Verwaltungsbehörden 23.09.1985 85.436
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Politique d'asile. Interventions personnelles
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23 septembre 1985
Postulat de la commission du Conseil national Loi sur l'asile. Procédure de renvoi
Le Conseil fédéral est invité à examiner, dans le cadre de la révision de la loi sur l'asile, comment la procédure de renvoi actuelle et l'information sur le sort des personnes renvoyées peut être améliorée.
85.436 Dringliche Interpellation Wick Asylbewerber. Übermässige Belastung einzelner Kantone Interpellation urgente Wick Requérants d'asile. Répartition inégale entre les cantons
Wort der Interpellation vom 3. Juni 1985
Die Asylbewerber verteilen sich bekanntlich sehr unregel- mässig auf die verschiedenen Kantone. Einzelne Kantone sind, offensichtlich gesteuert durch gewisse Schlepperorga- nisationen, Anlaufstelle für Asylbewerber aus spezifischen Ländern. Es besteht nun leider die Gefahr, dass in diesen meistbelasteten Kantonen eine sehr gefährliche Fremden- feindlichkeit mit allen unliebsamen Nebenerscheinungen entsteht. Ich frage deshalb den Bundesrat an:
Ist sich der Bundesrat bewusst, wie akut diese Gefahr der Fremdenfeindlichkeit in diesen meistbelasteten Kantonen ist und dass damit auch politische Umstrukturierungen zugunsten ausgesprochen fremdenfeindlicher Gruppierun- gen drohen?
Weiss der Bundesrat, dass damit auch Gefahr für die bisherige Asylpolitik der Schweiz besteht?
Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass jeweils die Asylgesuche aus den zwei bis drei im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl meistbelasteten Kantonen in erster Priorität behandelt werden?
Wie beurteilt der Bundesrat eine straffere erkenntnis- dienstliche Erfassung von abgewiesenen Asylbewerbern? Es soll vorgekommen sein, dass abgewiesene Asylbewerber nach ihrer Wiedereinreise sofort in einem anderen Kanton ein Asylbegehren eingereicht haben.
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergrei- fen, damit Asylbegehren von ausgesprochen Kriminellen oder von Terroristen in einem verkürzten Verfahren behan- delt werden können? (Man ist z. B. nach meinen Informatio- nen auf das Asylbegehren eines deutschen Staatsbürgers eingetreten, der wegen krimineller Delikte bereits in der Schweiz verurteilt war. Dieser Kriminelle hat sich als in der BRD politisch verfolgter Angehöriger der Baader-Meinhof- Gruppe ausgegeben, um sich einer Auslieferung an Deutschland zu entziehen, wo er ebenfalls wegen kriminel- ler Delikte ausgeschrieben war.)
Texte de l'interpellation du 3 juin 1985
La répartition des requérants d'asile entre les différents cantons est très inégale. En effet, certains cantons consti- tuent, semble-t-il, par le biais d'organisations de passeurs, un lieu de rassemblement privilégié pour les réfugiés venus de l'un ou l'autre pays. Cette situation risque malheureuse- ment d'entraîner une xénophobie dangereuse dans ces can- tons surchargés, avec tous les aspects négatifs qu'on lui connaît. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répon- dre aux questions suivantes:
qu'une telle réaction pourrait déplacer l'équilibre politique au bénéfice des groupements manifestement xénophobes ?
Se rend-il compte que cette situation risque également de bouleverser la politique en matière d'asile pratiquée jusqu'ici par la Suisse?
Est-il prêt à faire en sorte que les demandes d'asile émanant des deux ou trois cantons surchargés, compte tenu du nombre de leurs habitants, soient traitées en prio- rité ?
Que pense-t-il d'un enregistrement signalétique plus rigoureux des requérants d'asile dont les demandes ont été rejetées? En effet, certains d'entre eux seraient revenus immédiatement en Suisse pour y présenter une nouvelle requête dans un autre canton.
Quelles mesures entend-il prendre afin que les demandes d'asile émanant de personnes qui sont manifestement des criminels ou des terroristes puissent être traitées dans une procédure simplifiée? (à ma connaissance, par exemple, on a donné suite à la demande d'asile d'un ressortissant alle- mand qui avait déjà été condamné pour des actes criminels en Suisse. Ce délinquant a déclaré être poursuivi en RFA en raison de ses convictions politique, à savoir son apparte- nance au groupe Baader-Meinhof. Par cette démarche, il espérait échapper à l'extradition vers l'Allemagne où il était également recherché pour délits.)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Juni 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 juin 1985
Der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass einige Kantone, insbesondere Grenzkantone und Kantone mit grossen Agglomerationen, überdurchschnittlich mit Asylbe- werbern belastet sind. Die spürbaren Befürchtungen in der Bevölkerung betreffend Überfremdung sind jedoch nicht allein auf die ungleiche Verteilung der Asylsuchenden, son- dern ebenso auf die gesamte Entwicklung im Asylbereich mit der grossen Zahl von Asylsuchenden in unserem Land zurückzuführen. Um der Gefahr eines Stimmungswandels in der Bevölkerung zu begegnen und um die Kantone zu entlasten, wurden bereits die verschiedensten Massnahmen realisiert; andere sind in Vorbereitung.
Gerade um die bisherige Asylpolitik nicht zu gefährden, war es dem Bundesrat immer daran gelegen, in den ver- schiedensten Bereichen nach Lösungen zu suchen und diese möglichst rasch zu realisieren. Im Rahmen der zweiten Gesetzesrevision wird unter anderem geprüft, ob es sich rechtfertigt, eine subsidiäre Bundeskompetenz zu schaffen, um die Asylbewerber auf die Kantone verteilen zu können.
Die vom Parlament bewilligten und inzwischen angestell- ten zusätzlichen Mitarbeiter zur Behandlung von Asylgesu- chen nehmen primär neue Asylgesuche an die Hand. Dabei werden im Rahmen des Möglichen die Gesuche aus den am meisten belasteten Kantonen vordringlich behandelt. In der Abteilung Flüchtlinge des Bundesamtes für Polizeiwesen wurde eigens eine Gruppe gebildet, die sich nur mit den Asylgesuchen türkischer Asylbewerber aus dem Kanton Basel-Stadt befasst. Der Kanton Basel-Stadt gehört zu den am meisten betroffenen Kantonen. Es wurden auch schon Ad-hoc-Arbeitsgruppen gebildet, um die Gesuche einer grösseren Anzahl von Asylbewerbern gleicher Nationalität, die sich in ein und demselben Kanton aufhielt, an Ort und Stelle beschleunigt zu behandeln. Solche Einsätze betrafen zum Beispiel zairische Asylbewerber im Kanton Freiburg oder pakistanische Bewerber im Kanton Zürich.
Schon heute werden diejenigen Asylbewerber erken- nungsdienstlich behandelt, deren Identität bei Einreichung des Gesuches nicht feststeht. Dadurch werden in der Regel Doppelgesuche aufgedeckt. Lediglich diejenigen Ausländer werden nicht erkannt, die das zweite Gesuch unter anderem Namen und mit gültigen Papieren einreichen. Die erken- nungsdienstliche Behandlung stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Asylbewerber dar. Deshalb wäre es unangemessen, sämtliche Asylbewerber erkennungs-
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dienstlich zu behandeln, selbst wenn sie ihre Identität nach- weisen können.
Bundesrätin Kopp: Wer heute Asylpolitik betreibt oder neu zu formulieren versucht, wer vor allem im Asylbereich Entscheide zu fällen hat, wird fast ausschliesslich mit zwei Reaktionen zu rechnen haben. Die einen erheben den Vor- wurf der Unmenschlichkeit, die anderen verlangen, dass endlich mit der nötigen Härte durchgegriffen werde. Mit dieser Feststellung ist keine Wehleidigkeit, geschweige denn Resignation verbunden. Wir können und wollen uns der schwierigen Aufgabe, eine Asylpolitik zu verwirklichen, die wieder von einer Mehrheit unseres Volkes getragen wird, nicht entziehen. Ich meine, dass das auch heute noch mög- lich ist, auch wenn wir gegenwärtig weit davon entfernt sind. Unüberhörbar ist eine gewisse Krisenstimmung. Die einen verlangen die Ausserkraftsetzung des Asylgesetzes, andere die Einsetzung von Militär und schliesslich wird sogar zu illegalen Massnahmen aufgefordert, einerseits, um rechts- kräftig verfügte Wegweisungen zu verhindern, andererseits, um mit Faustrecht Ausschaffungen vorzunehmen, obwohl die Behörden darauf verzichten wollen. Wie auf kaum einem anderen Gebiet der Politik gibt es in der Asylpolitik zudem widersprechende Zielsetzungen, die einer Quadratur des Zirkels gleichkommen. So können Sie, um nur zwei Bei- spiele zu nennen, keine liberale und grosszügige Asylpolitik betreiben, ohne das Stabilisierungsziel zu gefährden. Sie können keine rechtsstaatlich vertretbare Verfahren durch- führen, ohne die nötigen personellen und finanziellen Mittel bereitzustellen. Nicht zuletzt müssen wir dafür Sorge tragen, dass mit der Asylpolitik nicht unsere Arbeitsmarktpolitik unterlaufen wird. Fast alle Entscheidungen wären leicht zu treffen, dürften wir nur die Einzelschicksale im Auge behal- ten. Fast alle Entscheidungen wären auch leicht zu treffen, dürften wir am grünen Tisch nur auf Ziffern und Tabellen blicken. Die Crux liegt, wie so häufig in der Politik, bei der Aufgabe, zwischen der Würdigung des Einzelschicksals und der Wahrung des Gesamtwohls die praktikable und auch moralisch vertretbare Mitte zu finden.
Gestatten Sie mir, unser eigenes Asylproblem zunächst in einen etwas grösseren Rahmen zu stellen. Weltweit befin- den sich mehr als 10 bis 20 Millionen Menschen auf der Flucht. Ein Ende ist nicht abzusehen. Solange es Kriege gibt, solange Regimes existieren, die die Menschenrechte mit den Füssen treten, solange ein derartiges Wohlstands- gefälle zwischen Nord und Süd herrscht, solange wird es Menschen auf der Flucht geben, sei es, weil sie unmittelbar verfolgt sind, sei es, weil sie menschenunwürdigen Lebens- bedingungen zu entfliehen versuchen. Der grösste Teil die- ser Flüchtlinge findet Zuflucht in Ländern, die ihre eigene Bevölkerung kaum ernähren können. Vergegenwärtigen wir uns, dass allein in den Sudan pro Tag 3000 Flüchtlinge einreisen, so nehmen sich unsere Probleme vergleichsweise bescheiden aus. Dieser Zahlenvergleich mag zwar unser eigenes Problem relativieren, ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich in weiten Kreisen unserer Bevölkerung zunehmender Unmut bemerkbar macht, der sich bis zu einem eigentlichen Fremdenhass steigert.
Der Vergleich ändert auch nichts an der Tatsache, dass einige Kantone und Städte tatsächlich Schwierigkeiten im Vollzug des Asylgesetzes haben, weil sie bei so elementaren Dingen wie der Vermittlung von Unterkunft auf Grenzen stossen. Aber Zahlen allein können keine Erklärung sein. Wir haben 1956 Zehntausende von Ungarn aufgenommen, ja wir haben sie wie Helden gefeiert, weil sie einem Regime entflohen sind, das wir verabscheuen. Aus dem gleichen Grund haben wir 1968 unsere Tore für die Tschechen geoff-
net. Das grauenhafte Schicksal der Boat People, das uns dank der elektronischen Medien nahegebracht wurde, hat unsere Herzen auch für diese Menschen geöffnet. Die Schweiz hat auch immer wieder Hand geboten, um in Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat für Flücht- lingswesen einzelnen Menschen oder Menschengruppen eine neue Heimat zu ermöglichen. Die Asyltradition der Schweiz ist alt und darf sich, wenn sie zweifellos ihre Schat- tenseiten hatte, an die wir uns auch heute erinnern wollen, alles in allem sehen lassen.
Im Gegensatz zu der Situation von 1956 oder 1968 wissen die wenigsten heute über die Fluchtgründe der betroffenen Menschen Bescheid. Ihre Hautfarbe, ihre kulturelle Ver- schiedenheit flössen uns Angst ein. Mit der hohen Zahl der negativen Entscheide - gegenwärtig mehr als 80 Prozent - wird zudem klar, dass es sich bei diesen Asylbewerbern nur zum kleinsten Teil um Flüchtlinge im Sinne unseres Asylge- setzes handelt. Die überwiegende Mehrzahl sucht bessere Lebensbedingungen. Das bedrückende in dieser Situation ist wohl, dass viele dieser Asylbewerber Opfer von rück- sichtslosen Schlepperorganisationen wurden, die fette Gewinne einstecken und den Verzweifelten vorgaukeln, in der Schweiz seien Arbeit und ein Paradies zu finden. So bedauerlich diese Schicksale sind, so wenig können wir diesen Menschen bei uns eine dauernde Bleibe bieten. Unsere Aufnahmekapazität stösst in unserem kleinen Land auf Grenzen. Auch wenn die polemisch ausgestreute Behauptung bis zur Absurdität strapaziert wurde, das helve- tische Boot sei voll, müssen wir uns doch darüber Rechen- schaft geben, dass wir die Schleusen nicht unbesehen öff- nen können.
Um der wahrhaft Bedrohten und Bedrängten willen sind wir zur Auswahl gezwungen. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass auch abgewiesene Asylbewerber Menschen sind, die eher unser Mitleid denn unsern Hass verdienen.
Bevor ich auf die heutige Situation und mögliche Lösungs- ansätze zu sprechen komme, möchte ich ganz kurz die allgemeinen Grundsätze der schweizerischen Asylpolitik in. Erinnerung rufen. Diese Grundzüge öffnen den Blick auf eine, breitere und weiter reichende Optik, die wir bei der Beschäftigung mit dem Flüchtlingsproblem nie aus den Augen verlieren dürfen.
Als erstes sollten alle möglichen Schritte unternommen wer- den, Flüchtlingsbewegungen zu vermeiden, indem im Hei- matstaat eine dauerhafte Lösung realisiert wird. Dieses Ziel verlangt einen weltweiten aktiven Einsatz für die Menschen- rechte. Dazu gehören auch Bemühungen, Flüchtlingen die freiwillige Rückkehr zu ermöglichen. Die Schweiz ist hier aktiv, indem sie einerseits die Repatriierungsbemühungen des UNHCR unterstützt und andererseits in Zukunft auch aktiver die direkte Rückkehrhilfe fördern will. Die Asylge- setzrevision wird dafür die rechtliche Grundlage bringen. Auf diesem Gebiet sind neue Ideen und Initiativen zwingend nötig.
Wo zweitens eine Repatriierung im Heimatstaat nicht mög- lich ist, soll die Ansiedlung der Flüchtlinge im verwandten Kulturbereich angestrebt werden. Die Schweiz arbeitet hier eng mit dem CIM (Comité intergouvernemental pour les migrations) und dem UNO-Hochkommissariat zusammen. Aber auch die schweizerische Entwicklungszusammenar- beit muss stärker unter diesem Aspekt gestaltet werden. Bei den privaten schweizerischen Hilfswerken bestehen kon- krete Vorstellungen über mögliche Aktionen zugunsten der Wiedereingliederung rückkehrender Flüchtlinge und Asy- lanten in ihre Herkunftsländer.
Zwischen dem Bundesamt für Polizeiwesen und der Direk- tion für Entwicklungshilfe wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe für Rückkehrhilfe ins Leben gerufen. Diese soll mit den Hilfswerken die Möglichkeiten von bundessei-, tig mitfinanzierten privaten Wiedereingliederungsprojekten prüfen. Auf diesem Gebiet Lösungen zu realisieren, wird unter anderem eine Aufgabe des zukünftigen Delegierten für Flüchtlingsfragen sein.
Ist drittens weder eine Repatriierung im eigenen Land noch im eigenen Kulturkreis möglich, soll der echt Verfolgte bei
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uns Asyl finden. Der Bundesrat wird Ihnen jetzt einen Über- blick geben über die bestehenden Schwierigkeiten und die Möglichkeiten, diese zu überwinden.
Zunächst zur heutigen Situation: Bis Ende der siebziger Jahre wurden in der Schweiz zwischen 800 und 1000 Asylge- suche pro Jahr gestellt, die hauptsächlich von Bewerbern aus Oststaaten stammten. Ohne nähere Prüfung der Flücht- lingseigenschaften wurde in diesen Fällen in der Regel Asyl gewährt. Anfang der achtziger Jahre stiegen diese Zahlen massiv an und werden im Laufe dieses Jahres vermutlich einen Höchststand von 9000 bis 10 000 Gesuchen erreichen. Die Mittel standen nicht zur Verfügung, um die notwendigen Massnahmen sogleich zu treffen. Die unumgänglich gewor- dene Personalaufstockung erfolgte zu spät. Die eingehen- den Gesuche konnten nicht mehr laufend erledigt werden. Daraus entstanden Pendenzen, Rückstände in der Erledi- gung, die bei den betroffenen Behörden und schliesslich auch in der Bevölkerung zu Unruhe Anlass gaben. Zuneh- mend entstanden in der Öffentlichkeit Zweifel, ob der Staat den anstehenden Problemen überhaupt noch gewachsen sei.
Noch vor den Sommerferien hätte ich die Situation relativ optimistisch beurteilt. Erstmals war es uns möglich, mit den eingehenden Gesuchen Schritt zu halten. Die Asylgesuche schienen sich denn auch auf grosser Höhe zu stabilisieren. Mit den Massnahmen der DDR war die Hoffnung verbunden, dass sich ihre Anzahl zurückbilden würde. Für den Abbau des Pendenzenberges war eine Sonderlösung vorgesehen. Heute präsentiert sich die Situation wesentlich anders. In den letzten zwei Monaten sind die Neueingänge erneut angestiegen. Im Juli wurde die Rekordzahl von 1035 Gesu- chen eingereicht, im August 945. Wir sind mit dem heutigen Personal nicht in der Lage, die Pendenzen wie die neuen Gesuche zu prüfen. Seit Anfang 1985 werden deshalb in erster Priorität die neueingehenden Gesuche behandelt. Bis zum Juli 1985 ist es gelungen, mit der Erledigung dieser Gesuche Schritt zu halten; hingegen ist der weitere Gleich- schritt nicht sichergestellt, weil die Gesuchszahlen stark angestiegen sind. Im übrigen ist die fortlaufende Gesuchs- behandlung durch die hohe Fluktuationsrate bei den zuständigen Sachbearbeitern in Frage gestellt. Sie kennen die Lage: Ein Grossteil der mit der Prüfung von Asylgesu- chen beauftragten Sachbearbeiter ist im Hilfskräftestatus eingestellt. Es ist nur verständlich, dass sich diese Mitarbei- ter nach einer festen Anstellung umsehen und den unsiche- ren Arbeitsplatz gegen eine feste Anstellung austauschen, sobald sich hier eine Gelegenheit bietet. Dazu kommt, dass einige dem Leistungsdruck, in einer angespannten Lage auch quantitative Leistungen erbringen zu müssen, nicht gewachsen sind oder ablehnend gegenüberstehen. Viel- leicht vergegenwärtigen wir uns einmal, dass nicht nur Asylbewerber Menschen sind, sondern auch meine Mitar- beiter, die tagtäglich Entscheide über menschliche Schick- sale fällen. Das ist keine Fliessbandarbeit.
Jede Neueinarbeitung eines Sachbearbeiters erfordert Zeit, weil eine entsprechende Vorbildung oder gar Praxis nicht existiert. Hält die Entwicklung an - womit gerechnet werden muss -, so ist vorauszusehen, dass mit dem gegenwärtigen Personal auch die Neueingänge nicht mehr erledigt werden können. Um das prioritäre Ziel zu erreichen, die Asylverfah ren innerhalb von sechs bis acht Monaten abzuschliessen, sind Massnahmen unumgänglich. Andererseits sind diejeni- gen Gesuche, die vor 1985 eingereicht wurden, in den letz- ten Monaten gar nicht behandelt worden. Es war vorgese- hen, diese alten Gesuche mit einer Sonderregelung zu erle- digen, indem diesen Ausländern von den Kantonen eine ausserordentliche Aufenthaltsbewilligung erteilt und auf die einzelne Prüfung des Asylgesuches verzichtet worden wäre. Diese Sonderregelung wurde von einer Mehrheit der Kan- tone strikte abgelehnt. Aus diesem Grund erachten wir die vorgeschlagene Sonderlösung als politisch nicht realisier- bar. Dass diese Sonderregelung mit zahlreichen Problemen verbunden gewesen wäre, war dem Bundesrat selbstver- ständlich bewusst. Aber in ausserordentlichen Situationen geht es auch darum, ausserordentliche Ideen zu entwickeln.
Immerhin hätte die Sonderlösung den Vorteil gehabt, den Pendenzenberg möglichst rasch abzutragen und in diesen Fällen auf das aufwendige Prüfungsverfahren zu verzichten; viele Härtefälle hätten dadurch vermieden werden können. Die Ablehnung der Sonderregelung bedeutet nun, dass alle hängigen Asylgesuche individuell abgebaut werden müs- sen. Dies ist unter den gegenwärtigen Voraussetzungen nicht möglich. Das Asylgesetz verlangt eine sorgfältige Prü- fung der Fluchtmotive, die nur mit entsprechend speziali- siertem Personal, das heute nicht zur Verfügung steht, durchgeführt werden kann.
Wie sehen mögliche Lösungsansätze aus? Zunächst muss ich Ihnen sagen, dass es in der Asylpolitik keine Patentre- zepte gibt. Das Ziel aller Massnahmen ist - wie gesagt -, die Asylverfahren innerhalb von sechs bis acht Monaten abzu- schliessen; weiterhin ein sorgfältiges, rechtsstaatlich ver- tretbares Prüfungsverfahren durchzuführen; echten Flücht- lingen Asyl zu gewähren und Ausländer, deren Gesuch abgewiesen wurde, grundsätzlich wegzuweisen. Dies bedeutet eine Weiterführung der bisherigen Asyltradition, hinter welcher der Bundesrat nach wie vor voll und ganz steht.
Die gegenwärtigen Probleme können ein Abweichen von grundlegenden, unseren Staat prägenden Grundsätzen in keiner Weise rechtfertigen. Dagegen sind Verfahrensverein- fachungen und zusätzliche Rationalisierungsmassnahmen unumgänglich und angesichts der hohen Zahl der abge- lehnten Gesuche auch gerechtfertigt. Der Bundesrat steht zur humanitären Tradition der Schweiz. Er ist willens, die Wechsel, die sich aus unserer humanitären Verpflichtung ergeben, auch in Zukunft einzulösen. Er verwahrt sich ande- rerseits gegen kleinliche Unterstellungen, die in jeder Präzi- sierung und Verfahrensvereinfachung schon den Verrat wit- tern und in einer sich aufopfernden Beamtenschaft nur einen Klüngel untauglicher Bürokraten zu erkennen ver- mögen.
Und nun zu den Massnahmen: Die zweite Revision des Asylgesetzes ist zurzeit in Vernehmlassung. Generelles Ziel ist es, dem Bundesrat die Handlungsfreiheit und Handlungs- fähigkeit zurückzugeben, die ihm heute weitgehend fehlt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen dem Bund mehr Kompetenzen und Koordinationsmöglichkeiten im Rahmen des Asylverfahrens gegeben werden. Hauptpunkte der zweiten Revision des Asylgesetzes sind die folgenden:
Die Notstandsklausel in Artikel 9 des Asylgesetzes soll ausgedehnt werden, wodurch dem Bundesrat in Ausnahme- situationen ein grösserer Handlungsspielraum zusteht.
Um die Asylbewerber besser auf die Kantone verteilen zu können, wird dem Bund subsidiär die Kompetenz erteilt, die Verteilung der Asylbewerber auf die einzelnen Kantone fest- zulegen.
Die Rückkehrhilfe an heimkehrende Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge eröffnet neue Ansätze in der Flücht- lingspolitik.
Weiter soll eine Bestimmung ins Asylgesetz aufgenom- men werden, wonach der Bundesrat einem künftigen aus- serordentlichen Zustrom von Asylbewerbern mit einer flexi- blen Personalpolitik begegnen kann.
Um die langen Asylverfahren zu beschleunigen, ist eine Vereinfachung und Straffung des Verfahrens vorgesehen. Deshalb soll die Möglichkeit geschaffen werden, unter bestimmten Voraussetzungen den Asylentscheid aufgrund des kantonalen Befragungsprotokolls und ohne weitere mündliche Befragung durch das BAP zu treffen. Diese Ver- einfachung wird zu einer entscheidenden Effizienzsteige- rung in der ersten Instanz führen.
Durch die Einführung der Ausschaffungshaft sollen die bestehenden Vollzugsschwierigkeiten bei der Wegweisung abgewiesener Asylbewerber behoben werden. Ich muss hier nochmals hervorheben: Die Beschleunigung der Verfahren allein ist kein Ziel. Sie muss folgerichtig gekoppelt werden mit der Wegweisung abgelehnter Gesuchsteller. Gleichzei- tig werden die Bestimmungen über die Internierung auf eine bessere rechtliche Grundlage gestellt.
