Verwaltungsbehörden 18.09.1985 84.054
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Motorfahrzeug-Typenprüfzentrum Bösingen FR
terung des Beschlusses auf Massnahmen zur «Sicherung und Wiederherstellung von Schutzwäldern» (Nationalrat Bundi) wurde abgelehnt mit dem Argument, dass das Forst- polizeigesetz die nötigen Grundlagen bereits enthalte und dafür sogar höhere Subventionen vorsehe. Die bisher gemachten Feststellungen und Erkenntnisse haben gezeigt, dass dies nicht genügt.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen,
a. die im eidgenössischen Forstpolizeigesetz enthaltenen Subventionsbestimmungen für die «Wiederinstandstellung von Schutzwaldungen» (Art. 37bis und 42bis) im Sinne des Verfassungsauftrages (Art. 24 II BV) weit zu interpretieren und durch entsprechende Ausführungsbestimmungen so zu ergänzen, dass die Schutzwälder gepflegt werden können, bevor sie sichtbar geschädigt sind und mit noch grösseren Kosten wieder aufgeforstet werden müssen;
b. die nötigen Mittel im Budget vorzusehen;
Texte de la motion
L'entretien de nombreuses forêts de montagne n'est depuis plusieurs années plus rentable (cf. conception globale 1975), de sorte que leurs propriétaires ne peuvent plus l'assurer. Pour peu que les collectivités locales ne soutien- nent pas adéquatement les travaux nécessaires, les forêts tombent à l'abandon.
Les observations relatives à l'état de nos peuplements fores- tiers montrent que les bois de montagne ont un urgent besoin de soins culturaux. Vu l'importance de ces forma- tions végétales pour la sécurité des localités et des voies de communication, il serait inadmissible d'attendre encore des années avant d'entreprendre les travaux nécessaires. L'ar- rêté fédéral du 4 mai 1984 ne sert qu'à faciliter l'utilisation de bois déjà atteint. La proposition du conseiller national Bundi visant à inclure dans l'arrêté des mesures de sauvegarde et de restauration des forêts de protection a été rejetée. Il a été argué que la loi sur la police des forêts contient les bases nécessaires et qu'elle prévoit même une hausse des subven- tions à ces fins. Pourtant, l'expérience montre que ces dispositions ne suffisent pas.
En conséquence, le Conseil fédéral est prié:
a. d'appliquer de manière large les dispositions de la loi sur la police des forêts relatives aux subventions pour la restau- ration des forêts protectrices (art. 37bis et 42bis de la loi) conformément au mandat constitutionnel (art. 24 Il cst.), et de les compléter par des dispositions d'exécution permet- tant de sauvegarder les forêts de protection avant qu'elles soient visiblement atteintes et qu'elles doivent alors être reboisées à des coûts encore plus élevés;
b. d'inscrire les crédits nécessaires dans le budget;
Frau Blunschy unterbreitet namens der Kommission für Gesundheit und Umwelt den folgenden schriftlichen Be- richt:
Am 5. Juni 1984 hat Ständerat Lauber eine Motion einge- reicht (Text siehe oben - Texte voir ci-dessus).
Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Motion entgegen- zunehmen. Oppositionslos überwies der Ständerat am 6. Dezember 1984 den Vorstoss.
Der Nationalrat hat in der Februar- und in der Märzsession 1985 Motionen der gleichen Zielrichtung überwiesen. Die
Motion des Ständerates wurde der Kommission für Gesund- heit und Umwelt zur Vorberatung überwiesen. Diese hat den Vorstoss am 28. Mai 1985 eingehend beraten. Sie beantragt Zustimmung, erwartet aber, dass die Massnahme auch für Wälder im Jura und im Mittelland wirksam werde.
Aufgrund von Artikel 2 der Vollziehungsverordnung vom 1. Oktober 1965 zum Bundesgesetz betreffend die eidgenös sische Oberaufsicht über die Forstpolizei sind praktisch alle Wälder auch im Jura und im Mittelland Schutzwälder im Sinne des Gesetzes. Der Text der Motion des Ständerates gestattet deshalb diese Interpretation.
Präsident: Zu diesem Geschäft haben Sie einen schriftli- chen Bericht erhalten. Die Kommission für Gesundheit und Umwelt beantragt Zustimmung, erwartet aber, dass die Massnahme auch für Wälder im Jura und im Mittelland wirksam werde. Der Text der Motion gestatte diese Interpre- tation.
Antrag Grendelmeier (zurückgezogen) Ziffer 1 Bst. b Streichen
Proposition Grendelmeier (retirée) Chiffre 1 let. b Biffer
Abstimmung - Vote Für Annahme der Motion
74 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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Motorfahrzeug-Typenprüfzentrum Bösingen FR Centre d'homologation des véhicules automobiles à Bösingen FR
Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. Juni 1984 (BBI II, 859) Message et projet d'arrêté du 12 juin 1984 (FF II, 887)
Antrag der Kommission Mehrheit Nichteintreten
Minderheit (Ruckstuhl) Die Variante mit Standort Frutigen wird weiter bearbeitet. Antrag Ruckstuhl (ersetzt den Antrag der Kommissionsminderheit)
Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Variante mit Standort Frutigen in Zusammenarbeit mit der EMPA weiterzubearbeiten.
Proposition de la commission Majorité
Ne pas entrer en matière
Minorité (Ruckstuhl) L'étude de la variante Frutigen doit être poursuivie.
Proposition Ruckstuhl
(remplace la proposition de la minorité)
Renvoi au Conseil fédéral avec le mandat de poursuivre l'étude de la variante Frutigen en collaboration avec le laboratoire fédéral d'essai des matériaux.
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Centre d'homologation des véhicules automobiles
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N
18 septembre 1985
Präsident: Die Fraktionspräsidentenkonferenz schlägt Ihnen hier eine organisierte Debatte, auf zwei Stunden beschränkt, vor. Sie haben die entsprechende Rednerliste erhalten.
Rubi, Berichterstatter: Mit der Botschaft vom 12. Juni 1984 ersucht der Bundesrat um Zustimmung zu einem Kredit von 14,2 Millionen Franken für den Bau eines Motorfahrzeug- Typenprüfzentrums in Bösingen FR. Die Typenprüfung von Fahrzeugen hat folgende Aufgaben zu erfüllen: die techni- sche Prüfung, die Geräuschmessung und die Rauch- und Abgasmessung.
Zur technischen Prüfung: Die technische Prüfung stellt sich vorab in den Dienst der Verkehrssicherheit und betrifft die Bremsen, die Lenkung usw. Sie wird heute in über 30 Motorfahrzeugprüfhallen dezentralisiert durchgeführt.
Zur Geräuschmessung: Die Geräuschmessung, wobei hin- gewiesen sei auf die strengeren Lärmgrenzwerte von 1986, wird heute bewerkstelligt gestützt auf die für die Typenprü- fung vorgeschriebene Vorbeifahrtmethode mit ausreichen- der Beschleunigungs- und Bremsstrecke. Getrennt von der technischen Prüfung werden diese Messungen heute auf der unbenutzten Flugpiste in Frutigen durchgeführt. Nicht zuletzt im Hinblick auf die ab 1. Oktober 1986 geltenden tieferen Grenzwerte soll diese Pistenanlage gemäss Bot- schaft die Voraussetzungen für eine seriöse Geräuschmes- sung nicht mehr erfüllen. Als nachteilig betrachtet werden die Höhenlage, das Längsgefälle, die zu kurze Versuchs- strecke und die bevorstehenden störenden Einflüsse der neuen Umfahrungsstrasse Frutigen, die demnächst in Betrieb genommen wird und in einem Abstand von nur 80 Metern parallel zur Versuchspiste verläuft.
Zur Rauch- und Abgasmessung: Während die Rauchmes- sungen an Dieselfahrzeugen ebenfalls in Frutigen durchge- führt werden, wobei aufgrund der Höhenlage von nicht tolerierbaren Messunsicherheiten die Rede ist, ist die EMPA in Dübendorf verantwortlich für die Abgastypenprüfung für Fahrzeuge mit Benzinmotoren sowie für Motorräder. Wieder gemäss Botschaft sollen diese Anlagen den heutigen Anfor- derungen nicht mehr genügen.
Schlussfolgerung des antragstellenden Bundesrates: Der Bundesrat ist verantwortlich für den Vollzug der geltenden und der neuen verschärften Vorschriften. Er ist der Mei- nung, dass Unzulänglichkeiten bestehen und die heutigen technischen und organisatorischen Mittel eine wirksame und rationelle Fahrzeugtypenprüfung nicht mehr gewährlei- sten. Mit dem Neubau eines Typenprüfzentrums in Bösingen möchte er die Voraussetzungen schaffen zur besseren Kon- trolle der Einhaltung der Vorschriften, was angesichts des Waldsterbens wenigstens als sinnvoll bezeichnet werden darf. Damit habe ich in einer Kurzfassung auf die grundsätz- lichen Aspekte hingewiesen.
Evaluation von Standorten und Landerwerb: Die in Ziffer 211 der Botschaft erwähnten Anforderungen an ein Grund- stück für die Erstellung eines Typenprüfzentrums sind in der Schweiz nicht einfach zu erfüllen. Insgesamt wurden zwölf Standorte in die Prüfung einbezogen, einschliesslich die allfällige Mitbenützung von bestehenden Anlagen wie zivile Flugplätze, militärische Anlagen und der Fahrausbildung oder motorsportlichen Zwecken dienende Einrichtungen. Mit Ausnahme von Bösingen schieden schliesslich alle seit 1976 geprüften Alternativen aus. Hier könnte in der Indu- striezone Land der PTT in Anspruch genommen werden, das infolge einer Konzeptänderung der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Gemeinde Bösingen zum Kauf angeboten wurde. Gestützt auf Verhandlungen mit der Gemeinde und einem weiteren privaten Grundeigentümer kam es gemäss Ziffer 212 der Botschaft zu folgender Lö- sung:
Der Bund übernimmt von den PTT rund 95 000 Quadratme- ter, die Gemeinde Bösingen rund 100 000 Quadratmeter erschlossenes Industrieland. Der Bund erwirbt zusätzlich rund 12 000 Quadratmeter Landwirtschaftsland, das er im Rahmen eines Landabtausches einem Landwirt abtreten wird. Die Landpreise betragen für das Industrieland mit
sämtlichen Erschliessungskosten Fr. 21.40, für das Land- wirtschaftsland 7 Franken je Quadratmeter, womit der gesamte Landerwerb 2,1 Millionen Franken ausmacht. Im übrigen umfasst die projektierte Gesamtanlage das Prüfge- bäude mit drei Kontrollbahnen, Werkstätten, Prüfständen usw., die Prüfstrecke und den Parkplatz für Angestellte und Besucher in der näheren Umgebung. Die jährlichen Betriebskosten sollen sich auf rund 115 000 Franken belau- fen, während ein Mehrbedarf an Personal nicht erforderlich wäre.
Orientierung über die Kommissionsverhandlungen: Im Bei- sein von Herrn Bundesrat Friedrich fand die erste Kommis- sionssitzung am 13. August 1984 in Bösingen statt, nach einlasslicher Orientierung im Gelände. Angesichts der Opposition aus Kreisen des Naturschutzes wies der bundes- rätliche Sprecher mit Nachdruck darauf hin, dass die ganze Anlage in eine Industriezone und ausserhalb der kantonalen Landschaftsschutzzone zu stehen käme.
Namentlich angesichts des Umstandes, dass 60 000 Qua- dratmeter Land von der Industriezone in die Landwirt- schaftszone zurückgezont würden, erachtete der Bundesrat die Lösung aus der Sicht des Natur- und Heimatschutzes als optimal. Im Zentrum der Diskussion standen die Bedürfnis- frage und der Landschaftsschutz. Schliesslich entschied sich die Kommission einstimmig für die Aussetzung der Beratungen, um es dem Departement zu ermöglichen, zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, wobei folgende Punkte im Vordergrund standen:
a. Projekt Bösingen, allfällige umweltschonendere Va- riante;
b. erneute Prüfung alternativer Standorte;
c. Durchführung der Prüfungen bei den Herstellern und an bisherigen Standorten;
d. Einbezug der EMPA, Zusammenarbeit EMPA, Bund, Kan- tone und Privatwirtschaft.
Im Besitze des Zusatzberichtes vom 20. November 1984 trat die Kommission am 24. Januar 1985 erneut zusammen. Frau Bundesrätin Kopp legte die Gründe dar, die den Bundesrat veranlassen, am Projekt Bösingen festzuhalten. Ich möchte es ihr überlassen, die Argumente selbst vorzutragen, nach- dem sich die grosse Mehrheit der Kommission den Schluss- folgerungen nicht anschliessen konnte. In Abänderung zum Botschaftsprojekt wurden vier neue Varianten unterbreitet, wobei bezüglich des Naturschutzes nur zwei einen Gewinn darstellen. In Übereinstimmung mit dem Gemeinderat Bösingen gemäss Schreiben vom 13. September 1984 schlägt der Bundesrat vor, Variante 2 zu beschliessen, die eine Verschiebung des Gebäudeteils vorsieht, womit zusätz- lich 45 000 Quadratmeter Industrieland in der Geländekam- mer Hanehus in die Landwirtschaftszone umgezont werden könnten. Insgesamt ergäbe sich somit die Umzonung eines Areals von rund 100 000 Quadratmetern in Landwirtschafts- land. Gegenüber dem Botschaftsprojekt müsste mit Mehr- kosten von 400 000 Franken gerechnet werden, 300 000 Franken allein für Landerwerb. Der Objektkredit, über den Sie zu befinden haben, wäre in diesem Fall von 14,2 Millio- nen Franken auf 14,6 Millionen Franken zu erhöhen.
