Verwaltungsbehörden 19.09.1985 84.317
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Motion Wick
1454
N
19 septembre 1985
Ich will nicht rechten, das steht uns nicht zu. Ich muss aber sagen: zu meinem Bedauern ist das so ausgegangen. Das entbindet jedoch den Bundesrat in keiner Art und Weise davon, die ganze Wust-Problematik zu überprüfen, und zwar aus Gründen des Finanzhaushaltes allgemein, aber auch aus Gründen, die nach wie vor ihre volle Gültigkeit haben, nämlich der Finanzierung der zusätzlich notwendigen Energieforschungsaufgaben. Sie kennen die Grössenord- nungen; ich konnte sie gelegentlich darlegen. Das ist jetzt einmal vom Tisch. Aber das ändert an der grunsätzlichen Situation nichts. Sie motionieren ja die Einführung einer Kombinationsabgabe (Kausal- und Mehrzweckabgabe) mit verschiedenen Verwendungsbereichen. Das ist in dieser Art und Weise verfassungsrechtlich nicht möglich, ganz abge- sehen von der Frage der politischen Realisierbarkeit, mit der wir uns jetzt nicht zu befassen haben.
Das grüne Buch unter der Federführung des EDI, dieser Bericht des Bundesrates über Massnahmen Umweltschutz/ Waldsterben usw. hat auch gar nichts zu tun mit der Frage, ob die Linke nicht wisse, was die Rechte tue. An diesem Bericht haben natürlich alle sieben Departemente mitgear- beitet und dazu Stellung genommen. Es handelt sich dabei um ein Prüfungskompendium. Diese Fragen, was als mögli- che Massnahmen in Erwägung gezogen wird, wurden der einlässlichen Prüfung unterzogen. Diese ist jetzt im Gang. Die konkreten Vorschläge unter dem Gesichtspunkt der Nützlichkeit, der Effizienz, der Machbarkeit, Tragbarkeit und auch der rechtlichen Abstützung sind in Arbeit. Die defini- tive Beurteilung wird in den nächsten Monaten vorliegen. Nun wurde in diesem Bericht, den Sie richtig zitiert haben, nur gesagt, dass für eine Zweckabgabe der Umweltschutzar- tikel und der Elektrizitätsartikel herangezogen werden könn- ten. Der Umweltschutzartikel taugt aber immer nur, soweit es um Massnahmen zum Schutze der Umwelt geht und nicht darüber hinaus, um energiepolitische Zielsetzungen zu ver- wirklichen. Das sagt auch dieser Bericht aus. Das ist die Haltung, die alle Mitglieder des Bundesrates, darüber be- stehen keine Meinungsverschiedenheiten, einnehmen mussten.
Eine solche Mehrzweckabgabe in der Form einer Kausalab- gabe auf importierten Primärenergien könnte in dieser Weise keinesfalls nur auf dem Wege eines Gesetzes oder eines allgemein verbindlichen Bundesbeschlusses erlassen werden. Das ist der Grund, der nach wie vor gilt, um Ihre Motion abzulehnen. Ich möchte Sie bitten, die Motion über Abgaben auf importierten Primärenergien in der vorgeschla- genen Weise abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
34 Stimmen 42 Stimmen
84.317 Motion Wick Elektrizitätsverwendung und Wärme-Kraft-Kopplung Loi sur l'utilisation de l'énergie électrique
Siehe Jahrgang 1984, Seite 982 Voir année 1984, page 982
Diskussion - Discussion
Wick: Ich will es hier etwas kürzer machen. Ich bin weiterhin dafür, dass die Motion überwiesen wird.