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Damit die geänderten Bestimmungen des Asylgesetzes und des ANAG möglichst bald angewendet werden können, ist ein geraffter Zeitplan vorgesehen. Nach Abschluss des Ver- nehmlassungsverfahrens Ende dieses Monats wird mein Departement dem Bundesrat bereits Ende November die Botschaft unterbreiten. Wir hoffen, dass das Parlament die Arbeit speditiv an die Hand nehmen wird, die Kommissionen beider Räte gleichzeitig arbeiten werden und es auf diese Weise möglich sein wird, das neue Gesetz in der Frühjahrs- session 1986 zu verabschieden. Selbst so wird es 1. Juli werden, bis es in Kraft gesetzt werden kann.
Der Bundesrat hat in der letzten Woche entschieden, die Verordnung zum Asylgesetz, den Artikel 7a, auszuweiten und zu ergänzen. Damit wird in all jenen Fällen, in denen keine eigentlichen Asylgründe vorgebracht werden, auf eine mündliche Befragung beim Bundesamt für Polizeiwesen verzichtet. Wir schätzen, dass 20 bis 30 Prozent der Gesuche davon betroffen sind.
Lassen Sie mich zu dieser vorgeschlagenen Änderung des Artikels 7a der Verordnung gleich einige Ausführungen machen, da es sich zweifellos einige Parlamentarier nicht nehmen lassen werden, meine Ausführungen, die ich damals als Nationalrätin gemacht habe, zu zitieren. Manche von Ihnen werden sich an die damalige Diskussion erinnern. Es ging darum, ob die Kategorie der offensichtlich unbe- gründeten Fälle, in welchen auf ein mündliches Verfahren beim BAP verzichtet werden könnte, im Gesetz oder in der Verordnung festgehalten werden sollte. Der Bundesrat wollte sich die Handlungsfreiheit bewahren und die Gründe in der Verordnung verankert wissen, währenddem das Par- lament das Heft in dieser Frage nicht aus der Hand geben wollte. Der Kompromiss wurde schliesslich darin gefunden, dass das Gesetz bestimmt, dass der Bundesrat die Katego- rien der offensichtlich unbegründeten Bewerber abschlies- send in einer Verordnung festhält. Mein Vorgänger, Herr Bundesrat Friedrich, und ich vertraten in der Debatte die Meinung, dass es andere als die jetzt in der Verordnung stehenden Fälle gar nicht geben könne. Aufgrund dieser Zusicherung stimmte das Parlament damals einem von mir beantragten Kompromissantrag zu.
Aufgrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen ist der Bundesrat heute der Ansicht, dass es sehr wohl weitere Fälle offensichtlich unbegründeter Gesuche gibt. Insbesondere ist vorgesehen, die missbräuchliche Stellung eines Asylgesuches zu erfassen. Was ist nun unter «miss- bräuchlich» zu verstehen? Wenn beispielsweise ein Auslän- · der, der keine Arbeitsbewilligung erhält und deshalb die Schweiz verlassen muss, daraufhin ein Asylgesuch stellt, so ist es zweifelsfrei zu rechtfertigen, dass dann auf ein auf- wendiges Verfahren verzichtet wird. Das gleiche wird auch dann der Fall sein, wenn Asylbewerber absichtlich ihre Papiere vernichten oder unter verschiedenen Identitäten an verschiedenen Orten je ein Asylgesuch einreichen. Die Anwendung des Artikels 7a der Verordnung bedeutet ledig- lich, dass auf ein mündliches Verfahren vor dem BAP ver- zichtet wird. Nach wie vor wird der Gesuchsteller durch die kantonalen Instanzen befragt. Nach wie vor steht ihm das Rekursrecht an den Beschwerdedienst offen.
Da das vorgeschlagene, verkürzte Verfahren nur in ganz bestimmten Fällen und nicht generell eingeführt werden soll, sind weitere Rationalisierungen im Entscheidungspro- zess nötig. Ein automatisiertes Vorladungssystem, das ab nächstem Jahr zum Einsatz kommt, wird administrative Erleichterungen bringen. Der Zugriff auf verschiedene, europäische und aussereuropäische Nachrichtendatenban- ken wird die Beschaffung von bestimmten exakten Informa- tionen und Einzelereignissen in den Herkunftsstaaten beschleunigen und rationalisieren. Auch bei der Begrün- dung der betreffenden Entscheide sind noch Rationalisie- rungen denkbar. Die heute sorgfältig abgefassten Begrün- dungen zum Asylentscheid könnten zum Beispiel nur noch stichwortartig und summarisch geliefert werden. Bei sol- chen Vorschlägen gilt es jedoch zu bedenken, dass ihnen enge verfassungsrechtliche und durch das Bundesgericht aufgezeigte Schranken gesetzt sind.
Der Bundesrat hat bei dem festgelegten Leistungsziel von fünf Entscheiden pro Mitarbeiter und Woche ein ehrgeiziges Ziel gesteckt. Es wird nur mit einem grossen Einsatz aller Mitarbeiter und der Ausschöpfung aller denkbaren Rationa- lisierungsmöglichkeiten - wenn überhaupt - zu erreichen sein. Wie ehrgeizig das Ziel ist, sehen Sie daraus, dass wir versuchen wollen - ohne zusätzliche Personalbegehren - anstatt den ursprünglichen 6000 neu 10 000 Gesuche zu bewältigen. Ob das Ziel erreicht werden kann, hängt weitge- hend von den Sachbearbeitern ab. Die Leistungsfähigkeit der Sachbearbeiter hängt entscheidend von den Arbeitsbe- dingungen ab, die heute unbefriedigend sind. Die Unterbrin- gung in Baracken an verschiedenen Standorten, die unge- wisse, personalrechtliche Stellung als Hilfskräfte und ähnli- ches wirken leistungshemmend. Um die heute ausseror- dentlich hohe Fluktuationsrate auf ein erträgliches Mass zu senken, müssen die Hilfskräftestellen in Etatstellen umge- wandelt werden. Nur unter diesen Bedingungen kann ein längerfristiger Einsatz von qualifizierten Mitarbeitern erwar- tet werden. Das aber ist die Voraussetzung, wenn wir das Ziel der zeitgerechten Behandlung der Asylgesuche sicher- stellen wollen.
Wir wollen im gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine diesbe- züglichen Anträge stellen, weil wir zunächst den Effekt der zusätzlichen Rationalisierungsmassnahmen abwarten wollen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit meinen Mitarbeitern auf allen Stufen danken, denn von ihrem Einsatz wird es abhän- gen, ob wir das gesteckte Ziel erreichen können.
Nachdem die Mehrheit der Kantone die Sonderregelung für die pendenten Fälle abgelehnt hat, haben wir die Aufgabe, die pendenten Gesuche individuell und unverzüglich zu prüfen. Der Bundesrat hat beschlossen, für die Behandlung dieser Gesuche 70 Hilfskräfte zu beantragen. Die Anstellung ist befristet bis Ende 1988. Das Ziel ist, den Pendenzenberg bis zu diesem Zeitpunkt abzubauen. Der Bundesrat hat weiter beschlossen, für eine beschränkte Zeitdauer einen Delegierten für Flüchtlingsfragen zu ernennen. Dieser wird mir, als Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Poli- zeidepartementes, direkt unterstehen und die Abteilung für Flüchtlinge leiten. Er soll zudem mein Verbindungsmann zu den Kantonen und den interessierten Organisationen sein und in der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Asyl- politik mitwirken.
Obschon die Sonderregelung der alten Fälle von einer Mehrheit der Kantone abgelehnt wurde, wird die Wegwei- sung eines Ausländers nach negativem Ausgang des Asyl- verfahrens nicht immer zumutbar oder durchführbar sein. Härtefälle werden zwar schwer zu vermeiden sein, aber es dürfen keine unverantwortbaren Härten entstehen. Auf dem Spiel stehen nicht nur menschliche Schicksale, sondern auch der Ruf der Schweiz als humanitärer Staat. In solchen Fällen muss nach einer Anwesenheitsregelung in der Schweiz gesucht werden. Diese Frage wird Gegenstand eingehender Diskussionen mit den Kantonen sein. Auch hier wartet eine bedeutende Aufgabe auf den neuen Delegierten. Zur Zusammenarbeit auf internationaler Ebene: Die Erfah- rungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass einzel- staatliche Massnahmen auf längere Sicht immer weniger zur Bewältigung der Asylproblematik beitragen können. Abschreckende Massnahmen zur Eindämmung des Zu- stroms neuer Asylbewerber bewirken kurzfristig eine Umlei- tung auf benachbarte Asylländer. Auf nationaler wie auf internationaler Ebene herrscht deshalb bei den interessier- ten Kreisen Konsens darüber, dass die Suche nach koordi- nierten Lösungen immer wichtiger wird.
Die Schweiz hat deshalb die Initiative ergriffen, um mit den betroffenen Staaten Holland, der Bundesrepublik und Grossbritannien die Rückschaffung der Tamilen zu koordi- nieren. Die vielfältigen internationalen Kontakte ermögli- chen es der Schweiz, bei der Ausgestaltung der internatio- nalen Asylpolitik aktiv teilzunehmen und bei der Erarbeitung von internationalen Übereinkommen mitzuwirken.
Von besonderer Wichtigkeit ist gegenwärtig die Schaffung eines Erstasylland-Abkommens auf europäischer Ebene,
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welches vor allem wegen der vorgesehenen Verwaltungs- hilfe einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Asylbewer- ber-Problematik leisten würde. Die direkte Mitarbeit der Schweiz in diesen Fragen erfolgt einerseits als Mitglied des vom Ministerrat des Europarates eingesetzten Expertenko- mitees für Flüchtlings- und Asylfragen. Weiter ist die Schweiz Mitglied des Exekutivausschusses des UNO-Hoch- kommissariats für Flüchtlinge sowie des Comité internatio- nal pour l'immigration.
Ich sagte eingangs, dass mit der Asylpolitik nicht die Arbeits- marktpolitik unterlaufen werden dürfe. Wie ich Ihnen bereits darlegte, machen die in industrialisierten Ländern individu- ell um Asyl nachsuchenden Ausländer nur 2 bis 3 Prozent des weltweit zu beobachtenden Flüchtlingsstroms aus. Das Hochkommissariat für Flüchtlingsfragen teilt unsere Auffas- sung, dass es sich dabei um eigentliche Wanderungsbewe- gungen handelt. Auch auf die Schweiz bezogen, lassen unsere Abklärungen den Schluss zu, dass die überwiegende Mehrzahl der Asylbewerber aus zwar verständlichen, aber anderen Gründen als denjenigen der Suche nach Schutz vor Verfolgung in unser Land einreist. Derartig unkontrollierte und letztlich aus asylfremden Gründen erfolgte Emigratio- nen belasten nicht nur das Verhältnis unter den verschiede- nen Asylbewerberkategorien zum Nachteil der wirklich im Heimatland Verfolgten, sondern stellen ganz allgemein unsere Ausländerpolitik in Frage. Sie müssen deshalb mit allen Mitteln unterbunden werden.
Das gilt auch für die tamilischen Asylbewerber, die in letzter Zeit in immer grösserer Zahl in unser Land einreisen. Allein dieses Jahr stellten bis Ende August 1985 über 1800 Tamilen ein Asylgesuch. Nur ganz wenige konnten als Flüchtlinge anerkannt werden. Die überwiegende Mehrzahl kam nicht aus begründeter Furcht vor Verfolgung, sondern - wie ich bereits gesagt habe - vorwiegend aus wirtschaftlichen Gründen. Mein Departement prüft gegenwärtig in Zusam- menarbeit mit den bereits genannten Staaten eine Aufhe- bung des Ausschaffungsstopps. Die entsprechenden flan- kierenden Massnahmen sind bereits an die Hand genom- men worden.
Der Bundesrat schlägt Ihnen eine Reihe von konkreten Massnahmen vor, und er unterbreitet Ihnen Vorstellungen, wie die gegenwärtige Situation zu meistern ist. Unsere Auf- gabe kann sich nicht darauf beschränken, möglichst viele Fälle mit einer möglichst perfekten Organisation pro Mitar- beiter und Woche zu erledigen. Asylpolitik ist zwar im. gegenwärtigen Moment auch eine Managementaufgabe, reicht aber weit darüber hinaus.
Wenn ich Ihnen eingangs sagte, es gehe darum, eine Asyl- politik zu entwickeln, die wieder von einer Mehrheit in unserem Volk getragen werde, so lässt sich diese in sieben Punkten zusammenfassen:
Echten Flüchtlingen gewährt die Schweiz wie bisher, unabhängig von ihrer Rasse und ihrer Herkunft, auch in Zukunft Asyl.
Die Schweiz soll inskünftig noch mehr im Sinne einer aktiven Menschenrechtspolitik und Friedenspolitik tätig werden, um ihren bescheidenen Beitrag daran zu erhöhen, dass Asylprobleme gar nicht erst entstehen können.
Wo Flüchtlingsströme entstehen, soll die Schweiz in Zusammenarbeit mit anderen Staaten vermehrt darauf ein- wirken, dass die Flüchtlinge im Erstasylland bleiben können.
Unechte Flüchtlinge werden nach einem raschen, aber rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren weggewiesen. Dabei ist einerseits der Vollzug sicherzustellen und anderer- seits die nötige Hilfe. Solche Hilfe besteht insbesondere in der Beratung und Organisation der Rückreise. Entwick- lungsprojekte, die der Wiedereingliederung von rückkehren- den Flüchtlingen dienen, sind ganz besonders zu unter- stützen.
Bei der Wegweisung von Asylbewerbern, die seit vielen Jahren in der Schweiz leben, müssen unzumutbare Härten vermieden werden.
Anerkannten Flüchtlingen und ihren Familien in der Schweiz soll vermehrt bei ihrer Integration geholfen werden.
Die Asylpolitik ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Vermehrte Solidarität ist unabdingbar, soll der Ausdruck kooperativer Föderalismus nicht leere Formel bleiben.
Ich hoffe, Ihnen klar dargetan zu haben, dass der Bundesrat sich wohl der Schwierigkeiten, die sich gegenwärtig stellen, bewusst ist, dass er aber andererseits die Lage nicht drama- tisch sieht. Der Bundesrat empfindet es als peinlich und beschämend, dass es zurzeit eines weltweiten Flüchtlings- elends und angesichts einer noch immer intakten Schweiz politische Mandatsträger und also öffentlich Verantwortli- che gibt, die für sich und ihre Gruppe aus einem schwelen- den Unwillen Kapital zu schlagen suchen. Ist dies wirklich die Stunde hemmungs- und bedenkenloser Volkstribunen, die mit Kolportagen jeder Preislage nur ihren eigenen Vor- teil wahrnehmen? Der Bundesrat ist im Gegenteil der dezi- dierten Ansicht, dies sei die Stunde der Besonnenheit und einer asylpolitischen Zielsetzung, die Korrekturen erlaubt, nicht aber Substanzverlust. Noch zu keiner Zeit kam das Heil von denen, die als Aufpeitscher und als Aufputscher durch die Menge zogen. Mit Hass, Intoleranz und Fanatismus wurden auf dieser Welt noch nie Probleme gelöst, nur unzählige neue geschaffen. Erforderlich sind Besonnenheit, Festigkeit gepaart mit Menschlichkeit sowie Mut und Phan- tasie für neue Lösungen.
Ich danke allen, die in diesem Sinne mitdenken, mithandeln und Mitverantwortung übernehmen. Ihre Aussagen und ihre Haltung werden für die politische Tonart in unserem Lande von grösster Bedeutung sein.
Vor 50 Jahren hat unser Land sich darauf konzentriert, das Erbe unserer Väter zu retten. Heute gilt es, Formeln zu finden, deren unsere Enkel sich nicht schämen müssen. In diesem Sinne werden wir in der kommenden Debatte nicht zuletzt auch vor uns selbst zu bestehen haben. (Beifall)
Präsident: Das Wort haben nun die Berichterstatter der Kommission, welche die persönlichen Vorstösse vorberaten hat.
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Bevor ich auf das Geschäft 84.398 eingehe, möchte ich Sie ganz kurz über die Arbeit unserer Kommission informieren. Sie hat sich wäh- rend mehreren Sitzungen mit insgesamt sechs Geschäften auseinandergesetzt, die auf der heutigen Traktandenliste stehen.
Wir erachteten es als richtig, zu Beginn der Arbeit im Januar 1985 die beiden Bundesräte Frau Kopp und Herrn Aubert anzuhören. Während Frau Bundesrätin Kopp unsere Flücht- lingspolitik und die Revisionspunkte im Asylgesetz erläu- terte, informierte uns Bundesrat Aubert über die internatio- nale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik, insbesondere mit den Organen der UNO und mit den euro- päischen Staaten. Wir mussten dabei zur Kenntnis nehmen, dass die Möglichkeiten der Einwirkungen auf Länder, aus denen die Flüchtlinge herkommen, aber auch auf deren Nachbarländer, eher bescheiden sind. Allgemein wurde der Wunsch ausgedrückt, hier noch vermehrte Anstrengungen zu unternehmen, insbesondere durch unsere diplomati- schen Vertretungen.
Da sich unsere Arbeit über mehrere Monate hinzog, war es für die Mitglieder bei der Behandlung der einzelnen Geschäfte jeweils sehr wertvoll, von Frau Bundesrätin Kopp und ihren Mitarbeitern über die aktuelle Lage an der Flücht- lingsfront und über die Revisionsarbeiten orientiert zu wer- den. Dank dieser Information beschränkte sich die Diskus- sion in unserer Kommission nicht nur auf die zu behandeln- den Geschäfte, sondern es konnte jeweils zu aktuellen Pro- blemen Stellung bezogen werden. Dadurch gewannen die Mitglieder einen vertieften Einblick in die Problematik unse- rer Asylpolitik. Einhellig kam in unserer Kommission zum Ausdruck, dass am Asylbegriff, wie er im Gesetz umschrie- ben ist, festgehalten werden muss, dass auf der anderen Seite jedoch alle rechtlichen, verfahrensrechtlichen und organisatorischen Schritte zu unternehmen sind, damit die Verfahren beschleunigt werden, die getroffenen Entscheide
Asylpolitik. Persönliche Vorstösse
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vollzogen werden und die Attraktivität unseres Landes gebrochen wird.
Und nun zum ersten der zu behandelnden Geschäfte:
Der Ständerat hat am 7. Juni 1984 mit 19 gegen 16 Stimmen beschlossen, die von Ständerat Hefti eingereichte Motion in den Punkten 1 und 3 zu überweisen. Punkt 2 der Motion wurde im Laufe der Diskussion von Ständerat Hefti zurück- gezogen.
Unsere Kommission hat sich eingehend mit der Motion des Ständerates auseinandergesetzt. Dabei ging es vorab um die Frage, wieweit der Motionstext und wieweit die Begrün- dung und die Diskussion im Ständerat für unsere Beschluss- fassung wegweisend sein sollen. Diese Unterscheidung ist im vorliegenden Fall vor allem deshalb von Bedeutung, weil sich Bundesrat Friedrich an der Sitzung vom 7. Juni 1984 bereit erklärte, die Motion Hefti in bezug auf die Punkte 1 und 3, also in der uns nun zur Behandlung unterbreiteten Fassung, entgegenzunehmen. Dabei präzisierte jedoch Bundesrat Friedrich sehr einschränkend die Bereitschaft, das Asylgesetz im Sinne der Motion Hefti zu revidieren. Bundesrat Friedrich ging es damals vor allem um die Aus- weitung des Artikels 9 des Asylgesetzes, der eine Art Not- standsklausel enthält. Um diesen Artikel 9 verstehen zu können, ist vom allgemeinen Asylbegriff auszugehen. Nach geltendem Recht gibt es kein subjektives Recht auf Asylge- währung. Der Asylbewerber hat jedoch Anspruch auf ein ordentliches Verfahren und auf einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Entscheid. Dies bedeutet, dass Asyl gewährt werden muss, wenn die im Gesetz vorge- sehenen Voraussetzungen vom Gesuchsteller erfüllt sind. Von diesem Grundsatz kann in Ausnahmesituationen abge- wichen werden. Diese Ausnahmesituationen werden in Arti- kel 9 des Asylgesetzes umschrieben. Sie sind vor allem zugeschnitten auf den Kriegsfall, auf erhöhte internationale Spannungen und auf Katastrophen. Bei einem Zustrom von grossen Flüchtlingsgruppen aus der Dritten Welt - nehmen wir an, es würden plötzlich 10 000 Flüchtlinge aus Afghani- stan an unserer Grenze stehen - könnte Artikel 9 nicht angewendet werden. Bundesrat Friedrich erklärte dem Ständerat, dass eine Revision des Asylgesetzes in Richtung Ausweitung der Notstandsklausel wünschenswert wäre, und deshalb war er auch bereit, die Motion Hefti in bezug auf Punkt 1 zu übernehmen.
In der nun eingeleiteten zweiten Revision des Asylgesetzes - Sie haben es vorher von Frau Bundesrätin Kopp gehört - ist vorgesehen, den Artikel 9 zu revidieren. Aufgrund dieser Situation schlägt Ihnen die Minderheit der Kommission vor, die Motion zu überweisen. Die Mehrheit der Kommission geht jedoch vom Motionstext aus, der allgemein festhält, dass kein Anspruch auf Gewährung von Asyl besteht, auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben wären, sondern nur die Möglichkeit auf Gewährung von Asyl beste- hen würde.
Aus dem Motionstext könnte man ableiten, dass von Fall zu Fall zu entscheiden sei, ob Asyl gewährt wird. Den Behörden würde bei der Asylbewertung ein freies Ermessen einge- räumt. Dies erscheint der Kommissionsmehrheit letztlich eine Aushöhlung des Flüchtlingsbegriffs und eine Abkehr von der geltenden Ordnung. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass vom Flüchtlingsbegriff und vom asyl- rechtlichen Anerkennungsverfahren nicht abzuweichen sei. Der geltende Flüchtlingsbegriff stützt sich im wesentlichen auf die Genfer Konvention von 1951 und auf das entspre- chende Protokoll aus dem Jahre 1967. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen die Ablehnung der Motion des Ständerates.
Vielleicht noch eine Schlussbemerkung persönlicher Art. Nachdem unser Rat die Motion Lüchinger überwiesen hat und wir wissen, dass die zweite Revision des Asylgesetzes eingeleitet ist, aber auch im Wissen um die Revisionspunkte, stellt sich hier die Frage, ob wir uns in diesem Saal noch lange über die Motion des Ständerates unterhalten sollten. Ich glaube eher nein. Auf eine Diskussion könnte eigentlich im jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden. Die Diskussion ist
vielmehr dann zu führen, wenn die Vorlage über die zweite Revision des Asylgesetzes vorliegt.
M. Bonnard, rapporteur: Le 22 mars 1984, M. Hefti, conseil- ler aux Etats, a déposé une motion qui tendait à une révision rapide de la loi sur l'asile. Il a demandé que la révision tienne compte notamment des deux points suivants: première- ment, même si les conditions requises par la loi sont rem- plies, l'octroi de l'asile ne devrait plus être une obligation pour l'autorité mais une simple faculté. Secondement, l'ap- plication de la loi devrait se faire en étroite coordination avec les cantons qui doivent pouvoir faire valoir leurs inté- rêts justifiés. La motion demandait en outre que l'autorité compétente pour accorder l'asile prenne en considération la situation et les besoins du pays. Cependant, le motionnaire a finalement renoncé à ce point pendant les débats devant le Conseil des Etats. Je n'en parlerai donc pas aujourd'hui. Le Conseil des Etats a transmis la motion par 19 voix contre 16, et votre commission vous propose aujourd'hui, dans sa majorité, de la refuser. Une minorité vous suggère de la transmettre dans le sens des déclarations du Conseil fé- déral.
La motion demande en premier lieu que l'octroi de l'asile soit non une obligation mais une faculté. Le motionnaire considère que la loi sur l'asile ne confère pas au requérant, qui répond à la définition du réfugié, un droit subjectif à être accueilli en Suisse. Cependant, dit-il, la loi sur l'asile oblige l'autorité à accorder l'asile lorsque les conditions légales sont remplies. En pratique donc, dit M. Herfti, cela revient au même qu'un droit subjectif. Or, selon le motionnaire, c'est dans ce système que se trouverait la source de nos diffi- cultés. Il faut dès lors en sortir et pour ce faire il faut modifier la loi en conférant à l'autorité compétente, en matière d'asile, un très large pouvoir d'appréciation.
Votre commission ne peut pas suivre le motionnaire sur ce terrain. Il ressort clairement des travaux préparatoires de la loi qu'il n'y a pas de droit subjectif à l'asile. La question d'un droit subjectif à l'asile a été abondamment discutée aussi bien par le Conseil fédéral dans son propre message que par le Parlement lui-même. Le législateur n'a pas voulu d'un droit subjectif à l'asile parce qu'un petit pays comme le nôtre doit s'imposer, disait le Conseil fédéral, une certaine réserve en la matière. Et Mme Kopp, conseillère fédérale, vient de le confirmer.
L'autorité compétente jouit d'une certaine liberté d'appré- ciation, dans trois directions en tout cas. Tout d'abord, dans la définition même de la notion de réfugié, à l'article 3, les mots «dangers sérieux» auxquels le requérant est exposé, est une notion qui peut être interprétée avec plus ou moins de rigueur. En second lieu, l'autorité dispose de la clause échappatoire de l'article 8 de la loi concernant les reque- rants indignes de l'asile et ceux qui pourraient compromet- tre la sécurité de la Suisse. Enfin, la clause de nécessité de l'article 9 permet au Conseil fédéral, dans certaines circons- tances graves, de pratiquer une politique d'accueil beau- coup plus restrictive.