Die Kommission kam zum Schluss, mit 13 zu 4 Stimmen, dem Nationalrat zu beantragen, auf ein Typenprüfzentrum Bösingen nicht einzutreten, zur Erleichterung bei den Natur- schützern. Sprecher verschiedener Fraktionen dürften ihre Überlegungen, die letztlich den ablehnenden Entscheid bewirkten, ausführlich begründen. Einmal erwuchs dem Projekt auch in der nationalrätlichen Kommission Opposi- tion aus Gründen des Umwelt- und Landschaftsschutzes. Im besonderen beanstandet wird die Anlage der Prüfstrecke, die unweit eines Naturreservats zu stehen kommen soll. Grundsätzlich wird die Typenprüfung als Bundesaufgabe nicht in Frage gestellt. Unerwünscht ist aber nach der Kom- missionsmehrheit der Eingriff in eine weitgehend intakte Geländekammer. Objektivitätshalber darf man wohl sagen, dass auch bei einem ablehnenden Entscheid in Zukunft naturschädigende Eingriffe noch durchaus denkbar sind, befindet sich doch das Projekt in der Industriezone. Natur-
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schutzkreise denken an eine teilweise Umzonung, wobei ein Sprecher der «Aktionsgruppe Bösinger Au» die Auffassung vertritt, die Eidgenossenschaft müsste im Hinblick auf eine allfällige materielle Enteignung zu finanziellen Zugeständ- nissen bereit sein, falls die eidgenössischen Räte die Schutzwürdigkeit dieser Landschaft durch Ablehnung des Projektes Bösingen anerkennen.
Nebst den Aspekten des Landschaftsschutzes stand die Bedürfnisfrage im Zentrum der Diskussion. Im Gegensatz zum Bundesrat ist die Mehrheit der Kommission der Mei- nung, dass sich die gesteckten Ziele, trotz neuer Vorschrif- ten, ohne diesen Neubau erreichen liessen. Das heisst mit anderen Worten, dass der dezentralisierten Typenprüfung das Wort geredet wird, einer Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen, der EMPA, Autoimporteuren und -herstel- lern, der Ingenieurschule Biel usw. Im Widerspruch zu einem wissenschaftlichen Gutachten vertritt die Kommis- sion teilweise die Auffassung, dass die Geräuschmessun- gen, die heute nach der Vorbeifahrtmethode durchgeführt werden, aufgrund des technischen Fortschritts in Prüfhallen zu verlegen wären. In Kürze wird uns Frau Bundesrätin Kopp die Vorteile des Projektes ins richtige Licht rücken, während sich eine ganze Anzahl Kommissionsmitglieder mit den Nachteilen auseinandersetzt und bemüht sein wird, bessere dezentralisierte Lösungsvorschläge aufzuzeigen. Alles in allem genommen lehnt die Kommission den Neubau eines Eidgenössischen Motorfahrzeug-Typenprüfzentrums ab und ersucht den Rat mit 13 zu 4 Stimmen, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Zum Abschluss eine persönliche Bemerkung: Aus grund- sätzlichen Überlegungen hätte ich es eher begrüsst, auf die Vorlage einzutreten und diese anschliessend zurückzuwei- sen, um nicht den Eindruck zu erwecken, das Problem werde einfach vom Tisch gewischt.
Ich betone noch einmal: Umstritten sind der Standort und die Bedürfnisfrage für eine zentrale Lösung.
M. Savary-Vaud, rapporteur: Le projet de construction d'un centre fédéral d'homologation à Bösingen a suscité d'em- blée un certain nombre d'oppositions et un climat de défiance qu'il sera difficile de modifier par la suite malgré toutes les explications du Département fédéral de justice et police.
Le message du Conseil fédéral prévoit la demande d'un crédit de 14 200 000 francs pour la construction d'un bâti- ment et l'aménagement d'une piste en dur de 600 mètres de long, le long de la Sarine. Le terrain sur lequel devrait se construire ces installations est situé dans la zone industrielle de la commune de Bösingen.
Cette construction a pour objectif de centraliser les contrôles techniques des véhicules qui se font actuellement dans une trentaine d'endroits différents. Mais il s'agit sur- tout de trouver un emplacement idéal pour les mesures de bruit. Il faut relever également que seul un véhicule par type est contrôlé et que les fiches d'homologation sont ensuite transmises aux cantons. Ceux-ci procèdent aux immatricu- lations individuelles.
Le centre d'homologation devrait ainsi permettre l'expertise technique d'environ quatre à cinq types de véhicules par jour.
La commission s'est rendue sur place, en août 1984, en présence de M. Friedrich, conseiller fédéral. Elle a pu se rendre compte que la destination de la zone permettait l'implantation de ce centre mais que la position du bâtiment et le tracé de la piste le long de la Sarine n'étaient pas des plus judicieux. Nous avons également rencontré des repré- sentants du Conseil communal de Bosingen. Sans s'oppo- ser au projet, ceux-ci regrettent que le centre des PTT ne se soit pas construit et forment des vœux pour une modifica- tion, voire l'abandon de la piste. Après de larges discus- sions, la commission décide d'entrer en matière et demande au Département fédéral de justice et police de rédiger un rapport complémentaire justifiant mieux la nécessité de cette construction, d'étudier d'autres variantes d'implanta-
tion sur le site de Bösingen, voire de trouver d'autres empla- cements.
Dans sa deuxième séance, la commission s'est penchée avec intérêt sur ce rapport complémentaire. Le département de Mme Kopp insiste sur la nécessité de centraliser les homologations pour des raisons évidentes de rationalisa- tion, réaffirme que l'emplacement de Frutigen ne convient pas pour diverses raisons et présente cinq variantes d'im- plantation et de longueur de piste pour Bösingen. Après discussion et étude, la deuxième variante est retenue par la commission comme étant la plus appropriée. Elle corres- pond au projet du message avec un déplacement de la halle à l'extrémité nord du terrain. Son coût est légèrement supé- rieur au projet initial d'environ 400 000 francs. Mais cette nouvelle proposition n'a pas suffi à modifier l'opposition de caractère écologique. De plus, les arguments avancés pour justifier la nécessité de la construction de ce centre fédéral n'ont pas tous convaincu. Pour certains, l'effort d'unification des normes au niveau européen, voire mondial, tarde trop. La Suisse, pays non constructeur de véhicules à moteur, ne peut faire cavalier seul et il s'agit d'intensifier avant tout la mise au point de normes acceptées par tous et surtout par les constructeurs. Pour d'autres, les contrôles et l'homolo- gation faits à l'étranger, chez les constructeurs parfaitement équipés, doivent non seulement se maintenir mais s'intensi- fier. Après de larges échanges d'idées, la commission dans un vote définitif refuse le projet par 13 voix contre 4.
Les raisons de ce refus sont donc multiples et diverses. Premièrement, l'emplacement de Bösingen et surtout la longueur de la piste longeant la Sarine cristallisent l'essen- tiel de l'opposition écologique.
Deuxièmement, la nécessité d'un centre aussi important n'est pas reconnue par tous et des propositions ont été formulées pour améliorer les emplacements actuels tant à l'EMPA qu'à Frutigen.
Troisièmement, la collaboration avec les centres cantonaux doit s'intensifier. Des garanties ont été demandées pour que les experts cantonaux qui ont la responsabilité du contrôle de tous les véhicules continuent d'être associés aux déci- sions d'homologation des types. Il ne faut pas, par la suite, qu'il y ait un clivage entre le théoricien responsable de l'homologation sur le plan fédéral et celui qui, dans les centres cantonaux ou régionaux, est confronté à la dure réalité de tous les jours. Il y a certes des exigences, des normes à respecter mais évitons les tracasseries envers les détenteurs de véhicule.
Quatrièmement, la méfiance vis-à-vis des constructeurs n'est pas justifiée et les fiches techniques des véhicules gardent toute leur valeur. A titre d'exemple, je relève que en 1984, 257 tests ont été effectués sur les gaz d'échappement des véhicules soumis à l'homologation. Tous ont été favora- bles et reconnus conformes aux fiches techniques. De plus, quel serait l'intérêt d'un constructeur de mettre sur le marché des véhicules qui ne respecteraient pas les exi- gences requises? Aucun, car au premier contrôle technique il perdrait sa clientèle.
Un tout dernier point pour conclure. Certains ne manque- ront pas de s'étonner qu'après le débat sur la mort des forêts on en vienne à refuser la construction d'un centre nécessaire pour contrôler des véhicules pollueurs. Mais il n'est pas inutile de préciser une dernière fois que le contrôle des gaz d'échappement continuera de se faire à l'EMPA, à Dübendorf, et qu'il n'est pas exclu que les mesures de bruit puissent se faire à l'avenir autrement que sur une piste de 600 mètres.
La commission vous recommande donc de ne pas entrer en matière.
Ruckstuhl: Das Typenprüfzentrum - die Typenprüfung an sich - ist ein gesetzlicher Auftrag. Wir werden nicht darum herumkommen, diesen Auftrag in irgendeiner Form zu erfül- len. Der vom Bundesrat vorgesehene Weg über Bösingen ist offensichtlich nicht realisierbar. Nichteintreten auf die Vor- lage ist keine Lösung. Aus dem Verhandlungsprotokoll der Kommission ist auch nicht genau ersichtlich, wie dieser
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Beschluss zustande kam. Ich habe deshalb einen Minder- heitsantrag eingereicht, der weiterhelfen soll. Aus Verfah- rensgründen musste ich ihn aber neu formulieren, damit wir über die Vorlage überhaupt diskutieren können.
Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten, damit wir zusam- men mit dem Bundesrat zu einer kulturlandschonenden und kostengünstigen Lösung kommen können. Zum Standort Frutigen werde ich mich nach dem Eintreten äussern.
M. Cavadini: Le groupe libéral vous propose de ne pas entrer en matière sur le crédit d'ouvrage qui est demandé pour financer la construction d'un centre d'homologation des véhicules automobiles à Bösingen. Il a pu se persuader, contrairement à ce qu'affirme le message, que la réalisation n'était en l'état ni urgente ni nécessaire. Nous ne mention- nons que pour mémoire et pour n'y plus revenir les opposi- tions vives et fermes des milieux soucieux de protection de la nature quant au site retenu. On peut d'ailleurs imaginer que tout autre site provoquerait une levée de boucliers semblable, et ce n'est pas le moindre paradoxe dans cette affaire que de voir les groupes écologistes se battre contre la réalisation d'un centre qui aurait pour mission de mesu- rer, contrôler, surveiller, limiter le bruit et les fumées déga- gées par les véhicules automobiles.
Ce qui préoccupe le groupe libéral dans ce dossier, souvent mince, c'est que l'esprit de géométrie a toujours voulu l'emporter sur l'esprit de finesse ou, si l'on préfère, que la solution massive, coûteuse, centralisatrice a été préférée à l'étude souple, fédéraliste et plus économique de l'utilisa- tion de moyens existants.
Nous tenons ici à rendre hommage au chef du Département de justice et police pour la manière décidée et ferme dont il a repris le projet. Mais nous répétons qu'une ouverture à une meilleure utilisation des installations existantes, qu'elles soient cantonales ou fédérales, permettrait certainement une amélioration des fonctionnements actuels. Nul doute qu'il appartienne à la Confédération d'édicter des prescrip- tions pour l'homologation des véhicules, personne ne songe à remettre ce principe en discussion. La Confédération peut aussi avoir la responsabilité de la direction de l'homologa- tion de l'expertise des types de véhicules. Le contrôle du parc des véhicules, par contre, nous le répétons, est une tâche qui revient aux cantons. C'est un problème fondamen- tal et de principe que celui qui se pose ici, même si l'objet n'est pas d'une portée considérable. La collaboration entre les services fédéraux et cantonaux doit absolument être envisagée dans un esprit imaginatif et positif.
Il conviendrait de considérer ce qui peut être fait et ne pas simplement mettre en évidence certaines impossibilités. On affirme craindre la diversité des expertises si plusieurs organes s'en occupent. On souligne que l'examen des véhi- cules spéciaux exigeait des experts concernés de longs trajets en cas d'absence d'une construction centrale. Ce n'est pas faux, mais le mal est guérissable. L'ordonnance fédérale sur la construction et l'équipement des véhicules routiers du 27 août 1969 précise bien à l'article 6 que «le Département fédéral de justice et de police peut reconnaître des expertises des types faites à l'étranger».
On produit près de 30 millions de voitures par année, la Suisse en absorbe moins de un pour cent. La législation internationale à la production est connue. Elle prend en compte des données que notre pays exige. Nous n'avons pas systématiquement à refaire ce qui a été fait. La législa- tion a actuellement deux différences avec les normes inter- nationales: le contrôle et les limites des émissions de gaz d'échappement et une exigence plus forte dans la limite des valeurs de bruit.
Le Service fédéral d'homologation peut envisager l'apport des services cantonaux, que les installations techniques des constructeurs sont certainement mieux équipées et que certaines tâches peuvent être confiées à des laboratoires et à des institutions existantes. Nous songeons simplement au Laboratoire fédéral d'essai des matériaux et à l'Institut de recherches pour l'industrie, le génie civil et les arts et métiers, à Dübendorf et à St-Gall, et nous savons, bien sûr,
que cette coordination existe déjà dans un certain nombre d'expertises.
