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Postulat Oehler
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N
5 mars 1986
ein Beschluss ausgesetzt, da namentlich die Kategorien- rechnung noch nicht bereinigt war und verschiedene Fra- gen im Zusammenhang mit dem Verhalten ausländischer Staaten zu unserer Schwerverkehrsabgabe offen waren. Inzwischen hat sich das Problem der Retorsionsmassnah- men weitgehend entschärft. Zudem würde eine Einfuhrbe- schränkung auf 50 | Dieselöl wieder einen schweizerischen Alleingang bedeuten. Die EG und Oesterreich haben diese Menge auf 200 I erhöht und eine noch höhere Limite ist im Gespräch.
Solche Treibstoffmengen erlauben es, die Schweiz zu durchqueren, ohne zu tanken. Die Treibstoffbeschränkung behindert die Abfertigung an der Grenze und ist bei den Zollbeamten und Transporteuren gleichermassen unbeliebt. Die Petition wurde am 23. März 1985 eingereicht, als Dro- hungen mit Retorsionsmassnahmen ihren Höhepunkt erreichten. Heute hat sich die Situation beruhigt. Zudem entspricht die Einfuhrbeschränkung von 50 | Dieseltreibstoff nicht mehr internationalen Usanzen, wie dies die Verfasser der Petition festgehalten haben.
Antrag der Verkehrskommission
Die einstimmige Verkehrskommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr jedoch keine Folge zu geben.
Proposition de la commission des transports et du trafic La commission des transports et du trafic propose à l'unani- mité de prendre acte de la pétition, mais de ne pas lui donner suite.
Zustimmung - Adhésion
84.389
Postulat Oehler Koordinierte Verkehrspolitik. Luftfahrt Politique coordonnée des transports. Navigation aérienne
Wortlaut des Postulates vom 22. März 1984 Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht und Antrag zu stel- len, wie im Rahmen der koordinierten Verkehrspolitik die Infrastruktur-, Sicherheits- und Umweltschutzkosten der nicht strassengebundenen Verkehrsarten des privaten Ver- kehrs aus den Erträgen der fiskalischen Belastung der Treib- stoffe mitfinanziert werden können.
Texte du postulat du 22 mars 1984
Le Conseil fédéral est invité à présenter un rapport dans lequel seront proposés les voies et moyens permettant de co-financer, dans le cadre de la politique coordonnée des transports, les frais d'infrastructure, de sécurité et de protec- tion de l'environnement qu'entraînent les modes de trans- port non routier du trafic privé; ce financement devra être assuré par le produit de la charge fiscale prélevée sur les carburants.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In den bisherigen Diskussionen, selbst in der Botschaft über die Grundlagen einer koordinierten Verkehrspolitik vom 20. Dezember 1984, werden weitgehend nur die Verkehrsträ- ger Schiene und Strasse angesprochen, Luft- und Schiffahrt werden nur ganz nebenbei oder gar nicht in Betracht ge- zogen.
Der zur Diskussion stehende Vorschlag für die Fassung des Art. 37 BV sieht vor, dass der Bund für den privaten Verkehr «den Reinertrag eines Zuschlages auf dem Treibstoffzoll
oder auf einer entsprechenden Verbrauchssteuer» einzuset- zen habe.
Bisher hatten und haben die nicht strassengebundenen Verkehrsträger zu Lande, zu Wasser und in der Luft neben dem Grundzoll den Nationalstrassenzuschlag zu entrichten, was in den betroffenen Kreisen nie verstanden wurde, weil zwischen dem Treibstoffverbrauch dieser Verkehrsträger und dem Nationalstrassenbau kein sachlicher Zusammen- hang besteht. Dazu kommt, dass gewissen ähnlich gelager- ten Verkehrsträgern bzw. Treibstoffverbrauchern (z.B. Bin- nenschiffahrt, Baumaschinen etc.) der Nationalstrassenzu- schlag zurückerstattet wird, somit stossende Rechtsun- gleichheiten geschaffen werden.