Si le requérant n'a aucun droit subjectif à l'asile, la loi lui confère cependant de sérieuses garanties. Tout d'abord, elle impose à la Confédération l'obligation d'agir selon les normes légales. C'est une conséquence du principe fonda- mental selon lequel la Suisse est un Etat régi par le droit. En outre, la loi garantit au requérant le droit à ce que sa demande soit examinée selon les règles de procédure pré- vues, ce qui implique en particulier le droit d'être entendu et le droit à un examen individuel de chaque cas. Enfin, la loi garantit au requérant le droit à ce que la décision soit prise conformément à la loi, ce qui oblige, par exemple, l'autorité compétente à s'en tenir strictement aux critères qui sont prévus par la loi.
L'idée du motionnaire, qui veut faire de l'octroi une simple faculté, revient à modifier fondamentalement l'esprit de la loi et la conception sur laquelle elle repose. En adoptant la loi de 1979, nous avons précisément voulu éviter que l'asile ne dépende que du seul bon vouloir de l'autorité compé- tente, sinon l'élaboration d'une loi eût été parfaitement
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N
23 septembre 1985
superflue. En édictant la loi, nous avons voulu que le requé- rant d'asile puisse savoir à quelles conditions sa demande serait agréée. Dès lors, la motion sur ce premier point doit être rejetée.
Pour autant, la commission ne méconnaît pas les difficultés sérieuses auxquelles nous sommes aujourd'hui confrontés. Elle considère cependant que celles-ci peuvent être réso- lues, au moins en partie, par une extension de la clause de nécessité de l'article 9. C'est d'ailleurs ce que propose le Conseil fédéral dans le cadre de la révision de la loi sur l'asile, actuellement en consultation. Cette solution, croyons-nous, permet d'atteindre le but visé tout en respec- tant les principes qui sont à la base de la loi.
Vous avez remarqué qu'il y a une proposition de minorité qui vise à transmettre la motion dans le sens des explica- tions du Conseil fédéral. La divergence qui existe entre majorité et minorité au sein de la commission n'est pas fondamentale. Comme la majorité, la minorité n'entend rien modifier ni à la définition même du réfugié ni aux principes sur lesquels repose la loi. Minorité et majorité s'accordent également à reconnaître que la solution de nos difficultés réside non exclusivement mais notamment dans un élargis- sement de la clause de nécessité prévue à l'article 9. La minorité constate simplement que devant le Conseil des Etats le Conseil fédéral a accepté la motion dans ce sens, qu'il s'est déclaré précisément prêt à revoir l'article 9 de la loi. La minorité a conclu dès lors que sur le premier point la motion pouvait être acceptée dans le sens des déclarations gourvernementales.
Sur le second point de la motion relatif à la coordination avec les cantons, le motionnaire ne s'est guère expliqué. Devant le Conseil des Etats, en revanche, le Conseil fédéral a clairement défini sa position. Il s'est refusé à envisager de déléguer entièrement aux cantons les décisions en matière d'asile, mais il s'est déclaré prêt à étudier une telle déléga- tion pour des catégories déterminées de demandes. En outre, il a souligné la nécessité d'une collaboration étroite en matière d'asile entre la Confédération et les cantons et il a accepté la motion dans le sens de ces déclarations.
Votre commission vous propose de rejeter la motion sur ce second point aussi. Elle est opposée à une cantonalisation complète des décisions en matière d'asile. Elle considère que le problème de l'asile est spécifiquement fédéral et que si les cantons peuvent et doivent y être étroitement associés, ils ne sauraient, en revanche, en recevoir la charge exclu- sive.
La minorité partage cet avis. Elle constate simplement que le Conseil fédéral a accepté la motion dans le même sens et que, par conséquent, nous pouvons la lui transmettre sans risque en nous référant à ses propres déclarations. Au nom de la majorité de la commission, je vous invite à rejeter la motion. Je vous informe que, à titre personnel, je voterai la version de la minorité.
Präsident: Das Wort hat nun Herr Meier-Zürich, der die parlamentarische Initiative «Asylgesetz. Totalrevision» ein- gereicht hat.
Meler-Zürich: Die Ursachen müssen wir bekämpfen, nicht die Folgen. Darum habe ich am 17. Dezember 1984 eine parlamentarische Initiative für eine Totalrevision des Asylge- setzes eingereicht und wie folgt begründet: «Die heutige Asylpolitik geht bis an die Grenze des selbst für einen humanitären Staat Tragbaren. Der Zusammenbruch der Spendefreudigkeit ist ein Beweis dafür, dass viele Schweizer nicht mehr bereit sind, die Flüchtlingspolitik des Bundesra- tes und der eidgenössischen Räte mitzutragen. Die vom Bund finanzierten Hilfswerke haben sich längst zum Selbst- zweck dynamisiert. Sie versuchen, mit Petitionen und über die Massenmedien harte, aber notwendige Entscheide von Bundesrat und Parlament zu verhindern bzw. zu unterlau- fen. Die humanitäre Aufgabe der Schweiz kann jedoch nur dann erfüllt werden, wenn das Asylverfahren auf seinen ursprünglichen Zweck, nur an Leib und Leben gefährdeten Personen Asyl zu gewähren, zurückgeführt wird. Selbst ein
Freiburger Staatsrat stellte kürzlich fest, dass der Zulauf von Asylbewerbern aus der ganzen Welt eine Konsequenz des denkbar schlecht gemachten Asylgesetzes sei. Auch der Chef der aargauischen Fremdenpolizei hält mit seiner Kritik an Bern nicht zurück: Im Volk sei zu wenig bekannt, was sich um das neue Asylgesetz herum abspiele: einerseits ein gigantischer Missbrauch und andererseits eine völlige Ver- zugskrise in Bern. Unter der Herrschaft des neuen Asylge- setzes sei es nicht möglich, Missbräuche zu verhindern. Wer ein Asylgesuch stelle, könne unter Ausnutzung aller Rechts- mittel des neuen Gesetzes bis zu drei Jahre lang in der Schweiz leben.
Daher ist nach meiner festen Überzeugung die Vorlage eines total revidierten Asylgesetzes unumgänglich. Nach- dem sowohl mein Nichteintretensantrag zum Asylgesetz am 13. Dezember 1978 wie auch meine Motionen im Juni 1982 und Dezember 1983 zur Revision des Flüchtlingsbegriffes im Nationalrat abgelehnt wurden, sehe ich meine damaligen Befürchtungen in einem Zwischenbericht des EJPD vollum- fänglich bestätigt.
Dieser Zwischenbericht stellt unter anderem fest:
dass die Flüchtlingspolitik des Bundes durch die exten- sive Auslegung des Flüchtlingsbegriffes zu einem Politikum ersten Ranges geworden sei;
dass die steigende Zahl von Asylbewerbern der Stabilisie- rung der ausländischen Wohnbevölkerung zuwiderlaufe;
dass die Attraktivität der Schweiz als Einwanderungsland weiterhin zunehme;
dass viele Schweizer nicht mehr bereit sind, die Flücht- lingspolitik des Bundesrates und der eidgenössischen Räte mitzutragen;
dass offensichtlich mit unserem Asylrecht Missbrauch getrieben werde.
Soweit aus einem Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes.
Um den bekannten Missbräuchen zu begegnen, ist daher eine Totalrevision des Asylgesetzes in folgenden Teilberei- chen unumgänglich:
Die Kantone - und nicht der Bund - sollen über das Asylgewähren entscheiden. Kantonale Beamte der Frem- denpolizei, die über bedeutend mehr Kenntnisse und Erfah- rungen mit den Asylbewerbern verfügen, dürfen gemäss dem geltenden Asylgesetz nicht entscheiden, sondern wer- den zu Spediteuren von Asylgesuchen degradiert. Auch das primitivste, unglaubwürdigste Asylgesuch muss heute nach Bern geleitet werden, wo neu angestellte Beamte mühsam entscheiden.
Die Familienvereinigung muss auf Ehepartner und ihre Kinder beschränkt werden. Dem Missbrauch von Absatz 2 Artikel 7 des Asylgesetzes, der sogenannten nahen Angehö- rigen von in der Schweiz lebenden Asylanten eine Vorzugs- behandlung gewährt, ist durch die Streichung dieses Absat- zes entgegegenzutreten.
Sobald nämlich diese nahen Angehörigen Asyl erhalten, beginnt das Spiel von neuem. Als Beispiel die Verdreifa- chung der ursprünglich 5000 ungarischen Asylanten auf über 15 000.
Dem leichtfertigen Ausstellen von Touristenvisa durch unsere Botschaften und Konsulate in den Oststaaten ist unverzüglich Einhalt zu gebieten. Beispiele: Ein Rumäne erhält das Visum der schweizerischen Botschaft, er reist in die Schweiz ein, verursacht einen Autounfall und reicht zwei Asylgesuche ein. Eine polnische Spitalangestellte erhält ein Visum, muss dazu einen Retourflug in die Schweiz buchen, fliegt in die Schweiz und erhält hier Asyl. Weitere Beispiele von tschechischen Fussballern, rumänischen Hürdenläu- fern, ungarischen Fussballern, tschechischen Eishockey- spielern usw. würden zur Verfügung stehen.
Der Flüchtlingsbegriff nach Artikel 3 ist zu begrenzen. Nachsätze wie «oder begründete Furcht haben, Nachteilen ausgesetzt zu werden» und «besonders Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken» entzie- hen sich jeder Nachprüfung.
Dazu eine Bemerkung über den Leidensweg des Kriteriums
Asylpolitik. Persönliche Vorstösse
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«Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken». Den Begriff finden wird nicht im vielzitierten Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aus dem Jahre 1951. Dieser Satz wurde erstmals im Geschäfts- bericht des Bundesrates für das Jahr 1958 erwähnt und dann in der Botschaft zum Asylgesetz umschrieben. Damit steht fest, dass der Bundesrat den Flüchtlingsbegriff des- halb erweitert hat, um den sogenannten psychischen Druck als Asylbegründung anzuerkennen.
Frau Bundesrätin Kopp, es freut mich besonders, Dr. Ernst Schwab, Meilen, aus der «Arbeitgeberzeitung» vom 13. Juli zu zitieren. Er schreibt unter anderem: «Verwässerter Flüchtlingsbegriff: Leider wurde der Flüchtlingsbegriff im Asylgesetz vom 5. Oktober 1979 verwässert, indem noch eine subjektiv interpretierbare Furcht vor Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken, als ernsthafter Nachteil betrachtet wird, der einem Ausländer die Flüchtlingseigenschaft verleiht. Damit wurden der Asyl- begriff im folgenden Artikel des Gesetzes ebenfalls schwam- mig und die Abklärung der Asylwürdigkeit von vornherein in vielen Fällen erschwert, wenn nicht verunmöglicht.»
Schon von der gesetzlichen Flüchtlingsdefinition her ist also einer Vermischung von echten und unechten Flüchtlingen Tür und Tor geöffnet. Wie sollte eine Behörde solche sub- jektiven Empfindungen - echte oder vorgetäuschte - eines unerträglichen psychischen Druckes analysieren können? Er schreibt weiter: «Haben einmal die ersten Flüchtlings- gruppen in unserem Land Fuss gefasst, so sorgt die Kom- munikation mit der Heimat dafür, dass rasch Freunde und Bekannte ebenfalls animiert werden, den Weg in die Schweiz einzuschlagen. Noch verstärkt wird der Sog, wenn schweizerische Unterstützungs- oder Solidaritätskomitees die Abwanderung aus solchen Ländern politisch und finan- ziell fördern oder in den Massenmedien über die Auswande- rungsmöglichkeit in die Schweiz berichten.»
Die absolut unnötige und überstürzte Aufnahme von 1000 Polen aus Wien bzw. das Ausleseverfahren hat uns sogar den Vergleich mit den SS-Vernichtungslagern eingetragen!
Das rechte Mass muss eingehalten werden. Nachdem die Schweiz von allen europäischen Staaten die weitaus stärk- sten fremdsprachigen Ausländerkontingente zu verkraften hat, werden unserem übervölkerten Land mit 0,62 Prozent prozentual doppelt so viele Asylanten zugemutet wie den übrigen europäischen Staaten mit 0,3 Prozent. Ein krasses Beispiel sind die 1500 Tibeter in der Schweiz; das ganze übrige Europa beherbergt lediglich 250.
Ausschaffung aller kriminellen Flüchtlinge ausser Lan- des: Flüchtlinge und Asylanten sind bei ihrer Aufnahme in der Schweiz in ihrer Sprache dahin zu informieren, dass jede gerichtlich verurteilte kriminelle Handlung die unver- zügliche Ausweisung zur Folge hat. Die Zürcher Strafanstalt Regensberg beherbergt zurzeit über 60 Prozent Ausländer und Asylanten.
Um die mehrmals versprochene Stabilisierung der aus- ländischen Bevölkerung nicht in Frage zu stellen, sind Asy- lanten dem Fremdarbeiterkontingent anzurechnen.
Artikel 6 des Asylgesetzes gibt die Möglichkeit, Flücht- linge aus einem Drittstaat zurückzuweisen, Ungaren, Tsche- chen, Polen, Türken usw. sind aus Drittstaaten, zum Beispiel Österreich, Deutschland, Italien und über Frankreich einge- reist. Alle diese Staaten sind dahin zu informieren, dass die Schweiz nicht mehr bereit ist, die tolerante Einreisepraxis dieser Staaten mit der Übernahme der Flüchtlinge zu prä- mieren und daher die illegal aus diesen Ländern eingerei- sten Flüchtlinge unverzüglich zurückschieben wird.
Durch diese parlamentarische Initiative beantrage ich eine Totalrevision des Asylgesetzes sowie flankierende Massnah- men, die geeignet sind, die Attraktivität der Schweiz als Asylland zu begrenzen. 1978 hat dieser Rat in der Schluss- abstimmung mit 137 gegen 2 NA-Stimmen diesem Gesetz
grosszügig zugestimmt, ohne das darin enthaltene Angebot zu Missbräuchen zu bedenken.
Ich ersuche Sie daher, dem Antrag der Kommission nicht zu folgen und meiner Initiative zuzustimmen.
Präsident: Das Wort hat nun Herr Ruf-Bern. Er ist der Urheber der parlamentarischen Initiative «Aufnahme von Flüchtlingen. Moratorium».
Ruf-Bern: Vor noch nicht allzu langer Zeit behauptete der Bundesrat, die Asylantenflut in unserem Land sei bloss eine Folge der weltweit angestiegenen Zahl von echten und falschen Flüchtlingen. In der Zwischenzeit wurden aus dem offensichtlichen Scherbenhaufen immerhin gewisse Lehren gezogen, deren Befolgung jedoch erstens viel zu spät kommt und zweitens noch immer völlig ungenügend ist, um das immer bedrohlichere Asylantenunwesen in den Griff zu bekommen. Die Asylpolitik von Bundesrat und Parlament ist seit der Inkraftsetzung des Asylgesetzes 1981 eine eigentli- che «Pflästerchenpolitik». Man tut immer nur das unbedingt Nötigste, um keine allzu grossen Wunden aufplatzen zu lassen, aber die eigentlichen Infektionsherde, die schwer- wiegendsten Mängel des Gesetzes nämlich, will man nicht angehen, obschon die Probleme den halbpatzigen Schein- lösungen ständig davonlaufen!
Offensichtlich lässt sich der Bundesrat noch immer durch die altbekannten Humanitätsduseleien und Tränendrüsen- drückereien interessierter Linker und internationalistischer Organisationen und Grüppchen beeinflussen. Erwähnt seien vorab die sogenannten «Hilfswerke», für welche die Asylpolitik doch längst zum Selbstzweck degeneriert ist, durch den man mit Hilfe von Steuergeldern satte Pfründen einstreichen kann und die selbst durch illegale Beherberg- ungsaktionen Tausende von abgewiesenen Wirtschaftsasy- lanten dem Schweizervolk mit Gewalt aufzwingen wollen, um es dadurch letztlich in einen kollektiven nationalen Selbstmord zu treiben - immer schön nach dem Motto: falsch verstandene Pseudohumanität bis zur Selbstzerstö rung! Ein Grossteil der Medien - und leider auch der Kir- chen - spendet dazu eifrigen Beifall und widmet der Bericht- erstattung über die angeblich so armen sogenannten «Flüchtlinge», fast durchwegs Wirtschaftsasylanten, seiten- weise Raum, nicht ohne die Verhältnisse in den Herkunfts- ländern, beispielsweise in Sri Lanka, kräftig zu dramatisie- ren, wie ich kürzlich selbst in Ceylon feststellen konnte.
Sie kennen die massive Zunahme von Asylbewerbern in den letzten Monaten. Trotz der Einstellung von mehr Personal nimmt der Pendenzenberg - und damit natürlich auch die Magnetwirkung unseres Landes - ständig zu. Ein Ende ist nicht absehbar. Unser kleines Land ist tatsächlich im Begriffe, im Zuge einer neuzeitlichen Völkerwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen und Asyltouristen überrannt zu wer- den! Die bundesrätliche Stabilisierungspolitik wird dadurch endgültig zur Farce. Unser Boot ist jedoch aus ökologischer und demographischer Sicht längst voll. Seit dem Zweiten Weltkrieg hat die Bevölkerung der Schweiz durch die Ein- wanderung von über 1,5 Millionen Ausländern um mehr als 50 Prozent zugenommen. Bei steigender Bevölkerung blei- ben aber alle Anstrengungen für den Umweltschutz, die in diesem Saale sonst so gross geschrieben werden, ein Wunschtraum! Das sollten sich insbesondere alle die selbst- ernannten angeblichen «Grünen» hier im Saale merken. Unsere Landesversorgung in Krisenzeiten ist längst auch nicht mehr gewährleistet.
Um einen eigentlichen nationalen Notstand zu verhindern, ist deshalb ein dringlicher Bundesbeschluss für einen vor- übergehenden Aufnahmestopp und die befristete Ausser- kraftsetzung des Asylgesetzes unumgänglich. Der normale Gesetzgebungsweg dauert viel zu lange, um kurzfristig auf die steigende Bedrohung reagieren zu können. Verschlies- sen Sie bitte nicht, teilweise wider besseres Wissen, vor den Tatsachen die Augen. Materielle Gesetzesänderungen sind absolut unumgänglich, um die Attraktivität der Schweiz auf die Millionen unechter Flüchtlinge in aller Welt zu reduzie- ren. Verfahrenskosmetik allein genügt nicht.
Politique d'asile. Interventions personnelles
1480
N
23 septembre 1985
Der grundsätzliche Fehler der gültigen Asylgesetzgebung liegt darin, dass in einer grössenwahnsinnigen Weise ein Flüchtlingsbegriff eingeführt wurde, der durch das völker- rechtlich nicht abgestützte Kriterium des sogenannten «unterträglichen psychischen Drucks» eine enorme Anzie- hungskraft ausübt - ein Kriterium, das Missbräuche gera- dezu provoziert. Zusammen mit dem garantierten Anwesen- heitsrecht, der luxuriösen materiellen Betreuung und den komplizierten Verfahrensregelungen ist dieser Flüchtlings- begriff für die enorme Magnetwirkung verantwortlich, die · das verantwortungslos freizügige Asylgesetz aus dem Jahre 1979 vor allem auf die Dritte Welt ausübt. Tatsächlich kön- nen selbst offensichtlich falsche Flüchtlinge, die keines- wegs an Leib und Leben bedroht sind, damit rechnen, während Jahren gratis und umfangreich versorgt zu werden, eine Unterkunft und teilweise sogar eine Arbeitsbewilligung zu erhalten. Diese Kunde von unserer Grosszügigkeit ver- breitet sich natürlich rasch auf der ganzen Welt. Mit Hilfe von skurpellosen Schlepperorganisationen werden ganze Völkerstämme illegal in unser Land geschleust. Durch die skandalöse Tatsache, dass abgewiesene Asylbwerber meist nicht mehr ausgeschafft werden, besteht faktisch ein Recht auf Asyl für beinahe alle Gesuchsteller! Diese Mängel müs- sen umgehend im Interesse der langfristigen Existenzsiche- rung des Schweizervolkes behoben werden.
Verschliessen Sie aber bitte auch nicht die Augen vor den unzähligen negativen Folgen der verfehlten heutigen Asyl- politik, mit denen die Bevölkerung fast tagtäglich konfron- tiert wird. Arbeitslose und wohnungssuchende Schweizer werden zugunsten von Asylbewerbern durch die Behörden noch und noch übergangen, beispielsweise bei der Zutei- lung von Sozialwohnungen. Eine merkliche Zunahme der Kriminalität von Ausländern sowohl gegenüber Schweizern als vor allem auch zwischen Ausländergruppen ist feststell- bar. Denken Sie bloss an die Vergewaltigung von Schweize- rinnen durch Afrikaner und Tamilen oder an die immer häufiger werdenden bewaffneten Krawalle innerhalb soge- nannter «Flüchtlingszentren». Von Afrikanern, Pakistani, Türken und Tamilen weiss man, dass sie eigentliche Rauschgifthandelsorganisationen unterhalten.
Im «Bund»> vom 21. September 1985 konnte man lesen: «<Im Moment ist die Aktivität einer bestimmten Gruppe von Tami- len auf dem Drogensektor tatsächlich unser Hauptproblem, und auch jenes im Heroinhandel im Kanton Bern›, gesteht Markus Schneider, Informationschef der Berner Kantonspo- lizei.»
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Unser friedliebendes Land ist somit als Folge einer verant- wortungslosen Asylpolitik von Bundesrat und Parlament zu einem eigentlichen Schauplatz ausländischer Verbrecher- banden und Stammesfehden geworden. Zahlreiche Bei- spiele bestätigen, dass bei uns in erster Linie ein Schlaraf- fenland gesucht wird, ist damit aber beispielsweise etwas Hausarbeit oder auch eine andere Kost verbunden, so stellt dies für gewisse Herren Asylanten bereits einen Grund zum Aufruhr dar. Die schweizerische Gutmütigkeit wird scham- los ausgenutzt! Nicht bloss können die falschen Flüchtlinge auf Kosten der Steuerzahler ein Dolce vita führen; es ist namentlich durch die Bundesanwaltschaft in dem Ihnen bekannten Bericht belegt worden, dass Tamilen Teile emp- fangener Fürsorgegelder an tamilische Terroristenorganisa- tionen auf Sri Lanka überweisen. Dies sind Wahrheiten, die der Bundesrat auf höchst undemokratische Weise verheim- lichen wollte, um das Schweizervolk manipulieren zu kön- nen. Mit Recht fühlt sich das Volk von den eigenen Behör- den durch eine solch fragwürdige Politik verraten, insbeson- dere jene Bürger - ich erhalte unzählige Briefe -, die im letzten Weltkrieg noch an der Grenze gestanden haben und nun feststellen müssen, wie ihre Heimat auf kaltem Wege erobert und preisgegeben wird, vor allem aber auch die rund 300 000 Schweizer, die unter dem Existenzminimum leben und zusehen müssen, wie angeblichen «Flüchtlingen» mehr als nur genug Mittel nachgeworfen werden.
Die gegenwärtige Asylpolitik wird vom Schweizervolk nicht mehr getragen. Mein dringlicher Bundesbeschluss verlangt deshalb einen Aufnahmestopp, bis ein revidiertes, restrikti-
ves Gesetz, auch im Sinne meines Kollegen Meier, vorliegt. Er verlangt die Ausschaffung aller abgewiesenen, kriminel- len und illegal eingereisten Asylanten binnen 24 Stunden, die ausschliessliche Zulassung und Prüfung von Bewerbern aus dem europäisch-abendländischen Kulturkreis, Arbeits- verbot und Naturalunterstützung für alle Asylbewerber sowie eine Aufnahmebeschränkung im Rahmen der bun- desrätlichen Ausländerpolitik.
Ganz kurz einige Bemerkungen zu den wichtigsten Einzel- heiten: Zum Flüchtlingsbegriff hat sich mein Kollege Meier bereits geäussert. Ich verlange, dass nur noch echte, wirk- lich an Leib und Leben bedrohte Flüchtlinge aus dem euro- päisch-abendländischen Kulturkreis anerkannt werden, deren relativ bescheidene Anzahl Gesuche ohne zusätzli- chen Verwaltungaufwand bewältigt werden könnte.
Zum geographischen Vorbehalt: Viele Probleme entstehen deshalb, weil die meisten Asylbewerber enorme Integra- tionsprobleme haben, vor allem solche aus uns völlig frem- den Kulturkreisen, die mit dem Abendland nichts mehr gemeinsam haben. Die Integration von grössern Menschen- gruppen aus anderen Kulturkreisen ist aber schon heute nicht mehr möglich. Wir wollen nicht, dass in der Schweiz Verhältnisse wie in Frankreich, England - Stichwort Bir- mingham - und in den USA auftreten, wo Rassenunruhen fast an der Tagesordnung sind, und dass unsere kultruellen Werte, unsere nationale Identität noch mehr bedroht werden!
