Verwaltungsbehörden 13.06.1985 84.067
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Economie sucrière. Modification de l'arrêté fédéral
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E 13 juin 1985
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begrüssen und hoffe sehr, dass er als Präsident der Parla- mentarischen Versammlung des Europarates einen ange- nehmen Aufenthalt in unserem Land haben wird und dass ihm die zweitägigen Kontakte mit unserem Parlament Ein- sicht in unsere Tätigkeit bieten werden. - Herzlich willkom- men! (Beifall)
Frau Bührer: Ich danke für die Antworten und möchte ganz kurz noch einmal auf das Postulat Eppenberger zurück- kommen.
Wir sind von den Ausführungen des Herrn Bundespräsiden- ten überzeugt worden, dass die Anwendung des Tierschutz- gesetzes mit aller Striktheit und Härte durchgeführt werden wird. Aber das Postulat Eppenberger zielt ja auf eine Ände- rung des Tierschutzgesetzes ab. Ich möchte nun doch die Frage wiederholen: Dieses Postulat wurde entgegengenom- men. Bis wann gedenken Sie somit das Tierschutzgesetz in einem wesentlichen Punkt zu revidieren, wie dies das Postu- lat Eppenberger fordert?
Bundespräsident Furgler: Ich glaube, neben dem Postulat Eppenberger kennen Sie auch die Interpellation Eppenber- ger vom 17. März 1983 über Tierversuche und Bewilligungs- pflicht. Wir haben deutlich erklärt, dass wir alle diesbezügli- chen Abklärungen vornehmen. Aber die Entgegennahme eines Postulates beinhaltet nicht den verbindlichen Auftrag an den Bundesrat, dann auch eine Gesetzesrevision vorzule- gen; der klassische Unterschied zur Motion ist Ihnen und mir ja bekannt. So empfinde ich zwar die Forderung nach verstärktem Beizug der kantonalen Kommissionen für Tier- versuche damals wie heute als sehr prüfenswert und an sich realisierungswürdig; Ihnen aber jetzt schon verbindlich für einen bestimmten Zeitpunkt eine Gesetzesrevision in Aus- sicht zu stellen, war nicht der Sinn der Entgegennahme des Postulates. Ich wiederhole jedoch, dass wir uns mit dieser Materie wirklich einlässlich und sorgfältig befassen, wie auch mit den anderen Vorstössen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)
Motion der Kommissionsminderheit (Bührer) Volksinitiative betreffend Abschaffung der Vivisektion. Gegenvorschlag Der Bundesrat wird beauftragt, zur Volksinitiative betreffend Abschaffung der Vivisektion einen indirekten Gegenvor- schlag auszuarbeiten.
Motion de la minorité de la commission (Bührer) Initiative populaire «pour la suppression de la vivisection». Contre-projet
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un contre-projet indirect à l'initiative populaire «pour la suppression de la vivisection».
Präsident: Nun haben wir noch über die Motion zu be- finden.
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
5 Stimmen 33 Stimmen
84.067 Zuckerwirtschaft. Änderung des Bundesbeschlusses Economie sucrière. Modification de l'arrêté fédéral
Siehe Seite 224 hiervor - Voir page 224 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 1985 Décision du Conseil national du 5 juin 1985
Differenzen - Divergences
Affolter, Berichterstatter: Ich werde Sie mit diesem Geschäft nicht lange aufhalten. Ich kann Ihnen nämlich mitteilen, dass Ihre Kommission gestern beschlossen hat, in allen Punkten den Beschlüssen des Nationalrates zuzustimmen. Dies ist nicht so schwergefallen, weil erstens einmal der grössere Teil nur redaktionelle Anpassungen betrifft, und zweitens, weil dort, wo materielle Änderungen in Frage stehen, keine grundlegenden Meinungsdifferenzen zwi- schen der nationalrätlichen Auffassung und derjenigen unserer Kommission auszumachen waren, jedenfalls keine solchen, die das Bestehenlassen von Differenzen gerecht- fertigt hätten.
