Verwaltungsbehörden 16.09.1985 85.043
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Plan directeur de l'armée. Rapport
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Die dargelegte Regelung befriedigt heute nicht mehr, weil infolge der drastischen Verkürzung der Vorwarnzeiten die rechtzeitige Einberufung der Auslandschweizer fragwürdig erscheint. Möglicherweise steht aber auch genügend Zeit zur Verfügung, weshalb am Grundsatz der Einrückungs- pflicht festgehalten wird.
Der Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht bleibt also auch für Auslandschweizer weiterhin unbestritten, doch lässt die Bundesverfassung für sie eine besondere Regelung zu. Nachdem der in der Schweiz ansässige Wehrpflichtige grundsätzlich bis zum 50. bzw. 55. Altersjahr einrückungs- pflichtig ist, erfordert die Dienstpflichtgerechtigkeit ein Gleichziehen für die Auslandschweizer, die heute mit 42 Jahren nicht mehr einrückungspflichtig sind.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass heute der Grossteil der sich ins Ausland abmeldenden Wehrpflichtigen nur für wenige Jahre ins Ausland geht und dann in die Schweiz zurück- kehrt. Deshalb wurde bereits 1973 eine Beschränkung des Militärpflichtersatzes der Auslandschweizer auf drei Jahre vorgenommen. Die gleiche Regelung soll nun für die Einrük- kungspflicht der Auslandschweizer im Fall der allgemeinen Kriegsmobilmachung getroffen werden. Die Einrückungs- pflicht soll aber aus Gründen der rechtsgleichen Behand- lung auch auf die Angehörigen des Landsturmes, also bis zum 50. bzw. 55. Altersjahr, ausgedehnt werden. Die Festle- gung der Staaten, aus welchen die Auslandschweizer einzu- rücken haben, bleibt weiterhin an den Bundesrat delegiert. Neben den jetzt aufgezählten materiellen Änderungen ist die Revision des Bundesbeschlusses auch zur Vornahme eini- ger formeller Änderungen benützt worden.
Die Militärkommission empfiehlt Ihnen einstimmig Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zu derselben.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I, II Titre et préambule, ch. I, II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
38 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
85.043 Armeeleitbild. Bericht Plan directeur de l'armée. Rapport
Bericht des Bundesrates vom 29. Mai 1985 (BBI II, 550) Rapport du Conseil fédéral du 29 mai 1985 (FF II, 547)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Schönenberger, Berichterstatter: Mit Botschaft vom 29. Mai 1985 unterbreitet der Bundesrat den Bericht über das Armeeleitbild. Bekanntlich ist die Überprüfung des Armee- leitbildes in unserem Rat durch ein Postulat Belser im Jahre 1983 verlangt worden. Ein gleichlautendes Postulat wurde im Nationalrat von der sozialdemokratischen Fraktion im Jahre 1984 überwiesen.
Der Bundesrat behandelt die recht komplexe Materie in seiner Botschaft in sechs Kapiteln. In einem einleitenden Kapitel setzt er sich eingehend mit dem Ausbauschritt 1984 bis 1987 auseinander und verweist auf die grossen Vorha- ben, welche in diesem Zeitraum verwirklicht werden konn- ten oder noch verwirklicht werden können wie Kampfpanzer Leopard 2, TAFLIR, Kampfwertsteigerung Mirage-Kampf- flugzeuge, Lenkwaffen, Panzerjäger TOW/Piranha, Sturmge- wehr 90 erste Tranche sowie weitere kleinere Beschaf- fungen.
Das zweite Kapitel befasst sich mit den Hauptpfeilern für den Ausbau unserer Armee. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der schweizerischen Sicherheitspolitik gegenüber dem Armeeleitbild eine übergeordnete Bedeutung zukommt und dass das Schwergewicht unserer Sicherheitspolitik und unserer strategischen Massnahmen bei der Kriegsverhinde- rung liegen muss. Diese Kriegsverhinderung stellt jenes strategische Verhalten dar, das einen potentiellen Gegner veranlassen soll, auf die Auslösung einer bewaffneten Aus- einandersetzung zu verzichten. So fallen unter dieses Kapi- tel die Überprüfung der sicherheitspolitischen und konzep- tionellen Grundlagen, die sicherheitspolitischen Ziele der Schweiz, die militärische Bedrohung und der sicherheitpoli- tische Auftrag der Armee. Schliesslich hat ein Kleinstaat wie die Schweiz immer einschränkende Bedingungen in Kauf zu nehmen. So sind beim Ausbau unserer militärischen Lan- desverteidigung die bestehenden Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, nämlich die allgemeine Wehrpflicht, das Milizsystem und die finanziellen Möglichkeiten, die dem schweizerischen Wehrpotential Grenzen setzen.
In einem dritten Kapitel wird die Frage Armeeleitbild und Ausbauschritt behandelt. Hier verdient insbesondere der Hinweis Beachtung, dass wir sowohl auf Idealforderungen als auch auf Extremlösungen verzichten müssen. Der strate- gische Auftrag der Armee und seine Konsequenzen für die Kampfführung verlangen sodann zwingend das Zusammen- wirken stabiler infanteristischer und beweglicher mechani- sierter Kräfte. Zwangläufig wird in diesem Zusammenhang auch die Frage der Notwendigkeit der Modernisierung unse- rer Panzerwaffe behandelt.
Das vierte Kapitel umschreibt den Stellenwert der Infanterie, ihre Aufgaben, ihre Bedrohung und Verwundbarkeit, setzt sich aber auch mit den Beschaffungsvorhaben für die Infan- terie auseinander, wobei die Befürchtung, es sei langfristig die Mechanisierung der Infanterie vorgesehen, als unbe- gründet abgetan wird.
Das fünfte Kapitel ist den finanziellen Problemen gewidmet. Je länger, je mehr stellt sich die Frage, ob die für die nächste Zeit zur Beschaffung vorgesehenen Waffensysteme mitsamt ihren Folgekosten noch bezahlt werden können und inwie- weit es noch möglich ist, die Infanterie ausreichend zu bewaffnen und zu schützen trotz der sehr teuren Ausrü- stung der mechanisierten Verbände.
