Verwaltungsbehörden 19.09.1985 84.316
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Motion Wick
zunahme weniger als 2,2 Prozent aus, aber bereits im Jahre 1984 lagen wir bekanntlich bei 4,5 Prozent. Wenn wir das Mittel der letzten zehn Jahre nehmen, inklusive Rezession, dann liegen wir wesentlich über 3 Prozent.
Die Perspektiven des Bundesrates sind sowohl in der Frage des realen Wirtschaftswachstums als auch in der Frage des voraussehbaren Energieverbrauchs durch die seitherige Entwicklung bestätigt worden. Im Gegenteil, unsere Annah- men wurden in bezug auf den Energiekonsum sogar über- troffen. Aber das könnte uns nun nicht veranlassen, diese Perspektiven neu zu erarbeiten, denn Perspektiven sind auf lange Zeit angelegt - hier bis zum Jahre 2000. Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitten möchte, das Postulat von Nationalrat Robbiani nicht anzunehmen.
Darf ich wiederholen, was ich vorher im Bereiche der Ver- kehrspolitik sagte: Unterlagen habe ich weiss Gott mehr als genug. Es handelt sich nur darum, aus diesen Unterlagen Entscheide abzuleiten und die Entscheide dann auch zu fällen. Ferner ist wichtig, bei einem Entscheid auch einmal zu bleiben, dafür geradezustehen und nicht den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Solange nicht eine Not- wendigkeit besteht, um von solchen Perspektiven abzuge- hen, verfolgen wir diese Linie konsequent weiter. Das ist das einzige, was zum Ziel führen kann.
Ich möchte Sie deshalb bitten, uns nicht neue Expertenkom- missionen zu empfehlen. Ich muss Ihnen ganz offen sagen, dass wir die nicht benötigen.
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
31 Stimmen 44 Stimmen
84.316 Motion Wick Importierte Primärenergien. Abgabe Importation d'énergies primaires. Imposition
Siehe Jahrgang 1984, Seite 982 Voir année 1984, page 982
Diskussion - Discussion
Wick: Ich könnte jetzt fast dort anknüpfen, wo Herr Bundes- rat Schlumpf aufgehört hat, indem ich sage: die Entwick- lung hat mir eigentlich recht gegeben.
Ich spreche zuerst zur Motion 84.316, Importierte Primär- energie/Abgabe. Ich lese Ihnen diese Motion vor für den Fall, dass Sie sie nicht mehr präsent haben.
«Nachdem sich die Energie-Wust als politisch stark umstrit- ten und energiepolitisch fraglich erwiesen hat, sind insbe- sondere anstelle der geplanten Unterstellung der Brenn- stoffe und der Elektrizität unter die Wust aufgrund von Artikel 24septies BV andere Lösungen ins Auge zu fassen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, ein Gesetz auszuar- beiten, das eine Kausal- oder Mehrzweckabgabe auf impor- tierten Primärenergien vorsieht. Das Gesetz ist so auszuge- stalten, dass der Ertrag dieser Abgabe vor allem für die Finanzierung von Massnahmen zur Verminderung von Emission, für die rationelle Energieverwendung und für den Einsatz erneuerbarer Energien gemäss der Energie-Initiative verwendet wird.»
Es wird also keine direkte Zweckbindung beantragt, das Geld kommt in die Bundeskasse, aber man legt dem Bun- desrat nahe, das Geld sinnvoll für diesen Zweck zu ver- wenden.
Der Bundesrat lehnt in seiner Antwort vom Mai 1984 diese Motion ab. Ich lese Ihnen auch aus dieser Antwort die zwei ersten Sätze vor: «An der mit Botschaft vom 25. Juni 1980
beantragten Unterstellung der bisher befreiten Energieträ- ger unter die Warenumsatzsteuer» - sie kommt schon wie- der! - «hält der Bundesrat nach wie vor fest. Die zusätzliche Einführung einer Kausal- oder Mehrzweckabgabe auf im- portierten Primärenergien wäre politisch nicht realisierbar, abgesehen von der verfassungsrechtlichen Fragwürdig- keit.»
Zusammengefasst: Der Bundesrat will die Wust statt Abgabe auf importierter Primärenergie. Zweiter Grund: verfassungs- rechtliche Bedenken.
