarzulegen. Der Bundesrat darf sicher sein, dass ihn die SVP in einer gradlinigen und konsequenten Haltung in der Asylpolitik voll und ganz unter- stützen wird.
Günter: «Meister, die Arbeit ist getan, darf ich sie gleich flicken?» Das könnte das Motto sein, unter dem die bisheri- gen Asylgesetzrevisionen standen. Mangelnde politische Weitsicht ist die Folge, wenn man sich unter dem Druck der Ereignisse und innenpolitischen Meinungsumschwünge übereilt zum Handeln gezwungen fühlt. Man vermag dann nicht mehr, allgemeinverbindliche und lange Zeit gültige Gesetze zu schaffen.
Die LdU/EVP-Fraktion hat Ihnen im Juli 1984 eine grundle- gende Aenderung des Asylgesetzes vorgeschlagen. Sie haben sie damals verworfen. Wir wollten, dass der ganze Bereich in die Kompetenz des Bundes übergeht, von der Aufnahme der Flüchtlinge über die Betreuung bis zum Asyl- Entscheid und zur allfälligen Rückschaffung. Denn wir haben es nicht mit einem Tagesproblem zu tun, allenfalls mit einer tagespolitischen Aktualisierung. Die zunehmenden Flüchtlingsströme, die Völkerwanderungen wegen des wirt- · schaftlichen Nord-Sud-Gefälles werden in Zukunft nicht abnehmen. Es gibt keinen Hinweis, dass unsere Welt friedli- cher wird oder gar, dass die Reichen zunehmend geneigt wären, mit den Armen zu teilen. Im Gegenteil, Abkapseln und Schützen, «Jeder für sich und Gott für uns alle» heissen die Trends, wie auch schon früher in unruhigen Zeiten.
Weil es aber eine Daueraufgabe ist, verlangt unsere Fraktion mehr Professionalisierung im Flüchtlingsbereich. Heute überlebt man in diesem Bereich mit freiwilligen Helfern, improvisierten Massnahmen und überforderten, weil für diese Aufgabe nicht vorgesehenen Sozialdiensten. Kein Wunder, dass ein Malaise entsteht. Die heutige Art der Problembewältigung ist geeignet bei kurzfristig auftreten- den Flüchtlingsströmen, wie zum Beispiel während der Ungarnkrise. Wenn die Flüchtlingsströme aber längere Zeit
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fliessen, die Krise andauert, die Herkunftsländer uns nicht so vertraut sind, dann sind die aus dem Herzen heraus improvisierenden Helfer nicht mehr imstande, den sich abzeichnenden Dauerzustand durchzuhalten.
Dabei wäre das Problem keineswegs unlösbar. Quantitativ betrachtet, ist es im Gegenteil von einer Grössenordnung, die unser Staat bewältigen können sollte. Es betrifft doch kaum 3 Prozent der bei uns lebenden Ausländer.
Die Unterscheidung, wer ein Flüchtling ist und wer nicht, wird immer schwierig sein, da wirtschaftliche Not den Ein- zelnen genau so trifft wie politischer Terror. Unsere Vorfah- ren haben vor kaum 100 Jahren dieses Land aus genau diesen wirtschaftlichen Gründen verlassen und waren froh, in weit entlegenen, ganz anderen Erdteilen Unterschlupf zu finden.
Unsere Fraktion glaubt, dass das alte Asylgesetz klar defi- niert, wer ein Flüchtling ist. Dieser soll Aufnahme finden. Wir werden uns daher gegen jede Aenderung wehren, welche aus dem Asylgesetz ein Gummigesetz machen will, so dass der Bundesrat, je nach Druck der Strasse, den Einlass selbst berechtigter Flüchtlinge nach Gutdünken verändert. Wir stellen fest: Es gibt kein Problem bei Flüchtlingen nach der Definition des heutigen Gesetzes. Es gibt aber ein Problem bei Flüchtlingsbewerbern. Daher befürwortet unsere Frak- tion Aenderungen, welche den Vollzug dieses Gesetzes bes- ser gewährleisten und in den Bereich der Organisation eine gewisse Professionalisierung bringen.
Gerade das Gegenteil erreichen wir aber mit der bereits angetönten Kantonalisierung, wenn die mündliche Befra- gung durch die Kantone durchgeführt wird. Diese muss - so auch die Ueberzeugung unserer Fraktion - durch den Bund durchgeführt werden. Der wichtigste Mangel liegt aber bei der Wegweisung definitiv abgewiesener Asylbewerber. Das heutige Gesetz ist in diesem Bereich eine lex imperfecta, weil die Ausschaffungshaft fehlt. Soweit es Herkunftsländer ums uns herum betrifft, ist das kein Problem, da diese ihre Staatsangehörigen rasch aufnehmen und die Polizeihaft genügt, um sie an die Grenze zu stellen. Diese Art der Ausschaffung wird - man spricht nicht gerne darüber - in einer ausserordentlich grossen Zahl von Fällen durchge- führt, und zwar mit sehr grosser Härte. Sie wird gegenüber allen Ausländern angewandt, welche ohne Bewilligung in unserem Land sind. Das betrifft viele Tausende von Leuten. Wir Schweizer schützen unser kleines Wirtschaftsparadies mit harten Methoden und zum Teil unerhörten Auswirkun- gen auf die Familien der Betroffenen.
Es handelt sich hierbei um eine Tatsache, die wir gerne verdrängen, da sie uns peinlich ist. Bei Asylbewerbern aus weiter entfernt liegenden Ländern genügt die 24-Stunden- Frist nicht, um eine Ausreise zu organisieren, und damit misslingt der Vollzug, wenn der Betroffene nicht freiwillig geht. Die Folge ist klar: Es werden eifrig Gesuche bearbeitet, aber werden sie abgelehnt, können sie meist nicht vollzogen werden. Entsprechend gibt es keine vernünftige Statistik über die abgewiesenen Asylbewerber, was eigentlich recht merkwürdig ist, wenn man bedenkt, dass wir sonst in die- sem Staat Statistiken über alles führen. Der Bund weiss wahrscheinlich besser, wieviel Hühner wir in diesem Land haben, als was im Asylbereich statistisch vor sich geht. Statistisch weiss er nur, wieviel Geld er ausgibt; was die Kantone damit tun, weiss er schon nicht mehr. Der Bund weiss, wie seine Vorschriften lauten, aber ob sie eingehalten werden, weiss er nicht. Ich habe drei Anfragen zu diesem Bereich gestellt, keine einzige konnte quantitativ präzise beantwortet werden.
Der juristische Mangel beim Vollzug - ich darf wieder einmal daran erinnern - wurde übrigens bereits vor Jahren entdeckt; 1981 wurde bei der Revision des Ausländergeset- zes ein Artikel 54 vorgesehen, der 72 Stunden Ausschaf- fungshaft vorsah. Hier im Saal hat damals niemand dagegen Opposition gemacht. Dafür hat dann die Nationale Aktion das Referendum gegen dieses Gesetz ergriffen und hat es vor dem Volk zu Fall gebracht. Heute beklagt sich die gleiche Gruppe lauthals über die mangelnde Ausschaf- fungspraxis. Das nenne ich effizientes Politisieren: Zuerst
verhindert man die Beseitigung eines Mangels, und hinter- her politisiert man mit dem verewigten Missstand und gewinnt damit noch Wahlen. Niemand in diesem Land nimmt zur Kenntnis, dass es das Ergebnis des Referendums dieser Partei ist, welches heute im Bereiche der Rückschaf- fung unsere Behörden massiv behindert. Heute können nur diejenigen Asylbewerber aus weit entfernt liegenden Län- dern ausgeschafft werden, die entweder freiwillig gehen oder die sich eines Verbrechens schuldig machen.
Ein wichtiger Punkt der Vorlage betrifft die Erledigung alter Pendenzen. Unsere Fraktion hält die pauschale Erledigung dieser uralten Fälle für eine wichtige Rationalisierungsmass- nahme, welche nötig ist, um der Verwaltung endlich die Bleigewichte abzunehmen, welche bis jetzt auch eine spedi- tive und gute Erledigung der neu eingehenden Gesuche behindert.
Unsere Fraktion hält es allerdings für sinnvoll, diese poli- tisch sehr brisante Frage in einem getrennten Bundesbe- schluss vorzulegen, damit das Volk bei Bedarf darüber abstimmen kann. Das ändert aber nichts daran, dass wir fest hinter diesem Entschluss stehen.
Ich habe Ihnen zu Beginn gesagt, dass unsere Fraktion für eine langfristige Sanierung des Asylgesetzes eintritt und dass daher der Bund die letzte Verantwortung übernehmen sollte. Die jetzige Vorlage erreicht dieses Ziel nicht. Sie ist ein Notbehelf. Wir werden trotzdem für Eintreten stimmen, da sich im heutigen Vollzug zum Teil derart gewichtige Verfahrensfehler finden, dass wir diese nun behelfsmässig ausräumen müssen.
Unsere Fraktion hat eine einfache Linie: In allen Fragen der Grundrechte der Flüchtlinge sind wir für Festhalten am bestehenden Gesetz. In allen Verfahrensfragen werden wir Konzessionen machen und Verbesserungen und besserer Koordination zustimmen.
Nachdem unsere Fraktion nun zwei Jahre lang mit Vehe- menz für die Idee der Nachkontrolle gekämpft hat, freut es uns, dass sie jetzt endlich Eingang ins Gesetz findet und ihre Anwendung im Fall der Tamilen offenbar geplant ist. Wir sind überzeugt, dass das ein Angelpunkt des Gesetzes ist. Ohne Nachkontrolle lässt sich die vorgesehene Ausschaf- fungspraxis schlicht nicht verantworten.