In einem sechsten Kapitel schliesslich fasst der Bundesrat die Folgerungen aus seinem Bericht zusammen. Er stellt fest, dass sich das Armeeleitbild nach wie vor nach dem strategischen Auftrag gemäss seinem Bericht vom 27. Juni 1973 über die Sicherheitspolitik richtet. In bezug auf die Kriegführung wird an der bestehenden Konzeption der mili- tärischen Landesverteidigung festgehalten.
Ferner legt der Bundesrat dar, dass die Zeit für die Erstel- lung der ersten Kampf- und Funktionsbereitschaft wegen der verkürzten Vorwarnzeiten für das Gros der Armee wesentlich verkürzt werden muss. Gerade weil die Infanterie für die Erstellung der Kampfbereitschaft im Vergleich zur heutigen Vorwarnzeit eine zu lange Zeit braucht, ist der unmittelbaren Verfügbarkeit der mechanisierten Verbände bei der Kriegsmobilmachung eine zunehmend entschei- dende Bedeutung beizumessen.
Der Bundesrat verweist aber auch darauf, dass die Hand- lungsfreiheit des Verteidigers gewahrt werden muss und dass gerade wegen der Verwundbarkeit der Infanterie diese einen Abwehrerfolg nur im koordinierten Kampf der verbun- denen Waffen erzielen kann. Deshalb sind neue hochlei- stungsfähige Waffen, die eine eigentliche Rückgratfunktion
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übernehmen, im Verbund mit Waffen älterer Generation einzusetzen. Beim Ausbau der Landesverteidigung ist Wert auf bewusste Konzentration und das Setzen von Prioritäten zu legen, denn nur dadurch kann ein Höchstmass an Wir- kung erzielt werden.
Wesentlich ist meines Erachtens der Hinweis, dass unsere Infanteriearmee die Entscheidung gegen einen mechanisier- ten Gegner nicht nur im Infanteriegelände suchen darf, ansonst auf die Verteidigung des Mittellandes zum vornher- ein verzichtet werden müsste.
Abschliessend hält der Bundesrat fest, dass im Rahmen der militärischen Gesamtplanung keine Waffengattung bevor- zugt wird. Die Investitionsmittel werden vielmehr so verteilt, dass die grösstmögliche Kampfkraft daraus resultiert. Dem Parlament werden nur soweit neue Waffensysteme zur Beschaffung vorgelegt, als deren finanzielle Verkraftbarkeit im Rahmen der vorgegebenen Zahlungsmittel gewährleistet ist.
Die Militärkommission hat diesen Bericht eingehend disku- tiert. Wenn auch in diesem und jenem Fall die Akzente verständlicherweise nicht genau gleich gesetzt worden sind, vertritt die Militärkommission doch die Auffassung, dass es sich um einen aussagekräftigen Bericht handelt, der Beach- tung verdient.
Sie beantragt Ihnen daher ohne Gegenstimme, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und das Postulat Belser abzu- schreiben.
Belser: Ausgangspunkt dieses Berichts sind das Armeeleit- bild und der Ausbauschritt 1984 bis 1987. Eine Diskussion dieser Absichten im Parlament war damals nicht erwünscht. Aus diesen Planungsunterlagen ging hervor, dass man in Zukunft noch einmal vermehrtes Gewicht auf die Beschaf- fung komplexer Waffensysteme legen wollte. So waren unter anderem die Beschaffung von Kampf- oder Panzer- abwehrhelikoptern, eine massive Aufstockung der Panzer- verbände sowie die Schaffung einer mobilen Armeereserve aus zusätzlichen Mitteln vorgesehen.
Angesichts dieser Vorstellungen verlangten wir eine Prü- fung der militärischen Erfolgschancen einer infanteriestär- keren Lösung. Nie, weder in einer Begründung noch in einem vorgelegten Text, war die Beschränkung auf eine reine Infanteriearmee verlangt worden. Zweieinhalb Jahre sind seit der Einreichung unseres Vorstosses vergangen. Die harte Wirklichkeit hat unseren Bedenken wohl mehr Rechnung getragen als die Einsicht massgebender Köpfe im Militärdepartement. Aus konzeptionellen, technischen und finanziellen Gründen wird die Beschaffung von Panzerab- wehrhelikoptern hinausgeschoben. Die massive Aufstok- kung der Panzerverbände findet nicht statt. Die 300 Centu- rion-Panzer werden nicht aufgemöbelt, und das gleiche wird in den neunziger Jahren wahrscheinlich auch für die Panzer 61 gelten.
Die geforderte organische Armeereserve verschwand inzwi- schen aus personellen, materiellen und finanziellen Gründen aus den Überlegungen des EMD. Diese tiefen Eingriffe in dieser kurzen Zeit zeigen, dass das damals vorgelegte Leitbild gehörige Schwächen hatte.
. Nun einige Bemerkungen zum Bericht: Auf den Seiten 7 bis 14 des Berichts wird der militärischen Bedrohung unseres Landes ein breiter Raum zugewiesen, der Zeitfaktor und die Handlungsfreiheit des Verteidigers werden differenziert behandelt. Man redet von Diversionstruppen und verdeckter Kriegführung, also eher neuen Bedrohungen. Die Schluss- folgerungen hinsichtlich des benötigten Materials werden dann aber recht einseitig auf eine konventionelle Kriegfüh- rung ausgerichtet. Diese neuen Formen spielen da keine Rolle mehr. Man kann ja dagegen auch nicht mit Panzern und Flugzeugen kämpfen. Immer wieder taucht der Begriff des strategischen Überfalls auf. Zur Begründung zusätzli- cher mechanisierter Mittel oder zusätzlicher Fliegerver- bände ist dieser Fall wirklich nicht geeignet. Was wir an Mitteln haben, reicht für diesen Fall längstens aus. Es sind organisatorische Vorkehren, mit welchen die Armeeführung dieser Lage begegnen muss. Im übrigen wäre diese Bedro-
hung auch einmal unter einigen politischen Gesichtspunk- ten zu beurteilen. Es lässt sich fragen, welche Bedeutung für unser Land, für die Schweiz, dieser strategische Überfall hat. Wir sind nun einmal nicht Afghanistan. Von Bedeutung ist zweifellos die Handlungsfreiheit des Verteidigers. Gerade auf höherer Stufe sind mechanisierte Mittel aber noch längst kein Garant für Handlungsfreiheit. Hier spielen unsere Zer- störungsführung und die Verfügbarkeit von Geniemitteln eine ausschlaggebende Rolle. Ich vermisse in diesem Bericht eine Auseinandersetzung mit diesen Fragen.
