Motion on agricultural land improvements converted to postulate

20013769Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)04.10.1985Partially Granted

Zusammenfassung

Schmidhalter proposed a series of measures to inventory agricultural land-improvement projects, assess backlog needs, and secure additional funding, especially for mountain regions. The Federal Council agreed with the policy goals but stated that implementation required cantonal participation and budgetary coordination. It therefore asked that the motion be converted into a postulate. The National Council transmitted the matter as a postulate.

Regest

Parliamentary motion; conversion into postulate where the executive supports the objective but implementation depends on further factual clarification, cantonal cooperation, and budgetary coordination. A binding motion may be moderated to a postulate when the requested measures require prior inventory, planning, and financial harmonization; the chamber may accordingly transmit the intervention in postulate form (consid. not specified).

Gesamter Gesetzestext

Motion Schmidhalter

1821

  1. Oktober 1985 N

inwieweit die südafrikanische Regierung diesen Erwartun- gen zu entsprechen bereit sein wird. Von der zukünftigen Politik Südafrikas wird die Haltung der internationalen Staa- tengemeinschaft massgeblich beeinflusst werden. Der Bun- desrat will sich deshalb den notwendigen Entscheidungs- spielraum offen halten und ist bereit, je nach Entwicklung der Lage die schweizerische Position erneut zu überprüfen. Er möchte jedoch den Vorstoss nicht in der zwingenden Form der Motion, sondern als Postulat entgegennehmen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

84.937 Motion Schmidhalter Meliorationen - Améliorations foncières

Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1984

Der 6. Landwirtschaftsbericht des Bundesrates betont die Bedeutung der Grundlagenverbesserungen im allgemeinen und der Strukturverbesserungen im besonderen. Wir sind damit einverstanden. Um dieser Forderung nachzukommen, braucht es aber die notwendigen Mittel und einen straffen Realisierungsplan, abgestuft nach dem Grundsatz der Dringlichkeit. Die notwendigen Mittel, um das verwirklichen zu können, sind heute nur zum Teil vorhanden. Das gilt vor allem für die Berggebiete und hier für das Meliorationswe- sen (Bodenverbesserungen, landwirtschaftlicher Hochbau). Um dem abzuhelfen und die Abwanderung aus unseren Bergtälern zu stoppen, fordern wir:

  1. Eine schnelle und genaue Erfassung des heutigen Bestandes an Strukturverbesserungsprojekten mit Kosten- umfang und Realisierungszeit, abgestützt auf die gegenwär- tig zur Verfügung stehenden jährlichen Mittel und bezogen auf das Berggebiet;

  2. Erfassung des Nachholbedarfs mit Kostenrahmen und vernünftigem Realisierungsprogramm;

  3. Die Erfassung jener Projekte, die die Infrastruktur im ländlichen Raum verbessern und damit beitragen, die ländli- che Besiedlung aufrechtzuerhalten;

  4. Die Erhaltung der Kulturlandschaft;

  5. Aufgrund dieser Statistik die Aufstellung eines Realisie- rungsplanes mit der Bereitstellung der erforderlichen finan- ziellen Mittel durch Aufstockung oder durch bessere Vertei- lung der vorhandenen Mittel auf die einzelnen Landesteile. Sie müssen es erlauben, die notwendigen Strukturverbesse- rungen im oben erwähnten Sinne in kurzer Zeit durchzu- führen.

Texte de la motion du 14 décembre 1984

Le 6e rapport du Conseil fédéral sur l'agriculture souligne l'importance de l'amélioration des bases de production et en particulier des structures. Tout en étant d'accord, nous estimons que pour réaliser cette amélioration il faut mettre en jeu les moyens nécessaires et concevoir un plan d'exécu- tion rigoureux dont les étapes seront échelonnées par ordre d'urgence. Or, les moyens en question font en partie défaut. Ceci est surtout vrai pour les régions de montagne et plus particulièrement en ce qui concerne l'infrastructure (amélio- rations foncières, construction de bâtiments agricoles). Pour pallier ces carences et freiner l'exode des paysans de montagne, nous exigeons:

