Verwaltungsbehörden 13.06.1985 85.414
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Interpellation Hefti
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Art. 3a, Art. 4 Abs. 1 1. Satz und Abs. 4, Art. 5 Abs. 1, 2, Art. 9 Abs. 2 Bst. d und 4 Bst. b
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 3a, art. 4 al. 1 phrase 1 et al. 4, art. 5 al. 1,2, art. 9 al. 2 let. det 4 let. b Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté
85.414 Interpellation Hefti Landesindex der Konsumentenpreise. Preiserhöhungen im Energiesektor Indice des prix à la consommation. Renchérissement dans le secteur de l'énergie
Wortlaut der Interpellation vom 21. März 1985
Dem Energiesparen wäre förderlich, wenn künftige Erhö- hungen auf den Energiepreisen im Landesindex der Konsu- mentenpreise nicht oder nur noch beschränkt berücksich- tigt werden. Bei Benzin und Heizöl würde das zudem unmit- telbar zur Verminderung der Luftverschmutzung beitragen. Erwähnung findet heute dieser Index einzig im Anhang der bundesrätlichen Verordnung über Konjunkturbeobachtung und Konjunkturerhebungen vom 25. August 1982; somit dürfte der Bundesrat zuständig sein.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Frage zu beant- worten:
Ist es nicht richtig, Erhöhungen auf den Energiepreisen, zumindest bei Benzin und Heizöl, womöglich ab 1. Januar 1985 bei der Berechnung des Landesindexes der Konsu- mentenpreise nicht mehr oder nur noch beschränkt zu berücksichtigen, und ist der Bundesrat bereit, in diesem Sinne vorzugehen?
Texte de l'interpellation du 21 mars 1985
Il serait possible de réaliser des économies d'énergie si l'on ne tenait plus compte ou si l'on ne tenait compte que de manière limitée, lors du calcul de l'indice des prix à la consommation, des augmentations futures de prix dans le domaine de l'énergie. En ce qui concerne l'essence et le mazout, cela contribuerait en outre à réduire immédiate- ment la pollution de l'air.
Actuellement, cet indice n'est cité que dans l'annexe de l'ordonnance du Conseil fédéral du 25 août 1982 réglant l'observation de la conjoncture et l'exécution d'enquêtes sur la conjoncture; le Conseil fédéral serait donc compétent en la matière.
Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- vantes:
N'est-il pas juste de ne plus tenir compte ou de ne tenir compte que dans une mesure limitée des augmentations de prix sur les produits énergétiques, du moins sur l'essence et le mazout, si possible dès le 1er janvier 1985, lors du calcul de l'indice suisse des prix à la consommation ? Est-il prêt à agir dans ce sens?
Hefti: Ich glaube, der Sinn und Inhalt meiner Anfrage ist klar, und ich sehe gerne der Antwort des bundesrätlichen Spre- chers entgegen.
Bundespräsident Furgler: Gemäss der ihm zugrunde geleg- ten Zielsetzung hat der Landesindex der Konsumenten- preise die Aufgabe, ein möglichst objektives, neutrales Mass für die Preisentwicklung der in den privaten Haushalten bedeutsamen Waren und Dienstleistungen zu liefern, ist also eine Art Kundendienst. Die Anregung des Interpellanten, aus energie- und umweltpolitischen Gründen die Einflüsse ver- schiedener Warengruppen und insbesondere von Heizöl und Benzin aus der Berechnung des Landesindexes der Konsumentenpreise auszuklammern, fand sich bereits in einer ähnlich lautenden Zielvorstellung der FdP-Fraktion vom 5. Februar 1985 über die Luftreinhaltung (Indexwirkung der Massnahmen). Ich muss heute, aufgrund der geltenden Rechtslage, sagen, dass ein solches Ausklammern den gel- tenden Grundlagen des Landesindexes widersprechen würde. Eine solche Massnahme ist deshalb kurzfristig - ich betone dies - im Interesse einer methodisch einwandfreien Indexberechnung nicht durchführbar. Sie würde von breiten Kreisen, wenn wir sie vornähmen, als Manipulation empfun- den. Auch die in Sachen Landesindex beratende Kommis- sion für Konjunktur- und Sozialstatistik war anlässlich ihrer Sitzung im März dieses Jahres dieser Meinung. Ich gebe Ihnen das ganz offen bekannt, wenn ich auch das weitere Nachdenken, wie man es besser machen könnte, sehr gern zusichere. Das war ja auch eine Idee von Ihnen bei Ihrer Frage.
Wir sind der Ansicht, dass energiesparendes und umweltge- rechtes Verhalten nicht über die Beeinflussung bzw. Verän- derung des Messinstrumentes des Landesindexes, sondern durch politische Massnahmen zu fördern ist. Wir alle sind aufgerufen, die von Ihnen zu Recht geforderte Verbesse- rung unserer eigenen Haltung zu bewirken. Im übrigen kann der Einfluss der Heizöl- und Benzinpreisentwicklung auf das Indexergebnis bereits heute ungefähr abgeschätzt werden. Als ergänzende Information ist der Landesindex ohne Heizöl und Benzin beim BIGA seit zehn Jahren auf Anfrage erhält- lich. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir das, was jetzt auf Anfrage bekanntgegeben wird, generell bekanntgeben soll- ten, um gleichsam die Differenz sichtbar zu machen, dann nehme ich diesen Wunsch sehr gerne entgegen.
Es ist auch vorgesehen, dass preisstatistische Auswirkun- gen bevorstehender umweltpolitischer Massnahmen, zum Beispiel Reduktion der Treibstoffzölle auf bleifreiem Benzin, speziell kommentiert werden sollen. Mir liegt daran, dass wir hier unsere eigene «Verkaufspraxis» verbessern und unse- ren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zeigen, wie sich die verschiedenen Massnahmen, die Parlament oder Regierung beschlossen haben, auswirken.
Schiesslich darf ich darauf hinweisen, dass geplant ist, den Landesindex in der noch bevorstehenden zweiten Hälfte der achtziger Jahre einer Totalrevision zu unterziehen. Dort hinein gehört dann sicher auch der von Ihnen geäusserte Wunsch. In diesem Rahmen wird auch die Zielsetzung des Landesindexes grundsätzlich überprüft werden müssen.
Ich glaube, Herrn Hefti damit gezeigt zu haben, dass wir seine Leitidee sehr wohl mittragen, dass wir im jetzigen Zeitpunkt nicht einfach so handeln können, dass aber indi- rekt die erhoffte Wirkung durch die Gegenüberstellung bei- der Indexarten durchaus gesichert werden kann.
Hefti: Ich danke dem Bundespräsidenten für seine Antwort. Befriedigt erklären kann ich mich allerdings nur insoweit, als er für später immerhin eine Überprüfung der Zielsetzung des Landesindexes in Aussicht stellt. Ich bitte den Bundes- präsidenten, hier nicht zu lange zu warten. Die Initiative wird beim Bundesrat liegen müssen; denn von der vom Bundes- präsidenten auch erwähnten Kommission wird kaum etwas zu erwarten sein.
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
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1985
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III
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Ständerat
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Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.414
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Numero dell'oggetto
Datum 13.06.1985 - 08:00
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383-383
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