Zur Glaubwürdigkeit, zur Dissuasion: Ich gehe mit dem Bericht einig, dass unsere Landesverteidigung «jene Berei- che berücksichtigen muss, von denen eine hohe dissuasive Wirkung ausgeht». Wenn man aber sagt, dass dabei haupt- sächlich die Anzahl von Hochleistungswaffen, von Panzern, von Flugzeugen und Geschützen eine Rolle spielen, so ist das doch etwas naiv. Man unterschätzt einen möglichen Gegner ganz gewaltig, wenn man glaubt, er würde vor einem Angriff auf unser Land sich mit einer derart oberfläch- lichen Beurteilung unserer militärischen Möglichkeiten zufrieden geben. Es ist höchste Zeit, dass massgebende Vertreter unserer Armee gegenüber dem Ausland die wahre Stärke unserer militärischen Landesverteidigung kundtun. Die liegt in unserem Konzept der Abwehr. Dabei spielen neben den genannten Mitteln die Infanterie und die Gelän- deverstärkungen eine massgebende Rolle, sonst darf man nicht über 40 Prozent der Leute zur Infanterie einteilen.
Die Hauptaufgabe unserer Armee besteht darin, unser Land vor Krieg zu bewahren. Mit Kriegsverhinderung schützt die Armee das ganze Land und jeden seiner Bewohner. Schei- tern wir an diesem Ziel, bricht also Krieg aus, so geht es nicht mehr um den Schutz und Verteidigung jedes Gelände- abschnitts, sondern es geht darum, dem Gegner das Errei- chen seiner operativen Ziele möglichst lange zu verwehren. Man kann also niemandem weis machen, dass es dann um den Schutz der wichtigsten Wirtschafts- und Ressourcen- räume geht, wie das in diesem Bericht angetönt wurde. Auch dieser Bericht ist nicht ganz frei von der Forderung, dass wir dem Gegner dort mit starken Kräften entgegentre- ten müssen, wo er die Entscheidung sucht. Herr Schönen- berger hat dies gerade wieder etwas betont. Dies ist auch falsch, wenn wir alle Leo-Panzer ausgeliefert bekommen haben. Erfreulich ist, dass auf Seite 20 eingeräumt wird: «In unseren Kampfverhältnissen verspricht dabei der Gegen- schlag der Panzerverbände innerhalb eines infanteristi- schen Dispositivs vielfach die beste Wirkung.» Diese Beur- teilung teile ich voll und ganz. Zumindest eine Anlehnung an Infanteriedispositive muss der Einsatz unserer mechanisier- ten Mittel eben vorsehen. Grosse, von Infanteriedispositiven unabhängige Gegenschläge sind fragwürdig.
Hier noch eine Bemerkung zur Karte, die Sie auf Seite 37 der deutschen und auf Seite 39 der französischen Botschaft finden. Sie grenzt nahezu an eine Fälschung. Wenn die Axenstrasse und das Brienzerseeufer als «offenes Gelände» bezeichnet werden, ist das wirklich eine Zumutung.
Ich verzichte darauf, etwas zur Ausbildung zu sagen. Es gibt da eine ganze Reihe diskutabler Fragen. Auf die Finanzie- rung geht dieser Bericht überhaupt nicht ein. Man hätte sich also diese Seite ersparen können. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass sich vor Ende dieses Jahrzehnts massive finanzielle Probleme für die Rüstungsbeschaffung stellen werden. In einem Bericht des Bundesrates - es ist ja nicht nur der Bericht des EMD - hätte ich eigentlich doch etwas weitere Auskunft darüber erwartet. Wir haben nie eine billige Armee gefordert. Bei 4,6 Milliarden Franken Ausga- ben im Jahr wage ich es nicht, von billig zu reden. Aber ein effizienter Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel bleibt unsere Forderung.
Ich komme zum Schluss. Formell ist mit diesem Bericht unsere Forderung erfüllt. Inhaltlich fehlt eine vertiefte Aus- einandersetzung mit unserem Anliegen, zumindest auf weite Strecken. Die Haltung ist auch ein bisschen kleinmütig. Man glaubt nicht an unsere eigenen Möglichkeiten. Das finde ich schade. Ich kann nur eines sagen: Gottseidank ist unsere Armee viel besser als dieser Bericht!
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Affolter: Die letzte Feststellung meines Vorredners wird von der Kommission nicht geteilt. Das möchten wir ganz zu Beginn festhalten. Im Gegenteil: Wenn man diesen Bericht, der wohl gewisse Längen aufweist, aufmerksam durchgeht, dann enthält er sehr präzise Antworten auf die Fragen, die von Herrn Belser und seinen sozialdemokratischen Kollegen gestellt worden sind. Ich gehörte aber zu jenen Parlamenta- riern, die sich mit der Erledigung des Vorstosses Belser, der mit gleichem Wortlaut im Nationalrat eingereicht worden ist, im Bericht über die Regierungsrichtlinien 1983 bis 1987 auch nicht zufriedengegeben haben.
Die im Vorstoss unserer sozialdemokratischen Kollegen im National- und Ständerat aufgeworfenen Fragen sind zu wichtig, als dass sie in ein paar Sätzlein im Richtlinienbe- reich hätten abgetan werden dürfen. Aber was der Bundes- rat heute als Bericht über das Armeeleitbild vorlegt, hat Hand und Fuss und stellt eine seriöse Auseinandersetzung mit diesem längerfristigen Bezugsrahmen unseres Armee- leitbildes dar.
Der Vorstoss von Herrn Belser geht von der Befürchtung aus, dass in der Ausrüstung unserer Armee die hochtechni- sierten Waffensysteme mit entsprechenden Kostenfolgen mehr und mehr überhandnehmen. Dies ist nicht Befürch- tung, sondern bereits Tatsache. Alle Staaten, die nicht nur eine Spielzeugarmee unterhalten wollen, sondern ihre Wehranstrengungen ernsthaft betreiben, stehen dieser Entwicklung gegenüber, dieser unheimlichen Kostenexplo- sion in allem, was modernes Kriegsgerät anbetrifft. Der Ausweg aus dieser Situation wird nun, wie gesagt wird und wie auch aus dem Postulatstext hervorgeht, in der vermehr- ten Ausrichtung des Armeeausbaus auf den Kampf der Infanterie gesehen. Es ist nun gerade ein Verdienst dieses Armeeleitbildes, dass der Bericht sorgfältig nachweist, dass diese Überlegung letztlich auf einen Trugschluss hinaus- läuft. Oder auf einen ganz einfachen Nenner gebracht: Auf dem modernen Gefechtsfeld gibt es keinen erfolgreichen Abwehrkampf der Infanterie ohne Panzerverbände und Hochleistungsflugzeuge. Aber auch keinen erfolgreichen Kampf der Panzer ohne Infanterie.