  1. Un recensement rapide et précis de l'ensemble des pro- jets actuels d'amélioration structurelle, y compris les coûts, les calendriers de réalisation et les sommes annuelles dispo- nibles pour les régions de montagne;

  2. Une évaluation des besoins de rattrapage et des coûts correspondants ainsi qu'un plan d'exécution réaliste;

  3. Une mise en évidence des projets améliorant l'infrastruc- ture rurale et contribuant par là à préserver les populations paysannes;

  4. La réalisation des travaux dans le respect des sites cultivés;

  5. L'élaboration d'un plan directeur fondé sur les études énumérées plus haut et l'engagement des crédits néces- saires par accroissement des subsides actuels ou par une meilleure répartition des ressources existantes entre les diverses parties du pays, de manière à réaliser dans les plus brefs délais les améliorations structurelles nécessaires selon les principes évoqués dans la présente motion.

Mitunterzeichner -· Cosignataires Aliesch, Bühler-Tschap- pina, Bundi, Butty, Cantieni, de Chastonay, Columberg, Cotti Flavio, Darbellay, Dirren, Dupont, Flubacher, Geiss- bühler, Grassi, Hari, Humbel, Iten, Kühne, Martin, Müller- Scharnachtal, Nef, Oester, Revaclier, Rubi, Ruckstuhl, Savary-Waadt, Schärli, Schnider-Luzern, Steinegger, Van- nay, Ziegler. (31)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der 6. Landwirtschaftsbericht des Bundesrates betont die Bedeutung der Grundlagenverbesserungen im allgemeinen und der Strukturverbesserungen im besonderen. Obwohl sein hoher Stellenwert in der Agrarpolitik unbestritten ist, wurde und wird offenbar das Meliorationswesen hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Mittel als Stiefkind behandelt. Im Rahmen der Bestrebungen zur Sanierung des Bundes- haushaltes ist offenbar im Investitionsbereich gespart wor- den, weil der grösste Teil der Ausgaben der Agrarpolitk gesetzlich festgelegt ist. Einsparungen im Investitionsbe- reich sind kurzfristig wohl am einfachsten durchführbar, sie werden sich aber längerfristig sicher negativ auswirken.

Die Notwendigkeit und die Förderungswürdigkeit der land- wirtschaftlichen Strukturverbesserungen sind allgemein anerkannt. Meines Erachtens wichtige Zusammenhänge dürfen aber trotzdem in Erinnerung gerufen werden.

Je nach Stand der durchgeführten Meliorationen weisen insbesondere im Berggebiet die Gemeinden eine recht unterschiedliche Produktionsstruktur auf. Bei fehlenden oder ungenügenden Strukturverbesserungen entstehen hohe Produktionskosten, die über Preisanpassungen und Direktzahlungen gegenüber meliorierten Gemeinden und Betrieben nicht ausgeglichen werden können. Ein Aus- gleich lässt sich nur erzielen, wenn in etwa die gleichen technischen Voraussetzungen geschaffen werden können. Die Mechanisierung in der Landwirtschaft hat gerade im Berggebiet zu bedeutenden Arbeitserleichterungen geführt. Mit fehlenden oder ungenügenden Strukturverbesserungen ist aber der Maschineneinsatz nur beschränkt möglich. Wegen des hohen Verschleisses sind die Betriebs- und Unterhaltskosten so hoch, dass sie etwa die Arbeitserleich- terungen aufwiegen.

Im Berggebiet, insbesondere aber im Kanton Wallis, ist die Landwirtschaftstruktur geprägt vom Übergewicht der Nebenerwerbsbetriebe. Die landwirtschaftliche Tätigkeit allein genügt nicht, um eine Familie ernähren zu können. Nebenerwerbsbetriebe sind insbesondere angewiesen auf einen rationellen Einsatz der Produktionsfaktoren. Nur mit gezielter Förderung des Meliorationswesens kann in weiten Gebieten unseres Kantons und des Bergebietes die land- wirtschaftliche Bewirtschaftung gewährleistet werden.