Die Ereignisse um Zaïre haben gezeigt, dass derartige Kon- trollen - entgegen ersten Aeusserungen von Bundesbehör- den - machbar sind. Glücklicherweise werden diese Bemü- hungen heute durch Recherchen von Presse, Radio und Fernsehen massiv unterstützt. Gerade im Falle der bevorste- henden Rückschaffungen von Tamilen zähle ich stark dar- auf, dass sie die nachfolgenden Ereignisse transparent machen und uns zeigen, ob diese Rückschaffungen zu verantworten sind.
Meier Fritz: Der Zulauf von Asylbewerbern aus der ganzen Welt ist zum Teil eine Konsequenz des von den eidgenössi- schen Räten - gegen die zwei NA-Stimmen - am 5. Oktober 1978 verabschiedeten Asylgesetzes. Von einer Schuldzuwei- sung an jene eidgenössischen Räte kann jedoch die Geschäftsleitung der Nationalen Aktion nicht ausgeschlos- sen werden, da dieses Gremium damals leider auf den einzig richtigen Weg, nämlich das Referendum gegen dieses Asyl- gesetz, verzichtete.
Die nun vom Bundesrat beantragte zweite Revision des Asylgesetzes und die flankierenden Massnahmen sind Schritte in die richtige Richtung. Die Mehrheit der NA/ Vigilants-Fraktion beantragt Ihnen, auf alle drei Vorlagen einzutreten.
Meine Anträge zu Artikel 3 und 5 des Asylgesetzes werde ich bei der Detailberatung ausführlich begründen.
M. Magnin: Lors de la motivation de sa proposition de non- entrée en matière, Mme Gurtner a déjà expliqué les raisons pour lesquelles le groupe du Parti du travail, du Parti socia- liste autonome et des Organisations progressistes est opposé à la modification de la loi sur l'asile.
En tant que porte-parole du groupe, je voudrais apporter encore quelques considérations.
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A notre avis, cette modification ne se justifie pas, elle n'est pas nécessaire. En effet, le problème que nous traitons aujourd'hui, et qui a déjà fait l'objet de débats en automne dernier, est faussé par le fait qu'il a été amplifié d'une manière démesurée par une campagne démagogique qui s'est efforcée d'ameuter le peuple suisse en prétendant que nous allions nous écrouler sous l'afflux des réfugiés. Or, il faut tout de même rappeler les chiffres qui ont déjà été portés à notre connaissance et qui sont absolument signifi- catifs. A fin 1985, il y avait en Suisse 33 139 personnes bénéficiant du statut de réfugié, et 20 920 demandeurs d'asile. Cela signifie que si l'on acceptait aujourd'hui, globa- lement, toutes les demandes d'asile déposées, il y aurait dans notre pays 53 059 réfugiés, ce qui représente moins de un pour cent de la population de la Suisse. Dans ces conditions, peut-on sérieusement prétendre que 50 000 réfugiés, sur une population de 6,5 millions d'habi- tants, représentent une menace quelconque pour l'identité de notre pays, pour sa culture, pour son emploi? En consé- quence, prétendre que la barque est pleine est une plaisan- terie.
Il faut tout de même rappeler que si cette campagne a été possible, et si l'opinion publique a malheureusement pu être influencée par la propagande, les autorités fédérales, tant le Conseil fédéral que la majorité des Chambres, portent une écrasante responsabilité. Si l'on n'avait pas laisser s'accu- muler 20 000 dossiers, si le Conseil fédéral avait pris au sérieux dès le début l'examen du problème - vous n'êtes pas en cause, Madame Kopp, puisque vous n'étiez pas en fonc- tions à ce moment- la situation ne serait pas celle que nous connaissons aujourd'hui. En effet, lorsque le Conseil fédéral a enfin reconnu cette situation, les Chambres fédérales ont refusé ce qu'elles ont accordé plus tard, soit un nombre de fonctionnaires supplémentaires pour traiter les demandes d'asile.
La carence actuelle porte sur deux plans: le fait d'avoir laissé s'accumuler les dossiers et celui d'avoir été incapable d'imposer aux cantons une répartition équitable des deman- deurs d'asile. L'inégalité de répartition sur sept ou huit cantons a aussi contribué à créer le climat que nous con- naissons. Il est bien évident que si les demandeurs d'asile avaient été répartis dans l'ensemble des cantons une solida- rité intercantonale aurait pu améliorer la situation.
Vu que le problème a été amplifié de manière démagogique, une modification de la loi ne se justifie absolument pas. On constate que la loi actuellement en vigueur permet aux autorités fédérales - si elles le veulent - de maîtriser parfai- tement le problème. Nous ne pouvons donc pas accepter les demandes de modifications restrictives telles que les régle- mentations d'exception et les menaces. Une cantonalisation rendrait inéquitable le traitement de l'ensemble des réfu- giés. Même s'il ne s'agit pas d'une véritable cantonalisation, c'est sur la base d'une étude cantonale que les autorités fédérales prendraient leur décision. Je pense que la déten- tion telle qu'elle est prévue en vue du refoulement n'est pas acceptable non plus. La loi actuelle sur l'asile et celle sur les réfugiés permettent parfaitement de résoudre les pro- blèmes. On a constaté depuis quelques mois qu'avec une application malheureusement très restrictive de la loi sur l'asile, on arrive à refouler plus du 85 pour cent des requé- rants d'asile. Que faut-il donc de plus? Pourquoi faut-il modifier encore la loi? A quel chiffre veut-on aboutir?
Ce qui nous préoccupe, ce ne sont pas seulement les modifications proposées, mais c'est l'esprit avec lequel le problème est traité dans la loi, et surtout dans son applica- tion.
Tous ceux qui s'occupent des demandes d'asile savent parfaitement qu'on peut bientôt se poser la question de savoir en quelles circonstances un demandeur d'asile peut obtenir la reconnaissance de ses droits.
Nous pensons qu'il suffit de prendre trois mesures supplé- mentaires qui ne nécessitent pas une révision de la loi. Il s'agit tout d'abord d'accorder globalement l'asile à tous les requérants actuels. Là est la question essentielle. La com- mission a fait quelques pas dans cette direction, cette pro-
position était la vôtre, Madame Kopp. Elle n'allait toutefois pas aussi loin que la mienne, mais vous aviez proposé d'accorder l'asile à tous les requérants présents au 1er jan- vier 1984, date que vous aviez reculée au 1er janvier 1983 - vous n'avez pas été suivie. Je crois que c'est l'objectif essentiel à atteindre. Nous résoudrions ainsi le problème d'une manière humaine pour tous ces gens qui sont dans notre pays et dont certains sont déjà intégrés. De plus, nous éviterions une situation difficile pour vous et pour tous les cantons qui devront exécuter les refoulements qui seront inévitables. Vous avez vu ce qui s'est produit avec les Zaïrois; ces cas là vont se répéter au cours des prochains mois si une solution globale pour tous les requérants actuels n'est pas acceptée.
Deuxièmement, il convient de prévoir une répartition équita- ble entre tous les cantons. Le projet va dans cette direction, mais il n'est pas nécessaire de modifier la loi sur l'asile pour arriver à cette fin.
Troisièmement, il importe de disposer du personnel néces- saire pour traiter rapidement les nouvelles demandes afin de ne pas laisser à nouveau s'accumuler les dossiers. Nous pensons qu'il est possible d'examiner dans un délai de quatre à six mois un dossier de demandeur d'asile, si l'on s'en occupe rapidement. Pour notre part, nous considérons qu'il n'y a aucune nécessité de modifier la loi. Celle-ci est déjà assez restrictive. En outre, nous demandons que les nouvelles demandes d'asile soient à l'avenir étudiées d'une manière objective et plus libérale. N'oublions pas, en effet, que le sort d'êtres humains est en jeu.
M. Rebeaud: Il y a de bonnes et de moins bonnes choses dans le projet de révision. Les écologistes s'opposent, dans un premier temps, à l'entrée en matière parce qu'ils estiment que le résultat de nos délibérations sera vraisemblablement négatif.
L'esprit général de la révision, conformément à la motion de M. Lüchinger, est de dissuader un certain nombre de candi- dats potentiels à l'asile en Suisse. Cet objectif politique n'est pas contestable. La mésaventure de ce week end nous a confirmé qu'il pouvait être dangereux de feindre d'ignorer les humeurs du peuple. Or, force nous est de reconnaître que le problème des réfugiés est une préoccupation essen- tielle d'une partie importante du peuple suisse. Dans ces conditions, vouloir éviter que des réfugiés de plus en plus nombreux affluent vers nos frontières, passent à travers les mailles du filet et abusent de la loi sur l'asile me paraît un objectif politique raisonnable, normal et nécessaire.
En revanche, les moyens proposés ici pour parvenir à ces fins me paraissent discutables. Le projet de modification de la loi qui nous est soumis va donner à l'ensemble du peuple suisse pendant un certain temps, l'impression qu'il est plus difficile d'obtenir l'asile en Suisse en trichant un peu. On risque de rendre la procédure encore plus inhumaine sans pour autant diminuer les possibilités de fraude.