Unsere Einsatzdoktrin baut folglich - der Kommissionsprä- sident hat bereits darauf hingewiesen - auf dem Verbund dieser Kampftruppen auf, auf dem Zusammenwirken stabi- ler infanteristischer Kräfte mit beweglichen mechanisierten Kräften. Kampf der verbundenen Waffen entspricht dem noch gültigen strategischen Auftrag unserer Armee, an dem niemand bis anhin gerüttelt hat, ist zudem diktiert von unserem Gelände, das im Postulatstext mit Recht auch ins Spiel gebracht wird. Der Verbund der Kampftruppen wider- spricht also in keiner Art und Weise etwa dem für unsere Armee allein gültigen Konzept der Abwehr als Hauptkampf- form. Daran hat niemals jemand gerüttelt.
Die Militärkommission Ihres Rates hat sich schon vor etwa fünf Jahren - Herr Belser mag sich dessen entsinnen - in der Vorbereitungsphase des heutigen Armeeleitbildes mit genau derselben Problematik auseinandergesetzt, und zwar sehr eingehend, sogar kontradiktorisch. Die Schlüsse, die damals gezogen worden sind, waren klar. Es ist nahelie- gend, dass der vorliegende Bericht die schon früher gewon- nenen Erkenntnisse bestätigt. Oder im Klartext: Wenn wir der Infanterie nicht das Unerlässliche an hochleistungsfähi- gen, aber immer milizfähigen Waffensystemen zur Seite stellen, so schwächen wir ohne jeden Zweifel die Kampfkraft unserer Armee als Ganzes. Daran lässt sich nicht herumdeu- teln und nicht herummäkeln. Ein einseitiger Primat des Infanterieheeres würde, so wie ich es sehe, empfindliche Einbussen an Dissuasionswirkung nach sich ziehen. Darauf hat Herr Belser vorhin auch hingewiesen, und dies gilt es vordringlich zu verhindern. Das ist eigentlich das Fazit des Berichtes. Hinter diesen wesentlichen Aussagen hat die Kritik an einigen Details zurückzutreten, mit denen der Postulant nicht ohne weiteres einiggehen kann.
In einer Beziehung sind die Sorgen unserer sozialdemokrati- schen Freunde nicht unbegründet, nämlich dort, wo sie die galoppierende Teuerung auf dem Gebiet der modernen Kriegsmaterialbeschaffung zum Gegenstand haben. Sie
münden in der Frage, vor die sich eigentlich jeder wehrwil- lige Kleinstaat heute gestellt sieht: Können wir mit unseren nicht unbeschränkten finanziellen Mitteln dieser Technolo- gie- und zugleich Kostenexplosion noch gerecht werden, von der die Beschaffung kriegsgenügender Rüstungsgüter zunehmend gekennzeichnet ist? Das ist die grosse Preis- frage.
Ein Teil der Antwort ist sehr wohl dem vorliegenden Bericht zu entnehmen. Auf der immer schwieriger werdenden Grat- wanderung zwischen kriegsgenügenden Rüstungsanstren- gungen einerseits und dazu nötigem Kostenaufwand ande- rerseits wird es eine der hauptsächlichsten und verantwor- tungsvollsten Aufgaben von Bundesrat und Armeeleitung sein, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und die Prioritäten richtig zu setzen. Schon das ist leichter gesagt als getan. Die Mitglieder der Militärkommission können das aus bisherigen Erfahrungen bestätigen.
Das ist der eine Teil der Antwort. Um den anderen Teil werden wir nicht herumkommen, auch wenn man es viel- leicht nicht so gerne hören wird. Ich habe schon in der Kommission darauf hingewiesen, dass vor 25 Jahren noch über 35 Prozent unserer staatlichen Ausgaben auf den Wehrsektor entfielen. Heute sind es gerade noch um die 20 Prozent. Angesichts der exponentiell anwachsenden Beschaffungskosten für diese modernen Rüstungsgüter und Waffensysteme könnte der Tag rascher kommen, als wir uns vorstellen, wo wir vielleicht wieder den umgekehrten Weg einschlagen müssen, wieder mehr aufwenden müssen, wenn unsere Landesverteidigung glaubwürdig bleiben soll. Daran wird ganz sicher auch ein allfälliges Rüstungsrefe- rendum nichts ändern können. Doch das ist eine Sorge für später, die uns jetzt noch nicht beschäftigen soll. Wir wer- den jedenfalls im Gleichschritt mit den Bedürfnissen unse- rer Landesverteidigung auch die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen müssen.
Für heute bitte ich Sie, dem einstimmigen Antrag der Kom- mission zu folgen und von diesem Bericht - unter Verdan- kung an die Verfasser - Kenntnis zu nehmen.
Lauber: Der Auftrag der Armee ist die Kriegsverhinderung. Dieser Gedanke muss in der Bevölkerung genügend veran- kert sein. Eine laufende Überprüfung der Bedrohungsge- fahr, der einzusetzenden Mittel usw. ist eine dringende Auf- gabe. Zu den finanziellen und waffentechnischen Fragen möchte ich mich nicht äussern. Gestatten Sie mir aber einige Überlegungen zur Verankerung der Armee in der Bevölkerung.