Il faut une piste de 600 mètres, nous le savons, soit. Frutigen, nous dit-on, ne convient plus à 800 mètres d'altitude, et pourtant, ce n'est pas une altitude que l'on rencontre très rarement en Suisse. Mais il existe des aéroports militaires, des circuits de conduite automobile, rien n'est insoluble. Nous vous proposons donc de ne pas entrer en matière et de demander au Conseil fédéral de reprendre la question à la lumière d'une saine collaboration entre cantons et Confé- dération.
M. Martin: Sans revenir en détail sur les tribulations de ce projet ou encore sur ses mutations techniques mineures, je vais m'attacher à vous démontrer qu'en l'état actuel il n'est pas nécessaire ... ou encore que sa nécessité n'est pas démontrée.
Certes, après la décision politique, le service d'homologa- tion a l'obligation de soumettre à une expertise complète les nouveaux véhicules et leurs accessoires. Cette mesure per- met l'établissement d'une fiche donnant aux autorités can- tonales les bases d'immatriculation. Il y a donc paradoxe apparent quand on propose de refuser le projet du Conseil fédéral alors que nos conseils ont décidé de nouvelles mesures relatives tant au bruit qu'aux gaz d'échappement. Ce paradoxe n'est qu'apparent, car le groupe radical estime, comme la majorité de la commission, que d'autres moyens, moins onéreux et moins perfectionnistes, permettront d'at- teindre les mêmes objectifs.
Avant de décrire plus complètement ces possibilités, il me semble utile de préciser la raison pour laquelle nous ne voulons pas le projet dans sa forme actuelle, même si une certaine adaptation a été faite à partir de la première étude. Parlons tout d'abord de l'emplacement de ce centre. Situé au bord de la Sarine, à Bösingen, exactement en face d'un biotope intéressant (zone de forêt riveraine protégée) il dérangerait en permanence la faune de cette réserve, d'où une opposition des milieux de la protection de la nature, opposition parfaitement justifiée.
En ce qui concerne l'affectation du terrain, la commune de Bösingen a certes classé le terrain concerné en zone indus- trielle. Les PTT devaient y construire un centre, ils y ont renoncé. En attendant, les champs en question sont tou- jours cultivés et cela est très heureux en cette période où certains services de l'administration fédérale cherchent à bloquer un maximum de terrains en faveur de l'agriculture.
Quant au coût de l'opération, nous relevons que nous avons l'habitude d'engager des crédits plus importants lorsque la justification en est bien établie. Cependant, même si les intérêts et les amortissements sont payés par les importa- teurs, cette dépense de l'ordre de 15 millions me paraît disproportionnée en relation avec les buts poursuivis. Fina- lement, en bout de piste - si vous me passez l'expression - ce sera l'automobiliste, c'est-à-dire vous et moi, qui réglera l'addition.
Quelles sont dès lors les possibilités de résoudre le pro- blème posé? Il y en a, rassurez-vous! Tout d'abord, on peut améliorer les possibilités existantes. Il semble en effet que les contrôles des gaz d'échappement puissent être effectués à l'EMPA si l'on agrandit l'établissement et que l'on engage quelques personnes, soit trois selon le chef du département. Cette transformation permettrait même de répondre aux nouveaux besoins.
En ce qui concerne la mesure du bruit, effectuée actuelle- ment à Frutigen, sur une piste de l'aérodrome, il est égale- ment possible, par l'investissement de 0,5 million, de pour- suivre ces contrôles.
Certes, et nous en sommes conscients, les solutions que nous proposons ne sont pas idéales. Elles ne correspondent peut-être pas au label de précision auquel nous sommes habitués dans ce pays. Mais Mesdames et Messieurs, est-il vraiment utile et nécessaire, à chaque fois, de consentir des investissements visant au plus parfait des perfection- nismes? Je ne le crois pas, d'autant plus que deux améliora- tions sont encore possibles dans le système actuel. Ce sont,
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dans l'ordre: 1. l'exigence que la fiche technique produite par les constructeurs, tous étrangers, précise exactement toutes les données du véhicule et que nos services doua- · niers ou de contrôle des importations prennent des mesures de rétorsion en cas de non-respect; 2. que les services cantonaux, enfin, bien équipés pour toutes les opérations de contrôle dont ils ont la charge, opèrent chez eux une partie des homologations.
Dès lors, nous proposons de rejeter le projet et avant tout de ne pas entrer en matière.
Ruch-Zuchwil: Die SP-Fraktion unterstützt grundsätzlich alle Bestrebungen, welche die Sicherheit des Strassenver- kehrs fördern. Dass dazu auch technische Fahrzeugprüfun- gen gehören, sei auch hier erwähnt. Ebenso bilden die Lärm- und Abgasprüfungen bzw. deren Einschränkungen Bestandteil einer solchen Prüfung.
Wenn wir trotzdem gegen die heutige Vorlage sind, möchte ich Ihnen die Gründe hierfür wie folgt kurz umschreiben: Die Konzeption der Fahrzeugprüfungen kann unseres Erachtens zweifellos so gestaltet werden, dass sowohl Erst- prüfungen wie auch Prüfungen aus der Serie von Fahrzeu- gen durch die kantonalen Strassenverkehrsämter, durch Ingenieurschulen oder durch die EMPA vorgenommen werden.
Dies ist heute schon vielfach der Fall, nämlich da, wo es sich um technische Kontrollen oder um die Abgasmessungen handelt. Diese Amtsstellen sind nicht nur mit bestausgewie- senem Personal dotiert, sondern verfügen - wenn auch dezentralisiert - grösstenteils über die entsprechenden Ein- richtungen. Nötigenfalls wären sie zu ergänzen oder zu erweitern.
Hinzu kommt, dass die geltenden internationalen Normen in den meisten Fällen so gestaltet sind, dass sie auch für die Schweiz Gültigkeit haben dürften. Warum muss die Schweiz immer etwas Besonderes haben oder etwas erst dann für uns als gut befinden, wenn es sich anderswo schon seit Jahren bewährt hat? Sind wir Schweizer denn so vorzüglich, dass vielfach nicht einmal das Beste für uns gut genug ist? Wir glauben deshalb, dass es zweckmässig und sinnvoller wäre, die periodischen Fahrzeugkontrollen zu verschärfen und deren zeitlichen Abstand zu verkürzen.
Die Strassenverkehrsämter sowie weitere Institutionen und das private Garagegewerbe sollten Garant dafür sein, dass dies auch in der Schweiz möglich und machbar ist. Dadurch könnten nach unserer Meinung viele Unfälle, welche auf vorwiegend mangelhaften Fahrzeugunterhalt zurückzufüh- ren sind, vermieden werden.
Nun zum Standort Bosingen: Diesen erachten wir vorwie- gend aus Natur- und Landschaftsgründen als nicht geeig- net. Das fragliche Gebiet bildet zusammen mit dem angren- zenden Areal am Saaneufer eine unserer wenigen Auenland- schaften. Dass sich das Land zufälligerweise im Besitze des Bundes befindet und von den PTT nicht mehr beansprucht wird, ist für uns kein Grund dafür, hier ein Typenprüfungs- zentrum zu errichten.
. Auch wenn Frau Bundesrätin Kopp in der vorberatenden Kommission darauf hingewiesen hat, das fragliche Areal sei ohnehin durch anderweitige Bauvorhaben bereits ange- knabbert, muss es durch den Bau des Typenprüfungszen- trums in landschaftlicher Hinsicht nicht noch gänzlich zer- stört und für die Landschaft grösstenteils unbrauchbar gemacht werden.
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen unserer Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten bzw. den Bundesbeschluss abzulehnen.
Bürer-Walenstadt: Die CVP-Fraktion lehnt mit grosser Mehr- heit den Standort eines Motorfahrzeug-Typenprüfungszen- trums in Bösingen ab. Grundsätzlich hat sich die Fraktion für den Minderheitsantrag Ruckstuhl entschieden, wonach der Standort Frutigen erneut überprüft werden soll.
Zur Vorlage selbst folgende Bemerkungen: Wir haben in der Kommission in zwei Sitzungen dazu Stellung genommen und auch eine Besichtigung vorgenommen. Die Bauten-
gruppe, als deren Mitglied ich hier auch Stellung nehme, hat die baulichen Aspekte der Anlage ebenfalls überprüft. Bau- lich würde uns die Anlage befriedigen, sollte sie je erstellt werden. Sie ist zweckmässig und nicht sehr kostenaufwen- dig. Die Piste würde recht gut angelegt. Die ganze Vorlage stand aber von Beginn an unter keinem glücklichen Stern. Einmal ruft im heutigen Zeitalter der Aufgabenteilung zwi- schen Bund und Kantonen eine zentralistische Lösung immer einer gewissen Skepsis. Auch der Name dieses Zen- trums scheint mir unzweckmässig. Zweitens herrscht in der Gemeinde Bösingen und in der Region Uneinigkeit. Die Umweltschutzorganisationen befinden sich in einem gewis- sen Zwiespalt. Eine gewissenhafte Prüfung der Lärm- und Abgasimmissionen und die entsprechenden Vorschriften werden zwar erwartet, gleichzeitig erweckt der Landver- schleiss für die Piste aber ihren Unwillen.
Aber auch die Botschaft des Bundesrates vom 12. Januar war nicht glücklich abgefasst bzw. zu wenig aussagekräftig. Die Kommission hat denn auch, wie bereits erwähnt, einen Zusatzbericht verlangt, der mit Datum vom 20. November 1984 vorgelegt wurde und doch einige Klärung brachte. Vor allem mussten die Bedürfnisfrage, die Umweltverantwort- lichkeit und die Prüfung anderer Standorte eingehender beurteilt werden. Der Zusatzbericht brachte eindeutig bes- sere Vorschläge für die Anlage der Prüfstrecke und der notwendigen Gebäude im Raume Bösingen. Fünf Varianten lagen neu vor und hier hat sich die Kommission - wenn sie schon auslesen konnte - für die sogenannte Variante 2 entschieden. Die Gebäude der Anlage kämen danach nicht in der Mitte der Piste zu stehen, sondern würden an den Rand, in den Raum des heutigen Industriegebietes Bösin- gen verschoben.
Betreffend die Bedürfnisfrage stellt der Bundesrat aber auch im Zusatzbericht fest, dass nur mit der Erstellung einer solchen Analge die Vorschriften bezüglich Lärm und Abgase eingehalten bzw. überprüft werden können. Eine Alternative sei zurzeit nicht vorhanden.
Auch die Überprüfung anderer Standorte - es lagen zehn Möglichkeiten bzw. zehn Varianten vor - hat zu keinem Ergebnis geführt.
Der Vorschlag, auf eine Prüfstrecke zu verzichten, die ja vor allem kritisiert wurde, und die Prüfung lediglich in einer Halle vorzunehmen, wurde ebenfalls abgelehnt. Hierzu hat man ein Gutachten von einem Fachmann, Herrn Prof. Rathe eingeholt. Er schreibt beispielsweise in seinem Gutachten: «Der Unterschied zwischen den in einer Halle durchführba- ren Messungen und der Vorbeifahrtsmessungen im Freien ist so gross, dass eine Umrechnung nicht mit der Genauig- keit möglich ist, die der Entscheid zwischen Zulassung oder Nichtzulassung eines Fahrzeuges erfordert.» Demzufolge kann man nicht auf die Strecke verzichten.
Festzuhalten ist auch mit Bezug auf den Standort Bösingen, dass der Gemeinderat Bösingen: ich betone - der Gemein- derat, nicht die Gemeinde - sich für den Bau der Anlage nach der neuen Variante 2 ausgesprochen hat. Dies sicher auch aus dem Grund, dass das heute als Industrieland eingezonte Gebiet, das zurzeit noch im Eigentum der PTT ist, dann wieder zum grössten Teil in die Landwirtschafts- zone umgeteilt werden könnte. Naturschutzkreise setzen sich jedoch nach wie vor gegen den Bau der Piste längs der Saane zur Wehr.
Persönlich bin ich der Ansicht, es sei schade, wenn sich eine Behörde, so wie der Gemeinderat Bösingen, für eine Neuan- lage ausspricht und diese dann nicht erstellt wird. Wir haben genügend Beispiele dafür. Denken Sie an die Schiessplätze, Strassenneubauten usw., dass es heute immer schwieriger wird, etwas Neues überhaupt zu erstellen.
Die Mehrheit der Kommission war schliesslich von der Not- wendigkeit eines Typenprüfzentrums nicht überzeugt. Vor allem wurde der Standort Bösingen abgelehnt. Ein Antrag auf den Ausbau der heutigen Anlagen in der EMPA hat ergeben, dass eine gewisse Ausbaumöglichkeit besteht. Erforderlich wären dafür nach Mitteilung des Bundesrates oder des Amtes drei zusätzliche Etatstellen und eine Investi- tion von etwa 1,7 Millionen Franken.
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Ebenso könnten - wie jetzt abgeklärt wurde - für Lärmmes- sungen auf der Piste Frutigen gewisse Sanierungen vorge- nommen werden, indem eine Messstrecke von ungefähr 100 Metern ausgebaut würde, auf der dann Lärmmessungen in beschränktem Umfang durchgeführt werden könnten. Auf- grund der angedeuteten anderen Möglichkeiten kommen wir zur Auffassung, dass dem Rückweisungsantrag Ruck- stuhl zugestimmt werden sollte, damit eine befriedigende Lösung, die den Raum Bösingen nicht beansprucht, gefun- den werden kann. Irgendetwas muss ja in dieser Beziehung unternommen werden.