Zuerst will ich Ihnen zitieren, wie die Motion heisst: «Nach- dem der Energieartikel am Ständemehr scheiterte, ist es
unerlässlich, die notwendigen Massnahmen im Bereich der Energiepolitik aufgrund der bestehenden gesetzlichen Mög- lichkeiten zu verwirklichen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, gestützt auf Artikel 24quater Absatz 1 der Bun- desverfassung ein Gesetz zur rationellen Elektrizitätsver- wendung und zur Förderung der Wärme-Kraft-Kopplung auszuarbeiten.» Der Bundesrat zitiert in seiner Antwort aus der Botschaft Kaiseraugst die für einen rationellen Elektrizi- tätseinsatz anzustrebenden Grundsätze. Ich wiederhole sie hier und zitiere wieder den Bundesrat: «Vermeidung von Tarifen, die bei höherem Verbrauch zu tieferen Gesamtko- sten führen, Vermeidung von Mindestbezugsvorschriften, Vermeidung einer Benachteiligung der Tarife für die elektri- sche Wärmepumpe gegenüber der elektrischen Vollhei- zung, Aufhebung bestehender gemeinsamer Abrechnung für mehrere Verbraucher, soweit dies technisch möglich ist, und Aufhebung von Differenzierung beim Arbeitspreis nach Bezugsmenge, Bezügergruppe oder Verwendungszweck. Andere Differenzierungen, Tag/Nacht, Sommer/Winter, Hochspannung/Niederspannung, sind je nach Verhältnissen zulässig.»
Ich zitiere weiter aus der Antwort des Bundesrates auf meinen Vorstoss: «Aus Gründen der Rechtsgleichheit und aus versorgungspolitischen Erwägungen können Massnah- men nicht allein auf die Elektrizität, sondern müssen auf alle leistungsgebundenen Energien angewendet werden. Dafür fehlt die Verfassungsgrundlage.» Soweit der Bundesrat. Nun zum Sachlichen: Der erste Teil «Rationelle Elektrizitäts- verwendung» scheint - wenn man den Ausführungen im Bericht Kaiseraugst Glauben schenken darf, was ich selbst- verständlich tue, Herr Bundesrat - unumstritten zu sein. Ich danke dem Bundesrat für diese Unterstützung in der Sache, begreife aber um so weniger seine ablehnende Haltung.
Zum zweiten Teil, der Förderung der Wärme-Kraft-Kopp- lung, muss ich vielleicht ein bisschen ausholen. Woran krankt denn die Elektrizitätsversorgung bzw. unsere Elektri- zitätsenergiepolitik auf diesem Gebiet? Ein Stichwort genügt hier eigentlich: Es ist die fehlende Abdeckung des Mittellastbereichs; von Mitte bis Ende September bis in den April fehlt eine elektrische Energieproduktion, die auf der eigentlichen Grundlast, die das ganze Jahr vorhanden ist, zusätzlich aufgestockt werden müsste, um den kontinuierli- chen elektrischen Verbrauch des Winterhalbjahres zu dek- ken, und das ist die Mittellast.
Wie behalf man sich gestern? Vor 40 Jahren in der Schule habe ich noch gelernt, dass dies der klassische Einsatz der Speicherkraftwerke sei. Der Anteil dieser Kraftwerke konnte aber aus verschiedenen Gründen, zum Teil auch wegen des Landschaftsschutzes, nicht mehr massgeblich erhöht wer- den. In der Folge hat man sich dann langsam auf eine Abdeckung durch Kernenergie verlegt. Die Kernkraftwerke sind aber ihrem eigentlichen Wesen nach Grundlastkraft- werke und nicht Mittellastkraftwerke. Vor allem aus Gründen des hohen Kapitaleinsatzes können diese Werke nicht nur im Winterhalbjahr ans Netz gebracht werden. Der Strom würde sonst für die Wirtschaft eine unerträgliche Preissteigerung erfahren. Also, was macht man? Man ver- marktet den Strom im Sommer mit Gewalt und nimmt dafür in Kauf, dass damit wieder eine zusätzliche Energieversor- gungslücke im Winter entsteht. Damit ist dann die Begrün- dung für ein weiteres Kernkraftwerk gegeben.
Der Widerstand gegen die Wärme-Kraft-Kopplung, die der Bundesrat hier zutage legt, ist deshalb geradezu unlogisch. Elektrische Energie aus Wärme-Kraft-Kopplung fällt dann an, wenn geheizt werden muss, also genau im Winterhalb- jahr, wenn wir sie benötigen. Basel-Stadt hat gezeigt, dass ein durchaus respektables Quantum an elektrischer Energie auf diese Art und Weise im Winterhalbjahr mit Wärme-Kraft- Kopplung erzeugt werden kann. Sicher ist die Wärme-Kraft- Kopplung kein Allheilmittel zur Lösung des Mittellastpro- blems. Sie bringt aber sicher eine Verbesserung in dieser Problematik. Was angesichts dieser Tatsache gegen die Förderung der Wärme-Kraft-Kopplung spricht, bleibt mir unerfindlich. Deshalb plädiere ich für Überweisung der Mo- tion.