La proposition qui reflète le mieux cet esprit est la modifica- tion de l'article 16 selon laquelle la Confédération serait en mesure de statuer sur la base d'un dossier établi par le canton, sans avoir entendu le requérant. Compte tenu des situations que nous connaissons et des difficultés éprou- vées par les fonctionnaires à régler les cas conformément à leur conscience, nous aurons, face aux cas étudiés, une perte de responsabilité telle que les jugements inhumains risquent de se multiplier. Le canton niera sa responsabilité, il se bornera à prendre des notes qu'il enverra à Berne. Au vu de ce rapport, la Confédération jugera que le besoin d'asile n'a pas été rendu vraisemblable et refoulera le requé- rant sans l'avoir vu. Cela me paraît un vice fondamental, rédhibitoire. Cette utilisation totalement lâche du fédéra- lisme conduira nos autorités cantonales et fédérales, comme Ponce Pilate, à se laver les mains de ce qui se passera après. Je crains que nous n'aggravions ainsi la situation.
Le Conseil fédéral a déjà imprudemment déclaré que cer- tains problèmes n'existaient pas ou qu'ils étaient réglés conformément au droit et à la morale. Nous savons que dans
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un certain nombre de cas, la loi n'a pas été respectée ni dans son esprit ni dans sa lettre. Cet article 16 va multiplier ces «bavures». S'il y a divorce entre la réalité que connais- sent les requérants d'asile mais aussi ceux qui s'en occu- pent - les oeuvres d'entraide en particulier - et les déclara- tions officielles, je crains qu'un certain nombre de nos concitoyens, qui ne sont pas nécessairement mal disposés à l'égard de l'autorité, en viennent à constater que le Conseil fédéral leur ment, ce qui serait très grave.
Hier soir, nous avons entendu un conseiller fédéral dire que le peuple suisse cautionnait la politique du Conseil fédéral alors que celui-ci venait de la condamner aux trois-quarts. Ces paroles étaient bien désagréables à entendre; elles ressemblaient plutôt à un mensonge. Elles n'avaient toute- fois pas un effet immédiat. Par contre, en matière d'asile, si le Conseil fédéral se met à affirmer des choses sans les avoir vérifiées et à dire, par exemple, qu'il n'y a pas de risque de bavure, s'il n'admet pas que nous prenons le risque de refouler chez eux des gens qui seront remis en prison, torturés à nouveau ou éventuellement exécutés à leur retour, je crains que les gens qui y voient plus clair ne désespèrent un peu plus, et croient de moins en moins à ce que leur raconte l'autorité.
N'importe qui peut admettre que la nécessité politique amè- nera les autorité de ce pays à prendre de tels risques. Aujourd'hui déjà, nous prenons le risque de renvoyer à la mort des gens qui nous demandent asile. Il est inhumain de prétendre qu'aucune erreur ne sera commise. Je voudrais bien que le Conseil fédéral nous fasse sentir, d'une manière ou d'une autre, qu'il est conscient de cette situation. Je vous répète que pour moi c'est une affaire de responsabilité. Elle ne peut s'incarner, en politique comme en droit, qu'en une personne qui s'engage en sa conscience à affirmer qu'un individu ne mérite pas l'asile et qu'il sera renvoyé. Il ne peut pas y avoir de partage entre le canton et la Confédération ou de politique fédéraliste à la Ponce Pilate par laquelle chacun peut se laver les mains.
C'est la raison pour laquelle nous vous demandons de ne pas entrer en matière, afin que l'on tienne compte de la nécessité de contenir cet afflux de candidats à l'asile, pas tous désirables, d'une autre manière. Nous devons résoudre ce problème intérieur avec un sens des responsabilités et une humanité réels, non avec un «truc» juridique.
Mme Pitteloud: Je crois que ce qui est marquant pour nous dans cette seconde révision, c'est bien qu'elle va encore un petit peu plus dans le sens d'une loi qui vise plutôt à refuser l'asile ou à énumérer les conditions de refus d'asile plutôt que d'une loi qui vise à octroyer l'asile. C'est pourquoi les félicitations de l'Action nationale pour les petits pas dans le bon sens que représente cette révision de la loi d'asile sont significatives. Cette révision me paraît aussi hypocrite parce que l'on persiste à dire - le Conseil fédéral et la majorité de la commission le font - que la notion de réfugié n'est pas touchée; bien évidemment, on persiste à le dire parce que l'on ne souhaite pas dénoncer la Convention de 1951. Mais si tout le monde, ici, se déclare prêt à accueillir les vrais réfugiés par opposition à ces faux réfugiés, il faut bien constater les préjudices sérieux qu'il faut avoir encourus pour obtenir l'asile en Suisse et on se demande bien où et lesquels ils doivent être. En tout cas leur liste se rétrécit à vue d'oeil. Par exemple, la notion de pression psychique insupportable, on n'en parle même plus.
Aujourd'hui, on n'obtient plus l'asile en Suisse si l'on a été un militant catholique en Tchécoslovaquie et que l'on a été poursuivi. On ne l'obtient pas non plus si l'on a été un militant du syndicat «Solidarité» en Pologne, pas non plus si l'on appartient à un syndicat d'opposition qui est décimé au Chili et pas non plus si l'on est membre, par exemple, d'un parti nationaliste kurde. Alors, on peut se poser la question de savoir quel contenu recouvre encore cet article 3 qui reconnaît le droit à l'asile pour celui qui est exposé à de sérieux préjudices ou craint, à juste titre, de l'être en raison de sa race, de sa religion, de sa nationalité ou de son appartenance à un groupe social déterminé.
C'est peut-être bien ce débat-là qu'il faudrait avoir le cou- rage d'ouvrir car dans la situation actuelle, cette seconde révision ne le fait pas. Elle est surtout significative d'un climat d'intolérance et de fermeture à tous les niveaux, fermeture des esprits, fermeture des frontières et c'est avant tout cet esprit-là que nous rejetons. Nous sommes concernés par les difficultés que pose actuellement cette notion d'asile à notre pays et nous sommes prêts à entrer en matière sur un certain nombre de mesures organisation- nelles visant à adapter nos structures à ces nouveaux pro- blèmes. Nous avons voté le personnel et les crédits néces- saires, la compétence subsidiaire donnée au Conseil fédéral de répartir les requérants entre les cantons. Nous avons voté également les mesures préparatoires qui doivent aider ces cantons à mieux faire face à leurs obligations ainsi que la prise en charge des frais administratifs de ces cantons.
Nous ne nous sommes même pas opposés à une accéléra- tion de la procédure pour autant qu'elle garantisse les droits les plus stricts des requérants. Nous étions favorables à la suppression d'une audition, mais cantonale seulement, ce qui s'est traduit par notre proposition de minorité à l'arti- cle 15. En revanche, nous nous opposons totalement à la proposition du Conseil fédéral et de la majorité qui veut la suppression de l'audition fédérale.
On touche là le noyau du problème car cette disposition va à l'encontre de toute la logique qui a été suivie et s'il y a une troisième révision de la loi d'asile, ce sera probablement cette disposition qui sera à son origine. Bien sûr, il y a le plan juridique, c'est l'abandon de l'égalité de traitement, l'arbitraire de décisions prises sur la base des procès-ver- baux cantonaux. Et là, les avocats sont nombreux qui nous ont écrit ainsi que les oeuvres d'entraide pour déplorer la qualité de ces procès-verbaux. C'est l'éclatement d'une poli- tique d'asile que l'on proclame comme une maxime d'Etat en de multiples procédures et le report surtout de la respon- sabilité de cette politique d'asile aux cantons.
Le Haut Commissariat aux réfugiés, qui n'a pourtant pas l'habitude d'intervenir dans la pratique intérieure des Etats, a été consulté par l'Office fédéral de police à propos de ce projet de révision de la loi d'asile et il a insisté tout particuliè- rement sur cette cantonalisation. Il a relevé qu'il était vital que le demandeur d'asile soit entendu par l'autorité qui est appelée à prendre la décision. Il a aussi souhaité que la lourde tâche de l'audition des demandeurs d'asile ne soit pas attribuée à plusieurs autorités qui ne possèdent pas d'expérience en la matière. Je crois que tout ça la majorité le savait en votant la cantonalisation, mais je crois aussi que cette majorité était obnubilée par son, disons, esprit de dissuasion et elle n'a peut-être pas vu qu'en votant cette cantonalisation, elle programmait en fait l'annulation de tous les efforts qui ont été entrepris jusqu'à présent pour doter notre pays d'un outil efficace de traitement des dos- siers. Cette cantonalisation va aboutir dans des délais assez brefs à de nouvelles impasses et alors la question se repo- sera.
Aujourd'hui, on a engagé et formé du personnel. Il est maintenant possible de traiter plus rapidement au moins les nouvelles demandes. Et maintenant que fait-on ? On change de système. On met les cantons devant l'obligation de créer un appareil parallèle, d'engager et de former du personnel, ce qui ne se fera pas du jour au lendemain, en tout cas pour les cantons qui prennent cette tâche au sérieux. Ce faisant, on prend également le risque qu'un certain nombre de cantons ne prennent pas cette tâche au sérieux et ne fassent pas tous les efforts financiers et administratifs que signifie la mise au point d'un tel appareil cantonal.
