Verwaltungsbehörden 17.09.1985 85.423
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Schwerverkehrsabgabe
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sche Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauf- tragt, ihm möglichst bald einen Gesetzesentwurf für die Einführung von Strassenabgaben, besonders einer neuen Schwerverkehrsabgabe, zu unterbreiten. Diese Schwerver- kehrsabgabe soll sowohl leistungsabhängig als auch zweck- gebunden ausgestaltet werden. Das Gesetz soll sich auf die Verfassungsartikel über die koordinierte Verkehrspolitik ab- stützen.
Der Bundesrat hat im weiteren Kenntnis genommen vom Stand und den Resultaten der Gespräche mit verschiedenen Staaten. In einigen Fällen, in denen diese Verhandlungen nicht zu befriedigenden Resultaten geführt haben, sind nun Demarchen im Gang, durch welche diesen Staaten zur Kenntnis gebracht wird, dass die Schweiz Abgaben auf schweizerische Nutzfahrzeuge in prohibitiver Höhe nicht hinnehmen wird.
Die Gespräche mit der ASTAG über Detailfragen des Voll- zugs der Bestimmungen über die Schwerverkehrsabgabe sowie über die Reaktionen des Auslandes sind fortgesetzt worden. Unter diesen Umständen bekräftigt der Bundesrat seine bereits im März vor dem Parlament dargelegte Hal- tung.
Der in beiden Vorstössen verlangte Ausgleich für die im Ausland zu entrichtenden Strassenverkehrsabgaben ist zum Teil im geltenden Recht verwirklicht, zum Teil stösst er an gesetzliche Grenzen.
Artikel 15 der Verordnung vom 12. September 1984 über die Schwerverkehrsabgabe gibt dem Halter eines Fahrzeuges, das im Jahr mindestens 90 Tage im Ausland verkehrt, Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung der schweizerischen Schwerverkehrsabgabe. Diese Rückerstat- tung gleicht die Belastung durch Retorsionsabgaben des Auslandes teilweise wieder aus. Zudem hat der Bundesrat die Rückerstattungsmöglichkeit in dem Sinne noch etwas erweitert, dass bei mehrtägigen Auslandfahrten der Tag der Ausreise für die Berechnung der Rückerstattung mitgezählt wird. Diese Massnahmen und das Ergebnis der Verhandlun- gen mit ausländischen Staaten dürften es dem schweizeri- schen Strassentransportgewerbe ermöglichen, den Wettbe- werb mit der ausländischen Konkurrenz in den wichtigsten Ländern weiterhin zu bestehen.
Für die Rückerstattung ausländischer Strassenverkehrsab- gaben - mindestens einer so weitgehenden - bietet Artikel 17 UeBest BV von vornherein keine Grundlage. Eine solche könnte höchstens in Artikel 31bis Absatz 3 Buchstabe a BV erblickt werden, wonach der Bund befugt ist, «nötigenfalls in Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit Vor- schriften zu erlassen zur Erhaltung wichtiger, in ihren Exi- stenzgrundlagen gefährdeter Wirtschaftszweige». Der Bun- desrat hält jedoch die Voraussetzungen für den Erlass eines entsprechenden Bundesgesetzes oder Bundesbeschlusses nicht für gegeben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei und das Postulat Schärli abzu- lehnen.
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Motion der liberalen Fraktion Schwerverkehrsabgabe Motion du groupe libéral Redevance sur les poids lourds
Wortlaut der Motion vom 22. März 1985
Der Bundesrat wird eingeladen, sich bei der Lösung der Probleme, die sich mit der Erhebung der Schwerverkehrsab- gabe stellen, von folgenden Grundsätzen leiten zu lassen:
Die Schwerverkehrsabgabe wird auf den in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen erhoben.
Die Erhebung der Schwerverkehrsabgabe auf den im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen wird vorläufig ausge- setzt.
Der Bundesrat setzt die Verhandlungen mit den ausländi- schen Staaten fort, um eine Befreiung der schweizerischen Fahrzeuge im Ausland und der ausländischen Fahrzeuge in der Schweiz oder eine andere akzeptable Lösung zu errei- chen.
Texte de la motion du 22 mars 1985
Le Conseil fédéral est invité à rechercher au sujet des problèmes posés par la perception de la redevance sur les poids lourds une solution inspirée par les principes sui- vants:
La redevance est perçue sur les poids lourds immatri- culés en Suisse.
La perception de la redevance sur les poids lourds imma- triculés à l'étranger est momentanément suspendue.