Zur Ausgangslage: In den vergangenen Jahrzehnten hat eine enorme Auslagerung von Waffen- und Schiessplätzen in das schweizerische Berg- und Randgebiet stattgefunden. Für die städtischen Agglomerationen waren die mit diesen Infrastrukturen verbundenen Immissionen offensichtlich nicht mehr erträglich. Zu dieser Entwicklung trugen auch neue Waffensysteme bei, die grössere und ungestörtere Räume beanspruchen. Für die Berggebiete ist diese Entwicklung keineswegs nur als negativ zu beurteilen. Bau- aufträge konnten realisiert werden, ganze Gebiete erhielten eine bessere Infrastruktur, die sich vielfältig verwenden lässt. Das Gastgewerbe erhält wertvolle Impulse, und sicher sind die Kontakte zwischen Berg- und Talbevölkerung ein nicht zu unterschätzender Faktor. Die vermehrte militäri- sche Nutzung ist aber auch mit zahlreichen negativen Punk- ten verbunden. Das Berggebiet hat teilweise grosse Opfer zu erbringen, die noch nicht genügend beachtet werden. In verschiedenen Fällen sind markante Verbesserungen im Verhältnis Militär/Berggebiete/Bevölkerung dringend not- wendig.
Es mutet eigenartig an, dass weder im Armeeleitbild über den Ausbauschritt 1984 bis 1987 vom 9. September noch im vorliegenden Bericht über das Armeeleitbild vom 29. Mai 1985 diese Fragen angesprochen werden. Im Eigeninteresse der Armee und zur Pflege des Images sollten diese Fragen auch auf der höchsten Ebene der Planung im EMD aufge- nommen und intensiver behandelt werden.
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Einige Problembereiche: In verschiedenen Regionen beste- hen gewisse Konflikte zwischen der militärischen und der touristischen Nutzung. Wandergebiete können während der Saison ausser Funktion gesetzt werden. Traditionelle Erho- lungs- und Ruhegebiete werden beeinträchtigt. Das EMD hat in den letzten Jahren eine sehr intensive Bodenerwerbs- politik betrieben. Das Departement verfügt inzwischen über ein Grundeigentum von über 25000 Hektaren. Dies entspricht knapp 2000 bäuerlichen Vollerwerbsbetrieben oder immerhin über 2 Prozent aller Vollerwerbsbetriebe der Schweiz. Das EMD ist bekannt dafür, dass es gute Boden- preise bezahlt. Für den landwirtschaftlichen Liegenschafts- markt ist dies nicht immer unproblematisch. Zu beachten ist ebenfalls, dass es nicht unbedingt ein Ziel des EMD sein sollte, die Zahl der Pächter in der Schweiz noch weiter zu erhöhen.
Im Zusammenhang mit der Landerwerbspolitik des EMD ist ebenfalls auf das gesamte Vertragswesen hinzuweisen. Die Verträge über das Schiesswesen, die Abgeltungen, die zu benutzenden Gebiete usw. geben den Gemeinden eine gewisse Sicherheit für einen geordneten Dienst. Nicht zum besten steht es aber mit der laufenden Anpassung der Verträge an die neuen Gegebenheiten aus der Sicht der einzelnen Regionen. Es gibt Verträge, die bezüglich der Abgeltung seit mehr als zwei Jahrzehnten nicht mehr korri- giert wurden. Auf gewisse Konflikte mit der Alpwirtschaft und mit den Jägern möchte ich nicht näher eintreten.
Nicht zuletzt ist auf den Problemkomplex Militär/Arbeits- plätze hinzuweisen. Für zahlreiche Bergregionen ist der Eindruck nicht von der Hand zu weisen, dass die Immissio- nen Einzug gehalten haben, die Arbeitsplätze aber weiterhin in den Zentren verbleiben. Die Zahlen für die militärisch stark belasteten Kantone sprechen eine deutliche Sprache. Von 20 940 Beschäftigten im Militärdepartement im Jahre 1984 waren bloss 546 oder 2,7 Prozent im Kanton Wallis tätig. Dieser Prozentsatz entspricht nicht einmal dem Walli- ser Bevölkerungsanteil von 3,6 Prozent. Ähnliche Dispropor- tionen sind für den Kanton Graubünden festzustellen: 316 Beschäftigte oder 1,5 Prozent bei einem Bevölkerungsanteil von 2,7 Prozent. Kanton Glarus: 50 beschäftigte Glarner beim EMD oder 0,2 Prozent bei einem Bevölkerungsanteil von 0,5 Prozent.
Wie gesagt, diese unverhältnismässigen Beschäftigungsan- teile sind immer im Lichte der weit überdurchschnittlichen Belastungen zu sehen. In den vergangenen Jahren hat sogar eine Verlagerung der Arbeitsplätze des EMD in Richtung Zentren stattgefunden. Vor allem sind davon qualifizierte Arbeitsplätze und Lehrstellen betroffen.
Mit Sorge sehen wir auch der Gemeinkostenwertanalyse in einem Teilbereich des EMD entgegen, die am 23. August der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Schwergewichtig wurden die Arbeitsplätze im Berggebiet unter die Lupe genommen: St-Maurice, Bière, Chamblon, Bure, Monte Ceneri, Walen- stadt usw. Dabei wird in dieser notwendigen Untersuchung - dies möchte ich ausdrücklich festhalten - kein Wort über die Verlagerung der Arbeitsplätze und Neuschaffung von EMD-Arbeitsplätzen in jenen Gebieten gesprochen, wo auch die Belastungen bestehen. Die Weiterbearbeitung des Pro- jektes GRAL hat auf diese Arbeitsplatzfragen prioritär Gewicht zu legen.
Noch ein Wort zur Submissionspolitik. Eindeutig positive Effekte werden in dieser Beziehung bei militärischen Bauten im Berggebiet erzielt. Hingegen könnten Klein- und Mittel- betriebe im Rahmen des Einkaufswesens weit besser berücksichtigt werden. Die Volkswirtschaftsdirektorenkon- ferenz hat bereits darauf hingewiesen. Das EMD hat diese Fragen aktiv an die Hand zu nehmen. Einen Spezialbereich stellt dabei die Heimarbeit dar. Die spärlichen Heimarbeits- aufträge des EMD haben in den letzten Jahren sogar weiter abgenommen, etwa im Bereich der Textilbranche, wo eine Verlagerung zur industriellen Produktion weg von der Heim- arbeit stattfand.
Einige Forderungen: In Anlehnung an diese Darstellung der Problembereiche scheint es mir bedeutsam, dass gewisse Massnahmen vom EMD im Rahmen des Armeeleitbildes,
aber auch der praktischen Politik aufgegriffen werden. Die Fragen der EMD-Arbeitsplätze und der räumlichen Konflikte sind in Zukunft als ein Teil des Armeeleitbildes zu betrach- ten. Damit erhält das Armeeleitbild eine tragfähigere und breitere Abstützung. Die Zusammenarbeit des EMD mit der übrigen Bundesverwaltung ist zu verbessern, insbesondere sind die Möglichkeiten der Arbeitsplatzbeschaffung, der Submissionspolitik und die Lösung der raumplanerischen und touristischen Konflikte offensiver anzugehen. Allenfalls drängt sich der vermehrte Einsatz von Koordinationsinstru- menten auf.