Mme Kopp, conseillère fédérale, en séance de commission et cela m'a frappée, a dit que cette proposition avait égale- ment des motifs d'économie, c'est-à-dire que l'on ne pouvait pas engager de nouveaux fonctionnaires fédéraux. Lors- qu'on lui a posé la question de savoir si des fonctionnaires fédéraux ne pourraient pas assister de façon décentralisée aux auditions dans les cantons, elle a répondu que c'était impossible parce qu'il fallait disposer de toute une docu- mentation, d'une bibliothèque et d'un appareil qui étaient à
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Berne et que l'on ne pouvait transporter avec soi. Cela veut donc bien dire que les cantons, eux, qui ne disposent pas de ce matériel, de cette documentation si importante, paraît-il, vont avoir les plus grandes peines à déterminer, et en tout cas à exécuter correctement ces auditions cantonales. Je crois en tout cas que si cette cantonalisation, qui ne veut pas dire son nom, est votée, on aura le nombre des cas en suspens dans les cantons qui va s'accroître. Bien entendu, on aura davantage de recours parce que l'on aura toutes les bonnes raisons de s'opposer aux décisions prises dans de telles conditions. Et cela aussi n'est pas négligeable, on aura un renchérissement massif de la procédure causé par des mesures qui ne sont pas justifiées. Ce point, à lui seul, justifierait le rejet de la révision de la loi et si cet article devait passer, dans la version du Conseil fédéral et de la majorité, le groupe socialiste refuserait cette deuxième révi- sion. Il n'a pas souhaité s'opposer à l'entrée en matière malgré de nombreuses avis qui allaient dans ce sens parce qu'il lui semble qu'il y a quelques points qui peuvent être soutenus, je l'ai relevé, la répartition entre les cantons prin- cipalement, un certain nombre de mesures organisationnel- les et également parce qu'il souhaite soutenir la solution globale, telle qu'elle a été reprise par la commission. Le groupe socialiste souhaite aussi soutenir la proposition qui vise à limiter l'interdiction générale de travail. Par contre, il s'opposera très fermement à l'élargissement des compéten- ces du Conseil fédéral de décréter le droit de nécessité à l'article 9 et également tout aussi fermement à la mise en détention des étrangers que l'on souhaite refouler et, sur ces différents points, il fera des propositions de minorité.
Bremi: Sie alle erleben Asylpraxis an den Reaktionen in Ihrer Umgebung. Es ist sehr schwer, und es wird sehr schwer sein, selbst hier, sachlich über Asylpolitik zu politisieren. Von beiden Seiten wird bereits mit Referenden gedroht, so dass es für Sie, für uns alle sehr schwer sein wird, sachliche Entscheide zu fällen und das Thema überhaupt anzugehen. Für viele bedeutet ein Asylant Vergleich, Konkurrenz und Bedrohung, für andere ist er ein unbekannter Mensch, dem man zwar helfen will, den man aber nicht so recht kennt. Kein Schweizer will echten Flüchtlingen das Asyl verwei- gern, so weit unterscheiden wir uns immerhin nicht. Unter- scheiden werden wir uns aber in der Beurteilung des Miss- brauchs unserer heutigen Asylpolitik. Unter anderem wird unsere heutige Asylpolitik kommerziell ausgenützt, vielleicht auch - aber nicht einmal im Vordergrund - von Ausländern, vielleicht von ausländischen Agenturen, leider aber auch von schweizerischen Beratern und Nutzniessern dieser Situation. Und dieser Missbrauch also, der nicht nur von Ausländern, sondern auch von Schweizern betrieben wird, ist Anlass für diese Revision.
Erledigt sich das Problem in nächster Zeit wohl selbst? Können wir hoffen, dass wir in zwei, in zehn Jahren weniger Asylprobleme haben als heute? Ich teile die Auffassung, wie sie hier schon vertreten worden ist, nämlich, dass das Pro- blem eher zunehmen und nicht kleiner werden wird. Solange wir Diktaturen auf unserem Planeten haben, wird es wachsen.
Wir brauchen also eine gemeinsame Anstrengung, und unsere Fraktion ist dem Bundesrat dankbar, dass er jetzt Anstrengungen sowohl im Asylgesetz wie auch in der Aus- senpolitik unternimmt, dass er versucht, koordiniert in meh- reren Departementen Probleme zu lösen. Unsere Fraktion stellt sich hinter diese Auf- und Anträge des Bundesrates. Sie bedauert, dass der Ständerat das Geschäft nicht auch jetzt erledigt. Damit ist eine Verzögerung und weitere Polari- sierung eingetreten, die sich noch verschärfen wird.
Das Hauptziel der Revision ist die Ausschaltung von Asyl- missbräuchen, damit wir ehrliches Asyl gewähren können. Dafür müssen wir den Behörden mehr Spielraum und mehr Kompetenzen geben. Im einzelnen ist die Fraktion auch der Meinung, dass die Anträge, wie sie von Herrn Bonny gestellt werden, vom Bundesrat sorgfältig geprüft werden müssen. Wir sind der Meinung, dass mehr Kompetenzabgabe in klaren Fällen auch Aktenentscheide heissen muss. Wir sind
der Meinung, dass die Globallösung, nachdem sie jetzt von verschiedenen Instanzen, von den Kantonen und auch vom Parlament, abgelehnt worden ist, nicht wieder aufgegriffen werden soll, da das eine Hü-und-Hott-Politik zur Folge haben würde, die in unserem Land nicht verstanden würde. Wir sind aber insbesondere auch der Meinung, dass viele, selbst in diesem Saal, die Praxis der Behandlung von Asy- lantenfällen nicht hinlänglich kennen und daher etwas theo- retisieren. Erkundigen Sie sich konkret bei Kantonen und bei der Bundesverwaltung über die wirklichen Abläufe! Dann würden Sie wahrscheinlich etwas anders diskutieren. Jedenfalls sind wir der Meinung, dass das Parlament nicht direkt in die Verwaltungsabläufe eingreifen, sondern den Behörden mehr Vertrauen schenken und mehr Kompeten- zen übergeben soll. Gott sei Dank leben wir in einem Land, das über Ausländer sprechen darf, die zu uns wollen, und nicht über Schweizer, die an anderen Orten Asyl suchen. Wir bitten Sie, die Nichteintretens- und Rückweisungsan- träge abzulehnen und den Bundesrat in seinen Anträgen zu unterstützen.
Frau Blunschy: An eine Revision des Asylgesetzes dürfen keine falschen Erwartungen geknüpft werden. Viel besser, als ständig am Asylgesetz herumzuflicken, wäre es, wenn · die Ursachen der weltweiten Flüchtlingswanderungen ein- gedämmt werden könnten. Dazu braucht es internationale Bemühungen, die verstärkt werden sollten. Die Hilfswerke wären die ersten, die sich freuen würden, wenn es keine Flüchtlinge mehr gäbe. Die Vorwürfe eines jungen Vorred- ners gegenüber den Hilfswerken, sie würden Flüchtlingsbe- treuung als Selbstzweck betreiben, sind nicht nur falsch, sie sind dumm und bösartig. Die Zahl der bei uns um Asyl Nachsuchenden ist seit Jahresbeginn stark zurückgegan- gen. Wir haben daher keinen Grund, überstürzte und unnö- tig harte Massnahmen zu beschliessen.
Ich befürworte ein Eintreten auf die Vorlage, obwohl ich ihr nicht in allen Punkten zustimmen kann. Wir sollten versu- chen, in der Detailberatung Lösungen zu finden, welche die humanitäre Tradition unseres Landes hochhalten, Missbräu- che verhindern und eine raschere und dennoch sorgfältige Abklärung und Entscheidung ermöglichen, ohne die Rechte der Asylsuchenden zu beeinträchtigen. Die bescheidene Globallösung, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wird, würde eine echte Entlastung bringen. Auch eine bes- sere Verteilung der Asylbewerber auf die Kantone wäre eine Beitrag zum Abbau von Missstimmungen und Aengsten bei der Bevölkerung besonders belasteter Kantone.
Sehr zu begrüssen ist die Förderung von Beschäftigungs- programmen für arbeitslose Asylbewerber. Eine Befristung der Arbeitsverbote würde nicht nur die Fürsorgekosten ver- mindern, sie wäre auch im Interesse der Asylsuchenden, weil Arbeitsverbote psychisch belasten und weil ein erzwun- gener Müssiggang leider zu strafbaren Handlungen verlei- ten kann.
Zu begrüssen ist der Ausbau der Rückkehrhilfe für Asylbe- werber, die freiwillig das Land verlassen möchten oder dazu verpflichtet werden.
Hingegen abzulehnen ist in Artikel 9 eine Blankovollmacht an den Bundesrat, nicht nur in Kriegs- und Krisenzeiten wie bisher, sondern neu auch in Friedenszeiten echte Flücht- linge abweisen zu dürfen.
Die Flüchtlingseigenschaft hängt nicht davon ab, ob eine grössere oder kleinere Anzahl von Asylsuchenden gleichzei- tig eingereist ist. Der Antrag des Bundesrates zu Artikel 9 läuft darauf hinaus, dass der Bundesrat unter Umgehung des Parlamentes praktisch das ganze Asylgesetz ausser Kraft setzen könnte. Mit dem Kompromissvorschlag der Kommission soll der Bundesrat in diesen Fällen die Verfah- rensvorschriften abändern können. Das genügt, um dem Bundesrat mehr Spielraum zu raschem Handeln einzu- räumen.
Grosse Bedenken bestehen bezüglich der Verlagerung des Verfahrens auf die Kantone und den Verzicht auf die mündli- che Befragung beim Bund; damit würde der Bund nur noch aufgrund der Akten entscheiden. Einem eventuellen Zeitge-
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winn beim Bund würde eine Verlängerung des Verfahrens bei den Kantonen gegenüberstehen. Per Saldo ist damit nichts gewonnen. Zudem wäre das Auseinanderfallen von befragender und entscheidender Instanz sehr problema- tisch.
