Verwaltungsbehörden 23.09.1985 85.228
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N 23 septembre 1985
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Politique d'asile. Interventions personnelles
weitere Änderung des Asylgesetzes noch nicht schlüssig zu beurteilen sei, jedoch gründlich geprüft werde. Damit jedoch nicht mehr geprüft, sondern endlich gehandelt wird, beantrage ich eine Totalrevision des Asylgesetzes.
In folgenden Teilbereichen muss das Asylgesetz geändert werden:
Die Kantone (die schliesslich die Asylanten übernehmen müssen) und nicht der Bund sollen über die Asylgewährung entscheiden. Kantonale Beamte der Fremdenpolizei, die über bedeutend mehr Kenntnisse und Erfahrungen mit Asyl- bewerbern verfügen, dürfen gemäss dem geltenden Asylge- setz nicht entscheiden, sondern werden zu Spediteuren von Asylgesuchen degradiert. Auch das primitivste, unglaubwür- digste Asylgesuch muss heute nach Bern geleitet werden, wo dann neu angestellte Beamte mühsam entscheiden.
Die Familienvereinigung muss auf Eltern und ihre Kinder beschränkt werden. Dem Missbrauch von Absatz 2 Artikel 7 des Asylgesetzes, der sogenannten nahen Angehörigen von in der Schweiz lebenden Asylanten eine Vorzugsbehand- lung gewährt, ist durch die Streichung dieses Absatzes entgegenzutreten.
Dem leichtfertigen Ausstellen von Touristenvisa durch unsere Botschaften und Konsulate in den Oststaaten ist unverzüglich Einhalt zu gebieten.
Der Flüchtlingsbegriff nach Artikel 3 ist zu begrenzen. Nachsätze wie: «oder begründete Furcht zu haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden» und «sowie Massnah- men, die einen unerträglichen psychischen Druck bewir- ken», entziehen sich jeder Nachprüfung.
Einschränkung der Kompetenzen des Bundesrates (unter Berufung auf Art. 9), in tiefsten Friedenszeiten grösseren Flüchtlingsgruppen bei uns Asyl zu gewähren oder solche aus fremden Kontinenten einzufliegen. Die unüberlegte Auf- nahme von 1000 Polen aus Wien bzw. das Ausleseverfahren hat uns noch den Vergleich mit NS-Vernichtungslagern ein- getragen.
Das rechte Mass muss eingehalten werden. Nachdem die Schweiz von allen europäischen Staaten die weitaus stärk- sten fremdsprachigen Ausländerkontingente zu verkraften hat, werden unserem übervölkerten Land prozentual dop- pelt so viele Asylanten zugemutet (0,62 Pozent) wie den übrigen europäischen Staaten (0,31 Prozent). Ein krasses Beispiel sind die Tibeter - in der Schweiz 1500, im ganzen übrigen Europa lediglich 46!
Ausschaffung aller kriminellen Flüchtlinge und Asylan- ten. Flüchtlinge und Asylanten sind bei ihrer Aufnahme in der Schweiz in ihrer Sprache dahin zu informieren, dass jede gerichtlich verurteilte kriminelle Handlung die unver- zügliche Ausweisung zur Folge hat. Die Zürcher Strafanstalt Regensdorf beherbergt zurzeit über 60 Prozent Ausländer!
Um die mehrmals versprochene Stabilisierung der aus- ländischen Wohnbevölkerung nicht in Frage zu stellen, sind Asylanten den Fremdarbeiterkontingenten anzurechnen.
Der Artikel 6 des Asylgesetzes gibt die Möglichkeit, Flüchtlinge aus einem Drittstaat zurückzuweisen. Ungarn, Tschechen, Polen, Türken usw. sind aus Drittstaaten (Öster- reich, Deutschland, Italien oder Frankreich) eingereist. Alle diese Staaten sind dahin zu informieren, dass die Schweiz nicht mehr bereit ist, die tolerante Einreisepraxis dieser Staaten mit der Übernahme der Flüchtlinge zu prämieren.
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Parlamentarische Initiative (Ruf-Bern, Oehen) Aufnahme von Flüchtlingen. Moratorium Initiative parlementaire (Ruf-Berne, Oehen) Accueil des réfugiés. Moratoire
Wortlaut der Initiative vom 8. Februar 1985
Die eidgenössischen Räte werden ersucht, gestützt auf Arti- kel 89bis und 69ter der Bundesverfassung, einen dringli- chen Bundesbeschluss mit folgendem Inhalt zu erlassen:
I. Zweck
Art. 1
1 Als Folge des geltenden Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979 (SR 142.31) und der politisch-wirtschaftlichen Situation in zahlreichen Staaten ist die Schweiz zum Ziel einer neuarti- gen Völkerwanderung geworden. Die durch die illegale Ein- wanderung einer steigenden Zahl von falschen Flüchtlingen entstehenden Probleme werden immer schwerer lösbar.