Ich möchte dem Herrn Präsidenten vorschlagen, dass wir nun die einzelnen Bestimmungen rasch durchgehen.
Art. 1, 2 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 1, 2 al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté
Art. 3 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 3 al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Affolter, Berichterstatter: Wir haben dieser Änderung zuge- stimmt, weil sie der Stossrichtung der ganzen Vorlage entspricht und entsprechende Meinungen im Plenum des Ständerates seinerzeit geäussert worden sind. Ich schlage Ihnen also Zustimmung zur Formulierung des Nationalrates vor.
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Angenommen - Adopté
Interpellation Hefti
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Art. 3a, Art. 4 Abs. 1 1. Satz und Abs. 4, Art. 5 Abs. 1, 2, Art. 9 Abs. 2 Bst. d und 4 Bst. b
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 3a, art. 4 al. 1 phrase 1 et al. 4, art. 5 al. 1,2, art. 9 al. 2 let. det 4 let. b Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté
85.414 Interpellation Hefti Landesindex der Konsumentenpreise. Preiserhöhungen im Energiesektor Indice des prix à la consommation. Renchérissement dans le secteur de l'énergie
Wortlaut der Interpellation vom 21. März 1985
Dem Energiesparen wäre förderlich, wenn künftige Erhö- hungen auf den Energiepreisen im Landesindex der Konsu- mentenpreise nicht oder nur noch beschränkt berücksich- tigt werden. Bei Benzin und Heizöl würde das zudem unmit- telbar zur Verminderung der Luftverschmutzung beitragen. Erwähnung findet heute dieser Index einzig im Anhang der bundesrätlichen Verordnung über Konjunkturbeobachtung und Konjunkturerhebungen vom 25. August 1982; somit dürfte der Bundesrat zuständig sein.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Frage zu beant- worten:
Ist es nicht richtig, Erhöhungen auf den Energiepreisen, zumindest bei Benzin und Heizöl, womöglich ab 1. Januar 1985 bei der Berechnung des Landesindexes der Konsu- mentenpreise nicht mehr oder nur noch beschränkt zu berücksichtigen, und ist der Bundesrat bereit, in diesem Sinne vorzugehen?
Texte de l'interpellation du 21 mars 1985
Il serait possible de réaliser des économies d'énergie si l'on ne tenait plus compte ou si l'on ne tenait compte que de manière limitée, lors du calcul de l'indice des prix à la consommation, des augmentations futures de prix dans le domaine de l'énergie. En ce qui concerne l'essence et le mazout, cela contribuerait en outre à réduire immédiate- ment la pollution de l'air.
Actuellement, cet indice n'est cité que dans l'annexe de l'ordonnance du Conseil fédéral du 25 août 1982 réglant l'observation de la conjoncture et l'exécution d'enquêtes sur la conjoncture; le Conseil fédéral serait donc compétent en la matière.
Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- vantes:
N'est-il pas juste de ne plus tenir compte ou de ne tenir compte que dans une mesure limitée des augmentations de prix sur les produits énergétiques, du moins sur l'essence et le mazout, si possible dès le 1er janvier 1985, lors du calcul de l'indice suisse des prix à la consommation ? Est-il prêt à agir dans ce sens?
Hefti: Ich glaube, der Sinn und Inhalt meiner Anfrage ist klar, und ich sehe gerne der Antwort des bundesrätlichen Spre- chers entgegen.