Die Abgeltungen des EMD zugunsten der betroffenen Eigen- tümer und Gemeinden bedürfen einer generellen Überprü- fung. In verschiedenen Fällen drängen sich Korrekturen auf. Ebenfalls sind die Verträge für die Betroffenen einsichtiger und transparenter zu gestalten. Auf der lokalen und regiona- len Ebene müssen die laufenden Bemühungen um eine Bereinigung der Nutzungskonflikte intensiviert werden. Dies gilt sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht.
Touristisch stark belastete Zeiten und Räume sollten von einer militärischen Nutzung gemieden werden. In zahlrei- chen Regionen sind die militärischen Belastungen an der oberen Grenze angelangt. Es ist dafür zu sorgen, dass keine weiteren Gebiete weitere Belastungen in Kauf nehmen müs- sen. In verschiedenen Fällen gilt es vielmehr, eine Bela- stungsreduktion anzustreben.
Die Submissionspolitik ist gezielter auf die Berg- und Rand- gebiete auszurichten, bestehende Handlungsspielräume gilt es auszuschöpfen. Die Rolle des EMD in der Heimarbeit ist zu verstärken.
Ich bin überzeugt, dass mit der Realisierung der dargestell- ten Massnahmen die militärfreundliche Haltung der Bergbe- völkerung verbessert werden kann. Der Goodwill, den die Bergbevölkerung dem Militär entgegenbringt, darf auch hier nicht überstrapaziert werden.
Schönenberger, Berichterstatter: Die Härte des Urteils von Herrn Belser veranlasst mich zu einigen Hinweisen. Es ist nämlich nicht so, dass die Dissuasionswirkung unserer Armee nur auf der Mechanisierung basiert. Ich zitiere Ihnen einige Stellen aus dem bundesrätlichen Bericht. Auf Seite 5 desselben lesen Sie unter dem Titel «Die sicherheitspoliti- schen und konzeptionellen Grundlagen», die strategischen Hauptaufgaben würden festlegen, «dass das Schwerge- wicht unserer Sicherheitspolitik und unserer strategischen Massnahmen bei der Kriegsverhinderung durch Verteidi- gungsbereitschaft (Dissuasion) liegen muss». Dieser Gedanke geht wie ein roter Faden durch den ganzen Bericht hindurch. Im Bericht wird weder die Infanterie, noch werden die anderen Verbände besonders hervorgehoben, sondern es wird immer wieder auf den Waffeneinsatz im Verbund hingewiesen. Ich verweise auf das entsprechende Kapitel auf Seite 19 «Der Waffeneinsatz im Verbund» und zitiere: «Damit ist dargelegt, dass es beim Ausbau der Armee zum Beispiel keine Alternative Panzerabwehrmittel der Infanterie oder Kampfpanzer geben kann, weil die Abwehr beide Ele- mente verlangt. Die Zielsetzungen des Armeeleitbildes tra- gen diesem Grundsatz Rechnung.»
Oder vergleichen Sie auf Seite 18. Es wird dort auf das Armeeleitbild verwiesen, indem es heisst: «Moderne Waffen- systeme erhalten damit eine Art von Rückgratfunktion.» Dazu sagt der Bericht: «Diese Rückgratfunktion ist insbe- sondere im Hinblick auf den hohen Anteil nötig, welcher der Infanterie in unserer Armee zukommt. Infanterie ohne Unter- stützung durch feuerkräftige, reaktionsschnelle und dem Gegner ebenbürtige Mittel ist im modernen Gefechtsfeld an der Flanke und im Rücken gefährdet, rasch isoliert und durch Einkesselung bedroht. Die Infanterie muss auf solche Unterstützung zählen können.»
Es geht weiter auf Seite 20 unter dem Abschnitt «Die «ver- bundenen Kampftruppen>: Infanterie und Mechanisierte Truppen». Wiederum Zitat: «In unseren Kampfverhältnissen verspricht dabei der Gegenschlag der Panzerverbände innerhalb eines infanteristischen Dispositivs vielfach die beste Wirkung. Dieses Vorgehen erlaubt der Infanterie den
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besten Schutz des Gegenschlagsverbandes während der Aktion und bildet zugleich die wirksamste Unterstützung ihres Kampfes.»
So ginge es weiter; ich verweise nur noch auf Seite 28 «Ausgewogenheit der mechanisierten Mittel», zwei Zitate: «Der Sollbestand der Armee auf 1. Januar 1984 ergibt für die Infanterie 37,2 Prozent, für die Mechanisierten und Leichten Truppen 5,4 Prozent, wobei in der zweiten Zahl auch die Radfahrerverbände miteingeschlossen sind. Damit beträgt das Verhältnis MLT: Infanterie 1 zu 7». Zum Schluss dieses Abschnittes: «Damit bleibt die Infanterie nicht nur unsere Hauptwaffe, sondern auch die zahlenmässig weitaus stärk- ste Kampftruppe der Armee. Sie bedarf aber im Kampf der verbundenen Waffen der wirkungsvollen Unterstützung durch die anderen Truppengattungen.» Sie finden also durch die ganze Botschaft hindurch immer wieder den Hin- weis auf die verbundenen Waffen.
Einig gehe ich mit Herrn Belser in bezug auf seine Ausfüh- rungen betreffend Finanzen. Jedermann weiss, dass wir in dieser Beziehung je länger, je mehr in Bedrängnis geraten. Auch Herr Affolter hat dieses Problem in seinem Votum aufgerollt. Doch der Bundesrat erklärt, dass er dafür sorgen werde, dass die vorhandenen Mittel entsprechend unter die Truppengattungen verteilt werden und dass er nur soviel zur Beschaffung vorschlagen werde, als die finanzielle Verkraft- barkeit im Rahmen der vorgegebenen Zahlungsmittel gewährleistet sei. Schliesslich wird es Sache des Parlamen- tes sein, die Zahlungsmittel nach Möglichkeit den veränder- ten Verhältnissen anzupassen.
