Verwaltungsbehörden 26.09.1985 85.528
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Postulat Cavelty
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auf der Prämienseite unangenehm auswirken könnte. Auch stand damals bereits die Inkraftsetzung des Obligatoriums der zweiten Säule bevor. Man erhoffte sich von diesem Obligatorium eine gewisse Enthärtung der von Ihnen aufge- worfenen Frage.
Nun darf nicht übersehen werden, dass das BVG hier einige Erleichterungen gebracht hat, die nach dieser Richtung verlaufen, wie Sie sie anstreben. Ich darf auf Artikel 25 Absatz 3 der bezüglichen Verordnung 2 verweisen. Dort wird wörtlich ausgeführt: «Für Versicherte, die zum mindesten 50 Prozent invalid sind, aber ausschliesslich eine Invaliden- rente der Unfallversicherung oder der Militärversicherung beziehen, muss die Vorsorgeeinrichtung gleich wie für ihre eigenen Leistungsbezüger:
a. die Altersgutschriften weiterführen;
b. allfällige Freizügigkeitsleistungen überweisen;
c. gegebenenfalls Hinterlassenen-» - das ist nun wichtig - «oder zusätzliche Invalidenleistungen, für die die Unfallver- sicherung oder die Militärversicherung nicht einsteht, er- bringen.»
Damit ist bereits ein erster wesentlicher Schritt in dieser Richtung getan.
Nun möchten wir aber das Problem, das Sie hier im Rahmen der Militärversicherung aufwerfen, nicht isoliert lösen. Wie Sie bereits erwähnt haben, steht das Gesetz über die Militär- versicherung zurzeit in Revision. Die Arbeiten sind schon ziemlich weit fortgeschritten. Zurzeit ist bereits eine Exper- tenkommission an der Arbeit, so dass in absehbarer Zeit der Bundesrat einen ersten Entwurf wird überprüfen und in die Vernehmlassung schicken können. In diesem Rahmen wol- len wir auch diese Frage prüfen. Wir möchten jetzt dieser Frage wegen nicht isoliert eine Revision des Militärversiche- rungsgesetzes vornehmen.
Darum bitte ich Sie, dass Sie diese Motion in Form eines Postulates an den Bundesrat überweisen.
Frau Bührer: Ich bin dankbar für die Antwort des Herrn Bundesrats. Ich bin mit der Umwandlung einverstanden und verbinde damit die Hoffnung, dass das Anliegen in absehba- rer Zeit behandelt und nicht auf die lange Bank geschoben wird.
Präsident: Wird gegen die Überweisung als Postulat ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
85.528 Postulat Cavelty Gewässerüberdüngung. Bekämpfung Lutte contre la surcharge des eaux en phosphates
Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1985
Der Bundesrat wird eingeladen, von einem unter verschie- denen Gesichtspunkten umstrittenen absoluten Phosphat- verbot für Waschmittel abzusehen und statt dessen ein wirksames Programm zur integralen Bekämpfung der Gewässerüberdüngung aufzustellen. Wegleitend dafür sol- len insbesondere sein:
die Ergebnisse neuester wissenschaftlicher Untersuchun- gen und Erfahrungen im In- und Ausland;
die Auswirkungen der zu ergreifenden Massnahmen und allfällige Folgen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft;
die Durchsetzbarkeit allfälliger Massnahmen innert kürze- ster Frist, damit die angestrebten Verbesserungen rasch eintreten.
Texte du postulat du 21 juin 1985
Le Conseil fédéral est prié de renoncer à instaurer une interdiction absolue des phosphates dans les lessives, inter- diction controversée à divers égards. Il devrait élaborer à la place un programme permettant de lutter efficacement contre toutes les causes de l'eutrophisation des eaux. Pour l'établissement d'un tel programme, il faudra notamment tenir compte des facteurs suivants:
résultats d'études et d'expériences scientifiques récentes, faites en Suisse et à l'étranger,
conséquences probables des mesures envisagées et effets qu'elles pourraient avoir sur l'homme, la nature et l'économie,
la possibilité d'appliquer les mesures prévues dans les plus brefs délais afin que l'assainissement souhaité puisse être rapidement obtenu.
