Verwaltungsbehörden 19.09.1985 84.531
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Interpellation Müller-Wiliberg
1432
N
19 septembre 1985
Nicht befriedigt bin ich, wenn der Bundesrat in dieser Ange- legenheit Mangel an Personal vorgibt. Das ist die Ausrede jedes schlecht geführten Unternehmens. Es gibt Prioritäten in diesem Staate, und diese sind so zu ordnen, dass für die wichtigsten Dinge immer genug Personal zur Verfügung steht. Wenn ich sehe, wofür es alles Leute in der Bundesver- waltung hat, sollten mindestens für die Sicherheit unseres Landes, die in der Bundesverfassung einen eminenten Stel- lenwert einnimmt, immer genug Leute vorhanden sein.
Ich will das Problem der Spionageaffären nicht dramatisie- ren, weil es jetzt gerade aktuell ist. Der Bundesrat sagt - da bin ich wieder mit ihm einverstanden -, die Spionageabwehr sei eine dauernde Aufgabe. Ich bin aber beunruhigt, dass der Bundesrat einerseits auf mangelndes Personal hinweist - eine Ausrede, die ich nicht akzeptieren kann - und ande- rerseits allein mit der Tatsache, dass bei der Prüfung der Gesuche und der Akkreditierung von Botschaftern in Bern sämtliche interessierten Departemente beteiligt seien, der Beweis erbracht werden soll, dass den schweizerischen Sicherheitsgründen voll Rechnung getragen werde. Das ist doch für mich ein allzu kleiner Beweis für eine genügende Sicherheit. Es ist doch gleichgültig, wie viele Departemente hier beteiligt sind. Ich will wissen, dass die richtigen beteiligt sind, und ich will vor allem wissen, ob uns die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen, damit unser Land weder für Spionage gegen die Schweiz noch für Spionage gegenüber dem Westen missbraucht wird. Wir sind ein Land, das sehr freiheitlich ist, und das ist gut so. Wir werden in der Spionageabwehr gegenüber diktatorischen Staaten immer den kürzeren ziehen. Das ist von vorneherein so. Aber wir haben alles zu tun, was in unserem Interesse liegt, und dafür haben wir genügend Personal einzusetzen, und zwar ohne Aufstockung des Bundespersonals.
Bundesrätin Kopp: Ich danke zunächst den beiden Interpel- lanten für ihre zusätzlichen Ausführungen und bitte Sie um Verständnis, wenn ich auf gewisse Fragen nicht detailliert eingehen kann. Das liegt nun einmal in der Natur der Sache. Herr Nationalrat Spalti hat die gegenwärtige Situation zutreffend geschildert. Es ist tatsächlich so, dass die Schweiz nach wie vor in wichtigen Bereichen von Staat, Wirtschaft und Wissenschaft unverändert intensiven Aus- spähungsbemühungen fremder Nachrichtendienste ausge- setzt ist. Herr Nationalrat Spälti hat Ihnen auch gesagt, von welchen Staaten und auf welchen Gebieten insbesondere solche Anstrengungen erfolgen. Ich darf immerhin sagen, dass unsere Bundespolizei auf eine erhebliche Erfolgsquote hinweisen kann, indem in den letzten 15 Jahren 136 Spiona- gefälle aufgedeckt wurden, und ich möchte mit aller Deut- lichkeit festhalten, dass der Bundesrat in all diesen Fällen konsequent die entsprechenden Personen weggewiesen hat.
Dass es bei den ständig wachsenden Anforderungen - ich erinnere an die Zunahme der terroristischen Tätigkeit euro- paweit, ich denke aber auch an zunehmende Probleme in anderen Bereichen, auf die Herr Spalti hingewiesen hat - mit dem bestehenden Personal schwierig ist, alle Aufgaben so zu erledigen, wie sich der Bundesrat das wünscht, ist ebenfalls zuzugestehen.