Ich bitte Sie, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le postulat présenté par M. Belser et les réponses du Conseil fédéral sont au centre du débat militaire qui, au Parlement, me paraît avoir montré constamment cinq convergences essentielles.
Tout d'abord, dans la mesure où M. Belser a commencé par en parler, l'existence d'une menace (de moins en moins conforme à l'image classique que nous avons héritée de la guerre, menace de plus en plus ramifiée, de plus en plus pernicieuse, part croissante de la guerre indirecte) est une réalité sur laquelle s'opère la première convergence.
Une deuxième convergence est de réaliser la nécessité, pour nous prémunir contre cette menace, d'un dispositif militaire respectant strictement notre statut de neutralité. Cela ne va pas de soi, dans toutes les conséquences qu'il faut en tirer, et c'est la raison pour laquelle, dans sa réponse, le Conseil fédéral insiste sur le cas particulier d'un petit Etat, d'un petit Etat neutre.
Troisième convergence: nous n'envisageons qu'une armée défensive.
La quatrième convergence est que cette armée est une armée de milice qu'il faut adapter aux temps modernes mais qui reste, fondamentalement, armée de milice.
Enfin, la cinquième convergence, confirmée, elle aussi, à plusieurs reprises, consiste en la nécessité de limiter notre armement à ce que l'on appelle l'armement «conventionnel»> (je dirais plutôt: «orthodoxe») et d'exclure, par conséquent, de l'arsenal suisse aussi bien l'arme A que l'arme C.
Ces cinq convergences ont conduit le Conseil fédéral à prévoir des moyens militaires à la hauteur de la mission de l'armée. Le Conseil fédéral a exprimé ces faits aussi bien dans le plan directeur («Leitbild») que dans l'étape de réali- sations quadriennale («Ausbauschritt»). Et le Conseil fédéral le rappelle encore dans son rapport répondant à l'interven- tion de M. Belser: notre dispositif militaire fonctionne et nous pouvons compter sur son efficacité.
Je regrette vivement que M. Belser, qui a peut-être achoppé à quelques détails, n'éprouve pas, à la lecture de ce rapport, ce sentiment de solidité, de sûreté et d'efficacité qu'éprou- vent le Conseil fédéral, le Département militaire fédéral et le haut commandement de l'armée. Je souhaite que, lors d'une nouvelle lecture de ce texte, M. Belser puisse retirer la conviction que nous ne présentons pas nos devoirs de vacances pour répondre coûte que coûte à une intervention parlementaire, mais que nous exprimons, dans notre tré-
fonds, les certitudes qui sont les nôtres en matière de défense militaire.
Il est clair qu'à partir des cinq convergences dont j'ai parlé, des nuances peuvent intervenir dans la conception, dans l'organisation de l'armée, dans la politique de l'armement et dans les orientations du budget militaire.
J'élimine du débat les tenants d'une armée rudimentaire de maquisards: elle serait incapable d'assumer sa mission de défense et, antérieurement, tout aussi incapable de remplir sa mission de dissuasion.
J'élimine du même coup les tenants d'une armée de réduit, le sens de toute défense militaire, aujourd'hui, consistant à faire respecter notre territoire et notre espace aérien dès la frontière et non pas à envisager quelques zones préalpines ou alpines plus commodes à tenir. Nous sommes d'accord sur ce point.
A l'inverse, j'élimine aussi du débat les tenants d'une armée techniquement surdéveloppée, dotée des matériels les plus récents et les plus sophistiqués. Je le fais parce qu'elle n'est pas à notre portée financière. Je rappelle que les moyens que nous consacrons à notre défense militaire sont, propor- tionnellement au produit national brut, parmi les plus modestes de ceux qu'investissent les Etats industrialisés. On le rappelait hier à la télévision.
Ce cadrage étant opréré, j'en viens à la question soulevée para le groupe socialiste des Chambres: «Le Conseil fédéral est chargé d'examiner dans quelles mesures notre armée ne serait pas mieux à même de remplir sa mission si l'on mettait davantage l'accent sur le combat d'infanterie et, partant, si l'on tenait mieux compte de l'avantage du terrain.» Il sied de constater que la place de l'infanterie dans notre armée, en 1985 et à l'avenir, est une place importante. Dans l'ensemble de l'armée suisse, il y a un char pour 819 soldats alors qu'en République fédérale d'Allemagne cette proportion est de 1 pour 125. Le pourcentage de l'infanterie par rapport aux troupes combattantes (infanterie, troupes mécanisées et légères, artillerie, aviation, défense contre avions) est, dans notre armée, supérieur à 58 pour cent des effectifs, là où les troupes mécanisées et légères ne représentent même pas 10 pour cent. On voit donc très clairement que, dans la concep- tion de 1985 (mais aussi dans la conception des années qui suivront), l'infanterie reste non seulement notre arme princi- pale mais qu'elle est également la troupe combattante aux effectifs de très loin les plus nombreux de l'armée.
De surcroit, l'infanterie sera, ces prochaines années, l'objet d'un renouvellement important de son équipement et de son armement: nouveau fusil d'assaut et nouvel équipement personnel qui, en priorité, doivent servir le fantassin et le doter de moyens supérieurs à ceux dont il dispose aujour- d'hui. Je pense aussi aux moyens de défense antichar du régiment d'infanterie que nous souhaitons pouvoir inscrire au programme d'armement de 1986.
Mais précisément pour que l'infanterie soit à même de livrer bataille, il faut tout d'abord éviter de l'envoyer au carnage en l'engageant dans des terrains qui ne lui conviennent pas. Il faut la préserver pour ce que j'appellerai, permettez-moi l'expression, ses terrains de prédilection et, en zones plates et découvertes, lui préférer des moyens blindés. Voilà une première raison de ne pas négliger l'armement blindé en particulier.
Et puis il faut à cette infanterie, lorsqu'on l'engage dans les terrains qui lui conviennent particulièrement - et ceux-ci sont très nombreux en Suisse - lui assurer des moyens de couverture, sol-sol (c'est l'artillerie), sol-air (c'est la DCA), air-sol ou air-air (c'est l'aviation). Seconde raison de ne pas mettre «tous nos œufs dans le même panier» et d'assurer à l'infanterie à la fois des moyens de remplacement et des moyens de flanquement qui sont indispensables à l'effica- cité de son 'combat.