Persönlich hätte mich die korrigierte Lösung Bösingen befriedigt. Im Namen der grossen Mehrheit der Fraktion empfehle ich Ihnen aber, auf die Vorlage einzutreten und dem Rückweisungsantrag Ruckstuhl zuzustimmen.
Müller-Scharnachtal: Die Fraktion der SVP lehnt ein Typen- prüfzentrum in Bösingen ebenfalls ab.
Zwar werden an die Rauch- und Abgas- sowie Lärmmessun- gen bei Benzin- und Dieselfahrzeugen in Zukunft strengere und zum Teil auch neue Anforderungen gestellt. Es ist deshalb verständlich, dass der Bundesrat in seiner Bot- schaft ein zentrales, bundeseigenes Typenprüfzentrum vor- schlägt. Er macht dabei insbesondere Wirtschaftlichkeits- und Praktikabilitätsgründe, aber auch rechtliche Überlegun- gen geltend. Und schliesslich - so der Bundesrat - handelt es sich um eine dringliche Angelegenheit.
Vorerst zur rechtlichen Situation: Nach Artikel 12 des Stras- senverkehrsgesetzes sind amtliche Prüfungen grundsätzlich vorgeschrieben. Allerdings ist eine Beschränkung eben auf diese Typenprüfungen möglich. Das Departement wieder- holt in seinem Zusatzbericht, dass eine generelle Anerken- nung ausländischer Prüfungen ausgeschlossen sei, dies im Gegensatz zur Praxis innerhalb des EG-Raumes. Weshalb hier keine Vereinfachung möglich ist, wird mit den strenge- ren Normen unseres Landes begründet. Im Zusatzbericht wird im weiteren die Durchführung der Typenprüfung beim Hersteller zwar als gangbar bezeichnet, als Regelfall jedoch abgelehnt. Ebenso negativ äussert sich das Departement zur Ausstellung des Typenscheins aufgrund von Hersteller- angaben, obwohl Nachkontrollen offensichtlich gute Ergeb- nisse erbringen. Da das Departement schliesslich das bishe- rige, dezentral organisierte Prüfungssystem ablehnt, bleibt begreiflicherweise für den Bundesrat nur noch der Bau und Betrieb eines eigenen, zentralen Typenprüfzentrums übrig. Bei der hier diskutierten Typenprüfung werden im wesentli- chen drei Bereiche unterschieden, nämlich erstens die tech- nische Prüfung, bei der es um die Kontrolle zahlreicher technischer Einrichtungen und Funktionen geht, zweitens die bedeutungsvolle Rauch- und Abgasmessung sowie drit- tens die Erfassung des Fahrzeuglärms.
Die sogenannte technische Prüfung erfolgt heute für rund 1200 Fahrzeuge pro Jahr in über 30 Motorfahrzeugprüfhal- len von Kantonen, Importeuren und Herstellern. Die Behör- den verfügen somit über eine erhebliche Überkapazität an Möglichkeiten. Es ist deshalb kaum verständlich, wenn für diesen Sektor der Typenprüfung ein eigenes Zentrum gefor- dert wird. Dadurch könnte zudem die gute und unerlässliche Zusammenarbeit mit den Kantonen Schaden nehmen.
Die Rauch- und Abgaskontrollen können schon heute bei der EMPA in Dübendorf zufriedenstellend durchgeführt wer- den. Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Kapazitätser- weiterung bei der EMPA nicht möglich sei. Ich weiss nicht, ob diese Äusserung noch zutreffend ist. Da meine Fraktion jedoch der Meinung ist, dass wir ohne EMPA Dübendorf sicher auch in Zukunft nicht auskommen werden, ist nicht einzusehen, weshalb der Bund gleich zwei moderne Anla- gen für die Messung von rund 1000 Benzin- und Dieselfahr- zeugen bauen, einrichten und betreiben soll. Wenn schon, dann an der EMPA allein. Zudem möchten wir wiederholen, dass die Anerkennung ausländischer Prüfatteste, die Durch- führung der Prüfung bei den Herstellern und eine weitge- hende Übernahme von Herstellerangaben gangbare Alterna- tiven darstellen oder doch zum mindesten zu einer Entla- stung des Bundes führen könnten.
Strittigster Punkt stellen nun aber ohne Zweifel die Lärm- messungen dar, weil dazu eine aufwendige Fahrpiste anbe- gehrt wird. Der derzeit benützte Standort Frutigen wird laut Botschaft als untragbar bezeichnet. Wir sind der Meinung, dass diese von den Militärbehörden nicht mehr benützte Piste als Provisorium weiterhin dienen könnte, auch wenn gewisse Voraussetzungen, wie Pistenzustand, Gefälle, Mee- reshöhe und Verkehrslärm (von der im Herbst 1985 zu eröffnenden Umfahrungsstrasse her) nicht besonders ideal sind. Dieses oder ein anderes Provisorium, so zum Beispiel Dübendorf, sollte solange benützt werden, bis die Lärmprü- fungen für die etwa 1000 Fahrzeuge pro Jahr in eine Halle verlegt werden können. Die Ingenieurschule Biel kommt nach der Durchführung von solchen Vorversuchen zum Schluss, dass die bei Versuchen auf dem Prüfstand in der Halle vorhandenen Fehlerquellen noch erheblich verringert werden müssten, um eine endgültige Aussage machen zu können. Die Firma Daimler-Benz, welche seit 1981 eine Lärmprüfhalle in Betrieb hat, bemerkt zu Messungen im Freien, dass diese infolge von Witterungseinflüssen, nicht kontrollierbaren Fahrfehlern und Leistungsunterschieden die Beurteilung erschwerten. Die Firma sagt ferner aus, dass für den Vergleich zwischen Strassen- und Prüfstandmes- sungen, die sie mit Erfolg betreibt, die Voraussetzungen gegeben seien. In ähnlich positiver Weise äussert sich auch die Firma BMW, welche ebenfalls über ein Hallenprüfzen- trum für Lärmmessungen verfügt, dessen Messergebnisse mit solchen einer Aussenprüfstelle durchaus verglichen werden können. Die Fraktion der SVP ist der Meinung, dass die Lärmmessung in der Halle ein mittelfristig zu realisieren- des Ziel sei. Die Bemühungen um eine Neuregelung auf internationaler Ebene wären selbstverständlich zu verstär- ken. Auf den Bau einer aufwendigen Prüfpiste - dies mitten im Grünen - sei aus diesem Grund zu verzichten.
Die Fraktion der SVP gelangt zum Schluss, dass ein bundes- eigenes Typenprüfzentrum in der vorgesehenen Art recht- lich nicht zwingend notwendig ist. Aus Praktikabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsgründen ist die Suche nach einer besse- ren Lösung unerlässlich.
Ich habe in der Kommission ebenfalls für Nichteintreten gestimmt, bin aber persönlich einverstanden, dass wir die Form der Rückweisung wählen.
Zwygart: Die LdU/EVP-Fraktion lehnt mit anderen zusam- men diese Vorlage ab. Allenfalls könnte man auch einer Rückweisung, wie sie vorgetragen wird, zustimmen. Aus zweierlei Gründen sind wir für Ablehnung dieser Vorlage: erstens aus grundsätzlichen Gründen und zweitens aus Gründen des Naturschutzes.
Wir anerkennen weiter, dass die Schweiz hinsichtlich Abgas- und Lärmvorschriften in der Vergangenheit einige
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mutige Schritte getan hat. Einige Grenzwerte sind gegen- über den EG-Staaten wesentlich schärfer. Somit ist eine Typenprüfung bei diesen Grössen notwendig. Aber zweifel- los werden die Massnahmen auf dem Gebiet des Umwelt- schutzes in Europa sich den unserigen angleichen. Japan und Amerika sind ja andererseits nach wie vor strenger als wir, auch wenn wir in einigen Jahren die US-Norm 83 einfüh- ren werden.
Nach der Ablehnung oder Rückweisung dieses Gesetzes erwarten wir vom Bundesrat, dass er erstens vermehrt und ausdrücklich ausländische Typenprüfungen anerkennt und die dazu notwendigen rechtlichen Grundlagen anpasst, falls dies notwendig sein sollte, und zweitens, dass er verstärkt eine mindestens europäische Zusammenarbeit sucht. Die Abgasmessungen an der EMPA und in Biel können in kurzer Zeit realisiert werden, vor allem, wenn man daran denkt, dass das notwendige Fachpersonal da ist. Das gilt wohl auch für die Diesel- und Zweitaktmotoren, die neuerdings ja auch in die Prüfung fallen sollten.
Präsident: Herr Meier-Zürich verzichtet auf sein Votum und lässt erklären, dass die Fraktion der Nationalen Aktion/Vigi- lants den Antrag auf Nichteintreten unterstützt.
Frau Gurtner: Die Fraktion der PdA/PSA/POCH lehnt die vorliegende Vorlage ab, vor allem aus umweltschützeri- schen Gründen, und unterstützt den Nichteintretensantrag. Das Projekt über das Typenprüfzentrum Bösingen hat bereits heute eine längere Leidensgeschichte hinter sich. . Ursprünglich hätte es vor einem Jahr in diesem Rat behan- delt werden sollen, wurde dann aber kurzfristig von der Traktandenliste verschoben. Neue Standorte wurden inzwi- schen gesucht, um Bösingen ist es auffallend still geworden. Kurze Zeit war Pieterlen im Gespräch, doch die Burgerge- meinde Pieterlen wollte ihr Land zu diesem Zweck auch nicht verkaufen.
Nun liegt der Antrag quasi unverändert vor uns. Fast 15 Millionen Franken will der Bund ausgeben, um ein neues Typenprüfzentrum in Bösingen aufzustellen. Rund 100 000 Quadratmeter Land braucht es dazu, und das Ganze soll in der Nähe des Naturschutzgebietes Auried zu stehen kom- men. Diese Tatsachen allein lassen Böses erahnen. Ich gehe einig mit einer Aussage, die ich in diesem Zusammenhang gelesen habe. Sie heisst: «Das wird wohl eine Sache sein, an der Wenige viel verdienen und Viele viel verlieren.» Aber wozu braucht es ein Typenprüfzentrum? Ein Vehikel darf
erst auf schweizerischen Strassen verkehren, wenn ein Typenschein bestätigt, dass es den eidgenössischen Bestimmungen über Bau, Ausrüstung hinsichtlich Lärm, Abgasen, Bremsen und Beleuchtung entspricht. Über 30 Prüfstellen erfüllen die Aufgabe, die Autos vor ihrer Inkraft- setzung auf diese Bestimmungen hin zu überprüfen. Die Kommissionsmehrheit hält das Zentrum für überflüssig, weil sich bei den technischen Prüfungen in den jetzt bestehen- den Zentren noch einige Rationalisierungsmöglichkeiten bieten und die Rauch- und Abgasprüfungen weiterhin von der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsan- stalt EMPA übernommen werden könnten.
Ich schliesse mich dieser Meinung an.
Vor allem aus vier Gründen möchte der Bundesrat das Typenprüfzentrum in Bösingen erstellen:
Die Anlage sei notwendig und dringend, weil das heute für Lärmmessungen benutzte Gelände in Frutigen den Anforderungen hinsichtlich Grundschallpegel, Längsge- fälle, Länge, Höhenlage nicht mehr genüge.
Die Anlage sei nötig wegen der Abgasvorschriften, die 1986 eine Verschärfung erfahren.
Der Bundesrat möchte das ganze Prüfwesen zentrali- sieren.
Der Bundesrat meint, die Anlage diene den Zielen des Umweltschutzes, weil neben der Verkehrssicherheit vor allem der Bekämpfung des Motorfahrzeuglärms Bedeutung zukommt und der Durchsetzung der bereits beschlossenen und noch zu treffenden Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität durch Verminderung der Motorfahrzeugabgase Rechnung getragen wird.
Doch diese Argumentation hinkt. Sie hinkt vor allem den Anforderungen unserer Zeit hinten nach. Im heutigen Zeit- punkt ist es unbedingt notwendig, die Anzahl der neu zuge- lassenen Vehikel stark zu reduzieren. Für die verbleibenden Prüfungen genügen die heute bestehenden Prüfzentren. Ein neuer Kulturlandverschleiss ist nicht nötig.
Das Erstellen des Typenprüfzentrums Bösingen weist eine gewisse Parallele zur Strassenbauerei auf. Gibt es Engpässe - nehmen wir als Beispiel die Grauholz-Autobahn -, wird einfach eine dritte Spur ausgebaut: der Engpass verlagert sich. Genau dasselbe im Typenprüfzentrum. Es gibt gewisse Engpässe, also wird ein weiteres gebaut. Dem liegt eine «autophile» Verkehrspolitik zugrunde, bei der die Probleme nur an ihren Symptomen angepackt werden und deshalb an anderen Orten sogleich und oft genug noch verstärkt wieder auftreten. Die Wurzeln der Probleme, nämlich die Zunahme des Privatverkehrs, eine steigende Zahl Autos und die dahin- ter stehenden Interessengruppen werden verschont.
Fast ein Hohn ist es, davon zu sprechen, das Typenprüfzen- trum diene dem Umweltschutz, wenn andererseits der Standort 100 000 Quadratmeter Land verschleisst und 50 000 Quadratmeter Wald gerodet werden müssen. In der Botschaft können wir auf Seite 7 lesen, dass aus Kreisen des freiburgischen Naturschutzes das Typenprüfzentrum be- kämpft wird.
