Interpellation on nuclear plant damage and safety risks

20014002Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)20.12.1985Other

Zusammenfassung

Fetz's interpellation concerned reported damage at the nuclear plants Leibstadt and Mühleberg, asking whether similar defects existed elsewhere, when the authorities knew, whether the population was endangered, whether repair costs would affect power prices, and whether the plants should be shut down. The Federal Council replied in writing that the two cases were technically different: Leibstadt involved corrosion in condenser tubes without public danger, while Mühleberg involved weld cracks in reactor piping but remained controllable through repairs, inspections, leak monitoring, and redundant safety systems. The Council also said the issue had been known to the supervisor for some time, denied concealment, and rejected the need for immediate shutdown.

Regest

Interpellationsbeantwortung betreffend Kernkraftwerke; Unterscheidung zwischen betrieblichen Mängeln und sicherheitsrelevanten Schäden. Der Bundesrat kann bei unterschiedlichen Schadensbildern die technische und sicherheitsrechtliche Beurteilung getrennt vornehmen: Korrosionsschäden an Kondensatorrohren berühren die nukleare Sicherheit nicht, wenn ein Austritt radioaktiver Stoffe ausgeschlossen ist; Risse an Reaktorumwälzleitungen können zwar die nukleare Sicherheit betreffen, rechtfertigen aber bei nachgewiesenen Festigkeitsreserven, wirksamer Lecküberwachung und redundanten Notkühlsystemen kein sofortiges Abstellen. Massgebend ist die Gesamtbeurteilung des Anlagenzustands auf Grund der Aufsicht, der Prüfungen und der getroffenen Vorsorgemassnahmen.

Gesamter Gesetzestext

  1. Dezember 1985

N

2273

Interpellation Fetz

85.588 Interpellation Fetz Atomkraftwerk-Schäden Dégâts aux centrales nucléaires

Wortlaut der Interpellation vom 1. Oktober 1985

Presseberichten zufolge sind sowohl im AKW Leibstadt als auch im AKW Mühleberg beträchtliche Schäden zu vermel- den, die nicht nur erhebliche Reparaturkosten nach sich ziehen, sondern womöglich auch Umwelt und Bevölkerung gefährden könnten.

Ich frage deshalb den Bundesrat:

  1. Muss neben Leibstadt und Mühleberg noch in anderen AKW mit derart gravierenden Schäden gerechnet werden?

  2. Seit wann wissen Experten und Bundesrat von den genannten Schäden? Waren sie schon vor der Atom-Initia- tive-Abstimmung bekannt, und wurden sie der Oeffentlich- keit vorenthalten?

  3. Muss mit der Gefährdung der Bevölkerung und Umwelt durch solche und zukünftige AKW-Schäden gerechnet werden?

  4. Werden die gigantischen Kostenfolgen auf den Strom- preis überwälzt? Ist der Bundesrat immer noch der Meinung der A-Strom sei billig?

  5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass AKW mit solchen Schäden, wie in Leibstadt und Mühleberg aufgetre- ten, sofort abgestellt werden müssten?

Texte de l'interpellation du 1er octobre 1985

A en croire les journaux, on aurait constaté des dégâts importants aux centrales nucléaires de Leibstadt et de Müh- leberg. Ceux-ci obligeraient à procéder à des réparations fort coûteuses; qui plus est, ils constitueraient une menace pour l'environnement comme pour la population.

Au vu de cette situation je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

  1. Faut-il s'attendre à découvrir, dans d'autres centrales nucléaires, des dégâts aussi graves que ceux qui ont été constatés à Leibstadt et à Mühleberg?

  2. Depuis quand les experts et le Conseil fédéral sont-ils au courant des dégâts en question ? En étaient-ils déjà informés et l'ont-ils caché à la population à l'époque de la votation sur l'initiative populaire «pour un avenir sans nouvelles cen- trales atomiques» ?

  3. Faut-il s'attendre à ce que de tels dégâts aux centrales nucléaires - et d'autres à venir - mettent en danger la population et l'environnement?

  4. Les dépenses astronomiques qui s'ensuivront seront-elles répercutées sur le prix de l'électricité? Le Conseil fédéral maintient-il que l'énergie atomique est bon marché ?

  5. Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que l'on devrait désaffecter immédiatement des centrales nucléaires présen- tant des dégâts de l'importance de ceux qui ont été cons- tatés à Leibstadt et à Mühleberg ?

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1985

Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1985 Bei den in der Interpellation erwähnten Schäden in den KKW Leibstadt und Mühleberg handelt es sich um Ereignisse sehr unterschiedlicher Natur.

Im KKW Leibstadt (KKL) wurden im Oktober 1984 an den Rohren des Hauptkondensators Anzeichen von Korrosion festgestellt. Diese Korrosion ist eine Folge des Kühlturmbe- triebes, was daraus hervorgeht, dass sich die Schäden auf der Kühlwasserseite der Kondensatorrohre befinden.