Die Glaubwürdigkeit der Asylpolitik kann natürlich nur dann wiederhergestellt werden, wenn abgewiesene Asylbewerber wirklich ausnahmslos ausser Landes geschafft werden. Dass man hier differenziert und dass der Bundesrat sich bezüglich der Tamilen nicht zu einem mutigen Entscheid durchringen konnte, obwohl diesen Asylanten in ihrem Land keinerlei Gefahr seitens der Behörden droht und sie jeder- zeit als freie Bürger nach Sri Lanka zurückkehren können, hat viel zur Verschärfung der Problematik beigetragen. Andere europäische Staaten, wie Holland, Deutschland, England oder sogar Schweden, sind wesentlich verantwor- tungsbewusster und gebärden sich nicht derart dumm und kurzsichtig wie unsere Behörden und Regierungsparteien, indem diese Staaten ihre gesetzlichen Grundlagen längst verschärft haben und abgewiesene Asylanten zurückschaf- fen. Von wesentlicher Bedeutung ist ferner, dass alle Asylan- ten, die ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben, ausnahmslos ausser Landes geschafft werden. Tatsächlich ist dies heute nicht der Fall. Man mutet dem Schweizer Volk also zu, eine steigende Zahl Verbrecher zu dulden und sogar noch zu finanzieren!
Der Unmut im Volke über den heutigen Zustand wächst glücklicherweise täglich. Bewahren wir das Boot Schweiz vor dem Untergang, bevor es zu spät ist! Der humanitären Tradition unseres Landes entspricht es, eine beschränkte, verkraftbare Anzahl wirklich an Leib und Leben gefährdeter Menschen aufzunehmen. Diese Politik unterstützen wir voll und ganz, wenn die gegenwärtige Krise überwunden ist. Unser kleines Land kann aber nicht die ganze Welt aufneh- men, wenn es nicht selbst untergehen soll!
Ich appelliere deshalb an Ihre staatspolitische Weitsicht und bitte um Zustimmung zu meiner parlamentarischen Initia- tive.
Präsident: Das Wort hat nun Herr Wick, Urheber der dringli- chen Interpellation «Asylbewerber. Übermässige Belastung einzelner Kantone».
Wick: Ich bin gar nicht glücklich, wie Herr Ruf, über den wachsenden Unmut, der sich in unserem Volk ausbreitet, obwohl ich das leider in Basel auch konstatieren muss, und ich finde, wir müssen etwas tun, damit das eben nicht passiert.
Sie werden sich nicht wundern, dass ich mit der Antwort, wie ich sie vom Bundesrat schriftlich bekommen habe, nicht zufrieden sein kann. Die zuständigen Basler Behörden haben in mehreren Eingaben immer wieder festgestellt, dass das heutige Verfahren zu umständlich ist. Nicht das
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Gesetz ist mangelhaft, sondern die Durchführung des Gesetzes wird recht hilflos gehandhabt, so dass es ein bedenkliches Licht auf die Fähigkeit der eidgenössischen Instanzen wirft, sich mit einer zunehmend kritischen Situa- tion auseinanderzusetzen.
Ich komme zurück auf die Asylbewerber in Basel, denn darum geht es ja unter anderem in meiner Interpellation. Ich will Ihnen nur einige Zahlen nennen:
1981 waren es 170 hängige Asylbewerbungen, 1982 563, 1983 bereits über 1000, 1984 1400, und 1985 sind es bis jetzt im September 3120 hängige Asylgesuche, wobei ein Teil davon noch bei den kantonalen Behörden hängig ist.
Die Schlepperorganisationen, die diese Leute ausnützen, werden immer frecher. Es sind Anhaltspunkte vorhanden, dass die Einreisenden in einschlägigen Lügen unterrichtet werden. Dennoch ist nach Angabe der Fremdenpolizei in Basel bei mindestens 45 Prozent schon nach der ersten Befragung klar, dass es sich nicht um Flüchtlinge im Sinne des Asylgesetzes handelt.
Und jetzt möchte ich einmal erklärt bekommen, warum es in solchen Fällen ein vielseitiges Gutachten braucht, bis die erste Instanz des Gesuch ablehnen kann. Noch stossender ist es meiner Ansicht nach, wenn das bereits rechtsgültig abgelehnte Asylgesuch, das unter dem gleichen Namen neu eingereicht und mit einer frischen Lüge versehen wird, wieder den ganzen Apparat in Bewegung setzen kann. Hier sollte doch jemand den Mut aufbringen und Missbrauch beim Namen nennen dürfen, so dass es nicht noch einmal zwei Monate dauert, bis der nächste Entscheid fällt. Nun zu den Antworten auf die einzelnen Fragen:
Zur Antwort auf meine erste Frage betreffend die zuneh- mende Fremdenfeindlichkeit, die sich unter der Bevölke- rung leider breitmacht, zitiere ich den Bundesrat: «Um der Gefahr des Stimmungswandels in der Bevölkerung begeg- nen und um die Kantone zu entlasten, wurden bereits die verschiedensten Massnahmen realisiert, andere sind in Vor- bereitung.» Das ist tröstlich. Aber um einer gefährlichen und von der CVP absolut verabscheuten Fremdenfeindlichkeit die Spitze zu brechen, nützt kein Trost etwas, sondern die Bevölkerung muss eben spüren, dass auch etwas geschieht. Ich übergehe Punkt 2 und komme zu Punkt 3. Hier habe ich gefragt: Könnte man nicht eine «Task force» auf bestimmte Gruppen ansetzen, zum Beispiel eben, dass man Beamte nach Basel schickt, die sich mit den Türken auseinanderset- zen? Der Bundesrat antwortet: «Es wurden auch schon Ad hoc-Arbeitsgruppen gebildet, um die Gesuche einer grösse- ren Anzahl von Asylbewewerbern gleicher Nationalität, die sich in ein und demselben Kanton aufhielt, an Ort und Stelle · beschleunigt zu behandeln.» Das würde auch für die Türken zutreffen.
Ich fahre weiter mit dem Zitat: «Solche Einsätze betrafen zum Beispiel zairische Asylbewerber im Kanton Freiburg oder pakistanische Bewerber im Kanton Zürich.» Dazu kann ich nur sagen: Wenn das für zairische oder pakistanische Asylbewerber möglich und wirksam war, was ums Himmels Willen verhindert dann, dass man nicht auch in Basel eine Arbeitsgruppe einsetzt, die vielleicht dann durchschnittlich 10 statt 3,5 Gesuche pro Person und Woche behandeln kann? Ich betone: ohne dass dem Gehalt des Gesetzes Abbruch getan wird. Hier läge ja wirklich eine Möglichkeit für mehr Effizienz.
Beim vierten Punkt gehe ich mit der Antwort des Bundesra- tes einig. Allerdings ist festzuhalten, dass auch den hohen Bundesbehörden bekannt sein muss, dass auf Türken spe- zialisierte Schlepper einen Abgewiesenen offenbar spielend mit neuem Namen und entsprechend gültigen Papieren versehen können. Es geht hier um die erkennungsdienstli- che Erfassung gewisser Leute. Ich stelle die Frage: Müssen wir da wirklich noch Rücksicht nehmen? Wir nehmen näm- lich im Grunde Rücksicht auf diese Schlepperorganisatio- nen und deren ungeschmälertes Einkommen. Wenn näm- lich ruchbar wird, dass solche Mätzchen keinen Erfolg mehr haben, werden sie auch ausbleiben. Es gibt eben auch in der Juristerei und nicht nur in der Medizin Notfallsituationen, die als solche eine besondere Anstrengung in Organisation
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und Bewältigung brauchen; keinem Asylbewerber wird etwas Gutes getan - auch wenn manchmal das Gegenteil behauptet wird -, wenn das Gesuch nur langsam behandelt wird und wenn er erst nach Jahren erfährt, dass es abge- lehnt wurde.
Ich bringe ein aus Datenschutzgründen leicht abgeändertes Beispiel aus Basel, das ich aus der Nähe sehr genau verfolgt habe: Es handelt sich um eine neunköpfige Familie (alle diese Zahlen sind falsch!) aus einer afrikanischen Republik, die durch eine wohlmeinende Verwandte, die einen Schwei- zer geheiratet hatte, eingeschleust wurde. Ein Hilfswerk kümmert sich um diese Familie. Man findet sogar eine genügend grosse Wohnung in der Stadt. Drei Jahre später sieht es folgendermassen aus: Der Vater ist schwer depres- siv. Verschiedene seiner vagen Versuche zu arbeiten, sind gescheitert. Seine Rolle als unumstrittener Herrscher der Familie, wie er sie zu Hause erfüllte, ist ebenfalls gescheitert. Die Kinder sind zum Teil voll integriert. Eine Tochter steht kurz vor der Schlussprüfung als Krankenschwester und wird demnächst heiraten. Die Prognose ist sehr gut. Eine Toch- ter, an sich sehr intelligent, geht noch zur Schule; sie leidet ausserordentlich unter der gespannten Situation zwischen Vater und Familie. Nach einem guten Start im Gymnasium droht nun das vollständige Versagen in der Schule. Die Mutter rackert sich ab, um etwas Geld zu verdienen, weil die geldliche Unterstützung eben nicht so grosszügig ist, wie Herr Ruf uns weismachen will. Sie ist bedrückt, sie ist überarbeitet, sie leidet ebenfalls unter der misslichen Situa- tion. Ein Sohn ist bereits den Verlockungen unserer Wohl- standsgesellschaft erlegen und hat deshalb delinquiert. Die anderen Kinder sind integriert und bewegen sich im Durch- schnitt anderer Jugendlicher. In diesem Moment kommt endlich der Bescheid: Das Asylgesuch ist abgelehnt. In der Zwischenzeit ist die Lage so, dass keine der Möglichkeiten - weder die Rückschaffung noch das Dableiben - eine human befriedigende Lösung bietet. Ursache der ganzen Misere ist ausschliesslich die Verzögerung des an sich richtigen Entscheides, der jetzt aber schwer durchführbar scheint. Bei einer raschen Rückweisung hätte eine intakte Familie ihr altes, kulturell durchaus eingebettetes Leben zu Hause wie- der aufnehmen können. Das erwähnte Hilfswerk hätte mit einer Starthilfe geholfen. Es ist eben nicht so, dass die Verzögerung der Entscheide human ist. Rasche und kor- rekte Entscheide sind die einzige humane Möglichkeit, die- sen Leuten wirklich zu helfen. Vor allem können wir damit auch den Schleppern ihr menschenfeindliches Handwerk legen.
Zusammengefasst: Von der Anwort, wie sie schriftlich vor- liegt - und dazu muss ich ja Stellung nehmen -, bin ich nicht befriedigt. Immerhin wecken die neuesten Ausführungen von Frau Bundesrätin Kopp - zum Beispiel diejenigen von vorhin - einige Hoffnungen. Wir brauchen aber dringend mehr Effizienz. Wir brauchen mehr Entscheide.
Allgemeine Debatte - Débat général
Leuenberger Moritz: Als erster Redner darf ich mich öffent- lich fragen: Hat diese Debatte überhaupt einen Sinn? Beschlossen wird ja nichts. Nicht einmal die Verordnungs- änderung, die der Bundesrat in Aussicht stellt, ist vollzogen worden. Hat es einen Sinn, jetzt noch ein paar Stunden darüber zu sprechen? Die Worte, die von seiten des Bundes- rates 'bereits gefallen sind, sind sehr schön. Ich will das anerkennen. Messen müssen wir diese Worte aber an der späteren Praxis. Wird durch diese Debatte - und wie es dazu gekommen ist - nicht ein Problem, das sicherlich besteht, aufgebläht? Ist es nicht so, dass durch die emotionalen Wogen, die wir durch diese Diskussion schüren, kantonale und eidgenössische Beamte an der Front sich legitimiert fühlen, im Sinne einer repressiven und abweisenden Flücht- lingspolitik tätig zu werden? Ist es nicht so, dass diese emotionalen Wogen, die im Moment gerade hochgehen, dann später - ähnlich wie bei der Walddebatte - bald wieder abebben, wenn es um die Verwirklichung der Versprechun- gen, wenn es um die Praxis geht? Denn immerhin ist es ja
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so, dass nichts fundamental Neues vorliegt: Pendente Gesu- che gibt es sehr viele; es gab sie schon vor einem Jahr; Eingänge gibt es ein wenig mehr - die saisonal bedingte Sommerspitze ist gekommen -, aber die Situation ist nicht fundamental anders gegenüber derjenigen vor einem hal- ben Jahr oder Anfang dieses Jahres. Dementsprechend ist auch die Haltung unserer Fraktion keine neue, sondern dieselbe, wie wir sie schon vor einem Jahr vertreten haben. Wir wissen, dass eine ehrliche Flüchtlingspolitik eben zwei Seiten hat. Die erste Seite ist diejenige: Wenn unsere Asyl- politik Staatsmaxime ist und Staatsmaxime bleiben soll, wie die Vertreterin des Bundesrates es wieder gesagt hat, dann muss die Asylpolitik eine eidgenössische Politik bleiben, und wir wehren uns daher im Rahmen der zweiten Asyl- gesetzrevision vehement gegen eine faktische Kantonalisie- rung des Verfahrens. Der Vollzug der Asylpolitik soll Sache des Bundesrates sein; es ist unhaltbar, wenn innerhalb des Departementes Differenzen bestehen und wenn beispiels- weise durch die Bundesanwaltschaft schriftlich gegen die Pauschallösung des Pendenzenberges intrigiert wird. Damit diese Unstimmigkeiten im Departement einmal ausgeräumt werden können, sagen wir ja zu einem Delegierten, der dem Bundesrat verantwortlich ist und der für Ordnung im Depar- tement sorgen kann.
Wenn wir ja zu einer Asylpolitik im Sinne der damals defi- nierten Staatsmaxime sagen, haben wir auch allerschwerste Bedenken gegen den angekündigten ausgeweiteten Begriff des «offensichtlich missbräuchlichen Gesuches». Auf jeden Fall möchten wir hier eindeutig - unsere Fraktion steht einstimmig dahinter - festhalten, dass es sich, wenn dieser Begriff ausgedehnt wird, nur um das Verhalten des Asylan- ten hier in der Schweiz während des Asylverfahrens handeln kann, niemals aber um die Tatsache, wie er sein Heimatland verliess; denn dazu musste er vielleicht falsche Papiere beschaffen, oder er musste vielleicht Papiere vernichten, und er musste beim Verlassen seines Heimatlandes zu Lügen Zuflucht nehmen. Es geht also, wenn schon, nur darum, wie er sich hier innerhalb des Asylverfahrens in der Schweiz verhalten wird. Wie gefährlich es im übrigen ist, so rasch mit «offensichtlich missbräuchlichen Gesuchen» zu operieren, zeigt uns, dass jüdische Flüchtlinge während des Zweiten Weltkrieges erst ganz am Schluss als Flüchtlinge akzeptiert wurden. Vorher haben diese Gesuche als miss- bräuchlich gegolten. Es gehört zu dieser ersten Seite der Asylpolitik natürlich auch, dass diejenigen Parteien, die hin- ter diesen Massnahmen stehen, sich auch einen Schupf geben und den Bundesrat seine angekündigten Massnah- men auch durchführen lassen, indem sie ihm das genü- gende Personal zur Verfügung stellen, inklusive desjenigen für das Grenzwachtkorps.
Die sozialdemokratische Fraktion weiss aber auch: Eine ehrliche Flüchtlingspolitik hat eine Kehrseite. Sie zwingt uns, mit einer gewissen Härte vorzugehen. Darunter müssen wir subsumieren die Zuweisung Asylsuchender an die ver- schiedenen Kantone bis hin zum eigentlichen Domizil- zwang. Wir wissen das. Wir wissen, dass, wenn eine Rück- weisung möglich ist, sie dann eben auch vollzogen werden muss. Das sagen wir hier nicht zum erstenmal, sondern wir haben es schon immer gesagt - wissend, dass sonst die Flüchtlingspolitik durch die Mehrheit der Bevölkerung allenfalls nicht mehr getragen wird.
Man hat sich in letzter Zeit oft gefragt: Ist die schweizerische Flüchtlingspolitik gegenwärtig in einer Sackgasse? Ist sie gescheitert? Wenn wir uns die Antwort ehrlich geben wol- len, müssen wir sagen: Die Flüchtlingspolitik ist dann gescheitert, wenn wir aus Angst vor der Demagogie der Nationalen Aktion deren Politik aus lauter Apathie rezipie- ren. Sie ist gescheitert, wenn wir nicht sehen, dass es Leute gibt, die geradezu Freude an einer Misere in der Asylpolitik haben, weil sie so ihre eigene braune Suppe kochen kön- nen; wenn wir nicht realisieren, dass solche Politik in Wirk- lichkeit diejenige einer geistigen Schlepperorganisation ist. Unsere Asylpolitik ist effektiv dann gescheitert, wenn wir in dieser Frage den Protektionismus unserer europäischen Nachbarländer übernehmen, wenn wir glauben, nur in die-
ser einzigen Frage einen Gartenzaun um unsere Schweiz bauen zu können, ohne zu begreifen, dass wir als internatio- nal verflochtenes Land uns internationalen Wirren eben nicht einfach entziehen können. Wir haben aber durchaus die Möglichkeit, diesen gefährlichen Weg, den wir einzu- schlagen beginnen, zu ändern und uns daran zu erinnern, was der Bundesrat 1957 beschlossen hat: «Das schweizeri- sche Asylrecht ist nicht bloss Tradition, sondern staatspoliti- sche Maxime. Es ist ein Ausdruck der schweizerischen Auf- fassung von Freiheit und Unabhängigkeit. Die militärische Landesverteidigung hat nicht nur den Staat in seinem Terri- torium, sondern in seiner Gesamtheit, d. h. auch in den seiner Staatsordnung zugrundeliegenden Prinzipien zu schützen. Zu diesen Prinzipien gehört der Grundsatz, dass verfolgten Menschen in der Schweiz Asyl gewährt werden soll.»
Nussbaumer: Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. - Auf keinem Gebiet der Rechtsanwendung treten die Ohn- macht und die Ratlosigkeit des Gesetzgebers und des Gesetzvollzuges derart in Erscheinung wie auf dem Gebiete des Flüchtlings- und Asylwesens. Die Ermahnung des Niklaus von der Flüe, den Zaun nicht zu weit zu machen, führte uns im Verlaufe der Jahrhunderte zur immerwähren- den Neutralität. Neutralität darf aber nicht zur Abkapselung führen. Was ausserhalb der Landesgrenzen geschieht - und die Aussenpolitik schlechthin - ist leider bei uns kein von der Breite getragenes Thema mehr. Im Gegenteil: eine gewisse Selbstzufriedenheit vermindert die Anteilnahme breiter Kreise unseres Volkes am Schicksal der Menschen, die in aller Welt auf der Flucht sind. Die Welt wird indessen durch verbesserte Medien und Verkehrsverbindungen immer kleiner. In einem Flugzeug kann das Nord-Süd- Gefälle in ein paar wenigen Stunden überwunden werden. Der Strom der Menschen, die der Armut des Südens entrin- nen und dem reichen Norden zustreben möchten, wird immer grösser. Europa wirkt wie ein Land der Verheissung, vielleicht wie ein Schlaraffenland auf viele Menschen, die sich aus Armut und Arbeitslosigkeit, Hunger und oft auch politischer Verfolgung befreien möchten.
Unser Land muss sich einerseits der grossen humanitären Verpflichtung, die unser wichtigster geistiger Rohstoff ist, bewusst bleiben; doch andererseits kann unser kleines Land nicht einfach die Grenzen öffnen für alle, die ihrer Heimat aus irgendwelchen Gründen entfliehen mussten oder wollten. Das würde unsere Kräfte sehr rasch überstei- gen. Unsere immer wieder zum Ausdruck gebrachte Hal- tung, das Los der Flüchtlinge in ihrem Kulturkreis zu erleich- tern, bedeutet eine Einschränkung, welche durchaus mit einer humanitären Haltung vereinbart werden kann. Echte Asylsuchende, verfolgte oder vertriebene Menschen dürfen unserer Hilfe gewiss sein. Leute, die ihr Land ohne Not und Bedrohung verlassen oder wegen politischer Umtriebe flie- hen mussten, müssen in einer lückenlosen und strengen Eintrittskontrolle von echten Asylsuchenden geschieden werden. Nur so kann der echte Flüchtling vom unechten unterschieden werden.
Die CVP setzt sich voll dafür ein, den echten Asylanten eine Heimat zu geben. Sie ist wegen dieser Menschen in Not nicht bereit, den Flüchtlingsbegriff im Asylgesetz im Sinne der Motion Hefti aus dem Ständerat zu relativieren. Sie lehnt diese Motion deutlich ab. Im Gegensatz zu unserem Kom- missionspräsidenten vertrete ich die Ansicht, diese Motion sei auszudiskutieren und es sei ein Entscheid darüber zu fällen. Arbeitssuchenden Ausländern, welche mit Schlepper- organisationen an oder über die Grenze gebracht werden, muss der Eintritt durch verstärkte Kontrollen und durch die Bestrafung der Schlepper verwehrt werden. Das Problem der Rückschaffung der abgewiesenen Asylsuchenden ist nicht gelöst, weil diese nach der Abweisung den Kanton wechseln oder irgendwo in ein Nachbarland ausweichen. In diesem Zusammenhang drängt sich eine bessere Koordi- nation der Arbeiten unter den Kantonen auf, aber auch die Aktivierung der Zusammenarbeit mit den umliegenden euro- päischen Ländern. Das Hin- und Herschieben mittelloser
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Menschen und deren Ausbeutung durch Schieber- und Schlepperorganisationen ist ein menschenunwürdiger Tat- bestand. Die Zustimmung zur Ratifikation der europäischen Vereinbarung über Flüchtlinge wird von der CVP als erster Schritt angesehen. Der Bundesrat wird aufgefordert, die Zusammenarbeit mit den umliegenden EG-Staaten auf die- sem Gebiet zu vertiefen, damit der Spielraum von unechten Asylanten verkleinert und das Abschieben dieser Leute in Nachbarländer eingeschränkt werden kann.
Wir stimmen der Ratifizierung der europäischen Vereinba- rung über Flüchtlinge zu und lehnen den Nichteintretens- antrag Soldini einstimmig ab. Auf nationaler Ebene stellt sich die CVP einhellig hinter die anstelle der Standesinitia- tive Freiburg beantragte Kommissionsmotion, wonach der Bundesrat eingeladen werden soll, im Rahmen der kom- menden Asylgesetzrevision die Frage der Verteilung der Asylbewerber auf die Kantone befriedigender zu regeln. Die Zuständigkeit des Bundes muss subsidiär bleiben. Wir begrüssen die diesbezügliche Absicht des Bundesrates. Die Bundesbehörden sollen nur dann eingreifen, wenn sich die Kantone nicht einigen können. Dabei ist allerdings den schützenswerten Interessen der Gesuchsteller, insbeson- dere dem Grundsatz der Familieneinheit, Rechnung zu tra- gen. Einhellig bekennt sich unsere Fraktion zum Kommis- sionspostulat, welches eine Verbesserung der Wegwei- sungspraxis anstrebt.
Wir beantragen ebenfalls die Ablehnung der parlamentari- schen Initiative Meier-Zürich, welche eine Totalrevision des Asylgesetzes verlangt. Die aufgetretenen Probleme, die durch den grossen Zustrom von Asylsuchenden in die Schweiz entstanden sind, sind in erster Linie ein Vollzugs- problem. Für die Lösung einzelner Mängel des Gesetzes genügt eine Teilrevision. Wir müssen dem Departement endlich genügend Personal zur Verfügung stellen, damit die Gesuche rasch erledigt werden können. Die Meinung über die definitive Anstellung dieses Personals geht in der Frak- tion noch auseinander. Aber es sind immer mehr, die glau- ben, das Problem sei ein langfristiges und es rechtfertige sich, definitive Stellen zu schaffen.
Über die parlamentarische Initiative des Herrn Ruf gibt es in der CVP nur eine Meinung: Sie muss abgelehnt werden. Wir sind nicht bereit, das Ansehen und den guten Ruf unseres Landes in der Welt aufs Spiel zu setzen.
Über die Beschlüsse des Bundesrates, welche in der letzten Woche gefasst wurden, werden sich namentlich die Kolle- gen Zbinden und Cotti aus der Sicht der CVP noch äussern. Schliesslich möchte ich aus der Sicht unserer Partei warnen vor einer gefährlich kalten und hartherzigen Gesetzesvoll- zugspraxis, aber auch vor einer naiven Bereitschaft einiger Kreise, unser Land zum europäischen Auffangbecken für unechte Flüchtlinge werden zu lassen, die durch verantwor- tungslose Schlepper aus ihrer Heimat nach Europa gelockt werden. Der Erlass eines Arbeitsverbotes für Asylsuchende ist ein sehr zweischneidiges Schwert. Einerseits ist es begreiflich, dass die Asylanten die einheimischen Arbeiter nicht konkurrenzieren sollten. Andererseits erwecken sie den Missmut des Volkes, wenn sie arbeitslos auf Plätzen und Bahnhöfen herumstehen. Der Arbeitseinsatz der Asyl- suchenden sollte vor allem in Gemeinschaftswerken geför- dert werden. Nebst Waldsäuberungen, Wanderwegbau, Landdienst und gruppenweisem Einsatz für Aushilfen in Hotellerie usw. gäbe es da noch verschiedene Möglichkei- ten. Ein Arbeitsverbot sollte nicht länger als für die ersten drei Monate ausgesprochen werden dürfen.
Sollte der Zustrom der Asylanten weiter andauern, dann müssten verschiedenenorts, ähnlich wie im Welschland, sogenannte centres d'accueil errichtet werden. In diesen Zentren wäre es möglich, die Asylsuchenden rasch zu befra- gen und über ihr zukünftiges Schicksal in kurzer Zeit zu entscheiden. Verfahrensvereinfachungen durch regionale Auffangstellen sind zu prüfen.
