European refugee conference and asylum coordination

20013787Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)04.10.1985Other

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

In the National Council, Ott interpellated the Federal Council about the possibility of a European refugee conference and Switzerland’s role in promoting coordinated asylum policy. The Federal Council replied in writing that it saw limited prospects for a successful binding conference, although it regarded the Council of Europe as a useful forum and supported further European cooperation where possible. Ott then stated that he was satisfied, noting that the Federal Council had itself declared its willingness to take the initiative on coordination in asylum matters.

Omnilex-Regeste

Asylum policy coordination between European states; role of the Council of Europe and UNHCR consultations. A binding conference can be considered useful in principle, but its success depends on the conclusion of ratifiable texts, notably on the avoidance of 'refugees in orbit' and on arrangements for persons finally refused asylum who cannot be removed. In the absence of realistic prospects for such agreements, the Government may nonetheless support cooperation within existing international frameworks and use the Council of Europe as a suitable forum (consid. 1-3).

Gesamter Gesetzestext

N 4 octobre 1985

1834

Interpellation Ott

pour objet de supprimer l'obligation faite aux cantons et aux communes de remettre les textes soumis à une votation et les explications y relatives à chaque électeur; il devra être possible de livrer un seul exemplaire à chaque ménage, des exemplaires supplémentaires devant être donnés aux citoyens qui le demandent expressément.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Haushalte mit mehreren Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungsvorlagen zwangsweise in der Anzahl der in einem Haushalt wohnenden Stimmberechtigten. Der Kanton Zürich hat - dem Appell der Sparsamkeit Folge gebend - erkannt, dass für kantonale und kommunale Vorlagen die Zustellung von sehr zahlreichen Exemplaren der dokumen- tarischen Unterlagen an ein und denselben Haushalt keinem absoluten Bedürfnis entspricht. Das neue Wahlgesetz mit Verordnung über Wahlen und Abstimmung (1. Januar 1985) sieht denn auch vor, dass die Zustellung der Abstimmungs- vorlagen pro Haushaltung in einem Exemplar möglich ist. Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, im Einzelfall oder für Dauer eine Zusatzlieferung zu verlangen.

In einer Zürcher Gemeinde mit 2900 Stimmberechtigten haben im Frühjahr 1985 bei einer Abstimmung über wichtige kantonale Vorlagen indessen nur gerade 36 Bürger über das «Haushaltexemplar» hinaus ein zusätzliches Exemplar angefordert. Es lässt sich daher erahnen, in welchem Umfang unnütz eidgenössisches Abstimmungsmaterial zu Versand und Verteilung gelangt, wenn man von etwa 4 Millionen Stimmberechtigten ausgeht und wenn jeder ein- zelne mit diesem Material beliefert werden muss.

Die Zustellung des Abstimmungsmaterials des Bundes sollte - wie im Kanton Zürich und wohl auch in anderen Kantonen - auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestellt werden. Versandvolumen und echtes Bedürfnis klaffen aber offenkundig auseinander. Pro Jahr werden beim heutigen Abstimmungsrhythmus und der Zwangsregelung daher wohl viele Millionen von Abstimmungsunterlagen unnötiger- weise, aber mit grossem Kostenaufwand und einer beträcht- lichen Belastung von Post und Zustellbeamten verteilt.

Eine Gesetzesrevision sollte auch die Möglichkeit der Zustellung «pro Haushalt» erlauben, verbunden mit der Ver- pflichtung der Gemeinden, dass sie in geeigneter Form den Souverän dahin orientieren, dass im einzelnen Fall oder auf Dauer zusätzliche Exemplare bestellt werden können. Die Gemeinden würden dies mit der analogen Orientierung bezüglich der kantonalen und kommunalen Vorlagen durch- führen. Im Kanton Zürich ist es zudem derzeit so, dass die eidgenössischen Vorlagen in fragwürdiger, aber teurer Weise an die einzelnen Stimmbürger umadressiert und neu- verteilt werden müssen, die kantonalen und kommunalen Vorlagen dagegen an die Haushaltungen adressiert werden können.