Ich komme zum ersten Grund: die Energie-Wust. Wir haben alle dem Staatsbegräbnis der Energie-Wust beigewohnt. Dieser Grund fällt also dahin.
Zweiter Grund: verfassungsrechtliche Bedenken. Diese haben beim Bundesrat nicht sehr lange hingehalten - oder doch? Jedenfalls können Sie im dicken Bericht zur Debatte über das Waldsterben, Seite II/166, unter zweckgebundener Abgabe, Kapitel F 16, lesen - ein Grund zum Staunen, falls Sie das noch nicht verlernt haben (ich lese Ihnen das aus- zugsweise vor): «Erhebung einer Abgabe auf fossilen Brennstoffen sowie auf Nuklear- und Hydroelektrizität» - gemäss meiner Motion müsste man die Hydroelektrizität in diesem Falle weglassen -, «Verwendung der Einnahmen an die Finanzierung folgender Massnahmen: Energiespar- massnahmen und Verbesserung des Energiewirkungsgra- des, Förderung verbesserter Nutzungstechniken, Erfassung, Entwicklung und Nutzung einheimischer, erneuerbarer Energiequellen usw.» Dann werden die positiven Auswir- kungen bezüglich der Luftverschmutzung aufgezählt. Es wird betont, dass diese Massnahmen erst mittelfristig oder langfristig voll wirksam werden. Als weitere positive Mass- nahmen werden vom Bundesrat aufgeführt: «Schaffung neuer Arbeitsplätze, Verminderung der Auslandabhängig- keit, Stärkung neuer Wirtschaftszweige». Und jetzt folgt noch unter rechtliche Grundlagen: «Für Kausalabgaben lie- fern Artikel 24septies und für Elektrizität Artikel 24quater Absatz 1 eine hinreichende Grundlage.»
So kann sich innerhalb von wenigen Monaten die Meinung der Rechtsgelehrten ändern, wenn nur der Druck (siehe Waldsterben!) genügend gross wird. Oder müssen wir uns hier vielmehr an die Bibel halten: Die Rechte soll nicht wissen, was die. Linke tut? Oder: Das EVED soll nicht wis- sen, was das EDI tut? Als Mitglied der CVP-Fraktion neige ich zur biblischen Interpretation und nehme folglich an, dass Herr Bundesrat Schlumpf mich jetzt gleich bestätigen wird, mit anderen Worten: das EVED wird weiterhin ableh- nen und als rechtlich fragwürdig darstellen, was im EDI bereits abgesegnet wurde.
Illusionslos plädiere ich selbstverständlich für Überweisung der Motion, vor allem auch dank der Schützenhilfe, die ich - wie oben erwähnt - im Bericht über das Waldsterben erhal- ten habe. Im übrigen reden immer alle von Sanierung der Bundeskasse und lehnen laufend Mehreinnahmen ab. Ich verweise noch einmal auf die Energie-Wust, aber auch auf die überwiesene Motion Feigenwinter. Hier haben Sie die Gelegenheit, der notleidenden Bundeskasse auf eine soziale, sich zugunsten der Umwelt und der Arbeitsplätze (ich zitiere immer nur den Bundesrat) auswirkende Weise zu helfen.
Also könnte Sie logischerweise nichts daran hindern, diese Motion zu überweisen, und eigentlich sollte in diesem Falle der Bundesrat auf seine damalige Ablehnung der Motion zurückkommen und sie entgegennehmen.
Bundesrat Schlumpf: Ich freue mich, dass hier auch einmal die Bibel zitiert wird, und bin mit Ihnen der Meinung, dass in der Politik der sonst richtige Bibelspruch natürlich nicht gelten darf, dass die Linke nicht wissen soll, was die Rechte tut. Im Bundesrat gilt er in politischen Belangen überhaupt nicht, auch in diesem Falle nicht. Ich will Ihnen erklären, weshalb nicht:
Sie haben zwar ein Tor geschossen, aber es steht trotzdem nicht 1:0. Das Argument Unterstellung der Energieträger unter die Wust haut nicht mehr. Zu meinem grossen Bedau- ern - Sie haben es gesagt - wurde das zu Grabe getragen.