Im Namen der CVP bitte ich Sie, die traktandierten Vor- stösse im Sinne der Anträge Ihrer Kommission zu erledigen.
M. Cevey: Pour nombre de nos concitoyens le problème difficile des réfugiés est l'occasion de véhémentes critiques à l'adresse des responsables de notre politique en matière d'asile, c'est-à-dire le Conseil fédéral, l'administration et nous aussi, membres du Parlement. Plus nombreux encore qu'à l'époque des initiatives de M. Schwarzenbach et de ses émules ou de l'initiative «Etre solidaires», des avis tranchés s'expriment dans des lettres ouvertes aux journaux et notre courrier personnel se gonfle de missives chargées de reproches ou de conseils péremptoires par lesquels on tente de nous dicter des solutions absolues.
En d'autres circonstances, nous applaudirions sans réserve à une telle manifestation de vitalité démocratique. Le drame, le mot s'impose en l'occurrence, c'est que deux mouve- ments d'opinion parfaitement contraires semblent se déchaîner dans ce problème comme deux vagues gigantes- ques menaçant de submerger les partisans de solutions nuancées, respectueuses tout à la fois de nos principes humanitaires et de nos préoccupations relatives à l'ordre intérieur et à la stabilité économique.
Les adversaires de la présence d'une main-d'œuvre étran- gère qu'ils jugent en toute circonstance excessive, même si elle assume des travaux que nos compatriotes dédaignent ou refusent, sautent sur cette nouvelle occasion - vous avez entendu M. Ruf - de raviver les sentiments xénophobes auxquels se laisse malheureusement aller une partie de notre population.
En face, on ignore ou feint d'ignorer la résurgence de cette grave menace nationaliste pour s'en prendre aux gouverne- ments fédéral ou cantonaux, aux autorités de police coupa- bles d'une détérioration de la pratique de l'asile ou d'un comportement à l'égard des réfugiés en puissance man- quant souvent: «de la plus élémentaire humanité».
Cet affrontement d'opinions carrées, cette absence de volonté de débat ouvert et positif, entre deux camps qui préfèrent s'ignorer pour mieux faire converger leurs ana- thèmes sur les autorités et empêcher ainsi par avance toute solution nuancée et raisonnable, nous inquiète profondé- ment. C'est pourquoi le groupe radical-démocratique des Chambres fédérales a jugé de son devoir de participer activement, avec les autres formations représentées au Conseil fédéral et en comptant aussi sur le sens des respon- sabilités de la très grande majorité de notre Parlement, à la recherche de solutions susceptibles d'apaiser le grave malaise engendré par la situation actuelle en matière d'asile. M. Lüchinger exprimera tout à l'heure la position de notre groupe au sujet de la motion, des initiatives et du postulat que nous sommes appelés à traiter.
Pour ma part, j'apporte le large soutien des radicaux aux mesures annoncées la semaine dernière par le Conseil fédé- ral et je remercie Mme Kopp de ses déclarations, en souli- gnant la valeur des postulats qu'elle vient de formuler dans sa conclusion.
L'expérience récente en ce domaine montre qu'à situation exceptionnelle doit répondre l'instauration de mesures exceptionnelles. Directement subordonné au chef du Dépar- tement de justice et police, le délégué au problème des réfugiés répondra non seulement de l'activité de ses colla- borateurs chargés de traiter les quelque 23 000 demandes d'asile en suspens, dont bon nombre au stade du recours, mais il pourra jouer un rôle essentiel dans les relations de la Confédération avec les cantons, les œuvres d'entraide dont l'intervention est indispensable et les mouvements concernés par le problème à un titre ou à un autre.
A ce propos, il nous paraît important que certaines tensions surgies récemment entre les autorités cantonales et l'admi- nistration fédérale se résorbent dans les délais les plus brefs. En l'état actuel de la législation, même si les tâches apparaissent bien définies, des malentendus n'ont pu être évités et, dans certains cantons obligés d'accepter une forte proportion de requérants d'asile, Bâle-Ville et Vaud notam- ment, les réactions négatives sont de plus en plus fré- quentes au sein d'une population qui comprend mal le système et croit à tort en particulier que la Confédération a
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la compétence d'attribuer des contingents aux différents cantons.
De plus, nous voyons la possibilité pour le délégué d'œuvrer sur le plan international en étroite collaboration avec les organismes tels que le Haut Commissariat des Nations Unies pour les Réfugiés, le Comité intergouvernemental pour les migrations et le Comité ad hoc du Conseil de l'Europe.
Quant aux septante employés nouveaux à engager, leur utilité nous semble évidente, compte tenu de la montagne de dossiers en suspens et de la nature fort délicate des enquêtes qui doivent être menées dans une large partie des cas soumis à l'appréciation de l'administration. Il convient cependant de souligner le caractère temporaire de ce ren- fort et de rappeler de manière générale la nécessité d'une meilleure gestion globale du personnel des différents dépar- tements pour permettre précisément de faire appel ici ou là aux forces supplémentaires indispensables sans rompre ipso facto avec le principe du plafonnement admis par le Parlement.
La deuxième révision de la loi sur l'asile s'impose dans les délais les plus courts. Il n'est pas question de modifier par là les buts de notre politique en la matière, ni de corriger la définition de «réfugié». Je le dis nettement à l'adresse de tous ceux qui s'inquiètent de voir notre pays renoncer par là aux principes humanitaires sur lesquels se fonde notre présente attitude. Pour que les portes de notre Suisse res- tent ouvertes, comme par le passé, aux vrais réfugiés, ne convient-il pas précisément que nous nous donnions les moyens de dissuader, voire de refouler les étrangers attirés vers notre territoire pour de tout autres motifs que la crainte de persécutions ou de représailles politiques, voire d'at- teinte à leur vie? Pour cela nous devons absolument amen- der les règles de procédure dans le sens de leur simplifica- tion et d'une meilleure harmonisation des compétences cantonales et fédérales, en prenant aussi des mesures pro- pres à atténuer les difficultés d'application des décisions prises à l'encontre des requérants dont la demande est manifestement infondée ou est rejetée. Ceci étant, cette rigueur nécessaire ne doit pas priver l'autorité de décision de la faculté de prendre en considération des cas exception- nellement douloureux, des «Härtefälle» d'ordre familial notamment, provoqués par un trop grand retard dans le traitement du dossier.
Si choquante que puisse paraître une telle affirmation à propos d'un pays qui s'honore de sa tradition d'hospitalité, osons le dire, il importe aujourd'hui de réduire l'attractivité de la Suisse aux yeux de gens qui, hors de toute menace pour leur liberté ou leur vie, espèrent y trouver quelque apaisement à leurs difficultés économiques. Jusqu'à mainte- nant la Confédération a fait son devoir en matière d'asile. Nous n'en tirons aucun motif d'orgueil, car notre effort généreux a été à la mesure de nos moyens et de notre situation de nation épargnée par les conflits et les misères qu'ils ont engendrées. Mais aujourd'hui, nous devons consi- dérer la réalité et savoir trouver le juste milieu entre les positions extrêmes dont je parlais tout à l'heure.
Ainsi se pose le problème à ceux - et nous en sommes - qui souhaitent voir notre pays continuer à jouer un rôle utile à tant de gens persécutés et en danger de mort dans un monde où - convenons-en, la tristesse au cœur - les droits de l'homme ne sont malheureusement l'apanage et le bon- heur que d'une minorité.
Nebiker: Verglichen mit den weltweiten Flüchtlingsströmen - es gibt über zehn Millionen Flüchtlinge auf der ganzen Welt - und verglichen mit dem unendlichen menschlichen Elend ist unser Problem mit den Asylsuchenden eigentlich klein. Natürlich können wir nur relativ wenig zur Milderung des weltweiten Flüchtlingselends beitragen. Aber das Wenige sollten wir mindestens tun, unter anderem auch durch eine von humanitärer Verantwortung getragene libe- rale Asylpolitik. In diesem Sinne steht die SVP-Fraktion zum Gehalt des geltenden Asylgesetzes. Das Gesetz muss aber praktikabler ausgestaltet werden. Den vorgesehenen Geset-
zesänderungen ist deshalb zuzustimmen, insbesondere auch der verstärkten Mitverantwortung der Kantone.
Asylpolitik hängt aber nicht nur von Gesetzen und Verord- nungen ab. Asylpolitik kann in der Schweiz nur humanitär verantwortbar durchgesetzt werden, wenn sie vom Schwei- zervolk mit Überzeugung getragen wird. Das Anschwellen der Asylgesuche, die schleppende Erledigung der Gesuche trotz Personalaufstockung, der hohe Anteil von offen- sichtlich unberechtigten Asylbegehren aus wirtschaftlichen Gründen haben weite Kreise der Bevölkerung verunsichert. Schauergeschichten über Asylanten finden einen günstigen Nährboden. Das führt zu ungerechtfertigten Verallgemeine- rungen, zu Hass und zu Verängstigung, zu einem politi- schen Klima, in dem nicht mehr sachlich und menschlich geurteilt wird und in dem uns nur zu gut bekannte Politiker ihre fremdenfeindliche Politik verkaufen und das Klima noch weiter vergiften können.
Doch nicht nur die Politiker, die zu Xenophobie neigen, erschweren das Verständnis für eine vernünftige Asylpolitik. Es gibt auch die andere Seite, die Stimme von gewissen Hilfswerken und Leuten, die allen Asyl und Aufenthalt geben wollen, die in die Schweiz zu kommen begehren oder jene, die sich der Heimschaffung von legal abgewiesenen Asylge- suchstellern widersetzen und allen Wirtschaftsflüchtlingen, sofern sie in ihr politisches Kalkül passen, Asyl geben möchten.
Keiner der beiden extremen Wege ist für uns gangbar. Wir wollen eine geradlinige Asylpolitik und denen Asyl gewäh- ren, die tatsächlich an Leib und Seele bedroht sind. Das setzt eine speditive, gerechte Behandlung der Gesuche vor- aus. Die Schweiz darf nicht deshalb als besonders attraktiv gelten, weil allein die Bearbeitung der Gesuche Jahre dau- ert. Zu dieser speditiveren Erledigung der Gesuche trägt zweifellos auch die vorgesehene Revision von Artikel 7a der Asylverordnung bei, die Erweiterung der Kategorien der offensichtlich unbegründeten Asylgesuche und der entspre- chende Verzicht auf die Befragung. Wir befürchten nicht, dass damit die Rechte der echten Flüchtlinge tangiert wer- den, im Gegenteil. Je weniger unechte Flüchtlinge das Ver- fahren belasten, desto rascher können die Gesuche der echten Flüchtlinge behandelt werden, desto mehr Verständ- nis wird die Schweizer Bevölkerung für die Aufnahme der Flüchtlinge haben.
Ein besonderes Problem bei den Asylsuchenden stellt die ungleiche Verteilung auf die Kantone dar. Hier in Bern spricht man vorwiegend von den Tamilen. In der Stadt Basel sind es die Türken, und zwar sind es dort rund 3000 in einer Stadt auf engem Raum mit ohnehin schon hohem Auslän- deranteil. 20 Prozent aller Asylsuchenden in der Schweiz leben in einem einzigen Stadtkanton. Solche Verhältnisse führen leicht zu Überreaktionen. Es ist dringend zu hoffen, dass die bessere Verteilung der Asylsuchenden auf die Kan- tone im Sinne der Erklärung der Fürsorge- und Polizeidirek- toren erfolgreich verläuft. Gelingt dies nicht, muss der Bund für eine bessere Verteilung sorgen.
Die SVP-Fraktion unterstützt die von Frau Bundesrätin Kopp in ihrer Erklärung dargestellten Massnahmen im Asylbe- reich, insbesondere diejenigen, die zu einer Beschleuni- gung der Verfahren beitragen. Das liegt auch im Interesse der Flüchtlinge.
Wir stimmen auch den Anträgen der Kommissionsminder- heit bei der Motion des Ständerates zur Revision des Asylge- setzes zu. Wir lehnen die parlamentarischen Initiativen Ruf und Meier als unmenschlich ab und stimmen der Motion der Kommission zu, die sich aus der Behandlung der parlamen- tarischen Initiative des Kantons Freiburg ergab.
Wir unterstützen schliesslich auch das Postulat der Kommis- sion betreffend Wegweisungspraxis.
Oehen: Frau Bundesratin, bis drei Minuten vor dem Ende Ihres Votums hatte ich die Absicht, Bundesrat und Verwal- tung für ihre nicht einfache Arbeit und die zunehmend realistischer werdenden Anträge und Einschätzungen der Lage ohne Einschränkung zu danken. Ihren staatsfraulichen
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Ausführungen, wenn Sie diesen Ausdruck gestatten, Frau Bundesrätin Kopp, haben Sie einen Schluss angehängt, der einen schlechten Stil verrät. Ich weise Ihre Angriffe und Unterschiebungen an unsere Adresse mit aller Entschieden- heit zurück. Wir haben bei der Behandlung des Gesetzes 1978 und seither unermüdlich vor den Folgen einer unreali- stischen Grundhaltung in der Asylpolitik gewarnt. In diesem Rat habe ich im Namen der Nationalen Aktion frühzeitig für genügend Personal für das EJPD gekämpft, leider verge- bens. Die Ergebnisse haben uns recht gegeben. Die Entwicklung wird leider noch einmal unsere heutigen wei- tergehenden Forderungen rechtfertigen. Frau Kopp, die Nationale Aktion und die Vigilants kämpfen für die Interes- sen des Schweizervolkes gemäss unseren Einsichten, wie Sie und vermutlich alle jene, die für die heutige Situation weitgehend verantwortlich sind, hoffentlich gemäss Ihren Einsichten auch und primär für das Wohl und die Interessen des von Ihnen vertretenen Staatsvolkes kämpfen. Sie schei- nen übersehen zu haben, dass tatsächlich das Gesetz von 1978/79 wesentlich für die entstandene Misere verantwort- lich ist. Wieso müssen wir sonst schon über die zweite Revision dieses Gesetzes diskutieren? Dies übrigens auch an die Adresse des Sprechers der CVP.
Einige Stichworte aus Ihren Ausführungen veranlassen mich zu folgenden Bemerkungen. Zum Fremdenhass: Nach meinen Erfahrungen ist in der Bevölkerung weniger ein Fremdenhass feststellbar als vielmehr eine Empörung über die bisherige offensichtliche Unfähigkeit der Politiker und Behörden, ein dringendes Problem zu lösen.
Zu den Missbräuchen aller Art und zur allzu grosszügigen Versorgung der Asylanten und der anerkannten Flüchtlinge mit finanziellen Mitteln. Können Sie es Schweizern in bescheidenen Lebensverhältnissen verübeln, wenn sie mit Neid auf die wohlversorgten Flüchtlingsfamilien blicken? Der Missmut wird durch die oft festgestellte und beklagte Arroganz vieler dieser Flüchtlinge noch vertieft.
Zu den Missbräuchen als Beispiele einige von mir nachge- prüfte Tatsachen: Sie selbst, Frau Bundesrätin, haben die ertappten Schwarzarbeiter genannt. Es scheint deren sehr viele zu haben, die, sobald sie ertappt werden, Asyl verlan- gen. Wenn die Caritas eine Coiffeurrechnung von 180 Fran- ken für eine einmalige, aber umfassende Behandlung eines Asylbewerbers in einem Jet-Set-Salon von Zürich-Kloten anstandslos bezahlt und es noch publik wird, steigt der Missmut in der Bevölkerung selbstverständlich massiv an. Wenn die gleiche Caritas anstandslos für einen Asylbewer- ber - ebenfalls in Zürich - seine Zechprellerei im Betrage von 1500 Franken ohne grosse Diskussionen übernimmt und dies publik wird, dann ist die Bevölkerung ganz einfach empört und missmutig im tiefsten Sinne des Wortes. Man braucht sich dann über die Folgen in bezug auf die allge- meine Stimmung nicht zu wundern. Im übrigen sind die Weisungen des Bundesrates gemäss Artikel 37 Abschnitt 2 des Asylgesetzes über die Verordnung anerkannter Flücht- linge offensichtlich auch zu grosszügig ausgefallen.
Meine zahlreichen Insider-Informationen beweisen mir, dass der von uns veröffentlichte Bericht der Bundesanwaltschaft kein Fehltritt war. Die Realität übertrifft die Aussagen jenes Berichtes. In den letzten Tagen hat mir ein zuständiger Herr die Behauptung unterbreitet, dass 80 Prozent der vorgeleg- ten Dokumente der Asylbewerber Fälschungen seien.' Ich habe keinen Grund, an seiner Aussage zu zweifeln: Chile- nen, Afrikaner, Tamilen und Türken, in dieser Reihenfolge sollen sie den Missbrauch unserer grossherzigen Asylpolitik gegenseitig überbieten. Nicht wenige unter ihnen scheinen zu glauben, wir seien verpflichtet, den Dorftrottel der ganzen Welt zu spielen und uns widerstandslos ausnehmen zu lassen.
Das Verstecken abgewiesener Asylbewerber durch Mitbür- ger wirkt stimmungsverschärfend in unserem eigenen Volke.
AHV-Rentner fragen sich besorgt, woher das Geld für die AHV-Renten für ältere Asylanten genommen werde, die schon sehr rasch rentenberechtigt werden. Hier eine Anre- gung: Es wäre meines Erachtens durch entsprechende Bei-
träge aus dem normalen Staatshaushalt in die AHV-Kasse Klarheit zu schaffen.
Es ist festzuhalten, dass zweifellos die Mehrheit unseres Volkes keine gemischtrassige Gesellschaft mit all den bekannten, kaum lösbaren Problemen entstehen sehen will. Daraus sind auch die Konsequenzen für unsere Asylpolitik zu ziehen.
Was ist denn die Grundsituation ? Wir leben in einer Welt der demographischen Explosion, in einer Welt, wo wirtschaftli- che Schwierigkeiten immer grösseres Ausmass annehmen, wo politische Systeme Entwicklungen provozieren, die zu Flüchtlingsströmen führen müssen. Die Gefahr ist nicht abzustreiten, dass es zu einer Überflutung der industriali- sierten Welt kommt, und darin ist auch unser Land einbezo- gen. Dazu eine Präzisierung: Ich beurteile die heutige Situa- tion nicht als katastrophal, aber ich befürchte eine Katastro- phe, wenn wir die heutigen Missstände nicht rasch unter Kontrolle bringen, eine Katastrophe von zwei Seiten, von seiten des Zustroms Asylsuchender und andererseits von der Stimmung im eigenen Volke. Ich glaube, wir haben alles Interesse, hier so rasch wie möglich die Massnahmen zu treffen, damit das ausbleibt.
Was ist zu tun? Die Vollzugsmöglichkeiten des bisherigen Gesetzes sind voll auszuschöpfen. Also: Negativ entschie- dene Gesuche müssen zur Ausschaffung führen. Es müssen sofort Flüchtlingsheime, Durchgangsheime oder wie sie dem immer sagen wollen, geschaffen werden, die straff zu führen sind und die auch allen Asylbewerbern Arbeit zu geben haben ausserhalb unserer Ökonomie. Dort sind diese Asylbewerber zu versorgen mit allen notwendigen Materia- lien, und Geld ist ihnen nur soweit zu geben, als es für ihre eigenen persönlichen Bedürfnisse notwendig ist.
Die Liste der offensichtlich unberechtigten Asylbewerber muss sofort ergänzt werden durch ertappte Schwarzarbeiter im Sinne Ihrer Ausführungen, Frau Bundesratin. Wir for- dern, dass die Grenzpolizei massiv verstärkt wird, damit in den kritischen Gebieten die illegalen Übertritte mit Hilfe der Schlepperorganisationen verhindert werden können. Wir empfehlen Ihnen die Annahme der parlamentarischen Initia- tive Ruf, um dem Pendenzenberg Herr zu werden.
Wir haben Ihre Ausführungen von heute mittag mit grosser Besorgnis zur Kenntnis genommen, und wir sehen das Problem als nicht mehr losbar an. Schon heute behauptet man, aus humanitären Gründen könnten Leute, die drei, vier Jahre hier als Asylbewerber gewartet haben, nicht mehr zurückgeschafft werden. Wenn Sie diese Haltung vertreten, dann können Sie dem Bundesrat und seinen Beamten die Untersuchung ruhig auch gleich schenken. Das hat gar keinen Sinn; täuschen wir uns nicht selber.
Die Problematik der Flüchtlingspolitik könnte im Status eines Moratoriums, dessen Länge von Ihnen selbst abhängt, gründlich überdacht und studiert werden, und es könnte ein vernünftiges, unseren Möglichkeiten angepasstes Gesetz ausgearbeitet werden. Damit wäre dann auch die parlamen- tarische Initiative Meier-Zürich angenommen.
Die gleichmässige Verteilung der Asylbewerber auf die Kan- tone, wie sie hier angestrebt wird, ändert an der Grundpro- blematik überhaupt nichts. Ob Sie also die Standesinitiative annehmen oder nicht, ist für uns irrelevant. Zur sofortigen Verbesserung der Situation in bezug auf die Missbräuche fordern wir eine erkennungsdienstliche Erfassung aller Asyl- bewerber. Wir fordern zudem die Ausdehnung der geplan- ten Ausschaffungshaft auf 90 Tage, um die vorhandenen Schwierigkeiten des Ausschaffungsvollzuges überwinden zu helfen. Schweizer, die die Ausschaffung verhindern, sind hart zu bestrafen. Es ist zu überlegen, unter welchen Straf- tatbestand derart gemeinschaftsschädigendes Verhalten fällt.
Ich hätte gerne noch ein Wort zur Motion Sager gesagt, es mir aber nicht mehr gegönnt. Lassen Sie mich deshalb zum Schluss kommen.
Wenn wir das Problem nicht durch klare und konsequente Beschlüsse im Dienste unseres Volkes zu lösen vermögen, wenn wir, aus welch ehrbaren Gründen auch immer, die zahlreichen Missbräuche unserer gutgemeinten Hilfsbereit-
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schaft nicht verhindern können, wäre dies ein Zeichen von Degeneration unseres Volkes, die gegenüber der Vitalität der jungen Völker im Überlebenskampf der kommenden Jahrzehnte wenig Gutes erwarten liesse. Enttäuschen Sie die Hoffnung zahlreicher Mitbürger nicht, und stimmen Sie den beiden parlamentarischen Initiativen zu. Wenn Sie das nicht zu tun glauben können, dann unterstützen Sie wenig- stens ausnahmslos alle vom Bundesrat vorgelegten Anträge, die einer wachsenden Einsicht in die vorhandenen Probleme entsprechen.
M. Coutau: Dans ce débat difficile où s'affrontent non seule- ment une générosité un peu utopique et un égoïsme jaloux mais aussi des considérations purement morales, associées à de douleureux souvenirs et à des préoccupations essen- tiellement immédiates, voire électorales, je bénéficie person- nellement d'un certain privilège.
En effet, j'ai la satisfaction de pouvoir m'exprimer devant vous non seulement au nom du groupe libéral, mais encore au nom du Parti libéral suisse tout entier. Car ce parti a tenu ses assises samedi dernier et ses membres ont donc eu l'occasion de s'exprimer, notamment sur la politique que la Suisse doit mener dans une perspective libérale en matière d'asile. Si je devais, d'une phrase, résumer ces débats, je dirais que mon parti demande que la Suisse ne fasse preuve ni de cynisme ni de naïveté, ou encore qu'elle ne ressemble ni au hérisson ni à l'autruche.
La Suisse, il est vrai, exerce un attrait considérable et com- préhensible sur les populations de très nombreux pays. Démocratie, prospérité, paix intérieure et extérieure sont pour beaucoup, dans le monde actuel, des circonstances enviables. Nous en sommes légitimement fiers car ce résul- tat n'est pas seulement un don du ciel. Cependant, compte tenu de nos dimensions et de nos spécificités, nous ne pouvons imaginer ouvrir sans restrictions nos portes à toutes les misères du vaste monde. D'ailleurs nous n'avons pas actuellement à rougir de notre attitude à l'égard des demandeurs d'asile et des réfugiés. Globalement, notre pays fait largement sa part en comparaison avec ceux où la situation est analogue, toute proportion gardée. Notre loi actuelle est récente. Elle mérite quelques aménagements mais pas de remaniements profonds.
J'aimerais aussi attirer votre attention sur le fait que nous ne pouvons pas pratiquer de politique contradictoire à l'égard des étrangers avec lesquels nous avons la vocation d'entre- tenir des rapports étroits. Comment justifier, par exemple, l'appel que nous faisons aux étrangers qui peuvent remplir des fonctions que les Suisses ne veulent pas ou n'ont pas la capacité de remplir? Comment justifier notre propagande à l'égard des touristes? Comment justifier notre libéralisme ou même nos faveurs à l'égard des étrangers qui investis- sent des capitaux ou qui créent des emplois chez nous, si par ailleurs nous fermions ostensiblement la porte à ceux qui recherchent dans notre pays un refuge contre les persé- cutions qui les menacent chez eux en raison de leur race, de leur religion, de leur nationalité, de leur appartenance à un groupe social déterminé ou de leurs opinions politiques, comme le prévoit notre loi?
Rappelons d'ailleurs que la totalité des demandes d'asile en suspens ne correspond qu'à 0,3 pour cent de la population suisse. Même si toutes ces demandes étaient acceptées la proportion des étrangers dans notre population n'augmen- terait que d'un tiers de pourcent. Peut-on prétendre dès lors que la barque serait pleine? Evidemment et décidément, non.