Cavelty: Als das vorliegende Postulat am 21. Juni 1985 eingereicht wurde, war das Phosphatverbot noch nicht erlassen. Es hatte eine Vernehmlassung stattgefunden, die eine recht grosse Gegnerschaft aufgezeigt hatte, und zwar nicht nur aus Kreisen der Wirtschaft, sondern auch aus Teilen der Wissenschaft, der Landwirtschaft und zum Teil auch des Umweltschutzes, wie zum Beispiel mehrere kanto- naler Gewässerschutzämter. Unseres Erachtens hätte es in dieser Situation für den Bundesrat ein dringendes Bedürfnis sein können - man beachte die höfliche Formulierung! - , vor der Entscheidung auch noch das Parlament anzuhören. In diesem Sinne war das Postulat als echter Entscheidungs- beitrag gedacht. Leider kam es dann anders, indem der Bundesrat am 3. Juli 1985 das Phosphatverbot erliess. Die Reaktionen auf dieses Verbot waren entsprechend kontro- vers. Überrascht hat die Geschwindigkeit, mit welcher das Phosphatverbot erlassen und in Kraft gesetzt wurde sowie vor allem die beschränkte Zulassung von NTA als Ersatz- stoff.
Bekanntlich bewirken Phosphate in den Waschmitteln auf natürlichem Wege eine Enthärtung des Wassers und eine Aufweichung des Schmutzes. Wenn man die Phosphate entzieht, müssen andere Stoffe - eben das berühmte NTA - zur Enthärtung des Waschwassers beigemengt werden. Das NTA ist ein Produkt der organischen Chemie und damit im Gegensatz zum Phosphat eine naturfremde Verbindung. Phosphate sind an sich nicht schädlich und auch nicht giftig. Sie sind gute Düngemittel für unsere Seen, allerdings zu gut, indem sie den Algenwuchs dort zu stark fördern. Der Ersatzstoff NTA hingegen düngt zwar nicht, steht aber min- destens in grosser Konzentration im Verdacht, gesundheits- gefährdend, eventuell gar krebserregend zu sein. So wird nach unserer Information der Staat New York in den näch- sten Wochen aus diesen Überlegungen ein NTA-Verbot er- lassen.
Nach Schätzungen des Departementes und des Bundesam- tes muss im Rahmen der notwendigen Neuentwicklungen von phosphatfreien Waschmitteln mit Mehrkosten von 15 bis 30 Prozent gerechnet werden. Im Jahre 1984 gaben die Schweizer etwa 170 Millionen Franken für Waschmittel aus. Wenn eine Preissteigerung von 15 bis 30 Prozent eintreten soll, so macht das immerhin zwischen 25 und 50 Millionen Franken mehr aus. Wenn dann noch davon auszugehen sein wird, dass ungefähr 10 Prozent mehr Waschmittel einge- setzt werden müssen, um phosphatfrei zur ungefähr glei- chen Wirkung zu gelangen, so erhöhen sich die Mehrkosten durch das Phosphatverbot auf ungefähr 60 bis 75 Millionen Franken.
Hier erhebt sich die Frage, ob man dieses Geld nicht besser für die Fällung von Waschmittelphosphaten in Kläranlagen verwenden könnte, denn im Gegensatz zu den Phosphaten in der Landwirtschaft, die auf den Wiesen und somit ausser- halb der Klärmöglichkeiten anfallen, fliessen alle Phosphate
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aus den Waschmitteln in die Kläranlagen. Diese könnten notfalls um eine weitere Stufe verschärft bzw. verfeinert werden. Man hätte dadurch sauberere Abwässer und mehr natürliche Phosphate als Dünger für die Landwirtschaft anstelle der herkömmlichen metallhaltigen Kunstdünger. Diese letztgenannte neue Idee wird vor allem von Prof. Arnold Müller-Bachs, Nationalrat und Vertreter des Umwelt- schutzes, in seinem neuen Postulat, das er in dieser Session einreicht, vertreten. Wörtlich schreibt Prof. Müller: «Durch die Reduktion des Phosphatgehaltes wird die Verwertbar- keit des Klärschlammes als Dünger in der Landwirtschaft drastisch vermindert. Dies führt zu neuen Problemen bei der Klärschlammentsorgung und zu vermehrtem Einsatz von schwermetallhaltigem Handelsdünger.» Und weiter schreibt er: «Das Netz der Kläranlagen mit Phosphatelimination aus den Abwässern muss entsprechend den Anforderungen des Gewässerschutzes umgehend ausgebaut werden. Dies ist zwingend notwendig, um die Phosphatbelastung der Seen durch häusliches und kommunales Abwasser wirkungsvoll zu reduzieren.» Und er - der «grüne Müller» - kommt dann zum Schluss, wörtlich: «Vor diesem Hintergrund sollte ein Moratorium für das Inkrafttreten dieses Phosphatverbotes erlassen und die ganze Thematik nochmals umfassend geprüft werden.» Soweit Kollega Müller, Nationalrat.