Herrn Blocher möchte ich immerhin sagen, dass natürlich nicht nur er seine Prioritäten hat, sondern dass es in diesem Rate sehr viele Mitglieder gibt, die ebenfalls ihre Prioritäten haben; es ist nicht getan mit dem Hinweis darauf, dass es eine Führungsaufgabe des Bundesrates sei, nun für die wichtigen Aufgaben Personal freizustellen. Die Ansichten darüber, wo diese Prioritäten zu setzen sind, gehen eben auseinander. Ich kann aber den Herren Spälti und Blocher versichern, dass der Bundesrat diesen Fragen hohe Priorität einräumt und dass sich meine Mitarbeiter mit Erfolg dafür einsetzen, dass die wichtigen Fragen mit der nötigen Sorg- falt behandelt werden.
Die Spionagetätigkeit in der Schweiz führt regelmässig auch zu Anfragen im Parlament. Der Bundesrat hatte bereits verschiedentlich Gelegenheit, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen. Ich weise insbesondere auf die Antwort des Bun-
desrates im Zusammenhang mit der Interpellation von Herrn Nationalrat Hofmann vom 24. Juni 1982 hin. Es ist richtig, dass die Geschäftsprüfungskommission seinerzeit mehr Personal für die Bundespolizei verlangt hat; die entspre- chende Personalaufstockung ist nahezu abgeschlossen. Ich darf Sie im übrigen darauf aufmerksam machen, wie dies der Bundesrat bereits bei der Beantwortung der Interpella- tion Müller dargelegt und begründet hat, dass die Spionage- abwehr zweckmässigerweise nicht über eine generelle Bestandesreduktion von Diplomaten und Funktionären erfolgen kann. Hingegen, und das wurde nicht erwähnt, setzte er schon seit einiger Zeit eine Plafonierung des Perso- nalbestandes ausländischer Botschaften durch, wobei er die in Artikel 11 der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen genannten Kriterien anwendet.
Der Bundesrat teilt die geäusserte Besorgnis. Wie ich bereits festgestellt habe: die Spionagetätigkeit hält unvermindert an. Ich möchte Ihnen deshalb versichern, dass wir alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um diese Entwick- lung unter Kontrolle zu halten.
Spälti: Die Antwort war sehr kurz, was noch nicht heissen will, dass man nicht befriedigt sein müsste; trotzdem kann ich mich nur teilweise befriedigt erklären. Die Tatsache, dass in den letzten Jahren 136 Spionagefälle aufgedeckt wurden, bedeutet natürlich noch lange nicht, dass die Er- folgsquote gross ist.
Es muss dafür gesorgt werden, dass die Bestände der Bun- despolizei, die 1977 unter völlig anderen Verhältnissen noch gefordert wurden, endlich einmal erreicht werden. Ich glaube, das ist etwas, was man verlangen kann. Im übrigen teile ich die Auffassung, dass wir dieser Problematik mit Sachlichkeit begegnen müssen. Aber gerade diese Sach- lichkeit erfordert eben, dass der Bundesrat sich hier konse- quent verhält. Es wird uns nichts anderes übrigbleiben, als in den kommenden Jahren die entsprechenden Massnah- men beharrlich weiterzuverfolgen und die Haltung des Bun- desrates aufmerksam zu verfolgen.
Blocher: Frau Bundesrätin Kopp hat der schriftlichen Ant- wort nichts Wesentliches zugefügt. Ich habe Ihnen bereits gesagt, warum ich nicht befriedigt bin.