Postulat Eppenberger-Nesslau
1455
Weder-Basel: Angesichts der Luftverunreinigung und des Waldsterbens sollte man annehmen, dass von unserer höch- sten Instanz alles unternommen wird, um der Luftverunreini- gung Einhalt zu gebieten. Herr Dr. Wick empfiehlt dafür die Wärme-Kraft-Kopplung, und er hat damit den wohl wesent- lichsten Punkt auf dem Sektor Energiesparen bzw. Energieerzeugen angeschnitten. Bei der Wärme-Kraft-Kopp- lung wird ein Teil der erzeugten Wärme in Strom umgewan- delt, und der andere Teil wird zum Heizen eingesetzt. Es erfolgt also sozusagen eine doppelte Ausnutzung. Man kann dieses Verfahren für grosse Wohnblöcke und für Quartier- fernheizsysteme verwenden. In der Regel müssen diese Anlagen kleiner sein als 100 Megawatt thermisch, um wirt- schaftlich zu sein. In Basel haben wir eine solche Anlage im Kunstmuseum eingerichtet. Herr Wick hat Ihnen gesagt, wie erfolgreich wir damit umgehen.
Nun hat Herr Bundesrat Schlumpf auf die GEK hingewiesen und den GEK-Bericht zitiert. Ich möchte dies auch tun, denn die GEK hat den Firmen Basler und Hofmann sowie Sulzer den Auftrag erteilt, die Auswirkungen der Wärme-Kraft- Kopplung zu untersuchen. Die entsprechende Studie schätzt das technische Potential der Stromproduktion durch Wärme-Kraft-Kopplung, das bis 1990 zusätzlich erschlossen werden könnte, wenn rund 2500 solcher Anlagen eingeführt würden - das würde pro Kanton und pro Jahr etwa 8 bis 10 Anlagen ausmachen -, auf 70 Prozent des Totalverbrauchs an elektrischer Energie von 1981. Ein derart gewaltiges Potential wartet hier der Ausnutzung. Hinter diesem Poten- tial stecken auch Tausende und Abertausende von Arbeits- plätzen. Man sollte meinen, dass im Hinblick auf das Wald- sterben in erster Linie dieses Potential ausgeschöpft würde, d. h., dass es vom Bund aus eingeleitet würde.
Ich bitte Sie, angesichts der Bedeutung dieses Vorschlages von Herrn Dr. Wick, diesen als verbindlichen Auftrag, d. h. als Motion, zu überweisen.
Bundesrat Schlumpf: Sie wissen, der Bundesrat war nach der Verwerfung des Energieverfassungsartikels im Februar 1983 keineswegs untätig. Wir haben schon im Juli 1983 das sogenannte Multipack beschlossen. Wir haben das dann konkretisiert. Es ergingen inzwischen auch energiepolitisch wirksame Massnahmen im Umweltbereich (Beschlüsse vom 12. März 1984 beispielsweise). Dann haben wir das Tätig- keitsprogramm Bund/Kantone mit den 21 Massnahmen in die Wege geleitet. Das wurde von den Kantonen akzeptiert. Das ist im Gang mit bestimmten Terminen. Ich kann Ihnen übrigens nach vier Monaten sagen, dass die Sache läuft. Es kann eine ganz positive Zwischenbilanz vorgenommen werden.
In diesem Zusammenhang haben wir auch die Frage des Erlasses eines Elektrizitätswirtschaftsgesetzes abgeklärt. Wir haben diese Frage, wie das normal war, der Eidgenössi- schen Energiekommission unter dem Präsidium von Herrn Caccia unterbreitet. Wir haben im Juni den Bericht erhalten. Dieser Bericht ging an den Bundesrat. Er wurde publiziert. Sie wissen, dass die Kommission Caccia mehrheitlich den
Erlass eines solchen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes ablehnt. Der Bundesrat hat zu diesem Bericht noch nicht Stellung genommen. Das ist jetzt in Bearbeitung.