Le gouvernement poursuit des négociations avec les Etats étrangers afin d'obtenir une exonération réciproque des véhicules suises à l'étranger et des véhicules étrangers en Suisse ou un aménagement acceptable des redevances.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Entscheid von Volk und Ständen über die Erhebung einer Schwerverkehrsabgabe muss respektiert werden.
Man kommt jedoch nicht um die Feststellung herum, dass diese Massnahme auf sehr grosse Schwierigkeiten stösst, die unseren Ruf im Ausland und einen Teil unserer Volks- wirtschaft gefährden können. Es drängen sich deshalb Massnahmen auf, die einer blinden Anwendung dieses Entscheides vorbeugen sollen.
Wir laden deshalb den Bundesrat ein vorzuschlagen, dass die Schwerverkehrsabgabe vorläufig nur auf den in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen erhoben wird und die im Ausland immatrikulierten Fahrzeuge von dieser Abgabe für einige Monate ausgenommen werden.
Während dieser Zeit sollte der Bundesrat mit den ausländi- schen Staaten Verhandlungen führen, um im Rahmen von Abkommen auf der Basis der Gegenseitigkeit eine Befreiung der ausländischen und der schweizerischen Fahrzeuge zu erreichen.
Im Anschluss an diese Verhandlungen soll der Bundesrat den eidgenössischen Räten Bericht erstatten und ihnen die Massnahmen vorschlagen, die aufgrund der Verhandlungs- ergebnisse zu treffen sind.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985
Während der letzten Frühjahrssession der eidgenössischen Räte hat der Bundesrat in Beantwortung verschiedener dringlicher Interpellationen zur Schwerverkehrsabgabe sei-
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nen diesbezüglichen Standpunkt dargelegt. Bei dieser Gele- genheit hat der Bundesrat auch an die Grundsätze seiner Verkehrspolitik erinnert und zudem eine erste Bilanz der ausländischen Reaktionen auf die schweizerische Schwer- verkehrsabgabe sowie der Gespräche mit verschiedenen Staaten gezogen.
In der Folge hat der Bundesrat sodann einige Entscheide in dieser Sache getroffen. Insbesondere hat er das Eidgenössi- sche Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauf- tragt, ihm möglichst bald einen Gesetzentwurf für die Ein- führung von Strassenabgaben, besonders einer neuen Schwerverkehrsabgabe, zu unterbreiten. Diese Schwerver- kehrsabgabe soll sowohl leistungsabhängig als auch zweck- gebunden ausgestaltet werden. Das Gesetz soll sich auf die Verfassungsartikel über die koordinierte Verkehrspolitik ab- stützen.
Der Bundesrat hat im weiteren Kenntnis genommen vom Stand und den Resultaten der Gespräche mit verschiedenen Staaten. In einigen Fällen, in denen diese Verhandlungen nicht zu befriedigenden Resultaten geführt haben, sind nun Demarchen im Gang, durch welche diesen Staaten zur Kenntnis gebracht wird, dass die Schweiz Abgaben auf schweizerische Nutzfahrzeuge in prohibitiver Höhe nicht hinnehmen wird.
Die Gespräche mit der ASTAG über Detailfragen des Voll- zugs der Bestimmungen über die Schwerverkehrsabgabe sowie über die Reaktionen des Auslandes sind fortgesetzt worden. Unter diesen Umständen bekräftigt der Bundesrat seine bereits im März vor dem Parlament dargelegte Hal- · tung.
Dies vorausgeschickt, nehmen wir zu den einzelnen Begeh- ren des Motionärs wie folgt Stellung:
Ziffern 1 und 2: Gemäss Artikel 17 Absatz 1 UeBest BV ist die Schwerverkehrsabgabe auf in- und ausländischen Fahrzeu- gen zu erheben. Von dieser grundlegenden Bestimmung darf der Bundesrat beim Vollzug der Verfassungsbestim- mung nicht abweichen. Durch Abgabebefreiungen und Son- derregelungen, die der Bundesrat auf dem Verordnungsweg einführen kann, dürfen im Ausland immatrikulierte Fahr- zeuge nicht besser gestellt werden als schweizerische (Art. 17 Abs. 4). Aber auch der Gesetzgeber ist - nach dem geltenden Verfassungsrecht - nicht ohne weiteres befugt, die Schwerverkehrsabgabe nur für ausländische Fahrzeuge aufzuheben oder auszusetzen. Artikel 17 Absatz 5 sieht zwar vor, es könne schon vor Ablauf der Frist von zehn Jahren «auf dem Wege der Gesetzgebung ganz oder teilweise auf die Abgabe verzichtet werden». Damit sollte der nahtlose Übergang zu einer Abgabe gewährleistet werden, wie sie in der Vorlage über die Grundlagen einer koordinierten Ver- kehrspolitik vorgesehen ist. Die Schwerverkehrsabgabe für ausländische Fahrzeuge aus anderen Gründen aufzuheben, wäre mit dem aus den Materialien ersichtlichen Sinn und Zweck der Abgabe nicht vereinbar.