Nur wenn die Bewirtschaftung aufrechterhalten bleibt, kann das Postulat der Lebensmittelversorgung in Zeiten gestörter Zufuhr erfüllt werden. Vergandete Flächen erreichen bald einmal einen irreversiblen Zustand, oder ihre Rekultivierung ist mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden. Die

Motion Schmidhalter

1822

N

4 octobre 1985

Strukturverbesserungsmassnahmen, insbesondere in abge- legenen und Grenzertragsgebieten, leisten einen wesentli- chen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftungs- möglichkeiten. Die Erhaltung der Kulturlandschaft kann nur so gewährleistet werden.

Wegen der fehlenden Mittel bundesseits sind viele Kantone gezwungen, das Ausführungsprogramm laufender Unter- nehmen zeitlich zu erstrecken und den Baubeginn neuer Werke aufzuschieben. Die generelle lineare Kürzung der Bundesbeiträge um 10 Prozent hat für viele Bauherrschaf- ten zu ernsthaften finanziellen Problemen geführt. Trotz der merklichen Verbesserung in den letzten zwei Jahren kann der grosse Nachholbedarf nicht aufgeholt werden. Damit wirkt sich die ungleiche Behandlung einer Gemeinde gegenüber der anderen oder eines Betriebes gegenüber dem anderen immer stärker aus. Bauherrschaften, die erst jetzt oder in Zukunft Meliorationsmassnahmen durchführen können, müssen bedeutende Subventionskürzungen in Kauf nehmen. Die Restkostenbelastung sprengt den Rah- men des noch Vertretbaren. Die Benachteiligung gegenüber bereits meliorierten Gemeinden oder Betrieben ist offen- sichtlich. Die Leute verlieren den Glauben an die Zielsetzun gen der Agrarpolitik, sie bezweifeln den Nutzen von Struk- turverbesserungsmassnahmen und sie verlieren die Hoff- nung auf die Zukunft der Landwirtschaft.

Gerade in Berggebieten und Randregionen, die generell einen hohen Nachholbedarf an landwirtschaftlichen Melio- rationsmassnahmen aufweisen, muss Schlimmes befürchtet werden:

  • Die Bewirtschaftung von Grenzertragsböden, leider aber auch von landwirtschaftlichen Flächen, die sich an und für sich für eine Bewirtschaftung recht gut eignen, wird aufge- geben. Die Folgeschäden sind bekannt, aber in ihrem Umfang noch nicht erfasst.

  • Durch die Aufgabe der Landwirtschaft wird die Lebensge- meinschaft von Bergdörfern und Bergtälern ernsthaft gefährdet. Die einsetzende Vergandung wird zu einer bedeutenden Erosions- und Lawinengefährdung mit noch nicht voll erfassten Auswirkungen auf Besiedlung und Frem- denverkehr, aber auch auf das Landschaftsbild führen.

  • Die jungen Bauern, die Freude an ihrem Beruf haben, werden verbittert und wandern ab.

  • Auslaufende Betriebe finden keinen Nachfolger.

Die Realität zeigt, dass die Zielsetzung gemäss 6. Landwirt- schaftsbericht nicht vollumfänglich erfüllt werden kann, falls die Mittel bundesseits für das Meliorationswesen nicht kurz- und mittelfristig wesentlich aufgestockt werden. Die jährli- che Erhöhung sollte mindestens 10 Prozent des Vorjahres- budgets betragen, bis das Verhältnis der siebziger Jahre wiederhergestellt ist. Zugunsten der Rand- und Berggebiete kann dies durch die beschriebene Aufstockung der erforder- lichen Kredite erfolgen.

Neben der ausgewiesenen agrarpolitischen Bedeutung des Meliorationswesens darf auch nicht ausser acht gelassen werden, dass verschiedene Strukturverbesserungsmassnah- men ebenfalls eine volkswirtschaftliche Bedeutung erbrin- gen. Gerade in Berggebieten und Randregionen wirken sich die Investitionen für Meliorationsmassnahmen für die Beschäftigungslage des Bauhaupt- und Nebengewerbes sowie der technischen Berufe äusserst positiv aus. Im Kan- ton Wallis beispielsweise darf die entsprechende Beschäfti- gungswirkung auf rund 350 Arbeitsplätze geschätzt werden. Die in der Motion aufgestellten Forderungen können dieser ungewollten Entwicklung entgegenwirken.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 1985.

Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mai 1985

Der Motionär stellt fest, dass im 6. Landwirtschaftsbericht den Grundlagenverbesserungen im allgemeinen und den Strukturverbesserungen im besonderen grosse Bedeutung beigemessen wird. Er ist mit dieser Darstellung einverstan- den, bemängelt jedoch, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht genügen, um das angestrebte Ziel zu erreichen.

Eine vermehrte Förderung sei auf die Feststellung des Bestandes an Strukturverbesserungsprojekten, die Erfas- sung des Nachholbedarfes und ein Realisierungsprogramm abzustützen. Dabei soll die Erhaltung der ländlichen Besied- lung und der Kulturlandschaft sowie die Abwanderung aus den Bergtälern berücksichtigt werden.

Zur Förderung der Berg- und Randregionen ist in den letz- ten zehn Jahren viel getan worden. Wir verweisen nament- lich auf die Kredite des Bundesgesetzes über Investitions- hilfe für Berggebiete (IHG) und des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten sowie die Aufstockung der finanziellen Mittel für Flächen- und Kostenbeiträge. Eine besondere Rolle spielen die land- wirtschaftlichen Strukturverbesserungen. Sie haben insbe- sondere im Berggebiet wesentlich zur Erhaltung und Festi- gung der bäuerlichen Betriebe beigetragen.

Landwirtschaftliche Meliorationen, d. h. Bodenverbesserun- gen, und landwirtschaftliche Hochbauten werden aufgrund des Landwirtschaftsgesetzes vom 3. Oktober 1951 und der Bodenverbesserungsverordnung vom 14. Juni 1971 mit Bei- trägen unterstützt. Für die Gewährung von Investitionskredi- ten sind das Bundesgesetz vom 23. März 1962 sowie die dazugehörige Verordnung vom 15. November 1972 massge- bend.

Es trifft zu, dass im Rahmen der Sparmassnahmen die finanziellen Mittel auch in diesem Bereich beschränkt wer- den mussten. Seit 1984 sind sie aber wieder erhöht worden. Im weiteren konnten zusätzliche Strukturverbesserungspro- jekte mit dem Konjunkturzusatz 1983 zur Förderung der Beschäftigung unterstützt werden. Eine massvolle Erhö- hung der Mittel für Investitionsbeihilfen, abgestützt auf die sachbezogenen Bedürfnisse, ist auch in den nächsten Jah- ren vorgesehen.

Die Investitionen im Bereiche der landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen werden massgebend durch die Höhe der Bundeshilfe bestimmt. Es ist sinnvoll, wenn die mittel- und längerfristigen Bedürfnisse durch eine Umfrage bei den Kantonen festgestellt werden. Das Realisierungspro- gramm kann auf dieser Grundlage ausgearbeitet werden, wobei die Nutzungsordnung nach Raumplanungsgesetz und weitere Unterlagen wie Entwicklungskonzepte und Fall- studien mitzuberücksichtigen sind.

Die Verbesserung der Infrastruktur und der Besiedlung im ländlichen Raum und die Erhaltung der Kulturlandschaft sind prioritäre Anliegen des 6. Landwirtschaftsberichts. Der Vorstoss geht in die gleiche Richtung, weshalb der Bundes- rat grundsätzlich einverstanden ist. Da für die Erfassung der Strukturverbesserungsprojekte und das Aufstellen eines Realisierungsprogrammes die Kantone mitwirken müssen und im weiteren die erforderlichen Mittel auf Budget und Finanzplanung abzustimmen sind, kann der Vorstoss nur als Postulat entgegengenommen werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat empfiehlt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Schmidhalter Meliorationen Motion Schmidhalter Améliorations foncières

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Dans

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1985

Année

Anno

Band

IV

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

18

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 84.937

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1985 - 08:00

Date

Data

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1821-1822

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20 013 769

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