Interpellation Wyss
1845
Oktober 1985 N
Der Bundesrat misst einer Abstimmung des militärischen Übungsbetriebes auf die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs grosse Bedeutung zu. Auch auf diesem Gebiet unternimmt das Militärdepartement grosse Anstrengungen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Tourismus und militä- rischem Übungsbetrieb ist sehr wohl möglich, sofern die nötigen Vorkehren sorgfältig geplant werden. Auch im Kan- ton Wallis sind konkrete Massnahmen für eine bessere Zusammenarbeit in Vorbereitung.
Die für die Belegungskoordination zuständigen Stellen wer- den in absehbarer Zeit über EDV-gestützte Hilfsmittel verfü- gen, die eine wesentliche Erleichterung bringen werden. Voraussetzung für eine bessere Koordination der beidseiti- gen Interessen ist allerdings die Bereitschaft der zivilen Seite, der Truppe soweit möglich Übungsgebiete zur Verfü- gung zu stellen, in die sie während der touristischen Haupt- saison ausweichen kann.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.
85.489 Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion SRG-Strukturen Interpellation du groupe démocrate-chrétien Organisation de la SSR
Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1985
Seit geraumer Zeit macht sich immer wieder ein breites Unbehagen über die redaktionelle Führung der SRG, im besonderen beim Fernsehen DRS, bemerkbar. Wir fragen deshalb den Bundesrat, ob er bereit ist,
bei der SRG seinen Einfluss geltend zu machen, dass rasch ein Chefredaktor für den Bereich der Informations- sendungen des Fernsehens eingesetzt wird;
darauf hinzuwirken, dass erforderliche Vereinfachungen der Strukturen realisiert werden, um die Entscheidungs- fähigkeit der redaktionellen Führung zu verbessern.
Texte de l'interpellation du 19 juin 1985
Depuis un certain temps, la façon dont la rédaction est dirigée à la SSR, en particulier à la chaîne suisse-alémani- que, fait de plus en plus l'objet de critiques. C'est pourquoi nous demandons au Conseil fédéral s'il est prêt
à user de son influence auprès de la SSR afin que soit bientôt nommé un rédacteur en chef pour le service des informations télévisées;
à intervenir afin que soient simplifiées les structures du service de rédaction en vue de faciliter la prise de décision par la direction.
Sprecher - Porte-parole: Keller
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. September 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985
Der Regionalvorstand der deutschen und rätoromani- schen Schweiz hat am 5. Juli 1985 einen Chefredaktor für den Informationsbereich beim Fernsehen DRS ernannt und ihn mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Nach Ansicht des Bundesrates ist diese Massnahme geeignet, die Entscheidungsfähigkeit der redaktionellen Führung beim Fernsehen DRS zu verbessern. Damit wurde dem Anliegen der Interpellation von den dafür zuständigen Stellen der SRG bereits Rechnung getragen.
Der Bundesrat anerkennt, dass die heutigen Strukturen der SRG nicht mehr in allen Teilen zu befriedigen vermögen. Mit der Ankündigung, im Herbst 1985 ein Strategiepapier vorzulegen, zeigt die SRG, dass sie gewillt ist, auf die neue Herausforderung zu reagieren. Aber auch die heutige Kon- zession, die einige organisatorische Bestimmungen enthält, bedarf der Überprüfung. Diese Feststellung gilt insbeson- dere für Artikel 11 Absatz 1, der dem Generaldirektor eine universelle Verantwortung für den Programmdienst und eine rationelle Betriebsführung zuweist. Die übertragene Verantwortung stimmt mit den Kompetenzen nicht überein. Insbesondere wäre eine klarere Trennung von Aufsicht und Geschäftsführung wünschenswert. Die Konzession SRG in der jetzigen Form gilt bis Ende 1987.
Präsident: Die Fraktion ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt.
85.467 Interpellation Wyss Rheinschiffahrt - Navigation sur le Rhin
Wortlaut der Interpellation vom 13. Juni 1985 Ich frage den Bundesrat an, ob er
sich nach wie vor zur Rheinschiffahrt als wichtigem und international freiem Verkehrsträger für die Versorgung der Schweiz bekennt,
es für vertretbar hält, dass durch diese neuen Tarifmass- nahmen der SBB die Abwanderung von Gütern vom Rhein auf die ausländischen Bahnen derart gefördert wird,
bereit ist, bei den SBB möglichst rasch dahingehend zu intervenieren, dass die auf Druck der ausländischen Bahn- gesellschaften vorgesehenen Tarifvergünstigungen auf den schweizerischen Strecken auch für Transporte ab den Rheinhäfen beider Basel eingeräumt werden.