Le problème auquel nous sommes confrontés n'est donc pas essentiellement, à nos yeux, de nature quantitative, du moins globalement. Il est d'abord de nature qualitative, ensuite de nature administrative et enfin de nature législa- tive. Cet aspect qualitatif présente deux volets. L'un relève de l'origine des demandeurs d'asile, l'autre des motifs de leur demande.
Prenons d'abord l'origine des demandeurs. Il est vrai que la population dans sa majorité est prête à accueillir davantage de réfugiés avec lesquels elle s'identifie du point de vue
culturel et politique. Les exemples des réfugiés hongrois et polonais, sans remonter au refuge huguenot, sont évidents. Aujourd'hui les requérants viennent d'horizons plus loin- tains et plus divers. Faut-il dès lors établir des distinctions de cette nature dans notre législation? Nous répondons caté- goriquement non à une pareille discrimination. La persécu- tion n'a pas de couleur ni par ses convictions politiques, ni par la peau de ses victimes. Elle entraîne des détresses simplement humaines. En revanche, il ne faut pas confondre les problèmes nés des tensions dites nord-sud avec le problème des requérants d'asile. C'est pourquoi nous devons tenir compte de cette composante dans notre politi- que d'aide au développement, dans notre participation aux organisations multilatérales compétentes, en particulier le Haut Commissariat aux réfugiés et dans la collaboration du Département fédéral de justice et police avec nos ambas- sades à l'étranger qui sont particulièrement compétentes pour juger sur place les situations politiques respectives. Il s'agit là de l'action extérieure et régulatrice de notre politi- que d'asile.
Le second volet qualitatif concerne les motifs qui animent les requérants. Il faut rappeler à cet égard que notre loi ne donne pas un droit à l'asile mais elle fixe les critères et les procédures d'appréciation des cas particuliers par l'autorité fédérale. Ainsi ne peuvent prétendre à l'asile ceux qui cher- chent à détourner notre réglementation sur le séjour et l'établissement des étrangers en Suisse, à bénéficier simple- ment des prestations de la loi sans apporter la preuve des préjudices sérieux auxquels ils sont exposés dans leur pays ou encore qui pénètrent illégalement sur notre territoire. L'aspect administratif des choses est aujourd'hui celui qui demande le plus de modifications. Les difficultés sont nées de l'accumulation quantitative des requêtes et des recours, ainsi que de la concentration des intéressés dans quelques cantons, voire dans quelques villages ou quartiers de nos villes. L'accumulation des dossiers, fort anciens dans de nombreux cas, est un obstacle énorme. Malgré le caractère arbitraire et choquant de toute mesure globale, nous regret- tons que le Conseil fédéral ait renoncé à nous présenter un projet dans ce sens lors de la présente session. L'octroi d'une autorisation de résidence à tous les requérants ayant déposé une demande avant le 1er janvier 1983 par exemple doit être réexaminé positivement. Cette autorisation, non équivalente au statut de réfugiés, donc révocable, mais non imputable sur les contingents cantonaux de travailleurs étrangers, permettrait d'une part de lever de trop longues attentes et incertitudes à l'égard des personnes dont l'assi- milation est déjà entamée, qui ont dans une large mesure trouvé un emploi et pour qui, enfin, un refus de leur demande devient difficilement réalisable. D'autre part, cette solution permettrait de concentrer les forces administratives disponibles sur les demandes nouvelles qui ont tout intérêt à être traitées rapidement. Il serait possible de cette façon de renoncer à engager de nombreux fonctionnaires supplé- mentaires, d'ailleurs difficiles à trouver. En outre, toutes les mesures proposées par le Conseil fédéral dans le but d'ac- célérer le traitement des dossiers sans pour autant porter une atteinte disproportionnée au droit des requérants trou- vent notre appui. C'est notamment le cas de l'examen des demandes manifestement abusives et du renforcement de la collaboration du requérant à la démonstration des préju- dices auxquels il est exposé.
De plus, nous suggérons que les administrations cantonales soient plus systématiquement chargées de l'instruction des requêtes individuelles. Connaissant mieux les capacités d'accueil locales et la réalité des cas particuliers, elles pourraient apporter un allégement fort efficace à l'adminis- tration centrale, quitte à laisser à cette dernière la compé- tence décisionnaire ultime qui assure une certaine unité de traitement. En ce qui concerne les inconvénients manifestes d'une concentration excessive de requérants dans certains endroits, nous admettons que la Confédération obtienne, mais à titre subsidiaire seulement, la possibilité de répartir plus équitablement ceux-ci entre les cantons. Nous suggé- rons que cette éventuelle répartition tienne compte notam-
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ment de la capacité d'accueil respective des cantons - qui n'est pas identique pour tous et que l'on peut mesurer à l'importance des contingents de travailleurs étrangers qu'ils emploient pour assurer le développement de leurs écono- mies.
Les cantons peuvent aussi, dans le cadre de la loi actuelle, comme le démontre le cas de Genève par exemple, prendre des mesures administratives propres à dissuader un certain nombre de candidats abusifs à l'asile. Indépendamment d'une attention plus soutenue des polices frontières, parfois difficilement applicable, ils peuvent démentir une réputation généralement inexacte d'hébergement des réfugiés dans des hôtels plus ou moins luxueux. En ouvrant des centres d'accueil régionaux, également intercantonaux, gérés par des cantons en collaboration avec des associations carita- tives et des travailleurs sociaux ainsi que des représentants des autorités fédérales compétentes en matière d'octroi de l'asile, il serait possible d'opérer une sorte de sélection spontanée assez salutaire. Le séjour dans de tels centres, limité à une période de trois à quatre mois au grand maxi- mum, faciliterait à la fois l'avancement des procédures administratives, la meilleure connaissance des besoins et des compétences individuelles, une première assimilation à nos mœurs et une orientation plus réfléchie et plus adé- quate, le cas échéant, vers un lieu de résidence prolongée. Cela serait préférable à une illusoire dispersion des candi- dats, à l'intérieur ou à proximité immédiate des villes où pour beaucoup le choc culturel, par rapport aux conditions de vie antérieures de la plupart d'entre eux, est souvent source de conflits.
Enfin, les cantons devraient, en collaboration avec la Confé- dération, réprimer de façon exemplaire les organisations officieuses ou purement clandestines qui mettent sur pied des filières d'émigration illégales de prétendus réfugiés. Des contacts sont à engager à cet égard avec les pays de transit bien connus.
Quant aux modifications de la loi envisagées par le Conseil fédéral, au-delà de celles que j'ai déjà évoquées, nous parta- geons le souci d'une exécution régulière des décisions de refus du statut d'asile et nous entrons en matière avec réserve sur l'octroi de pécules de retour. Il convient à cet égard d'éviter que des Suisses, bénéficiaires de prestations sociales, ne se sentent défavorisés par rapport aux candi- dats à l'asile. C'est dire que notre groupe n'entend pas soutenir une révision totale ni des révisions partielles de la loi sur l'asile qui en modifieraient profondément la concep- tion libérale actuelle. A cet égard, il souhaite que les modifi- cations nécessaires interviennent dans les plus brefs délais possibles.
Enfin, le groupe libéral, dans le souci d'une attitude réaliste et cohérente, n'entend céder ni à l'hystérie xénophobe ni à l'aveuglement des bons apôtres devant les frictions actuelles, compréhensibles mais localisées. C'est dans cet esprit qu'il s'est déterminé sur les projets soumis présente- ment à notre appréciation, qu'il a arrêté ses avis sur les projets de révision législative limitée, présentés par le Conseil fédéral, et qu'il a suggéré des propositions dont il souhaite qu'elles soient retenues.
Günter: Ich spreche zu Ihnen im Namen der LdU/EVP- Fraktion. Zuerst einige grundsätzliche Erwägungen:
Die Asylproblematik hat zwei verschiedene problematische Seiten: zuerst eine politische, ausgelöst - wie wir schon mehrfach gehört haben - durch die Tatsache, dass zurzeit viele Asylbewerber in unser Land kommen, zum grossen Teil aus Ländern ausserhalb Europas. Die zweite problemati- sche Seite ist eine verwaltungstechnische, fürsorgerische bei der Anwendung des bestehenden Gesetzes.
Zuerst zum zweiten Problem: Wir stehen vor der Tatsache, dass das Asylgesetz eine lex imperfecta ist, zugegeben durch Herrn Hess in der Kommission. Der Vollzug ist bei strikter Ausschöpfung aller Rechtsmöglichkeiten nicht gesi- chert. Pikanterweise ist an dieser Misere die Nationale Aktion massgeblich schuld, welche vor zwei Jahren die Revision des Ausländergesetzes verhindert hat. Sie hat
damals das Referendum ergriffen. Dieses Ausländergesetz hätte nämlich die Lücken geschlossen, welche heute den Vollzug der Entscheide verhindern. Die Situation entbehrt nicht einer Ironie, weil diejenigen, die sich am lautesten und erbarmungslosesten über den Vollzugsnotstand des Staates beschweren, diesen Zustand massgeblich selbst mitverur- sacht haben.
Die Landesring/EVP-Fraktion befürwortet ein Vorgehen, das ein konsequentes Gesetz zur Folge hat - ein Gesetz, bei dem Anfang und Ende übereinstimmen und wo der Vollzug in jeder Hinsicht sich nahtlos an die Entscheide anschliesst, was jetzt nicht der Fall ist. Wir haben heute gehört, dass nun auch der Vertreter der SP dieser Meinung zustimmt. Auf der politischen Seite hingegen befürworten wir eine grosszü- gige Lösung, ein unbedingtes Festhalten an der Substanz des Flüchtlingsbegriffes.
Wir müssen endlich zu Lösungen bezüglich der riesigen Pendenzen kommen. Wir schlagen Ihnen, Frau Bundesrätin Kopp, ein Vorgehen vor, das sich eng an Ihren Vorschlag der Pauschallösung anlehnt, nämlich, dass man allen Asylbe- werbern, welche vor über 18 Monaten ein Gesuch gestellt haben, eine Arbeitserlaubnis und eine Jahresaufenthaltsbe- willigung gibt, wenn sie bereit sind, das Asylgesuch zurück- zuziehen. Die gestellten Gesuche werden damit als erledigt betrachtet. Die Zahl dieser Bewilligungen sollte an die Aus- länderkontingente der Kantone angerechnet werden, und der Ausgleich dieser Kontingente sollte über die normale Fluktuation erfolgen. Wir glauben, damit eine Lösung gefun- den zu haben, die zumindest bei den älteren Asylbewerbern allen Interessen gerecht wird und die auch mit den heutigen gesetzlichen Möglichkeiten im Einklang ist. Wir sollten uns immer wieder daran erinnern, dass 30 000 Asylbewerber und Flüchtlinge nur rund 3 Prozent unseres Ausländerbestandes darstellen. Das gibt uns die Proportionen wieder, die man vielleicht doch etwas verloren hat. Schön bei der vorge- schlagenen Lösung ist auch, dass eine gewisse nationalisti- sche Pseudo-Ökologie mit ihrer rassistischen Bevölkerungs- ideologie, wie sie uns auch hier vorgetragen wurde, dabei flachfällt.
Nach wie vor ist unsere Fraktion überzeugt, dass alle Asyl- probleme, von A bis Z, in die Kompetenz des Bundesrates gehören. Auch hier haben wir heute mit Freude festgestellt, dass der Vertreter der SP dem jetzt offenbar ebenfalls zustimmt. Die nötige Rechtsvereinheitlichung in Entscheid und Vollzug kann nur in Bundeshand gewährleistet werden, besonders wenn man berücksichtigt, dass Art, Zahl und Herkunft der Flüchtlinge raschen Schwankungen unterwor- fen sind und dass Entscheide für den einzelnen unter Umständen enorme Folgen haben können.
Ein weiterer Punkt: Wir sind bereit, dem Bund genügend Personal für die Lösung dieser neuen Aufgaben zu bewil- ligen.
Insbesondere glauben wir in unserer Fraktion, dass jede Art von Vollzug, welche mit der Abschiebung von Asylbewer- bern endet, nur bei Durchführung einer seriösen Nachkon- trolle verantwortbar ist. Wir müssen uns vergewissern, ob die Entscheide richtig waren. In diesem Sinne begrüssen wir den Entscheid der Kommission, Ihnen ein Postulat vorzu- schlagen, in dem dieser Punkt festgehalten ist. Noch lieber hätten wir den Punkt als Motion gesehen.
Unsere Fraktion ist sich bewusst, dass wirtschaftliche Not genauso grausam sein kann wie politische Repression. Unsere Vorfahren, vor allem aus der Region, wo ich her- komme, sind viel mehr durch Hungersnöte als durch die auch existenten politischen Probleme zum Auswandern, ja zur Flucht nach Amerika veranlasst worden. Wenn wir also heute im Sinne des bestehenden Asylgesetzes nicht bereit sind, Wirtschaftsflüchtlinge aufzunehmen, so nur deswe- gen, weil wir wissen, dass mit der hier aufgewendeten Geld- menge den Asylbewerbern in ihrer Heimat ungleich mehr geholfen werden kann. Diese Hilfe muss dann aber auch erfolgen.
Unsere Fraktion würde es auch begrüssen, wenn für Asylbe- werber Beschäftigungsprogramme erstellt würden, die einerseits der Schweiz dienen - zum Beispiel für Arbeiten in
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unseren Wäldern -, aber andererseits im Sinne einer ganz konkreten Entwicklungshilfe diesen Leuten Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln würden, welche sie dann bei ihrer Rückkehr in die Heimat bei der Entwicklung ihrer Heimat- länder sinnvoll verwenden könnten.
Die von den Bundesratsparteien inklusive SP in den letzten Tagen in Aussicht gestellten Massnahmen betrachten wir mit Skepsis. Wozu soll das gut sein, Gesuche noch strenger, noch rascher und damit noch unsorgfältiger zu beurteilen, wenn die Vollzugsprobleme, die ein wirkliches Problem darstellen, bestehen bleiben? Statt hier auf den Kern des Problems vorzustossen, hat man die politische Substanz des Flüchtlingsbegriffes ausgehöhlt. Wir betrachten daher diese Massnahmen als relativ billige Konzession an die nationalistischen Strömungen, welche für mich leider das Wiedererwachen faschistischer Tendenzen in unserem Staate anzeigen. Aber diese Konzessionen werden verge- bens sein. Durch das Nachgeben beim politischen Inhalt des Asylgesetzes ist der Appetit - Sie haben es eben aus den Zwischenrufen des Herrn Ruf gehört - derjenigen gereizt worden, welche mit dem Fremdenhass politisieren. Das wäre ohne weiteres zu ertragen, wenn diese Massnahmen tatsächlich in irgendeiner Hinsicht zur Lösung des Problems beitragen würden. Da das effektive Problem aber bei dem aus juristischen und sachlichen Gründen kaum existieren- den Vollzug liegt, tragen diese Beschlüsse langfristig leider vermutlich eher zu einer Verschärfung der politischen Lage bei, auch wenn sie im Moment draussen im Lande die Wogen etwas glätten.
Nun zu den einzelnen Vorlagen; vorerst zur Motion Hefti: Unsere Fraktion lehnt diese strikte ab. Der Punkt 1 hebt einfach das Asylgesetz auf. Er besagt, «wenn wir Lust dazu haben, wenden wir das Gesetz an; sonst eben nicht». Wir sind der Meinung, dass der Bundesrat auch im Ständerat diesen Punkt keineswegs hätte entgegennehmen dürfen, auch nicht mit den abwiegelnden Erklärungen, die er dabei gegeben hat. - Der Punkt 2 ist glücklicherweise bereits erledigt. - Der Punkt 3 versucht, noch mehr zu föderalisie- ren. Der Bund soll mehr auf die Kantone hören. Wenn man Herrn Hefti gehört hat, ist klar, auf welche Kantone er mehr hören soll, nämlich auf diejenigen, die noch keine Asylpro- bleme haben, die davon verschont werden möchten. Gerade das Gegenteil muss heute der Fall sein! Wir müssen verlan- gen, dass der Bund die Solidarität der Kantone notfalls erzwingt, wenn sie nicht selbst dazu bereit sind. Stossrich- tung wie Begründung der Motion Hefti sind falsch. Wir begrüssen daher den Entscheid der Kommission, die Motion abzulehnen.
Zur Standesinitiative Freiburg: Diese Initiative ist der Beweis dafür, wie falsch Herr Hefti und mit ihm der Ständerat bei der Annahme der Motion lagen. Wir sind der Meinung, dass der Kanton Freiburg recht hat. Die Kantone müssen solida- rischer sein, wenn Flüchtlingswellen immer wieder perio- disch über unser Land hereinbrechen. Wir begrüssen in diesem Sinne den Kompromiss der Kommission, der das Anliegen des Kantons Freiburg erfüllt, auch wenn der Zwang des Bundes nur subsidiär ist. Wir legen aber Wert auf die Feststellung, dass unserer Ansicht nach heute die Koor- dination der Kantone versagt hat und daher der Bund sobald als möglich eingreifen muss.
Zur parlamentarischen Initiative Meier: Totalrevision des Asylgesetzes. Ich weiss nicht, was Herr Meier sich dabei gedacht hat. Man muss das Gesetz revidieren, weil es eine lex imperfecta ist, aber um Gottes Willen doch keine Totalre- vision. Das geht ja Jahrzehnte. Ich frage mich, was Herr Meier sich gedacht hat, als er das vorgeschlagen hat. Das ist ja die totale Sabotage jeder Bemühung, rasch zu handeln. Im übrigen - und das sei klargestellt - würde unsere Frak- tion natürlich gegenüber jeder Totalrevision, wenn sie an die Substanz des Flüchtlingsbegriffes ginge, Widerstand lei- sten. Herr Meier hat übrigens interessanterweise seine Initia- tive in der Kommission vor allem mit den Ost-Flüchtlingen begründet, ganz im Gegensatz zu Herrn Ruf, für den sie kein Problem sind, der nur Flüchtlinge, wie er es sagt, ausserhalb des «abendländisch-europäischen» Kulturkreises sieht.
Seine Idee des Moratoriums der Flüchtlinge lehnen wir empört als unmenschlich ab. Herr Ruf, Sie haben es sich tatsächlich selbst zuzuschreiben, dass Sie mit dem Wieder- erwachen des Faschismus in unserem Land identifiziert werden, wenn Sie derartige Vorstösse machen, die Men- schen in Gruppen einteilen und gewisse Gruppen absolut erbarmungslos behandeln wollen. Wir halten das - dazu stehe ich - für rassistische Ideologie.
Zum Postulat der Kommission habe ich mich bereits geäus- sert. Wir freuen uns, dass die Idee der Nachkontrolle, des Nachsehens, was mit den abgeschobenen Asylbewerbern passiert ist, Eingang gefunden hat. Für unsere Fraktion wird es ein Angelpunkt der Revision des neuen Asylgesetzes sein, dass dieser Punkt klar verankert wird.
Wir ersuchen Sie daher, die Motion der Kommission bezüg- lich der Standesinitiative Freiburg anzunehmen, ebenso das Postulat der Kommission bezüglich der Wegweisungspraxis und Nachkontrolle sowie die Motion des Ständerates, die Initiativen Meier und Ruf aber abzulehnen.
Frau Robert: Wir nehmen die Asylproblematik sehr ernst; und wer sie ernst nimmt, muss sie im grösseren Rahmen sehen. Dazu gehört erstens, dass wir uns bewusst sind, dass es uns in der Schweiz unvorstellbar gut geht. Für den grössten Teil der Bevölkerung auf der Welt geht es uns absolut unvorstellbar gut. Zum grösseren Rahmen gehört auch, dass wir uns bewusst sind, dass eine humanitäre Asylpolitik nicht ein Luxus für problemlose Zeiten ist, son- dern dass sie sich bewähren muss in Zeiten erhöhter Span- nungen, und die haben wir heute. Unsere humanitäre Asyl- politik ist nicht nur staatspolitische Maxime, sondern sie ist ein Teil des schweizerischen Selbstverständnisses, und ich wage zu sagen, ein Teil des Selbstverständnisses unserer Bevölkerung. Ich glaube nicht, dass die Bevölkerung, die so denkt wie Herr Ruf und seine Kollegen, einen so grossen Teil ausmacht.
Zum grösseren Rahmen gehört ferner, dass man die Propor- tionen nicht aus den Augen verliert. Die Proportionen sind folgende: Heute haben wir einen Bestand von Flüchtlingen von 0,6 Prozent. Das ist viel im europäischen Durchschnitt, das muss gesagt sein. Aber es ist wenig, verglichen mit unserer Bevölkerung und verglichen mit unserem Reichtum. Wir haben Fehler gemacht, die sich heute rächen. Ich glaube, der grösste Fehler wurde in den sechziger Jahren gemacht, als wir nicht genug fremde Arbeiter ins Land holen konnten, um unseren Wohlstand, unseren materiellen Wohl- stand auf sinnlose Art und Weise aufzublähen. Durch dieses Vorgehen hat man in der Schweiz eine gewisse Reiz- schwelle gegenüber Ausländern erreicht, und jetzt muss die kleine Zahl der Flüchtlinge als Sündenböcke herhalten. Dafür müssen wir wohl alle einen Teil der Schuld über- nehmen.
Wir hatten in den vierziger und fünfziger Jahren zehnmal so viele Flüchtlinge wie heute, und wir hatten nur einen Bruch- teil des jetzigen Wohlstandes. Wir haben diesen Bruchteil mit den vielen geteilt; und wir sollten heute das Mehrfache unseres Wohlstandes mit der kleinen Zahl von Flüchtlingen nicht teilen wollen? Ich glaube nicht daran.
Was Herr Ruf mit seinem Moratorium vorschlägt, nämlich, dass man einen generellen Stopp macht mit der Aufnahme von Flüchtlingen, ist für unsere Begriffe unmenschlich, und es ist eine Unmenschlichkeit auf Vorschuss, weil sie heute nicht gerechtfertigt ist. Wir lehnen sie strikte ab!
Es gibt Probleme. Wir wollen das nicht unter den Tisch wischen. Das grösste Problem ist aber ein weltweites Pro- blem. Herr Oehen hat es richtig angetönt. Es ist das Problem der weltweiten Völkerwanderung. Dieses Problem ist vorab entstanden durch die himmelschreiende Ungerechtigkeit, die zwischen den wenigen reichen Ländern und den vielen armen Ländern herrscht. Bevor wir nicht daran gehen, diese himmelschreiende Ungerechtigkeit zu beseitigen, werden wir keine Ruhe haben auf dieser Welt. Das bedeutet aber, dass wir uns nicht auf Asylpolitik im engeren Sinne beschränken können, sondern es bedeutet eine andere Aus- senpolitik, es bedeutet eine andere Aussenhandelspolitik, es
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bedeutet eine andere Entwicklungspolitik, nicht nur für uns Schweizer, sondern für ganz Europa und für alle Industrie- nationen. Die Schweiz kann hier mit der Initiative vorange- . hen, meine ich, gerade weil wir in der Aufnahme von Flücht- lingen in ganz Europa bis heute vorbildlich dastehen.
Zu den einzelnen Vorlagen, die uns hier präsentiert sind, möchte ich für die Grünen sagen: Wir lehnen die Motion Hefti ab. Sie bringt überhaupt nichts, sie ist sinnlos, und sie kann gefährlich werden.
Wir lehnen selbstverständlich die Initiativen der Nationalen Aktion ab. Sie sind in tiefstem Sinne unschweizerisch.
Wir unterstützen demgegenüber die Standesinitiative des Kantons Freiburg und das Postulat der Kommission. Wir sind der Meinung, dass die Kantone ihren Teil an Solidarität mittragen müssen, obwohl auch wir davon ausgehen, dass die Asylpolitik eine schweizerische Angelegenheit, eine Angelegenheit des Bundes bleiben muss.
Wir sind schliesslich dafür, dass der Bund nun endlich das notwendige Personal kriegt. Auch wir sind schuld daran, dass es heute solche Probleme gibt, weil wir dieses Personal nicht rechtzeitig bewilligt haben.
Schliesslich werden wir - das können wir Ihnen versprechen - mithelfen, dass jeder Mensch, der in diese Schweiz kommt, ob er nun weiss oder schwarz oder gelb oder braun ist, als das behandelt wird, was er ist: als ein Mensch. Und dazu gehört unter anderem, dass er arbeiten darf.
M. Carobbio: A ce stade du débat, tous ceux qui veulent s'occuper du problème en dehors de toute attitude fanati- que ou idéologique, ainsi que le souhaitait dans les conclu- sions de son exposé Mme Kopp, et nous sommes de ceux- là, trois données du problème pourraient être acquises.
Premièrement, nous devons, dans l'intérêt de notre pays, nous efforcer de maintenir, même dans une situation telle que celle que nous connaissons, une politique d'asile libé- rale et humanitaire. J'ai pris note avec plaisir des engage- ments dans ce sens pris par le représentant du Conseil fédéral.
La deuxième donnée au sujet de laquelle nous pourrions être d'accord concerne le fait que, si l'on peut admettre que la Suisse ne peut pas accueillir tous les requérants d'asile, il est certain - pour utiliser une expression fameuse - que la barque n'est pas pleine. Vous-même, Madame la Conseillère fédérale, vous l'avez déclaré dans une interview à l'occasion de la Journée des réfugiés. Pour moi donc, il est un devoir de l'autorité politique de l'affirmer clairement aujourd'hui, à un moment où des attitudes irrationnelles et émotives ten- dent à accréditer la thèse contraire. En fait, je pense qu'il est très important que l'autorité politique fournisse un grand effort dans le sens de l'information de la population en ce qui concerne les conditions réelles des réfugiés en Suisse. En effet, les thèses défendues par M. Ruf trouvent un terrain fertile et ont des chances d'être accueillies favorablement. Par conséquent, seule une action de contre-information peut faire changer l'attitude de l'opinion publique.