Ich muss hier zum Schluss kommen. Was soll das vorlie- gende Postulat jetzt, nachdem das Phosphatverbot bereits erlassen ist? Ich bilde mir nicht ein, dass der Bundesrat das kaum erlassene Verbot wieder aufhebt. Dazu - das weiss ich und ich akzeptiere es - könnte er selbst mit einer Annahme des Postulates im Rat und sogar in beiden Räten nicht gezwungen werden, weil er hier in eigener Kompetenz han- delt. Es bleibt somit - darum geht es mir hier - nur der enge Kreis der Umschreibung des Phosphatverbotes gemäss Arti- kel 8 der Verordnung und eventuell die Frage der Inkraftset- zung der Verordnung als Spielraum, in welchem die hier angedeuteten Überlegungen diskutiert werden können.
Was das vorgesehene Inkrafttreten auf den 1. Juli 1986 betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Fabrikation bereits in der nächsten Zeit, in den nächsten zwei Monaten, umge- stellt werden muss, um angesichts der Lagerräumung und der Neuanlage von Lagern rechtzeitig bereit zu sein. Ein allfälliges Zurückbuchstabieren im Phosphatverbot - zum Beispiel wegen der Ungewissheit über das NTA -, die immer mehr aufkommt, besonders von Amerika her, wäre der Indu- strie kaum mehr zumutbar, wenn die neue Fabrikation ein- mal angelaufen ist.
Was die Umschreibung des Phosphatverbotes in Artikel 8 betrifft - und darauf zielt mein Postulat -, wäre eine etwas grössere Flexibilität bzw. eine etwas grössere Toleranz denkbar, was dem promulgierten Prinzip des Phosphatver- bots eigentlich keinen Abbruch täte. Vertrauend auf die Güte dieses und anderer neuer Argumente verlange ich auch in diesem beschränkten Aktionsraum, den ich eben geschildert habe, keine Zusicherung des Bundesrates, hier und heute, dass er so handeln wird. Es genügt mir vielmehr die Bereitschaft zu einem nochmaligen vertieften Gespräch. Dieses Gespräch könnte auf der Ebene des Bundesamtes für Umweltschutz unter der neuen Direktion, auf die wir sehr grosse Stücke halten, und zusammen mit Sachverständigen aus Wirtschaft und Wissenschaft, beginnen.
Wenn dieses Gespräch, um das ich bitte, bejaht wird, was ich hoffe, so könnte ich mein Postulat zurückziehen.
Bundesrat Egli: Wie Sie selbst ausgeführt haben, Herr Cavelty, ist leider in dieser Sache der Zug bereits abgefah- ren. Ich gebe Ihnen zuerst einmal die Antwort des Bundesra- tes bekannt und werde dann noch einige eigene Gedanken beifügen, die ich mir jetzt im Zusammenhang mit Ihrer Begründung gemacht habe.
Der Bundesrat führt aus: «Die Überdüngung der Seen durch Phosphate ist im wesentlichen auf die Einleitung kommuna- ler Abwässer und die Abschwemmung aus der Landwirt- schaft zurückzuführen. Um den gesetzlich verlangten Gewässerzustand erreichen zu können, sind die Phosphor- belastungen in diesen Bereichen entscheidend zu verrin-
gern. Auf dem Gebiet der kommunalen Abwassersanierung gilt es, den baulichen Gewässerschutz konsequent weiterzu- treiben und bei Abwasserreinigungsanlagen im Einzugsge- biet der Seen die chemische Phosphorelimination einzufüh- ren, wie dies in der bundesrätlichen Verordnung vom 8. Dezember 1975 über Abwassereinleitungen bereits vorge- schrieben ist.»