Nicht ganz so harmlos tönt es in Bösingen selber. Dort hat sich eine Aktionsgruppe Pro Bösinger Au gebildet, die das Typenprüfzentrum vehement bekämpft. In Bösingen erhit- zen die Baupläne des Bundesamtes für Polizeiwesen die Gemüter schon seit einigen Jahren. Die Lärmintensität die- ser Anlage behagt der Bösinger Bevölkerung nicht.
Bereits im Herbst 1982, an einem Informationsabend in der Gemeinde über das geplante Typenprüfzentrum, kam klar zum Ausdruck, dass dies nicht oppositionslos akzeptiert würde. Applaus gab es an diesem Abend nur für die Natur- schützer, vermeldeten die «Freiburger Nachrichten» anschliessend. Die Aktionsgruppe Pro Bösinger Au schreibt in einem Informationsdokument, dass die Errichtung des geplanten Typenprüfzentrums viele Bürger und Bürgerin- nen der Region mit grosser Besorgnis erfülle. Es wird befürchtet, dass einmal mehr ein schöner Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ein bedeutendes Naherholungsge- biet für Menschen verloren geht: «Wir möchten die Bösinger Au und das Naturschutzgebiet Auried, dessen Kauf durch
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beträchtliche Kantons- und Bundessubventionen sowie durch die Schoggitaleraktion 1981 finanziert wurde, in der heutigen Form erhalten.»
Wir können es drehen und wenden wie wir wollen, für alle, die die Augen vor Umweltanliegen nicht ganz verschliessen, muss klar sein, dass diese Vorlage nur eine Abfuhr verdient.
Tschuppert: Als Mitglied der vorberatenden Kommission gibt es für mich drei Gründe, auf die Vorlage für den Bau eines Motorfahrzeug-Typenprüfzentrums in der Bösinger Au nicht einzutreten. Obwohl ich den Aspekten des Land- schaftsschutzes und der Raumplanung sehr grosse Bedeu- tung zumesse, möchte ich sie nicht allein in den Vorder- grund stellen. Tatsache ist aber, dass die Landschaft in der Bösinger Au weitgehend unberührt ist und der Bau des Typenprüfzentrums dort einen sehr massiven, übertriebe- nen Eingriff darstellen würde.
Der Bund kann künftig die Kantone unmöglich zu einer besseren Disziplin in Sachen Raumplanung und Land- schaftsschutz anhalten, wenn er selber ein nichtstandortge- bundenes Grossprojekt mitten in eine fast unberührte Land- schaft hineinstellt. Ich plädiere damit nicht für einen allge- meinen Baustopp, sondern für eine vernünftige und bessere Ausnützung von geeignetem Bauland und für die Auswahl von Standorten, wo Eingriffe vertretbar sind.
Vorab ist für mich der grosse Verlust von wertvollem Kultur- land für das Nichteintreten massgebend. Man spricht heute viel von den vermutlich fehlenden Fruchtfolgeflächen in unserem Land, die in Zeiten gestörter Zufuhren für uns lebensnotwendig sind. Gerade der Landfleck in der Bösin- ger Au eignet sich hervorragend für die Anrechnung. Als unsere Kommission einen Augenschein auf dem vorgesehe- nen Baugelände vornahm, konnten wir uns vom vorhande- nen, sehr fruchtbaren, landwirtschaftlich genutzten Boden überzeugen; es wäre jammerschade, diesen zu zerstören. Schliesslich meine ich, dass hinsichtlich der Fahrzeugtypen- prüfung durchaus etwas mehr Vertrauen in die Konstruk- teure und Hersteller am Platze wäre. Diese kennen ja unsere Vorschriften bezüglich Abgas, Geräusch und technischer Ausrüstung; die Fahrzeughersteller können es sich aus Kon- kurrenzgründen schlicht und einfach nicht leisten, falsche Deklarationen zu machen. Aus verschiedenen kompetenten Gesprächen habe ich entnehmen können, dass bezüglich Notwendigkeit einer zentralen Anlage im Stile von Bösingen Zweifel bestehen. Wenn man bedenkt, dass es sich bei den zu prüfenden Fahrzeugen zu zwei Dritteln um Traktoren, Arbeitskarren, Baumaschinen, zum Beispiel Schrittbagger, Pistenfahrzeuge, Anhänger usw. handelt, bei denen eine zentrale Prüfung unverhältnismässig ist, kann man diese Bedenken nur teilen. Die dezentralisierte Prüfung hat sich bis anhin nicht schlecht bewährt, so dass man, falls man diese noch verbessert, auf eine zentralistische Anlage ver- zichten kann.
Natürlich sollten nach Ablehnung dieses Projektes Bestre- bungen in Gang gesetzt werden, die landwirtschaftlich und landschaftlich sehr wertvollen Teile dieses Gebietes definitiv der Überbauung zu entziehen. Diese Bemühungen wachsen mit Vorteil aus der Region selber und aus dem Kanton, allenfalls mit Unterstützung von gesamtschweizerischen Or- ganisationen.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Frau Robert: Ich kann in den Reigen meiner Vorrednerinnen und Vorredner einstimmen. Auch die Grünen sind für Nicht- eintreten. Falls Sie trotzdem wider Erwarten Eintreten beschliessen sollten, kann ich auch gleich sagen, dass wir ganz sicher gegen den Standort Bösingen sind, dass wir es aber auch ablehnen, dass die Variante Frutigen weiterver- folgt wird. Wir sind aus Umweltschutzerwägungen gegen diese Vorlage, und wir sind auch dagegen, weil sie nicht nötig ist. Es ist hinausgeworfenes Geld.
Was die Standortfrage anbelangt, glaube ich, dass wir über Bösingen keine grossen Worte mehr zu verlieren brauchen: Es ist aus Landschaft- und Naturschutzgründen inakzepta- bel, dort dieses Typenprüfzentrum zu bauen. Warum wir
Frutigen ebenfalls ablehnen: Wir glauben, dass es paradox ist, wenn man Frutigen weiterverfolgen will. Schliesslich waren es ausgerechnet die Lärmprüfer von Frutigen, die gefunden haben, man müsse anderenorts etwas neues bauen, weil sich Frutigen in keiner Art und Weise für diese Lärmprüfungen eignet. Nach unserer Ansicht wäre es also paradox, Frutigen weiterverfolgen zu wollen.
Zur Notwendigkeit: Wir glauben, dass die bestehende Lösung der Abgas- und Lärmprüfungen genügt und dass es in gewissem Sinne schon zuviel ist. Wir machen hier sehr viel in unnötigem, helvetischem Perfektionismus; wir machen überflüssige, zweite Prüfungen, besonders in tech- nischer Hinsicht, und man wird den Verdacht nicht los, dass wir das alles so ausführlich haben müssen, damit der Schweizer mit seinem liebsten Kind noch ein bisschen mehr spielen kann. Es sind zum grossen Teil bürokratische und technische Spielereien. Ich glaube auch nicht, dass man diese Vorlage mit Umweltschutz begründen kann. Was die Abgase anbelangt, sind wir mit der EMPA bestens bedient. Was wir zur besseren Lärmbekämpfung brauchen würden, wäre eine ganz andere Art von Typenprüfung, und nicht die vorgeschlagene. Ich denke hier an eine Prüfung der Typen, die hinter dem Steuerrad sitzen. Trotz bester technischer Prüfungen gibt es nämlich sehr viele Leute, die völlig unver- nünftig und unnötig Lärm erzeugend in der Gegend herum- fahren. Ich denke ferner an eine Prüfung der Typen bei der Polizei, die den Lärm kontrollieren sollten und von denen man sehr oft den Eindruck hat, dass sie alle bereits taub sind und schon taub angestellt wurden.
Wir empfehlen Ihnen also, die Typenprüfung bei der Polizei und bei den Leuten, die sich hinter das Steuer setzen, zu intensivieren, und nicht die vorgeschlagene Typenprüfung, wo wir am falschen Ort in falschem Perfektionismus machen. Wir sind für Nichteintreten, und wir sind auch für Ablehnung der Weiterverfolgung des Standortes Frutigen.
Graf: Ich bin froh, wenn das Typenprüfungszentrum Bösin- gen nicht gebaut wird. Ich habe mich hier an dieser Stelle schon gegen den Landverschleiss beim Bau der Panzerein- stellhallen in Elgg zur Wehr gesetzt. In Bösingen wäre der Landverschleiss meines Erachtens noch gravierender. Unsere Kulturlandreserven sind so klein geworden, dass sie ohne äusserste Not einfach nicht mehr verbraucht - und d. h. letztlich - zerstört werden dürfen.
Aber nicht nur aus diesem Grunde habe ich in der Kommis- sion schon in der ersten Sitzung unter Bundesrat Friedrich den Nichteintretensantrag gestellt. Ebenso gravierend ist für mich die Tatsache, dass im vorliegenden Fall einmal mehr der Staat für über 14 Millionen Franken einen Apparat instal- liert, der effektiv nicht nötig ist. Kollege Müller hat dies ausführlich dargelegt. Grundsätzlich finden die aufwendi- gen Typenprüfungen, insbesondere für Lärm und Abgas, bei den zuständigen Behörden des Herstellerlandes statt. Die Ergebnisse können durch die Schweiz bei Vorliegen glei- cher Grenzwerte und Messmethoden übernommen werden. Nur abweichende Grenzwerte und Messmethoden rechtfer- tigen eigene aufwendige Prüfungen. Durch die Übernahme des Reglementes US-83 entfällt der Bedarf für eigene Ab- gastypenprüfungen weitgehend, und auch in bezug auf die Geräuschwerte ist ein Ende des Schweizer Alleingangs abzusehen. Schliesslich besteht in der Schweiz auch keine motorenentwickelnde Nutzfahrzeugindustrie mehr, die einen entsprechenden Prüfungsaufwand rechtfertigen würde. Vorübergehende Engpässe sollten - übrigens wie bis anhin - in Zusammenarbeit mit der EMPA und der Ingenieurschule in Biel zu lösen sein.
Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Staat. Der staatli- che Apparat darf nicht einfach immer grösser werden. Was Industrie und Gewerbe zu bewältigen in der Lage sind, sollte für den Staat tabu sein, und unsere Aufgabe als Parlamenta- rier ist es, stets darüber zu wachen, dass dem üppigen Wildwuchs bundeseigener Ämter in eigener Sache Einhalt geboten wird. Weshalb hat man übrigens nicht mit der Automobilindustrie betreffend einer Übernahme der Typen- prüfung gesprochen?
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Ich respektiere und schätze die Arbeit unserer Verwaltung, sofern sie sich in dem ihr gesetzten und gebotenen Rahmen bewegt. Was darüber hinaus geht, lehne ich ab, ist von Üblem. Deshalb unterstütze ich den Rückweisungsantrag unserer Kommission und allenfalls den Antrag von Kollege Ruckstuhl, den ich als Sicherheitsventil und Schutz vor einer weiteren, Bösingen-ähnlichen Vorlage des Bundesra- tes betrachte.
Mme Vannay: En août 1984, notre commission a étudié le projet de construction d'un centre fédéral d'homologation des véhicules automobiles à Bösingen. Elle n'a pas été convaincue de la nécessité de cette construction, pas plus que de celle de tous les contrôles prévus dans ce centre. Elle a donc demandé à l'administration un rapport complé- mentaire qui n'a pas apporté d'éléments nouveaux ou plus convaincants que ceux que contenait le message. Notre commission a par conséquent décidé de renoncer à ce projet jugé superflu.
Nous ne contestons pas du tout la nécessité d'avoir des véhicules conformes en tous points aux prescriptions sur la construction et l'équipement. Tous les constructeurs et les importateurs connaissent ces normes et les véhicules mis sur le marché, voitures de tourisme, motocycles, véhicules utilitaires et remorques, ont des fiches techniques et sont contrôlés de façon suffisamment sérieuse pour éviter de refaire des opérations de contrôle qui ont déjà été effec- tuées et sont attestées; ce d'autant plus que chaque véhi- cule est à nouveau contrôlé et immatriculé par les services cantonaux, puis soumis à des expertises périodiques.
La question qui se posait était donc celle de savoir si ce souci de conformité aux normes n'était pas imputable à notre perfectionnisme helvétique, louable en soi. Au risque de vous décevoir, je vous dis que si tel avait été le cas, il aurait au moins fallu savoir quels étaient les résultats obte- nus grâce à ces expertises.
Le message nous indique au chiffre 222 le nombre assez impressionnant de types contrôlés ou à contrôler annuelle- ment, selon qu'il s'agit des exigences de la sécurité de fonctionnement et de la sécurité routière (1200) ou des freins et des essais dynamiques (400 à 600 types), etc. Combien d'expertises sont-elles entièrement positives ? Combien de défauts décèle-t-on lors des essais ? Dans quels secteurs? Selon quelles fréquences? Sur quels types de véhicules? Personne ne le sait! Voilà des années que l'on contrôle des véhicules sans que l'on puisse nous renseigner sur les résultats de ces contrôles. Une telle évaluation du travail nous laisse pour le moins songeurs et en tout cas dans le doute le plus absolu quant au bien-fondé de tant d'opérations. Voilà pour moi une raison supplémentaire de vous inviter à vous rallier à la majorité de la commission et de ne pas entrer en matière sur ce projet.