La troisième donnée concerne le fait que personne ne nie, nous non plus, que l'augmentation des demandeurs d'asile enregistrés ces derniers temps pose à notre pays des pro- blèmes d'ordre politique et administratif. Sur le plan politi- que, il s'agit avant tout d'admettre que de larges milieux de notre population adoptent une attitude négative à l'égard des réfugiés et des étrangers en général. Cette attitude est entretenue par la peur, la méfiance, et même un racisme latent. Sur le plan administratif, nous devons prendre acte des problèmes posés par le grand nombre des demandes d'asile en suspens, par la concentration dans quelques cantons des réfugiés et des demandeurs d'asile. Or, tous ces problèmes, malgré leur gravité, ne suffisent pas à mettre en question le principe d'une politique d'asile libérale et huma- nitaire et à justifier une politique qui cède au chantage des milieux xénophobes du pays. Dans ce sens, je tiens à souli- gner les conclusions de l'exposé de Mme Kopp, qui appel- lent à redimensionner le problème, à dégonfler la question et à l'aborder avec bon sens.
Toutefois, Madame la Conseillère fédérale, il faut bien admettre que le risque est grand, ces derniers temps, que l'orientation de la politique d'asile soit fortement influencée dans le sens d'une application restrictive, et cela sous le couvert de la lutte contre les abus. Nous sommes aussi d'accord de lutter contre les abus. Mais aucun abus ne justifie une révision dans un sens restrictif de notre politique d'asile. Pour confirmer nos craintes prenons deux exem- ples. Vous-même, Madame Kopp, dans l'interview que je viens de citer, vous avez affirmé que «pour ce qui est des dossiers en suspens depuis des années, en revanche, le rapatriement n'est plus possible en cas de décision néga- tive; ces requérants se sont, en règle générale, intégrés dans notre pays». Toutefois, la pratique est souvent bien diffé- rente et nombre d'exemples pourraient être cités.
Toujours à propos des dossiers en suspens, dans la logique de votre déclaration, vous avez proposé, l'été dernier - et je relève le courage de votre initiative -, l'examen en bloc des vieilles demandes d'asile. L'opposition d'une majorité des cantons suisses alémaniques a suffi pour que vous, le Conseil fédéral et les partis gouvernementaux laissiez tom- ber l'idée. Là, je rejoins M. Coutau et je regrette que le Conseil fédéral ne nous ait pas présenté, aujourd'hui, des propositions dans ce sens, bien que je reconnaisse l'exis- tence de problèmes juridiques à surmonter.
C'est avec de tels comportements que l'on sape les prin- cipes du droit d'asile et que l'on accorde un certain crédit aux thèses xénophobes. Et ce ne sont pas seulement ces thèses que nous devons craindre, mais aussi certaines atti- tudes et comportements qui émanent aussi de milieux de l'administration et de quelques milieux cantonaux.
Il est clair que je ne nie pas l'existence de réels problèmes, soit sur le plan de l'application de la loi, soit sur celui de la lutte contre les abus. Je suis aussi d'avis qu'il faut rationali- ser les procédures, mais je ne voudrais pas qu'une rationali- sation entraîne la mise en discussion des principes de notre politique d'asile.
Dans le cadre de ces considérations, d'ordre général, voici quelle est la position de notre groupe face aux dernières propositions du Conseil fédéral en la matière. Tout d'abord, nous sommes tout à fait opposés à toute mesure qui pour- rait entamer les principes fondamentaux de notre politique. En revanche, nous n'avons pas d'objection à la création d'un poste de «Monsieur Réfugiés», bien que cette mesure ne soit pas la plus importante. Elle aura peut-être seulement un effet psychologique. Il faudra encore connaître le nom de la personne choisie et surtout quelles seront ses compé- tences.
Quant à la révision de la loi, nous sommes favorables à une certaine rationalisation de la procédure, mais nous sommes opposés fermement à toute mesure qui pourrait porter atteinte aux principes de notre politique d'asile. La seule modification importante qui me semble devoir être apportée est celle de donner la compétence au Conseil fédéral de mieux répartir dans les cantons les réfugiés. Nous sommes également opposés à la décision du Conseil fédéral de modifier les critères en vue de définir dans l'ordonnance les soi-disant faux réfugiés. Il me semble qu'une mesure sem- blable prise avant la révision de la loi est à combattre. En revanche, nous appuyons l'idée d'une augmentation des fonctionnaires appelés à traiter les cas nouveaux et en suspens.
En ce qui concerne les interventions et les initiatives parle- mentaires, je dirai brièvement que notre groupe est opposé à l'adoption de la motion du Conseil des Etats, ainsi qu'aux deux initiatives des représentants de l'Action nationale. Il appuie par contre l'initiative du canton de Fribourg.
Lüchinger: Im Auftrage meiner Fraktion äussere ich mich zu den traktandierten Geschäften. Ich tue es in Vertretung von Geneviève Aubry, welche die ganze letzte Woche durch die Krankheit ihres Sohnes im Ausland verhindert war.
Unsere Fraktion stimmt mit der von Herrn Bonnard vertrete- nen Minderheit für die Überweisung der Motion des Stände- rates, aber in der begrenzten Bedeutung, mit der diese
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Motion seinerzeit mit der stillschweigenden Zustimmung der kleinen Kammer von Bundesrat Friedrich entgegenge- nommen wurde. Wir stimmen, gleichsam im Sinne eines Schulterschlusses, dem Ständerat in dieser wichtigen Lan- desfrage zu.
Die Fraktion trägt auch der Standesinitiative des Kantons Freiburg Rechnung und unterstützt die von der Kommission vorgelegte Motion, welche eine subsidiäre Kompetenz des Bundes für eine angemessene Verteilung von Asylbewer- bern fordert.
Unsere Fraktion wird dagegen der parlamentarischen Initia- tive Meier-Zürich keine Folge geben. Die Behandlung dieser Initiative wäre ein Leerlauf. Als sie eingereicht wurde, war in unserem Rat die zweite Revision des Asylgesetzes längst eingeläutet.
Unsere Fraktion wird auch der parlamentarischen Initiative Ruf keine Folge geben. Nach Ruf dürfte bis zu einer rechts- kräftigen Revision des Asylgesetzes überhaupt kein Asylant mehr in unser Land hereingelassen werden, also auch nicht ein solcher aus einer kommunistischen Diktatur des Ostens. Wenn es in einem Ostblockstaat wieder zu einer Krise und zu einer Unterdrückungsaktion wie damals in Ungarn und in der Tschechoslowakei kommen würde, müsste die Schweiz nach Ruf den Opfern dieser Terrorwelle unsere Grenzen verschliessen. Das müssen wir ablehnen. Herr Ruf und ein- zelne seiner Freunde behandeln dieses ganze Thema mit einer gewissen Hysterie. Gemessen an der immer noch relativ kleinen Zahl von gutgeheissenen Asylgesuchen - im letzten Jahr waren es ganze 17 Prozent der erledigten Fälle - besteht kein Grund für eine solche Hysterie. Wir haben erhebliche Probleme beim Vollzug und vor allem bei der Heimschaffung abgewiesener Bewerber. Wir werden aber diese Probleme gemeinsam, alle Fraktionen in diesem Rat, lösen, aber wir werden das mit Würde tun, nicht so, dass wir uns eines Tages schämen müssen, Schweizer zu sein.
Die freisinnige Fraktion stimmt auch dem Kommissions- postulat zu, das die Wegweisungspraxis und die Information über das Schicksal heimgeschaffter Asylanten betrifft. Wir messen beiden Fragen allergrösste Bedeutung zu. Die Asy- lantenströme haben ja ihre eigene Gesetzmässigkeit. Sie suchen das attraktivste Land auf und das Land, wo sie die grösste Sicherheit des Verbleibens haben. Darum ist auch die rasche Heimschaffung abgewiesener Asylanten so über- aus wichtig. Persönlich trete ich daher dafür ein, dass man eine ausgelesene Gruppe abgewiesener Tamilen nach Sri Lanka zurückführt und ihr dortiges Schicksal überwacht. Erweist es sich als verantwortbar, so sollten weitere Tami- lengruppen nachfolgen, und zwar aus dem Kreise derjeni- gen, welche zuletzt in unser Land eingereist sind. Damit soll die Schweiz die Attraktivität für die Einwanderung aus Sri Lanka reduzieren.
Ich habe heute mit Genugtuung gehört, dass der Bundesrat aktiv geworden ist, um solche Schritte in Koordination mit anderen europäischen Staaten vorzubereiten.
Unsere Fraktion stimmt auch der europäischen Vereinba- rung über die Verantwortung zur Ausstellung von Reiseaus- weisen an Asylanten zu. Es ist eine Mini-Vereinbarung über eine Detailfrage. Das gibt uns Anlass zu fordern, dass sich unser aussenpolitisches Departement energischer in die Asylfrage einschalte. Wir haben in der Kommission Herrn Aubert gehört, und ich habe den Eindruck erhalten, dass er erstens nicht voll orientiert war und dass er sich für diese Frage auch nicht sehr interessierte. Das ist nicht akzeptabel, weil es wichtige Aufgaben aussenpolitischer Natur gibt, welche man angehen müsste. Ich nenne nur vier:
Die Erarbeitung einer gemeinsamen europäischen Asyl- politik, um zu verhindern, dass jedes Land nur an sich denkt und versucht, den Asylantenstrom von seiner Grenze zum Nachbarland zu lenken.
Ein gemeinsames europäisches Vorgehen gegen Schlep- perorganisationen und gegen diese Völkerwanderungs- strasse, welche über Moskau und andere osteuropäische Staaten nach Westeuropa führt.
Kontakte mit Ursprungsländern der Asylanten zur Siche-
rung der Heimschaffung abgewiesener Asylbewerber und zur Garantie dafür, dass die Heimkehrer dort in Sicherheit sind.
Ich glaube, dass sich unser Aussenminister auf diesem Gebiet sehr viel Lorbeeren holen könnte.
Die FdP-Fraktion stimmt den kürzlichen Beschlüssen des Bundesrates zur Asylpolitik zu. Persönlich werde ich mich dafür einsetzen, dass die früher bewilligten 70 Personalstel- len für die Bewältigung der laufenden neuen Gesuche, die aber bis 1987 befristet sind, in normale Etatstellen umge- wandelt werden. Denn dieses Personal ist ja entscheidend für die Lösung unseres Asylproblemes, und wir müssen dieses Personal unterstützen und müssen es motivieren. Die Drohung, dass diese Leute im Jahr 1987 die Stelle verlieren könnten, ist gerade das Gegenteil einer solchen Motivie- rung.
Wir werden das Asylproblem meistern, wenn wir die Mittel und die Massnahmen der Bedeutung anpassen, die das Problem innenpolitisch erhalten hat. Die freisinnige Fraktion ist bereit, so zu handeln.
Weder-Basel: Nach Auffassung der LdU/EVP-Fraktion darf sich unter keinen Umständen wiederholen, was im Zweiten Weltkrieg geschah, als zahlreiche Verfolgte an unserer Grenze abgewiesen und damit in die Arme faschistischer Häscher, d. h. in den sicheren Tod getrieben wurden.
Flüchtlingspolitik, wie wir sie verstehen, muss die Entste- hung von Flüchtlingsströmen verhindern helfen. Diese entstehen dort, wo Leib und Leben bedroht, wo die Lebens- verhältnisse unhaltbar geworden sind, wo wirtschaftliche, soziale und politische Gerechtigkeit mit Gewalt unterdrückt wird.
Wer aber trägt die Schuld an solchen Flüchtlingsströmen? Es wäre zu einfach, das Versagen ausschliesslich den Mäch- tigen und Privilegierten in den Entwicklungsländern anzula- sten. Auch die Industrienationen - die Schweiz miteinge- schlossen - trifft Schuld; denn mit ihrer rein kommerziellen Aussenwirtschaftspolitik tragen sie oftmals zu Not und Elend in den betroffenen Ländern bei. Das sei an folgendem Beispiel kurz bestätigt: Nur dank der schweizerischen Exportrisikogarantie wird das Grosskraftwerk Atatürk in der Türkei errichtet. Infolge des Baus müssen 50 Dörfer mit rund 60 000 Einwohnern evakuiert und ausgesiedelt werden. Für ihr ersäuftes Hab und Gut - Land und Häuser - erhalten die Betroffenen einen Pappenstiel, der nicht einmal für einen Drittel der Kosten eines neuen Hauses reicht. Noch viel verheerender wirkt sich dieser Bau für die landlosen Bauern und nomadisierenden Hirten aus. Jenen wird schlicht jede Existenzgrundlage entzogen. Wenn also zukünftig Flücht- lingsströme in Richtung unser Land fliessen, wollen wir uns erinnern, dass die Betroffenen durch unsere politische Schuld aus ihrem Land, aus ihrer Heimat in die Flucht getrieben wurden.
Es ist daher zu verlangen, dass zukünftig die Zusage zur Exportrisikogarantie von entwicklungspolitischen Gesichts- punkten abhängig gemacht wird. Der Schweiz stünde eine solidarische Aussenwirtschaft und Handelspolitik gut an; denn wir bleiben solange am Flüchtlingselend mitschuldig, als wir nicht versuchen, unsere Exportrisikogarantie, inter- nationale Kredite oder öffentliche und private Handelsbezie- hungen mit der Forderung nach Einhaltung der Menschen- rechte in den betroffenen Ländern zu verknüpfen. Wenn wir nicht glaubhaft - auch mit dem Risiko, einmal ein Handels- geschäft nicht abschliessen zu können -- versuchen, das Flüchtlingsproblem an der Wurzel mitanzupacken, bleiben wir in der moralischen Zwickmühle schöner Worte und gegenteiliger Taten.
Kollektive Flüchtlingsgruppen, zum Beispiel die Tamilen, sollten auf jeden Fall vorläufig in der Schweiz bleiben dür- fen. Dieses Recht darf nicht von Einzelabklärungen der
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persönlichen Situation der Betroffenen abhängig gemacht werden. Natürlich sind auch wir uns im klaren, dass der grosse, plötzliche Zulauf von Flüchtlingen aus Drittweltlän- dern für einen Teil unserer Bevölkerung Probleme aufwirft, die gelöst werden müssen. Insbesondere fühlen sich einige Kantone, wie zum Beispiel der Kanton Basel-Stadt, zu Recht benachteiligt, weil die interkantonale Solidarität nicht spielt. Auf diese Solidarität aber hoffen wir.
Die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition sollte sich nicht nur stark machen im Kampf für Menschenrechte in aller Welt, sondern die Initiative zu einer europäischen Flücht- lingskonferenz ergreifen, damit alle europäischen Länder zumindest in Flüchtlingsfragen koordiniert vorgehen und das unwürdige Abschieben der Flüchtlinge von Land zu Land unterlassen.
Robbiani: La politica d'asilo che la signora Kopp ha rias- sunto in sette punti à un vero messaggio alla Nazione, un discorso da «donna di Stato» che personalmente sotto- scrivo. Da 25 anni mi occupo d'emigrazione e raramente ho sentito propositi tanto chiari, precisi e credibili, certamente più accurati e credibili delle farneticazioni del collega Ruf. In 24 ore è il secondo discorso politico che lascia il segno in me: ieri sera sono rimasto colpito dalla dichiarazione televi- siva di Laurent Fabius. Confessando l'affondamento della nave pacifista di «Greenpeace» da parte degli agenti segreti francesi, il Primo ministro ha detto: «La verità è crudele, ma noi dobbiamo e vogliamo dirla.» Per rispetto della verità dobbiamo riconoscere d'aver commesso, anche noi, almeno due errori: di aver ideoligizzato e burocratizzato il diritto d'asilo.
La Svizzera è sempre stata, e rimarrà terra d'asilo, ma negli anni settanta ci siamo dati una legge liberale per assistere e integrare i profughi dai Paesi comunisti, giustamente del resto.
Siamo stati sorpresi dall'emigrazione, poiché di questo si tratta, dall'Asia e dall'Africa, e l'impostazione ideologica d'allora non ci ha più aiutato a essere comprensivi, generosi, ospitali.
L'altro errore è stato la burocratizzazione; pratiche, formu- lari, interviste, dossiers, tanti dossiers da esaminare in una settimana, cifre e dati statistici, dimenticando i drammi umani e i problemi politici che stanno dietro a queste cifre e a questi dossiers.
E finalmente, ecco da parte del Consiglio federale un approccio nuovo. Azione, e non reazione, una prova di immaginazione, di coraggio e di realismo politico; il ridi- mensionamento di un problema che altri paesi conoscono e che non risolveremo completamente senza affrontare le cause che l'hanno prodotto.
Delle quattro misure proposte dal Consiglio federale noi ne approviamo due a piene mani: il Delegato ai problemi dei rifugiati e l'aumento del personale per evadere le pratiche. Il Delegato ai problemi dei rifugiati, da solo, non risolverà i problemi che pongono i profughi, non sarà l'uomo dei miracoli. Del resto non pretendiamo un Superman o il Parsi- fal di turno.
Lei, signora Kopp, ha detto che la gestione di questo pro- blema politico-amministrativo è una «Managementauf- gabe». Il Delegato dovrà essere un «Manager del cuore». Non sappiamo ancora chi sarà - e ci interessa relativamente -, ma possiamo immaginare che cosa dovrà fare, anche se la definizione del suo capitolato sarà compito del Consigliere federale Signora Kopp. Dovrà dare dimensioni umane a un affare che si è burocratizzato, sottolineare anche i risultati positivi dello sforzo, e ve ne sono! Accanto alle espulsioni vi sono rimpatri, in condizioni migliori degli espatri. Il Delegato dovrà coordinare tra Confederazione e Cantoni, tra il nostro e gli altri Stati, secondo anche la proposta della Delegazione svizzera al Consiglio d'Europa di istituire un Commissariato europeo per i rifugiati, e dovrà mediare, tra l'opinione pub- blica svizzera, i profughi, assicurando l'informazione e la contro-informazione di cui hanno parlato i colleghi Carob- bio e Coutau. A livello d'informazione e di sensibilizzazione rimane molto da fare, con un discorso che, senza penaliz-
zare la generosità, rassicuri i timorosi e coloro che sono abituati a dare la colpa agli altri.
Il nostro Gruppo à favorevole anche all'assunzione di perso- nale ausiliario. Si tratta di esigenze di servizio, di nuovi compiti. Il «Personalstopp» non può essere invocato, e non sarebbe neppure conforme alla legge sul contenimento degli effettivi del personale. Più personale, ma anche diversi metodi di lavoro. Comprendiamo lo stato d'animo di chi deve decidere sulla sorte di esseri umani, ma abbiamo l'impressione che la procedura possa essere semplificata, senza farne un «nastro di montaggio», uscendo però da un certo perfezionismo burocratico. Si tratta di eliminare ed evitare nuove pendenze, concedendo a chi ne ha diritto la statuto di rifugiato, assistendo, fino e perfino dopo il rimpa- trio, chi non può invocare questo statuto.
Conciliare i sentimenti con la realtà è un impegno politico di prim'ordine, per noi e per l'Amministrazione.
Hofmann: Die Asylpolitik der Schweiz ist heute in eine Phase getreten, in der sie für das innenpolitische Klima unseres Landes zu einer schweren Belastung werden kann. Die Zahl der hängigen Gesuche nimmt stetig zu. Ein Abbau ist bei weitem nicht in gewünschtem Masse gelungen. Im Gegenteil! Der Rückstau von unerledigten Fällen hat ein solches Ausmass erreicht, dass die Frage nach einem Aus- weg mehr als akut geworden ist.
Nach Auffassung der Fraktion der Schweizerischen Volks- partei muss jetzt zielgerecht zur möglichst baldigen Bewälti- gung des Problems gehandelt werden.
Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen vorgeschla- gen. Ich trete auf zwei näher ein:
Im Zusammenhang mit der Revision des Verfahrens ist auch erneut zu prüfen, ob man den Kantonen in Zukunft doch die erstinstanzliche Entscheidung überlassen sollte. Das wäre zum Beispiel in analoger Anwendung der fremdenpolizeili- chen Bestimmung des ANAG, verbunden mit einer Beschwerdemöglichkeit an das Bundesamt für Polizeiwe- sen, möglich. Dieser Weg ist auf jeden Fall genauer abzuklä- ren. Sicher ist, dass das einschlägige Bundesamt in Zukunft direkt aufgrund der kantonalen Protokolle entscheiden muss. Wenn gründlich abgefasste kantonale Einvernahme- protokolle vorliegen, ist es unnötiger Arbeitsaufwand und unbegründet, wenn auf Bundesebene noch einmal gleiche umfangreiche Einvernahmen durchgeführt werden.
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einem immer grösseren und unlösbaren Hindernis wird, muss jetzt nach Möglichkeiten gesucht werden, um eine Ausschaffung auch zu verwirklichen. Eine konstruktive Zusammenarbeit von Bund und Kantonen ist für eine erfolg- reiche Asylpolitik auch in diesem Bereich unabdingbar. Die Fraktion der SVP ersucht Sie, diesen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen.
Nun noch ein Wort zum Dienst an Flüchtlingen aus Entwick- lungsländern. Ich halte dafür, dass wir Asylbewerber, die aus Entwicklungsländern zu uns kommen, in ein Ausbildungs- programm einbeziehen sollten, solange sie hier sind, statt dass sie in Bahnhöfen und auf Plätzen herumstehen müs- sen. Wir sollten diesen Asylbewerbern bei uns das bieten, was sie dereinst als Rückkehrer im eigenen Land gewisser- massen als Entwicklungspromotoren weitergeben können. Ich denke an ein Mulitpaket von Kursangeboten, Kurse in einfacher Agrartechnik, Kurse für Wiederbelebung des Handwerks. Es sind dabei die Bedürfnisse der traditionellen Dorfgemeinschaft mit Selbstversorgung in den Mittelpunkt zu stellen. Ich denke auch an ein Basis-Gesundheitspro- gramm. Mit Hunderten von Millionen Franken engagiert sich die Schweiz jährlich weltweit in der Entwicklungshilfe. Die groteske Situation ist nun die, dass wir im eigenen Lande nicht zustande bringen, was uns offensichtlich in den hinter- sten Ecken unseres Erdballs gelingt, nämlich die richtige Form von Hilfe im richtigen Zeitpunkt.
Ich werde dieses Problem noch in einem Vorstoss auf- greifen.
Bonny: Ich möchte mit einer persönlichen Reminiszenz beginnen. Im Jahre 1956 durfte ich als anonymer Jungbür- ger an einer Demonstration in Bern vor Zehntausenden von Zuhörern zu politischen Opfern der Revolte in Ungarn spre- chen. Ich stehe auch heute noch voll zur traditionellen Pflicht unseres Landes, Asyl und Hort für politische Flücht- linge zu sein. Wir sind uns aber alle bewusst, dass sich die heutige Situation mit der von 1956 nicht vergleichen lässt. Ich möchte auf folgende drei Punkte zu sprechen kommen. 1. Das Hauptproblem liegt meines Erachtens nicht in der Legaldefinition des Flüchtlings, sondern in der Art und Weise, wie wir mit diesem Begriff - ich sage das bewusst - umspringen. Auch heute war an diesem Pult immer wieder von «Wirtschaftsflüchtlingen» die Rede. Wirtschaftsflücht- linge sind keine Flüchtlinge, sondern illegale Fremdarbeiter, um das einmal klipp und klar zu sagen. Das Beispiel der Tamilen scheint mir doch instruktiv zu sein.
Nach Auskunft des zuständigen Abteilungschefs im Bundes- amt für Polizeiwesen sind deutlich mehr als 95 Prozent der Tamilen unter 35 Jahren alt. Auf 3000 Tamilen entfallen etwa 100 Frauen und Kinder. Dabei wissen wir alle, dass die politische Verfolgung alle Alterskategorien betrifft, und dass sie leider auch nicht vor Frauen und Kindern halt macht. Diese Altersstruktur zeigt doch wohl deutlich, dass es sich hier in aller Regel um Ausländer auf Stellensuche handelt. Ist es nun in Ordnung, so möchte ich fragen, dass wir Fremdarbeiter aus Nachbarländern mit anerkannt hoher Arbeitslosigkeit, die bei uns ohne Bewilligung erscheinen, strikt an der Grenze zurückweisen und andererseits unechte und illegale Flüchtlinge privilegieren? Die Missbräuche im Flüchtlingswesen - und hier liegt eine mögliche Tragik, wenn das Malaise noch zunehmen sollte - könnten sich mit der Zeit sogar gegen die politischen Flüchtlinge auswirken, was zutiefst bedauerlich wäre.