Eine weitere Verringerung der Phosphorbelastung der Seen durch kommunale Abwässer kann erreicht werden, wenn Massnahmen an der Quelle getroffen werden. Das ist ja das Prinzip des ganzen Gewässerschutzes und überhaupt der Umweltschutzpolitik, wie wir sie hier betreiben.
Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 3. Juli 1985 entschieden, dass Textilwaschmittel ab 1. Juli 1986 keine Phosphate mehr enthalten dürfen. Diese Entscheidung geht unter anderem auf einen Bericht der Eidgenössischen Gewässerschutzkommission zurück, die mit vielen Wissen- schaftern bestückt ist und eine Notwendigkeit dieser Mass- nahme nach eingehenden Untersuchungen nachhaltig unterstützte. Nachdem im Verlaufe der vergangenen Jahre zahlreiche parlamentarische Vorstösse ebenfalls darauf abzielten, die Waschmittelphosphate zu verbieten, hat der Bundesrat mit seinem Entscheid diesem Begehren Rech- nung getragen.
Im Sinne einer weiteren Ursachenbekämpfung ist vorgese- hen, neben dem Phosphatverbot für Waschmittel auch die Phosphatbelastung durch die Landwirtschaft energisch zu bekämpfen. Diesbezügliche Vorschriften sind in Vorberei- tung. Zurzeit ist eine Verordnung über umweltgefährdende Stoffe in Vorbereitung, die demnächst erlassen werden kann. Sie geht darauf aus, dass die Anwendung von Dünge- mitteln unter strikter Beachtung der Boden- und der Witte- rungsverhältnisse durchgeführt werden muss. Damit kann erreicht werden, dass dem Boden nur so viel Dünger wie nötig zugeführt und die Abschwemmung in die Gewässer entschieden herabgesetzt wird. - Soweit der Bundesrat.
Darf ich noch einige Sätze beifügen zu dem, was Sie heute vorgebracht haben, Herr Cavelty: Man kann nicht in der öffentlichen Diskussion, im Parlament usw. den Bundesrat beschimpfen, er würde in bezug auf Umweltschutz, Gewäs- serschutz usw. nicht genügend schnell und intensiv han- deln, und ihm dann gleich wieder in den Arm fallen, wenn er einmal etwas getan hat.
Auch der Präsident des Vorortes soll sich - gemäss Berich- ten aus der Presse - kürzlich dahingehend geäussert haben, dass wir diese Waschmittelverordnung ohne sachliche Vor- aussetzungen auf den Druck der Öffentlichkeit hin erlassen hätten. Ich muss Ihnen sagen: Genau das Gegenteil ist der Fall. Trotz ziemlichen Druckes, den man von seiten der Waschmittelfabrikanten auf mich, auf mein Departement und auf den Gesamtbundesrat auszuüben versuchte, haben wir uns erlaubt und haben wir uns ermutigt, diese Wasch- mittelverordnung zu erlassen. Es fanden ausgedehnte Gespräche statt. Gespräche, die Sie wünschen und die wir- das kann ich Ihnen zusichern, Herr Cavelty - noch fortsetzen wollen. Wir sind stets dazu bereit. Es gab auch Firmen, die uns zugesichert haben, eine solche Umstellung sei durch- aus machbar.