Artikel 15 der Verordnung vom 12. September 1984 über die Schwerverkehrsabgabe sieht vor, dass schweizerischen Fahrzeughaltern für Fahrten im Ausland eine teilweise Rück- erstattung der Schwerverkehrsabgabe gewährt wird. Damit werden die im Ausland zu zahlenden Abgaben bis zu einem gewissen Grad kompensiert. Zudem haben wir die Rücker- stattungsmöglichkeit etwas ausgedehnt und den Ausreise- tag in die Anspruchsberechtigung einbezogen.
Ziffer 3 der Motion (Fortsetzung der Verhandlungen mit den ausländischen Staaten) entspricht der Absicht des Bundes- rates. Wir erinnern an unseren Beschluss, mit Italien Ver- handlungen über den Abschluss eines umfassenden Trans- portabkommens aufzunehmen, das auch die Strassenver- kehrsabgaben umfasst.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Zurückgezogen - Retiré
85.395
Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Schwerverkehrsabgabe
Motion du groupe de l'Union démocratique du Centre. Redevance sur les poids lourds
Fischer-Hägglingen: Bei der Diskussion über die Schwer- verkehrsabgabe wird vielfach der Eindruck erweckt, es gehe darum, den Volksentscheid ohne neue Abstimmung umzu- stossen. Obwohl ich ein Gegner der seinerzeitigen Schwer- verkehrsabgabe war, bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Volksentscheid durchzusetzen ist, auch wenn es sich im nachhinein zeigt, dass die schweizerische Abgabe ein grosses Hindernis für die Harmonisierung der Strassenab- gaben in Europa sowie für die allgemeinen Vorschriften über das Transportgewerbe darstellt, und obwohl auf der anderen Seite die Einnahmen bedeutend kleiner ausfallen, als das seinerzeit angenommen und dem Volk vorgerechnet wurde.
Es geht vor allem darum, dass wir uns bewusst werden, welche Folgen diese Abgabe für unser Transportgewerbe hat. Das wurde seinerzeit - das müssen wir heute ehrlicher- weise sagen - unterschätzt. Insbesondere hat man in gar keiner Weise und nicht in diesem Umfange damit gerechnet, dass das Ausland solche Retorsionsmassnahmen ergreift, wie das nun der Fall ist. Diese Retorsionsmassnahmen und die damit verbundene Mehrfachbelastung unseres Trans- portgewerbes bedarf nach wie vor unserer vollen Aufmerk- samkeit. Wir anerkennen, dass dank den Verhandlungen und den getroffenen Vollziehungsmassnahmen gewisse Erleichterungen für das Transportgewerbe erreicht werden konnten. Diese genügen jedoch nicht, wenn wir erreichen wollen, dass unser Transportgewerbe mit gleich langen Spiessen, d. h. mit gleich guten Wettbewerbsbedingungen, gegen die ausländische Konkurrenz antreten kann.
So sehr wir die getroffenen Gegenmassnahmen im jetzigen Zeitpunkt begrüssen, so sehr müssen wir längerfristige Ziele im Auge behalten. Die Schweiz sollte als Verfechterin der freien Wirtschaft und eines möglichst freien Welthandels alles unternehmen, damit in Europa die Strassengebühren abgebaut werden können. Ich bin der Auffassung, dass die Schwerverkehrsabgabe diese europäischen Bemühungen erschwert. Wir müssen ganzheitliche Lösungen suchen und von gegenseitigen Strafaktionen, wie sie run gegenwärtig erfolgen, abkommen. Diese Strafaktionen passen eigentlich nicht mehr in unsere Landschaft. Unsere Motion sucht Mit- tel und Wege, um die Mehrfachbelastung des schweizeri- schen Transportgewerbes abzubauen. Es geht dabei vor allem - ich habe das schon einmal gesagt - um die Wieder- herstellung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Transportgewerbes. Sie will keine Begünstigung, sondern nur das, was das Schweizervolk beschlossen hat. Das Schweizervolk hat einer Schwerverkehrsabgabe zuge- stimmt, die in der Verfassung frankenmässig genau umschrieben ist. Das Schweizervolk wollte jedoch keine zusätzliche Mehrfachbelastung mit ausländischen Abgaben, die durch die schweizerischen Abgaben ausgelöst wurden. Es ist unbestritten, dass auch in bezug auf die Höhe dieser Belastung dem Willen des Schweizervolkes nachgelebt wer- den muss. Darum sind Massnahmen zu ergreifen, die zu diesem Ziel führen.