Texte de l'interpellation du 13 juin 1985 Je prie le Conseil fédéral de dire
s'il considère toujours que la navigation sur le Rhin, reconnue libre sur le plan international, constitue un moyen de transport important pour l'approvisionnement de la Suisse,
s'il juge admissible que, par de nouvelles mesures tari- faires, les CFF incitent à faire passer par les gares étran- gères les marchandises qui empruntaient le cours du Rhin, - s'il est prêt à intervenir au plus tôt auprès des CFF pour que les améliorations tarifaires prévues sur les tronçons suisses, à la suite de la pression exercée par les compagnies ferroviaires étrangères, s'appliquent aussi aux transports à partir des ports fluviaux des deux Bâles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Auer, Biel, Fankhauser, Feigenwinter, Flubacher, Hubacher, Nebi- ker, Schwarz, Wagner, Weder-Basel, Wick (13)
4 octobre 1985
N
1846
Interpellation Braunschweig
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Schweizerischen Bundesbahnen beabsichtigen, für die Transporte aus dem Ausland in die Schweiz sogenannte «Durchlauftarife» (neue durchgerechnete Tarife ohne Frachtenbruch an der Grenze) einzuführen, die eine sehr hohe Rabattstufe für die Transporte auf den Schweizer Strecken enthalten. Diese Massnahme, welche seitens der SBB verständlich ist, hätte - sofern sie tatsächlich verwirk- licht wird - zur Folge, dass ein niedrigerer Preis pro Trans- portkilometer auf der Schweizer Strecke angewendet wird, wenn die Ware per Bahn aus dem Ausland herantranspor- tiert wird, als wenn sie auf dem Rhein ankommt und ab Basel per Bahn zum schweizerischen Bestimmungsort gelangt. Die Auswirkungen können für die Rheinschiffahrt existenzbedrohend sein.
Die Eidgenossenschaft hat während Jahrzehnten durch erhebliche Beiträge an den Ausbau der Rheinstrecke unter- halb von Basel zum Ausdruck gebracht, welche Bedeutung sie der Rheinschiffahrt für eine unabhängige, leistungsfä- hige und preisgünstige Versorgung des Landes mit lebens- wichtigen Gütern beimisst. Im Gegensatz zu den stark defizi- tären Bahngesellschaften Westeuropas, welche staatliche Subventionen erhalten, arbeiten die schweizerischen Ree- dereigesellschaften seit jeher ohne staatliche Finanzhilfe. Diese Wettbewerbsverzerrung führt somit zu einer Existenz- bedrohung des Verkehrsträgers .Rheinschiffahrt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. September 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985
Die meisten Gütertarife des Zweiländer- und des Mehrlän- derverkehrs sind noch gleich aufgebaut wie in den Anfangs- jahren des Eisenbahnverkehrs. Die Frachten werden für jeden einzelnen Länderabschnitt getrennt ermittelt. Diese Berechnungsart ist kompliziert und verteuert zufolge der jedesmal neu eingerechneten teuren Anfangskilometer die Bahntransporte unnötig.
Eine solche Tarifgestaltung kann im heutigen Markt nicht mehr bestehen. Die Konkurrenz gebietet, dass die Bahnen ihren Kunden die Leistungen mit einem neuzeitlichen Tarif- instrument anbieten. Auch die Europäische Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) hat in einer Resolution vom Juni 1985 die Bahnen aufgefordert, ausgefahrene Geleise zu verlassen und die. Tarifgestaltung den heutigen Erfordernis- sen des Marktes anzupassen.
Der voraussichtlich am 1. Januar 1986 in Kraft tretende Gütertarif Schweiz-Deutschland trägt diesen Erfordernissen Rechnung. Die im Tarif enthaltenen Gesamtfrachtsätze - d. h. ohne Frachtenbruch vom Abgangs- bis zum Bestim- mungsbahnhof - orientieren sich an der Strassenkonkur- renz. Die Anwendung des neuen Tarifs ist im übrigen auf den Güterverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz beschränkt. Für Sendungen im Transit durch die Schweiz oder Deutschland ist er somit nicht gültig.