Rubi, Berichterstatter: Viel gibt es da nicht mehr zu sagen. Ich komme mir heute vor wie in einem Arbeiter- oder Bau- ernstaat des Ostens ohne unterschiedliche Meinungen. Die Auffassungen sind eindeutig. Niemand hat das Projekt befürwortet. Herr Ruckstuhl hat den Antrag gestellt, auf die Vorlage einzutreten und sie nachher zurückzuweisen. Der Schlusseffekt, ob wir nicht eintreten oder eintreten und zurückweisen, wird derselbe sein. Der Bundesrat wird nicht darum herumkommen, neue Vorschläge zu unterbreiten. Wir werden konfrontiert mit der ehrenwerten Absicht des Justiz- und Polizeidepartementes, raschmöglichst die Vor- aussetzungen für den Vollzug der verschärften Lärm- und Abgasvorschriften zu schaffen, wobei das projektierte Typenprüfzentrum als die beste Lösung angesehen wird. Andererseits wurden Sie einlässlich informiert über die Ansichten der Mehrheit der Kommission, welche die Zielset- zungen nicht in Frage stellt, aber andere Lösungsvorschläge unterbreitet. Nach ihrer Auffassung ist Bösingen ein Projekt von Fehleinschätzungen. Sie haben nun zu entscheiden.
M. Savary-Vaud, rapporteur: Aucun élément nouveau n'a été apporté dans le débat. Chacun a montré que la nécessité
de ce centre ne se faisait pas sentir, du moins pour l'instant, et que le site de Bösingen, surtout la piste prévue le long de la Sarine qui utiliserait passablement de terrain, ne se prêtait pas à cette affectation. Tout le monde s'est accordé pour dire qu'il convenait de renforcer ces contrôles chez les constructeurs qui sont dotés de bancs d'essais, de labora- toires très perfectionnés plutôt que d'investir des sommes considérables dans un centre d'homologation fédéral. Comme le président, je vous invite à suivre les propositions de la commission et à rejeter l'entrée en matière.
Bundesrätin Kopp: Sie werden annehmen, dass ich in einer einigermassen unkomfortablen Situation bin. Ich war Mit- glied des Vorstands des Schweizerischen Bundes für Natur- schutz, als dieser die Beschwerde gegen die Rodungsbewil- ligung einreichte. Seit ich die Ehre und das Vergnügen habe, diesem Departement vorzustehen, bemühe ich mich unablässig um Alternativlösungen, so dass Sie den Eindruck haben werden, dass ich hier allerhöchstens aus Loyalität als Mitglied einer Kollegialbehörde diesen Antrag vertrete. Ich muss Ihnen aber sagen, dass dem nicht so ist.
Ich habe dieses Dossier, das mittlerweile auf 50 Zentimeter angewachsen ist, sehr sorgfältig studiert, und ich habe vor allem auch einen mehrstündigen Augenschein in Bösingen vorgenommen. Wenn Sie diese beiden Geländekammern sehen, dann verstehen Sie all diejenigen, die sagen, dass zumindest die hintere Geländekammer nicht überbaut wer- den sollte, auch nicht mit einer Lärmpiste oder einer Lärm- strasse. Vom planerischen Gesichtspunkt aus müsste diese Geländekammer der Landwirtschaftszone zugeordnet wer- den. Ich habe mich mit dem zuständigen Regierungsrat des Kantons Freiburg noch vor wenigen Tagen in Verbindung gesetzt. Es wurde Ihnen bereits gesagt, dass das Land sich heute in der Industriezone befindet, und der Regierungsrat denkt nicht daran, dieses Land in die Landwirtschaftszone umzuzonen, sondern es bleibt das Reserveland für Indu- striebauten im Kanton Freiburg.
Die Sicherung der Fruchtfolgeflächen, die in der Diskussion angesprochen wurde, ist - wie Sie wissen - eines meiner grossen Anliegen. Der Kanton Freiburg gehört jedoch zu den glücklichen Kantonen, die über genügend Landwirt- schaftsgebiet verfügen und genau aus diesem Grund an der Industriezone festhalten. Wenn also der Bund dieses Zen- trum bzw. diese Piste nicht baut, die es notabene ermögli- chen, rund 100 000 Quadratmeter wieder der Landwirt- schaftszone zuzuführen, dann wird dieses Gebiet mit Indu- striebauten überbaut. Das nur als Vorbemerkungen.
Ich mache mir nach der Eintretensdebatte keine Illusionen über den Ausgang dieser Abstimmung und möchte die Gelegenheit wahrnehmen, die Gründe nochmals darzulegen und vor allem verschiedene Behauptungen, die hier in den Raum gestellt wurden, richtigzustellen, damit Sie wenig- stens wissen, was Sie ablehnen, wenn Sie nein stimmen. Damit nun zum Ist-Zustand über die Typenprüfungen: Das SVG schreibt eine Typenprüfung für serienmässig herge- stellte Motorfahrzeuge und Motorfahrzeuganhänger vor. Der Bundesrat hat die Durchführung dieses gesetzlichen Auftrages der Typenprüfstelle des Bundesamtes für Polizei- wesen übertragen. Die Typenprüfung erfolgt auf Antrag des Herstellers oder des Importeurs und umfasst im wesentli- chen zwei Prüfungen. Die eine Prüfung bezieht sich auf die Verkehrssicherheit, also die Betriebssicherheit, Abmessun- gen, Gewicht, Anforderungen an Bau, Ausrüstung, Eignung usw., die andere auf das Umweltverhalten, Lärm, Abgas und Rauch. Nach positivem Abschluss dieser Prüfungen wird dem Antragsteller die Typengenehmigung in Form des Typenscheins erteilt. Der Typenschein ist für die amtliche Zulassung verbindlich.
Die Prüfung betreffend Verkehrssicherheit wird heute unter Beizug kantonaler Sachverständiger dezentral an 30 Orten durchgeführt, die Geräusch- und Rauchmessungen auf einer improvisierten Versuchspiste, nämlich auf dem Flug- platz Frutigen, durch Beamte der Typenprüfstelle, die Ab- gastypenprüfungen für Fahrzeuge mit Benzinmotoren von
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der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsan- stalt, der EMPA in Dübendorf.
Die ursprünglich zweckmässige Arbeitsteilung in der heuti- gen Organisation der Typenprüfung vermag den ständig steigenden Anforderungen nicht mehr zu genügen. Dies gilt insbesondere für die Typenprüfung hinsichtlich Lärm und Abgas, der aus Umweltschutzgründen erstrangige Bedeu- tung zukommt. In Frutigen genügt die Messpiste in mehre- ren Belangen den strengeren Geräuschmessvorschriften nicht mehr. Bei der EMPA in Dübendorf ist es die Kapazität der Abgasprüfstelle, die für den Vollzug der geltenden Abgasvorschriften und für die vom Bundesrat im vergange- nen Herbst in Aussicht genommene Ausdehnung der Abgas- vorschriften auf leichte Motorwagen mit Benzin- und Diesel- motor bis 3,5 Tonnen und zu einem späteren Zeitpunkt auch auf schwere Motorwagen mit Dieselmotor nicht ausreicht. Es ist zudem die Prüfkapazität für Abgas-Serienprüfungen an Motorrädern und Motorfahrrädern zu gewährleisten.
Hinzu kommt, dass die dezentrale Durchführung der Prüfun- gen einen enormen Zeit- und Personalaufwand erfordert. Dem Bund gehen durch die Reisetätigkeit jährlich etwa 7600 Arbeitsstunden verloren, und die zum Erreichen der ver- schiedenen Prüforte mit Motorfahrzeugen zurückgelegte Fahrstrecke beträgt gegen 200 000 Kilometer im Jahr. Wie man hier nun sagen kann, dass es rationeller sei, diese Typenprüfungen dezentral durchzuführen, das ist mir ange- sichts dieser Zahlen schleierhaft!
Durch den Bau eines Typenprüfzentrums soll der Typen- prüfstelle für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe die notwendige.Infrastruktur, das Gelände, Einrichtungen usw. zur Verfügung gestellt werden. Nur mit einer zentralen Lösung ist es möglich, den Vollzug der bevorstehenden Lärm- und Abgasvorschriften ohne zusätzliches Personal sicherzustellen und gleichzeitig die gewichtigen Nachteile des heutigen Systems auch in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu beheben.
Zum Standort: Ein Typenprüfzentrum kann nicht an einem beliebigen Ort erstellt werden. Die Anforderungen an den Standort sind in der Schweiz sehr schwer zu erfüllen. Der grosse Landbedarf und die zusätzlichen Anforderungen schliessen die meisten Industriezonen zum vornherein aus. Erforderlich sind insbesondere eine Höhenlage von höch- stens 500 Metern über Meer, ein sehr niedriger Grundge- räuschpegel, eine zentrale Lage, d. h. gute Erreichbarkeit von Bern und den verschiedenen Importeur-Standorten aus. Seit 1976, während der gesamten Projektierungsperiode für das Typenprüfzentrum, suchte man nach alternativen Standorten. Es wurden sämtliche in Diskussion gebrachten Standorte geprüft. Kein einziger der zwölf geprüften Stand- orte erfüllte die Anforderungen. In den meisten Fällen schei- terte das Vorhaben bereits an der Zonenkonformität oder am Landbedarf.
Wir haben uns die Suche nach einem geeigneten Standort nicht leicht gemacht. Von den geprüften Standorten erfüllte nur Bösingen die Anforderungen an das Grundstück. Nach- dem uns im Anschluss an die Sitzung Ihrer Kommission der Verzicht auf ein SBB-Projekt in der Region Bözingen/Pieter- len zur Kenntnis kam, haben wir umgehend die Möglichkeit einer Verlegung des Typenprüfzentrums an diesen neuen Standort geprüft. Leider ohne Erfolg. Wir haben seither ein weiteres, von privater Seite an uns herangetragenes Ange- bot für einen Alternativstandort in Magnedens, Kanton Frei- burg, geprüft. Leider ist es für unsere Zwecke ebenfalls ungeeignet.
Dem Wunsch der vorberatenden Kommission entsprechend, haben wir mehrere Varianten für Prüfstrecke und Gebäude ausgearbeitet. Eine gegenüber dem Botschaftsprojekt umweltschonendere Variante bestände darin, das Gebäude beim Wendeplatz, am Ende der Prüfstrecke, unmittelbar anschliessend an die bereits überbaute Industriezone, zu verlegen. Der Gemeinderat Bösingen wäre mit der Gebäude- verlegung einverstanden, wenn die Gemeinde das im Bot- schaftsprojekt für das Gebäude vorgesehene Areal zu einem vernünftigen Preis für die landwirtschaftliche Bewirtschaf- tung erwerben kann.
Aufgrund der Ergebnisse aller Abklärungen gelangen wir zur Auffassung, dass der Standort Bösingen in der umwelt- schonenderen Variante, wie wir sie der vorberatenden Kom- mission als Variante 2 unterbreitet haben, die einzige greif- bare Möglichkeit für die Verwirklichung des Typenprüfzen- trums darstellt. Gegenüber dem Projekt in der Botschaft bietet sie den Vorteil, dass durch die Gebäudeverlegung nach dem Ifang zusätzlich etwa 45 000 Quadratmeter Indu- strieland in der Geländekammer Hahnehus in die Landwirt- schaftszone umgezont werden können. Darnit ergäbe sich, dank unserem Zentrum, insgesamt eine Umzonung von ungefähr 100 000 Quadratmetern Industrieland in Landwirt- schaftszone.
Mit einer geringfügigen Korrektur des Verlaufes der Prüf- strasse, welche durch die Gebäudeverlegung möglich wäre, könnte die Rodungsfläche um 800 Quadratmeter reduziert werden. Allerdings müsste mit Mehrkosten von etwa 400 000 Franken gerechnet werden. Der zu sprechende Objektkredit würde sich um diesen Betrag erhöhen, was angesichts der Schonung des Waldes zweifellos zu rechtfertigen ist.
Bei einer natürlichen Bepflanzung im Bereiche der Prüf- strasse kann diese unauffällig in das Landwirtschaftsbild eingefügt werden. Nachteile für das Naturschutzgebiet Auried sind weder vom Betrieb der Typenprüfstelle her noch von den damit verbundenen Emissionen zu erwarten.
Was den Natur- und Landschaftsschutz anbetrifft, so ist zu bedenken, dass, wenn das geplante Typenprüfzentrum nicht gebaut werden kann, das gesamte, heute in der Industrie- zone befindliche Areal industriell genutzt werden könnte. Das Typenprüfzentrum dürfte aus dieser Sicht für die Zukunft sowohl für die Natur wie auch für die Landschaft wesentlich weniger Nachteile mit sich bringen als eine indu- strielle Überbauung.
Wir haben die in der vorberatenden Kommission gegen das Projekt vorgebrachten Einwände gründlich geprüft und nach sinnvollen Alternativen gesucht. Ich möchte daher zu den wichtigsten Fragen und Einwänden, wie sie auch hier geltend gemacht wurden, nochmals kurz Stellung nehmen: Weshalb können die Typenprüfungen nicht im Ausland oder bei den Kantonen durchgeführt werden, wie das von mehre- ren Sprechern angeregt wurde? Warum können Lärmmes- sungen nicht weiterhin auf der Prüfpiste Frutigen oder in einer Halle durchgeführt werden? Können die Abgasprüfun- gen nicht bei der EMPA oder der Ingenieurschule Biel durchgeführt werden?