Aus sachlichen Gründen und im Interesse der rechtsglei- chen Behandlung aller Verkehrsträger muss darauf Bedacht genommen werden, dass die Erträge aus dem Zuschlag auf dem Treibstoffzoll oder auf einer entsprechenden Ver- brauchssteuer, welche von den nichtstrassengebundenen Verkehrsträgern zu Lande, zu Wasser und in der Luft erbracht werden, für die Finanzierung von Infrastrukturauf- gaben, Sicherheits- und Umweltschutzmassnahmen dieser Verkehrsarten eingesetzt werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Juni 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 juin 1985
Nach Artikel 36ter der Bundesverfassung wird die Hälfte des Reinertrags des Treibstoffzolls und der gesamte Ertrag eines Zollzuschlages «für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr» verwendet. Bei der Beratung dieser neuen Verfassungsbestimmungen wurde ein Antrag, die Zweckbindung sei auf die Bedürfnisse der Flughäfen auszu- dehnen, vom Nationalrat am 22. Juni 1982 klar abgelehnt. Auch bei den Verhandlungen des auf dieser Verfassungs- grundlage basierenden Treibstoffzollgesetzes hat der Natio- nalrat an der letzten Frühjahrssession einen Antrag, der zweckgebundene Anteil vom Flugbenzin sei für Umwelt- schutzmassnahmen auf Flugplätzen zu verwenden, wie- derum deutlich verworfen.
Der Bundesrat anerkennt die wertvollen Leistungen der Leichtaviatik für die Militär- und Berufsfliegerei. Der Bund subventioniert deshalb auf anderem Weg gezielt die fliegeri- sche Nachwuchsföderung mit Beiträgen an den fliegeri- schen Vorschulunterricht, die Schweizerische Luftverkehrs- schule, die fliegerische Weiterbildung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt und die Militärpilotenausbildung. Er unter- stützte bis anhin auch den Ausbau von Leichtflugzentren, und er kann diese Unterstützung bis Ende 1990 in Form von Darlehen bis zur Höhe von 20 Prozent der Kosten des Aus- baus weiterhin gewähren.
Bei dieser Sachlage ist der Bundesrat der Auffassung, der vom Postulanten gewünschte Bericht erübrige sich.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Oehler: Ich habe das Postulat am 22. März 1984 eingereicht. Mittlerweile sind in der koordinierten Verkehrspolitik grosse Schritte und Veränderungen vorgenommen worden. Aus dem Postulatstext bzw. aus meinen Vorschlägen ist mehr oder weniger alles berücksichtigt worden. Es fehlt nur die Zusage, dass der Bundesrat finanzpolitisch die Umwelt- schutzforderungen mit Blick auf den Flugverkehr, die Regio- nalflugplätze, die Unterstützung der Vorbereitung der Jung- piloten berücksichtigt und sich diese Angelegenheit mit Blick auf die neuen Veränderungen nochmals zu Gemüte führt. Auch hiefür sollen die entsprechenden Mittel nach Möglichkeit bereitgestellt werden.
Ich bitte Herrn Bundesrat Schlumpf angesichts der Verände- rungen, seine Stellungnahme abzugeben. In diesem Sinne ist dann keine Abstimmung mehr nötig, zumal das meiste mittlerweilen erfüllt ist.
Postulat Oehler
Bundesrat Schlumpf: Aus den Gründen, die Ihnen aus der schriftlichen Antwort bekannt sind, können wir das Postulat nicht annehmen. Aber es ist festzustellen - Herr Oehler hat das zu Recht auch gesagt -, dass sehr viel von dem, was er postuliert, zwar nicht aus zweckgebundenen Mitteln, aber über den allgemeinen Bundeshaushalt bereits gemacht wird und auch weiterhin gemacht werden soll. Wir subventionie- ren insbesondere im Bereich der fliegerischen Ausbildung die Nachwuchsförderung, dann die Schweizerische Luftver- kehrsschule, die Militärpilotenausbildung usw. und natür- lich auch das Flugplatzwesen ganz generell. Da leisten wir viel über den Bundeshaushalt, und wir werden diesen Anlie- gen, die Herr Oehler vertritt, auch in Zukunft alle Beachtung schenken.
Präsident: Herr Oehler ist mit dieser Erklärung des Bundes- rates einverstanden und damit auch mit der Ablehnung des Postulates. - Sie haben so beschlossen.
Abgeschrieben - Classé
Schluss der Sitzung um 19.10 Uhr La séance est levée à 19 h 10
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Postulat Oehler Koordinierte Verkehrspolitik. Luftfahrt Postulat Oehler Politique coordonnée des transports. Navigation aérienne
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Jahr
1986
Année
Anno
Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.389
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.03.1986 - 15:00
Date
Data
Seite
102-103
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20 014 148
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