2 Es ist deshalb ein Moratorium für die Aufnahme neuer Asylbewerber zu verfügen, bis eine Revision des Asylgeset- zes und weitere flankierende Massnahmen die heutigen offensichtlichen Missbräuche verhindern und der begrenz- ten Aufnahmefähigkeit des Landes Rechnung getragen wird.
Il. Massnahmen
Art. 2
' Das Asylgesetz vom 5. Oktober 1979 wird ausser Kraft gesetzt, bis eine Gesetzesrevision, welche die nachfolgen- den Auflagen erfüllt, in Rechtskraft erwachsen ist:
2 Der Flüchtlingsstatus wird ausnahmslos nur echten, wirk- lich an Leib und Leben bedrohten Asylbewerbern aus dem europäisch-abendländischen Kulturkreis gewährt. Ebenso werden ausschliesslich Asylgesuche von Angehörigen die- ses Kulturkreises zur Prüfung zugelassen.
3 Folgende Personengruppen werden ausnahmslos inner- halb von 24 Stunden ausser Landes geschafft, wofür sie in Abschiebehaft genommen werden können:
abgewiesene Asylbewerber nach der letztinstanzlichen Ablehnung ihres Gesuches;
Asylbewerber aus aussereuropäischen Kulturkreisen;
Asylbewerber, die ein Verbrechen oder Vergehen began- gen haben, nach ihrer Entlassung durch die Polizei- bzw. Strafvollzugsbehörden;
Asylbewerber, die illegal in die Schweiz eingereist sind.
4 Während des Asylverfahrens wird sämtlichen Asylbewer- bern die Ausübung einer Arbeit untersagt. Zudem erhalten sie keinerlei Unterstützung in Bargeld.
§ Anerkannte Flüchtlinge müssen die Schweiz wieder verlas- sen, sobald sich die Verhältnisse in ihrem Herkunftsland soweit verändert haben, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Flüchtlingsstatus wegfallen.
6 Die definitive Aufnahme von Flüchtlingen in normalen Zei- ten ist unter Berücksichtigung der Landesinteressen zahlen- mässig zu beschränken. Die Asylgewährung in Ausnahme- situationen ist gemäss Artikel 9 des Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979 zu regeln.
7 Der Bundesrat wird verpflichtet, mit aussenpolitischen Massnahmen dem Entstehen von Flüchtlingsströmen entge- genzuwirken.
Art. 3
1 Nach dem Inkrafttreten dieses Bundesbeschlusses und bis zum Inkrafttreten einer Revision des Asylgesetzes, welche die in Artikel 2 enthaltenen Auflagen erfüllt, werden keine weiteren Asylgesuche mehr zur Behandlung entgegenge- nommen.
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2 Die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesbeschlusses einge- reichten Asylgesuche werden nach bisherigem Recht behandelt und entschieden.
3 Binnen 24 Stunden werden ausnahmslos ausser Landes geschafft und können hierfür in Abschiebehaft genommen werden:
bereits in der Schweiz befindliche Asylbewerber, die ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben, nach ihrer Entlassung durch Polizei- bzw. Strafvollzugsbehörden;
Personen, die nach dem Inkrafttreten dieses Bundesbe- schlusses in der Schweiz Asyl verlangen.
III. Schlussbestimmungen
Art. 4
1 Dieser Bundesbeschluss ist allgemeinverbindlich.
2 Er wird nach Artikel 89bis Absatz 1 der Bundesverfassung als dringlich erklärt und tritt am Tage nach der Verabschie- dung in Kraft
3 Er untersteht nach Artikel 89bis Absatz 2 der Bundesverfas- sung dem fakultativen Referendum und gilt bis zum Inkraft- treten einer Asylgesetzrevision, welche die in Artikel 2 genannten Auflagen erfüllt, spätestens bis zum 31. Dezem- ber 1995.
Texte de l'initiative du 8 février 1985
Les Chambres fédérales sont invitées à adopter, en vertu des articles 89bis et 69ter de la constitution, un arrêté fédéral urgent ayant la teneur suivante:
I. But
Art. 1er
1 L'application de la loi du 5 octobre 1979 sur l'asile (RS 142.31) (la loi) actuellement en vigueur, et la situation politi- que et économique de nombreux Etats font que la Suisse connaît une nouvelle forme d'invasion. Les problèmes que crée l'immigration illégale d'un nombre croissant de per- sonnes qui se réclament à tort du statut de réfugiés (pseudo- réfugiés) deviennent de plus en plus difficiles à résoudre.
2 En conséquence, l'accueil de personnes requérant nouvel- lement l'asile est soumis à un moratoire, en attendant qu'une révision de la loi et d'autres mesures d'appoint empêchent les abus manifestes actuellement constatés et permettent de tenir compte des possibilités réduites qu'a le pays d'héberger ces personnes.