84.531 Interpellation Müller-Wiliberg Sommerzeit. Verkürzung Réduction de l'heure d'été
Siehe Jahrgang 1984, Seite 1949 Voir année 1984, page 1949
Diskussion - Discussion
Müller-Wiliberg: Meine Interpellation zur Sommerzeit habe ich am 3. Oktober 1984 eingereicht. Damals wurde bekannt, dass der Bundesrat eine unbefristete Verordnung erlässt, gemäss der die Sommerzeit ab 1986 bis zum 2. Oktober- sonntag ausgedehnt und im Frühling unter gewissen Umständen um eine Woche vorverschoben werden soll. Die angekündigte Verlängerung der Sommerzeit wurde allge- mein mit Befremden aufgenommen. Unverständlich ist, dass auf Drängen von England und Irland, die ohnehin eine andere Normalzeit haben, alle Staaten im mitteleuropäi- schen Raum zu dieser Verlängerung Hand boten. Auf diese Beschlüsse reagierte die Bevölkerung offenbar auch in den Nachbarstaaten negativ. Das europäische Parlament kam bereits im Januar auf seinen Verlängerungsbeschluss
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Interpellation Deneys
zurück und beliess es vorläufig bei der alten Regelung. Unsere Bundesbehörde ihrerseits beschloss dann im März dieses Jahres, für die Schweiz vorläufig bis 1989 die jetzt geltende Ordnung zu belassen. Dafür danken wir bestens. Warum beantragte ich seinerzeit Diskussion? Gemäss Zeit- gesetz vom 21. März 1980 ist der Bundesrat ermächtigt, um Übereinstimmung mit den benachbarten Staaten zu errei- chen, die Sommerzeit einzuführen. Er legt jeweils den Zeit- punkt der Umstellung fest. Sommerzeit ja, aber sie ist nur sinnvoll in der Zeit, da man mit dem Sommer rechnen darf. Vor allem der frühe Beginn im Frühling macht den Kindern sowie den älteren Leuten zu schaffen. Zudem glaube ich, dass im Energiebereich während dieser Übergangszeit grös- sere Kosten anfallen. Die SBB arbeiten nach einem Som- merfahrplan von Ende Mai bis Ende September. Eine Zeit- verschiebung in dieser Zeitspanne wäre akzeptabel und vernünftig. Das geht aus zahlreichen Zuschriften und Mei- nungsäusserungen in der Presse hervor.
· Ich bitte nun Frau Bundesrätin Kopp, dazu Stellung zu nehmen, ob sie sich bei künftigen Auseinandersetzungen über die Dauer der Sommerzeit aktiv für einen späteren Beginn ohne Verlängerung im Herbst einsetzen wird. Wenn ja, ist ihr der Dank der grossen Mehrheit des Schweizervol- kes gewiss.
Bundesrätin Kopp: Entsprechend der Verordnung vom 24. September 1984 wird die Sommerzeit in unserem Land für den gleichen Zeitraum festgelegt wie in der Europäi- schen Gemeinschaft. Der EG-Raum und das Europaparla- ment sprachen sich im Sommer 1984 dafür aus, dass im ganzen EG-Raum, also auch in England und Irland, Beginn und Ende der Sommerzeit harmonisiert werden, und zwar auf die Daten: Beginn am letzten Märzsonntag und Ende am zweiten Oktobersonntag. Von britischer Seite erwuchs die- ser Kompromisslösung im Herbst 1984 Widerstand, so dass der EG-Ministerrat am 12. Dezember 1984 beschloss, vorerst für die Jahre 1986 bis 1988 auf diese Kompromisslösung zu verzichten. Die Sommerzeit beginnt in den kommenden drei Jahren somit auch für uns am letzten Märzsonntag und endet am letzten Septembersonntag. Der Bundesrat hofft, zusammen mit dem Interpellanten, dass die Sommerzeit- dauer im EG-Raum auch nach 1988 nicht verändert wird, und wird keine Gelegenheit versäumen, in diesem Sinne zu wirken.
Präsident: Der Interpellant hat noch Gelegenheit, zu erklä- ren, ob er von der Antwort befriedigt ist. - Er ist befriedigt.