Wir sollten auf diese Revisionsvorlage eintreten und den Versuch wagen, das Asylgesetz zu verbessern. Sollte das Gesetz aber in der Detailberatung in wesentlichen Punkten verschlechtert werden - ich denke insbesondere an Artikel 9 -, dann müsste ich, wie vermutlich etliche Kolleginnen und Kollegen, in der Gesamtabstimmung die Revision ablehnen. Wir wollen ein gerechtes, menschliches Asylgesetz.
M. Soldini: La loi fédérale sur l'asile, dans sa version initiale, est entrée en vigueur le 1er janvier 1981 de même que l'ordonnance qui en fixait les modalités d'application. Cette dernière subissait déjà, le 27 octobre 1982, une modification de l'alinéa 2 de l'article 11 ayant trait au subventionnement des oeuvres d'entraide par la Confédération.
Le 6 juillet 1983, une nouvelle révision de la loi, consacrée spécialement à des réformes de procédure, était présentée au Parlement pour approbation, ce qui démontrait déjà que les textes légaux les plus récents n'étaient plus adaptés à la situation due à l'afflux incessant de vrais ou de faux réfugiés dans notre pays. Cette révision a depuis lors montré son insuffisance puisqu'un troisième texte, datant du 2 décem- bre 1985, est aujourd'hui soumis à notre appréciation. Trois textes légaux, promulgués en quatre ans! Ce fait indique bien que la politique suivie dans ce domaine par le Conseil fédéral est absolument inopérante et que la thérapie de l'emplâtre sur une jambe de bois est toujours en honneur tant au gouvernement qu'au sein de ce Parlement.
C'est pourquoi je ne viendrai pas gloser sur la teneur d'un projet qui, malgré la nomination récente d'un Délégué aux réfugiés et les déclarations fracassantes de la responsable du Département fédéral de justice et police, laisse sceptique un nombre sans cesse croissant de nos concitoyens. Scepti- cisme bien naturel devant les marches et les contremarches de notre gouvernement, devant les petits pas à droite et les grands pas à gauche de la conseillère fédérale chargée de résoudre un problème dont l'acuité n'échappe à personne aujourd'hui.
Aussi me bornerai-je à poser un certain nombre de ques- tions qui me semblent conditionner le crédit qu'on pourra accorder à l'action future du Conseil fédéral en la matière. Premièrement, comment allez-vous procéder, Madame la Conseillère fédérale, pour faire appliquer, par des autorités cantonales souvent réticentes et des organisations carita- tives ou religieuses franchement hostiles, vos décisions de renvoi à bref délai de faux réfugiés chiliens, zäirois ou tamouls, renvoi qui représente, selon vos récentes déclara- tions, «un des piliers de la politique d'asile auxquels nous ne pouvons pas renoncer si nous voulons rester crédibles» ? Deuxièmement, comment pouvez-vous justifier le maintien chez nous, sous le couvert d'asile politique et de défense des droits de l'homme, d'anciens tortionnaires argentins actuellement détenus à Champ Dollon, qui sont en Suisse depuis 1981 et dont les familles ont déjà bénéficié de quel- que 350 000 francs de subside de la part de l'Hospice géné- ral de Genève, montant qui, nous précise-t-on, sera rem- boursé par Berne?
Troisièmement, comment comptez-vous résoudre, dans le cadre de la nouvelle révision de la loi sur l'asile, le problème des trafiquants de drogue qui font de notre pays une plaque tournante de la filière tamoule de l'héroïne et dont les polices de Genève, de Bâle, de Zurich ou de Berne ont constaté qu'ils utilisent souvent comme passeurs des demandeurs d'asile venus du Sri Lanka ou des Indes du Sud?
Quand je dois constater que le problème du renvoi de faux réfugiés chiliens à Zurich, de faux réfugiés zaïrois à Genève, de faux réfugiés turcs à Bâle, ou de faux réfugiés tamouls à Berne ou à Lausanne est au point mort, et que les premières décisions du Conseil fédéral ne seront exécutoires qu'au mois de mai au plus tôt, après de laborieuses tergiversa-
tions, vous me permettrez d'attendre avec sérénité les déci- sions inéluctables du corps électoral helvétique, soit sous forme de référendum facultatif, soit lors des élections fédé- rales d'octobre 1987.
Hess: Ich spreche lediglich zu Artikel 9 der geplanten Geset- zesrevision. Unser Asylgesetz kennt zwei materielle Bestim- mungen. In Artikel 3 wird der Flüchtlingsbegriff umschrie- ben und in Artikel 9 wird die Frage der Asylgewährung in Ausnahmesituationen geregelt. Während für Artikel 3 jetzt in letzter Minute aus dem Rat ein Abänderungsantrag vorge- legt wurde, schlägt uns der Bundesrat vor, bei Artikel 9 Absatz 1 einen neuen Ausnahmetatbestand zu schaffen, bei dessen Vorliegen die Pflicht der Schweiz zur umfassenden Asylgewährung eingeschränkt würde. Er wird dabei von einer Kommissionsminderheit unterstützt.
Bisher kannten wir im Asylgesetz drei Ausnahmen von der Pflicht zur umfassenden Asylgewährung: Zeiten erhöhter internationaler Spannungen, Ausbruch eines bewaffneten Konfliktes, an dem die Schweiz nicht beteiligt ist, sowie fehlende Möglichkeit der Schweiz zur dauernden Beherber- gung von Asylgesuchstellern. Neu soll die Pflicht zur umfas- senden Asylgewährung nun auch bei ausserordentlich gros- sem Zustrom von Asylgesuchstellern in Friedenszeiten ein- geschränkt werden können.
Der Bundesrat begründet diesen Antrag einerseits mit dem Hinweis, die massgebenden Indikatoren, die bei der Entwicklung im Asylwesen zu berücksichtigen seien, deute- ten auch längerfristig nicht auf eine Abnahme der Gesuche hin. Andererseits ist er der Auffassung, die Schweiz könne durch eine extrem hohe Anzahl von Flüchtlingen und Asyl- gesuchstellern vor ernsthafte Probleme gestellt werden.
Ich hatte am 9. November 1985 in Näfels die Gelegenheit, die Grundsätze der CVP-Fraktion zur Asylpolitik vor einer breite- · ren Oeffentlichkeit darzulegen. Heute wie damals weise ich darauf hin, dass die gegenwärtig sehr unbefriedigende Lage im Asylbereich nicht Notstandscharakter hat. Grund für die grosse Anzahl unerledigter Gesuche ist weder ein Versagen unserer traditionell humanitär ausgerichteten Flüchtlings- politik noch der materiellen Grundsätze unseres Asylrechts. Entscheidend ist vielmehr, dass eine grosse Zahl der oft illegal in die Schweiz eingereisten Asylbewerber unser offe- nes Asylangebot zu Unrecht beanspruchten, was inzwi- schen durch die mehrheitliche Abweisung der bereits erle- digten Gesuche bestätigt wird. Dieser Umstand und die Tatsache, dass die Zahl der Asylgesuche in den letzten Monaten erstmals wieder abnehmende Tendenz aufweist, unterstreichen, dass wir es hier mit einer momentanen Erscheinung zu tun haben. Es kann niemand behaupten, die Anwesenheit von 15 000 bis 20 000 Gesuchstellern, von denen eine bedeutende Mehrheit mangels Asylqualität abgewiesen werden wird, stelle die Schweiz vor ernsthafte Probleme. Es besteht daher kein Anlass zu einer Aufnahme weiterer Ausnahmetatbestände in unser Asylgesetz, weshalb ich Sie bitte, bei Artikel 9 der Kommissionsmehrheit zu folgen und sich ausschliesslich auf den Erlass von Massnah- men zur Straffung des Verfahrens für die Gesuchsbehand- lung zu konzentrieren.
Meyer-Bern: Das Nord-Süd-Gefälle zwischen den hochindu- strialisierten Staaten und den wirtschaftlich schwach entwickelten Ländern, aber auch die weltweite unbe- schränkte Mobilität und die Unmittelbarkeit insbesondere der elektronischen Information lassen einerseits eine dau- ernde und möglicherweise sogar zunehmende Belastung unseres Landes mit dem Flüchtlingsproblem nicht aus- schliessen. Das ist keine angenehme Feststellung. Wir haben uns jedoch mit den Verhältnissen zu befassen, wie sie sich darstellen. Wir haben andererseits die Flüchtlingspro- blematik auch nicht in einem diffusen Licht von Verunsiche- rung, Missgunst, Hass, von Nationalismus oder gar Rassis- mus zu sehen, wie dies einige Neid- und Angstgenossen gerne tun.
Das Asylgesetz und die dazu gehörende Verordnung ist in den letzten sechs Jahren mehrmals abgeändert worden.
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Diese sich überstürzenden Revisionen dürfen nicht dazu führen, dass unser Asylgesetz schliesslich zu einem politi- schen Patchwork wird. Die Zeit ist deshalb gekommen, um Perspektiven und Strategien für die Bewältigung einer mit- tel- und langfristigen Flüchtlingspolitik aufzuzeigen. Ich sehe hier folgende Schwer- und Eckpunkte:
Das schweizerische Asylrecht muss als Ganzes untrenn- bar mit den Grundsätzen der Humanität und des freiheitlich- sozialen Rechtsstaates verknüpft sein. Ich weiss, ein jeder ist für das Asylrecht, aber es kommen immer die falschen Flüchtlinge. Auch Artikel 9 darf die Begriffe Flüchtling und Asyl materiell nicht unterlaufen oder einengen. Wenn er dies nicht tun soll, muss ganz klar gesagt werden, dass seine Anwendung auf Extremsituationen zu beschränken ist, wo die flexibel eingesetzten ordentlichen Mittel nicht mehr aus- reichen. Darunter dürfen niemals Leistungskapazitäten der Verwaltung fallen.