Die Tarifpolitik der SBB in den über Basel hinaus gelegenen Verkehrsverbindungen gleicht einer dauernden Gratwande- rung. Einerseits sind die berechtigten Anliegen der Rhein- schiffahrt zu berücksichtigen, andererseits darf aber auch der für die SBB eher kostengünstigere Ganzbahnweg nicht zu Lasten der nördlich von Basel gelegenen Partnerbahnen vernachlässigt werden. Eine vermehrte Umfahrung der Schweiz im Transitverkehr könnte als Folge nicht ausge- schlossen werden. Die SBB bemühen sich jedenfalls seit Jahren um eine neutrale Stellung gegenüber beiden Ver- kehrspartnern, und sie werden dies auch in Zukunft tun. Zu den Fragen im einzelnen:
Der Bundesrat bekennt sich weiterhin zur Rheinschiffahrt als für die Versorgung der Schweiz wichtigem Verkehrsträ- ger. Die koordinierte Verkehrspolitik, abgestützt auf die GVK, trägt der Bedeutung unserer Schiffahrt Rechnung, indem sie diese in die Gesamtschau und Neuorientierung einbezieht.
Mit dem neuen Gütertarif Schweiz-Deutschland wird ein marktkonformes Tarifwerk geschaffen, um gegen die mas-
sive Strassenkonkurrenz besser gerüstet zu sein. Die SBB streben damit keine Verkehrsverlagerung vom Rhein-Bahn- weg auf den Ganzbahnweg an.
Zudem ist nach dem SBB-Leistungsauftrag 1982 der Wagen- ladungsverkehr dem freien Marktbereich zugewiesen. Der Bundesrat wäre deshalb nicht in der Lage, den SBB andere Weisungen für Tarifvergünstigungen zu erteilen.
Die Schweizer Bahnen gewähren für die Hafen-Zu- und -abfuhren seit langem günstige Abkommensfrachten. Sie sind wie bisher an einer engen Zusammenarbeit mit dem Grosskunden «Rheinschiffahrt» interessiert. So werden sich die SBB denn auch weiterhin an den Massnahmen gegen die See- und Strassenkonkurrenz beteiligen, die sich vom Markt her aufdrängen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
85.383 Interpellation Braunschweig Atomsperrvertrag. 3. Überprüfungskonferenz Traité sur la non-prolifération des armes nucléaires. 3° Conférence de réexamen
Wortlaut der Interpellation vom 13. März 1985
Am 2. September 1985 wird in Genf die 3. Überprüfungskon- ferenz zum Atomsperrvertrag 1968/1970 (NPT, Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons) beginnen.
Wie beurteilt der Bundesrat aus heutiger Sicht den dama- ligen Vertragsabschluss, die seitherigen Entwicklungen, die Auswirkungen der beiden bisherigen Überprüfungskonfe- renzen, Erfolge und Misserfolge, erfüllte Hoffnungen und Enttäuschungen?
In welcher Weise kann die Schweizer Delegation in Genf beitragen, den Atomsperrvertrag wirksamer im Sinne der ursprünglichen, nicht militär- und nicht wirtschaftsgebunde- nen Absichten auszubauen?
Müssen im einzelnen die sogenannt «friedliche Atomex- plosion» Indiens 1974, der Atomtest Südafrikas 1979, die vermuteten Atomsprengkörper Israels, Pakistans, Argenti- niens und Taiwans, die gleichgerichteten Bemühungen in den Schwellenländern Brasilien, Ägypten, Irak und Südko- rea als dem Atomsperrvertrag widersprechend beurteilt wer- den (horizontale Proliferation), ebenso wie die ungebro- chene quantitative und qualitative Nuklearrüstung der bis- herigen Atomwaffenstaaten (vertikale Proliferation)?
Was hält der Bundesrat unter diesen Gesichtspunkten vom Kontrollsystem der Internationalen Atomenergieagen- tur (IAEO) in Wien? Ist es richtig, dass die IAEO die Ausga- ben für die Sicherheitskontrollen einfrieren liess und dafür die Ausgaben für die technische Zusammenarbeit laufend erhöhte?
Teilt der Bundesrat die kürzlich an der UNO-NGO-Konfe- renz in Nairobi geäusserten Bedenken, wonach die Atom- technologie in der Dritten Welt kaum oder nicht zu einer
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Wyss Rheinschiffahrt Interpellation Wyss Navigation sur le Rhin
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
18
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.467
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1985 - 08:00
Date
Data
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1845-1846
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