Motion Wick
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N
19 septembre 1985
Ich will nicht rechten, das steht uns nicht zu. Ich muss aber sagen: zu meinem Bedauern ist das so ausgegangen. Das entbindet jedoch den Bundesrat in keiner Art und Weise davon, die ganze Wust-Problematik zu überprüfen, und zwar aus Gründen des Finanzhaushaltes allgemein, aber auch aus Gründen, die nach wie vor ihre volle Gültigkeit haben, nämlich der Finanzierung der zusätzlich notwendigen Energieforschungsaufgaben. Sie kennen die Grössenord- nungen; ich konnte sie gelegentlich darlegen. Das ist jetzt einmal vom Tisch. Aber das ändert an der grunsätzlichen Situation nichts. Sie motionieren ja die Einführung einer Kombinationsabgabe (Kausal- und Mehrzweckabgabe) mit verschiedenen Verwendungsbereichen. Das ist in dieser Art und Weise verfassungsrechtlich nicht möglich, ganz abge- sehen von der Frage der politischen Realisierbarkeit, mit der wir uns jetzt nicht zu befassen haben.
Das grüne Buch unter der Federführung des EDI, dieser Bericht des Bundesrates über Massnahmen Umweltschutz/ Waldsterben usw. hat auch gar nichts zu tun mit der Frage, ob die Linke nicht wisse, was die Rechte tue. An diesem Bericht haben natürlich alle sieben Departemente mitgear- beitet und dazu Stellung genommen. Es handelt sich dabei um ein Prüfungskompendium. Diese Fragen, was als mögli- che Massnahmen in Erwägung gezogen wird, wurden der einlässlichen Prüfung unterzogen. Diese ist jetzt im Gang. Die konkreten Vorschläge unter dem Gesichtspunkt der Nützlichkeit, der Effizienz, der Machbarkeit, Tragbarkeit und auch der rechtlichen Abstützung sind in Arbeit. Die defini- tive Beurteilung wird in den nächsten Monaten vorliegen. Nun wurde in diesem Bericht, den Sie richtig zitiert haben, nur gesagt, dass für eine Zweckabgabe der Umweltschutzar- tikel und der Elektrizitätsartikel herangezogen werden könn- ten. Der Umweltschutzartikel taugt aber immer nur, soweit es um Massnahmen zum Schutze der Umwelt geht und nicht darüber hinaus, um energiepolitische Zielsetzungen zu ver- wirklichen. Das sagt auch dieser Bericht aus. Das ist die Haltung, die alle Mitglieder des Bundesrates, darüber be- stehen keine Meinungsverschiedenheiten, einnehmen mussten.
Eine solche Mehrzweckabgabe in der Form einer Kausalab- gabe auf importierten Primärenergien könnte in dieser Weise keinesfalls nur auf dem Wege eines Gesetzes oder eines allgemein verbindlichen Bundesbeschlusses erlassen werden. Das ist der Grund, der nach wie vor gilt, um Ihre Motion abzulehnen. Ich möchte Sie bitten, die Motion über Abgaben auf importierten Primärenergien in der vorgeschla- genen Weise abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
34 Stimmen 42 Stimmen
84.317 Motion Wick Elektrizitätsverwendung und Wärme-Kraft-Kopplung Loi sur l'utilisation de l'énergie électrique
Siehe Jahrgang 1984, Seite 982 Voir année 1984, page 982
Diskussion - Discussion
Wick: Ich will es hier etwas kürzer machen. Ich bin weiterhin dafür, dass die Motion überwiesen wird.
Zuerst will ich Ihnen zitieren, wie die Motion heisst: «Nach- dem der Energieartikel am Ständemehr scheiterte, ist es
unerlässlich, die notwendigen Massnahmen im Bereich der Energiepolitik aufgrund der bestehenden gesetzlichen Mög- lichkeiten zu verwirklichen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, gestützt auf Artikel 24quater Absatz 1 der Bun- desverfassung ein Gesetz zur rationellen Elektrizitätsver- wendung und zur Förderung der Wärme-Kraft-Kopplung auszuarbeiten.» Der Bundesrat zitiert in seiner Antwort aus der Botschaft Kaiseraugst die für einen rationellen Elektrizi- tätseinsatz anzustrebenden Grundsätze. Ich wiederhole sie hier und zitiere wieder den Bundesrat: «Vermeidung von Tarifen, die bei höherem Verbrauch zu tieferen Gesamtko- sten führen, Vermeidung von Mindestbezugsvorschriften, Vermeidung einer Benachteiligung der Tarife für die elektri- sche Wärmepumpe gegenüber der elektrischen Vollhei- zung, Aufhebung bestehender gemeinsamer Abrechnung für mehrere Verbraucher, soweit dies technisch möglich ist, und Aufhebung von Differenzierung beim Arbeitspreis nach Bezugsmenge, Bezügergruppe oder Verwendungszweck. Andere Differenzierungen, Tag/Nacht, Sommer/Winter, Hochspannung/Niederspannung, sind je nach Verhältnissen zulässig.»