Nun, zunächst zu den Prüfungen im Ausland: Eine Zulas- sung der Motorfahrzeuge zum Verkehr, lediglich gestützt auf eine Erklärung des Herstellers, wie das einige verlangt haben, wäre zwar denkbar, aber mit allzu grossen Nachtei- len verbunden. Ohne Typenprüfung fehlt jede Kontrolle, was Missbräuchen Tür und Tor öffnen würde. Gegen Missbräu- che könnte nicht eingeschritten werden, da keine Möglich- keit besteht, gegen die Hersteller im Ausland vorzugehen. Da haben zum Beispiel die USA ganz andere Möglichkeiten mit ihrem System der Produktehaftung.
Zur Anerkennung von ausländischen Typenprüfungen: Die Schweiz prüft zurzeit Fahrzeuge aus 14 Herstellerländern. Wir können die Prüfstellen dieser Länder nicht verpflichten, die Fahrzeuge ihrer Hersteller nach schweizerischen Nor- men zu prüfen. Selbst wenn sie dies täten, entstünden grosse Schwierigkeiten. Der schweizerische Importeur wäre vollständig von den ausländischen Prüfstellen und deren internen Prioritäten abhängig. Wenn der Anteil des betref- fenden Herstellerlandes am schweizerischen Markt gering ist, wäre wohl überhaupt kein Interesse an der Prüfung in jenem Land vorhanden. Gesamthaft beträgt der Verkaufsan- teil des schweizerischen Marktes an der Weltproduktion weniger als 1 Prozent. Es liegt auf der Hand, dass die ausländische Prüfstelle zunächst die Fahrzeuge für den eigenen Markt nach den Landesnormen und erst dann nach Schweizer Normen prüfen würde. Dies brächte zu grosse Verzögerungen für den schweizerischen Importeur, nament- lich bei gleichzeitigem Produktionsbeginn von neuen Modellen. Auch sind die ausländischen Prüfstellen von unterschiedlicher Qualität und Zuverlässigkeit.
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Zur Prüfung durch die schweizerische Typenprüfstelle beim ausländischen Hersteller: Im Einzelfall, und wenn es aus zeitlichen und finanziellen Gründen für den Bund zweck- mässig ist, werden Typenprüfungen beim ausländischen Hersteller schon heute durchgeführt. Diese Praxis würde auch nach Inbetriebnahme des Typenprüfzentrums fortge- führt. Die Durchführung sämtlicher Typenprüfungen bei den ausländischen Herstellern brächte dagegen einen unzumut- baren personellen und finanziellen Aufwand mit sich. Es müssten jährlich mindestens 700 Typenprüfungen in 14 verschiedenen Ländern - darunter die USA, Japan sowie Oststaaten - vorgenommen werden. Ich zweifle keinen Moment daran, dass ich in meinem Departement Leute finden würde, die sehr gerne nach Japan und nach den USA reisen würden, um dort diese Typenprüfungen durchzufüh- ren, aber ich habe erheblich grössere Zweifel, dass Sie das nötige Personal und die nötigen Mittel dafür bewilligen würden.
Wenn also die eigene Handlungsfähigkeit der Schweiz, namentlich in bezug auf die Abgas- und Lärmvorschriften, gewahrt bleiben soll, muss weiterhin in der Schweiz geprüft werden können.
Nun zur Prüfung in der Schweiz: Zunächst die Frage der Kantone. Die in der vorberatenden Kommission vertretene Meinung, Geräuschmessungen und Abgastypenprüfungen seien auch bei kantonalen Prüfstellen möglich, trifft nicht zu. Es gibt keine einzige kantonale Prüfstelle, wo solche Prüfungen überhaupt durchgeführt werden könnten. Würde es sich lediglich um eine Rationalisierung der technischen Fahrzeugprüfungen in bezug auf die Verkehrssicherheit handeln, so wäre es eine Ermessenssache, wie lange man den unbefriedigenden Zustand noch beibehalten will.
Heute stehen jedoch Notwendigkeit und Dringlichkeit von Massnahmen zur Lärmbekämpfung und vor allem zur Ver- minderung der schädlichen Motorfahrzeugabgase im Vor- dergrund. Für die wirksame Kontrolle dieser Massnahmen ist ein Typenprüfzentrum oder eine analoge Einrichtung unerlässlich. Den damit verbundenen Rationalisierungsef- fekt nehmen wir als zusätzliche Effizienzsteigerung unserer Verwaltung gerne entgegen.
Die Kantone sind über das Projekt Bösingen frühzeitig orientiert worden, und sie haben keine Einwände dagegen erhoben. Wir haben deshalb auch kein formelles Vernehm- lassungsverfahren durchgeführt. Die Aufgabenteilung soll nicht geändert werden. Der Bund führt die Typenprüfungen, Konformitätsprüfungen und Serienüberprüfungen betref- fend Lärm und Abgase durch. Die Typenprüfstelle arbeitet im Rahmen ihrer Bedürfnisse mit den Kantonen zusammen, indem sie für die Leitung und Durchführung von Typenprü- fungen kantonale Sachverständige beizieht. Die Kantone ihrerseits sind zuständig für die Zulassung der Fahrzeuge und die Überprüfung der Fahrzeuge im Verkehr.
Nun noch einige Worte zu den Geräuschmessungen: Das provisorische Prüfgelände für Geräuschmessungen in Fruti- gen entspricht den Anforderungen nicht mehr, wie dies in der Botschaft und im Zusatzbericht einlässlich begründet wird. Für den Vollzug der Vorschriften über die Lärmbegren- zung ist aber ein Prüfgelände im Freien unerlässlich. Gestützt auf einen wenig aussagekräftigen Bericht der Inge- nieurschule Biel, der übrigens den Kommissionsmitgliedern damals nicht zur Verfügung stand, wurde in der vorberaten- den Kommission die Meinung vertreten, Geräuschmessun- gen zum Zwecke der Fahrzeugtypenprüfung könnten auch in einer Halle durchgeführt werden. Auch heute ist dieser Gedanke wieder aufgetaucht. Dies trifft nicht zu, und man blieb uns deswegen auch den Beweis schuldig. Ich stütze mich hier auf eine Stellungnahme von Prof. Dr. Rathe, Professor für Akustik an der ETH Zürich, national wie inter- national bekannte Fachautorität.
Ich fasse hier die drei Schlussfolgerungen seines Berichts wie folgt zusammen: Erstens: Messungen für die Typenprü- fung als Voraussetzung der Zulassung von Fahrzeugen las- sen sich nicht in Hallen durchführen. Zweitens: Es sind keine internationalen Normen in Vorbereitung, die solche Messungen beschreiben und festlegen. Drittens: Der Unter-
schied zwischen den in einer Halle durchführbaren Messun- gen und der Vorbeifahrtmessung im Freien ist so gross, dass eine Umrechnung nicht mit der Genauigkeit möglich ist, die der Entscheid über Zulassung oder Nichtzulassung eines Fahrzeugs erfordert. Auch die Fahrzeughersteller, die über Geräuschmessanlagen in Hallen zu Forschungszwek- ken verfügen, sind einhellig der Auffassung, dass Geräu- schmessungen für Typenprüfungen nach der international geltenden Vorbeifahrtmethode nicht in einer Halle durchge- führt werden können.
Auch wenn, wie dies in dieser Debatte angeklungen ist, die Lärmbekämpfung angesichts der Dringlichkeit von Mass- nahmen zur Verminderung der Luftverunreinigung nament- lich im Zusammenhang mit dem Waldsterben etwas in den Hintergrund getreten ist, so muss doch festgehalten werden, dass nach Angabe des Bundesamtes für Umweltschutz etwa 25 bis 30 Prozent der schweizerischen Bevölkerung einer übermässigen Belästigung durch Verkehrslärm ausgesetzt sind. Für die Betroffenen wirkt sich die heutige Lärmbela- stung gesundheitlich zum Teil gravierend aus. Wenn mir Frau Robert ein Rezept geben kann, wie man die Motorfahr- zeuglenker einer Typenprüfung unterzieht, nehme ich selbstverständlich diese Anregung, wie auch andere, entgegen.
Zur Sanierung der Geräuschpiste Frutigen: Wir haben vom Bundesamt für Militärflugplätze prüfen lassen, in welchem Umfang und mit welchen Kosten eine Sanierung der Flugpi- ste zum Zwecke der Durchführung von Geräuschmessun- gen überhaupt möglich wäre. Die Unzulänglichkeiten der Geräuschpiste Frutigen betreffen folgende Punkte: Der Messplatz liegt mit 800 Metern über Meer zu hoch. Das Längsgefälle der Piste führt zu nicht korrigierbaren Mess- fehlern. Die Piste ist zu kurz, um mit allen Fahrzeugen die erforderliche Messgeschwindigkeit zu erreichen. Der Belagsaufbau ist für die Belastung durch die Vorbeifahrt- messungen zu schwach. Dazu ist die Infrastruktur ungenü- gend, und durch den Lärm der im Bau befindlichen Umfah- rungsstrasse werden voraussichtlich die Geräuschmessun- gen gestört.
Wir haben auch abklären lassen, welche Sanierungsmög- lichkeiten bestehen. Zur Flugplatznivellierung: Zum Aus- gleich des Längsgefälles müsste ein 16 Meter hoher Damm aufgeschüttet werden. Der Materialbedarf für die Erstellung des Dammes sowie für die Piste und Rollstrasse wird auf 1,15 Millionen Kubikmeter und der Kostenaufwand auf 25 Millionen Franken geschätzt.
Zur Anfahrstrecke: Eine Verlängerung der Anfahrstrecke in der Pistenachse oder mit Zusatzschleifen ist nicht möglich, weil gar kein Land zur Verfügung steht.
Die Sanierung der Messstrecke inklusive zugehöriger Infra- struktur: Für die Sanierung nur der Messstrecke auf einer Länge von 100 Metern sowie den Ausbau der Infrastruktur wäre mit zusätzlichen Kosten von 500 000 Franken zu rechnen.
Zum Autostrassenlärmschutz: Die Aufstellung von Lärm- schutzvorrichtungen zur Abschirmung des Messplatzes gegen den Autostrassenlärm wäre unter dem Gesichtspunkt des Flugbetriebes nach Auffassung des Bundesamtes für Militärflugplätze grundsätzlich möglich. Indessen müsste eine Konstruktion gewählt werden, die bei Bedarf rasch entfernt werden könnte, so dass der Flugbetrieb kurzfristig möglich wäre.
Somit hätte die Ablehnung des Projektes Bösingen auf dem Gebiet der Geräuschmessung insbesondere folgende Aus- wirkungen: Technisch realisierbar wäre nur die Sanierung der Messstrecke samt Infrastruktur mit Kosten von etwa 500 000 Franken. Voraussetzung ist die Erteilung einer Bau- bewilligung.
Zu bedenken ist aber, dass wegen des Pistengefälles, der zu kurzen Einfahrt in die Messstrecke und wegen der Höhen- lage lediglich die leichten Motorwagen sowie Motorräder der oberen Hubraumklassen hinsichtich der Erstellung der ab 1986 geltenden oder neu verschärften Lärmvorschriften geprüft werden könnten. Dagegen wäre eine Prüfung weder für die besonders lärmigen Zweitaktmotorräder unter 200
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cm3 Hubraum noch für Arbeitsmaschinen möglich. Die Kon- sequenz wäre also, dass für alle diese Fahrzeuge keine Geräuschtypenprüfungen und auch keine Nachprüfung der Herstellerangaben oder ausländischen Typenprüfungen möglich wäre. Dass der Bundesrat die Verantwortung für eine solche Situation nicht übernehmen will, dürfte ver- ständlich sein.
Nun zur Frage der Abgasprüfungen, die uns ja hier ganz besonders beschäftigt. Nach letzten Abklärungen verfügt die EMPA über eine beschränkte Möglichkeit der Erweite- rung ihrer Prüfkapazität für Abgasmessungen an leichten Motorwagen. Die Kosten für den Ausbau des Ist-Zustandes, Basis AGV 82, auf den Stand AGV 86 betragen rund 280 000 Franken. Für den erweiterten Ausbau zum gleichzeitigen autonomen Betrieb der zwei vorhandenen Prüfstände und die Ausweitung der Prüfung auf leichte Motorwagen mit Dieselmotor ist mit zusätzlichen Kosten von 500 000 Fran- ken zu rechnen. Die damit geschaffene Prüfkapazität von etwa 600 bis 650 Prüfeinheiten pro Jahr erfordert die Auf- stockung des derzeitigen Personalbestandes um ganze drei Etatstellen. Dies entspricht etwa der Personaleinsparung bei zentraler Typenprüfung durch Wegfall der Reisetätigkeit. Für die vom Bundesrat ebenfalls in Aussicht genommenen strengeren Abgasvorschriften für schwere Motorwagen wäre mit Kosten von nochmals 830 000 Franken und zusätz- lich nochmals einer Etatstelle zu rechnen. Die noch vorhan- denen Ausbaumöglichkeiten sind für die auf dem Sektor Abgas künftig vorgesehenen Massnahmen, so die Überprü- fung von leichten Motorwagen mit Benzin- und Dieselmotor nach den US-Vorschriften, die Prüfung der Dieselmotoren von schweren Motorwagen und die Abgasserienprüfung, innerhalb der bestehenden Räumlichkeiten kaum zu ver- wirklichen. Im projektierten Typenprüfzentrum wird deshalb eine bauliche Reserve für Abgasprüfungen der einen oder anderen Art vorgesehen. Der Ausbau soll nach Ausschöp- fung der in der EMPA bestehenden Möglichkeiten im Sinne einer zweckmässigen Arbeitsteilung der beiden beteiligten Bundesstellen erfolgen.