Wir wissen, dass wir Umweltschutz nicht ohne die Wirt- schaft oder gar gegen die Wirtschaft betreiben können: Aber Sie müssen Verständnis haben; wir können nicht immer mit dem letzten oder dem zweitletzten Zug fahren. Wenn alle Führer der Wirtschaft dies einsähen, wären wir nicht zu einer auch mir verhassten Reglementierung gezwungen, die in der Öffentlichkeit immer verurteilt wird. Ich muss nochmals betonen: Wir werden nicht selten, sogar im Bereich Umweltschutz, von Wirtschaftskreisen ersucht, Massnahmen zu ergreifen, damit gleich lange Spiesse her- gestellt werden mit denjenigen, die die Zeichen der Zeit noch nicht erfasst haben. Man muss sich in Spitzen von Unternehmungen und Verbänden fragen, ob nicht vielleicht eine gewisse Wirtschaftsfeindlichkeit, die auch ich verur- teile, resultieren könnte, weil man nicht überall in der Wirt- schaft einsehen will, dass man in bezug auf den Umwelt- schutz eben an vorderster Spitze marschieren sollte. Ich
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spreche nicht von Übertreibungen, ich weiss, dass solche Auflagen die Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen. Wenn wir sie in der Schweiz vereinheitlichen, sollte dies inner- staatlich keine Nachteile bringen. Aber wir wissen, dass auch die Konkurrenz mit dem Ausland mitspielt. Deshalb pflegen wir solch intensive Kontakte gerade mit jenen Län- dern, mit denen wir am meisten in Konkurrenz stehen. Ich komme nächste Woche wieder mit meinen deutschen und österreichischen Kollegen zusammen. Auch die Frage der Waschmittelverordnung wird Gegenstand unserer Bespre- chungen sein.
Zur Frage des NTA, Herr Cavelty: Ich habe den Eindruck, dass dieses NTA in gewissen Kreisen zum Vorwand genom- men wird, um die Waschmittelverordnung an sich zu treffen. Es ist mir nicht ganz verständlich, wieso man immer darauf abstellen will, was ausländische Experten sagen, und unse- ren eigenen Experten nicht glauben will. Ich versichere Ihnen, dass wir ebenso gute Experten haben und dass unsere Wissenschafter im chemischen Bereich wahrschein- lich den ausländischen um nichts nachstehen.
Es ist richtig, dass das sogenannte NTA, die Nitrolotriessig- säure, verdächtig ist, karzinogen zu sein. Aber der Verdacht besteht nur, wenn sie dem menschlichen oder tierischen Körper in grossen Mengen zugeführt wird. Kanada kennt seit zehn Jahren das Phosphatverbot in den Waschmitteln. Man verwendet dort Waschmittel, die bis zu 15 Prozent NTA enthalten. Und in der Schweiz sehen wir eine Toleranz- grenze von nur 5 Prozent vor. Wir stehen also im internatio- nalen Vergleich sehr gut da.
In Deutschland ist die Situation etwas anders, weil dort, wie man mir gesagt hat, die Gewässersituation anders ist, insbe- sondere im Zusammenhang mit den Schwermetallen, und dort die Gefahr grösser ist, dass NTA-Rückstände in das Trinkwasser gelangen. Von einem Verbot im Staate New York ist uns nichts bekannt. Wir kennen die Studien aus den USA. Auch daraus ergibt sich nichts anderes, als dass NTA in geringen Mengen in den Waschmitteln für eine Krebsver- ursachung kaum in Frage kommen kann. Im übrigen darf noch gesagt werden, dass nicht unbedingt dieses NTA als Ersatzmittel gewählt werden muss. Es gibt auch andere Ersatzmittel für das Phosphat.
Herr Cavelty, ich versichere Ihnen nochmals: wir sind stän- dig zu Gesprächen bereit und vertiefen unsere Studien. Wir sind zwar überzeugt, dass unsere Verordnung richtig liegt, sowohl gesundheitspolitisch wie vor allem natürlich auch umweltschutzpolitisch.
Wenn ich Ihnen erkläre, dass wir trotzdem zu Gesprächen bereit sind, heisst das natürlich nicht, dass wir die Verord- nung schon morgen wieder aufheben werden.
Präsident: Ich frage den Postulanten an, ob er von der Antwort befriedigt ist.
Cavelty: Ich danke Herrn Bundesrat Egli für diese Antwort, vor allem für die erklärte Gesprächsbereitschaft, und ziehe - wie gesagt - das Postulat in diesem Sinne zurück.