Es ist höchste Zeit, das zähflüssige Verfahren neu zu ordnen. Der Bundesrat muss meines Erachtens jetzt die Verantwortung für ein rasches, einfaches, rechtmässiges Verfahren voll übernehmen. Die Delegation der Einvernah- men an die Kantone weist hier gerade in der umgekehrten Richtung. Der Antrag der Minderheit, der eine vermehrte Zentralisierung von Einvernahme und Entscheid fordert, wird ganz ernsthaft zu diskutieren sein.
Ich begrüsse die Schaffung einer subsidiären Kompetenz des Bundes zur Regelung der Verteilung der Asylanten auf die Kantone. Dagegen muss ich es ablehnen, dass sich der Bund in bezug auf die Festsetzung, Ausrichtung, Rücker- stattung und Anrechnung von Fürsorgeleistungen nach kantonalem Recht Weisungsbefugnisse ausbedingen will. Das hat nämlich bisher unter den Kantonen funktioniert; sie haben das geschafft. Sie verwahren sich gegen diesen unnötigen Eingriff in ihre Autonomie und Souveränität.
Wenn wir langfristig aufbauen wollen, werden wir nicht darum herumkommen, möglichst rasch den Pendenzenberg von Gesuchen zu beseitigen, denn dieses Mahnmahl politi- scher und administrativer Hilflosigkeit in der schweizeri- schen Flüchtlingspolitik muss zum Verschwinden gebracht werden. Ich könnte mir vorstellen, dass man hier in einer Verordnung doch gewisse Direktiven und Schwerpunkte hat.
Ich habe mir den Entscheid, auf die Behandlung dieses Gesetz einzutreten, nicht leicht gemacht. Ich meine jedoch, dass die Lage und die Problematik unseres Flüchtlingswe- sens derart ist, dass man sich nicht nur jahrelang aufs neue mit empörten Leuten herumschlagen kann. Ich verhehle auch nicht, dass einiges an diesem Gesetz durch diesen Rat noch verbessert werden muss, wenn aus diesem Ja zum Eintreten letztlich auch ein Ja in der Gesamtabstimmung werden soll.
Hösli: Als Glarner Sanitäts- und Fürsorgedirektor möchte ich mich zu drei Punkten äussern:
nicht daran zu zweifeln, dass die Kantone hier solidarisch handeln werden. In diesem Sinne wäre die Bestimmung überflüssig. Angesichts der Tatsache, dass die Bestimmung nur subsidiären Charakter hat, verzichte ich auf einen Strei- chungsantrag, obschon solche Kompetenzverschiebungen aus der Sicht der Kantone immer nur mit Vorbehalten gutge- heissen werden können.
Unterstützungsleistungen müssen den Verhältnissen am Aufenthaltsort eines Bedürftigen angepasst werden können. Die betroffenen Behörden verfügen über die nötige Fach- kompetenz und reiche Erfahrungen. Zudem erlässt die schweizerische Konferenz für öffentliche Fürsorge seit vie- len Jahren Richtlinien für die Bemessung der Unterstützun- gen, welche die Kantone weitgehend befolgen, und welche zum Beispiel vom Bundesamt für Sozialversicherung in aller Form anerkannt werden. Ich bitte Sie, in der Detailberatung den Antrag von Kollege Meyer-Bern zu unterstützen und damit diese Kompetenz des Departementes zu streichen. 3. Ich wende mich mit voller Ueberzeugung gegen die durch Ihre Kommission mehrheitlich wieder aufgenommene Lösung, wonach Asylbewerber, die ihr Gesuch vor dem 1. Januar 1983 eingereicht haben, in der Regel nicht wegge- wiesen werden sollen. Schon anlässlich der Regierungsräte- konferenz vom 27. August 1985 haben die Kantone eine solche Lösung mehrheitlich abgelehnt. Nun haben die kan- tonalen Justiz- und Polizeidirektoren am 28. Februar 1986 wieder getagt, wobei sie dem Verteilerschlüssel zugestimmt und bei nur zwei abwesenden Kantonsvertretern einhellig diese Globallösung abgelehnt haben. Es wäre sicher nicht angebracht, wenn sich das Parlament jetzt über eine so klare Meinungsäusserung der Kantonsvertreter hinwegset- zen würde. In der Tat ist eine Globallösung rechtlich und politisch äusserst fragwürdig. Ein Hauptaspekt ist dabei, dass eine grosse Anzahl von Ausländern in den Genuss dieser Sonderregelung kommen sollen, die eben gar keine Flüchtlinge im Sinne des Asylgesetzes sind. Die Lösung schafft zudem Rechtsungleichheiten unter den Asylbewer- bern und gegenüber den «regulären» Ausländern. Bei Gestattung des Familiennachzuges würden zudem die Aus- länderzahlen erneut markant ansteigen. Integrationsfähig- keit und Integrationswille der Asylbewerber sind oft fraglich. Mit der Globallösung würden jene fremdenpolizeilichen Vor- schriften unterlaufen, welche die Zulassung von Ausländern aus den sogenannten nichttraditionellen Herkunftsgebieten verhindern wollten. In bezug auf die Erwerbstätigkeit und Verlängerung der Anwesenheitsbewilligung würden die fraglichen Asylbewerber gegenüber den gewöhnlichen Jah- resaufenthaltern privilegiert; obwohl die Kantone zur Ertei- lung der Bewilligungen verpflichtet wären, stünden ihnen damit korrelierende Rechtsschutzmöglichkeiten nicht zu. Die Annahme, dass die fraglichen Asylbewerber nach zwei Jahren Aufenthalt in der Schweiz integriert sind, steht in krassem Widerspruch zur Betrachtungsweise des allgemei- nen Ausländerrechtes, das eine Integration frühestens nach fünf Jahren bejaht und staatsvertragliche Ansprüche auf Erneuerung der Aufenthaltsbewilligungen gewährt. Die vor- geschlagenen Artikel sind also aus grundsätzlichen Erwä- gungen abzulehnen. Sie schaffen eine Rechtsungleichheit zwischen den begünstigten Asylbewerbern und den übrigen Ausländern, insbesondere auch den Schwarzarbeitern. Ich danke Frau Bundesrätin Kopp dafür, dass sie sich in der Kommission für die Stellungnahme der Kantone eingesetzt
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hat, und bitte Sie, unbedingt gegen eine Globallösung zu stimmen.
Mme Aubry: La deuxième révision de la loi sur l'asile est devenue d'une urgente nécessité, vous l'avez constaté en observant par le biais de la presse, la polarisation qui se manifeste: d'un côté, il y a ceux qui prennent le problème des réfugiés comme unique programme électoral et qui ont de la haine à leur endroit, de l'autre il y a ceux qui ne veulent pas observer les lois en vigueur et qui refusent les décisions de renvoi de certains réfugiés, allant jusqu'à les abriter illégalement. Je voudrais préciser que dans notre démocra- tie, il y aura toujours place pour les vrais réfugiés mais non pour le refus de nos lois. Nous devons contester cette tentative de se placer au-dessus des lois au nom de raisons plus ou moins humanitaires. Entre les deux extrêmes, la deuxième révision de la loi garantit un droit d'asile aux vrais réfugiés, tandis que les réfugiés économiques seront plus rapidement éconduits. Mais surtout en cas d'affluence mas- sive de réfugiés, une plus large compétence sera heureuse- ment donnée au Conseil fédéral. En période de crise, c'est une faculté largement ouverte qui permettra une marge de manoeuvre plus importante qu'aujourd'hui.
Ce sont les abus des demandes d'asile qui nous ont conduits à apporter les modifications indispensables à la loi, afin que la Suisse puisse garder sa réputation de terre d'asile pour les vrais réfugiés. Car ceux-ci existent: sans bruit, la Suisse a accueilli, il y a un peu plus de deux ans, plus de 4000 boat people vietnamiens, des Tibétains, à côté de réfugiés des pays de l'Est. Cette catégorie de réfugiés ne pose pour ainsi dire aucun problème aux autorités et à la population car ils ont la volonté de s'intégrer. Ce n'est donc pas une question de couleur de peau qui est en jeu, comme on voudrait le faire croire. Mais il n'est plus possible d'accré- diter à l'extérieur l'image de la Suisse, paradis économique, où l'on peut arriver en prononçant les mots magiques: «Je demande l'asile.». Il n'est plus possible d'accepter des réfu- giés qui apportent dans notre pays une insécurité dont l'ensemble de la population est victime et qui provoquent une recrudescence du problème de la drogue au détriment de notre jeunesse. Les dernières arrestations de nombreux trafiquants de drogue dans plusieurs cantons, parmi les réfugiés du Sri Lanka, nous apportent la preuve que la vente de l'héroïne a pris de l'ampleur avec les réfugiés tamouls. Les prix sont descendus de 50 pour cent, ce qui permet à certains jeunes, tentés par l'expérience de la drogue, de devenir des consommateurs qui tomberont dans la déchéance. Allons-nous, au nom d'idées humanitaires, faus- ser et, sans aucune responsabilité, sacrifier une partie de notre jeunesse? De la ville de Berne, le réseau des trafi- quants de drogue s'est étendu comme une toile d'araignée à travers nos cantons. Même si tous les Tamouls ne sont ni consommateurs ni trafiquants de drogue, c'est bien leur arrivée massive qui a amplifié sa consommation.