Die vom Bundesrat am 21. November 1984 beschlossenen Massnahmen gegen das Waldsterben erfordern, wenn sie nicht nur auf dem Papier stehen sollen, zwingend die Sicherstellung ausreichender Möglichkeiten für die Abgas- prüfungen, und zwar sowohl für die Typenprüfung wie auch für die Überprüfung der Produktionsfahrzeuge, die soge- nannte Serienüberprüfung. Das Typenprüfzentrum soll dies auf effiziente Weise ermöglichen. Die notwendige zusätzli- che Kapazität der Abgasprüfungen wird nämlich zweckmäs- sigerweise dort geschaffen, wo auch die Fahrzeugprüfun- gen betreffend Verkehrssicherheit und die Geräuschmes- sungen durchgeführt werden können. Dies erlaubt es zudem festzustellen, ob die Fahrzeuge für die Typenprüfung abweichend von den Serienfahrzeugen zusätzlich präpariert wurden.
Die an der Ingenieurschule Biel vorhandene Abgasprüfstelle erfüllt den Standard für Typenprüfungen in keiner Art und Weise. Sie hat deshalb noch nie Abgastypenprüfungen durchgeführt, sondern nur Abgasprüfungen von direkt im- portierten Einzelfahrzeugen. Sie muss überdies wegen Abbruch der bestehenden Räumlichkeiten aufgehoben werden.
Zusammenfassend halte ich folgendes fest: Ein Typenprüf- zentrum ist für den Vollzug der schweizerischen Abgas- und Lärmvorschriften unerlässlich, wenn die Kontrollmöglich- keiten gewahrt bleiben sollen. Ohne eigenes Typenprüfzen- trum wäre die Schweiz ihrer Handlungsfähigkeit bei der Bekämpfung von Abgas und Lärm der Motorfahrzeuge beraubt und vollständig vom Ausland abhängig. Wir wollen einem bewährten Grundsatz folgend nicht nur vorschreiben, sondern auch kontrollieren. Wir wollen also auf die berühm- ten drei «K» zurückgreifen, die diesmal nicht Kinder, Küche und Kirche heissen, sondern Kommandieren, Korrigieren und vor allem Kontrollieren.
Ich möchte Sie vor Illusionen warnen: Die von einer zentra- len Typenprüfung abweichenden Alternativen wären durch- aus schlechtere Lösungen; sie wären nicht nur teurer, son-
dern nur mit einem Personalmehraufwand in der Grössen- ordnung von zusätzlichen vier Etatstellen zu realisieren. Von helvetischem Perfektionismus - wie das etwa angedeu- tet wurde -, Lust an der Zentralisierung oder Lust am lieb- sten Spielzeug des Schweizers kann in keiner Weise gespro- chen werden. Es ging und geht darum, Ihnen eine ökonomi- sche, in kurzer Zeit realisierbare und wirkungsvolle Möglich- keit zur Kontrolle der schweizerischen Vorschriften vorzu- schlagen, die in den Herstellerländern nicht immer verstan- den werden. Andere, weniger griffige Lösungen sind zwar möglich, aber der Bundesrat lehnt sie wegen der grossen Nachteile ab, die ich Ihnen darzulegen versucht habe.
Wir stehen hier vor einem interessanten Phänomen, dass sowohl die Gegner als auch die wenigen Befürworter dieses Projektes die Sorge um die Umwelt bewegt. Den Gegnern möchte ich aber nochmals folgendes in Erinnerung rufen: Der Umweltschutz hat eben seinen Preis, und das nicht immer ausschliesslich in Form von Geld, sondern wie im vorliegenden Fall auch in Form von Land, das, wie ich Ihnen darlegte, ohnehin der Überbauung zugeführt wird; denn es befindet sich in der Industriezone. Wenn das Typenprüfzen- trum nicht erstellt wird, werden dort Industriebauten errich- tet, was voraussichtlich einen viel stärkeren Eingriff in die Landschaft darstellen würde als der Bau dieser Piste. In Bösingen steht ein geeignetes Gelände im Eigentum des Bundes zur Verfügung. Ein ausführungsreifes Bauprojekt liegt yor. Die Massnahmen zum Schutz der Umwelt sind dringend. Der mit der Verwirklichung des Projekts zweifellos verbundene, jedoch nicht übermässige Eingriff in die Land- schaft muss - so bedauernswert er ist - im höheren Inter- esse der Verminderung der Motorfahrzeugabgase und des Motorfahrzeuglärms in der ganzen Schweiz in Kauf genom- men werden.
Sollte Bösingen abgelehnt werden, könnte die Typenprüf- stelle ihren gesetzlichen Auftrag künftig nicht mehr erfüllen. Der sich einstellende Vollzugsnotstand wäre auf dem Sektor Abgase, auch bei einem EMPA-Ausbau unc einer Vermeh- rung des Personalbestandes in Dübendorf, schwer zu bewältigen, und bei den Geräuschprüfungen könnte mit den im besten Fall möglichen Teilsanierungen nur ein Teil der Kontrollen durchgeführt werden. Gerade die am meisten Lärm verursachenden Fahrzeuge könnten nicht mehr geprüft werden. Für den Umweltschutz wichtige Prüfungen und Nachkontrollen müssten somit fallen gelassen oder beim Hersteller im Ausland durchgeführt werden.
Die ungünstigen äusseren organisatorischen Verhältnisse blieben weiterhin bestehen. Der bei der zentralen Typenprü- fung zu erwartende EFFI-Effekt würde mit Sicherheit ins Gegenteil umschlagen.
Noch eine abschliessende Bemerkung: Nach Strassenver- kehrsgesetz obliegt dem Bundesrat der Erlass der Abgas- und Lärmvorschriften. Er hat im Sinne von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen und getragen von der vor- herrschenden Volksmeinung gesamthaft die strengsten Bestimmungen in Europa erlassen. Wenn Sie das vorlie- gende Projekt ablehnen, dann tragen Sie mit die Verantwor- tung dafür, dass diese Vorschriften nicht mehr wirksam durchgesetzt werden können.
Das Parlament hat im Zusammenhang mit dem Waldsterben vom Bundesrat strenge Massnahmen zur raschen Vermin- derung der Luftbelastung durch Motorfahrzeugabgase gefordert. Es sollte nun dem Bundesrat die Möglichkeit, diese Massnahmen auch wirksam zu kontrollieren und durchzusetzen, nicht verweigern.
Ich ersuche Sie daher um Eintreten und um Zustimmung zu der Vorlage und um die Genehmigung des Kredites von 14,6 Millionen Franken.
Darf ich mich noch zum Rückweisungsantrag äussern? Herr Ruckstuhl beantragt, dass das Projekt an die Kommis- sion zurückzuweisen sei, damit das Projekt Frutigen weiter verfolgt werden könne. Er hat damit zu erkennen gegeben, dass er an sich die Notwendigkeit eines Typenprüfzentrums bejaht, dass er aber eine andere Variante studiert haben möchte.
Ich möchte Sie bitten, diesen Rückweisungsantrag abzuleh-
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Motion Müller-Scharnachtal
nen, weil er uns lediglich Zeitverzögerung bringt. Falls Sie dem Projekt Bösingen nicht zustimmen, muss der Bundes- rat ohnehin andere Lösungen studieren und entsprechende Kredite in den Voranschlag aufnehmen.
Ich beantrage Ihnen, den Rückweisungsantrag wegen Zeit- verzögerung abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Präsident: Herr Ruckstuhl möchte sich noch zum Rückwei- sungsantrag äussern.
Ruckstuhl: Eigentlich hätte ich mich damit abgefunden, dass mein Rückweisungsantrag überflüssig sei. Frau Bun- desrätin Kopp hat mir gesagt, Frutigen liege in der Kompe- tenz des Bundesrates; es brauche sehr wenig, wenn man dort bleiben wolle. Wir haben Zahlen vernommen, es bewege sich um 500 000 Franken und drei Etatstellen, die allenfalls gebraucht werden.
Jetzt haben wir aber in den Ausführungen von Frau Bundes- rätin gehört, dass ein Lärmschutzwall erstellt werden müsse, der allein 25 Millionen Franken kosten würde. Das wäre nicht mehr im Bereich der bundesrätlichen Kompetenzen. Irgendwo ist hier ein Widerspruch. Ich habe aber Unterlagen bekommen, die diese Ausführungen bezüglich Lärm ganz klar widerlegen. Es heisst hier, dass sich die Meereshöhe von Frutigen günstig auf die Lärmmessungen auswirke. Als einigermassen einkalkulierbare Fehlerquellen werden hin- gegen der Zustand der Piste, deren Neigungen sowie die Witterung bezeichnet. Weiter heisst es noch, nach Vorschrift müssten fremde Lärmquellen mindestens 40 Meter vom Messort entfernt sein. Da nun aber die Umfahrungsstrasse 80 Meter entfernt ist, dürfte diese Forderung nach Inbetrieb- nahme der Strasse, d. h. im Herbst 1985, einigermassen erfüllt sein. Es wäre also ausgeschlossen, dass sich ein solcher Damm erstellen liesse.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag auf Eintreten und Rückweisung der Vorlage zuzustimmen.
Präsident: Zunächst haben Sie sich darüber auszuspre- chen, ob Sie auf den Bundesbeschluss eintreten wollen oder nicht.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (Nichteintreten) Dagegen
87 Stimmen 32 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
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Motion des Ständerates (Knüsel). Spielbanken Motion du Conseil des Etats (Knüsel). Maisons de jeu
Beschluss des Ständerates vom 19. September 1984 Décision du Conseil des Etats du 19 septembre 1984
Wortlaut der Motion
Die Erfahrungen des Auslandes zeigen, dass seriös betrie- bene Spielbanken touristische Attraktionspunkte sind. Aus den Spieleinnahmen können vielfältige Bestrebungen auf dem Gebiete der Gemeinnützigkeit, des Breitensports und der Tourismuswerbung finanziert werden. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, der Bundesversammlung Bericht und Antrag zur Revision von Artikel 35 Absatz 1 bis 5 der Bundesverfassung zu unterbreiten, damit auch in der
Schweiz, unter Wahrung des öffentlichen Wohles, Spielban- ken in einem gesetzlich zu bestimmenden Rahmen zugelas- sen werden können.
Texte de la motion
L'expérience des pays étrangers montre que les maisons de jeu gérées avec sérieux constituent une attraction touristi- que. Les recettes des jeux permettent de financer de multi- ples tâches dans des domaines d'utilité publique tels que les sports populaires et la publicité touristique. Le Conseil fédé- ral est donc chargé de soumettre à l'Assemblée fédérale un rapport et une proposition de révision de l'article 35, alinéas 1 à 5, de la constitution fédérale afin que, sans porter atteinte au bien public, on autorise les maisons de jeu dans un cadre légal qui reste à déterminer.
Antrag der Minderheit
(Braunschweig, Clivaz, Longet, Morf, Müller-Wiliberg, Ruck- stuhl, Wagner, Zwygart) Ablehnung der Motion
Proposition de la minorité
(Braunschweig, Clivaz, Longet, Morf, Müller-Wiliberg, Ruck- stuhl, Wagner, Zwygart) Rejet de la motion
84.444 Motion Müller-Scharnachtal Spielbanken - Maisons de jeu
Wortlaut der Motion vom 7. Juni 1984
Die Erfahrungen des Auslandes zeigen, dass seriös betrie- bene Spielbanken touristische Attraktionspunkte sind. Aus den Spieleinnahmen können vielfältige Bestrebungen auf dem Gebiet der Gemeinnützigkeit, des Breitensports und der Tourismuswerbung finanziert werden. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, der Bundesversammlung Bericht und Antrag zur Revision von Artikel 35 Absatz 1 bis 5 der Bundesverfassung zu unterbreiten, damit auch in der Schweiz, unter Wahrung des öffentlichen Wohles, Spielban- ken in einem gesetzlich zu bestimmenden Rahmen zugelas- sen werden können.
Texte de la motion du 7 juin 1984
L'expérience des pays étrangers montre que les maisons de jeu gérées avec sérieux constituent une attraction touristi- que. Les recettes de jeux permettent de financer de multi- ples tâches dans des domaines d'utilité publique tels que les sports populaires et la publicité touristique. Le Conseil fédé- ral est donc chargé de soumettre à l'Assemblée fédérale un rapport et une proposition de révision de l'article 35, alinéas 1 à 5 de la constitution fédérale afin que, sans porter atteinte au bien public, on autorise les maisons de jeu dans un cadre légal qui reste à déterminer.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Laut Artikel 35 der Bundesverfassung sind Errichtung und Betrieb von Spielbanken verboten. In Berücksichtigung der vom öffentlichen Wohl geforderten Beschränkungen kön- nen die Kantonsregierungen jedoch das Boule-Spiel mit einem Höchsteinsatz von 5 Franken zulassen. Vorausset- zung dazu ist aber, dass der Spielbetrieb zur Erhaltung oder Förderung des Tourismus als notwendig erscheint und von einer Kursaalunternehmung geführt wird, die diesem Zwecke dient.
In der Schweiz wird das Boule-Spiel gegenwärtig von 16 Kursälen angeboten. Insgesamt stellt man in den letzten
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motorfahrzeug-Typenprüfzentrum Bösingen FR Centre d'homologation des véhicules automobiles à Bösingen FR
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.054
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.09.1985 - 16:00
Date
Data
Seite
1405-1417
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Pagina
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