Il. Mesures
Art. 2
1 L'application de la loi est suspendue jusqu'à l'entrée en vigueur des modifications restrictives suivantes:
2 Sans aucune exception, le statut de réfugié n'est accordé qu'à des requérants appartenant à l'aire culturelle euro- péenne et occidentale. De même, seules les demandes d'asile émanant de personnes originaires de ces pays seront examinées.
3 Les demandeurs d'asile appartenant aux catégories sui- vantes seront refoulés ou expulsés sans exception dans les 24 heures, le cas échéant après avoir été mis aux arrêts à cet effet:
ceux dont la demande a été rejetée en dernière instance;
ceux qui proviennent de pays n'appartenant pas à l'aire culturelle européenne;
ceux qui ont purgé une peine à la suite d'un crime ou d'un délit, dès leur libération par la police ou par l'autorité char- gée de l'exécution de leur peine;
ceux qui ont pénétré en Suisse illégalement.
4 Il sera interdit à tous les requérants de travailler tant que la procédure d'examen de leur demande ne sera pas terminée. Aucun soutien en espèces ne leur sera accordé.
5 Les personnes auxquelles le statut de réfugié aura été conféré devront quitter la Suisse dès que la situation dans leur pays d'origine se sera modifiée de telle façon que les
conditions pour la reconnaissance de ce statut auront dis- paru.
6 En temps normaux, l'installation définitive de réfugiés en Suisse doit être soumise à des restrictions quantitatives, compte tenu des intérêts du pays. L'octroi de l'asile dans des circonstances extraordinaires doit être réglé conformé- ment à l'article 9 de la loi.
7 Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures qui s'imposent en matière de politique étrangère pour prévenir l'afflux de réfugiés.
Art. 3
1 Après l'entrée en vigueur du présent arrêté, aucune nou- velle demande d'asile ne sera acceptée jusqu'à ce que la révision contenant les dispositions prévues à l'article 2 ait force de loi.
2 Le droit actuel est applicable à l'examen des demandes d'asile déposées avant l'entrée en vigueur du présent arrêté et à la décision à prendre à leur sujet.
3 Les demandeurs d'asile appartenant aux catégories sui- vantes seront refoulés ou expulsés sans exception dans les 24 heures, le cas échéant après avoir été mis aux arrêts à cet effet:
ceux qui se trouvent déjà en Suisse, mais dont la demande a été rejetée en dernière instance;
ceux qui ont purgé une peine en Suisse à la suite d'un crime ou d'un délit, dès leur libération par la police ou par l'autorité chargée de l'exécution de leur peine;
ceux qui présentent leur requête après l'entrée en vigueur du présent arrêté.
III. Dispositions transitoires
Art. 4
' Le présent arrêté est de portée générale.
2 Il est déclaré urgent selon l'article 89bis, 1er alinéa, de la constitution, et entre en vigueur le jour suivant son adop- tion.
3 Il est soumis au référendum facultatif conformément à l'article 89bis, 2º alinéa, de la constitution, et a effet jusqu'à l'entrée en vigueur d'une modification de la loi contenant les dispositions prévues à l'article 2, au plus tard jusqu'au 31 décembre 1995.
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Kommis- sion den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 8. Februar 1985 reichte Nationalrat Ruf eine parlamenta- rische Initiative ein, mit welcher er - gestützt auf Artikel- 89bis und 69ter der Bundesverfassung - die eidgenössi- schen Räte ersucht, einen dringlichen Bundesbeschluss zu erlassen (Wortlaut siehe oben).
Die mit der Vorberatung von Fragen der Asylpolitik betraute Kommission hörte am 22. April 1985 den Initianten an (Art. 21quinquies des Geschäftsverkehrsgesetzes), der sei- nen Vorstoss mündlich begründete (vgl. Zusammenfassung im Anhang).
Die Kommission führte eine allgemeine Aussprache durch. Sie beschloss mit 15 zu 0 Stimmen, dem Rat zu beantragen, es sei der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission weist darauf hin, dass die Verwaltung zurzeit prüft, welche Bestimmungen des Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979 zu ändern sind, damit Asylverfahren in zumutbarer Frist durchgeführt werden können und eine konsequente Wegweisungspraxis ermöglicht wird. Nach den Ausführungen der Vorsteherin des Justiz- und Polizei- departementes, Frau Bundesrätin Elisabeth Kopp, sind zur Beschleunigung der Verfahren und zur Verbesserung der Reaktionsmöglichkeit des Bundesrates auf veränderte Situationen zwei Massnahmen denkbar, nämlich die Aus- dehnung des Geltungsbereiches der Notstandsklausel in
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Politique d'asile. Interventions personnelles
Artikel 9 des Asylgesetzes und die generelle Vereinfachung des individuellen Prüfungsverfahrens. Um eine konsequente Wegweisungspraxis zu ermöglichen, sollen die entspre- chenden Rechtsgrundlagen betreffend Ausschaffungshaft und Internierung verbessert werden. Es soll auch geprüft werden, ob die Rechtsgrundlagen für die Erleichterung der Rückkehr abgewiesener Flüchtlinge zu schaffen sind und ob eine intensive Flüchtlingspolitik in potentiellen Her- kunftsländern möglich sei.