Bundespräsident Furgler: Gemäss der ihm zugrunde geleg- ten Zielsetzung hat der Landesindex der Konsumenten- preise die Aufgabe, ein möglichst objektives, neutrales Mass für die Preisentwicklung der in den privaten Haushalten bedeutsamen Waren und Dienstleistungen zu liefern, ist also eine Art Kundendienst. Die Anregung des Interpellanten, aus energie- und umweltpolitischen Gründen die Einflüsse ver- schiedener Warengruppen und insbesondere von Heizöl und Benzin aus der Berechnung des Landesindexes der Konsumentenpreise auszuklammern, fand sich bereits in einer ähnlich lautenden Zielvorstellung der FdP-Fraktion vom 5. Februar 1985 über die Luftreinhaltung (Indexwirkung der Massnahmen). Ich muss heute, aufgrund der geltenden Rechtslage, sagen, dass ein solches Ausklammern den gel- tenden Grundlagen des Landesindexes widersprechen würde. Eine solche Massnahme ist deshalb kurzfristig - ich betone dies - im Interesse einer methodisch einwandfreien Indexberechnung nicht durchführbar. Sie würde von breiten Kreisen, wenn wir sie vornähmen, als Manipulation empfun- den. Auch die in Sachen Landesindex beratende Kommis- sion für Konjunktur- und Sozialstatistik war anlässlich ihrer Sitzung im März dieses Jahres dieser Meinung. Ich gebe Ihnen das ganz offen bekannt, wenn ich auch das weitere Nachdenken, wie man es besser machen könnte, sehr gern zusichere. Das war ja auch eine Idee von Ihnen bei Ihrer Frage.
Wir sind der Ansicht, dass energiesparendes und umweltge- rechtes Verhalten nicht über die Beeinflussung bzw. Verän- derung des Messinstrumentes des Landesindexes, sondern durch politische Massnahmen zu fördern ist. Wir alle sind aufgerufen, die von Ihnen zu Recht geforderte Verbesse- rung unserer eigenen Haltung zu bewirken. Im übrigen kann der Einfluss der Heizöl- und Benzinpreisentwicklung auf das Indexergebnis bereits heute ungefähr abgeschätzt werden. Als ergänzende Information ist der Landesindex ohne Heizöl und Benzin beim BIGA seit zehn Jahren auf Anfrage erhält- lich. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir das, was jetzt auf Anfrage bekanntgegeben wird, generell bekanntgeben soll- ten, um gleichsam die Differenz sichtbar zu machen, dann nehme ich diesen Wunsch sehr gerne entgegen.
Es ist auch vorgesehen, dass preisstatistische Auswirkun- gen bevorstehender umweltpolitischer Massnahmen, zum Beispiel Reduktion der Treibstoffzölle auf bleifreiem Benzin, speziell kommentiert werden sollen. Mir liegt daran, dass wir hier unsere eigene «Verkaufspraxis» verbessern und unse- ren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zeigen, wie sich die verschiedenen Massnahmen, die Parlament oder Regierung beschlossen haben, auswirken.
Schiesslich darf ich darauf hinweisen, dass geplant ist, den Landesindex in der noch bevorstehenden zweiten Hälfte der achtziger Jahre einer Totalrevision zu unterziehen. Dort hinein gehört dann sicher auch der von Ihnen geäusserte Wunsch. In diesem Rahmen wird auch die Zielsetzung des Landesindexes grundsätzlich überprüft werden müssen.
Ich glaube, Herrn Hefti damit gezeigt zu haben, dass wir seine Leitidee sehr wohl mittragen, dass wir im jetzigen Zeitpunkt nicht einfach so handeln können, dass aber indi- rekt die erhoffte Wirkung durch die Gegenüberstellung bei- der Indexarten durchaus gesichert werden kann.
Hefti: Ich danke dem Bundespräsidenten für seine Antwort. Befriedigt erklären kann ich mich allerdings nur insoweit, als er für später immerhin eine Überprüfung der Zielsetzung des Landesindexes in Aussicht stellt. Ich bitte den Bundes- präsidenten, hier nicht zu lange zu warten. Die Initiative wird beim Bundesrat liegen müssen; denn von der vom Bundes- präsidenten auch erwähnten Kommission wird kaum etwas zu erwarten sein.
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
III
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.067
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
382-383
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20 013 634
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