Der Bundesrat macht in seiner Antwort rechtliche Bedenken gegen diese Motion geltend. Diese können nicht in allen Teilen befriedigen und überzeugen nicht. Der Bundesrat ist mit dem Vollzug der Schwerverkehrsabgabe beauftragt. Gemäss Artikel 17 Absatz 4 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung kann der Bundesrat Sonderregelun- gen treffen. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass diese Bestimmung eine genügende verfassungsrechtliche Grund- lage für die Rückerstattung der über die in der Verfassung festgelegten Höhe hinausgehenden Beträge darstellt.
In einem anderen Zusammenhang steht im Verfassungsarti- kel der Satz, dass im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge nicht beser gestellt werden dürfen als schweizerische. Auch
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Schwerverkehrsabgabe
dies ist ein Hinweis, dass die schweizerischen Fahrzeuge nicht schlechter gestellt werden dürfen. Dies ist heute aber oft der Fall. Ich bitte Sie darum, der Motion zuzustimmen. Wo ein Wille zur Veränderung ist, da sind auch Wege vor- handen, um diese ungerechte und vom Volk nicht gewollte Mehrbelastung des schweizerischen Transportgewerbes zu beseitigen.
Noch ein Letztes. Sie können dieser Motion auch deshalb unbedenklich zustimmen, weil der Bundesrat das Eidgenös sische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauf- tragt hat, möglichst bald einen Gesetzentwurf für die Einfüh- rung von Strassenabgaben zu unterbreiten. Im Zusammen- hang mit dieser Gesetzvorlage müssen ja auch die Probleme der Retorsionsmassnahmen überprüft werden.
Ich glaube, es ist gut, wenn wir in diesem Sinne dieser Motion zustimmen.
85.402 Postulat Schärli. Schwerverkehrsabgabe. Gegenmassnahmen
Redevance sur les poids lourds. Mesures compensatoires
Schärli: Ich nehme an, dass Herr Bundesrat Stich unter anderem meint, dass, wenn die Schwerverkehrsabgaben, die im Ausland erhoben werden, unseren Transporteuren rückvergütet würden, die Ausgangslage für Verhandlungen mit dem Ausland nicht einfacher würden, sondern dass im Gegenteil ein gewisser Druck seitens der Schweizer Behör- den nicht mehr da wäre. Es gibt wohl noch einige andere Gründe, die dazu führen, dass Herr Bundesrat Stich die Meinung vertritt, das Postulat sollte abgeschrieben werden. Ich bringe dafür einiges Verständnis auf, aber ich bitte Sie, diesem Antrag nicht zu folgen.
Wenn ich auch anerkenne, dass der Bundesrat und die zuständigen Amtsstellen in dieser Sache eine immense Arbeit zur Lösung des Problems an den Tag gelegt haben, ist es doch so, dass trotz allen Anstrengungen keine Lösung in Sicht ist. Unsere am internationalen Markt tätigen Trans- portunternehmer, vor allem die kleinen unter ihnen, haben nach wie vor sehr grosse Schwierigkeiten: Unklare Situation mit Frankreich - Achsensteuer -, vertragsloser Zustand mit Italien, neue Retorsionsmassnahmen in Spanien usw. In diesem Sinne fühle ich mich veranlasst, dieses Postulat zur Überweisung zu empfehlen. So lange, wie diese ungleichen Spiesse für unsere Transportler im Ausland bestehen, darf es nicht vom Tisch gewischt werden.
Ich ersuche Sie, meinem Antrag auf Überweisung des Postu- lates zuzustimmen.
Bundesrat Stich: Die Schwerverkehrsabgabe ist ein Thema, das uns schon einige Zeit beschäftigt. Sie kennen den Standpunkt des Bundesrates. Der Bundesrat hat ursprüng- lich eine Schwerverkehrsabgabe vorgeschlagen, die zwar bedeutend schwergewichtiger gewesen wäre, aber dem Ver- kehr angepasster gewesen wäre. Das Parlament hat dann eine Vorlage gemacht, die nur eine Pauschalabgabe ver- langt, und wir haben uns heute mit dieser Pauschalabgabe herumzuschlagen. Es ist selbstverständlich, dass wir die Pauschalabgabe nicht korrigieren können.