Die obligate erhebliche Papierschwemme aus dem Bundes- haus ist nicht geeignet, bei Bürgerin und Bürger den Ein- druck der Sparsamkeit zu erregen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 4. September 1985

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 4 septembre 1985 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Überwiesen - Transmis

85.314 Interpellation Ott Europäische Flüchtlingskonferenz Conférence européenne sur les réfugiés

Wortlaut der Interpellation vom 4. Februar 1985

Unser Land ist, wie andere Länder Westeuropas, Ziel eines neuen Flüchtlingsstromes aus der Dritten Welt. War man bis vor kurzem noch bereit, diese Asylsuchenden als (in ihrer grossen Mehrheit) «Wirtschaftsflüchtlinge» zu qualifizieren, so wächst heute die Einsicht, dass die Auswanderung in den meisten Fällen tatsächlich in Unterdrückung und Missach- tung der Menschenrechte in den betreffenden Drittweltstaa- ten ihren Grund hat.

So hat zum Beispiel kürzlich der zuständige Botschafter eines westeuropäischen Staates seiner Regierung empfoh- len, selbst rückkehrwillige tamilische Flüchtlinge aus Sri Lanka (vorderhand) nicht in ihre Heimat zurückzuschaffen. Bei uns ist im Januar 1985 eine Gruppe von Persönlichkei- ten aus Politik, Wissenschaft, Kirche, humanitären Werken usw. an die Öffentlichkeit getreten, mit dem Wunsch, in der Schweizer Bevölkerung mehr Verständnis zu wecken für das Los dieser Flüchtlinge aus der Dritten Welt. Sie hat den Bundesrat auch aufgefordert, «die Initiative zur Einberufung einer europäischen Flüchtlingskonferenz zu ergreifen, damit eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik möglich wird».

Ich frage den Bundesrat an:

  1. Wie beurteilt er die Möglichkeit und die Chancen einer (west)europäischen Flüchtlingskonferenz, um eine solidari- schere Politik der europäischen Länder in einer Frage zu erzielen, von der sie gemeinsam betroffen sind?

(Damit nicht zum Beispiel Drittweltflüchtlinge in unwürdiger Weise von Land zu Land geschoben und schliesslich ein- zelne Länder unverhältnismässig belastet werden).

  1. Wie stellt er sich zu dem Gedanken, dass unser Land aufgrund seiner humanitären Tradition berufen sei, einen ersten Anstoss zu einem derartigen Unternehmen zu geben?

  2. Wäre gegebenenfalls der Europarat ein erfolgverspre- chender Rahmen für eine wirksame Koordination?

Texte de l'interpellation du 4 février 1985

Notre pays, comme d'autres Etats d'Europe occidentale, voit arriver de nouvelles vagues de réfugiés en provenance du tiers-monde. Alors qu'on était enclin, il n'y a guère long- temps, à considérer que la plupart de ces gens étaient des pseudo-réfugiés qui émigraient pour des raisons d'ordre économique, on doit désormais admettre qu'en général, cet exode est dû à l'oppression et aux violations des droits de l'homme dans certains pays en développement.

Ainsi, l'ambassadeur d'un Etat d'Europe occidentale a récemment recommandé à son gouvernement de ne pas rapatrier les réfugiés tamouls, du moins pour l'instant, même s'ils le désirent.

En janvier 1985, un groupe de personnalités suisses du monde politique, de la science, des Eglises et des représen- tants d'associations caritatives ont demandé publiquement que l'on s'efforce d'éveiller la compréhension de notre population pour le sort de ces réfugiés. Le Conseil fédéral a été également invité à prendre l'initiative de convoquer une conférence européenne sur l'accueil à réserver aux réfugiés, afin d'élaborer une politique concertée en la matière.

Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:

  1. Est-il possible de réunir une telle conférence et quelles sont les chances d'obtenir ainsi que les pays d'Europe occidentale parviennent, dans un esprit de solidarité, à choisir une politique commune sur une question qui les

  2. Oktober 1985 N

1835

Interpellation Ott

concerne tous (afin d'éviter que les réfugiés provenant du tiers-monde ne soient par exemple renvoyés d'un pays à l'autre, ce qui serait indigne, et que certains Etats ne soient finalement obligés de supporter un fardeau excessif).