Nach Auffassung der Kommission sollen nun diese Vor- schläge abgewartet werden: Eine weitergehende Revision des Asylgesetzes rechtfertigt sich ihres Erachtens weder aus materiellen noch aus zeitlichen Gründen. Insbesondere lehnt die Kommission es ab, zum Dringlichkeitsrecht zu greifen: Ein solches Vorgehen wäre ihres Erachtens völlig unproportional, um die bestehenden Probleme der Asylpoli- tik in der Schweiz zu lösen.
Echte Flüchtlinge sollen nach Meinung der Kommission in der Schweiz Aufnahme finden. Das bedeutet, dass Asylbe- werber, welche die Flüchtlingseigenschaften erfüllen, in unserem Land Asyl erhalten: Sie sollen wegen einer akuten Gefährdung im Heimat- oder Herkunftsland unabhängig von ihrer Abstammung oder Rasse bei uns Aufnahme finden. Unakzeptierbar ist daher nach Meinung der Kommission die vom Initianten vorgeschlagene Beschränkung der Auf- nahme auf Flüchtlinge «aus dem europäisch-abendländi- schen Kulturkreis».
Die Kommission ist sich bewusst, dass es wünschenswert und sinnvoller wäre, Flüchtlinge aus aussereuropäischen Gebieten in ihrem eigenen Kulturkreis anzusiedeln. Sie gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die Schweiz ihre Anstren- gungen in dieser Richtung verstärkt mit den Mitteln, die ihr in der Aussenpolitik zur Verfügung stehen.
Antrag der Kommission
Aus diesen Gründen beantragt die Kommission einstimmig, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
Pour les raisons indiquées, la commission unanime propose au conseil de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire.
Begründung des Initianten
Exposé des motifs de l'auteur de l'initiative
Die Asylpolitik von Bundesrat und Parlament ist seit der Inkraftsetzung des Asylgesetzes 1981 eine eigentliche «Pflä- sterchenpolitik», ähnlich den Reaktionen im Bereich des Waldsterbens. Man tut immer nur das unbedingt Nötige, um keine allzu grossen Wunden aufplatzen zu lassen, aber die eigentlichen Infektionsherde will man nicht angehen, obschon man sie zum grossen Teil erkannt hat, wie das aus bundesrätlichen Dokumenten hervorgeht.
Ein rasches Handeln ist unerlässlich. Deshalb schlage ich mit meiner parlamentarischen Initiative einen dringlichen Bundesbeschluss vor. Wir dürfen uns durch die Entwick- lung nicht einem nationalen Notstand entgegendrängen lassen.
Angesichts der Wichtigkeit der im Bericht der Bundesan- waltschaft vom Juni 1984 enthaltenen Überlegungen, möchte ich folgenden Passus daraus zitieren: «In der Schweiz sind auch heute unbestrittenermassen noch gele- gentlich echte politische Flüchtlinge anzutreffen. In der
überwiegenden Zahl der Asylbegehren muss indessen grundsätzlich festgestellt werden, dass mit unserem Asyl- recht offensichtlicher Missbrauch getrieben wird. Der Grund dazu liegt in den eindeutig zu einfachen Voraussetzungen, welche für die Anerkennung als Asylbewerber notwendig ist. Es genügen nämlich die magischen vier Worte: «Ich ver- lange politisches Asyl›, um ohne eigene Arbeitsleistung für längere Zeit in den Genuss einer totalen finanziellen Unter- stützung zu gelangen. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich nicht um politisch verfolgte Personen, sondern um reine Wirtschaftsflüchtlinge, und zwar aller Nationalitäten.» Mit diesen Ausführungen ist alles Wesentliche zusammen- gefasst. Zur Vermeidung eines Missverständnisses trage ich Ihnen die Position der Nationalen Aktion vor, wie sie in unserem Legislaturprogramm festgehalten ist: «Wir fordern: An Leib und Leben gefährdete Flüchtlinge sind im Zeichen der Menschlichkeit nur aus unserem Kulturkreis und der ihm nahestehenden aufzunehmen. Die Hilfe für Flüchtlinge aus weit entfernten Ländern sollte in Form materieller Unter- stützung erfolgen, um ihre Ansiedlung in Ländern ihres eigenen Kulturkreises zu ermöglichen.»