Für die Beziehungen zum Ausland stellt sich für den Bun- desrat ganz selbstverständlich die Frage, ob wir in der Lage und bereit sind, uns gegenüber dem Ausland zu behaupten. Herr Fischer hat für freies Transportgewerbe gesprochen, für möglichst viel Freiheit, ohne Abgaben auf der Strasse. Wenn Sie sich etwas im Ausland umsehen, stellen Sie ver- mutlich auch fest, dass das eine reine Illusion ist. In den weitaus meisten Ländern bezahlt man auf der Autobahn, Tunneldurchfahrten und auch bei anderer Gelegenheit. Aus diesen Überlegungen müssen wir auch dafür sorgen, dass besonders der Schwerverkehr seine Kosten im Inland deckt. Die Camionneure, die von der Schweiz aus ins Ausland fahren, werden nie in der Schweiz auch nur irgendeinen Liter Dieselöl tanken, weil es im Ausland billiger ist, beson-
ders, wenn sie nach Italien fahren. Insofern, muss man sagen, sind die schweizerischen Transporteure, die ins Aus- land fahren, gegenüber jenen Transporteuren, die nur im Inland fahren, eindeutig privilegiert. Man kann insofern sicher nicht sagen, dass die Camionneure, die ins Ausland fahren, schlechter führen.
Die Auffassung von Herrn Fischer, wonach keine Abgaben erhoben werden sollten, würde voraussetzen, dass jedes Land seine Strassenkosten selber bezahlt und sie allen anderen unentgeltlich zur Verfügung stellt. Ich habe bereits dargelegt, dass es sich heute nicht so verhält, sondern dass andere Länder wesentlich höhere Abgaben verlangen als die Schweiz. Auf der anderen Seite ist aber festzustellen, dass gerade in der Schweiz die Kosten für die Strassen doch bedeutend höher sind als im Ausland. Hinzu kommt, dass die Strecke relativ klein ist, so dass man ohne weiteres durch die Schweiz fahren kann, ohne nur einmal zu tanken - man kann sogar den Hin- und Rückweg durch die Schweiz zurücklegen, ohne zu tanken. Aus dem Grund kommen wir nicht ohne eine Schwerverkehrsabgabe aus, die dann allerdings von der Leistung abhängig sein soll.
In bezug auf das Ausland hat der Bundesrat mit verschiede- nen Ländern diskutiert. Frankreich ist heute sicher mit der Achsensteuer kein Problem, denn davon werden nur wenige Fahrzeuge betroffen. Mit Italien haben wir schon lange den beklagten vertragslosen Zustand; schon lange vor der Ein- führung der Schwerverkehrsabgabe ist dieser Vertrag durch Italien gekündigt worden. Man hat damals abgemacht, dass man verhandelt, und zwar über ein gesamtes Paket betref- fend Verkehr, also nicht nur über den Strassenverkehr, sondern auch über den Eisenbahn- und Luftverkehr usw. Mit verschiedenen Ländern des Ostblocks haben auch Ver- handlungen stattgefunden, die die Belastungen der Schwei- zer Camionneure auf eine erträgliche Basis zurückgeführt haben, entgegen ursprünglichen Annahmen. Im Moment finden Verhandlungen mit der DDR statt. Diesbezüglich werden wir dem Bundesrat an seiner nächsten Sitzung einen Antrag unterbreiten. Die beiden Verhandlungsdelega- tionen schlagen eine Lösung vor, die nun von den Regierun- gen geprüft werden muss; allenfalls wäre dort dann auch eine Lösung zu finden. Im Falle von Spanien ist für die nächsten Monate im Moment keine Lösung in Sicht. Umge- kehrt plant Spanien, die jetzige Steuer, die nur bei Auslän- dern erhoben wird, abzuschaffen, um sie durch eine Mehr- wertsteuer zu ersetzen, die für alle gelten sollte. Damit wäre unseres Erachtens dort das Problem auch entschärft, indem für alle die gleichen Bedingungen gelten würden. Zudem stehen wir auch mit der ASTAG in Diskussion betreffend Anrechnung der Tage, die im Ausland verbracht werden. Wir glauben, dass wir eine Lösung finden, die ein gegenseitiges Einvernehmen beinhalten kann.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, die Motion und auch das Postulat Schärli abzulehnen.
Präsident: Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion der SVP und das Postulat Schärli abzuweisen. Motionär und Postulant möchten festhalten.
85.395 Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Motion du groupe de l'Union démocratique du Centre Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
49 Stimmen 39 Stimmen
85.402 Postulat Schärli
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates 56 Stimmen 40 Stimmen
Dagegen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der liberalen Fraktion Schwerverkehrsabgabe Motion du groupe libéral Redevance sur les poids lourds
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
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IV
Volume
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
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17.09.1985 - 08:00
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