Verwaltungsbehörden 16.09.1985 85.003
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Bail à ferme agricole. Loi
1316
N
16 septembre 1985
unseres Problems nicht allein in den organisierten Debatten suchen.
Zur Eigenart des schweizerischen Parlamentes gehört auch, dass allen Ratsmitgliedern das höchstmögliche Mass an persönlicher Redefreiheit eingeräumt wird, nicht nur als Sprecher ihrer Fraktion, sondern auch persönlich als Volks- vertreter. Diese Freiheit gehört auch zur Eigenart des schweizerischen Parlamentes, genauso wie die Tatsache, dass wir Milizparlament sind und bleiben wollen. Beide Aufgaben sind miteinander zu lösen: Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Parlamentes und die Erhaltung der besonderen Eigenart des schweizerischen Parlamentes. Beides ist miteinander zu bedenken, beides ist nicht vonein- ander zu trennen.
Ich wollte Ihnen dies zu Beginn dieser Session zu bedenken geben.
Präsident: Ich kann Herrn Kollega Ott versichern, dass es sich auch aus der Sicht der Fraktionspräsidentenkonferenz um einen Probelauf handelt. Auch die Asyldebatte wird nach Vorschlag der Fraktionspräsidentenkonferenz eine organi- sierte Debatte sein, allerdings eine grosszügig organisierte Debatte. Im übrigen darf ich Ihnen schon jetzt mitteilen: Wenn wir dieses Programm durchhalten, haben wir den Pendenzenberg wesentlich abgetragen, indem bis Schluss der Session alle grossen Gesetzgebungsvorlagen beraten sein werden.
85.003
Autobahnzusammenschluss bei Genf. Abkommen mit Frankreich Raccordement des autoroutes près de Genève. Accord avec la France
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Februar 1985 (BBI 1, 953) Message et projet d'arrêté du 20 février 1985 (FF 1, 937)
Beschluss des Ständerates vom 10. Juni 1985 Décision du Conseil des Etats du 10 juin 1985
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des Etats
Herr Aregger unterbreitet namens der Verkehrskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Das Abkommen bildet die Grundlage für den Zusam- menschluss der schweizerischen und der französischen Autobahnen im Raum Genf. Die Verbindung wird durch den Bau eines Brückenbauwerkes von 377 Metern Länge über schweizerischem und französischem Gebiet geschaffen. Das Abkommen regelt die Einzelheiten betreffend den Bau und den Betrieb des Werkes. Für die Ausführung der Bauar- beiten können sich in gleicher Weise schweizerische und französische Firmen bewerben. Die Autobahnbrücke wird Teil des französischen Autobahnnetzes. Die Kosten des Baus und der kapitalisierte Unterhalt werden im Verhältnis der Länge des Werkes auf den beiden Staatsgebieten aufge- teilt: 63 Prozent entfallen auf die Schweiz und 37 Prozent auf Frankreich. Vorgesehen sind später noch zwei weitere Abkommen, nämlich eines betreffend die Grenzregulierung mit Frankreich und eines betreffend die Zollabfertigungsan- lage. Der Zusammenschluss der schweizerischen und fran- zösischen Autobahnen bringt eine wesentliche Erleichte- rung für den Strassenverkehr. Insbesondere werden die
Stadtquartiere von Cointrin bis Plan-les-Ouates und der Grenzübergang in Perly vom Durchgangsverkehr Schweiz- Südfrankreich entlastet.
Das Abkommen ist dem fakultativen Staatsvertragsrefe- rendum für unbefristete und unkündbare Verträge unter- stellt. Die Verkehrskommission stellt einstimmig den Antrag, auf die Vorlage einzutreten, das Abkommen zu genehmigen und den Bundesrat zu ermächtigen, das Abkommen zu ratifizieren.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le Conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für den Beschlussentwurf 118 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
81.073 Landwirtschaftliche Pacht. Bundesgesetz Bail à ferme agricole. Loi
Siehe Seite 304 hiervor - Voir page 304 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 13. Juni 1985 Décision du Conseil des Etats du 13 juin 1985
Differenzen - Divergences
Nussbaumer, Berichterstatter: Aus den ständerätlichen Beratungen blieben unserer Kommission 35 Differenzen zur Bereinigung, wobei das Vorpachtrecht als eine einzige Diffe- renz gerechnet ist.
Unsere Kommission, die am 12. August 1985 tagte, bemühte sich, diesen Differenzenberg abzubauen. Sie schlägt Ihnen vor, in zwei Drittel der Fälle dem Ständerat nachzugeben. Es kann sich bei der Beratung neuer Gesetze auch aus dem Agrarbereich nicht darum handeln, dass die «Chambre basse», wie unser Rat von Herrn Ständerat Debétaz benannt wurde, unbesehen den Standpunkt des Erstrates über- nimmt. Weil wir aber zu einem Kompromiss Hand bieten wollen, schloss sich unsere Kommission weitmöglichst der kleinen Kammer an. Gemäss Sessionsprogramm ist vorge- sehen, wenn immer möglich dieses Gesetz, dessen Beratun- gen schon fünf Jahre anstehen, noch in dieser Session in beiden Räten zu verabschieden.
M. Thévoz, rapporteur: Notre commission s'est réunie le 12 août dernier en présence de Mme Kopp, conseillère fédérale, pour prendre connaissance des divergences qui subsistent après le deuxième examen du projet de loi par le Conseil des Etats.
Ce conseil a maintenu la plupart de ses décisions précé- dentes. Dans la mesure où ces dernières ne touchent pas à des principes fondamentaux clairement admis par notre conseil, notre commission est d'avis que l'on peut s'y rallier
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Autobahnzusammenschluss bei Genf. Abkommen mit Frankreich Raccordement des autoroutes près de Genève. Accord avec la France
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.003
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.09.1985 - 14:30
Date
Data
Seite
1316-1316
Page
Pagina
Ref. No
20 013 668
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