Damit drücken wir aus, dass wir zur Tradition unseres Lan- des stehen, echt Verfolgten, aus politischen, religiösen, ras- sischen Gründen usw. Bedrohten beizustehen. Diese Tradi- tion wird allerdings durch das neue Asylgesetz und die gegenwärtige Politik nicht mehr weitergeführt, sie hat ganz andere Dimensionen erreicht. Die Schweiz hat in der Ver- gangenheit immer nur einer beschränkten, verkraftbaren Anzahl Verfolgter Aufnahme gewährt - im Rahmen der beschränkten Aufnahmemöglichkeiten unseres kleinen Lan- des. Das entspricht ebenfalls der Definition des Asylrechts, wie sie der Bundesrat in seiner Botschaft zum Asylgesetz ausgeführt hat. Im Gegensatz dazu besteht heute in der Schweiz de facto ein Recht auf Asyl. Deshalb werden wir von einer zunehmenden Flut von Wirtschaftsasylanten über- rannt.
Die Warnungen aus unserem Kreis bei der Debatte über das neue Asylrecht (vgl. «Amtliches Bulletin» 1978 NR. Seite 1817) wollte man nicht hören. Heute steht man vor dem von uns vorausgesagten Schlamassel. Die zahlenmässige Entwicklung der Gesuche ist Ihnen bekannt. Die Gründe dafür liegen aber nicht primär bei der weltweit ansteigenden Zahl echter und unechter Flüchtlinge, sondern im Asylge- setz, das durch seine verschiedenen verantwortungslosen Massnahmen unser Land zu einem Magneten für Schein- flüchtlinge aus der ganzen Welt hat werden lassen. Gesamt- schweizerisch ist die Zahl der hängigen Gesuche bekannt- lich auf über 22 000 angestiegen, trotz einer Erhöhung des Personalbestandes. Die überwiegende Mehrheit der behan- delten Gesuche ist bekanntlich durch die Behörden negativ entschieden worden, weil die Bewerber eben keine echten, wirklich an Leib und Leben gefährdeten Flüchtlinge sind, sondern bei uns ein Schlaraffenland suchen. Nicht einmal im Sinne des sehr extensiven Asylbegriffes, wie er in Arti- kel 3 des Gesetzes umschrieben ist, sind sie Flüchtlinge! Tatsächlich können selbst offensichtlich falsche Flüchtlinge damit rechnen, während Jahren gratis umfangreich versorgt zu werden, eine Unterkunft und teilweise sogar eine Arbeits- bewilligung zu erhalten. Der Ruf dieser Grosszügigkeit ver- breitet sich natürlich rasch auf der ganzen Welt. Mit Hilfe von verschiedenen Schlepperorganisationen werden ganze Völkerstämme illegal in unser Land geschleust. Diese Politik hat mit unserer Asyltradition, mit Humanität, nicht mehr das geringste zu tun, weil letztlich die echten Flüchtlinge darun- ter leiden müssen.
Alles, was ich 1984 im Rat ausführte (vgl. «Amtliches Bulle- tin» 1984, Seite 898), ist inzwischen durch die Realität bestä- tigt worden; denken Sie nur an die zahlreichen kriminellen Handlungen, die teilweise von der Presse verschwiegen wurden, weil man dem Volk Sand in die Augen streuen will. Die Ausführungen von damals sind vor allem auch durch den Bericht der Bundesanwaltschaft bestätigt worden.
Die bisherigen und die geplanten Massnahmen werden nicht genügen, um die heutige Situation zu bewältigen und das Problem in den Griff zu bekommen. Das Verfahren kann
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nur langsam beschleunigt werden, und dadurch entsteht nicht der gewünschte Abschreckungseffekt. Die angestrebte zwangsweise Verteilung auf die verschiedenen Kantone ist auch nur ein Pflästerchen, das die Probleme nicht löst. Es ändert sich höchstens lokal, an der Oberfläche etwas. Man vermittelt dadurch dem Volk den Eindruck, das Problem sei gelöst, während es sich im Gegenteil verschärft, weil die Reizschwelle innerhalb des Volkes scheinbar wieder sinkt. Damit werden die Türen wieder geöffnet für weitere Einwan- derungswellen von Wirtschaftsflüchtlingen. Sie sehen, dass ein rasches Handeln erforderlich ist.
Zu einzelnen Punkten meiner Initiative:
Artikel 1: Die Bekämpfung der Missbräuche ist ein unbestrit- tenes Postulat und bedarf keiner Ausführungen.
Artikel 2 Absatz 1: Die Ausserkraftsetzung des Asylgesetzes ist vor allem deshalb notwendig, weil eine normale Revision viel zu lange dauert. Ein dringlicher Bundesbeschluss kann den Behörden endlich die nötige Handlungsfreiheit geben, um zu verhindern, dass laufend neue falsche Flüchtlinge kommen und dass die Teufelsspirale sich immer weiter dreht.
Absatz 2: Das heute geltende Kriterium des «unerträglichen psychischen Drucks» ist verfehlt und fragwürdig. Damit ist der Flüchtlingsbegriff nach schweizerischem Recht extensi- ver als in allen europäischen Ländern. Dieser Begriff verlei- tet manchen zu falschen Hoffnungen und trägt zu dieser Magnetwirkung bei. In der Flüchtlingskonvention von 1951 ist dieses Kriterium nicht enthalten, es wurde erst 1958 durch den Bundesrat in einem Geschäftsbericht eingeführt. Zum geographischen Vorbehalt: Viele Probleme entstehen deshalb, weil die Asylbewerber enorme Integrationspro- bleme haben, vor allem Asylbewerber aus uns völlig frem- den Kulturkreisen, die mit dem Abendland nichts zu tun haben.