Ansonsten riskieren wir, dass wir in der Ausländerpolitik wieder in jene Zeit zurückfallen, wo die emotionalen und zum Teil hasserfüllten, sagen wir offen: hässlichen Ausein- andersetzungen der frühen siebziger Jahre dominierten. Wenn wir die Zügel gegenüber den unechten Flüchtlingen schleifen lassen, riskieren wir, dass wir uns rasch der Einmil- lionengrenze der ausländischen Wohnbevölkerung in unse- rem Land nähern würden. Die Stabilisierungspolitik wird heute allein über die restriktiven Fremdarbeiterkontingente geführt. Es wäre meines Erachtens nicht zu verantworten und für die Wirtschaft unzumutbar, wenn letztlich die zuneh- mende Zahl der unechten Flüchtlinge über eine Reduktion der Fremdarbeiterkontingente abgefangen werden müsste. Ein dritter und letzter Punkt: Den schwierigsten Teilaspekt im Vollzug bildet die zugegebenermassen unsympathische Frage der Ausweisung. Diese steht in Zusammenhang mit der unkontrollierten bzw. illegalen Einreise von Flüchtlin- gen. Wenn wir diese Problematik eindämmen wollen, dann müssen wir den Schutz an der Grenze verstärken. Wir ken- nen in der Armee beim sogenannten Neutralitätsdienst die sogenannten Grenztore. Ich meine, Frau Bundesrätin, es wäre einmal ernsthaft zu prüfen, ob der Zutritt der Flücht- linge in die Schweiz unter den heutigen Verhältnissen, also vorübergehend, nur über fünf bis sechs offiziell bezeichnete und gegen aussen - also auch gegenüber dem Ausland - publizierte Grenzübergänge stattfinden dürfte. Wir müssten an diesen Grenzübergängen auch die Grenzpolizeiorgane verstärken. Nachdem an diesem Pult bis jetzt viele schöne Worte gefallen sind, die uns aber leider in der Praxis nicht viel weiter bringen, habe ich den vielleicht unvollkommenen Versuch unternommen, einen meines Erachtens prüfens- werten Weg aufzuzeigen, damit wir aus der zwar nicht katastrophalen, aber schwierigen und heiklen Lage, in der wir uns heute befinden, herauskommen.
M. Maitre-Genève: Les difficultés que nous connaissons en matière d'asile politique nous posent des problèmes de deux ordres. Faut-il remettre en cause la conception même de l'asile telle qu'elle est exprimée dans notre loi actuelle? S'agit-il au contraire de questions relevant exclusivement de la procédure, relatives à l'exécution de la loi?
En voulant s'attaquer à l'essence même de la loi, comme le font les nationalistes, c'est la tradition humanitaire de notre pays que l'on conteste et que l'on ternit. Ce serait céder à la facilité démagogique que d'engager une révision de la loi dans ce sens.
Mais il ne faut pas rêver. Les tensions que nous connaissons dans certains cantons ne sont plus admissibles. C'est dans l'application de la loi que de sérieux efforts doivent être réalisés. Il faut effectivement retrouver la rigueur qui décou- rage les requérants qui, pour des motifs économiques, sont attirés par une Suisse devenue, à certains égards, un vérita- ble pays de Cocagne. Plusieurs propositions relatives à l'application de la loi ont été faites devant ce Parlement et nous en avons parlé en commission. Je souhaite pour ma part simplement en évoquer deux.
Il est tout d'abord extrêmement important que les cantons aient des compétences accrues dans l'instruction des dos- siers. Non pas en matière de décision, mais en matière d'instruction. Il est en effet indispensable d'accélérer le déroulement des procédures, car c'est à cause de la lenteur de celles-ci que nous connaissons les difficultés d'aujour- d'hui.
Deuxièmement, il se justifie d'accorder à la Confédération les compétences nécessaires pour répartir entre les diffé- rents cantons les demandeurs d'asile. La commission, à juste titre, a trouvé l'accent adéquat à une solution fédéra- liste acceptable en disant que cette compétence accordée aux cantons ne devrait être qu'une compétence subsidiaire. Nous pensons ainsi que les cantons auront, suspendue au- dessus de leur tête, une épée de Damoclès qui les incitera à chercher par tous les moyens à s'entendre d'abord entre eux.
Un Parlement responsable doit rejeter deux attitudes: la panique que cherchent à alimenter les nationalistes en
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utilisant le levier facile de la xénophobie; le rêve béat dans lequel certains croient pouvoir baigner en refusant de voir les problèmes tels qu'ils se posent. C'est en résistant à la tentation de la panique et du rêve béat que nous trouverons le meilleur point de convergence possible entre les deux seules attitudes qui doivent nous guider: l'humanité et la rigueur.
Mme Jaggi: Le sentiment de désarroi que nous ressentons à l'examen de ce difficile dossier de l'asile ne vient pas telle- ment du problème posé par les requérants. Il s'agit là d'un problème largement surévalué, qui n'a pas du tout les dimensions que certains veulent lui donner. Notre malaise vient plutôt de notre manque de ressources, de notre man- que d'imagination, de notre manque de capacité à trouver des solutions, et aussi de l'étroitesse de la marge de manœuvre entre les principes auxquels nous tenons et les moyens dont nous disposons pour les appliquer fidèlement. D'un côté - tout le monde est d'accord sur ce point - nous ne voulons pas toucher à notre politique d'asile définie dans la loi de 1979, dont - soit dit en passant - nous ne faisons pas tous la même lecture. D'un autre côté, nous avons à faire face à des problèmes opérationnels, à un manque de personnel, à des phénomènes d'encombrement administra- tif classiques.
Le danger dans ces conditions c'est de déraper, c'est d'en venir, par hypocrisie ou simplement par manque de rigueur morale et politique, à sacrifier la substance pour résoudre des problèmes de paperasse, à sacrifier l'essentiel pour le circonstantiel. Ce danger, le Conseil fédéral affirme ne pas le courir, et ne pas vouloir le courir. Mme Kopp a répété tout à l'heure l'attachement de notre Exécutif à la politique d'asile - même si j'ai cru percevoir dans son discours des écarts de vocabulaire que je ne m'attendais pas à y trouver. Vous avez parlé, Madame la Conseillère fédérale, de «faux réfugiés», c'est une expression qu'utilisent d'habitude d'au- tres porte-parole! S'il y a peut-être des demandes infondées, il n'y a certainement pas de faux réfugiés.
Venons-en à deux mesures que j'aimerais examiner sous l'angle de cette fidélité à nos principes. Tout d'abord la révision accélérée de la loi. En ce qui concerne le calendrier, il convient de tourner les pages avec une certaine vitesse, et c'est bien ce qui est prévu. Si nous sommes d'accord avec le processus, nous ne le sommes pas forcément avec le fond. Le Parti socialiste s'oppose en particulier à des solutions du type cantonalisation. Nous refusons ce genre de «solution» parce que la politique d'asile est une affaire fédérale et que c'est la Suisse qui accorde - ou décide de ne pas accorder- le droit d'asile. C'est la Confédération, qui, souveraine, doit décider et non les vingt-six Etats fédérés, chacun à sa façon, sans garantie pour l'égalité de traitement. La proposition libérale que nous a faite M. Coutau, qui consiste à laisser aux cantons le soin de régler la vanne d'entrée, en fonction de leur propre capacité d'absorption, est intéressante, elle peut paraître séduisante à première vue; mais elle me paraît dangereuse du point de vue de l'égalité de traitement. En revanche, on pourrait songer sinon à la cantonalisation, du moins à une certaine décentralisation. Pourquoi ne pas imaginer des antennes fédérales dans des régions où les requérants affluent en grand nombre? Il y a dans ce domaine-là une idée à poursuivre.
Après la révision accélérée de la loi, je voudrais en venir à la modification de l'article 7a de l'ordonnance. Le danger de dérapage, évoqué tout à l'heure, me semble se faire ici très précis. Le Conseil fédéral a en vue des cas assez clairs de requêtes infondées: des demandes parallèles, des travail- leurs immigrés qui tentent de se faire passer pour des réfugiés suite au refus ou au non-renouvellement d'un per- mis de travail, etc. Mais par ailleurs, le Conseil fédéral laisse entendre que 20 à 30 pour cent des demandes seraient infondées et pourraient être traitées par la procédure accé- lérée, visée par la modification de l'article 7a. Pour en arriver à 20 ou 30 pour cent de cas, il faut véritablement se faire de la requête infondée une notion particulièrement extensive. Je pense par exemple à la question des faux papiers. Il faut
absolument distinguer, ainsi que M. Leuenberger l'a fait tout à l'heure, la falsification d'origine, le «faux faux», celui qui est établi pour sortir du pays dans lequel le réfugié se trouve en danger, et la falsification proprement dite, celle qui est faite après la sortie du pays d'origine, et qui est le «vrai faux». Cette question de falsification de papiers 'et de moment auquel cette opération a lieu illustre bien les ris- ques de dérapages dont je parlais tout à l'heure. Nous devons distinguer les principes et les circonstances. C'est seulement avec une politique d'asile claire et droite que nous viendrons à bout des difficultés mentionnées. Si nous ne surmontons pas ces difficultés en temps utile, il nous restera peut-être à en revenir à une solution spéciale. Nous étions, nous autres socialistes, fervents partisans de cette solution que le Conseil fédéral nous semble avoir abandon- née un peu vite, à moins que cela soit pour la reprendre à froid, plus discrètement et tout aussi efficacement. Je sou- mets, à votre réflexion, Madame la Conseillère fédérale, cette idée d'une «solution globale à froid».
Zbinden: Zuerst einige allgemeine Bemerkungen zu unserer Asylpolitik. Wir verfügen insofern über ein wohldurchdach- tes Asylrecht, als unser Flüchtlingsbegriff sowohl die huma- nitären Anliegen der Gesuchsteller wie auch unsere traditio- nelle Asylpraxis berücksichtigt. Soweit bedarf unser mate- rielles Asylrecht keiner Überprüfung. Wir wollen daran fest- halten.
Die CVP wird demnächst eine ausführliche und allgemein gültige Stellungnahme über eine menschenwürdige Asylpo- litik der Schweiz veröffentlichen. Sie stellt verhältnismässig hohe Anforderungen an die Asylpraxis unseres Landes. Wir machen aber einen Vorbehalt: Sobald mit unserer Asyl- freundlichkeit Missbrauch getrieben wird, drängen sich die entsprechenden legitimen Abwehrmassnahmen auf. Ich bin Ihnen, Frau Bundesrätin, daher dankbar für Ihre mutigen und unzweideutigen Ausführungen. Auch das Siebenpunk- teprogramm verdient die Unterstützung von Parlament und Volk. Wir stehen im Sinne dieser Grundsätze zu unserer Regierung.
Nun zu den vom Bundesrat in Aussicht genommenen Mass- nahmen im Asylbereich: Nachdem wir in den vergangenen Jahren immer nur an den Abbau des schon aufgestauten Asylgesuchberges herangetreten sind, wird nun erstmals versucht, den Gesuchsberg erst gar nicht entstehen zu lassen. Dazu eignet sich nach unserer Auffassung die auf eindeutige Sachverhalte abgestützte rasche Behandlung von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen. Wer unzweifelhaft kein Flüchtling ist, dem soll auch ohne Verzug entsprechend Bescheid gegeben werden, dass er wieder in seine Heimat zurückzukehren hat. Bei 1000 neuen Asylgesu- chen pro Monat ist die doppelte Anhörung, zuerst im Kanton und dann Monate oder Jahre später im Bund, nicht mehr zu verantworten. Eine einzige kantonale, aber asylgesetzkon- forme Befragung soll in den meisten Fällen genügen, um den Bundesstellen einen positiven oder negativen Entscheid, gestützt auf die Akten, zu ermöglichen. Wir müs- sen aber schon in einem weit früheren Stadium einschrei- ten. Es ist an unserem Departement für auswärtige Angele- genheiten und seinen Aussenposten, gerade in den typi- schen Ursprungsländern von Asylanten die dortige Öffent- lichkeit aufzuklären über die Asylmöglichkeiten in der Schweiz und über die Zwecklosigkeit einer Auswanderung in unser Land. Sodann muss es unseren Polizeiorganen auch in Zusammenarbeit mit anderen Staaten vermehrt gelingen, Schlepperorganisationen und ihre Hintermänner zu fassen und vor Gericht zu stellen.
Offensichtlich nicht befriedigen kann zurzeit der Vollzug unseres Asylgesetzes. Wer in einem rechtmässigen Verfah- ren als Gesuchsteller rechtskräftig abgewiesen ist, muss grundsätzlich heimgeschafft werden. Das ist eigentlich Sache der Kantone, bei denen es eben auch nicht überall funktioniert. Noch ungelöst ist das Bedürfnis, abgewiesenen Gesuchstellern, die schon seit Jahren in unserem Lande leben und schon recht gut integriert sind, aus humanitären
Politique d'asile. Interventions personnelles
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N
23 septembre 1985
Gründen irgendeinen polizeirechtlichen Status für ihr Ver- bleiben in der Schweiz zu geben.
Die Schweiz ist nicht nur Werkplatz. Die Schweiz ist nicht nur Finanzplatz. Unser Land ist und bleibt auch Asylplatz. Daran darf nichts geändert werden. Wir sind aber kein Land für Auswanderer auf Arbeitssuche unter dem Deckmantel des Flüchtlings. Diese strenge Unterscheidung sind wir nicht nur unserem Volk, sondern gerade den echten Flücht- lingen schuldig.
M. Pidoux: Paul Wyss, notre collègue de Bâle-Ville, et moi- même tenons le même langage nourri des mêmes faits. Aucun autre canton suisse que Bâle et Vaud n'est touché de la même manière par l'afflux des demandeurs d'asile. Des gouvernements cantonaux ont cependant refusé d'accueillir sur leur sol des requérants, prenant prétexte des réactions de la population ou du chômage.
Mesdames et messieurs, la solidarité confédérale, est-ce uniquement une belle idée pour les allocutions du 1er août ou les discours de cantine; ou encore un moyen de recevoir des subsides de Berne? Il n'est pas admissible que les cantons suisses refusent d'aider et d'accepter leur juste part de demandeurs d'asile, laissant ainsi les cantons de Bâle, de Vaud et d'autres se débrouiller avec leurs problèmes créés par la législation fédérale.
Madame la Conseillère fédérale, vous aviez déjà gagné les cœurs de bien des Romands et vous avez gagné cet après- midi nos esprits par vos déclarations d'homme d'Etat.
En politique, il faut conduire ou subir. Dans la population de mon canton, on a l'impression que le Conseil fédéral ne conduit plus face à cette vague, qui ne diminue pas, de demandeurs d'asile; ces requérants appartenant aussi à un autre monde culturel que le nôtre. Conduire, c'est créer sans délai six postes-frontières, un par pays limitrophe et un par aéroport, par où les requérants d'asile devraient obligatoire- ment passer pour présenter leur demande en Suisse. Il ne pourraient ainsi plus pénétrer illégalement dans notre pays. A ces postes, on trouverait des spécialistes qui enregistre- raient les premières déclarations et répartiraient les deman- deurs dans les cantons.
Mon opinion, ou celle de M. ou Mme X, membres de ce Parlement, en soi n'a pas une importance extrême. Ce qui compte, c'est l'opinion des autorités cantonales au cœur du problème. Au début de ce mois, sans avis contraire, ce qu'on ne voit presque jamais, le Grand Conseil du canton de Vaud a exprimé publiquement aux autorités fédérales «son inquiétude au sujet de l'inadaptation des dispositions sur l'asile qui aboutissent à une situation de fait incomprise de nombreux citoyens». Cet avis des autorités de mon canton est lourd de sens. Il faut le respecter plutôt que de se mettre la main devant les yeux pour se donner une bonne cons- cience.
Bäumlin: Von seiten des Bundesrates ist uns gesagt wor- den, man wolle an der humanitären Asyltradition festhalten. Etwas anderes verlangt denn auch fast niemand. Sodann ist gesagt worden, man habe weiterhin vom geltenden Flücht- lingsbegriff, wie er gesetzlich niedergelegt ist, auszugehen. Das alles klingt gut. Aber ich sehe eine Gefahr, und zwar die Gefahr, dass wir zwar am geltenden Flüchtlingsbegriff fest- halten, ihn also nicht ändern, dass wir aber in der Praxis diesen Begriff immer weniger konsequent anwenden.
Das Asyl wird heute zuweilen - ich weiss nicht wie oft - auch Leuten verweigert, denen man es nach Gesetz zu gewähren hätte. Herr Sager hat in einem Schreiben, das Sie alle erhalten haben, auf ein paar Beispiele hingewiesen. Er hat wahrscheinlich recht, aber ähnliche Fälle gibt es auch abge- sehen von den Staaten des Ostblocks, in Ländern also, die die Republikflucht nicht strafen. Ich denke etwa an Türken, insbesondere Kurden, die heute in die Türkei zurückge- schafft werden. Da zweifle ich nicht daran, dass Leute, die zwangsweise heimgeschafft wurden, inzwischen der Folter ausgeliefert worden sind. Ich hätte im Moment auch gros-
sere Bedenken, im Zweifel Leute nach Chile zurückzuschik- ken, wo seit längerer Zeit ein wiederum verschärftes politi- sches Klima herrscht. Es klingt gut, zu sagen, abweisende Asylentscheide müssten vollzogen werden. Ja, wenn richtig entschieden worden wäre und wenn nicht die Gefahr beste- hen würde, dass man die Zurückbeförderten der Folter oder sonst schwereren Repressionen ausliefert. Ich fürchte aber, dass eben dies geschieht!
Die meisten von uns distanzieren sich von der NA und insbesondere auch von Herrn Ruf. Gut, man will nicht sein wie sie. Schlimm wird die Sache indessen für mich dann, wenn man Herrn Ruf sozusagen zum Sündenbock erklärt, sich jedoch praktisch in der gleichen Richtung bewegt wie er, wenn also Herr Ruf mit anderen Worten zum Alibi für eigene mehr oder weniger versteckte Intoleranz und Frem- denfeindlichkeit wird. Hier beginnt die eigentliche Gefahr; davor fürchte ich mich, nicht vor Herrn Ruf. Kommt es soweit, verlieren wir am Ende unsere Glaubwürdigkeit gegenüber aussen und - was für mich weit schlimmer ist - vor uns selber. Ich fürchte, wir seien auf diesem unguten Weg schon ziemlich weit fortgeschritten.
Natürlich gibt es die drängenden ungelösten Probleme. Die Flüchtlinge müssen gleichmässiger auf die Kantone verteilt werden. So rasch wie möglich sind die Asylsuchenden zu beschäftigen. Stichwort: Ausbildungsprogramme - auch das ist heute wiederum erwähnt worden.
Die Vorschläge des Bundesrates, die die Revision des Gesetzes betreffen, werden wir später im einzelnen beraten. Jetzt nur soviel: Das materielle Recht wird ausgehöhlt, wenn das Verfahrensrecht dem Gesuchsteller nicht ermöglicht, mit seinen Argumenten voll Gehör zu finden. Die soge- nannte Kantonalisierung des Verfahrens ist für mich eine schwierige, problematische Angelegenheit.
Was die Verordnung betrifft, die geändert werden soll, um die Fälle der «offensichtlich unbegründeten Gesuche» zu erweitern, ist - so wie die Dinge stehen und nach den Versprechungen, die einmal gemacht worden sind - wenig- stens ein Vernehmlassungsverfahren zu fordern. Vernehm- lassungen werden ja auch zu Fragen eingeholt, die weit weniger brisant sind.
Man hat jetzt viel über die Stimmungslage unserer Bevölke- rung gesprochen. Dazu noch folgendes: Diese Stimmungs- lage ist keine unveränderliche Grösse. Es kommt doch wesentlich darauf an, wie wir darauf reagieren, wie wir argumentieren. Es kommt darauf an, ob wir den Affekten folgen, uns von ihnen treiben lassen oder ob wir den Mut haben, üblen Tendenzen unmissverständlich entgegenzu- treten, ihnen zu widerstehen. Oft bin ich enttäuscht über die Art, wie Behörden reagieren. Ich erwarte mehr Information, auch von seiten des Bundesrates, und zwar eine Informa- tion, die bei den Leuten ankommt, eine Information über die Zustände, auch in der Dritten Welt, Information über die Ursachen, die nicht nur «Wanderbewegungen», wie man beschönigend sagt, sondern auch echte Flüchtlinge schaf- fen. Ich erwarte auch einen eindringlichen Appell an die Solidarität mit Bedrängten und Verfolgten, und ich nehme übrigens an, dass gerade Sie, Frau Bundesrätin - eben als Frau -, hier grosse Chancen hätten, die doch zu nutzen wären. Ich bin überzeugt, dass es in unserem Lande viel, nicht nur offen erklärte, sondern auch latente Solidaritätsbe- reitschaft gibt, und diese wäre eindringlich zu ermuntern, sie wäre nicht einzuschüchtern. Wir sollten uns den Wellen von Fremdenhass, die da im Entstehen sind, entschieden entgegenstellen. Damit lösen wir nicht das ganze Flücht- lingsproblem, aber ich möchte diesen Aspekt hier doch nachdrücklich erwähnt haben.
M. Eggly-Genève: J'aimerais apporter dans le débat trois réflexions ou plutôt insister sur trois points. Il y a parfois une pression des événements qui oblige à accepter l'esprit de finesse dans l'application du fédéralisme, là où l'on oppo- sait, à toutes les propositions, un esprit de géométrie. Je pense bien sûr à cette idée enfin admise de déléguer aux cantons qui le peuvent l'essentiel de l'instruction des dos-
Asylpolitik. Persönliche Vorstösse
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siers des demandeurs d'asile. N'était-il pas absurde, face au problème actuel, de s'accrocher obstinément à la règle selon laquelle tout devait être instruit de fond en comble par des fonctionnaires fédéraux de manière à garantir une éga- lité de traitement absolue, quitte à faire deux fois le travail ? Egalité ne veut pas dire identité. Admettre qu'un dossier ait pu être abordé un peu différemment à Genève qu'en Argovie n'a rien de scandaleux dès lors que les critères de la loi, bien sûr, pour la définition du réfugié demeurent la référence. Il est temps d'envisager la vie confédérale dans une plus grande confiance de Berne envers les cantons et je remercie Mme Kopp, conseillère fédérale, de l'avoir parfaitement admis et clairement exprimé.
Le deuxième point sur lequel je voudrais insister me paraît à la fois être central et relever du domaine des nuances nécessaires dans l'application politique. Comme l'a relevé tout à l'heure M. Coutau, au titre de président du Parti libéral suisse, les libéraux n'envisagent pas un instant que puisse être inscrit dans la loi un principe de discrimination raciale. Un demandeur d'asile doit être accepté comme réfugié dès lors que les critères définissant la notion de réfugié sont clairement établis à son sujet. Ici donc, il faut se distancer, de la façon la plus nette, des propositions nationalistes et des appels à une xénophobie qui peut être teintée de racisme. Pour des esprits libéraux, il importe sûrement d'être très vigilants afin de ne pas glisser dans l'obsession de certains nationalistes qui oublient les devoirs de ce pays, alors même qu'ils se parent de l'étiquette de «vigilants».
En revanche, il est évident que, dans les faits, l'appréciation d'un dossier, pour savoir s'il s'agit d'un vrai réfugié ou non, n'est pas une opération mathématique qu'un ordinateur pourrait accomplir. Dans des cas limites, dans des cas qui peuvent être un peu douteux, qui provoquent une certaine perplexité, il est donc normal que l'autorité d'examen prenne en compte la capacité d'intégration du demandeur d'asile, non pas une assimilation mais une possibilité vrai- semblable, dans l'intérêt même du demandeur d'asile, de vivre à peu près harmonieusement dans un environnement helvétique.
Je ne crois pas que l'on puisse taxer cette faculté d'appré- ciation de racisme déguisé. Ici encore, ce serait un peu d'esprit de finesse qu'il nous faudrait, pragmatique, ponc- tuel, qui marquerait une approche ne pouvant être totale- ment et uniquement juridique. Cela joint à un dépistage rigoureux des faux réfugiés devrait concourir à endiguer le problème.
Le troisième et dernier point concerne le traitement des vieux dossiers en suspens. Mme Kopp nous a dit pourquoi et comment le Conseil fédéral doit renoncer à la solution globale consistant à donner des permis de séjour aux demandeurs en attente depuis longtemps. L'opposition de certains cantons alémaniques au nom de la sécurité du droit paraît très regrettable. Ne devrions-nous pas admettre que dans une situation difficile, provisoire, exceptionnelle, l'au- torité politique puisse prendre une mesure exceptionnelle aussi d'assainissement? Remettre le compteur à zéro serait sain, donner une autorisation de séjour éventuellement non renouvelable ne serait pas du tout donner le statut de réfugié.
Il paraît fâcheux que l'on ne sache plus dans des cas pareils faire vraiment de la politique au nom d'un juridisme trop étroit. Dans un canton comme le mien, Genève, cette mise à zéro de compteur était souhaitée et souhaitable. Comment expulser des gens installés depuis des années, je vous le demande?
Madame la Conseillère fédérale, faut-il vraiment que vous abandonniez définitivement l'idée d'une solution globale que nous avions saluée? Une majorité d'entre nous ne devrait-elle pas inciter le Conseil fédéral à revenir sur cette idée?
Je terminerai en disant ma confiance dans les autorités, notamment en vous-même, Madame la Conseillère fédérale, pour maîtriser un problème dans un souci de justice, de
réalisme, d'équilibre entre l'impératif de préserver notre identité certes, mais aussi d'offrir une terre d'asile aux persécutés, ce qui fait aussi partie de notre identité.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.35 Uhr La séance est levée à 19 h 35
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Dringliche Interpellation Wick Asylbewerber. Übermässige Belastung einzelner Kantone Interpellation urgente Wick Requérants d'asile. Répartition inégale entre les cantons
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Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
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Séance
Seduta
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85.436
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.09.1985 - 14:30
Date
Data
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1472-1495
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20 013 720
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