Zurückgezogen - Retiré
85.457 Postulat Gadient Informatikausbildung. Bericht Formation à l'informatique. Rapport
Wortlaut des Postulates vom 6. Juni 1985
Der Computer beeinflusst bereits heute die meisten Berei- che der menschlichen Gesellschaft. Sein Einsatz kennt
keine Staatsgrenzen, umspannt und vernetzt die ganze Welt und bestimmt jeden im Weltall denkbaren Erfolg. Nahezu unbegrenzte Speicher- und Übermittlungskapazitäten machen es in Verbindung mit neuen Kommunikationstech- nologien möglich, breitestes Wissen überall und sofort zu mobilisieren.
Man rechnet damit, dass bereits heute rund 50 Prozent der schweizerischen Arbeitsplätze informationsorientiert sind. Information wird zum dominanten Produktionsfaktor werden.
Für das Bestehen unseres rohstoffarmen Landes im interna- tionalen Wettbewerb wie auch die Chancen des einzelnen Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt und die Integration in den Arbeitsprozess ist es unabdingbar, dass in der Schweiz möglichst viele Leute Grundkenntnisse der Informatik haben und mit dem Computer umgehen können.
Der Anteil der Bevölkerung aber, der mindestens Grundla- genkenntnisse über die Funktion und für den Gebrauch von Computern hat, ist gering. Diese wird jedoch immer mehr zur Voraussetzung werden für persönliche, berufliche und wirtschaftliche Chancengleichheit. Die Entwicklung ist von solcher Tragweite, dass Computeranalphabeten Gefahr einer irreparablen Benachteiligung laufen.
Um diese zu vermeiden, genügt es keineswegs, den Informa- tikunterricht in Berufs- und höheren Fachschulen zu intensi- vieren. Solches ist nötig, aber nicht ausreichend. Zu fordern ist eine gründliche Standortbestimmung, insbesondere als Grundlage eines koordinierten Aktionsprogrammes auf allen Bildungsstufen.
Der Bundesrat wird eingeladen, einen umfassenden Bericht über die gegenwärtige Situation auf diesem Gebiet vorzule- gen und darin auszuführen, wie er die künftige Entwicklung in diesem Bereich beurteilt und insbesondere welche Mass- nahmen er als nötig erachtet und zu ergreifen gedenkt.
Texte du postulat du 6 juin 1985
Aujourd'hui, l'ordinateur est déjà présent dans la plupart des secteurs de l'activité humaine. Son utilisation ne connaît pas de frontières, des réseaux informatiques relient les quatre coins du globe et toute conquête de l'espace serait impen- sable sans lui. Grâce à la capacité de stockage et de trans- mission quasi illimitée de ces machines, combinées aux nouvelles techniques de communication, il est possible d'obtenir partout et instantanément les informations les plus diverses.
On estime qu'actuellement déjà, 50 pour cent des emplois en Suisse on est lien plus ou moins étroit avec l'informati- que. Celle-ci deviendra l'un des principaux facteurs de pro- duction.
Pour que notre pays, pauvre en matières premières, reste concurrentiel sur le plan international, il est essentiel qu'une grande partie de la population possède les connaissances de base en informatique et sache utiliser un ordinateur, connaissances qui augmentent également les chances des demandeurs d'emploi et facilitent leur intégration dans le monde du travail.
Cependant, le pourcentage de la population suisse ayant assimilé les rudiments de l'informatique et sachant se servir d'un ordinateur est très faible. Or, de telles connaissances deviendront de plus en plus indispensables, si l'on vise une égalité des chances sur les plans personnel, professionnel et économique. L'évolution dans ce domaine a une telle portée que les «analphabètes en informatique» risquent d'être irrémédiablement désavantagés.
Développer l'enseignement des disciplines informatiques dans les écoles professionnelles et spécialisées de haut niveau ne suffit en aucun cas à éviter les inégalités. De telles mesures sont certes nécessaires, mais insuffisantes. Il faut commencer par faire le point sur la situation actuelle afin de rassembler les données de base qui permettront d'établir un programme d'action coordonné, applicable à tous les éche- lons.
La Conseil fédéral est chargé de présenter un rapport détaillé sur la situation actuelle, rapport dans lequel il expo- sera son avis au sujet de l'évolution future dans ce domaine
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Postulat Cavelty Gewässerüberdüngung. Bekämpfung Postulat Cavelty Lutte contre la surcharge des eaux en phosphates
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.528
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1985 - 08:00
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