Wir von der Nationalen Aktion schätzen und achten alle Völker in ihrer Eigenheit und wünschen ihnen wie uns eine freiheitliche Entwicklung nach eigenständigen Vorstellun- gen; dies aber in ihrem vom Schicksal oder - wenn sie religiös sind - von Gott zugewiesenen Lebensraum. Es ist weder Fremdenhass noch Rassismus, wenn wir uns dage- gen wehren, dass man ganze Völkerstämme auf unnatürli- che Art von einem Ende der Welt an ein anderes wandern lässt, wo sie sich nicht integrieren können und womit nie- mandem - wirklich niemandem - geholfen wird.
Zu Absatz 3: Die Glaubwürdigkeit der Asylpolitik kann natür- lich nur wiederhergestellt werden, wenn abgewiesene Asyl- bewerber wirklich ausnahmslos ausser Landes geschafft werden. Dass man hier differenziert und dass der Bundesrat sich bezüglich der Tamilen nicht zu einem mutigen Entscheid durchringen konnte, hat viel zur Intensität der Problematik beigetragen. Auch von offizieller Seite her wer- den heute die über 2000 Tamilen als Wirtschaftsflüchtlinge bezeichnet, sie werden aber nicht ausgewiesen. Es handelt sich dabei· um Personen einer Volksgruppe, die für die Schwierigkeiten in ihrem Herkunftsland weitgehend selbst verantwortlich ist, mit anderen Worten: man macht irgend- einen Klamauk, der Staat reagiert, um seine Einheit zu bewahren - und dann geht man ins Ausland und will als Asylant anerkannt werden. Wie steht es denn mit den Terro- risten aus dem Baskenland, aus Nordirland, mit der Baader- Meinhof-Bande? Einen Unterschied zu machen zwischen Tamilen-Terroristen und den Genannten, dafür gibt es kei- nen Grund. Weltweit gibt es unzählige derartige bürger- kriegsähnliche Situationen wie auf Sri Lanka. Stellen Sie sich vor, was passieren würde, wenn diese Leute alle in die Schweiz kämen!
Wichtig ist, dass Bewerber, die ein Verbrechen oder Verge- hen begangen haben, ausnahmslos ausser Landes geschafft werden. Sie erinnern sich an den Fall, wo eine kranke Schweizerin eine Nacht lang durch zehn Tamilen vergewaltigt wurde. Es gibt einen Beweisnotstand seitens der Gerichtsbehörden, und diese Tamilen leben weiterhin munter in ihrer Unterkunft und erfreuen sich der Unterstüt-
zung durch den schweizerischen Steuerzahler. Eine derar- tige Politik ist schlichtweg ein Skandal!
Zu Absatz 4: Diese Forderung deckt sich mit derjenigen der SVP.
Zu Absatz 5: Dieser Grundsatz besteht eigentlich schon heute, wird aber nicht angewandt. Sie erinnern sich an den Fall der Bolivianer, die man zur Rückkehr aufforderte, als sich die Verhältnisse in ihrem Land wieder gebessert hatten. Natürlich wehrten sie sich mit Händen und Füssen, weil sie den hohen Lebensstandard Europas nicht wieder aufgeben wollten. Wo bleibt hier der Patriotismus, den man von einem Flüchtling erwarten dürfte?
Absatz 6: Weltweit gibt es 15 Millionen echte Flüchtlinge. Wenn Sie nicht von Anfang an eine zahlenmässige Beschränkung einbauen, riskieren Sie, dass letztlich die ganze Welt hierher kommt. Der Ausländerbestand gesamt- haft soll nicht ansteigen. Heute werden die anerkannten Flüchtlinge den jährlich festgelegten Einwanderungskontin- genten des Bundes nicht angerechnet. Man hat also eine Hintertüre, durch die man die Einwanderungspolitik umge- hen kann. Dadurch wird das Stabilisierungsziel, das der Bundesrat sich selber gesetzt hat, gefährdet.
Absatz 7: Ist es nicht blosse Gewissensberuhigung, wenn man mit einem Herrn Mobutu die muntersten Handelsbezie- hungen unterhält, andererseits aber Flüchtlinge aus Zaire aufnimmt? Anzuführen ist auch das Beispiel Indochina. Wenn der Bund sich die Freiheit herausnimmt, die Handels- und Gewerbefreiheit im Bereich der Waffenexporte zu beschränken, warum soll er nicht auch hier eingreifen und einen Druck auf die Herkunftsländer der Flüchtlingsströme ausüben mit dem Ziel, die Einhaltung der Menschenrechte zu erwirken?