84.578
Interpellation Deneys Strassenverkehrsvorschriften. Anwendung Circulation routière. Application des prescriptions
Siehe Seite 754 hiervor - Voir page 754 ci-devant
Diskussion - Discussion
Mme Deneys: J'ai demandé l'ouverture d'une discussion sur l'interpellation déposée le 28 novembre 1984 non seule- ment à cause de la réponse évasive du Conseil fédéral à laquelle je m'attendais, mais surtout parce que la pratique actuelle des cantons chargés d'appliquer les prescriptions fédérales dans le domaine de la circulation routière me préoccupe bien davantage. J'estime que cette application n'est ni sérieuse, ni suffisante, ni égalitaire. Nous perdons notre temps ici, au Parlement, et le Conseil fédéral perd
également son temps à fixer des normes qui doivent accroî- tre la sécurité des usagers de la route, piétons compris, et qui doivent limiter les atteintes à l'environnement, si dans les cantons on s'en moque plus ou moins complètement. Notre système fédéraliste, soit le partage des compétences, où la Confédération fixe des principes dont l'application est laissée aux cantons, repose sur la confiance d'une part et sur la volonté d'agir dans le sens des décisions prises d'autre part. En matière de circulation routière, j'ai de plus en plus l'impression que les responsables des polices canto- nales se soucient davantage de leur image de marque au- près des automobilistes et des camionneurs - dont ils vont jusqu'à flatter l'absence de sens des responsabilités - que du respect des prescriptions fédérales. En Suisse romande, en tout cas, les contrôles de vitesse sont rares. Quand ils ont lieu, ils sont suffisamment bien mis en place pour que les appels de phares des conducteurs venant en sens inverse incitent les plus audacieux à ralentir quelques instants. Ceux qui se font «pincer» ou bien ne voient pas clair, ou bien sont dans la lune! Sitôt passé le contrôle, la plupart se dépêchent de regagner ce fâcheux temps perdu. Une seule fois, j'ai vu un second contrôle effectué quelques kilomètres après le premier. Des tronçons d'autoroute où existent des limitations à 100 kilomètres sont allégrement franchis à 120 kilomètres ou davantage. Je pense ici à la traversée de Morges par exemple.
Je viens de lire qu'un automobiliste suspecté d'un excès de vitesse grave en ville de Fribourg se défend en disant qu'il roule toujours à 60 km/h en ville. Pourtant, depuis presque deux ans, la limitation générale dans les localités est fixée à 50 km/h! Bref, l'automobiliste qui respecte les limitations légales paraît sénile ou demeuré. Ce sentiment est apparem- ment partagé par des responsables de polices cantonales. En juillet dernier, la gendarmerie bernoise transmettait un communiqué largement repris par les quotidiens, établis- sant une relation entre les limitations de vitesse et un relatif accroissement des accidents constatés dans ce canton. Quelques jours plus tard, la statistique des accidents du premier semestre de cette année était publiée et faisait apparaître, au contraire, une sensible diminution des acci- dents mortels. Mais cette information-là est presque passée sous silence.
S'agissant du port de la ceinture de sécurité, il est un peu plus difficile à contrôler que la vitesse. Cela n'excuse en tout cas pas des policiers qui mentionnent dans leur rapport qu'un accidenté portait sa ceinture de sécurité, alors que ce n'était pas le cas, manifestant ainsi une grande solidarité avec leur clientèle!
Comme automobiliste ou comme piéton, chacun se trouve de temps en temps à proximité d'un camion qui lui envoie un nuage noir et nauséabonde figure. Mais il y a plus grave: un contrôle de 96 camions effectué au début du mois d'août dans le canton de Zurich, a fait apparaître que 28,1 pour cent étaient en infraction. L'un d'entre eux, notam- ment, roulait avec des freins gravement défectueux et un chargement de bouteilles de gaz propane et butane. Qu'en est-il de contrôles analogues sur les routes d'autres can- tons? Je n'en vois pratiquement jamais. Que penser du sérieux et de la régularité des expertises auxquelles ces véhicules devraient être soumis?
Dans le domaine de la circulation routière, l'Etat de droit fait place à un état ridicule, ridiculisé, suscité, voulu, encouragé; le but visé étant apparemment de faire tomber certaines limitations sous prétexte qu'elles seraient inapplicables. On peut ici soit fermer les yeux et se gargariser du principe de la souveraineté cantonale, soit réagir. J'espère que vous réagi- rez, Madame la Conseillère fédérale, quand vous aurez l'occasion de vous adresser aux chefs des départements cantonaux de police, en particulier. La décision du Conseil fédéral de maintenir les limitations de vitesse à 80 et à 120 km/h doit vous permettre d'exiger que les cantons fassent désormais respecter sérieusement ces prescriptions.
Bundesrätin Kopp: Ich muss Sie in diesem Zusammenhang ganz einfach einmal mehr darauf hinweisen, dass der Voll-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Müller-Wiliberg Sommerzeit. Verkürzung Interpellation Müller-Wiliberg Réduction de l'heure d'été
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1985
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
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19.09.1985 - 08:00
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