Ich zitiere weiter aus der Antwort des Bundesrates auf meinen Vorstoss: «Aus Gründen der Rechtsgleichheit und aus versorgungspolitischen Erwägungen können Massnah- men nicht allein auf die Elektrizität, sondern müssen auf alle leistungsgebundenen Energien angewendet werden. Dafür fehlt die Verfassungsgrundlage.» Soweit der Bundesrat. Nun zum Sachlichen: Der erste Teil «Rationelle Elektrizitäts- verwendung» scheint - wenn man den Ausführungen im Bericht Kaiseraugst Glauben schenken darf, was ich selbst- verständlich tue, Herr Bundesrat - unumstritten zu sein. Ich danke dem Bundesrat für diese Unterstützung in der Sache, begreife aber um so weniger seine ablehnende Haltung.
Zum zweiten Teil, der Förderung der Wärme-Kraft-Kopp- lung, muss ich vielleicht ein bisschen ausholen. Woran krankt denn die Elektrizitätsversorgung bzw. unsere Elektri- zitätsenergiepolitik auf diesem Gebiet? Ein Stichwort genügt hier eigentlich: Es ist die fehlende Abdeckung des Mittellastbereichs; von Mitte bis Ende September bis in den April fehlt eine elektrische Energieproduktion, die auf der eigentlichen Grundlast, die das ganze Jahr vorhanden ist, zusätzlich aufgestockt werden müsste, um den kontinuierli- chen elektrischen Verbrauch des Winterhalbjahres zu dek- ken, und das ist die Mittellast.
Wie behalf man sich gestern? Vor 40 Jahren in der Schule habe ich noch gelernt, dass dies der klassische Einsatz der Speicherkraftwerke sei. Der Anteil dieser Kraftwerke konnte aber aus verschiedenen Gründen, zum Teil auch wegen des Landschaftsschutzes, nicht mehr massgeblich erhöht wer- den. In der Folge hat man sich dann langsam auf eine Abdeckung durch Kernenergie verlegt. Die Kernkraftwerke sind aber ihrem eigentlichen Wesen nach Grundlastkraft- werke und nicht Mittellastkraftwerke. Vor allem aus Gründen des hohen Kapitaleinsatzes können diese Werke nicht nur im Winterhalbjahr ans Netz gebracht werden. Der Strom würde sonst für die Wirtschaft eine unerträgliche Preissteigerung erfahren. Also, was macht man? Man ver- marktet den Strom im Sommer mit Gewalt und nimmt dafür in Kauf, dass damit wieder eine zusätzliche Energieversor- gungslücke im Winter entsteht. Damit ist dann die Begrün- dung für ein weiteres Kernkraftwerk gegeben.
Der Widerstand gegen die Wärme-Kraft-Kopplung, die der Bundesrat hier zutage legt, ist deshalb geradezu unlogisch. Elektrische Energie aus Wärme-Kraft-Kopplung fällt dann an, wenn geheizt werden muss, also genau im Winterhalb- jahr, wenn wir sie benötigen. Basel-Stadt hat gezeigt, dass ein durchaus respektables Quantum an elektrischer Energie auf diese Art und Weise im Winterhalbjahr mit Wärme-Kraft- Kopplung erzeugt werden kann. Sicher ist die Wärme-Kraft- Kopplung kein Allheilmittel zur Lösung des Mittellastpro- blems. Sie bringt aber sicher eine Verbesserung in dieser Problematik. Was angesichts dieser Tatsache gegen die Förderung der Wärme-Kraft-Kopplung spricht, bleibt mir unerfindlich. Deshalb plädiere ich für Überweisung der Mo- tion.
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Motion Wick Importierte Primärenergien. Abgabe Motion Wick Importation d'énergies primaires. Imposition
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
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Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
84.316
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.09.1985 - 08:00
Date
Data
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1453-1454
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Pagina
Ref. No
20 013 710
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