Selbstverständlich müssten die bisher eingereichten Gesu- che nach altem Recht behandelt werden, es dürften aber keine weiteren Gesuche mehr zur Behandlung entgegenge- nommen werden. Alle falschen Flüchtlinge wären aus- nahmslos innerhalb von 24 Stunden ausser Landes zu schaffen.
Das Asylgesetz ist natürlich nur ein Bestandteil der gesam- ten Flüchtlingspolitik. Vermehrte Grenzkontrollen - und zwar mit einer massiven Aufstockung des Grenzpersonals - zur Verhinderung illegaler Eintritte wären nötig. Nötig sind aber auch aussenpolitische Massnahmen im Bereiche der Entwicklungspolitik. Die schweizerische Entwicklungspoli- tik sollte vermehrt zum Ziele haben, die Geburtenexplosion in der Dritten Welt einzudämmen, um nicht die grossen Zahlen von Wirtschaftsflüchtlingen entstehen zu lassen, die aus Armut auswandern und irgendwo einen besseren Lebensstandard suchen. Bereits im Oktober 1983 hat eine «Weltwoche»-Umfrage ergeben, dass total 74 Prozent der Schweizer die Asylpolitik damals kritisch beurteilten, 36 Prozent verlangten eine zurückhaltendere Politik, 38 Pro- zent keine Veränderung und nur 14 Prozent sprachen sich für mehr Grosszügigkeit aus; keine Antwort wussten 12 Prozent. Seither hat sich die Situation drastisch verschärft. Ich erinnere Sie daran, dass die Stadt Bern den Kauf eines Flüchtlingsheims abgelehnt hat und dass in der Volksab- stimmung die erleichterte Einbürgerung verworfen wurde. Diese Symptome gilt es zur Kenntnis zu nehmen. Wenn nicht gehandelt wird, ist das Volk nicht mehr bereit, mitzu- machen.
Ich appelliere an Ihre staatspolitische Verantwortung!
Ad 84.224
Postulat der Kommission des Nationalrates Asylgesetz. Wegweisungspraxis
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie eine Verbes- serung der heutigen Wegweisungspraxis im Rahmen der beabsichtigten weiteren Revision des Asylgesetzes erreicht werden und die Information über das Schicksal weggewie- sener Personen verbessert werden kann.
Politique d'asile. Interventions personnelles
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N
23 septembre 1985
Postulat de la commission du Conseil national Loi sur l'asile. Procédure de renvoi
Le Conseil fédéral est invité à examiner, dans le cadre de la révision de la loi sur l'asile, comment la procédure de renvoi actuelle et l'information sur le sort des personnes renvoyées peut être améliorée.
85.436 Dringliche Interpellation Wick Asylbewerber. Übermässige Belastung einzelner Kantone Interpellation urgente Wick Requérants d'asile. Répartition inégale entre les cantons
Wort der Interpellation vom 3. Juni 1985
Die Asylbewerber verteilen sich bekanntlich sehr unregel- mässig auf die verschiedenen Kantone. Einzelne Kantone sind, offensichtlich gesteuert durch gewisse Schlepperorga- nisationen, Anlaufstelle für Asylbewerber aus spezifischen Ländern. Es besteht nun leider die Gefahr, dass in diesen meistbelasteten Kantonen eine sehr gefährliche Fremden- feindlichkeit mit allen unliebsamen Nebenerscheinungen entsteht. Ich frage deshalb den Bundesrat an:
Ist sich der Bundesrat bewusst, wie akut diese Gefahr der Fremdenfeindlichkeit in diesen meistbelasteten Kantonen ist und dass damit auch politische Umstrukturierungen zugunsten ausgesprochen fremdenfeindlicher Gruppierun- gen drohen?
Weiss der Bundesrat, dass damit auch Gefahr für die bisherige Asylpolitik der Schweiz besteht?
Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass jeweils die Asylgesuche aus den zwei bis drei im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl meistbelasteten Kantonen in erster Priorität behandelt werden?
Wie beurteilt der Bundesrat eine straffere erkenntnis- dienstliche Erfassung von abgewiesenen Asylbewerbern? Es soll vorgekommen sein, dass abgewiesene Asylbewerber nach ihrer Wiedereinreise sofort in einem anderen Kanton ein Asylbegehren eingereicht haben.
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergrei- fen, damit Asylbegehren von ausgesprochen Kriminellen oder von Terroristen in einem verkürzten Verfahren behan- delt werden können? (Man ist z. B. nach meinen Informatio- nen auf das Asylbegehren eines deutschen Staatsbürgers eingetreten, der wegen krimineller Delikte bereits in der Schweiz verurteilt war. Dieser Kriminelle hat sich als in der BRD politisch verfolgter Angehöriger der Baader-Meinhof- Gruppe ausgegeben, um sich einer Auslieferung an Deutschland zu entziehen, wo er ebenfalls wegen kriminel- ler Delikte ausgeschrieben war.)