  1. Le Conseil fédéral est-il aussi d'avis qu'en raison de sa tradition humanitaire, notre pays est appelé à faire les pre- mières démarches en vue de réaliser une telle entreprise ?

  2. Le Conseil de l'Europe constituerait-il, le cas échéant, le cadre approprié dans lequel on pourrait établir une coordi- nation efficace des mesures à prendre?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Borel, Braun- schweig, Bundi, Clivaz, Deneys, Fankhauser, Friedli, Jaggi, Longet, Reimann, Riesen-Fribourg, Robbiani, Ruch-Zuch- wil, Ruffy, Uchtenhagen, Widmer, Ziegler (18)

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 1985

Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mai 1985

Trotz der Anstrengungen vieler Staaten, darunter der Schweiz, Lösungen für Flüchtlingsprobleme in der Region ihrer Entstehung zu suchen, sind in der letzten Zeit immer mehr asylsuchende Personen aus Ländern der Dritten Welt in die Schweiz gekommen.

Wenn es sich auch bewahrheitet, dass viele dieser Personen aus Gründen geflüchtet sind, welche die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch die Schweiz nicht bewirken können (namentlich im Falle der sogenannten «Wirtschafts- flüchtlinge»), so trifft es doch zu, dass asylsuchende Perso- nen während der Dauer des Asylverfahrens sowie aner- kannte Flüchtlinge aus diesen Drittweltländern in der Schweiz auf wenig Verständnis für ihre Lage stossen.

Der Bundesrat ist besorgt über entsprechende Wandlungen, die sich im schweizerischen politischen Klima abzeichnen. In anderen Ländern Europas lassen sich ähnliche Erschei- nungen feststellen.

Der Bundesrat versteht deshalb, warum in der Interpellation die Idee einer europäischen Flüchtlingskonferenz vertieft wird, «um eine solidarischere Politik der europäischen Län- der in einer Frage zu erzielen, von der sie gemeinsam betroffen sind».

Der Erfolg einer derartigen Konferenz würde in der Ausar- beitung verbindlicher Texte liegen, welche die Teilnehmer- staaten in der Folge auch ratifizieren würden. Nach Meinung des Bundesrates müssten diese Texte einmal das Problem der refugees in orbit lösen, d. h. das gegenseitige Abschie- ben asylsuchender Personen verhindern. Zweitens - und hier handelt es sich um ein noch vordringlicheres Problem - müsste zwischen den Teilnehmerstaaten vereinbart werden, dass für Personen, deren Asylgesuch letztinstanzlich abge- lehnt worden ist und die nicht in ihr Heimatland abgescho- ben werden können, in einem anderen Land wenigstens auf Zeit Ein- und Ausreise- sowie Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden.

Ein weiterer Themenkreis, der sicherlich aufgeworfen würde, beträfe den extraterritorialen Effekt eines negativen Entscheides der Behörde eines Europaratstaates bei der Prüfung eines Asylgesuches.

Bezüglich der refugees in orbit wird im Europarat schon seit Jahren nach einer Lösung im Rahmen der Ausarbeitung eines künftigen Übereinkommens über das territoriale Asyl gesucht. Der Bundesrat hofft, dass diese Arbeiten nunmehr zum Erfolg führen. Was das zweite Anliegen betrifft, d. h. die Schaffung eines zwischenstaatlichen Verteilers, erachtet der Bundesrat eine Verständigung unter europäischen Län- dern als wünschenswert, glaubt aber, dass unter den heuti- gen Umständen eine derartige Vereinbarung nicht zustande käme. In bezug auf die extraterritoriale Geltung negativer Asylentscheide ist festzuhalten, dass die Verschiedenartig- keiten in der Praxis der Europaratstaaten die Verwirklichung einer entsprechenden Tendenz als unwahrscheinlich erscheinen lässt, dass aber im allgemeinen der Bundesrat eine solche Entwicklung gar nicht anstrebt.