Nun ist in bezug auf diese Motion von Nationalrat Wick zu beachten, dass, wenn sie überwiesen würde - wir bitten Sie, das nicht zu tun -, der Bundesrat verpflichtet wäre, Ihnen ein solches Gesetz vorzulegen, auch dann, wenn die jetzt im Gange befindlichen Arbeiten, gestützt auf die vorhandenen Entscheidungsgrundlagen, ergeben sollten, dass insgesamt das Resultat negativ wäre. Ich kann auch hier nur sagen: Das wäre wirklich keine gute Politik. Sie können sich darauf verlassen, dass, wenn das Ergebnis der Prüfung für eine solche Vorlage spricht, wir sie auch bringen werden. Wir haben dazu übrigens noch das Postulat von Herrn Petit- pierre, das in die gleiche Richtung geht.
Ich möchte dazu heute weder positiv noch negativ Stellung nehmen. Es ist verfrüht. Die Motion von Nationalrat Wick verlangt eben ausdrücklich die Vorlage eines Gesetzes zur rationellen Elektrizitätsverwendung und zur Förderung,
Nationalrat Weder, der Wärme-Kraft-Kopplung, also nicht nur das zweite. Ich muss deshalb zur Frage der Wärme- Kraft-Kopplung nicht noch besonders Stellung nehmen. Ich glaube somit, es wäre keine gute Politik, bei diesem Stande der Arbeiten, die wir vor mehr als Jahresfrist in die Wege geleitet haben, nun einen verbindlichen Auftrag an den Bundesrat zu erteilen und damit eigentlich den Haupt- entscheid vorwegzunehmen, bevor Sie auch nur die Entscheidungsgrundlagen haben, die der Bundesrat bereits besitzt.
Ich muss Sie deshalb bitten, die Motion abzulehnen.
Wick: In Anbetracht der Ausführungen von Herrn Bundesrat Schlumpf wäre ich mit einer Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Präsident: Nimmt der Bundesrat das Postulat an?
Bundesrat Schlumpf: Ja. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
85.401 Postulat Eppenberger-Nesslau Sonnenenergie und andere erneuerbare Energien Energie solaire et autres énergies renouvelables
Wortlaut des Postulates vom 20. März 1985
Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, wie die Nutzung der Sonnenenergie und anderer erneuerbarer Energien in unse- rem Land im Rahmen unserer Energiepolitik vermehrt geför- dert werden kann.
Vor allem sollte der Bund in seinem eigenen Bereich, d. h. bei Bundesbauten, PTT, SBB und militärischen Anlagen beispielgebend vorangehen und Pilot- und Demonstrations- anlagen verwirklichen. Ein Programm zu wärmetechnischen Sanierungen sollte konsequent verfolgt werden. Dafür soll- ten in den nächsten zehn Jahren mindestens 5 Millionen Franken pro Jahr eingesetzt werden.
Dadurch würden die Kantone und Gemeinden zu ähnlichen Leistungen angespornt und es würde ein wertvoller Beitrag zum kommerziellen Durchbruch dieser neuen Technologien geleistet.
Texte du postulat du 20 mars 1985
Le Conseil fédéral est prié d'étudier, au titre de notre politi- que énergétique, les moyens de promouvoir davantage l'uti- lisation de l'énergie solaire et d'autres énergies renouvela- bles.
L'Etat fédéral devrait donner l'exemple en recourant à des installations pilotes dans son propre secteur, c'est-à-dire dans les édifices de l'administration, des PTT, des CFF et des établissements militaires. Il devrait en particulier mettre en œuvre un programme d'assainissement thermique. Il faudrait à cet effet investir au moins 5 millions de francs par an ces dix prochaines années.
Un tel plan inciterait les cantons et les communes à des efforts similaires et donnerait un élan appréciable à la pro- motion commerciale de ces nouvelles technologies.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Auer, Blocher, Cavadini, de Chastonay, Chopard, Eggli-Winterthur, Fischer-Hägglin- gen, Früh, Hari, Jeanneret, Mühlemann, Müller-Meilen, Nebi- ker, Nef, Ogi, Petitpierre, Reich, Rutishauser, Schüle, Spälti, Thévoz, Villiger
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Motion Wick Elektrizitätsverwendung und Wärme-Kraft-Kopplung Motion Wick Loi sur l'utilisation de l'énergie électrique
In
Dans
In
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.317
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.09.1985 - 08:00
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Data
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1454-1455
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