Texte de l'interpellation du 3 juin 1985
La répartition des requérants d'asile entre les différents cantons est très inégale. En effet, certains cantons consti- tuent, semble-t-il, par le biais d'organisations de passeurs, un lieu de rassemblement privilégié pour les réfugiés venus de l'un ou l'autre pays. Cette situation risque malheureuse- ment d'entraîner une xénophobie dangereuse dans ces can- tons surchargés, avec tous les aspects négatifs qu'on lui connaît. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répon- dre aux questions suivantes:
qu'une telle réaction pourrait déplacer l'équilibre politique au bénéfice des groupements manifestement xénophobes ?
Se rend-il compte que cette situation risque également de bouleverser la politique en matière d'asile pratiquée jusqu'ici par la Suisse?
Est-il prêt à faire en sorte que les demandes d'asile émanant des deux ou trois cantons surchargés, compte tenu du nombre de leurs habitants, soient traitées en prio- rité ?
Que pense-t-il d'un enregistrement signalétique plus rigoureux des requérants d'asile dont les demandes ont été rejetées? En effet, certains d'entre eux seraient revenus immédiatement en Suisse pour y présenter une nouvelle requête dans un autre canton.
Quelles mesures entend-il prendre afin que les demandes d'asile émanant de personnes qui sont manifestement des criminels ou des terroristes puissent être traitées dans une procédure simplifiée? (à ma connaissance, par exemple, on a donné suite à la demande d'asile d'un ressortissant alle- mand qui avait déjà été condamné pour des actes criminels en Suisse. Ce délinquant a déclaré être poursuivi en RFA en raison de ses convictions politique, à savoir son apparte- nance au groupe Baader-Meinhof. Par cette démarche, il espérait échapper à l'extradition vers l'Allemagne où il était également recherché pour délits.)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Juni 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 juin 1985
Der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass einige Kantone, insbesondere Grenzkantone und Kantone mit grossen Agglomerationen, überdurchschnittlich mit Asylbe- werbern belastet sind. Die spürbaren Befürchtungen in der Bevölkerung betreffend Überfremdung sind jedoch nicht allein auf die ungleiche Verteilung der Asylsuchenden, son- dern ebenso auf die gesamte Entwicklung im Asylbereich mit der grossen Zahl von Asylsuchenden in unserem Land zurückzuführen. Um der Gefahr eines Stimmungswandels in der Bevölkerung zu begegnen und um die Kantone zu entlasten, wurden bereits die verschiedensten Massnahmen realisiert; andere sind in Vorbereitung.
Gerade um die bisherige Asylpolitik nicht zu gefährden, war es dem Bundesrat immer daran gelegen, in den ver- schiedensten Bereichen nach Lösungen zu suchen und diese möglichst rasch zu realisieren. Im Rahmen der zweiten Gesetzesrevision wird unter anderem geprüft, ob es sich rechtfertigt, eine subsidiäre Bundeskompetenz zu schaffen, um die Asylbewerber auf die Kantone verteilen zu können.
Die vom Parlament bewilligten und inzwischen angestell- ten zusätzlichen Mitarbeiter zur Behandlung von Asylgesu- chen nehmen primär neue Asylgesuche an die Hand. Dabei werden im Rahmen des Möglichen die Gesuche aus den am meisten belasteten Kantonen vordringlich behandelt. In der Abteilung Flüchtlinge des Bundesamtes für Polizeiwesen wurde eigens eine Gruppe gebildet, die sich nur mit den Asylgesuchen türkischer Asylbewerber aus dem Kanton Basel-Stadt befasst. Der Kanton Basel-Stadt gehört zu den am meisten betroffenen Kantonen. Es wurden auch schon Ad-hoc-Arbeitsgruppen gebildet, um die Gesuche einer grösseren Anzahl von Asylbewerbern gleicher Nationalität, die sich in ein und demselben Kanton aufhielt, an Ort und Stelle beschleunigt zu behandeln. Solche Einsätze betrafen zum Beispiel zairische Asylbewerber im Kanton Freiburg oder pakistanische Bewerber im Kanton Zürich.
Schon heute werden diejenigen Asylbewerber erken- nungsdienstlich behandelt, deren Identität bei Einreichung des Gesuches nicht feststeht. Dadurch werden in der Regel Doppelgesuche aufgedeckt. Lediglich diejenigen Ausländer werden nicht erkannt, die das zweite Gesuch unter anderem Namen und mit gültigen Papieren einreichen. Die erken- nungsdienstliche Behandlung stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Asylbewerber dar. Deshalb wäre es unangemessen, sämtliche Asylbewerber erkennungs-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Ruf-Bern, Oehen) Aufnahme von Flüchtlingen. Moratorium Initiative parlementaire (Ruf-Berne, Oehen) Accueil des réfugiés. Moratoire
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.228
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.09.1985 - 14:30
Date
Data
Seite
1468-1472
Page
Pagina
Ref. No
20 013 719
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