En matière de renforcement du terrain, c'est un travail de longue haleine que vous accomplissez année après année, en soutenant les propositions du Conseil fédéral concernant les constructions. Il y a toujours une partie substantielle de ces messages qui est consacrée au renforcement du terrain. Il ne s'agit pas seulement de soigner, en la modernisant, ce
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Zivilluftfahrt. Übereinkommen
que j'appellerai la forteresse traditionnelle, telle que nous la connaissons, presque sortie d'une image d'Epinal, mais encore d'y aller d'un renforcement du terrain beaucoup plus mobile, beaucoup plus ramifié et qui touche les zones dans lesquelles l'infanterie, entre autres, aurait à s'engager. L'ensemble des ces conceptions est repris d'une manière logique et complète dans le plan directeur. Le fait que certaines réalisations du plan directeur aient été momenta- nément différées ou abandonnées (des opérations comme, par exemple, la cure de Jouvence sur le Centurion, l'acquisi- tion d'hélicoptères anti-char, la création d'une réserve mécanisée d'armée) s'explique par les économies qu'il convenait de faire, par les choix qu'il fallait bien opérer, pour cela sans mettre en péril notre défense militaire, sans créer des lacunes dans notre dispositif. Ces choix ne se sont nullement opérés au détriment de l'infanterie.
Je suis d'accord en effet avec M. Belser (et j'aimerais qu'on lise ce rapport «avec les mêmes lunettes») sur le fait que l'infanterie dispose de moyens de riposte remarquables et d'accord aussi avec le fait que ce n'est pas l'armée hyper- technique, exclusivement blindée ou l'aviation qui peuvent être, à eux seuls, les moyens de riposte et les moyens de dissuasion. L'infanterie joue son rôle. Et d'accord avec vous encore sur ce troisième point que l'infanterie joue particuliè- rement son rôle dans le combat inter-armes. C'est ce que nous pensons, c'est ce que le Conseil fédéral a exprimé, d'une manière que vous jugez peut-être peu convaincante, mais qui, à nos yeux, est sans équivoque.
Je vous concède bien volontiers que le dessinateur, en traçant les limites des zones blindées dans le croquis de votre message, a eu la main lourde et qu'il n'a vraiment jamais fait l'Axenstrasse au commande d'un centurion! Nous le reprendrons sur ce point car c'est une erreur mani- feste; le reste du dessin me paraît juste.
Non sans remercier encore les exégètes de ce rapport gouvernemental, président de la commission en tête, je dirai pour terminer à M. Lauber que nous reprendrons la question qu'il évoque en répondant à son intervention parlementaire. Nous aurons l'occasion de nous expliquer, car c'est un sujet important pour l'instruction de l'armée et pour les relations entre l'armée et la population. S'il le veut bien, pour aujour- d'hui, nous ne considérons pas ce sujet comme partie intégrante des préoccupations avancées par l'intervention de M. Belser.
Telles sont les réponses que je pouvais apporter à diffé- rentes interventions. Je remercie votre assemblée de bien vouloir faire sien le rapport que le Conseil fédéral lui pré- sente.
Belser: Gestatten Sie mir einen Satz: Ich möchte Herrn Schönenberger empfehlen, das Kapitel 251 über die Dissua- sion nachzulesen.
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und das Postulat von Herrn Belser abzuschreiben. Wird eine andere Meinung vertreten ? Das ist nicht der Fall.
Zustimmung - Adhésion
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr La séance est levée à 19 h 30
Zweite Sitzung - Deuxième séance
Dienstag, 17. September 1985, Vormittag Mardi 17 septembre 1985, matin 9.00
Vorsitz - Présidence: Herr Kündig
85.033 Zivilluftfahrt. Übereinkommen Aviation civile. Convention
Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. Mai 1985 (BBI Il, 185) Message et projet d'arrêté du 8 mai 1985 (FF II, 187)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Cavelty, Berichterstatter: Die ganze Welt war erschüttert, als am 1. September 1983 eine Boeing 747 der Korean Airlines über der Insel Sachalin von einem sowjetischen Jagdflug- zeug abgeschossen wurde, wobei 269 Menschen das Leben verloren. Als direkte Reaktion darauf beschloss der Bundes- rat am 14. September 1983, für die Dauer von zwei Wochen den zivilen Luftverkehr zwischen der Schweiz und der Sowjetunion zu suspendieren und den schweizerischen Luftraum für sowjetische Flugzeuge zu sperren.
Eine weitere Folge dieses schrecklichen Ereignisses bildet die vorliegende Änderung des Übereinkommens über die internationale Zivilluftfahrt. Dieses Übereinkommen, das im Jahre 1944 abgeschlossen und bis heute von 154 Staaten unterzeichnet wurde, soll mit einem neuen Artikel 3bis ergänzt werden. Demnach verpflichten sich die Vertrags- staaten zum Verzicht auf die Anwendung von Waffen gegen Zivilluftfahrzeuge, die sich im Flug befinden. Dieser Grund- satz erscheint einem normalen Menschen selbstverständ- lich. Nun soll er Gegenstand geschriebenen Rechts werden, was natürlich nur bejaht werden kann. Das Abkommen sieht zudem ergänzende Bestimmungen vor, die auf die strikte Respektierung der Souveränität der Staaten hinzielen. Auch dies ist gutzuheissen.
Zur Durchsetzung der eingegangenen Verpflichtungen ist vorgesehen, dass die Unterzeichnerstaaten in ihrer nationa- len Gesetzgebung die erforderlichen Sanktionen für allfäl- lige Verletzungen aufstellen. Auf den konkreten Fall des abgeschossenen koreanischen Flugzeugs bezogen würde dies also heissen, dass die Sowjetunion die Verantwortli- chen zur Rechenschaft ziehen müsste. Dadurch wären im Sinne einer Generalprävention künftige Fälle erschwert. Die einstimmige Verkehrskommission beantragt Eintreten, Genehmigung der vorgeschlagenen Änderung und Ermäch- tigung des Bundesrates zur Ratifizierung des entsprechen- den Protokolls.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le Conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Für Annahme des Beschlussentwurfes 38 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Armeeleitbild. Bericht
Plan directeur de l'armée. Rapport
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.043
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.09.1985 - 18:15
Date
Data
Seite
466-471
Page
Pagina
Ref. No
20 013 851
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