Weil bei einem Weiterbetrieb längerfristig Rohrleckagen nicht auszuschliessen waren, entschied sich der Betreiber, alle diese aus Messing angefertigten Rohre (total etwa. 40 000) vorsorglich im Jahresstillstand 1985 durch solche aus Titan zu ersetzen.

Auch bei Leckagen wäre die Bevölkerung nicht gefährdet gewesen, weil der Druck auf der Kühlwasserseite (Innen- seite) der Rohre im Betrieb immer höher ist als derjenige im Kondensator, so dass kein Austritt radioaktiver Stoffe nach aussen möglich ist. Es handelt sich somit beim KKL primär um ein betriebliches Problem.

Die im KKW Mühleberg (KKM) beobachteten Schäden an den beiden Hauptumwälzleitungen des Reaktors berühren hingegen die nukleare Sicherheit.

  1. Die Schäden im KKM betreffen sehr feine Risse im Berei- che der Schweissnähte der erwähnten, rostfreien Leitungen, die durch interkristalline Spannungsrisskorrosion (ISRK) verursacht werden. Diese Art von Korrosion von rostfreien Werkstoffen ist nur möglich, wenn mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Eine davon ist, dass das durch die Leitung strömende Wasser Sauerstoff enthält, was im Berei- che des Reaktorsystems nur bei Siedewasserreaktoren, in der Schweiz also nur im KKM und KKL, der Fall ist. Aufgrund einer Forderung der Aufsichtsbehörde (HSK) aus dem Jahre 1977 wurde bei Leibstadt aber ein korrosionsbeständigerer Werkstoff benützt, so dass ähnliche Schäden wie in Mühle- berg nicht zu erwarten sind.

  2. Das mögliche Auftreten von ISRK bei Siedewasserreakto- ren ist der HSK schon seit den siebziger Jahren aufgrund von Meldungen aus dem Ausland bekannt. Demzufolge wur- den im KKM regelmässig ergänzende Wiederholungsprü- fungen der Schweissnähte der Umwälzleitungen durchge- führt. Ueber diese Prüfungen und ihre Ergebnisse wurde seit 1981 in den Geschäftsberichten des Bundesrates unter dem Thema «Aufsicht über die Kernanlagen» regelmässig berichtet:

Erst im Verlaufe eines erweiterten Prüfungsprogrammes, das während des Sommerstillstandes 1985 durchgeführt wurde, traten an einer Anzahl Schweissnähte nicht nur kleinere, sondern auch grössere Rissanzeigen zu Tage. Dies war aufgrund der Ergebnisse der in den vorangegangenen Jahren durchgeführten Prüfungen nicht erwartet worden. 3. Die am meisten betroffenen Schweissnahtbereiche des KKM wurden durch Ueberschweissen verstärkt. Diese Repa- raturmethode wird in den USA in ähnlichen Fällen verbreitet angewendet, und es stehen dort etwa 15 Anlagen mit sol- chen Reparaturen seit ein bis zwei Jahren im Betrieb. Die Berechnungen haben gezeigt, dass die reparierten Schweissnähte ausreichende Festigkeitsreserven aufwei- sen. Dies gilt auch unter Berücksichtigung eines Risswachs- tums während des nächsten Betriebsjahres ebenfalls für die anderen, nicht reparierten Schweissnahtbereiche mit Riss- anzeigen. Würde während des Betriebes ein unerwartet grosses Risswachstum auftreten, so zeigt die Erfahrung, dass infolge der Zähigkeit des Werkstoffes kein plötzlicher Rohrbruch zu erwarten ist, sondern zuerst ein lokaler Durch- riss mit Leckage. Zu ihrer rechtzeitigen Entdeckung verfügt das KKM über ein empfindliches Lecküberwachungssystem. Sollte aber trotzdem ein Rohrbruch eintreten, so sind die mehrfach vorhandenen Kernnotkühlsysteme in der Lage, die Folgen eines solchen, bereits bei der Projektierung berücksichtigten Störfalles zu beherrschen. Die Bevölke- rung ist also nicht gefährdet.

Als zusätzliche Vorsichtsmassnahme hat die HSK ergän- zende Prüfungen der betroffenen Schweissnähte am Anfang des nächsten Jahres verlangt.

Weil im Konzept der nuklearen Sicherheit dem einwand- freien Zustand der Reaktorkomponenten eine sehr hohe Bedeutung beigemessen wird, beurteilt der Bundesrat die erwähnten Reparaturen nur als temporäre Massnahme. Er hat daher im Zusammenhang mit der kürzlich verfügten Verlängerung der Betriebsbewilligung verlangt, dass die heutigen Reaktorumwälzleitungen mit dem Brennelement- wechsel 1986 ausgewechselt und durch Leitungen mit einem korrosionsbeständigeren Werkstoff ersetzt werden.