La population a compris ce danger et ses réactions ne sont pas des mouvements de haine envers l'étranger mais de protection d'un bien précieux: la famille et notre jeunesse. La population de ce pays attend, Mme la Conseillère fédé- rale, de la fermeté et une indépendance à l'égard des pres- sions que subit le Conseil fédéral. Elle attend aussi que le Parlement accepte la deuxième révision de la loi qui nous permettra de résoudre le problème des demandeurs d'asile selon notre sens traditionnel de l'hospitalité mais en refu- sant les abus. Je voterai l'entrée en matière et vous demande d'en faire autant.
Wick: Wie Sie wissen, ist mein Heimatkanton Basel-Stadt mit Asyl-Gesuchstellern enorm belastet. Auch 1985 war die Zahl der Asylgesuche in Basel, verglichen mit allen anderen Kantonen, die grösste. Wenn man die Zahl der Asyl-Gesuch- steller in Relation zur Einwohnerzahl von knapp 200 000 setzt, kommt man auf nahezu zwei Prozent der Kantonsbe- völkerung. Das bedeutet, dass in einzelnen Quartieren über vier bis fünf Prozent der Einwohner Asylanten sind. Dadurch werden Angst und Fremdenfeindlichkeit ausgelöst. Diese
Entwicklung war bereits 1983 klar abzusehen. Unsere zuständigen Behörden haben den Bundesrat schon damals darauf aufmerksam gemacht und Massnahmen zur beschleunigten Behandlung der hängigen Fälle vorgeschla- gen. Das Echo in Bern war gering, nahezu null, bis dann die Tamilen in der Bahnhofunterführung in Bern in Erscheinung getreten sind. Erst daraufhin wurden auch die Sorgen des Kantons Basel-Stadt ernstgenommen.
Das grosse Problem dieser modernen Völkerwanderung liegt aber nicht bei entfernten Dritt-Welt-Völkern wie den Tamilen, sondern bei der Emigration aus näherliegenden Ländern, wie z. B. der Türkei. Hauptgründe für diese Emi- gration sind:
Auf der anderen Seite ist in Westeuropa ein Nullwachstum oder sogar eine abnehmende einheimische Bevölkerung festzustellen. Wie Sie wissen, liegt auch in der Schweiz die Zahl der Kinder pro Familie heute unter zwei.
Unser Kanton begrüsst entsprechende Aenderungen des Gesetzes. Bereits die Diskussion darüber hat offensichtlich abschreckend auf unechte Flüchtlinge gewirkt. So ist es in den letzten zwei Monaten, zum erstenmal seit Jahren, nicht mehr zu einem Anwachsen des Pendenzenberges in Basel- Stadt gekommen. Persönlich bin ich sehr befriedigt über die ausgezeichnete Arbeit der Kommission. Sie hat in mehreren Punkten wertvolle Detailverbesserungen vorgeschlagen und damit vor allem unterstrichen, dass auch in einem gestraff- ten Verfahren die humanitäre Grundhaltung des Gesetzes nicht angetastet werden muss. Nichteintreten auf diese Gesetzesrevision wäre deshalb unverständlich.
In der Vergangenheit hat Ineffizienz, ich meine die Ver- schleppung der Entscheide, immer wieder zu unmenschli- chen Belastungen für die Betroffenen geführt. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass Effizienz und Humanität zusammen gehen.
Oester: Gestatten Sie mir, zur Verdeutlichung der Haltung der EVP-Vertreter unserer Fraktion ein paar Akzente zur heftig umstrittenen zweiten Revision des Asylgesetzes zu setzen. Wir wollen keine opportunistische Aushöhlung des Asylrechts, nur um einer gewissen Strömung im Volk entge- genzukommen. Andererseits vermag die viel zu lange Dauer der Asylverfahren weder vom menschlichen noch vom rechtsstaatlichen Gesichtspunkt aus zu genügen. Wir haben deshalb Verständnis für den Bundesrat, der Massnahmen zur Lösung der ernsthaften Vollzugsprobleme im Asylwesen in Vorschlag bringt.
Wir bedauern es zutiefst, dass die Beratungen über die vorgeschlagene Aenderung der einschlägigen Bundesge- setze in einem Klima der Polarisierung und wachsenden
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Intoleranz geführt werden müssen. Es sind nicht die verant- wortlichen Behörden, welche die Meinungsgegensätze schüren; sie wissen nur zu gut, dass alle gutwilligen Kräfte auf eine Beruhigung der Gemüter, auf einen Abbau von teilweise irregeleiteten Emotionen hinarbeiten sollten. Pola- risierend wirken Menschen und Organisationen, die, häufig durchaus wohlmeinend, einem komplexen Problem entwe- der mit mitmenschlichen Gefühlen allein oder aber mit har- ten, von der Staatsraison diktierten Paragraphen beikom- men wollen. Beide Wege, der einseitig humanitäre und der ebenso einseitig von der «Das-Boot-ist-voll>-Ideologie bestimmte, führen nicht zum Ziel, führen nicht zu einer Politik, die vor unserem Volk wie vor unserem Gewissen vertreten werden kann. Wir appellieren deshalb an alle Beteiligten, Kopf und Herz, Helferwillen und Verstand walten zu lassen. Tut man das, kann der vorliegende Revisionsent- wurf des Bundesrates weder als der Weisheit letzter Schluss freudig begrüsst, noch als asylfeindliche Novelle diffamiert werden.
Die vorgesehene subsidiäre Bundeskompetenz zur gleich- mässigeren Verteilung der Asylbewerber auf die Kantone ist leider aufgrund der gemachten Erfahrungen notwendig. Unumgänglich erscheint uns auch die Ermächtigung an den Bundesrat, bei aussergewöhnlichem Zustrom von Asyl- Gesuchstellern vorübergehend zusätzliches Personal einzu- stellen. Die fristgerechte und sorgfältige Prüfung der einzel- nen Asylgesuche muss zentrales Anliegen bleiben. Nur in einem Fall sind wir bereit, von diesem Grundsatz abzuwei- chen, nämlich bei den alten Asylgesuchen, wo wir aus Gewissensgründen menschliche Ueberlegungen den Ver- fahrensgrundsätzen voranstellen. Nach sorgfältiger Interes- senabwägung sind wir zur Ueberzeugung gekommen, dass eine sogenannte Globallösung kaum zu umgehen bzw. das kleinere Uebel ist. Hingegen können wir uns aus rechtlichen und praktischen Ueberlegungen mit einer starken Kantonali- sierung des Verfahrens nicht befreunden. Erfolgverspre- chend ist allein eine Konzentration der Kräfte beim Bund. Die vorgeschlagene Ausschaffungshaft bekämpfen wir nicht grundsätzlich, betrachten jedoch eine Dauer von dreissig Tagen als unverhältnismässig. Gerade in einem Rechtsstaat muss der Vollzug rechtskräftiger Wegweisungsentscheide sichergestellt werden.
Aus diesem Grunde halten wir das sogenannte Kirchenasyl für äusserst fragwürdig. Es ist nicht Sache der Kirche, Entscheide staatlicher Behörden zu unterlaufen, sofern diese auf rechtlich einwandfreie Weise zustande gekommen sind. Ich sage das gerade als EVP-Vertreter bewusst deut- lich.
Abschliessend ein Wort zum möglichen Referendum: Wir fürchten es nicht. Das Volk soll Gelegenheit zur Stellung- nahme erhalten. An uns Parlamentariern ist es, das Ergebnis unserer Beratungen zu erläutern und öffentlich dafür einzu- . treten, auch wenn es nicht unbedingt populär ist.
M. Longet: Je crois qu'il y a peu de questions sur lesquelles on ait assisté à un pareil affolement sous la coupole. Il y a peu de lois pour lesquelles on ait opéré des révisions aussi precipitées. Dès lors, nous pensons que les chances de trouver des solutions équilibrées, réfléchies sont minces. J'en veux pour preuve l'article 16 - déjà cité - qui est une véritable perversion du fédéralisme, où l'on parle de canto- nalisation alors qu'en réalité c'est la Confédération qui prend toutes les décisions, sans même voir le requérant, et laisse ensuite au canton le soin de faire le «sale travail» de l'expulsion. Ce n'est qu'un exemple, je pourrais en donner d'autres.
Pour le groupe socialiste, la clé du problème réside dans la solution globale. Nous n'arrivons pas à comprendre l'obsti- nation du Conseil fédéral à vouloir traiter les anciens dos- siers en priorité. Il y a, d'une part, une perte de temps précieux à rendre des décisions dont le 80 pour cent sont moralement et politiquement inexécutables. D'autre part, on impose aux fonctionnaires des conditions de travail à la chaîne qui rendent les décisions discutables. Sur le fond, nous remarquons qu'il s'agit de requérants qui sont en
Suisse depuis trois, quatre, cinq voire six ans. Ils ont trouvé dans ce pays des amis, un travail, ils ont fondé une famille, ont des enfants à l'école. Nous avions le devoir de traiter leurs cas rapidement. Nous ne l'avons pas fait et maintenant ce n'est pas à eux de payer les conséquences de notre incurie administrative. Nous demandons donc - nous sommes tout à fait formel sur ce point - des permis humani- taires pour tous ceux qui sont arrivés avant le 1er janvier 1984. En aucun cas ces permis ne devraient être imputés sur le contingent des travailleurs étrangers des cantons. Mme- Friedli défendra ce point de vue dans le débat de détail.