Die europäischen Länder sind Mitglieder des UNO-Hoch-

kommissariats für Flüchtlinge. In diesem Rahmen hat sich eine Zusammenarbeit über die Aufteilung von Flüchtlings- strömen eingespielt; diese Art der internationalen Zusam- menarbeit ist im schweizerischen Asylgesetz ausdrücklich vorgesehen und hat die Schweiz bewogen, zu verschiede- nen Malen Flüchtlinge in grösseren Gruppen, etwa aus Vietnam, Chile und Uganda, aufzunehmen sowie eine besondere Anstrengung bei der Aufnahme von invaliden Flüchtlingen zu erbringen. Auf diesem Gebiet würde dem- nach eine europäische Flüchtlingskonferenz nichts Neues bringen. Im übrigen veranstaltet gerade dieses Jahr das UNO-Hochkommissariat Konsultationen über mögliche For- men der Zusammenarbeit bei der Behandlung von Asylgesu- chen aus der Dritten Welt.

Wenn auch der Bundesrat die Chancen einer europäischen Flüchtlingskonferenz skeptisch beurteilt, so heisst das nicht, dass dem Europarat nicht nach wie vor eine besondere Rolle zukommt.

Die Arbeiten im Europarat zugunsten der Flüchtlinge waren bisher von unterschiedlichem Erfolg gekrönt: Das Überein- kommen vom 20. April 1959 über die Aufhebung der Visa- pflicht für Flüchtlinge ist ebenso in Kraft wie die Vereinba- rung vom 16. Oktober 1980 über den Übergang der Verant- wortung für Flüchtlinge. Hingegen sind weder das Überein- kommen über die konsularischen Aufgaben noch dessen Zusatzprotokoll über die Flüchtlinge, beide vom 11. Dezem- ber 1967, in Kraft, da die notwendige Zahl der Ratifikationen nie erreicht worden ist. Die erwähnten Arbeiten, welche den Abschluss eines Abkommens über territoriales Asyl bezwek- ken, dauern gegenwärtig noch an.

Positiv zu verzeichnen sind die beiden Empfehlungen des Ministerkomitees aus dem Jahre 1984 betreffend den Schutz von Personen, die die Bedingungen der Genfer Konventio- nen erfüllen, die jedoch nicht formell als Flüchtlinge aner- kannt werden, sowie betreffend den Erwerb der Staatsange- hörigkeit des Aufnahmestaates durch Flüchtlinge.

Aus diesen Erfahrungen ergibt sich, dass der Europarat auch in Zukunft den Regierungen ein geeignetes Forum bietet, um über verschiedenste Aspekte der Flüchtlingspoli- tik ihrer Länder und über gemeinsame Interessen zu spre- chen. Der Bundesrat will diesen Rahmen weiterhin nutzen und sich zudem für eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen europäischen Staaten dort einsetzen, wo sie mög- lich ist. Für die Abhaltung einer erfolgreichen Flüchtlings- konferenz inner- oder ausserhalb des Europarates sieht er jedoch keine genügende Chance.

Ott: Im Februar 1985 habe ich die Idee einer Europäischen Flüchtlingskonferenz zur internationalen Koordinierung der Flüchtlingspolitik zwischen den westeuropäischen Staaten zur Diskussion gestellt. Im Mai antwortete der Bundesrat mit ausführlicher Begründung, eine solche Konferenz sei im Moment nicht tunlich. Im September erklärte der Bundesrat dann aber seinerseits, zu einer Koordination zwischen den westeuropäischen Staaten über Asylfragen die Initiative ergreifen zu wollen. Angesichts dieses letzten Schrittes des Bundesrates in dieser wichtigen Sache kann ich mich heute befriedigt erklären und spreche dem Bundesrat meinen Dank aus.

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt.

231-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Ott Europäische Flüchtlingskonferenz Interpellation Ott Conférence européenne sur les réfugiés

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1985

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Anno

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IV

Volume

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Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

18

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

85.314

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1985 - 08:00

Date

Data

Seite

1834-1835

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20 013 787

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Schlagwörter

asylumrefugeesinternational coordinationCouncil of EuropeUNHCRhumanitarian policy

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether a European refugee conference should be initiated to coordinate asylum policy among Western European states.

Extrahierter Entscheid

The Federal Council was skeptical about the chances of a successful conference, but later announced that it would itself take the initiative for coordination between Western European states on asylum questions.

Extrahierte Begründung

The Council considered an international framework useful, especially the Council of Europe and the UNHCR context, but doubted that a binding conference arrangement would be achievable under the prevailing conditions.

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