Votations finales

2274

N 20 décembre 1985

  1. Zu erwartende Sachaufwendungen, beispielsweise für Reparaturen, werden bei Kernkraftwerkgesellschaften, wie bei andern industriellen Unternehmungen, mit Rückstellun- gen abgedeckt. Solche Kosten schlagen sich vollumfänglich in den Elektrizitätstarifen nieder. Die Ermittlung der voraus- sichtlichen Reparaturkosten in den Werken Mühleberg und Leibstadt ist nicht Aufgabe der Bundesbehörden. Immerhin ist aufgrund erster Schätzungen der Elektrizitätswerke und entsprechender ausländischer Erfahrungen zu vermuten, dass nicht von «gigantischen Kostenfolgen» gesprochen werden muss. Die fraglichen Reparaturkosten sind auch in Beziehung zu setzen zu den beträchtlichen, gesamten Stromgestehungskosten und zum bedeutenden Beitrag der beiden Kraftwerke zur schweizerischen Stromversorgung. Es besteht aus diesen Gründen zum heutigen Zeitpunkt kein Anlass, die Erweiterung der schweizerischen Stromerzeu- gungsmöglichkeiten mittels Kernenergie aus wirtschaftli- cher Sicht neu zu beurteilen.

  2. Im Falle des KKL bestand zu keiner Zeit ein Grund, ein sofortiges Abstellen in Betracht zu ziehen. Beim Auswech- seln der Kondensatorrohre handelt es sich um eine vorsorg- liche, vom Betreiber getroffene Massnahme primär betriebli- cher Natur.

Beim KKM ist der Zustand der Reaktorumwälzleitungen aufgrund der umfangreichen, in den Jahren 1984 und 1985 durchgeführten Prüfungen gut bekannt. Die von der ISRK am meisten betroffenen Schweissnahtbereiche wurden ver- stärkt; das Rohrsystem weist, auch unter Berücksichtigung eines weiteren Risswachstums während des nächsten Betriebsjahres, im Bereiche der nicht reparierten Schweiss- nähte ausreichende Festigkeitsreserven auf. Die zur recht- zeitigen Feststellung von Leckagen bzw. zur Beherrschung von Rohrbrüchen notwendigen Systeme sind vorhanden. Die Situation erlaubt somit einen zeitlich beschränkten Betrieb und verlangt kein sofortiges Abstellen zum Schutze der Bevölkerung.

Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.

Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen

38 Stimmen

81 Stimmen

Präsident: Herr Herczog möchte einen Rückkommensan- trag stellen.

Herczog: Ich stelle einen Rückkommensantrag und bean- trage nochmalige Abstimmung über Diskussion betreffend meine Interpellation Asylpolitik. Sie haben vorher zum sel- ben Thema bei Herrn Hofmann und Herrn Fischer ja gestimmt. Ich akzeptiere nicht, dass hier am Freitag so «Husch, Husch» darüber abgestimmt wird, was Sie zu den einzelnen Personen oder zu den einzelnen Interpellationen meinen. Hier wird darüber abgestimmt, ob Diskussion ver- langt wird oder nicht. Es geht nicht an, dass die bürgerliche Mehrheit in arroganter Art und Weise demonstriert, welche Macht sie hier hat. Ich beantrage Ihnen, genauso die Diskus- sion bei meiner Interpellation durchzuführen wie bei den Vorstossen von Herrn Hofmann und Herrn Fischer.

Präsident: Wir stimmen über den Rückkommensantrag von Herrn Herczog ab.

Abstimmung - Vote

Für den Rückkommensantrag Herczog Dagegen

Mehrheit Minderheit

Präsident: Nun haben wir noch einmal über die Interpella- tion Herczog zu befinden.

Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen

86 Stimmen 17 Stimmen

84.036 Kulturinitiative Initiative populaire «en faveur de la culture»

Siehe Seite 1896 hiervor - Voir page 1896 ci-devant

Beschluss des Ständerates vom 20. Dezember 1985 Décision du Conseil des Etats du 20 décembre 1985

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen

137 Stimmen 20 Stimmen

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

85.055 Delegierter für das Flüchtlingswesen Délégué pour les problèmes des réfugiés

Siehe Seite 2140 hiervor - Voir page 2140 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 18. Dezember 1985 Décision du Conseil des Etats du 18 décembre 1985

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Beschlussentwurfes

145 Stimmen

(Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

85.016 Auslandschweizer. Militärdienst Suisses domiciliés à l'étranger. Service militaire

Siehe Seite 2213 hiervor - Voir page 2213 ci-devant

Beschluss des Ständerates vom 20. Dezember 1985 Décision du Conseil des Etats du 20 décembre 1985

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen

142 Stimmen

(Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

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1985

Année

Anno

Band

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Volume

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Session

Wintersession

Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.588

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.12.1985 - 08:00

Date

Data

Seite

2273-2274

Page

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Ref. No

20 014 002

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