Parliamentary questions on highway tax retaliation and Obwalden tax oversight

20014165Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)17.03.1986Other

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

In question time, two members asked the Federal Council about retaliation fees imposed abroad on Swiss transport companies and about serious deficiencies in the Obwalden tax administration. On the first topic, the Federal Council denied any constitutional basis for reimbursing foreign retaliation fees, referring to the rejection of a parliamentary motion and to the limited reimbursement already available for Swiss highway tax paid in connection with foreign trips. On the second topic, it described long-standing supervisory findings by the Federal Tax Administration and the resulting federal measures: suspension of Obwalden direct federal tax assessments and withholding of authorization to open further assessments until federal approval.

Omnilex-Regeste

Federal supervisory powers over direct federal tax administration; absence of constitutional basis for reimbursing foreign retaliation fees. The Federal Council may refuse reimbursement where no constitutional foundation exists and where Parliament has declined a corresponding motion. Under the supervisory framework for direct federal taxation, persistent administrative deficiencies may justify federal intervention, including suspension of ongoing assessments and refusal of authorization to open further assessments until compliance is restored (cf. the Council’s answers in the question hour).

Gesamter Gesetzestext

Fragestunde

247

  1. März 1986 N

Elfte Sitzung - Onzième séance

Montag, 17. März 1986, Nachmittag Lundi 17 mars 1986, après-midi 14.30 h Vorsitz - Présidence: Herr Bundi

Präsident: Ich heisse Sie zur dritten Sessionswoche will- kommen und erkläre die Sitzung als eröffnet.

Am vergangenen Wochenende haben das Schweizervolk und alle Stände die Frage eines UNO-Beitrittes der Schweiz mit 511 548 gegen 1 591 428 Stimmen abgelehnt. Es ist die Pflicht von Bundesrat und Parlament gewesen, 40 Jahre nach der Gründung der UNO und nach diversen Diskussio- nen von UNO-Berichten im Parlament die Frage eines UNO- Beitrittes der Schweiz vors Volk zu bringen. Das Verdikt ist klar herausgekommen, deutlicher als viele es erwartet haben. Das massive Nein des Schweizervolkes wirft Fragen· nach dem Stellenwert und der Gestaltung unserer künftigen Aussenpolitik auf. Unser Parlament wird nicht darum her- umkommen, eine gründliche Lageanalyse vorzunehmen und sich zu überlegen, in welchem Masse es selbst die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik stärker als bisher bestimmen und damit auch die Verantwortung wahr- nehmen will, diese Aussenpolitik im Innern besser zu begründen und abzustützen. Unser bisheriger Einsatz zugunsten der Friedenssicherung, der Entwicklungspolitik und der humanitären Hilfe wird weitergehen.

In den UNO-Kreisen wird man zur Kenntnis nehmen und Verständnis dafür haben müssen, dass ein Volksreferendum andere Konsequenzen haben kann als ein Beschluss, der nur von einem Parlament gefasst wird.

Wie sich die UNO-Organe mit ihren Zweigniederlassungen in der Schweiz längerfristig uns gegenüber verhalten wer- den, kann heute kaum vorausgesagt werden. Es bleibt zu erwarten, dass unsere guten Dienste nach wie vor gefragt sind. Ferner ist zu hoffen, dass der von den Gegnern eines UNO-Beitrittes mehrfach geäusserte Wunsch, die Schweiz könne und solle auch als Staat ausserhalb der UNO neue und kraftvolle Akzente in der Alltagswirklichkeit setzen, seine volle Bedeutung haben möge.

Fragestunde - Heure des questions

Frage 25: Neuenschwander. Schwerverkehrsabgabe. Retorsionsge- bühren im Ausland Redevance sur les poids lourds. Taxes de rétorsion préle- vées à l'etranger

Im Vorfeld der Abstimmung zur Schwerverkehrsabgabe hat der Bundesrat permanent versichert, dass keine Vergeltung zu erwarten sei.

Laut einer Umfrage des Nutzfahrzeugverbandes «ASTAG» haben die Schweizer Transportunternehmen im vergange- nen Jahr 1985 im Ausland aber über 10 Millionen Franken an Retorsionsgebühren entrichtet.

Wann und wie werden die von 13 Ländern erhobenen Retor- sionsgebühren an die betroffenen Transportunternehmen zurückerstattet?

Bundesrat Stich: Für die Rückerstattung ausländischer Retorsionsgebühren besteht keine verfassungsmässige Grundlage. Am 6. März 1986 hat es der Ständerat zudem abgelehnt, die Motion des Nationalrates, welche auf eine

Rückerstattung der Abgaben abzielte, auch nur als Postulat zu überweisen. Hingegen haben die Schweizer Transpor- teure, gestützt auf Artikel 15 der in Kraft stehenden Verord- nung über die Schwerverkehrsabgabe, Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung der in der Schweiz bezahlten Schwerverkehrsabgabe bei Fahrten im Ausland.

Neuenschwander: Mit dieser Antwort erteilt der Bundesrat dem schweizerischen Transportgewerbe eine Absage. Ich möchte nochmals betonen: Noch im Vorfeld der Abstim- mung zur Schwerverkehrsabgabe versicherte der Bundesrat permanent, dass keine Vergeltung zu erwarten sei.