Un autre avantage de la solution globale serait de donner enfin les moyens de traiter rapidement, dignement, efficace- ment et humainement les nouvelles demandes. Il est tout à fait aberrant et contre-productif de laisser traîner les nou- veaux cas. Il faut séparer le traitement des anciens cas des nouveaux, les anciens doivent être globalement admis et, pour les nouveaux cas, il faut se donner les moyens de les traiter rapidement. Je crois d'ailleurs qu'en Suisse il y a un consensus sur le fait que l'on doit faire une distinction entre les nouveaux et les anciens cas au niveau des prises de décisions. Il y a certainement aussi un censensus sur la défense de la substance même du droit d'asile au sens même de la loi. Nous observons, comme l'a dit Mme Pitte- loud, aujourd'hui déjà que cette substance de la loi est appliquée de manière de plus en plus restrictive et bureau- cratique. Il ne faut évidemment pas, pour les nouveau demandeurs d'asile, détourner la politique d'immigration par le droit d'asile, et c'est dans les conditions suivantes que le consensus pourra être retrouvé: acceptation de la solu- tion globale, traitement rapide, efficace, humain et digne des nouveaux cas et défense intransigeante du droit d'asile dans sa substance.
En conclusion, j'aimerais dire que le peuple suisse peut se prononcer contre l'ONU, mais il ne peut pas refuser de se situer sur cette planète. La présence des requérants d'asile a en tout cas le mérite de nous rappeler que nous sommes dans ce monde et que si nous ne voulons pas le savoir politiquement, nous en faisons partie intégralement dans les faits et nous ne pouvons donc pas évacuer le problème de notre rapport avec le tiers monde, d'où notre exigence de renforcer l'action à la source des problèmes. Personne ne quitte son pays de plein gré et, dans l'histoire suisse, il y a des générations d'expériences dont nous pourrions nous référer; pendant des siècles de nombreux Suisses ont dû quitter leur patrie. La Suisse doit être plus active au niveau de la défense des Droits de l'homme. Elle doit se battre pour un développement moins inégal dans le monde et notre parti n'admettra pas que ceux qui ont combattu l'entrée de la Suisse à l'ONU interprètent ce vote dans le sens d'un repli sur soi, car ils ont toujours proclamé qu'ils insisteraient sur la vocation humanitaire de notre pays.
Wyss: Die Revision des Asylgesetzes ist eine Notwendigkeit. Klar festzuhalten ist deshalb auch, dass unsere Asylpolitik darauf auszurichten ist, den wirklich Verfolgten und unmit- telbar Bedrohten Asyl zu gewähren. Deshalb ist es unerläss- lich, eine strenge Handhabung des Asylrechtes durchzuset- zen und die Aufnahmekapazität der Schweiz den wirklich Verfolgten und unmittelbar Bedrohten auch in Zukunft vor- zubehalten.
Damit ist klar festgehalten, dass die sogenannten unechten Flüchtlinge, also Menschen, die ohne irgendeinen echten Grund zu uns kommen und hier einfach eine bessere Lebenssituation suchen, nicht aufgenommen werden dür- fen. Oft ist eine einmalige Befragung durch eine kantonale Behörde absolut ausreichend. Die kantonalen Behörden haben Kollektivunterkünfte zu schaffen, die zu weitgehen- den Geldunterstützungen müssen eingeschränkt werden, und das zeitlich begrenzte Verbot der Erwerbstätigkeit ist zu koordinieren.
Von Basel-Stadt aus beobachtet man die Asyldebatte sehr kritisch. Herr Wick hat Ihnen schon einige Zahlen gesagt. Ich möchte noch einiges hinzufügen:
N
17 mars 1986
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Loi sur l'asile. Révision
Vom momentanen Pendenzenberg sind es 3058 Asylgesu- che, respektive 15 Prozent, die aus Basel-Stadt stammen. Behördliche Schätzungen ergeben, dass etwa 80 Prozent der Gesuchsteller nachgewiesenermassen keine echten Flüchtlinge sind. Basel-Stadt hat zudem einen Ausländerbe- stand von 21 Prozent, im November 1985 lag er 6,1 Prozent über dem Landesmittel. Zu den 40 000 Ausländern, die in Basel-Stadt leben, kommen noch die 17 000 deutschen und französischen Grenzgänger, dies bei einer Gesamtbevölke rung von 197 000. Basel-Stadt hat wegen der vielen unbe- schäftigten Ausländer und Asylanten die höchste Arbeitslo- senziffer der Schweiz, im Moment 2,6 Prozent. Heute, 1986, wohnen total 5238 türkische Staatsangehörige, inklusive Asylbewerber, bei uns (was in einigen Quartieren grosse sozialpolitische Spannungen hervorruft), ebenso rund 300 Tamilen.
Es kann deshalb nicht deutlich genug unterstrichen werden, dass das Asylantenproblem in Basel-Stadt zu einer eigentli- chen politischen Herausforderung geworden ist. Seit dem 30. November 1985 wurden zwar 251 abgewiesene Asylbe- werber aus unserem Kanton ausgeschafft. Diese Ausschaf- fungen waren nur möglich, weil in Bern schneller gearbeitet wurde, eine Forderung, die sich nach wie vor imperativ stellt. Es ist zudem zu begrüssen, dass die Anstrengungen, eine bessere Verteilung der Asylbewerber auf die Kantone anzustreben, Erfolg haben werden. Basel-Stadt kann nach dem momentanen Stand 770 Asylbewerber auf andere Kan- tone verteilen, worüber wir dankbar sind.
Eine Globallösung lehne ich trotzdem ab, weil diese für Basel-Stadt - grosser Ausländeranteil und grosse Zuzugs- möglichkeiten - keine Lösung der anstehenden Probleme bringen würde, im Gegenteil. Ich hoffe, dass wir mit der anstehenden Revision, die ich in den wesentlichen Teilen unterstütze, raschmöglichst die angestrebten Ziele errei- chen werden, so die Reduktion der Befragungen in klaren Fällen, die Einführung der Ausschaffungshaft sowie die Ein- führung der Rückkehrhilfe in Form von Beratungen. Ich erwarte aber auch, dass - trotz schärferer Handhabung des Gesetzes, die ich befürworte - die Möglichkeit bestehen wird, in begründeten und konkreten Einzelfällen aus huma- nitären Gründen auf eine Ausschaffung zu verzichten.
Stamm Walter: Bald an jeder Session beschäftigt sich dieser Rat bis zum Ueberdruss mit dem Dauerthema des Asylpro- blems. Die eidgenössischen Räte haben erstens das Asylge- setz revidiert. Zweitens wurde das Personal für die Behand- lung der Gesuche massiv aufgestockt und drittens haben wir einen Flüchtlingsdelegierten eingesetzt. Und jetzt sind wir bereits wieder von seiten des Bundesrates eingeladen, die Asylgesetzgebung in wesentlichen Bereichen zu ändern. Man darf sich füglich fragen: Hat denn diese ganze parla- mentarische Betriebsamkeit angesichts der Ergebnisse überhaupt noch einen Sinn? Denn tatsächlich Entscheiden- des hat sich in der Asylfrage bis heute nicht ereignet. Die Zahl von gegen 24 000 Asylanten nimmt weiter zu. Die Schweiz hat im europäischen Raum prozentual die mit Abstand höchste Zahl von Asylanten, dennoch werden Gesuche während Jahren nicht behandelt. Unser Land steht mitten in einer schweren Vollzugskrise.
Die von der Kommission vorgesehene Globallösung ist eine eigentliche Bankrotterklärung und kann daher nicht akzep- tiert werden. Damit würde neues Unrecht geschaffen; des- halb haben die Kantone bereits diese Möglichkeit abgelehnt. Gerade die offensichtliche Unfähigkeit unserer Exekutivor- gane, mit einem drängenden innenpolitischen Problem fer- tig zu werden, hat in weiten Kreisen unserer Bevölkerung zu einem tiefen Unbehagen geführt.
Selbstverständlich soll die Schweiz, ihren humanitären Tra- ditionen folgend, an Leib und Leben bedrohten Menschen, echten Asylanten also, Aufnahme bieten - wenn es auch nur auf Zeit ist. Die überwältigende Mehrheit der Gesuchsteller sind aber Wirtschaftsflüchtlinge. Wir müssen ihnen klarma- chen, dass sie hier nicht bleiben können. Die Schweiz kann nicht wie in den vergangenen Jahrzehnten Einwanderungs- land für Hunderttausende von Menschen sein, die aus - von
ihnen aus verständlichen - wirtschaftlichen Gründen gerne bei uns leben möchten. Wir produzieren aus eigenem Boden noch rund 55 Prozent der Nahrungsmittelkalorien. Die Schweiz hat pro Einwohner nach Japan und Holland die kleinste Kulturlandfläche aller vergleichbaren Länder. Wir wissen, alle ökologischen Probleme sind eng verbunden mit der Nutzung der Räume. Deshalb ist es heute unumgänglich notwendig, die Attraktivität unseres Landes als Einreiseland zu senken. Bei abgelehnten Gesuchen ist sicherzustellen, dass der Bewerber das Land verlässt. In diesem Sinne soll- ten wir dem Bundesrat und der Verwaltung des EJPD das gewünschte Instrumentarium in die Hand geben. Ich emp- fehle Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und allen Anträgen des Bundesrates zuzustimmen. Allerdings ist es nur mit neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht getan. Mehr als neue Paragraphen wünschen wir von unserm Bundesrat den sittlichen Mut, Recht anzuwenden und für unser Land das Notwendige zu tun.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr La séance est levée à 19 h 30
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Asylgesetz. Revision Loi sur l'asile. Révision
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In
Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.072
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1986 - 14:30
Date
Data
Seite
257-276
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Pagina
Ref. No
20 014 168
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