Meine Zusatzfrage, Herr Bundesrat Stich: Was gedenkt der Gesamtbundesrat in eigener Sache zu unternehmen, damit die Retorsionsgebühren im Ausland abgeschafft oder zurückbezahlt werden?

Bundesrat Stich: Das haben wir bis jetzt getan und werden es auch in Zukunft tun. Es gibt verschiedene Länder, die keine Abgaben erheben, es gibt einige Länder, die spiegel- bildliche Massnahmen getroffen haben, und es sind nur deren zwei, die bis heute eigentliche Retorsionsmassnah- men in die Wege geleitet haben.

Frage 26: Müller-Aargau. Obwaldner Steuerverwaltung. Gravierende Nachlässigkeiten

Müller-Argovie. Services fiscaux d'Obwald. Graves négli- gences

An einer Pressekonferenz wurde die Oeffentlichkeit andeu- tungsweise über gravierende Nachlässigkeiten in der Obwaldner Steuerverwaltung orientiert. Was liegt nun kon- kret vor und was hat die Eidgenössische Steuerverwaltung vorkehren können?

Bundesrat Stich: Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit auf dem Gebiet der direkten Bundessteuer (Artikel 93 des Bun- desbeschlusses über die direkte Bundessteuer) hat die Eid- genössische Steuerverwaltung seit 1980 gravierende Män- gel bei Veranlagungen bestimmter Steuerpflichtiger im Kan- ton Obwalden festgestellt. So sind zum Beispiel zu erwäh- nen: Missachtung gesetzlicher Bestimmungen, Einräumung ungesetzlicher Steuervorteile, Verzicht auf die Einleitung von Hinterziehungsverfahren, Erteilen falscher Auskünfte, Verzicht auf das Erfordernis zum Einreichen von Steuerer- klärungen, Nichtvornahme von Veranlagungen. Nach erfolg- losen Interventionen bei der Kantonalen Steuerverwaltung hat die Eidgenössische Steuerverwaltung zuhanden der Kantonalen Finanzdirektion erstmals am 19. Dezember 1982 einen ausführlichen Bericht verfasst, in welchem die mate- riellen Beanstandungen festgehalten wurden. Trotz den Beanstandungen, die auch von zwei aussenstehenden Experten untersucht und im wesentlichen bestätigt worden sind, und den Ermahnungen des kantonalen Finanzdirek- tors an die Adresse des Steuerverwalters sowie weiterer Interventionen der Eidgenössischen Steuerverwaltung trat keine Besserung der Verhältnisse ein. Als die kantonale Steuerverwaltung, gestützt auf Artikel 94 Absatz 3 des Bun- desbeschlusses über die direkte Bundessteuer, die Ermäch- tigung zur Eröffnung der Veranlagung der direkten Bundes- steuer 1985/86 anbegehrte, wurde ihr diese deshalb von der Eidgenössischen Steuerverwaltung verweigert. Auf Antrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung hat das Eidgenössi- sche Finanzdepartement gemäss Artikel 94 Absatz 2 am 4. Februar 1986 gegen die Verwaltung für die direkte Bun- dessteuer des Kantons Obwalden aufsichtsrechtliche Mass- nahmen angeordnet.

Diese bestehen einerseits in der Anordnung der generellen Rückstellung aller von der kantonalen Verwaltung für die direkte Bundessteuer des Kantons Obwalden vorgenomme- nen Veranlagungen für die direkte Bundessteuer 1985/86. Andererseits wurde die Rückstellung aller noch nicht eröff- neten Veranlagungen früherer Steuerperioden verfügt, bis die Eidgenössische Steuerverwaltung ihr Einverständnis zur Eröffnung der definitiven Veranlagung erteilt. Mangelhafte

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Jahr

1986

Année

Anno

Band

I

Volume

Volume

Session

Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.03.1986 - 14:30

Date

Data

Seite

247-247

Page

Pagina

Ref. No

20 014 165

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Schlagwörter

tax administrationsupervisionretaliation feeshighway taxfederal interventionparliamentary question

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether foreign retaliation fees paid by Swiss transport companies should be reimbursed by the Confederation.

Extrahierter Entscheid

The Federal Council said there is no constitutional basis for reimbursing foreign retaliation fees.

Extrahierte Begründung

The Council pointed to the rejection by the Council of States of a National Council motion seeking reimbursement and noted that only partial reimbursement of Swiss highway tax for foreign trips is provided under the applicable ordinance.

Kernrechtsfrage

What action the Federal Council intends to take regarding retaliation fees abroad.

Extrahierter Entscheid

The Federal Council stated that it has already acted and will continue to do so, while noting that only two countries have introduced genuine retaliation measures.

Extrahierte Begründung

It distinguished between countries with no charges, mirror measures, and actual retaliation measures, and indicated continued diplomatic handling rather than reimbursement.

Kernrechtsfrage

What concrete irregularities existed in the Obwalden tax administration and what federal supervisory measures were taken.

Extrahierter Entscheid

The Federal Council reported serious deficiencies found by the Federal Tax Administration, culminating in supervisory measures by the Federal Department of Finance, including suspension of assessments and withholding authorization to open direct federal tax assessments.

Extrahierte Begründung

Repeated interventions and expert confirmation did not improve the situation, so federal supervisory powers were used to stop defective assessments and require federal approval before reopening them.

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